3. Oktober 2018 | 1940 | Wahl einer Besonderen Landtagskommission bezüglich DU-Trennung |
Wahl einer Besonderen Landtagskommission bez. DU-Trennung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 6: Wahl einer Besonderen Landtagskommission bezüglich DU-Trennung. Mitte August fand die parteipolitische Trennung der DU-Fraktion statt. Das Präsidium hat den Landtag in der September-Sitzung informiert, dass zur Klärung der offenen Rechtsfragen eine Besondere Landtagskommission eingesetzt werden sollte. Diese soll die adäquaten Rechtsgrundlagen erarbeiten und diese dann dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegen. Aufgrund der rechtlichen Komplexität mit verschiedenen Normstufen des vorgegebenen Sachverhaltes ist es angezeigt, einen Verfassungsexperten für die Reformarbeiten beizuziehen. Das Präsidium schlägt vor, dass sich die Besondere Landtagskommission entsprechend der Sitzverteilung im Präsidium zusammensetzen soll, das heisst: zwei FBP, zwei VU, eins FL und eins Neue Fraktion. Für die Wahl sollen nach Möglichkeit Mitglieder des Präsidiums vorgeschlagen werden, soweit diese sich die Mitarbeit zeitlich einrichten können. Der Antrag des Präsidiums liegt Ihnen vor. Gibt es dazu Wortmeldungen?Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich habe in dem Sinn eine Anregung. Für mich ist der Antrag zu wenig deutlich, was diese Besondere Landtagskommission erarbeiten soll. Wir haben dazumal bei der Besonderen Landtagskommission zur Teilrevision der Geschäftsordnung des Landtages auch versucht, am Schluss einen Antrag zu stellen, der eine weitere Expertenarbeit vorgeschlagen hat, das GVVKG und die Geschäftsordnung des Landtages zu überarbeiten, und das auch einem Experten übergeben wollen. Damals wurde, in dieser Form war die Antragsformulierung ähnlich wie hier, das vom Abg. Elfried Hasler als Himmelfahrtskommando betitelt. Das müsse schon deutlicher formuliert sein. Ich muss ihm im Nachhinein vielleicht noch recht geben, dass dieser Antrag dazumal schon nicht gerade konkret formuliert war. Auch hier möchte ich wissen: Was ist denn der konkrete Antrag? Was ist die Zielsetzung und Fragestellung dieser Reformziele, die hier erwähnt werden? Es wäre schon gut, wenn diese erstens, zweitens, drittens - damit der Auftrag klar ist. Das ist der erste Punkt. Und der zweite Punkt: Ich stelle mir die Frage, ob das, weil es eine sehr komplexe Geschichte ist, nicht direkt einem verfassungsaffinen Verfassungsexperten übergeben werden soll - dann, wenn die Zielsetzung klar ist und die Aufgabenstellung klar formuliert ist, anstatt einer landtagsinternen Kommission. Es wäre sicher angezeigt, dass dieser Verfassungsexperte, ein anerkannter liechtensteinischer oder auch Schweizer Verfassungsexperte, dann diese Aufgabe erfüllt. Und meiner Ansicht nach, das ist der Punkt drei, braucht es dann in diesem Sinne gar keine BLK, das können die Präsidiumsmitglieder selbst machen. Wieso soll dann, wenn die Kommissionmitglieder identisch sind mit den Präsidiumsmitgliedern, diese als Besondere Landtagskommission eingesetzt werden? Wenn der Auftrag klar ist, die Zielsetzung klar ist, muss man sich nur noch entscheiden: Gibt man diesen Auftrag direkt vom Präsidium aus einem Verfassungsexperten und begleitet diesen? Und dann braucht es gar keine BLK. Ich möchte zuerst die Antworten haben und dementsprechend werde ich dann auch den einen oder anderen Antrag stellen.3. Oktober 2018 | 1941 | Wahl einer Besonderen Landtagskommission bezüglich DU-Trennung |
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ja, ich kann die Ausführungen des Abg. Johannes Kaiser vollumfänglich unterstützen. Meine Frage wäre, hat der Parlamentsdienst schon einen Verfassungsexperten gefunden? Und eine weitere Frage ist: Sollte es zu einer BLK kommen, würde ich beliebt machen, dass ein DU-Abgeordneter auch dabei ist. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich möchte auch das Votum von Johannes Kaiser unterstützen. Auch für mich ist der Auftrag zu wenig klar formuliert. Aus meiner Sicht fehlen die konkreten Fragestellungen. Für mich ist nicht klar, welche Fragestellungen hier untersucht werden sollen. Es ist klar, dass man einen Gesetzesentwurf machen will, aber die Zielrichtung habe ich nicht herauslesen können. Dann stört mich natürlich auch, dass sich das Präsidium quasi neu konstituieren will. Das macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Eine BLK macht nur dann Sinn, wenn sie aus unterschiedlichen Parlamentariern zusammengesetzt ist, welche nicht schon in einer Kommission konstituiert sind. Das kann ich nicht nachvollziehen, dass man das Präsidium in eine neue gleichbesetzte BLK wählen soll. Das habe ich überhaupt nicht verstanden, was das soll. Denn das Präsidium kann von sich aus ja auch tätig werden und einen Verfassungsrechtler oder wen auch immer mit gewissen Aufgaben betrauen, zumal sich das Präsidium ja auch selber das Budget zuteilen kann, so wie ich das zumindest verstanden habe. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann mich den Vorrednern ebenfalls anschliessen. Meines Erachtens ist der Auftrag für diese Besondere Landtagskommission in keinster Weise klar. Mein Vorschlag wäre, dass sich das Präsidium nochmals Gedanken macht, was wirklich die Aufgabe dieser Kommission sein soll, und dass wir dann gegebenenfalls im November-Landtag nochmals darüber entscheiden und dann auch einen genauen Auftrag an diese Landtagskommission formulieren. Ich denke, diese Zeit muss sein. Am Schluss vielleicht ersparen wir uns eine gewisse Zeit, wenn der Auftrag klar formuliert ist. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte mich auch den Voten der diversen Vorredner anschliessen. Auch für mich ist hier kein Auftrag klar formuliert. Ich darf erinnern an die Bestellung der Besonderen Landtagskommission Informationsrechte. Da wurde ganz klar und deutlich gefordert, dass3. Oktober 2018 | 1942 | Wahl einer Besonderen Landtagskommission bezüglich DU-Trennung |
der Besonderen Landtagskommission ein klarer Auftrag erteilt wird. Wir mussten uns anno dazumal zurückziehen und einen klaren Auftrag formulieren, der dann später vom Landtag auch genehmigt wurde. Hier sehe ich überhaupt keinen klaren Auftrag. Es ist klar, dass bei dieser sehr komplizierten Materie ein ausgewiesener Verfassungsrechtler damit beauftragt werden muss. Angesichts der Komplexität würde ich sogar vorschlagen, dass es ein Team von zwei ausgewiesenen Verfassungsrechtlern sein sollte. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn vielleicht von der irrigen Meinung ausgegangen wird, das Präsidium reisse sich um diese Aufgabe, kann ich Sie wirklich beruhigen. Das Präsidium reisst sich nicht um diese Aufgabe. Es stellt sich vielmehr zur Verfügung. Und wenn sich einzelne Mitglieder des Präsidiums zur Verfügung stellen, dann heisst das ja nicht, dass sie sich darum reissen. Das heisst, dass sie sich zur Verfügung stellen. Das ist ein grosser Unterschied. Aber es soll die Arbeit des Präsidiums nicht belasten und die Fraktionen haben absolut die Möglichkeit, andere Personen in diese Kommission zu delegieren. Es wurde explizit gesagt: «möglicherweise», weil sich eben einzelne Präsidiumsmitglieder zur Verfügung stellen würden. Das heisst aber nicht, dass es das Präsidium sein muss. Wir sind eigentlich sehr dankbar, wenn wir mit dieser Aufgabe nichts zu tun haben. Aber die Situation ist nun einmal die, dass wir Gesetzeslücken vorgefunden haben. Offenbar hat der Gesetzgeber seinerzeit nicht daran gedacht, dass es zu Parteispaltungen kommen könnte oder zu einzelnen Austritten. Und diese Situation ist schlicht und einfach nicht geregelt und sollte einer Regelung zugeführt werden. Sollte es wieder einmal entsprechende Vorkommnisse geben, dass man sich dann auf ein Gesetz berufen kann, auf gesetzliche Grundlagen. Darum ist auch der Auftrag nicht so einfach zu formulieren. Der Auftrag ist sehr komplex, da sind verschiedene Ebenen damit befasst: Das kann in die Verfassung reichen, das wird wahrscheinlich auch oder ganz sicher in die Geschäftsordnung reichen, das wird in das Geschäftsverkehrsgesetz reichen und natürlich auch in das Volksrechtegesetz. Aber hier jetzt schon eine fertige Liste aufzustellen, was da alles betroffen ist, das ist dem Präsidium nicht möglich. Wir haben explizit vorgesehen, dass wir einen Verfassungsexperten beiziehen, der uns bei den entsprechenden Schritten begleiten soll. Nochmals, wenn jemand einen Antrag stellt, das Präsidium soll sich nicht damit befassen - wir sind sicher nur glücklich damit. Das ist ein Angebot. Ich werde diesen Antrag des Präsidiums zur Abstimmung bringen. Wenn er genehmigt wird und die Kommission bestellt wird, werden wir uns an die Arbeit machen. Ich vermute einmal, dass das sehr viel Arbeit sein wird. Wenn nicht, dann bleibt das Ganze halt ein bisschen liegen. Aber irgendwann wird man es lösen müssen. Ich sehe jetzt eigentlich hier diese Verzögerungstaktik nicht als positiv an.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Die wichtige Frage ist nicht, das war mein Punkt 3, wer dann beauftragt wird. Ob das eine BLK ist gesondert oder ob das das Präsidium ist oder in corpore das Präsidium. Die viel wichtigere Frage ist, dass die Zielsetzung klar formuliert wird. Und diese Zielsetzung ist eben nicht klar formuliert - auch wenn das Präsidium das macht oder wenn eine BLK das macht oder wenn dann Experten beigezogen werden, muss ja die Zielsetzung klar sein. Und wenn diese Zielsetzung nicht klar ist, wissen ja alle nicht genau, was dann zu machen ist. Dass es Lücken in der Verfassung und in den Gesetzeswerken gibt, das haben wir schon seit Monaten und eigentlich schon längere Zeit, seit 2012 das erste Mal, gesehen. Deshalb braucht es hier wirklich verfassungsaffine Experten und ich unterstütze die Anregung des Abg. Erich Hasler, dass vielleicht sogar ein Expertenteam, ein verfassungsaffines Expertenteam, hier eingesetzt wird. Die Hauptarbeit liegt ja nicht beim Präsidium, bei diesen fünf Mitgliedern, weil wir hier im Landtag - das haben wir immer gesehen, wenn diese Fragen gekommen sind - überfordert sind. Sogar normale Ju-3. Oktober 2018 | 1943 | Wahl einer Besonderen Landtagskommission bezüglich DU-Trennung |
risten sind hier überfordert, hier braucht es wirklich verfassungsaffine Experten. Ich unterstütze, wenn der Abg. Thomas Vogt einen Antrag in dieser Richtung formuliert, dass die Zielsetzung dem Landtag wirklich klar formuliert wird. Es ist wichtig, dass diese Zielsetzung, was da passieren soll, dass dies sauber ausformuliert ist, damit man weiss, welche Reformziele hier angepeilt werden.Landtagspräsident Albert Frick
Ich kann dazu nur sagen: Die Zielsetzung ist insofern klar, dass es darum geht, die rechtlichen Lücken zu schliessen. Aber wenn Sie jetzt von mir hören wollen, wie das aussehen soll, dann brauchen wir gar keine Kommission mehr. Dann liegt das Resultat ja schon vor. Das kann ich Ihnen nicht bieten, es tut mir leid. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, ich anerkenne, dass die Fragestellungen komplex sind. Aber Erich Hasler hat daran erinnert, auch die Fragestellung bezüglich der Informationsinitiative war komplex und ist es noch immer. Wir mussten auch ein paar Fragen formulieren, welche wir beantwortet haben wollen. Ich denke auch, dass wir da den Vorschlag vom Abg. Thomas Vogt uns überlegen sollten. Vielleicht müssen wir uns auch bis zum Dezember Zeit geben, damit wir überhaupt die Fragestellung zusammenstellen können. Ich denke, das jetzt einfach so schnell, schnell in eine BLK zu schicken ohne konkrete Fragestellungen, ich fühle mich dabei nicht besonders wohl. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Es ist natürlich zu erwähnen: Was auch immer das Resultat dieser Arbeitsgruppe sein wird oder dieser Besonderen Landtagskommission, es wird einen Vorschlag an den Landtag geben. Darüber wird der Landtag zu befinden haben. Die Kommission wird ganz sicher nicht irgendwelche Gesetzeslücken schliessen können. Es geht ganz einfach darum, sich zu überlegen, wo Handlungsbedarf besteht, und entsprechende Vorschläge vorzulegen. Aber wenn der Wunsch da ist, das eben nicht zu machen oder später zu machen, mir soll es recht sein. Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, danke für das Wort, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich denke, primär geht es darum, zu klären: Wo sind die Lücken? Das haben Sie schon erwähnt. Und auch eine mögliche Schliessung dieser Lücken, die bekannt sind, aufzuzeigen. Da reden wir von verschiedenen Gesetzesebenen und müssen uns gezielt mit dem Thema auseinandersetzen, in welcher Zielsetzung die Lücken dann auch zu schliessen sind, welche Tragweite das haben soll. Das kann natürlich eine unterschiedliche Stossrichtungen haben. Ich frage mich auch, ob wir jetzt quasi ein zweistufiges Verfahren wählen können, dass man sagt, wir wählen die BLK zu dem Thema, die erarbeitet quasi diesen groben Zielsetzungskatalog, legt den dem Landtag vor und fährt dann zum zweiten Schritt. Denn im Moment würde ich mich auch schwertun zu adressieren: Wir reden dort vom Art. 27 der Verfassung und dem Volksrechtegesetz, dem Wahlgesetz und das und das. Das kann niemand zum jetzigen Zeitpunkt sagen. Für mich ist es klar, dass die aktuellen Ereignisse und die vergangenen Ereignisse dazu geführt haben, dass wir aufgezeigt haben: Da gibt es Lücken im Gesetz. Und die muss man diskutieren. Aber der Prozess ist so etwas von offen im Moment noch. Ich weiss nicht, ob Sie mit dem mitkönnen, dass man sagt: Okay, wir definieren grob diese Rahmenbedingungen und gehen dann einen Schritt weiter.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. 3. Oktober 2018 | 1944 | Wahl einer Besonderen Landtagskommission bezüglich DU-Trennung |
Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Ja, das Präsidium hat erkannt, dass es um sehr komplexe Fragen geht in dieser Fragestellung. Das Präsidium hat sich denn auch damit auseinandergesetzt: Soll das das Präsidium selbst machen oder eine BLK? Dazu haben wir die GOLT angeschaut - Art. 10 und Art. 69 - und mussten da einfach feststellen: Gemäss der Geschäftsordnung ist es eher ein Auftrag für eine BLK. Ich könnte mir, wie der Kollege Daniel Oehry gesagt hat, wirklich vorstellen, dass wir heute eine solche BLK einsetzen und ihr als ersten Schritt einmal den Auftrag geben, dass sie eine klare Zielsetzung festlegt, mit der sie dann in den Landtag zurückkommt, und dann das weitere Vorgehen miteinander wieder geplant wird. Es ist nicht so, dass hier einfach ein paar Präsidiumsmitglieder gesagt haben: Ja, es benötigt eine BLK und wir möchten selbst drin sein. Sondern wir haben uns auch schon intensiv mit dieser Materie beschäftigt. Aber ich glaube, heute klare Ziele festzulegen, das schaffen wir einfach nicht. Von daher würde ich das Vorgehen, wie es Daniel Oehry vorgeschlagen hat, gerne unterstützen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe null Interesse, diesen Prozess zu verzögern. Es ist allen klar, es ist Handlungsbedarf gegeben, es sind Lücken im Gesetz. Aber ich komme je länger, je mehr zur Ansicht, dass es im Moment noch keine BLK braucht. Vielleicht sollte doch das Präsidium einem Verfassungsexperten die Sachlage schildern und er kann die Probleme umreissen, er kann die Fragen stellen. Dann kann der Landtag entscheiden, sollen wir jetzt eine BLK machen oder soll dann dieser Experte gleich auch noch eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Wie Sie jetzt geschildert haben: Es ist sehr komplex und ich weiss nicht, ich möchte jetzt dem Präsidium nicht den Sachverstand absprechen, aber es ist eine komplexe juristische Materie. Und dazu, glaube ich jetzt, würde eine BLK oder auch das Präsidium überfordert sein. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Also nochmals, es wäre schon vorgesehen, dass von Anfang an ein Verfassungsexperte dabei ist. Übrigens, wenn ich erinnern darf, wir haben diese Besondere Landtagskommission Informationsrechte eingesetzt. Ich glaube, ohne dass der Landtag das beschlossen hat, wurde im ersten Schritt gleich einmal ein externer Experte beigezogen. Das wäre dann sehr identisch. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ich kann mich gerade meinem Vorredner Harry Quaderer anschliessen. Er hat vollkommen recht, er hat das richtig erkannt. Auch aus meiner Sicht, es geht um die Fragestellungen, und wenn ich als Laie mir die Fragestellungen überlege, dann geht es um den Status der Wählergruppen; es geht um einen Verbleib im Landtag; es geht um die Stellung einer Partei und um deren Verbindungen zu den Wählergruppen. Solche Fragen stellen sich für mich oder auch für andere vielleicht. Ich denke, wir müssen uns zuerst überlegen, was die Fragestellungen sind. Und vielleicht wäre es schon zielführend, wenn man hierzu einen ausgewiesenen Verfassungsrechtler fragen würde. Denn ich denke, dass diese Damen und Herren uns durchaus helfen können in Bezug auf die Fragestellung. Wenn die Fragestellung klar ist, ist der richtige Zeitpunkt, um eine BLK einzuberufen. Denn sonst, irgendwo, aus meiner Sicht, stimmt etwas mit der Reihenfolge nicht, wir machen das Hintere vor dem Vorderen. Aber, wie gesagt, das Ziel kommt erst nachher, zuerst ist: Welche Fragen haben wir zu klären? Das wäre mein Ansatz. Danke. 3. Oktober 2018 | 1945 | Wahl einer Besonderen Landtagskommission bezüglich DU-Trennung |
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Wir wollen ja alle das Gleiche. Wir wollen diese Lücken endlich schliessen. Ich habe da schon seit Längerem versucht, im Landtag dies beliebt zu machen, bin da nicht durchgedrungen. Aber mit dieser Antragstellung genügt das nicht. Für mich ist es sonnenklar, dass, wenn eine BLK eingesetzt wird, diese eine klare Zielsetzung hat. Hier steht als Zielsetzung: «Aufgrund der vorstehenden Ausführungen beantragt das Präsidium einhellig, der Landtag wolle der Wahl einer Besonderen Landtagskommission zur Klärung und Erarbeitung der Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der parteipolitischen Trennung der DU-Fraktion zustimmen.» Die Zielsetzung ist wahrscheinlich anders, ich muss mit anderen Worten formulieren. Es geht hier wahrscheinlich - nicht wahrscheinlich, es geht um die Wählergruppendefinition. Denn diese Wählergruppendefinition ist durchgängig in der Verfassung und in den gesetzlichen Grundlagen nicht eindeutig definiert. Es wird vom Volkrechtgesetz her vor den Wahlen definiert. Aber nie genau: Was passiert nach den Wahlen, was sind dort die Wählergruppen, wie verhalten sie sich dort? Der Abg. Georg Kaufmann hat gesagt mit Recht, heute schaffen wir es nicht, ein Ziel festzulegen. Nein, wahrscheinlich ist jetzt zu wenig Zeit. Und deshalb finde ich den Vorschlag von Thomas Vogt sehr gut. Man kann nur eine BLK einsetzen, wenn man auch die klare Zielsetzung festlegt, was diese BLK zu tun hat. Ich unterstütze die Ausführungen des Abg. Harry Quaderer. Er hat es auf den Punkt gebracht. Am besten ist, wenn mit einem ausgewiesenen Verfassungsexperten diese Sache angeschaut wird und dann die Zielsetzung formuliert wird. Dann kommt man in den Landtag herein und dann sagt man, wie man diese Zielsetzung erreicht: mit einer BLK, nur mit einem Auftrag vom Präsidium mit einem oder zwei Verfassungsexperten. Denn wir als Landtagsabgeordnete können dazu sowieso nicht viel beitragen. Es geht um Definitionen, Interpretationen von tiefer, tiefer Verfassungsmaterie.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es drängt sich wieder einmal eine Pause auf und ich bitte dann die Mitglieder des Präsidiums, sich bei mir einzufinden, damit wir uns auch hier mit dieser jetzigen Diskussion auseinandersetzen können. Vielen Dank. 20 Minuten Pause. Die Sitzung ist unterbrochen (von 16:25 bis 16:55 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen zu Traktandum 6, Wahl Besondere Landtagskommission, fort. Das Präsidium hat sich zusammengesetzt und hat sich einige Gedanken gemacht. Was uns sehr wichtig scheint, ist, dass eine personelle Kontinuität gegeben ist. Es erscheint uns wenig zielführend, wenn sich jetzt das Präsidium mit ersten Schritten befasst, sich in die Materie vertieft und danach eine BLK gewählt wird mit vielleicht völlig anderen Personen, die sich dann wieder in die Materie einarbeiten müssten. Das scheint uns nicht zielführend. Grundsätzlich ist man sich im Präsidium einig, dass in dieser Legislatur wahrscheinlich nichts mehr passieren wird, also keine grossen Veränderungen zu befürchten sind. Es liegt ja auch am Landtag, allfällige gesetzliche Änderungen, beispielsweise per Ende 2020, in Kraft zu setzen. Die Zäsur wird dann ja die nächste Landtagswahl sein, danach werden wiederum nur Parteien3. Oktober 2018 | 1946 | Wahl einer Besonderen Landtagskommission bezüglich DU-Trennung |
hier Einsitz haben, die sich der Wahl gestellt haben. Sollte sich dann in der Folge wieder ein Vorfall ereignen mit einem Parteiaustritt oder einer Parteispaltung, dann wären die gesetzlichen Grundlagen eben vorhanden. So weit grundsätzlich. Das Präsidium möchte an seinem Vorschlag festhalten, ist aber bereit, einen Zusatz einzuschieben in den Auftrag. Ich möchte das schnell vorlesen. Der erste Satz bliebe sich gleich: «Aufgrund der vorstehenden Ausführungen beantragt das Präsidium einhellig, der Landtag wolle der Wahl einer Besondern Landtagskommission zur Klärung und Erarbeitung der Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der parteipolitischen Trennung der DU-Fraktion zustimmen.» Hier ein Einschub: «Die BLK soll in Zusammenarbeit mit einem Verfassungsexperten alle relevanten Fragestellungen eruieren und dem Landtag als Zwischenschritt einen konkretisierten Auftrag mit Zielsetzungen zur Genehmigung vorlegen.» Sollte der Landtag dem dann zustimmen, so kann diese BLK ihre Arbeit entsprechend fortführen. An der Sitzverteilung, wie vorgeschlagen, möchte das Präsidium festhalten. So weit der Vorschlag des Präsidiums.Jetzt stellt sich die Frage, ob man damit leben kann oder ob ein Gegenantrag formuliert wird. Ansonsten würde ich dann über den Antrag des Präsidiums abstimmen lassen. Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann mit dem Vorschlag leben, ausser: Wäre es möglich, dass eine siebte Person in diese Kommission dazustösst, nämlich ein Abgeordneter der DU-Partei. Landtagspräsident Albert Frick
Das ist leider nicht möglich - nicht als siebte Person. Es müsste dann eine Fraktion auf einen Sitz verzichten. Die Geschäftsordnung reduziert die Kommission auf maximal sechs Mitglieder. Aber was natürlich möglich ist, dass eine Person vorgeschlagen wird und wir dann Einzelabstimmung vornehmen und die sechs höchstgewählten sind dann in der BLK. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich kann mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise auch leben. Ich möchte jetzt noch drei, vier Fragen in den Raum stellen, die ich gerne dann geklärt hätte. Also meines Erachtens müsste die Aufgabe dieser Besonderen Landtagskommission sein, rechtliche Bestimmungen zu erarbeiten, die insbesondere Antworten auf die folgenden Fragen liefern: - Ist ein Abgeordneter, der aus einer Partei austritt, eine Wählergruppe?
- Können parteilose Abgeordnete eine Fraktion bilden?
- Welche finanziellen Konsequenzen hat ein Parteiaustritt im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung?
- Hat ein parteiloser Abgeordneter ein Rederecht bei der Aktuellen Stunde?
Dies sind jetzt einfach einmal vier, fünf Fragen. Ich meine, auf diese Fragen sollten diese neuen rechtlichen Bestimmungen Antworten liefern. Danke.3. Oktober 2018 | 1947 | Wahl einer Besonderen Landtagskommission bezüglich DU-Trennung |
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Da kann ich Sie gleich beruhigen. Auf diese Fragestellungen wird die BLK ganz sicher stossen - und zwar auf sämtliche, die Sie aufgeführt haben. Aber die können wir schon dem Protokoll entnehmen, damit sie auch ganz sicher nicht vergessen gehen. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ergänzend zu den Fragen, welche gerade Thomas Vogt formuliert hat, müsste man sich diese Fragen auch stellen, nicht nur im Zusammenhang mit dem Austritt eines einzelnen oder mehreren Abgeordneten, sondern eben auch mit einer Spaltung von einer Partei. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das ist ja die Ausgangslage. Wir haben zwei Vorkommnisse - wenn ich das so nennen darf -, ein Parteiaustritt und eine Parteispaltung. Dass natürlich beide Situationen zu berücksichtigen sind, ist absolut klar. Dann lasse ich jetzt über den Antrag des Präsidiums abstimmen. Muss ich den neu formulierten Antrag nochmals vorlesen? Ich glaube, der dürfte klar sein, mit dem Einschub, wie ich ihn vorgelesen habe. So stelle ich denn die Frage wie folgt: Wer der Wahl einer Besonderen Landtagskommission zur Klärung und Erarbeitung der Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit der Trennung der DU-Fraktion zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Es sind 23 Stimmen, damit wurde der Bildung einer Besonderen Landtagskommission zugestimmt.Nun bitte ich um Wahlvorschläge für die sechs Sitze.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident. Vonseiten der VU schlage ich die Frau Abgeordnete Violanda Lanter-Koller und den Herrn Abgeordneten Günter Vogt vor. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Besten Dank für das Wort. Im Namen der FBP-Fraktion schlage ich Landtagspräsident Albert Frick als Vorsitzenden und Daniel Oehry als Mitglied für die Besondere Landtagskommission vor. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. 3. Oktober 2018 | 1948 | Wahl einer Besonderen Landtagskommission bezüglich DU-Trennung |
Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Seitens der Fraktion der Freien Liste schlage ich den Fraktionssprecher Georg Kaufmann zur Wahl in die BLK vor. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Danke für das Wort. Seitens der Neuen Fraktion schlage ich Thomas Rehak als Mitglied der BLK vor. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Vorgeschlagen sind die Abgeordneten Albert Frick als Vorsitzender, Daniel Oehry, Günter Vogt, Violanda Lanter-Koller, Georg Kaufmann und Thomas Rehak. Wenn es keine weiteren Vorschläge gibt, kann ich die Kommission in globo bestellen lassen.Wer mit dieser Besetzung der Besonderen Landtagskommission einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Die vorgeschlagenen Abgeordneten sind mit 23 Stimmen gewählt und die Besondere Landtagskommission kann somit ihre Aktivitäten aufnehmen. Ich bedanke mich sicher auch im Namen der anderen Mitglieder für das Vertrauen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 6 erledigt. -ooOoo-