POSTULAT VOM 3. APRIL 2000 DER ABGEORDNETEN PETER WOLFF, PETER SPRENGER, OTTO BÜCHEL, OSWALD KRANZ, DONATH OEHRI UND LORENZ HEEB BETREFFEND DIE SCHAFFUNG EINES KONSUMENTENSCHUTZGESETZES
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 3 unserer Tagesordnung: Postulat vom 3. April 2000 der Abgeordneten Wolff, Sprenger, Büchel, Kranz, Oehri und Heeb betreffend die Schaffung eines Konsumentenschutzgesetzes. Wünscht einer der Postulanten das Wort?Abg. Oswald Kranz:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Das vorliegende Postulat dient dem Schutz und der Sicherheit des Konsumenten und der Förderung seiner wirtschaftlichen Interessen. Es bezweckt die Zusammenfassung aller den Konsumentenschutz betreffenden Rechtsvorschriften, welche für die Konsumentin oder den Konsumenten beim Erwerb von Verbrauchsgütern und anderen Waren von Bedeutung sein können. Durch seine Mitgliedschaft im EWR hat unser Land einen entsprechenden Standard in der Konsumentenschutzgesetzgebung erreicht. Im Vordergrund der staatlichen Konsumentenpolitik sollen marktkonforme Massnahmen stehen. Ein wichtiger Aspekt kommt dabei der Konsumenteninformation zu. Das Postulat will zur besseren Orientierung und Information der Konsumenten beitragen, indem es eine bessere Übersicht über die gesetzlichen Bestimmungen der Konsumentenschutzgesetzgebung bewirkt. Im Weiteren verweise ich auf die umfassende Begründung des Postulates und beantrage die Überweisung an die Regierung. Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht?
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Aus Sicht der Regierung haben wir keine Probleme mit diesem Postulat. Es ist so, dass Konsumentenschutz in Liechtenstein lange Zeit eher ein Thema war, das wenig wahrgenommen wurde. Das hat sich mit dem EWR-Beitritt geändert. Der EWR ist gekennzeichnet unter anderem durch ein starkes Bewusstsein des Konsumentenschutzes. Es ist deshalb auch in den letzten Jahren auch einiges in diesem Bereich umgesetzt worden, im Bereich Pauschalreisen, Verbraucherkredit, Haustürgeschäfte, irreführende Werbung usw. Diese Bestimmungen sind auf mehrere Gesetze verstreut und es macht Sinn, alle oder mindestens einen Teil dieser Vorschriften - das muss dann noch genau angeschaut werden - in einem Spezialerlass zusammenzufassen. Es gibt auch bereits interne Überlegungen im Ressort Wirtschaft dazu. Wir werden zusammen mit dem Ressort Justiz dazu gerne ein genaues Konzept und ein entsprechendes Konsumentenschutzgesetz ausarbeiten. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass das eine Aufgabe ist, die eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, aber das wird Ihnen auch bewusst sein.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort noch gewünscht zu diesem Geschäft? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann stimmen wir ab. Die Postulanten beantragen, der Landtag wolle beschliessen, die Regierung wird eingeladen anlässlich der Umsetzung der Richtlinie 1999/44 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter alle den Konsumentenschutz im weiteren Sinne betreffenden inländischen Rechtsvorschriften in einem übersichtlichen und leicht handhabbaren Konsumentenschutzgesetz zusammenzufassen. Wer diesem Antrag zustimmt, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit ist dieses Postulat an die Regierung überwiesen.-ooOoo-