Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 2: Kleine Anfragen.
Ich bitte Sie, Ihre Kleinen Anfragen an die Regierung zu richten. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen, meine Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :
Ich habe vernommen, dass ab dem Oktober 2015 die Sammelzollanmeldung in EU-Staaten nicht mehr möglich sein soll. Konkret wurde mir gesagt, dass man pro Empfänger verzollen müsse. Dies würde dazu führen, dass sich die Zollkosten massiv erhöhen. Meine Fragen: - Stimmt diese Information, dass in Zukunft Einzelverzollungen nach Empfänger mit Wohnsitz im EU-Raum vorgenommen werden müssen?
- Falls ja, was ist der aktuelle Stand der Dinge, das heisst, gilt dies tatsächlich ab Oktober 2015?
- Gilt dies eventuell nur für die Schweiz und nicht für Liechtenstein, weil das ja eine Retourkutsche für die Zuwanderungsinitiative sein soll?
Dann habe ich eine Kleine Anfrage zum : Die Beantwortung des Tarmed-Postulats hat gezeigt, dass eine der gewichtigsten Positionen die Arztbesuche sind. Nun ist es so, dass, wenn Berufstätige krank sind, sie spätestens am dritten Tag zum Arzt müssen, weil dies entweder die Krankenkasse oder der Arbeitgeber so verlangt. Wir wissen aber auch, dass beispielsweise eine Grippe drei bis fünf Tage dauert. Diese Regelung wird oft damit begründet, dass man Missbrauch, sprich Blaumachen, verhindern möchte. Blaumacher sind aber wohl nur ein bis zwei Tage «krank». Für diejenigen, die wirklich krank sind, bedeutet dies Umstände im Krankenstand und ein höherer Selbstbehalt. Im Endeffekt könnte diese Regelung auch zu höheren Prämien führen. Meine Fragen: - Wäre es denkbar, ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis erst ab dem sechsten Tag und nicht schon ab dem dritten Arbeitstag zu verlangen?
- Wie hoch ist die Anzahl Arztbesuche, die erfolgen, um ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis für den Arbeitgeber zu erhalten?
- Wie hoch schätzt die Regierung die Gefahr des Missbrauchs ein oder wird hier ein sehr straffes und teures Regime gefahren, um ein paar schwarze Schafe in den Griff zu bekommen?
Meine letzte Kleine Anfrage zum Thema : In den bisherigen Diskussionen um die Erhöhung der Krankenkassenprämie haben wir diskutiert, wie die Ärzte die Kosten senken können und die Prämienzahler mehr Eigenverantwortung übernehmen. Einen Player haben wir aber bisher nicht in unsere Überlegungen miteinbezogen, und zwar die Krankenkassen selber. Meine Fragen gehen deshalb in Richtung Sparpotenziale bei den Kassen und sollen auch anregen, weitere Ideen zu entwickeln.
Ein Punkt, der mich beschäftigt, sind die Arztberichte, die von den Krankenkassen in einer gewissen Regelmässigkeit bei den Ärzten eingeholt werden. So hörte ich von einer Ärztin, dass innerhalb von drei Wochen 18 Arztberichte angefordert worden seien. Wenn sie pro Bericht nur eine halbe Stunde beschäftigt ist, ist ein Tag mit Schreiben ausgefüllt. Meine Fragen: - Nach welchen Kriterien werden Arztberichte angefordert und in wie vielen Fällen weicht die Beurteilung des Vertrauensarztes von derjenigen des Hausarztes ab?
- Der Vertrauensarzt kann die Patienten nur aufgrund eines Berichtes beurteilen. Die Ärzte kennen ihre Patienten meist sehr lange. Was muss geschehen, damit dem Urteil der Hausärzte zumindest gleich viel Gewicht beigemessen wird wie demjenigen des Vertrauensarztes?
- Den Hausärzten wird vorgeworfen, sie seien in Abhängigkeit zum Patienten. Die Vertrauensärzte sind in Abhängigkeit zur Kasse. Wie kann man hier gleich lange Spiesse schaffen, um unnötige Kosten zu vermeiden?
Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe zwei Kleine Anfragen zum Thema Landesspital. Die erste Kleine Anfrage zum :
Gegen Dr. Fritz Horber, den Chefarzt des Landesspitals in Vaduz, sind am 18. September dieses Jahres Vorerhebungen der Landespolizei aufgenommen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Es geht um schwere Vorwürfe im Bereich Sterbehilfe. Dem stellvertretenden Chefarzt Dr. Lothar Gawlik, welcher die Vorwürfe gegen Dr. Horber erhoben hat, wissen wir, wurde zwischenzeitlich gekündigt, noch während die staatsanwaltlichen Untersuchungen im Gange waren und sind. Ein vom Stiftungsratsvizepräsidenten in Rekordtempo gemachtes Gutachten und ein extern vom Stiftungsrat veranlasstes Gutachten, welches nach meinen Informationen eigentlich nur für den internen Gebrauch gedacht war, jedoch vom Stiftungsratspräsidenten breit an der Öffentlichkeit und nur bruchteilhaft vorgetragen wurde, zeigt eine für mich im rechtsstaatlichen Sinne sehr eigenartige Vorgehensweise auf. Der Whistleblower wird gekillt - dem Verdächtigen, welchem auch richtigerweise die Unschuldsvermutung zusteht, steht nach diesen gravierenden Vorwürfen im Dienst und geniesst vollstes Vertrauen. Meine Fragen:- Bis wann kann mit einem staatsanwaltlichen Gutachten und abgeschlossenen Erhebungen gerechnet werden?
- Hatte der Gesundheitsminister jemals Kontakt mit Dr. Gawlik und sich seine Version der Vorfälle angehört?
- Laufen im Zusammenhang der aktiven Sterbehilfe noch weitere Verfahren?
- Haben sich betroffene Familienangehörige beim Gesundheitsminister gemeldet?
- Hat sich der Gesundheitsminister schon Gedanken gemacht, was er unternimmt, falls sich diese schwerwiegenden Vorfälle durch das Gutachten der Staatsanwaltschaft bestätigen?
Meine zweite Kleine Anfrage. Hiermit beziehe ich mich auf die :
Die GPK hat via Regierung anfangs Oktober dem Stiftungsrat des Landesspitals diverse Fragen im Zusammenhang mit der Qualität des Notfalls, der Hygiene, der Krebstherapie, Fragen des Datenschutzes, der Personalführung sowie zum angeblichen Powerselling gestellt. Die GPK hat die siebenseitige Antwort des Landesspitals dem Landtag zur Verfügung gestellt. Eigenmächtig sah sich dann der Stiftungsratspräsident gemüssigt, dem Landtag hierzu noch eine fast 30-seitige Stellungnahme zu senden, welche einem von Superlativ strotzenden und einer Werbebroschüre ähnlichem Bericht gleichkommt.
Mitte November folgt dann der Knalleffekt: Chefarzt Dr. Horber schreibt in einem internen Bericht, es herrschen äusserst gravierende Mängel im Landesspital. Abläufe stimmen nicht, Spitalärzte beherrschen Apparaturen nicht, es fehlen verbindliche Medikamentenlisten, die Zusammenarbeit mit den Belegärzten ist ein Fiasko. Dies nur auszugsweise. Dr. Horber, so in seinem Schreiben, ist ratlos. Meine Fragen:- Wie erklärt sich das Gesundheitsministerium diese gravierenden Qualitätsunterschiede zwischen dem Bericht Horber und dem Bericht Ritter?
- Stimmt es, dass der einzige Notfallarzt, welcher die Apparate im Notfall beherrschte, Dr. Gawlik war, welchem ja bekanntlicherweise gekündigt wurde?
- Wie können der Stiftungsrat und der Chefarzt eine Notfallstation verantworten, in welcher die Ärzte des Landesspitals die Anwendung der Apparaturen nicht beherrschen?
- Wie können der Stiftungsrat und das Gesundheitsministerium solche für den potenziellen Patienten des Landesspitals lebensbedrohenden Zustände dulden?
- Ist dem Gesundheitsminister bewusst, dass Dr. Horber aus Pfäffikon nach Vaduz im Notfall mindestens 45 Minuten Anfahrtszeit hat? Die Frist nach Leitlinie der Schweizerischen Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin ist jedoch 30 Minuten. Diese Frage wurde auch von der GPK gestellt, blieb jedoch unbeantwortet.
- Wer ist für diese gravierenden Mängel und Zustände schlussendlich verantwortlich? Der Stiftungsrat, der Chefarzt oder der Gesundheitsminister?
Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Guten Morgen, allerseits. Eine Kleine Anfrage zur :
In einer Kleinen Anfrage vom April dieses Jahres zur Steuerlast einzelner Steuerpflichtiger, die der Besteuerung nach dem Aufwand unterstellt sind, erklärte der Regierungschef, zum Steuerbetreffnis einzelner Personen könne aus verständlichen Gründen keine Auskunft erteilt werden. Da die Interpellationsbeantwortung zur Pauschalbesteuerung einige Zweifel weckt, dass in allen Fällen eine angemessene Steuer erhoben wird - sofern dies bei der Pauschalbesteuerung überhaupt angenommen werden kann -, folgende Fragen:- Bei welchen minimalen Quantilen können die verständlichen Gründe ausgeräumt werden?
- Wie hoch waren die durchschnittlichen Steuerlasten des untersten und des obersten Quantils gemäss Frage 1 der Steuerpflichtigen, die der Besteuerung nach Aufwand unterstellt sind, in den Jahren 2011, 2012 und 2013 - hochgerechnet auf eine ganzjährige Steuerpflicht?
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema :
Das achtlose Wegwerfen von Abfall, sei dies aus einem fahrenden Auto oder von Passanten, wird in der Schweiz gerade intensiv diskutiert. Hierzu meine Fragen: - Wie ist die Gesetzeslage bezüglich des achtlosen Wegwerfens von Abfall, Littering genannt, in Liechtenstein ausgestaltet?
- Gibt es in der liechtensteinischen Gesetzgebung einen Bussenkatalog für Verstösse in Sachen Littering, und wie ist dieser allenfalls ausgestaltet?
- Wurden in der Vergangenheit für einen Tatbestand im Bereich Littering überhaupt schon einmal Bussen ausgesprochen?
- Sieht die Regierung in diesem Bereich Handlungsbedarf in Bezug auf die Kosten für die Beseitigung oder Vermeidung von Abfall zum einen und in Bezug auf die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und dabei insbesondere von Schüler/-innen zum anderen?
- Sind die Polizisten der Landespolizei beziehungsweise der Gemeinden für dieses Thema sensibilisiert und verfügen sie über Handlungsanweisungen?
Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen. Meine erste Kleine Anfrage ist zum Thema :
In Europa ist in die Frage der Anerkennung Palästinas als eigenen Staat neuer Schwung gekommen. In jüngerer Zeit haben Schweden, Montenegro und Island Palästina als Staat anerkannt. Alle Balkanländer sowie Malta, Russland, Polen, Bulgarien, die Ukraine, Ungarn, Rumänien und die Slowakei taten diesen Schritt schon vor Längerem. Weltweit erkennen den Staat Palästina mittlerweile 135 Staaten an. Im britischen Unterhaus sowie im spanischen und im irischen Parlament laufen ebenfalls entsprechende Anträge. Die Parlamentarische Versammlung der OSZE erkannte Palästina im letzten Jahr neu den Beobachterstatus zu - die Liechtensteiner Delegation hat dies aktiv unterstützt. Die Anerkennung Palästinas wird zunehmend von führenden Diplomaten als wichtige Voraussetzung für eine Beilegung des Israel-Palästina-Konflikts gesehen. So befürwortet auch die EU-Aussenbeauftragte Federica Mogherini diesen Schritt. Das Europa-Parlament wird noch in diesem Monat über einen Resolutionsvorschlag, den die Sozialdemokraten des Parlaments einbrachten, abstimmen. Meine Fragen:- Wie steht die Regierung Liechtensteins zur Anerkennung von Palästina als Staat?
- Hat die Regierung zu dieser Frage schon in internationalen Gremien Stellung genommen?
Meine zweite Kleine Anfrage zur :
Die fa6 war bis anhin Anlaufstelle für Betroffene und Ratsuchende für Sexualfragen und bei Fragen zu sexuell übertragbaren Krankheiten, darunter auch HIV/Aids. Die Fachstelle hat dementsprechend zum einen sexualpädagogische Beratungen in Form von Unterrichtslektionen und Workshops durchgeführt, zum anderen Sexualberatung bei individuellen Anliegen angeboten. Die Existenz der Institution ist derzeit aus mehreren Gründen infrage gestellt, finanziell und organisatorisch. Mit dieser Kleinen Anfrage möchte ich den Stand bzw. Zustand der Fachstelle erfahren und von der Regierung wissen, wie sie künftig einen fachlich guten, konfessionell neutralen und mit transparenten Werten hinterlegten Sexual- und Aufklärungsunterricht an den Schulen sicherstellt und inwiefern sie es weiterhin gemäss Gesundheitsgesetz Art. 50 auch als Staatsaufgabe sieht, einen Beitrag zur sexuellen Gesundheit der Bevölkerung zu leisten. Meine Fragen:
- Gibt es derzeit eine gültige Leistungsvereinbarung zwischen der Regierung bzw. dem Amt für Gesundheit oder dem Schulamt auf der einen Seite und der Fachstelle für Sexualfragen und HIV-Prävention auf der anderen Seite und, wenn ja, mit welchem Inhalt oder, wenn nein, warum nicht?
- Ist die fa6 noch funktional mit Geschäftsstelle, Geschäftsführung und Stiftungsrat?
- Bleibt die Haltung der Regierung aufrecht, dass Sexualaufklärung und HIV-Prävention als Staatsaufgaben zu betrachten sind, wenn ja, welchen Beitrag leistet sie hierzu, um sicherzustellen, dass die Nachfrage gedeckt werden kann?
- Wie steht die Regierung zum wachsenden Angebot von privat finanzierten und organisierten Organisationen, wie zum Beispiel von schwanger.li, die Angebote für unsere Schulen kreieren und kostenlos sind?
- Wie stellt die Regierung sicher, dass die Sexualaufklärung in den Schulen von öffentlich-rechtlichen Institutionen mit transparent dargestellten Werten vermittelt wird?
Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :
Rund um die Uhr stehen in Liechtenstein Personen in verschiedenen Rettungsorganisationen, wie zum Beispiel Feuerwehr, Wasserrettung, Bergrettung, Samariter, Kriseninterventionsteam usw., für die Allgemeinheit ein. Die Mitglieder opfern ihre Freizeit, um Kurse zu absolvieren, proben Ernstfälle und werden zu Einsätzen gerufen. Vor einem Monat wurde eine Feuerwehr in Vorarlberg zu einem Einsatz gerufen. Durch ein tragisches Unglück kam ein Feuerwehrmann im Verlaufe des Feuerwehreinsatzes ums Leben. So ein Unglücksfall kann auch bei uns in Liechtenstein passieren. Deshalb habe ich ein paar Fragen an die Regierung:- Wie sind unsere Mitglieder der Rettungsorganisationen versichert?
- Gibt es für die Mitglieder der Rettungsorganisationen eine spezielle Versicherungslösung? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
- Wie sind Personen wie Studenten oder nicht im Lande wohnhafte Personen, die nicht eine obligatorische Unfallversicherung haben, versichert?
- Gibt es einen Fonds für die Hinterbliebenen oder für Invalide?
Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Meine erste Kleine Anfrage betrifft den :
In Liechtenstein kommt im Zivilschutzbereich auf 45% der Bevölkerung ein Schutzplatz zu. Hauptaufgabe des Zivilschutzes ist es, bei einer Havarie - welcher Art auch immer - Schutzsuchende aufzunehmen und zu betreuen. Meine Frage an die Regierung ist, wie die weitere Strategie des Ausbaus des Bevölkerungsschutzes ist und über welche Schutzkapazitäten das Land bei einem Jahrhundert-Schadensereignis verfügt. Meine Fragen an die Regierung sind deshalb:- Was stuft das Land bzw. die Regierung als höchstes Gefahrenpotenzial ein, das eintreten könnte und auf das man gerüstet sein müsste? Welche Havarien wären dies?
- Sind bei Eintreten einer Gross-Havarie die Strukturen vorhanden, um zum Beispiel grossräumige Evakuierungen vorzunehmen?
- Ist die Absicht vorhanden, die Anzahl der Schutzplätze in Liechtenstein zu erhöhen?
Meine zweite Kleine Anfrage betrifft die . Meine Fragen an die Regierung:
- Gibt es bei der Finanzmarktaufsicht für gewisse Personalkategorien erneut Lohnerhöhungen?
- Wenn ja - welche Personal-Kategorien erhalten bei der FMA Lohnerhöhungen? Und wie steht die Regierung als Oberaufsicht - nicht im Aufsichtswesen, jedoch im organisatorischen Bereich und Geschäftsgebaren - im Umfeld der seit Jahren anhaltend angespannten Finanz- und Wirtschaftslage zu erneuten Lohnerhöhungen bei der Finanzmarktaufsicht?
- Wie rechtfertigt die Regierung solche Lohnerhöhungen im Kontext zur Entlöhnung der Landesverwaltung?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage zu den :
Gemäss Medienmitteilung der Regierung steigt die durchschnittliche Krankenkassenprämie im Jahr 2015 um 12,5% bzw. CHF 37 pro Monat. Daraus resultiert eine Monatsprämie von CHF 333 für eine erwachsene Person ohne Unfalldeckung. Die CHF 37 Prämiensteigerung pro Monat resultieren aus einer Reduktion des Staatsbeitrages an die übrigen Versicherten, woraus sich CHF 24 Prämiensteigerung pro Monat ergeben, und CHF 13 pro Monat an Prämiensteigerung resultieren aus der Kostensteigerung in der OKP. Weiter führt die Regierung aus, dass ein Teil des Finanzbedarfs durch einen neuerlichen Abbau von Reserven ausgeglichen werden soll. Zu diesen Ausführungen ergeben sich die folgenden Fragen: - Um welchen Prozentsatz bzw. um welchen Betrag pro Monat würde die durchschnittliche Krankenkassenprämie im Jahr 2015 steigen, wenn keine Reserven abgebaut würden?
- Wird der Abbau von Reserven auch für die Krankenkassenprämie im Jahr 2016 möglich sein?
- Um welchen Prozentsatz sind die Krankenkassenprämien der drei Versicherungen gestiegen?
- Um welchen Prozentsatz bzw. um welchen Betrag pro Monat würde die durchschnittliche Krankenkassenprämie steigen, wenn der Staatsbeitrag an die übrigen Versicherten komplett gestrichen würde?
- Welche Monatsprämie pro erwachsene Person ohne Unfalldeckung ergibt sich aus der Antwort auf Frage 4?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema :
Seit der Erstellung des neuen Ruggeller Einkaufszentrums an der Landstrasse in Ruggell ist ein vermehrtes Verkehrsaufkommen festzustellen. Gleichzeitig sind zahlreiche Neubauten an den Parallelstrassen Spiegelstrasse und Wüerleweg erstellt worden, und junge Familien beleben diesen Dorfteil. Das Gebiet Wüerle wurde in den letzten Jahren umgelegt und ist bis heute teilweise erschlossen und bebaut. Die Landstrasse wird auch von Pendlern aus Vorarlberg zu Stosszeiten stark frequentiert und dient neben der Autobahn als Hauptverkehrsachse ins Oberland. Aufgrund dieser Entwicklungen stellen sich mir aus Sicherheitsgründen folgende Fragen:- Sind auf Landesebene Massnahmen zur Verkehrsberuhigung oder Verkehrsverlangsamung an der Landstrasse Ruggell geplant? Wenn ja, welche? Wenn nein, weshalb nicht?
- Ist neben den beiden heute vorhandenen Fussgängerstreifen am Anfang und am Ende der Landstrasse ein weiterer Fussgängerstreifen, zum Beispiel auf der Höhe Einkaufszentrum, geplant? Wenn nein, weshalb nicht?
Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Kollegen, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage, und zwar geht es um das Thema :
Privathaushalten ist es wegen des entstehenden Feinstaubs verboten, mehrjähriges Holz im Ofen zu verfeuern. Andererseits wird in Liechtenstein - so wurde mir zugetragen - immer noch Schweröl verbrannt. Ich habe in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Regierung:- Durch welches Gesetz ist geregelt, ob und unter welchen Bedingungen Schweröl verbrannt werden darf?
- Braucht es eine Sonder- oder Ausnahmebewillligung, damit Schweröl noch verbrannt werden darf? Wenn ja, wie viele solcher Ausnahmebewilligungen bestehen noch?
- Welche Quantitäten Schweröl werden in Liechtenstein jährlich verbrannt, und sind die entsprechenden Verbrennungseinrichtungen mit effizienten Abgasreinigungsanlagen ausgestattet? Welche Abgaswerte müssen unterschritten werden?
- Warum und mit welcher Begründung darf Schweröl in Liechtenstein noch verbrannt werden, wenn für solche Zwecke doch das sehr viel umweltfreundlichere Erdgas zur Verfügung stehen würde?
Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zur :
Die Arbeiten an dieser Neuregelung dauern schon einige Zeit. Nachdem eine unmittelbar bevorstehende Regierungsvorlage offenbar auf sich warten lässt, möchte ich nun über den aktuellen Zwischenstand informiert werden. Meine Fragen: - Welche Fortschritte wurden bezüglich der Verhandlungen in den Gemeinden seit der Behandlung der parlamentarischen Initiative zum selben Thema im Juni-Landtag erzielt? Und dies möglichst unterteilt nach Stand pro Gemeinde, liegt ein Gemeinderatsbeschluss, ein Entscheid vor? Sind die Verträge unterzeichnet? Wurde der Gemeinderatsentscheid zum Referendum ausgeschrieben oder nicht?
- Zu welchem Zeitpunkt wurden Nachverhandlungen zu strittigen Punkten im Konkordat mit dem Heiligen Stuhl aufgenommen bzw. wann sollen diese aufgenommen werden?
- Wann kann der Landtag damit rechnen, dass die noch ausstehenden Vorlagen bezüglich der Neuregelung dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden?
Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Damit haben wir Traktandum 2 - Kleine Anfragen - erledigt. -ooOoo-