Motion «Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohnbauten» der Abgeordneten Georg Kaufmann, Manuela Haldner-Schierscher und Patrick Risch vom 7. März 2022
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 7: Motion «Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohnbauten» der Abgeordneten Georg Kaufmann, Manuela Haldner-Schierscher und Patrick Risch vom 7. März 2022. Wird seitens der Motionäre das Wort gewünscht?Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank für das Wort. Ja, ich möchte noch einmal anschliessen ... Danke für das engagierte Mitdiskutieren und ich glaube, ich kann daher auf eine längere Einführung verzichten. Die Frau Regierungsrätin Monauni hat es gesagt, die Stossrichtung ist ja dieselbe beider Motionen. Mit der vorliegenden Motion soll die Regierung beauftragt werden, dem Landtag eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, die zur Erstellung von Photovoltaikanlagen auf Industrie-, Gewerbe-, Landwirtschafts- und Dienstleistungsgebäuden verpflichtet. Dies soll für Neubauten gelten, die ab dem Jahr 2025 erstellt werden. Die Motion sieht auch vor, dass bis zum Jahr 2035 alle geeigneten Flächen auch bei Bestandsbauten mit einer Photovoltaikanlagen ausgestattet sein müssen. Das Gewerbe, der Industrie- und Dienstleistungssektor sowie die Landwirtschaft verfügen über grosse Dachflächen und Fassaden, welche für die Stromproduktion mittels Photovoltaik hervorragend geeignet sind. Da das Gewerbe, die Industrie und der Dienstleistungssektor grosse Energiebezüger sind, macht es Sinn und ist auch wirtschaftlich attraktiv, dass diese die benötigte Energie verbrauchsnah erzeugen. Mit einer eigenen Photovoltaikanlage sind sie in der Lage, eigenen, klimafreundlichen Strom zu produzieren. Gerade heute, wo die Drosselung der Abhängigkeit von ausländischem Energiebezug so fundamental wichtig ist, ermöglicht diese Form der Energiegewinnung den Firmen, unabhängiger von den Strompreisen zu sein und auch längerfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Dazu kommt, dass die tagsüber produzierte Energie in dem Zeitpunkt zu Verfügung steht, in dem sie auch benötigt wird. In der Energievision 2050 des Landes Liechtenstein hat die Regierung das Ziel einer hundertprozentigen Reduktion der energiebedingten Treibhausgasemissionen bis 2050 definiert. Zudem sollen 100% des Jahresenergiebedarfs im Jahr 2050 aus erneuerbaren Quellen stammen. Mit dem maximal möglichen Ausbau der Photovoltaik können Industrie, Gewerbe und der Dienstleistungssektor einen massgeblichen Beitrag zur Erfüllung der Klimaziele leisten. Photovoltaikanlagen bedeuten eine Wertsteigerung des Gebäudes und bieten den Unternehmen einen Imagegewinn. Dies, weil Klimaschutz und der Wunsch nach Veränderungen Richtung Nachhaltigkeit auch zentrale Anliegen der zukünftigen Generationen sind. Eine konsequente und raschmögliche Umsetzung dieser Massnahme bietet eine Win-win-Situation im Sinne des Klimaschutzes für die Wirtschaft und Gesellschaft. Ich danke Ihnen für die Überweisung dieser Motion.Landtagspräsident Albert Frick
vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Auf Wirtschaftsgebäuden liegen grosse Dachflächen brach. Aber warum wurden diese bis heute nicht genutzt? Zumindest im Dienstleistungssektor und im Industriesektor wäre das Geld oft vorhanden, um Photovoltaikanlagen zu finanzieren. Vermutlich würde viel Kapital für einen zu geringen Ertrag der Photovoltaik gebunden. Hält die momentane Energieverteuerung an, wird sich da und dort sicher etwas bewegen. Bei öffentlichen Gebäuden ist eine verbindliche Vorschrift aus meiner Sicht kein Problem. Auf privaten Wirtschaftsgebäuden müsste die Abnahme des Stroms zu einem garantierten Mindestpreis gegeben sein, der einen Betrieb mit keinen oder nur mit kleinen finanziellen Verlusten ermöglicht, also der Betrieb der Photovoltaikanlage. Dabei stellt sich die Frage, wie wird dies finanziert? Generell, also wenn das gut gefördert wird, dann werden auch mehr gebaut. Aber natürlich bin ich gegen einen Zwang. Generell ist die Strompreisgestaltung für Produktionsbetriebe eine wichtige Frage. Mit Photovoltaik sind die Gestehungskosten für Elektrizität höher, zumal die Photovoltaik nur Zufallsenergie liefert. Dazu kommt, dass für die Betriebe eine sehr hohe Verfügbarkeit der Energie wichtig ist. Im Haushalt kann mit einer zeitweiligen Mangellage noch gelebt werden. Eine mechanische Fertigung hingegen steht mit zu wenig Strom komplett still. Für Bürogebäude ist der Strompreis nicht relevant oder höchstens von untergeordneter Bedeutung. Für Produktionsbetriebe hingegen können die Energiekosten je nach Produkt entscheidend sein. Mit dem Energiepreis steht oder fällt die Wirtschaftlichkeit bei energieintensiven Produkten. Mit einer Auslagerung energieintensiver Prozesse ins Ausland geht auch die Arbeit, die wenig Energie benötigt, verloren. Weit höhere Energiekosten gegenüber Ländern mit tiefen Energiekosten sind ein Killer für eine exportorientierte Produktion. Produktionsbetriebe brauchen grosse Mengen Energie und entsprechend grosse Anlagen, die vor allem auch im Winter Strom liefern. Auf dem Sareis ist eine Photovoltaikanlage als Versuchsanlage seit über 25 Jahren in Betrieb. Vielleicht wäre auch diese Art von Stromgewinnung an geeigneten Hängen über 1'500 Meter über Meer eine Möglichkeit, mit der Sonne Strom zu produzieren. Das Bundesamt für Umwelt in Bern: Wenn Installationsgeometrie und Standort richtig gewählt werden, produzieren Solaranlagen in den Bergen mehr Elektrizität im Winter als im Sommer und über das Jahr summiert mehr als in den Niederungen.Im Bericht sind mehr als 50% Ertrag erwähnt, eine solche Anlage in der Grösse von, ich weiss auch nicht, vielleicht einem Quadratkilometer zu realisieren, wäre sicherlich eine Aufgabe des Staates. Das Problem der Unzuverlässigkeit bleibt allerdings: Das Wetter bestimmt die Produktion. Für eine sichere Energieversorgung müssten sämtliche Möglichkeiten geprüft werden und es wird nur mit einer Kombination von verschiedenen Technologien möglich sein. Die Wirtschaft muss Verträge qualitativ und terminlich verlässlich erfüllen können. Dieses Qualitätsmerkmal ist entscheidend, um die hohen Produktionskosten zu rechtfertigen. Dazu ist eine verlässliche Energieversorgung unabdingbar. Es gibt nicht die eine oder andere Energiequelle, sondern alle zusammen müssen sich ergänzen. Die LKW halten fest: Eine verlässliche Winterproduktion (inländisch) ist nur mit fossilen Kraftwerken möglich, für welche entsprechende Lagerhaltung vorgesehen werden müsste. Für eine 100-prozentige Abdeckung müsste eine Leistung von circa 80'000 Kilowatt installiert werden. Das ist ein klares Statement vonseiten der LWK. Für eine krisensichere Versorgung sind fossile Brennstoffe nötig - Erdöl, Kohle eventuell Gas als gut lagerbare Energieträger. Selbstverständlich sind vorrangig umweltfreundliche Energieträger wie Wasser, Sonne und Wind einzusetzen. Diese reichen aber nicht aus, um den Strombedarf im Winter zu decken. Für eine Ausarbeitung eines Gesetzestextes sind aus meiner Sicht zu viele Fragen nicht geklärt. Deshalb würde ich auch diese Motion, wenn sie in ein Postulat umgewandelt wird, unterstützen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Walter Frick
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte mich bei der FL auch für diese Motion bestens bedanken. Aufgrund der grossen Flächen, welche noch nicht mit Photovoltaik ausgestattet worden sind, ist hier noch ein riesiges Potenzial vorhanden, und da gehe ich mit den Motionären überein, dass diese ungenutzten Flächen unbedingt genutzt werden sollten. Dadurch könnten landesweit rund 20% des liechtensteinischen Stromverbrauchs gedeckt werden. Das würde unser Land auch wieder ein Stück weit von fossiler Energie unabhängiger machen. Auch sehen die Motionäre mit der vermehrten Unabhängigkeit von den Strommarktpreisen eine längerfristige Wettbewerbsfähigkeit für unser Gewerbe, die Industrie und den Dienstleistungssektor. Da die meisten dieser Betriebe vor allem am Tag aktiv sind, können diese ihren eigenen produzierten Strom auch gleich vor Ort nutzen. Eine weitere Tatsache ist mit Gewissheit auch der immer grösser werdende Strombedarf. Dabei wird dieser für das Gewerbe, die Industrie sowie die Dienstleistungen auf bis zu 70% des Gesamtenergieverbrauchs im Land beziffert, wo man auch meines Erachtens diese Betriebe in die Pflicht nehmen muss. Dabei bin ich überzeugt, dass diese Betriebe nachhaltig profitieren werden. Also wird auch die Wirtschaftlichkeit hierzu seinen Beitrag leisten und die Unternehmen motivieren, unter anderem auf Photovoltaik zu setzen.Die hierzu benötigten baulichen Bewilligungen sollen möglichst unbürokratisch und pragmatisch umgesetzt werden können, ähnlich wie bei privaten Haushalten. Wichtig erscheint mir aber auch das Recycling von altausgedienten Modulen. Hier sind die Hersteller daran, alle darin enthaltenen Bestandteile wie Silicium, Glas, Kunststoffe und Metalle wieder zu verwenden. Es wird allerdings noch fest daran gearbeitet, um möglichst umweltschonend die verwendeten Stoffe wieder in den Herstellungskreislauf zu integrieren. Was die Problematik der Herstellung in China betrifft, gibt es schon, wie schon erwähnt, Alternativen. Zum Beispiel Heckert Solar ist ein sehr seriöser Hersteller, der seit über 25 Jahren in Deutschland qualitativ hochwertige PV-Module herstellt. Die sind zwar teurer, aber in der Gesamtrechnung macht es dann nicht mehr so viel aus, circa 7% bis 15%, und die Förderungen sind ja entsprechend hoch. Auch Wechselrichter von sehr guter Qualität, so einen habe ich übrigens auch bei mir zu Hause, werden in Europa hergestellt und sind nicht teurer als die chinesischen, zum Beispiel Kostal, welcher auch bei mir zu Hause installiert ist. Auch was die Lebensdauer dieser PV-Module anbelangt, scheint hier die Lebenserwartung mit 20 Jahren eher tief angesetzt, da beispielsweise die erste PV-Anlage der Solargenossenschaft (und eine der ersten in Liechtenstein überhaupt) 1994 auf dem Primarschulhaus in Triesen gebaut wurde, und immer noch Strom produziert. Mittlerweile geben Produzenten von PV-Modulen bereits eine Garantie von 30 Jahren und das wird sich hoffentlich weiter so entwickeln. Auch hier fehlt mir der Hinweis auf die Möglichkeit, dass eine gleichzeitige damit einhergehende Kombination mit einer Begrünung von Flachdächern mit all den Vorteilen, welche ich schon im Votum zu Traktandum 6 eingebracht habe. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Im Kontext meiner Ausführungen im vorgehenden Traktandum, welche mehr oder weniger identisch zu diesem Anliegen auszulegen sind, verschone ich Sie aufgrund der fortgeschrittenen Stunde mit einem ausführlichen Votum und fokussiere mich auf einen gewissen inhaltlichen Punkt. Ich habe Anmerkungen zum Impulsprogramm des Leitungsausbaus ausserhalb der Bauzone im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen. Die Energiekommission fällte am 31. August letzten Jahres den Beschluss zur Erweiterung des Impulsprogrammes Leitungsausbau ausserhalb der Bauzone über den gesteckten Rahmen von einem Megawatt Peak im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen. Der Leitungsausbau ausserhalb der Bauzone im Rahmen eines Impulsprogrammes wird bis auf Weiteres ohne direkte Leistungsbeschränkung gefördert. Ich sehe diesen Beschluss sehr kritisch. Meist geht es bei einem Ausbau dieser Ableitungskapazität einer Solaranlage um sehr viel Geld, welche durch die erwähnten Förderungen unterstützt werden. Andererseits bringt dieses Potenzial solcher Anlagen ausserhalb des bestehenden Leistungsnetzes auch die Möglichkeit, einen ziemlichen Sprung am Anteil der Solarproduktion mit einer grossen Anlage zu erreichen. Man kann aber sehr wohl auch eine andere Strategie verfolgen, welche sich vorerst am Potenzial möglicher Flächen innerhalb des ausgebauten Leistungsnetzes konzentriert und die bereitgestellten Förderbeträge nicht auch noch für einen solchen Ausbau von Leistungsnetzen überstrapaziert werden. Ich sehe für solche Anlagen ausserhalb dieser Versorgungszonen eher eine prioritäre Solarproduktion im Eigenverbrauchsmodell, verbunden mit einer Batteriespeicherlösung zur Lastabdeckung von Spitzenzeiten, und bitte Sie, die Damen und Herren der Regierung, bei einer möglichen Überweisung dieser Motion, dieses Impulsprogramm nochmals zu überprüfen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort. Im Vergleich zur letzten Motion sehe ich diese etwas problematischer, ich habe hier noch nicht alle Eventualitäten abgeklärt in meinen Gedanken. Für gut florierende Unternehmen sehe ich das unkritisch, gerade bei Neubauten. Ich denke mir, wer neu baut, hat die Mittel zur Verfügung. Wo ich jetzt aber noch Probleme habe, ist auch mit den Altbauten. Ich meine, es gibt durchaus Unternehmen, welche vielleicht keine hohe Kreditwürdigkeit haben. Wenn Sie über grosse Dachflächen verfügen und die gesamten Dachflächen ausbauen sollten, dann könnten die Anschaffungen für solche Anlagen in einem extrem hohen Bereich liegen. Bei Altbauten haben Sie bei dieser Motion jetzt auch ausgelassen, dass es nur sanierungsbedürftige Dächer oder bei Sanierungen eintreten soll. Ich verstehe nicht ganz, wieso jetzt hier auch Flächen ausgebaut werden sollen, die nicht saniert werden. Und eben auch mit Gebäuden in Landwirtschaftszonen mit gegebenenfalls einer fehlenden Erschliessung ist mir auch noch nicht so ganz klar, wie das funktionieren soll. Also die Sinnhaftigkeit dieser Motion. Ich weiss nicht, wie die Pflicht dann aussehen sollte für die Unternehmen, die die Kreditwürdigkeit nicht haben. Soll dann hier der Staat oder die LKW für den Kredit einspringen? Dann würde ich es aber auch ein bisschen schwer finden, wenn man da nicht kreditwürdigen Unternehmen extrem hohe Kredite gibt. Ich bin mir noch nicht so ganz sicher, wie das funktionieren soll. Aber mit dem Hintergrund, dass die Regierung hier bereits aktiv ist und die letzte Motion bereits mehrheitlich überwiesen wurde, dann würde ich in diesem konkreten Fall eventuell auch die Umwandlung in ein Postulat befürworten und auch in Anbetracht der fortschreitenden Zeit. Ich weiss jetzt nicht, ob wir uns jetzt auf Detaildiskussionen einlassen sollten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Vielen Dank für die wohlwollenden Voten und auch die kritische Frage vom Herrn Abg. Gassner. Für Unternehmen, die nicht über das nötige Kleingeld verfügen oder nicht die Kreditwürdigkeit haben, besteht ja immer noch die Möglichkeit, wie schon vorhin in der anderen Motion angedeutet, eines Contracting durch die LKW oder eines anderen Unternehmens oder dass die Regierung ein Förderprogramm vorlegt mit einem zinslosen Darlehen für Photovoltaikanlagen. Ich glaube, dem steht gar nichts im Wege. Das Unternehmen ist einfach verpflichtet, das Dach zur Verfügung zu stellen, ob es dann eine eigene Anlage aufstellt oder eben im Contracting weitergibt, das ist dann eine andere Geschichte. Für Gebäude ausserhalb oder, besser gesagt, die noch nicht so gut am Stromnetz angeschlossen sind, dass die maximale Förderung oder halt Bestückung mit Photovoltaikanlagen möglich ist, hat der Abg. Günter Vogt auch ein gutes Beispiel gebracht, wie das überbrückt werden kann. Ich weiss es auch aus einem persönlichen Kontakt, da war die Leitungskapazität auch nicht gegeben und ursprünglich wollte der Ersteller der Photovoltaikanlage die Stromleitung vergrössern, dass die maximale Leistung rausgeht. Schlussendlich haben sie sich darauf geeinigt, dass sie zwar die komplette Dachfläche bestücken. Aber jetzt hat er quasi den ganzen Tag durch mehr oder weniger den gleichen Stromertrag über die Dachfläche, weil die Leistung der Wechselrichter ein bisschen heruntergedrosselt worden ist. Einfach die Spitze am Mittag wurde gebrochen, dafür ist es am Tag durch die maximale Kapazität der bestehenden Stromleitung ausgeschöpft. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort. Da hätte ich nochmals eine Frage zum Contracting, ich habe daran auch gedacht. Aber wie ist es beispielsweise, wenn ein Gebäude im Jahr 2037 das Ende der Gebäudelebenszeit erreicht hat, wer sollte diese Contracting-Verpflichtung eingehen? Weil nach der Motion müsste dann dieses Gebäude auch mit PV ausgestattet werden, für vielleicht noch zwei Jahre oder so etwas. Ich sehe es noch nicht ganz. Wenn ich weiss, dass die Dachfläche saniert wird, dann habe ich auch die Motivation, dass das Gebäude vermutlich noch länger steht. Dass der Einschub hier jetzt fehlt, verstehe ich nicht ganz, was hier der Hintergrund ist.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Besten Dank. Bei dieser Motion hingegen sehe ich schon noch ein paar Unzulänglichkeiten. Hier würde ich es beliebt machen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ich schliesse mich hier dem Landtagsabgeordneten Sebastian Gassner an. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Auf Ihre Frage, Herr Gassner, im Motionstext steht, es müssen alle geeigneten Flächen. Natürlich ist das ein dehnbarer Begriff. Aber wenn sich ein Dach nicht mehr lohnt, dann kann man das auch nicht mehr als geeignete Fläche bezeichnen, dann wird niemand verlangen, dass man die Dachfläche zur Verfügung stellen muss. Aber das, denke ich, lässt sich ja auch entsprechend festlegen, wie diese Kriterien dafür auszugestalten sind. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank den Motionären für diese Motion. Ich habe keine Probleme mit dieser Motion, ich begrüsse diese beziehungsweise werde sie unterstützen. Aber könnte man mitunter diese Bedenken ausräumen, indem man sagt, gewisse Gebäude sind gar nicht in der Bauzone oder sind zu weit weg, und dass man diese Motion mit dem Einschub «Wohnbauten in der Bauzone» erweitert, ich sage jetzt, mitunter gewisse Landwirtschaftsgebäude, die nicht erschlossen sind, dann bereits ausnehmen würde? Wäre das mitunter ein Vorschlag zur Güte, dass man hier doch noch möglichst viele Stimmen für diese Motion findet?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Brauchen die Motionäre Bedenkzeit zu diesem Vorschlag?Abg. Patrick Risch
Wenn wir kurz zwei, drei Minuten Bedenkzeit haben könnten, um die Formulierung auch auszuarbeiten, so wäre das eine gute Sache.Landtagspräsident Albert Frick
Wir können auch für heute die Sitzung schliessen und Sie bringen uns morgen früh einen Vorschlag. Aber ich befürchte eben, dass morgen früh wieder alles von vorne losgeht und wir überhaupt nicht vorankommen. Ich gebe Ihnen drei Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (von 21:25 bis 21:30 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Wir führen die Beratungen fort. Ich bitte den Abg. Patrick Risch um den neuen Formulierungsvorschlag.Abg. Patrick Risch
Vielen Dank. Wir haben die Pause gut genutzt, die neue Formulierung würde lauten: «Die Regierung wird beauftragt, dem Landtag eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, die zur Erstellung von Photovoltaik-Anlagen auf Nicht-Wohnbauten in der Bauzone, namentlich Industrie-, Gewerbe-, Landwirtschafts- und Dienstleistungsgebäuden verpflichtet.» Das wäre der erste Satz, der abgeändert wird, also der Einschub «in der Bauzone».Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Frau Regierungsrätin Marok-Wachter ich bitte Sie um Ihren Einschub, der ziemlich wichtig ist.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Bauzone ist reduziert auf die Bauzone. Da ist keine Gewerbezone dabei. Die Bauzone, wenn man nach dieser Definition geht, haben wir ein Problem, dann haben wir die Gewerbezone nicht drin. Man kann natürlich auch in der Landwirtschaftszone bauen, darum ist es noch schwierig. Also man müsste es wahrscheinlich auf die konkreten Zonen beschränken.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Gut, dann machen wir den Einschub anders, dann heisst es: «in Zonen, in denen die Errichtung von Gebäuden erlaubt ist». Würde das so passen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Das ist eine Entscheidung, die der Landtag zu treffen hat, aber da ist natürlich auch die Landwirtschaftszone, weil man ja auch bauen darf. Also überall, wo man bauen darf, ja.Landtagspräsident Albert Frick
Aber dann könnte man doch meines Erachtens bei der ursprünglichen Formulierung bleiben. Da kommt nichts Neues dazu.Abg. Patrick Risch
Besten Dank. Genau, Sie haben recht, wir bleiben dann bei der ursprünglichen Formulierung des ersten Satzes. Hingegen kommt ein Zusatzsatz ganz am Schluss des Motionstextes hinzu: «Eine Abweichung von der Photovoltaik-Pflicht ist für Dachflächen möglich, bei denen eine Anlage erwiesenermassen ineffizient oder nicht sinnvoll erscheint.»Landtagspräsident Albert Frick
Ich denke diesen Zusatz haben alle verstanden. Wünscht die Regierung noch das Wort? Nein. Somit können wir abstimmen. Wer der vorliegenden Motion mit dem entsprechenden Zusatzsatz die Zustimmung erteilen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
14 Stimmen bei 23 Anwesenden. Damit wurde die Motion überwiesen und wir haben Traktandum 7 abgeschlossen. Hiermit schliesse ich die Landtagssitzung für heute bis morgen, 9 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen (um 21:35 Uhr).
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