Initiative betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch) der Abgeordneten Marlies Amann-Marxer, Gisela Biedermann, Gerold Büchel, Albert Frick, Johannes Kaiser, Elmar Kindle und Renate Wohlwend vom 26. September 2011
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 5: Initiative betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches (Schwangerschaftsabbruch) der Abgeordneten Marlies Amann-Marxer, Gisela Biedermann, Gerold Büchel, Albert Frick, Johannes Kaiser, Elmar Kindle und Renate Wohlwend vom 26. September 2011.
Wünscht einer der Initianten oder Initiantinnen das Wort?Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen. Sie alle wissen, dass ich in der Arbeitsgruppe der Koalitionsparteien mitgearbeitet habe und für diesen Initiativtext Mitverantwortung trage. Ich stehe dafür ein und will ein paar Gedanken dazu vortragen.
Die Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte hatte sich seit 2002 mit der möglichen Reform der Strafgesetzbuchbestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch befasst und am Ende das Initiativbegehren «Hilfe statt Strafe» vorgelegt. Das Abstimmungsergebnis - was immer heute als Erklärung für das knappe Unterliegen gewerweisst wird - von Mitte September zeigt, das Thema Schwangerschaftskonflikt muss weiterbearbeitet und einer Lösung zugeführt werden. Bereits nach der Juni-Landtagssitzung, in welcher die Initiative grossmehrheitlich abgelehnt worden war, haben die Grossparteien eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich vom Modell der Fristenlösung abgewendet hat. Persönlich kann ich mich durchaus der Meinung anschliessen, das Fristenlösungsmodell könne dahingehend missverstanden werden, dass eine Art Anspruch auf Abtreibung besteht.
Zudem ist auf die bereits im Sommer intensiv diskutierte Problematik der so genannten Spätabtreibung bei Verdacht auf Behinderung hinzuweisen. Derartige gesetzliche Bestimmungen, wie sie Österreich vorsieht und auch die Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte in ihr Initiativbegehren übernommen hatte, stellen zweifellos eine Diskriminierung behinderter Menschen dar und sind mit aller Entschiedenheit abzulehnen.
Sie haben alle die Begründung für unsere Initiative gelesen. Es geht den Initianten im Wesentlichen um die Entkriminalisierung der im Schwangerschaftskonflikt stehenden Frau, es geht uns um die Schutzwürdigkeit ungeborenen Lebens, eines Lebens, ob dieses nun im Zeitpunkt der Empfängnis oder irgendwann, von den Befürwortern der Fristenlösung wohl 12 Wochen und 1 Tag nach der Empfängnis, beginnt. Die Initianten wollen auch die Streichung des so genannten Weltrechtsprinzips in Bezug auf die Abtreibung, wie in Ziffer 8 des Strafgesetzparagrafen 64 Abs. 1 vorgesehen.
Mit einer Beibehaltung der Strafandrohung beim Schwangerschaftsabbruch bringen wir unsere Grundhaltung zum Ausdruck, dass eine Abtreibung Unrecht ist. Ärzte und Drittpersonen, die einen Schwangerschaftsabbruch im Inland vornehmen, sollen bestraft werden. Die Frau, die sich im Schwangerschaftskonflikt befindet, wird für den Fall, dass sie einen Abbruch vornehmen lässt, straffrei gestellt. Die Initianten sind sich einig - und ich persönlich bin davon überzeugt -, dass im Wissen der Straffreistellung sich eine Frau im Schwangerschaftskonflikt freiwillig beraten lässt und Hilfe in Anspruch nimmt, und dies sogar im Inland. Voraussetzung ist, dass eine Beratungsstelle, idealerweise sollte es später zum Beispiel drei davon zur Auswahl geben, qualifiziert sachkundig besetzt ist.
Ich unterstütze den bereits in der Juni-Debatte angeregten Vorschlag, dass Beratungsstellen rechtlich besser geschützt gehören und von einer allfälligen Strafverfolgung ausgenommen sind. Dies könnte durch eine Anpassung im Gesundheitsgesetz geregelt werden. Ich erinnere an die Kleine Anfrage von Kollegin Gisela Biedermann im Mai-Landtag und mache beliebt, dass die Regierung diesen Punkt eingehend prüft und gegebenenfalls rechtliche Anpassungen punkto Beratungsstellen vorschlägt.
Noch ein Aspekt, der zum Thema passt: Ein altersgerechtes Aufklärungsgespräch über Sexualität und Eigenverantwortung, Verantwortung gegenüber dem Partner, sollte im Idealfall in der Familie geführt werden. Wenn und weil dem nicht immer so ist, sollte die Aufklärungsarbeit und das Bewusstmachen der Eigenverantwortung in den Lehrplänen mehr Platz finden. Damit kann gewiss erzielt werden, ungewollte Schwangerschaften, vor allem bei jungen Mädchen, zu verhindern.
Auch die Familienpolitik ist in Richtung Besserstellung von Mutter und Kind zu korrigieren. Es kann und darf in unserem Land nicht sein, dass es ein Armutsrisiko für die Familie bedeutet oder die Gefahr des beruflichen Abstellgleises für die Mutter, wenn ein Kind zur Welt gebracht wird.
Abschliessend halte ich fest, dass es allein mit der Entkriminalisierung der Frau und dem Wunsch nach Lebensschutz des Ungeborenen nicht getan ist. Wir brauchen eine Vielzahl von gut funktionierenden flankierenden Massnahmen, die dazu beitragen können, Frauen und Paaren im Schwangerschaftskonflikt eine wahre Hilfe zu bieten und schliesslich die Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen zu reduzieren.
Zwar werde ich mich später in die Debatte noch einmischen, stelle aber jetzt schon den Antrag auf Nichteintreten und Überweisung an die Regierung, sodass die Regierung beauftragt und gebeten wird, im Lichte der heutigen Debatte eine Stellungnahme auszuarbeiten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete. In seiner Juni-Sitzung befasste sich der Landtag mit der Abtreibungs-Initiative «Hilfe statt Strafe» und lehnte diese mehrheitlich ab. Dennoch befürworteten die Abgeordneten mit ihren Voten die genannten Ziele, nämlich das ungeborene Leben zu schützen, Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden, vielfältige Beratungsmöglichkeiten anzubieten und Frauen und Paaren in Schwangerschaftskonflikten zu helfen. Die Frau sollte von der Strafandrohung befreit werden.
Wie vor der Volksabstimmung angekündigt, gelangt die FBP/VU-Arbeitsgruppe mit einem Vorstoss in den Landtag, der einerseits eine Abänderung der Strafbestimmungen beim Schwangerschaftsabbruch vorsieht und andererseits die Situation der Frau bzw. des Paares im Schwangerschaftskonflikt etwas zu entschärfen sucht.
Im Wesentlichen sieht die gemeinsame Initiative vor, dass der Schwangerschaftsabbruch gemäss § 96 bis 98a Strafgesetzbuch generell weiterhin verboten bleibt und unter Strafe stehen soll (ausser bei medizinischer Indikation, das heisst, wenn Leben oder Gesundheit der Frau gefährdet sind).
Mit der Beibehaltung von § 96 bis 98 verbunden ist die klare Aussage des Gesetzgebers, dass
- die Würde und das Lebensrecht des menschlichen Lebens von Beginn an unantastbar sind, unabhängig vom Alter, vom Entwicklungsgrad oder vom Gesundheitszustand des Menschen und
- dass ein Schwangerschaftsabbruch Unrecht ist.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Aufhebung des § 64 Abs.1 Ziffer 8 des Weltrechtsprinzips. Demnach sollen Frauen nicht mehr mit Strafe bedroht werden, wenn sie einen Abbruch im Ausland gemäss den dortigen Gesetzesbestimmungen legal durchführen lassen.
Exportieren wir mit der Aufhebung des Weltrechteprinzips also das Problem des Schwangerschaftskonflikts ins Ausland? Wer die Initiative so versteht, hat gründlich missverstanden. Die Botschaft lautet keineswegs: Abtreibungen sind okay, solange sie nicht bei uns, sondern im Ausland durchgeführt werden. Das Gegenteil ist der Fall. Durch die Beibehaltung von § 96 wird der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor unmissverständlich als Unrecht definiert. Es soll vielmehr ein Weg aus dem Konflikt gefunden werden, der das Leben des Kindes nicht gefährdet.
In dieser Weise können wir unsere eigene Gesetzgebung beeinflussen, nicht jedoch jene im Ausland. In den benachbarten Staaten bestehen Fristenregelungen, die einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ermöglichen. Rechtshilfe für die liechtensteinischen Behörden wäre aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage wohl kaum zu erwarten. Weder ausländische Behörden noch medizinische Fachleute würden Auskünfte erteilen, welche zur Strafverfolgung in Liechtenstein führen würden. Eine Strafverfolgung liechtensteinischer Frauen, die im Ausland gemäss der dortigen Rechtslage abgetrieben haben, findet de facto auch schon jetzt nicht statt und könnte auch nicht stattfinden, selbst wenn wir es wollten. Die Umsetzung des Weltrechtsprinzips gemäss § 64 hat somit gewiss keine abschreckende Wirkung, reduziert nicht die Abtreibungszahlen, und ist nicht durchführbar. Nicht die Aufhebung von § 64 Weltrechtsprinzip ist heuchlerisch, sondern die Beibehaltung dieses Paragrafen wäre unehrlich und unlogisch. Im vollen Bewusstsein, dass das Weltrechtsprinzip gemäss § 64 bei einer Abtreibung sowieso keinerlei Konsequenzen haben wird, da wir den Paragrafen nicht umsetzen können und auch kaum umsetzen wollen, wäre eine Beibehaltung sinnlos und realitätsfern.
Die wichtige Funktion der Bewusstseinsbildung und Orientierungshilfe in der Praxis durch das Verbot des Schwangerschaftsabbruchs ist mit § 96 bis § 98a StGB gegeben und nicht durch das Weltrechtsprinzip für den Schwangerschaftsabbruch gemäss § 64. Indem das Weltrechtsprinzip aufgehoben wird, kann eine erhebliche Rechtsunsicherheit für Frauen wie auch für Behörden beseitigt werden, ohne dass die Bewusstseinsbildungs- und Orientierungsfunktion entscheidend geschwächt wird. Die Problematik der ungewollten Schwangerschaft bzw. des Schwangerschaftsabbruchs stellt ein persönliches und gesellschaftliches Dilemma dar, für das es keine wirklich gute Lösung gibt. Die Massnahme stellt einen Kompromiss dar zwischen den sich widersprechenden Zielen, das Unrechtsbewusstsein zu erhalten, gleichzeitig jedoch die Frau nach einem Abbruch nicht strafrechtlich zu verfolgen.
Und wo bleibt das Selbstbestimmungsrecht der Frau bei einem Abtreibungsverbot? Bei einem Schwangerschaftsabbrauch entscheidet die Frau nicht nur darüber, ob sie sich ihr Leben mit einem Kind vorstellen kann, sondern sie entscheidet auch darüber, ob ihr Kind überhaupt am Leben bleiben darf oder nicht. Es ist die Aufgabe des Staates, das Leben eines jeden Menschen zu schützen, auch im Konfliktfall, und diesen Schutz durchzusetzen, gegen alle anderen Interessen. Das Recht auf Leben ist der höchste Wert.
Mit der Beibehaltung von § 96 schützt der Staat als Gesetzgeber das Leben des Kindes. Es wird zudem damit auch verhindert, dass sich Abtreibungspraxen in Liechtenstein etablieren können. Es wird keine Abtreibungsklinik geben und auch das Landesspital wird keinen erweiterten Leistungsauftrag für Abtreibungen erhalten. Des weiteren soll die Allgemeinheit nicht über die Krankenkassenprämien für Abtreibungen bezahlen müssen.
Damit sowie mit der Strafbefreiung der Frau ist jedoch das zentrale Problem, nämlich der Schwangerschaftskonflikt, für die betroffenen Frauen oder Paare noch keineswegs gelöst.
Es ist in der Tat so, dass die gegenwärtige Gesetzeslage zwar auf den Schwangerschaftsabbruch Bezug nimmt und diesen unter Strafe stellt, jedoch wird in keinster Weise auf den Schwangerschaftskonflikt selbst eingegangen. Weder wird irgendeine Form von Hilfe angeboten noch Beratung oder anderweitige Unterstützung von Paaren im Konflikt.
Die Diskussionen und Debatten rund um das Thema Abtreibung haben eines klar gezeigt: Schwangerschaftskonflikte hat es immer schon gegeben und wird es immer geben. Unabhängig von der Gesetzeslage werden Abtreibungen durchgeführt, wenn nicht anderweitige Wege aus dem Konflikt aufgezeigt werden können. Weder durch ein Abtreibungsverbot noch durch eine Fristenregelung können Abtreibungen verhindert werden, da beides keine Hilfe im Konfliktfall bietet. Die Abbruchszahlen können auch in Zukunft nur dann reduziert werden, wenn andere Lösungswege möglich werden.
Es gibt nur eine einzige wirksame Möglichkeit, Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden: Sie heisst Hilfe und Unterstützung beim Schwangerschaftskonflikt, und zwar für alle Betroffenen. Hierfür muss der Staat Hand bieten. Der Schwangerschaftsabbruch ist abzulehnen, weil er ein negativer Lösungsweg aus dem Konflikt ist und für einen Menschen den Tod bedeutet. Welches sind dann aber positive Lösungswege, die aus dem Schwangerschaftskonflikt führen, das Leben des Kindes erhalten und im Interesse aller Beteiligten sind?
Die Erkenntnisse der Fachstellen aus jahrelanger Schwangerschaftskonfliktberatung im Inland und im angrenzenden Ausland vermögen hier aufzuzeigen, welcher Art die meisten Konflikte sind. In den Berichten der Beratungsstellen sind die Ansätze zu finden, wo und wie wirksame Hilfe und Unterstützung für Alleinerziehende und für Paare aussehen könnte und sollte. Die Unterstützung wird nicht ausschliesslich finanzieller Natur sein, sie wird aber auf jeden Fall etwas kosten. Die Diskussionen im Rahmen der Erarbeitung der vorliegenden Initiative haben Ansätze zur Unterstützung aufgezeigt, es hätte aber den Rahmen dieses Vorstosses gesprengt, hier konkrete Lösungen einzuarbeiten. Die Initiative weist auf den Handlungsbedarf hin, der zur Sicherung von Qualitätsstandards in der Schwangerschaftskonfliktberatung nötig ist, spricht sich jedoch dezidiert gegen eine Pflichtberatung aus, da diese kontraproduktiv wäre.
Die Initiantinnen und Initianten fordern ein gutes Kinderumfeld und Unterstützung für Familien und Alleinerziehende, damit Elternschaft und ein Aufwachsen des Kindes in einem geordneten Umfeld auch im Konfliktfall möglich wird. Es wird bei den Lösungen zum Schwangerschaftskonflikt auch um Organisations- und Unterstützungsstrukturen gehen, es wird auch um die Vereinbarkeit von Elternschaft und Beruf oder Ausbildung gehen, es wird um Beratung und Begleitung gehen und es wird Geld kosten. Vielleicht sogar viel Geld. Der Schutz des Lebens, der Schutz von Kindern, von Eltern, von Familien muss uns viel Wert sein. Worauf sonst sollten wir unsere Zukunft bauen?
Schwanger.li ist eine ausgewiesene Fachstelle für Beratung im In- und im angrenzenden Ausland. Seit der Gründung im Jahr 2006 wurden zirka 600 Frauen und Paare im Schwangerschaftskonflikt beraten. In ihrem Schreiben vom 6. Oktober, das an alle Landtagsabgeordneten sowie an die Regierungsräte und Parteipräsidenten ging, wies die Fachstelle darauf hin, dass eine strafrechtliche Regelung, egal wie liberal oder wie restriktiv sie ausfällt, kaum einen Einfluss auf die Entscheidung der Frau habe. Um die Zahl der Abbrüche wirklich zu reduzieren, brauche es eine Reihe von flankierenden Massnahmen, die die Möglichkeiten der Frau verbessern, sich bei ungewollter Schwangerschaft für ihr Kind zu entscheiden. Es wird dann eine ganze Reihe von Themenbereichen angeführt, die zur Senkung der Abbruchszahlen beitragen könnten. Die Themen und Vorschläge reichen von Prävention, über Beratung, Einrichtung eines Hilfsfonds, verbesserte Information über Pränataldiagnostik, Richtlinien für ärztliche Beratung bis zu sozial- und familienpolitischen Massnahmen. Die Beratungsstelle appelliert an die Abgeordneten, neben der strafrechtlichen Regelung gleichzeitig unbedingt flankierende Massnahmen zu setzen und bietet bei der Diskussion und Erarbeitung von eben solchen die fachliche Unterstützung und Mitarbeit an.
Ich hoffe, dass die Initiative die Zustimmung des Landtags findet. Mit der Annahme dieser Initiative ist zwar das Problem Strafbefreiung behandelt, die Problematik der Schwangerschaftskonflikte ist jedoch nicht gelöst. Das Thema ist aufgetischt. In der Folge erwarte ich von der Regierung, dass sie sich der Ausarbeitung von flankierenden Massnahmen zur Hilfe und Unterstützung im Schwangerschaftskonflikt für Alleinerziehende und für Paare annimmt, Lösungsmöglichkeiten untersucht und im Landtag vorbringt. Ich bin überzeugt, dass Lösungen nur im gemeinsamen Dialog mit Fachleuten sowie mit Vertretern der Wirtschaft gesucht und gefunden werden können. Sämtliche Initiativen, sämtliche Arbeitsgruppen und andere Gremien, die sich mit dem Thema Schwangerschaftskonflikt bisher befasst haben, lehnen grundsätzlich die Abtreibung als Lösungsweg ab und alle haben das erklärte Ziel, die Abtreibungszahlen zu reduzieren.
Dass auch der Erbprinz in der Diskussion um die verschiedenen Initiativen zum Schwangerschaftskonflikt zu verschiedenen Malen öffentlich bekannt hat, er werde sich persönlich dafür einsetzen, dass positive Lösungen aus dem Schwangerschaftskonflikt erarbeitet werden, lässt die berechtigte Hoffnung aufkommen, dass den vielen Worten zum Thema dieses Jahres auch bald schon Taten folgen werden. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Als ein Mitglied der überparteilichen Arbeitsgruppe, von der gerade eben zwei Vertreterinnen gesprochen haben, bleibt mir eigentlich gar nicht mehr viel zu sagen. Ich möchte nur all das unterstreichen, was vorher gesagt worden ist und sagen, dass ich zu 100% genau so dahinterstehe.
Noch ein paar anders gerichtete Gedanken jetzt: Alle in der Vergangenheit unternommenen Anstrengungen von allen in die Thematik involvierten Personen hatten vor allem ein Ziel: Die Frau, die ohnehin durch ihre Notsituation in einen wirklich unlösbaren Konflikt geraten ist, nicht auch noch einer Strafverfolgung auszusetzen.
Wenn eine Frau die bei ihr eingetretene Schwangerschaft nicht austragen zu können glaubt, liegt ein so genanntes «ethisches Dilemma» vor. Das Institut für Ethik im Gesundheitswesen in Zürich erschliesst das ethische Dilemma folgendermassen:
- Gleichrangige Werte stehen sich unvereinbar gegenüber;
- das ethische Dilemma ist Gewissenskonflikt und Gruppenkonflikt;
- das ethische Dilemma kann nicht gelöst werden;
- man kann nur mehr oder weniger professionell mit einem ethischen Dilemma umgehen.
In der Konfliktschwangerschaft haben wir als Gesellschaft dieses ethische Dilemma: Wir können nicht gleichzeitig das Abwehrrecht der schwangeren Frau respektieren, das heisst also, die Abneigung oder die Abwehr, eine Schwangerschaft auszutragen, und das Leben erhalten. Andererseits müssen die Schwangere und alle mit ihr befassten Personen im Konfliktfall eine Entscheidung treffen: Der Mensch kann nicht nicht entscheiden.
Derartige Überlegungen haben uns motiviert, nach einer Variante in diesem Dilemma zu suchen, die der betroffenen Frau zumindest unter gewissen Voraussetzungen Straffreiheit gewähren würde. Wir sind uns völlig bewusst, angesichts der oben angeführten Prämissen des Instituts und der Gedanken über das ethische Dilemma, dass es im Schwangerschaftskonflikt «die Lösung» nicht gibt, und dass es überhaupt keine Lösung, auch im Sinne von Erlösung, geben kann.
Es ist uns ein wichtiges Anliegen, das Beratungsspektrum im Land auszuweiten, sodass die Frauen wirklich die Beratung finden, die ihnen am ehesten entspricht. Die Ausgestaltung weiterer flankierender Massnahmen, wozu beispielsweise auch die Aufnahme der Beratungstätigkeit in die Liste der Gesundheitsberufe zählen würde, wäre dann der nächste Schritt in der Umsetzung dieser Gesetzesänderung. Vornehmliches Ziel aller Anstrengungen muss es sein, in unserem Land Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Leben geboren werden kann. Ich empfehle diesem Hohen Hause, den Plänen unserer Initiative zuzustimmen und gebe die Empfehlung an die Regierung weiter. Danke schön.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort, Herr Präsident. Auch ich bin einer jener, der die Initiative unterzeichnet hat. Ich möchte hier kurz meine Beweggründe darlegen. Nicht so ausführlich wie meine Vorredner es getan haben, aber ich kann inhaltlich voll und ganz dahinterstehen. Für mich geht es in erster Linie um die politische Realität und das ist nunmal ganz einfach die Strafbefreiung der Frau. Ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Art von parlamentarischem Vorstoss, wie wir ihn jetzt vorbereitet haben, auch den Durchbruch erzwingen oder erzielen können mit diesem Anliegen. Und darum bitte ich alle Abgeordneten, dieser Initiative zuzustimmen respektive nicht einzutreten und diese Initiative der Regierung zu überweisen, damit sie im Lichte der Debatte die hier angebrachten Themen noch allenfalls einarbeiten kann, damit wir eine tragbare und tragfähige Lösung für die Zukunft für die Strafbefreiung der Frau mit allenfalls Beratung usw. bekommen können. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Als Mitunterzeichner der Initiative möchte ich meine Überlegungen auch noch einbringen, auch auf die Gefahr hin, vielleicht das eine oder andere schon Gesagte zu wiederholen. Das Resultat der Abstimmung über «Hilfe statt Strafe» bedeutet wohl, dass die liechtensteinische Bevölkerung sich einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabruchs gegenüber aufgeschlossen zeigt, nicht aber bereit ist, einen unter gewissen Umständen fristenfreien Abbruch zu ermöglichen. Nach der Abstimmung bleibt der Status quo, das heisst, die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs, erhalten.
Der Landtag war sich im Vorfeld der Abstimmung einig, dass diese Situation nicht länger befriedigen kann. Die uns heute vorliegende Gesetzesinitiative über die Abänderung des Strafgesetzbuches und die ebenfalls vorliegende Motion zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs nach Schweizer Modell bieten zwei neue Lösungsansätze zur Entkriminalisierung. Für mich sind beide parlamentarischen Vorstösse gemeinsam zu betrachten. Wir sollten Initianten wie Motionären zugestehen, dass ihnen die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ein ernstgemeintes Anliegen ist. Ebenso das Bemühen, die Zahl der Abbrüche zu reduzieren und so klein als möglich zu halten. Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen von Frauen in Notlage sprechen und nicht von Straftäterinnen.
Fragt sich also: Wie gelangen wir ans Ziel? Das schlechteste Resultat wäre, wenn am Ende des Prozesses alles beim Alten bliebe. Es ist heute so, dass liechtensteinische Frauen einen allfälligen Abbruch im Ausland vornehmen. Ich behaupte, dass dies auch in Zukunft so sein wird, für welche Lösung wir uns auch entscheiden. Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine hoch sensible Angelegenheit und keine Frau wünscht sich, damit ins Gerede zu kommen. Ein Abbruch im Ausland bietet diesbezüglich einen gewissen Schutz. Ich halte es also nicht für scheinheilig, sondern für sehr realitätsbezogen und sachdienlich, wenn wir für im Ausland vorgenommene Abbrüche Straffreiheit fordern. Den Vorwurf, das Problem würde ins Ausland exportiert, möchte ich so nicht gelten lassen. Man kann nicht etwas ins Ausland exportieren, was schon dort ist.
Den Wunsch nach Anonymität haben wohl auch Frauen in den umliegenden Ländern. Es ist daher denkbar, dass Straffreiheit bei uns im Lande die Idee eines lukrativen Abtreibungsstandorts Liechtenstein auslösen könnte. Bei diesem Gedanken wird mir schon ein bisschen übel. Ich möchte es jedenfalls nicht ausschliessen, dass ein findiger Spezialist sich diesem Geschäft annehmen würde. Wir wissen ja alle um die Attraktivität und Anziehungskraft des Gesundheitsplatzes Liechtenstein. Und ich glaube auch nicht, dass diese Dienstleistung zu verhindern wäre. Unsere internationalen Verpflichtungen würden uns letztlich wohl keine Wahl lassen. Dies ist mit ein Grund, dass ich der Überweisung der Gesetzesinitiative zustimme.
Ich verspreche mir Straffreiheit für liechtensteinische Frauen. Zudem will ich exzessive Abtreibungsdienstleistungen in Liechtenstein vermeiden. Als ganz wesentliches Element möchte ich die Hoffnung auf einen Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche einbringen. Es braucht flankierende Massnahmen, die geeignet sind, die Möglichkeiten der Frauen zu verbessern, sich für das Kind zu entscheiden. Es ist mir ein Anliegen, dass die Regierung die Initiative in diesem Sinne überarbeitet und ergänzt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gebhard Negele
Danke für das Wort. Auf dem Papier stellt die Initiative eine Änderung dar von der heutigen Situation. Auch mag das rechtlich einwandfrei, formaljuristisch auch okay sein. Aber eine wirkliche Änderung der Praxis bewirkt diese Initiative schlichtweg nicht. Sie ist keine Lösung, sondern ein ganz komisches Gebilde. Es gibt viele Adjektive, die die Situation beschreiben. Selbst die Initianten sagen das am Schluss mit dem Ausdruck «befremdlich» in der Begründung. Für mich ist rein diese Einschätzung schon Grund genug, dieser Lösung eben nicht zuzustimmen.
Meine Wortmeldung hat aber ihren Ursprung im Votum der Landtagsvizepräsidentin. Sie sagt, dass auf die auch von ihr unterzeichnete Initiative nicht eingetreten werden soll, sie dafür aber an die Regierung zur weiteren Bearbeitung gehen soll. Diesen Vorschlag habe ich nicht erwartet. Ich bin überrascht, erstaunt, aber nicht sprachlos. Wir haben einen Initiativtext vor uns liegen, welcher schon seit langem bekannt ist und rechtmässig, wie gesagt, unterzeichnet ist. Nun kommt man daher uns sagt: Liebe Regierung, erledige du diese Angelegenheit und bringe uns wieder einen Vorschlag. Wohlgemerkt, wenn man das will, dann ist das parlamentarische Mittel der Initiative schlichtweg falsch gewählt. Mit einem solchen Vorgehen schädigt oder schwächt sich der Landtag einmal mehr selbst.
Das zugrunde liegende Thema ist zu ernst, um hier einfach ein Versprechen, welches ausserhalb des Parlaments gemacht wurde, auf diesem Wege einzulösen. Da mache ich schlicht und einfach nicht mit. Vielen Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich glaube nicht, dass sich der Landtag hier mit diesem Vorgehen schwächen würde. Gemäss Art. 30 der Geschäftsordnung unterliegt jede Gesetzesvorlage zuerst der allgemeinen Diskussion. Und dann kann der Landtag entscheiden Eintreten, Nichteintreten, Überweisung usw. usf. Also von daher ist das alles in Ordnung. Was eine Frage ist, das betrifft den Antrag selber: Nichteintreten und Überweisung. Meines Erachtens kann man nur entweder Nichteintreten, dann ist die Vorlage vom Tisch, oder man überweist die Vorlage an die Regierung - und dann kommt sie dann später wieder auf den Tisch. Aber darüber können wir dann später, wenn wir zum Antrag kommen, noch sprechen.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Ich entschuldige mich für meinen Versprecher. Ich wollte sagen «nicht zu lesen» und der Regierung zu überweisen. Ich habe das falsch gesagt und es war mir in dem Augenblick, als ich es gesagt hatte, bewusst. Jetzt danke ich, dass ich die Möglichkeit hatte, es schon zu korrigieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke schön. Abg. Pepo Frick
Vielen Dank. Bei dieser Initiative zur Abänderung des Strafgesetzbuches, unterzeichnet von 7 Abgeordneten, geht es im Wesentlichen darum, dass «mit der Aufhebung von Paragraf 64 Abs. 1 Ziffer 8 StGB sichergestellt werden soll, dass Frauen, welche einen Abbruch im Ausland vornehmen lassen, von der Strafandrohung befreit sind». In § 96 Abs. 3 schreiben dann die Initianten wörtlich: «Eine Frau, die den Abbruch ihrer Schwangerschaft selbst vornimmt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen». Auch bei diesem § 96 gehe ich davon aus, dass diese Strafe nur bei einem Abbruch in Liechtenstein wirksam wird.
Ich möchte einige Bemerkungen und Überlegungen machen zu dieser Gesetzesinitiative, welcher ich den Titel «Exportinitiative» gebe. Meine Bemerkungen beziehen sich auf die für mich zum Teil widersprüchlichen Argumentationen im Begründungstext.
Für mich ist diese Initiative sowohl verfassungswidrig als auch nicht europakompatibel. Meiner Meinung nach ist dieser Vorschlag mit dem Rechtsgleichheitsgebot und dem Willkürverbot nicht vereinbar. Es kann kaum glaubhaft vermittelt werden und es ist absurd, eine Tat im Inland mit Strafe zu bedrohen, während sie, wenn sie wenige Kilometer entfernt begangen wird, nicht verfolgt wird. Kein Gericht und auch kein liechtensteinisches Gericht wird einen Arzt oder eine Ärztin wegen einer Abtreibung verurteilen können, wenn festgelegt ist, dass derselbe Arzt, der diesen Eingriff im nahen Ausland machen würde, straffrei ausgeht. Solche Wertungswidersprüche des Gesetzgebers lässt meiner Meinung nach unsere Verfassung nicht zu.
Zusätzlich ist dieser Vorschlag strafrechtlich verfehlt: Wenn die ungeborene Frucht wirklich als absolut schützenswert betrachtet wird, ist dies eine rechtspolitische Bewertung, die es sicher nicht zulässt, eine Tat nur deshalb nicht zu verfolgen, weil sie im Ausland begangen wird. Das hat übrigens nichts mit dem so genannten Weltrechtsprinzip zu tun. Dieses besagt, dass ein Staat eine Tat verfolgt, auch wenn sie nicht auf seinem Staatsgebiet begangen wird und weder Täter noch Opfer diesem Staat angehören.
Absicht der Initianten ist es wohl, dass das so genannte «aktive Personalitätsprinzip» ausgeschaltet werden soll. Die Tat eines Inländers oder einer Inländerin soll dann nicht verfolgt werden, wenn sie im Ausland begangen wird. Dies ist meiner Meinung nach dann theoretisch denkbar und zulässig, wenn das in Fra-ge stehende Rechtsgut als nicht besonders schützenswert zu betrachten ist. Im vorliegenden Fall ist das Rechtsgut das ungeborene Kind, «das Leben», wie viele sagen. Es ist nicht überzeugend und auch für den Laien nicht nachvollziehbar, dieses Leben im Inland strafrechtlich zu schützen und im Ausland demselben Leben keinerlei Schutz zu gewähren.
Weiterhin ist es für mich staats- und aussenpolitisch sehr problematisch. Der Export von im Land als nicht lösbar betrachteten Problemen ist eine Tradition, die wir gemeinsam in Liechtenstein in den letzten Jahrzehnten erfolgreich zurückgedrängt haben, gerade in der Sozial- und Gesundheitspolitik. Wurden früher Behinderte, Personen mit psychosozialen Störungen und andere «nicht der Norm» entsprechende Personen im Ausland platziert und untergebracht nach dem Motto «aus dem Auge, aus dem Sinn», haben wir es doch heute geschafft, auch zu diesen gesellschaftspolitischen Herausforderungen zu stehen und entsprechende Einrichtungen zu schaffen. Exemplarisch nenne ich nur die therapeutische Wohngemeinschaft in Mauren.
Und jetzt soll das St. Floriansprinzip zur Staatsmaxime erhoben werden. Dies wäre ein verheerendes Signal sowohl an unsere Bevölkerung als an unseren Rechtsstaat. Was sollen wir von einem Staat halten, der bei einer solchen gesellschaftspolitischen Frage kneift und im Sinne einer Exportinitiative sich so billig aus der Affäre ziehen will? Wie kann man eine solche Vorlage propagieren, die nichts anderes ist als staatlich propagierter Abtreibungstourismus weg ins Ausland? Für mich ist es bedrückend, mit welcher Lockerheit ein derartiger Vorschlag vorgebracht wird, der dem Ausland eine ganz unschöne Seite Liechtensteins zeigen würde und den ich persönlich als staatsschädigend betrachte. Heile Welt bei uns - was im Ausland passiert hören wir nicht, sehen wir nicht und wir sprechen auch nicht darüber.
Dieser Vorschlag ist aber auch unaufrichtig und unethisch: Die von den Abgeordneten vorgelegte Begründung gaukelt ethisches Verhalten vor, weiss aber auf der anderen Seite auch, dass mit dieser Exportinitiative am Ende des Tages nicht eine einzige Abtreibung verhindert würde.
In der Begründung schreiben die Initianten am Schluss der Begründung zwei Sätze. Der erste Satz lautet folgendermassen: «Liechtenstein ist ein kleines Land und so scheint es befremdlich, dass wir auf unseren wenigen Quadratkilometern die Praxis der Abtreibung weiterhin rigoros unter Strafe stellen, obwohl sie im nahen, benachbarten Ausland - regelmässig gestützt auf die dortigen Bestimmungen über die «Fristenlösung» - straffrei stattfindet und Frauen aus Liechtenstein davon Gebrauch machen». Bei dieser Meinung und bei diesem Anliegen gehe ich völlig überein mit den Initianten. Für mich heisst das natürlich aber auch, dass wir in Liechtenstein so schnell wie möglich eine Fristenregelung nach europäischem Standard einführen.
Der zweite und letzte Satz der Initiativ-Begründung lautet: «Trotzdem wollen die Initianten der christlichen Tradition und Grundhaltung Liechtensteins Rechnung tragen und mit dem Verbot der Abtreibungspraxis ein deutliches Signal für den Schutz des Lebens setzen». Was für ein deutliches Signal für den Schutz des Lebens senden wir nach aussen, wenn wir ein Abtreibungs-Verbot in unserem kleinen Land festlegen? Die Initianten schreiben in ihrer Begründung wörtlich, dass die Praxis zeigt, dass die Strafandrohung keinen besseren Schutz für das ungeborene Kind darstellt. Dies gilt wohl auch für ein Verbot einer Abtreibungspraxis. Wie weit wird der christlichen Tradition bei uns im Land gesellschaftlich Rechnung getragen, wenn wir eine ethische Herausforderung grundsätzlich ins Ausland verschieben, nach dem Motto «aus dem Auge - aus dem Sinn». Ich wage doch nachzufragen, wo bei dieser geschilderten Einstellung die christliche Tradition und Grundhaltung verortet sein soll?
Nach den vergangenen Voten muss ich jetzt doch noch ganz konkret auf den § 96 Abs. 3 eingehen. Dieser lautet: «Eine Frau, die den Abbruch ihrer Schwangerschaft selbst vornimmt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen». Ich habe es beim Einleitungsvotum gesagt, auch bei diesem § 96 gehe ich davon aus, dass diese Strafe nur bei einem Abbruch in Liechtenstein wirksam wird.
Was heisst das in der Praxis in Liechtenstein? Eine Frau, die nach § 96 Abs. 3 den Abbruch ihrer Schwangerschaft daheim in Liechtenstein selbst vornehmen würde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. Wenn sie diesen Abbruch auf der anderen Seite des Rheins, also in der Schweiz, oder an jedem anderen Ort ausserhalb Liechtensteins selber vornimmt, wäre sie dann nach liechtensteinischer Gesetzgebung nicht belangbar. Ich finde es absurd, dass Frauen für einen selbst begangenen Schwangerschaftsabbruch mit Gefängnis von bis zu einem Jahr bestraft werden sollen.
Wenn eine Frau selber einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt, ist sie entweder
- komplett verzweifelt
- alleine und ohne Beratung oder
- für mich geisteskrank.
Auf jeden Fall bringt sie sich selbst in Gefahr. Der Geist, den dieser Gesetzesentwurf atmet, ist für mich inhuman, diskriminierend, für mich nicht menschenrechtskonform.
Ich werde dieser Initiative als Abgeordneter nicht zustimmen, nicht nur, aber gerade auch aus verfassungs- und strafrechtlichen Überlegungen. Ich bin felsenfest überzeugt, dass diese Initiative einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhält. Deswegen meine Schlussfrage: Haben die Initianten dieser Initiative die Verfassungsfrage im Vorfeld geklärt? Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Nach dieser eher vernichtenden Bewertung der Initiative durch den Abg. Pepo Frick möchte ich kundtun, dass ich mich den befürwortenden Votanten anschliesse und diese Initiative unterstütze in dem Sinne, wie es die Landtagsvizepräsidentin vorgetragen hat, dass man nicht auf Lesen votiert, sondern auf Überweisung der Initiative an die Regierung, welche dann im Sinne dieser Debatte die Initiativbegehren weiterbearbeiten kann.
Ein zentrales Ziel dieser Initiative ist der unhaltbare Status quo für die Frauen in Liechtenstein, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen und de facto unter Strafverfolgung stehen. Die Strafbefreiung und damit die Entkriminalisierung der Frauen ist ein Ziel, das wir erreichen, wenn der Landtag der Überweisung dieser Initiative an die Regierung zustimmt.
Der Abg. Pepo Frick hat von einer «Exportinitiative» und auch von einem Wertungsbruch gesprochen. Ein Wertungsbruch ist für mich viel eher, den Status quo der heutigen Strafverfolgung zu belassen und zu zementieren. Die Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt, das wissen alle hier drinnen, ist einer potenziellen Strafverfolgung ausgesetzt. Auch wenn es totes Recht ist, per Gesetz ist es so. Ein Wertungsbruch ist auch im Wissen, dass die Motion, die im nächsten Traktandum behandelt wird, keine Implementierung finden wird und trotzdem dieser Initiative, die ein erster Gang und machbarer Schritt der Entkriminalisierung der Frau in Liechtenstein bedeutet, nicht zum Durchbruch verholfen wird.
Der Abg. Pepo Frick sprach auch von Verfassungswidrigkeit, nicht europakompatibel, staatspolitisch problematisch. Das sind eben auch Gründe, die dafür sprechen, dass die Regierung bei der Überweisung das noch einmal prüfen kann. Ich weiss nicht, wie er diese Behauptungen untermauert. Aber sie stehen einmal im Raum und die Regierung kann bei einer Überweisung auch diese Argumente einmal ansehen.
Er sprach auch davon, dass keine einzige Abtreibung mehr verhindert werden könne. Das ist eine hellseherische Begabung, die da der Abg. Pepo Frick anscheinend hat. Ich spreche ihm diese nicht ab, ich kann es auch nicht beurteilen, wie hellseherisch er da unterwegs ist. Wahrscheinlich erreicht die Motion von Pepo Frick genau das Gegenteil. Das ist, Herr Frick, tut mir leid, eine recht durchsichtige und billige Stimmungsmache, was Sie hier betreiben.
Ich votiere somit für die Strafbefreiung der Frauen, welche sich in einem akuten Schwangerschaftskonflikt befinden und einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen und unterstütze die Überweisung der Initiative an die Regierung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vieles wurde schon gesagt. Ich werde mich relativ kurz fassen: Ich anerkenne den guten Willen der Initianten. Ich kann der Initiative inhaltlich aber nicht zustimmen, vor allem weil keine Abwägung zwischen den gegenläufigen Interessen stattfindet, einerseits das Selbstbestimmungsrecht der Frau und andererseits der Schutz des ungeborenen Lebens. Durch die vollumfängliche Streichung des Weltrechtsprinzips wird zwar die Frau entkriminalisiert, ihr Selbstbestimmungsrecht wird geachtet. Das geht aber voll zulasten des Schutzes des ungeborenen Kindes. Sämtliche Barrieren fallen, wenn man in den richtigen Staat geht. Es gibt viele Staaten, die kennen keine Fristen. Es gibt viele Staaten, die kennen sehr lange Fristen. In Europa zum Beispiel Holland, da kann man bis zur 24. Woche abtreiben. Also man darf nicht davon ausgehen, dass, wenn wir so eine Initiative gutheissen, eine Abtreibung dann nur bis zur 12. Woche stattfinden wird. Die ist dann bis ultimo möglich. Das muss man sich einfach bewusst sein.
Deutschland definiert die Strafbarkeit von Auslandstraftaten gegen inländische Rechtsgüter. Das ungeborene Kind ist ein inländisches Rechtsgut. Man muss sich einfach Folgendes bewusst sein: Es ist nicht eine Frage der Durchsetzung, die sich uns heute stellt, sondern eine Wertungsfrage. Und diese Wertungsfrage wird in der vorliegenden Initiative meines Erachtens zu einseitig gemacht.
Was ich aber kann, ist der Überweisung der Initiative an die Regierung zustimmen. Die Regierung soll prüfen, ob es Verbesserungsvorschläge gibt und einen Alternativvorschlag unterbreiten, der auch schon konkret auf die flankierenden Massnahmen eingeht. Wir brauchen einen ausgewogenen Vorschlag. Der Regierungschef hat nach dem Abstimmungswochenende gesagt, dass eine glaubwürdige, mehrheitsfähige politische Lösung gefunden werden muss. Und ich denke, das ist auch mit viel Arbeit verbunden und die Regierung hat die Kapazitäten und soll in der Pflicht sein, da etwas auszuarbeiten. Der Erbprinz hat von sich aus auch angekündigt, eine Lösung anzustreben, dass das Thema seines Erachtens nicht von der politischen Agenda weg ist. Für mich ist der Erbprinz nun in der Pflicht. Ich habe eine klare Erwartungshaltung an den Erbprinzen. Wenn man zwei Vorschläge ablehnt, dann darf man auch erwarten, dass man eine Lösung präsentiert erhält. Der Erbprinz hat aber auch schon in Ansätzen angekündigt, in welche Richtung er dies sieht. Und ich vertraue, dass da noch was kommen wird. Für mich macht es aber keinen Sinn, dass wir heute entscheiden, auch nicht über die Motion. Ich möchte einfach, wenn wir diese sensible Frage einer Entscheidung zuführen, dass alle Lösungsvorschläge auf dem Tisch sind und sich dann ein jeder entscheiden kann. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte vorausschicken, sämtliche Votanten zu diesem Thema bis anhin - davon bin ich überzeugt - haben sich grundsätzlich sehr grosse Gedanken gemacht zu diesem Thema. Und man könnte sich aus diesem Thema schleichen per Knopfdruck: Ja oder nein. Aber ich sage ganz einfach, der Abg. Pepo Frick hat mir eigentlich aus dem Herzen gesprochen. Ich kann sein ganzes Votum vollumfänglich unterstützen. Für mich ist es wirklich ein ethisches Dilemma, wenn wir sagen: Abtreibungen bei uns nicht, aber geht 200 m weiter rechts, geht über den Rhein, und dann ist das nicht mehr strafbar. Das ist für mich als einfacher Bürger mit einem einfachen Gedanken nicht nachvollziehbar. Ich werde diese Initiative nicht unterstützen.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich kann es vorwegnehmen: Ich werde diese Initiative auch nicht unterstützen. Ich bin auch der Meinung, dass die Bestrafung der Frau eine unhaltbare Situation ist. Nichtsdestotrotz ist die heutige Realität so, dass die Bestrafung nie vollzogen wurde. Es ist aber auch ein Punkt, der uns immer wieder daran erinnert, dass wir hier noch ein offenes Thema haben, dass wir hier eine Lösung finden müssen. Und für mich ist demgegenüber auch unhaltbar, dass wir mit dieser Initiative damit das Thema gänzlich verschwinden lassen wollen. Für mich ist das keine Lösung, in Liechtenstein das Thema totzuschweigen und im Ausland soll das in Ordnung sein. Es ist ein Totschweigen der Tatsache, dass Frauen in Liechtenstein im Ausland eine Abtreibung ausführen lassen, aus welchen Gründen auch immer. Und das möchte ich in der Form keineswegs unterstützen.
Ich akzeptiere, dass vielleicht jetzt noch nicht der Zeitpunkt für eine Lösung wie in unseren Nachbarländern ist. Die Volksabstimmung hat mir das gezeigt, obwohl ich eine Befürworterin der Initiative war. Der richtige Zeitpunkt wird kommen. Ich denke, das Thema wurde in diesem Jahr intensiv diskutiert und das kann man auch so nicht wieder verschwinden lassen, ausser eben, man macht Quasi-Lösungen. Und diese vorliegende Initiative ist für mich wirklich keine Lösung. Und somit werde ich der auch nicht zustimmen.
Wo ich noch einen Punkt habe - aber das wird so die Richtigkeit haben. Ich habe mich gefragt, wenn ich den Gesetzestext anschaue, müsste das nicht eine Motion sein? Aber ich denke mal diejenigen, die das eingereicht haben, wissen das. Ich kann mir nicht vorstellen, die Initiative in der Form zu überweisen, dass die Regierung etwas daraus macht. Also eine Vorlage, die von der Regierungsseite kommt? Soll das ein Anstoss, ein Auftrag sein? Wenn ich Gesetzesartikel habe, die vollumfänglich hier stehen, dann ist das so wie ich es haben will, das heisst, normalerweise eine Motion. Aber das überlasse ich denen, die das unterstützen. Für mich kommt das so nicht in Frage.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Meines Erachtens kann das in dieser Form zur Überarbeitung an die Regierung überwiesen werden. Abg. Gerold Büchel
Besten Dank, Herr Landtagspräsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Als Mitinitiant dieser Initiative möchte ich auch noch ein paar Worte sagen. Ich habe schon bei der Initiative «Hilfe statt Strafe» ausgeführt, dass ich mir gut vorstellen kann, auch weitere Schritte zu unterstützen, wie dies diese Initiative tut. Es gibt für mich ganz klare Gründe, wieso ich diese Initiative mit unterschrieben habe.
Vielleicht einen Schritt zurück: Wir hatten eine Volksabstimmung und die muss man auch zur Kenntnis nehmen. Die war zwar knapp, aber sie war doch klar. Das heisst, ein Souverän - und der zweite Souverän hat es auch ausgeführt - hat dieser Initiative «Hilfe statt Strafe» nicht zugestimmt. Und das ist unsere Ausgangslage. Man hat natürlich auch in diesem Zuge gesagt, aber es ist Handlungsbedarf da, und den kann ich unterstützen. Diese Interpretation habe ich auch. Ich habe das schon bei der Vordiskussion mit der Vertreterin der Initiative «Hilfe statt Strafe» gesagt, dass die Problematik des Abs. 2 bei der vorgängigen Vorlage ein Problem sein wird. Und das hat sich bewahrheitet. Und ich sehe zum heutigen Zeitpunkt keinen Grund, wieso ich glauben sollte, dass das bei der Motion, die im nächsten Traktandum steht, nicht auch wieder ein Problem geben sollte. Das heisst, für mich ist aus heutiger Sicht absolut unklar, ab wann eine Vorlage mehrheitsfähig ist. Und das hat für mich gewisse Konsequenzen.
Nun ist sehr schade, die Argumentation des Abg. Pepo Frick zerreisst diese Initiative in der Luft. Ich sehe das nicht ganz so kritisch wie er das sieht. Ich sehe in der Initiative die Chance, vor allem mit der Überweisung zur Regierung, einen Schritt zu machen, der sicher gehen sollte, weil wie weit man gehen kann, das wissen wir heute nicht. Wir wissen es nicht beim Souverän 1 und wir wissen es auch nicht beim Souverän Nr. 2. Das heisst, ich bin eigentlich der Meinung, dass, auch wenn die Regierung noch die Möglichkeit erhält, diese Initiative anzupassen, auf Verfassungsmässigkeit zu überprüfen, dass dann zumindest ein Schritt in vernünftiger Zeit machbar sein sollte. Und das ist für mich die Hauptüberlegung. Ich denke, die Entkriminalisierung ist ein Anliegen, die alle haben. Und der Schritt sollte machbar sein. Zu jedem weiteren Schritt habe ich keine Ahnung, ob das in diesem Land mehrheitsfähig ist. Und da muss ich den Motionären einfach sagen: Sie riskieren, dass wir dort bleiben, wo wir sind. Und ich weiss nicht, ob sie das als bevorzugte Variante sehen würden, dass auch die Kriminalisierung gemäss Weltrechtsprinzip weiter aufrechterhalten wird. Weil ob die Motion mehrheitsfähig ist beim Souverän 1 und beim Souverän 2, das wissen Sie nicht. Und diese Interpretation, die es da gibt, ob der Einfluss des Fürstenhauses hier entscheidend war, teile ich nicht. Wenn man sich die Daten ansieht, dann kann man da in beide Richtungen argumentieren.
Zu den Ausführungen des Abg. Batliner wäre für mich dann einfach noch die Frage, ob das nicht auch bei der jetzt gültigen Variante ein Problem wäre oder auch umgekehrt gesagt: Wenn diese Motion umgesetzt würde, müsste die dann auch ein Weltrechtsprinzip vorsehen, damit die Argumentation nicht auch bei anderen Vorlagen zum selben Schluss käme?
Bei der Initiative «Hilfe statt Strafe» hat man uns gesagt: Das war über acht Jahre erarbeitet, gut durchdacht und das ist die beste Lösung. Ich war ein wenig überrascht, dass von derselben Seite innerhalb von kürzester Zeit ein neuer Vorschlag gekommen ist. Als diese Arbeitsgruppe ins Leben gerufen wurde - ich war nicht Teil der Arbeitsgruppe - hat man ihnen vorgeworfen, dass es wohl scheinheilig oder grössenwahnsinnig ist, in so kurzer Zeit einen besseren Vorschlag auszuarbeiten wie die Leute das in acht Jahren gemacht haben. Wenn man konsequent wäre, müsste ich diese Frage jetzt auch wieder stellen, obwohl es sich auf ein bestehendes Recht stützt.
Ich denke, Handlungsbedarf ist vorhanden. Ich denke aber auch, wir sollten uns überlegen, was im politischen Prozess machbar ist und in welchen Schritten. Entsprechend wäre es für mich gut, wenn es möglich wäre, zumindest einen Schritt vorher zu machen, bevor die Motion umgesetzt oder überprüft wird. Und da habe ich mir auch sagen lassen, das ist nicht unbedingt Praxis oder sehr viel mit Arbeit verbunden. Aber ich bin kein Jurist und auch nicht in der Regierung, aber wenn ich wünschen dürfte, würde ich gerne einen ersten Schritt machen, der ganz sicher mehrheitsfähig ist, damit man zumindest die Entkriminalisierung hinkriegt, und sich danach über die Fristenlösung unterhält, weil da wissen wir nicht, ob die mehrheitsfähig ist oder nicht. Im Umkehrschluss, direkt auf die Fristenlösung, da wird es Pro und Kontra geben. Ich denke, man sieht es auch in dieser Runde. Da wird es Ja und Nein geben. Und ob es mehrheitsfähig ist, wissen wir hier drin nicht und auch nicht beim Volk. Aber ich glaube, dass ein Zwischenschritt eigentlich mehrheitsfähig sein sollte. Und es wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Entsprechend mein Wunsch: Eine zeitliche Ordnung. Ich habe aus den Voten gehört, dass es nicht möglich ist. Ich werde dieser Initiative zustimmen in der Ausführung, wie sie die Frau Vizelandtagspräsidentin Renate Wohlwend ausgeführt hat. Und je nachdem, wie diese Abstimmung ausgeht, werde ich entscheiden, ob ich die Motion unterstützen werde oder nicht. Weil grundsätzlich bin ich bezüglich Fristenlösung ein wenig offener wie das viele der Mitinitianten dieser Initiative sind. Aber wie gesagt, glauben tue ich nur, dass wir diesen Schritt hinkriegen. Bei allen anderen denke ich ist es offen. Und da zu weit zu gehen birgt einfach die Gefahr, dass wir dort bleiben, wo wir heute sind. Und das wäre für mich die schlechteste Lösung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich direkt meinem Vorredner Gerold Büchel anschliessen. Ich werde versuchen, noch ein/zwei Gesichtspunkte weiter ins Feld zu führen. Es steht ein Antrag auf Überweisung an die Regierung im Raum. Ich nehme es vorweg, ich werde diesem zustimmen. Ich gebe auch zu, das ist nicht meine Lieblingslösung hier. Das ist kein Geheimnis. Ich werde aber nachher auch Ihrer Motion zustimmen. Das ist ja das Schizophrene in diesem System, wie wir es haben, dass ich zwei Vorschlägen, die wahrscheinlich entgegensätzlicher nicht sein könnten, zustimmen werde.
Was ist unser eigentliches Ziel? Das Ziel ist, und ich denke, da sind wir uns alle einig in dieser Runde, die Entkriminalisierung der Frau. Ein schönes Sprichwort sagt: Viele Wege führen nach Rom. Ich habe bis jetzt aber wenige Wege gefunden, die zu einer Lösung führen in dieser Sachfrage. Das heutige Recht ist meiner Meinung nach unhaltbar - mit dieser Strafandrohung, die nicht verfolgt wird. Das ist meiner Meinung nach totes Recht, das hier im Strafgesetzbuch steht und das sollten wir beheben. Was aber ist die beste Lösung? Die beste Lösung gibt es schlichtweg nicht. In dieser höchst emotionalen Frage muss wirklich jede/jeder für sich entscheiden: Wo bin ich überhaupt dabei?
Viel eher sollte man sich die Frage stellen: Was ist wünschenswert und was ist realpolitisch umsetzbar bzw. realisierbar? Wir sind in einem politischen System mit zwei Souveränen. In diesem Spannungsfeld müssen wir - gerade in dieser heiklen Frage - trotz allem eine Verbesserung für die Frauen in Liechtenstein herbeiführen. Ich muss es ehrlich sagen, mir sind fast alle Lösungen recht, welche eine Verbesserung der heutigen Situation mit sich bringen.
Dann hat der Abg. Pepo Frick so verfassungs- und strafrechtliche Probleme, die er da sieht, ins Feld geführt. Genau aus diesem Grund werde ich der Überweisung an die Regierung zustimmen, dass diese Sachen abgeklärt werden und wir wirklich eine Lösung kriegen, die eine Verbesserung gegenüber dem heutigen Missstand meiner Meinung nach herbeiführt. Noch einmal: Ich werde bei diesem Traktandum und auch beim Traktandum 6 meine Zustimmung erteilen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass eine Gesetzesinitiative für die Regierung verbindlich ist, während sie bei einer Motion einen grösseren Spielraum hat.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich möchte zurückkommen auf das Votum des Abg. Dr. Pepo Frick. Er hat von Wertungsbrüchen gesprochen und diese geortet in der Initiative. Ich möchte einfach den Ball zurückgeben und erwidern, dass bei der Motion, die beim nächsten Traktandum eingebracht wird, ganz sicher ein Wertungsbruch zu orten ist. Denn das Ziel aller Vorstösse ist ja, Abtreibungszahlen zu reduzieren. Das ist ein erklärtes Ziel, auch aller Arbeitsgruppen. Und wenn dann eine Motion eingebracht wird, die von Vornherein keine Chance hat auf Erfolg, denn sie wird nicht sanktioniert, wenn das so kommt, wird das nicht sanktioniert werden, das ist bereits verlautbart, und auf der anderen Seite wird argumentiert, es sollten Abtreibungszahlen reduziert werden und die Abtreibung wird aber als einzige Problemlösung im Schwangerschaftskonflikt präsentiert, wenn ich die Motion richtig verstehe.
Es ist auch nicht so, dass unser Land in der gesellschaftspolitischen Frage des Schwangerkonflikts kneift, wie der Abg. Pepo Frick sagt, oder dass die Initianten in dieser Frage kneifen. Ganz im Gegenteil. Die Initiative enthält ein ganz klares Bekenntnis, eine Wertung des Lebens in jedem Zeitpunkt von Anfang an. Und gekniffen wird hier nicht, wenn von flankierenden Massnahmen die Rede ist, um aus dem Schwangerschaftskonflikt positive Lösungswege aufzuzeigen. Kneifen würden wir, wenn wir die Augen verschliessen, Schwangerschaftskonflikte in Abrede stellen, wenn wir so tun würden, als würde es sie nicht geben. Dem ist aber nicht so. Ich denke, mit dem Vorschlag der Initiative ist eine weiterreichende Lösung zu erreichen als nur durch eine reine Fristenregelung. Eine Fristenregelung, wie Sie es vorbringen werden im nächsten Traktandum, beinhaltet ja an Lösungsmöglichkeiten einfach gar nichts als eine Abtreibung, die straffrei sein soll. Das ist sehr schwach als Lösungsvorschlag für einen Konflikt.
Ich denke, es müssten neben der Strafbefreiung der Frau positive Wege aufgezeigt werden, wie man aus dem Konflikt herauskommen kann im Interesse aller Beteiligten. Wenn Sie vorschlagen, eine Fristenregelung in Liechtenstein einzuführen nach europäischem Standard, dann frage ich Sie, welchen Standard Sie meinen. Wir hatten hier die österreichische Lösung vorliegen. Sie wurde vom Landtag, Fürst und Volk abgelehnt, hauptsächlich weil sie einen arg diskriminierenden Artikel in Bezug auf Behinderte enthielt. Die schweizerische Lösung sieht anders aus. In Deutschland haben wir wieder eine andere Lösung. Und wenn Sie von einer europäischen Lösung, von einer Fristenregelung mit europäischem Standard sprechen, dann nehme ich einfach an, dass Sie damit grundlegend die Meinung vertreten, dass in einer bestimmten Anzahl Schwangerschaftswochen der Abbruch straffrei sein soll. Und dann würde mich interessieren, wo Sie da die Grenze setzen wollen, zum Beispiel bei der 12. Woche und nicht bei der 13. Woche.
Sie sagen auch, ein besserer Schutz des Lebens könne nicht durch ein Abtreibungsverbot gewährleistet werden. Da gebe ich Ihnen Recht. Gleichzeitig sage ich aber auch, durch die Einführung der Fristenlösung, und nichts anderes als das, wird das auch nicht erreicht. Wir verschieben nicht die Probleme, wir haben sie auf dem Tisch und wir möchten sie bearbeiten. Die Initiative spricht ganz klar von flankierenden Massnahmen, die gesetzt werden müssen. Das ist ein Hauptteil der Initiative.
Die Frau Abg. Doris Beck hat behauptet, dass wir das Thema verschwinden lassen wollen. Das ist nicht der Fall. Ganz im Gegenteil. Die Initiative zeigt auf, auch in ihrer Begründung, dass das Thema bearbeitet werden soll, und zwar aktiv bearbeitet werden soll. Vielleicht mit Lösungen, die in anderen Ländern so nicht vorliegen, indem eben Hilfs- und Unterstützungsmassnahmen geleistet werden. Und nicht nur eine Strafbefreiung beim Abbruch, sondern auch Hilfsmassnahmen und Unterstützungsmassnahmen geleistet werden, um einen positiven Ausgang aus dem Schwangerschaftskonflikt zu ermöglichen. Das nenne ich keine Quasi-Lösungen, das sind vielleicht ungewohnte Lösungen. Ich würde aber die Regierung anhalten, beauftragen, bitten, sich sämtliche Lösungsmöglichkeiten zu überlegen, dem Landtag zu präsentieren und nichts auszulassen, auch wenn es anfänglich noch so unmöglich erscheint.
Zum parlamentarischen Instrument, ob Initiative oder Motion, kann man geteilter Meinung sein. Es gibt Beispiele, dass auf diesem Weg, also über eine Initiative, welche an die Regierung zur Überarbeitung überwiesen wird, auch schon politische Themen abgehandelt wurden in der Vergangenheit. Es ist nicht das Instrument, das in erster Linie wichtig ist, sondern der Geist, der dahinter ist. Und wenn wir uns einig sind, dass die Regierung das bearbeiten soll, dann wird diese Initiative so, wie sie heute ist, zur Bearbeitung im Lichte der heutigen Debatte überwiesen werden. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich werde mich nicht inhaltlich äussern. Es wurde meiner Meinung nach alles gesagt. Ich kann mich zu 100% vor allem dem Votum der Abg. Doris Beck anschliessen. Ich unterstütze die Initiative aus den gleichen Gründen nicht.
Ich habe mich gemeldet, weil ich eine Frage habe, und zwar an die Abg. Marlies Amann-Marxer. Sie haben den Motionären mitgeteilt, dass ihre Motion sinnlos sei, weil sie nicht sanktioniert wird. Wissen Sie denn, ob die Initiative sanktioniert wird?Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte auch kurz eine Replik zum Votum der Abg. Marlies Amann-Marxer geben: Ich höre es, ich sehe es, ich spüre es, ich fühle es, bei uns im Land darf es keine Abtreibung geben. Punkt, fertig. Gehen Sie doch bitte - das ist jetzt die Botschaft, die ich höre - 200 m nach rechts über den Rhein und dann ist das Problem gelöst. Das nenne ich «fremdschämen».Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. An den Abg. Rainer Gopp: Nein, ich weiss nicht, ob diese Initiative sanktioniert wird. Das weiss ich nicht. Aber was ich weiss ist, dass eine Fristenlösung nicht sanktioniert wird. Das ist öffentlich bekannt.
An den Abg. Harry Quaderer: Ich kann Ihnen einen Teil meines Votums noch einmal vorlesen, wenn Sie wünschen, aber es wird nichts nützen. Und es wird auch nicht so sein, dass Sie mich verstehen, denn Sie wollen mich vermutlich nicht verstehen. Die Botschaft ist natürlich nicht, dass Abtreibungen im Ausland durchgeführt werden sollen, wenn wir sie hier verbieten. Das ist nicht die Botschaft.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich glaube, die Argumente sind soweit erschöpft. Ich gebe das Wort noch dem Abg. Pepo Frick und möchte dann der Regierung Gelegenheit zur Stellungnahme geben.Abg. Pepo Frick
Keine Angst, ich denke, die Argumentationen haben sich wirklich erschöpft. Aber meine Frage wurde nicht beantwortet. Ich habe die konkrete Frage an die Initianten gestellt: Haben die Initianten die Verfassungsfrage im Vorfeld geklärt?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Soweit ich das in der Debatte mitbekommen habe, haben die Initianten erklärt, dass die Überweisung der Initiative an die Regierung eben den Sinn hat, diese Frage dann zusätzlich noch zu klären. Oder habe ich das falsch verstanden?Abg. Pepo Frick
Ich bin davon ausgegangen, dass das eigentlich die Pflicht oder die Aufgabe der Initianten gewesen wäre. Aber man darf mich korrigieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort vorerst noch an den Abg. Peter Hilti.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Nur ganz kurz: Soll ich Sie nachher fragen, Herr Abg. Pepo Frick, haben Sie die Motion verfassungsrechtlich überprüfen lassen? Vielleicht ja, ich weiss es nicht. Aber ich denke, da können wir jetzt hin und her diskutieren. Das bringt uns nicht weiter. Wir wollen alle gemeinsam eine Lösung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Nun gebe ich das Wort weiter an die Regierung.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich habe die Debatte jetzt auch mitverfolgt und habe mehrfach gehört, dass der Hohe Landtag die Absicht hegt, mitunter diese Initiative der Regierung zu überweisen. Das ist sein gutes Recht. Der Landtag hat diese Möglichkeit gemäss Art. 10 des Geschäftsverkehrsgesetzes. Der Art. 10 des Geschäftsverkehrsgesetzes bietet dann aber auch den Geltungsbereich einer Überweisung. Und da muss ich Sie enttäuschen, die Regierung wird nicht alternative Lösungen vorschlagen können. Die Regierung wird nicht Alternativen prüfen können. Die Regierung ist lediglich und kann nur dazu verpflichtet werden, wenn wir uns ans Gesetz halten wollen, zum Inhalt der Vorlage, wie sie hier Ihnen präsentiert wurde, und zu den dazu gestellten Fragen Stellung zu nehmen. Damit wird es dann auch die Verfassungsfrage mitunter sein, die wir zu behandeln haben. Wenn Sie das wollen, was Sie beabsichtigen, dann müssen Sie ein anderes parlamentarisches Mittel wählen. Dafür gibt es die Motion, dafür gibt es das Postulat, aber dafür ist nicht die Initiative das geeignete Mittel. Und wenn alle eine gute Lösung wollen, dann wäre eigentlich meine - aber das ist meine persönliche Empfehlung: Ziehen Sie diese Initiative zurück, machen Sie ein Postulat oder machen Sie eine Motion, lassen Sie die Regierung umfassend abklären all diese Bereiche, vom strafrechtlichen Bereich, vom Gesundheitsbereich, vom familienpolitischen Bereich. Und dann hat die Regierung einen umfassenden Auftrag und kann Ihnen auch alternative Lösungen präsentieren. Die Frage ist meines Erachtens nicht geeignet, um gesetzgeberische Schnellschüsse zu produzieren. Wenn der Landtag einen solchen Auftrag erteilen will, dann muss er sich aber auch meines Erachtens an die eigenen Geschäftsverkehrsregeln halten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Herr Regierungschef, da irren Sie sich gewaltig. Der Landtag kann eine solche Initiative der Regierung überweisen und die Regierung kann - das kann sie, das hat auch die Vergangenheit schon gezeigt, das habe ich selbst schon miterlebt - einen eigenen Bericht und Antrag an den Landtag stellen. Nur - und jetzt kommt das «nur» -, die Initianten müssen dann ihre Initiative zurückziehen. Und das ist technisch und auch so - wie ich meine - rechtlich möglich.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Vielen Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Also für mich wäre das in Ordnung, wenn es in diesem Rahmen drin gemacht wird. Aber auch dazu gibt es schon wieder unterschiedliche Meinungen. Ich denke, es gibt zwei parlamentarische Vorstösse, die hier sind. Ich würde mir einfach wünschen, dass man die vielleicht chronologisch hintereinander machen könnte. Aber ich weiss nicht, wie die Regierung dazu steht.
Ein Punkt noch betreffend die Verfassungsmässigkeit. Da gebe ich Ihnen Recht. Das ist so ein Thema und ich hoffe, wir können das bei der nächsten Initiative, die noch kommen wird, Corporate Governance, auch wieder aufnehmen, aber auch im Speziellen bezüglich Landtagsreform. Weil der Landtag und jeder parlamentarische Vorstoss hat leider nicht den Unterbau, um solche Sachen wirklich zu prüfen. Also mal zumindest so nicht, dass sie sagen: Okay, ist das ein Verfassungsrechtler, der das geprüft hat? Wir können das eigentlich nur der Regierung übergeben und sagen: Okay, prüfen Sie auf Verfassungsmässigkeit - und das machen wir in diesem Schritt auch. Aber ich würde mir auch wünschen, dass wir bei der Landtagsreform vielleicht mal ein wenig Mut zeigen und sagen: Wir wollen jetzt einfach ein paar Ressourcen, um solche Dinge abklären zu können. Diese Diskussion kommt jedesmal wieder, wenn wir einen politischen Vorstoss haben: Ist die Form okay? Ist die Länge okay? Ist alles abgeklärt? Ich möchte einmal fragen: Wie sollen wir das denn tun? Ausser wir haben gerade die Leute in der Arbeitsgruppe drin, die diese juristische Kompetenz mitbringen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Noch einmal: Es gilt das Geschäftsverkehrsgesetz. Und wenn es in der Vergangenheit anders gewesen ist, finde ich das der Debatte und der Wichtigkeit dieser Vorlage nicht angemessen. Ich finde, es hat zwar eine ausreichende Debatte stattgefunden hier, es hat eine ausreichende Debatte stattgefunden mit der Bevölkerung, aber eine breite Vernehmlassung zu diesem Thema mit alternativen Vorschlägen hat es nie gegeben. Und wenn Sie das tun wollen, dann beauftragen Sie die Regierung. Aber dazu müssten Sie diese Initiative meines Erachtens klarerweise zurückziehen. Ansonsten wird die Regierung halt zu dieser Initiative und zu diesen Fragen dieser Initiative Stellung beziehen können. Alles andere ist meines Erachtens nicht möglich. Ich weiss auch nicht, warum Sie an diesem formalen Mittel der Initiative so hängen. Es ist ja kein Problem, erteilen Sie uns heute den Auftrag, ziehen Sie die Initiative zurück und wir werden das umfassend entsprechend dann abklären.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte die Wortmeldung des Abg. Elmar Kindle vollauf unterstützen. Ich habe jetzt auch diese Initiative nicht im Kopf, bei der das so gehandhabt wurde, dass der Landtag der Regierung die Gesetzesinitiative überwiesen hat, und im Lichte der Debatte wurde dann diese von der Regierung überarbeitet. Und dann haben die Initianten bei der Lesung ihre Initiative zurückgezogen und beantragt, dass der Regierungsgesetzestext gelesen wird. Ich kann dies beibringen, wenn dies gewünscht wird, aber ich habe es jetzt im Moment nicht vor mir.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich denke der Fall, von dem Sie sprechen, Herr Abg. Kaiser, hatte mit Mietbeihilfen zu tun und war eine Initiative der Freien Liste. Da wurde das damals ganz genau so gehandhabt. Ein Präzedenzfall sozusagen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich möchte dem Herrn Regierungschef doch ein Stück weit Recht geben. Es ist zwar vorgekommen, wie hier auch angesprochen wurde, dass dieser Weg gewählt wurde, aber ich denke, es soll aber nicht am Verfahren scheitern. Die Thematik ist zu heikel, zu wichtig. Ich möchte die Initianten ganz konkret fragen: Warum ist es nicht möglich, jetzt zu unterbrechen und aus dieser Initiative eine Motion zu machen? Dann sind wir sauber unterwegs. Dann haben wir eine saubere Lösung und vielleicht auch irgendwann dann das Thema bereinigt. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Wenn es diesen Präzendenzfall geben sollte, dann gibt es diesen. Aber der macht es nicht besser, wenn sich der Landtag nicht an die eigenen Gesetze hält. Meines Erachtens sollten wir uns einfach daran halten. Ich finde das kein gutes Zeichen, wenn allein aus einem Präzendezfall der Landtag ein Recht ableitet, das auch in der Zukunft so zu tun. Lesen Sie den Art. 10 des Geschäftsverkehrsgesetzes. Der ist meines Erachtens klipp und klar formuliert. Ich weiss auch nicht, es sind sich ja alle einig, dass man das hier will, und dann sollte man doch der Thematik - die sehr emotional ist, die sehr wichtig ist und die eine sehr persönliche Angelegenheit für jeden Abgeordneten, aber auch für jedes Regierungsmitglied sein wird -, dass man dieser hier Rechnung trägt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Herr Präsident, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn wir die Sitzung für einige Minuten unterbrechen könnten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Okay, dann unterbreche ich die Sitzung jetzt für 25 Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (um 17:10 Uhr).
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort. Wir sind nach wie vor bei der Behandlung von Traktandum 5.
Ich gebe das Wort der Frau Landtgsvizepräsidentin Renate Wohlwend.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke Herr Präsident, dass Sie die Sitzung unterbrochen haben, sodass wir Gelegenheit hatten, die Köpfe zusammenzustecken und zu einer Entschliessung zu kommen. Wir haben auch die Landtagsprotokolle vom Juni 2007 und November 2008 konsultiert, um uns diesen Präzendenzfall in Erinnerzung zu rufen. Namens der Initianten wiederhole ich meinen Antrag, nämlich: Das Instrument der Initiative bestehen zu lassen, die Initiative an die Regierung überweisen zu wollen mit Bitte und Auftrag, im Lichte der heutigen Debatte eine Stellungnahme zu erarbeiten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es dazu Wortmeldungen?
Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Falls sich noch jemand findet in diesem Hohen Hause, beantrage ich namentliche Abstimmung.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Das würde ich unterstützen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gebe ich das Wort vorerst noch der Frau Regierungsrätin Aurelia Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Sollte nun diese Vorlage zu mir gelangen mit dem Auftrag, zu den im Rahmen dieser Debatte gestellten Fragen Stellung zu nehmen, dann möchte ich kurz zusammenfassen, wie ich mir das im Rahmen der heutigen Debatte notiert habe. Oberstes Ziel, das gemeinsame Ziel ist der Schutz des Lebens und die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu senken und das mit einer Strafbefreiung der Frau, also eine Entkriminalisierung der Frau ohne Fristenlösung mit Abschaffung des Weltrechtsprinzips. Oberstes Ziel ist es auch, die Hilfe und Unterstützung von Frauen, die sich in einem Konflikt befinden, anzuschauen, zu analysieren, ein gutes Umfeld zu schaffen, die Frage von möglichen Beratungsstellen abzuklären und die Aufklärungsarbeit auszubauen. Von einer Abgeordneten wurde noch das Thema der Nötigung angesprochen und dann gibt es noch das Thema der Verfassungsmässigkeit, das in einem solchen Rahmen zu prüfen wäre. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Pepo Frick
Ich bedanke mich für die Zusammenfassung der Regierungsrätin. Etwas habe ich vielleicht falsch verstanden. Sie hat «ohne Fristenregelung» gesagt. Es gab einige Votanten, die das Wort «Fristenregelung» auch in den Mund genommen haben und sehr wohl damit leben könnten, dass diese Lösung, die Sie of-fensichtlich uns bieten könnten, sollten - was für mich ja gar nicht möglich ist im Rahmen der Initiative. Aber ich denke, Sie dürfen das nicht so ausschliessen, wie Sie das jetzt gesagt haben, dass eine Lösung gefordert wird, ohne Fristenregelung. Sonst habe ich Sie falsch verstanden.Abg. Gerold Büchel
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Ich weiss nicht, wie viele dieses Wort in den Mund genommen haben, ich war aber einer davon. Das hat aber nichts mit der Initiative an sich zu tun. Ich verstehe den Auftrag der Initianten so, dass das ohne Fristenlösung ist. Das Thema «Fristenlösung» ist für mich ein anderer parlamentarischer Vorstoss, der unter anderem im nächsten Traktandum wäre. Aber ich bin nur einer von vielen, die hier ein Votum gehalten haben. Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich verstehe das so, dass die Regierung die Fragen der Debatte zu beantworten hat. Das steht auch so in Art. 10 des Geschäftsverkehrsgesetzes, dass die Regierung zum Inhalt der Vorlage und zu den im Landtag aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen hat. Und da gibt es ein Protokoll - und daran hat sich die Regierung zu halten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dieser Meinung bin ich auch.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Die Frage der Fristenlösung wurde debattiert. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass die Fristenregelung nicht Teil der Initiative und nicht Inhalt der Initiative ist.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Pepo Frick
Aber es war Teil der Diskussion. Und jetzt sind wir nicht mehr bei dieser wortwörtlichen Initiative, sondern wir sind in einer Diskussion. Und ich glaube nach wie vor, dass das nicht möglich ist. Da möchte ich den Herrn Regierungschef unterstützen. Ich glaube, diese Form ist für mich nicht möglich, aber wenn dieses Gesetz schon so verbogen wird - sage ich jetzt mal provokativ als Laie - dann müssen die Voten so entgegengenommen werden, wie sie hier auch gefallen sind, und dann zählen nicht mehr nur die Initianten. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Lesen Sie einfach, Herr Abg. Frick, Ihren eigenen Vorstoss vom 28. Mai 2008 einmal nach. Dazumal waren Sie zusammen mit Andrea Matt und Paul Vogt beteiligt, als genau dieser Vorgang so vorgenommen wurde gemäss Geschäftsordnung Art. 10.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident, auch wenn ich penetrant bin. Die Regierung wird ja auch beraten müssen. Die Regierung wird auch eine Position sich kreieren müssen. Und da einfach so zu tun als, ob man jetzt eine Initiative und dann die Fragen beantworten muss und dann einfach alle Lösungen ausschliesst, die eben nicht Gegenstand dieser Initiative sind, das sehe ich eigentlich auch nicht so. Ich glaube, nur mit der Überweisung einer Initiative zur Stellungnahme, dazu müssen wir die Fragen beantworten. Und da sind Fragen von verschiedenen Votanten und Abgeordneten gestellt worden, die zum Teil unterschiedliche Lösungsansätze präsentiert haben. Und da jetzt so zu tun, dass dann diese Fristenlösung kein Thema ist, das sehe ich nicht, auch wenn ich damit nicht gesagt habe, dass ich ein Anhänger der Fristenlösung bin. Wenn, dann müssen wir umfassend alle Fragen beantworten, und das tun wir, und dann kann der Landtag mit dieser Beantwortung etwas tun. Und deshalb noch einmal: Es ist halt in Gottes Namen das falsche parlamentarische Mittel. Wenn Sie uns einen konkreten Auftrag erteilen wollen, dann müssen Sie eine Motion machen. Dann ist die Regierung an diese Debatte gebunden und dann müssen wir Ihnen eine Lösung präsentieren im Lichte dieser Debatte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Jetzt werden hier schon ein wenig komische Dinge gedreht. Fakt ist und klar ist, wir haben eine Initiative und da ist oberstes Gebot die Entkriminalisierung oder die Strafbefreiung der Frau. Das Zweite ist die Beratung und das Dritte ist die Verfassungsmässigkeit. Nicht mehr und nicht weniger. Und wenn ein Abgeordneter oder auch zwei sagen, eine Fristenlösung hier auch noch einzupacken, dann ist es nicht die Intention der Initianten, ganz klar. Und es braucht 13 oder 14 Stimmen, nicht mehr und nicht weniger. Und wenn es durchkommt, dann hat die Regierung den Auftrag, wie die Frau Regierungsrätin Aurelia Frick es ausgeführt hat. Ob sie dann noch Stellung nimmt, ob sie noch zur Zwölf-Wochen-Frist noch eine Stellungsnahme macht oder etwas dazu sagt, ist ihr überlassen. Sie muss es nicht tun. Sie muss de facto auch keine Stellungnahme abgeben. Sie muss gar nichts tun. Sie kann und sie wird von uns aufgefordert. Was sie daraus macht, ist ihr selbst überlassen. Und wenn es in den Landtag zurückkommt, haben wir diese Initiative wieder auf dem Tisch und dann kommt es darauf an, was wir bekommen. Dann können wir das übernehmen oder wir werden die Initiative des Landtags wieder bringen. So einfach ist die Geschichte.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte ergänzend zum Abg. Elmar Kindle noch ausführen, dass es auch damals genau diesen Weg gab. Es gab einen Bericht und Antrag - damals mit der Nr. 134/2008. Die Regierung hat Ergänzungen gemacht und das Beste ist, wenn ich Andrea Matt von damals zitiere, die unter den Initianten war: «Ich danke im Namen aller Initianten der Regierung für die Ausführungen und Erklärungen im Bericht» - das ist das aus der Debatte heraus. «Wir übernehmen gerne den Gesetzesvorschlag der Regierung und beantragen deshalb in 1. Lesung anstelle des Initiativtextes den Vorschlag der Regierung zu lesen». Das ist der Vorschlag und damals war Dr. Klaus Tschütscher Justizminister. Und damals ist es gegangen. Das ist genau der gleiche Vorgang.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte auch noch einmal unterstreichen, dass die Fristenregelung nicht Bestandteil dieser Initiative ist. Und alle Voten - ich habe sehr genau zugehört, aber das Protokoll wird das natürlich belegen - alle Voten, die das Wort oder den Terminius «Fristenregelung» mit eingeschlossen haben, waren etwa so abgefasst, wie: «Ich kann mit einer Fristenregelung auch leben» oder das wurde erwähnt «eigentlich würde ich gerne» oder so, aber nicht etwa als Diskussionsbeitrag, der irgendwie auf diese Initiative Bezug genommen hätte. Also der Ausdruck «Fristenregelung» ist mehrfach gefallen und wir wissen ja auch, dass es mehrere Abgeordnete hier im Raum gibt, die gerne eine Fristenregelung hätten, aber es ist nie in dem Sinn als Frage gestellt worden. Wenn wir auf den Auftrag zurückkommen: Das, was hier als Frage gestellt worden ist, geht als Auftrag an die Justizministerin, und nicht irgendwelche Erwähnungen während der Debatte.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Pepo Frick
Ich bin zwar nur Mediziner, aber ich sitze jetzt seit sieben Jahr hier. Ich war bei dieser Initiative, die jetzt der Abg. Johannes Kaiser erwähnt hat, selbstverständlich auch zugegen. Damals wurde hier in der ganzen Runde über diese Initiative diskutiert. Wir haben sehr gut zugehört. Wir waren einverstanden mit den Anregungen dieses Hohen Hauses und in dieser Situation haben wir, bevor das an die Regierung überwiesen wurde, haben wir uns einverstanden erklärt mit der Änderung. So, jetzt frage ich Sie: Was für eine Änderung zu diesem Text, den ich hier vorliegen habe, haben Sie Sieben jetzt? Das müssen Sie jetzt sagen und dann wird diese Initiative leicht abgeändert überwiesen und dann kommt sie nach formaler Prüfung zurück an den Landtag. Das ist der Weg, den ich kenne und man darf mich korrigieren. Was Sie meiner Meinung nach falsch machen jetzt: Sie glauben, Sie überweisen das jetzt à fonds perdu und die Regierung macht etwas mit dieser Initiative. Wenn Sie Änderungsvorschläge oder Änderungsanträge jetzt haben, sagen Sie es jetzt: Wir ändern den Text ab hier und dann wird der abgeändert überwiesen. Das ist möglich, aber es ist nicht möglich nach meinen Informationen, dass die Regierung an dieser Initiative herumdoktert. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke. Wir halten den Text, so wie er jetzt ist, aufrecht. So haben wir das in der Pause besprochen. Und der Antrag lautet, dass die Regierung eine Stellungsnahme im Lichte der Debatte erarbeiten möge.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nochmals das Beispiel bringen von 2008: Damals hat die Initiative, die im Juni 2007 eingebracht wurde, verschiedene Diskussionen ergeben. Und dann ist es nicht so, wie das der Abg. Pepo Frick jetzt dargestellt hat. «Die Regierung folgt unserem Vorschlag», heisst es dann weiter bei der Anpassung der Einkommensgrenzen ergänzend zur Initiative. Und weiter geht es: Im Unterschied zur Vorlage und Initiative schlägt die Regierung vor usw.
Da sind Sachen von der Regierung eingebracht worden. Das ist nicht so, dass eigentlich der Auftrag so eng formuliert wurde, wie das der Abg. Pepo Frick jetzt darstellt. Und zudem gibt es einen Bericht und Antrag. Im Bericht und Antrag kann die Regierung zu allem Stellung nehmen. Was sie dann im Gesetzestext hineinschreibt, ist es aus dem Lichte dieser Debatte. Sie kann auch Stellung nehmen zur Fristenlösung, wenn Einzelne das angesprochen haben. Da hindert ja nichts daran. Deshalb ist es genau nach der Geschäftsordnung Art. 10. Es gibt einen Bericht und Antrag und dann einen Gesetzestextvorschlag. Die Initianten können entscheiden, wir nehmen diesen Gesetzesvorschlag oder wir nehmen unseren eigenen Vorschlag. Und dann gibt es wieder eine 1. und 2. Lesung und die Initianten können wiederum Sachen hineinreklamieren.Abg. Marlies Amann-Marxer
Ich finde es jetzt schwer erträglich, dass die Debatte überhaupt nicht mehr um das Thema geht, sondern wir betreiben hier Haarspalterei. Es ist hinlänglich bekannt, was die Initianten wollen. Die Initiative soll an die Regierung überwiesen werden und die Regierung wird um eine Stellungnahme gebeten. Und sie kann da hineinschreiben was sie will.
Ich möchte das Votum der Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend unterstützen und ich möchte zur Abstimmung gelangen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich würde das eigentlich auch vorschlagen, dass die Initianten noch einmal ihren Antrag klar formulieren und dass dann darüber abgestimmt wird.
Aber ich gebe das Wort noch der Frau Regierungsrätin Aurelia Frick.Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Noch einmal kurz zur Debatte, die jetzt gerade läuft: Ich werde so, wie es im Gesetz vorgesehen ist, zum Inhalt der Vorlage und zu den hier aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit der Vorlage Stellung nehmen, wenn Sie zum Abstimmungsergebnis gelangen, dass das zur Regierung kommt und ich zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Vorlage an Sie gelangen soll.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Mein demokratie-politisches Verständnis deckt sich mit fast den meisten Abgeordnten in diesem Landtag. Aufgeworfene Fragen sind aufgeworfene Fragen und wir werden zu allen aufgeworfenen Fragen in dem Moment dann Stellung beziehen und nicht selektiv, wie das Einzelne hier gemeint haben. Das halte ich doch für eine sehr bedenkliche Sichtweise.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Vorerst gebe ich das Wort noch dem Abg. Elmar Kindle.Abg. Elmar Kindle
Jetzt muss ich schon noch etwas sagen, Herr Regierungschef. Ich meine, was heisst hier bedenklich? Ich meine, Sie greifen hier wieder Abgeordnete an. Ich meine, im Lichte der Debatte - und die Initianten haben ein ganz klares Signal gesendet, sie wollen die Strafbefreiung und sie wollen, so wie es aussieht, den kleinsten gemeinsamen Nenner. Nicht mehr und nicht weniger. Und da hat - und das sage ich Ihnen jetzt offen und ehrlich - eine Fristenregelung nichts zu suchen. Die Regierung kann Stellung dazu beziehen, sie kann etwas ausführen, das ist keine Frage, aber so zu tun, als ob wir alles ausschliessen wollen - das war meine Botschaft. Die Initianten sind hier federführend. Und wenn es zum Durchbruch verhelfen sollte, wenn die Regierung es bringt, dann ist das eben der kleinste gemeinsame Nenner. Und das ist politische Realität. Nicht mehr und nicht weniger. Und seien Sie bitte einfach nicht blauäugig. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Ja, wer jetzt wen angreift, das ist jetzt auch eine Frage, wenn man nun Blauäugigkeit vorwirft. Aber das ist auch ein Stil. Wir werden zu allen Fragen Stellung nehmen und die Regierung ist nicht aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag nachher zu bringen. Überhaupt nicht. Wir werden zu den Fragen Stellung beziehen. Und wenn sich daraus ein Vorschlag für eine neue Gesetzesbestimmung ergibt, dann werden wir das tun, und wenn das nicht der Fall ist, werden wir das nicht tun. Und vordergründig werden wir zunächst einmal die Hausaufgaben machen, die eigentlich die Initianten machen müssten, nämlich die Verfassungsmässigkeit prüfen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen. Dann kommen wir zur Abstimmung: Ich bitte die Frau Landtagsvizepräsidentin freundlicherweise noch einmal den Antrag vorzutragen.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Ich stelle den Antrag, die Initiative, wie Sie Ihnen vorliegt, ohne jegliche Abänderung, sondern so im Text, wie sie jetzt vorliegt, an die Regierung zu überweisen mit der Bitte und dem Auftrag, die Regierung möge im Lichte der heutigen Debatte eine Stellungnahme dazu erarbeiten.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Sie haben den Antrag gehört. Wir haben eine namentliche Abstimmung beschlossen. Ich rufe die einzelnen Abgeordneten auf und ich bitte Sie dann, entweder mit ja oder mit nein zu antworten. Ich gehe alphabetisch vor.Abg. Marlies Amann-Marxer
JaAbg. Christian Batliner
JaAbg. Manfred Batliner
JaAbg. Doris Beck
NeinAbg. Jürgen Beck
NeinAbg. Gisela Biedermann
JaLandtagspräsident Arthur Brunhart
NeinAbg. Gerold Büchel
JaAbg. Peter Büchel
NeinAbg. Albert Frick
JaAbg. Pepo Frick
NeinAbg. Doris Frommelt
JaAbg. Rainer Gopp
NeinAbg. Peter Hilti
JaAbg. Johannes Kaiser
JaAbg. Elmar Kindle
JaAbg. Werner Kranz
NeinAbg. Peter Lampert
JaAbg. Wendelin Lampert
JaAbg. Gebhard Negele
NeinStv. Abg. Dominik Oehri
NeinAbg. Harry Quaderer
NeinStv. Abg. Leander Schädler
JaAbg. Thomas Vogt
JaLandtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
JaLandtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist der Überweisung im Sinne des Antrages mit 15 Stimmen stattgegeben.
Danke. Damit haben wir das Traktandum 5 abgeschlossen. -ooOoo-