10. Juni 2016 | 1567 | Beantwortung der Kleinen Anfragen |
Beantwortung der Kleinen Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wie ich Ihnen schon mitgeteilt habe, erfolgt die Beantwortung der Kleinen Anfragen per E-Mail. Damit sind wir am Ende der Landtagssitzung vom Juni angelangt. Ich bedanke mich für die bemerkenswert ausdauernde Mitarbeit und wünsche Ihnen allen eine angenehme und erholsame Sommerpause. Die Landtagssitzung ist geschlossen. Ende der Juni-Sitzung (um 21 Uhr)
Regierungschef Adrian Hasler
Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Christoph Beck zum Thema : Vorab möchte ich festhalten, dass sich die Regierung im Regierungsprogramm explizit das Ziel gesetzt hat, die Innovationsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Liechtenstein zu fördern, seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und seine Diversifikation zu vertiefen. Es entspricht damit dem Verständnis der Regierung, dass alle Ministerien zu diesem Ziel beitragen und entsprechende Massnahmen einbringen.Zu Frage 1: Das Programm zur Veranstaltung «Impuls Liechtenstein» mit dem Referat von Frank Thelen war bereits lange Zeit vorbereitet. Die Vorstellung der Standortstrategie 2.0 durch das Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft erfolgte, nachdem die Regierung am Vortag diese genehmigt hatte. Insofern war das Zusammenfallen der beiden Anlässe Zufall.Zu Frage 2: Medienorientierungen im Regierungsgebäude werden jeweils vom IKR organisiert. In diesem Fall fand das Mediengespräch jedoch aus gegebenem Anlass an der Universität Liechtenstein statt und wurde gemeinsam mit der Universität organisiert. Zur Begleitung und Moderation des Mediengesprächs wurde auf eine externe Ressource, eine Medienagentur, zurückgegriffen.Zu Frage 3: Betrachtet man die Jahre 2009 bis 2012, kann eindeutig nicht von einer Kosteneindämmung im Bereich der Kosten für Experten, Gutachten und Öffentlichkeitsarbeit gesprochen werden. Im Gegenteil: In diesen vier Jahren wurden hierfür insgesamt CHF 38,5 Mio. ausgegeben, also durchschnittlich CHF 9,6 Mio. pro Jahr. Ein erheblicher Anteil davon entfiel dabei auf den Bereich Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Lobbying. Dazu einige Beispiele: Reputationsmonitoring | CHF | 777'000 |
Identität / Logo (ohne Marke) | CHF | 749'000 |
Medienagenturen | CHF | 2'596'000 |
Lobbying | CHF | 1'770'000 |
LI-Dialog | CHF | 855'000 |
Agenda 2020 | CHF | 463'450 |
Alleine für diese vorgenannten sechs Positionen wurden von der Vorgängerregierung innert vier Jahren CHF 7,2 Mio. ausgegeben. Diese Situation hat sich seit April 2013 drastisch geändert. Die Regierung Hasler hat auf die Reduktion der Kosten für Experten, Gutachten und Öffentlichkeitsarbeit ab dem ersten10. Juni 2016 | 1568 | Beantwortung der Kleinen Anfragen |
Tag grossen Wert gelegt und dies auch konkret umgesetzt. So wurden Verträge mit Medienagenturen gekündigt und deutlich weniger Expertenaufträge vergeben. Auch bei grösseren Projekten wurde stark auf interne Experten gesetzt. So konnten die Kosten für Experten, Gutachten und Öffentlichkeitsarbeit seit dem Jahre 2012 von CHF 9,6 Mio. auf CHF 3,3 Mio. im Jahre 2015 reduziert werden, also um ganze zwei Drittel. Dabei sind die Herausforderungen nicht weniger geworden, wenn man nur die Situation mit der Sanierung des Landeshaushalts und die Entwicklungen im Finanzplatz betrachtet.Zu Frage 4: Das Budget für Experten, Gutachten und Öffentlichkeitsarbeit aller Ministerien beträgt für das Jahr 2016 CHF 3,7 Mio. Weitere CHF 800'000 stehen für die Finanzplatzentwicklung und CHF 500'000 für die Finanzmarktregulierung zur Verfügung, insgesamt also CHF 5 Mio. Von den vorgenannten CHF 3,7 Mio. als Budget für die Ministerien wurden bis zum 10. Juni CHF 857'600 ausgenützt, das heisst 23%. Das zeigt auf, dass die Regierung auch in diesem Jahr mit den Budgetmitteln bewusst haushälterisch umgeht. Vorerst sei erwähnt, dass die Regierung jeweils im Frühjahr die Geschäftsprüfungskommission des Landtags über die Auftragsvergaben des Vorjahrs im Bereich der Expertenkonti mit einem detaillierten Zahlenbericht und jeweiliger Angabe der Auftragnehmer informiert. Deshalb verzichtet die Regierung auf die Nennung von Einzelbeträgen bei der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage. Im laufenden Jahr 2016 wurden verschiedene Agenturen oder Dienstleister im Bereich Medien, Werbung, PR, Gestaltung und Web-Design beauftragt. Die fünf grössten Mandatsnehmer mit Auftragssummen zwischen CHF 14'000 und CHF 30'000 waren bisher: - Adman Anstalt
- CSSP AG
- Kontakt-Komponisten
- Neuland visuelle Gestaltung
- Pinardi-Seminare
Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abg. Helen Konzett Bargetze zum Thema : Zu Frage 1: Die Digitalisierung und neue Finanztechnologien sind ein starker Treiber von Wandel und Innovation in der Finanzindustrie. Wir haben im Rahmen der Umsetzung der Finanzplatzstrategie erkannt, dass der Förderung der Innovationfähigkeit in diesem Sektor eine wichtige Rolle zukommt. Mit dem Regulierungslabor haben wir die Grundlagen geschaffen, damit beispielsweise Fintech-Unternehmen verstärkt in Liechtenstein angesiedelt werden. Damit rückt das Thema Gründung und Start-ups ins Zentrum, für die wir möglichst ein geeignetes Umfeld schaffen müssen. Die Stärkung des Standorts Liechtensteins für Start-ups ist ein zentrales und übergreifendes Thema, das sowohl den Finanzplatz, die Industrie, den Handel und das Gewerbe, aber auch Bereiche wie Bildung, Infrastruktur oder das Gesundheitswesen betrifft. Die Start-up-Förderung kann somit a priori nicht nur einem einzigen Ministerium zugeordnet werden. Um als Standort attraktiv zu sein, ist eine intensive Zusammenarbeit, sowohl innerhalb der Regierung und Verwaltung, als auch im Zusammenwirken mit der Wirtschaft und den Bildungsinstitutionen erforderlich. Ich sehe es als meine Aufgabe, dieses Thema im Rahmen von «Impuls Liechtenstein» übergreifend für das Land Liechtenstein voranzutreiben, Initiativen zu ergreifen und solche auch entsprechend zu unterstützen. Gleichzeitig unterstütze ich die Initiativen meiner Regierungskolleginnen und -kollegen, wie auch private Initiativen, welche die Stärkung des Standorts Liechtensteins für Start-ups in Liechtenstein begünstigen. 10. Juni 2016 | 1569 | Beantwortung der Kleinen Anfragen |
Zu Frage 2: Mit dem Regierungsprogramm hat die Regierung die Legislaturziele festlegt. Der Stärkung des Wirtschaftsstandorts und der Förderung der Innovationsfähigkeit kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Die einzelnen Ministerien bereiten hierzu im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen vor und setzen diese um. Je nach Projektverlauf erfolgt dazu eine Kenntnisnahme oder Beschlussfassung durch die Regierung. Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass Querschnittsthemen in verschiedenen Ministerien aus ihrer jeweiligen Perspektive bearbeitet werden. Ich habe schon mehrfach betont, dass sich die Initiativen des Ministeriums für Präsidiales und Finanzen mit denjenigen des Ministeriums für Inneres, Justiz und Wirtschaft ergänzen und nicht konkurrenzieren. Wir verfolgen hierbei dasselbe Ziel. Zur Verbesserung der Kommunikation und Koordination hat die Regierung beschlossen, dass unter Einbezug der betroffenen Ministerien, der Finanzmarktaufsicht, der Universität Liechtenstein und von Liechtenstein Marketing, die unterschiedlichen Kommunikationsvorhaben zum Thema Innovation unter der Website www.liechtenstein-business.li zusammenfassend abgebildet werden. Zu Frage 3: Unterschiedliche Ansichten oder unterschiedliche Herangehensweisen an Fragestellungen sind nicht automatisch mit Unstimmigkeiten gleichzusetzen. Positiv betrachtet unterstreicht es die Bedeutung des Themas Innovation und Start-up Förderung, wenn sich sowohl der Regierungschef wie auch der Regierungschef-Stellvertreter mit teils unterschiedlichen Projekten in dieser wichtigen Thematik engagieren. Wie bereits erwähnt, entspricht dies dem Regierungsprogramm. Zu Frage 4: Masterabsolventen und Doktoranden an der Universität Liechtenstein erhalten bereits heute eine Aufenthaltsbewilligung für die Dauer der Ausbildung. Um Start-ups nach Liechtenstein zu holen, soll ein spezifischer Lehrgang und ein entsprechendes Ausbildungskonzepts für Gründer an der Universität Liechtenstein angeboten werden. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, während dieser Zeit eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Ziel ist es, dass wir damit einerseits befristete Aufenthaltsbewilligungen für Gründer erteilen können und andererseits erfolgreiche Gründer bei der Erteilung von unbefristeten Aufenthaltsbewilligungen berücksichtigen können.Zu Frage 5: Ich bin der Überzeugung, dass sich der Staat darauf fokussieren soll, gute Rahmenbedingungen zu schaffen beziehungsweise zu erhalten. Es ist die Aufgabe der Privatwirtschaft, das unternehmerische Risiko tragen und damit auch die Bereitstellung von Kapital sicherzustellen. Dementsprechend sehe ich auch keinen Anhaltspunkt, wonach in diesem Zusammenhang Finanzbeschlüsse gefällt werden müssten. Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Manfred Kaufmann zum Thema : Um eine gleiche Behandlung von schweizerischen und liechtensteinischen Revisionsgesellschaften herzustellen, müsste der Marktzugang für Dienstleistungen von schweizerischen Revisionsgesellschaften in Liechtenstein im Wirtschaftsprüfergesetz eingeschränkt werden. Die bisherige liberale Gesetzgebung ermöglicht es Unternehmen, einfach und ohne administrative Hürde Aufträge an liechtensteinische und zugelassene schweizerische Revisionsgesellschaften zu vergeben. Für Aufträge innerhalb des EWR gelten jedenfalls die Binnenmarktfreiheiten. Im Rahmen der derzeit laufenden Totalrevision des Wirtschaftsprüfergesetzes wird geprüft, welchen Zugang schweizerische Revisionsgesellschaften künftig zum liechtensteinischen Markt haben sollen. Die inhaltliche Aufarbeitung dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen. Diese Frage wird im Vernehmlassungsbericht ausführlich thematisiert werden. 10. Juni 2016 | 1570 | Beantwortung der Kleinen Anfragen |
Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Thomas Lageder zum Thema :Zu Frage 1: - 2015: CHF 66,6 Mio.
- 2014: CHF 1,3 Mio.
- 2013: CHF 36,6 Mio.
- 2012: CHF 170,1 Mio.
- 2011: CHF 59,4 Mio.
- Total: CHF 334,0 Mio.
Zu Frage 2: Die Couponsteuereinnahmen wären bei einem Steuersatz von 4% rund CHF 300 Mio. höher ausgefallen. Festzuhalten bleibt, dass ohne die Abschaffung der Couponsteuer und der gesetzlichen Verpflichtung zur Absteuerung sämtlicher Reserven diese Einnahmen nicht angefallen wären respektive diese Einnahmen über einen sehr langen Zeitraum verteilt gewesen wären.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Manfred Batliner zum Thema : Die Kleine Anfrage stellt die Situation einseitig dar. Die Bedingungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen in Liechtenstein und in der Schweiz sind zwar nicht gleich, es ist aber nicht so, dass die Ungleichheit einseitig zulasten der liechtensteinischen Unternehmen gehen würde. Es gibt Bereiche, in denen die Liechtensteiner Unternehmen in der Schweiz benachteiligt sind, so etwa bei der Zulassung von Dienstleistungen von mehr als 90 Tagen. Es gibt aber auch Bereiche, in denen eindeutig die Schweizer Betriebe bei uns benachteiligt sind, so etwa bei mittelfristigen Einsätzen zwischen acht und 90 Tagen. Der Bereich der Dienstleistungen bis zu acht Tagen ist liberalisiert, also melde- und bewilligungsfrei. Es liegen keine Mitteilungen der Wirtschaftskammer über Probleme in diesem Bereich vor. Unbestritten ist das Ziel der Gleichbehandlung. Dabei hat Liechtenstein ein Interesse, die Gleichbehandlung auf möglichst liberalem Niveau zu erreichen. Dies liegt vor allem im Interesse der gewerblichen Wirtschaft, für welche sich protektionistische Massnahmen noch nie ausbezahlt haben. Darüber werden derzeit Gespräche mit der Schweiz geführt. Sollten Fortschritte Richtung Liberalisierung nicht vereinbart werden können, werden die notwendigen Schritte unternommen, die zur Angleichung an das Schweizer System nötig sind. Zudem werden auf jeden Fall gewisse Kontrollverbesserungen realisiert, die die Schweiz auch kennt. Zu Frage 1: Die verschiedenen Ungleichbehandlungen, die nicht nur von Liechtenstein, sondern auch von der Schweiz als nachteilig empfunden werden, lassen sich nur als Bündel von Massnahmen lösen. Einseitig für die Schweizer Betriebe nachteilige Bestimmungen einzuführen und die sie diskriminierenden Bereiche unverändert zu lassen, würde die Schweiz zu Recht beanstanden. Ein Gesamtpaket ist, wie gesagt, in Vorbereitung.Zu Frage 2: Teil des erwähnten Gesamtpakets ist eine Online-Meldung für Schweizer Betriebe. Sie bringt ab Sommer dieses Jahres Vereinfachung des Verfahrens aber auch bessere Kontrollen, was einer zentralen Forderung unseres Gewerbes entspricht. In Vorbereitung ist zudem eine Revision des Entsendegesetzes, mit dem ebenfalls die Kontrollen verschärft und der Vollzug verbessert werden kann. Eine diesbezügliche Vernehmlassungsvorlage wird noch im Sommer verabschiedet werden. Bezüglich der Dienstleistungen von mehr als 90 Tagen hat die Regierung eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung gegeben,10. Juni 2016 | 1571 | Beantwortung der Kleinen Anfragen |
mit der die Bewilligungspraxis verschärft und der Schweizer Praxis angeglichen werden soll. Es haben sich freilich etliche Vernehmlassungsteilnehmer für eine liberale Regelung ausgesprochen. Die Regierung möchte deshalb noch einmal versuchen, im Gespräch mit der Schweiz auf eine beiderseits liberalere Regelung hinzuwirken. Zu Frage 3: Keinen Handlungsbedarf sieht die Regierung bei den Kautionen. In diesem Bereich gibt es keine Ungleichbehandlung und darum auch keine Benachteiligung für liechtensteinische Betriebe. Wo in der Schweiz Kautionspflicht besteht, gilt sie auch für Schweizer Betriebe. Zudem könnten die liechtensteinischen Sozialpartner schon nach heutiger Rechtslage eine Kautionspflicht vereinbaren, wenn sie eine solche wollen. Ein entsprechender GAV könnte von der Regierung allgemeinverbindlich erklärt werden und würde dann auch für Schweizer Betriebe gelten. Insofern liegt hier der Ball bei den Wirtschaftsverbänden selbst. Kleine Anfrage des Abg. Pio Schurti zum Thema :Zu Frage 1: Auf Grundlage des Zollvertrages partizipiert Liechtenstein an der Wirtschaftlichen Landesversorgung der Schweiz. Diese vom Bund organisierte Institution stellt sicher, dass lebenswichtige Güter und Dienstleistungen in der Schweiz und Liechtenstein auch dann verfügbar bleiben, wenn die Wirtschaft ihre Versorgungsfunktionen nicht mehr vollumfänglich wahrnehmen kann. Dass die wirtschaftliche Landesversorgung ihrem Auftrag in Krisenzeiten gerecht wird, bewies sie unter anderem während des zweiten Weltkriegs. Ein namhafter Teil der für die Versorgung der liechtensteinischen Bevölkerung erforderlichen Nahrungsmittel wurde bereits damals im Verbund mit der Schweiz organisiert. Zu Frage 2: Die Regierung sieht sich einmal verpflichtet, im Rahmen einer vorausschauenden Sicherheitspolitik die für eine zeitgemässe Sicherheitsarchitektur erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. In diesem Zusammenhang gilt es, auf aktuelle und absehbare Entwicklungen und die damit einhergehenden sicherheitstechnischen Herausforderungen hinzuweisen sowie entsprechende Lösungsansätze zur Diskussion zu stellen. Mit der Vorlage des soeben debattierten Berichts und Antrags betreffend die Abänderung des Bevölkerungsschutzgesetzes ist die Regierung dieser Verpflichtung nachgekommen. Als Exekutive liegt es im Weiteren in ihrem Aufgabenbereich, die Umsetzung der einmal vereinbarten Sicherheitsarchitektur im Abgleich mit den hierfür vorgehaltenen Mitteln zu gewährleisten. Zu Frage 3: Die Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit ist die ursprünglichste aller staatlichen Aufgabenstellungen überhaupt. Krisen und Notlagen, wie sie jüngst auch in Europa zu beobachten sind - ich verweise diesbezüglich auf die Terroranschläge in Paris und Brüssel oder die aktuelle Hochwassersituation in Deutschland -, beeinträchtigen nachhaltig die Volkswohlfahrt. Wenn es um die Erhaltung des Wohlstands geht, sind sich die Ministerien sehr wohl der zentralen Bedeutung einer umfassenden, breit abgestützten Sicherheitspolitik bewusst. Das heisst, sicherheitspolitische Fragestellungen beschränken sich aus Sicht der Regierung nicht allein auf das Polizeiwesen und den Bevölkerungsschutz, sondern haben in praktisch allen staatlichen Handlungsfeldern einen zentralen Aspekt bei der Herleitung von tragfähigen Lösungen zu bilden. Zu Frage 4: Gemäss der im Jahre 2012 erstellten Gefährdungsanalyse bergen das betreffend eine Pandemie skizzierte Szenario sowie die Möglichkeit einer Strommangellage derzeit die grössten Risiken für unser Land. Im Gegensatz zu einem grossen Rheinhochwasser, wie es alle 500 Jahre einmal auftreten dürfte, wird die Eintretenswahrscheinlichkeit für die beiden erstgenannten Szenarien ungleich grösser eingeschätzt. Zu Frage 5: Liechtenstein ist als souveräner Staat angehalten, alle denkbaren und möglichen Vorkehrungen zu treffen, um künftige Krisen möglichst autonom zu meistern. Gleichzeitig müssen wir uns aber eingestehen, dass unsere diesbezüglichen Möglichkeiten als Kleinstaat ressourcenbedingt eingeschränkt sind. Vor diesem Hintergrund pflegt das Land gerade im Bereich der Sicherheit eine besonders intensive Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten, der Schweiz und Österreich. Ein Ausdruck davon sind bei-10. Juni 2016 | 1572 | Beantwortung der Kleinen Anfragen |
spielsweise die mit diesen beiden Staaten vereinbarten Hilfeleistungsabkommen. Selbstverständlich werden diesbezügliche Kontakte auch auf der europäischen respektive internationalen Ebene gepflegt. In diesem Zusammenhang sei auf das Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union verwiesen, an dem Liechtenstein in einer Notlage ebenfalls partizipieren kann. Sollten wir im Falle einer ausserordentlichen Lage an unsere eigenen Grenzen stossen, dürfen wir angesichts der tragfähigen Beziehungen auf die Solidarität unserer näheren und entfernteren Nachbarn zählen.Kleine Anfrage des Abg. Thomas Lageder zum Thema :Zu Frage 1: An verschiedenen Stellen der Standortstrategie 2.0 wird auf die Wichtigkeit einer effizienten Verwaltung verwiesen. Diese wurde von den beiden Wirtschaftsverbänden und von deren Mitgliedern explizit als Standortvorteil im Sinne von Exzellenz, Effektivität - kurze Wege - und Kundennähe für Liechtenstein bewertet. In den Ausführungen der Standortstrategie wird in den Massnahmen zusätzlich ein grosses Augenmerk auf die weitere Steigerung der Effizienz der Verwaltung gelegt, mit dem Ziel, über die Ausschöpfung der Möglichkeiten der digitalen Informationstechnologien diese laufend zu steigern. Zu Frage 2: Die Standortstrategie 2.0 sieht es als eine von vier Aufgaben des Staates an, leistungsfähige Infrastrukturen wie Strassen und öffentlicher Verkehr bis hin zur Infrastruktur im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Die Pendlerströme und deren verkehrstechnische Anbindung an Liechtenstein sind ein wichtiges Puzzleteil in der Gesamtschau der Verbesserungsmöglichkeiten des liechtensteinischen Wirtschaftsstandorts. Ob diese Anbindung durch die S-Bahn FL.A.CH oder über andere Massnahmen im Bereich des öffentlichen Verkehrs stattfindet, war und ist nicht Gegenstand der Standortstrategie 2.0. Zu Frage 3: Die Standortstrategie 2.0 hat sich bei vielen Massnahmen das Ziel gesetzt, die Attraktivität des Werkplatzes über Deregulierung und Bürokratieabbau zu steigern. Ein verpflichtendes Mobilitätsmanagement würde dieser Zielsetzung widersprechen und könnte insbesondere im Vergleich mit ausländischen Werkplätzen, welche eine solche Massnahme nicht kennen, ein Standortnachteil sein. Zu Frage 4: Wie in der Beantwortung zu Frage 3 ausgeführt, sieht die Regierung in einem verpflichtenden Mobilitätsmanagement eher einen komparativen Standortnachteil. Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abg. Helen Konzett Bargetze zum Thema :
Zu Frage 1: 648 juristische Personen sind als Eigentümer von 3'063 Grundstücken im Grundbuch verzeichnet. Von den 3'063 Grundstücken stehen 1'034 im Eigentum von Bürgergenossenschaften. Die 3'063 Grundstücke gliedern sich in 2'243 Liegenschaften, Parzellen, und 656 Stockwerkseigentumsanteile und 130 sind als selbständige und dauernde Baurechte und 34 als Miteigentumsblätter ausgestaltet. Zu Frage 2: Die Beantwortung dieser Frage bedarf einer manuellen Auswertung obiger 3'063 Grundstücke und kann in der verfügbaren Zeit nicht erstellt werden.Zu Frage 3: Ja, dies wird geprüft.Zu Frage 4: Beim Grundstückserwerb durch juristische Personen erfolgt die Prüfung wie auch beim Grundstückserwerb durch natürliche Personen je nach dem geltend gemachten Interesse wie folgt: - Soll das zu erwerbende Grundstück der wirtschaftlich berechtigten Person einer juristischen Person zur Deckung ihres inländischen Wohn- oder Erholungsbedürfnisses dienen, muss die Begünstigtenregelung das zu erwerbende Grundstück eindeutig einem bestimmten Begünstigten zuordnen. Zudem muss der Begünstigte sich ausdrücklich das Grundstück grundverkehrsrechtlich anrechnen lassen.
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Die betreffende begünstigte Person muss insbesondere auch die allgemeinen Voraussetzungen, wie sie auch bei natürlichen Personen vorliegen müssen, erfüllen.
- Soll das zu erwerbende Grundstück einer erwerbenden juristischen Person dazu dienen, darauf die Betriebsstätte ihres inländischen Betriebes zu errichten oder zu erweitern, bezieht sich die Prüfung nicht auf die wirtschaftlich berechtigte Person, sondern es gilt hier, dass die juristische Person ihr eigenes berechtigtes Interesse geltend machen muss. Das Interesse besteht hier in der Notwendigkeit des Grunderwerbs zur Errichtung oder Erweiterung des in Frage stehenden Betriebes.
- Soll das zu erwerbende Grundstück Zwecken des sozialen Wohnungsbaues dienen, ist Voraussetzung, dass es sich bei der erwerbenden juristischen Person um eine gemeinnützige handelt.
- Soll das zu erwerbende Grundstück einer juristischen Person zur Überbauung mit Eigentums- oder Mietwohnungen oder der Erstellung von gewerblichen Räumen dienen, ist die wirtschaftlich berechtigte Person zwar in der Regel bekannt. Die Genehmigung wird jedoch in der Praxis nicht deshalb verweigert, weil die wirtschaftlich berechtigte Person bereits wirtschaftlich berechtigte Person einer anderen juristischen Person ist, welche ihrerseits über ein zur Überbauung geeignetes Grundstück verfügt.
Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Pio Schurti zum Thema :Zu Frage 1: Weil das Amt für Umwelt durch seinen Amtsleiter ausreichend vertreten war.Zu Frage 2: Der Bericht wurde vom Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt und einem externen Fachbüro erstellt. Der Dialog mit den Betroffenen, vertreten durch die VBO, wurde zudem geführt. Zu Frage 3: Dies hat gar nichts zu bedeuten.Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abg. Karin Rüdisser-Quaderer zum Thema :
Zu Frage 1: Nein, es wurden keine Verhandlungen aufgenommen. Ich habe den vierten österreichischen Verkehrsminister meiner Amtszeit kennengelernt und ihm die Position von Liechtenstein betreffend das S-Bahn-Projekt dargelegt. Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass Gespräche nötig sind über die Ende 2017 auslaufende Eisenbahnkonzession.Zu Frage 2: Die Position der Regierung bezüglich der S-Bahn ist unverändert. Solange Österreich nicht zu der gemeinsam ausverhandelten Finanzierungsvereinbarung vom Herbst 2012 steht, bleibt das Projekt sistiert.Zu Frage 3: Der inhaltliche Schwerpunkt des geplanten Treffens mit dem neuen österreichischen Verkehrsministers wird die Eisenbahnkonzession sein, die Ende 2017 ausläuft.Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Herbert Elkuch zum Thema :Zu Frage 1: Momentan wird in Form eines Dammes auf etwa die Höhe des bestehenden Rheindammes geschüttet. Die endgültige Ausgestaltung und Schüttungshöhe wird erst in der Zukunft festgelegt werden. Zu Frage 2: Der Betrieb der Deponien im Rahmen der abfallrechtlichen Bewilligung ist Aufgabe der Gemeinden, wobei diese eng mit den zuständigen Landesbehörden zusammenarbeiten und mit diesen10. Juni 2016 | 1574 | Beantwortung der Kleinen Anfragen |
die Planungen abstimmen. Hinsichtlich der Materialschüttung in der Deponie Eschen laufen momentan die notwendigen Abklärungen für einen Entscheid zum zukünftigen Vorgehen. Zu Frage 3: Wie sie dem erwähnten Gemeinderatsprotokoll entnehmen können, wurde die von Ihnen zitierte Aussage betreffend der Kompensation von landwirtschaftlichen Flächen nicht im Kontext mit einer bevölkerungsschutzrelevanten Fragestellung gemacht, sondern hinsichtlich den raumplanungsrechtlichen Bestimmungen über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlichen Bodens. In Art. 4 des Gesetzes über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens wird festgehalten, dass landwirtschaftliche Nutzflächen unter gewissen Bedingungen ohne entsprechende Kompensation auszoniert werden können, sofern es sich bei der alternativen Nutzung um ökologisch und hochwasserschutztechnisch motivierte Projekte handelt.Zu Frage 4: Zur Energiemenge der produzierten sowie verbrauchten Lebensmittel in Liechtenstein liegen der Regierung keine Zahlen vor. Der Selbstversorgungsgrad liegt aber bei etwa 45%. Dieser Wert basiert auf den in der Schweiz angewendeten Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Selbstversorgung. Ende der achtziger Jahre hat die Regierung eine Studie zur Selbstversorgung in Krisenzeiten erstellen lassen. Die Berechnung erfolgte analog und gestützt auf die Krisenvorsorge in der Schweiz und kam zum selben Ergebnis. Auch wenn man die Betrachtung über die Flächeneinheit anstellt (2'500 m2/Person und Jahr) kommt man ungefähr auf eine theoretische Selbstversorgung von 42% bis 47%, je nach Einbezug der Grenzertragsflächen. Zu Frage 5: Diese Frage ist schwierig zu beantworten, da der Boden sehr unterschiedliche Qualitäten und Anbaueigenschaften haben kann. Gemäss Landwirtschaftsstatistik wurden im Jahr 2013 in Liechtenstein 3'567 Hektaren landwirtschaftliches Land bewirtschaftet, davon 1'268 Hektaren Ackerland. Mit der Produktion von Getreide, Kartoffeln und Gemüse auf ackerbaufähigem Land können pro Flächeneinheit wesentlich mehr Menschen ernährt werden, als dies bei Grünland der Fall ist. Das grösste Defizit, wenn man den Verbrauch im Inland decken wollte, besteht daher beim hochwertigen ackerbaufähigen Land. Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Alois Beck zum Thema :Zu Frage 1: Das Ziel des Treffens mit dem neuen österreichischen Verkehrsminister Jörg Leichtfried ist ein Austausch betreffend die Ende 2017 auslaufende Eisenbahnkonzession.Zu Frage 2: Das Projekt S-Bahn ist derzeit sistiert und kein Thema für die Regierung, solange Österreich nicht zur gemeinsam abgestimmten Finanzierungsvereinbarung vom Herbst 2012 steht.Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Pio Schurti zum Thema :Zu Frage 1: Die GPS-Fahrzeugortung ist heute Stand der Technik und gehört in zahlreichen Unternehmen zur Grundausstattung der Fahrzeuge wie zum Beispiel in Bauunternehmen. In Liechtenstein haben unter anderem auch die Landespolizei und die LKW eine GPS-Ortung in ihren Fahrzeugen eingebaut. Seit Jahren sind zudem bereits alle Fahrzeuge der Transportunternehmer, welche im Winterdienst für das Land tätig sind und auch das Pikett-Fahrzeug des Werkbetriebs mit einem GPS-Gerät ausgestattet. Die Ortung dient zur Abrechnung der Einsätze und zum Schutz der Mitarbeiter, insbesondere bei einem ausserordentlichen Ereignis. Denn so kann im Ereignisfall zum Beispiel auch gegenüber anderen Behörden belegt werden, wann und wo das Fahrzeug im Einsatz war. Mit der Fahrzeugortung kann zudem durch eine bessere Arbeitseinteilung, kürzere Wege und optimierte Einsatzaufträge eine Effizienzsteigerung im Werkbetrieb erreicht werden. Zu Frage 2: Die GPS-Fahrzeugortung dient ausschliesslich Geschäftszwecken und nicht der Überwachung einzelner Mitarbeiter. Dies ist datenschutzrechtlich zulässig. Zur genauen Ausgestaltung des Systems10. Juni 2016 | 1575 | Beantwortung der Kleinen Anfragen |
erarbeitet das Amt für Bau und Infrastruktur in Zusammenarbeit mit der Datenschutzstelle ein internes Reglement.Zu Frage 3: Siehe hierzu Frage 1.Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Elfried Hasler zum Thema :Die Schweiz führt am 1. Juli 2016 ein verbessertes System zu Fahreignungsuntersuchungen ein. Das Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport plant dieselben Erleichterungen für über 70-jährige Fahrzeugführer und -führerinnen einzuführen wie die Schweiz. In diesem Zusammenhang ist unter anderem vorgesehen, die bereits bestehende Möglichkeit der lediglichen Beschränkung und nicht Aufhebung der Fahrberechtigung bei medizinischer Begründbarkeit, in der Verordnung neu präziser zu regeln. So könnte sodann die Motorfahrzeugkontrolle die Fahrberechtigung zum Beispiel mit einem Autobahn- oder Nachtfahrverbot verknüpfen. Es wäre auch möglich, die Fahrberechtigung auf speziell ausgerüstete Fahrzeuge - zum Beispiel mit Bremsassistent oder Automatikgetriebe - oder auf Fahrten innerhalb eines bestimmten Gemeindegebiets oder auf bestimmte Strecken zu beschränken. Dies würde der Beibehaltung der Mobilität dienen, vorausgesetzt der Gesundheitszustand der betroffenen Person erlaubt die Fahrten auf sichere Art und Weise und die Person hält sich strikt an die Anordnungen. Aufgrund des EWR-Rechts und der leicht anderen Gesetzesgrundlagen im Vergleich zur Schweiz sind in Liechtenstein noch verschiedene Abklärungen vorzunehmen und die geplante Änderung wird der Regierung in den kommenden Wochen zur Genehmigung unterbreitet. Zudem wird in diesem Kontext auch die Regelung der Fahreignungsabklärung von Fahrzeuglenker und -lenkerinnen hinsichtlich des Alters und der Intervalle geprüft. Diese müssen sich gemäss den geltenden Vorschriften ab dem 70. Altersjahr alle zwei Jahre einer Untersuchung unterziehen.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Pio Schurti zum Thema : Ich danke dem Abgeordneten für diese Kleine Anfrage. Damit wird, nachdem die Homepage bereits sehr grosse Resonanz in bedeutenden Schweizer Medien gefunden hat, nun endlich auch wieder in Liechtenstein über die Qualität der Ernährung an öffentlichen und privaten Anlässen gesprochen. Rechtzeitig zur Grillsaison und zur Jahreszeit, in der viele Vereins- und Verbandsanlässe stattfinden und auch rechtzeitig zur Fussballmeisterschaft EURO 2016, können sich die Organisatoren mit Ideen für schmackhafte Speisen und Getränke dazu inspirieren lassen, Alternativen zu den normalerweise angebotenen Produkten anzubieten. Immer mehr Personen sind an einer abwechslungsreichen und gesunden Ernährung interessiert. Diese werden neue und gesunde Angebote an Anlässen sehr zu schätzen wissen. Besonders wichtig ist es auch, Kindern beizubringen, dass Feiern nicht nur mit den üblichen, ernährungstechnisch oft eher bedenklichen Speisen und Getränken in Verbindung gebracht werden. Ich fordere die Organisatoren von Anlässen und auch private Gastgeber dazu auf, sich auf dieser Homepage umzusehen. Alleine schon die grafische Gestaltung ist sehr gelungen. Dazu kommen die hervorragend fotografierten Speisen. Da läuft einem buchstäblich das Wasser im Mund zusammen. Die Rezeptauswahl ist mittlerweile erweitert und die Fehler der Anfangsversion, welche zu einiger Erheiterung, aber eben auch zu hoher Aufmerksamkeit geführt haben, sind mittlerweile korrigiert. Das Projekt ist das Resultat einer Arbeitsgruppe, welche aus Vertreterinnen der Gesundheitskommissionen der Gemeinden bestand, unter denen sich auch eine professionelle Ernährungsberaterin befand. Sie haben mit grosser Motivation sehr viel Arbeit geleistet und ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, ihnen herzlich dafür zu danken. Mit wenig Geld und viel Engagement konnte ein Projekt verwirklicht werden, das meines Erachtens den Zeitgeist trifft und auf positive Weise eines der grösseren Gesundheitsprobleme, nämlich die ungesunde Ernährung und das oft damit zusammenhängende Übergewicht, thematisiert.10. Juni 2016 | 1576 | Beantwortung der Kleinen Anfragen |
Zu Frage 1: Gemäss aktueller Abrechnung betrugen die direkten Kosten CHF 17'132.40, darin enthalten sind Kosten für Gestaltung und Aufschaltung der Webseite, Schriften, Broschüre, Druck der Broschüre, etc. Über die Stunden der Personen im Amt sowie den Stundenaufwand der Mitgliederinnen der genannten Gesundheitskommissionen der Gemeinden wurde nicht Buch geführt, sodass dazu keine Angaben gemacht werden können. Zu Frage 2: Im Vorwort der Broschüre ist die Absicht folgendermassen beschrieben: «Natürlich gehören Wurst und Brot weiterhin zum traditionellen Angebot, jedoch sollen gesunde Alternativen zur Selbstverständlichkeit werden.» Im Bereich der gesunden Ernährung geht es nicht darum, Zwang auszuüben, Leute zu bevormunden, indem man ihnen ihre geliebte Wurst verbietet. Immer mehr Menschen sind sich aber der Tatsache bewusst, dass wir generell zu viel Salz, zu viel Zucker und zu viele Kalorien zu uns nehmen und wünschen sich, dass sie ihren Hunger an Anlässen mit gesunden Lebensmitteln stillen können, die sich meistens auch durch eine geringere Energiedichte auszeichnen. Dieses zunehmende Bedürfnis stösst heute aber nur auf ein geringes Angebot. Und so ist es eben das Ziel, dieses Angebot zu schaffen und Veranstalter darauf hinzuweisen, dass sich viele Personen gerne bewusster ernähren und ihnen auch eine entsprechende Ideensammlung für ihren Anlass zu präsentieren. Die Homepage ist bereits auf grosse Resonanz gestossen. Es wurden nicht nur viele Besucher gezählt, diese haben bei ihren Besuchen jeweils auch viele Seiten angeklickt. So konnten im April 3'037 Seitenbesucher gezählt werden, im Mai 1'515 und im Juni 1'290. Die Anzahl Seitenklicks entwickelte sich folgendermassen: April 89'428, Mai 16'531, Juni 16'710. Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Wendelin Lampert zum Thema :Zu Frage 1: Es gibt in der schweizerischen Rechtsprechung keine Rechenformel, wonach ein Teil von Dividendenzahlungen in AHV-beitragspflichtigen Lohn umgerechnet würde, sondern es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Zu prüfen ist dabei, ob ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Lohn beziehungsweise ein offensichtliches Missverhältnis zwischen eingesetztem Vermögen und Dividende besteht. Dabei werden deklariertes AHV-Einkommen und branchenübliches Gehalt einerseits und Dividendenzahlung und Aktienwert anderseits zueinander in Beziehung gesetzt, um zu bestimmen, ob ein Teil der ausgeschütteten Dividende als beitragsrechtlich massgebendes Einkommen aufzurechnen ist. Dabei beurteilt das schweizerische Bundesgericht die Angemessenheit des beitragsfreien Vermögensertrags nicht in Relation zum Nennwert, Nominalwert, sondern entscheidend ist für das Bundesgericht der effektive wirtschaftliche Wert der Aktien - Eigenkapital inklusive offene und stille Reserven. Es geht also um verschiedene Messgrössen, die zu einander in Beziehung zu setzen sind: - Dividendenrendite, das heisst das Verhältnis Dividende - totale Ausschüttung - zur steuerlichen Aktienbewertung
- Branchenüblicher Lohn, das heisst, nur sofern die Dividendenrendite grösser als 10% ist, erfolgt eine Betrachtung der branchenüblichen Lohnhöhe - hierfür steht in der Schweiz ein Lohnrechner zur Verfügung.
Wenn dermassen betrachtet ein Lohn unangemessen tief erscheint, erfolgt eine Aufrechnung der Dividende als Lohn, allerdings höchstens bis zur Höhe des branchenüblichen Gehalts, was bei Geschäftsführern einen gewissen Spielraum lässt.Zu Frage 2: Es liegen keine statistischen Zahlen hierzu vor.10. Juni 2016 | 1577 | Beantwortung der Kleinen Anfragen |
Zu Frage 3: Die AHV-Anstalt in Liechtenstein lehnt sich an den von der Steuerverwaltung für Geschäftsinhaber festgesetzten Lohn an. Sie macht keine über die Feststellungen der Steuerverwaltung hinausgehenden Umrechnungen von Dividenden in AHV-pflichtigen Lohn. Zu Frage 4: Keine - siehe Antwort zu Frage 3.Zu Frage 5: Das Steuergesetz enthält im Unterschied zum AHV-Gesetz genau zu diesem Thema eine ausdrückliche Regelung auf Gesetzesstufe. Wie in der vom Abgeordneten Lampert erwähnten Stellungnahme auf Seite 29 ausgeführt, regelt Art. 14 Abs. 2 Bst. d des Steuergesetzes die Grundsätze zur Bemessung der Angemessenheit des Lohnes von Firmeninhabern. Wie dort auf Seite 30 weiter ausgeführt, wird in Liechtenstein eine möglichst weit gehende Harmonisierung des steuerrechtlichen und des AHV-rechtlichen Lohnbegriffs angestrebt. Dazu wurden in der Vergangenheit auch mehrere Verordnungsbestimmungen angepasst, um eben diese Harmonisierung herbeizuführen. Nach Einschätzung der AHV-Anstalt besteht derzeit keine Notwendigkeit, beim AHV-rechtlichen Lohnbegriff betreffend Löhne von Firmeninhabern vom steuerlichen Lohnbegriff abzuweichen. Die Steuerverwaltung betreibt betreffend die Löhne von Firmeninhabern bereits eine Missbrauchsbekämpfung. Nach Ansicht der AHV-Anstalt erscheint es nicht sinnvoll beziehungsweise angezeigt, dass die AHV-Anstalt diesbezüglich eine andere Methode zur Prüfung der Angemessenheit anwenden würde als die Steuerverwaltung. Dies wäre wohl auch mit dem verfassungsmässig gewährleisteten Gleichheitsgebot und/oder Willkürverbot kaum vereinbar.Regierungsrätin Aurelia Frick
Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Pio Schurti zum Thema :Zu Frage 1: Da der Staat sich nicht als Kulturveranstalter sieht und auch nicht als Kulturveranstalter auftritt, gibt es kein solches Konzept. Zu Frage 2: Staatliche Institutionen haben den gesetzlichen Auftrag, Plattformen zu bilden und damit Kulturanbieter des Landes zusammenzubringen. Staatliche Institutionen haben zusätzlich die Aufgabe, das Bewusstsein für Kunst und Kultur zu fördern. Diese Aktivitäten lassen sich unter den Auftrag «Unterstützung und Förderung von kulturellen Initiativen» subsumieren. Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abg. Judith Oehri zum Thema :Zu Frage 1: Gemäss Bildungsstatistik 2015 belaufen sich die Kosten auf der Kindergarten-/Primarstufe auf CHF 22'000 und auf der Realschulstufe auf CHF 25'500 pro Schulkind. Den beiden Privatschulen, die Waldorfschule in Schaan und die formatio in Triesen, werden derzeit auf der Primarstufe pro Kind mit Wohnsitz in Liechtenstein CHF 2'000 und auf der Sekundarstufe CHF 4'000 an Subventionen ausgerichtet, für ausländische Kinder etwa ein Drittel davon. Zu Frage 2: Gemäss Verfassung hat der Staat dafür zu sorgen, dass der obligatorische Unterricht in den Elementarfächern in öffentlichen Schulen unentgeltlich erteilt wird. Damit ist das Bildungswesen primär staatliche Aufgabe. Die Privatschulen sind dazu eine wertvolle Ergänzung. Mit einer verstärkten staatlichen Unterstützung der Privatschulen würde das staatliche Schulsystem in Richtung staatlich subventioniertes Schulsystem überführt und die Privatschulen würden ihren privaten Charakter verlieren. Für den Landeshaushalt würden wesentliche Zusatzkosten entstehen, da zum Beispiel auf der Primarstufe 50% der Lohnkosten der Lehrpersonen von den Gemeinden übernommen werden und die Infrastrukturkosten vollumfänglich von den Gemeinden getragen werden. Aus finanzieller Sicht sprechen zudem Planbarkeit sowie Auslastung und somit die Wirtschaftlichkeit dagegen. Zu Frage 3: Die grösste Herausforderung bestünde wohl weniger in den gesetzlichen Anpassungen als vielmehr im grundsätzlichen Kulturwandel. Zudem wären Fragen der Aufgabenteilung und der Finanzie-10. Juni 2016 | 1578 | Beantwortung der Kleinen Anfragen |
rung zwischen Land und Gemeinden bedeutend. Zu erwähnen ist, dass bereits heute eine Schule in einem anderen Schulbezirk besucht werden kann. Dazu ist eine Bewilligung des Schulamtes notwendig. Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abg. Karin Rüdisser-Quaderer zum Thema : Zu Frage 1: Der Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen ist eine herausfordernde Tätigkeit für die Lehrerinnen und Lehrer. Dazu stehen ihnen verschiedene Formen der Unterstützung zur Verfügung. Das Angebot der Schulsozialarbeit ist dabei eines davon, welches im Gesamtkontext beurteilt werden muss. Weitere sind der Einsatz von Ergänzungslehrpersonen oder schulinterne Projekte, wie zum Beispiel das Projekt «Schulinsel» an den Gemeindeschulen Triesen. Das Schulamt hat im März dieses Jahres Lehrpersonen zu einem thematischen Austausch eingeladen, in welchem es darum ging, Verhaltensschwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern zu verstehen und die Unterstützung für die Lehrerinnen und Lehrer zu optimieren. Zu den Fragen 2 bis 5: Die Regierung und das Schulamt sind sich der Bedeutung der Schulsozialarbeit als Teil der Unterstützung für Lehrerinnen und Lehrer bewusst und sind bereit zu handeln, wenn die Notwendigkeit dazu besteht. Dazu wird das Angebot der Schulsozialarbeit regelmässig evaluiert. -ooOoo-