Postulat «Steuerliche Entlastung erwerbstätiger Familien» der Abgeordneten Albert Frick, Sebastian Gassner, Franziska Hoop, Johannes Kaiser, Wendelin Lampert, Daniel Oehry, Bettina Petzold-Mähr, Sascha Quaderer, Daniel Seger und Karin Zech-Hoop vom 5. Juni 2023
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 9: Postulat «Steuerliche Entlastung erwerbstätiger Familien» der Abgeordneten Albert Frick, Sebastian Gassner, Franziska Hoop, Johannes Kaiser, Wendelin Lampert, Daniel Oehry, Bettina Petzold-Mähr, Sascha Quaderer, Daniel Seger und Karin Zech-Hoop vom 5. Juni 2023.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Das vorliegende Postulat soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zusätzlich optimieren, indem die jährliche Steuerlast auf Einkommen, welches den Familien gar nicht zur Verfügung steht, verringert wird. Die Fortschrittliche Bürgerpartei hat sich zum Ziel gesetzt, dass sich Arbeit in allen Einkommensklassen lohnen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wo möglich optimiert werden soll. Es wurde bewusst zum Mittel des Postulats gegriffen, da die Kostenauswirkungen derzeit nicht bekannt sind. Wie Sie lesen konnten, wird mit der Überweisung des Postulats die Regierung eingeladen zu prüfen, wie die Kosten der Kinderbetreuung in Zukunft als ausserordentliche Gewinnungskosten zur Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs erfasst werden können. Dies analog anderer Gewinnungskosten gemäss Gesetz vom 23. September 2010 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz). Weiters wird die Regierung eingeladen zu prüfen, wie diese ausserordentlichen Gewinnungskosten als verhältnismässige Betreuungspauschale pro Tag definiert werden können. Dies soll für jene Tage gelten, an denen beide Erziehungsberechtigte oder die alleinerziehende Person, einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zudem soll die Regierung prüfen, bis zu welchem Alter des Kindes dies erfolgen soll. Dabei soll die Regierung die Höhe der Steuereinnahmen ausweisen, auf welche der Staat verzichten würde. Warum sollen die Kosten für die Kinderbetreuung als Gewinnungskosten gelten? Wie im Begründungstext aufgeführt, kann die oder der Steuerpflichtige mit Kindern im unselbständigen Alter nur eine Berufstätigkeit ausüben, wenn die Kinder während der Zeit der beruflich bedingten Abwesenheit durch eine andere Person oder eine Institution beaufsichtigt werden. Das Einkommen, welches vom Staat besteuert wird, ist nur unter dieser Voraussetzung erzielbar. Die heutige Praxis lässt den erwerbstätigen Steuerpflichtigen die Kosten für die Kinderbetreuung nicht abziehen. Der Charakter der Gewinnungskosten ist aus unserer Sicht analog Fahrt- und Verpflegungskosten klar gegeben. Zudem ist wichtig zu erwähnen, da dies in der Diskussion nun sicherlich aufkommen wird, dass mit diesen Gewinnungskosten in der Steuererklärung aus unserer Sicht das Familienmodell «eine Person betreut die Kinder zu 100% Zuhause» nicht benachteiligt wird. Es ist lediglich eine Annäherung der Steuerlast der erwerbstätigen Doppelverdiener mit Kindern zu den erwerbstätigen Doppelverdienern ohne Kinder. Die Kosten der externen Betreuung fallen bei ihnen oft in hohem Ausmass an und werden heute in der Steuererklärung nicht berücksichtigt. Dass die Betreuung der eigenen Eltern im Haushalt, Stichwort unbezahlte Care-Arbeit, und diesbezüglich auch die Thematik der Altersvorsorge, unter anderem der zweiten Säule und anderer Absicherungen, ebenfalls in der Zukunft zu klären sein wird, ist uns allen bewusst. Diese Thematik können wir nicht mit einem Postulat mit der Frage der Steuerlast von Erwerbstätigen beantworten. Das eine zu tun, heisst aber nicht, das andere zu lassen, liebe Abgeordnete. Dasselbe Argument führe ich persönlich auch an, wenn man auf den Kinderabzug für alle Familien in der Steuererklärung hinweist. Dieser Kinderabzug ist richtig und wichtig, hilft aber den Doppelverdienern mit Kindern weiterhin nicht beziehungsweise berücksichtigt aus unserer Sicht nicht die Betreuungskosten, wenn beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Demnach müsste der Abzug höher sein, wenn beide Personen erwerbstätig sind. Liebe Abgeordnete, ich komme zum Schluss, dass durch eine mögliche Änderung der aktuellen Praxis keine Steuergelder investiert oder direkt Subventionen gesprochen werden. Der Staat würde lediglich auf Einnahmen verzichten, welche wir berechnet haben wollen. Aktuell erhebt der Staat Steuern auf einen Erwerbsteil von Familien mit Kindern, welcher diesen Familien gar nicht zur Verfügung steht. Allein diese Tatsache, muss uns doch dazu bewegen, etwas zu ändern. Die Erwerbstätigkeit der Eltern ist ja nicht nur Selbstzweck. Sie zahlen mit ihren Lohnsummen einen wichtigen Beitrag an unsere Sozialwerke und leisten ihren Teil am Bruttonationalprodukt. Das Bruttonationaleinkommen pro Kopf steigt an und es entsteht bei gleich viel Arbeit mehr inländisches Steuersubstrat zur Verfügung. Nochmals wichtig - da dies immer gleich als Killerargument erwähnt wird - natürlich leisten auch Personen, die für die Familienbetreuung 100% zu Hause sind, einen Beitrag. Diese Thematik können wir mit unserem Postulat nicht lösen, aber einen anderen wichtigen Schritt machen. Kurzum, die Argumente sind klar. Hier geht es um Doppelverdienerhaushalte mit Kindern, welche heute Steuern auf Einkommen bezahlen, das sie nicht zur Verfügung haben. Gemäss der Familienumfrage vom Liechtenstein-Institut aus dem Jahr 2018 mit Familien mit Kindern unter 12 Jahren nehmen 78% der Frauen spätestens nach einem Jahr der Geburt ihre Erwerbstätigkeit wieder auf. Das Model «beide sind erwerbstätig» ist schon längst in unserer Gesellschaft wieder angekommen und sehr stark verbreitet. Ich bitte Sie also, diesen Familien eine Chance auf eine fairere Steuerlast zu ermöglichen. Ich hoffe, dass das Postulat mit möglichst vielen Stimmen überwiesen wird und danke bereits im Voraus für Ihre Zustimmung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Walter Frick
Besten Dank, Herr Landtagspräsident, geschätzte Damen und Herren. Wie wir bei Traktandum 11 auch noch sehen werden, sollen gemäss der FBP Kosten für Fremdbetreuung nicht nur, wie bis anhin, staatlich stark subventioniert werden. Neu sollen auch Fremdbetreuungskosten steuerlich absetzbar werden. Das klingt natürlich schon toll. Allerdings muss man beim Thema «steuerliche Entlastung» immer daran denken, dass man Menschen, welche keine Steuern bezahlen, nicht steuerlich entlasten kann. Menschen, die Steuern bezahlen, gehören bei uns im Land nicht zu denen, die finanziell in ihrer Existenzgrundlage gefährdet sind. Ergo bedeutet steuerliche Entlastung, dass jene begünstigt werden, die eh schon zu den Reicheren gehören.Ich kann mich erinnern, dass die Freie Liste im Zusammenhang mit einem VU-Vorstoss zur Erhöhung des Kinderabzugs auf Schweizer Niveau einmal von einem «Bonzen-Postulat» gesprochen hat. Es würde mich wundern, wenn die Freie Liste das heute anders sähe und nicht ähnlich kommentiert. Ich denke aber, mit der Erhöhung des generellen Kinderabzugs haben wir schon sehr viel erreicht ohne ein bestimmtes Modell zu bevorzugen. Das ist das eine. Das andere Thema, und ich werde auch bei Traktandum 11 noch einmal darauf eingehen, ist das Thema der Förderung von Fremdbetreuung generell. Meines Erachtens werden diese Modelle staatlich eh schon stark gefördert, während jene Eltern, welche sich selbst die Mühe machen, die Kinderbetreuung zu übernehmen, keine speziellen Förderungen bekommen. Im Gegenteil: Jene, die sich diese Arbeit selbst antun, verzichten auf sehr viel Geld. Nur weil ihnen die Kinder und deren Erziehung beziehungsweise deren Begleitung wichtiger sind. Das halte ich bereits für sehr unfair. Natürlich soll das jeder so handhaben, wie er will. Darum sind wir ja eine liberale Gesellschaft. Aber die einseitige Förderung einzelner Modelle macht mir schon Sorgen.Meine Fraktionskollegin Bühler-Nigsch sprach in einem Kommentar am vergangenen Samstag in der Zeitung sogar davon, dass wir einzelne Modelle nicht diskriminieren dürfen. Deshalb gehören für mich diese Modelle etwas ausgewogener berücksichtigt. Wir sollten nicht alles nur einseitig fördern, auch wenn das traditionelle Familienbild womöglich ein Auslaufmodell sein mag. Ich denke, unsere Familien wissen selbst gut genug, welches Modell sie wählen. Da muss der Staat eben nicht nur ein Modell noch mehr einseitig fördern. Ob ich das Postulat überweise weiss ich noch nicht, wenn mir die Regierung versichern kann, dass sie bei der Bearbeitung auch Möglichkeiten prüft, wie man auch jene Familien unterstützen kann, die ihre Kinder selbst betreuen, könnte ich mir sogar vorstellen, eben dieses Postulat zu unterstützen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich bei der FBP-Fraktion für das eingebrachte Postulat. Mit dem Postulat wird ein bedeutender Bereich, nämlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf thematisiert und deren beabsichtigte steuerliche Entlastung. Es ist ein wichtiges Thema, aber genauso wichtig ist für mich auch das Modell «Familie als Beruf» und somit Eltern, welche ihr Kind nicht in eine ausserhäusliche Betreuung geben. Beide Modelle bzw. beide Entscheidungen der Eltern gilt es zu respektieren und zu akzeptieren und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Das Modell, ich nenne es «Familie als Beruf», würde mit dem vorliegenden Postulat keine steuerliche Entlastung finden. Bereits im Rahmen der FBP-Interpellation betreffend die steuerliche Entlastung des Mittelstands wurden ähnliche Fragen zur möglichen steuerlichen Entlastung von Familien gestellt. Unter anderem wurden ebenfalls Fragen zur möglichen steuerlichen Entlastung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestellt. Neben einigen allgemeinen Ausführungen zur tiefen steuerlichen Belastung des Mittelstands in Liechtenstein - einerseits in absoluten Zahlen und andererseits relativ zur Belastung im Kanton St. Gallen - beantwortete die Regierung in ihrer Interpellationsbeantwortung, Bericht und Antrag Nr. 18/2023, auch die Fragen zur möglichen Entlastung von Familien.Die Frage der Interpellanten: «Wie kann durch eine finanzielle Entlastung des Mittelstands die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhöht werden? Arbeit soll sich lohnen. Es darf nicht sein, dass das Einkommen eines Zweitverdieners durch die Kosten für eine externe Kinderbetreuung und die höhere Steuerbelastung grösstenteils «aufgefressen» wird. Dies wurde von der Regierung in Bericht und Antrag Nr. 18/2023 unter Kapitel 3.3 wie folgt beantwortet:
«Die externe Kinderbetreuung wird heute durch den Staat subventioniert. Im Jahr 2021 betrug der Betrag rund CHF 3,8 Mio.
Die Betreuungsplätze werden direkt und abgestuft nach dem Einkommen der Eltern subventioniert. Eine einkommensabhängige Förderung der Betreuungsplätze hilft einkommensschwächeren Familien deutlich mehr als steuerliche Abzüge (Drittbetreuungsabzüge).
Zur Frage der Einführung eines Drittbetreuungsabzuges hat sich die Regierung in der Postulatsbeantwortung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die steuerliche Entlastung von Familien (Bericht und Antrag 2019/52) ausführlich geäussert.Die Regierung führte in der Postulatsbeantwortung aus, dass sie betreffend die Förderung einkommensschwacher Eltern, welche ihre Kinder in Drittbetreuung geben, nicht den Ansatz über die Abzugsfähigkeit der Drittbetreuungskosten gewählt habe, sondern die direkte einkommensabhängige Subventionierung der Kinderbetreuungsplätze. Einkommensschwache Eltern können durch diese direkte Subventionierung besser und gezielter gefördert werden als über Abzüge in der Steuererklärung.
Die Höhe der Subvention des Staates richtet sich nach dem Familienjahreseinkommen (ohne Sollertrag). Bei einem Familienjahreseinkommen bis CHF 43'000 kommt der maximale Subventionssatz zum Tragen. Bei einem Familienjahreseinkommen ab rund CHF 260'000 trägt die Familie die gesamten Kosten selbst, d.h. es gibt keine Subventionen des Staates.»Die wichtigste Aussage in diesem Zusammenhang ist, dass Familien mit geringem Einkommen viel gezielter und damit auch wirkungsvoller über die Subventionierung ausserhäuslicher Kinderbetreuung entlastet werden können als über zusätzliche Abzüge bei den ohnehin schon tiefen Steuern. Die steuerliche Belastung solcher Familien ist bereits heute sehr tief, wie dies im Kapitel 2.2 vom Bericht und Antrag Nr. 18/2023 beschrieben wird. Von zusätzlichen Abzügen bei den Gewinnungskosten profitieren höhere Haushaltseinkommen wesentlich stärker als tiefe Einkommen. Wie einleitend erwähnt, kann ich die Absicht der Postulanten der FBP-Fraktion nachvollziehen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist wichtig und auch die von den Postulanten angesprochene Verbindung zum aktuell herrschenden Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel kann ich nachvollziehen. Kritisch sehe ich jedoch, dass die gestellten Fragen schon mehrfach in der Vergangenheit von der Regierung beantwortet wurden, wie insbesondere im Bericht und Antrag Nr. 18/2023 und auch schlüssig aufgezeigt wurde, dass der Effekt der im Postulat vorgeschlagenen Massnahme gering wäre und vor allem Familien mit hohem Haushaltseinkommen profitieren würden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Danke auch an die FBP für dieses Postulat, aber ich habe da Bedenken. Würde dieses Postulat inhaltlich umgesetzt, erhalten Familien mit einer Kinderfremdbetreuung und Doppelverdienst eine Steuerermässigung, hingegen Familien mit einer Selbstbetreuung der Kinder und Alleinverdiener kommen nicht in den Genuss einer Steuerermässigung. Ich empfinde dies als eine Ungleichbehandlung der Familien. Dazu kommt hinzu, bei Fremdbetreuung subventioniert der Staat kräftig die Betreuung, hingegen bei Selbstbetreuung nicht. Im Weiteren entstehen bei Selbstbetreuung grössere Lücken in der betrieblichen Pensionskasse. Die traditionelle Familie ist bereits gegenüber Familien mit Fremdbetreuung benachteiligt und ich spreche mich gegen eine weitere finanzielle Benachteiligung der Familien, die selbst betreuen, aus. Dann kommt noch dazu: Dort, wo das Einkommen ohnehin tief ist, können keine Steuerabzüge gemacht werden. Die Meinungen, welches Familienmodell das bessere ist, gehen weit auseinander. Deshalb soll uneingeschränkte Wahlfreiheit bleiben, ohne finanzielle Benachteiligung in Kauf nehmen zu müssen. Ich werde aber die Initiative der FBP zur Förderung der Familienzulagen der Familienausgleichskasse unterstützen, da mit diesem Vorstoss im Gegensatz zur vorliegenden Motion alle Familienmodelle gleichwertig behandelt werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Anwesende. Wir haben einen Fachkräftemangel, wir benötigen die Fachkräfte in unseren Betrieben. Die Stelleninserate werden immer mehr und es ist wirklich schwierig Personen zu finden, die irgendwo auch noch einen Bezug zum Land haben und nicht immer alle pendeln müssen. Es ist doch das Ziel, dass wir unsere Leute in unsere Betriebe bringen. Im Bereich der Fremdbetreuung gibt es verschiedene Modelle und unterstützt wird hauptsächlich ein einziges Modell, und zwar der Bereich der Kita. Es gibt auch andere Modelle, wie die Tagesmutter usw., die ebenfalls mitberücksichtigt werden müssen, und es gibt auch Modelle, bei denen die Grosseltern unterstützen. Vielleicht wäre es auch angebracht, diese auch entsprechend zu honorieren, und dadurch entsprechende Gewinnungskosten in Abzug bringen zu dürfen. Es gibt auch verschiedene Gründe, warum beide Elternteile arbeiten, und es sind nicht unbedingt beide reich, sondern sie müssen arbeiten, damit sie entsprechende Mittel erarbeiten, um ihr Leben finanzieren zu können und auch das Leben ihrer Kinder. Von dem her würde ich nicht davon ausgehen, dass Doppelverdiener automatisch auf der Skala höher angesiedelt sind. Sicher gibt es verschiedene Gründe, warum beide arbeiten, aber ich denke mir, hier müssen wir offen sein und auch diejenigen berücksichtigen, die wirklich arbeiten müssen. Ich bin überzeugt, dass es sehr viele Personen bei uns im Land gibt, bei denen beide Elternteile arbeiten müssen. Von dem her wäre sicher ein entsprechender Abzug in den Gewinnungskosten passend. Ein weiterer Punkt ist auch noch, das wurde mir auch schon gesagt: Die Betreuungskosten in der Kita dürfen nicht abgezogen werden, weil die schon subventioniert werden. Aber dieses Argument greift meiner Ansicht nach zu kurz, denn wie gesagt, es entstehen auch Betreuungskosten in anderen Bereichen. Wenn zwei Elternteile arbeiten, muss das Umfeld extrem gut aufeinander abgestimmt sein, dass es auch funktioniert, dass die Betreuung sichergestellt ist, was aber auch ein Mehrwert zum Teil auch für die Kinder sein kann, weil sie auch bei verschiedenen Institutionen, also auch bei Grosseltern, Kita, Tagesmutter, mehr Erfahrungen sammeln können, auch im sozialen Bereich.Zudem erachte ich den Abzug von Gewinnungskosten als positiven Effekt in diesem Bereich, dass eventuell auch der Druck, Kita-Betreuungsplätze anzubieten, sinken könnte und vielleicht andere Formen ebenfalls noch aufkommen könnten. Wesentlich ist dabei die Objektunabhängigkeit; also das ist wirklich zentral, dass wir uns nicht auf ein Objekt wie die Kita konzentrieren, sondern, dass die Eltern eine Möglichkeit haben, selbst auszusuchen, welche Betreuungsform sie sich wünschen. Von mir aus gesehen, können die Betreuungspauschalen auch mit dem fortschreitenden Alter des Kindes abnehmen. Kleinkinder benötigen ganz klar einen höheren Betreuungsaufwand. Zum Beispiel wird auch in der Kita mit einem Baby ein Platz von eineinhalb Plätzen belegt. Das zeigt auch deutlich, dass bei Babys und Kleinkindern ein höherer Betreuungsaufwand gerechnet werden muss und somit auch bei den Betreuungspauschalen mitberücksichtigt werden könnte. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank für das Wort. Ich danke den Postulanten für diesen Vorstoss, welcher uns die Möglichkeit offen macht, hier über die Kinderbetreuung im Allgemeinen zu sprechen, obwohl sie hier nur einen Aspekt berücksichtigen. Sie wollen die Kosten für die externe Kinderbetreuung als Gewinnungskosten abziehen können. Ich kann diesem Postulat leider nicht viel abgewinnen, denn aus meiner Sicht ist das ganz klar eine Diskriminierung für die Variante, wenn Familie als Beruf gelebt wird. Da kann ich mich nur meinem Vorredner Herbert Elkuch anschliessen, der eine uneingeschränkte Gleichbehandlung der Familienmodelle fordert. Ja, es ist richtig, wir haben ein Fachkräftemangel. Die Frage ist berechtigt, wie man dem begegnen kann. Aus meiner Sicht ist das sicher der falsche Weg, wenn man hier einfach einen Steuerabzug einführt für ein Familienmodell, bei dem bereits bis CHF 257'900 Einkommen pro Jahr und Familie staatlich unterstützt wird. Ich wiederhole jetzt diese Zahl für Sie: CHF 257'900 Einkommen pro Familie. Wenn man darunter liegt, erhält man eine Unterstützung vom Staat für die ausserhäusliche Betreuung. Die Selbstbetreuung hat natürlich keinerlei Unterstützungen, welche sie in diesem Rahmen erfährt. Also, wenn Sie als Mann oder Frau die Kinder selbst betreuen, werden Sie keinen Franken von dieser Unterstützung je sehen. Das ist für mich heute schon eine Ungerechtigkeit, eine Nichtgleichbehandlung.Wenn Sie einmal einen Blick in den Kanton St. Gallen wagen, liebe Petitionäre, dann sehen Sie, dass wir dort nur bis CHF 95'000 Familieneinkommen eine Unterstützung erhalten. Und Sie wollen jetzt noch zusätzlich eine Erleichterung für die Steuerpflicht für dieses Familienmodell. Das ist für mich, ich muss es Ihnen sagen, halt vermessen und der falsche Weg. Suchen Sie Wege, wie Sie die Wiedereingliederung von arbeitstätigen Müttern und Vätern verbessern, die das fünfzigste Lebensjahr vielleicht schon überschritten haben, denn für diese Personen ist es nicht immer sehr einfach, einen Weg zurück ins Arbeitsleben zu finden. Suchen Sie da Wege und Möglichkeiten wie wir das verbessern können. Suchen Sie nach Möglichkeiten, wie wir die zweite Säule optimieren, dass auch Familienarbeit in der zweiten Säule versichert werden kann - irgendwie -, wenn man dazu die Möglichkeit hat. Ich denke, Sie sind hier einfach auf der falschen Schiene unterwegs, weil in diesem Bereich haben wir bereits sehr grosszügige staatliche Unterstützung, und ich sehe jetzt im Moment keine Notwendigkeit, diese weiter auszubauen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort, geschätzte Damen und Herren. Ich war und bin immer noch eine grosse Befürworterin der ausserhäuslichen Kinderbetreuungsinstitution und war auch massgeblich beteiligt beim Aufbau der Kita in Triesenberg, welche im Jahr 2004 eröffnet wurde. Für unsere Tochter nahmen wir dieses Angebot dann auch gerne für zwei Halbtage pro Woche in Anspruch und so ist mir sehr wohl bewusst, wie hoch die Kosten für externe Kinderbetreuung sind und was am Schluss noch übrig bleibt. Wenn man diese Kosten dann auch nur der Zweitverdienerin mit kleinem Pensum anrechnet, entsteht sehr wohl der Eindruck, die Arbeit würde sich nicht lohnen. Es darf aber nicht sein, dass wir von Familienarbeit sprechen und Mütterarbeit meinen. Wenn wir von Vereinbarkeit sprechen, geht es auch um die wertschätzende Anerkennung der Familienarbeit. Weitere Ausführungen zu diesem Thema würden hier und jetzt aber zu weit führen und ich werde bei Traktandum 11, bei der Motion «Schule und Betreuung neu aus einer Hand», gerne nochmals darauf zurückkommen.Wir haben vorhin schon verschiedene Varianten und Ansichten gehört. Ich teile die Meinung des Abg. Rehak nicht, dass er sich so gegen die ausserhäusliche Kinderbetreuung ausspricht und die Abg. Karin Zech-Hoop hat sehr ausführlich und eindrücklich dargelegt, was alles zusammenhängt, damit man diese Familien- und Erwerbsarbeit überhaupt unter ein Dach bringt. Und was das an Organisation für die Betroffenen bedeutet, ist nicht zu unterschätzen. Für mich war damals auch völlig unverständlich, warum wir diese Kosten nicht mit dem Einreichen der Steuererklärung in Abzug bringen konnten. Seit ich allerdings mehr darüber weiss, hat sich meine diesbezügliche Haltung geändert und Sie selbst geschätzte Postulantinnen und Postulanten haben ja mit der Interpellation betreffend die steuerliche Entlastung des Mittelstandes genau danach gefragt und die Beantwortung im Bericht und Antrag Nr. 18/2023, welche wir im April-Landtag behandelt haben, liefert auch die entsprechenden Antworten dazu. Allein schon deshalb überrascht es mich, dass sie dieses Postulat jetzt noch einreichen. Mein Fraktionskollege Manfred Kaufmann hat bereits ausführlich ausgeführt, dass einkommensabhängige Förderung der Betreuungsplätze einkommensschwächeren Familien deutlich mehr hilft als steuerliche Abzüge, sogenannte Drittbetreuungsabzüge. Dies ist für mich das entscheidende Argument. Seit uns diese Zahlen vorliegen, sind für mich Abzugsmöglichkeiten über die Steuererklärung der falsche Ansatz. Ich bin dabei, wenn es um die Anhebung der Subvention beim Tarif geht, wo der maximale Subventionssatz bei einem Familienjahreseinkommen von CHF 43'000 zum Tragen kommt. Denn ich bin überzeugt, wenn wir an dieser Stelle schrauben, kommt die Entlastung auch denen zugute, die wirklich darauf angewiesen sind. Von zusätzlichen Abzügen bei den Gewinnungskosten profitieren höhere Haushaltseinkommen wesentlich stärker als tiefe Einkommen und das darf nicht unsere Zielgruppe sein. Ich kann zudem nicht verstehen, warum sie jetzt noch mit diesem Postulat kommen, wo wir doch in Kürze hier in diesem Hohen Haus ringen werden, wer und wie wir die Elternzeit finanzieren sollen. Mit solchen Geschenken leisten sie dieser Diskussion einen Bärendienst. Ich werde der Überweisung nicht zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Nadine Vogelsang
Besten Dank für das Wort, geschätzte Damen und Herren. Ich finde es ein wenig enttäuschend und traurig, dass da gewisse Sachen miteinander vermischt werden und uns vorgeworfen wird, dass wir das eine Familienmodell fördern wollen und das andere nicht. Aber es steht ja jeder Partei hier drinnen frei, weitere parlamentarische Vorstösse zu machen, um andere Familienmodelle zu unterstützen. Wir haben im Postulat erwähnt, dass bereits für alle Familien ein Steuerabzug gilt, der von CHF 9'000 auf CHF 12'000 erhöht wurde. Das dient allen Familienmodellen, egal ob sie selbst betreut werden oder nicht. Wir haben bereits Betreuungsgutscheine, welche allen Eltern, egal ob sie betreuen oder nicht, an-gerechnet werden - vielleicht kann da der Gesellschaftsminister noch etwas dazu sagen - und welche der Altersvorsorge dienen.Hier in diesem Postulat geht es nicht um eine Förderung des Familienmodells «arbeitstätige Eltern», sondern hier geht es darum, dass sie nicht bestraft werden, dass sie nicht bestraft werden, arbeiten zu gehen. Sonst wären ja auch die Abzüge «Verpflegungskosten für Berufstätige» und Fahrkostenabzüge völlig unsinnig. Denn diejenigen, die nicht arbeiten gehen, dürfen ja auch keinen Abzug machen, wenn sie in den Denner fahren oder weiss der «Gugger» wohin. Das ist keine Förderung, sondern es ist eine Entlastung. Wer ist denn die Stütze dieser Wirtschaft? Wer ist es denn? Das sind die Familien und diejenigen, die zusätzlich noch arbeiten gehen und die Wirtschaft am Laufen halten. Das sind die Leute, die Steuern zahlen und das Steuersubstrat erhöhen. Und wir haben einen Fachkräftemangel. Die Stiftung Zukunft.li hat herausgefunden, dass wir ein Potential von 700 weiblichen Arbeitskräften hätten, die arbeiten könnten. Wir von der FBP versuchen, für diese niederschwellige Angebote zu finden, niederschwellige Möglichkeiten und keine Bestrafungen zu erörtern, und das haben wir in diesem Fall gemacht. Wir sind hier zum Schluss gekommen, dass es sinnvoll wäre, wie Verpflegungskosten oder Fahrspesen, diese Familien noch mit den Betreuungskosten, also einem Pauschalabzug, zu entlasten. Auch wenn der Betrag, wie es der Abg. Herr Rehak vorhin gesagt hat, hoch ist, und der Maximalbetrag für Fremdbetreuung ist hoch, bis CHF 250'000 werden die Eltern unterstützt. Aber für Berufstätige, die vielfach unter diesem Bereich liegen, ist der Unterstützungsbeitrag nett und gut gemeint, aber wegen dem ist der Anreiz noch zu wenig geschaffen, dass die Leute ihre Kinder betreuen lassen.Meiner Meinung nach müssen wir jetzt wirklich viele Stellschrauben stellen, damit wir für diese Personen, die arbeiten wollen, Anreize schaffen und keine Hürden, und damit wir diesen die bestmöglichen Möglichkeiten zur Verfügung stellen, um diesen Personen zu ermöglichen, arbeiten zu gehen. Ich rede mich wund. Ich finde es einfach wahnsinnig schlimm, dass Sie nicht erkennen, dass wir in der Wirtschaft zu wenig Arbeitskräfte haben. Die Arbeitgeber ringen um diese Personen. Früher war es so, da mussten die Arbeitnehmer sagen, was sie zu bieten haben. Heute muss der Arbeitgeber sagen, was er zu bieten hat. Er muss den Personen bestmögliche Bedingungen schaffen, damit diese noch arbeiten kommen. Das wird die nächsten Jahre nicht besser werden. Das kann sicher der Regierungschef bestätigen oder die Wirtschaftsministerin. Es werden schwere Zeiten auf uns zukommen. Da ist es doch nur richtig und wichtig, jetzt dafür die Weichen zu stellen. Ja, die anderen Familienmodelle - wenn Sie Ideen haben, wie man diese verbessern und unterstützen kann, da haben wir nichts dagegen. Bringen Sie diese Vorschläge, da sind wir offen. Aber unser Kernelement ist es im Moment, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Das wurde, glaube ich, auch im Koalitionsvertrag der Regierung erwähnt und definiert, und das machen wir mit dieser Massnahme. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Steuerliche Entlastung für erwerbstätige Familien, aber wie? Eins vorweg, die ehren Absichten dieses Postulates sind aus meiner Sicht eine Mogelpackung mit zahlreichen Nebenwir-kungen. Die Postulanten argumentieren, dass Kinderbetreuungskosten als Gewinnungskosten behandelt werden sollten, um Fairness sicherzustellen und alle Arten von Kinderbetreuungslösungen gleich zu behandeln, einschliesslich Grosseltern, Tanten, Onkel, Kindertagesstätten. Eine merkliche Steuerentlastung für Familien mit geringem Einkommen wird durch dieses Postulat nicht erzielt. Berechnungen der Einkommens- und Vermögenssteuer mit dem Steuerrechner auf der Liechtensteinischen Landesbank plus provisorische Kostenberechnung auf dem Elternportal dokumentieren diesen Umstand eindrücklich. Annahme: Es werden die tatsächlichen Kosten für eine Betreuung eines Kleinkindes einer Familie für fünf Tage mit Verpflegung herangezogen.Nehmen wir an, frisch aus der Lehre mit einem Monatslohn von CHF 4'500, somit mit einem Jahreseinkommen von CHF 58'500, fallen dann Steuern von CHF 68 an. Also wenn wir hier die vollen Kosten, nämlich die CHF 7'623 abziehen, dann sind wir zwar nach Steuerabzug bei CHF 0.00 Steuern, also haben wir sage und schreibe CHF 68 gespart. Wenn wir jetzt das Einkommen verdoppeln, CHF 9'000 Bruttolohn mit einem Jahreseinkommen von CHF 117'000, dann zahlen wir bereits Steuern von CHF 3'862. Und somit würde der volle Abzug, denn hier sind natürlich die Kosten für die Betreuung wesentlich höher - also, wenn wir jetzt die vollen Kosten, nicht eine Pauschale, abziehen würden, dann würde es in diesem Fall CHF 1'197 ausmachen. Wenn wir den Betrag nochmals verdoppeln, bei einem Bruttoeinkommen von CHF 180'000 hätten wir dann bereits ein Differenzbetrag von CHF 3'480. Also man sieht hier, wie dieses Vehikel hinkt.Wenn wir es noch weiterziehen, das wird ja auch berücksichtigt, wenn zwei Kinder im Kindesalter vorhanden sind, fünf Tage Betreuung, dann sind wir dann bei CHF 4'500 Bruttolohn, Jahreseinkommen CHF 58'500, dann sind die Steuern CHF 0.00, also dann macht ein Abzug keinen Sinn mehr. So geht es dann auch weiter bei einem höheren Einkommen, also das Vehikel hinkt aus meiner Sicht. Ich sehe es auch nicht als Bestrafung, wie es die Stv. Abg. Nadine Vogelsang vorher erwähnt hat. Ich denke mir, das System ist mehr oder weniger austariert,- die Unterstützung des Staates. So bleibt unter dem Strich natürlich schon etwas übrig. Bezüglich des Fachkräftemangels, nur so ins Blaue gedacht, ohne hier evidenzbasierte Überlegungen angestellt zu haben: Wenn wir zum Beispiel bei den Betreuungskosten nur das grössere Einkommen heranziehen würden, dann hätten wir natürlich einen wesentlich grösseren Impact. Denn, wenn wir dann zurückgehen, dann wären dann zweimal die CHF 58'500 eigentlich nur noch die CHF 58'500 und das gäbe natürlich einen ganz anderen Betreuungskostensatz. Also das hätte dann einen wesentlichen Impact. Also ich glaube nicht, dass wir hier mit dieser Massnahme, die Sie uns vorschlagen, wesentlich dazu beitragen, um den Fachkräftemangel zu lösen. Also dieser Ansatz hier wäre natürlich vermutlich wesentlich teurer, hätte aber natürlich bedeutend mehr Impact, weil die Anreize für Teilzeit natürlich wesentlich gesteigert würden. Wie es die Landtagsabgeordnete Franziska Hopp ausgeführt hat, wird die häusliche Betreuung damit irgendwo schon indirekt diskriminiert. Hinzu kommt hier, dass bei diesen Personen Lücken in der Alters- und Risikovorsorge entstanden sind, das ist ein schon seit längerer Zeit ein hängiges parlamentarisches Mittel unsererseits. Dort verspreche ich mir natürlich einiges, denn das schenkt dann natürlich im Pensionsalter wesentlich ein.Selbstverständlich liegt mir viel daran, dass die Konditionen verbessert werden, damit die fleissigen Familien wieder Anschluss an den Mittelstand bekommen. Aber dazu gibt es bereits treffsichere Unterstützungen, die sind sehr zahlreich. Ich sehe jetzt davon ab, alle Unterstützungsmassnahmen hier aufzuzählen. Also rein mit dem Beispiel - jeder kann diesen Rechner auf der Landesbank einmal benutzen. Man kann natürlich auf dem Elternportal diesen Rechner auch benutzen und dann hat man nach Adam Riese dann in kurzer Zeit einen Überblick, was dieses Postulat im besten Fall bewirken könnte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Wie gesagt, unbezahlte Care-Arbeit muss in Zukunft gelöst werden. Das können wir leider nicht mit einem Vorstoss zum Thema Vereinbarkeit Familie und Beruf. Das eine Familienmodell mit dem andere auszuspielen, ist meines Erachtens für niemand sinnvoll. Nochmals, in unserem Postulat geht es nicht nur um Familien, die Kinder von einer Institution, also Kita, Tagesmutter usw., betreuen lassen, wie es von einigen Abgeordneten geäussert wurde, sondern vor allem auch um Betreuung in der eigenen Familie, wie beispielsweise von den Grosseltern, Paten usw. Also überspitzt gesagt, egal wer auf das Kind achtet, es darf einen Abzug gemacht werden, wenn beide Elternteile an diesem Tag gleichzeitig einer Arbeit nachgehen. Viele Familien in Liechtenstein greifen auf genau die Betreuung durch Grosseltern oder Verwandte zurück. Nochmals, die Selbstbetreuer machen immer weniger aus, nur 22% gehen nach der Geburt des ersten Kindes keiner Erwerbstätigkeit nach. Das Modell, welches einige hier nennen und offenbar sich sehr wünschen, ist nicht mehr Alltag. Und gerade bei Geringverdienern geht es darum, dass nur schon wenig viel ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, die Abg. Dagmar Bühler-Nigsch scheint der Ansicht zu sein, dass man nur mit ausserhäuslicher Kinderbetreuung zum Ziel kommt. Das haben Sie so zwischen den Zeilen ausgeführt, das könnte ich Ihnen jetzt in den Mund legen, was ich aber nicht will. Aber Sie haben mir in den Mund gelegt, dass ich gegen ausserhäusliche Kinderbetreuung sei. Das habe ich mit keinem Wort erwähnt und ich bitte Sie, mir in Zukunft besser zuzuhören. Dann möchte ich kurz noch ausführen, dass dieses steuerliche Entlastung für Familien sehr wohl ins Leere führt, weil ein Ehepaar mit zwei Kindern - das können Sie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage von Herbert Elkuch nachschauen - mit einem Familieneinkommen von CHF 150'000 zahlen sie CHF 4'742 pro Jahr an Steuern. Also die Steuerbelastung für Familien ist schon sehr gering. Eine weitere Entlastung sehe ich einfach nicht. Ich sehe es als unnötig. Es ist eben schon nicht so, dass man jetzt mit einer Entlastung in dem Bereich dann 700 weitere Mütter zur Arbeit motiviert. Das glaube ich nicht. Da gibt es auch eine andere Motivation, warum man vielleicht die Kinderbetreuung selber machen will. Das ist nicht nur der Faktor Geld. Ich denke, dem haben Sie zu wenig Rechnung getragen.Dann ist es auch so - Sie haben gesagt, wenn man Steuern zahlt, wäre es eine Strafe, aber Steuern zahlen muss halt in Gottes Namen jeder, der in einem gewissen Einkommensbereich liegt. Das ist nicht nur eine Strafe für Familien, die Kinder haben, das ist für jeden so. Für mich ist es keine Strafe, aber es gibt Leute, die das Gefühl haben, es wäre eine Strafe. Aber die Steuern in unserem Land Liechtenstein sind sehr tief und so soll es auch bleiben. Deshalb müssen wir einfach auf der einen Seite mit den Einnahmen vorsichtig umgehen. Wir müssen Einnahmen generieren, das ist unsere Pflicht. Und wir müssen vorsichtig mit den Ausgaben umgehen und dazu möchte ich Sie einladen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte auch eine Replik an Dagmar Bühler-Nigsch geben. Ich habe die Kita nicht auf irgendeine Art kritisiert oder schlecht geredet. Es sind sehr viele auf eine Kita angewiesen und viele sind froh, dass es solche gibt. Sie können es besser einteilen. Aber mir geht es um die Ungleichbehandlung der verschiedenen Familienmodelle. Auch wenn das eine Familienmodell aussterben soll, warum muss man dann benachteiligen und dass in eine Richtung gestossen wird, das hat auch Frau Vogelsang gesagt, und einen Anreiz schafft, die Kinder fremdbetreuen zu lassen. Ich gehe nicht in diese Richtung, dass man einseitig Anreize schaffen soll. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Es geht hier ja um einen Prüfungsauftrag und nicht um ein Umsetzungsauftrag. Es geht wirklich um die Prüfung, ob es mit den Gewinnungskosten für die Betreuungskosten - ob es ein sinnvoller Weg wäre. Das würde uns eigentlich die Beantwortung des Postulates schlussendlich beantworten. Ich gehe nicht mit dem Abg. Wohlwend überein, dass die Gewinnungskosten ein schlechtes Vehikel wären. Wenn ich dieser Ansicht wäre, müsste ich ja einen Antrag stellen, generell die Gewinnungskosten zu streichen. Aber Gewinnungskosten haben wir im Bereich Fahrtkosten und Verpflegung. Warum nicht auch im Bereich externe Kinderbetreuung? Es steht der Regierung selbstverständlich frei, im Rahmen einer Prüfung auch den Betreuungsanteil für Familien, bei der nur eine Person arbeiten geht und die andere nicht, zu prüfen. Unser Prüfungsauftrag ist ein bisschen enger gesteckt, aber wir haben auch nichts dagegen, wenn die Prüfung weitergeht und auch das klassische Familienmodell einbezieht. Also dem stehen wir sicher nicht entgegen. Wichtig ist einfach wirklich, dass diese Objektunabhängigkeit gewahrt wird. Damit sind wir auch offen für weitere Betreuungsmodelle.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Vielen Dank. Ich bedanke mich bei der FBP-Fraktion für die Einbringung dieses Postulats. Grundsätzlich, meine ich, spricht dem Anliegen, die steuerliche Entlastung von erwerbstätigen Eltern prüfen zu lassen, die Kosten für externe Kinderbetreuung als ausserordentliche Gewinnungskosten anrechnen zu lassen sowie weiteren von den Postulantinnen und Postulanten formulierten Fragen an die Regierung zur Prüfung der Auswirkungen zu überweisen, nichts entgegen. Dies würde uns auch ermöglichen, die Auswirkungen dieses Modells zu erfahren und zu vergleichen. So war meine Haltung zu Beginn dieser Diskussion. Die grosse Frage stellt sich mir dennoch auch: Wie vereinbar ist dieses Anliegen mit der wie auch von der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch bereits angesprochenen geplanten Vorlage zur Elternzeit und generell mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Und ob wir dadurch nicht verschiedene Modelle kreieren, die sich gegenseitig auch die finanziellen Ressourcen abjagen. Die angesprochene und kritisch auch beäugte mehrfach erwähnte Gleichbehandlung der Familien und der verschiedenen Modelle muss meines Erachtens schon auch genauer betrachtet werden. Die Abg. Franziska Hoop hat erläutert, dass auch Familien, die im Familienkreis Betreuungsaufgaben übernehmen, Abzüge geltend machen können. Ich stelle mir aber die Frage, wie ist es, wenn ein Elternteil selber die Betreuungsaufgabe ganz bewusst übernehmen möchte oder keine Möglichkeit hat, dies im internen Familienverbund zu organisieren. Was haben Sie dafür vorgesehen? Das ist unbezahlte Care-Arbeit, es entgeht einem ein Erwerbseinkommen. In diesem Sinne kann man schon sagen, das ist dann eine doppelte Benachteiligung dieser Familien. Wenn Sie da noch Ausführungen machen können, wie wir diesem Modell, auf das Sie jetzt hinzielen, etwas entgegensetzten könnten oder es allenfalls verbessern könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Vielen Dank für das Wort. Ich möchte den Abgeordneten der DpL natürlich nichts unterstellen und Sie haben sehr wohl ausgeführt, dass Ihnen die Gleichbehandlung der verschiedenen Familienmodelle ganz wichtig ist. Das habe ich so verstanden und finde ich auch sehr wichtig. Das ist für mich die gesellschaftspolitische Diskussion, die unbedingt geführt werden muss und die eigentlich schon lange geführt hätte werden sollen, eigentlich schon, seit uns diese Studie im Jahr 2018 vorliegt. Da sehe ich eben den Gesellschaftsminister gefordert und ich hoffe, dass er sich auch noch zu Wort meldet, wie er diese Diskussion hier wahrnimmt, denn ich werde jetzt den Eindruck einfach nicht los, dass wir alle die Absicht haben, etwas Positives und Wertvolles für die Vereinbarung von Familie und Beruf beizutragen. Aber ich verstehe jetzt nicht, warum Sie genau da so auf die Steuern losgehen, da uns diese Antworten eigentlich bekannt sind. Darum sehe ich den Sinn nicht, warum wir es überweisen sollen, denn wir haben die Antworten aus der letzten Interpellation ja schon vorliegen. Das war die steuerliche Entlastung des Mittelstands. Darum denke ich, es wird uns keine neuen Erkenntnisse bringen. Wenn wir da etwas mit den Kosten der ausserhäuslichen Betreuung machen wollen, dann müssen wir halt schauen, dass wir mit der gesamten Kinderbetreuung günstiger werden. Dann müssen wir bei den Tagessätzen handeln und daran arbeiten. Da war ja der Gesellschaftsminister in der letzten Zeit mit den Kitas in Kontakt, dann hat man die Normkosten erhöht. Ich denke, da ist ja einiges im Tun und wenn wir denken, es ist noch zu teuer und es sind hohe Kosten, das ist mir sehr bewusst, aber dann müssen wir wirklich dort ansetzen, wo es denen zugutekommt, die es brauchen. Und das ist nicht bei den Steuern. Da bin ich sogar mit dem Abg. Rehak einig, dass er das genau auch so gesehen und ausgeführt hat. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Auch ich bedanke mich bei den Postulanten ausdrücklich für diesen Vorstoss, hat er doch eine sehr lebendige Diskussion in diesem Haus ausgelöst. Ich stand ursprünglich sehr positiv dieser ganzen Sache gegenüber, aber die Diskussion hat doch schon die verschiedenen Nuancen und Details aufgezeigt. Auch für mich ist ausserhäusliche Betreuung wichtig und eine zentrale Säule zur Vereinbarung von Familie und Arbeit - Stichwort Fachkräftemangel, aber nicht nur das. Es geht auch um Lebenszufriedenheit. Es geht um Zufriedenheit, dass Menschen neben der Hausarbeit eben auch einer Arbeit nachkommen können. Dann gibt es die verschiedenen Modelle, die gelebt werden, und hier würde ich nur ungern von Diskriminierung sprechen. Das Wort höre ich in diesem Zusammenhang nicht gerne. Ich denke, wir haben mehrere Modelle und da gibt es die freie Wahl, ein Modell zu wählen. Jedes Modell hat Vor- und Nachteile, jedes Modell hat Chancen und Risiken. Ich nehme an, dass alle Familien sich dieser Chancen und Risiken und Vor- und Nachteile bewusst sind. Wenn man aber eine freie Wahl hat, dann ist man sich auch bewusst, dass es vielleicht gewisse Dinge gibt, die nachteilig sind. Ich meine nach dieser Diskussion auch: Es benötigt im Moment keine Steuererleichterung. Es wäre ein Schritt in die richtige Richtung, aber wir stehen vor grossen Entscheidungen im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Arbeit und deshalb tendiere ich eher dazu, damit abzuwarten und nicht heute schon einen Pflog einzuschlagen, der uns vielleicht später im Weg sein wird. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Danke für das Wort, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich erlaube mir als Finanzminister, der ja dann die Steuern und diese Berechnungen, die Abklärungen auch machen müsste, auch noch ein, zwei Worte dazu zu sagen. Ich war auch ein bisschen überrascht, als das Postulat eingereicht wurde, weil ich eigentlich der Meinung war, dass wir die Antworten bereits in der Interpellationsbeantwortung gegeben hätten, wo ja genau die Frage war, was man tun könne, damit eben diese höheren Steuerbelastungen das nicht auffressen, so haben Sie es damals in der Interpellationsbeantwortung formuliert. Ich denke, die Antwort hat auch der Abg. Manfred Kaufmann schon ausgeführt. Es gab ja auch eine Interpellation oder ein Postulat, das wir 2019 beantwortet haben. Ehrlich gesagt, glaube ich, dass vieles beantwortet ist. Heute war ich auch überrascht, aber auch damals war ich überrascht und ich glaube, ich war deshalb zweifach fehlgeleitet. Als ich das gelesen habe, dachte ich, es sei eine Fortführung Ihres Postulates zur steuerlichen Entlastung des Mittelstandes. Das ist es natürlich nicht. Es heisst ja auch steuerliche Entlastung erwerbstätiger Familien. Ich glaube, und da hat die stv. Abg. Nadine Vogelsang auch deutlich darauf hingewiesen, das Postulat müsste eigentlich heissen, «steuerliche Entlastung einkommensstarker erwerbstätiger Familien». Das ist es - das wäre es auch. Also da würde es dann helfen. Also wenn man eine viertel Million oder mehr verdient, dann hilft es wirklich. Dieser Meinung kann man sein, also diese Haltung kann man als wirtschaftsliberale Partei haben, aber das müsste man auch so adressieren, denn es hilft den erwerbstätigen Familien in der Breite eben nicht, weil man nicht steuerlich entlasten kann, wo praktisch keine Steuern bezahlt werden. Da muss man einfach ehrlich sein und hat man dann auch die Antwort. Das Zweite, was mich heute wirklich überrascht hat: Wenn man Ihr Postulat liest, dann ist ja die Rede von den Kosten und auch den ausserordentlichen Gewinnungskosten, so ist es formuliert, und Kosten in der Buchhaltung sind ja etwas, das man bezahlt, also etwas, das man wirklich auch ausgibt. Jetzt haben Sie heute aber gesagt, auch wenn die Grosseltern betreuen, das sind ja auch Kosten. Also wenn man die Grosseltern dann bezahlen würde, dann schon. Sie argumentieren ja, dass man hier quasi Geld besteuert, also Einkommen besteuert, dass man effektiv gar nicht hat, weil man sie ja in die Kinderbetreuung gibt, aber jetzt wollen Sie Abzüge machen, auch für Grosseltern, für Kosten, die man gar nicht hat. Also ir-gendwo ist es buchhalterisch aus Sicht des Finanzministers ein merkwürdiges Vorgehen oder eine merkwürdige Argumentationslinie. Ich glaube, wenn wir dabeibleiben, dass es die einkommensstarken Familien entlasten sollte, dann ist es ein gutes Postulat, dann können wir das ausrechnen. Wenn man einfach grundsätzlich die Familien entlasten wollte, dann haben wir, wie gesagt, schon in der Interpellationsbeantwortung ausgeführt, dass es mit steuerlicher Entlastung eben in der Breite nicht funktioniert. Dann wäre die Regierung der Meinung, dass sie alle Ausführungen bereits gemacht hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Gerne möchte ich noch auf die Frage der Abg. Manuela Haldner-Schierscher eingehen. Wie geäussert, die unbezahlte Care-Arbeit können wir hier mit diesem Postulat nicht lösen. Dort geht es auch noch um weitere Care-Arbeit, wie beispielsweise die Alterspflege. Wie gesagt, es ist wichtig und muss zeitnah gelöst werden im Interesse von allen. Da beispielsweise der Aufbau der Altersvorsorge gerade bei Frauen ein grosses und wichtiges Thema ist. Wir wollen die Kostenauswirkung prüfen lassen, deshalb ein Postulat und keine Motion. Herr Regierungschef, es gibt auch Familien in Liechtenstein, die die Grosseltern bezahlen müssen, und auch das Mittagessen ist nicht gratis, das im Familienverbund zur Verfügung gestellt wird. Deshalb wollen wir eben die Prüfung. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich wurde zwei Mal direkt angesprochen, einmal von der Abg. Dagmar Bühler-Nigsch und einmal von der Abg. Nadine Vogelsang. Ich erlaube mir noch einen Kommentar, weil ich jetzt die Diskussion mitverfolgt habe und das beantwortet bereits Ihre Frage. Ja, selbstverständlich verfolge ich das mit. Der Abg. Georg Kaufmann, und mit diesem Kommentar möchte ich eben anfangen, hat gesagt, dass alle eine Wahl zum Familienmodell hätten. Ich bin sicher, dass Sie das nicht so gemeint haben, aber ich möchte nur klarstellen, es haben nicht alle eine Wahl. Alleinerziehende beispielsweise können sich nicht entscheiden, ob sie das Kind selbst oder fremdbetreuen oder durch eine ausserhäusliche Kinderbetreuungseinrichtung betreuen lassen möchten. Diese stehen eben nicht vor der Wahl. Ich möchte es einfach klarstellen und ich bin mir sicher, dass Sie das auch nicht so gemeint haben. Im klassischen Familienmodell besteht oftmals, nicht immer, aber oftmals eine Wahl, sofern es das entsprechende Einkommen eben auch zulässt. Aber das ist mir noch wichtig zu betonen, es gibt viele Konstellationen, wo die Wahlfreiheit bei der Wahl des Modells eben explizit nicht besteht. Dass das nochmals klar zum Ausdruck kam.Dann zur Abg. Nadine Vogelsang, Sie haben von Betreuungsgutscheinen gesprochen. Ich meine Sie zielen auf die Erziehungsgutschriften ab. Also Betreuungsgutscheine kennen wir in Liechtenstein nicht. Das sind Modelle, die verschiedentlich auch schon diskutiert werden. Wir kennen aber Betreuungsgut-schriften und Erziehungsgutschriften. Sie zielen auf Erziehungsgutschriften ab. Das ist ein Instrument, das bei der AHV besteht. Da werden eben bis zum 16. Lebensjahr eines Kindes die Jahre entsprechend angerechnet, wenn man Kinder hat, also auf das zielen Sie ab. Dieses System besteht und ist bereits bei der AHV etabliert. Dann die Abg. Dagmar Bühler-Nigsch hat sich auf die Finanzierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung gestützt. Ja, es ist richtig, das Land hat die Normkosten angehoben, ohne dass es für einen Grossteil der Eltern irgendwelche Konsequenzen hat. Also wir haben steigende Kosten auch bei der ausserhäuslichen Kinderbetreuung. Und um eben genau dem zu begegnen, wurden die Normkosten angehoben und die teureren Kosten werden gänzlich bis eben zu dieser hohen Einkommensschwelle, die der Abg. Rehak erwähnt hat, vom Land übernommen. Ja, die Kosten sind dennoch da und wurden für die Eltern nicht gesenkt, aber wurden auch nicht erhöht, obwohl die Einrichtungen berechtigterweise, eben um betriebswirtschaftlich kostendeckend arbeiten zu können, mit höheren Normkosten arbeiten. Ich bin sehr einig, ausserhäusliche Kinderbetreuung ist wichtig. Ich würde sagen, es ist sogar systemrelevant für uns und darum ist es wichtig, dass wir hier in gutem und engem Austausch auch mit den verschiedenen Akteuren in der ganzen Breite des Angebotsportfolios bleiben.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir zur Abstimmung. Wer der Überweisung dieses Postulats an die Regierung zustimmen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 10 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
10 Stimmen, somit hat der Landtag das Postulat nicht überwiesen, gleichzeitig haben wir Traktandum 9 erledigt. Wir machen jetzt Mittagspause bis 13:40 Uhr. Mittagspause (von 12:10 bis 13:40 Uhr)
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