Motion betreffend die Neuregelung der Gebühren für Reisedokumente der Abgeordneten Herbert Elkuch und Thomas Rehak vom 23. Februar 2022
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 5: Motion betreffend die Neuregelung der Gebühren für Reisedokumente, Motion der Abgeordneten Herbert Elkuch und Thomas Rehak vom 23. Februar 2022.Wir seitens der Motionäre das Wort gewünscht?Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. «Die Regierung wird beauftragt, dem Landtag Vorschläge und Gesetzesanpassungen zur Beschlussfassung vorzulegen, sodass der Landtag die Gebühren für Reisedokumente Reisepass und Identitätskarte, selbst festlegen kann. Der Vorschlag soll die Gebühren für die Reisedokumente analog der in der Schweiz geltenden Kosten festlegen, für einen Reisepass CHF 140 und für eine ID CHF 65 plus Porto bei Zustellung. Ausserdem soll auch ein gleichartiges Kombiangebot aus Pass und ID geschaffen werden.»Die Begründung: Gemäss bestehender Gesetzeslage legt die Regierung in der Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach dem Heimatschriftengesetz die Kosten für Reisedokumente fest. Der Landtag hat nach geltendem Recht keinen Einfluss auf diese von der Regierung festgelegten Gebühren. Dies soll sich mit dieser Motion ändern. Zum Thema Reisedokumente und deren hohe Kosten hat es schon diverse Kleine Anfragen gegeben. So fragte zum Beispiel am 3. Oktober 2018 Thomas Rehak unter anderem nach einem Kostenvergleich mit den Nachbarländern und ob die im Land geltenden hohen Kosten gerechtfertigt sind. Die Regierung verglich, wie aufgetragen, die Gebühren mit unseren Nachbarländern und führte aus, dass zwischen den Kosten und den Gebühren ein Zusammenhang bestehe, der sich unter anderem im verwaltungsrechtlichen Kostendeckungsprinzip widerspiegle. Demnach soll eine Gebühr die Kosten eines Produktes oder Dienstleistung decken. Gemäss der Regierung müsse auch die Steuerbelastung für die Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden. Mit der Einführung des Kostenmodells der Schweiz müsse mit Mindereinnahmen von CHF 343'000 pro Jahr gerechnet werden, hiess es damals seitens der Regierung. Am 4. März 2020 erkundigte sich Erich Hasler mittels einer Kleinen Anfrage über die Erträge beim Ausländer- und Passamt. Gemäss Antwort der Regierung resultierten im Jahr 2018 Einnahmen in der Höhe von CHF 782'354 aus der Ausstellung von Identitätskarten und Reisepässen.Zudem gab die Regierung bekannt, dass es in Bezug auf das Ausländerrecht zwei bedeutende Gebührenreduktionen gab, zum einen wurden die Gebühren im Rahmen der grenzüberschreitenden Dienstleistungen gesenkt beziehungsweise teilweise sogar abgeschafft. Aus dieser Massnahme resultierte 2017 ein Gebührenausfall in der Grössenordnung von rund CHF 360'000 im Vergleich zu 2016. Ausserdem habe sich durch die Einführung der volkswirtschaftlichen Prüfung und der Sammelmeldung ein Ausfall im Vergleich zum Jahr 2013 von rund CHF 60'000 ergeben.Am 29. September 2021 erkundigte sich Manfred Kaufmann zu den Kosten der Reisedokumente und stellte massive Unterschiede der Gebühren für Reisedokumente zur Schweiz fest. Die Regierung führte aus, dass ein Gebührenmodell analog der Schweiz bei uns über fünf Jahre gerechnet Mehrkosten von circa CHF 1,25 Mio. oder CHF 250'000 pro Jahr ausgemacht hätte.Demnach sind die Kosten in den letzten Jahren für die Produktion etwas gesunken. Waren es im Jahr 2018 noch CHF 343'000, sind es gemäss Aussagen der Regierung derzeit noch circa CHF 250'000 pro Jahr.Die Motionäre beabsichtigen mit diesem Vorstoss, dem Landtag die Kompetenz der Gebührenerhebung für Reisedokumente zu geben. Gleichzeitig soll ein Kombiangebot - Reisepass und Identitätskarte zusammen - geschaffen werden und die Gebühren auf Schweizer Niveau festgelegt werden. In Liechtenstein kosten ein Pass und eine Identitätskarte zusammen CHF 400, in der Schweiz sind es nur CHF 158. Das ist schon ein markanter Preisunterschied und die Schweiz ist auch kein Billigland. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Mit ihrem Vorstoss möchten die Motionäre die Gebühren für die beiden Reisedokumente Reisepass und Identitätskarte analog zur Schweiz festlegen. Da dies in die Verordnungskompetenz der Regierung fällt, möchten Sie in einem ersten Schritt der Regierung diese Kompetenz wegnehmen und in die Kompetenz des Landtags überführen. Ich fasse mich kurz: Gebührenfestlegungen gehören für mich in die Verantwortung der Exekutive und sollen auf Verordnungsebene geregelt sein. Damit verfügen sie auch über die nötige Flexibilität. Ich bin auch überzeugt, dass die Regierung bei der Ausgestaltung der verschiedenen Gebühren für den Reisepass und die ID sorgfältige Überlegungen angestellt hat. So sind die Gebühren für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei beiden Dokumenten gestaffelt. Und bei einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren für Kinder sowie zehn Jahren für Jugendliche und Erwachsene sind beide Reisedokumente preislich ansprechend. Für einen Reisepass betragen die jährlichen Kosten CHF 10 für Kinder und Jugendliche, sowie CHF 25 für Erwachsene. Bei der ID belaufen sich die jährlichen Kosten auf CHF 6 bei Kindern und Jugendlichen sowie CHF 15 für Erwachsene. Wenn ich eine Preisreduktion sehen würde, dann bei der Identitätskarte. Als Bewohner eines Kleinstaates, der sehr schnell auch im benachbarten Ausland ist, ist die ID vergleichbar mit dem Führerschein. Beide Ausweise sind gleichermassen unverzichtbar und ich habe sie immer dabei. Der Führerschein kostet CHF 60, die ID aber CHF 150. Wieso hier nicht eine Anpassung machen, zum Beispiel je CHF 100? Aber Achtung: Ich mache diesen Vorschlag einzig aus einem Grund und als warnendes Beispiel: Ich bin mir sicher, in diesem Hohen Haus gäbe es noch viele andere kreative Vorschläge und die Debatte über die richtige Gebührenhöhe der Reisedokumente könnte sich über Stunden hinziehen. Wir haben nun wirklich andere Aufgaben zu erledigen. Deshalb kann ich der Motion wenig abgewinnen und werde sie nicht überweisen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Schon mehrfach wurde die Reduktion der Gebühren für Reisedokumente hier im Plenum thematisiert. Das Vorgehen der Motionäre mit dieser Motion ist aber ein Neues. Eine Gesetzesanpassung zu erwirken, um so dem Landtag die Festlegung der Gebühren für Reisedokumente in die Hände zu geben, erachte ich aber als das Falsche. Auch wenn ich die Stossrichtung der Motionäre grundsätzlich nachvollziehen kann, soll es nicht die Aufgabe des Landtags sein, in diesem Bereich operativ tätig zu werden. Regeln muss eine Gebührenreduktion die Regierung, und zwar mittels einer Verordnung. So definiert sich eine Verordnung doch gerade als rechtsetzenden Erlass, welcher der Verfassung und dem Gesetz nachgeordnet ist und die gesetzlichen Bestimmungen ausführt, ergänzt und vervollständigt. Zudem sind aufgrund der Normenhierarchie Gebühren regelmässig auf Verordnungsebene geregelt. Stellen sie sich vor, der Landtag beschliesst, die Gebühren für Ausweise in einem Gesetz festzuschreiben. Nun will man die Gebühren anpassen - auch wenn dies wohl eher selten vorkommt. Für eine Gebührenänderung müsste sodann der ganze Gesetzgebungsprozess durchgespielt werden. Will man sich diese Schwerfälligkeit wirklich antun? Der Landtag kann aber die Regierung auffordern, sich einer Reduktion der Gebühren für Reisedokumente nochmals anzunehmen. Sollte die Regierung dies nicht tun, so haben wir im November anlässlich der Diskussion zum Landesvoranschlag immer noch die Möglichkeit, einen entsprechenden Kürzungsantrag zu stellen, um eine Gebührenreduktion indirekt herbeizuführen. Die höheren Preise zur Schweiz ergeben sich vor allem aufgrund der geringen Stückzahlen und damit höheren Gestehungskosten in Liechtenstein, wie die Regierung in einer Beantwortung einer Kleinen Anfrage von unserem Fraktionssprecher kürzlich ausführte. So habe Liechtenstein aufgrund der geringen Anzahl an produzierten Pässen und IDs zum Beispiel massiv höhere Kosten für Rohlinge. Ich habe daher einen Vergleich herangezogen mit einem Land, welches personenbezogen wohl in etwa mit Liechtenstein vergleichbar ist. Ich gehe auch davon aus, dass dort in etwa dieselbe Stückzahl an Ausweisen produziert werden muss. So habe ich die Kosten für einen Pass und eine Identitätskarte in San Marino eruiert. Dort kostet ein Pass für Erwachsene beziehungsweise Kinder ab 14 Jahren EUR 100, gültig für zehn Jahre, für Kinder von drei bis 14 Jahren bezahlt man EUR 50, gültig für fünf Jahre, und für Kinder unter drei Jahren noch EUR 30, gültig drei Jahre. So frage ich mich und vielleicht kann mir dies die Regierung beantworten: Gründet dieser Preisunterschied wirklich nur auf den Kosten der Produktion oder ist unser Produkt viel teurer? Weshalb kann San Marino Reisedokumente billiger anbieten? Mir ist bewusst, dass San Marino über ein tieferes Lohnniveau verfügt, die Kosten sind aber doch massiv geringer. Für mich gehören, wie gesagt, Gebühren in die Verordnung. Von daher kann ich die Motionäre in ihrer Absicht, mit diesem Vorstoss dem Landtag die Kompetenz der Gebührenerhebung für Reisedokumente aufzuerlegen, nicht stützen. Ein Angebot eines Kombiangebots, also Reisepass und ID zusammen, wiederum finde ich überlegenswert. Hierfür braucht es aber auch keine Delegation an den Landtag. Und zu den Kosten: Ja, da haben wir ja auch andere Wege, wie ich ausgeführt habe. Von daher gesehen kann ich diese Motion, wie erwähnt, zwar sehr gut nachvollziehen, erachte den Weg, welchen die Motionäre gehen wollen, aber als nicht den richtigen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich versuche jetzt, mein Votum zu kürzen, weil schon vieles gesagt wurde. An sich hat es meine Vorrednerin gut ausgeführt, dass die Gebührenfestlegung nicht die Kompetenz der Landtagsabgeordneten sein soll. Darum unterstütze ich diesen Weg selbstredend nicht.Was die Motionäre nicht ausführen und dann kann ich wieder einsteigen in meine Notizen: Diesbezüglich vermisse ich die Differenzierung im Gebührenvergleich Schweiz-Liechtenstein. Wenn wir die Kosten pro Jahr betrachten, dann erkennen wir, dass dies bei der ID kleiner 18 Jahre CHF 6 pro Jahr und somit identisch mit der Schweiz ist und beim Pass liegen wir hier sogar unter der Schweiz. Denn in der Schweiz belaufen sich die Kosten für einen Pass auf CHF 12 pro Jahr und bei uns auf CHF 10. Zusammenfassend sind die Kosten in Liechtenstein für Personen unter 18 Jahren identisch oder günstiger und darum frage ich mich, warum dies die Motionäre nicht aufführen. Ab 18 Jahren, da gebe ich Ihnen recht, sind die Kosten doppelt so hoch und da stellt sich natürlich zwangsläufig die Frage: Müssen wir diesem Kostendeckungsgrundsatz hier folgen oder nicht? Es wurde bereits ausgeführt, jeder Liechtensteiner braucht eine ID. Darum frage ich mich: Müsste man sich überlegen, ob man die ID mehr subventioniert? Deshalb auch die konkrete Frage an die Regierung: Können Sie uns bezüglich dieses Spielraums der Liechtensteiner ID Ihre Sichtweise erläutern? Wie schon bereits gesagt, der Kompetenzverschiebung der Gebührenfestlegung von der Verordnungsebene zur Gesetzgebungsebene kann ich nichts abgewinnen. Darum kann ich diese Motion nicht unterstützen. Ich gehe aber davon aus, dass die Regierung genau zugehört hat, was für Ideen die einzelnen Votanten einbringen. Herzlichen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich bedanke mich bei den Motionären für die eingebrachte Motion. Dem Anliegen der vorliegenden Motion zur Senkung der Gebühren für Reisedokumente kann ich sehr viel abgewinnen. Ich hatte deshalb am 29. September 2021 eine Kleine Anfrage mit dem Titel «Kosten für Reisepass und Identitätskarte» gestellt. Ich hatte dabei in der Einleitung ausgeführt, dass es zwar verständlich ist, wenn man in Liechtenstein aufgrund der geringen Stückzahlen höhere Kosten hat. Allerdings stellte sich für mich ebenfalls die Frage, ob Pflichtdokumente wirklich so teuer sein müssen. Auch würde eine einheitliche Übernahme der Schweizer Preise alle Bürgerinnen und Bürger direkt im Geldbeutel entlasten. Auch ich befürworte eine Senkung der Gebühren, da es für die einzelnen Liechtensteiner doch zu einer Kostenentlastung führt und sich der Staat die gemäss Beantwortung meiner Kleinen Anfrage aufgeführten CHF 250'000 Mindereinnahmen pro Jahr leisten kann. Die Gebührenreduktion stellt eine finanzielle Entlastung dar, welche letztlich auch dem Gesamtvolk zugutekommt. Wie es die Landtagsvizepräsidentin bereits ausgeführt hat, ist der in der Motion aufgeführte Weg dazu, wonach der Landtag die Gebühren selber festlegen soll, für mich nicht der richtige. Hier wird meines Erachtens klar der Grundsatz der Gewaltentrennung verletzt und diese Aufgabe obliegt der Exekutive, sprich der Regierung, und nicht der Legislative, sprich dem Landtag. Das muss man sich klar bewusst sein. Dies geht meines Erachtens nicht und stellt einen Bruch mit unseren Rechtsprinzipien dar. Solche Gebührenregelungen gehören gemäss dem Stufenbau der Rechtsordnung in eine Verordnung und nicht in ein Gesetz. Wie erwähnt, begrüsse ich das Ziel der Motion, nämlich eine Kostenentlastung der Bürger. Die von den Motionären vorgeschlagene Umsetzung über ein Gesetz lehne ich jedoch ab. Die Festsetzung der Gebühren muss weiterhin in der Verordnung bleiben, also eine Domäne der Regierung bleiben. Dies auch aus Gründen des verfassungsmässigen Gewaltenteilungsgebotes zwischen Exekutive und Legislative. Dass die DpL als Oppositionspartei bereits schon Gebühren auf Gesetzesstufe normieren will, lässt sich vermutlich mit ihrem mangelnden Vertrauen in die Koalitionsregierung erklären. Dies sei einmal so hingestellt. Das Gesetz gibt der Regierung einen möglichen Handlungsrahmen vor. Das Gesetz regelt die Grundzüge, den Rahmen. Die Verordnung regelt die Details, sie führt das Gesetz aus und muss sich grundsätzlich dabei an den vorgegebenen Rahmen des Gesetzgebers halten. Alles in ein Gesetz schreiben zu wollen, ist daher für mich nicht zielführend. Gebühren stellen Kausalabgaben dar. Das heisst, der Staat erbringt eine Leistung, dafür hat der diese Leistung in Anspruch nehmende Private eine Gebühr zu entrichten. Die Festsetzung der Gebührenhöhe stellt eine klare Exekutivaufgabe dar. Die Exekutive hat hierbei im Besonderen das Legalitätsprinzip und Kostendeckungsprinzip zu beachten. Meiner Ansicht nach wäre es keinesfalls zielführend, im Landtag über die vermeintlich richtige Höhe von Gebührensätzen debattieren zu wollen. Meiner Ansicht nach wäre es daher wohl am einfachsten, der Regierung die Empfehlung zu erteilen, die Höhe der Gebühren für die Reisedokumente im Lichte der Debatte zeitnah in der entsprechenden Verordnung anzupassen, zum Beispiel in Höhe des schweizerischen Pendants. Die Regierung könnte dies meines Erachtens auch relativ schnell umsetzen. Daher meine Frage an die zuständige Innenministerin: Wären Sie bereit, eine solche Gebührenanpassung in Angriff zu nehmen, oder sehen Sie da ein Hindernis? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Karin Zech-Hoop
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich wünsche mir auch, dass die Gebühren reduziert werden. Allerdings sehe ich keine Lösung auf Gesetzesebene, da damit die Gesetzessystematik verletzt wird. Dies ist auf Verordnungsstufe zu regeln. Vielmehr muss für mich die Regierung die Kosten überprüfen, erkannte Sparpotenziale oder Effizienzsteigerung nutzen und aufgrund dessen die Gebühren ebenfalls anpassen. Ein Kombiangebot kennt Liechtenstein nicht und sollte meiner Ansicht nach ebenfalls geprüft werden. Die Motion kann ich nicht stützen, da sie offensichtlich Verordnungsmaterie ist. Gleichzeitig bitte ich aber die Regierung um Überprüfung der bestehenden Gebührenordnung. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit die Regierung ein Stimmungsbild hat, gebe ich auch noch meine Meinung bekannt. Ich möchte mich den beiden Vorrednern Manfred Kaufmann und Karin Zech-Hoop anschliessen. Das entspricht genau meinen Gedanken. Ich würde mich sehr freuen, wenn die Regierung das hört.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich danke den Motionären ebenfalls für diesen Vorstoss, für diese Motion. Es ist schon mehrmals hier drinnen festgestellt worden, dass diese Kosten und Gebühren relativ hoch oder zu hoch sind. Es wurde dies in Kleinen Anfragen und bei anderen Gelegenheiten immer wieder kundgetan. Aber die Regierung hat bisher im Lichte dieser vielen Debatten oder Kleinen Anfragen noch nicht reagiert und deshalb ist wahrscheinlich auch die DpL diesen Weg gegangen und hat das jetzt mit dieser Motion versucht.
Natürlich ist das eine Normierung in der Verordnungskompetenz. Aber wenn schon nach mehrmaligen Anläufen das Gesetz nicht so definiert wird, dass die Verordnung entsprechend ausformuliert wird, dann muss halt in der Gesetzgebung das so wiedergegeben werden, dass diese Kosten nicht in der Verordnung exorbitant höher sein können. In diesem Sinne, da bisher noch nichts geschehen ist und nach mehreren Anläufen, in denen dieses Anliegen angebracht worden ist, unterstütze ich diese Motion. Auch wenn sie jetzt auf Verordnungsebene für den Landtag dies einbringt. Vielleicht kann die Regierung auch im Gesetz einen Formulierungsantrag machen, der dort bereits schon die Kanalisierung vornimmt, in welcher Höhe das möglich ist. Jedenfalls ist das Anliegen auch mein Anliegen. Es kann nicht sein, dass zum Beispiel Pass und ID in Liechtenstein zusammen CHF 400 kosten und in der Schweiz CHF 158, wie das die Motionäre ausgeführt haben. Auch die Begründung, dass geringe Stückzahlen, dieser Skaleneffekt, zu hohen Produktionskosten führen, ist für mich nicht stichhaltig. Ich kann nicht nachvollziehen, dass dies einen so grossen Einfluss haben kann. Auch an der Gültigkeitsdauer könnte geschraubt werden, sodass die Gültigkeitsdauer ausgedehnt wird. Auch in diesem Sinne könnte insbesondere die Entlastung der Bevölkerung und in diesem Sinne auch die Entlastung des Mittelstandes erreicht werden. So überhöhte Gebühren und so überhöhte Kosten im Bereich von Gebühren, die schon mehrmals angemahnt worden sind - und da hat sich noch nichts bewegt -, sind für mich auch nicht ein guter Weg und deshalb unterstütze ich diese Motion, die jetzt nun klare Verhältnisse schaffen möchte. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich danke auch allen Votanten für Ihre positiven Voten. Ich denke, jeder sieht den Sinn von dieser Motion. Ich glaube, im Grundsatz ist sie komplett unbestritten. Um was geht es? Es geht darum: Wer hats erfunden? Hören Sie zu, uns ist es egal, wer es erfunden hat. Hauptsache, der Bürger zahlt weniger für die Pässe und Identitätskarten. Das ist uns wirklich Wurst, wie und wer das umsetzt. Ob das dann die Regierung, ob das der Gesetzgeber macht, ob wir jetzt nun die Verordnungskompetenz haben oder auch nicht haben. Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist, was es am Ende den Bürger in der Tasche kostet. Dann zu all den Voten, die sagen, das wäre Verordnungsmaterie. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist nichts als eine Ausrede. Nichts als eine Ausrede. Das hat absolut nichts mit der Gesetzesmaterie zu tun oder mit einem Regelwerk. Absolut nichts. Ich kann Ihnen ein schönes Beispiel bringen: Schauen Sie sich doch bitte, sehr verehrte Damen und Herren, das können Sie gleich machen, das FMA-Gesetz an, Art. 30 Anhang 1. Ich lese Ihnen ein paar Sachen vor, damit Sie wissen, dass das eben durchaus in ein Gesetz geschrieben werden kann. Da sind alle Gebührensätze der FMA aufgeführt: «A. Banken, Wertpapierfirmen, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute
- Die Gebühr für die Erteilung oder Verweigerung einer Bewilligung nach dem Bankengesetz, E-Geldgesetz und Zahlungsdienstegesetz beträgt für:
- Banken: 100 000 Franken ...
- Wertpapierfirmen ... 30 000 Franken;
- Repräsentanzen von ausländischen Banken: 5 000 Franken;
- Zweigstellen von Banken:
aa. mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum: 15 000 Franken;
bb. mit Sitz ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes: 30 000 Franken; - Zweigstellen von Wertpapierfirmen:
aa. ... 5 000 Franken;
bb. ... 10 000 Franken ...»
Ich werde da nicht fertig. Sie können diesen Anhang anschauen, aber dann müssen wir jetzt eine Zeit lang Zeit haben. Ich würde Ihnen das sehr gern vorlesen. Ich sage nur: Man hat Ihnen einen gewaltigen Bären aufgebunden. Das ist einfach nicht wahr. Wenn Sie wollen, können wir durchwegs einen Artikel aufnehmen, der heisst: Gebühren. Und dort können wir die Gebühren - so wie für die Finanzintermediäre - selbst festlegen. Bei den Finanzintermediären machen wir das auch. Die haben anscheinend auch wenig Vertrauen in die Koalitionsregierung, weil sie es eben selbst ins Gesetz schreiben - geschrieben haben wollten. Die Regierung hat es gemacht. Für unsere Bürger wollen Sie das nicht machen. Überlegen Sie sich das noch einmal. Man hat Ihnen einen Bären aufgebunden. Legen Sie den zur Seite, kommen Sie zurück zur Sachpolitik, machen Sie etwas für unseren Bürger. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Den Wunsch und das Anliegen der Motionäre erachte ich durchaus für gerechtfertigt und war bereits Thema verschiedener Kleiner Anfragen in den Jahren 2018 bis 2021.Insbesondere für Familien kann es eine ziemliche finanzielle Belastung sein, wenn die Reisepässe und/oder Identitätskarten für sämtliche Familienmitglieder erneuert werden müssen. Aus den Antworten zu den oben erwähnten Kleinen Anfragen würden bei einer Übernahme der schweizerischen Preise auf Liechtenstein Mindereinnahmen von CHF 1,25 Mio. für fünf Jahre oder CHF 343'000 pro Jahr resultieren. Von der Gebührensenkung profitieren würden jedoch auch Personen, die sich diese Kosten einfach und gut leisten können. Ich sehe jedoch auch Problematiken. Gebühren werden, wie das viele Vorredner auch schon geäussert haben, in der Regel auf Verordnungs- und nicht auf Gesetzesstufe abgeändert. Wenn man mich fragen würde, so wären Gebühren klar Verordnungsmaterie und würden so in den Wirkungsbereich der Regierung fallen. Mit der Motion soll diese Zuständigkeit auf Gesetzesebene angehoben werden und somit in den Wirkungsbereich des Landtags gelegt werden.Hier müssen wir vorsichtig sein, dass Gesetzgebungs- und Verordnungskompetenzen nicht vermischt oder vertauscht werden. Gerade Detailbestimmungen wie Gebühren gehören zur Verordnungsmaterie und sollten bei der Regierung bleiben. Umgekehrt sollte der Landtag wachsam darauf achten, dass Wichtiges und Wesentliches nicht an die Regierung delegiert wird, sondern beim Landtag bleibt und somit auf Gesetzesstufe geregelt wird.Dies und auch die Gewaltentrennung sprechen für mich eher dafür, der Motion nicht zuzustimmen. Generell kommen bei Gebühren sowohl das Kostendeckungsprinzip wie auch das Äquivalenzprinzip zum Tragen. Das Kostendeckungsprinzip besagt, dass der gesamte Abgabenerlös nicht höher als die Gesamtkosten der vom Staat gewährleisteten Leistung ausfallen darf. Allerdings dürfen die Gebühren tiefer ausfallen als die damit verbundenen Kosten. Das Äquivalenzprinzip hingegen soll auf der anderen Seite garantieren, dass eine Abgabe nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum objektiven Wert der Leistung stehen darf und sich in vernünftigen Grenzen bewegen muss. Hier interessiert mich, wie die Regierung die Verhältnismässigkeit der Kosten im Vergleich zur Schweiz rechtfertigt. Es gibt für mich Gründe, die für eine Senkung, aber auch Gründe, die für einen Beibehalt der jetzigen Gebührenhöhe sprechen. Vor allem, weil der Vorgeschlagene für mich der Falsche ist. Es interessiert mich deshalb, von der Regierung zu erfahren, ob sie zeitnah plant, die entsprechenden Gebühren von sich aus zu ändern oder zumindest einer Prüfung zu unterziehen.Wir als Landtagsmitglieder müssen uns jedoch klar vor Augen halten, ob wir tatsächlich Verordnungsmaterie an uns ziehen wollen oder uns nicht besser auf die Gesetzesmaterie konzentrieren. Zum Votum des Abg. Thomas Rehak muss ich sagen: Es geht mir nicht darum, wer es erfunden hat. Wichtig ist, dass wir als Landtag tun, was wir tun sollen und was wir tun müssen. Ebenso soll die Regierung tun, was sie soll und was sie muss. Und es ist auch keine Ausrede, wie Sie das ausgeführt haben. Gebührensätze, wie sie Sie im FMA-Gesetz gesehen haben, da gebe ich Ihnen recht, das war oder ist nicht vollkommen konsequent. Aber es gibt auch eine Erklärung dafür. Vielleicht können Sie sich noch an die Diskussion erinnern. Gerade die Höhe dieser Strafgebühr von CHF 100'000 war sehr, sehr umstritten. Das war eine lange Diskussion, die wir hier drin geführt haben. Und solche strittigen Punkte gehören dann eben doch auf Gesetzesstufe und sollen nicht in der Verordnung geregelt werden. Das liest sich auch, wenn ich mich nicht irre, in der Dissertation zum Verordnungsrecht der Regierung. Der Autor fällt mir gerade nicht ein. Aber das ist dort auch nachzulesen. Das ist für mich die Erklärung, warum damals im FMA-Gesetz die Gebühren dort aufgenommen wurden, weil eben gerade die Höhe dort strittig war. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich sehe mich jetzt gezwungen, die Debatte für eine halbe Stunde zu unterbrechen. Ansonsten wird etwas kalt unten in der Mensa. Wir werden in 30 Minuten weiterfahren. Die Sitzung ist unterbrochen (von 18:20 bis 18:50 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 5 fort.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich komme nur noch einmal kurz zurück zum Thema Gesetzessystematik. Ich habe hier ja schon auf das FMA-Gesetz verwiesen. Das sind nicht einfach nur ein, zwei kleine Gebühren, die man dort definiert hat. Es sind sage und schreibe 32 Seiten. Sie können es gerne nachzählen. Ich habe Ihnen ja gesagt, ich könnte Ihnen alles vorlesen, aber dann bräuchten wir viel mehr Zeit. 32 Seiten Gebühren und ja, so, wie ich erfahren habe, sind wir dazu gezwungen worden vom Staatsgerichtshof, diese Gebühren selbst festzulegen. Das haben wir gemacht. Aber so viel zum Thema Systematik.Hier ist es einfach eine Frage: Wollen wir das selber in die Hand nehmen? Die Regierung hatte jetzt genügend Zeit, das zu tun. Sie hat es nicht gemacht. Vielleicht sagt uns jetzt auch die zuständige Ministerin, dass Sie die Gebühren trotzdem anpasst. Dann bin ich natürlich auch zufrieden damit. Aber ich möchte einfach, dass diese Gebühren für die Pässe, ID und Kombiangebote analog dem Schweizer Gebührenmodell angepasst werden. Wie ich dazu komme, das ist mir egal. Aber ich möchte es einfach haben und ich möchte es jetzt haben. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Geschätzter Landtagspräsident, danke für das Wort. Was die Gebührenhöhe ausmacht, kann ich natürlich nicht vorwegnehmen. Das ist eine Sache, die die Regierung ausmachen muss. Zu Ihnen, Herr Rehak: Wenn Sie den Koalitionspartnern vorwerfen, sie seien untätig gewesen, dann müssen Sie sich an 2019, glaube ich, richtig zurückerinnern. Vor 2019 war die Systematik so, dass der Schnitt bei zwölf Jahren gemacht wurde. Dann wurde das in diesem Hohen Haus diskutiert, ob man die Verordnung dahingehend anpassen könnte, dass der Schnitt neu bei 15 Jahren gemacht wird. Durch die Veränderung der Jahreszahl und der Laufzeiten hat das dazu geführt, dass der Bürger und die Bürgerin natürlich günstigere IDs bekommen konnten. Also das zum Thema «Wir sind nicht tätig in diesem Hohen Haus». Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Auch noch eine kurze Replik an den Abg. Thomas Rehak. Sie haben das ja wahrscheinlich gelesen, diesen StGH-Entscheid bei dem Gebührengesetz für die FMA. Das Ganze gründet ja auf dieses Äquivalenzprinzip. Also die Verhältnismässigkeit zwischen dem Wert der erbrachten Dienstleistung und der Höhe der Gebühren. Sie müssen diesen Entscheid einmal lesen, wieso hier die Gebühren in ein Gesetz geschrieben worden sind. Ich kann es Ihnen jetzt nicht vorlesen, aber schauen Sie sich das einmal an und dann können Sie uns noch einmal vorwerfen, wir würden das einfach so in eine Verordnung schreiben wollen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die aktuellen Gebühren und Laufzeiten gehen auf die Sanierung des Staatshaushaltes im Jahre 2013 zurück. Im 2018 wurden aufgrund einer Gesetzesinitiative die Laufzeiten für Kinder und Jugendliche verlängert mit entsprechenden Gebührenausfällen. Wobei ich auch hervorheben möchte, dass die Ausfälle von Jahr zu Jahr stark schwanken. Mir ist wichtig, dass das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip weiterhin eingehalten wird. Die Senkung auf ein Schweizer Gebührenniveau bedeutet eine Abkehr vom Kostendeckungsprinzip, da der Aufwand nicht mehr annähernd gedeckt wäre. Die Kosten sind und bleiben einfach höher bei uns. Wir haben die gleichen Anforderungen an die Systeme zu erfüllen, müssen das aber auf eine wesentlich geringere Stückzahl umlegen. In der Schweiz werden pro Jahr 450'000 Reisepässe und 900'000 IDs ausgestellt. Bei uns sind das rund 2'000 Pässe und 4'000 IDs. Auch wäre das Äquivalenzprinzip ausgehöhlt, welches besagt, dass, wer eine staatliche Leistung in Anspruch nimmt, auch dafür aufkommen soll. Lediglich 42% der liechtensteinischen Staatsangehörigen besitzen einen Reisepass. Daher ist es auch nicht nachvollziehbar, weshalb dann die Allgemeinheit oder die restlichen 58% für die Finanzierung der Reisepässe mit zusätzlichen Steuermitteln herangezogen werden sollen. Bei uns gibt es keine Ausweispflicht und auch der Reisepass ist kein Pflichtdokument und ist nur dann erforderlich, wenn man den Schengenraum verlässt.Zudem müssten bei einer Annahme der Motion folglich auch die Gebühren für die Aufenthaltsausweise für EWR-Bürger entsprechend gesenkt werden, um hier eine mögliche Diskriminierung zu vermeiden. Mit der Senkung der Gebühren auf das Schweizer Niveau wären die Gebühren in Liechtenstein tiefer als vor 2013. Zudem wären die Gebühren für eine ID in Liechtenstein günstiger als in der Schweiz, da in der Schweiz zwingend auch noch das Porto anfällt. In Liechtenstein kann im Gegensatz zur Schweiz die ID direkt beim Schalter mitgenommen werden. Das ist in der Schweiz nicht möglich. Auch ist der Servicelevel in Liechtenstein grösser als in der Schweiz, da in Liechtenstein die Dokumente wesentlich schneller ausgestellt werden.
Aufgrund des aktuellen IT-Systems, darauf wurde auch hingewiesen, können in Liechtenstein aktuell keine Synergien für Kombiangebote genutzt werden. Das heisst, der Aufwand bleibt daher gleich - unabhängig davon, ob ID und Pass gleichzeitig ausgestellt werden oder separat. Eine Vereinheitlichung des Antragsprozesses und damit auch die Einführung eines Kombiangebots ist aber geplant. Ziel des Projektes ist es, den Kundennutzen weiter zu steigern, indem auch die Gesichtsbilderfassung vor Ort vorgenommen werden kann. Ausserdem müssen auch noch neue EWR-Anforderungen umgesetzt werden, unter anderem wird eine biometrische ID einzuführen sein. Die Preisreduktion sollte daher nicht einfach nur mit Blick auf die Schweiz, sozusagen willkürlich, sondern als Folge der Kosten für die neuen Ausweistypen vorgenommen werden. Die Kompetenz für die Gebührenfestlegung sollte weiterhin bei der Regierung liegen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Regierung auch rasch auf die Kostenentwicklung reagieren kann. Natürlich wünschen wir uns alle finanzielle Entlastungen. Aber das ist kein Wunschkonzert, sondern wir haben auch die Aufgabe, hier dafür Sorge zu tragen, dass wir sorgsam mit den Staatsfinanzen umgehen, die wir dann ja auch in Krisenzeiten brauchen. Wir halten uns daher an das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip. Ich möchte auch sagen, dass dieses Familienargument auch nicht unmittelbar relevant ist oder stichhaltig ist, da die Kosten für Kinder heute schon tiefer sind als in der Schweiz. Generell ist die Steuerbelastung in der Schweiz höher, Kinder sind OKP-pflichtig etc. All diese Kosten sind in der Schweiz jährlich wesentlich höher als die CHF 11, die die Differenz für einen Pass ausmachen. Der Handlungsbedarf im Bereich der Reise- und Aufenthaltsdokumente wird in den kommenden Jahren umfassend sein. Das heisst, es werden sämtliche Reise- und Aufenthaltsdokumente neu konzipiert werden, Systeme weiterentwickelt oder neu beschafft werden müssen. Nach aktuellem Wissensstand ist daher von einem substanziellen Investitionsbedarf bis Ende 2024 auszugehen.Dann komme ich noch zum Votum des Abg. Kaufmann. Hier möchte ich einfach auch noch festhalten, dass Führerschein und ID definitiv nicht vergleichbar sind. Denn eine ID enthält wesentlich mehr Sicherheitselemente als ein Führerschein. Aber Sie haben bereits selbst auf die Komplexität dieser Gebührenvergleiche hingewiesen. Aber es zeigt noch einmal: Ausweis ist nicht gleich Ausweis. Dahinter stecken auch unterschiedliche Anforderungen. Die Landtagsvizepräsidentin Marxer-Kranz hat mich gefragt, warum es sein kann, dass in San Marino, einem vergleichbaren Kleinstaat, die Kosten so viel geringer sind. Im Detail kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Sie haben es selbst schon erwähnt, das Lohnniveau und Preisniveau sind sicher tiefer. Zudem ist San Marino kein Schengen- und kein EWR-Mitgliedstaat. Also werden sie auch nicht die entsprechenden Anforderungen erfüllen müssen an die Biometrie etc., wie wir es eben als Schengen- und EWR-Mitgliedstaat müssen. Dann komme ich noch zur Frage des Abg. Manfred Kaufmann. Ich bin der Meinung, dass wir dann eben die Bürger entlasten können, wenn die Kosten auch ausreichend gedeckt sind. Eine Gebührensenkung auf Schweizer Niveau - und hier beantworte ich auch die Frage oder den Wunsch des Abg. Rehak, dass ich ihm verspreche, die Gebühren auf Schweizer Niveau zu senken: Diesem Wunsch kann ich nicht nachkommen, dass wir die Gebühren auf Schweizer Niveau senken. Was ich Ihnen zusagen kann, ist, dass wir im Rahmen dieser neuen Ausweise die Gebühren noch einmal eingehend überprüfen und schauen, ob Gebührensenkungen allenfalls auch eben durch die neuen Systeme dann möglich sind. Das kann ich Ihnen hiermit zusagen. Ich habe bereits erwähnt, wenn wir Gebühren senken, müssen wir eben immer auch aufpassen, dass wir dann entsprechend auch die Gebühren im Ausländerrecht anpassen, weil wir hier dann auch Gleichbehandlungsgrundsätze beachten müssen im Hinblick auf Ausweise von EWR-Staatsangehörigen. Ich glaube, die anderen Voten gingen in dieselbe Richtung. Ich glaube, ich kann hier zu Ende kommen. Ansonsten haken Sie bitte nochmals nach. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit können wir abstimmen. Wer die vorliegende Motion an die Regierung überweisen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
4 Stimmen. Damit hat der Landtag die Motion nicht überwiesen und wir haben Traktandum 5 abgeschlossen.-ooOoo-