2. September 2022 | 1728 | Beschluss Nr. 19/2022 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses |
Beschluss Nr. 19/2022 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (Entsenderichtlinie)) (Nr. 71/2022)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 20: Beschluss Nr. 19/2022 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (Entsenderichtlinie)).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 71/2022, er steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Ja, Sie haben es schon ausgeführt, Herr Landtagspräsident. Bei dieser Vorlage geht es um die Zustimmung des Landtags zur Entsenderichtlinie, zum Beschluss Nr. 19/2022. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie, wir haben dies auch bereits bei der 1. Lesung des Traktandums 18 im März gehört, wird vor allem der Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» etabliert. Die Richtlinie wird mit einer Teilrevision des Entsendegesetzes umgesetzt. Die Umsetzung der Richtlinie auf Gesetzesebene haben wir vorhin gerade mit Traktandum 18 bereits abgeschlossen, wobei die entsprechenden Bestimmungen noch nicht in Kraft getreten sind, sondern dies eben voraussichtlich, wir haben es vorhin gehört, am 1. Januar 2023 geschehen wird. Nachdem die gesetzliche Umsetzung durch den Landtag bereits erfolgt ist, ist Eintreten unbestritten. Was ich mir überlegt habe, ist einzig, dass wir uns vielleicht im Präsidium überlegen könnten - wir haben da zwar eine gewisse Ordnung, die wir einhalten müssen -, ob wir künftig eine geänderte Traktandierung bei der Einladung vornehmen wollen, also erst dem Beschluss zustimmen und dann erst die Gesetzesvorlage behandeln, um der Sinnhaftigkeit etwas entgegenzukommen. Aber ich denke, wir könnten das dann im Präsidium einmal überlegen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, damit können wir uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Der Antrag lautet:«Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 19/2022 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 4. Februar 2022 betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen die Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Ja-Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 20 abgeschlossen.-ooOoo-