Postulatsbeantwortung betreffend die finanzielle Entlastung von Familien (Nr.107/2022)
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, guten Morgen. Wir fahren mit den Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 13: Postulatsbeantwortung betreffend die finanzielle Entlastung von Familien.Die Postulatsbeantwortung trägt die Nr. 107/2022 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. Ich bedanke mich beim Gesellschaftsminister und den zuständigen Mitarbeitern für die Beantwortung des VU-Postulats «Finanzielle Entlastung von Familien». Der VU-Fraktion war es mit dem Postulat ein Anliegen, Informationen über eine mögliche Ausbildungszulage zu erhalten, so wie sie beispielsweise in der Schweiz angewendet wird. Demnach würde das Kindergeld, solange sich das Kind beispielsweise in einer Lehre oder in einem Studium befindet, verlängert, dies jedoch maximal bis zum 25. Lebensjahr. Ebenfalls hatten wir die Regierung eingeladen zu überprüfen, ob eine generelle Erhöhung der Kinderzulage angezeigt und möglich ist. Auch wollten wir die in der Vergangenheit immer wieder geforderte Indexierung der Geburtszulage geprüft haben. Da die Gelder hauptsächlich aus der Familienausgleichskasse zu entnehmen sind, ging die Regierung einleitend auf die finanzielle Situation der FAK ein. Dies zeigt uns, dass in den letzten Jahren die FAK stark angestiegen ist, wie beispielsweise der FAK-Fonds von CHF 180 Mio. im 2017 auf CHF 251 Mio. im 2021. Dies war auch beim Verhältnis des FAK-Fonds zu den Jahresausgaben der Fall, indem dieser Wert im Jahr 2017 3,5 betrug und in den letzten Jahren bis ins Jahr 2021 auf 5,2 anstieg. Es ist davon auszugehen, dass diese Werte im aktuellen Jahr 2022 aufgrund der schlechten Börsensituation wieder etwas gesunken sind. Dieser grosse Anstieg der Familienausgleichskasse in den letzten Jahren zeigt, dass die Lohnsumme deutlich schneller gewachsen ist als die Ausgaben, welche im Wesentlichen mit der Anzahl der minderjährigen Kinder der Erwerbstätigen zusammenhängen.In Kürze muss auch in Liechtenstein die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von Eltern, also zur Elternzeit, übernommen und umgesetzt werden. Es ist deshalb verständlich, dass zuerst abgewartet werden sollte, wie sich diese Umsetzung finanziell in der FAK niederschlägt und dann kann eine Ausbildungszulage erneut geprüft werden. Gemäss der Postulatsbeantwortung betrug die Inflation seit 2007 per August 2022 7,2%. Im Falle einer teuerungsbedingten Anpassung würde sich die monatliche Kinderzulage somit von CHF 280 auf CHF 300 beziehungsweise von CHF 330 auf CHF 353 erhöhen. Die einmalige Geburtszulage wäre von CHF 2'300 auf CHF 2'466 beziehungsweise bei Mehrlingsgeburten von CHF 2'800 auf CHF 3'002 zu erhöhen und die monatliche Alleinerziehendenzulage von CHF 110 auf CHF 118. In der Postulatsbeantwortung wird erwähnt, dass diese inflationsbedingte Erhöhung der Kinderzulage finanzierbar erscheint. Dies werden wir von der VU-Fraktion gerne aufnehmen, am Thema dranbleiben und folglich allenfalls einen Vorstoss zur Gesetzesanpassung einreichen. Abschliessend möchte ich den Gesellschaftsminister fragen, wann mit der Vorlage zur Elternzeit gerechnet werden kann und ob mittlerweile bereits gesagt werden kann, was für ein Modell gewählt wird und was die finanziellen Auswirkungen sein werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, geschätzte Frauen und Herrn Abgeordnete, guten Morgen. Ich bedanke mich beim Gesellschaftsminister Manuel Frick für die Beantwortung dieses Postulates und bei den Postulanten für die Einbringung. Wir kennen bei uns die Ausbildungszulage nicht, haben jedoch sehr gut andere Instrumente, um das lebenslange Lernen zu unterstützen. Stipendien werden vom Staat grosszügig und bedarfsgerecht unterstützt und auch unter Berücksichtigung der Erwerbs- und Vermögensverhältnisse. Sollte dies nicht ausreichend sein, dann bitte diese Systeme optimieren und keine neuen Elemente einführen. Die Regierung kommt auf Seite 25 zum Schluss, dass sie es nicht als zielführend erachtet, eine neue Ausbildungszulage oder eine verlängerte Ausrichtung der Kindergeldzulage zu ermöglichen. Als zweites Element wurde die Erhöhung der Familienzulagen angepeilt. Dies wäre aus meiner Sicht grundsätzlich sinnvoll, aber auch hier habe ich einen Vorbehalt. Zur Einführung der Elternzeit benötigen wir auch eine Finanzierung. Als Option wird immer wieder die FAK ins Auge gefasst. Darum müssen wir zuerst das Elternzeitkonzept abschliessen und erst dann macht es Sinn, sich Fragen zur Anpassung weiterer Elemente zu stellen. Wenn alle die FAK als Geldquelle nutzen wollen, dann geht das am Ende nicht auf. Herzlichen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Guten Morgen, geschätzte Anwesende. Auch ich danke dem Gesellschaftsminister und der Bildungsministerin sowie den betroffenen Stellen für diese Postulatsbeantwortung und selbstverständlich auch der VU-Fraktion für das Einbringen des Postulats. Ich habe den Vorstoss im Mai aus einem Grund überwiesen: Bildung ist der einzige Rohstoff, den Liechtenstein hat. Und da sind gute Rahmenbedingungen für alle sozialen Schichten zu gewährleisten. Ausbildungszulagen, wie es die Schweiz und andere Länder kennen, oder eine verlängerte Ausrichtung der Kinderzulagen wären an sich möglich. Ob sie bei uns in Liechtenstein aber wirklich nötig sind und wie sie allenfalls finanzierbar wären, das sollte der Prüfauftrag dieses Postulats zeigen. Die Familienausgleichskasse, welche durch die Beiträge der Arbeitgeber gespiesen wird, hat sich in den letzten Jahren sehr gut entwickelt. Das hängt damit zusammen, dass die Lohnsumme jährlich stetig wächst und damit auch die Beiträge, jedoch nicht die Zahl der unterstützungswürdigen Kinder. Die Tabelle 1 auf der Seite 21 verdeutlicht das. Das Fondsvermögen liegt bei circa CHF 250 Mio., die jährlichen Ausgaben bei circa CHF 50 Mio. Die FAK-Anstalt geht derzeit davon aus, dass langfristig zusätzliche jährliche Ausgaben von CHF 10 Mio. verkraftbar wären. Doch wofür sollen diese CHF 10 Mio. verwendet werden? Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: Eine Verlängerung oder Erhöhung der Kinderzulage, eine neue Ausbildungszulage oder aber die teilweise Finanzierung der EU-Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, also einer bezahlten Elternzeit, welche umzusetzen ist. Eine Erhöhung der Kinderzulage in Anrechnung der Inflation per August 2022 würde zum Beispiel Mehrausgaben von circa CHF 3,5 Mio. verursachen und folgendermassen aussehen: Für Kinder bis zehn Jahre gäbe es anstatt CHF 280 neu CHF 300 und ab zehn Jahren anstatt CHF 330 neu CHF 354. Weil die Kinderzulage schon seit 2007 nicht mehr angepasst wurde, könnte ich mir eine derartige Erhöhung durchaus vorstellen. Doch die Regierung legt sich momentan noch nicht fest und möchte abwarten, ob und in welcher Höhe die ausgebaute bezahlte Elternzeit künftig durch die FAK finanziert werden soll. Da warten wir schon seit Längerem auf einen Vorschlag vonseiten der Regierung. Eine Elterngruppe und der LANV haben ihre Vorschläge platziert. Nun frage ich den Gesellschaftsminister, bis wann mit einem entsprechenden Bericht und Antrag gerechnet werden kann. Ich kann es klar sagen: Sehr viele junge Familien warten sehnlichst darauf. Dann zu der Frage nach einer Ausbildungszulage analog zur Schweiz. Diesbezüglich ist die Antwort doch sehr klar. Im Gegensatz zu anderen Ländern und insbesondere auch zur Schweiz hat Liechtenstein ein gut ausgebautes Stipendiengesetz, welches die elterliche Leistung, die Eigenleistung der antragstellenden Person und allfällige Drittunterstützungen berücksichtigt. Es ist also bedarfsgerecht ausgerichtet, was ich sehr begrüsse. Der Pro-Kopf-Vergleich mit den Nachbarkantonen St. Gallen und Graubünden, er ist auf der Seite 36 aufgezeigt, zeigt deutlich auf, dass die Stipendien in Liechtenstein grosszügig bemessen sind. Während im Kanton St. Gallen pro Kopf etwa CHF 19 ausbezahlt werden, sind es in Liechtenstein doch CHF 87. Und bei den Darlehen ist es noch klarer: In St. Gallen knapp CHF 2, bei uns fast CHF 50. Was mich allerdings erstaunt, sind die zwei Tabellen auf der Seite 38. Sie zeigen auf, dass die Anträge in den letzten beiden Jahren deutlich zurückgegangen sind. Hat die Regierung dafür eine Erklärung? Und auch der Trend der gesprochenen Stipendien und Darlehen zeigt seit 2009 stetig nach unten. Wurden 2009 insgesamt CHF 5,5 Mio. ausbezahlt, betrug dieser Wert im Jahr 2021 weniger als CHF 3 Mio. Also ein Rückgang um fast die Hälfte. Wie erklärt sich das die Regierung? Aus bildungspolitischen Gründen sollte das unbedingt genauer und kritisch hinterfragt werden. In meiner Arbeit erfahre ich manchmal, dass die Stipendienstelle Ausbildungsbeihilfen ablehnt, weil sie eine Ausbildungsstätte nicht anerkennt. Hier frage ich die Regierung, nach welchen Kriterien solche Anerkennungen beziehungsweise Aberkennungen ausgesprochen werden. Für die Antragstellenden sind solche ablehnenden Bescheide nämlich eine herbe Enttäuschung, haben sie sich doch meistens intensiv mit einer Ausbildungsstätte beschäftigt und zum Teil auch schon Aufnahmeverfahren erfolgreich durchlaufen. Zumindest sollte die Stipendienstelle in einem solchen Fall dem Antragsteller/der Antragstellerin eine vergleichbare anerkannte Ausbildungsstätte vorschlagen.Auf der Seite 39 wird erwähnt, dass auch der Darlehensbestand zurückgegangen ist. Wie hoch ist dieser und wie gut ist die Rückzahlmoral? Gibt es hier aktuelle Zahlen dazu? In der Tabelle 4, auf der Seite 34 lese ich, dass Darlehen auch ab 32 bis zum Rentenalter ausbezahlt werden. Wie häufig machen ältere Antragsteller davon Gebrauch? Gibt es dazu Zahlen? Ich meine, gerade auf Tertiärstufe, also im Bereich der berufsbegleitenden Weiterbildungen, könnten solche Darlehen sehr sinnvoll sein. Ich bin mir aber nicht sicher, wie bekannt diese Möglichkeit in der Bevölkerung ist. Dann zur Indexierung der Geburtszulage. Die Regierung hat diesem Punkt in der Beantwortung unter Kapitel 3.3 starke Beachtung geschenkt. Sie kommt zum Schluss, dass eine Indexierung der Geburtszulagen, also eine Anpassung an die Lebenskosten im jeweiligen Ausland, nur in ganz bestimmten und eher seltenen Fällen überhaupt rechtlich zulässig wäre. Davon ist meines Erachtens endgültig Abstand zu nehmen. Möglich wäre allerdings in gewissen Fällen ein Exportausschluss anstatt einer Indexierung, so wie es die Schweiz handhabt. Die Regierung macht sich zu dieser Frage auf der Seite 32 jedoch wenig Gedanken und übernimmt wortwörtlich die Beantwortung derselben Frage aus der Postulatsbeantwortung eines FBP-Postulats aus dem Jahre 2018. Sie stellt klar, dass sie da kein grosses Einsparungspotenzial erkenne, ohne jedoch eine klare Zahl zu nennen. Geschätzter Herr Gesellschaftsminister, vielleicht können Sie heute eine Zahl nennen? Ich persönlich finde, dass bei der Auszahlung von Familienunterstützungen aus dem FAK-Topf keine Unterscheidungen zwischen inländischen und ausländischen Arbeitnehmenden gemacht werden sollten. Unsere Wirtschaft ist auf Fachkräfte aus dem Ausland dringend angewiesen, und insbesondere finanzielle Unterstützungsleistungen für Familien sind da gut und sinnvoll eingesetzt. Zusammenfassend möchte ich sagen: Eine teuerungsbedingte Erhöhung des Kindergelds wäre für mich absolut vorstellbar. Eine verlängerte Auszahlung des Kindergelds oder eine neue Ausbildungszulage erachte ich angesichts unserer Stipendiengesetzgebung für nicht zielführend. Und dann erhoffe ich mir, dass beim verpflichtenden Elternurlaub jetzt rasch gehandelt wird. Wie schon gesagt, die jungen Familien warten sehnlichst darauf. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Auf Seite 27 des vorliegenden Berichts und Antrags ist zu lesen, dass im Jahr 2021 CHF 49 Mio. Familienzulagen ausgerichtet wurden und somit eine Teuerungsanpassung von 7,2% mit CHF 3,5 zu stehen kommt.Für die Umsetzung ist eine Anpassung des Familiengesetzes notwendig. So weit ist alles klar. Wäre da nicht die längst geforderte Elternzeit, welche als bekanntes Schwergewicht im Ring steht und weiteren Massnahmen vor dem Licht steht. Neben Blockaden sind in diesem Bereich die übergeordneten Ziele zu verfolgen, welche nicht nur das Symptom bekämpfen. Deshalb stelle ich mir die Frage: Wie ist ein Gesamteinkommen der Eltern von CHF 132'000, welches von einem Elternteil mit einem Arbeitspensum von 100% generiert wird gegenüber demselben Gesamteinkommen, welches von beiden Eltern zu je 100% Arbeitspensum generiert wird zu gewichten? Bei den Stipendien führen beide Konstellationen durch die anrechenbaren Erwerbs- und Vermögensverhältnisse bei einem Kind zu null Stipendien und somit auch zu null Darlehen. Wollen wir nicht, dass Arbeit sich lohnt? Wollen wir nicht dem Fachkräftemangel entgegenwirken? Auch ich stelle mir die Frage - nachdem Wissen bekanntlich unser höchstes Gut ist: Sollten wir mit dem zinslosen Darlehen nicht grosszügiger sein, sodass dem einen oder anderen Anschub gegeben werden kann? Den Staat kostet es somit nur die Zinsen, welche durch eine gute Ausbildung dem Staat ein Vielfaches generieren kann und der Absolvent seine Zeche aus eigenem Verdienst berappen kann. Somit eine Win-Win-Situation. Es lohnt sich, dieses Thema weiter zu beackern. Nur so wird uns die Ernte gewiss. Oder gemäss Albert Einstein: «Auf Veränderung zu hoffen, ohne selbst etwas dafür zu tun, ist wie am Bahnhof zu stehen und auf ein Schiff zu warten.» Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Frauen, Herren und andere. Ebenfalls einen Dank an die Regierung für die Postulatsbeantwortung. Wer hier zusätzliche Sachen beschliessen will, wie z.B. die Entlastung der Familien, der wird eines Tages Geld brauchen. Das schreibt uns die Regierung auf Seite 22 deutsch und deutlich: «Wie bereits in Kapitel 2.2 ausgeführt, erscheint die geforderte Beurteilung bzw. Gesamtbetrachtung nicht möglich und kann nicht beurteilt werden, ob eine neue Ausbildungszulage bzw. die verlängerte Ausrichtung der Kinderzulage bis zum Ende der Ausbildung eines Kindes und längstens bis zum 25. Lebensjahr, finanzierbar wäre, bevor nicht bekannt ist, ob die ausgebaute Elternzeit durch die FAK finanziert werden soll, was auf die Finanzierbarkeit einer generellen Erhöhung der Familienzulagen bzw. einer neu zu schaffenden Ausbildungszulage Einfluss hat.»Wir können diesen Fonds der FAK einfach nur einmal leeren. Das sollte allen bewusst sein. Wer das einfach nicht sehen will, der hat erhebliche Sorgen, vor allem finanzielle Sorgen. Die Regierung schreibt deutsch und deutlich: Zuerst ist jetzt nur die Elternzeit zu regeln. Und wir wissen doch alle: Wenn wir die Elternzeit finanziert haben, dann gehe ich persönlich davon aus, dass dieser Fonds mehr oder weniger aufgebraucht ist - für eine Finanzierung der Elternzeit. Wer also weitere Familienentlastungspakete schnüren will, der muss irgendwo Geld organisieren. Entweder belasten Sie die Arbeitnehmer oder Arbeitgeber mit zusätzlichen Lohnabzügen, was auch nicht wirklich zu begrüssen ist, oder Sie organisieren sonst irgendwoher Geld, um Ihre Wünsche auch zu finanzieren. Auf jeden Fall mit einer zusätzlichen Belastung der Landesrechnung in anderen Bereichen werden Sie diese Gelder nicht generieren. Dann geben Sie dort mehr aus, als sie einnehmen. Sie müssen mehr Einnahmen generieren, wenn Sie diese Sachen, die hier wunderbar dokumentiert sind, auch finanzieren wollen. Sonst mangelt es dieser Politik dann an Glaubwürdigkeit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, guten Morgen. Das Postulat für finanzielle Entlastung von Familien wurde am 5. Mai 2022 überwiesen. Die Regierung wurde eingeladen zu prüfen, welche Auswirkungen die erweiterte Ausrichtung von Kinderzulagen beziehungsweise einer neu zu schaffenden Ausbildungszulage bei Kindern in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr hat. Insbesondere wurde die Frage einer generellen Erhöhung der Kinderzulagen sowie einer Indexierung der Geburtszulagen gestellt. In der vorliegenden Postulatsbeantwortung wird eingangs darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige angedacht ist, die Forderungen der Richtlinie zumindest teilweise über die Familienausgleichskasse, kurz FAK, zu finanzieren. Aus diesem Grunde kommt die Regierung zum Schluss, dass die geforderte Beurteilung der Finanzierbarkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll erscheint. Denn die Finanzierbarkeit hängt von dieser Entscheidung ab und es wäre eine generelle Erhöhung der Familienzulagen im Falle der künftigen Finanzierung der ausgebauten Elternzeit durch die FAK wohl nur mittels einer Erhöhung der FAK-Beiträge und somit der Lohnnebenkosten finanzierbar. Genau in diese Richtung hat der Abg. Wendelin Lampert ja soeben auch argumentiert.In der Folge kommt die Regierung zum Schluss, dass eine Ausbildungszulage in der im Postulat angeführten Höhe von bis zu CHF 350 pro Monat oder eine inflationsbedingte Erhöhung der Kinderzulage grundsätzlich finanzierbar wäre, sofern die Elternzeit künftig nicht durch die FAK finanziert wird. Unabhängig von der Finanzierbarkeit werden in der Postulatsbeantwortung die folgenden Argumente aufgezeigt, die gegen die Einführung einer durch die FAK finanzierte Ausbildungszulage oder gegen eine Anpassung des Stipendiengesetzes sprechen:- Personen, die eine Ausbildung zum Zweck der Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit absolvieren, werden gemäss Stipendiengesetz vom Staat bereits bedarfsgerecht unterstützt. Eine zusätzliche Ausbildungszulage beziehungsweise parallele Leistung im Rahmen des Stipendienwesens erscheint nicht sinnvoll.
- Der Anspruch auf Stipendien besteht unter Berücksichtigung der Erwerbs- und Vermögensverhältnisse sowie grundsätzlich für in Liechtenstein wohnhafte Personen. Leistungen der FAK erfolgen hingegen unabhängig von den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen und müssen ins Ausland exportiert werden. Dies spricht im Verhältnis zum Stipendienwesen grundsätzlich gegen eine Erweiterung der Familienzulagen.
Hinsichtlich einer inflationsbedingten Anpassung der Familienzulagen wird in der Postulatsbeantwortung ausgeführt, dass hierfür eine Anpassung des Familienzulagengesetzes notwendig wäre und dass sich in diesem Falle zum Beispiel die monatliche Kinderzulage von CHF 280 auf CHF 300 - wir haben es in mehreren Voten auch gehört - beziehungsweise von CHF 330 auf CHF 353 erhöhen würde. Im Jahr 2021 hätte dies beispielsweise Mehrkosten von CHF 3,5 Mio. pro Jahr zur Folge gehabt. Auch bei dieser Entscheidung sollte zuerst die künftige Finanzierung der erweiterten Elternzeit abgewartet werden. Abschliessend weist die Regierung darauf hin, dass eine Indexierung der Geburtszulagen beziehungsweise eine Anpassung der Beiträge an die in der Regel geringeren Lebenskosten im Ausland in den meisten Fällen aus staatsvertraglichen Gründen nicht zulässig wäre.Der Abg. Manfred Kaufmann sowie der Abg. Georg Kaufmann haben nach dem Zeitplan für die Vorlage der Elternzeit nachgefragt. Der zeitliche Rahmen oder Plan sieht vor, dass ein Vernehmlassungsbericht noch in diesem Jahr erfolgen sollte und folglich ein Bericht und Antrag, also eine 1. Lesung dieser Gesetzesvorlage im Landtag, in der ersten Jahreshälfte des nächsten Jahres möglich erscheint oder angestrebt wird. Zum Modell kann ich derzeit keine Angaben machen, das wird dann eben mit der Vernehmlassungsvorlage präsentiert, ebenfalls auch nicht zu den finanziellen Konsequenzen. Klar ist, einerseits wird ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub eingeführt. Das ist entsprechend zu entschädigen und zu finanzieren. Das ist die eine Komponente. Und dann wird von einer Erleichterung der Elternzeit gesprochen, naheliegenderweise soll das eine finanzielle Erleichterung sein. Das ist die zweite Komponente. Und das gilt es, entsprechend zu finanzieren. Je nachdem, wie das ausgestaltet wird, wird das die entsprechenden Kassen mehr oder weniger belasten. Mehr als diese allgemeinen Ausführungen kann ich derzeit aber dazu nicht machen. Daran wird gearbeitet und die Vernehmlassungsvorlage wird in Bälde vorliegen und dieser möchte ich nicht vorgreifen.Dann hat der Abg. Georg Kaufmann verschiedene Fragen zum Stipendienwesen gestellt. Ich gehe davon aus, dass die Bildungsministerin diese Anfragen beantworten wird. Weiters haben Sie, Herr Abg. Kaufmann, nach einer Zahl gefragt, wie hoch denn das Einsparpotenzial läge, wenn man eben bei dieser Indexierung der Geburtszulagen auf die Lebenskosten im Wohnland der Person eingehen würde. Dazu kann ich Ihnen keine Zahl nennen, ich kann das nicht beziffern. Wo ich aber sehr einverstanden bin mit Ihnen, Herr Abg. Kaufmann, ist, dass es sehr schwierig ist oder man davon Abstand nehmen sollte - meiner Meinung nach - nach Inländern und Ausländer zu unterscheiden. Ihr entsprechendes Votum möchte ich doch sehr unterstützen. Dazu ist notwendig, dass man sich noch einmal vor Augen führt, wie die FAK finanziert wird. Die FAK wird eben nicht paritätisch finanziert, sondern einzig durch die Arbeitgeber. Die Arbeitgeber bezahlen diese Beiträge für alle Arbeitnehmer ein, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein oder im Ausland handelt. Ich denke, diese künstliche Unterscheidung - handelt es sich jetzt um Liechtensteiner oder eben um Nicht-Liechtensteiner - ist doch etwas gesucht. Ich denke, dass man von dieser Betrachtungsweise eben doch Abstand gewinnen sollte. Wie aufgezeigt, haben wir zum Teil oder in vielen Fällen auch staatsvertragliche Hindernisse, die dem entgegenstehen.Abschliessend hat der Abg. Mario Wohlwend einige Fragen auch an die Regierung gerichtet. Ich meine, die betreffen auch insbesondere das Stipendienwesen beziehungsweise die Ausrichtung von Darlehen. Ich denke, dass auch die Bildungsministerin dazu Stellung beziehen wird. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank für Ihre Ausführungen, Herr Gesellschaftsminister. Meine Frage zielte weniger auf die Indexierung, was man da einsparen könnte, hin, sondern auf die Möglichkeit, wie es die Schweiz macht, dass man einen totalen Exportausschluss macht. Dass man also überhaupt nichts zahlt. Da wollte ich einfach fragen: Gibt es da Zahlen oder gibt es da keine?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort und besten Dank für die Rückfrage. Nein, auch dazu gibt es keine Zahlen. Aber die Logik ist natürlich die gleiche: Ob man das zurückschraubt oder gänzlich einstellen will, an der Grundlogik und an meiner Aussage oder meiner Wertung dieser Vorstösse ändert sich diesbezüglich nichts. Aber ich glaube, wir ziehen diesbezüglich am gleichen Strick. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Jawohl, da sind wir gleicher Meinung. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Dominique Hasler
Herr Präsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, ich gehe gerne noch auf die Fragen des Abg. Georg Kaufmann ein in Bezug auf die Stipendien. Die erste Frage, die Sie gestellt haben, ist, ob die Regierung eine Erklärung hat für die Rückgänge der Stipendienanträge. Hier kann ich ausführen, dass die Jahre 2021 und 2022 natürlich von der Covid-Pandemie geprägt waren. Vor allem Studiengänge im Ausland waren erschwert möglich und es wurden auch nur vereinzelt Sprachaufenthalte im Ausland beantragt, was auch ein wichtiger Bestandteil der Stipendienanfragen ist. Deshalb ist sicherlich ein Grund dieser Rückgänge auf die Pandemie und die damit verbundenen Verschiebungen oder Verlegungen auf Fernunterricht zurückzuführen.Es ist aber so, dass der Trend zum Rückgang beziehungsweise zu Stagnationen von Anträgen trotz stetig steigenden Studierendenzahlen an Universitäten, Fachhochschulen und höheren Fachhochschulen auch in der Schweiz erkennbar ist. Das zeigt auch die Statistik vom Bundesamt in der Schweiz. Das Jahr 2022 können wir statistisch noch nicht auswerten, weil es noch nicht abgeschlossen ist. Aber Sie können versichert sein, dass wir natürlich diese statistischen Zahlen beobachten und dementsprechend auch analysieren und Massnahmen setzen würden, wenn sich jetzt dieser Trend nach der Pandemie nicht wieder einpendeln würde. Dann haben Sie nach den Kriterien der Anerkennungen bei den Ausbildungen gefragt. Hier ist es so, dass die Abteilung Mittel- und Hochschulwesen, NARIC, die auch als NARIC-Agentur fungiert, von der Stipendienstelle dann kontaktiert wird, wenn es Unsicherheiten gibt. Dann können wir auf diese NARIC-Stelle zugehen und Fragen bezüglich Art. 7 Abs. 1c und 1d des Stipendiengesetzes dort erläutern. Die Aufgabe der Experten ist dann abzuklären, ob die Ausbildungsstätte im Sitzstaat anerkannt ist oder nicht. Das Vorgehen ist dann: Zuerst Recherche im internationalen oder nationalen Datenbankensystem des Sitzstaates, die auch auf der Länderliste der NARIC-Webseite aufgeführt sind. Und falls es in den Datenbanken keine Informationen über eine bestimmte Ausbildungsstätte gibt oder keine Datenbank vorhanden ist, dann wird auch direkt Kontakt aufgenommen und die Parameter und Bedingungen mit der Ausbildungsstätte geklärt. Es ist also so, dass es hier wirklich einen systematischen Ablauf der Anerkennungsklärung gibt.Dann haben Sie gefragt, wie hoch der Darlehensbestand ist und die Rückzahlungsmoral derzeit bei den Stipendien. Der offene Darlehensbestand per 31. Dezember 2021 hat betragen: CHF 14'066'962. Das Jahr 2022 ist aktiv im Prozess und kann somit noch nicht betrachtet werden zu den offenen Darlehensbeständen. Es ist aber festzuhalten, dass grundsätzlich eine gute Rückzahlungsmoral vorherrscht. Dies messbar zu machen, kann an den fristgerechten Rückzahlungen bewertet werden. Die letzte Frage betraf noch die Schätzungen bezüglich Alter. Ich muss hier festhalten, wir sind ja in der Implementierung einer neuen Fachapplikation, die dann auch besser statistische Auswertungen macht. Jetzt im Moment, mit der jetzigen Fachapplikation, müssen wir, was das Alter betrifft, eine Schätzung machen. Die Zahl der älteren Antragssteller über 30 Jahren ist aber schätzungsweise eher tief. Es stellen circa 20 Antragstellende ab 32 Jahren einen Antrag pro Jahr. Einige davon erhalten Ablehnungen wegen zu hoher Eigenleistung. Gerade bei verheirateten Paaren ist das oft der Fall. Ältere Personen informieren sich gerne vor der Aufnahme einer Ausbildung telefonisch bei der Stipendienstelle und nach diesen Gesprächen ist festzuhalten, dass diese Personen nach Abwägung der Informationen dann oft von einem Darlehensantrag absehen oder keinen Antrag stellen. Aber es ist so, dass wir hier aktiv Beratung leisten, wenn es Fragen für ältere potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller gibt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank für Ihre Ausführungen, geschätzte Bildungsministerin. Ich denke einfach schon: Weiterbildungen werden staatlich weniger unterstützt als Grundausbildungen. Und gerade im Tertiärbereich, also ab 25 oder ab 30, würde es vielen Menschen helfen, wenn sie sich eine Weiterbildung leisten könnten, die vielleicht mehrere tausend Franken kostet, die aber in ihrem Budget nicht drin liegt. Darlehen im Weiterbildungsbereich sollten meiner Ansicht nach attraktiv gestaltet sein. Ich weiss nicht, ob das irgendwie möglich ist. Aber ich denke, man sollte ein Darlehen bei einer Grundausbildung und ein Darlehen bei einer Weiterbildung anders einschätzen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Die Diskussion wird nicht mehr benützt. Wir können uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle diese Postulatsbeantwortung zur Kenntnis nehmen und das Postulat vom 4. April 2022 abschreiben.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
24 Ja-Stimmen, damit wurde das Postulat abgeschrieben. Gleichzeitig haben wir Traktandum 13 erledigt. -ooOoo-