Kleine Anfragen Beantwortung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, nachdem wir sämtliche Traktanden der April-Sitzung 2011 abgehandelt haben, würde nun noch die Beantwortung der Kleinen Anfragen durch die Regierung folgen. Aber wie ich es vorher schon erwähnt habe, ist das unter diesen Umständen natürlich nicht möglich. Ich ersuche die Regierung, die Kleinen Anfragen bis spätestens Freitagmittag schriftlich zu beantworten, die Beantwortung an das Landtagssekretariat zu richten, das diese Antworten dann per Email verteilen wird. Falls es Zusatzfragen gibt, bitte ich Sie, diese Zusatzfragen an das Landtagssekretariat zu richten, das dann das Nötige vornehmen wird. Selbstverständlich werden die Antworten auf die Kleinen Anfragen als auch die Antworten auf die Zusatzfragen in das Landtagsprotokoll aufgenommen und somit auch öffentlich gemacht.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Plenum?
Das ist nicht der Fall.
Dann danke ich Ihnen sehr herzlich für die Mitarbeit. Ein Dankeschön auch allen Personen hinter den Kulissen.
Hiermit schliesse ich die Sitzung und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.Ende der April-Sitzung 2011 (um 19:55 Uhr).
Regierungschef Klaus Tschütscher
Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abg. Doris Beck betreffend :
Betreffend die Finanzierung von wichtigen strategischen Investitionsprojekten stützt sich die Regierung auf den im März 2009 abgeschlossenen Koalitionsvertrag zwischen den in der Regierung vertretenen Parteien. Dort wird festgehalten, dass ein begrenzter Abbau der Staatsreserven nur in aussergewöhnlichen Krisenzeiten und im Zusammenhang mit einmaligen ausgaben- oder einnahmenseitigen Zukunftsinvestitionen möglich ist. Insofern kann es also durchaus eine Parallelität zwischen Haushaltssanierung und grossen strategischen Investitionen geben, wenn diese von den politischen Instanzen als notwendige Zukunftsinvestitionen erachtet werden.
Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Johannes Kaiser betreffend :
Die Regierung kann keine Verletzung der Geschäftsordnung feststellen. Der zitierte Art. 37 der Geschäftsordnung bezieht sich auf die Einreichung und Bekanntgabe der Interpellation. Für die Beantwortung der Interpellation kommt Art. 38 Abs. 3 Geschäftsordnung zum Tragen, welcher festhält, dass die Regierung «in der Regel bis zur übernächsten Landtagssitzung» antwortet. Die Interpellationsbeantwortung wird dem Landtag im Mai zur Behandlung vorgelegt.
Zusatzfrage des Abg. Johannes Kaiser zum Thema Interpellationsbeantwortung zum IWF:
Die Interpellation betreffend IWF wurde von der FBP in der Dezember-Landtagssitzung 2010 eingebracht. Die übernächste Landtagssitzung wäre genau genommen der März-Landtag 2011. Bei der Anwendung der notwendigen Kulanz und der Interpretation «in der Regel» sind wir spätestens im April-Landtag. Die Geschäftsordnung des liechtensteinischen Landtags ist diesbezüglich unmissverständlich klar. Ist dies keine Verletzung der Geschäftsordnung, wenn dem Landtag die Interpellationsbeantwortung IWF immer noch nicht vorliegt?
Beantwortung der Zusatzfrage des Abg. Johannes Kaiser zum Thema Interpellationsbeantwortung zum IWF:
Nein, dies ist keine Verletzung der Geschäftsordnung. Die Februar-Sitzung kann nicht gezählt werden, da es sich hierbei um die Landtagseröffnung handelt und bei dieser neben der Thronrede und den Bürogeschäften nie Sachgeschäfte gelesen werden. Zweitens ist die Auslegung des Begriffs «in der Regel» sehr eigenwillig, wenn diese so wie in der Fragestellung erfolgt. «In der Regel» bedeutet nicht, dass es lediglich einen Aufschub um eine weitere Sitzung gibt, sondern die Beantwortung vom jeweiligen Sachgeschäft abhängt. Eine Klarstellung in dieser Frage ist aber im Rahmen der Reform der Geschäftsordnung des Landtags sicherlich vorgesehen.
Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Pepo Frick zum Thema :
Die Agenda 2020 ist aus der Überlegung heraus entstanden, dass ein Regierungsprogramm mit einem zeitlichen Fokus von vier Jahren den bestehenden politischen Aufgaben auf Regierungsebene nicht gerecht wird. Daher hat sich die Regierung entschlossen, eine auf 10 Jahre angelegte Strategie mit konkreten Zielsetzungen zu formulieren und für jede Zielsetzung entsprechende Handlungsfelder zu definieren. Die Agenda 2020 wurde der Öffentlichkeit im Herbst 2010 vorgestellt. Trotz des Anspruchs auf Langfristigkeit ist die Agenda 2020 kein statischer Wegweiser. Sie wird periodisch überprüft und rollend weiterentwickelt. Die Agenda 2020 ist damit der strategische Kompass für die Entwicklung des Landes aus Sicht der Regierung, in dessen Entwicklung sich alle einbringen können.
Mit Schreiben vom 3. November 2010 hat die Regierung die Amtstellenleiterinnen und Amtsstellenleiter, die Vorsteherkonferenz, die Universität Liechtenstein, die Präsidentenrunde (Verbände) sowie auch die politischen Parteien und die Landtagsfraktionen mittels persönlichen Schreiben über die Agenda 2020 in Kenntnis gesetzt. Im Laufe der letzten Monate sind Stellungnahmen von vier Verbänden, den Gemeinden sowie der Universität Liechtenstein bei der Regierung eingegangen. Von allen genannten Institutionen wurde die Agenda 2020 in hohem Masse begrüsst und als wichtig für die Gestaltung der Zukunft Liechtensteins erachtet. Die genannten Institutionen haben sich weiters bereit erklärt, ihren Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2020 zu leisten. Dabei wurden auch bereits konkrete Vorschläge und Themen zu den Zielsetzungen vorgebracht. Zwischenzeitlich haben schon verschiedene Umsetzungsworkshops stattgefunden. Der Einbezug bzw. eine Rückmeldung des Landtags liegt in der Hand und Verantwortung des Landtags selbst. Es bleibt diesem aufgrund der Traktandierungshoheit unbenommen, die Agenda 2020 auf die Tagesordnung einer Landtagssitzung zu setzen.
Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Wendelin Lampert zum Thema :
Grundsätzlich wird auf den dritten Absatz der Antwort der Kleinen Anfrage vom März-Landtag verwiesen. Dieser lautet wie folgt: «Eine moderne und gleichberechtigte Familienpolitik will die besten Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass jede Familie diejenige Form wählen kann, die sie gerne möchte. Traditionelle und veränderte Familienformen sollen gleichberechtigt ihren Platz in Liechtenstein haben. Die Regierung leistet Familienförderung ausser durch infrastrukturelle Familienleistungen auch durch finanzielle und steuerrechtliche Familienförderung und durch (familienpolitische) Sozialleistungen. Familienförderung im Sinne der Familienpolitik besteht aus einem Gesamtpaket von Handlungsfeldern und Massnahmen. Die Regierung strebt eine gerechte Verteilung der finanziellen Aufwendungen an. Um dies zu erreichen, wurden Analysen der wichtigsten öffentlichen Institutionen in der Familienpolitik in Auftrag gegeben mit dem Zweck, die Betriebswirtschaftlichkeit zu analysieren, um Optimierungsmassnahmen einleiten zu können. Anschliessend werden die Leistungsvereinbarungen mit den verschiedenen Trägern überarbeitet und mit Wirkungszielen und Indikatoren ergänzt. Die Analysen dienen auch als Entscheidungsgrundlage für ein zukünftiges Finanzierungssystem.»
Demgegenüber hat sich mit der Präsentation des neuen Familienleitbildes und des Massnahmenkataloges «Kind 2011» nichts verändert. Um Transparenz und Effektivität der Leistungen zu erreichen, wird das Ressort gemäss Massnahmenkatalog neue Leistungsvereinbarungen mit Wirkungszielen und Indikatoren mit den Institutionen abschliessen. Diese Massnahme betrifft die Eltern nicht, da sie keine Vertragspartner sind.
Zusatzfrage des Abg. Wendelin Lampert zum Thema Familienleitbild:
Wie kann gegenüber Eltern, welche die Betreuung selbst erbringen, plausibel argumentiert werden, dass ihre Leistung dem Staat nichts wert ist, und auf der anderen Seite die ausserhäusliche Betreuung mit CHF 15'008 durch den Staat subventioniert wird?
Beantwortung der Zusatzfrage des Abg. Wendelin Lampert zum Thema Familienleitbild:
Der Staat anerkennt die Leistungen aller Eltern. Die Regierung will die besten Rahmenbedingungen für die unterschiedlichen Familienformen in Liechtenstein schaffen, unter anderem durch verschiedene finanzielle Förderungen. Die aktuelle Familienpolitik sieht jedoch ein Familiengeld, so wie es dem Landtag vorgelegen ist, nicht vor. Der Betrag von CHF 15'008 geht an die Träger der Kinderbetreuung, zusätzlich erbringen die Eltern Leistungen in Form von Elternbeiträgen. Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Werner Kranz zum Thema :
Per Ende 2010 wurden gemäss Vereinbarung über die Infrastrukturplanung des Ausbaus der internationalen Eisenbahnverbindung Feldkirch/Buchs SG auf dem Staatsgebiet des Fürstentums Liechtenstein einschliesslich einer «S-Bahn FL.A.CH» für Planungsleistungen seitens Liechtenstein CHF 836,117.95 ausgegeben. Nachdem nun eine erste Kostenschätzung für das Gesamtprojekt vorliegt, wird die Regierung in den nächsten Monaten mit den involvierten Partnern in Verhandlung über die Finanzierung treten.
Beantwortung der Kleinen Anfrage des stellv. Abg. Dominik Öhri zum Thema :
Im jährlich stattfindenden Arbeitsgespräch der Regierungen Vorarlbergs und des Fürstentums Liechtenstein wurden traditionsgemäss auch Verkehrsthemen besprochen. In diesem Jahr haben sich die Regierungen gegenseitig insbesondere über die beiden Projekte Verkehrslösung Feldkirch Süd und grenzüberschreitende S-Bahn FL.A.CH orientiert. Das Positionspapier der Regierung aus dem Jahr 2009 hat selbstverständlich noch Gültigkeit. Diese Position hat die Regierung auch in ihrer Stellungnahme zum Inhalt des geplanten UVP-Verfahrens eingebracht.
Beantwortung der Kleinen Anfragen des Abg. Gebhard Negele zum Thema :
Nachdem das Strassensystem zu Hauptverkehrszeiten zunehmend an die Leistungsgrenze kommt, werden künftig bedeutende Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur notwendig sein. Da heute eine Eisenbahnlinie vorhanden ist, aber für die Interessen Liechtenstein derzeit nicht wirkungsvoll genutzt werden kann, stellt das Projekt S-Bahn FL.A.CH eine realistische und zukunftsfähige Alternative zur Verkehrsabwicklung im kritischen Korridor Buchs – Schaan – Nendeln – Schaanwald - Feldkirch dar.
Mit an die Bahnhaltestellen angebundenen Buslinien wird ein grosser Teil Liechtensteins sowohl im Unterland als auch im Oberland erschlossen. Die S-Bahn hat sich bereits in vergleichbaren Agglomerationen, zum Beispiel im Vorarlberger Rheintal, als sehr effizientes und wertvolles Verkehrssystem erwiesen. Aufgrund dessen wurde die S-Bahn FL.A.CH mit der späteren Weiterführung nach Sargans und Chur auch als Schlüsselvorhaben in der Agglomeration Werdenberg – Liechtenstein definiert und wird auch von allen Gemeindevorstehern unterstützt.
Beantwortung der Kleinen Anfrage der stellv. Abg. Marion Kindle-Kühnis zum Flyer Die Regierung erachtet es als wichtig, die Bevölkerung über den Stand des Projektes S-Bahn FL.A.CH umfassend zu informieren. Ziel der Informationskampagne ist es, mittels Diskussionsveranstaltungen, Informationen in den Medien und einem Wettbewerb für die Namensgebung des Projektes, das Projekt vorzustellen und die Rolle einer möglichen S-Bahn im Gesamtmobilitätskonzept aufzuzeigen. Die Kosten für Konzeption, Gestaltung, Herstellung und Versand des angesprochenen Flyers betragen CHF 7'500. Die weiteren Wettbewerbskosten betragen CHF 1'500. Die finanziellen Mittel sind für das Jahr 2011 budgetiert.
Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Peter Hilti zum Thema :
Das Projekt zum Ausbau der Bahnstrecke zwischen St. Margrethen und Lauterach hat keine direkten Auswirkungen auf das Projekt S-Bahn FL.A.CH. Beim genannten Projekt handelt es sich vor allem um ein länderübergreifendes Hochwasserschutzprojekt, verbunden mit Lärmschutzmassnahmen und kleineren Ausbauten für den Schienenpersonennahverkehr.
Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Pepo Frick zum Thema :
Zu Frage 1: Die LKW beziehen aktuell 62% Kernenergie (2010).
Zu Frage 2: Die LKW haben Lieferverträge mit Partnern, die auch Kernanlagen betreiben. Hierzu kann gesagt werden, dass beinahe alle Energielieferanten an Atomkraftwerken beteiligt sind oder diese selber betreiben.
Zu Frage 3: Die LKW vertreten die Ansicht, dass, sofern auf den Import von Atomstrom verzichtet wird, zertifizierte Herkunftsnachweise (z.B. «Naturemade Basic») angewendet werden sollten. Der Preis dieser Zertifikate (z.B. LiStrom NATUR) beträgt aktuell 2Rp/kWh (durchschnittlicher Strompreis in Liechtenstein ca. 8Rp/kWh). Das heisst der Strompreis würde sich in diesem Fall auf 10Rp/kWh erhöhen. Günstige Zertifikate aus dem Ausland zu beziehen wird von den LKW abgelehnt, weil dies nicht zu einer Erhöhung der ökologischen Energieerzeugung dient, sondern lediglich die Stromkennzeichnung innerhalb der EU-Länder verschiebt.
Zu Frage 4: Das Pumpspeicherwerk ist unabhängig von der Herkunft des Stroms, der zum Pumpen benötigt wird, wirtschaftlich interessant. Die LKW beabsichtigen auch Nicht-Atomstrom als Pumpenergie einzusetzen.
Zu Frage 5: Die Liechtensteinische Landesverwaltung bezieht LiStrom NATUR für das Regierungsgebäude, das Jugendhaus Malbun und das Schädlerhaus Vaduz (ca. 235'500 kWh pro Jahr).
Regierungsrätin Aurelia Frick
Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abg. Diana Hilti zum Thema :
Zu Frage 1: Seitens der Regierung wurde bislang keine Grundsatzentscheidung über den Beitritt zu dem als «Lugano-Übereinkommen» bekannten Übereinkommen vom 16. September 1988 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen gefasst.
Das Ressort Justiz hat schon in der Vergangenheit – schwerpunktmässig in den Jahren 1995 und 2002 – Abklärungen bezüglich mögliche Auswirkungen eines Beitritts getätigt. Diese Abklärungen werden fortgesetzt. Zu Frage 2: Es ist mir bewusst, dass das geltende Trustrecht Mängel aufweist. Auf Grund des derzeitigen hohen Anpassungsdrucks auf den Finanzplatz ist allerdings eine umsichtige Vorgehensweise angezeigt. Es gilt, den Marktakteuren angemessene Zeit für die notwendigen Anpassungen zu gewähren und sie nicht durch eine Kumulation von Projekten mit weiterem Anpassungsbedarf über Mass zu belasten.
Bezüglich einer allfälligen Revision des Trustrechts wurde bislang von der Regierung keine Grundsatzentscheidung gefasst.Regierungsrätin Renate Müssner
Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Peter Büchel zum Thema :
Vorgängig der Beantwortung der Fragen ist darauf hinzuweisen, dass diese nicht vertieft vorgenommen werden kann. Die Erarbeitung des Agglomerationsprogramms resultiert in einem nun vorliegenden über 200-seitigen Schlussbericht. Die relevanten Zusammenhänge sind im Rahmen einer Kleinen Anfrage kaum ausführlich zu erläutern.
Sofern der Hohe Landtag das wünscht, kann seitens des Ressorts das Angebot gemacht werden, diesen in einer eigenen Veranstaltung über den Stand und die Erkenntnisse des Agglomerationsprogramms vertieft zu informieren.
Zu Frage 1: Ziel der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der sechs Werdenberger sowie aller Liechtensteiner Gemeinden, des Kantons St. Gallen sowie dem Land Liechtenstein ist eine regional abgestimmte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung. Damit soll erreicht werden, dass sich die Massnahmen in der Orts- und Verkehrsplanung derartig ergänzen, dass eine gegenseitige positive Beeinflussung erfolgen kann und damit die einzelnen Massnahmen selbst eine möglichst hohe Effizienz aufweisen können.
Stärken der Region und damit auch des Landes Liechtenstein sind
- die Autobahn als starkes MIV-Rückgrat, mit dem die Dörfer auch von Durchgangsverkehr entlastet werden;
- die kleinräumigen Verkehrsbeziehungen;
- die intakten Kleinzentren mit dem funktionalen und geografischen Zentrum Buchs-Schaan-Vaduz.
Schwächen der Region und damit auch des Landes Liechtenstein sind
- das fehlende überregionale ÖV-Rückgrat, durch das es zum Wettbewerbsnachteil gegenüber dem MIV bei Binnen-, Quell- und Zielverkehr kommt;
- die talquerende fehlende Abstimmung bei den Anschlüssen von Bus und Bahn sowie
- die Anfälligkeit der Fahrplanstabilität bei den Bushauptachsen.
Zudem kommt es beim MIV wie beim ÖV zu Zeitverlusten durch die Überlastung der Rheinübergänge in Pendlerspitzen und Kapazitätsengpässen. Die geringen Baudichten sowie die fragmentierte Siedlungsstruktur führen zu weiten Distanzen und einer schlechten Anbindung an den ÖV.
Bezüglich der S-Bahn FL.A.CH hält der Bericht fest: Das S-Bahnprojekt FL.A.CH ist integrierter Bestandteil des Agglomerationsprogramms Werdenberg-Liechtenstein. Sie soll mit der S-Bahn St. Gallen, die 2014 eingeführt wird, die überregionale Anbindung sicherstellen. Damit schafft die neue S-Bahn-Achse FL.A.CH eine Voraussetzung für die deutliche Attraktivitätssteigerung des regionalen öffentlichen Verkehrs und trägt damit zur Bewältigung des steigenden grenzquerenden Pendlerverkehrs bei. Als Rückgrat nimmt sie die Funktion des Grobverteilers wahr, an dessen Haltepunkten das untergeordnete Busnetz ausgerichtet wird, als Mittelverteiler senkt sie die Reisezeiten des ÖV über grössere Distanzen innerhalb der Region und schafft einen attraktiven Anschluss an die Bahnknoten in Sargans und Feldkirch mit der Möglichkeit einer Verlängerung über Sargans und Feldkirch hinaus. Damit wird die übergeordnete Erreichbarkeit der Agglomeration im Bahnbereich deutlich verbessert.
Voraussetzung für die angestrebte Wirkung ist allerdings die möglichst umfassende Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf die Bahnhaltepunkte, wie sie im Teilkonzept Siedlung und Landschaft formuliert wird.
Zu Frage 2: Vor wenigen Tagen hat die abschliessende Vernehmlassung des Schlussberichts bei den Gemeinden sowie den betroffenen Amtsstellen und Fachorganisationen begonnen. Ziel ist es, das genehmigte Agglomerationsprogramm Ende dieses Jahres beim Schweizer Bund einzureichen und damit auch Investitionszuschüsse für die Region zu generieren. Zudem finden derzeit auch Informationsveranstaltungen für die Gemeinderäte der betroffenen Gemeinden statt. Damit sollen diese über den aktuellen Stand informiert werden.
Zu Frage 3: Derzeit verfügen Triesen, Schaan, Gamprin-Bendern und Ruggell über Gemeinde- bzw. über Teilrichtpläne, während 3 Gemeinden (Balzers, Eschen, Vaduz) derzeit an der Erarbeitung dieses Planungsinstruments sind, mit dem die gewünschte räumliche Entwicklung für das Gemeindegebiet festgelegt wird. Die Gemeinde Mauren setzt derzeit die Ortsplanungsrevision um, die unter dem Namen MURON entwickelt wurde.
Die Regierung verfügt seit dem Jahre 2007 über das Steuerungsinstrument des Landesrichtplans und hat diesen vor Kurzem überarbeitet. Dabei wurde dessen Bereich Verkehr mit dem im Jahre 2008 verabschiedeten Mobilitätskonzept 2015 abgeglichen und die neue Fassung des Landesrichtplans Ende März 2011 von der Regierung genehmigt.
Diejenigen Kunden, die einen Landesrichtplan in Ordnerform besitzen, werden die überarbeiteten Blätter sowie den Plan in den kommenden Wochen zugestellt erhalten. Zugänglich wird der aktuelle Landesrichtplan – die Karte sowie der ergänzende Text – auch auf der Homepage der Stabsstelle für Landesplanung unter www.llv.li sein.
Zu Frage 4: Grundsätzlich unterliegt die Ansiedlungspolitik der Gemeindeautonomie. Es ist demzufolge primär Aufgabe der Gemeinden, sich entsprechend ihrer gewünschten Ansiedlungspolitik zu positionieren. Im Rahmen des Projektes 11eins wurde vor einiger Zeit ein entsprechender Prozess lanciert. Dies wurde bei der Erarbeitung des Agglomerationsprogramms berücksichtigt, aufgenommen und die Interessen abgestimmt. Auf regionaler Ebene wird Buchs-Schaan-Vaduz als Zentrum einen Entwicklungs-Schwerpunkt bilden.
Zu Frage 5: Arbeitsplatz-Schwerpunkte sowie die im S-Bahn-Projekt FL.A.CH geplanten Haltestellen wurden abgestimmt und koordiniert. Unter Berücksichtigung des aktuellen S-Bahn-Projektes sind dies in Liechtenstein insbesondere Mauren-Schaanwald, Eschen-Nendeln, Schaan Forst und Schaan Zentrum. Ziel des Agglomerationsprogramms ist es gerade, diese funktionalen Zusammenhänge zu berücksichtigen und damit die Effizienz zu steigern.
Zu Frage 6: Unabhängig einer Schwerpunkt-Ausrichtung einer Gemeinde muss festgehalten werden, dass die Linienführung der S-Bahn im jetzigen Projekt definiert ist. Es geht derzeit also nicht darum, Gemeinden – unabhängig ihrer zukünftigen Ausrichtung - mit der Bahn neu zu erschliessen. Wie aber bereits ausgeführt wurde, besteht das Agglomerationsprogramm nicht nur aus dem S-Bahn-Projekt FL.A.CH. Der grosse Mehrwert gegenüber einem reinen «Verkehrsprojekt» ist im Agglomerationsprogramm, dass neben diesem überregionalen öffentlichen Verkehrsmittel auch die regionale Bus-Feinverteilung, der Langsam- und Fussverkehr sowie der MIV mit der Siedlungsentwicklung abgestimmt wurde. Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abg. Diana Hilti zum Thema :
Zu Frage 1: Der Regierung sind das Unternehmen und die angebotenen Dienstleitungen bekannt.
Zu Frage 2: Im Rahmen des Besuchs des österreichischen Gesundheitsministers Stöger im Mai letzten Jahres waren auch Vertreter der Firma Vamed nach Vaduz eingeladen worden, um im Rahmen eines Workshops ihr PPP-Modell zu präsentieren. Bei diesem Workshop waren alle Regierungsmitglieder, der Herr Landtagspräsident sowie die Frau Landtagsvizepräsidentin eingeladen. Teilgenommen hat seitens der Regierung und des Landtags aber nur die zuständige Ressortinhaberin. Darüber hinaus waren zu diesem Workshop auch die verschiedenen Partner im liechtensteinischen Gesundheitswesen eingeladen.
Zu Frage 3: Die Regierung hat nach Prüfung des Geschäftsmodells entschieden, dass eine Zusammenarbeit mit der Firma Vamed für Liechtenstein nicht als bevorzugte Lösung weiterzuverfolgen ist.
Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abg. Diana Hilti zum Thema :
Der Regierung liegt kein Gesuch zur Errichtung einer solchen Privatklinik vor und damit auch nicht die in der Presse kolportierten Informationen über die möglich Ausgestaltung einer solchen Privatklinik. Daher kann die Regierung hier nicht auf die konkreten Fragen eingehen.
Die Regierung weist aber darauf hin, dass die mögliche Errichtung einer Privatklinik keinen Einfluss auf den geplanten Neubau des Landesspitals hat, da die stationäre und ambulante Grundversorgung durch die öffentliche Hand zu gewährleisten ist und Privatkliniken als gewinnorientierte Unternehmen in der Regel dieses Segment nicht besetzen.
Die Regierung weist auch darauf hin, dass sie gemäss Art.16c Abs.7 KVG Tarifverträge mit Einrichtungen des Gesundheitswesens schliessen kann, aber nicht muss. Dies wurde vor einigen Monaten auch durch den VGH bestätigt. Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Wendelin Lampert zum Thema :
Zu Frage 1: Eine solche Sitzung hat noch nicht stattgefunden.
Zu Frage 2: Die Regierung wird das nach Vorliegen eines Termins entscheiden.
Zu Frage 3: Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschliessend beantwortet werden, da zunächst die Position zwischen den beiden Tarifpartnern zum Vertrag zu klären ist.
Zusatzfrage des Abg. Wendelin Lampert zum Thema Arzttarif:
An welchem Termin wird diese Sitzung zwischen der Regierung, dem Krankenkassenverband und der Ärztekammer stattfinden?
Beantwortung der Zusatzfrage des Abg. Wendelin Lampert zum Thema Arzttarif:
Ein Termin steht noch nicht fest.
Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abg. Gisela Biedermann zum Thema :
Zu Frage 1: Liechtenstein besitzt momentan keine eigenständige Regelung im Bereich der Fortpflanzungsmedizin. Die Ausübung der Fortpflanzungsmedizin ist in Liechtenstein bewilligungspflichtig. Im Rahmen dieser Bewilligung wird als Auflage die Einhaltung des schweizerischen Fortpflanzungsmedizingesetzes vorgeschrieben.
Zu Frage 2: Das Institut hat sich an das schweizerische Fortpflanzungsmedizingesetz zu halten, dies wurde als Auflage für die Ausübung der Tätigkeit auferlegt.
Zu Frage 3: Gemäss der schweizerischen Gesetzgebung dürfen ausserhalb des Körpers der Frau nur so viele imprägnierte Eizellen zu Embryonen entwickelt werden, als innerhalb eines Zyklus für die Herbeiführung einer Schwangerschaft erforderlich sind; es dürfen jedoch höchstens drei sein. Der Embryo darf ausserhalb des Körpers der Frau nur so weit entwickelt werden, als es für die Einnistung in der Gebärmutter unerlässlich ist. Besteht bei einem Fortpflanzungsverfahren das erhöhte Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft, so darf das Verfahren nur durchgeführt werden, wenn das Paar auch mit der Geburt von Mehrlingen (maximal drei) einverstanden wäre. Deshalb ist ein Fetozid ausgeschlossen.
Zu Frage 4: Dem Institut wurden klare Auflagen auferlegt, sodass hier ausreichende Rechtssicherheit herrscht.
Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Pepo Frick zum Thema :
Die von Frau Stadträtin Lener an der Veranstaltung Vision Liechtenstein 2020 gemachte Aussage kann dahingehend präzisiert werden, dass derzeit durch das Land Vorarlberg die so genannte Umweltverträglichkeitserklärung erarbeitet wird. Mit dieser Umweltverträglichkeitserklärung wird vorgängig dem eigentlichen UVP-Verfahren dessen Untersuchungsrahmen festgelegt. Und in diesem Prozess der Festlegung hat Liechtenstein eine Stellungnahme zum Inhalt dieser Umweltverträglichkeitserklärung abgegeben.
Die Eckpunkte dieser Stellungnahme der Regierung vom 12. Februar 2011 sind: - Das Positionspapier der Regierung vom 3. November 2009 zur «Verkehrsplanung Feldkirch Süd» hat nach wie vor Gültigkeit.
- Die Datengrundlagen, Rahmenbedingungen, das Verkehrsmodell sowie die entsprechenden Schlüsse aus diesen Annahmen sollen plausibel hergeleitet und aufgezeigt werden. Zusätzlich soll der öffentliche Verkehr in das Modell einbezogen und die Auswirkungen auf diesen dargestellt werden.
- Es soll dargestellt werden, ob, wie und in welcher Form der Stadttunnel sowie das entsprechende Verfahren den Bestimmungen der Alpenkonvention unterliegen.
Zum Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung selbst wurde festgehalten, dass - die nahe liegenden Gemeinden im Liechtensteiner Unterland sowie die neuesten Infrastrukturbauten (Industriezubringer und Grosskreisel Schaan) in der räumlichen Abgrenzung des Untersuchungsrahmens berücksichtigt und vertiefte Darstellungen einzelner Ausbauvarianten des Stadttunnels verglichen werden sollen;
- die Untersuchungen zu Lärm sowie zur Luftgüte analog denen für den Raum Feldkirch vorgenommen werden und die Massnahmen im Bereich Lärm ein Informationskonzept für die betroffenen Liechtensteiner Gemeinden beinhalten sollen.
Zur Frage der Einsichtnahme kann festgehalten werden, dass es nicht üblich ist, Stellungnahmen zu diesem Zeitpunkt eines Verfahrens aktiv zu publizieren. Die Einsichtnahme ist jederzeit beim zuständigen Ressort möglich, dies auch im Hinblick auf die im Rahmen des UVP-Verfahrens selbst vorgesehene Mitbeteiligung der Öffentlichkeit. Regierungsrat Hugo Quaderer
Beantwortung der Kleinen Anfrage des stellv. Abg. Helmuth Büchel zum Thema :
Zu Frage 1: Am vergangenen Montag, den 11. April, tagte in Brüssel der EU-Rat der Justiz- und Innenminister. Beraten wurden unter anderem Solidaritätsmassnahmen zugunsten von Italien und Malta, die von den anderen Schengen-Staaten erwartet werden.
Die Regierung ist in diesem Zusammenhang bereit, im Rahmen des europäischen Lastenausgleichs eine Aufnahme von Personen aus einem Krisengebiet in Nordafrika in Erwägung zu ziehen. Über eine exakte Anzahl würde die Regierung nach erfolgter Konsultation durch die zuständigen europäischen Stellen, in Absprache mit den zuständigen Schweizer Behörden und nach dem Vorbild anderer europäischer Staaten entscheiden.
Zu Frage 2: Die Landespolizei wird zu unterschiedlichen Zeiten niederschwellig Kontrollen auf den Rheinbrücken nach Liechtenstein durchzuführen. In einer ersten Phase ist es ausreichend, wenn die Mitarbeiter der Landespolizei einen Blick in langsam vorbeifahrende Personenwagen werfen und die Insassen nur bei einem Verdacht genauer kontrollieren. Taxis, Lastwagen und Linienbusse sollen hingegen genauer kontrolliert werden, wobei die Linienbusse auch betreten werden können.
Eine überschaubare Anzahl Asylsuchender würde zunächst im Aufnahmezentrum in Vaduz untergebracht. Die Länge des Aufenthalts richtet sich nach Dauer und Ausgang des entsprechenden Asylverfahrens. Finanzielle Unterstützung erhielten sie als Asylsuchende in dem Mass, wie sie auch alle anderen Asylsuchenden in Liechtenstein erhalten.
Zu Frage 3: Asylgesuche, die in Liechtenstein eingereicht werden, sind unabhängig von der allfälligen Aufnahme Asylsuchender aus anderen Schengen-Staaten zu betrachten. Wer in Liechtenstein um Asyl ansucht, hat das Recht auf ein entsprechendes Verfahren, das im Anschluss an das Gesuch durchgeführt wird.
Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abg. Diana Hilti zum Thema :
Zu Frage 1: Analog des schweizerischen Berufsbildungsgesetzes wurde mit der Totalrevision des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2008 in Art. 26 Abs. 3 ausdrücklich festgelegt, dass sämtliche Bildungsverordnungen in vereinfachter Form im Sinne von Art. 11 des Kundmachungsgesetzes im Landesgesetzblatt kundzumachen sind. Die Kundmachung von Rechtsvorschriften in vereinfachter Form besteht in der Angabe des Titels sowie der Fundstelle oder der Bezugsquelle. Ausschlaggebende Gründe für eine Kundmachung in vereinfachter Form waren insbesondere der Umfang der kundzumachenden Bildungsverordnungen (zirka 150 Erlasse) sowie der jeweils eingeschränkte Adressatenkreis.
Jede Bildungsverordnung wird dementsprechend mit dem Titel sowie einem entsprechenden Hinweis auf eine Fundstelle und eine Bezugsquelle im Landesgesetzblatt publiziert. So können die Verordnungstexte nicht nur über die Internetseite des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung, sondern auch direkt beim Amt bezogen werden. Dies wird auch in der Schweiz so gehandhabt. Zu Frage 2: Diese Praxis soll aus den in der Antwort zu Frage 1 erwähnten Gründen nicht wieder geändert werden. Eine Praxisänderung würde jedenfalls eine Anpasssung von Art. 26 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes bedingen.-ooOoo-