Motion zur Öffnung der Ehe für alle der Abgeordneten Dagmar Bühler-Nigsch, Albert Frick, Sebastian Gassner, Manuela Haldner-Schierscher, Norma Heidegger, Franziska Hoop, Johannes Kaiser, Georg Kaufmann, Wendelin Lampert, Daniel Oehry, Bettina Petzold-Mähr, Sascha Quaderer, Patrick Risch, Daniel Seger und Karin Zech-Hoop vom 21. September 2022
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, sehr geehrte Mitglieder der Regierung, geschätzte Besucher, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 8: Motion zur Öffnung der Ehe für alle, Motion der Abgeordneten Dagmar Bühler-Nigsch, Albert Frick, Sebastian Gassner, Manuela Haldner-Schierscher, Norma Heidegger, Franziska Hoop, Johannes Kaiser, Georg Kaufmann, Wendelin Lampert, Daniel Oehry, Bettina Petzold-Mähr, Sascha Quaderer, Patrick Risch, Daniel Seger und Karin Zech-Hoop vom 21. September 2022. Ich eröffne die Diskussion.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren in der Regierung, sehr geehrte Gäste. Ich freue mich. Am 21. September 2022 haben Patrick Risch und ich stellvertretend für 15 Abgeordnete, darunter die gesamte Fraktion der Freien Liste, die gesamte Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei und zwei Abgeordnete der VU die «Motion zur Öffnung der Ehe für alle» beim Parlamentsdienst eingereicht. Ich habe mich gefreut, dass nach so vielen Gesprächen, Diskussionen und auch Landtagssitzungen dieser Schritt endlich gemacht werden konnte. Und ich freue mich auch jetzt, dass wir diese Motion heute hier in diesem Hohen Haus behandeln, und ich hoffe und hege die Zuversicht, dass noch mehr Abgeordnete als die Motionäre diese Motion überweisen werden. Die Zeit ist dafür reif. Die Motionäre beantragen die «Öffnung der zivilrechtlichen Ehe für alle» ungeachtet des Geschlechts und der sexuellen Orientierung und dass alle noch bestehenden rechtlichen Unterschiede zwischen gleich- und gemischtgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften beseitigt werden sollen. Beantragt wird nicht mehr, sondern dasselbe, was gemischtgeschlechtlichen Paaren bereits rechtlich möglich ist. Damit sollen in der Zukunft auch Diskriminierungen der Vergangenheit angehören. Liechtenstein würde damit als letztes deutschsprachiges Land die Ehe für alle öffnen. Auch unsere beiden Nachbarstaaten kennen die Ehe für alle, im Falle von Österreich seit 2019 und im Falle der Schweiz seit Herbst 2021. In Europa sind es mittlerweile 18 Länder, die die Ehe für alle eingeführt haben und weltweit kommen 13 weitere Länder dazu. Soweit es öffentlich bekannt ist, stehen die beiden Souveräne unseres Landes einer Öffnung der Ehe für alle offen gegenüber. Es gibt wohl Gegner und diese Stimmen sollen auch gehört werden, doch meiner Ansicht nach und damit bin ich nicht alleine, sind sie in der Minderheit, dies zeigte sich beispielsweise auch bei der Abstimmung zum Partnerschaftsgesetz, als 68,75% der abgegebenen Stimmen für das Partnerschaftsgesetz stimmten. Das sind mehr als zwei Drittel und mit diesem Ergebnis hätte ich nicht in meinen kühnsten Träumen gerechnet. Deshalb bin ich auch bezüglich der Öffnung der Ehe für alle optimistisch. Eine Ablehnung aus religiösen Gründen ist übrigens nicht angezeigt, da mit der vorliegenden Motion nur die zivilrechtliche Ehe für alle geöffnet werden soll. Die kirchliche Ehe, unabhängig von der Konfession, bleibt der jeweiligen Religionsgemeinschaft überlassen und ist nicht Teil der Motion. Ein Blick auf die Entwicklung in Liechtenstein zeigt, dass sich seit der erstmaligen Forderung nach einem Partnerschaftsgesetz im Jahr 2001, also vor 21 Jahren, die auf eine Initiative des damaligen FL-Abgeordneten Paul Vogt zurückging, einiges getan hat. Nach mehreren parlamentarischen Vorstössen konnte im Herbst 2011 endlich das Partnerschaftsgesetz in Kraft treten, danach wurde das Namensrecht angepasst und aufgrund von mehreren StGH-Verfahren ist nun auch die Stiefkindadoption möglich, herrscht im Bereich der Fortpflanzungsmedizin Gleichheit, indem sowohl für gleich- wie auch gemischtgeschlechtliche Paare nichts geregelt ist. Weiter erhalten wir in diesen Tagen den Bericht und Antrag zur Gleichbehandlung im Bereich Adoption und werden diesen im Dezember-Landtag erstmals behandeln. Auch dies freut mich und es zeigt, dass es vorwärtsgeht in Sachen Chancengleichheit. Einen Dank dafür möchte ich ganz besonders an die Regierung, die Regierungsrätin und ihre Mitarbeitenden richten, dass sie hier so schnell gehandelt haben. Die Öffnung der Ehe ist die logische Konsequenz, damit gleichgeschlechtliche Paare sich nicht mehr outen müssen, beispielsweise wenn sie sich bewerben, eine neue Stelle antreten oder auch auf gewissen Reisen. Diese unfreiwilligen Outings führen bis heute leider immer wieder zu negativen Erfahrungen, die Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben, erfahren. Personen, die noch nie ein Outing, insbesondere ein unfreiwilliges am eigenen Leib erlebt haben oder zumindest miterlebt haben, können wohl nicht nachempfinden, was dies an Energie kostet und was für Ängste in einem dabei vorgehen. Die viel geforderte öffentliche Diskussion läuft nun seit Langem und wird auch weitergeführt werden. Mit der Überweisung wird auch Bezug auf die Aussage der Regierung genommen, wonach aus dem Landtagsentscheid vom 6. Mai zwar die vollständige Gleichstellung im Bereich Adoption und Fortpflanzungsmedizin als Forderung des Landtags zu folgern sei, nicht aber die Öffnung der Ehe für alle. Diese Forderung müsse aus dem Volk selbst mittels Initiative oder aber aus dem Parlament mittels Motion kommen. Mit der Überweisung dieser Motion antworten wir auf die Aussage der Regierung, so wie es auch die rund 1'200 Personen, die an der ersten Li-Pride am 11. Juni teilgenommen haben, gefordert haben. Mit der Annahme der Ehe für alle in Liechtenstein verspreche ich mir auch ein besseres Abschneiden von unserem Land beim ILGA-Rating. Bisher rangierten wir beispielsweise im Jahre 2019 auf dem Platz 42 von 49 und waren weit entfernt von der Schweiz auf Platz 21 oder Österreich auf Platz 18, ganz zu schweigen von den Spitzenreiterländern Malta, Dänemark, Belgien, Norwegen, Luxemburg und Schweden.Mit der Überweisung dieser Motion an die Regierung nehmen wir niemandem etwas weg, doch denjenigen, die davon betroffen werden, erhalten Rechtsgleichheit und die damit verbundenen Erleichterungen, indem sie gleichbehandelt werden. Auch würde Liechtenstein als Staat ein deutliches Statement zur Chancengleichheit abgeben und einen wichtigen Schritt nach vorne gehen. Darum ersuche, nein bitte ich Sie, diese Motion zu überweisen. Lassen sie uns nach vorne gehen. Die Zeit dafür ist jetzt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort, Herr Präsident. Mein Vorredner, der Abg. Daniel Seger, hat die vielen Argumente bereits gut dargelegt. So kann ich mich kurzfassen. Manchmal ist es so, dass die Zeit einfach reif ist. Bei der Öffnung der Ehe für alle habe ich ganz stark diesen Eindruck: Die Zeit ist reif. Es freut mich, dass 15 Abgeordnete aus drei Fraktionen dieses wichtige gesellschaftspolitische Thema gemeinsam einbringen. Es zeigt mir, dass dem Gesetzgeber, also Ihnen geschätzte Abgeordnete, die rechtliche Gleichbehandlung von Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung ein wichtiges und zentrales Anliegen ist. Ich bin der Überzeugung, dass wir im 21. Jahrhundert keine derartigen Diskriminierungen auf Gesetzesebene mehr zulassen dürfen. Die Legislativen in vielen Staaten, die auf demokratischen Grundlagen aufgebaut sind, haben die Ehe für alle bereits vor Jahren eingeführt. Nun ist die Zeit reif, dass Liechtenstein nachzieht. Und noch ein Argument ist für mich zentral: Bei diesem gesellschaftspolitischen Thema verliert niemand etwas. Doch jene, die es betrifft, gewinnen ganz viel. Nämlich die Möglichkeit, die Lebensgemeinschaft, die sie mit ihrem Partner, ihrer Partnerin führen, auf eine verbindliche und weltweit anerkannte Basis zu stellen und so jeder Benachteiligung aus dem Weg zu gehen. Deshalb würde es mich freuen, wenn diese Motion noch mit mehr als 15 Stimmen überwiesen würde. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Norma Heidegger
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Zu aller erst möchte ich mich bei den Initianten der «Motion zur Öffnung der Ehe für alle», insbesondere bei den Abgeordneten Daniel Seger und Patrick Risch, für die Ausarbeitung und Einreichung der Motion bedanken. Ich bin der Meinung, dass ein Staat nicht bestimmen sollte, wie die Menschen ihr Privat- und Familienleben gestalten sollen. Zudem sollte eine Gesellschaft die Menschen nicht aufgrund ihrer Sexualität diskriminieren. Jeder soll so leben dürfen, wie er es für richtig hält, und ob und wie ein Paar seine Partnerschaft rechtlich regeln will, soll ihm freigestellt sein. Das ist Selbstbestimmung. Damit diese Ungleichheit korrigiert wird, braucht es eine gesetzliche Grundlage und diese soll mit der Einreichung dieser Motion endlich geschaffen werden. Ein wichtiger und längst überfälliger Schritt in Richtung Gleichstellung. Dies kurz und knapp meine Argumentation, weshalb ich die Motion unterstütze. Die Motion führt sehr gut und detailliert aus, dass mit wenig Aufwand diese Ungleichbehandlung beseitigt werden kann. Ich habe diese Motion aus Überzeugung unterzeichnet und werde sie auch an die Regierung überweisen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Es wurde bereits erwähnt, 2011 trat das Partnerschaftsgesetz in Liechtenstein in Kraft. Dazumal hat man wohl aus politischen und ideologischen Gründen das Wort «eingetragene Partnerschaft», einen von der Ehe abweichenden Begriff, gewählt. Durch das Partnerschaftsgesetz haben gleichgeschlechtliche Paare in Liechtenstein heute im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, in der beruflichen Vorsorge, im Ausländer- und Einbürgerungsrecht, im Steuerrecht, vermögensrechtlich sowie im übrigen öffentlichen Recht die gleichen Rechte wie Ehepaare. Und im Mai wurde auch entschieden, dass künftig gleichgeschlechtliche Paare auch nicht mehr von der Adoption und Fortpflanzungsmedizin ausgeschlossen werden. Gleichgeschlechtliche Paare können also heute schon ihrer Gemeinschaft denselben gesetzlich geregelten Rahmen geben wie gemischtgeschlechtliche Paare. Ich habe die Motion wirklich einige Male gelesen und ich würde von den Motionären gerne ganz konkret wissen, welche Rechte im Ehegesetz geregelt werden, im Partnerschaftsgesetz aktuell aber noch fehlen, ich bitte hier um eine entsprechende Antwort. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Franziska Hoop
Besten Dank für das Wort, Herr Landtagspräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. «Für die Konservativen ändert sich nichts, für die Betroffenen aber die Welt.» Das war mein Abschlussstatement anlässlich der aktuellen Stunde im Oktober-Landtag 2021 und dem stimme ich immer noch zu 100% zu. Wir haben das grosse Glück, in einer modernen und liberalen Gesellschaft zu leben. In einer Gesellschaft, die sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für die Verhärtung des Strafrechts bei Sexualstraftaten oder eben die Ehe für alle einsetzt. Um was geht es den betroffenen Personen bei dieser Motion? Es geht ihnen um «basic human rights» - grundlegende Menschenrechte. Die gleichen Rechte haben, als Gleichberechtigte respektiert zu werden. Ist dies in einem modernen und liberalen Land wie Liechtenstein zu viel verlangt? Meiner Meinung nach nicht. Die Stimmen der Gegner und Gegnerinnen dieser Motion sind laut und werden gehört, weshalb ich kurz darauf eingehen möchte. Vor was haben die Gegnerinnen und Gegner dieser Motion Angst? In Gesprächen mit sehr unterschiedlichen Personen höre ich immer wieder, dass sie auf keinen Fall eine Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare ermöglichen wollen. Die Hauptargumentation: Kinder brauchen eine Mama und einen Papa. Meiner Meinung nach brauchen Kinder vor allem eines: Bezugspersonen, die ihnen Liebe schenken, zu ihnen eine starke Bindung aufbauen und ihnen das Gefühl von Sicherheit geben. Das können Mamas, Papas, Nanas, Nenis, Tanten, Onkel, Gottas, Göttis, Freunde oder auch Bekannte sein. Meine Arbeit als Sozialpädagogin bestätigt mir das: Denn es gibt in Liechtenstein viel zu viele Elternpaare in ganz «normaler Besetzung» mit Mama und Papa, die streiten, und dadurch jegliche Beziehung von einem Elternteil zum Kind schädigen, bis hin zum Kontaktabbruch. Ist das besser?Nun, diese Argumentation sei einmal dahingestellt, denn in der Motion geht es insbesondere um die Öffnung der Ehe für alle. Das heisst, in Liechtenstein gibt es bis dato die Möglichkeit der eingetragenen Partnerschaft. Diese wird in anderen Ländern aber nicht als Ehe gewertet. Aus diesem Umstand stellen sich mir viele Fragen. Nur eine davon als Beispiel: Darf der nach liechtensteinischem Recht eingetragene Partner im Ausland darüber entscheiden, ob der in den gemeinsamen Ferien schwer verunfallte Partner weiterhin lebenserhaltende Massnahmen erhält oder die Maschinen abgeschaltet werden, so wie er sich dies gewünscht hätte? In Serbien zum Beispiel dürfen Männer beziehungsweise Frauen den gleichgeschlechtlichen Partner beziehungsweise die Partnerin nicht einmal im Spital besuchen, dies gemäss Aussage eines Betroffenen in der Sitzung der Parlamentarischen Plattform für die Rechte von LGBTI-Personen in Europa an der Parlamentarischen Versammlung des Europarates im Oktober 2022.In Serbien, Belgrad, sollte auch die Europride im September 2022 aufgrund Sicherheitsbedenken der Behörden abgesagt werden. Sie fand nach vorgängiger Absage und darauffolgenden Protesten schlussendlich in kleinem Rahmen statt. Die Europride wird seit 1992 jährlich in grösseren Städten Europas abgehalten. «Pride» ist ein englischer Begriff und stammt aus der amerikanischen Lesben- und Schwulenbewegung. Das international übernommene Wort soll einen selbstachtenden und daraus folgenden stolzen Umgang mit der eigenen sexuellen Identität beschreiben. Denn es soll jeder so sein dürfen, wie er ist. Es soll niemand sich vor anderen verstecken oder verstellen müssen. Seit 30 Jahren stehen Menschen mit verschiedensten Hintergründen an den Europrides für ihre Rechte ein. In Liechtenstein wird erst jetzt – und nach der ersten Liechtenstein-Pride – eine Motion zur Öffnung der Ehe für alle eingereicht und dis-kutiert. Eine Motion, die grundlegende Menschenrechte bieten soll. Wie gesagt, für die Konservativen ändert sich nichts, für die Betroffenen aber die Welt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Frick
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Nun liegt die Motion vor, die Beauftragung der Regierung, dem Landtag eine Gesetzesänderung vorzulegen, um die zivilrechtliche Ehe für alle zu öffnen ungeachtet des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Alle noch bestehenden rechtlichen Unterschiede zwischen gleich- und gemischtgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften sollen darin auch beseitigt werden. Hoppla, das ging jetzt aber sehr schnell und die Motionäre haben demnach mächtig auf das Gaspedal gedrückt. Die vorliegende Motion sieht den Fokus darin, dass die zivilrechtliche Ehe für alle möglich sein soll, ungeachtet des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Die Motionäre führen aus, dass die angestrebte eingetragene Partnerschaft nicht das erstrebte Ziel gewesen sei, denn diese werde vielfach als «Ehe zweiter Klasse» wahrgenommen und daher nur die zivilrechtliche Ehe für alle der einzige Weg ist eine Gleichstellung herbeizuführen. Warum dem so sein soll, hat die Landtagsvizepräsidentin bereits angefragt und auch ich bin froh um die Beantwortung der Frage. Die Motion ist gespickt mit Zahlen und Fakten aus verschiedenen anderen Ländern, wie da und dort das Thema gehandhabt wird. Auch das Rating, wonach sich Liechtenstein auf Platz 38 befindet wird hervorgehoben. Dann die eigentliche wirkliche Begründung fällt für mich sehr dürftig aus. So wird das Zwangsouting bei Bewerbungen, Anstellungen und Auslandsreisen angeführt. Wichtig jedoch finde ich, dass aber in der Motion darauf hingewiesen wird, dass die religiöse Ehe ausdrücklich davon nicht betroffen ist. Der Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren bleibt somit der Definition der Religionsgemeinschaften überlassen, das ist, wie gesagt, richtig und wichtig und dem kann ich nur beipflichten. Unter dem Strich ist mir die vorliegende Motion in meiner Entscheidungsfindung nicht wesentlich hilfreich gewesen. Für mich ist aber wichtig, daran glaube ich, dass Gott den Menschen den freien Willen gegeben hat. Das heisst, der Mensch allein ist verantwortlich für sein Tun und Handeln. Ich glaube an den freien Willen des Menschen und auch an das Recht für sich selbst entscheiden zu können, und vor allem zu dürfen, wen ich auf dieser Welt lieben darf, und dass es ein Menschenrecht ist, das jedem Menschen auf diesem Planeten zusteht, ohne dass man diesbezüglich diskriminiert wird, gesellschaftlich wie auch vonseiten des Gesetzgebers. Dies ist meine Überzeugung, die mich dazu bewegt, dass ich diese Motion überweisen werde. Einem Satz in der vorliegenden Motion kann ich einiges abgewinnen, das wurde auch schon erwähnt: «Mit der Öffnung der zivilrechtlichen Ehe für alle wird niemanden etwas weggenommen, der oder die davon nicht persönlich betroffen ist.» Das ist so und wie schon erwähnt haben wir alle den freien Willen bekommen und das Recht für sich zu entscheiden, wen ich liebe und wen nicht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Vorab, ich bin für eine Gleichbehandlung aller Bürger unabhängig der sexuellen Orientierung inklusive für diejenigen Personen, die unter dem Sammelbegriff Queer zusammengefasst sind. Aus meiner Sicht sollten die beiden Rechtsinstitute Partnerschaftsgesetz und Ehegesetz bestehen bleiben. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Ein Bund der Partnerschaft ist in einigen Bereichen, vor allem im biologischen mit Ungleichheiten gegenüber einem Bund der Ehe behaftet. Mit zwei Gesetzeswerken kann der Unterschied spezifischer und daher besser geregelt werden. Die private Freiheit der sexuellen Selbstbestimmung beinhaltet die Existenz von Unterschieden in der sexuellen Identität und die Möglichkeit für Erwachsene Optionen im gesetzlichen Rahmen für das Sexualverhalten zu wählen, beispielsweise eine Neuorientierung der Geschlechtszugehörigkeit oder einer anerkannten gleichgeschlechtlichen Beziehung mit dem Ziel in dauerhafter Gemeinschaft zu leben. Aufgrund dieses Rechts und dem verfassungsmässigen Gleichheitssatz ist eine Diskriminierung nicht gestattet. Der Gesetzgeber muss eine rechtliche Gleichstellung sicherstellen. In unserer Gesetzgebung sind gleichgeschlechtliche und ungleichgeschlechtliche Bindungen in zwei Rechtsinstituten geregelt. So haben es die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gewollt. Noch bleibt einiges übrig, was zu regeln ist. Die Regierung arbeitet an der Chancengleichheit und wird dem Landtag einen Bericht und Antrag vorlegen, bevor jetzt alles überstürzt behandelt wird, meine ich, sollte zuerst die von der Regierung in Arbeit befindliche Anpassung in Zusammenhang mit dem Partnerschaftsgesetz abgewartet und beraten werden. Mit zwei Gesetzeswerken können aus meiner Sicht spezifische Einzelheiten genau den jeweiligen Bedürfnissen von gleichgeschlechtlichen und ungleichgeschlechtlichen Paaren angepasst werden ohne Kompromisse. Die Familie, Mutterschaft, Vaterschaft, Kindheit im traditionellen Sinne ist verfassungsrechtlich geschützt. Damit wird ein kontinuierlicher Generationswechsel ermöglicht als Voraussetzung für die Erhaltung einer Entwicklung des Volkes Liechtensteins. Zwei Menschen unterschiedlichen Geschlechts ermöglichen eine Fortpflanzung, das beinhaltet seit jeher die Ehe. Das Ehegesetz regelt diese Verhältnisse. Gleichgeschlechtliche Paare können sich nicht fortpflanzen, es braucht mindestens eine weitere Person des anderen Geschlechts dazu und das ist ein grosser Unterschied zur Ehe. Da gibt es dann einen Elternteil 1, einen Elternteil 2 und Elternteil 3. Das ist ein wesentlicher Unterschied von Partnerschaft und Ehe. Mit zwei Rechtsinstituten könnte dieser Unterschied berücksichtigt werden zum Wohl der Kinder, aber auch zum Wohl der Erwachsenen. Das Folgende, das kann jetzt auch als Frage aufgefasst werden, Art. 37 in der Verfassung: «Die römisch-katholische Kirche ist die Landeskirche und geniesst als solche den vollen Schutz des Staates.» Die römisch-katholische Kirche kennt das Sakrament der Ehe, gleich wie in der liechtensteinischen Gesetzgebung, mit der die Ehe für die Bindung für Mann und Frau vorenthalten ist.Erzbischof Wolfgang Haas hält es für seine heilige Pflicht, die Haltung der katholischen Kirche im Hinblick auf die angestrebte Einführung der Ehe für alle neuerlich hervorzuheben und ruft die Abgeordneten zum Widerstand auf. Der Angriff auf die gottgewollte Ehe sei eine teuflische Attacke. Der Begriff Ehe ist sowohl durch die Gesetzgebung als auch durch unsere Landeskirche geschützt. Die Landeskirche wiederum steht verfassungsmässig verankert unter dem vollen Schutz des Staates. Die Abgeordneten sind berufen, in Konformität und nach den niedergeschriebenen Grundsätzen und Bestimmungen der Verfassung zu handeln. Aufgrund der Implementierung der römisch-katholischen Kirche in die Verfassung kann oder zumindest sollte ein Abgeordneter nicht gegen die Kirche handeln. Es ist unser Pflicht Gesetze derart auszugestalten, dass sie wohl den weltlichen als auch den kirchlichen Anschauungen Genüge tun, das heisst, die römisch-katholische Kirche geniesst in der Verfassung den vollen Schutz. Aufgrund der Verkettung Kirche und Verfassung können aus meiner Sicht gleichgeschlechtliche Paare nicht den Bund der Ehe eingehen. Dafür muss ein anderer Name geschaffen werden. Jetzt haben wir das Partnerschaftsgesetz oder die Partnerschaft. Die Konstellation in Liechtenstein verlangt für gleichgeschlechtliche Paare ein separates Rechtsinstitut. Zusammengefasst kann aus meiner Sicht mit zwei Rechtsinstituten die Partnerschaft und die Ehe besser im Detail geregelt werden und wenn die Partnerschaft in die Ehe überführt wird, sehe ich eine Kollision mit der Verfassung, da die römisch-katholische Kirche geschützt ist und diese dem Begriff Ehe ausschliesslich für den Bund mit Frau und Mann vorsieht. Es geht mir nicht darum, ob jemand die Staatsreligion lebt oder nicht. Wir haben Religionsfreiheit. Es geht darum, dass wir keine Gesetze schaffen sollten, die nicht im Einklang mit der verfassungsmässig geschützten Staatsreligion stehen.Dann noch etwas aus der Begründung. Also in der Begründung wird als grosse Benachteiligung der Sache mit dem Zwangsouting hervorgehoben. In einem Beispiel wird ein Nachteil bei einer Bewerbung und Anstellung angeführt, da aus den offiziellen Dokumenten die sexuelle Orientierung herausgeht und diese für eine Anstellung möglicherweise sich nachteilig auswirkt. Ja, es ist so, wenn in den Dokumenten Ehe statt Partnerschaft steht, kann im Bewerbungsgespräch die sexuelle Orientierung möglicherweise verschleiert werden. Wenn Partnerschaft drinsteht, ist der Fall von vorneherein klar. Bei einer Anstellung wird aber früher oder später die Wahrheit an den Tag treten. Es gibt wenige, die ein perfektes Doppelleben über eine lange Zeit führen können. Zudem arbeiten Personen in einer eingetragenen Partnerschaft nicht schlechter als andere. Betreffend eine Anstellung haben viele Personen Nachteile, die ihnen angeboren sind. Es gibt Stellen für die eine attraktive Person Voraussetzung ist. Oder wer kein Musikgehör hat, wird es für eine Anstellung in einem Orchester schwer haben. Ich glaube, dass die Benachteiligung oder das Outen einfach dazu gehört. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Sebastian Gassner
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Einer modernen und jungen Generation wird oft vorgeworfen, dass Verlässlichkeit, Planungssicherheit und Verbindlichkeit an Bedeutung verlieren. Eine traditionelle Ehe widerspricht diesem wahrgenommenen Trend essenziell. Die Bemühungen von gleichgeschlechtlichen Paaren machen aber deutlich, wie sehr diese Tradition und die damit verbundenen Werte selbst in einer schnell verändernden Welt gefragt sind. Dieses Interesse an einer neu interpretierten, aber stets traditionellen Ehe erfreut sowohl mein konservatives Herz als auch meinen liberalen Verstand. Für mich war es eigentlich immer unerklärlich, wieso der Glaube an das Konstrukt der Ehe trotz der hohen Scheidungsquoten noch immer so hoch ist. Doch jeder, der sich heute das Ja-Wort gibt, lebt im Glauben und in der Hoffnung, dass seine oder ihre Ehe etwas Besonderes ist und allen Statistiken trotzen wird. Aus diesem Grund bin auch ich vor einem Jahr Teil dieses exklusiven Kreises der Eheleute geworden. Und nichts hätte mich davon abhalten können die Frau, mit der ich den Rest meines Lebens verbringen möchte zu heiraten. Ausser natürlich es wäre verboten gewesen oder ich hätte gewusst, dass jeder Franken nur noch die Hälfte wert sein wird. Das ist natürlich nur ein Witz. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn man sich auf seinen Partner verlassen kann und sich zu einer Ehe committet hat, scheint vieles nur noch halb so schwer und auch die Ausgaben teilen sich durch zwei. Hätte uns der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben, hätte sich das als Schlag ins Gesicht angefühlt. Zudem muss es im Interesse der Allgemeinheit sein, wenn sich die Menschen dazu committen, gegenseitig für sich zu sorgen. Aus diesem Grund gibt es in einigen Ländern gar eine gesellschaftliche Pflicht zur Ehe. Ein gesetzliches Eheverbot ist das krasse Gegenteil. Ich gestehe, auch selbst persönliche Berührungsängste mit gleichgeschlechtlichen Paaren zu haben. Der beschämende Blick, wenn sich in meiner Umgebung gleichgeschlechtliche Paare küssen, ist nicht verurteilend, sondern ist einfach nur meinem Umgang mit einer unbekannten Situation geschuldet. Als Gesetzgeber und Gesellschaft sollten wir ein klares Zeichen setzen, dass wir bemüht sind, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften in Zukunft als selbstverständlich und gleichwertig wahrzunehmen. De facto werden diese immer in der Minderheit bleiben, weshalb sie auf unsere Unterstützung angewiesen sind. Ich gebe meine Stimme für die Ehe für alle, damit sich die traditionelle Ehe auch im 21. Jahrhundert für alle Teile der Gesellschaft weiterentwickeln kann. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Vielen Dank meinen Vorrednern mit den vielen positiven Wortmeldungen. Vieles wurde schon gesagt und vielen kann ich zustimmen, jedoch den Ausführungen des Abg. Herbert Elkuch kann ich rein gar nichts abgewinnen. Wie bereits ausgeführt, geht es hier einzig und allein darum, gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit zu geben, vor dem Zivilstandesamt die Ehe einzugehen. Es geht darum, dass zwei Menschen heiraten können. Menschen die sich gefunden haben und sich entschliessen fortan zusammenzuleben und eine Gemeinschaft bilden zu wollen. Diese Motion hat nichts mit einer kirchlichen Trauung zu tun. Es liegt nicht in der Kompetenz der Politik dies einzuführen oder einzufordern. Wenn eine Religionsgemeinschaft die Segnung eines Paares, egal welchen Geschlechts anbietet, so kann es diese Religionsgemeinschaft tun oder eben lassen. Mit dieser Motion, welche von Daniel Seger und mir ausgearbeitet worden ist, soll es in Zukunft möglich sein, dass auch gleichgeschlechtliche Paare bei amtlichen Formularen beim Zivilstand «verheiratet» ankreuzen können. Die Tatsache, dass heute für eingetragene gleichgeschlechtliche Paare der Zivilstand «in eingetragener Partnerschaft» lautet, führt oft zu einem Zwangsouting vor den inländischen und ausländischen Behörden oder am Arbeitsplatz. In bestimmten Fällen ist es heute sogar für eingetragene Paare ratsam bei der Einreise in bestimmte Länder die Tatsache zu verschweigen, dass man in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Das ist kein Zustand und soll unter anderem mit der Öffnung der Ehe korrigiert werden. Die Landtagsvizepräsidentin hat gefragt, was mit einer Ehe für alles geregelt ist, was in der eingetragenen Partnerschaft nicht ist. Der Zivilstand ist genau so eine Sache. Wenn ich gefragt werde, ob ich verheiratet bin, antworte ich mit - verheiratet - in eingetragener Partnerschaft. Gerne gebe ich eine Frage zurück: Wäre es gerechtfertigt, dass der Zivilstand nicht gleichlautend ist, wenn es keine Unterschiede zwischen der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft gibt? Wäre dem so, dass eine offensichtliche Markierung von LGBTIQ-Paaren notwendig ist und diese sich «in eingetragener Partnerschaft» bezeichnen müssen, so wäre dieses rein nur eine Diskriminierung als Erkennungsmerkmal. Das Votum des Herrn Abg. Elkuch suggeriert, dass sich die Ehe nach den biologischen Merkmalen der Partner orientieren soll. Heisst es nun, nur zwei Menschen die zeugungsfähig sind und ein Kind zeugen können, eine Ehe eingehen dürfen? Wie sieht es mit gemischtgeschlechtlichen Paaren aus, die keine Kinder haben können? Wie sehen sie die Situation, wenn zwei Frauen eine eingetragene Partnerschaft eingehen und dann eine Partnerin sich entscheidet das Geschlecht zu wechseln. Hat diese Person dann das Recht die Ehe einzugehen oder wird ihr dies verwehrt, weil sie kein Kind zeugen kann. Weiters suggerieren sie, dass nur römisch-katholische Menschen hier im Landtag Einsitz haben dürfen, denn nur sie entsprechen Ihrer Meinung nach der Verfassung. So verstehe ich Ihren Einwand. Ihr Partei-kollege hat heute den Ausdruck «Goht's noch» gebraucht. Die gleiche Aussage muss ich darauf ebenfalls vorbringen «Goht's noch»? Die Zeit ist reif für eine Ehe für alle. Vielen Dank für ihre Stimme.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Dagmar Bühler-Nigsch
Besten Dank für das Wort. Als Mitunterzeichnerin der Motion habe ich meine Zustimmung zu diesem gesellschaftspolitischen wichtigen Thema bereits zum Ausdruck gebracht. Es freut mich, dass die Motion parteiübergreifend eingereicht wurde und somit dem Bedürfnis der Einführung der Ehe für alle noch mehr Gewicht verliehen wurde. Es ist an der Zeit, die eingetragene Partnerschaft und die zivilrechtliche Ehe für alle gleichzustellen und Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen zu beseitigen. Eine Ungleichbehandlung aufgrund sexueller Orientierung ist für mich im Jahr 2022 mit einem liberalen Gesellschaftsbild und einem modernen Rechtsstaat nicht mehr zu vereinen. Die mögliche Änderung des Zivilstands in «verheiratet» statt «in eingetragener Partnerschaft» verhindert künftig das Zwangsouting bei Bewerbung, Anstellung und Auslandreisen, dies ist für mich ein wichtiges Argument. Durch die Lancierung dieser Motion bleibt genügend Zeit und Raum für eine breite öffentliche Diskussion in der Bevölkerung. Die Ehe für alle ist für mich ein wichtiges Zeichen für die generelle Chancengleichheit. Die Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Paare in den Bereichen Adoption und Fortpflanzungsmedizin ist von der Regierung bereits separat in Bearbeitung und ist nicht Bestandteil dieser Motion. Bei all diesen Themen steht für mich nämlich das Kindswohl und das Wohl und Selbstbestimmungsrecht der Frauen und Mütter im Vordergrund. Doch jetzt hier mit dieser Vorlage geht es allein um die Ehe für alle und das ist für mich ein klarer Fall. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Eine kurze Anmerkung meinerseits, gegen die Ehe für alle ist nichts einzuwenden. Es ist eine Frage rechtsstaatlicher Gerechtigkeit und auch eine Frage der Nächstenliebe. Ich hätte mir zwar gewünscht, dass der zweite Satz des Motionstextes weggelassen wird, da ich ihn für überflüssig halte und mit dem ersten Satz eigentlich alles gesagt wäre. Wie es in der Motionsbegründung selbst heisst, hat die Regierung bereits die Vernehmlassung zur Gleichbehandlung im Bereich Adoption gestartet und auch angekündigt, an einer gesetzlichen Regelung der Fortpflanzungsmedizin zu arbeiten. Der Landtag wird also mit diesen beiden Themen ohnehin gesondert befasst werden und wird dazu Entscheidungen zu treffen haben. Dies ist meine kurze, knappe Anmerkung zur Klarstellung. Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Zuerst möchte ich allen wohlwollenden und zustimmenden Voten meinen ausdrücklichen Dank aussprechen. Sie haben es damit hinbekommen, dass mein Herzklopfen, dass ich davor schon bei meinem Votum hatte, weiterhin angehalten hat. Ich bin bei diesem Votum sicherlich emotional und es lässt mich halt einfach auch nicht kalt. Die Landtagsvizepräsidentin wie auch der Abg. Peter Frick haben noch Fragen an mich gestellt, und zwar inwieweit das Ehegesetz Sachen vorsieht, die das Partnerschaftsgesetz nicht vorsieht, das werde ich sehr gerne ausführen. Im Ehegesetz ist beispielsweise die Verlobung vorgesehen, diese ist im Partnerschaftsgesetz nicht vorgesehen. Es gibt unterschiedliche Lösungen für die Auflösung der Ehe beziehungsweise der entsprechenden Fristen bei der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe. Bei der Ehe sind Trauzeugen gesetzlich vorgesehen und notwendig, bei der eingetragenen Partnerschaft nicht. Bei der Ehe gibt es ein Ja-Wort, bei der eingetragenen Partnerschaft ist es nicht vorgesehen von Gesetzes wegen. Das Zivilstandesamt kommt dementsprechend aber dennoch entgegen, dass, wenn es gewünscht wird, dann auch gemacht wird. Der grosse Unterschied, der wirklich auch Konsequenzen haben kann, sind die Zivilstände. Das sind zum einen verheiratet, geschieden und verwitwet. Bei der eingetragenen Partnerschaft heisst es, in eingetragener Partnerschaft, in aufgelöster Partnerschaft und das Pendant zu verwitwet weiss ich jetzt gerade nicht mehr. Ich müsste da wahrscheinlich meinen E-Mail-Verkehr durchschauen. Entschuldigen Sie, wenn ich das jetzt nicht weiss. Das ist dasjenige. Der Abg. Peter Frick hat noch gemeint, wir würden hier jetzt auf das Gaspedal drücken oder wir hätten auf das Gaspedal gedrückt. Ich kann Ihnen sagen, diese Meinung teile ich überhaupt nicht. Wenn eine Gesetzesvorlage 21 Jahre braucht, bis sie einigermassen mehrheitsfähig ist, dann drückt man nicht aufs Gas. Dann sind wir in Liechtenstein wieder einmal das gesellschaftspolitische Schlusslicht. Ich denke, es ist endlich soweit und ich bin froh und ich kann Ihnen auch versichern, gerade auch die betroffenen Menschen hier, hätten es sich schon viel länger gewünscht, dass die Ehe für alle in Liechtenstein geöffnet wird. Vielleicht haben Sie das in ihrer beruflichen Karriere noch nicht miterlebt und mussten noch nie ein Zwangsouting mit betreuen, diese Menschen leiden zum Teil enorm. Weil sie von ihren Familien auch in Liechtenstein verstossen werden oder auch Probleme an ihrem Arbeitsplatz bekommen.Wenn Sie ausführen, die Begründung sei dürftig ausgefallen, dann weiss ich nicht, was Sie sich gewünscht hätten. Hätten Sie sich gewünscht, dass wir alle 52 Gesetze, die mit dem Partnerschaftsgesetz abgeändert wurden, hier einzeln aufgeführt werden? Dann hätten wir wahrscheinlich ein 150-seitiges Manuskript Ihnen vorgelegt, hätten dann den Vorwurf bekommen, es ist viel zu vielfältig, man würde die Zeit vergeuden. Wir, der Abg. Patrick Risch und ich, haben versucht, uns auf das Wesentliche zu konzentrieren, weil wir hier in einem Milizparlament sind und wir zwei auch nicht unendliche Ressourcen hatten, um diesen Vorstoss vorzubereiten. Wir haben das in unserer Freizeit gemacht. Und wir sind beide übrigens auch in der GPK und Sie können sich vorstellen, was wir diesen Sommer alles zu tun hatten.Dann noch das Votum des Abg. Herbert Elkuch: Nein, wir warten nicht weiter und wir wollen auch nicht noch länger zuwarten und endlose Diskussionen führen, die Zeit ist jetzt reif für diese Motion. Das hat sich für mich auch klar daran gezeigt, dass hier 15 Personen die Motion unterzeichnet haben, über drei Parteien hinweg. Zwei vollständige Parteien und mehrere Abgeordnete auch der Vaterländischen Union und es war uns beiden - das war ja auch der Aufruf im letzten Jahr - ganz, ganz, ganz wichtig, dass es sich hier nicht eine Partei das auf die Fahne schreibt. Es soll möglichst breit getragen werden, denn LGBT oder eben gleichgeschlechtliche Paare gibt es in allen Parteien, davon bin ich überzeugt. Dann hat uns die Regierung auch aufgefordert beziehungsweise das Volk, dass wir mit einem parlamentarischen Vorstoss die Ehe für alle öffnen. Ich glaube, dieser Aufforderung ist die LGBT-Community nachgekommen mit der ersten sehr erfolgreich durchgeführten liPride in Schaan, an der 1'200 Personen teilgenommen haben, an der wir hier Botschafter hatten. Wir hatten den amerikanischen Botschafter, den französischen Botschafter, die britische Botschafterin, eine schweizerische Spitzenpolitikerin hier, die allesamt Reden gehalten haben mit Ausnahme des französischen Botschafters, der aber auch am Staatsfeiertag wieder hier war. Und man hat uns und auch der Community gesagt: Wir werden euch beistehen, wir werden euch unterstützen, wenn ihr unsere Hilfe braucht. Es kam eben diese Forderung aus der Community, die Ehe für alle zu öffnen. Hier drinnen hat man auch schon gespürt, es kann eine Mehrheit geben und da war dann einfach auch dieser Vorstoss der nächste Schritt.Dann bezüglich Fortpflanzungsmedizin muss ich nur sagen, diese ist von der Motion nicht umfasst, da dort, in dem nichts geregelt ist, für gleichgeschlechtliche wie auch für gemischtgeschlechtliche Paare Gleichbehandlung besteht. Etwas muss ich jetzt einfach noch äussern: Sie sagen die römisch-katholische Ehe und die rechtliche Ehe seien dasselbe. Nein, das ist es eben nicht. Die römisch-katholische Ehe fordert, dass praktisch eine Ehe nur dann eingegangen werden darf, um Kinder zu zeugen. Die zivilrechtliche Ehe hat mit der Religion nichts zu tun und mit Ihrer Aussage schlagen Sie einfach Paaren, bei denen eine oder zwei Personen zeugungsunfähig sind, eine schallende Ohrfeige ins Gesicht. Sie wissen vielleicht nicht, wie diese Personen teilweise leiden, weil sie keine Kinder bekommen können. Ich weiss von einem Paar, bei dem der Pfarrer dieser Person, die zeugungsunfähig war, gesagt hat: Dann musst du dich halt scheiden lassen. Das kann es nicht sein, auch heute nicht mehr. Ich glaube, die zivilrechtliche Ehe ist einfach so, man will füreinander Rechte und Pflichten eingehen und für einander da sein. Es kann in der gesetzlichen Ehe nicht das Ziel sein, dass nur die Ehe vom Gesetzgeber gutgeheissen wird, wenn Kinder daraus entstehen können. Und Zeugungsunfähigkeit - darum muss ich auch sagen, es gibt nicht nur gleichgeschlechtliche Paare, die keine Kinder bekommen können, sondern es gibt auch gemischtgeschlechtliche Paare. Diese können dann eben unfreiwillig keine Kinder bekommen und diese leiden auch sehr stark. Die Trennung von Kirche und Staat, ich denke, das ist etwas, was wir uns einmal anschauen müssen. Bei der Anstellung ist dieses Zwangsouting doch ein grosses Thema, wenn sie einen liberalen Arbeitgeber haben oder einen Vorgesetzten, der liberal ist, dann haben Sie wenige oder gar keine Probleme. Wenn Sie aber einen erzkonservativen Vorgesetzten haben, der Ihnen noch sagt: Ich bin liberal, ich habe kein Problem. Und nachher stellt sich heraus, dass er doch ein Problem hat, dann wird es keine schöne Anstellung, das kann ich Ihnen sagen. Dann noch eine Frage, die ich zum Schluss stellen möchte: Wenn Sie sich irgendwo vorstellen, sei es bei einer Arbeitsstelle oder wenn Sie jemanden neu kennenlernen, sagen Sie da, dass Sie heterosexuell sind? Von uns, von gleichgeschlechtlich liebenden Personen oder die in eingetragener Partnerschaft leben, erwarten Sie, dass man das offenlegen muss. Das macht niemand, das sagt man mir auch immer wieder: Warum müsst ihr euch eigentlich immer wieder erklären, warum müsst ihr immer wieder für euere Rechte kämpfen, weil wir haben sie einfach. Bitte fragen Sie sich das einmal. Ich glaube, das sind alles einfach auch Punkte, die dafür sprechen, dass die Ehe für alle jetzt und zeitnah geöffnet wird. Und ich danke der Regierung hier von ganzem Herzen, dass sie beispielsweise gerade bei der Adoption dermassen schnell vorgegangen ist, dass wir bereits im Dezember-Landtag einen Bericht und Antrag in 1. Lesung behandeln dürfen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Ja, zur Kirche und Verfassung, da wollte ich einfach darauf hinweisen, dass es in der Verfassung diese Verkettung ist. Das muss ja irgendwo in Einklang gebracht werden, wenn der Begriff Ehe für alles verwendet wird. Ich meine, die Ehe ist einfach ein Bund zwischen zwei ungleichgeschlechtlichen Personen, das andere ist gleichgeschlechtlich. Aber das Ziel ist ja das Gleiche, beide leben zusammen und freuen sich so. Ich wollte überhaupt nichts sagen oder ich habe es auch nicht gesagt, dass zwei gleichgeschlechtliche Personen sich nicht zusammenfinden sollen, auch miteinander leben, das ist ihr Recht, das zweifele ich auch nicht an. Dann zum Hinweis, dann können hier nur katholische Abgeordnete sein. Ich meine, wir haben Religionsfreiheit, es ist nicht an die Religion gebunden, es kann sich auch jemand von einer anderen Konfession aufstellen lassen. Das steht überhaupt nicht zur Debatte, das wäre ja ein ganz anderes Thema und das könnte man auch vor keinem Menschrecht irgendwie durchbringen. Ja, das Comingout das ist natürlich immer eine Frage, weil ich denke, wenn sich jemand nicht outet, dann ist ständig die Belastung da, dass es jemand erfährt oder irgendwie wird es hineingetragen. Ich denke, es ist für die Person einfacher, wenn es gleich gesagt wird, dass es so ist. Man sieht es ja an der Mimik des Arbeitgebers, dann ist vielleicht diese Stelle ein Notbehelf, aber keine Dauerstelle. Sonst ist immer das versteckt Halten oder die Gefahr oder die Angst da, dass es von aussen irgendwo zugetragen wird, und ich finde, das ist eine Belastung. Darum denke ich, es ist einfacher, wenn es jemand sagt, welche sexuelle Richtung, ob schwul oder lesbisch oder wieder eine andere, und es möglichst langsam, aber frühzeitig macht, bevor da irgendwie Probleme entstehen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank für das Wort. Ich kann mich den Ausführungen meines Kollegen vollumfänglich anschliessen. Ich glaube, ich habe es jetzt verstanden, um was es geht. Es geht eigentlich nicht um das Thema Ehe, sondern um die Zivilstandsbezeichnung. So wie ich es jetzt verstanden habe. Da könnte man ja problemlos zwei Rechtsinstitute bestehen lassen. Denn es gibt eben tatsächlich diese Probleme, welche mein Kollege Elkuch angesprochen hat, mit dem freien Zugang zur Fortpflanzungsmedizin, das hat auch der Landtagspräsident angesprochen, dann gibt es ja schlussendlich einen Elternteil 1 einen Elternteil 2 und einen Elternteil 3. Dem können Sie jetzt ja wirklich nicht mehr widersprechen, dass es hierzu Lösungen braucht. Man kann doch nicht einfach einen Elternteil verschweigen. In einer normalen Ehe bei Fortpflanzung gibt es nun einmal einen Elternteil 1 und einen Elternteil 2, da besteht in aller Regel kein Elternteil 3. Es kann auch sein, dass es einen Elternteil 3 braucht und das hat der Abg. Seger gut angesprochen und da habe ich auch ein gewisses Verständnis, dass es nicht für alle gleich, nicht für alle einfach ist. Nicht jeder ist zeugungsfähig und nicht jede Familie, auch nicht jede heterosexuelle Familie, kann Kinder bekommen. Aber in der Regel und in der Natur gibt es halt gewisse Hindernisse, die nicht umgangen werden können. Da kann man unterschiedlicher Ansicht sein, inwieweit hier die Medizin unterstützen können soll. Hier, da gebe ich Ihnen auch recht, gibt es Politiker, die weltfremde und kuriose Ansichten haben, und es gibt auch Geistliche, die haben Ansichten, die vor Irrtum nicht gefeit sind. Wenn sich da halt die Menschen von Geistlichen oder auch von uns Politikern dermassen in die Irre führen lassen, dann ist es schwierig, das gibt es immer auf der Welt. Wir sehen es auch in Europa, dass es hier Schwierigkeiten gibt und hier in die Irre geführt wird. Da muss man halt seinen eigenen Menschenverstand einschalten. Man kann nicht wegen jedem und allem, was einem irgendwo in die Quere gelegt wird, gleich daraus eine riesen Geschichte machen.Dann habe ich auch verstanden, die Probleme in der Familie mit einem Outing werden auch mit dem Thema Ehe für alle und mit dem Zivilstand nicht gelöst. Aber das ist natürlich ein Problem, da wird sich die Gesellschaft aber entwickeln, da bin ich überzeugt. Wenn ich nur mit meiner Tochter über dieses Thema rede, dann bin ich mir dann nicht mehr ganz sicher, da sind wir uns nicht mehr einig in allen Dingen. Das ist so, da wandelt sich die Gesellschaft und ich denke, dieses Problem wird sich früher oder später lösen. Auch die Probleme am Arbeitsplatz, da kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das noch in naher Zukunft noch grosse Probleme gibt. In der Vergangenheit, da gebe ich Ihnen recht, da sind sicher Probleme entstanden und hat es Probleme bei Erzkonservativen gegeben. Ich würde mich schon als ziemlich konservativ bezeichnen und ich hätte absolut kein Problem damit. Wenn Sie einen Arbeitnehmer suchen, der die Leistung erbringen will und kann, dann wird sich die sexuelle Orientierung kaum als Hindernis darstellen. Dass es natürlich schräge Blicke gibt und Unverständnis gibt, ist so, aber das können Sie nicht mit einem Gesetz lösen. Das haben Sie selbst gesagt, auch mit dem Thema Ehe für alle, wird das nicht gelöst werden. Weil wenn Sie einen Arbeitgeber haben, so wie Herbert Elkuch ausgeführt hat, dem das nicht gefällt, dann sind Sie vermutlich beim falschen Arbeitgeber. Dann müssen Sie ihn wechseln, denn das hilft Ihnen schlussendlich nichts, diesen werden Sie kaum umstimmen können, auch nicht mit einem Gesetz. Aber das gilt auch für andere Sachen, wenn dem Arbeitgeber nicht gefällt, dass man mit Jeans zur Arbeit kommt, und man hat nur Jeans und man will Jeans tragen, dann ist es einfach der falsche Arbeitgeber. Ich denke, das sind Probleme, die sich nicht lösen lassen.Für mich ist nicht unbedingt das Thema Ehe für alle das Problem, sondern der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Ich denke, Kinder müssen Klarheit haben, wer ihre Eltern sind. Eltern sind Männer und Frauen in erster Linie. Natürlich kann ein gleichgeschlechtliches Paar Kinder auch aufziehen, sie können ihnen die Liebe schenken, die es nötig hat, da gebe ich Ihnen in allen Fragen recht. Aber irgendwann wird die Frage auftauchen, wer ist meine leibliche Mutter, wer ist mein leiblicher Vater. Und diese Antwort muss man einfach geben können. Ich glaube, das können Sie auch nicht abstreiten. Dann sehen Sie, auf einmal taucht ein Elternteil 3 auf, weil man sich fragt, ich habe zwei Mütter, ich habe zwei Väter, aber da fehlt doch irgendetwas. Irgendwann wird ein Kind verstehen, dass etwas fehlt und da ist einfach wichtig, dass man hier eine ehrliche Antwort geben kann. Wenn das Kind den Wunsch entwickelt, diesen Elternteil 3 zu sehen, dann darf das auch nicht verhindert werden. Solche Dinge sind einfach festzulegen und zu definieren, und für mich geht das alles eben nicht und auch dieses Wunschkonzert geht für mich irgendwo nicht. Das geht mir einfach zu weit.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Darf ich zwischendurch kurz an mein Rundschreiben erinnern, wir haben sehr viele parlamentarische Eingänge und die brauchen erfahrungsgemäss sehr viel Zeit. Ich möchte einfach daran erinnern, es geht ja heute um eine Motion, mit der wir die Regierung beauftragen eine Gesetzesvorlage einzubringen. Dann werden wir das Thema wieder diskutieren und wahrscheinlich sehr ausführlich. Heute geht es darum, ob wir die die Motion überweisen wollen oder nicht. Und die Meinungsbildung diesbezüglich ist sehr eindeutig. Also vielleicht können wir uns doch ein bisschen kürzer fassen.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank für das Wort. Danke für die Beantwortung meiner Frage, ich frage gerade nochmals weiter. Dies aufgrund der Voten der Vorredner aus den Reihen der DPL. Wie sähe es denn aus, wenn diese zwei Gesetze, also das Partnerschaftsgesetz und das Ehegesetz, nach wie vor nebeneinander bestehen bleiben würden, aber im Partnerschaftsgesetz auch die Verlobung, Auflösung, das mit dem Trauzeugen, das Ja-Wort geregelt wird und darin einfach auch aufgenommen wird, dass man bei gleichgeschlechtlichen Bindungen auch die Worte verheiratet, geschieden, verwitwet verwenden darf. Denn, wie ich aus den Voten herausgehört habe, geht es den Motionären also im Konkreten vor allem darum, dass gleichgeschlechtliche Paare diese Bezeichnungen für sich nutzen dürfen. Was eben insoweit Sinn macht, wenn man Bewerbungen schreibt, da haben wir auch gewisse Punkte, die dem widersprechen, oder auch wenn man auf Reisen geht. Meine Vorredner haben das auch gesagt, das kommt dann mit der Zeit heraus. Man hat zu Beginn vielleicht ein Zwangsouting, wenn man die Bewerbung einschickt, aber wenn man länger an der Arbeitsstelle ist, wird es sicher herauskommen. Ich glaube, dass sich diese Einstellung zukünftig auch ändern wird. Unsere Nachkommen sind diesbezüglich schon sehr aufgeschlossen. Eine andere Lösung wäre natürlich, wenn der Staat dem Zivilstand nicht mehr so viel beimessen würde und jeden als Individuum betrachten würde. Wenn man zum Beispiel in Bewerbungen nicht mehr nach dem Zivilstand fragen dürfte. Man darf ja auch heute schon bei den Bewerbungen ganz legal sagen, ich bin nicht schwanger, auch wenn ich schwanger bin. Und wie ich gesehen habe, wird heute schon bei vielen Einreiseformularen, ich habe mir da einmal die Mühe gemacht einige anzuschauen, nicht im arabischen Raum, aber im europäischen, dass bei vielen Einreiseformularen schon gar nicht mehr nach dem Zivilstand gefragt wird und das finde ich auch richtig so. Was ich aber auch ganz klar sagen muss und das ist nun einmal meine ganz persönliche Meinung, ich verbinde das Wort «Ehe» unzweifelhaft mit der katholischen Kirche und der Verbindung zwischen Mann und Frau, das ist einfach so. Und das ist auch die Krux der Sache, dass man hier gleiche Begriffe verwenden will, für zwei unterschiedliche Sachen, das ist das Sakrament der Ehe, ich bin katholisch erzogen worden, das ist für mich einfach eine Verbindung zwischen Mann und Frau. Da verstehe ich schon auch die Aussagen des Abg. Elkuch. Ich sage damit aber nicht, dass sich gleichgeschlechtliche Personen nicht gleichwertig miteinander verbinden dürfen, denn das ist eine Entscheidung, die jeder für sich selber treffen soll. Was ich aber auch jetzt schon mit Sicherheit sagen kann, sollte auf diese Gesetzesänderung schon bald ein Versuch folgen, die Leihmutterschaft zu legalisieren, können Sie definitiv nicht mit meiner Unterstützung rechnen, das steht heute ja aber mit dieser Motion auch gar nicht zur Diskussion. Eine Frage habe ich noch, weil ich habe mich wirklich sehr lang und breit mit diesem Thema befasst, ich habe irgendwo gelesen, ich glaube, es war aufgrund der Einführung in der Schweiz, dass zwei Rechtsprofessoren darauf hingewiesen haben, dass, wenn die Ehe für alle eingeführt werde, gleichgeschlechtliche Personen eine kirchliche Heirat einklagen können, da die katholische Kirche eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sei. Was meinen die Motionäre hierzu? Aber das ist wahrscheinlich eine Frage, die aktuell nicht beantwortet werden kann. Ja, es ist schwierig für mich hier eine Entscheidung zu treffen. Es ist eine Motion, ich verstehe das Zwangsouting in einer gewissen Weise auch, dass es sehr unangenehm ist. Ich verstehe auch, dass die gleichen Rechte gewollt sind. Ich habe noch einige Zeit, mir das zu überlegen, und werde mir die folgenden Voten noch anhören. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Frick
Danke für das Wort, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Geschätzter Abg. Daniel Seger, ich bedanke mich für die Beantwortung der Frage. Was ich mit der Zeit meine, ist schlicht und einfach - ich gebe Ihnen recht, wenn Sie sagen, die Zeit ist reif. Ich mache immer wieder die Erfahrung hier in diesem eher konservativen Liechtenstein, dass gewisse Dinge, gewisse Themen einfach Zeit brauchen. Meine Erfahrung ist auch die, wenn wir diesen gewissen Themen oder dieser Entwicklung nicht den nötigen Raum lassen, ist es auch hier in Liechtenstein schwierig, diese Themen umzusetzen. Das ist meine Begründung hierzu. Es ist einfach besser, wenn Menschen von Entwicklungen überzeugt sind, wenn man Themen weiterbringen möchte. Dann wage ich zu behaupten, ich habe genügend Erfahrung und weiss von der Problematik des Coming-outs und des Zwangsoutings, dies sowohl in der Schule wie auch im Kriseninterventionsteam. Sie können mir glauben, was hier an Leid und Elend entsteht, das zum Teil nicht wieder gutzumachen ist, spricht einfach für sich alleine. Wenn ich ihre Motion in der Argumentation dürftig nenne, dann sind das eben für mich genau diese Themen, die man eben in der Motion ausführen hätte können. Was mir einfach zu kurz kam, waren genau diese Themen, die hier in unserem Land spezifisch vonstattengehen. Ich habe mich daran gestört, dass - ich sage es jetzt wirklich sehr salopp - schlicht und einfach mit Bewerbungen und mit konservativen Ländern argumentiert wurde. Das war mir einfach zu wenig. Ich denke, die Probleme, die wir hier im Land haben, hätte man durchaus ansprechen dürfen. Es geht mir vor allem darum, dass wir das Verständnis aufbauen und eben Missverständnisse abbauen. Daher auch das Thema zur dürftigen Argumentation. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die spannende Diskussion. So wie ich das im ersten Votum des Abg. Herbert Elkuch verstanden habe, hat er einer Überweisung dieser Motion zur Öffnung der Ehe für alle auch verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet oder ich interpretiere es so. Auch der Landtagspräsident hat sich gewünscht, den zweiten Satz im Motionstext: «Alle noch bestehenden rechtlichen Unterschiede zwischen gleich- und gemischtgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften sollen beseitigt werden», wegzulassen. Ob diese nun im gleichen Kontext zu dieser verfassungsrechtlichen Frage stehen, würde mich jetzt schon noch etwas näher interessieren oder wie dann diese verfassungsrechtlichen Auslegungen allenfalls von der Regierung bei einer Überweisung interpretiert würden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Eine kurze Antwort an die Frau Landtagsvizepräsidentin, welche die Frage gestellt hat, ob eine Gefahr besteht, dass die katholische Kirche eingeklagt wird, dass sie auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren die kirchliche Ehe vollziehen muss. Das kann ich nicht sagen, aber meine Erfahrung mit der katholischen Kirche ist so weit, dass sie das macht, was sie eh will, und sich nicht an die Politik oder an Gerichte hält. Betreffend diesem Zwangsouting, ich weiss nicht, ob Ihnen bewusst ist, als es dazumal noch die Stabstelle für Chancengleichheit gab, wurde in Zusammenarbeit mit der FLay, also mit der Schwulen/Lesbengruppe, wie sie früher noch hiess, eine Studie in Liechtenstein gemacht zur Stigmatisierung von Homosexualität. Die Ergebnisse waren schon erschreckend. Auch wenn nicht eine bewusste Diskriminierung am Arbeitsplatz, in der Freizeit, bei Freunden stattfand oder stattfindet, haben die Betroffenen selbst sich quasi eingebildet, das ist jetzt ein falsches Wort, aber mit der Angst gelebt, wenn es jetzt jemand erfährt, dass ich schwul bin, dass ich dann ausgeschlossen oder gekündigt werde. Das ist immer noch so. Ich glaube, nur indem die Politik vorangeht und liberale Gesetze schafft und hier auch die zivilrechtliche Ehe für alle öffnet, bringen wir unsere Gesellschaft auch weiter, damit diese Stigmatisierung bei den Betroffen zurückgehen kann, weil sie sehen, die Gesellschaft geht mit uns um und akzeptiert uns so, wie wir sind, und wir müssten keine Angst haben, dass wir benachteiligt werden, in Situationen. Ich muss jetzt ehrlich sagen, ich bin jetzt 54 Jahre alt und wenn ich jemanden Neues treffe, mit dem ich mich gut verstehe, dann habe ich heute noch Bedenken zu sagen, hey ich bin im Fall schwul und habe Angst, dass dann die kollegiale Beziehung abgebrochen wird, weil die Person mit mir nichts anfangen kann, was ich dann auch akzeptiere. Aber es ist doch immer noch die unterschwellige Angst da, dass so etwas passiert. Ich bin der Überzeugung, dass wenn der Gesetzgeber vorwärtsmacht mit der Gesetzgebung, dass sich dann auch die Gesellschaft mit bewegt. Natürlich nicht zu schnell. Aber wie wir schon ausgeführt haben, sind schon viele Jahre ins Land gezogen, in denen wir über die Ehe für alle diskutieren und mittlerweile ist die Zeit reif für die zivilrechtliche Ehe für alle. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Seger
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Landtagsvizepräsidentin hat noch gefragt, was denn dagegensprechen würde, das Partnerschaftsgesetz neben der Ehe bestehen zu lassen und in beiden einfach dieselben Regelungen zu machen. Das ist einfach nicht effizient. Man hätte dann zwei Gesetze, die inhaltlich dieselben Rechtsfolgen hätten, und wenn im Ehegesetz etwas abgeändert würde, könnte es durchaus wieder passieren, dass eben Personen der LGBT-Community diskriminiert werden, wenn ihnen nur die eingetragene Partnerschaft offen stände, und diese um dieselben Rechte wieder kämpfen müssten. Das ist einfach auch mit ein Grund, warum eben diese Ehe für alle gefordert wird. Die Ehe für alle steht eben auch genau für diese Gleichheit. Darum auch dieser zweite Satz, dass alle bestehenden Ungleichbehandlungen beseitigt werden. Darum ist dieser zweite Satz eben auch notwendig. Es ist nicht effizient und auch nicht von der Rechtsordnung vorgesehen, dass man zwei Gesetze nebeneinander hat, die dasselbe regeln. Es gab damals bei der Einführung des Partnerschaftsgesetzes auch die Diskussion: Müsste man die eingetragene Partnerschaft denn nicht auch gemischtgeschlechtlichen Paaren öffnen? Ich bin jetzt nicht sicher, ob es ein Gutachten war, das diesbezüglich eingeholt wurde oder ob eine Studie gemacht wurde, das weiss ich nicht mehr. Man kam zum Entschluss, nein das macht man nicht, weil damit die Ehe, die eben durch die Ehefreiheit gewährleistet wird, konkurrenziert werden würde. Das wollte man eben nicht. Auch deswegen wird eben nicht mehr oder etwas anderes gefordert, sondern das Gleiche.Dann bezüglich der Frage, ob die kirchliche Ehe eingeklagt werden würde hier in Liechtenstein. Also ich kenne diese zwei Meinungen der Rechtsprofessoren nicht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es hier in Liechtenstein eingeklagt würde. Ich wüsste auch nicht mit welcher Begründung. Vielleicht können Sie mir diese Unterlagen zukommen lassen, ich werde es gerne genauer anschauen. Zum Abg. Peter Frick: Gerade, weil ich weiss, was Sie arbeiten, dass Sie auch beim Kriseninterventionsteam mitarbeiten und ich froh bin, dass Sie dort arbeiten und eine ganz tolle Arbeit machen, war ich einfach über Ihr Votum überrascht und hätte es so nicht erwartet, aber es ist so. Ich muss aber auch sagen, wenn Sie sagen, die Motion ist dürftig ausgefallen, wir haben hier drinnen aufgefordert, jeder der möchte, soll sich bei uns melden und könne bei der Motion mitarbeiten. Da kam nichts. Auch als die Motion als Entwurf vorlag, kam auch nichts. Ich weiss, wir versuchen seit zwei Wochen miteinander zu telefonieren und haben es wahrscheinlich auch wegen der Landtagsvorbereitung nicht hinbekommen. Jetzt mussten wir halt die Diskussion hier führen. Das soweit von meiner Seite und ich hoffe, das war jetzt das letzte Mal, dass ich mich zu diesem Thema melden musste.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Abg. Peter Frick, welcher eigentlich zusätzliche Argumente aus seinem Erfahrungsschatz präsentiert hat. Er hat uns Motionäre ein wenig kritisiert, wir hätten ausführlicher sein dürfen. Sie haben dann selbst gesagt, bei diesem Zwangsouting kommt es zu Leid und Elend. Da bin ich Ihnen dann schon dankbar, dass Sie diese Motion auch überweisen, dass Sie diese unterstützen. Denn wenn man schon diesen Background hat, wenn man das persönlich erlebt hat, wie Sie es geschildert haben, dann, muss ich sagen, ist diese Motion dringend vonnöten. Deshalb ist Ihre Erfahrung, die Sie hier jetzt eingebracht haben, sicherlich zu begrüssen. Dass wir das mitunter ein wenig verpasst haben, das ist mitunter auch der zeitlichen Abfolge geschuldet, aber wie gesagt, wie Sie sagen, ist diese Motion begrüssenswert. Dann zu dieser Debatte Verfassung und Ehe, ich habe mir die Landesverfassung einmal angesehen, den Begriff Ehe habe ich da nicht gefunden - in der ganzen Landesverfassung nicht. Ich denke mir, der Abg. Seger hat es dem Abg. Elkuch relativ deutlich versucht zu erklären. Eine Ehe im Sinne der Kirche und eine Ehe im zivilrechtlichen Sinne das ist nicht dasselbe und das ist der grosse Unterschied nach meinem Dafürhalten. Dann staune ich ein wenig über die kritischen Stimmen, die auf die Zukunft hoffen. Nach meiner Ansicht, und das haben wir auch gehört, sind wir schon sehr lange an dieser Sache dran. Die Zukunft beginnt für mich heute beziehungsweise sollten wir eben nicht auf die Zukunft hoffen, wir sollten hier in der Gegenwart und jetzt die Probleme lösen und nicht sagen, wir hoffen dann auf die nächste Generation, wie es uns zum Beispiel der Abg. Rehak kundgetan hat, wenn er mit seiner Tochter spricht, dass man hier anscheinend nicht einig ist. Das ist ja löblich, übrigens für Ihre Tochter, das muss ich hier sagen. Aber wie gesagt, auf die Zukunft zu hoffen- ich denke mir, wir sollten die Probleme jetzt angehen, in der Gegenwart Lösungen aufzeigen. Der Herr Landtagspräsident hat es ja auch gesagt, es geht nur darum, diese Motion jetzt zu überweisen. Wenn dann die Regierung mit dem konkreten Gesetzesvorschlag kommt, können wir diese Sache nochmals diskutieren und ich gehe auch davon aus, dass es dann zu einer Volksabstimmung kommen wird und das begrüsse ich ebenfalls.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Zu Herrn Lampert, ich habe nicht gesagt, dass das Wort Ehe in der Verfassung steht. Das steht auch nicht drin. Aber es steht drin, dass die römisch-katholische Kirche den vollen Schutz geniesst, also darüber ist die Verbindung. Dann zum Outen, da kann man verschiedene Ansichten vertreten, vielleicht erlebt das der eine so und der andere wieder anders, aber ich denke, mit einem Gesetz können wir das überhaupt nicht lösen. Wenn die Veranlagung so ist, dann ist sie halt so. Es ist auch die Frage, was ist angenehmer, die Zeit vor dem Outing oder die Zeit nach dem Outing. Also ich meine, es gibt viele Gefahren, Ängste oder Möglichkeiten. Das Verhalten ist auch anders, wenn man weiss, was der andere denkt, oder es vom Gegenüber weiss, dann spricht er vielleicht auch anders. Das kann man nicht mit dem Gesetz regeln, dass sich jemand dann nicht mehr zwangsouten muss - Zwangsouten ist auch so ein Begriff. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Vielen Dank. Ja, diese Motion wird ja wohl überwiesen werden, deshalb muss ich noch etwas dazu sagen. Für mich ist einfach das Wohl des Kindes ein ganz zentraler Punkt. Wenn man das Ehegesetz liest, dann spricht man hier von Eltern und hier sind eben Eltern der Vater und die Mutter. So ganz einfach, wie wir uns das hier drinnen vorstellen, wird es dann nicht sein. Ich beneide die zuständige Regierung nicht, dieses Gesetz ausarbeiten zu müssen. Aus meiner Sicht wird das hochkomplex, vor allem dann, wenn man das Kindswohl auch noch im Auge hat und nicht nur diesen Zivilstand. Denn bei einer Trennung, wenn da Kinder da sind, ist die Frage: Wer ist der Elternteil? Sind das diese beiden, welche dieses Kind, ich sage jetzt einmal, mit Leihmutterschaft bestellt haben, sind das die beiden? Welche Rolle hat die Leihmutter? Welche Rolle hat die Mutter, welche das Ei gespendet hat? Welche Rolle hat allenfalls der Samenspender? Das sind doch alles zentrale Fragen, diese können wir nicht einfach so als inexistent anschauen, wenn wir dieses Gesetz machen. Lesen Sie einmal das Ehegesetz, das hat viele Seiten, das ist hochkompliziert und deshalb möchte ich einfach beliebt machen, dass man das in zwei unterschiedlichen Gesetzen regelt und genau das Problem regelt, welches von den Motionären angesprochen wurde. Es ist nämlich der Zivilstand und der Name und der Begriff des Zivilstandes. Dann können wir auch in einem zweiten Gesetz viel besser regeln, wie das Kindeswohl im Ehegesetz und dann halt auch in einem Partnerschaftsgesetz zu regeln ist. Weil sobald wir dann beim Thema Leihmutterschaft angelangt sind, und das wird der nächste Schritt sein, davon sind wir nur noch ein paar Millimeter entfernt, dann wird das hochkompliziert werden, dass wir am Schluss noch dem Kindeswohl gerecht werden und nicht nur einfach nur dem Kinderwunsch. Im Moment stehen wir beim Kinderwunsch, wir sind bei den Wünschen, welche wir jetzt von gleichgeschlechtlichen Paaren gehört haben. Ich sehe hier einfach grosse Probleme, die auf uns warten, und dass wir hier ein gewisses Leid erzeugen, einfach ein paar Jahre später, wenn die Kinder nach Identität suchen. Das möchte ich einfach gesagt haben, dass man das bei der Ausarbeitung dieser Motion so gut wie möglich berücksichtigt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manuela Haldner-Schierscher
Besten Dank. Ich habe mich jetzt lange zurückgehalten, jetzt möchte ich doch noch zwei Sätze loswerden. Herr Abg. Rehak, ich vermute einfach, Sie vermischen hier Äpfel mit Birnen und bringen in dieses Diskussion Aspekte ein, die heute nicht zur Debatte stehen - erste Feststellung. Und die zweite: Das Frauenstimmrecht hätten wir heute noch nicht, wenn diese Bedenkenträger sich durchgesetzt hätten, was alles passiert, wenn die Frauen dann endlich einmal laut sagen dürften, was sie wollen. Es gab ja Szenarien, die da gezeichnet wurden, die eine Gesellschaft in den Abgrund führen, hätte man meinen können. Heute zeichnen Sie wieder Szenarien, was passiert, wenn einfach im Jahr 2022 etwas eingeführt wird, was ein Menschenrecht ist, und es in der Verfassung steht, dass niemand diskriminiert werden soll, und zeichnen hier Bilder auf. Ich kann dem nicht mehr folgen und ich möchte jetzt darum bitten, dass wir zur Frau Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter überwechseln. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Es ist noch eine Frage des Abg. Günter Vogt offen, in Bezug auf die verfassungsrechtliche Thematik. Hier handelt es sich um eine Motion, über die dann der Landtag entscheiden muss. Wir haben diese Motion nicht vorgeprüft. Wenn der Landtag diese Motion überweist, werden wir diesem Auftrag selbstverständlich nachkommen, werden es umsetzen und im Zuge dessen auch die verfassungsrechtliche Thematik prüfen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Jetzt gibt es keine Wortmeldungen mehr, somit können wir abstimmen. Wer die vorliegende Motion an die Regierung überweisen will, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
23 Stimmen, damit hat der Landtag die Motion überwiesen und gleichzeitig haben wir Traktandum 8 abgeschlossen. -ooOoo-