5. September 2018 | 1669 | Regelung der DU-Trennung |
Regelung der DU-Trennung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 15a: Regelung der DU-Trennung. Innerhalb der DU-Partei gab es im August 2018 eine Abspaltung, wodurch die DU-Partei im Landtag noch durch zwei Abgeordnete, die Herren Harry Quaderer und Jürgen Beck, vertreten ist. Eine Gruppierung, die die Abg. Thomas Rehak, Herbert Elkuch und Erich Hasler umfasst, hat die Gründung einer neuen Fraktion angekündigt. Aufgrund ungenügender Regelungen dieser besonderen Situation in den relevanten gesetzlichen Grundlagen wurde eine Übergangsregelung vereinbart. Die Regelung wurde mit den betroffenen Gruppierungen abgestimmt und durch das Landtagspräsidium verabschiedet und wird dem Landtag heute zur Genehmigung vorgelegt. Gleichzeitig wurde beschlossen, gesetzliche Grundlagen für einen solchen oder ähnlich gelagerten Anlassfall zu erarbeiten. Ein entsprechender Antrag des Präsidiums wird dem Landtag noch beigebracht. In der Vereinbarung werden die Grundsätze beachtet, dass das Wahlresultat der Landtagswahl 2017 die Grundlage bildet, dass kein Präjudiz geschaffen wird und dass keine Mehrkosten entstehen. Die Vereinbarung liegt Ihnen vor, sie wurde auch der Öffentlichkeit über eine Pressekonferenz vorgestellt. Die wichtigsten Regelungen sind der Wechsel des Sitzes im Richterauswahlgremium zur DU-Partei und der Wechsel im Landtagspräsidium zur Neuen Fraktion. Ich werde die Vereinbarung als Ganzes zur Abstimmung bringen.
Gibt es vorab noch Wortmeldungen?Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte der guten Ordnung halber ganz offiziell hiermit meinen Rücktritt aus der Besonderen Landtagskommission zu den Informationsrechten erklären. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Vorab möchte ich mich bei allen bedanken, die hier bei der Erarbeitung dieser Vereinbarung betreffend die DU-Trennung involviert waren. In dieser Vereinbarung wird ja insbesondere festgehalten, dass es gewisse rechtliche Unsicherheiten vor allem in Bezug auf die Frage gibt, ob die Abgeordneten, die sich von der DU getrennt haben, eine Fraktion bilden können oder nicht. Hier besteht eine gewisse rechtliche Unsicherheit, ob es möglich ist. Unter Punkt 1 wird sodann vorgeschlagen, dass der Name der Abgeordneten, die sich von der DU-Partei getrennt haben, «Neue Fraktion» sein soll. Meines Erachtens ist es ein bisschen ungeschickt, wenn diese neue Gruppierung jetzt den Begriff Fraktion enthält, obwohl wir uns in keinster Weise sicher sind, ob die Abgeordneten überhaupt eine Fraktion bilden können oder nicht. Man muss immer bedenken, eine Fraktion ist einfach nicht nur ein Begriff, sondern eine Fraktion ist auch mit bestimmten Rechten, die sich aus der Geschäftsordnung des Landtages ergeben, verbunden. Ich persönlich finde es jetzt ungeschickt, hier das Wort Fraktion - Neue Fraktion - zu verwenden. Mir persönlich, finde ich, steht es nicht an, hier einen anderen Begriff zu verwenden. Aber ich würde halt vorschlagen5. September 2018 | 1670 | Regelung der DU-Trennung |
oder ich würde es gut finden, wenn man einen anderen Begriff verwenden würde. Aber ich finde einfach, mir persönlich steht es nicht zu, aber wie gesagt, ich würde es gut finden, wenn wir einen anderen verwenden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es war natürlich die Frage, die am meisten umstritten ist. Aber die gesetzlichen Grundlagen fehlen eben. Es besteht einzig und alleine die gesetzliche Grundlage in der Geschäftsordnung, die besagt, dass drei Mitglieder eine Fraktion bilden können. Dass hier ein gewisses Manko in der Gesetzgebung besteht, ist unbestritten. Aber wir haben uns auf diese Lösung geeinigt, und zwar allseitig geeinigt. Ich denke, es wäre jetzt gut, wenn wir das so durchziehen. Es ist auch sehr wichtig zu wissen, dass damit kein Präjudiz geschaffen wird. Es ist dies eindeutig in der Vereinbarung festgehalten, dass keinerlei Präjudiz geschaffen wird für spätere klarere gesetzliche Regelungen. Damit verbunden ist natürlich auch der Sitz im Präsidium, wenn wir das Fraktion nennen. Ansonsten würde auch das dann wieder wegfallen. Ich denke, nachdem sich alle Seiten auf diese Lösung geeinigt haben, würde ich beliebt machen, dass wir dabei bleiben. Ich halte nochmals fest, dass keinerlei Rechte damit verbunden sind. Die Geschäftsordnung würde ja eigentlich auch Stellvertreter zugestehen. Es wurde explizit festgehalten, dass keine Stellvertretung für die Mitglieder dieser Neuen Fraktion möglich ist. Ebenso wurde ganz klar festgehalten, dass mit Inkrafttreten neuer gesetzlicher Regelungen die Vereinbarung ausser Kraft treten wird.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich kann die Bedenken des Abg. Vogt nachvollziehen. Also das Wort Fraktion hat eine semantische Bedeutung, die natürlich in sich selber eine Bedeutung trägt. Aber gleichzeitig möchte ich Ihr Votum unterstützen. Es steht ja ganz klar: «Dieser Vereinbarung kommt keine präjudizielle Wirkung zu.» Und das ist für mich ausreichend. Ich würde bei dieser Lösung bleiben. Es ist schwarz auf weiss festgehalten und deshalb sehe ich jetzt diese Gefahr nicht. Ich würde sagen, gehen wir mit dieser Lösung auf den Weg und schauen wir, wie dann die rechtliche Lösung aussehen wird.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir abstimmen. Wer der Vereinbarung zur Regelung der DU-Trennung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Der Landtag hat der Regelung mit 25 Stimmen einhellig zugestimmt. Sie tritt damit mit sofortiger Wirkung in Kraft. Nachdem die Vereinbarung vom Landtag genehmigt wurde, bitte ich die Neue Fraktion um Benennung eines Fraktionssprechers.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Als unseren neuen Fraktionssprecher haben wir Herbert Elkuch aus Schellenberg bestimmt. Danke.5. September 2018 | 1671 | Regelung der DU-Trennung |
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Der Abg. Herbert Elkuch wurde seitens der Neuen Fraktion als Fraktionssprecher benannt und ich gratuliere zur Ernennung. Damit haben wir Traktandum 15a erledigt. Ich schliesse jetzt die Landtagssitzung bis morgen um 9 Uhr.Die Sitzung ist geschlossen (um 20:40 Uhr).
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