8. November 2017 | 1487 | Wiedereinführung einer Besteuerung der Ausschüttungen(Postulat) |
Postulat «Wiedereinführung einer Besteuerung der Ausschüttungen» der Abgeordneten Georg Kaufmann, Thomas Lageder und Patrick Risch vom 9. Oktober 2017
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete. Wir fahren mit unseren Beratungen fort. Wir kommen zu Traktandum 9: Postulat «Wiedereinführung einer Besteuerung der Ausschüttungen» der Abgeordneten Georg Kaufmann, Thomas Lageder und Patrick Risch vom 9. Oktober 2017. Abg. Georg Kaufmann
Danke, Herr Präsident. Mea culpa: Unkonzentriertheit kann man sich in diesem Hohen Hause wirklich nicht leisten. Genau das ist mir bei der letzten Abstimmung passiert. Ich habe den falschen Knopf gedrückt. Ich entschuldige mich dafür vor allem bei meinen beiden Fraktionskollegen. Selbstverständlich stehe auch ich vollumfänglich hinter dem Postulat zur Erbschafts- und Schenkungssteuer. Das nur zur Klärung. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Als 2010 hier im Landtag das neue, heute geltende Steuerrecht diskutiert wurde, wies die Landesrechnung bereits ein Defizit von CHF 160 Mio. auf. Obwohl damals schon ein strukturelles Defizit vorherrschte, wurden die Steuern gesenkt - in der Hoffnung, durch die Steuersenkung neue Unternehmen in Liechtenstein anzusiedeln. Die Steuereinnahmen dieser neuen Unternehmen sollten den Steuerausfall des neuen Steuergesetzes kompensieren. Heute wissen wir, dass diese Hoffnung nicht berechtigt war. Unter anderem wurde die sogenannte Couponsteuer abgeschafft. Ohne Not hat der Staat seitdem auf jährlich circa CHF 45 Mio. verzichtet. Mehr noch, es wurde noch ein weiteres Geschenk im Umfang von fast CHF 300 Mio. gemacht, indem noch nicht ausgeschüttete Couponsteuern zu einem reduzierten Steuersatz von 2% statt deren 4% versteuert werden konnten. Wäre der normale Steuersatz von 4% angewendet worden, wären die Steuereinnahmen von diesen Altreserven um CHF 300 Mio. höher gewesen, wie eine Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Freien Liste in der letzten Legislatur ergab. CHF 300 Mio., welche, wie wir alle wissen, mit zum Teil schmerzhaften Sparmassnahmen in anderen Bereichen - vor allem im sozialen Umfeld, wie Staatsbeitrag an die Krankenkasse oder an die AHV - kompensiert werden mussten. Der Landtag verzichtete 2011 bewusst auf noch weitere geschätzte CHF 28 Mio.: Im ursprünglichen Steuergesetz war vorgesehen, die Altreserven von nicht ausgeschütteten Couponsteuern mit nur 2% zu versteuern. Der Abgeordnete Frick von der Freien Liste stellte dazumal den Antrag, die Altreserven mit 3% statt 2% zu versteuern - dieser Antrag erhielt nur drei Stimmen und wurde somit vom damaligen Landtag abgelehnt. Wie wir heute im Nachhinein wissen, wären es weit mehr als nur CHF 28 Mio. gewesen. Die moderate Erhöhung von 2% auf 3% hätte zusätzliche CHF 150 Mio. eingebracht. Geld, das dringend benötigt worden wäre. Die folgenden Sparmassnahmen der letzten Jahre können als Beweis herangezogen8. November 2017 | 1488 | Wiedereinführung einer Besteuerung der Ausschüttungen(Postulat) |
werden, dass zu grosszügige Steuergeschenke verteilt wurden und es dann an allen Ecken und Enden schlussendlich gefehlt hat. Heute, nachdem alle Altreserven an Gewinnen von den Firmen ausgeschüttet wurden, brechen die Steuereinnahmen der Couponsteuer gänzlich weg. Null Franken Steuereinnahmen statt durchschnittlich CHF 45 Mio. pro Jahr. Die Kapital- und Ertragssteuern können diesen Wegfall nicht ausgleichen. Vor allem hochkapitalisierte Unternehmen können aufgrund des Eigenkapitalzinsabzuges kräftig Steuern sparen. Die Gründe, warum die Couponsteuer überhaupt abgeschafft wurde, waren - gelinde gesagt - äusserst schwammig. So ist im Bericht und Antrag Nr. 48/2010 über die Totalrevision des Steuergesetzes zu lesen: «Die Couponsteuer soll künftig nicht mehr erhoben werden. Diese Massnahme ist vor dem Hintergrund der internationalen Kompatibilität, der Wettbewerbsfähigkeit, der Entscheidungsneutralität des liechtensteinischen Steuersystems von grosser Bedeutung.» Bei einem Verzicht auf gut CHF 45 Mio. pro Jahr hätte ich mir eine ausführlichere Begründung im besagten Bericht und Antrag gewünscht wie auch eine ausgiebigere Diskussion im Landtag. Wenn wir hier beispielsweise um Beträge von CHF 500'000 für die Familienförderung diskutieren, läuft dies ausführlicher und weitaus kritischer im Landtag ab. Wie bereits gesagt, die Hoffnung, dass die mit dem neuen Steuerrecht im 2011 gemachte Steuererleichterung für Unternehmen zu mehr Unternehmensgründungen in Liechtenstein und damit letztlich zu mehr Steuereinnahmen führen werde, hat sich wie die Couponsteuer in Luft aufgelöst. In den letzten Jahren fanden immer wieder Diskussionen um die sogenannten Rechtsanwalts-AGs und Ärzte-AGs statt. Es sind aber nicht nur Rechtsanwälte und Ärzte, die mit dem heutigen Steuersystem ganz legal ihre Steuerlast optimieren können. Das Vorgehen ist einfach und allgemein verbreitet: Selbstständige mit einem guten Einkommen gründen eine Firma und stellen sich selbst an. Ein Teil des erwirtschafteten Unternehmensgewinnes wird als Lohn ausbezahlt und darauf werden Einkommenssteuer bezahlt und Sozialabgaben geleistet. Ein Teil des Gewinnes wird jedoch als Gewinnausschüttung aus dem Unternehmen bezogen - steuerfrei und ohne irgendwelche Abzüge. Ich möchte hier aber klarstellen: Die Gründung einer Firma für Unternehmer betrachte ich absolut als legitim, schon aus haftungsrechtlichen Fragen und der Einfachheit bei der Nachfolgeregelung. Doch mit der Abschaffung der Couponsteuer wurde eine attraktive Möglichkeit geschaffen, Steuern und Sozialabgaben in Millionenhöhe zu sparen, und das noch völlig legal. Es wurden geradezu Anreize geschaffen, sich dieses Modells zu bedienen, denn Ausschüttungen sind ja bekanntlich von den Steuern befreit. Unsere Sozialsysteme müssen auch noch ganz empfindliche Einschnitte verkraften. Wenn hier kein Handlungsbedarf gegeben ist, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Mit einer Steuer auf Ausschüttungen könnte wenigstens ein Teil der Verluste wettgemacht werden. In den Jahren 2006/2007 bezahlten die Unternehmen noch circa eineinhalbmal so viel Steuern wie die Privaten. 2015/2016 war das Verhältnis geradezu eins zu eins. Anders gesagt: Vor der Steuerreform haben die Unternehmen noch bedeutend mehr zum Staatshaushalt beigetragen, als sie dies heute tun. Liechtenstein sieht heute keinen müden Rappen, wenn liechtensteinische Unternehmen Gewinne in Form von Dividenden oder ähnlichem ausschütten und die Gelder direkt ins Ausland fliessen. Die Gelder fliessen direkt ins Ausland, frei von einer liechtensteinischen Steuer. Es wird weder eine Couponsteuer noch eine Verrechnungssteuer fällig. Die Frage stellt sich in diesem Zusammenhang: Wie viel von den zum Beispiel 2009 vorgenommenen Ausschüttungen von rund CHF 1,1 Mia. an Ausschüttungen flossen damals schon ins Ausland ab? Im Gegensatz zu damals wurden bei den Ausschüttungen immerhin 4% als Steuer einbehalten, heute überhaupt nichts mehr. Es werden jedes Jahr enorme Summen von den Unternehmen ausgeschüttet. Es ist nicht nachvollziehbar, warum hier quasi ohne Begründung auf diese sehr ergiebigen Steuereinnahmen verzichtet8. November 2017 | 1489 | Wiedereinführung einer Besteuerung der Ausschüttungen(Postulat) |
wird. Auch scheint es nicht unangebracht, dass sich bei diesen enormen Summen der Staat genau hier nicht etwas zur Erbringung von Leistungen für die Allgemeinheit etwas abschöpfen soll. Noch ein Gedanke, den ich Ihnen näherbringen möchte: Wenn es zu mehr Unternehmensgründungen mit mehr Arbeitsplätzen in Liechtenstein gekommen wäre oder wird: Sind ausländische Investoren im Spiel, haben wir a priori Aufwand, indem wir in die Infrastruktur investieren müssen und mit vermehrtem Verkehrsaufkommen zu rechnen haben. Und dank dem neuen DBA mit der Schweiz haben wir nicht einmal einen Teil der Lohnsteuer. Die ganze Thematik ist auf jeden Fall nicht so einfach und so lukrativ, wie 2010 bei der Schaffung des neuen Steuerrechts aufgeführt worden ist, sondern auch mit Aufwänden und Kosten verbunden. Der Motor der liechtensteinischen Wirtschaft brummt. Die Landesrechnung ist aber nach wie vor nur dank der Gewinnabschöpfung aus dem Fondsvermögen ausgeglichen. Wie kann das sein, dass wir einerseits Vollbeschäftigung haben und andererseits immer noch keinen strukturell gesunden Staatshaushalt, sondern lediglich dank Gewinnabschöpfungen aus dem Vermögen einen positiven Jahresabschluss vermelden können? Sobald die nächste Wirtschaftskrise kommt, werden die Einnahmen aus den Kapital- und Ertragssteuern wegschmelzen wie die Butter an der Sonne. Bei einer Krise sinken meist die Erträge, die ein Vermögen erwirtschaftet; somit wird auch eine Gewinnentnahme aus dem Fondsvermögen nur noch schwer möglich sein. Spätestens dann wird die Regierung, allen voran der zuständige Finanzminister, sich auf die Suche nach neuen Geldern machen müssen - und der Landtag darf dann weitere Massnahmenpakete durchwinken. Und die letzten Massnahmenpakete waren ja mehrheitlich Sparpakete. Auf der Einkommensseite wurden nur wenig und widerwillig Massnahmen getroffen. Wir müssen uns hier und heute Gedanken machen über die sichere künftige Finanzierung des Staatshaushaltes. Und die Wiedereinführung der Couponsteuer ist eine Möglichkeit dazu. Die Freie Liste hat dieses Postulat eingereicht, damit der Landtag die Regierung einladen kann, über die Bücher zu gehen und zu prüfen, ob die bei der Schaffung des neuen Steuerrechts gemachten Prämissen überhaupt noch zutreffen. Unserer Meinung nach stimmen die dazumal gemachten Annahmen schon lange nicht mehr. Es gab viel Hoffnung 2010 bei der Verabschiedung des neuen Steuergesetzes: Die Hoffnung, dass mehr Unternehmen sich in Liechtenstein ansiedeln, die Hoffnung, dass wir einen Teil der Lohnsteuer der schweizerischen Grenzgänger als Quellensteuer einbehalten können. Heute sind wir in relativ bequemer Position, einen - wie es die Regierung nennt - ausgeglichenen Staatshaushalt zu haben. Doch die nächste Krise kommt bestimmt. Darum ist jetzt die richtige Zeit, sich Gedanken über die Zukunft zu machen, statt dann in Zeiten wegbrechender Steuereinnahmen Schnellschüsse zu machen. Und ich kann schon heute mitteilen, dass ich keinem weiteren Sparpaket zustimmen werde, solange nicht über mögliche Einnahmequellen nachgedacht wird, zumal sie einfach ohne Not und ohne überzeugende, über Mutmassungen hinausgehende Begründungen abgeschafft wurden. Die Hoffnungen aus dem Jahr 2010 sind allesamt verflogen, die Prämissen sind dementsprechend neu zu setzen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Mit dem vorliegenden Postulat der Freien Liste soll die Regierung eingeladen werden, die Einführung einer Steuer auf den Ausschüttungen von Unternehmen zu prüfen. Eine solche Steuer, nämlich die Couponsteuer, wurde durch die Totalrevision des Steuergesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 2011 abgeschafft. 8. November 2017 | 1490 | Wiedereinführung einer Besteuerung der Ausschüttungen(Postulat) |
Beim alten Steuergesetz vor 2011 wurde bei der Berechnung der Kapital- und der Ertragssteuer ein Beteiligungsabzug bei der Muttergesellschaft gewährt, um zu verhindern, dass Beteiligungen und ausgeschüttete Gewinne einer Tochtergesellschaft steuerlich doppelt belastet werden. Dafür fiel damals bei Ausschüttungen die Couponsteuer von 4% an. Mit dem neuen Steuergesetz wurde die Couponsteuer abgeschafft, dafür ebenfalls auch der Beteiligungsabzug. Die Couponsteuer führte zu einer unberechtigten Doppelbesteuerung von Einkommen, weil dadurch bereits früheres auf Unternehmensebene besteuertes Einkommen nochmals besteuert wurde. Hinzu kommt, dass ein Unternehmer seine Beteiligung bereits mit dem Sollertrag als Erwerb versteuern muss und hier laufend Erwerbssteuern auf den Verkehrswert solcher Beteiligungen bezahlt werden müssen. Mit der Abschaffung der Couponsteuer wollte man auch verhindern, dass die Entscheidung, ob Gewinne an die Anteilseigner ausgeschüttet werden oder im Unternehmen verbleiben sollen, zukünftig nicht mehr durch steuerliche Überlegungen beeinflusst werden. Ebenso war die internationale Kompatibilität eine der Überlegungen, die zur damaligen Abschaffung der Couponsteuer geführt haben. Auch wenn Liechtenstein heute über einige Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Muster verfügt, konnten mit bedeutenden Staaten wie Frankreich, Italien, USA etc. noch keine DBA geschlossen werden. Für Investoren aus solchen Ländern würde Liechtenstein uninteressanter, da nebst der Besteuerung von Dividenden in ihrem Ansässigkeitsstaat auch noch eine liechtensteinische Steuer bezahlt werden müsste, die im Heimatland nicht angerechnet werden kann. Die Unternehmen in Liechtenstein brauchen Rechts- und Planungssicherheit und dazu braucht es ein verlässliches Steuersystem, welches nicht immer geändert wird. Ständige Änderungen wirken sich negativ auf den Wirtschaftsstandort aus. Ein Wirtschaftsstandort braucht daher Stabilität, um attraktiv zu bleiben und um die internationale Akzeptanz und Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Solche politischen Vorstösse wie der vorliegende bewirken dabei genau das Gegenteilige. Ich werde somit der Überweisung des Postulats nicht zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte eingangs auf das, glaube ich, hier zentrale Argument der Postulanten eingehen, die hier argumentieren, dass sich das Verhältnis zwischen den von den Unternehmen bezahlten Ertragssteuern plus den Couponsteuern im Verhältnis zu den Einkommens- und Vermögenssteuern in den letzten Jahren deutlich zulasten der Einkommens- und Vermögenssteuer verschoben habe. Und sie führen das eben auf die Politik, auf die Entscheide der Politik, zurück und primär auch auf die Reform des Steuergesetzes. Nun ist das für mich aber eine sehr einseitige Betrachtungsweise, bewusst oder nur mangels besseren Wissens. Ich glaube, wir wissen alle, dass die Unternehmensgewinne - und damit die Ertragssteuern oder die Unternehmenssteuern - in den letzten Jahren vor allem durch die Wirtschafts- und Finanzkrise, durch die Frankenstärke und insbesondere durch die Finanzplatzentwicklung unter Druck gekommen sind und daher ganz massgeblich für eine Verhältnisverschiebung verantwortlich sind. Und ich glaube, das sollte nicht bewusst oder unbewusst verschwiegen werden. Wir müssen hier nur einen Blick auf den grössten Steuerzahler im Land werfen, das ist der Finanzdienstleistungssektor nach wie vor bei den Ertragssteuern oder Unternehmenssteuern, und der befindet sich in einer nicht leichten Transformationsphase. Das lässt sich vielleicht auch etwas eindrücklich zeigen an den Gewinnen von einzelnen Unternehmen, die öffentlich bekannt sind. Und da können Sie eben die zwei Banken, die börsenkotiert sind und entsprechende Daten auch publizieren, hernehmen, nämlich die Landesbank und die VP Bank. Beide Banken erzielen heute massiv weniger Gewinn, als das noch vor8. November 2017 | 1491 | Wiedereinführung einer Besteuerung der Ausschüttungen(Postulat) |
dieser Transformationsphase war. So hat die LLB im 2006 noch, also auch noch unter dem alten Steuergesetz, einen Reingewinn von CHF 246 Mio. erzielt; 2016, nach dem alten Steuergesetz, zehn Jahre später, liegt dieser Gewinn noch bei gut CHF 100 Mio. Das ist ein ganz massiver Rückgang um 57%. Und logischerweise sind die Steuereinnahmen aus so einem Unternehmen nicht mehr die gleichen, wie sie in den guten Zeiten waren. Das Gleiche trifft auf die VP Bank zu. Dort lag der Gewinn 2006 noch bei CHF 135 Mio.; 2016, zehn Jahre später, auch nach Einführung des neuen Steuergesetzes, liegt dieser Gewinn noch bei CHF 58 Mio. Auch hier interessanterweise gerade auf die Prozentzahl genau der gleiche Rückgang, nämlich um 57%. Also diese Gewinne im Bankenbereich sind massiv eingebrochen. Da gibt es verschiedene Ursachen dafür. Eine ganz wesentliche ist natürlich diese Transformationsphase, diese Weissgeldstrategie letztendlich, aber sicher auch die Zinssituation und so weiter. Und da ist es natürlich auch logisch, wenn das Steuersubstrat derart stark zurückgeht, dass natürlich auch der Beitrag der Unternehmenssteuern dieser Unternehmen entsprechend zurückgeht. Was auch noch dazu kommt, nicht nur, dass die Gewinne dieser Unternehmen massiv zurückgegangen sind. Es ist eben auch noch so, dass heute ein grösserer Teil dieser heutigen tieferen Gewinne auch noch aus dem Ausland stammen, also im Ausland erwirtschaftet werden und daher natürlich dort besteuert werden und nicht in Liechtenstein. Also das ist ein Effekt, der diesen Rückgang noch weiter beschleunigt. Es ist kein Wunder, dass in einzelnen Sektoren hier bei ganz wichtigen Steuerzahlern heute die Steuern deutlich weniger üppig fliessen als früher. Und das hat überhaupt nichts mit dem Steuergesetz zu tun. Das hat eben mit verschiedenen anderen Faktoren zu tun, sei das eben die Transformationsphase, sei es das Zinsniveau etc. Und diese Zahlen können Sie auch ummünzen auf den restlichen Finanzplatz, den Treuhandsektor. Da sieht es sehr ähnlich aus. Das Steuersubstrat ist massiv tiefer. Darum, denke ich, greift diese Argumentation zu kurz, die hier diese Verschiebung einzig auf eine Reform des Steuergesetzes zurückführt, sondern es gibt eben ganz andere, ganz massgebliche Einflüsse, die zu einem Rückgang des Steuersubstrats geführt haben. Abgesehen davon ist der Vergleich hier auch tendenziös, indem er massgebliche Steuererhöhungen der letzten Jahre nicht oder erst teilweise reflektiert. Ich denke, wenn man schon so argumentiert, sollte man schon die ganze Wahrheit aufzeigen und nicht nur den Punkt herausziehen, von dem man glaubt, dass er in die eigene Argumentationslinie passt. Es wird auch hier wieder einmal mehr suggeriert, dass die Steuern der Unternehmen im Vergleich zu den Steuern der Privatpersonen viel zu gering seien. Und ich glaube, ich habe es heute Morgen ausgeführt, es ist das krasse Gegenteil der Fall. In keinem anderen Land ist der Beitrag der Wirtschaft, der Unternehmen, so stark im Verhältnis eben zum Beitrag aus den Einkommens- und Vermögenssteuern. Das ist absolut eine einmalige Situation.Steuerzusammenhänge sind sehr komplex und eignen sich natürlich auch hier für eine tendenziöse Stimmungsmache, und das muss ich Ihnen wirklich ankreiden. Eine gebetsmühlenhaft wiederholte Aussage, dass Unternehmen keinen angemessenen Beitrag am Steueraufkommen leisten, ist einfach nachweislich falsch. Ich werde, Sie werden nicht überrascht sein, auch diesem Postulat nicht zustimmen. Die Argumente wiederholen sich teilweise: Angesichts Rekordreserven beim Staat ist eine weitere Belastung der Wirtschaft nicht angezeigt. Eine Wiedereinführung dieser Ausschüttungssteuer würde auch aufgrund des fehlenden DBA-Netzes für Ausländer einer Endbesteuerung entsprechen, der Abg. Manfred Kaufmann hat diesen zentralen Punkt auch schon eingebracht, und damit den Wirtschaftsstandort schwächen und das ist abzulehnen. Wir haben doch eine ganze Reihe von prominenten, erfolgreichen, guten Steuerzahlern, ausländisch beherrschten Steuerzahlern, hier in diesem Land, nehmen Sie die Presta, nehmen Sie die Swarowski, nehmen Sie eine OC Oerlikon und unzählige ehemalige Sitzgesellschaften, die teilweise sehr hohe Steuern in8. November 2017 | 1492 | Wiedereinführung einer Besteuerung der Ausschüttungen(Postulat) |
Millionenhöhe abliefern. Da muss man einfach sagen, wenn Sie hier diese Besteuerung der Ausschüttungen wieder einführen, dann werden Sie eben diese Bande zu Liechtenstein massiv schwächen und mit Sicherheit, aber mit absoluter Sicherheit, gerade im Bereich ehemaliger Sitzgesellschaften, unter denen es heute hervorragende Steuerzahler gibt, grosse Abflüsse beziehungsweise Abwanderungen zulassen. Und da braucht es dann auch wieder viele Haslers, Rehaks und Lageders, bis wir das wieder hereinbekommen. Dieser Schuss würde mit Sicherheit nach hinten rausgehen. Die Argumente wurden ja erwähnt: Es ist steuersystematisch fragwürdig, wenn hier eine Doppel- und Mehrfachbelastung stattfinden soll; und es ist auch steuersystematisch fragwürdig, wenn hier die Entscheidungsneutralität wieder geschwächt werden soll. Und auch hier: Zuletzt geht es um eine Verlässlichkeit der Politik. Wir sollten nicht in kurzen Abständen Steuern einführen, abschaffen und die gleichen dann wieder einführen. Das wird uns einholen, das wird ein Bumerang sein. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Kontinuität im Steuergesetz hätten wir eben, wenn wir ein gutes Steuergesetz gemacht hätten im Jahr 2010. Das haben wir anscheinend verpasst. Deshalb mussten wir in der letzten Legislatur diese heute vielfach beschworene Kontinuität die ganze Zeit unkontinuierlich gestalten, um es auf den Punkt zu bringen. Das ist genau das Dilemma. Man müsste halt von Anfang an Gesetze so machen, dass sie dann auch den nächsten Sparprozess überstehen.Betreffend dieses Postulat geht es mir konkret um die Voten im Rahmen der Eintretensdebatte, um diesen Verwaltungsgerichtshofentscheid 2013/67. Ich kann mir schon vorstellen, das will man nicht mehr hören. Aber ich muss es jetzt trotzdem noch sagen: Wenn man jetzt sagt, die Steuerverwaltung, die soll halt. Ich denke, der Steuerverwaltung wurden eben die Hände jetzt gebunden mit dieser Verwaltungsgerichtshofentscheidung. Sie wissen alle, diese Einkommen waren die Jahre 2005 bis 2009 zwischen CHF 1,2 Mio. bis CHF 1,4 Mio. Dann wollte man zuerst CHF 300'000 versteuern, dann ist die Steuerverwaltung auf die Barrikaden gegangen und hat gesagt: So nicht. Der Endentscheid des Verwaltungsgerichtshofes ist, man muss CHF 515'394 versteuern. Und das ist jetzt das Leiturteil. An dem muss sich jetzt die Steuerverwaltung orientieren und eben auch die AHV. Und jetzt ist einfach die Frage hier drinnen: Akzeptiert das der Landtag oder sagt der Landtag mitunter mit der Überweisung dieses Postulates: Nein, hier müssen wir die Rahmenbedingungen ändern, diese Rechtsprechung können wir nicht stützen! Ich gehe einmal davon aus, das wird nicht stattfinden. Dann muss man mit dem leben und dann muss die Steuerverwaltung genau jetzt dieses Leiturteil umsetzen. Die Steuerverwaltung kann eben nicht mehr frei argumentieren, denn dieses Leiturteil hat hier den Rahmen geschaffen. Und wenn die Politik diese Rechtsprechung nicht stützt, dann müsste die Politik etwas unternehmen und nicht die Steuerverwaltung.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Ich möchte auch da einhaken, wo der Abg. Wendelin Lampert aufgehört hat. Mir geht es vor allem um das Wort Entscheidungsneutralität, das hier von zwei Abgeord-8. November 2017 | 1493 | Wiedereinführung einer Besteuerung der Ausschüttungen(Postulat) |
neten gefallen ist. Und da haben wir eben, denke ich, schon ein Problem, wenn ich die Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 13. Mai 2016 kurz ausführe: Die Regierung sagte, sie machte ein Beispiel: «Ein Selbständigerwerbender (alleinstehend und keine sonstigen Einkünfte und Vermögenswerte) mit einem Jahresgewinn von CHF 1 Mio. bezahlt rund CHF 161'000 an Steuern sowie AHV/IV/FAK-Beiträge von rund CHF 117'000. Gründet er eine Gesellschaft und lässt sich durch diese für einen Lohn von CHF 600'000 anstellen, beträgt die Gesamtsteuerbelastung rund CHF 153'000 und ist damit 5% tiefer. Die AHV/IV/FAK-Beiträge belaufen sich auf rund CHF 71'000. Damit beträgt die Ersparnis rund CHF 46'000 beziehungsweise rund 40%.» Also wenn da kein Problem herrscht, dann verstehe ich es auch nicht. Wie es der Abg. Patrick Risch ausgeführt hat, diese Ausschüttungen betragen jährlich CHF 1,1 Mia. Das Argument mit der Doppelbesteuerung, das kann ich einfach nicht gelten lassen. Aber das ist vielleicht, weil wir einen verschiedenen Ansatz haben. Trotzdem mir unverständlich, dass nicht dort ein gewisser Prozentsatz auch abzugeben ist.
Und dann noch zur Entscheidungsneutralität: Wir werden ja dann noch in einem vierten Schritt zum Postulat bezüglich Entkoppelung von EK-Zinsabzug und Sollertrag kommen. Da geht es dann nämlich auch um Entscheidungsneutralität. Denn dort geht es ja um die Gleichstellung von Fremdkapital und Eigenkapital. Und bei den gegebenen Rahmenbedingungen ist da eben keine Entscheidungsneutralität gegeben, wie sie auch hier nicht gegeben ist. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer der Überweisung dieses Postulates an die Regierung zustimmen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 4 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
4 Stimmen. Somit hat der Landtag das Postulat nicht überwiesen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 9 abgeschlossen. -ooOoo-