Postulat «Finanzielle Entlastung von Familien» der Abgeordneten Dagmar Bühler-Nigsch, Peter Frick, Walter Frick, Norma Heidegger, Manfred Kaufmann, Dietmar Lampert, Gunilla Marxer-Kranz, Günter Vogt, Thomas Vogt und Mario Wohlwend vom 4. April 2022
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Sehr geehrte Mitglieder der Regierung. Wir fahren mit unseren Beratung fort, wir kommen zu Traktandum 9: Postulat «Finanzielle Entlastung von Familien», Postulat der Abgeordneten Dagmar Bühler-Nigsch, Peter Frick, Walter Frick, Norma Heidegger, Manfred Kaufmann, Dietmar Lampert, Gunilla Marxer-Kranz, Günter Vogt, Thomas Vogt und Mario Wohlwend vom 4. April 2022. Wird seitens der Postulanten das Wort gewünscht?Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. In der letzten Legislatur reichte die damalige VU-Fraktion das Postulat zur steuerlichen Entlastung von Familien ein. Dadurch wurde erreicht, dass der Kinderabzug in der Steuererklärung von CHF 9'000 auf CHF 12'000 erhöht wurde und auch der duale Bildungsweg steuerlich bessergestellt wurde, als es zum damaligen Zeitpunkt war. Mit dem aktuellen Postulat wollen wir nun eine weitere finanzielle Unterstützung für Familien erzielen. Einerseits mit der Schaffung von Ausbildungszulagen, wie dies beispielsweise die Schweiz oder Österreich kennt, sowie mit einer möglichen Erhöhung der Kinder- und Geburtenzulage. Gemäss Prüfauftrag im Postulat wird dabei die Regierung eingeladen zu prüfen, welche Auswirkungen die erweiterte Ausrichtung von Kinderzulagen beziehungsweise einer neu zu schaffenden Ausbildungszulage bei Kindern in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr hat. Es soll aufgezeigt werden, welche gesetzlichen Anpassungen notwendig wären, um hier besonders Familien in Liechtenstein zu entlasten. Besonders soll dabei auch die Perspektive einer generellen Erhöhung der Kinderzulagen und die schon länger notwendige und immer wieder geforderte Indexierung der Geburtenzulage geprüft werden. Ich gehe in meinem Votum vor allem auf die Ausbildungszulagen ein. Die Familienzulagen in Liechtenstein sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Kinderzulagen erhält, wer für eigene Nachkommen aufzukommen hat, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind monatlich CHF 280. Sie erhöht sich mit Beginn des Monats, in dem das Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat, auf monatlich CHF 330. Während in Liechtenstein die Kinderzulage bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes ausbezahlt wird, gibt es in der Schweiz grundsätzlich bis zum 16. Lebensjahr eine Kinderzulage und vom 16. bis zum 25. Lebensjahr eine Ausbildungszulage, jedoch längstens bis zum Abschluss der Ausbildung. Wenn ein Kind ab 16 Jahren in Ausbildung ist, wird die bisherige Zulage betragsmässig in allen Kantonen sogar noch erhöht. Auch in Österreich kommt ein ähnliches Modell wie in der Schweiz zur Anwendung, wonach über den 18. Geburtstag hinaus bei einer Ausbildung des Kindes Auszahlungen erfolgen. Der Kanton Zug lässt sich aufgrund der Lebenshaltungskosten und der Steuerbelastung mit Liechtenstein gut vergleichen. Im Kanton Zug betragen die Kinderzulagen vom 1. bis zum 18. Lebensjahr CHF 300 pro Monat. Vom 19. bis maximal zum 25. Lebensjahr werden diese in Form einer Ausbildungszulage auf CHF 350 pro Monat erhöht. Durch diese Ausrichtung der Ausbildungszulage setzt die Schweiz somit auf die Unterstützung von Familien mit Kindern in Ausbildung und erhöht deshalb auch die Zulage ab dem Ausbildungsalter. Dies zeigt auch die Botschaft zur Änderung des Familienzulagengesetzes in der Schweiz, in der es heisst: «Der im Vergleich zur Kinderzulage höhere Betrag erklärt sich dadurch, dass den Eltern höhere Kosten für die Ausbildung entstehen, wenn die Kinder eine nachobligatorische Ausbildung absolvieren. Während in der obligatorischen Schule die Kosten für Schulbücher, Material etc. von der öffentlichen Hand übernommen werden, müssen die Eltern für diese Kosten ab Beginn der nachobligatorischen Ausbildung selber aufkommen. Zudem müssen sie allenfalls auch Kosten für den Schulweg oder den Arbeitsweg übernehmen.» Ein hohes Bildungsniveau stellt die grösste Ressource für unser Land und unsere Wirtschaft dar. Daher ist jede Investition in die Aus- und Weiterbildung junger Menschen absolut zielführend und begrüssenswert. Damit haben wir in jedem Fall einen Return on Investment und wirken auch dem Problem des Fachkräftemangels der heimischen Wirtschaft entgegen. Investitionen in die Bildung sind eine klare Win-win-Situation sowohl für die Wirtschaft als auch für die gesamte Gesellschaft. Eltern sind in Liechtenstein oft auf eine weitere finanzielle Unterstützung angewiesen, wenn deren Kinder im Ausland studieren und eine Wohnung und andere Auslagen bezahlt werden müssen. Auch während einer Berufslehre fallen Ausgaben an. Die Unterhaltspflicht der Eltern in Liechtenstein endet auch nicht mit dem 18. Geburtstag, sondern nach der Erstausbildung des Kindes. Ein Teil dieser Kosten können sicher mit Stipendien und Darlehen abgefedert werden. Damit sind aber einige bürokratische Hürden verbunden. Gemäss Merkblatt zum Kindsunterhalt vom Amt für Soziale Dienste ist die Dauer der Unterhaltspflicht in Liechtenstein nicht an ein bestimmtes Alter des Kindes gebunden. Eltern müssen bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes Unterhalt leisten. Diese ist gegeben, wenn das Kind für seine Bedürfnisse selbst sorgen kann. Wir Postulaten haben auch Vergleiche mit der Schweiz gemacht. Dort ist es so, dass die Kinderzulage bis zum 16. Lebensjahr mindestens CHF 200 beträgt und danach bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum vollendeten 25. Altersjahr mindestens CHF 250, wobei die Kantone selbstverständlich höhere Zulagen bestimmen können, was auch in den meisten Fällen vorgenommen wird. Man sieht dabei klar, dass die Zulage in der Schweiz mit dem höheren Alter erhöht wird, wenn sie bei uns in Liechtenstein beendet wird. Wichtig ist auch zu erwähnen, dass sowohl die Berufslehre als auch ein Studium als Ausbildung gilt. Für ein Kind wird in Liechtenstein bis zum 18. Lebensjahr maximal eine Kinderzulage von insgesamt CHF 65'280 ausbezahlt. Angenommen, dass ein Kind bis zum 25. Lebensjahr in Ausbildung ist, so werden mit den aktuellen Beträgen im Kanton St. Gallen total CHF 74'400 vom Kanton übernommen, also CHF 9'120 mehr als bei uns. In Graubünden sind es CHF 6'120 und im Kanton Zug sogar CHF 28'920 mehr. Der Kanton St. Gallen hat vor zwei Jahren diese Sätze deutlich erhöht. Diese Erhöhung deutet darauf hin, dass unsere Nachbarn die Wichtigkeit der Unterstützungsleistung erkannt haben. Gemäss Amt für Statistik sind derzeit 1'502 Kinder im Alter von 18 bis 25 Jahren in Ausbildung, Lehre oder Studium. Unseren Berechnungen zufolge würde diese Investition also jährlich bei einer Ausbildungszulage von CHF 150 pro Monat CHF 2,7 Mio. kosten. Bei CHF 250 Ausbildungszulage wären es CHF 4,5 Mio. und bei CHF 300 CHF 5,4 Mio. Die Postulanten bitten hiermit die Regierung aufzuzeigen, ob eine neue Ausbildungszulage beziehungsweise die verlängerte Ausrichtung der Kinderzulage bis zum Ende der Ausbildung eines Kindes und längstens bis zum 25. Lebensjahr, so wie sie beispielsweise die Schweiz kennt, in Liechtenstein sinnvoll und finanzierbar wäre. Ebenfalls soll aufzeigt werden, in welcher Höhe sich die Zulage optimalerweise befindet und was dies für finanzielle Auswirkungen auf den jährlichen Staatshaushalt hätte. Es ist eine Lösung anzustreben, damit hauptsächlich Familien in Liechtenstein diese Ausbildungszulage bekommen können. Allenfalls könnte diese Ausbildungszulage als Beihilfe vom Staat, beispielsweise als Teil des Stipendienwesens übernommen werden und nicht aus der Familienausgleichskasse, welche von den Arbeitgebern finanziert wird und damit auch überdurchschnittlich ins Ausland abfliesst. Eine Harmonisierung und Abgleichung einer solchen Ausbildungszulage mit dem geltenden Stipendiengesetz wäre sicher auch anzuschauen.Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Über Ihre Zustimmung zu diesem für uns sehr wichtigen Postulat wären wir Ihnen dankbar. Bildung und Ausbildung geht uns alle an. Denn damit helfen wir den kommenden Generationen dabei, auch unseren Wohlstand zu sichern. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren, ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen. Gerne möchte ich die Ausführungen meines Vorredners Manfred Kaufmann noch in Bezug auf die Kinderzulage sowie vor allem auf die Indexierung der Geburtenzulage ergänzen. Die Kinderzulagen sowie die Alleinerziehenden- und Geburtenzulagen wurden seit 15 Jahren nicht mehr der Teuerung angepasst. Die Kosten für die Familien haben sich aber in den letzten Jahren alleine im Gesundheitswesen sehr stark nach oben entwickelt. Wir sind daher der Ansicht, dass diese seit 2007 konstant gebliebenen Beiträge der Familienzulagen im Rahmen der Beantwortung dieses Postulats einer Begutachtung unterzogen werden sollten. Im Zuge einer möglichen Erhöhung der Familienzulagen und entsprechenden Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen würde sich auch anbieten, ein doch immer wieder rege diskutiertes Anliegen, nämlich die Indexierung der Geburtenzulage, umzusetzen. So wird im Geschäftsbericht 2020 der AHV festgehalten, dass im Jahr 2020 an 1'126 Bezüger Geburtszulagen ausgerichtet wurden. Sie betrugen in 67,8% der Fälle Familien im Ausland. Der hohe Auslandsanteil gründet darauf, dass bei Grenzgängern meist nur ein Elternteil in Liechtenstein versichert ist, was aber genügt, um eine Geburtenzulage auszulösen. Dieses Ungleichgewicht könnte beendet werden, und zwar in der Weise, dass die Geburtslage nur bei Wohnsitz im Inland ausgerichtet wird. Gemäss Regierung ist es rechtlich möglich, eine Geburtszulage auf den Inlandwohnsitz zu beschränken. Es ist daher eine politische Frage, ob der Export der Geburtszulagen weiterhin erfolgen soll oder nicht. Hierfür wäre ein Eintrag in den Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 notwendig, wie das ja auch bereits schon mehrere andere EU-Staaten und auch die Schweiz handhaben. Wichtig zu wissen ist dabei auch, dass die liechtensteinischen Geburtslagen, beispielsweise in Österreich, sowieso den dort ausgerichteten Familienleistungen angerechnet werden. Somit profitiert der Grenzgänger gar nicht davon, wenn er aus Liechtenstein eine Geburtszulage erhält, denn das reduziert einfach nur die Zahlung, die sein Wohnstaat an ihn ausrichtet. Und wenn unsere Arbeitnehmer mit der Massnahme nicht benachteiligt werden, wäre das für uns ein gangbarer Weg. Wir Postulanten sind der Ansicht, dass diese Frage endlich geklärt werden soll. Das Argument, dass sodann Liechtenstein nicht mehr attraktiv sei für Fachkräfte, greift insofern nicht, als dass eben ein Grenzgänger die Zulagen trotzdem erhält, dann einfach vollumfänglich von seinem Wohnstaat. Und das wäre meiner persönlichen Ansicht nach nur fair. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank und guten Morgen. Auch besten Dank der VU für die Neuauflage der DpL-Motion vom Januar 2019. Die DpL ist nach wie vor familienfreundlich eingestellt. Das Ziel unseres Vorstosses damals war, die alleinige Entscheidungshoheit in Bezug auf die Ausrichtung der Geburtenzulage ins Ausland zu erlangen. Und dazu wäre eben dieser Eintrag in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 notwendig. Viele Staaten trugen ihre Familienbeihilfen im Anhang I ein, darunter auch die Schweiz und Luxemburg. Damit können diese Staaten den Auszahlungsmodus über Familienbeihilfen, wie beispielsweise Geburtszulagen, selbst bestimmen. Das Abstimmungsergebnis zu diesem parlamentarischen Vorstoss war damals eindeutig. Die Mehrheit der Abgeordneten war dafür, dass über solche Zahlungen ins Ausland das Parlament in Brüssel und nicht in Vaduz entscheiden soll. Die Geburtszulage blieb demnach nach EU-Recht eine Familienleistung im Gegensatz zu anderen Ländern, die den Eintrag der Familienbeihilfe im Anhang I vornahmen, damit sie eigenständig handeln können. Jetzt wir wollten nur das Entscheidungsrecht hier in diesem Hause haben, die VU geht jetzt etwas weiter, und eventuell die Geburtszulagen ans Ausland kürzen, das muss ja nicht vollständig sein. Da sind verschiedene Gesichtspunkte zu berücksichtigen: Woher kommt das Geld, kommt es aus der Staatskasse, kommt es aus der Familienausgleichskasse und welche ausländischen Arbeitnehmer werden wie berücksichtigt? Sind das auch Drittländer, sind es nur EU-Staaten? Aber grundsätzlich sollte dieser Eintrag möglich sein. Die Regierung damals sagte einerseits, es sei möglich, und andererseits war sie nachher dann dagegen. Damals war die Regierung gegen diesen Eintrag. Wir haben dann ja auch noch andere familienpolitische Vorstösse oder Massnahmen vorgebracht, das war das Schülerabo, dass das auch für die normale Inanspruchnahme der LIEmobil-Kurse bezahlt werden soll vom Staat. Das war auch nicht durchgegangen. Und die Ausbildungszulage, da haben wir keinen Vorstoss gemacht, aber es war auch unser Thema, weil da eine Lücke zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr ist. Ich werde diesen Vorstoss natürlich unterstützen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Geschätzter Landtagspräsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Im Namen der Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei gebe ich folgende Fraktionserklärung ab. Die FBP-Frak-tion bedankt sich bei den Postulanten für die Ausarbeitung des Postulates. Bereits 2018 hat die VU-Fraktion als Element des Bürgerpaketes die Entlastung von Familien eingebracht und auch damals war es hilfreich, den Blick nicht nur auf einzelne Elemente zu richten, sondern dies umfassender zu beleuchten. Wenn es 2018 um die steuerliche Entlastung ging, dann ist es das Ziel, die finanzielle Schieflage zu beheben. Für die VU-Fraktion leitet sich dies aus dem Umstand ab, dass in der Schweiz eine Ausbildungszulage bis zum Ende der Ausbildung ausbezahlt wird, welche wir nicht kennen. In der Schweiz endet die Kinderzulage nach 16 Jahren und bei uns nach 18 Jahren. Im Gegenzug kennen wir eine Geburtenzulage, welche die Schweiz nicht kennt. Vergleichen macht oft unglücklich, aber zum Glück trifft dieser Umstand hier nicht zu. Bereits 2018 nutzten wir für den Dezember-Landtag eine vierköpfige Modellfamilie als Schweiz-Liechtenstein-Vergleich. Damals kamen wir zum Ergebnis, dass die FL-Modellfamilie über mehr frei verfügbare Geldmittel verfügen kann. Und seit 2018 hat sich das nicht massgebend geändert. Eine Schieflage kann die FBP-Fraktion darum nicht aus dem Vergleich Schweiz-Liechtenstein ableiten und erachtet es darum auch nicht als zielführend, mit der gewünschten Ausbildungszulage ein neues Element in Liechtenstein einzuführen. Vielmehr sollten bestehende Gefässe genutzt werden. Zielgerichteter ist das Stipendiengesetz, denn es fördert im Grundsatz nicht alle wie eine Giesskanne, sondern dort, wo Hilfe nötig ist. Das Stipendiengesetz kennt zinslose Darlehen als auch Ausbildungsbeihilfen ohne Rückzahlungsverpflichtung. Die FBP-Fraktion ist der Überzeugung, dass das bestehende Stipendiengesetz bezüglich Hürden und Ausgestaltung überprüft werden muss. Darum ist die FBP-Fraktion sehr gespannt auf die in Aussicht gestellte Verbesserung des Stipendiengesetztes. Hingegen können wir der Sichtweise der Postulanten, dass bei der Geburtenzulage Handlungsbedarf besteht, etwas abgewinnen. 2007 wurden letztmals beide Zulagen angepasst und seit dieser Zeit hat sich der Konsumentenpreisindex um 5,1% erhöht. Mit Blick auf Seite 6 fragen wir uns, welches Ziel die Postulanten nun tatsächlich verfolgen. In der Einleitung geht es um die Indexierung der Geburtenzulage und auf Seite 6 führen sie aus, dass sämtliche Familienzulagen, das heisst die Kinder-, Alleinerziehenden- und Geburtszulage, damit gemeint sind. Diese Widersprüche setzen sich leider auf Seite 6 fort, denn der zitierte AHV-Geschäftsbericht bezieht sich auf den Exportausschluss und nicht auf die Indexierung. Im Gegensatz zu den Postulanten wollen wir keine fixe Verknüpfung durch einen Index.Sehr geehrte Postulanten, würden Sie in einem Jahr mit negativer Teuerung dann die Kinder- und Geburtenzulagen wieder reduzieren und könnten Sie dem Landtag bezüglich Indexierung oder Exportausschluss und der Frage, ob nur Geburtenzulagen oder sämtliche Familienzulagen, das heisst die Kinder-, Alleinerziehenden- und Geburtszulage, damit gemeint sind, weiterhelfen?Wenn es darum geht, Familien zu fördern, dann stellt die Einführung der Elternzeit aus Sicht der FBP-Fraktion eine wichtige, wenn nicht die wichtigste Massnahme dar. Bevor nicht geklärt ist, welche Summen wir für die Elternzeit bereitstellen müssen und ob die FAK hier einen Beitrag leisten kann, sind wir nicht bereit, neue Gefässe wie die angedachte Ausbildungszulage bis 25 Jahre einzuführen und dies der FAK oder anderen Gefässen aufzubürden. Ferner erscheint die erweiterte Ausrichtung der Kinderzulage nicht zielführend, da die Postulanten einen Leistungsexport rigoros ablehnen. Dieser findet heute bereits über das Familienzulagengesetz statt. Weil die geforderte Ausbildungszulage eine neue Giesskanne darstellt und über das bestehende Stipendiengesetz bereits ein Instrument besteht, lehnen wir diese ab. Wir unterstützen die Prüfung der seit 15 Jahren nicht mehr angepassten Geburtenzulagen, wobei dazu kein Postulat notwendig ist, denn dies kann die Regierung basierend auf dieser Diskussion selbst einbringen. Dies und die Widersprüche der Zielsetzung führen dazu, dass die FBP-Fraktion dem Postulat nicht zustimmen wird. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Norma Heidegger
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. In der Begründung dieses Postulats wird unter anderem ausgeführt, wie wichtig es ist, einheimische Fachkräfte für unseren Wirtschaftsstandort auszubilden. Investitionen in die Aus- und Weiterbildung junger Menschen sind absolut zielführend und begrüssenswert. In Liechtenstein verfügen wir über ein leistungsfähiges Schulsystem mit vielfältigen Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung. Heute gibt es nicht mehr nur einen Bildungsweg, es gib verschiedene Wege zum Ziel. Sei dies über eine akademische Ausbildung oder über die duale Berufsbildung. Hat man sich dann für einen Bildungsweg entschieden, stellt sich für die Familie dann relativ schnell mal die Frage, wie der ausgewählte Bildungsweg finanziert werden kann.Es gibt zahlreiche Studien und Kostenaufstellungen, die zeigen, wie sich die monatlichen Ausgaben für ein Kind berechnen. Im Alter von fünf bis zwölf Jahren liegen die Ausgaben laut den Schätzungen des Zürcher Jugendamtes bei monatlich CHF 1'465, im Alter von 13 bis 18 Jahren steigen sie auf monatlich CHF 1'790. Denn teurere Kleidung, Essen, Schulausflüge, vermehrte Nutzung des öffentlichen Verkehrs oder grössere Anschaffungen wie ein Velo, Handy oder Laptop summieren sich schnell. Ebenso rücken Hobbys wie Musik und Sport in den Vordergrund. Vielleicht möchte das Kind einem Fussballverein beitreten, Tennis spielen oder ein Musikinstrument ausprobieren. All diese Aktivitäten bereiten Kindern und Jugendlichen Freude und fördern ihre Entwicklung, sind aber selbstverständlich auch mit Kosten verbunden. Dass Familien mit den zusätzlichen Ausbildungskosten ihrer Jugendlichen an die Grenzen stossen, ist deshalb mehr als nur nachvollziehbar. Eine Ausbildungszulage gerade für Jugendliche im Alter von 15 bis maximal 25 Jahren, also bis sie eine Erstausbildung abgeschlossen haben, ist für Familien eine finanzielle Entlastung. Eine solche Ausbildungszulage unterstützt die Bestrebungen, gut qualifizierte Fachkräfte in Liechtenstein für Liechtenstein auszubilden, um so dem heute bereits bestehenden Mangel entgegenzusteuern. Eine Ausbildungszulage kommt deshalb nicht nur den Familien zugute, sie kommt langfristig auch unserer Wirtschaft zugute und damit der gesamten Bevölkerung. Mit dem vorliegenden Postulat soll die Regierung Möglichkeiten aufzeigen, was für Rahmenbedingungen oder Parameter festgelegt werden müssen, damit Familien in Liechtenstein für die Ausbildung ihrer Kinder finanziell entlastet und unterstützt werden können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ich möchte Sie deshalb bitten, dieses Postulat zu unterstützen und an die Regierung zu überweisen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielen Dank auch für die bisherigen Rückmeldungen. Vielleicht zuerst an die Seite der FBP: Man kann natürlich eine Fraktionserklärung lediglich bei einem Postulat des Koalitionspartners anbringen, wo es lediglich um eine Überprüfung geht, und auch bereits eine Blockbildung ankündigen, man muss das aber nicht. Die FBP hat aktuell ihre Agenda bei anderen Themen. Dies insbesondere im Bereich von Vorschriften und Verboten im Verkehrs- und Energiebereich, welche auch die Bevölkerung und die Staatskasse massiv belasten werden. Das ist natürlich ihr gutes Recht. Mit dem vorliegenden Postulat geht es uns aber auch darum, in die wichtigste Ressource der Bildung zu investieren und in die Ausbildung unserer zukünftigen Fachkräfte. Wir sehen auch diesen kostentreibenden Vorstössen der FBP mit Sorge entgegen. Obwohl sie sicher gut gemeint sind, werden sie auch zu Mehrbelastungen für unsere Bevölkerung führen. Ich bitte Sie deshalb, zu respektieren, dass die VU versucht, auf der anderen Seite die Budgets der Menschen bei uns im Land sinnvoll zu unterstützen. Die FBP räumt aktuell der Sozialpolitik wenig hohe Priorität ein. Wir brauchen aber dringend sozialen Ausgleich, um den sozialen Frieden bei uns im Land zu erhalten. Darum erachten wir solche Vorstösse aus dem Landtag für uns als wichtig. Dann haben Sie auch erwähnt, dass es praktisch eine Giesskanne wäre. Hierzu möchte ich ausführen, dass es ein System ist, welches die Nachbarländer kennen und auch dort funktioniert. Auch ist es keine grosse Änderung unseres bisherigen Systems. Etwas, was wir bereits haben, wird um die Ausbildungsjahre verlängert. Also es ist kein neues System. Wir wurden schon vielfach auf dieses Bedürfnis angesprochen, das kann ich Ihnen wirklich bestätigen. Ich wurde von vielen Leuten bereits bei uns angesprochen, dass die Kinder in Ausbildung sind und die Kosten für sie steigen und da mit dem 18. Lebensjahr, wenn eben das Geld gebraucht wird, dann die Unterstützung hierfür fertig ist und es ist auch die Lehre inkludiert, also nicht nur das Studium, wo es eben das Stipendium gibt. Es besteht also ein diesbezügliches Bedürfnis in der Bevölkerung. Das sind auch keine Sozialleistungen, sondern es sollen explizit die Familien unterstützt werden. Haben Sie allenfalls bessere Vorschläge? Dann können Sie dies gerne einbringen und ich bin überzeugt, dass wir hier offen sind. Dann haben Sie auch erwähnt, dass wir das Stipendiengesetz schon haben. Das haben wir im Postulat auch erwähnt, dass dies auch Hand in Hand mit der Ausbildungszulage gehen kann. Wir erwarten von der Regierung, dass sie uns hier eine Auslegeordnung präsentiert und zeigt, wie diese Unterstützungsleistungen optimal eingesetzt werden und auch mit dem Stipendiengesetz harmonisiert werden können. Also wie erwähnt, ist es für uns ein Prüfauftrag, und ich denke, dieses Thema war schon lange nicht mehr im Landtag. Ich bin überzeugt, dass es bestimmt wichtig ist, auch einmal die Ergebnisse zu hören, damit man sieht, wie sich die Ausbildungszulage bei uns im Lande auswirken würde. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Anwesende. Ich danke den Postulanten für ihren Vorstoss und auch dem Fraktionssprecher der FBP für seine Erläuterungen im Rahmen der Fraktionserklärung. Ich möchte mich kurzfassen. Es ist ein Vorstoss, den ich unterstütze. Bildung ist der einzige Rohstoff, den Liechtenstein hat. Und da sind gute Rahmenbedingungen für alle sozialen Schichten zu gewährleisten. Ausbildungszulagen sind sehr gute Investitionen. Ob sie bei uns in Liechtenstein aber wirklich nötig sind, soll der Prüfungsauftrag des Postulats zeigen. Unser Stipendiengesetz ist in meinen Augen nämlich besser aufgestellt als jenes in der Schweiz, so sind meine Erfahrungen. Was mir aber im Postulat nicht gefällt, ist der Hinweis und die Kritik, dass die Geburtszulage auch ins Ausland fliesst. Dass die Regierungspartei VU ein derartiges Argument ins Feld führt, enttäuscht mich ehrlich gesagt. Unsere Wirtschaft ist doch je länger, je mehr auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Wo wären wir ohne sie? Und diese Fachkräfte haben stets und bezahlen stets ihre Sozialbeiträge und sie haben einfach Anrecht auf die gesetzlichen Unterstützungen. Falls Sie es stört, ändern Sie das Gesetz. Aber passen Sie auf, was Sie damit für Signale senden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, danke für das Wort. Ich gehe gerne auf Ihre Bemerkungen zuhanden der FBP ein, wobei ich mir jetzt nicht anmasse, Gedanken meiner Kolleginnen und Kollegen zu lesen. Darum müssen Sie damit leben, dass es meine persönliche Sichtweise ist, die sich zum Teil natürlich hoffentlich mit meinen Kolleginnen und Kollegen deckt. Georg Kaufmann hat es gerade ausgeführt, aus unserer Sicht, und darum auch der Vorstoss oder diese Fraktionserklärung, ist das Stipendiengesetz sehr gut aufgestellt und die Überarbeitung dieses Gesetzes birgt aus unserer Perspektive den Schlüssel. Weil wir nicht wissen, wo das steht und welche Anpassungen jetzt bereits darin angedacht sind, ist das unsere Haltung. Sie dürfen sicher sein, dass Wortmeldungen in der Richtung, dass wir respektieren sollen, dass wir den sozialen Frieden beachten sollen, dass wir eine Vorschrifts- und Verbotspartei sind und dass unsere Agenda auf eine andere Marschrichtung jetzt gerade besteht, dass ich das nur teilweise nachvollziehen kann, weil es um die Nachhaltigkeitsfragestellung und Energiefragestellungen geht. Das haben wir lang und breit diskutiert, das unterstützt mehr oder weniger fast vollumfänglich der komplette Landtag. Über Giesskannen haben wir uns gestern ausgiebig unterhalten. Was mich auch stört, und das stört mich schon bei der letzten Debatte, also nicht in diesem Landtag, gestört, es geht in die gleiche Richtung wie die Wortmeldung des Abg. Georg Kaufmann: Wenn wir über FAK, wenn wir über Grenzgänger reden - wir haben 22'000 Arbeitskräfte, die jeden Tag zu uns ins Land kommen, die leisten ein Riesenbeitrag an den Wirtschaftserfolg von Liechtenstein, die will ich eben nicht anders behandeln als unsere Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, vor allem wenn die Gelder dann noch so gelagert sind, wie sie aktuell gelagert sind. Auch den Satz «Bildung und Ausbildung geht uns alle an» wird jeder in diesem Raum unterschreiben, das ist nicht die Frage. Und es ist auch nicht die Frage, wer es erfunden hat, in dieser ganzen Geschichte, sondern es geht primär in diesem Postulat um finanzielle Entlastung von Familien. Sie führen ein neues Element ein, wir sind der Meinung, das Stipendiengesetz ist das bessere Element. Das kann man jetzt anders sehen. Das wird die Abstimmung zeigen und schlussendlich bin ich da relativ emotionslos. Aber bleiben Sie bitte bei den Fakten. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Sandra Fausch
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Regierung. Ich danke den Postulanten für den Vorstoss und für die bisherigen Wortmeldungen. Mit den aufgezeigten Informationen kann ich das Anliegen, die Kinder- sowie die Ausbildungszulagen zu überprüfen und die aufgeworfenen Fragestellungen zu beantworten, in weiten Teilen gutheissen. Schlüssig erachte ich insbesondere das Anliegen angesichts der Teuerung, welche mit einer seit 15 Jahren nicht angepassten Kinder- und Familienzulage durchaus zur Belastung geworden sein kann. Auch der Fakt, dass die Unterhaltspflicht der Eltern erst nach der Erstausbildung des Kindes endet, die Endung der Kinderzulagen aber an das Alter von 18 Jahren gekoppelt ist, spricht für eine Überprüfung und Auslegung möglicher Massnahmen. Dabei wäre eine genauere Ausführung der Regierung darüber zu begrüssen, wie die Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes effektiv definiert wird. Diese sei gegeben, wenn das Kind für seine Bedürfnisse selber sorgen kann, heisst es zwar gemäss den Postulanten im Merkblatt zum Kindsunterhalt vom Amt für soziale Dienste. Es würde mich interessieren, wer beziehungsweise wie dies letztlich beurteilt wird. Vielleicht kann die Regierung dies in einer möglichen Postulatsbeantwortung noch ausführen. Ja, Kinder sind die Zukunft von morgen und ein hohes Bildungsniveau unabdingbar für unsere Wirtschaft, weshalb jede Investition in die Aus- und Weiterbildung natürlich zu begrüssen ist. Ich bin allerdings der Meinung, dass die Postulanten mit folgender Argumentation eine falsche Annahme treffen. Es wird davon ausgegangen, dass jede Investition in die Aus- und Weiterbildung absolut zielführend ist. Diese Investitionen seien in relativ kurzer Zeit refinanziert, indem sie klar zur Erhöhung der Wertschöpfung der gesamten Volkswirtschaft beziehungsweise des nationalen Bruttosozialproduktes beitragen und auch dem Problem des oft zitierten Fachkräftemangels der heimischen Wirtschaft entgegensteuern. Dies ist sicherlich begrüssenswert und kann auch in vielen Fällen so sein, aber es kann nicht davon ausgegangen beziehungsweise garantiert werden, dass die Investition sich auch im Inland bezahlt macht. Dann nämlich nicht, wenn ein Job mit dem gewonnenen Wissen ausserhalb Liechtensteins angenommen wird. Bereits heute fliessen Ausbildungsgelder in hohem Masse an ausländische Bildungsstätten. Dies möchte ich berücksichtigt wissen.Geeignete Möglichkeiten zu eruieren, um Familien entlasten zu können, die ihren Gürtel eng schnallen müssen, begrüsse ich ausdrücklich. Sich in Teilen der Begründung jedoch eine gewisse ausländerfeindliche Brille aufzusetzen, ist stossend und nicht nötig. Hier unterstütze ich klar die Worte meines Vorredners Daniel Oehry. Bei einer Beantwortung des Vorstosses bitte ich die Regierung, eine pragmatische Brille zu tragen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Ja, eine kurze Replik an den Abg. Georg Kaufman und auch weitere betreffend unseren Vorschlag, Geburtszulagen auf den Inlandwohnsitz zu beschränken, der ja offensichtlich nicht sehr gut angekommen ist. Ich verstehe nicht ganz, wieso Sie uns ein Grenzgänger-Bashing vorwerfen. Es ist ja letztlich nicht so, dass diese Familien weniger Geburtszulagen bekommen, sie bekommen die Summe einfach von ihrem Wohnland. Da möchte ich Sie, Herr Abg. Kaufmann, noch an ein Votum von Ihnen im letzten Jahr erinnern, und zwar betreffend die Abänderung des Steuergesetzes in Bezug auf Landesangestellte. Ich habe es hier herausgesucht, und zwar ist es eine Antwort von Ihnen auf ein Votum meiner Fraktionskollegin Dagmar Bühler-Nigsch, die sich sehr vehement gegen diese Anpassung des Steuergesetzes ausgesprochen hat. Sie antworten hier auch, dass Sie dieses Votum vollumfänglich unterstützen und dass Sie dieses Vorgehen eine Unverschämtheit finden, dass man aber diese Kröte schlucken müsse. Für mich ist das letztlich im Ergebnis ein ähnliches Vorgehen, und da verstehe ich nicht, wieso Sie das unterstützen, aber unser Vorgehen dieser Anpassung, dass diese Familien das Geld von ihrem Wohnland bekommen und nicht mehr von uns - sie bekommen aber dieselbe Summe -, für Sie einen Unterschied darstellt. Das müssen Sie mir bitte noch erklären. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ich danke der Vaterländischen Union für dieses Postulat, auch dass Sie das Thema Geburtenzulagen aufgegriffen haben. Herbert Elkuch hat ausgeführt, im 2019 hatten wir dazu eine Motion gemacht. Damals war die VU noch mit fünf Stimmen gegen diese Motion. Jetzt hat man anscheinend etwas dazugelernt, das freut mich. Dann möchte ich aber auch trotzdem noch auf unsere unsägliche Diskussion von gestern zurückkommen und Sie dann doch fragen oder erstaunt feststellen, dass Sie halt immer mit anderen Ellen messen. Bei Ihnen ist es wirklich wichtig, wer es erfunden hat. Und das enttäuscht mich. Denn hier haben Sie auch nicht jede Familie gefragt, ob sie diese Geburtenzulage wollen, ob sie mehr Kindergeld wollen oder eine Ausbildungszulage benötigen. Es gibt Familien, die das nicht brauchen. Diese werden Ihnen sagen: Das brauche ich überhaupt nicht, ich habe genügend Geld, ich kann die Finanzierung des Studiums oder der Lehre meiner Kinder problemlos alleine finanzieren. Ja, ist das jetzt zielgerichtet oder nicht? Sehen Sie, bei den Familien haben Sie kein Problem, bei den Rentnern haben Sie ein grosses Problem, das stört mich gewaltig. Und jetzt sehen Sie einmal, wie die politische Realität ist: Sie können nur in einzelnen Schritten handeln. Das grosse Gesamtbild, das Mario Wohlwend immer sucht, sehe ich hier auch nicht. Sie müssen halt Themen heraussuchen wie das, ich werde dieses Postulat unterstützen, welche umsetzbar sind. Meistens sind das kleine Schritte. Und wenn Sie kleine Schritte gehen, dann kommen Sie voran, und wenn Sie grosse Schritte suchen, dann kommen Sie keinen Schritt weiter. Mit Ihrer Altersstrategie werden Sie noch in zehn Jahren dort sein, wo Sie heute sind, nämlich nirgends, Sie werden nichts erreichen. Mit solchen Schritten kommen Sie einen Schritt weiter, deshalb kann ich dieses Postulat unterstützen. Auch wenn Sie dann weitere Massnahmen beschliessen, ist das absolut verständlich. Und von Giesskannen haben wir heute auch schon gesprochen, das wäre am Schluss auch eine Giesskanne, und zwar ein viel grössere Giesskanne als die, von welcher Sie gestern gesprochen haben. Bei Ihnen ist einfach wichtig, welche Farbe die Giesskanne hat. Diese Giesskanne ist rot und deshalb ist es kein Problem. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Geschätzte Landtagsvizepräsidentin, nur eine kurze Replik von meiner Seite an Ihren Vorwurf. Also das Thema Steuerdiskussion damals und heute, da vergleichen Sie Äpfel mit Birnen. Für mich ist das nicht dasselbe, von daher kann ich auch verschiedene Meinungen vertreten. Dass die Geburtszulage im Ausland sowieso in der gleichen Höhe ausbezahlt wird, das mag für Österreich stimmen, aber das stimmt nicht für alle Länder so; und das ist für mich ein Unterschied. Und es geht mir wirklich darum, wir haben nicht so viele Fachkräfte im eigenen Land, wir sind auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Ich habe auch gesagt, wenn es Sie stört, dann ändern Sie das Gesetz. Aber passen Sie auf, was Sie damit für ein Signal setzen. Wie sage ich es meinem Kind, das meine ich damit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete. Geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Ich möchte noch eine kleine Replik an den Abg. Thomas Rehak geben, und zwar ist es für mich und einen grossen Teil der VU ein grosser Unterschied, ob man eine Volksinitiative, also konkret zur Umsetzung freigibt oder ob man als Entscheidungsgrundlage einen Prüfauftrag an die Regierung gibt, um dann die Grundlage wieder für etwas grosses Ganzes zu haben. Also das ist für mich keinesfalls ein Widerspruch. Ich möchte auch noch eine kleine Rückmeldung geben bezüglich des gestrigen Traktandums: Dies wurde hier im Hohen Haus mit 19 Stimmen abgelehnt. Was Sie jetzt gebissen hat, dass Sie hier eine explizite Rückmeldung an die VU geben, das erschliesst sich mir auch nicht. Demokratische Entscheide sind Mehrheitsentscheide, die man zu akzeptieren hat. Das ist das tägliche Leben eines Politikers. Es gab in der Vergangenheit einige Entscheidungen in diesem Hohen Hause, die nicht in meinem Sinne ausgefallen sind, weil ich eine andere Ansicht hatte. Aber ich habe sie oder musste sie mit meinem demokratischen Verständnis mittragen. Also diese zwei Rückmeldungen sind mir noch wichtig. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich bedanke mich auch für die angeregte Diskussion und die Rückmeldungen. Nur kurz: Ich habe gestern hier auch Ihrem Postulat zugestimmt, also es war nicht wirklich einstimmig von unserer Seite. Dann haben Sie die Giesskanne erwähnt. Da muss ich einfach sagen, es ist ein bestehendes System, also das jetzige System ist ja bereits eine Giesskanne, und wir wollen einfach eine Verlängerung dieses Systems, wenn eben die Kosten teurer werden in der Ausbildung der Kinder. Sonst müsste man das ganze jetzige System ändern. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Manuel Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen auch von meiner Seite. Ich habe Ihnen jetzt aufmerksam zugehört und mein Votum, das ich vorbereitet habe, jetzt wieder zusammengestrichen, dass ich nicht unnötig Zeit verbrauche. Dennoch ist es mir wichtig, einige inhaltliche Aspekte klarzustellen, die zum Teil auch in Ihren Voten eben aufgenommen wurden.Zur Frage der Finanzierbarkeit einer Erhöhung der Familienzulagen oder einer neu zu schaffenden Ausbildungszulage ist darauf hinzuweisen, dass das Fondsvermögen gemäss provisorischen Zahlen per Ende 2021 rund CHF 250 Mio. beträgt, was dem 5,2-Fachen der Jahresausgaben entspricht. Dies bei einem Einnahmenüberschuss von knapp CHF 29 Mio. Das Fondsvermögen steigt stetig und betrug beispielsweise im Jahr 2017 knapp CHF 180 Mio., also wir haben auch in dieser Zeit Gelder akkumuliert. Zur Frage der Erhöhung der Kinderzulagen wurde beispielsweise auch in der Postulatsbeantwortung betreffend Erhöhung der Kinderzulagen und Ausdehnung der Blockzeiten im Jahre 2018 ausgeführt, dass bei Betrachtung der Beiträge und der Ausgaben der FAK seit dem Jahr 2006 festzustellen ist, dass die Beiträge die Ausgaben jährlich übersteigen. Zudem wurden Vermögenserträge erwirtschaftet, welche jedoch je nach Entwicklung der Kapitalmärkte schwankend ausfallen. Diese Überschüsse der FAK sowie das starke Wachstum des Fonds in den letzten Jahren zeigen, dass die Lohnsumme deutlich schneller gewachsen ist als die Ausgaben, welche im Wesentlichen mit der Anzahl der minderjährigen Kinder der Erwerbstätigen zusammenhängen. Somit kann davon ausgegangen werden, dass eine Erhöhung der Familienzulagen oder eine neu zu schaffende Ausbildungszulage grundsätzlich finanzierbar wäre. Aber in diesem Zusammenhang ist auf die EU-Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige hinzuweisen. Für diese Umsetzung wurde von der Regierung eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Es ist angedacht, die Umsetzung der Richtlinie zumindest teilweise über die Familienausgleichskasse zu finanzieren. Diese und andere Möglichkeiten werden derzeit von den involvierten Stellen geprüft. Somit erscheint die Überweisung des gegenständlichen Postulates zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Es sollte zuerst geprüft und entschieden werden, ob und in welchem Umfang die ausgebaute Elternzeit durch die FAK finanziert werden soll, was offensichtlich auf die Finanzierbarkeit einer generellen Erhöhung der Familienzulage beziehungsweise insbesondere einer neu zu schaffenden Ausbildungszulage Einfluss hat. Auch ich zitiere hier den Abg. Wendelin Lampert, die Frage wird da sein und die Krux, wer soll das bezahlen? Dann noch ein Link zum Stipendiengesetz und zum Export von FAK-Geldern, der mir doch auch wichtig erscheint. Personen, die eine Ausbildung zum Zweck der Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit absolvieren, werden nach Massgabe des Gesetzes über staatliche Ausbildungsbeihilfen beziehungsweise dem Stipendiengesetz vom Staat unterstützt. Dieses Gesetz liegt in der Zuständigkeit des Bildungsministeriums. Die Schaffung einer parallelen beziehungsweise identischen Transferleistung erscheint wenig sinnvoll. Zudem besteht der Anspruch auf Stipendien unter Berücksichtigung der Erwerbs- und Vermögensverhältnisse sowie grundsätzlich für in Liechtenstein wohnhafte Personen. Leistungen der FAK erfolgen unabhängig von den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen und werden auch ins Ausland exportiert. Hier möchte ich die Voten der Abg. Georg Kaufmann, Daniel Oehry und Sandra Fausch unterstützen. Bei der FAK muss man sehr genau hinschauen, wie die finanziert wird. Die FAK wird ausschliesslich durch Arbeitgeberbeiträge finanziert und die Arbeitgeber zahlen für jeden Arbeitnehmenden ein, unab-hängig davon, ob dieser oder diese im In- oder im Ausland wohnt. Hier dann Forderungen zu stellen, wir leisten nur an im Inland wohnende Mitarbeitende dann eben Beiträge, das erachte ich als schwierig. Ich denke, dass uns allen klar ist, dass wir hochgradig auf Grenzgänger angewiesen sind. Diskussionen um Kürzung für Leistungen aus der FAK für im Ausland wohnhafte Arbeitnehmende kann ich nichts abgewinnen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Somit kommen wir zur Abstimmung. Wer der Überweisung dieses Postulates an die Regierung zustimmen will, möge bitte jetzt seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
13 Stimmen, somit hat der Landtag das Postulat überwiesen und wir haben Traktandum 9 abgeschlossen. Wir machen jetzt fünf Minuten Lüftungspause.Die Sitzung ist unterbrochen (von 9:55 bis 10:05 Uhr).
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