6. Mai 2022 | 979 | Entwurf des Beschlusses desGemeinsamen EWR-Ausschusses |
Entwurf des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EU) 2022/612 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (Neue Roaming-Verordnung)) (Nr. 47/2022)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 27: Entwurf des Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EU) 2022/612 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (Neue Roaming-Verordnung)).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 47/2022 und steht zur Diskussion.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren. Die Regierung beantragt mit dieser Vorlage, dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend eine Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union zuzustimmen. Ein Entwurf deshalb, da man zeitlich etwas ins Hintertreffen gekommen ist, dennoch aber gewährleistet werden soll, dass das sogenannte «Roam like at Home» nahtlos auch für die liechtensteinischen Verbraucher sichergestellt werden soll. Darum soll eine Zustimmung nur unter dem Vorbehalt, dass keine inhaltlichen Änderungen mehr bis zur Unterzeichnung vorgenommen werden, erfolgen. Das Roam-like-at-Home-Prinzip stellt sicher, dass den Nutzern öffentlicher Mobilfunknetze auf Reisen innerhalb der Union im Rahmen von unionsweiten Roaming-Diensten für abgehende und ankommende Anrufe, das Senden und Empfangen von SMS-Nachrichten und das Benutzen paketvermittelter Datenkommunikationsdienste keine überhöhten Preise verrechnet werden. Zusätzlich sollen mit dieser Verordnung die maximalen Vorleistungsentgelte angepasst werden, um so die Tragfähigkeit der Bereitstellung von Endkunden-Roamingdiensten zu Inlandspreisen zu sichern. Ausserdem sollen neue Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz eingeführt und das Roaming zu Inlandpreisen auch in Bezug auf die Dienstqualität und den Zugang zu Notdiensten beim Roaming gewährleistet werden. Da es sich hier um eine Vorlage handelt, welche die Stärkung der Verbraucherrechte stärkt, steht einer Zustimmung unsererseits wohl nichts entgegen. Ich werde den Antrag der Regierung daher unterstützen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Nur ganz kurz, ich möchte mich bedanken, dass wir dieses Traktandum so kurzfristig auf die Agenda setzen durften. Die Verspätungen liegen hier nicht auf unserer Seite, sondern der Grund ist, dass die Europäische Union diese Verordnung so spät verabschiedet hat und jetzt Ende April im öffentlichen Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde und daher unsere Prozesse dann natürlich hinterherhinken. Also besten Dank für dieses pragmatische Vorgehen.6. Mai 2022 | 980 | Entwurf des Beschlusses desGemeinsamen EWR-Ausschusses |
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir uns dem Antrag zuwenden. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Entwurf des Beschlusses Nr. .../2022 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Verordnung (EU) 2022/612 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union unter dem Vorbehalt, dass keine inhaltlichen Änderungen bis zur Unterzeichnung mehr vorgenommen werden, seine Zustimmung erteilen.» Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 24 Stimmen die Zustimmung einhellig erteilt und wir haben Traktandum 27 abgeschlossen. -ooOoo-