Parlamentarische Initiative zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften zur Abänderung der Verfassung sowie des Religionsgemeinschaftengesetzes der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 22. April 2014 - Stellungnahme der Regierung (Nr. 57/2014)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 5: Parlamentarische Initiative zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften zur Abänderung der Verfassung sowie des Religionsgemeinschaftengesetzes der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 22. April 2014.
Die Regierung hat die Vorprüfung vorgenommen, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht. Die Regierung kommt nach erfolgter Prüfung zum Ergebnis, dass die Initiative zulässig ist. Die Regierung äussert sich auch in inhaltlicher Hinsicht zur Initiative. Sie lehnt die Initiative wegen der unmittelbar bevorstehenden Befassung des Landtages mit der Regierungsvorlage ab und empfiehlt daher dem Landtag Nichteintreten auf die Initiative.
Der Bericht der Regierung trägt die Nr. 57/2014. Die Initiative steht zur Diskussion. Anschliessend an die Diskussion werden wir über Eintreten auf die Initiative abstimmen.Abg. Wolfgang Marxer
Zum Traktandenpunkt Initiative zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften zur Abänderung der Verfassung sowie des Religionsgemeinschaftengesetzes: Ich versuche mich kurz zu halten, allerdings bedarf es bei der Komplexität des Themas doch einiger Ausführungen, gerade auch zur Vorprüfung und den Anträgen der Regierung.
Mit unserer Initiative verfolgen wir das Ziel, den Religionsgemeinschaften, allen anerkannten Religionsgemeinschaften, die Erfüllung ihrer religiösen Aufgaben frei von staatlichen Eingriffen zu ermöglichen, innerhalb der Schranken der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung, wie wir in Art. 37 Abs. 2 ergänzt haben. Und zu diesem Zweck wird die Verfassungsänderung in Vorschlag gebracht, die im Dezember 2012 vom Landtag in 1. Lesung das erforderliche Quorum erreicht hat. Und zu diesem Zweck wird eine Initiative zum beschlossenen Religionsgemeinschaftengesetz eingebracht, in die vier Elemente aus dem Konkordat einflossen, welche einer Präzisierung bedürfen. Ich möchte nicht auf die Entstehungsgeschichte von Konkordat, Verfassungsänderung und des neuen Religionsgemeinschaftengesetzes eingehen und schon gar nicht darauf, wie bzw. mit wem die Gespräche bzw. Verhandlungen in einzelnen Gemeinden laufen, obwohl all dies aus verschiedenen Gesichtspunkten für die Geschichtsschreiber einmal interessant sein wird.
Ich beginne mit der Ausgangssituation, so, wie sie sich heute präsentiert. Ein Religionsgemeinschaftengesetz liegt fixfertig vor, bleibt aber in der Schublade, weil dessen Inkrafttreten an eine Verfassungsänderung gekoppelt ist. Die Verfassungsänderung wiederum liegt fixfertig vor, erhielt einmal das erforderliche Quorum im letzten Landtag und wurde dann dem neuen Landtag begründet nicht mehr vorgelegt, und deren Inkrafttreten ist an das Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Heiligen Stuhl gekoppelt. Zudem ist die Finanzierungsregelung des Religionsgemeinschaftengesetzes mehr direkt als indirekt eben auch mit dem Abkommen verknüpft, wie der Herr Regierungschef in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage vom 4. September 2013 ausführte, ich zitiere: «Beispielsweise macht die Finanzierungsregelung im Religionsgemeinschaftengesetz nur dann einen Sinn, wenn diese mit einer Bereinigung der Verhältnisse auf Gemeindeebene einhergeht. Die Eigentumsfragen, die Unterhalts- und Betriebspflichten für die Gebäude, die Zuständigkeiten im Bereich kirchliches Personal usw. müssen somit abschliessend geregelt sein.»
Am wenigsten wissen wir über das Abkommen, das sogenannte Konkordat, und die diversen Anhänge. Es scheint fertig ausverhandelt, zumindest ein Entwurf liegt vor und wurde von den Gemeinden im Grundsatz gutgeheissen. Was wohl nur heissen kann, dass sie diesen Rahmen für ihre Verhandlungen mit der Kirche akzeptiert haben. Ob es weitere Gespräche im Sinne von Nachverhandlungen bzw. Nachbesserungen in Sachen Konkordat gibt, wissen wir nicht. Nachdem das Abkommen gemäss Aussagen des Herrn Regierungschefs als ausgewogen bezeichnet wird, ist aber nicht davon auszugehen. In unserem Verständnis bildet das Abkommen oder der Abkommensentwurf in erster Linie den Rahmen für einheitliche Verhandlungen zu den vermögensrechtlichen Klärungen der einzelnen Gemeinden mit der katholischen Kirche. So weit, so gut. Es ist ein Staatsvertrag bzw. soll ein Staatsvertrag werden, und in entscheidenden Punkten wird darin die Gemeindeautonomie berührt. Dies ist in meinen Augen fragwürdig. Ich verstehe bis heute nicht, dass ein Verfassungsartikel bzw. eine Verfassungsänderung davon abhängig gemacht werden soll, ob ein Staatsvertrag zustande kommt, und damit an niederrangigeres Recht geknüpft wird. Die Verfassung ist doch das zentrale, das höchste Rechtsdokument eines Staates und entsprechend können Änderungen daran nicht von inferiorem Recht abhängig gemacht werden.
Was sollen nach dem Plan der Regierung die nächsten Schritte sein? Nach Abschluss der Verhandlungen auf Gemeindeebene soll dem Landtag in einer Regierungsvorlage ein Gesamtpaket, bestehend aus Konkordat und Verfassungsänderung, präsentiert werden, und im Falle von dessen Gutheissung durch den Landtag würde auch das Religionsgemeinschaftengesetz in Kraft treten. Wann dies sein wird - keine Ahnung. Geplant, wenn eben die Verhandlungen in allen Gemeinden erfolgreich abgeschlossen sind oder - wie die Regierung in dieser Vorprüfung schreibt - die Gemeinden die ausgehandelten Regelungen genehmigt haben. Das Signal, dass die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen sind, genügt folglich nicht, sondern es braucht den formellen Beschluss im Gemeinderat, wobei ein solcher Beschluss in jeder Gemeinde den Referendumsbestimmungen unterliegt.
Wird das Konkordat im Landtag ratifiziert bzw. gutgeheissen? Ich will darüber nicht spekulieren. Aber sollte das Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Heiligen Stuhl keine Mehrheit im Landtag finden: Tritt keine Verfassungsänderung in Kraft, tritt kein Religionsgemeinschaftengesetz in Kraft, waren all die Verhandlungen der Gemeinden vergeblich. Ja, ein bald 10-jähriger politischer Prozess, der beabsichtigt, das Verhältnis des Staates zur katholischen Kirche neu zu regeln und eine neutrale Haltung des Staates gegenüber allen Religionsgemeinschaften zu definieren, wäre gescheitert. Interessant ist, dass die Regierung genau diese Gefahr mit unserer Initiative sieht. Neben all den verschiedenen Ebenen, die hier ständig vermischt, gekoppelt, verknüpft werden, sehen wir Initianten die Ausgangslage so: Es gibt zwei Ebenen - eine staatliche Ebene und eine Gemeindeebene. Auf der staatlichen Ebene strebt der Staat eben an, dass die im Kern unbestrittene Neutralität des Staates gegenüber allen Religionsgemeinschaften umgesetzt wird. Dazu benötigt es einerseits einer Änderung der Verfassung und eines Religionsgemeinschaftengesetzes, in dem - und dies der Zweckartikel - die Beziehungen zwischen dem Staat und den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften geregelt werden.
Und auf Gemeindeebene braucht es andererseits eine Neuregelung, eine Entflechtung, eine Bereinigung von Eigentumsfragen, von Unterhalts- und Betriebspflichten bei den Zuständigkeiten im Bereich des kirchlichen Personals usw. Ob eine Regelung letztlich in allen Gemeinden getroffen werden kann, müsste eigentlich für das übergeordnete staatliche Ziel unerheblich sein bzw. darf nicht davon abhängig gemacht werden, zumal die laufenden Verhandlungen in den Gemeinden längst nicht, wie es der Regie-rungschef in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage vom 12. März festhielt, zwischen den einzelnen Gemeinden und den jeweiligen Pfarreien laufen. Sondern diese werden faktisch zwischen Gemeinde und Leitung bzw. Stellvertretung des Erzbistums geführt, was einerseits nur zeigt, dass die entsprechenden Pfarrei- bzw. Kirchenstrukturen in einzelnen Gemeinden nicht bestehen oder vom Erzbistum nicht anerkannt werden, oder dass die Pfarreien ausserstande sind, diese Verhandlungen zu führen, auch wenn letztlich die Pfarrei Vertragspartner der Gemeinden sein wird, und andererseits mit dem Bistum oder mittlerweile mit einem vom Nuntius beauftragten Stellvertreter des Bistums aus der Schweiz als eigentlichen Verhandlungspartner nur die Interessenslage verdeutlich wird. Der einzige tatsächliche Berührungspunkt zwischen diesen beiden Ebenen - Staat und Gemeinde - sind die Finanzen, das Vermögen, das liebe Geld.
Es ist nicht nur die Aufgabe eines modernen Staates, sondern geradezu seine Pflicht, gegenüber allen Religionsgemeinschaften in der Erfüllung ihrer religiösen Aufgaben eine neutrale Haltung einzunehmen und sie staatlich anzuerkennen, so, wie dies mit der Verfassungsänderung und dem Religionsgemeinschaftengesetz vorgesehen ist. Damit, dass diese Umsetzung erstens von einem Abkommen und zweitens von vermögensrechtlichen Verhandlungen abhängig gemacht wird, hat sich der Staat selbst beschnitten, sogar in einem Ausmass, dass der Umsetzungszeitpunkt von einer Religionsgemeinschaft abhängt und von elf Verhandlungsergebnissen. Dies ist für den Staat Liechtenstein, für seine Bürgerinnen und Bürger und insbesondere für jene Religionsgemeinschaften, welche auf die staatliche Anerkennung mit allen Rechten und Pflichten warten, äusserst unbefriedigend. Und dies ist milde ausgedrückt. Zumindest die evangelisch-lutherische Kirche - und sicherlich auch die evangelische Kirche - schreibt, sie erhoffe sich nunmehr und alsbald die staatliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft, um ihre Aufgaben als Kirche in gleichberechtigter Gemeinschaft mit den anderen Landeskirchen wahrnehmen zu können.
Grundsätzlich - und das darf ich auch anfügen - waren die Rückmeldungen auf die Ankündigung unserer Initiative durchwegs positiv. Im Einzelnen wurde erwähnt, dass hoffentlich noch bei der Mandatssteuer Änderungen dahingehend gemacht werden, dass eine religionsneutrale, sozial humanitäre Wahloption vorgesehen wird. Überhaupt war die Mandatssteuer das dominierende Thema, auf das wir oftmals angesprochen wurden. Mit dem vorgesehenen Modell der Kirchenfinanzierung scheinen viele Menschen nicht recht zufrieden zu sein. Doch dies haben wir nicht neu konzipiert, sondern die festgelegte Variante beibehalten.
Erwähnt wurde auch uns gegenüber, dass die staatliche Anerkennung der evangelischen und evangelisch-lutherischen Kirche überfällig sei und Mittel und Wege gefunden werden müssten, diese anzuerkennen, auch wenn das Religionsgemeinschaftengesetz noch einige Zeit nicht in Kraft trete. Und es wurde auch erwähnt, und dies von einem kirchlichen Würdenträger, dass nichts gegen die Absicht unserer Initiative spreche, solange - und dies war selbstverständlich sein Anliegen - die langfristige Existenzgrundlage für die katholische Kirche gegeben sei. Es kam auch der Wunsch, dass der Staat sich mehr Einflussmöglichkeiten vorbehält, die innere Struktur einer Religionsgemeinschaft zu überprüfen und zu ändern. Und es kam auch der Wunsch bzw. Vorschlag, dass Art. 37 - und ich spreche hier von Abs. 1 - mit Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention ergänzt bzw. präzisiert wird. Sie können selbst nachlesen, was das heissen würde. Es wäre durchaus ein Gedanke, dass damit Art. 1, der die Glaubens- und Gewissensfreiheit für jedermann gewährleistet, näher spezifiziert wäre.
Aber es war explizit nicht unsere Absicht, die beiden Vorlagen - Verfassungsänderung und Religionsgemeinschaftengesetz - weiter gehend zu ändern oder nachzubessern als absolut nötig, also nicht wieder Grundsatzdiskussionen zu eröffnen, sondern nur das Inkrafttreten von Verfassungsänderung und Religionsgemeinschaftengesetz zum jetzigen Zeitpunkt zu ermöglichen, bevor das Damoklesschwert fällt und die Türe wieder zugeht.
Und noch ein Wort zum Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Heiligen Stuhl, dem sogenannten Konkordat: Ja, wir wollen die Verfassungsänderung und die Inkraftsetzung des Religi-onsgemeinschaftengesetzes von keinem Konkordat abhängig machen. Denn damit ist der Zeitpunkt nicht mehr in der staatlichen Hoheit.
Ja, das Konkordat enthält Bestimmungen - ich gehe nicht näher darauf ein -, die wir nicht gutheissen können. Ja, die Finanzierungsregelung im Religionsgemeinschaftengesetz macht nur dann Sinn, wenn diese mit einer Bereinigung der Verhältnisse auf Gemeindeebene einhergeht - ich habe dies bereits vorher zitiert und ich füge jetzt hier an -, ausser man führt eine Regelung ein, wie wir sie in Art. 19 vorschlagen. Ja, wir haben jene Punkte aus dem Konkordat, die nach unserer Ansicht eine Präzisierung benötigen, ins Religionsgemeinschaftengesetz übernommen. Und ja, das Abkommen zwischen dem Land Liechtenstein und dem Heiligen Stuhl - also einer einzigen Religionsgemeinschaft - führt dazu, dass die Beziehungen des Landes mit allen staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften nicht einheitlich geregelt sein werden. Dies mag sich aus der Tradition der Geschichte begründen.
Nun zum Bericht und Antrag Nr. 57/2014 der Regierung, zum Ergebnis der legistischen Prüfung und zu den Anträgen: einerseits den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und andererseits - viel wichtiger - auf die Initiativen nicht einzutreten. Im erwähnten Bericht und Antrag geht die Regierung über die rein legistische Prüfung der Initiative hinaus und konzentriert sich bei der Begründung ihrer Ablehnung im Kern - und ich zitiere - «vor allem wegen der unmittelbar bevorstehenden Befassung des Landtags mit der Regierungsvorlage». Und was ist hier zu erwarten? Die Information, dass die Verhandlungen zwischen dem Erzbistum und den einzelnen Gemeinden abgeschlossen sind, oder dass eben ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss vorliegt und die Referendumsfrist abgelaufen ist, das heisst, dass der Beschluss rechtsgültig ist. Dies kann dem Landtag nur als Information dienen. Zu erwarten ist auch ein unterzeichnetes Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Heiligen Stuhl zur Ratifizierung durch den Landtag; und zu erwarten ist ein Vorschlag zur entsprechenden Verfassungsänderung und eben, dass dies alles wie erwähnt unmittelbar bevorsteht.
Der Bericht und Antrag ist eine Mischung aus formaler und inhaltlicher Kritik. Formal kommt die Regierung zum Schluss, dass - und ich zitiere - «die Initiative zur Abänderung der Verfassung keiner verfassungsrechtlichen Überprüfung unterzogen werden» kann und keine staatsvertraglichen Bestimmungen entgegenstehen, der eingefügte Passus innerhalb der Schranken der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung Sinn macht und die Regierung plane, diesen ebenfalls zu übernehmen. Und eine weitere formale Schlussfolgerung aus diesem Bericht, dass die Initiative zur Abänderung des Religionsgemeinschaftengesetzes grundsätzlich verfassungsrechtlich unproblematisch ist. Dies der formale Teil.
Inhaltlich sieht es anders aus. Und es sind ja die inhaltlichen Punkte, aufgrund derer die Regierung die Initiative zur Ablehnung empfiehlt. Allerdings bedarf es wohl einer besseren Begründung, als «vor allem wegen der unmittelbar bevorstehenden Befassung des Landtags mit der Regierungsvorlage». Ein Punkt vorweg: Die Regierung hat quasi in Vorbereitung eines Eintretens auf diese Initiative sowohl für das Verfassungsgesetz wie auch für das Religionsgemeinschaftengesetz die Initiativtexte als Abänderungserlass konzipiert, sodass sie nur die von uns vorgeschlagenen Änderungen beinhalten. Das sind beim Verfassungstext ganz im Sinne der legistischen Prüfung kleinere Änderungen im Titel und bei der Inkrafttretensformulierung und beim Religionsgemeinschaftengesetz ein Abänderungserlasstext, damit - und ich zitiere wiederum - die Bestimmungen des Religionsgemeinschaftengesetzes, «die von den Initianten nicht zur Diskussion gestellt werden, vom Landtag nicht neuerlich behandelt werden müssen». Folgendes ist nun wichtig: Es handelt sich hier um eine parlamentarische Initiative, das heisst, es ist dem Landtag unbenommen, bei Eintreten auf die 1. Lesung noch weitere Änderungsanträge als diejenigen, die in unserer Initiative stehen, einzubringen, also auf weitere Artikel im Religionsgemeinschaftengesetz Bezug zu nehmen. Insofern ist der Abänderungserlasstext eine gute Ausgangslage, aber der Landtag muss sich nicht darauf beschränken und kann weitere Änderungen auch noch in 2. Lesung einbringen. Und dies ist quasi eine Korrektur nicht nur einer Formalität.
Ich gehe auf die einzelnen Aussagen der Regierung im Religionsgemeinschaftengesetz zum jetzigen Zeitpunkt nicht näher ein. Ich komme darauf zurück, falls es spezifische Fragen in weiteren Voten gibt.
Auf einen Punkt muss ich jedoch Bezug nehmen - er steht im Bericht-und-Antrag auf Seite 10 und betrifft den Art. 25 Abs. 2, die sogenannte Ausstiegsklausel. Die Regierung schreibt dazu auf Seite 11 unter 3.1 Allgemeines - ich zitiere: «Zudem wurde im Religionsgemeinschaftengesetz in Art. 25 Abs. 2 eine sogenannte Ausstiegsklausel eingefügt. Dies hat zur Folge, dass nun zunächst die Detailverhandlungen auf Gemeindeebene betreffend die Bereinigung der Vermögensverhältnisse vorangetrieben werden müssen». In der Folge heisst es dann weiter: «Nun, da die entsprechenden Verhandlungen im Wesentlichen abgeschlossen sind, macht es wenig Sinn, diesen Verhandlungen die Grundlage zu entziehen.» Ich füge an, das ist ein starker Vorwurf, der nicht weiter begründet wird, aber mittlerweile auch in Protokollen in Gemeinderatssitzungen auftaucht. Ich weiss nicht oder ich verstehe nicht, wie wir den Verhandlungen, die derzeit in den Gemeinden laufen, die Grundlage entzogen haben, ausser Sie meinen, dass irgendwo in diesen Verträgen eine Präambel steht, bezugnehmend auf ein Abkommen usw., das dann selbstverständlich geändert werden müsste. Aber inhaltlich, rechtlich, gesetzgeberisch, wie wir denn - ausser einer Eingangsformel in diesen Verträgen - den Verhandlungen die Grundlage entziehen, da bitte ich um nähere Erläuterung.
Nun, was besagt dieser Art. 25 Abs. 2? Er ist eben eine Ausstiegsklausel und bedeutet: Wenn einzelne Gemeinden in den Detailverhandlungen über die Bereinigung der Vermögensverhältnisse zu keiner Einigung kommen, dann gelten für sie die in Art. 25 Abs. 1 Bst. a bis c genannten Gesetze weiterhin, was ja hiesse, dass wir keine vollständige Entflechtung hätten. Wenn einzelne Gemeinden zu keiner Einigung mit der Kirche kommen, hätten wir keine vollständige Entflechtung von Staat und Kirche im Land. Und nach unserer Meinung muss dieser Art. 25 Abs. 2, wie es auch vorgeschlagen ist, in den Abänderungserlass übernommen und wieder aufgehoben werden.
Und jetzt komme ich auf einen ganz interessanten Punkt zu diesem Art. 25 Abs. 2, einem zusätzlichen Grund, warum dieser Artikel wieder aufzuheben ist. Und er ist - nebenbei bemerkt - in der 2. Lesung mit eingeflossen. Darin heisst es: Die in Abs. 1 Bestimmung a bis c genannten Gesetze finden weiterhin auf jene betroffenen Gemeinden Anwendung, die den Art. 17 bis 22 des Abkommens zwischen Liechtenstein und dem Heiligen Stuhl nicht zugestimmt haben. Und dies in einem Gesetzesartikel. Aber die Gemeinden stimmen doch keinem Abkommen zwischen Liechtenstein und dem Heiligen Stuhl zu. Auch nicht in Teilbereichen. Also steht dieser Artikel völlig quer in der Landschaft und ist so gar nicht anwendbar.
Nun, unsere Regelung ist klar, und die haben wir eben in Art. 19 bzw. Art. 18 im Abänderungserlass ausgeführt. Ich wiederhole sie der Klarheit halber: Es soll in jeder Gemeinde ein Verhandlungsergebnis im Sinne des Abkommens erzielt werden. Kommt aber bis zum Ende der Übergangsfrist mit einer Gemeinde kein Vertrag, kein Ergebnis zustande, wird der Mandatssteueranteil für die jeweilige Gemeinde nicht ausgerichtet. Und da die in Art. 25 Abs. 1 beschriebenen Gesetze aufgehoben sind, ist die Gemeinde von jeglicher Pflicht an die Kirche befreit - mit Ausnahme des Religionsunterrichts. Und dieser wird - wie in Art. 5 des Religionsgemeinschaftengesetzes ausgeführt - vertraglich zwischen Regierung und Religionsgemeinschaft geregelt. Und insofern ist eben die Ausstiegsklausel Art. 25 Abs. 2, wie es in der 2. Lesung noch eingeführt wurde, wieder aufzuheben. Und dies wäre im Abänderungserlass nachzutragen.
Nochmals: Der Abkommensentwurf bildet in unseren Augen für die Gemeinden einen gemeinsamen Verhandlungsrahmen, zu dem sie sich in ihrer Autonomie einverstanden erklärt haben, der so weit als möglich zu grundsätzlich einheitlichen Regelungen zwischen den einzelnen Gemeinden und der katholischen Kirche führen soll, inklusive der rechtsverbindlichen Nutzungsrechte. Unsere Initiative betrifft Verfassung und Religionsgemeinschaftengesetz. Wie damit diesen Verhandlungen die Grundlage entzogen sein soll, erscheint uns fast schon abstrus.
Und dann heisst es und die Regierung sagt es auch: «Im Falle der ersatzlosen Streichung des Abkommens mit dem Heiligen Stuhl wäre das Gesamtpaket völlig neu zu überarbeiten.» Dies mag richtig sein, doch wo in unserer Initiative ist die ersatzlose Streichung des Abkommens geplant? Ich habe es erläutert, dass wir grosse Mängel sehen und es alles andere als ausgewogen bezeichnen würden, aber es diente dem Zweck und dient noch heute dem Zweck, dass bezüglich der vermögensrechtlichen Aufteilung - Nutzungsrechte und Kostentragung - die Gemeinden in einem einheitlichen Rahmen die Verhandlungen führen können. Erfolgreich oder nicht, darüber wird die Referendumsmöglichkeit entscheiden.
Ich komme zum Schluss: Wir haben eine Initiative eingereicht und die Regierung kontert - ich nenne das bewusst jetzt so -, dass besser auf eine unmittelbar bevorstehende Regierungsvorlage gewartet wird. Ich würde das als dünne Argumentation bezeichnen, denn kein Mensch weiss, wann diese kommt und was sie beinhalten wird. Also ich kann gegen jeden Vorstoss immer sagen: Entschuldigung, ich habe noch etwas Besseres in petto, warten wir einmal ab. Ich sage also, das ist kein argumentatives, sachliches Gegenargument. Und es würde die laufenden Verhandlungen, die jetzt laufenden Verhandlungen, mit den Gemeinden unterlaufen und ihnen die Grundlage entziehen. Wenn sich das auf etwas Substanzielles bezieht und mehr als nur auf die Präambel, die jederzeit geändert werden kann, dann bitte ich um nähere Ausführung.
Mit unserer parlamentarischen Initiative, bestehend aus Verfassungsinitiative und Gesetzesinitiative zum Religionsgemeinschaftengesetz, zielen wir darauf ab, aus staatlicher Sicht die Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften herbeizuführen, das heisst die unbestrittene Neutralität des Staates gegenüber allen Religionsgemeinschaften umzusetzen. Mit der Verfassungsinitiative soll die wenig zweckdienliche Koppelung der Verfassungsänderung an das Konkordat aufgehoben werden, und mit der Gesetzesinitiative soll das an sich zeitgemässe Religionsgemeinschaftengesetz gerettet werden. Beide liegen im Kern vor und bedürfen keiner Grundsatzdiskussion. Warten wir die Regierungsvorlage ab, welche das im Entwurf vorliegende Konkordat beinhalten wird, besteht die grosse Gefahr, dass ein politischer Prozess und ein gesellschaftliches Ziel scheitern. Und deshalb ersuche ich Sie alle, auf dieses Initiativbegehren einzutreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Der Initiative der Freien Liste kann ich einiges Positives abgewinnen. Das Positivste ist, dass endlich wieder über die Trennung von Kirche und Staat diskutiert wird, denn es ist an der Zeit, dass hier endlich die erforderlichen Nägel eingeschlagen werden. Auf den ersten Blick hätte ich der Initiative aus dem Grund auch sofort zu einer Überweisung geholfen, denn die Verknüpfung mit dem Konkordat hätte nie passieren dürfen.
Durch etliche Gespräche, auch mit Vorstehern, in der letzten Zeit sowie durch die Stellungnahme der Regierung habe ich meine Haltung aber geändert. Nach diesen Aussagen sind die Verhandlungen schon so weit fortgeschritten und entscheidend an das Konkordat geknüpft, dass die einseitige Trennung dessen das Ganze noch weiter verzögert oder gar verunmöglicht. Ich bin nicht wirklich ein grosser Befürworter des Konkordats, wie es ausgestaltet ist.
Anmerkungen wie diese am Beispiel der offenen Kirche, ich zitiere: «Wir befürchten, dass dieses Konkordat nicht in der Lage ist, Konflikte zwischen Kirche und Staat zu lösen, sondern etliche neue Konflikte nach sich ziehen wird. Solche Konflikte sehen wir etwa bei der zukünftigen Nutzung und Gestaltung der Kirchenräume, bei der Bestellung von Pfarrern in den Gemeinden sowie bei der Verwendung der Gelder aus der Mandatssteuer. Insgesamt halten wir fest, dass wir uns mit diesem Vertragsentwurf in der vorliegenden Form nicht identifizieren können. Wir bitten die politischen Verantwortungsträger darum, dieses Konkordat zurückzuziehen und andere Lösungswege zu gehen.» Sowie auch einzelne Artikel, Art. 2 zum Beispiel, Selbstbestimmungsrecht: Hier wird dezidiert festgehalten, dass die Ämterbestellung in der katholischen Kirche ohne Mitwirkung des Staates erfolgt, das heisst, dass man bei der Bestellung eines neuen Bischofs oder bei der Bestellung neuer Pfarrer keinerlei Mitspracherecht hat.
Oder Art. 10, Religionsunterricht: Hier heisst es unter anderem, dass die Religionslehrer vom Land Liechtenstein bezahlt, aber durch das Bistum angestellt werden. Hier würde mich vor allem das Mitspracherecht bei Lehrplänen und deren Kontrolle interessieren.Art. 19: Kirchen und Kapellen werden zur unbefristeten, unentgeltlichen, alleinigen und unbeschränkten Nutzung überlassen. Hat man hier nicht über eine gewisse Befristung nachgedacht? Werden Kirchenkonzerte noch möglich sein? Wer bestimmt das? Art. 29 schliesst eine einseitige Kündigung von Art. 19 aus, so dass diese Zusagen nahezu unkündbar sind.
Es gibt sicher noch weiteren Diskussionsbedarf. Die Hoffnung, dass sich etwas verbessert, habe ich - ich weiss aber nicht, wie ernst das gemeint ist.
Grundsätzlich bin ich aber der Meinung, dass eine Trennung mit allen Konsequenzen vollzogen werden muss. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Glaubensrichtungen autonom in Beachtung der Rechtsstaatlichkeit agieren können. Dass bei einer Trennung beide Seiten im Rahmen des Möglichen handeln können, ist der Preis der Trennung. Da müssen wir uns fragen, ob es uns das wert ist. Ich bin der Meinung: Ja. Denn ich glaube fest daran, dass sich auch die Liechtensteiner Kirche wieder öffnen kann. Die Mandatssteuer wird vielleicht einen Teil dazu beitragen. Wenn sich viele Leute mit der momentanen Situation nicht einverstanden erklären, fehlt es dem Bistum entsprechend an Geld. Spätestens dann wird sich die Kirche wieder den Menschen zuwenden müssen und nicht mit dem Rücken zu ihnen mit entsprechender Distanz predigen.
Abschliessend noch die Frage an den Herrn Regierungschef: Bis wann, denken Sie, kann die Trennung Ihrer Meinung nach aufgegleist werden? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Der Weg, den jetzt die Freie Liste aufgezeichnet hat, den hat es eigentlich schon einmal vor 2009 gegeben. Damals waren das Verfassungsgesetz, das Religionsgemeinschaftengesetz und das Konkordat nicht gekoppelt. Auch mit der Mandatssteuer. Es wurde dann unter der Regierung Tschütscher das Projekt weiterverfolgt. Wir erinnern uns noch - diejenigen, die länger hier drinnen sitzen - an den Oktober 2012, als dargelegt wurde, dass das Gesamtkonstrukt kurz vor Abschluss sei. Es gab dann eine Sondersitzung im November 2012. Und die Daten zum Dezember 2012 hat der Abg. Wolfgang Marxer bereits geschildert: Das Verfassungsgesetz wurde in 1. Lesung verabschiedet und das Religionsgemeinschaftengesetz in 1. und 2. Lesung.
Ich bin an und für sich ein Freund dieses Vorstosses, dass das Religionsgemeinschaftengesetz und das Verfassungsgesetz bald realisiert werden sollten, jedoch nicht im jetzigen Zeitpunkt. Wir haben damals den Prozess beschlossen, dass wir die Koppelung eingehen, dass wir das Verfassungsgesetz und das Religionsgemeinschaftengesetz mit dem Konkordat als einen Weg, als ein Paket verfolgen. Ich finde es nicht gut, wenn wir uns jetzt kurz vor Abschluss - wie kurz dieses Zeitfenster definiert ist, kann ich nicht sagen, aber jetzt, wo der Prozess noch nicht abgeschlossen ist - plötzlich davon verabschieden. Auch wenn es das Konkordat hier im Landtag wahrscheinlich schwer haben wird, bin ich dafür, dass wir auf diese Initiative nicht eintreten, dass wir diesen Prozess abwarten. Was ich haben möchte, ist auch, nicht über die Köpfe der Gemeinden hinweg hier einen Entscheid zu fällen. Ich möchte ein Commitment der Gemeinden haben zum Konkordat und zu vermögensrechtlichen Verhandlungen, und zwar ein schriftliches Commitment, wie sich die Gemeinden dazu stellen. Denn das Land hat das Mandat übernommen, mit Rom zu verhandeln für die Gemeinden. Aber ich möchte hier nicht zum jetzigen Zeitpunkt diesen Prozess stoppen ohne die Meinung - und zwar die schriftliche Meinung - der Gemeinderäte, nicht nur der Gemeindevorsteher, sondern offizielle Gemeinderatsbeschlüsse von Gemeinderäten inklusive Vorstehung von den elf liechtensteinischen Gemeinden.
Meine Frage an die Regierung geht dahin, ob es vielleicht eine Zwischenlösung wäre, wenn man sieht, dass das Konkordat bachab gehen könnte - wir kennen ja die neuralgischen Stellen bzw. die ganz schwierigen Stellen des Konkordats -, ob nicht die Regierung, wie sie dies bei anderen Themen auch schon gemacht hat, die Meinung des Landtags einholt, weil wir auch viele Stimmen untereinander bzw. auch schon vieles von den Gemeinden gehört haben, ob die No-Gos, die heute im Konkordat drin sind, der Regierung mitgeteilt werden können, ob die Regierung diese bei uns abholen könnte, und dass dann über diese nochmals beim Nuntius oder mit Rom verhandelt wird. Ich könnte mir vorstellen, dass das Konkordat, wenn diese No-Gos nicht mehr drin sind, eine Chance hat. Aber ich frage da die Regierung, ob diese Option überhaupt besteht, weil das für mich ein sinnvoller Weg wäre. Neben dem Prozess, der jetzt zu Ende gebracht wird, müsste die Regierung diese Verhandlungsmöglichkeiten noch ausreizen. Wenn das nicht gemacht wird, dann wird es hier mit dem Konkordat ganz, ganz schwierig. Das glaube ich auch.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich kann mich eigentlich meinem Vorredner nahtlos anschliessen. Ich teile auch seine Meinung. Man hat den Gemeinden den Auftrag gegeben, einen Beschluss zu fassen. Die Verhandlungen sind da im vollen Gange. So viel Sympathie ich für diesen Vorstoss habe, aber ich meine auch, man müsste jetzt abwarten, wie die Verhandlungen enden. Ich meine, sechs Gemeinden haben sogar schon abgeschlossen.Nichtsdestotrotz kann man die vorliegende Initiative nutzen, der Regierung die Haltung des aktuellen Landtags mitzugeben. Dies nicht zuletzt auch, weil das Konkordat - wie auch in der Initiative erwähnt - nicht unumstritten ist. So hat es zum Beispiel acht Artikel, die nur im gegenseitigen Einvernehmen kündbar sind, was ich persönlich schon einmal sehr schwierig finde.
Ich möchte noch auf einzelne Punkte in dieser Initiative eingehen, die für mich ein Fragezeichen beinhalten, wo die Regierung vielleicht auch ihre Haltung mitgeben kann.
Das ist einmal das Friedhofswesen. Wie ich verstanden habe, soll dieser Artikel neu eingefügt werden. Zum einen heisst es, dass das Friedhofswesen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegt, dann weiter, dass die Religionsgemeinschaften das Recht haben, Kulthandlungen vorzunehmen. Hier gibt es für mich zwei Punkte:
a) Wenn es im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegt, dann soll auch jede Gemeinde selber entscheiden können, was sie zulässt und was nicht.
b) Ich habe mich gefragt, ob es denn ein Gegenrecht geben würde, das heisst, wenn einmal in Zukunft ein islamischer Friedhof existieren würde, ob dann auch Katholiken dort Kulthandlungen betreiben könnten. Denn wenn man die Türkei hernimmt: Die ist wahrscheinlich in ihrem Glauben so stark wie wir im katholischen Glauben. Und da darf man es dann sicher nicht.
Dann zum ausländischen Personal: Da habe ich Sympathie dafür, dass man nur so viele Aufenthaltsbewilligungen erteilt, wie man auch braucht. Das heisst: Anzahl Pfarrer gleich Anzahl Aufenthaltsbewilligungen. Vielleicht noch Personal für das Bistum. Aber das, meine ich, ist auch eine Lösung, die im Konkordat vorgesehen ist. Art. 18 (Art. 19 der Initiative) - ich gehe nach der letzten Beilage in der Vorlage - würde zu einer Benachteiligung der katholischen Kirche führen. Da stellt sich die Frage, ob dies der Wunsch der Mehrheit der Bevölkerung ist oder ob nicht doch ein gewisser Schutz gewahrt werden sollte. Ich meine, auch wenn die Leute nicht so fleissige Kirchgängerinnen und Kirchgänger sind, fühlen sich trotzdem viele mit dem katholischen Glauben stark verbunden.
Eine Auskunft, die ich erhalten habe, von der ich aber nicht weiss, ob sie stimmt, ist, dass Art. 24 dazu führen würde, dass die Gemeinden mehr als doppelt so viel bezahlen müssten, wenn diese Initiative käme. Ich wäre froh, wenn die Regierung hierzu Ausführungen machen könnte.
Meine Fragen an die Regierung:
In der Bevölkerung wird verstärkt der Wunsch nach einer Entkoppelung gehört. Könnte diesem Wunsch überhaupt noch entsprochen werden?Sollte das Konkordat nicht zustande kommen, so frage ich mich, ob die Verfassung und das Religionsgemeinschaftengesetz nicht dennoch umgesetzt werden könnten?
Gibt es einen Weg, dass die Gemeindelösungen auch bei Nichtzustandekommen des Konkordats in Kraft treten könnten? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Initianten möchten die Verfassung und das Religionsgemeinschaftengesetz vorzeitig in Kraft setzen oder regeln. Das Ziel ist die Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften und das vorzeitig, vor dem laufenden Prozess, der in der letzten Legislatur aufgegleist wurde. Der Hintergrund ist eigentlich einfach: Die Kritik am angedachten oder am ausgehandelten Konkordat, die wird immer lauter und es steht die Befürchtung im Raum - und die kann nicht von der Hand gewiesen werden -, dass das im Landtag oder auch in den Gemeinden nicht mehrheitsfähig ist und dass eine jahrelange Arbeit zunichtegemacht wird.
Ich frage mich aber, ob diese Vorgehensweise, die mit dieser Initiative nun vorgeschlagen wird, wirklich sinnvoll ist. Inhaltlich habe ich zum Teil Mühe, das ist vor allem mit Art. 7 - meine Vorrednerin hat das gerade gesagt -, mit dem Friedhofswesen. Ich frage mich, ob es das braucht. Dies liegt meines Wissens schon im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Und dann: Wie geht man mit anderen Religionsgemeinschaften um? Abs. 2 mit dem «Recht», da habe ich grundsätzliche Fragen.Auch Art. 16 Abs. 3 ist unklar: Dass mit der Mandatssteuer grundsätzlich alle finanziellen Leistungsverpflichtungen von Land und Gemeinden abgegolten sind, das wirft für mich auch Fragezeichen auf.
Aber insbesondere Art. 19 erachte ich als problematisch: Das geht mir ehrlich gesagt zu weit, weil es unter dem Strich kein Geld gibt, wenn man keine Einigung hat. Und das ist Zwang. Reduziert heisst das eigentlich: Geld gegen Abkommen. Und das finde ich hart. Das grenzt an Erpressung, ehrlich gesagt. Das ist jetzt vielleicht ein bisschen hart ausgedrückt. Aber wenn die Einigung in einer Gemeinde nicht vorliegt, wird zusammengekürzt und dann lassen wir die Kirchen im Regen stehen. Das kann es nicht sein. So eine Vorgehensweise kann ich nicht unterstützen.
Aber inhaltlich möchte ich jetzt nicht ins Detail gehen. Für mich ist es wirklich eine Frage der Vorgehensweise. Die Neuregelung des Verhältnisses von Kirche und Staat ist sehr komplex, und das betrifft verschiedene Ebenen und Rechtsordnungen. Die sind ineinander verzahnt. Und das ist ein laufender Prozess, der nun kurz vor Abschluss ist. Vielleicht kann der Herr Regierungschef sagen, was da die Erwartungen sind, bis wann das in den Landtag kommt. Für mich macht es keinen Sinn, um fünf vor zwölf einzelne Teile herauszupicken und vorzeitig bzw. parallel zum laufenden Prozess zu regeln. Es steht die Befürchtung im Raum, dass der laufende Prozess untergraben wird. Das steht auch heute wieder in der Zeitung. Der Gemeindevorsteher von Ruggell hat sich entsprechend geäussert. Für mich sollten wir vielmehr nun den laufenden Prozess abschliessen und die Vorlage im Landtag behandeln. Dann sehen wir, ob das mehrheitsfähig ist oder nicht. Entweder wird das angenommen, dann braucht es die Initiative nicht, aber wenn es nicht angenommen wird, dann ist das auch kein Weltuntergang. Das kann man auch einmal so sagen. Dann gehen wir einen Schritt zurück. Wir haben die Arbeiten. Es gab einen Vernehmlassungsbericht 2008. Da wurde das inhaltlich getrennt: Es gab des Religionsgesetz und das Finanzierungsgesetz. Und auf diese Arbeiten kann man jederzeit zurückgreifen. Entweder kann das die Regierung dann von sich aus machen oder man kann dann eine entsprechende Initiative einbringen. Diesen Bereich - Anerkennung der Religionsgemeinschaften, darauf zielen sie ab - kann man dann immer noch ziemlich rasch bringen. Und ich denke, es herrscht Einigkeit, dass man das umsetzen kann.
Und der zweite Schritt, die Finanzierung, kann man in einem Finanzierungsgesetz machen, da kann man ein Regelungsverfahren machen. Auch da kann man auf den bestehenden Verhandlungen, wie sie nun geführt wurden, aufbauen und das in einem geordneten Verfahren zum Abschluss bringen.
Aber zum heutigen Zeitpunkt nun einfach diese zwei Punkte herauszupicken, das macht für mich keinen Sinn. Und ich habe das Vertrauen - mehrere, fünf oder sechs Gemeinden haben die Verhandlungen abgeschlossen -, dass das zeitnah erledigt werden kann. Sicher noch in dieser Legislatur. Und deshalb sehe ich hier keinen dringenden Handlungsbedarf und kann ich die Überweisung der Initiative nicht unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Eine Zwischeninformation. Ich werde die Diskussion um 19 Uhr für eine Pause unterbrechen. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Ich kann mich den Ausführungen meines Vorredners grundsätzlich anschliessen. Ich möchte aber meine Ausführungen grundsätzlicher Art doch noch machen.
Im Herbst 2012 forderte der damalige Landtag, dass die Gemeinden, bevor das Konkordat dem Landtag zur Zustimmung vorgelegt werde, die mit den Pfarreien ausgehandelten Regelungen der Vermögensverhältnisse genehmigen müssen. Diese stützen sich nämlich sozusagen auf das Konkordat, das mit dem Vatikan abgeschlossen werden soll. Nachdem diese Detailvereinbarungen nun schon längere Zeit in Anspruch nehmen, sind sie gemäss vorliegendem Bericht und Antrag der Regierung auf der Zielgeraden.
Damit haben wir die Situation, dass sich das Konkordat und die Vereinbarungen mit den Gemeinden wechselseitig bedingen: Das Konkordat hat nach den Forderungen des damaligen Landtags nur eine Chance, wenn die Gemeinden und Pfarreien einig geworden sind; die beabsichtigten Vermögensentflechtungen der Gemeinden machen in der Form nur Sinn, wenn der Überbau - das Konkordat - zustande kommt.
Das an und für sich bereits im Dezember 2012 im Landtag verabschiedete Religionsgemeinschaftengesetz kann nur in Kraft treten, wenn die Verfassung in Art. 37 Abs. 2 abgeändert wird. Bekanntlich wird hier die römisch-katholische Kirche als Landeskirche erwähnt. Nun hat aber der damalige Landtag mit 19 Stimmen beschlossen, dass die dahingehend beantragte Verfassungsänderung gleichzeitig mit dem Konkordat in Kraft treten müsse. Damit haben wir die unselige Situation, dass die eigentlich von allen Seiten gewünschte Trennung von Kirche und Staat seit Längerem blockiert ist. Besonders unschön ist - und das hat die damalige Landtagsvizepräsidentin Dr. Renate Wohlwend auch moniert -, dass ein Staatsvertrag über das Inkrafttreten einer Verfassungsbestimmung entscheiden soll.
Auf den ersten Blick wäre es nun ein Leichtes, diese Koppelung wieder rückgängig zu machen und die Verfassung so abzuändern, dass das Religionsgemeinschaftengesetz verfassungskonform ist. Die Gemeinden müssten dann jede für sich schauen, wie sie mit den Pfarreien und dem Erzbistum die vermögensrechtlichen Verhältnisse regeln können. Dies war wohl auch der ursprüngliche Gedanke bei der Trennung von Kirche und Staat, und dieser Grundgedanke wird mit der Initiative der Freien Liste wieder aufgegriffen. Ich muss zugeben, dass auch ich diesen Weg auf Anhieb bevorzugen würde, doch leider hat er sich bereits schon einmal als nicht gangbar erwiesen. Dies, weil die römisch-katholische Kirche als bisherige Landeskirche nicht einfach eine Landesangelegenheit ist, sondern eben aufgrund der vermögensrechtlichen Verflechtungen mit den Gemeinden auch eine Gemeindeangelegenheit. Dass diese Tatsache nicht ausgeblendet werden kann, sondern mit in die Trennung von Kirche und Staat einbezogen werden muss, wurde im nun schon Jahre dauernden Prozess erkannt und hat eben zur heutigen Situation geführt. Wie es scheint, ist nun aber ein Licht am Ende des Tunnels erkennbar. Die Gemeinden scheinen auf der Zielgeraden zu sein, die Regierung beabsichtigt, die Verfassungsanpassungen und das Konkordat dem Landtag in Kürze vorzulegen.
Ich möchte deshalb vom Herrn Regierungschef gerne wissen, wie nun der effektive Stand der Verhandlungen in den Gemeinden ist. Bis wann kann mit der Regierungsvorlage gerechnet werden? Sind mit dem Heiligen Stuhl noch Anpassungen im Konkordat möglich, sofern sie sich im Land als sehr umstritten erwiesen haben? Was gibt es für ein Szenario aus Sicht der Regierung, wenn das Konkordat im Landtag scheitern sollte?
Abschliessend möchte ich die Regierung bestärken in der Absicht, den von den Initianten vorgeschlagenen Passus in Art. 37 Abs. 2 der Verfassung in die Regierungsvorlage einzubeziehen. Die Klarstellung, dass die Religionsgemeinschaften sich nur innerhalb der Schranken der Sittlichkeit und öffentlichen Ordnung frei von staatlichen Eingriffen entfalten können sollen, ist sehr begrüssenswert und ich danke für den wertvollen Input. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Es geht mir grundsätzlich ähnlich wie den Initianten bzw. auch verschiedenen Vorrednern. Ich zweifle, ob das Konkordat in der vorliegenden Fassung am Ende mehrheitsfähig ist. Dennoch schliesse ich mich jenen Vorrednern an, die auch der Meinung sind, dass der Zeitpunkt, schon auf Plan B umzuschwenken, jetzt verfrüht ist. Falls aber die Konkordatslösung nicht zum Ziel führt, ist für mich Plan B, eben Trennung von Kirche und Staat auf rein gesetzlicher Basis, sehr gut vorstellbar. Das war - wie gesagt wurde - auch schon die ursprüngliche Intention im Jahr 2008. Und es wäre für mich auch kein Beinbruch, wenn es dann letztendlich auf diese Variante herauskäme. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Ich habe mir verschiedene Notizen gemacht und ich möchte beim Zeitpunkt beginnen.
Zu früh ist die Initiative sicher nicht. Wenn, dann ist sie zu spät. Das ist mal meine Meinung.
Zum Votum der Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller. Ja, ein Licht am Ende des Tunnels - ich sehe das Licht schon: Es ist eben die Lampe des entgegenfahrenden Zuges namens Konkordat, womit ich dann beim Kern der ganzen Geschichte wäre: Wenn wir eben nicht entkoppeln, haben wir meiner Meinung nach genau zwei Varianten. Wir haben Stillstand. Wie wir in der Bildung hören, ist das ja der neue Fortschritt, kann sein, oder wir können uns für ein Konkordat entscheiden. Und wie Sie es richtig gesagt haben, Herr Abg. Christian Batliner, das Konkordat ist ausgehandelt. Da wird man nicht mehr viel verändern können, befürchte ich.
Wir befinden uns meiner Meinung nach je länger je mehr in einem Loch, in das wir uns immer tiefer eingraben, weil die Regierung eine Vorlage bringen wird - bald, hoffe ich, wir wissen den Zeitpunkt ja nicht -, und es dann darum gehen wird, ob wir jetzt das durchboxen mit diesem Konkordat oder eben nicht. Der Druck wird immer mehr steigen und wir werden uns in einem Zwang befinden, um dieses Konkordat dann umzusetzen.
Schauen wir doch mal in dieses Konkordat. Was will denn dieses Konkordat? Und ich möchte Sie einfach bitten, ich werde hier nun einige Artikel zitieren, sich die Frage zu stellen: Würden Sie solch einen Vertrag als Privatperson unterzeichnen?Art. 3 - Ausländisches Personal:
«1) Im Rahmen der pastoralen Bedürfnisse werden, auf Antrag des Erzbischofs von Vaduz, Aufenthaltsbewilligungen für das erforderliche Personal der Erzdiözese erteilt. In gleicher Weise werden für Ordensgemeinschaften und Gesellschaften des Apostolischen Lebens Aufenthaltsbewilligungen erteilt.
2) Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beantragung der Aufenthaltsbewilligungen der betroffenen Personen sind einzuhalten.»
Wie viele Doppelbauer werden sich in unserem Land in Zukunft tummeln? Ist es eine unbegrenzte Zahl, da die Bewilligungen ja zu erteilen sind? Belasten diese Personen gar das EWR-Kontingent, weil ja die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind?
Art. 4 - Kirchliche Rechtspersonen:
«2) Die Errichtung oder Änderung selbstständiger kirchlicher Stiftungen, insoweit ihnen staatliche Rechtspersönlichkeit nach Abs. 1 zukommen soll, bedürfen einer Genehmigung durch die Regierung. Sie unterstehen nicht der staatlichen Aufsicht nach Art. 552 § 29 des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR).»
Für mich stehen hier Tür und Tor für Missbrauch weit offen.
Art. 10 - Religionsunterricht:
«3) Die Lehrpläne für den Religionsunterricht werden hinsichtlich des Inhalts von der katholischen Kirche festgelegt und im Rahmen der gemäss Abs 4. vorgesehenen Ausführungsvereinbarung erlassen und von der Regierung kundgemacht.»
Solange der Staat und die Gemeinden für den Religionsunterricht bezahlen, werden wir wohl schon noch ein Wörtchen mitreden bei der Ausgestaltung dieses Unterricht. Mit dem Konkordat ist das nicht der Fall.
Art. 19 - Kirchen und Kapellen:
«1) Die im Anhang 4 aufgeführten Kirchen und Kapellen, die im Eigentum einer Gemeinde oder einer Bürgergenossenschaft stehen, werden der katholischen Kirche für kirchliche Zwecke zur unbefristeten, unentgeltlichen, alleinigen und unbeschränkten Nutzung überlassen. Der ungehinderte Zugang ist ihr gewährleistet.
2) Der bauliche Unterhalt der Gebäudesubstanz (Aussenhülle) fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde oder Bürgergenossenschaft. Der bauliche Unterhalt der Innenräume und deren Gestaltung sowie der gesamte betriebliche Unterhalt fallen in die Zuständigkeit der katholischen Kirche.
3) Auf Kirchen und Kapellen, die im Anhang 4 aufgeführt sind und sich im Eigentum der katholischen Kirche befinden, findet Abs. 2 Anwendung.
4) Bauliche Veränderungen, welche die Struktur der Kirchenbauten betreffen, bedürfen des Einvernehmens beider Seiten.
5) Die Nutzungsberechtigungen sowie deren Beschränkungen werden im Grundbuch eingetragen.»
Nicht nur verpflichtet sich der Staat durch diesen Artikel auf alle Ewigkeit, die Kosten für den Unterhalt der Gebäude zu tragen, egal, ob sie nun der katholischen Kirche gehören oder nicht, de facto wird die katholische Kirche auch noch vorgeben, welche baulichen Massnahmen durch den Staat zu unternehmen und zu bezahlen sind. Wo ist denn hier bitte die Trennung von Kirche und Staat?
Art. 20 - Pfarrhäuser und Kaplaneihäuser:
Ich lese den Artikel nicht vor. Die Pfarr- und Kaplaneihäuser müssen zwar verschenkt werden, wenigstens ist dort die katholische Kirche für den Unterhalt und die baulichen Massnahmen selbst zuständig.
Art. 21 - Vorkaufsrecht:
«1) Die liechtensteinischen Gemeinden sowie die Bürgergenossenschaften einerseits und die katholische Kirche andererseits gewähren sich ein gegenseitiges Vorkaufsrecht hinsichtlich der in den Anhängen 4 und 5 aufgeführten Pfarrkirchen, sonstigen Kirchen und Kapellen und der Pfarr- sowie der Kaplaneihäuser zu einem symbolischen Betrag von CHF 1. 2) Die Vorkaufsrechte werden im Grundbuch eingetragen.»
Dies kommt einem Verschenken von Grundeigentum der Gemeinden und Genossenschaften gleich - und Genossenschaften, über die wir eigentlich gar nicht bestimmen können -, wobei die Pflichten für den Unterhalt der Gebäude weiterhin bei der öffentlichen Hand bleiben. Es ist also de facto egal, wer der eigentliche Eigentümer ist: Alle Kosten bleiben beim Staat.
Art. 25 - Paritätische Kommission:
Hier wird dann noch festgelegt, dass ohne die Zustimmung der katholischen Kirche nichts, aber auch gar nichts in Bezug insbesondere auf die Bestellung der Religionslehrer, die Beiträge des Staates an die katholische Kirche und die Gebäude geändert oder beschlossen werden kann. Die katholische Kirche ist in totaler Kontrolle. Wo ist bitte hier die Trennung von Kirche und Staat vollzogen?
Art. 29 - Kündigung:
Das Beste zum Schluss, denn dieser Artikel ist grandios.
«1) Dieses Abkommen kann von beiden Vertragsparteien auf Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren gekündigt werden. Die Artikel 1, 2, 4, 6, 7, 11 sowie die Artikel 17 bis 21», eine Klammerbemerkung, die wesentlichen Artikel, «können nur in gegenseitigem Einvernehmen gekündigt werden.»
Und glauben Sie mir, die katholische Kirche hat keinen Anreiz, diesen Vertrag zu kündigen. «2) Im Falle einer Kündigung durch das Fürstentum Liechtenstein ist vor Beendigung des Abkommens dem Erzbistum Vaduz eine Abfindungssumme in Höhe von zwei Jahresbeträgen gemäss Artikel 16 auszuzahlen. Die Höhe dieser Summe berechnet sich nach dem Durchschnitt der die letzten fünf vollen Jahre vor Kündigungsausspruch ausbezahlten Beträge.»
Also bezahlen wir noch eine Strafe bei der Kündigung.
Ja, was soll man von diesem Vertrag halten. Ich würde ihn als Privatperson nicht unterschreiben, denn für mich hat er keinen einzigen Vorteil. Es ist ein Knebelvertrag. Wenn wir eben dann diesen Vertrag im Landtag haben, haben wir die Wahl, ihm zuzustimmen oder ihn eben abzulehnen. Und ich kann es vorwegnehmen: Die Freie Liste wird dieses Konkordat bekämpfen. Das kann es einfach nicht sein. Wir werden dieses Konkordat schon bei der Verfassungsänderung bekämpfen, weil dort natürlich weniger Gegenstimmen vonnöten sind. Und das wird bedeuten, dass eben das ganze Paket zu Fall kommen wird. Sollten die Verfassungsänderung und das ganze Paket durchgehen, werden wir auch das Referendum benutzen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich möchte ganz am Anfang der Freien Liste für diese grosse Arbeit danken. Es ist ein unglaublich grosser Aufwand geleistet worden und sehr viel Detailarbeit gemacht worden. Die Diskussion ist jetzt so, wie ich das erwartet habe: Wir sind von einer strukturellen Diskussion auf eine Konkordatsdiskussion gekommen. Es ist nicht vermeidbar.
Ich möchte jetzt auch noch einen Punkt erwähnen, der mich sehr stört. Er hat mit Art. 3 des Konkordats zu tun. Meine Nachfrage hat ergeben, dass heute aktuell 57 inkardinierte Kleriker beim Bistum angestellt sind. Von diesen 57 Personen sind 30 im Ausland tätig, in Pfarreien, bei Klöstern, und etwa 27 hier im Land. Die 27 hier im Land werden durch die Gemeinden oder durch das Bistum finanziert, die 30 Kleriker im Ausland werden durch die Arbeitgeber im Ausland finanziert. Ganz klar. Was würde jetzt aber passieren, wenn diese 30 Personen die Arbeitsstelle im Ausland verlieren würden und wenn sie zurückkommen wollten? Dürfen diese 30 Personen zurückkommen? Hat das Bistum das Recht, diese dann zu holen? Muss das Bistum dafür eine Begründung geben? Denn mit einer Begründung kann man ja eigentlich so viele Personen holen, wie man will. Hätten diese Personen die Aufenthaltsbewilligung? Dürfen die bleiben? Hier kommen Fragen zum Vorschein, die schon vorhin vom Abg. Thomas Lageder gestellt worden sind.
Nur allein diese Tatsache lässt mich einfach sehr stark an diesem Konkordat zweifeln. Ich möchte jetzt überhaupt nicht Art. 10, Religionsunterricht, und die weiteren Artikel, die vorhin erwähnt worden sind, wiederholen. Ich kann diesem Konkordat, wie es jetzt vorliegt, nicht zustimmen. Unmöglich. Ich denke, das ist gegen jeden guten, gesunden Menschenverstand. Deshalb auch meine Frage, die schon vorhin erwähnt worden ist: Gibt es hier noch Spielraum? Sind Anpassungen noch möglich?Es ist so, dass das Thema Kirche und Staat auch ein emotionales Thema ist, abgesehen von den ganzen Verträgen, die es gibt. Ich denke, der Vertragspartner auf der anderen Seite erfüllt gewisse Vorstellungen, die ich von der Kirche habe, nicht. Die Kirche ist auch ein sozialer Ort. Die Kirche ist auch ein Ort, wo sich Leute treffen sollten. Die Kirche ist auch ein Ort, der integrativ wirkt und nicht polarisierend. Ich frage mich hier wirklich, ob wir mit diesem Vertragspartner auf dem richtigen Weg sind. Ich glaube, dass dieser Vertragspartner gewisse Anforderungen, die ich persönlich jetzt habe, nicht erfüllt. Das erschwert auch die Diskussion zu diesem Thema. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wie schon angekündigt, möchte ich die Sitzung jetzt für eine Stärkung unterbrechen. Die Sitzung ist unterbrochen (von 19 bis 19:45 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort.
Wir befinden uns nach wie vor in der Eintretensdebatte zu Traktandum 5: Parlamentarische Initiative zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften.
Das Wort hat der Abg. Wolfgang Marxer.Abg. Wolfgang Marxer
Danke für das Wort. Zu meinen ursprünglichen, längeren Ausführungen möchte ich nur noch kurz zwei Punkte nachschieben und nochmals betonen: Wir anerkennen das Abkommen, das im Entwurf vorliegt, als Verhandlungsgrundlage für die Gemeinden.
Und zur Frau Landtagsvizepräsidentin: Der Satz, die Gemeinden führen ihre Verhandlungen erfolgreich, wie ich höre, es stehe alles kurz vor dem Ende und es werde sich alles ausgehen, dann ist dies eben genau auf Basis dieses einheitlichen Rahmens. Wenn Sie sagen, wenn das Abkommen nicht komme, dann müssen die Gemeinden schauen, was jetzt geschieht. Nein, sie haben ihre Verhandlungen geführt oder sie sind unmittelbar dabei, ihre Verhandlungen zu führen. Ich sehe keinen Grund, was sich (durch unsere Initiativen) daran ändern sollte.Wichtig sind mir die Ausführungen noch zu den Abgeordneten Batliner und Kaiser: Wenn Sie unseren Alternativvorschlag, Art. 19, als Zwang bezeichnen, dann würde ich vielmehr votieren, dass das Abkommen, wie wir es ausgeführt haben, eben genau dieser Knebelvertrag ist und der Staat sich hier zwängen bzw. erpressen liess. Wichtig erscheint mir der Punkt, wenn Sie sagen: Und wenn das Konkordat hier nicht durchgeht, dann ist es auch kein Weltuntergang. Und ich sage jetzt aus politischer Sicht, aus einer politischen Zielsetzung, die irgendwann vor zehn Jahren oder bald zehn Jahren gefällt wurde, die einem modernen Staat sehr gut ansteht, dass er alle Religionsgemeinschaften einheitlich gleich akzeptiert und behandelt: Dass man hier mit offenen Augen zuschaut, wie die ganze Sache an die Wand fährt, und dann sagt: Auch kein Weltuntergang, dann beginnen wir nochmals, wir haben ja irgendwelche Grundlagen geschaffen; aber im Kern beginnen wir wieder von Feld Null, das kann ich mit meiner politischen Verantwortung eigentlich nicht akzeptieren. Und wenn Sie sagen, Sie sehen die Probleme, aber jetzt, so kurz vor einem erfolgreichen Abschluss, also so um fünf vor zwölf, wollen Sie jetzt nicht mit einer solchen Initiative einschreiten, sage ich Ihnen, um fünf nach zwölf brauchen Sie es auch nicht mehr zu tun.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative möchten die Initianten der Freien Liste das von der Regierung vorbereitete Gesamtpaket, bestehend aus dem neuen Religionsgemeinschaftengesetz, der Verfassungsänderung und dem Konkordat, aufschnüren. Das Religionsgemeinschaftengesetz ist - wie bereits bekannt - im Dezember 2012 vom Landtag verabschiedet worden. Auch wenn die Verhandlungen zwischen Gemeinden und der katholischen Kirche bislang länger gedauert haben als erwartet, sehe ich keinen Grund dafür, dass vom ursprünglichen Fahrplan abgewichen wird und das Gesamtpaket aufgeschnürt wird - wobei ich im Moment dahingestellt lasse, ob alles, was lange währt, auch gut sein muss.
Wie die Regierung in ihrer Stellungnahme festhält, soll die Befassung des Landtags mit der Regierungsvorlage unmittelbar bevorstehen. Was das unmittelbar heisst, weiss ich nicht. Dazu kann die Regierung möglicherweise Genaueres sagen, ob diese Vorlage im kommenden Herbst oder erst in einem Jahr vor den Landtag kommen wird.
Nach meiner Auffassung besteht jetzt momentan kein Grund dafür, dass man vom bisherigen Fahrplan abkommt und das Ganze aufschnürt. Entsprechend bin ich auch gegen Überweisung dieser parlamentarischen Initiative. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst ein Dank an die Initianten für die Arbeit, die sie hier vollbracht haben. Ich denke aber auch, dass hier zu viel Pessimismus im Raum steht. Man geht jetzt davon aus, dass die ganze Sache zum Scheitern verurteilt ist. Man muss ja auch die Arbeit der Gemeinderäte anerkennen. In den Gemeinden wurde auch sehr viel gearbeitet. Diese Anhänge zum Konkordat, waren zumindest im Jahr 2012 ein zentraler Punkt, der noch gefehlt hat. Und das sieht man jetzt ja auch: Diese Anhänge gilt es jetzt zu definieren, und das scheint anscheinend ein sehr langer Prozess zu sein. Man wollte damals diese Koppelung eigentlich vollbringen, damit man wirklich einen Ansatz hat, der in den Gemeinden beginnt, dann zum Religionsgemeinschaftengesetz geht und im Endeffekt die Verfassungsänderung bedingt. Das war das gesamte Konstrukt.
Was ich mich jetzt schon frage - und das war ja auch schon im Jahr 2012 bekannt: Das Konkordat scheint umstritten zu sein, der Abg. Thomas Lageder hat einige Punkte aufgezeigt, die mir auch ganz und gar nicht gefallen. Aber da frage ich mich natürlich: Was machen dann die Gemeinderäte? Wieso wird dieses Konkordat stillschweigend akzeptiert? Wir haben ja hier drinnen Gemeinderäte - ich sehe aus Schaan, aus Ruggell, aus Vaduz. Wieso wird dieses Konkordat mehr oder weniger genehmigt? Und der Druck auf uns wird schon massiv sein. Das sehe ich auch kommen. Im Endeffekt haben wir dann die Gemeinden, die mitunter alle da eine Verhandlungsbasis und ein Resultat erzielt haben, und wir sollten dann die ganze Sache mehr oder weniger durchwinken. Und ich persönlich muss auch sagen: Ich hoffe, die Regierung hat hier noch Verhandlungsspielraum bei diesem Konkordat. Ich habe mehr als Bauchschmerzen im jetzigen Zustand, hier zuzustimmen. Ich frage mich einfach: Wieso sind diese Bauchschmerzen nicht auch in den Gemeinderäten mehrheitlich vorhanden? Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Einfach eine kurze Replik, weil immer wieder in den Raum gestellt wird, der Arbeit der Gemeinden, den Verhandlungen der Gemeinderäte sei die Grundlage entzogen, dies sei vergeblich gewesen usw. Das glaube ich eben explizit nicht. Die Gemeinden haben das Abkommen, das im Entwurf vorliegt, als ihre Verhandlungsgrundlage akzeptiert, haben die Gespräche geführt und zum Teil schon abgeschlossen oder sie sind dabei, einen erfolgreichen Abschluss zu finden. Also verstehe ich nicht, wieso mit unserer Initiative den Gemeinden die Grundlage entzogen werden soll und deren Arbeit vergeblich war. Sie haben das Abkommen akzeptiert, sie heissen es nicht gut, sie stimmen dem Abkommen nicht zu, aber sie haben es akzeptiert als deren einheitlichen Verhandlungsrahmen - und sie kommen zu einem Ergebnis. Das ist das Signal und das ist auch die Botschaft, die wir im dem Bericht und Antrag der Regierung finden. Sie werden unmittelbar zu einem Ergebnis kommen. Ich sage, es stehen dann noch die Referendumsfristen und -möglichkeiten im Raum, aber grundsätzlich weiss ich nicht, wieso Sie zum Schluss kommen, dass die Arbeit in den Gemeinden - Sie meinen die Verhandlungen - vergeblich gewesen sein sollen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich kann nur sagen, in Ruggell war das Ergebnis nicht einstimmig. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Zum Votum des Abg. Wolfgang Marxer. Ich denke, wir haben damals eben einen anderen Weg eingeschlagen, wir haben effektiv gesagt, es ist ein Gesamtkonstrukt, und das bedingt zuerst, dass dieses Konkordat in den Gemeinden verhandelt wird. Und dann ist die ganze Inkrafttretensbestimmung sowohl der Verfassung als auch des Religionsgemeinschaftengesetzes aneinander gekoppelt. Und jetzt möchten wir einen anderen Weg einschlagen. Ich denke, der Abg. Christian Batliner hat zum Beispiel auf den Art. 19 verwiesen, und das habe ich mir schon auch notiert: Im Endeffekt führt Ihre Initiative doch mehr oder weniger halt zu einer - ich sage jetzt - Nötigung. Sonst gibt es einfach kein Geld, wenn es nicht zu diesem Abschluss kommt. Ich habe effektiv auch Bedenken mit diesem Konkordat und ich bin der Abg. Judith Oehri dankbar, dass sie auch sagt: Ja, es war nicht einstimmig in Ruggell. Aber anscheinend hat es trotzdem noch eine Mehrheit davon überzeugt, dass dieses Konkordat gut ist. Was ich da heute wieder gehört habe, da habe ich erhebliche Bauchschmerzen. Wie gesagt, ich hoffe, der Herr Regierungschef kann uns zusichern, dass man dieses Konkordat noch anpassen kann. Sonst sehe ich persönlich auch schwarz.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ich bin kein Gemeinderat, aber wir haben mit den Freie-Liste-Gemeinderäten eben auch Rücksprache gehalten. Natürlich haben wir das getan. Die Gemeinderäte - wir haben heute nur einen aus Schaan da, glaube ich, kann es dann vielleicht bestätigen oder auch nicht: Meinen Informationen zufolge ist es beispielsweise in Schaan nicht relevant, ob ein Konkordat abgeschlossen wird oder nicht. Und in den anderen Gemeinden muss man einfach einen anderen Titel darüberschreiben, ganz salopp gesagt. Es ist ja ausverhandelt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Die Regierung hat in ihrem Bericht und Antrag zur vorliegenden Initiative ausführlich Stellung genommen. Zwingend zu klären war im Rahmen der Vorprüfung die Frage der Verfassungs- und Staatsvertragsmässigkeit der Initiative sowie ihre legistische Umsetzung. In dieser Hinsicht ist die Initiative weitgehend unproblematisch. Es sollte lediglich die vorgeschlagene Inkrafttretensbestimmung im Religionsgemeinschaftengesetz angepasst und mit der Verfassung verknüpft werden.
In materieller Hinsicht hat die Regierung jedoch erhebliche Bedenken, insbesondere was den eingeschränkten Lösungsansatz sowie den Zeitpunkt der Initiative und die damit verbundenen Auswirkungen auf das laufende Gesetzgebungsverfahren betrifft. Auch wenn die Initiative weitestgehend dem bereits verabschiedeten Religionsgemeinschaftengesetz entspricht, so sind es gerade die punktuellen Anpassungen, die nach Ansicht der Regierung äusserst problematisch und keineswegs zielführend sind. Regelungen aus dem Konkordat können nicht einfach ins Religionsgemeinschaftengesetz eingearbeitet werden, ohne die damit verbundenen Auswirkungen abschliessend zu klären.
Ein derart komplexes und vielschichtiges Thema bedarf einer Paketlösung. Dass für eine Entflechtung dieses Ausmasses ein Gesamtkonzept erforderlich ist und Teillösungen die Probleme nur vertagen würden, war im Übrigen auch sowohl im Rahmen der Vernehmlassung als auch im Landtag im Jahr 2012 die einhellige Meinung. Mit der Initiative würde dieses Gesamtpaket wieder aufgeschnürt und es würden auch bereits erzielte oder unmittelbar bevorstehende Lösungen aufs Spiel gesetzt. Aus diesem Grund hat es die Regierung für notwendig erachtet, sich bereits im Rahmen der Vorprüfung auch inhaltlich zur Initiative zu äussern. Zudem haben die Erfahrungen, insbesondere seit Einführung der Vorprüfung, gezeigt, dass der Landtag meist bereits in der Eintretensdebatte Auskunft darüber verlangt, wie die Regierung die Initiative inhaltlich beurteilt. Um dem Landtag eine bessere Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen, hat sich die Regierung entschlossen, künftig in die Vorprüfungsberichte in der Regel auch eine kurze inhaltliche Beurteilung der parlamentarischen Initiative aufzunehmen. Insbesondere wenn erhebliche Bedenken bestehen, wird durch die frühzeitige Bekanntgabe der grundsätzlichen Haltung der Regierung insgesamt eine effizientere Behandlung von parlamentarischen Initiativen ermöglicht.
Gerade wenn, wie im vorliegenden Fall, bereits ein Gesetzgebungsverfahren zum selben Thema anhängig ist, ist eine parallele parlamentarische Initiative abzulehnen. Nicht umsonst sind in der Schweiz parlamentarische Initiativen bei laufenden Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich unzulässig.
Aus Sicht der Regierung erfolgt die gegenständliche Initiative zum falschen Zeitpunkt und löst die Entflechtungsproblematik nicht bzw. nur scheinbar. Deshalb haben wir auch den entsprechenden Antrag auf Nichteintreten gestellt.
Ich möchte jetzt gerne noch auf einige Fragen eingehen. Es wurde mehrfach gefragt, wie denn der Stand ist, wann mit einem Abschluss gerechnet werden kann bzw. wann sich der Landtag mit diesen Vorlagen befassen kann. Aktuell ist der Stand in den Gemeinden so, dass vier Gemeinden - Triesenberg, Planken, Ruggell und Vaduz - die Verträge abgeschlossen und unterfertigt haben. Schaan hat ebenfalls abgeschlossen und die Zustimmung des Gemeinderates liegt vor. Weitgehend abgeschlossen ist in Eschen, Triesen, Gamprin und Schellenberg. Und inhaltliche Fragen sind noch offen in Balzers und Mauren; in Mauren betreffend die Theresienkirche in Schaanwald und in Balzers gibt es noch offene Fragen zur Stiftung.
Wir gehen davon aus und haben auch die entsprechenden Signale, dass diese Verhandlungen in den noch offenen Punkten bei diesen Gemeinden jetzt zügig zu Ende geführt werden, und haben auch klare Signale, dass die Gemeinden wirklich interessiert sind, dass an diesem Weg festgehalten und jetzt von diesem Weg nicht Abstand genommen wird.
Es wurde auch die Frage gestellt, inwieweit noch Möglichkeiten bestehen, an gewissen Punkten im Konkordat Anpassungen anzubringen. Ich denke, die Regierung ist sicher offen und auch dankbar, wenn vom Landtag noch entsprechende Rückmeldungen eingehen. Ich bin durchaus überzeugt, dass wir bei einigen wenigen Punkten, die besonders in der Kritik stehen, entsprechende Klarstellungen oder auch gewisse Anpassungen herbeiführen können.
Der Abg. Wolfgang Marxer hat mehrfach ausgeführt, dass eigentlich kein Problem besteht, wenn man jetzt auf diese Vorlage eintritt, die Gemeinden haben ja das Ganze ausgehandelt und so weit sei das unproblematisch. So ist es eben nicht. Wenn Sie jetzt diese bestehenden Vereinbarungen anschauen, dann beinhalten diese detaillierte Ausführungen, basierend auf dem Abkommen. Und es steht zum Beispiel in der Präambel in der Vereinbarung zwischen Ruggell und der Pfarrei St. Fridolin, Ruggell: «Diese Vereinbarung ist Teil der Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften.» Und weiter unten: «Sie wird in Ausführung der die Gemeinden betreffenden Bestimmungen des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Heiligen Stuhl - nachfolgend Abkommen genannt - abgeschlossen und enthält weitere Regelungen im Verhältnis.» Also wird ganz klar auf diesem Abkommen aufgebaut. Und der Landtag wollte ja, auch die Gemeinden wollten bewusst eine einheitliche Regelung, die landesweit Gültigkeit hat.
Ich kann auch auf die Vereinbarung hinweisen, die zwischen der Gemeinde Triesenberg und der Pfarrei St. Josef in Triesenberg abgeschlossen wurde. In der Präambel steht: «Für den Fall, dass die Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften zustande kommt ...» Und in Punkt 1 steht dann drin: «Die Pfarrkirche St. Josef in Triesenberg, die Kapelle St. Theodul auf Masescha, die Friedenskapelle in Malbun, das Pfarrhaus im Hag und das Kaplaneihaus auf dem Hofi verbleiben weiterhin im Eigentum der Gemeinde Triesenberg» - und jetzt hören Sie bitte zu - «und werden der Pfarrei zum Zwecke der unbefristeten, unentgeltlichen, alleinigen und unbeschränkten Nutzung überlassen.» Das steht in dieser Vereinbarung sogar drin. Also es zeigt, dass hier die Gemeinden ihre Vereinbarungen ganz klar basierend auf dem Abkommen erarbeitet haben. Natürlich war es eben wichtig, dass es eine einheitliche Regelung gibt.
Bereits im Februar/März vor einem Jahr haben die Gemeinden ja auch grundsätzlich in Gemeinderatsbeschlüssen festgehalten, dass der bisherige Weg zur Neuordnung von Staat und Kirche grundsätzlich richtig ist und weiterverfolgt werden soll. Es wurde auch beschlossen, dass das vorliegende Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Heiligen Stuhl befürwortet wird, wobei eine Genehmigung der Gemeinde Eschen-Nendeln zum Beispiel vom Ergebnis der weiteren Verhandlung mit dem Erzbistum abhängt. Und weiter wird festgehalten, dass die Neuordnung von Staat und Kirche in allen Gemeinden gleichzeitig umgesetzt werden soll, was der Zustimmung aller Gemeinden zum Abkommen bedarf. Also haben die Gemeinden ganz klar auf Basis dieses Abkommens diese Vereinbarungen mit den jeweiligen Pfarreien abgeschlossen, quasi auf der Grundlage dieses Abkommens, das für das ganze Land dann zur Anwendung gelangen soll.
Wir müssen uns einfach bewusst sein: Dieses Gesamtpaket wurde geschnürt, und dies wurde auch vom Landtag bewusst so verlangt, und ich finde es wirklich schade, wenn man jetzt, kurz bevor die Gemeinden ihre Verhandlungen abgeschlossen haben, mit dieser Initiative kommt und damit den bestehenden Prozess «versenkt». Es wird auf das hinauslaufen. Man soll doch jetzt diesen Verhandlungen noch die Chance geben und dann auch schauen, inwieweit man allenfalls gewisse Anpassungen im Konkordat noch vornehmen kann.
Es wurde auch immer wieder ausgeführt - vor allem vom Abg. Thomas Lageder -, wie schlecht das Konkordat ist. Fragen Sie einmal einen Vorsteher, welche Rechte er heute hat. Der Vorsteher von Schaan hat ganz klar ausgeführt: Heute darf ich nur zahlen und habe nichts zu sagen. Und das muss man sich einfach schon einmal vor Augen führen. Gegenüber heute ist das Konkordat ein wesentlicher Vorteil. Jetzt wird klar geregelt, wie diese Entflechtung geschieht. Und damit hat die Gemeinde natürlich ganz klar auch entsprechende Vorteile.
Ich denke also und da bin ich mit vielen Abgeordneten einig: Das Konkordat hat sicher gewisse Schwachstellen. Auch mir gefällt nicht jede Bestimmung, die drinsteht. Und wir müssen einmal schauen, wo die grossen Knackpunkte liegen, dass man dort allenfalls noch gewisse Anpassungen vornehmen kann. Und dann werden wir sehen, ob dieses Konkordat in dieser Form Akzeptanz findet oder eben nicht. Und wenn nicht, dann müssen wir uns die Frage stellen: Was kann denn ein entsprechender Weg sein? Aber Sie müssen sich auch bewusst sein, dass bei Ihrer Lösung jetzt für die katholische Kirche das grosse Problem besteht, dass dann diese Vermögensverhältnisse auf Gemeindeebene nicht geregelt sind, und dass auch die ganze Finanzierung nicht geregelt ist. Man hat auch ausgeführt, dass es quasi ein Zwang ist, dass diese Abkommen dann abgeschlossen werden. Die Frage ist: Was machen Sie, wenn die Kirche nicht will? Sie haben dort viele, viele Fragen, die im Raum stehen, die nicht geklärt sind. Und ob das jetzt, zu diesem Zeitpunkt, zielführend ist, das wage ich zu bezweifeln.
Und noch ein letzter Punkt betrifft die Autonomie, die immer wieder aufgeführt wird. Auf der einen Seite kommt der Verein für eine offene Kirche und spricht sich für eine Entflechtung aus, auf der anderen Seite möchte man aber dann wieder bei kirchlichen Agenden mitbestimmen. Ich bin der Ansicht, da muss man einfach ehrlich sein: Entweder akzeptiert man die Autonomie und möchte eine Entflechtung oder man möchte es nicht. Und wenn man eine Entflechtung will, dann soll der Staat eben auch nicht mitsprechen können. Aber beides können sie nicht haben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte an das anknüpfen, was der Regierungschef vorhin gesagt hat, nämlich dass auch die Gemeinden früh im vergangenen Jahr - Februar, März - alle nochmals den eingeschlagenen Weg grundsätzlich bestätigt hatten. Es war in fünf Gemeinden einstimmig, in drei Gemeinden nur mit einer Gegenstimme und in drei Gemeinden mehrheitlich, also war das eine relativ klare Sache. Und nachdem ich als Schaaner Gemeinderat angesprochen worden bin, möchte ich auch dazu sagen, dass sich auch bei uns der Gemeinderat vorwiegend mit der vermögensrechtlichen Aufteilung auseinandergesetzt hat und nicht primär mit dem Konkordat.
Persönlich halte ich es aus dieser Sicht schon für etwas problematisch, dass man das Ganze an das Zustandekommen des Konkordats geknüpft hat. Ich meine, das Religionsgemeinschaftengesetz ist beschlossen, das Inkrafttreten hängt von der notwendigen Verfassungsänderung ab. Die Verfassungsänderung hängt am Zustandekommen des Konkordats, welches als Staatsvertrag zwischen unserem Land und dem Heiligen Stuhl konzipiert ist. Dieser Staatsvertrag, mit allen Schwächen und Kritikpunkten, muss in dieser oder in einer anderen Form ja den Landtag auch noch passieren und kann scheitern. Und deswegen möchte ich die Regierung gerade auch noch fragen oder die Frage der Landtagsvizepräsidentin wiederholen: Was hat die Regierung für ein Szenario für die Entflechtung von Staat und Kirche parat, sollte der Staatsvertrag letztendlich hier scheitern?
Im Landtagspräsidium haben wir uns letztes Jahr im April zuletzt über die Traktandierung der Trennung von Kirche und Staat unterhalten. Das Landtagspräsidium hat damals beschlossen, das Thema für die April-Sitzung nicht zu traktandieren, weil damals schon die Diskussionen gezeigt hatten, dass Inhalte noch weiter zu klären, zu präzisieren und allenfalls anzupassen sind. Die Landtagsvizepräsidentin und ich als Mitglied des Landtagspräsidiums haben damals der Nichttraktandierung in der Erwartung einer verlässlichen Aussage der Regierung zugestimmt, bis wann nach heutigem Kenntnisstand mit einer neuerlichen Vorlage an den Landtag gerechnet werden kann, dies entweder in Form der Neueinbringung der Verfassungsvorlage, verbunden mit dem allenfalls überarbeiteten Konkordat, oder einer vom Inkrafttreten eines Konkordats entkoppelten neuen Verfassungslösung.
Ich kann einfach diese Erwartung von damals nochmals bekräftigen: Wann können wir nun mit einer Vorlage rechnen, beschlussreif mit oder ohne Konkordat? Respektive was passiert, wenn ein Konkordat scheitern würde?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ich werde mich zum letzten Mal zu diesem Thema äussern und an zwei, drei Punkte anknüpfen. Der Abg. Wenaweser hat eben Szenario B bei einem Scheitern erwähnt. Und weil wir die Gefahr des Scheiterns unter einem solchen Konkordat als sehr hoch erachten, versuchten wir, mit dieser Initiative das zu retten, was wir uns aus staatlicher Sicht vor acht, neun Jahren als oberstes Ziel gesetzt hatten: Neutralität gegenüber allen Religionsgemeinschaften als das eine und eine Anerkennung der Religionsgemeinschaften, die heute keine Anerkennung haben, als das andere. Und weil wir die Gefahr des Scheiterns wesentlich anders einschätzen als offenbar die Regierung und uns diesem Zwang, der einfach im Raum steht, nicht aussetzen wollen, deshalb kam unsere Initiative. Ich dachte, die Unterschiede zwischen Regierung und uns als Initianten seien wesentlich grösser - wir akzeptieren ja, dass es ein Gesamtpaket ist. Das - ich sage es jetzt deutsch - Vermaledeite ist ja, dass sie so voneinander abhängig gemacht werden, dass das eine ohne das andere nicht kommen kann. Wir akzeptieren, dass es ein Abkommen braucht. Und ich habe ausgeführt, wir akzeptieren das Abkommen als Rahmen für die Verhandlungen der Gemeinden, weil auch die Gemeinden in ihrer Autonomie dieses Abkommen als deren Rahmen akzeptiert haben. Und in dem Rahmen wurden all die Gespräche und Verhandlungen geführt. Wenn jetzt von der Regierungsbank das Signal kommt, aber das steht unter der Voraussetzung, dass dieses Abkommen kommt, dann sage ich, all diese Verhandlungen sind geführt, das Abkommen nur in der Präambel dieser Vereinbarungen, und die sind in zwei Minuten geändert. Und es ist trotzdem noch das gleiche Verhandlungsergebnis. Das Ergebnis der Verhandlungen ist nicht in der Präambel drin, sondern nachher in den Detailausführungen. Und das bleibt bestehen. Ich weiss beim besten Willen nicht, wieso die Verhandlungen gescheitert sein sollen, wenn das Abkommen nicht kommt.
Zwang und Nötigung sind zwei Ausdrücke, die noch in den Raum gestellt wurden. Wir würden die Kirche nötigen, auf Verhandlungen mit der Gemeinde einzutreten usw. Zwei Antworten dazu: Im Moment ist es genau umgekehrt. Das ist die eine Reaktion darauf, das ist der Zwang oder die Nötigung: Wenn der Staat sein Ziel eben erfüllt sehen will, ist die Gemeinde gezwungen, im Rahmen dieser Verhandlungen zu einem Ergebnis zu kommen. Und auch deshalb ist bis heute im Religionsgemeinschaftengesetz unter Art. 25 Abs. 2 explizit eine Ausstiegsklausel eingebaut, die heisst: Okay, wenn wir zu keinem Ergebnis in der Gemeinde kommen, dann gelten die bisherigen Gesetze, die bisherigen Verpflichtungen für diese Gemeinde weiterhin. Und damit haben wir keine abschliessende Entflechtung zwischen der katholischen Kirche und öffentlichen Organisationen.
Verein für eine offene Kirche: Da bin ich absolut auf der gleichen Linie wie der Herr Regierungschef. Es ist klar, es gibt nicht das Fünferli und das Weggli. Nur, das haben wir unserer Initiative auch nicht reklamiert oder eingefordert, sondern es war explizit ein Wunsch, der eben vom Verein für eine offene Kirche an uns herangetragen wurde, das einzubauen. Das haben wir nicht gemacht, weil wir auch da gesehen haben, dass das ein völliger Widerspruch zur Zielsetzung des Staates wäre.
Gamprin - habe ich völlig andere Informationen. Aber Ihre Worte in Gottes Ohr.
Sie erwähnten, dass zum Beispiel in der Schweiz in einem laufenden Gesetzgebungsprozess keine parlamentarische Initiative möglich wäre. Gut, das mag in der Schweiz so sein. Ich sehe den laufenden Gesetzgebungsprozess abgeschlossen, was das Religionsgemeinschaftengesetz betrifft, es wurde noch nicht in Kraft gesetzt. Und wenn Sie sagen, es ist keine Änderung beim Religionsgemeinschaftengesetz möglich, nach Schweizer Definition, bevor es in Kraft ist, dann sage ich Ihnen, das Gesetz, wie es heute besteht, wo zum Beispiel in Art. 24, um bei der Formulierung und bei der korrekten Version zu bleiben, heute steht: «Für die Jahre 2014, 2015 und 2016 werden ...» Ich sage, mittlerweile ist dieses Gesetz rein von der Jahreszahl her schon überholt und es wird einer Änderung bedürfen, bevor es in Kraft gesetzt werden kann - mit oder ohne unsere Initiative.
Sie haben das Ergebnis erwähnt von Triesenberg. Ich entgegne nochmals: Die Verhandlungen wurden genau im Sinne des Abkommens geführt und sind abgeschlossen. Die Präambel kann herausgenommen werden. Es braucht keine Präambel. Die Verhandlungen wurden in dem Rahmen geführt, sie sind abgeschlossen, beide Parteien am Tisch sind sich diesbezüglich einig. Im Prinzip könnte die Gemeinde dieses Abkommen auch unterzeichnen, unabhängig von allen Schritten, die wir auf staatlicher Ebene treffen wollen. Jawohl, die Gemeinden haben vermögensrechtliche, nutzungsrechtliche, kostenrechtliche Fragen mit der katholischen Kirche geklärt. Und ich muss sagen: Unabhängig davon, ob das Abkommen in Kraft tritt oder nicht, sind sie sich einig, sind die Verhandlungen abgeschlossen. Das ist die eine Ebene. Auf der anderen Ebene, auf der staatlichen Ebene, schlagen wir mit unserer Initiative vor, diese zu machen. Und ich hoffe auch, es wird so sein, dass in allen Gemeinden ein Verhandlungsergebnis erzielt wird. Das ist, was alle wollen - sowohl die katholische Kirche wie auch der Staat und alle Gemeinden. Es kann immer sein, dass in einer Gemeinde, auch wenn die Gemeinde den Rahmen des Abkommens als Verhandlungsbasis akzeptiert, kein Ergebnis zustande kommt. Und da sieht das heutige Gesetz vor: Okay, dann gelten für diese Gemeinde weiterhin alle bisherigen Verpflichtungen. Und nach unserer Definition würde dann die Mandatssteuer für jenen Teil aus jener Gemeinde nicht an die Kirche ausbezahlt. Die Gemeinde soll nicht verpflichtet werden, finanzielle und weitere Verpflichtungen zu tragen, wenn sie sich mit ihrem Verhandlungspartner in genau diesen Fragen nicht geeinigt hat.
Ich weiss, dass dies eine striktere Version ist, aber es macht die Zielsetzung, die dieser Staat verfolgt, absolut deutlich. Ich würde es überhaupt nicht als Erpressung und Nötigung und als Zwang auf die Kirche interpretieren, denn es ist in beiderseitigem Interesse, dass eine Lösung gefunden wird. Ich habe auch ausgeführt, dass sich der Staat mit dieser Koppelung - und die Kirche wird diesen Ausdruck nicht gerne hören - in die Hände der Kirche gespielt hat. Denn unter der heutigen Voraussetzung gehe ich davon aus, dass die Kirche eigentlich - und ich will hier der Kirche oder dem Bistum nichts unterstellen - kein Interesse hat, die Handlungen möglichst rasch fortzusetzen, denn das Risiko, dass sich ihre finanzielle Situation nicht weiterhin so gut gestaltet wie heute, ist mit dieser Entflechtung von Kirche und Staat grösser. Das als letztes Statement meinerseits. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Ja, Herr Abg. Christoph Wenaweser, ich muss Sie leider enttäuschen. Mit der katholischen Kirche gibt es eben kein oben ohne. Ohne das Konkordat geht es nicht. Die Lösung, die uns ins Haus steht, ist ganz klar: nur mit Konkordat. Und zu diesem Konkordat hat der Herr Regierungschef in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Abg. Herbert Elkuch vom 24. April 2013 gesagt, ich zitiere kurz: «Die Kleine Anfrage betrifft den Staatsvertragsentwurf Abkommen zwischen Liechtenstein und dem Heiligen Stuhl.» Frage 3: «Können zu dieser Thematik noch rechtzeitig Nachverhandlungen zugunsten Liechtensteins gemacht werden?» Antwort: Die Verhandlungen mit dem Heiligen Stuhl wurden inhaltlich am 8. November 2012 abgeschlossen. Das Verhandlungsergebnis steht somit grundsätzlich fest. Aus Sicht der Regierung besteht im Bereich der Regelung der Vermögensverhältnisse keine Veranlassung für Nachverhandlungen, da das Verhandlungsergebnis in diesem Bereich eng mit den betroffenen Gemeinden und den jeweiligen Ortskirchen abgestimmt ist.»
Das widerspricht jetzt dem, was der Herr Regierungschef gesagt hat - er winkt ab. Ich bin gespannt, was er dazu sagt.
Ich sehe eben nicht, - wie wir das Konkordat aushebeln können oder dass es eben keines benötigen würde und
- wie Nachverhandlungen zustande kommen sollen, vor allem, weil ja die eine Seite nicht will.
Dann noch eine kurze Bemerkung zur Aussage: Was hat denn der Gemeindevorsteher heute zu sagen - ja, nichts. - Was hat er denn in Zukunft zu sagen? Auch nichts. Es ändert sich eben gar nichts. Aber was für die Gemeinde eben anscheinend sich schon ändert, ist, dass die Kosten zum Staat abgeschoben werden. Deshalb, denke ich, sind die Gemeinden diesem Konkordat auch nicht abgeneigt.
Und dann noch eine letzte Bemerkung: Mit dem Konkordat reden wir eben leider von keiner Entflechtung von Staat und Kirche, sondern maximal von einer Entflechtung von Kirche und Gläubigen. Für mich ist jetzt das persönlich nicht so wahnsinnig wichtig, aber es gibt eben andere Menschen, für die das durchaus wichtig ist. Und deshalb ist das ein weiterer Grund, warum es das Konkordat nicht sein kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ich wurde nochmals auf den Zeitplan angesprochen. Leider ist es so, dass hier die Regierung keinen direkten Einfluss hat. Wir unterstützen die Gemeinden so weit wie möglich. Es hat bei den Gemeinden mehr Zeit gebraucht, um hier zu einem Abschluss zu kommen. Ich habe Ihnen ausgeführt, dass etliche Gemeinden abgeschlossen haben oder kurz davor stehen. Ich bin zuversichtlich, dass diese offenen Punkte in diesen zwei Gemeinden auch in Kürze so weit abgeschlossen sein werden. Das hoffe ich wirklich. Und entsprechend sind auch die Rückmeldungen der Gemeinden bei uns eingetroffen. Aber wir können selbst diesen Prozess nicht beschleunigen. Ich denke, nachdem man schon mehrere Jahre über dieses Thema diskutiert hat, sollten dann vielleicht einzelne Monate auch keine grosse Rolle spielen.
Was passiert, wenn das Konkordat scheitert? Ja, das ist eine ganz gute Frage. Ich denke, wir sind dann ziemlich sicher wieder auf Feld 1 zurück. In der Vergangenheit hat es mehrere Anläufe gegeben, um dieses Problem zu lösen. Man hat es auf gesetzlicher Ebene versucht. Man hat auf diesem Weg eine Lösung mit dieser Paketlösung gesucht. Ich denke, jetzt ist man auf dem Weg, dass man einvernehmlich zwischen dem Land Liechtenstein - bzw. zwischen den Gemeinden und den Pfarreien - und dem Heiligen Stuhl zu einer Lösung kommt. Und dieser Lösung sollte man einfach eine Chance geben. Deshalb verstehe ich auch nicht, weshalb dieser zeitliche Druck jetzt da ist, dass man genau jetzt mit diesem Vorstoss kommt. Wenn das Ganze wirklich scheitern sollte, dann besteht ja immer noch die Möglichkeit, dass man dann versucht, auf diesem Weg eine Lösung zu finden. Ich denke, wenn man diesen Vorstoss dann hernimmt, haben wir immer noch nicht alles geklärt. Es sind etliche Fragen offen. Das habe ich schon ausgeführt und ist auch in der Stellungnahme der Regierung ersichtlich. Wir haben die ganzen Finanzierungsfragen in dem Sinne bei den Gemeinden nicht geklärt. Die Frage, wer denn konkret Rechtsobjekt ist usw. usf., das sind etliche Fragen, die speziell betreffend die katholische Kirche eben nicht geklärt sind.
Der Abg. Wolfgang Marxer hat ausgeführt, dass die Vereinbarung bestehen bleibt, wenn das Konkordat nicht kommt - man könne ja dann einfach hingehen und diese Präambel rausstreichen. Dem ist eben nicht so. Diese Vereinbarungen brauchen das Konkordat als Rahmen. Es sind nicht alle Bestimmungen entsprechend in den Vereinbarungen nochmals enthalten. Das wäre ja dann doppelt gemoppelt. Von daher bildet das Konkordat die Grundlage. Und wenn Sie Anpassungen vornehmen möchten und das Konkordat nicht kommt, dann brauchen Sie auch wieder beide Seiten, die Ja sagen. Sie brauchen zwei Partner, die einen Vertrag abschliessen. Sie können nicht einseitig hingehen und sagen, ich streiche jetzt die Präambel raus und dann bleibt es, wie es ist. Das würde dann nämlich bedeuten, dass jede Gemeinde wirklich nochmals mit der Pfarrei oder dem Erzbistum eine vertragliche Lösung ausarbeiten muss. Und die Frage stellt sich einfach, ob dann auch das Interesse von beiden Seiten da ist, so einen Vertrag dann nochmals zu erarbeiten.
Der Abg. Thomas Lageder hat ausgeführt: Ohne Konkordat geht gar nichts. Ich meine, mit dieser Aussage widersprechen Sie ja dem Abg. Wolfgang Marxer. Er sagt, es spielt überhaupt keine Rolle, wenn man das Konkordat nicht hat. Deshalb kann ich das jetzt nicht ganz nachvollziehen.
Und betreffend die Kleine Anfrage: Wenn ich mich richtig entsinne und Sie richtig verstanden habe, ging es da auch um die Vermögensverhältnisse. Es war der springende Punkt, ob es dort noch Verhandlungen gibt. Diese sind abgeschlossen. Ich habe auch gesagt, dass das Abkommen grundsätzlich abgeschlossen ist. Das ist schon ein Unterschied. Es ist nicht unterzeichnet und solange es nicht unterzeichnet ist, gibt es immer wieder Möglichkeiten, über gewisse Punkte zu diskutieren. Und wenn wir nun feststellen, dass es ein, zwei Punkte gibt, die ganz konkret Kritik auslösen, dann kann man sicher diese Punkte hernehmen und nochmals versuchen, mit der Nuntiatur respektive mit dem Heiligen Stuhl diese Punkte anzusprechen und eine Lösung zu suchen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich möchte ganz am Schluss Ihrer Ausführungen, Herr Regierungschef, anknüpfen. Das war auch meine Frage und bezieht sich auf einige Artikel, die der Herr Abg. Lageder aufgeführt hat, insbesondere auf Artikel, wo es um personalpolitische Sachen geht. Es geht doch auch das Land an, wenn es um solche Fragen geht, und andere zwei, drei mit Unkündbarkeit usw. usf. Gibt es da noch Spielraum, dass diese entschärft werden können oder diese anders verhandelt werden können? Denn darin liegen, glaube ich, die Killerkriterien, die beim Konkordat an vorderster Front stehen, ob es dann schlussendlich angenommen wird oder nicht. Wie schätzen Sie das ein?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Ganz kurz zwei Ausführungen: Im Kern sagt die Regierung in ihrer Stellungnahme, eine Regierungsvorlage steht unmittelbar bevor und das Konkordat wird schon noch nachverhandelt werden können. Ich würde einmal sagen: etwas viel nach dem Prinzip Hoffnung - ohne konkrete, verbindliche Wirkung. Wo wir uns überhaupt nicht einig sind, ist, ob es das Konkordat für die Verhandlungen, die in den Gemeinden geführt wurden oder geführt werden, als Konkordat braucht oder ob das Verhandlungsergebnis, die Verträge der Gemeinden, der Pfarreien mit dem Erzbistum usw., alles umfasst oder ob tatsächlich auf schwammige, nicht so fassbare, nicht so definierbare Abkommensartikel Bezug genommen wird, auch weil ich konkrete Ergebnisse in den Gemeinden in schriftlicher Form nicht vorliegen habe. Mein Verständnis war klar und ist nach wie vor sehr klar: Das Abkommen ist ein Rahmen und alle Details werden im aktuellen Vertrag niedergeschrieben, sodass es nicht inhaltliche Punkte braucht, inhaltliche - wie sagt man - Paragrafen oder was auch immer aus dem Abkommenstext, aus dem Konkordatstext, damit ein Gemeindeverhandlungsergebnis wirksam werden kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Danke für das Wort. Ja, geschätzter Herr Regierungschef, in aller Güte: Ein, zwei kritische Punkte im Konkordat - das ist die Untertreibung des Tages. Wenn ich mir das Konkordat ansehe und einmal alles rausstreiche, was ich nicht gut finde, dann bleiben die Sonn- und Feiertage. Die finde ich gut. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef Adrian Hasler
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, Herr Abg. Kaiser, zu Ihrer Frage betreffend Spielraum. Für mich ist es eben sehr wichtig zu erfahren, welche Kritikpunkte effektiv am meisten Bauchschmerzen machen, damit man diese Punkte dann nochmals diskutieren kann. Es wird immer wieder auch die Thematik mit diesem ausländischen Personal eingebracht. Das war auch so ein Thema, das der Abg. Thomas Lageder ausgeführt hat. Hier ist einfach allein schon aufgrund des bestehenden Art. 3 klar festgehalten, dass es nur im Rahmen der pastoralen Bedürfnisse möglich ist, eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen. Also ist es nicht so, dass die Kirche hingehen und dann beliebig neue Priester nach Liechtenstein holen kann. Dem ist eben nicht so, sondern im Rahmen der pastoralen Bedürfnisse. Das ist eine ganz klare Vorgabe und das muss entsprechend auch begründet werden. Aber hier kann man sicher nochmals diskutieren, ob man die Formulierung etwas präzisiert, damit es auch entsprechend klar verstanden wird.
Und es gibt andere Punkte, die vielleicht kritisch sind und die man anschauen kann. Man muss sich aber auch bewusst sein, dass gewisse Bestimmungen, die unkündbar sind, logischerweise unkündbar sind. Ich meine, wenn man hier zum Beispiel von der Religionsfreiheit oder vom Selbstbestimmungsrecht der Kirche spricht, dann sind das für mich Grundlagen, die jetzt schon gegeben sind. Die sind in der Verfassung geregelt, da gibt es den Schutz der Kirchengüter usw. Daran ändert sich im Prinzip also nichts. Wenn man sich daran stört, dass solche Bestimmungen unkündbar sind, dann habe ich dafür relativ wenig Verständnis.
Die Artikel 17 bis 21 betreffen die ganze Vermögensentflechtung. Da muss man sich auch bewusst sein: Wenn Privatpersonen irgendwelche Rechte abtreten, die im Grundbuch eingetragen sind, dann können Sie fünf Jahre später auch nicht kommen und sagen, ich kündige das jetzt, ich möchte das im Grundbuch gestrichen haben. Also wenn es im Grundbuch festgehalten ist, dann ist es nicht einseitig kündbar. Das gilt auch im Privatbereich so. Und man muss sich auch hier wieder bewusst sein: Man kann nicht alles haben. Gewisse Bestimmungen sind von der Logik her schon unkündbar. Für mich ist wirklich wichtig zu erfahren - und da bin ich wirklich offen: Welche Punkte des Konkordats sind aus Ihrer Sicht ganz kritisch, welche kann man nicht akzeptieren? Und dann können wir diese Punkte intern nochmals diskutieren und auch mit dem Heiligen Stuhl nochmals besprechen, ob es dort einen Spielraum gibt oder nicht. Ich kann jetzt nicht sagen, dass man in diesem und jenen Punkt problemlos eine Anpassung vornehmen kann. Aber wenn wir wissen, welche Punkte es wirklich sind, die schlussendlich darüber entscheiden, ob ein Konkordat akzeptiert wird oder nicht, dann kann man mit diesen Punkten nochmals in eine Diskussion einsteigen. Und von daher - wie gesagt - bin ich wirklich offen und auch dankbar, wenn konkrete Anliegen an mich herangetragen werden. Wenn es dann natürlich im Ausmass, wie der Abg. Thomas Lageder ausgeführt hat, geschieht, dann müssen wir nicht über das Konkordat diskutieren. Es ist klar, wenn nichts mehr übrigbleibt, dann können wir es so lassen, wie es jetzt ist. Ob das aber für die Zukunft der bessere Weg ist, wage ich wirklich, zu bezweifeln.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über Eintreten befinden.
Wer für Eintreten auf die gegenständliche parlamentarische Initiative ist, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
3 Stimmen. Damit ist der Landtag auf die Initiative nicht eingetreten und wir haben Traktandum 5 erledigt. -ooOoo-