Beschluss Nr. 275/2021 des gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) («KODEX-Richtlinie»)) (Nr. 5/2022)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 28: Beschluss Nr. 275/2021 des gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) («KODEX-Richtlinie»)).Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 5/2022 und steht zur Diskussion.Abg. Bettina Petzold-Mähr
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Die wichtigsten Punkte, die auf Liechtenstein zukommen, beinhalten die Systemänderung des Universaldienstes und der verstärkte End- und Verbraucherschutz. Im Weiteren wurden die Regelungen unter dem früheren Dach der Identifikationsmittel aufgeteilt und in einzelne Regelungen in die Bereiche Funkfrequenzen, Nummerierungsressourcen, Kommunikationsparameter und der Domain «.li» definiert. Diese Richtlinie, wie auch die im nächsten Traktandum zu behandelnde Verordnung, bedürfen einer Totalrevision des Kommunikationsgesetztes aus dem Jahr 2006. Der entsprechende Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die elektronische Kommunikation, das Kommunikationsgesetz, befand sich bereits im Vernehmlassungsprozess. Die Vernehmlassungsfrist ist am 18. Februar geendet. Gemäss den mir vorliegenden Informationen sind zwei Stellungnahmen eingegangen und ich bin schon sehr auf den Bericht und Antrag gespannt. Für mich ist diese Umsetzung unumstritten und deshalb werde ich zustimmen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ja, diese neue Richtlinie ist ein sehr umfangreicher Kodex. Ich habe ein paar Fragen dazu, und zwar: Im Bericht und Antrag Seite 9, da heisst es, es sei wahrscheinlich, dass im Bereich der Universaldienste der Telekom Liechtenstein Erleichterungen entstehen. Wissen Sie schon, was das für Erleichterungen sind?Und dann habe ich eine Bemerkung auf der Seite 11, wo es heisst «Personelle, finanzielle, organisatorische und räumliche Auswirkungen». Hierzu der letzte Absatz, da heisst es: Das Amt für Kommunikation kann derzeit in den quartalsweisen Contact Network Meetings und in den Plenary Meetings beschränkt teilnehmen. Für eine aktive Mitarbeit in diesen Arbeitsgruppen, um dann die Leitlinien und Berichte auszuarbeiten, die mehrmals jährlich stattfinden, zum Teil monatlich in Brüssel, würden erhebliche personelle Ressourcen entstehen, rund 300 Stellenprozente würde es brauchen. Dazu wären dann CHF 40'000 pro Jahr erforderlich. Ich glaube nicht, dass Sie so günstige Mitarbeiter finden im Amt für Kommunikation. Da fehlt vermutlich mindestens eine Null, das wären dann wohl eher CHF 400'000. Dann habe ich auch Fragen zu den Artikeln oder vielleicht Bemerkungen. Ich erwarte auch nicht unbedingt gleich eine Antwort, aber zumindest zum Bericht und Antrag könnte man sich das dann überlegen:In dem Art. 3 - «Allgemeine Ziele» - Abs. 2 Bst. b heisst es: «Förderung des Wettbewerbes bei der Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze und zugehöriger Einrichtungen - einschliesslich eines effizienten, infrastrukturbasierten Wettbewerbs ...» Da erinnere ich an unser Postulat, welches der Landtag - nicht dieser, der vorgängige Landtag - leider nicht überwiesen hat. Wir wollten ja die CATV-Netze damals privatisiert wissen, damit wir eben einen infrastrukturbasierten Wettbewerb schaffen können. Bei uns gibt es den nicht, einen infrastrukturbasierten Wettbewerb, deshalb möchte ich fragen, was die Regierung hier zu tun gedenkt, um dies zu erfüllen. Oder ob man sagt: Ja, die terrestrische Infrastruktur, da machen wir keinen Wettbewerb. Wir machen das nur im Bereich Funkfrequenzen.Dann zum Art. 6 - «Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden und anderen zuständigen Behörden». Das betrifft das Amt und hier müsste man ja, wenn Sie den Art. 6 Abs. 1, den letzten Satz lesen: «Wenn Mitgliedstaaten weiterhin an Unternehmen», und das wären wir ja mit der Telekom Liechtenstein, «die elektronische Kommunikationsnetze oder Dienste anbieten, beteiligt sind oder diese kontrollieren, müssen sie eine wirksame strukturelle Trennung der hoheitlichen Funktion von Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Eigentum oder der Kontrolle sicherstellen.» Das heisst, das Amt für Kommunikation und die Oberaufsicht einer LKW und einer Telekom kann dann nicht mehr unter dem Ministerium Wirtschaft sein, aus meiner Sicht. Das müssen Sie auftrennen. Vielleicht haben Sie sich hierzu schon Gedanken gemacht und können etwas sagen. Im Art. 9 heisst es dann: Den Regulierungsbehörden ist über den jährlichen Haushaltsplan Autonomie bei der Verwendung der zugewiesenen Mittel zu geben. Da möchte ich auch in Erfahrung bringen, wie weit das gehen soll. Wird das dann die heutigen Regelungen übersteigen? Wird das Amt für Kommunikation ein Jahresbudget bekommen und wird dann autonom über seine Mitarbeiter und ich weiss nicht was entscheiden können? Wie weit soll diese Autonomie gehen?Dann auch noch der Art. 17 Abs. 1 Bst. b, der letzte Absatz. Dort drin heisst es: «Mitgliedstaaten können beschliessen, die Anforderungen ... von Unternehmen anzuwenden, deren Jahresumsatz aus der Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste ... weniger als 50 Mio. EUR beträgt.» Vielleicht ist das dann der Ausweg aus diesen Themen. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni
Besten Dank. Ja, nur ganz kurz. Die Fragen zu den Artikeln werden wir gerne in den Ausführungen dann zum Bericht und Antrag klären. Zur Frage, was für Erleichterungen sich dann ergeben für unseren Universaldienstleister: Das wird sich dann vor allem bei der durchzuführenden Marktanalyse zeigen. Jetzt gibt es ja einen verpflichtenden Universaldienst, gemäss der KODEX-Richtlinie wäre es dann nur noch bedarfsorientierter, und wir erkennen da auch die Erleichterung eben für unseren Universaldienstleister. Aber eben, wie gesagt, hier geht es vor allem darum, dass man zuerst eine Marktanalyse durchführt, und dann werden sich diese Erleichterungen erst zeigen. Ich glaube, ich kann es hier belassen und wir werden dann Ihre spezifischen Fragen zu den Artikeln im Bericht und Antrag aufnehmen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir können uns dem Antrag der Regierung zuwenden. Er lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 275/2021 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 24. September 2021 die Zustimmung erteilen.»Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 24 Stimmen. Damit haben wir Traktandum 28 abgeschlossen. -ooOoo-