Petition zur Aufarbeitung der Covid-Massnahmen in Liechtenstein vom 25. April 2023 eingereicht von der Initiative A für Aufklärung und Aufarbeitung in Liechtenstein
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 4: Petition zur Aufarbeitung der Covid-Massnahmen in Liechtenstein vom 25. April 2023, eingereicht von der Initiative A für Aufklärung und Aufarbeitung in Liechtenstein.Wird dazu das Wort gewünscht?Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Mit dieser Petition wollen die Petitionäre eine Aufarbeitung der Covid-Massnahmen in Liechtenstein erwirken. Konkret fordern sie die Einsetzung einer ausserparlamentarischen Untersuchungskommission, die Einrichtung einer neutralen Meldestelle für Schadenersatzansprüche, eine Wiederherstellung der Reputation und des Ansehens eines Teils von Personen sowie eine Versöhnung und Verantwortungsübernahme für gewisse Massnahmen. Ich möchte mich ganz konkret zu den einzelnen Forderungen äussern: Zur Forderung 1, Einsetzung einer ausserparlamentarischen Untersuchungskommission: Im Juni-Landtag 2020 hat die Regierung als Vorbereitung auf ein Wiederaufflammen der Infektionen und auch zur Vorbereitung künftig aufkommender Epidemien eine Aufarbeitung der Corona-Krise versprochen: «Dabei sollen Aspekte der Vorbereitung, medizinische und medizinisch-logistische Aspekte, rechtliche Aspekte», somit also auch verfassungsrechtliche und gesetzliche Aspekte, «sowie viele weitere Aspekte, welche die relevanten Akteure einbringen, Berücksichtigung finden.»
Bekanntlich warten wir seither auf einen entsprechenden Corona-Aufarbeitungsbericht der Regierung und kennen deshalb den Inhalt noch nicht. Wir wissen daher auch nicht, ob dieser nur sozialwissenschaftliche oder aber auch - wie versprochen - medizinische, medizinisch-logistische, verfassungsrechtliche und gesetzliche Aspekte beinhaltet. Die Petitionäre sagen, dass seitens Liechtenstein-Institut sie die Rückmeldung erhalten haben, dass die von der Regierung in Auftrag gegebene Studie lediglich sozialwissenschaftliche Elemente begutachtet habe. Dies würde dann aber nicht dem entsprechen, was die Regierung uns versprochen hatte. Nicht vergessen werden darf auch, dass die VU-Fraktion bereits im März vor einem Jahr den Antrag zur Einsetzung einer BLK, also einer besonderen Landtagskommission, zur Corona-Aufarbeitung stellte, welcher aber leider im Landtag keine Mehrheit gefunden hat. Diese BLK würde dann aber auch nicht den Anforderungen der Petitionäre entsprechen, da hier Abgeordnete Einsitz gehabt hätten. Eine Aufarbeitung dieser Krise und der getätigten Massnahmen in diesem Zusammenhang muss zwingend erfolgen, um daraus zu lernen und für gleichgelagerte Situationen in Zukunft durch spätere Generationen die richtigen Schlüsse ziehen und Massnahmen umsetzen zu können. Dann zur Forderung 2, Einrichtung einer neutralen und unter dem Anwaltsgeheimnis stehenden Meldestelle: Möchte jemand Schadenersatzansprüche, welcher Art auch immer, anmelden, so kann er dies bereits jetzt schon bei einer Anwaltskanzlei machen. Dazu muss keine Bürokratie aufgebaut beziehungsweise eine neue Stelle eingerichtet werden, welche allenfalls ohnehin wiederum über die Verwaltung oder das Land organisiert werden würde und dann den Petitionären wieder nicht neutral genug wäre. Ich nehme nämlich auch an, dass diese Meldestelle vom Staat finanziert werden müsste. Oder würde diese Meldestelle ehrenamtlich gratis und franko agieren? Und was passiert, nachdem die Schadenersatzansprüche gelten gemacht wurden bei dieser Meldestelle? Geht die Meldestelle vor Gericht? Wer bezahlt den Anwalt? Welche Anwälte sind den Petitionären neutral genug? Wie gesagt, man hat jetzt schon die Möglichkeit, sich einen Anwalt seiner Wahl auszusuchen und ein solches Verfahren in Gang zu setzen. Forderungen 3 bis 5, Wiederherstellung der Reputation und des Ansehens aller Menschen, die diskreditiert worden sind, breite Versöhnung und Übernahme der Verantwortung: Bei all diesen Forderungen stelle ich mir die Frage, wie diese in der Realität umgesetzt werden sollen und auch, was genau das Ziel wäre. Sollen Regierung und Landtag und alle, die die Massnahmen getragen haben, öffentlich um Entschuldigung bitten? Für was genau? Es wurden Entscheidungen gefällt zu einem Zeitpunkt, als die Erkenntnisse noch nicht dem heutigen Stand entsprochen haben. Auch wenn man heute erkannt hat, dass man in vielen oder gewissen Bereichen falsch lag, wurden die Entscheidungen damals mit dem Wissen getroffen, welches dazumal zur Verfügung stand. Und wenn man hier schon von Versöhnung spricht, dann frage ich mich doch auch, ob das dann auf Gegenseitigkeit beruhen würde? Dass sich dann gewisse Personen, welche Regierung und Landtag aufs äusserte beleidigt, diffamiert und uns sogar mit dem Tode bedroht haben, sich auch ihrer Verantwortung stellen würden? Ich unterstütze die Forderung 1 dieser Petition, welche für mich inhaltlich Sinn macht, notwendig ist und auch umsetzbar. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Danke für das Wort. Vielen Dank an die Petitionäre für die Mühe und den Aufwand für diese Petition. Das Petitionsrecht vermittelt einen Anspruch für jede Person, Petitionen an den Landtag zu richten, ohne dass ihr dadurch ein Nachteil entstehen darf.
Mit dieser Petition möchten die Petitionäre eine Aufklärung und Aufarbeitung der Corona-Massnahmen in Liechtenstein erreichen. Die Petitionäre führen in der Begründung an: «Als Weg aus der Pandemie wurde die Impfung angepriesen, die Mantra mässig als ‹sicher und wirksam› bezeichnet wurde ... Mittels 2G- und 3G-Regelungen wurde in Liechtenstein massiv Druck auf die Bevölkerung gemacht, sich impfen zu lassen. Mit dieser ‹Impfpflicht durch die Hintertüre› wurden sehr viele Menschen regelrecht in die Impfung gedrängt. Kritisch eingestellte Menschen wurden auf üble Art diffamiert und mittels Zertifikat-Pflicht sowie 2G- und 3G-Regelungen gesellschaftlich ausgegrenzt und diffamiert. Davon betroffen war immerhin rund ein Drittel der ganzen Bevölkerung. Inzwischen ist wissenschaftlich belegt, dass die Begründung für diese 2G- und 3G-Bestimmungen falsch war, weil Geimpfte weiterhin ansteckend sein können. Der teils verfassungs- und gesetzeswidrige Ausschluss gesunder Menschen vom öffentlichen Leben mittels Zertifikat-Pflicht ist sohin zu Unrecht erfolgt.» Soweit ein Auszug aus der Begründung der Petitionäre.
Meine Sichtweise: Anfangs der Pandemie, welche die WHO am 20. März 2020 ausrief, waren die Massnahmen in Ordnung. Man wusste nicht, was kommt, und sehr viele hatten Angst. Dann, anfangs 2021 kam der Impfstoff und danach die 3G- und 2G-Regeln, welche die Bevölkerung in zwei Gruppen teilte. Mit der 3G-Regel mussten Ungeimpfte einen Test machen, der anfangs für Gesunde über CHF 100 kostete, um beispielsweise im Gasthaus einen Kaffee trinken zu dürfen. Die 2G-Regel war dann sehr einschneidend und diskriminierend. Wer sich nicht impfen liess, wurde kurzerhand vom öffentlichen Leben ausgesperrt. Das führte bei vielen Betroffenen zum Gefühl des Verlustes der Selbstbestimmung über das eigene Leben und den eigenen Körper, ein Gefühl von Ohnmacht und Isolation, ein Abbau des Selbstwertgefühls und der Selbstsicherheit bis hin zum Verlust der Selbstachtung. Nur mühsam kann ein Weg zurückgefunden werden. Bei vielen ist das Gefühl einer unrechtmässigen Unterdrückung und Abwertung immer noch vorhanden. Die Regierung versprach einen Aufarbeitungsbericht, der allerdings bis dato noch nicht existiert. Es ist einfach so: Vielen erschienen die Massnahmen unverhältnismässig. Die unterzeichnenden Petitionäre als Gruppierung Initiative A stellen für die Aufklärung und Aufarbeitung die nachfolgenden Forderungen: «Einsetzung einer ausserparlamentarischen Untersuchungskommission, die zumindest paritätisch mit kritischen Mitgliedern besetzt sein muss und eine faktenbasierte Analyse erstellt. Eine PUK ist nicht zielführend, weil die Abgeordneten/Innen die Entscheide zumeist mitgetragen haben und somit befangen sind. Wichtig: Der Bericht des Liechtenstein-Instituts ist eine sozialwissenschaftliche und keine medizinische Analyse. Letztendlich entscheidend ist jedoch, welche ganzheitlichen Auswirklungen alle Covid-Massnahmen inklusive Impfung auf die Volksgesundheit hatten und haben. Deshalb ist eine Aufarbeitung und Prüfung aller Massnahmen nach den anerkannten Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) zwingend, um Nutzen, Schaden und Kosten ins Verhältnis zu stellen.»Die zweite Forderung: «Einrichtung einer neutralen und unter dem Anwaltsgeheimnis stehenden Meldestelle ausserhalb der Landesverwaltung, vorzugsweise eine Anwaltskanzlei. Bei dieser unabhängigen Hotline sollen Betroffene jeglicher Art gesundheitliche und wirtschaftliche Schadenersatzansprüche anmelden können, die durch die verhängten Covid-Massnahmen und/oder die Impfung geltend gemacht werden.»Die dritte Forderung ist: «Wiederherstellung der Reputation und des Ansehens aller Menschen, die diskreditiert worden sind, zu Unrecht als Gesundheits-Gefährder, Pandemie-Treiber (‹Pandemie der Ungeimpften›) Unsolidarische, Corona-Leugner etc. diffamiert und von der Regierung verfassungs- und gesetzeswidrig diskriminiert worden sind.»Dann die vierte Forderung: «Einleitung einer breiten gesellschaftlichen Versöhnung durch geeignete Massnahmen, Sicherstellung der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt.»Die fünfte Forderung: «Verantwortung übernehmen für die überschiessenden Massnahmen.»
Die Petitionäre sind überzeugt, dass «eine Aufarbeitung sowie klare Gesten der Versöhnung für eine gesellschaftliche Einigung dringlich sind, um wieder Vertrauen in die Politik und die Institutionen herzustellen.» Die komplette Petition mit den Adressen der 52 Petitionäre ist auf www.landtag.li unter «parlamentarische Eingänge» zu finden. Gemäss Art. 50 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Landtag kann der Landtag Petitionen an Kommissionen oder zur geeigneten Verfügung an die Regierung überweisen oder andere geeignete Massnahmen beschliessen. Die Petitionäre wünschen eine inhaltliche Auseinandersetzung und eine Überweisung der Petition an die Regierung. Bei Überweisung an die Regierung entscheidet diese selbständig über deren Behandlung. Das ist im Art. 12 im Gesetz über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung festgeschrieben. Bei Überweisung an die Regierung kann der Landtag keine geeigneten Massnahmen beschliessen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich hätte gleich auch einfach nur den grünen Knopf drücken können und die Petition kommentarlos überweisen. Obwohl ich mit dem Inhalt, wie beispielsweise mit dem Satz «inzwischen ist erwiesen, dass Covid weitaus ungefährlicher ist als ursprünglich angenommen» grosse Mühe habe. Wir hatten und haben keine Glaskugeln und im Nachhinein ist jede Person hoffentlich immer schlauer. Aber die Petitionäre haben meine Unterstützung darin, dass die Pandemie und ihre Massnahmen aufzuarbeiten sind. Dies ist wichtig und richtig. So gilt für mich auch, dass das Petitionsrecht als quasi Freiheitsrecht hochzuhalten ist. Es ist mir aber auch wichtig, und deshalb wollte ich die Gelegenheit jetzt hier nutzen, bevor ich den grünen Knopf drücke, nochmals klar anzusprechen, dass die Regierung und der Landtag die Verantwortung für das gesamte Volkswohl tragen. Diese Verantwortung nehmen wir alle stets mit bestem Wissen und Gewissen war. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Auch ich möchte den Petitionären für diese Eingabe der Petition danken. In dem Sinne auch dafür, dass sie viele Materialien, Textmaterial und Inhalte, beigesteuert haben und sich sehr intensiv mit dieser Materie befasst haben. In der Begründung und auch in den Massnahmen kommt sehr stark zum Ausdruck, dass man auch hier wiederum verschiedener Ansicht sein kann, verschiedene Wertungen haben kann. Das hat sich ja durch die ganze Pandemie durchgezogen. Es gibt dort die Wissenschaftsgläubigkeit oder die Wissenschaftssklaverei, könnte man fast sagen. Es gibt auch die Medien, die fast mainstreammässig mitgemacht haben. Wobei man wirklich sagen muss, dass es etwas Neues war für unsere Staaten und auch für Liechtenstein, wie man dieser Pandemie begegnet. Aus diesem Grund möchte ich verschiedene Ausführungen in dieser Petition als relativiert verstanden wissen, weil dazumal die Regierung und die Exekutive - überhaupt die Exekutiven der Staaten - reagieren mussten. Sie mussten Massnahmen ergreifen. Und zu diesem gegenwärtigen Zeitpunkt war es natürlich sehr schwierig, wie man das gestaltet. Liechtenstein ist ja - auch vom Zollvertrag her - mehr oder weniger im Gleichschritt mit der Schweiz gegangen, obwohl es nur ganz wenige unterschiedliche Massnahmen gab. Aber man kann insgesamt sagen, dass wir in Liechtenstein gegenüber den anderen Staaten vielleicht da und dort nicht so rigoros betroffen waren in dem Sinn. Aber jede Massnahme, die die Freiheit eines Menschen einschränkt, ist natürlich sehr tiefgreifend. Insbesondere, was die Impfung anbelangt. Diesbezüglich möchte ich eine Diktion der Petitionäre aufgreifen, die sie eigentlich selbst ins Feld führen. Sie sagen: «inzwischen ist wissenschaftlich erwiesen». Das «inzwischen» heisst, es ist heute belegt. Ob jetzt diese wissenschaftlichen Belege auch wieder stimmen, da kann man auch wieder diskutieren und fragen: Sind die heutigen wissenschaftlichen Belege wirklich wissenschaftlich? Das können wir nie beurteilen, ob die wissenschaftlichen Belege auch wirklich wissenschaftlich standhalten. Aber ich möchte vorausschicken, dass es für mich wichtig ist, dass die Aufarbeitung, die Aufklärung vorgenommen wird. Es ist auch in Aussicht gestellt worden von der Regierung, dass man schaut und rückwirkend bewertet, beurteilt und auch festlegt, wo man vielleicht zu stark in die Freiheit eingegriffen hat. Auch die Begründung, weshalb man stärker eingegriffen hat, wie die Überlegungen dazu gewesen sind. Dann hat man auch viel mehr Verständnis für gewisse Massnahmen, die damals ergriffen worden sind. Auch ich persönlich habe bei verschiedenen Massnahmen natürlich auch die Stirn gerunzelt oder dachte mir, ob das wirklich notwendig ist, insbesondere bei der 2G-Gesetzgebung. Ich habe damals auch im Landtag nicht zugestimmt und auch bei der Volksabstimmung nicht zugestimmt, weil dort schon absehbar war, dass es zurückgehen wird und dass man verschiedene Sachen anders anschauen kann. Zusammenfassend möchte ich sagen, dass von den Massnahmen, die am Schluss aufgeführt sind, ich insbesondere die erste unterstütze. Dass man wirklich durch eine sozialwissenschaftliche und medizinische Untersuchung versucht, das auszuwerten. Und dass die Regierung dem positiv begegnet und vielleicht auch darstellen kann, welche Möglichkeiten sie sieht, als sie eine Auswertung beziehungsweise eine Aufklärung, Aufarbeitung der Pandemie in Aussicht gestellt hat, ob das kommt, wann das kommt und in welcher Form. Es sind da weitere Forderungen und da verweise ich an meine Vorredner. Eine Petition kann überwiesen werden. Hier wird ja auch gut begründet, ganz deutlich und klar werden hier der Unmut oder die Befindlichkeiten aufgezeigt. Wir können das der Regierung nur zur geeigneten Verfügung überweisen, wenn wir das überweisen. Es liegt dann an der Regierung, wie sie mit dem umgeht. Aber ich würde insbesondere den Punkt 1, wie das auch einzelne meiner Vorredner aufgeführt haben, begrüssen. Die weiteren Punkte sind nicht so einfach zu organisieren oder zu implementieren. Wenn ich an den Punkt 4 der geeigneten Massnahmen denke, Einleitung einer breiten gesellschaftlichen Versöhnung: Ich glaube, für die Versöhnung braucht es auf der menschlichen Ebene jeden einzelnen - auf welcher Seite auch immer er gestanden ist. Und diese Fairness, diese Toleranz, ist auch nicht nur in dieser Pandemie notwendig, sondern auch in verschiedenen anderen Punkten. Da bin ich natürlich voll bei den Petitionären, aber dass man das staatlich organisiert, ist sehr schwierig. Da ist wirklich ein Sich-die-Hand-geben, ein Handschlag von beiden Seiten im menschlichen Zusammenleben notwendig. Ich bin noch gespannt auf die Ausführungen der Regierung, aber ich werde diese Petition natürlich gerne überweisen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich dem Dank meiner Vorredner anschliessen. Auch ich bedanke mich bei den Petitionären für die Einbringung dieser Petition. Inhaltlich kann ich mich vollumfänglich der Landtagsvizepräsidentin anschliessen. Ich bin da der gleichen Ansicht wie sie. Auch ich unterstütze den Punkt 1 dieser Petition und werde deshalb einer Überweisung ebenfalls zustimmen. Die Vaterländische Union hat bereits am Anfang des letzten Jahres einen parlamentarischen Vorstoss, der genau die gleiche Zielrichtung gehabt hat, hier im Parlament eingebracht. Auch wir wollten, dass die Covid-Massnahmen geprüft werden und eine Bestandsaufnahme gemacht wird. Dies wurde damals vom gesamten Landtag abgelehnt, da der gesamte Landtag im Wesentlichen der Ansicht war, dass es noch zu früh für eine Aufarbeitung sei. Aber spätestens jetzt ist sicherlich der richtige Zeitpunkt oder jetzt ist es sicherlich nicht zu früh für diese Aufarbeitung und ich unterstütze diesen ersten Punkt ausdrücklich. Beim zweiten Punkt habe ich Bedenken, ob der wirklich zielführend ist. Also ich werden diesen nicht unterstützen. Eine Person, die der Ansicht ist, sie habe Schadenersatzansprüche gegenüber dem Staat, die kann sich gerne an eine Anwaltskanzlei wenden. Personen, die sich das möglicherweise nicht leisten können oder für die ein Verfahren zu teuer ist, die erhalten Verfahrenshilfe. Also auch die Personen können ihre Ansprüche durchsetzen. Und für eine Erstberatung sind sicher auch die Gerichtspraktikanten beim Landgericht erste Ansprechpersonen, die einem eine gewisse Stossrichtung geben können, ob ihre Ansprüche allenfalls gerichtlich durchsetzbar sind oder nicht. Zu den Punkten 3 bis 5 möchte ich kurz zusammenfassen. Die Wiederherstellung der Reputation und des Ansehens: Ich denke, die Reputation von bestimmten Personen wird hauptsächlich wahrscheinlich durch den Punkt 1 allenfalls wiederhergestellt, indem sich durch so eine ausserparlamentarische Untersuchungskommission möglicherweise gewisse Aussagen der Massnahmengegner im Nachhinein einfach auch bestätigen. Ich denke, dies würde der Reputation dieser Personen am meisten dienen. Wie gesagt, es haben sich zu dieser Zeit beide - ich nenne es jetzt - Lager nichts geschenkt. Die Personen, die gegen die Massnahmen waren, mussten sich einiges anhören. Aber auch die Personen, die für die Massnahmen waren, mussten sich auch einiges anhören. Wir als politisch Verantwortliche mussten uns sehr viel anhören. Ich habe jetzt nur einmal den Begriff «Kindermörder» bei meinem E-Mail-Account eingegeben. Dieser Begriff taucht im Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen bei mir 35 Mal auf. Also auch wir mussten uns in diesem Zusammenhang wirklich ein dickes Fell anziehen. Es sind tiefe Gräben entstanden in der Gesellschaft. Ich denke, es ist Zeit, dass die Personen wieder aufeinander zugehen. Wie bei einem Vergleich braucht es da halt beide Seiten dazu. Es wird Zeit brauchen und gewisse Gräben werden einfach auch bleiben. Aber zusammengefasst befürworte ich den Punkt 1 dieser Petition und werde deshalb einer Überweisung auch zustimmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Ich bin rückblickend sehr glücklich darüber, dass wir die Corona-Pandemie im internationalen Vergleich relativ gut überstanden haben und sich die Gesellschaft bis zum Schluss zusammengerauft hat. Doch leider sind die Gräben, die die Pandemie in unserer Gesellschaft hervorgerufen hat, noch nicht restlos geschlossen. Allerdings habe ich Zweifel, dass der Bericht des Liechtenstein-Instituts oder auch ein anderer Untersuchungsbericht etwas zum Abbau dieser Gräben beitragen kann. Im Gegenteil, ich befürchte, dass die Aufarbeitung zu einer erneuten Polarisierung führen wird, besonders wenn eigene Glaubenssätze erwidert werden. Doch wir werden sehen. Ich erhoffe mir aus einer Aufarbeitung, dass wir Schlüsse ziehen können, um auf die nächste Pandemie besser vorbereitet zu sein. Allerdings müssen wir uns auch nichts vormachen, denn den gesellschaftlichen Diskurs werden wir bei jeder weiteren Krise wohl oder übel erneut führen müssen. Oder um es positiv zu formulieren, werden wir diesen Diskurs gerade in einer Demokratie auch führen dürfen. Ich empfinde die Forderung der Petition daher als ungeeignet und werde der Überweisung nicht zustimmen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident. Besten Dank auch den über 50 Petitionären, dass sie vom Volksrecht der Petition Gebrauch gemacht haben und nun damit an den Landtag gelangen. Die VU hat seit Beginn der Krise immer wieder betont, dass eine Aufarbeitung zwingend ist. Unsere Fraktion hat das immer wieder kritisch angemahnt - bereits in der letzten Legislatur. Geschehen ist seither nicht viel. Zumindest nicht öffentlich. Das Ministerium hat zwar einen Aufarbeitungsauftrag an das Liechtenstein-Institut erteilt, wir haben diesen Bericht aber noch nicht erhalten. Diese Petition zeigt, dass die Verschleppung dieser Aufklärung in einem grossen Teil der Bevölkerung für sehr viel Unmut sorgt. Bei der Volksabstimmung zum 2G-Gesetz im vergangenen Frühherbst, welche durch ein Urteil des Staatsgerichtshofs initiiert wurde, haben wir gesehen, dass eine Mehrheit die massiven Eingriffe in die Grundrechte ablehnt. Es gab ein Signal an der Urne dafür, dass eine Mehrheit nicht mit allem einverstanden war und ist, was seitens der Politik beschlossen wurde. Auch ich lehnte die 2G-Regelung im Landtag ab, da ich insbesondere eine Spaltung der Gesellschaft sah und ich dies vermeiden wollte. Liechtenstein hatte jedoch im Vergleich zu den Nachbarländern eine liberale Handhabe betreffend die Massnahmen. Zur Erinnerung: Die VU hat am 9. März 2022 den Antrag gestellt, eine Besondere Landtagskommission zur Aufarbeitung der Corona-Krise einzusetzen, um diesen Prozess kritisch zu begleiten und eigene Erkenntnisse der Volksvertretung in den Aufarbeitungsprozess einzubringen. Bekanntlich ist dieser Versuch, auch auf dieser Ebene die Aufarbeitung voranzubringen, gescheitert: Eine Mehrheit des Landtags sah diese Notwendigkeit nicht, was es zu akzeptieren und zu respektieren gilt. Womöglich hätte die BLK uns diese Debatte heute erspart. Nun sind wir aber noch keinen Schritt weiter - und das mehr als ein Jahr später. Allenfalls hätte das geholfen, gerade bei den Kritikern einen gewissen Druck herauszunehmen. Ich rede dabei auch von denen in der Mitte der Gesellschaft, die immer wieder kritisch gegenüber staatlichen Eingriffen und den Einschränkungen der Grundrechte eingestellt sind. Aber in der Tat mag es zielführender sein, eine umfassende Klärung der Dinge durch eine neutrale Stelle anzustreben. Diesbezüglich bin ich da offenen Ohres. Aber wo stehen wir nun? Nach gut drei Jahren Corona-Pandemie ist das Thema Massnahmen zum Glück jetzt erledigt. Die Folgen sind aber teils heftig. Immer wieder erhalten wir neue Erkenntnisse darüber, dass besonders junge Menschen - und damit jene, die unsere Zukunft einst gestalten werden - besonders unter der Krise gelitten haben. Nicht nur die Anzahl der Todesfälle und der Intensivpatienten, auf die wir in unserem Handeln das Hauptaugenmerk gerichtet haben, geben also Anlass zu Besorgnis. Schulschliessungen, Zwangsschliessungen von verschiedenen Wirtschaftszweigen, wo sich die Menschen treffen können, und Personenbeschränkungen im öffentlichen Raum wirken - wie diese Petition zeigt - auf viele Menschen heute noch nach. Das Vertrauen der Menschen ist jedoch dringend notwendig, um unseren Staat mit allen gemeinsam am Laufen zu halten. Ob man es wahrhaben will oder nicht: Die gesellschaftliche Spaltung gab es. Auch bei uns in Liechtenstein. Familien, Freunde und Arbeitskollegen haben sich über die Massnahmen, sei es die Sinnhaftigkeit der Impfung oder des Tragens von Masken, teils zerstritten. Das sind Tatsachen, denen man sich nicht verschliessen darf. Und nun sehen wir es auch als Aufgabe der Politik, geeignete Massnahmen einzuleiten, um eine gesellschaftliche Versöhnung nach Corona zu ermöglichen. Ob man nun die Haltung des anderen ablehnt oder befürwortet: Das Verbindende muss wieder vor das Trennende gestellt werden. Und dafür braucht es eine sachgemässe Aufarbeitung. Darin bin ich mit den Petitionären einig. Wie es die Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz ausgeführt hat, schliesse ich mich ihren Ausführungen zu den Punkten 2 bis 5 an. Punkt 1 kann ich viel abgewinnen. Ich werde die Petition überweisen, um einen Beitrag zur Versöhnung zu leisten und dem Anliegen nach einer guten Aufarbeitung der Krise noch einmal Auftrieb zu geben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Ich werde den grünen Knopf nicht drücken. Ich kann mich aber dem klar und detailliert ausgeführten Votum der Landtagsvizepräsidentin inhaltlich voll und ganz anschliessen. Ich habe die Massnahmen der Regierung immer unterstützt und bin auch heute noch der Meinung: Mit dem Wissen zum damaligen Zeitpunkt waren es die richtigen Entscheide, die nicht einfach zu fällen waren. Die Forderungen der Petition gehen mir zu weit und ich werde nicht überweisen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich bin für die Aufarbeitung der Covid-Massnahmen in Liechtenstein. Entsprechende Aufträge wurden von der Regierung ja auch schon an das Liechtenstein-Institut erteilt. Den Forderungen der Petitionäre kann ich nicht folgen, zumal von diesen schon vorweggenommen wird, dass es sich nicht um ein hochgefährliches Virus handelte. Diese Aussage ist für mich ein Hohn an alle an Covid verstorbenen Personen sowie an jene Personen, welche immer noch an den Folgen einer Erkrankung, sprich an Long-Covid leiden. Dabei traf es junge wie alte Personen, sportliche und weniger sportliche. Das Gesundheitswesen kam an seine Grenzen. Die Impfung sollte nie gegen eine Ansteckung schützen, aber gegen einen schweren Verlauf einer Erkrankung. Der Virus war meiner Meinung nach nicht das Hauptproblem, sondern die mangelnde Toleranz unserer Gesellschaft für die Entscheidung jedes Einzelnen über eine Impfung, aber auch die mangelnde Verantwortungsübernahme zur persönlichen Entscheidung zu stehen. Ich werde die Petition nicht überweisen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Weil die Aufarbeitung der Corona-Massnahmen so sehr auch im Fokus der heutigen Diskussion steht, möchte ich mich kurz dazu äussern. Ich stütze mich dabei auf ein Interview mit dem Schweizer Epidemiologen Marcel Salathé. Er ist ein ausgewiesener Experte. Er gab ein Interview im April 2023 der «Tamedia». Zum Vorwurf, dass ein Lockdown unnötig gewesen sei, sagt er: «Das ist die Krux der Prävention: Eine Aktion verhindert etwas und dann heisst es: Wieso war das eigentlich nötig?» Und auf die Frage, welche Massnahmen am meisten und welche am wenigsten gebracht haben, war seine Antwort: Das Verbot von Grossveranstaltungen war epidemiologisch gesehen sinnvoller als andere. Was sich als wenig effektiv herausgestellt hat, sind Grenzschliessungen. Generell sei es jedoch zu früh, eine Rangliste der Massnahmen zu machen. Es werde derzeit noch viel geforscht und analysiert. Ich bin sicher und ich werde dies auch einfordern, dass die notwendige Aufarbeitung der Corona-Massnahmen in die Wege geleitet wird, sobald diese Forschungs- und Analyseergebnisse vorliegen. Deshalb werde ich der Überweisung dieser Petition nicht zustimmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Auch ich sehe eine Aufarbeitung als essenziell an. Das habe ich in diesem Hohen Hause auch schon kundgetan. Nachdem ich aber die übrigen vier Punkte mit der Argumentation der Landtagsvizepräsidentin nicht als zielführend anschaue und sie dem wichtigen Anliegen, die Gräben wieder zu schliessen, vermutlich auch nicht wirklich dienlich sind, sehe ich von einer Überweisung dieser Petition ab. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank den Petitionären für ihre Petition und ihre Arbeit. Die einzige Massnahme, der ich etwas abgewinnen kann, ist wirklich die Massnahme 1. Es geht um Aufarbeitung. Ich bin überzeugt, diese Aufarbeitung wird aber auch passieren, wenn ich diese Petition heute nicht überweise. Ich tue dies, weil ich mit den Punkten 2 bis 4 so absolut nicht einverstanden bin. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich meine, es geht hier nicht darum, um irgendwelche Schuldigen an den Pranger zu stellen. Die Entscheidungen wurden getroffen, es ist Vergangenheit, und man möchte jetzt wissen, wie diese Massnahmen sich langfristig auswirken auf die Bevölkerung, auf die Jugend, auch auf ältere Leute. Daher finde ich es schon wichtig, dass neutral beobachtet oder neutral geprüft wird: Was war der Effekt? War der gewollte Effekt eingetreten? Ist das Gegenteil eingetreten? Nur so, denke ich, kann man, falls wieder eine Pandemie oder etwas anderes in ähnlicher Form kommt, auf diese Erkenntnisse, die man jetzt machen kann, zurückgreifen und in Zukunft eine solche Spaltung der Bevölkerung verhindern.Es baut sich dann auch in vielen Schichten der Bevölkerung ein Frust gegen den Staat auf. Das darf man auch nicht vergessen. Es ist nicht nur die Spaltung zwischen der Bevölkerung, sondern es ist auch ein gewisser Frust gegen den Staat. Und das muss man unbedingt verhindern. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank. Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nicht auf die Einzelheiten der Petition und des Anhangs zur Petition eingehen. Die als «Fakten» präsentierten Aussagen sind leider weder belegt noch korrekt und - obwohl das vielleicht auf den ersten Blick den anderen Anschein erweckt - und entbehren jeglicher wissenschaftlichen Grundlage. Der Wildtyp des Coronavirus verursachte und verursacht bis heute weltweit eine hohe Krankheitslast und viele Todesfälle. Weltweit wurden Massnahmen ergriffen, um die Bevölkerungen zu schützen. Diese Massnahmen zeigten Wirkung. Die Regierungen stützten sich auf den aktuellen Wissensstand ab. Um die Übertragung des Virus einzudämmen, musste situationsbedingt und ohne gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse laufend auf neue Entwicklungen reagiert werden. Entgegen der Darstellung der Petitionäre ist bis heute nicht abschliessend geklärt, welche Massnahmen oder Kombinationen von Massnahmen die erfolgversprechendste ist. Das Virus durchlief mehrere Mutationen, die in ihrer Gefährlichkeit weiterhin als hoch eingestuft wurden. Ein auf mRNA-Basis entwickelter Impfstoff und spätere Vector-Impfstoffe waren für diese Varianten hochwirksam und wurden ab Januar 2021 in Liechtenstein eingesetzt. Hospitalisationen und Todesfälle gingen zurück. Ende November 2021 wurde die Omikron-Variante dominant, die sich aufgrund ihrer hohen Infektiosität schnell weltweit verbreitete. Auch geimpfte und genesene Personen konnten sich erneut infizieren, waren aber weiterhin gut gegen schwere Verläufe geschützt.Wie in Liechtenstein wird auch in benachbarten Ländern weiterhin ein starker Fokus auf die Impfung von immunsupprimierten und besonders gefährdeten Personen gelegt. Dies entspricht der Orientierungshilfe der WHO und des Europäischen Zentrums für Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, ECDC.Die Notwendigkeit der Aufarbeitung der Pandemie wird von der Regierung ernst genommen und wurde nie in Abrede gestellt. Aufgrund von Verzögerungen beim externen Auftragnehmer konnte sie nicht wie ursprünglich geplant im Frühling im Landtag behandelt werden. Ich bin zuversichtlich, dass wir die Aufarbeitung im September-Landtag nun behandeln können.Gegen die Umdeutung der Pandemie verwehre ich mich. Sowohl die jetzige als auch die Vorgängerregierung sind ihrer Verantwortung nachgekommen, die Bevölkerung in dieser kritischen Zeit nach dem Stand der wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnisse bestmöglich zu schützen und insbesondere die Verfügbarkeit von Kapazitäten im Gesundheitswesen zu gewährleisten. Abschliessend möchte ich festhalten, dass die Regierung während der Pandemie stets Gesprächsbereitschaft signalisiert hat und auch zahlreiche Gespräche mit massnahmenkritischen Personen geführt wurden. Die Bereitschaft zum Dialog erachte ich weiterhin als sehr wichtig und dazu bin ich nach wie vor auch gerne bereit. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Daniel Risch
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich würde eigentlich nur gerne kurz zum Prozessualen noch etwas ergänzen, möchte aber einfach den Gesundheitsminister auch dahingehend unterstützen, dass einiges, was in dieser Petition als Fakten dargelegt wird, heute noch nicht als erwiesene Fakten so da sind. Wir wissen immer noch vieles nicht. Wir wussten während der ganzen Pandemie vieles nicht und der Erkenntnisgewinn ist halt immer noch am Laufen. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass man das mit in die Diskussionen hineinnimmt. Wir zeigen uns durchaus auch immer einmal wieder selbstkritisch - gerade in dieser Angelegenheit. Und ich bitte einfach nicht um Vergebung, sondern um Verständnis, dass wir immer in der Situation entscheiden mussten, und das auch gemacht haben, und bestmöglich immer erklärt haben, warum wir so entschieden haben. Deshalb ist es auch im Nachhinein manchmal schwierig zu sagen: Es tut mir leid. Weil es einem nicht leidtun kann, denn man musste damals so entscheiden, weil man nur das wusste. Das ist mir einfach nochmals wichtig zu unterstreichen. Und dann habe ich jetzt doch einige Male gehört: Ich muss jetzt den grünen Knopf drücken, weil es ja nur eine Option gibt, nämlich die Petition der Regierung zu überweisen. Das ist aber natürlich nicht der Fall. Also das Petitionsrecht ist ein Recht an den Landtag, das wissen Sie alle. Und dann sieht die Geschäftsordnung und das GVVKG drei Varianten vor. Entweder eine eigene Kommission, das Überweisung an die Regierung für die, wie heisst es so schön, geeignete Verfügung oder dann andere Massnahmen. Und wenn ich jetzt gerade von einigen von Ihnen höre, die Variante 1 wäre doch etwas, das Sie tun möchten, dann ist das die Einsetzung einer ausserparlamentarischen Untersuchungskommission. Vielleicht müsste der Landtag sich überlegen, ob er diese einsetzen möchte. Denn ob die Regierung eine ausserparlamentarische Untersuchungskommission einsetzen kann, die sie selbst untersucht, das ist für mich ein etwas merkwürdiges Vorgehen. Aber das müsste der Landtag vielleicht diskutieren. Aber das einfach der Regierung überweisen und dann denken, dass sie dann schon das Richtige tut - das ist gerade vielleicht in diesem Kontext ein etwas spezielles Vorgehen, was vielleicht die Petitionäre so gar nicht möchten. Ich weiss es nicht, ich möchte das nur zu bedenken geben.Und zum weiteren Prozess, wie der Gesellschaftsminister schon ausgeführt hat, hoffen wir, dass wir im September-Landtag den Bericht haben. Allenfalls ist es auch dann am Landtag, eine weitere Untersuchung zu beauftragen. Wie auch immer, wir werden es dann sehen, wenn die Resultate von diesem ersten Teil vorliegen. Das war mir einfach noch wichtig, zum Prozess zu beschreiben. Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Bevor wir zur Abstimmung schreiten, darf ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass eine Petition im Rahmen der Ausübung der Volksrechte ein sehr mildes Mittel ist. Es ist das schwächste Mittel überhaupt. Es ist per Definition eine Bittschrift. Wir können diese Bitte an die Regierung weiterleiten, müssen uns aber bewusst sein, dass wir damit keinen Auftrag erteilen, die Regierung müsse den Forderungen, wie sie in der Petition enthalten sind, auch nachkommen. Damit schreite ich zur Abstimmung.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Vielen Dank für das Wort. Vielleicht habe ich die Ausführung verpasst, aber dürfte ich die Regierung noch fragen, bis wann ihr Corona-Aufarbeitungsbericht vorliegen wird. Ich frage dies, da - ich habe es ja vorhin erwähnt - ich befürchte, dass dort nur das Sozialwissenschaftliche der Corona-Pandemie abgehandelt wird und nicht, wie versprochen, die ganzen medizinischen, rechtlichen und verfassungsrechtlichen Punkte. Ich denke, wir werden jetzt heute nicht einen Entscheid treffen können, dass wir eine ausserparlamentarische Gruppierung einsetzen können. Aber sollte uns der Bericht dann nicht genügen, wir uns vorbehalten, dass wir das dann zu einem späteren Zeitpunkt machen könnten. Darum würde es mich sehr interessieren, bis wann wir mit diesem Bericht definitiv rechnen können. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Nochmals besten Dank für das Wort. Zum Zeitpunkt: Ich meinte, ich hätte das ausgeführt oder ich habe das im Votum drin. Ziel ist, dass Sie sich im September-Landtag mit der Aufarbeitung befassen können. Dass das mit entsprechender, etwas längerer Dauer, da ja die Sommerpause dazwischenkommt, Ihnen zur Verfügung gestellt werden kann. So viel aber schon vorweg, um Sie diesbezüglich schon zu beruhigen: Selbstverständlich behandelt die Aufarbeitung nicht nur sozialwissenschaftliche Aspekte. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer der Überweisung der vorliegenden Petition zur geeigneten Verfügung an die Regierung zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
12 Ja-Stimmen bei 25 Anwesenden. Damit wurde die Petition nicht an die Regierung überwiesen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 4 erledigt. -ooOoo-