Abänderung des Investmentunternehmensgesetzes (Nr. 23/2017); 1. und 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 24: Abänderung des Investmentunternehmensgesetzes. Wir behandeln die Vorlage in 1. Lesung.Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 23/2017 und er steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne bedanke ich mit beim Ministerium für Präsidiales und Finanzen für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts und Antrags. Der liechtensteinische Landtag hat am 2. Dezember 2015 das Investmentunternehmensgesetz, kurz IUG, verabschiedet, welches am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten ist. Gemäss der Übergangsbestimmung in Art. 75 IUG haben Verwaltungsgesellschaften spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des IUG bestehende Investmentunternehmen für andere Werte oder Immobilien in alternative Investmentfonds nach dem AIFMG, OGAW nach dem UCITS-Gesetz oder in Investmentunternehmen nach dem IUG umzubilden, widrigenfalls hat eine Liquidation der bestehenden Investmentunternehmen zu erfolgen. Die konkreten Anträge auf Zulassung beziehungsweise Autorisierung oder Bescheinigung der umgebildeten Investmentunternehmen sollten bis spätestens 30. Mai 2017 bei der FMA eingegangen sein. Bei einem späteren Eingang der Anträge kann die FMA nicht gewährleisten, dass eine Entscheidung über die Anträge vor dem 30. September 2017 ergehen kann. Gemäss Bestandesaufnahme der FMA gab es per 1. Oktober 2016 232 innerhalb der Jahresfrist umzuwandelnde Investmentunternehmen und per 11. April 2017 immer noch 205 Investmentunternehmen. Es erscheint somit unmöglich, dass der Zeitplan eingehalten werden kann. Insbesondere für grössere Verwaltungsgesellschaften mit einer grossen Anzahl an verwalteten Investmentunternehmen ist dies unmöglich. Es besteht dabei ein realistisches Risiko, dass eine grosse Anzahl an Investmentunternehmen einer Liquidation zugeführt werden müsste. Der Grund für die hohe Anzahl an Ausständen ist insbesondere der, dass die Verwaltungsgesellschaften bis März 2017 einen Grossteil ihrer Ressourcen in die Einhaltung von Anforderungen gemäss UCITS-Gesetz investieren mussten. Eine Fristverlängerung erscheint im Interesse aller Beteiligten, sowohl bei der Verwaltungsgesellschaft als auch bei der FMA. Die Dauer der Verlängerung von sechs Monaten wird von allen Beteiligten als angemessen und für die Erledigung aller Umwandlungen für ausreichend angesehen. Gemäss dieser Vorlage sollen somit die Fristen in Art. 75 und Art. 76 IUG von einem Jahr auf neu 18 Monate, somit bis zum 31. März 2018, verlängert werden. Gerne werde ich der Vorlage meine Zustimmung erteilen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Georg Kaufmann
Danke, Herr Präsident. Die Regierung beantragt, die derzeit geltende Übergangsfrist im neuen Investmentunternehmensgesetz von einem Jahr auf 18 Monate, also bis zum 31. März 2018 zu verlängern. Die Fristverlängerung ist nötig, weil die Verwaltungsgesellschaften: - mit der Umsetzung weiterer gesetzlich notwendiger Anpassungen, die bis zum 18. März 2017 erfolgt sein mussten, beschäftigt waren und deshalb der geplante Zeitplan für die Umwandlung der bestehenden Investmentunternehmen nach dem IUG alt entweder in Investmentunternehmen nach dem IUG neu, in AIF oder in OGAW, von praktisch keiner Gesellschaft eingehalten werden könnte;
- die mit der Umstellung erforderlichen Beratungsleistungen sehr viel Zeit benötigen;
- Anfragen für Fondsgründungen aus dem In- und Ausland in letzter Zeit wieder zugenommen haben.
Die halbjährige Verlängerung wird sowohl vonseiten der FMA als auch der Verwaltungsgesellschaften als genügend erachtet. Die Fraktion der Freien Liste erachtet den Antrag auf Fristverlängerung um ein halbes Jahr als gut begründet und stichhaltig. Ich befürworte Eintreten auf die Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 25 Stimmen einhellig Eintreten beschlossen. Wir können mit der Lesung der Vorlage durch Artikelaufruf beginnen.Art. 75 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 76 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Keine Wortmeldungen. Somit haben wir das Gesetz über die Abänderung des Investmentunternehmensgesetzes in 1. Lesung beraten.
Stv. Abg. Alexander Batliner
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Da es sich hier um eine reine Fristverlängerung handelt, die zudem noch unbestritten ist, und auch keine aussenpolitische Relevanz vorhanden ist, beantrage ich abschliessende Behandlung. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es wurde abschliessende Beratung beantragt. Wer diesem Antrag stattgeben will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 25 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 25 Stimmen einhellig stattgegeben und wir können mit der 2. Lesung beginnen. Art. 75 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 75 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. Art. 76 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 76 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir haben einhellig zugestimmt. Damit haben wir auch die 2. Lesung vorgenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Investmentunternehmensgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
Einhellige Zustimmung mit 22 Stimmen. Gleichzeitig haben wir Traktandum 24 erledigt.-ooOoo-