Motion zur Ausrichtung des Mutterschaftstaggeldes bei längerem Spitalaufenthalt des Kindes nach der Geburt der Abgeordneten Albert Frick, Sebastian Gassner, Franziska Hoop, Johannes Kaiser, Wendelin Lampert, Daniel Oehry, Bettina Petzold-Mähr, Sascha Quaderer, Daniel Seger und Karin Zech-Hoop vom 23. September 2022
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen jetzt zu Traktandum 9, ebenfalls eine Motion: Motion zur Ausrichtung des Mutterschaftstaggeldes bei längerem Spitalaufenthalt des Kindes nach der Geburt der Abgeordneten Albert Frick, Sebastian Gassner, Franziska Hoop, Johannes Kaiser, Wendelin Lampert, Daniel Oehry, Bettina Petzold-Mähr, Sascha Quaderer, Daniel Seger und Karin Zech-Hoop vom 23. September 2022.Wird dazu das Wort gewünscht?Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, mit der Überweisung der Motion wird die Regierung beauftragt, dem Landtag eine Gesetzesänderung vorzulegen, um berufstätigen Müttern, deren Kinder aufgrund schwerer Komplikationen bei oder nach der Geburt für eine längere Zeit im Spital verbleiben müssen, den Bezug des Mutterschaftstaggeldes nach der Heimkehr des Kindes zu ermöglichen. In Art. 15 Abs. 3 KVG ist derzeit ein längerer Spitalaufenthalt nicht berücksichtigt. Dies ist ein beeinträchtigender Nachteil für Mütter, deren Neugeborene bei oder nach der Geburt medizinischen Komplikationen ausgesetzt waren und über längere Zeit im Spital versorgt werden mussten. Der Liechtensteinische Krankenkassenverband (LKV) hat diese Benachteiligung in seiner Stellungnahme im Juli 2019 aufgegriffen. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage kann es zu Fällen kommen, bei denen das Mutterschaftstaggeld bereits ausgerichtet wurde, obwohl das Kind erst seit wenigen Tagen zu Hause ist oder sich noch im Spital befindet. Die Mutter muss in diesem Fall aber bereits wieder ihrer Arbeitstätigkeit nachkommen. In der Schweiz können Mütter einen Antrag stellen, damit die Mutterschaftsentschädigung erst ausgerichtet wird, wenn das Kind zu Hause ist. Mit Umsetzung der Motion soll dies auch zukünftig in Liechtenstein möglich sein.Die Belastung, welche sich für Mutter und Kind aus der aktuellen Situation ergibt, ist für die Beteiligten gross und aus Sicht der Motionäre nicht länger tragbar. Die Regierung wird folglich mit der Überweisung der Motion beauftragt, dem Landtag eine Gesetzesänderung vorzulegen, die diesen Umstand verbessert. Ich hoffe, dass die Motion mit 25 Stimmen überwiesen wird und die Regierung schnellstmöglich eine geeignete Gesetzesänderung vorschlägt. In nahem Zusammenhang mit dieser Motion steht auch der Fall der Tod- und Fehlgeburt. Auch hier hat der LKV in seiner Stellungnahme zur Abänderung des KVG in Art. 15 Mängel festgestellt. So heisst es darin, dass die Versicherungen aktuell mit der Frage konfrontiert werden, ob bei einer Fehl- beziehungsweise Todgeburt ein Taggeld für Mutterschaft auszubezahlen ist. In Liechtenstein fehlt derzeit dazu die Rechtsprechung. In der schweizerischen Verordnung zum Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOV) ist in Art. 23 geregelt, dass ein Anspruch auf Erwerbsersatz bei Mutterschaft besteht, wenn die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat. Diese Begründung stützt sich auf medizinische Erkenntnisse, die besagen, dass ein Fötus ab 23 Wochen überlebensfähig wäre. Die bestehende Rechtsunsicherheit in Liechtenstein ist für die Betroffenen eine grosse Herausforderung. Besonders, weil eine Fehl- oder Todgeburt für die Mutter und ihr Umfeld ohnehin eine grosse psychische und physische Belastung darstellt. Bei dieser Thematik handelt es sich um eine Verordnungsmaterie. Es kann daher kein Vorstoss getätigt werden. Aufgrund dessen habe ich mich im Vorgang zu dieser Sitzung an die Regierung gewandt, damit auch diese Problemstellung behandelt werden kann. Ich bitte Herrn Regierungsrat Frick, in seinen Ausführungen ebenfalls auf dieses Thema einzugehen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Wenn nach der Geburt das Kind aufgrund schwerer Komplikationen im Spital verbleiben muss, ist dies für die Betroffenen eine äusserst belastende Situation. Wenn sich die berufstätige Mutter dann auch noch Gedanken um finanzielle Probleme aufgrund ihres Lohnanspruchs machen muss, wird dies die prekäre Lage wohl nochmals verschärfen. Auch wenn diese Vorlage somit absolut gerechtfertigt erscheint und sie auch einen weiteren Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Familie und Beruf darstellt, hat diese Motion einige für mich wichtige Punkte nicht berücksichtigt. Zuerst einmal stelle ich mir die Frage - und vielleicht können mir die Motionäre dies auch gleich beantworten: Von wie vielen Fällen sprechen wir hier in Liechtenstein? Gibt es dazu eine entsprechende Statistik? Dies frage ich, weil ich der Ansicht bin und es als nicht zielführend erachte, Gesetzesanpassungen nur aufgrund einiger weniger Einzelfälle anzustreben. Weiter stellen die Motionäre immer wieder den Bezug zur Situation in der Schweiz her. Was dabei aber aus dem Motionstext nicht herausgeht, ist, dass Liechtenstein in Bezug auf die Schweiz schon jetzt eine deutlich grosszügigere, gesetzliche Mutterschaftstaggeldregelung hat. In Liechtenstein sprechen wir von 140 Tagen bezahlter Karenzzeit, in der Schweiz lediglich von 98 Tagen. Wenn wir nun diese 56 Tage hinzufügen - das sind ja diese acht Wochen, in denen die Mutter nicht arbeiten darf, weil es ihr verboten ist -, dann sind wir in Liechtenstein bei knapp 200 Tagen, wohingegen man in der Schweiz bei lediglich etwas über 150 Tagen liegt. Auch die arbeitsrechtliche Sperrfrist gilt es zu klären, denn der Kündigungsschutz wird mit dieser Gesetzesänderung noch länger ausgeweitet. Dieser läge bei der Mutter sodann bei ganzen 15 Monaten. Dies könnte natürlich wieder dazu führen, dass sich vor allem kleine und mittlere Betriebe zweimal überlegen werden, eine junge Mutter zu beschäftigen. Klar festgehalten werden muss auch, dass es sich dabei um eine Leistungsausweitung im KVG handeln würde, was die aktuelle Situation, vor allem wieder eben bei den kleinen Unternehmen oder Unternehmen mit einem hohen Frauenanteil, noch weiter verschärfen würde. Es ist natürlich unbestritten, dass in einigen wenigen Einzelfällen diese Motion sicher Entlastung bringen wird, verschärft aber eben im Gegenzug, wie erwähnt, das bekannte Problem bei den KMUs, dass sowohl die Mitarbeitenden als auch der Arbeitgeber direkt zur Kasse gebeten werden, Stichwort Sanierung, wenn Mutterschaftsleistungen anfallen und Arbeitskräfte noch länger ausfallen. Erlauben Sie mir abschliessend noch eine kurze Anmerkung. Wir werden in naher Zukunft einige zusätzliche Familienleistungen zu diskutieren haben. Sei dies der bezahlte Vaterschafts- und Elternurlaub oder eben allenfalls auch diese Motion. Ich bin daher der Ansicht, dass die Regierung nun wirklich dringend auch entsprechende Lösungen über andere Finanzierungsquellen/-modi, wie FAK, Beiträge des Staates, etc. abhandeln muss. Wir haben der Regierung bereits im Jahr 2019 eine Motion zur Neuregelung der Taggeldversicherung bei Mutterschaft überwiesen. Diese wurde bis jetzt noch nicht beantwortet. In dieser Landtagsdiskussion wurden generell Mängel bei der Taggeldversicherung angesprochen und der Landtag war dazumal schon mehrheitlich der Ansicht, dass sogar die gesamte Gesetzgebung zum Krankentaggeld angegangen werden sollte. Es wurde meines Wissens eine Arbeitsgruppe eingesetzt, den aktuellen Stand kenne ich aber nicht. Die Regierung kann mir sicher hierzu noch etwas sagen. Mit Blick auf die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für die ich ja immer einstehe, werde ich aber der Überweisung der Motion zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Gerade, weil es sich um wenige Personen handelt, die über diese Motion eine Erleichterung erhalten werden, und sie wirklich eine Lücke schliesst, habe ich mich für diese Motion auch eingesetzt und diese unterschrieben. Denn es ist ein ganz wichtiger Teil der ersten Bindung zwischen der Mutter und dem Baby, dass diese Bindung auch wirklich entstehen kann. Dass es eine schwierige Zeit ist nach einem Spitalaufenthalt, habe ich selbst am eigenen Leib erfahren. Von daher kann ich diese Motion nur unterstützen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Voller Überzeugung habe ich diese Motion unterschrieben, auch wenn ich weiss, dass ihre Wirkung nur wenigen Personen zugutekommen wird. Doch diesen Menschen wird diese Motion in einer sehr schwierigen Situation das Leben hoffentlich ein wenig erleichtern. Stellen Sie sich vor, Sie freuen sich neun Monate lang auf Ihr Kind. Es kommt auf die Welt und muss nach der Geburt für längere Zeit im Spital bleiben, weil es zu Komplikationen kam. Zum Zeitpunkt, wenn die Mutterschaftszulage tatsächlich gebraucht würde, nämlich dann, wenn das Kind nach Hause kommen kann, ist sie wegen des langen Spitalaufenthaltes des Kindes meist schon ausgelaufen. Dies belastet. Und diese vor allem psychische Belastung soll nicht weiter bestehen.In solchen, wenn auch seltenen Fällen wird das Kind wohl auch nicht in Grabs oder Vaduz behandelt werden können, sondern in Chur oder im Kantonsspital St. Gallen oder im Universitätsspital in Zürich. Allein diese räumliche Distanz, die Zeit, die für einen Besuch aufgewendet werden muss, die Organisation und dergleichen, machen es den frischgebackenen Eltern schwer oder schwerer, sodass eine gesetzliche Regelung dafür geschaffen werden soll, dass die Mutterschaftszulage weiter ausbezahlt werden kann, wenn das Kind nach längerem Spitalaufenthalt endlich nach Hause kommt. Also zu dem Zeitpunkt in dem die Umstellung und Gewöhnung an das neue Leben mit einem weiteren Familienmitglied zu Hause zum Tragen kommt und benötigt wird. Ja, und damit diese Leistung erbracht werden kann, braucht es eine gesetzliche Grundlage - auch wenn es nur wenige Fälle sein werden und auch wenn es sich hier um eine Leistung des Staates handelt: Der Staat kann nur dann eine Leistung erbringen, wenn er dafür eine rechtliche Grundlage hat. Die Schweiz hat diese Regelung seit dem 1. Juli 2021 und ich finde zusammen mit den übrigen Motionären, dass Liechtenstein hier nachziehen sollte. Deshalb bitte ich Sie, geschätzte Abgeordnete, dass auch Sie diese Motion unterstützen und mit Ihrer Stimme überweisen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Vielen Dank auch den Motionärinnen und Motionären für das Einbringen dieses wichtigen Themas. Gerne werde ich Ihre Motion unterstützen. Wie die Motionär/-innen schreiben, besteht in der Schweiz die Möglichkeit, die Mutterschaftsentschädigung zu verschieben, wenn das Kind direkt nach der Geburt aufgrund von Komplikationen länger im Spital bleiben muss. Dies ist in Art. 16c Abs. 3 Bundesgesetz über den Erwerbsersatz und Mutterschaft geregelt. Wie schon erwähnt, gilt diese Regelung, wenn das Kind direkt nach der Geburt für mindestens zwei Wochen im Spital bleiben muss. Hierzu hätte ich eine Frage: Wie sieht die Regelung aus, wenn das Kind nach der Geburt zwar mit der Mutter nach Hause gehen kann, dann aber kurze Zeit später aufgrund von auftretenden Komplikationen für mehr als zwei Wochen ins Spital muss? Welche Zeitdauer umfasst diese Zeitspanne von «direkt»? Vielleicht können Sie mir dazu noch etwas sagen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Bei diesem Thema kann und will man ja schlecht dagegen sein, doch ich frage mich schon auch, ob es wirklich konkrete Anlassfälle gibt, die eine Gesetzesanpassung erfordern. Die Motion zur Neuregelung der Taggeldversicherung für Mutterschaft ist noch ausstehend, wie es die Landtagsvizepräsidentin erwähnt hat, und zu diesem Thema ist seit 2016 eine Arbeitsgruppe im Einsatz. Ich denke, diese Ressourcen hätten wir uns sparen können und der Gesellschaftsminister könnte die Arbeitsgruppe beauftragen, die Lösung für dieses Problem in die bestehende Arbeitsgruppe zu integrieren. Hier wäre es meines Erachtens besonders wichtig, ein Zeichen zu setzen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Denn ich denke, es braucht viel öfter eine Lösung für langwierige Krankheitsfälle bei Kindern, nämlich dann, wenn man bereits wieder im Arbeitsprozess ist und nicht nur nach der Geburt, wie es die Abg. Haldner-Schierscher gerade auch angetönt hat. Für diejenigen, die wissen, was für ein Betreuungsaufwand dahintersteckt, wenn ein Kind aus der Familie für mehrere Wochen im Kinderspital ist und anschliessend noch daheim, bevor es wieder in die Schule kann, ist das ein klarer Fall, denn dann braucht es vor allem sehr grosszügige Arbeitgeber. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich werde diese Motion unterstützen, das ist ganz klar. Aber ich möchte noch etwas zu unserer Motion sagen, die wir im 2019 eingereicht haben. Da war der Titel «Motion zur Neuregelung der Taggeldversicherung bei Mutterschaft». Bei dieser Motion ging es darum: Es kann nicht Zweck einer Versicherung sein, dass Betriebe einen Anreiz haben, schlechte Risken - das heisst gegenständlich die Beschäftigung von jungen Frauen im gebärfähigen Alter - zu vermeiden. Denn es ist ja so. Die Taggeldversicherung wird ja dann belastet und fällt dann höher aus. Ein kleiner Betrieb, der eigentlich nur Frauen oder übermässig viele Frauen beschäftigt, hat dann auch eine entsprechend hohe Taggeldversicherung. Mit dieser Motion wollten wir erreichen, dass das auf ein grosses Kollektiv übertragen wird und so alle, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die ganze Taggeldversicherung mitzutragen haben. Denn dann ist die Belastung nicht mehr gross. Aber so ist das für einzelne Betriebe schwierig. Die Frage darf ja nicht mehr gestellt werden, aber es kann doch ein Hindernis sein, wenn jemand gerade vor einer Schwangerschaft eingestellt wird. Und das möchten wir aus dem Weg räumen. Es wäre für die Frauen natürlich besser, aber auch für die Familie - zum Beispiel für eine Frau, die Teilzeit arbeiten möchte, aber die Familie noch vergrössern möchte. Die Motion geht in eine etwas andere Richtung, ist aber im Prinzip das ähnliche oder gleiche Thema. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Besten Dank für die Voten. Ich kann Ihnen, Frau Landtagsvizepräsidentin Marxer-Kranz nur eine Rückmeldung geben: Ich habe keine genaue Zahl. Aber ich weiss persönlich von drei Fällen, die letzthin betroffen waren. Und auch eine Antwort an Sie, Frau Abg. Haldner-Schierscher: Ich habe auch keine Regelung dazu gefunden, wie es ist, wenn ein Kind nach Hause geht und dann wieder ins Spital muss. Mir ist aber jetzt aktuell gerade eine Familie bekannt, bei der das passiert ist. Und ich wusste auch nicht, dass es auch dazu keine Regelung gibt. Vielleicht kann der Gesundheitsminister dies ebenfalls in die Motion aufnehmen oder ebenfalls berücksichtigen, das weiss ich nicht. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich danke den Motionären für diese Motion und werde sie selbstverständlich auch überweisen. Ich möchte aber vom Gesellschaftsminister noch konkret wissen, wie weit er mit der Neuregelung der Taggeldversicherungsmotion ist. Können wir in dieser Legislatur noch mit einer Beantwortung rechnen oder brauchen Sie eine Initiative? Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Ich danke Ihnen, Frau Abg. Hoop, für die Antwort. Ich möchte nur noch ganz kurz auf meine Anmerkungen zur unterschiedlichen Lage in der Schweiz und Liechtenstein kommen, und zwar wegen der nachher knapp 200 Tagen zu 150 Tagen, und einfach von Ihnen wissen, ob Ihnen diese Unterscheidung bewusst war und ob das auch so gewollt ist. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Aufgrund von Komplikationen bei oder nach der Geburt kann es vorkommen, dass ein Neugeborenes für längere Zeit im Spital bleiben muss. Das ist für jede junge Familie an sich schon eine grosse Herausforderung. Ist die Mutter berufstätig, kann sich eine zusätzliche Belastung dann ergeben, wenn die Mutter bei der Heimkehr des Kindes aus dem Spital das Mutterschaftstaggeld im Umfang von zwanzig Wochen bereits ganz oder zu einem grossen Teil bezogen hat. Die Mutter muss somit ihre Berufstätigkeit in einer Zeit wieder aufnehmen, in der das Kind ihre Betreuung wahrscheinlich in besonderem Masse benötigt. Der Liechtensteinische Krankenkassenverband hat dieses Thema im Jahr 2019 anlässlich einer Revision des Krankenversicherungsgesetzes schon einmal eingebracht. In der Schweiz konnte die Mutter in solchen Fällen beantragen, dass die Mutterschaftsentschädigung erst ausgerichtet wird, wenn das Kind nach Hause kommt. Diese Möglichkeit sollte nach Ansicht des Kassenverbandes auch in Liechtenstein geschaffen werden. Die Regierung hat den Vorstoss grundsätzlich als sehr wertvolle Unterstützung für Mütter eines früh- oder unter Komplikationen geborenen Kindes betrachtet und stand einer Lösung auf Gesetzesebene durchaus positiv gegenüber. Allerdings hat sich gezeigt, dass mit dem Aufschub allein den Müttern nicht unbedingt geholfen wäre. Es gab laut Berichten aus der Schweiz immer wieder Fälle, in denen Mütter in Schwierigkeiten geraten sind, weil sie während der Zeit des Spitalaufenthalts keinen Lohnersatz erhalten haben. Zugleich gilt nach der Geburt ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot, sodass die Mutter in der Zwischenzeit auch gar nicht beschäftigt werden darf. Von einer rechtlichen Umsetzung wurde vorerst abgesehen, um nicht in eine neue Gesetzeslücke im Verhältnis zum Arbeitsrecht zu geraten. Inzwischen ist in der Schweiz per 1. Juli 2021 eine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft getreten. Wie von den Motionären ausgeführt, kann seither die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung um höchstens 56 Tage verlängert werden, sofern das Neugeborene direkt nach der Geburt für mindestens zwei Wochen im Spital verbleiben muss. Anspruch auf Verlängerung haben nur Mütter, die nach dem Mutterschaftsurlaub wieder erwerbstätig sind. Gestützt auf die verfügbaren Daten zur durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von Neugeborenen im Spital ging man bei der Festlegung auf maximal 56 Tage davon aus, dass damit ein Grossteil der betroffenen Fälle abgedeckt wäre. Parallel dazu wurden arbeitsrechtliche Bestimmungen zur Dauer des Mutterschaftsurlaubes und zum Kündigungsschutz angepasst. Der Zeitpunkt, zu dem die Motionäre dieses Anliegen wieder aufnehmen, ist aus Sicht der Regierung günstig. Es laufen derzeit Arbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern und Pflegepersonen oder auch «Work-Life-Balance-Richtlinie». Damit verbunden sind notwendige Gesetzesanpassungen sowohl im Arbeits- als auch im Sozialversicherungsrecht. Es bietet sich an, die gegenständliche Frage in diese laufenden Ausarbeitungen mit einzubringen. Die gleiche Aussage gilt übrigens auch für die weiteren Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Taggeldversicherung jetzt im Laufe der Debatte aufgebracht wurden. Ziel ist, wenn man die Taggeldversicherung im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1158 anpasst, dass man diese Punkte auch aufgreift. Auf Ihre direkte Frage, Herr Abg. Rehak, die Antwort: Nein, dazu ist keine Initiative notwendig. Aber es würde mich interessieren, was denn Ihre konkrete Lösung wäre diesbezüglich. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, aus den dargelegten Gründen unterstützt die Regierung das Anliegen der Motionäre. Im Übrigen hat der Krankenkassenverband in der zuvor erwähnten Stellungnahme noch ein thematisch verbundenes Anliegen vorgebracht, welches von der Abg. Franziska Hoop in ihrem Votum auch dargelegt wurde. Bei einer Fehl- oder Totgeburt wären die Kassen oft mit der Frage konfrontiert, ob auch in diesem Falle ein Taggeld bei Mutterschaft auszurichten sei. Diesbezüglich bestehe mangels einer entsprechenden Definition Rechtsunsicherheit in Liechtenstein. Mit einer Klarstellung wäre Müttern und Familien in einer ohnehin belastenden Situation geholfen.In der schweizerischen Verordnung zum Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOV) ist hierzu ausgeführt, dass ein Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung entsteht, wenn das Kind lebensfähig geboren wird beziehungsweise wenn die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Ausführungsbestimmung, die auf Verordnungsebene zu machen ist. Die Regierung plant, dies anlässlich einer der nächsten Änderungen der Krankenversicherungsverordnung aufzugreifen. Abschliessend möchte ich die Motionäre, insbesondere die treibende Kraft hinter dieser Motion, die Abg. Franziska Hoop, loben, die auch frühzeitig den Dialog gesucht hat und so eben sicherstellen konnte, dass die Motion dort ansetzt, wo Gesetzesanpassungen notwendig sind, und dass weitere Bereiche, die eben nicht in Gesetzesmaterie fallen oder die Verordnungsmaterie betreffen, eben auch aufgebracht werden, aber nicht im Rahmen dieser Motion abgehandelt werden. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe noch die Frage, ob es irgendwelche Erfahrungswerte gibt, was das kosten würde, wenn die Motion umgesetzt wird. Gibt es da Zahlen? Und würde sich eine Umsetzung dann auch auf die Krankenkassenprämien auswirken, sodass diese dann allenfalls auch steigen würden? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank. Ich gehe gerne kurz auf die Frage des Abg. Manfred Kaufmann ein. Nein, ich kann Ihnen hier keinen Kostenrahmen geben. Grob gehe ich aber davon aus, dass das zum Glück relativ seltene Fälle sind, die - ja - mit Kosten verbunden sind. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das in so einem Ausmass der Fall ist, dass es auf die Summe der Gesundheitskosten gross spürbar sein sollte. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir zur Abstimmung. Wer die vorliegende Motion an die Regierung überweisen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen, damit hat der Landtag die Motion einhellig überwiesen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 9 erledigt. -ooOoo-