Parlamentarische Initiative zur Senkung der 8%-Sperrklausel bei Landtagswahlen auf 5% der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 1. November 2013 - Stellungnahme der Regierung (Nr. 45/2014); 1. Lesung
Landtagspräsident Albert Frick
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit den Beratungen fort.
Wir kommen zu Traktandum 4: Parlamentarische Initiative zur Senkung der 8%-Sperrklausel bei Landtagswahlen auf 5% der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 1. November 2013.
Der Landtag hat die Initiative in seiner Sitzung vom Dezember 2013 an die Regierung zur Stellungnahme überwiesen. Die Stellungnahme der Regierung liegt nun vor. Sie trägt die Nr. 45/2014 und steht zur Diskussion. Anschliessend an die Diskussion werden wir über Eintreten auf die Initiative befinden.
Ich bitte um Ihre Wortmeldungen. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete und Mitglieder der Regierung. Der Regierung danke ich für ihre Stellungnahme, die wir hier nun diskutieren können.
Nachdem im vergangenen Dezember 19 Abgeordnete für die Überweisung der Initiative an die Regierung zur Stellungnahme gestimmt haben, damit diese verschiedene Fragen zu den Konsequenzen der Initiative und allfälligen Alternativen beantworten konnte, haben wir Initianten das vorläufige Fazit gezogen, dass der Landtag grundsätzlich Handlungsbedarf festgestellt hat und durchaus anerkannte, dass die Thematik diskussionswürdig ist. Einigen Abgeordneten stellten sich verschiedene Fragen zu demokratiepolitischen und stabilitätspolitischen Argumenten, zum Grundmandat und Restmandatserfordernis oder die Frage, ob über eine Senkung der Sperrklausel eine Volksabstimmung abgehalten werden solle. Wir Initianten haben diese Diskussion begrüsst und erklärt, dass wir uns von der Stellungnahme der Regierung mit verschiedenen Rechenbeispielen vertiefte Einsichten in mögliche Szenarien erhoffen und auch einer Volksabstimmung zum Thema offen gegenüberstehen.
Die Sperrklausel ist in Liechtenstein seit dem Jahr 1973 bei 8 Prozent festgelegt. Ausschlaggebend, warum es endlich Zeit ist, für eine Senkung der Sperrklausel auf 5% einzustehen, ist für mich, für uns, im Zusammenhang mit der Höhe der Sperrklausel nicht mehr das Schlusslicht Europas sein zu müssen und in einem Atemzug mit der Sperrklausel-Höhe von Ländern wie der Türkei oder Russland genannt zu werden. Es ist ein schlechtes Signet oder Zeichen für ein Land, wenn es die Stimmen von 8% der Stimmbürger nicht beachtet. Die Schweiz zum Beispiel kommt ganz ohne Sperrklausel aus.
Im Übrigen möchte ich anfügen, dass es nicht unbedingt zum direkten Vorteil der kleinen Parteien ist, die Sperrklausel zu senken. Man liest in diesen Tagen ja anderes in den Medien. Wenn zum Beispiel, wie schon da und dort gerüchteweise angetönt, eine weitere Partei versuchen würde, sich in Liechtenstein zu etablieren, könnte sie je nach Positionierung gerade auch bei den kleinen Parteien entscheidende Stimmenanteile abwerben und sie nicht nur an einer 8-Prozent-, sondern auch an einer 5-Prozent-Hürde scheitern lassen. Davor ist niemand gefeit - gerade die kleinen Parteien nicht. Der Freien Liste ist es vor über 25 Jahren zum letzten Mal passiert. Dem kann man nur mit überzeugender politischer Arbeit entgegenhalten. Darum geht es hier also nicht.
Die Regierung hält dann auch in ihrer Stellungnahme fest: Grundsätzlich hat jede Wählerin und jeder Wähler das Anrecht darauf, dass ihre oder seine abgegebenen Parteistimmen gleich zählen wie diejenigen der Mitbürger. Aber die Sperrklausel schränkt dieses Recht ein. Ich habe es schon im letzten Dezember gesagt: Bei der jetzt gültigen Regelung von 8% werden nicht einmal Wählergruppen von mehr als 1600 Personen im Landtag unbedingt repräsentiert. Wir meinen, die Stimmen einer Wählergruppe ab 1000 Personen sollte auch garantiert im Landtag Repräsentanz finden. Das ist mit einer Senkung der Sperrklausel auf 5% grundsätzlich möglich. Diese Gruppe von 1000 Personen entspricht auch ungefähr der Gruppengrösse, die mittels Unterschriftensammlung eine Gesetzesinitiative oder ein Referendum starten kann und der man also auf der gleichen Ebene, der Landesebene, politische Einflussnahme durch direktdemokratische Elemente im politischen System Liechtensteins zugesteht. Insofern scheint es nur folgerichtig, auch bei Landtagswahlen eine solche Grösse als adäquate Menge für ein Anrecht auf Repräsentanz im Landtag zu sehen.
Heute hat der Landtag die Stellungnahme der Regierung vorliegen, kann darüber diskutieren und muss Farbe bekennen, ob er auf die Senkung der Sperrklausel von 8% auf 5% eintreten will oder nicht und ob damit für Liechtenstein die Senkung der Sperrklausel von 8% auf 5% möglich werden kann. Eine spannende demokratiepolitische Diskussion und Frage. Die Stellungnahme wurde ergänzt durch Rechenbeispiele, die das Liechtenstein-Institut im Auftrag der Regierung beigebracht hat. Diese waren aus unserer Sicht ein Gewinn. Für uns Initianten bestätigten die Rechenbeispiele, dass die 5%-Sperrklausel ohne Grundmandatserfordernis, wie wir sie mit der parlamentarischen Initiative einbrachten, weniger selektiv ist als die bestehende 8%-Sperrklausel, was ja auf der Hand liegt, aber auch klar strenger ist als Varianten ohne Sperrklausel. Überdies ist sie strenger, als es eine Version ohne Sperrklausel mit einem wahlkreisbezogenen Grundmandatserfordernis vor einer Restmandatsverteilung wäre. Das ist ganz in unserem Sinne und bestärkt uns, dass man mit der von uns eingebrachten Initiative eine Balance zwischen Stabilität einerseits und der Erfolgswertgleichheit möglichst aller Stimmen andererseits finden kann. Eine weitere Senkung oder Abschaffung in Kombination mit einer Änderung bezüglich Grundmandat sehen wir nicht als sinnvoll an.
Die demokratischen Rechte der Wählerinnen und Wähler Liechtensteins werden gestärkt, wenn eine Senkung gelingt, die sowohl Stabilitätsüberlegungen als auch die Stärkung der Demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger angemessen berücksichtigt, indem sie den Wählerwillen um einiges besser abbildet. Darin sind wir uns wohl einig.
Gerne nehmen wir die Stellungnahme der Regierung zur Kenntnis und sind für Eintreten auf die parlamentarische Initiative. Falls sich gemäss dem gesetzmässigen Ablauf aus dem Zusammenhang mit der Beratung in der 1. Lesung allfällige Fragen an die Initianten ergeben würden, wären wir gerne bereit, diese auf die 2. Lesung zu beantworten. Besten Dank an alle, die das Eintreten auf die Initiative unterstützen können.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Der Landtag hat im Dezember letzten Jahres die vorliegende Initiative an die Regierung zur Stellungnahme überwiesen. Zahlreiche Fragen aus der ersten Beratung galt es zu beantworten, so z.B. zu den Konsequenzen der Initiative und allfälligen Alternativen. Die Regierung beauftragte das Liechtenstein-Institut, mittels Zahlenbeispielen verschiedene Varianten darzustellen. Dieser Bericht ist in die Stellungnahme eingeflossen und bildet deren Hauptbestandteil. Der ausführliche historische Rückblick zur Sperrklausel-Thematik in Liechtenstein sowie die Darstellung der Berechnungsweise und weiterer Aspekte des Wahlrechts bieten eine gute Grundlage, um sich in den anschliessend vorgestellten Varianten zu Sperrklausel, Grund- und Restmandatsverteilung zurechtzufinden und diese für sich zu bewerten. Auch wenn mein persönliches Anliegen aus der ersten Beratung - nämlich eine eigentliche Auseinandersetzung mit demokratie- und stabilitätspolitischen Argumenten für oder gegen eine Sperrklausel - nicht stattgefunden hat, so begrüsse ich die Stellungnahme ausdrücklich und danke der Regierung dafür.
Ich habe für mich diese Abwägung vorgenommen. Zwei Aspekte sind für mich bei der Ausgestaltung des Wahlrechts wichtig: Zum Ersten soll der Wählerwille möglichst unverfälscht in der Zuteilung von Mandaten zum Ausdruck kommen und zum Zweiten soll die Möglichkeit für den Erhalt eines zufälligen Restmandates möglichst restriktiv sein. Ein Modell, das im Bericht nur gestreift wird, aber sehr interessant ist, ist der Einheitswahlkreis. Unter- und Oberländer hätten die gleiche Stimmkraft und die Stimmen wären damit gleich viel wert. Ein Mandat würde ausserdem einem Stimmenanteil von 4% entsprechen, was zur Folge hat, dass bei aktuellem Zuteilungsverfahren praktisch alle Mandate als Grundmandate besetzt würden. Die Thematik Restmandat würde damit hinfällig oder in den Hintergrund rücken. Auch wenn dieser Aspekt des Einheitswahlkreises nicht im Vordergrund steht - interessant ist er allemal.
Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass die aktuelle Wahlrechtsvariante mit einer 8%-Sperrklausel ohne Grundmandatserfordernis eine zu hohe Hürde für kleine Wählergruppen ist, auch wenn 2013 beide Oppositionsparteien keine Mühe hatten, die Sperrklausel zu überwinden. Die Gefahr der Parteienzersplitterung und Destabilisierung der politischen Landschaft erachte ich bei einer Senkung der Sperrklausel auf 5% als noch gering. Der Wählerwille soll stärker gewichtet werden, was eine Erleichterung im aktuellen Wahlrecht erfordert. Die Initiative der Freien Liste stellt logischerweise eine solche Erleichterung dar. Was mich persönlich aber stört, ist die starke Abhängigkeit von einer allfälligen Restmandatsverteilung. Ohne ein Grundmandat zu erlangen, kann eine Wählergruppe über das Restmandat im Landtag Einsitz erhalten.
Mehr überzeugt haben mich deshalb diesbezüglich die im Bericht dargestellten drei Varianten des Grundmandatserfordernisses ohne Sperrklausel. Damit würden die zufälligen Restmandatszuteilungen eingeschränkt, weil Restmandate nur an Wählergruppen verteilt werden, die zwingend in einem oder in beiden Wahlkreisen ein Grundmandat erreicht haben. Im Detail betrachtet ergeben sich jedoch unterschiedliche Konsequenzen, die wiederum abgewogen werden müssten. Gemäss der Übersicht über die verschiedenen Varianten am Ende der Regierungsstellungnahme wären aber alle drei Ausgestaltungen des Grundmandatserfordernisses ohne Sperrklausel gesamthaft betrachtet sogar noch offener als die vorliegende Initiative.
Als Schritt in die richtige Richtung kann ich die zur Diskussion stehende Initiative jedoch unterstützen. Sie bedingt keinen Systemwechsel im Wahlrecht, sondern stellt eine bessere Gewährleistung des Wählerwillens dar, ohne berechtigte Stabilitätsüberlegungen ernsthaft zu gefährden.
Ich spreche mich auch für Eintreten aus. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ich möchte hier ein paar grundsätzliche Ausführungen zur Sperrklausel machen. Gegen eine Sperrklausel bzw. für eine Senkung der Sperrklausel werden im Wesentlichen drei Aspekte ins Feld geführt. Einmal wird argumentiert, dass Sperrklauseln ganz grundsätzlich undemokratisch seien, weil eben der Wählerwille missachtet würde und kleine Gruppierungen so nicht im Parlament repräsentiert sind. Zweitens wird gesagt, dass eine Sperrklausel dann die Meinungsvielfalt im Parlament einschränke. Und drittens wird mit einem Verweis auf einen internationalen Vergleich ins Feld geführt, dass diese in Liechtenstein mit 8 Prozent ausserordentlich hoch sei.
Zum ersten Argument: Ist eine Sperrklausel undemokratisch, weil sie eben unter Umständen dazu führt, dass ein Teil der Wähler nicht repräsentiert ist? Ich denke, diese Problematik zeigt sich auch an verschiedensten Orten, beispielsweise bei jeder Volksabstimmung. Nehmen wir die Volksabstimmung zum Nichtraucherschutz als Beispiel. Dort ist eine sehr grosse Minderheit von 48%, die sich gegen die Vorlage ausgesprochen hat, unterlegen. Deren Meinung ist damit nicht repräsentiert. Ist das jetzt nun undemokratisch? Nein, das ist sicher nicht undemokratisch. Es sind schlicht und einfach die demokratisch festgelegten Spielregeln, die zu einer solchen Situation führen.
Ein anderes Beispiel wären die letzten Landtagswahlen. Dort ist es einem Kandidaten im Oberland mit 3388 Stimmen nicht gelungen, ins Parlament Einzug zu nehmen - auf der anderen Seite ist es im Unterland einem Kandidaten gelungen, mit lediglich 833 Stimmen im Landtag vertreten zu sein. Ist das jetzt nun undemokratisch? Nein, ich denke, es ist nicht undemokratisch. Es sind schlicht und einfach die demokratisch festgelegten Spielregeln, die dazu führen, dass eben die Repräsentativität nicht in jedem Fall vollständig gegeben sein muss.
Es gibt weitere Beispiele, wenn man ins Ausland schaut, wenn man sich Länder mit einem Mehrheitswahlsystem anschaut, die dann in der Regel keine Sperrklauseln kennen, aber dennoch Systeme haben, die eben grössere Gruppierungen bevorteilen gegenüber kleineren. Dieses Mehrheitswahlsystem ist vor allem in angelsächsischen Ländern sehr verbreitet und anerkannt - aber beispielsweise wird auch der schweizerische Ständerat nach dem Mehrheitswahlsystem bestimmt. Wenn man hier das Beispiel Grossbritannien hernimmt: Dort war es bei den letzten Wahlen so, dass die Liberal Democrats wohl 23 Prozent der Stimmen erreicht haben, sich aber letztendlich dann aufgrund des Wahlsystems nur mit 8,8% der Sitze begnügen mussten. Ist jetzt Grossbritannien deshalb ein undemokratisches Land? Nein, ich denke nicht. Wenn es demokratisch festgelegte Spielregeln sind, wie gewählt wird, dann ist das sicher trotzdem ein demokratisches Land.
Es gibt viele weitere Beispiele, beispielsweise auch Deutschland - die Bundestagswahlen 2013. Dort war es so, dass die FDP ja den Sprung ins Parlament nicht geschafft hat, zusammen auch mit den Piraten oder der Alternative für Deutschland. Auch bei diesen Wahlen war es so, dass 15,8% der Stimmen nicht im Parlament vertreten sind. Ist jetzt Deutschland deshalb ein undemokratisches Land? Nein, es sind schlicht und einfach die demokratisch festgelegten Spielregeln, die zu solchen Situationen führen und die dann eben auch gewollt sind.
Darum denke ich, dass man, wenn Spielregeln bzw. ein Wahlsystem in demokratischer Weise festgelegt sind, nicht sagen kann, dass es per se undemokratisch ist. Das aktuelle Wahlsystem wurde zweimal in einem demokratischen Volksentscheid mit klarer Mehrheit von 68% bestätigt. Und auch verschiedene Änderungsanläufe im demokratisch gewählten Parlament sind nicht zustande gekommen.
Liechtenstein hat sich in einem demokratischen Prozess für ein Wahlsystem entschieden, das der politischen Stabilität und klaren Verantwortlichkeiten hohe Bedeutung beimisst. Ich denke, das aktuelle Wahlsystem kann daher nicht als per se undemokratisch betrachtet werden.
Zum zweiten Argument, dass eben eine Sperrklausel die Meinungsvielfalt einschränke: Ich denke auch da, die letzten Landtagswahlen haben Zweierlei bewiesen: Die Parteienvielfalt hat trotz Sperrklausel zugenommen und auf der anderen Seite ist auch zu beobachten, dass die Meinungsvielfalt innerhalb der Parteien heute grösser zu sein scheint als früher. Ich denke, es muss jetzt nicht noch auf die Grenzen der Meinungs- und Parteienvielfalt hingewiesen werden, wie sie zum Beispiel in Ländern wie Italien dann eben angebracht sind.
Dann heisst Parteienvielfalt unter Umständen Meinungsvielfalt, aber eben auch instabilere politische Verhältnisse und unklarere Verantwortlichkeiten, und sie begünstigt damit auch faule Kompromisse, die dann eben im Hinterzimmer getroffen werden. Ich bin auch davon überzeugt, dass eine zu grosse Anzahl Parteien letztendlich nicht wirklich zu besseren Entscheidungen führt, aber sie führt sicher zu deutlich aufwendigeren Entscheidungsprozessen. Wir sehen ja auch, dass beispielsweise die Anzahl parlamentarischer Vorstösse in diesem Parlament deutlich zugenommen hat mit der Vertretung von mehr Parteien in diesem Parlament. Ich wage gar nicht, mir vorzustellen, wie diese Häufigkeit mit zwei, drei weiteren Parteien wäre.
Dann wird, wie gesagt, auch das Argument vorgebracht, dass die Sperrklausel im internationalen Vergleich hoch sei. Meines Erachtens hinkt dieser Vergleich teilweise dann doch. Es wird eben beispielsweise nicht mit Ländern verglichen, die ein Mehrheitswahlsystem kennen. Und die sind international doch recht zahlreich und die sind nicht per se undemokratisch - beispielsweise Grossbritannien oder USA und andere. Dort gibt es oft deutlich höhere Hürden für kleine Parteien. Wenn man diesen Vergleich macht, müsste man fairerweise auch diese Länder mit in den Vergleich einbeziehen. Dann, denke ich auch, ist in Liechtenstein in diesem Punkt eine andere Situation, dass hier eben eine geringe absolute Anzahl Stimmen erforderlich ist für einen Einzug ins Parlament - im Gegensatz zu den verglichenen, in der Regel dann deutlich grösseren Ländern. Weiters ist das Parlament in Liechtenstein mit 25 Abgeordneten doch vergleichsweise klein. Im Ausland sind es oft mehrere Hundert Abgeordnete. Ich denke, auch das ist in einem Vergleich zu berücksichtigen.
Dann sind die Rechte und Möglichkeiten eines Abgeordneten in Liechtenstein teilweise eben auch deutlich umfangreicher als in anderen, ausländischen Parlamenten. Ich denke doch insgesamt, die politische Stabilität ist gerade für einen Kleinstaat ganz besonders zentral. Das ist bei einem Vergleich auch zu berücksichtigen.
Weltweit gibt es einer Untersuchung zufolge 250 verschiedene Wahlsysteme. Das zeigt doch eines ganz deutlich: Das perfekte Wahlsystem für alle Staaten scheint nicht zu existieren. Ein System muss auch auf die individuellen Gegebenheiten im jeweiligen Land Rücksicht nehmen. Internationale Vergleiche sind damit hier nur beschränkt sinnvoll.
Das führt mich zum Schluss, dass ich mich wirklich frage: Ist eine Anpassung wirklich notwendig? Wie gesagt, haben die letzten Wahlen gezeigt, dass das System funktioniert. Was noch dazu kommt, ist, dass allein in den letzten Jahren mit einer sinkenden Wahlbeteiligung diese Hürde ganz automatisch gesunken ist. Es ist leider zu befürchten, dass dieser Trend noch weitergeht und dass die Hürde für einen Einzug ins Parlament allein aufgrund rückläufiger Wahlbeteiligungen weiter zurückgehen wird.
Liechtenstein ist als Kleinstaat ganz besonders auf stabile politische Verhältnisse angewiesen und ich sehe keine Veranlassung, hier Anpassungen am bewährten Wahlsystem vorzunehmen. Ich spreche mich daher für Nichteintreten aus. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank. Eine Herabsetzung der Sperrklausel fördert die Gründung neuer Parteien durch leichteren Zugang ins Parlament. Eine tiefe Sperrklausel kann die Auseinandersetzung zu verschiedensten Angele-genheiten im Parlament steigern und diversifiziertere Lösungen erreichen, aber auch ist eine Verzettelung bei ungünstiger Konstellation möglich. Eine breitere Meinungsvielfalt kann grundsätzlich auch in grösseren Parteien durch eine erhöhte Akzeptanz der Mitglieder, die eine Minderheit innerhalb der Partei vertreten, erreicht werden. DU lebt dies vor. Eine zu tiefe Sperrklausel in einem kleinen Land könnte im negativen Sinne missbraucht werden, um eine Kleinstwählergruppe zu etablieren, die überwiegend ein eigennütziges Ziel zu vertreten hat und die Interessen des Landes nicht vorrangig im Sinne der Allgemeinheit wahrnimmt.
In einem kleinen Land ist der Aufwand für die Lancierung einer Wahlkampagne weit weniger hoch als in unseren grösseren Nachbarländern und daher ist die Höhe der Sperrklausel nicht so eins zu eins vergleichbar. Wenn ich zurückblicke: Die Unabhägigen haben mit wenig Aufwand gleich vier Sitze erreicht. Mit der 8%-Sperrklausel könnten theoretisch ohne Weiteres sechs oder vielleicht auch mehr Parteien im Landtag Einzug nehmen. Ich glaube, in einem kleinen Parlament aus nur 25 Parlamentariern müsste dies genügen. Ich finde keinen wirklich triftigen Grund, welcher die 8%-Klausel abzuschaffen aufzwingt, sehe aber auch kein grösseres Problem auf uns zukommen, wenn die 5%-Sperrklausel in der Verfassung verankert würde.
Diese Klausel war in der Vergangenheit schon des Öfteren geändert worden. Im Jahr 1962 hat der Staatsgerichtshof die 16%-Sperrklausel aufgehoben und ein Grundmandat für die Berücksichtigung eines Restmandates vorausgesetzt. 1973 wurde eine 8%-Klausel eingeführt und das Erfordernis eines Grundmandates als Voraussetzung für die Zuteilung eines allfälligen Restmandates wurde abgeschafft. In einer im Jahr 1992 von der Freien Liste lancierten Volksabstimmung sprachen sich lediglich 32% für die Abschaffung der Sperrklausel aus. Im Jahr 1996 scheiterte ein erneuter parlamentarischer Vorstoss im Landtag mit dem Ziel, die Sperrklausel auf 5% zu senken. Sollte der Landtag die jetzige Initiative, die Einführung einer 5%-Klausel, annehmen und somit den äusserst klaren Volksentscheid von 1992 aufheben, bin ich für eine erneute Volksabstimmung.
Ich erlaube mir, bei dieser Gelegenheit noch eine kleine Anmerkung zu unserem Wahlsystem zu machen. Während der letzten Landtagswahlen wurde in der Bevölkerung natürlich über die 8%-Klausel diskutiert, aber der Wunsch, irgendwie bei der Bildung der Regierung direkter mitwirken zu können, war weit mehr im Vordergrund. Bei der Besetzung dieser Schlüsselpositionen möchten viele mitentscheiden können. In einem kleinen Land hat eine Persönlichkeitswahl offensichtlich einen höheren Stellenwert gegenüber einem grossen Staat. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ich kann mich den Ausführungen meiner Kollegin Violanda Lanter-Koller anschliessen. Ich denke auch, die Senkung der Sperrklausel von 8% auf 5% wäre ein Fortschritt, weil ich die Hürde von 8% als zu hoch erachte. Ich werde deshalb, sollte es zu einer Abstimmung kommen, die Senkung auf 5% unterstützen. Aber es ist für mich nicht die beste Lösung. Nicht die beste Lösung, weil nach wie vor die Stimmkraft einer Person im Oberland um 50% stärker ist als diejenige im Unterland. Wenn man eine Änderung macht, dann müsste man meines Erachtens auch dieses Missverhältnis beseitigen.
Für mich wäre deshalb das Grundmandat, wie dies Oswald Kranz bereits einmal vorgeschlagen hat, ein möglicher Lösungsweg. Ein Grundmandat im Oberland hätte mit 4,53% der Landesstimmen bzw. 6,25% der Stimmen im Wahlkreis Oberland erreicht werden können, ein Grundmandat im Unterland mit 2,5% der landesweiten Stimmen bzw. 9,09% der Stimmen im Wahlkreis Unterland. Mit gut 7% der landesweiten Stimmen hätte man somit im Ober- und im Unterland ein Grundmandat erobert.
Eine weitere für mich machbare Variante wäre das singuläre Grundmandat. Dies bedeutet, dass eine Partei in einem der beiden Wahlkreise ein Grundmandat erreichen muss und im anderen Wahlkreis somit auch bei der Verteilung eines allfälligen Restmandates partizipieren könnte. Wenn beispielsweise im Unterland ein Grundmandat erreicht würde (im 2013 wären das 2,5% der landesweiten Stimmen gewesen oder wie gesagt 9,09% der Stimmen im eigenen Wahlkreis), so hätte im Oberland mit 2,26% der landesweiten Stimmen ein Restmandat geholt werden können. Für dieses Szenario hätte man landesweit also 4,77% der Stimmen haben müssen, was in etwa dem vorliegenden Vorstoss entsprechen würde.
Aus diesem Grund werde ich, wie gesagt, die Initiative unterstützen, wäre auch für Eintreten, würde es aber begrüssen, wenn die Freie Liste zur Variante Grundmandat Stellung beziehen könnte, also zu beiden Varianten des Grundmandats, und auch zur Ungleichbehandlung der Stimmkraft.
Dann noch etwas zum Abg. Hasler: Für mich ist es ein Unterschied, ob ein Wahlergebnis gefühlt undemokratisch ist oder man im Vorfeld schon zementiert und Leute ausschliesst. Also für mich ist die Wertung anders. Ich denke, dass man heute auch nicht mehr die 68% erreichen würde. Sie haben es gesagt, die Meinungsvielfalt in den Parteien ist grösser geworden. Und ich denke, auch zu diesem Thema ist die Meinung unterschiedlich geworden. An die instabilen Verhältnisse glaube ich nicht. Das ist ein Schreckensszenario, das man immer wieder gerne heraufbeschwört. Das glaube ich nicht, weil man die Arbeit ja auch bewältigen können muss. Ich persönlich glaube auch, dass eine hohe Sperrklausel kontraproduktiv wirkt, dass man vielleicht das wählt, wovon man nicht überzeugt ist, nur um einer Partei eine Chance zu geben. Aber das ist meine persönliche Einschätzung.
Und dann hätte ich es mit dem Abg. Elkuch: Wenn man sagt, man möchte diese Frage prüfen, dann müsste es das Volk schlussendlich entscheiden. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich sehe bei dieser Frage auch keine demokratiepolitische Frage. Wie der Abg. Elfried Hasler ausgeführt hat, gibt es ja über 250 Wahlsysteme. Also muss man sich auf eines einigen, das dann auch für den Staat passt. Unser verfassungsmässig verankertes Wahlsystem mit der 8%-Sperrklausel hat sich bewährt meiner Ansicht nach. Die aufgeführten internationalen Vergleiche hinken meiner Ansicht nach: Wenn man sich mit Hunderten von Parlamentariern in einem Parlament vergleicht, ist das nicht mit unserem kleinen Parlament gleichzusetzen. Die Sperrklausel-Frage hat demnach mit der Grösse eines Parlaments zu tun. Sieben Parteien bei einem Parlament von 200 Abgeordneten oder Parlamentariern ist etwas anderes als sieben Parteien in einem Parlament mit 25 Abgeordneten. Für mich hat es doch mit Stabilität zu tun. Wenn weniger Parteien in einem Parlament sind, das heisst eine angemessene Anzahl von Parteien, nicht sieben Parteien oder acht Parteien bei unserem kleinen Parlament mit 25 Abgeordneten, sondern vier, fünf, vielleicht höchstens sechs, hat das doch mit Stabilität zu tun. Denn instabile Verhältnisse werden dann geschaffen, wenn es nicht mehr organisierbar ist, wenn die Führung schwierig wird, wenn das System mit sich beschäftigt ist, wie man sich organisiert. Also hat das doch mit stabilen Verhältnissen eines Parlaments zu tun, insbesondere in der Grössenordnung, wie wir das hier in Liechtenstein haben.
Zudem haben die kleineren Parteien sehr eindrücklich bewiesen, dass sie mit der 8%-Sperrklausel sehr gut in den Landtag einziehen können. Also dementsprechend finde ich keinen Handlungsbedarf und bin auch nicht für Eintreten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich möchte mich auch, wie es Frau Violanda Lanter-Koller ganz am Anfang gemacht hat, bei der Regierung für diese hervorragende Grundlage der Diskussion bedanken. Ich habe die Stellungnahme mit Interesse gelesen und auch die Berechnungen und Kommentare des Liechtenstein-Instituts zu den verschiedenen Varianten habe ich sehr interessant gefunden. Leider hat diese Vielfalt an Informationen aber nicht wirklich bei der Meinungsfindung geholfen, weil Herr Marxer in seiner Studie zum vorliegenden Wahlrecht, also zur 8%-Sperrklausel ohne Grundmandatserfordernis, sowohl eine günstige als auch eine ungünstige Variante berechnet hat und dann auch für den Vorschlag der Freien Liste, die 5%-Sperrklausel, eine günstige und eine ungünstige Variante vorgelegt hat. Natürlich hat er in beiden Fällen Extremsituationen berechnet. Die können aber eintreten. Und wenn wir bei der 8%-Sperrklausel ohne Grundmandatserfordernis - also bei der aktuellen Situation - nachlesen, dann steht, dass eben basierend auf der Gesamtstimmenzahl 2013 3,12% der Oberländer und 4,55% der Unterländer Stimmen bei der ungünstigsten Variante des aktuellen Systems ausgereicht hätten. Und wenn wir dann zur Variante der Freien Liste gehen - 5%-Sperrklausel ohne Grundmandatserfordernis -, dann kann man in der ungünstigsten Variante nachlesen, dass auch das Überschreiten der 5%-Sperrklausel nicht automatisch dazu führt, dass man im Landtag vertreten ist.
Das bringt mich jetzt in eine doch schwierige Situation, weil es hier um eine Verfassungsänderung geht. Ich denke, Verfassungsänderungen sollte man nicht einfach leichtfertig machen. Es wurde auch schon erwähnt, dass man eine Volksabstimmung durchführen sollte zu diesem Thema. Das kann ich auch befürworten. Jetzt weiss ich aber nicht, ob ich auf Grundlage dieser Informationen eine Volksabstimmung durchführen möchte. Ich habe meine Zweifel. Meine Zweifel bringen mich dazu, dass ich sage, ich bleibe beim bestehenden System und bin für Nichteintreten. Aber, das soll nicht ein Njet für ever sein. Die Fragen, die in dieser Studie angesprochen werden, finde ich wirklich sehr interessant und für mich auch überlegenswert.
Auf den Seiten 14, 15 und 16 werden grundsätzliche, relevante Aspekte des Wahlrechts beleuchtet. Ein Aspekt wurde schon ganz am Anfang von Frau Violanda Lanter-Koller erwähnt, es geht um die Wahlkreise. Brauchen wir die beiden Wahlkreise heute wirklich noch? Ist das wirklich notwendig für Liechtenstein? Historisch wird dargelegt, dass es früher wichtig war, dass das Unterland auch repräsentiert war, dass hier ein gewisser Ausgleich stattfindet. Ich bin nicht sicher, ob das heute wirklich notwendig ist. Ich könnte mir vorstellen, dass man hier über diese Frage diskutiert. Es wird auch erwähnt, dass die Mandatszahl eigentlich nicht der Wirklichkeit oder den Verhältnissen entspricht. Wilfried Marxer schlägt hier 16 zu 9 anstatt 10 zu 15 vor. Er erwähnt auch das Auszählverfahren und erwähnt in der Studie, dass es bessere Verfahren gäbe als das Verfahren, das wir heute anwenden. Er vergleicht es auch mit anderen Ländern. Wenn ich jetzt sagen müsste, ich möchte auf diese Initiative eintreten, dann möchte ich noch diese Fragen geklärt haben. Es würde mich interessieren: Was würde es bedeuten, wenn wir diese Wahlkreise aufheben? Was würde es bedeuten, wenn wir das Auszählverfahren noch ändern? Welche Konsequenzen hätte das? Das wäre für mich noch eine Schlaufe, die ich jetzt gerne nehmen würde. Aber es geht nicht darum. Es geht jetzt um den Vorschlag der Freien Liste - 5%-Sperrklausel ohne Grundmandat - und auf diesen Vorschlag möchte ich nicht eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Thomas Rehak
Danke. Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Besten Dank im Voraus an die Regierung für diese vorliegende Stellungnahme. Ich möchte vorwegnehmen, dass ich die Herabsetzung der Sperrklausel auf 5% begrüsse. Die letzten Wahlen haben gezeigt, dass das Volk eine Auswahl schätzt. Und Sie, Damen und Herren Abgeordnete, haben gezeigt, dass Sie in diesem Haus auch mit mehr als drei Parteien konstruktiv arbeiten können.
Durch die Parteienvielfalt hat das Parlament meiner Meinung nach keinen Schaden genommen. Mehrere Wählergruppen im Parlament bringen wesentlich mehr Vorteile als Nachteile. So steigt die Meinungsvielfalt, alte Zöpfe können abgeschnitten werden und nicht zuletzt verbessert sich auch das Kontrollsystem. Diese Vorteile liegen im Interesse des Landes. Die heutige Situation lässt sich nicht mehr vergleichen mit derjenigen aus dem Jahr 1939. Somit lautet die Frage: Wollen wir Meinungsvielfalt und Kontrolle im Parlament fördern - ja oder nein? Ich bin klar für die Herabsetzung der Sperrklausel auf 5% und somit für Eintreten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Vorab: Das Votum des Abg. Elfried Hasler kann ich voll und ganz unterstützen. Die Senkung der 8%-Sperrklausel auf 5% an Landtagswahlen scheint mir der falsche Ansatz zu sein, um möglichst hohe Demokratiestandards bei der Umsetzung des Wählerwillens einzuhalten. Denn die Überwindung der 5%-Sperrklausel garantiert nicht automatisch den Einzug in das liechtensteinische Parlament. 5% landesweiter Stimmenanteil führen je nach Restmandatsglück oder Restmandatspech zu null oder zu zwei Mandaten.
Nehmen wir also an, dass zwei Gruppierungen die 5%-Sperrklausel knapp überwinden und das Restmandatsglück haben, dann sind beide Gruppierungen im Landtag mit zusammen rund 10% Stimmenanteil vertreten. Das heisst, dass beide Gruppierungen zusammen vier Sitze erhalten. Diese vier Sitze sind aber 16% aller Sitze im Landtag.
Umgekehrt verhält es sich, wenn beide Gruppierungen zwar die 5%-Sperrklausel erreichen, aber dabei das Restmandatspech haben. Dann werden die rund 10% Stimmenanteil nicht berücksichtigt und der Einzug ins Parlament bleibt verwehrt.
Beide möglichen Varianten widerspiegeln nicht den Wählerwillen und deshalb ist eine Senkung der 8%-Sperrklausel auf 5% für mich keine Alternative.
Ich spreche mich für Nichteintreten aus. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Die politische Landkarte Liechtensteins hat sich massiv verändert. Eine erneute Diskussion der Sperrklausel ist daher legitim und sinnvoll. Das Kernanliegen der Initianten, die Repräsentation des Wählerwillens im Parlament noch weiter zu stärken, ist nachvollziehbar. Offenbar werden immer häufiger Personen statt Parteien gewählt und wenn die fähigsten aus Sicht der Wählerschaft den Einzug in den Landtag schaffen, kann dies eine Stärkung der Legislative bedeuten. Dem stehen zu respektierende Befürchtungen entgegen, dass die politische Stabilität, das Funktionieren des Landtags und sogar die Regierbarkeit des Landes infrage gestellt sein könnten, wenn kleinen politischen Gruppierungen der Einzug in unser mit 25 Abgeordneten kleines, leicht zu zersplitterndes Parlament allzu einfach gemacht würde. Beide Standpunkte haben etwas für sich. Zudem haben die letzten Landtagswahlen gezeigt, dass auch 8% keine unüberwindliche Hürde darstellen, wenn die Wahlberechtigten Veränderungen wirklich wollen.
In der Summe aller Dinge erachte ich den Vorstoss der Freien Liste als demokratiepolitisch begrüssenswert.
Meine persönliche Präferenz liegt bei einer zuletzt 1996 im Landtag diskutierten Grundmandatsvariante ohne Sperrklausel und nicht bei der gegenständlichen Initiative für eine 5%-Sperrklausel ohne Grundmandat. Letztlich geht es mir um eine möglichst faire Abbildung des Wählerwillens als Ergebnis eines politischen Wettbewerbs.
Aus diesem Grund ersuche ich die Initianten, sich auf eine allfällige 2. Lesung hin zu den vom Liechtenstein-Institut im Auftrag der Regierung dargelegten verschiedenen Grundmandatsvarianten ohne Sperrklausel doch noch zu äussern, obwohl sich Kollegin Konzett Bargetze in ihrem heutigen Eintretensvotum hierzu bereits abschlägig geäussert hat. In diesem Sinne bin ich für Eintreten.
Zuletzt noch eine Bemerkung zu einer Aussage in der Begründung der Initiative: Die Initianten schreiben unter anderem, dass, so es bei der hohen Sperrklausel von 8% bleibe, in Zukunft allenfalls zwei bis drei kleinere Parteien mit je 7% Wahlerfolg durch die Sperrklausel am Einzug ins Parlament gehindert und so 14 oder gar 21% der Wählerstimmen nicht repräsentiert würden. Insbesondere unter Berücksichtigung dessen, dass diese zwei bis drei kleineren Parteien allenfalls komplett unterschiedliche ideologische Ausrichtungen und politische Zielsetzungen besässen, kann nicht kumuliert und argumentiert werden, dass 21% der Wählerstimmen nicht vertreten wären. Es bleibt bei dreimal 7% . Auch bei einer Senkung der Sperrklausel auf 5% wären - dem Argument der Initianten treu bleibend - mit dreimal 4,9% kumuliert immer noch 14,7% der Wählerstimmen von einer Vertretung im Parlament ausgeschlossen, was ja auch nicht im Sinne der Initianten sein dürfte. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich habe noch eine Frage an die Frau Abg. Judith Oehri: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie davon ausgehen, dass die Stimmkraft der Unterländer geringer ist als diejenige der Oberländer? Sie können das nachher beantworten. Abg. Thomas Lageder
Besten Dank. Ja, ich denke, es ist umgekehrt. Wo fange ich an? Ich habe einige Kommentare. Ich fange am besten beim Abg. Elfried Hasler an und damit, dass er ausgeführt hat, dass eben das jetzige System in einem demokratischen Prozess entschieden worden ist und es somit demokratisch legitim und legitimiert ist. Ja, 1971 hat man auch in einem demokratischen Prozess entschieden, dass man eben die Hälfte der Bevölkerung oder eher mehr nicht am demokratischen Prozess teilhaben lässt. Man hat nämlich die Frauen in einer ersten konsultativen Befragung ausgeschlossen. 1973 hat man dasselbe gemacht, die Frauen waren weiterhin ausgeschlossen. Jetzt können wir schon behaupten, dass das in einem demokra-tischen Prozess zustande gekommen ist. Nur - ob Liechtenstein damals demokratischer war oder heute, ich glaube, diese Antwort ist klar.
Dann eine kleine Bemerkung zum Majorzsystem - dies aber nur am Rande: Das Majorzsystem ist natürlich sehr anfällig auf gewisse Manipulationen, wie das beispielsweise in Nordirland auch durchgeführt wurde. Man redet dann von Wahlkreisgeometrie. Man legt den Wahlkreis einfach so fest, dass jeweils die gewünschte Mehrheit entsteht.
Dann noch zum Argument der sinkenden Wahlbeteiligung: Dem steht eben eine steigende Bevölkerung und auch eine steigende Anzahl Liechtensteiner gegenüber. Welcher Effekt stärker ist, kann ich aber nicht hier aus dem Stegreif beantworten.
Dann vielleicht noch eine kleine Bemerkung zu den Abgeordneten Judith Oehri und Eugen Nägele: Wenn ich das richtig verstanden habe, haben Sie beide auch die Wahlkreise angesprochen. Und ich muss Ihnen ehrlich sagen: Daran haben wir uns einfach nicht herangetraut, weil das schon ein grösserer Wechsel des Systems wäre. Und deshalb haben wir einmal versucht, durch die Absenkung der Sperrklausel die demokratische Abbildung des Wählerwillens zu verbessern. Aber ich wäre da jetzt per se nicht abgeneigt.
Und noch eine letzte Bemerkung zu meinem Banknachbarn, dem Abg. Frank Konrad: Ja, was auf die 5%-Sperrklausel zutrifft, trifft natürlich umso mehr auf die 8%-Sperrklausel zu. Also somit verstehe ich Ihre Argumente eigentlich nicht.
Und abschliessend noch ein Dank an das Liechtenstein-Institut: Es ist sein Geld wert. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Erich Hasler
Vielen Dank für das Wort. Eine Senkung der 8%-Sperrklausel wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht, jedoch durch das Volk oder den Landtag abgelehnt. Erstaunlich ist, dass bereits vor mehr als 20 Jahren die Initiative der Freien Liste mehr als 32% der gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte. Betrachten wir zudem das Stimmverhalten der Wähler in der Landtagswahl von 1993 dann stellen wir fest, dass jeweils die Mehrzahl der abgegebenen Stimmzettel - sowohl im Oberland als auch im Unterland - unverändert eingeworfen wurde. Verglichen mit den Landtagswahlen von 2013 haben sich die Verhältnisse jedoch gerade umgekehrt. Das heisst, es werden deutlich mehr Stimmzettel verändert eingeworfen als unverändert. Dies zeigt einmal, dass die Loyalität respektive Parteibindung der Wähler zu den Grossparteien deutlich abgenommen hat und dass der Bürger mehr darauf achtet, welcher Person, ungeachtet von deren Parteizugehörigkeit, er seine Stimme gibt. Durch dieses geänderte Abstimmungsverhalten ist die Parteienlandschaft zweifellos mehr in Bewegung gekommen. Bei den Landtagswahlen von 2013 hat bereits mehr als ein Viertel der liechtensteinischen Wähler kleine Parteien gewählt. Offenbar schätzen es die Wähler, dass neben den beiden Grossparteien auch zwei Alternativen zur Auswahl gestanden haben respektive stehen. Ich gehe daher davon aus, dass heutzutage deutlich mehr als 32% der liechtensteinischen Wähler für eine Senkung der Sperrklausel wären.
Die Argumente der beiden grossen Parteien oder vor allem einer grossen Partei, denke ich, wonach eine Senkung der Sperrklausel die Gefahr berge, dass das politische System zersplittert und eine Regierungsbildung zunehmend schwieriger werde, halte ich für vorgeschoben und nicht begründet. Nicht die Senkung der Sperrklausel auf 5% sorgt für eine Zersplitterung der Parteienlandschaft, sondern wohl mehr die Unfähigkeit der grossen Parteien, ihre Wähler bei der Stange zu halten und eine Politik zu machen, die bei ihren Stammwählern ankommt.
Die bisherigen Erfahrungen mit zwei kleinen Oppositionsparteien im Landtag haben gezeigt, dass grossmehrheitlich sachlich und konstruktiv gearbeitet wird. Regierungsvorlagen, die vom Landtag zurückgewiesen wurden, wurden nicht wegen der kleinen Oppositionsparteien zurückgewiesen, sondern weil mindestens eine der beiden Regierungsparteien der Regierung das Gefolge versagt hat.
Mit einem sturen Festhalten an der 8%-Klausel kann mit Sicherheit eine weitere Zersplitterung der Parteienlandschaft nicht aufgehalten werden. Gerade erst vor Kurzem gab es eine Pressemitteilung, wonach möglicherweise die Gründung einer weiteren grün-liberalen Partei anstehen könnte. Dies würde bedeuten, dass bei den nächsten Landtagswahlen möglicherweise fünf Parteien um die Wählergunst buhlen. Kritisch kann es dann für die kleinen Parteien werden, deren absoluter Stimmenanteil durch die weitere Konkurrenz sinken könnte. Im Extremfall könnte so eine, könnten zwei oder gar alle drei kleinen Parteien den Einzug in den Landtag verpassen. Dies ist nach meiner Auffassung nicht gut für die Demokratie und sollte auch nicht im Interesse der beiden grossen Parteien sein. Aus demokratiepolitischen Überlegungen bin ich daher dafür, dass die 8%-Sperrklausel auf 5% gesenkt wird, und daher für Eintreten auf diese Vorlage. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Danke für das Wort. Nein, ich habe es schon so gemeint, wie ich es gemeint habe. Es steht auch auf Seite 10: «Aufgrund der stärkeren Gewichtung der Oberländer Wahlberechtigten gegenüber den Unterländer Wahlberechtigten schneiden diejenigen Wählergruppen ...» Im Oberland hat man 15 Stimmen zu vergeben und im Unterland hat man zehn Stimmen zu vergeben. Und darum, meine ich, wäre es besser, man würde auf die Personenanzahl abstellen anstatt auf die Stimmen. Das war die Überlegung dahinter. Aber man kann es auf Seite 10 dann nachlesen.Landtagspräsident Albert Frick
Ja, es geht nur darum, dass wir nicht diese Gerüchte im Raum stehen lassen, dass die Stimmkraft der Unterländer schwächer ist als diejenige der Oberländer. Denn de facto ist das ja genau umgekehrt. Wollten wir eine ausgeglichene Stimmkraft haben, müsste das Oberland 16 Mandate haben und das Unterland lediglich neun. Also im Moment ist das Unterland bevorteilt. Aber daran wollen wir nicht rütteln.Abg. Judith Oehri
Ich beziehe mich auch nicht auf das.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort, Herr Präsident. Danke der Regierung für die Ausführungen in der Stellungnahme. Ich kann es kurz halten. Ich werde die Initiative nicht unterstützen. Ich habe das bereits am 5. Dezember 2013 hier in diesem Saal kundgetan. Ich sehe keine Veranlassung, am bestehenden Wahlsystem etwas zu ändern. Die letzten Wahlen haben sehr eindeutig gezeigt, dass gerade auch zwei kleine Parteien problemlos den Sprung ins Parlament geschafft haben. Deshalb nochmals: Ich werde die Initiative nicht unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte im Rahmen der Eintretensdebatte noch kurz den Standpunkt der Regierung betreffend die Stellungnahme nochmals darstellen.
Die parlamentarische Initiative zur Senkung der Sperrklausel wurde der Regierung zur Stellungnahme übermittelt, um die im Landtag aufgeworfenen Fragen nach den Konsequenzen der Initiative und allfälligen Alternativen einer Klärung zuzuführen und anhand von Rechenbeispielen verschiedene Szenarien zu veranschaulichen sowie Begrifflichkeiten zu definieren. Die Regierung beauftragte zu diesem Zweck das Liechtenstein-Institut, mittels Zahlenbeispielen verschiedene Varianten zur Ausgestaltung des Wahlrechts bezüglich einer Sperrklausel darzustellen. Der nun vorliegende Bericht thematisiert jedoch nicht nur die Höhe der Sperrklausel oder deren Abschaffung, sondern auch die Frage nach dem Erfordernis eines Grundmandats für Mandatszuteilung in einem Wahlkreis. Auch werden im Bericht die Geschichte der Sperrklausel in Liechtenstein sowie die verschiedenen Versuche, die seit 1973 bestehende 8%-Sperrklausel zu senken oder abzuschaffen, aufgezeigt. Mit dem Bericht des Liechtenstein-Instituts liegt nach Auffassung der Regierung eine umfassende und detaillierte Analyse der Thematik vor, welche anhand konkreter Zahlen sachlich und differenziert die verschiedenen Modelle erörtert und für das weitere Vorgehen als Diskussions- und Entscheidungsgrundlage dienen kann. Und ich schliesse mich insofern dem Dank des Abg. Thomas Lageder an das Liechtenstein-Institut an und bin auch mit dem Ergebnis als Auftraggeber sehr zufrieden.
Sperrklauseln sind in wesentlichen Demokratien weit verbreitet und haben zum Ziel, politische Stabilität zu gewährleisten und einer übermässigen Parteienzersplitterung entgegenzuwirken. Gleichwohl sind sie aus dem Blickwinkel der Erfolgswertgleichheit aller Stimmen problematisch, da sie bei der Mandatszuteilung einen Teil der Wählerstimmen unwirksam machen können. Wie bereits im Bericht über die Vorprüfung der Initiative dargelegt, ist eine Senkung oder die Abschaffung der Sperrklausel mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen grundsätzlich vereinbar, da die Staaten in der Ausgestaltung ihres Wahlsystems weitgehend autonom sind. Es besteht also sowohl hinsichtlich der Bestimmungen für eine Sperrklausel als auch für ein Grundmandat Handlungsspielraum.
Dem Gesetzgeber steht es frei, eine Sperrklausel in demokratietheoretisch vertretbarer Höhe festzulegen, sowie ein Grundmandat als Voraussetzung für ein Restmandat zu fordern oder darauf zu verzichten. Die verschiedenen im Bericht aufgezeigten Varianten und die konkreten Folgen für die Mandatsverteilung sind relativ komplex und verdeutlichen, dass es neben der Sperrklausel eine Reihe weiterer Faktoren gibt, welche die Mandatsverteilung im Landtag beeinflussen und daher zu einer mehr oder weniger proportionalen Verteilung der Mandate führen können. Auch diese weiteren Aspekte, die in einem engen Kontext zur Sperrklausel stehen, sind zu berücksichtigen und in die Diskussion mit einzubeziehen.
Der Bericht des Liechtenstein-Instituts erlaubt eine kritische Auseinandersetzung mit der Ausgestaltung unseres Wahlrechts. Die Fakten liegen nun auf dem Tisch. Aus Sicht der Regierung sind grundsätzlich verschiedene Varianten denkbar. Es gilt, die jeweiligen Argumente dafür oder dawider sorgfältig abzuwägen. Die Regierung hat in ihrer Stellungnahme daher bewusst auf eine Empfehlung oder Priorisierung der einzelnen Modelle verzichtet, um der heutigen Diskussion und der Entscheidung des Landtags nicht vorzugreifen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Ich habe noch einmal eine Verständnisfrage an die Initianten, nur um sicher zu gehen: Habe ich es richtig verstanden, dass für Sie das Grundmandatserfordernis eben kein Thema ist? Denn ich habe jetzt doch von verschiedenen Abgeordneten hier auch gehört, dass das eigentlich die bevorzugte Variante wäre. Das heisst, für diejenigen würde dann Eintreten keinen Sinn machen. Ist das richtig?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Der Abg. Wenanweser hat bereits darauf Bezug genommen und es ist durchaus so, dass wir bereit sind, die Grundmandatsfrage, die hier in den Raum geworfen wurde, auf die 2. Lesung hin anzuschauen und auch dementsprechend allenfalls einen Änderungsvorschlag zu machen. Ich möchte aber auf einen anderen Punkt hinweisen: Ich nenne das die übliche Taktik: Man hat einen konkreten Vorschlag, der - und das sage ich jetzt einmal - unweigerlich demokratischer ist als eine 8%-Klausel, nämlich die 5%-Klausel, und bringt dann x Varianten ins Spiel. Auch die Variante, die die politisch stabileren Verhältnisse in Zweifel stellt, die können Sie sich - ich sage es deutsch und deutlich - so abschminken. Auf die unsäglichen Vergleiche zwischen Äpfeln und Birnen, was Wahlen und Abstimmungen und Wahlkreise und Majorz und Wahlsysteme angeht, gehe ich ebenfalls auch nicht näher ein, sondern es ist einfach der Punkt: Hier liegt ein Vorschlag vor und dann kommt einem in den Sinn, dass man mit der Abschaffung der Wahlkreise, mit der Änderung des Auszählverfahrens usw. noch eine viel demokratischere Lösung hätte, und deshalb will man mit einer solchen Teillösung nicht einverstanden sein. Man ist also nicht bereit, einen kleinen Schritt zu machen, erwägt aber gleich schon einen riesigen Schritt - und die Wahlkreisaufhebung wäre ein riesiger Schritt. Und auch den werden wir allenfalls auf die 2. Lesung hin noch einfliessen lassen und behandeln und dann einmal schauen, wie mutig dieser Landtag ist, einen grossen Schritt in Sachen Wahlthematik zu vollziehen oder ob das eben sogenannte, ich nenne sie, «Scheinargumente» sind, um die Verhältnisse so zu behalten, wie sie heute sind. Aber zu Ihrer Frage: Jawohl, wir werden auf die Thematik Grundmandat und wahrscheinlich noch auf andere Thematiken eingehen, so es eine 2. Lesung gibt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir über Eintreten auf die Initiative abstimmen.
Wer für Eintreten auf die Initiative «Senkung der 8%-Sperrklausel bei Landtagswahlen auf 5%» ist, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 15 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Zustimmung mit 15 Stimmen. Damit ist der Landtag auf die Initiative eingetreten und wir können die 1. Lesung des Verfassungsgesetzes über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 vornehmen. Ich bitte den Parlamentsdienst mit der Lesung zu beginnen.Art. 46 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 46 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir die 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung der Verfassung vorgenommen.
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Gesetz über die Abänderung des Volksrechtegesetzes
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zur 1. Lesung des Gesetzes über die Abänderung des Volksrechtegesetzes.
Ich bitte, mit der Lesung zu beginnen. Art. 55 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 55 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 56 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
Art. 56 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Albert Frick
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Damit haben wir auch die 1. Lesung des Gesetzes zur Abänderung des Volksrechtegesetzes vorgenommen. Das Geschäft geht nun zur Stellungnahme an die Initianten. Die Initianten werden den Zeitpunkt der Traktandierung für die Behandlung des Geschäftes in 2. Lesung bestimmen. Damit haben wir Traktandum 4 abgeschlossen.
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