Parlamentarische Initiative zur Senkung der 8%-Sperrklausel bei Landtagswahlen auf 5%; 2. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 6: Parlamentarische Initiative zur Senkung der 8%-Sperrklausel bei Landtagswahlen auf 5%.
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom Juni 2014 die 1. Lesung des Verfassungsgesetzes über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 vorgenommen. Ebenso wurde eine 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Volksrechtegesetzes vorgenommen.
Wir kommen heute zur 2. Lesung. Wir werden zuerst die 2. Lesung des Verfassungsgesetzes vornehmen. Im Falle der einhelligen Zustimmung zur Verfassungsänderung würde anschliessend die 2. Lesung des Volksrechtegesetzes erfolgen. Im Falle einer Zustimmung zur Verfassungsänderung mit Dreiviertelmehrheit würde die weitere Behandlung der parlamentarischen Initiative auf die November-Sitzung vertagt, da eine Verfassungsänderung bei nicht einhelliger Zustimmung eine Stimmenmehrheit von drei Vierteln der anwesenden Abgeordneten an zwei nacheinander folgenden Sitzungen bedingt.
Wir können nun die 2. Lesung des Verfassungsgesetzes über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 vornehmen.
Ich bitte den Parlamentsdienst, mit der Lesung zu beginnen. Art. 46 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Abg. Elfried Hasler
Vielen Dank für das Wort. Vielen Dank an die Initianten für die ausführliche und differenzierte Stellungnahme zu den in der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen. Die Initianten führen dabei zutreffend aus, dass der Landtag in dieser Frage in einem Zielkonflikt eine Güterabwägung zu treffen hat, letztlich eine Güterabwägung zwischen Repräsentativität und Stabilität. Weltweit bestehen rund 250 Wahlsysteme. Das perfekte Wahlsystem für alle Staaten gibt es nicht. Ein Wahlsystem muss auf die individuellen Gegebenheiten im jeweiligen Land Rücksicht nehmen. Möglichst stabile politische Verhältnisse mit klaren Mehrheiten und Verantwortlichkeiten sind gerade für einen Kleinstaat wie Liechtenstein von ganz besonders grosser Bedeutung. Mit einer Sperrklausel von 8% kann diese Stabilität zwar nicht garantiert werden, die Wahrscheinlichkeit stabiler politischer Verhältnisse ist jedoch eindeutig höher. Zusammen mit der Tatsache, dass das bestehende System, wie die letzten Wahlen bewiesen haben, sehr gut funktioniert, gebe ich im erwähnten Zielkonflikt insgesamt dem Argument der Stabilität Vorrang und sehe keine Notwendigkeit für eine Änderung der Sperrklausel. Ich werde daher dem vorgeschlagenen Art. 46 Abs. 3 nicht zustimmen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Zuallererst möchte ich den Initianten für ihre umfangreiche Stellungnahme zu den anlässlich der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen danken. Sie haben sich vertieft mit den Grundprinzipien der repräsentativen Demokratie und der bestmöglichen Repräsentation von politischen Wählergruppen in der Legislative befasst. Meinem Anliegen, sich mit demokratiepolitischen und stabilitätspolitischen Argumenten für oder wider eine Senkung der Sperrklausel auseinanderzusetzen, sind die Initianten nachgekommen. Ihr Fazit ist, dass eine Reduzierung der Sperrklausel zwar tendenziell die Stabilität des politischen Systems gefährden könnte, dies aber in keinem Verhältnis zum Demokratiedefizit bei Beibehaltung der 8%-Sperrklausel steht. Auch sei ein aufwendigerer Entscheidungsprozess in Kauf zu nehmen, wenn dadurch eine bessere Vertretung der Bevölkerung erreicht und die Legitimation von Entscheidungen erhöht werden kann. Ich teile diese Ansichten in dem Sinne, dass die Sperrklausel das augenfälligste Element in unserem Wahlsystem ist, das die Abbildung des Wählerwillens einschränkt. Ein Systemwechsel wäre zudem nicht erforderlich. Die gesellschaftspolitischen Entwicklungen und die Zunahme der politischen Meinungen können nicht mit hohen Sperrklauseln verhindert werden. Im Gegenteil: Je grösser der Anteil der politisch nicht vertretenen Bevölkerungsgruppen in einer Gesellschaft ist, desto eher ist mit Unzufriedenheiten und letztlich einer Instabilität im System zu rechnen.
Andere Elemente in unserem Wahlsystem, wie das Fehlen des Grundmandatserfordernisses und die Möglichkeit eines zufälligen Restmandates ohne Erlangung eines Grundmandates, sollen nach Meinung der Initianten zumindest in einem ersten Schritt unangetastet bleiben. Nach ihrer Ansicht würde ein Grundmandatserfordernis der Intention der Initiative, den Wählerwillen besser abzubilden, sogar entgegenlaufen. Diese Aussage erstaunt mich nun doch, nachdem die Regierung in ihrer Stellungnahme alle drei dargestellten Varianten des Grundmandatserfordernisses ohne Sperrklausel gesamthaft betrachtet sogar noch offener als die vorliegende Initiative beurteilt hat. Ich habe den Eindruck, dass die Initianten sich gar nicht ernsthaft mit weiteren, allenfalls sogar noch demokratischeren Wahlrechtsvarianten auseinandersetzen wollten. Dies hätte den Weg des aus ihrer Sicht geringsten Widerstandes wohl gefährdet. So zumindest interpretiere ich das Votum des Abg. Wolfgang Marxer, der anlässlich der Eintretensdebatte die vor allem aus VU-Kreisen eingebrachten Überlegungen sogar als «Scheinargumente» würdigte, die nur dazu dienen würden, alles beim Alten belassen zu wollen. Dies war und ist eine völlige Fehlinterpretation, denn, wie es sich herausstellt, sind es damals wie auch heute gerade jene Abgeordneten - und dazu zähle ich auch mich -, die sich mit der vorgeschlagenen Senkung der Sperrklausel anfreunden können. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Karin Rüdisser-Quaderer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Auch ich bedanke mich bei den Initianten für die ausführliche Stellungnahme.
Ich selbst war ja anlässlich der Eintretensdebatte im Juni dieses Jahres nicht anwesend, habe jedoch die Debatte sorgfältig nachgelesen und schliesse mich hier der Landtagsvizepräsidentin an, wenn sie darauf aufmerksam macht, dass es eine völlige Fehlinterpretation sei seitens der Initianten, nämlich zu behaupten, dass damals mit «Scheinargumenten» hausiert worden ist - dies nur, um alles beim Alten zu lassen.
Ich möchte hier nochmals betonen, dass ich mich bereits in der Dezember-Sitzung 2013 positiv zu einer Senkung der Sperrklausel auf 5% ausgesprochen habe, weil mir eine breit abgestützte Demokratie sehr am Herzen liegt. Nun bin ich gespannt auf das Abstimmungsverhalten. Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich danke der Freien Liste auch für diese Stellungnahme, mit der ich aber nur zum Teil zufrieden bin.
Ich habe es im Juni bereits gesagt, ich werde dem Antrag auf Senkung der Sperrklausel zustimmen, da ich die 8%-Hürde als zu hoch erachte. Aber ich hätte mir schon eine fundiertere Auseinandersetzung mit den Grundmandatsvarianten, insbesondere dem singulären Grundmandat, gewünscht. Von dieser Stellungnahme bin ich diesbezüglich enttäuscht. Meine Fraktionskolleginnen haben es gesagt: Gerade jenen, die mit der Senkung der Sperrklausel sympathisieren, den Vorwurf zu machen, sie würden «Scheinargumente» ins Spiel bringen, ist falsch.
Ich befürchte, dass der vorliegende Antrag abgelehnt wird. Das singuläre oder allgemein das Grundmandat hätte meiner Meinung nach in diesem Landtag sogar eine Chance gehabt. Ich erachte dies als verpasste Möglichkeit. Schade.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wolfgang Marxer
Nur eine kurze Replik auf den «Vorwurf» einer Fehlinterpretation. Was ich meinte, war nicht, dass es eine halbherzige Auseinandersetzung mit dem Thema an sich ist, aber dass im Zuge unseres Vorstosses plötzlich Wahlkreise zur Debatte standen, Grundmandate, ganz generell Systemeingriffe, die bis anhin ein völliges Tabu waren, plötzlich weit geöffnet wurden, nur weil ein Element - und nach unserer Ansicht das zentrale Element, das offensichtlichste Element, das ein Demokratiedefizit nach sich zieht - zur Debatte gestellt wird. Plötzlich wird eine - ich nenne es extra so - Pandora-Box geöffnet, plötzlich soll alles möglich sein. Und das meinte ich mit einer eben nicht Scheinargumentation, sondern dass der Strauss plötzlich so gross wird, dass man irgendwo den Überblick verliert, um von unserer Initiative zur Sperrklausel - ich sage es jetzt so - abzulenken. Und nur das war die unterschiedliche Interpretation. Ansonsten habe ich es sehr geschätzt - auch Ihre Ausführungen jetzt -, dass Sie sich wirklich mit unserer Stellungnahme auseinandergesetzt haben. So weit kein Problem hierzu. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ja, Herr Abg. Marxer, Sie haben den Grossparteien unterstellt, dass sie mit angeblichen «Scheinargumenten» sich schützen wollen und darum an der 8%-Klausel festhalten wollen. Nun, die Freie Liste hat in ihrer Beantwortung genau dasselbe getan. Ich zitiere: «Aber auch bei anderen Varianten erschwert ein Grundmandatserfordernis grundsätzlich den Einzug ins Parlament.» Sie haben den Satz nicht fertig geschrieben: ... den Einzug ins Parlament für kleine Parteien.
Ihren Ausführungen, dass dies der Intention der Initiative, den Wählerwillen besser auszubilden, entgegenläuft, kann ich nicht folgen. Wie argumentieren Sie denn, dass jemand, der ein Grundmandat eigentlich erworben hat, diesen Sitz auf Kosten eines anderen, der mit einem Restmandat den Einzug schafft, nicht erhält. Das ist auch ein Vertreter von Wählern. Und diese Auseinandersetzung, die hier gefordert wird, ist meines Erachtens hier auch nicht erfüllt. Mir zeigt es auch ganz klar, dass es der Freien Liste hier nicht nur um demokratiepolitische Themen geht, sondern auch um ihr ureigenes Interesse, sich selbst zu schützen. Das, was Sie eigentlich den Grossparteien unterstellt haben, haben Sie in dieser Beantwortung meines Erachtens eben auch praktiziert: Sie haben die Kleinpartei - und Sie sind nun halt einmal die kleinste - auch schützen wollen und in Ihren eigenen Interessen argumentiert, und nicht - ich sage einmal - uneigennützig. Das hat auch mich sehr erstaunt. 8% oder 5% ist die weniger grosse Frage als die Frage eines Grundmandats oder nicht. Sie haben es hier gezeigt: Auch Sie argumentieren in Ihrem eigenen Interesse.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich glaube, ich muss es noch in einem Punkt deutlicher sagen. Auch Sie haben den Terminus «Scheinargumente» verwendet. Ich habe vorhin ausgeführt, wie ich unterscheide zwischen einen Strauss plötzlich präsentieren, was man noch alles verbessern könnte, oder ob tatsächlich Scheinargumente hervorgebracht werden. Ich sage, dass hier die Diskussion plötzlich so weit ausgeweitet wurde, dass ganze Systemänderungen plötzlich möglich sein sollten, dass die Wahlkreisdiskussion aufs Tapet gebracht wird usw., diente nur dazu, vom Kernanliegen, vom offensichtlichsten Demokratiedefizit in unserem Wahlsystem, abzulenken. Und dem jetzt Scheinargumentation zu unterstellen, halte ich einigermassen für gewagt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Den Blumenstrauss in Ehren, aber es geht um ein einziges Thema - das haben hier alle bereits ausgeführt -, es geht um dieses Grundmandatserfordernis. Und hier haben Sie eine klare Position bezogen, dass Sie hier eine demokratiepolitisch falsche Ausrichtung sehen, also einen Widerspruch - den kann ich nicht erkennen. Und da geht es nicht um 25 andere Argumente, sondern um ein konkretes. Und hier haben Sie auch Ihr Gesicht gezeigt: Sie haben der Sperrklausel, weil Sie denken, dass das der Freien Liste entgegenkommt, den Vorzug gegeben und haben dem Grundmandatserfordernis eine klare Absage erteilt, aus demselben Grund: Weil es der Freien Liste schaden könnte. Das und nichts anderes.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Vielen Dank für das Wort. Ich schätze grundsätzlich diese Debatte um das Grundmandatserfordernis, muss ich sagen. Für mich ist das einfach ein anderes Buch, ein neues Buch, das wir auftun würden. Ich denke, es wäre gut, diese Diskussion weiterzuführen. Vielleicht kommt auch ein Vorstoss aus Ihren Reihen, um dieses Thema vielleicht auch einmal vertieft anzugehen.
Es ist einfach so, wir haben es auf Seite 24 in unserer Stellungnahme ausgeführt: Aus unserer Sicht kann das Grundmandat eben auch restriktiver wirken. Und vor allem geht es dann eben auch um die daran geknüpfte Frage, ob eben ein Grundmandat in beiden Wahlkreisen notwendig wäre oder nicht. Und dann öffnen wir ein weiteres Buch, nämlich die Wahlkreisediskussion. Also da sind wir dann wirklich in den Grundsätzen unseres Wahlsystems am Rütteln. Und das wollten wir eigentlich nicht. Aber wir scheuen diese Diskussion nicht, wir haben eben auch unserer Meinung nach detailliert dazu Stellung genommen. Es gibt auch die Ausführungen der Regierung und eben auch die sehr fundierte Arbeit des Liechtenstein-Instituts dazu. Und wir fanden, das reicht dann eigentlich aus, weil unsere Stellungnahme jetzt schon über 30 Seiten hat. Und wir wollten uns dann doch noch dem offensichtlichen Ziel unserer Initiative, nämlich der Senkung der 8%-Sperrklausel, auch adäquat zuwenden. Es ist richtig, das Wahlsystem mit dem Restmandatsglück oder eben -pech, das bleibt unangetastet mit unserem Vorschlag. Ich teile Ihre Überlegungen nicht, dass wir damit Selbstschutz betreiben. Ich kann Ihnen sagen, es gibt auch eine andere Diskussion in unserem Land, dass zum Beispiel eine grünliberale Partei oder eine Partei, die auch ein bisschen links von der Mitte operiert, sich bilden könnte. Es ist auch eine grosse Gefahr für uns, die Sperrklausel zu senken, wenn dann nämlich diese Wählerschaft links von der Mitte bis vielleicht hin zur Mitte sich noch einmal aufspalten könnte. Also für uns ist durchaus auch ein Gefahrenpotenzial mit dieser Frage verbunden. Aber nichtsdestotrotz haben wir uns einfach aus demokratiepolitischen Überlegungen entschieden, diese Initiative doch zu lancieren.Es gibt beide Seiten. Und für mich hätte es genauso gut heissen können: Selbstschutz - nein, wir lassen doch lieber die Finger davon, sollen das andere tun. Aber ich denke, es ist gut, dass wir diese Diskussion führen. Ich glaube nicht, dass sich ganz schnell neue Parteien in unserem Land bilden. Ich habe diese Bedenken nicht, weil ich denke, dass es doch eine grosse Hürde ist, eine Partei zu gründen und einfach etwas Neues auf die Beine zu stellen. Eher könnte ich mir vorstellen - und das hatten wir schon -, dass sich einzelne Parteiflügel abspalten. Und das ist eine Diskussion, die dann vielleicht wieder mehr die Grossparteien betrifft, weil die Grossparteien eben auch selbst dafür verantwortlich sind, dass ihre Wähler einfach auch mit dieser Partei dann zufrieden sind und dass man eben auch dementsprechend politisiert. Und dann werden sich die Flügel vielleicht auch nicht abspalten. Aber das ist eine Frage. Ich glaube, diese Frage, was dann genau passiert, betrifft sowohl die Grossparteien als auch die Kleinparteien. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Eine kurze Replik noch an den Abg. Elfried Hasler: Er führt stabilitätspolitische Überlegungen ins Feld, weshalb er bei der 8%-Sperrklausel bleiben will und führt an, dass individuelle Gegebenheiten eines Landes immer berücksichtigt werden müssen. Ich sage so viel: Ich habe mittlerweile gelernt, dass ich, wenn von individuellen Gegebenheiten nach dem Motto «Das mag für die ganze Welt gelten, aber bei uns im Land laufen die Dinge anders» die Rede ist, sehr vorsichtig werde. Ich sehe diese Argumente immer hochkommen, wenn es um eine Änderung, wie eben diese hier vorgeschlagene, gehen soll.
Ich glaube, vieles, was wir jetzt schon diskutiert haben, haben wir in unserer Stellungnahme ausgeführt, und das könnte man noch ellenlang diskutieren. Ich möchte das eigentlich nicht machen, sondern ich sage einfach: Das offensichtlichste Demokratiedefizit ist und bleibt die Sperrklausel. Und diese zu ändern, lässt sich ohne Systemwechsel vollziehen. Und das schlagen wir vor. Dass viele andere Punkte auch noch geändert werden müssen, die alle eine Art von Systemwechsel beinhalten würden, das ist keine Frage. Die einzige Frage in meinen Augen, die Sie sich mit unserer Initiative eigentlich stellen müssten: Ja, wenn die Sperrklausel so schlecht ist oder was immer, weshalb beantragen Sie mit Ihrer Initiative nicht die völlige Abschaffung? Das wäre in meinen Augen die - ich sage jetzt nicht: einzige, aber doch - wesentliche, gerechtfertigte Frage in diesem Zusammenhang. Es bleibt dabei - auch der Abg. Hasler hat es ausgeführt: Es ist eine Güterabwägung. Ich nenne die Argumente anders - es geht einerseits um eine Güterabwägung zwischen Herrschaftsfunktion, und das heisst letztlich, die Mehrheitsverhältnisse künstlich so zu beeinflussen, um möglichst den Status quo beizubehalten, oder die demokratische Legitimität von Entscheidungen hier in diesem Haus möglichst zu erhöhen.Kurze Antwort noch auf die Frage, weshalb nicht die völlige Abschaffung der Sperrklausel. Ganz einfach: Hier haben wir uns an der politischen Realität orientiert. Sperrklauseln sind kein Exot, sondern sind eine Realität, nicht nur in Liechtenstein. Aber - und das ist wichtig - es gibt offenbar eine demokratiepolitische Hemmschwelle, wie hoch sie sein soll, kann, sein darf. Und in diesem Punkt würde sich Liechtenstein mit 5% begründet der demokratiepolitischen Norm anpassen. Ausser eben: Die Argumente für die bestehenden Herrschaftsverhältnisse haben das Übergewicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Die DU-Fraktion wird diesen Vorstoss auf Senkung der Sperrklausel von 8% auf 5% auf jeden Fall unterstützen. Bei der Abwägung der verschiedenen Argumente überwiegt das Interesse einer repräsentativen Demokratie. Wählergruppen, die mehr als 5% repräsentieren, aber weniger als 8%, sollten ebenfalls im Landtag vertreten sein. In letzter Konsequenz allerdings sind wir der Ansicht, dass nicht der Landtag über diese Frage endgültig abstimmen sollte, sondern eben die Frage dem Volk vorgelegt werden sollte, ob diese Sperrklausel von 8% auf 5% gesenkt werden soll. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Herzlichen Dank dem Abg. Erich Hasler für seine Ausführungen. Ich möchte dazu nur noch sagen: Ich glaube, dass es erst nach einer zweimaligen Zustimmung von drei Vierteln zur Diskussion dieser Frage käme, ob der Landtag eine Volksabstimmung anberaumt oder nicht. Ist das richtig so?Landtagspräsident Albert Frick
Das ist richtig so. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Somit können wir nun wirklich zur Abstimmung schreiten.
Wer Art. 46 Abs. 3 die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
11 Stimmen bei 25 Anwesenden. Damit ist keine Dreiviertelmehrheit zustande gekommen. Eine weitere Behandlung der parlamentarischen Initiative erübrigt sich somit.
Damit haben wir auch Traktandum 6 erledigt. -ooOoo-