Kleine Anfragen Beantwortung
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen nun zur Beantwortung der Kleinen Anfragen durch die Regierung.
Ich bitte den Herrn Regierungschef. Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage der Abg. Doris Beck zur zu beantworten: Ich habe anlässlich der Behandlung des Berichtes zur Realisierung der Informatik- und eGovernment-Strategie 2011 eine Beantwortung der Fragen zugesagt. Weil die Sitzung ja am 29. Mai war, haben wir noch das Protokoll abgewartet und deshalb konnten wir hier nicht schneller zu einer Antwort kommen.
Ich beantworte die Anfragen wie folgt: Wie im Bericht und Antrag ausgeführt, wird seit dem Jahr 2001 intensiv an der Umsetzung der Gesamtstrategie «eGovernment» gearbeitet. Dank der konsequenten Arbeit konnte mit www.llv.li, dem eGovernment-Auftritt der Liechtensteinischen Landesverwaltung, in den letzten Jahren ein Portal erstellt werden, das über permanent hohe Zugriffszahlen verfügt und gemäss der durchgeführten Kundenbefragung eine hohe Akzeptanz in der Öffentlichkeit besitzt. Entsprechende Details sind im Bericht und Antrag ebenfalls festgehalten. Ihre Frage nach dem aktuellen Stand der Strategieumsetzung kann derart beantwortet werden, dass die Phase «Publishing» als abgeschlossen zu betrachten ist, im Interaktions- und Transaktionsbereich bereits vielfältige Möglichkeiten angeboten werden und aus der Integrationsphase bereits erste Projekte umgesetzt sind.
Die umfassende Realisierung der Integrationsphase soll nun mit Hilfe der vom Landtag einstimmig zur Kenntnis genommenen Informatik- und eGovernment-Strategie 2011 angegangen werden. Der aktuelle Stand in diesem Prozess kann anhand der Zeitachse der im Anhang zum Bericht und Antrag zu findenden Projektübersicht festgestellt werden. Gemäss dieser Übersicht laufen derzeit die Projekte eGovernment-Gesetz, Grundlagen «Prozessmanagement», PKI Phase 2 «Interne Verbreitung», Formularmanagement sowie ECM Phase 1 «Ausländer- und Passamt».
Wie aus dieser Übersicht ebenfalls ersichtlich ist, laufen die Projekte PKI Phase 3 «Externe Verbreitung», ECM Phase 2 «LLV» sowie WebShop und ePayment erst zu einem späteren Zeitpunkt im Produktivbereich an. Im Hinblick auf eine bestmöglichste Synergienutzung werden die dementsprechenden Zielsetzungen aber bereits jetzt schon aktiv beobachtet bzw. dort wo möglich mit den Vorgänger-Projekten abgestimmt.
Bezüglich Gesamtarchitektur ist zu erwähnen, dass diese vom eGovernment-Steuerungsausschuss erarbeitet wurde, indem folgende Aspekte im Rahmen der Konzeption berücksichtigt und die daraus entstandenen Teilprojekte in Form von Abhängigkeitsmatrizen gegenseitig verknüpft und abgestimmt werden: - Eigene Erfahrungen sowie erkennbare Erwartungen und Bedürfnisse der internen und externen Kunden an ein eGovernment bzw. an die Informatik der Landesverwaltung. Dank der Beachtung dieser Aspekte ist der Einbezug der massgebenden Partner sichergestellt.
- Als weiterer Aspekt der Gesamtarchitektur galt die Beachtung von Themenstellungen, die sich aus dem internationalen Kontext ergeben (z.B. Projekte, Strategien und Standards in verschiedenen Bereichen wie Sicherheit und Anerkennung). Diese Themen werden vom Amt für Personal und Organisation bearbeitet, indem die Fachleute an entsprechenden EU- und EWR-Arbeitsgruppen-
- -Sitzungen teilnehmen und die Resultate aktiv in die laufende sowie strategische Planung eingebracht werden.
- Zu guter Letzt wurden die erarbeitete Gesamtarchitektur und deren einzelne Bestandteile mit führenden eGovernment-Ländern und deren Vorgehensweisen zur Realisierung umfassender eGovernment-Dienstleistungen abgestimmt. Diese Abstimmung konnte vom Amt für Personal und Organisation dank bereits bestehender Kontakte zu führenden Personen im Ausland vorgenommen werden. In diesem Rahmen wurde bestätigt, dass mit der erarbeiteten Strategie ein umfassendes Fundament konzipiert wird, in dem alle derzeit erkennbar wichtigen Themenstellungen für umfassende eGovernment-Dienstleistungen integriert sind.
Dann zu Ihrer Frage bezüglich der verlangten Komponenten: Die Informatik- und eGovernment-Strategie 2011 sieht den Bau einer modernen technischen Applikationsplattform (kurz TAP genannt) mit Software-Layering vor.
Die Layer stellen sicher, dass zukünftige Software einfacher und mit standardisierten Schnittstellen integriert werden kann. Für jeden Layer werden die Technologien definiert, welche zum Einsatz kommen dürfen. Andere Systeme werden in erster Linie mit einem bestehenden Service auf einem vorhandenen Layer via TAP-Interface angebunden.
Die so definierte Software-Architektur wird zudem in geeigneter Weise auf einer «nTier-Architektur» abgebildet. «nTier» bedeutet, dass die einzelnen Komponenten einer Applikation auf verschiedene Netzwerkzonen verteilt werden. So wird die Sicherheit gegenüber der heutigen Architektur weiter erhöht, was eine Grundvoraussetzung für transaktionsorientierte eGovernment-Anwendungen ist.
Aus diesen Gründen ist der Einsatz von Basisdiensten bzw. der von Ihnen erwähnten Komponenten eine unabdingbare Voraussetzung für die notwendigen Ausschreibungen.
Bezüglich Ihrer Frage zu Datenspeicherungskonzepten ist festzuhalten, dass der sicheren Datenverarbeitung grundsätzlich eine sehr hohe Bedeutung zukommt. Dabei ist sowohl die Datenverfügbarkeit, die Datenvertraulichkeit als auch die Datenintegrität zu beachten. Durch die sichere und redundante Auslegung der IT-Infrastruktur wird der Verfügbarkeit ebenso hohe Bedeutung zugemessen wie der beabsichtigten sicheren Kommunikationsinfrastruktur und IT-Verarbeitung. Diese Ziele werden durch die im Bericht und Antrag beschriebenen Projekte - Kommunikationsframework, Transaktionsplattform, Mail-Kommunikation sowie Online-Datenzugriff - realisiert. Dem Datenschutz wird - wie in jedem IT-Projekt - besondere Beachtung geschenkt, nicht zuletzt durch ein formalisiertes Bewilligungsverfahren, das unter anderem die Stabsstelle für Datenschutz miteinbezieht.
Ihre beiden Fragen zur Prozessthematik möchte ich zusammenfassen: Wie ich bereits im Rahmen der Beantwortung Ihrer Frage zur Gesamtarchitektur ausgeführt habe, wurde die Informatik- und eGovernment-Strategie 2011 basierend auf eigenen Erfahrungen, erkennbaren Erwartungen und Bedürfnissen sowie Vorgaben aus dem internationalen Kontext erstellt und anschliessend mit den Strategien führender eGovernment-Länder abgestimmt.
Diese umfassenden Vorarbeiten stellen sicher, dass eine möglichst breite Basis geschaffen wird, die dann für konkrete Projekte und die damit verbundenen Prozesse genutzt werden kann. Die Strategie spricht in diesem Sinne von Basisdiensten, die in vielen eGovernment- und anderen Anwendungen benötigt werden und somit entsprechend vielfältig für verschiedene Themenstellungen einsetzbar sind. Diese strategische Ausrichtung macht abgesehen von den damit verbundenen Vorteilen bezüglich Effizienz und Synergienutzung auch deswegen Sinn, weil sich im Zusammenhang mit der Realisierung von einzelnen Teilprojekten neue Möglichkeiten eröffnen, die auch in prozesstechnischer Hinsicht ganz neue Ansätze ermöglichen, die derzeit noch gar nicht abschliessend absehbar, geschweige denn bereits festgelegt sind.
Trotz dieser strategischen Ausrichtung, die die Fokussierung auf einzelne Spezialthemen und spezifische Bedürfnisse zu Gunsten von möglichst breit einsetzbaren Diensten eher in den Hintergrund stellt, wurden im Rahmen der Strategieerstellung wichtige Einzelthemen bereits auf deren Realisierungsmöglichkeit mit Hilfe der erarbeiteten Strategie geprüft. Mit der elektronischen Steuererklärung und der Dienstleistungsrichtlinie sind im Bericht und Antrag zwei solche Einzelthemen aufgeführt. Gleichzeitig wird in diesem Kapitel auch aufgezeigt, dass diese beiden Themen und die damit verbundenen Abläufe durch die in der Strategie festgehaltenen Basisdienste nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse realisierbar sind.
Zusätzlich zur Steuererklärung und zur Dienstleistungsrichtlinie kann in Zusammenhang mit Ihrer Frage nach der Prozessorientierung auch der Basisdienst «Formularmanagement» genannt werden. Im Rahmen dieses bereits laufenden Projektes wurden die umfangreichen Erfahrungen mit der bestehenden Formularlösung ausgewertet. Diese Auswertung umfasste neben Aspekten wie Benutzerfreundlichkeit oder Technik auch prozessorientierte Aspekte wie z.B. Formulareinreichungsarten. Diese Erfahrungen wurden in das Pflichtenheft für eine Formularlösung eingearbeitet und somit sind unter anderem auch Prozessthemen im Rahmen der Evaluation berücksichtigt.
Im Zusammenhang mit Ihrer Frage bezüglich Aufbau von neuem fachlichen Know-how möchte ich festhalten, dass die permanente Aus- und Weiterbildung des bereits vorhandenen Personals in der Landesverwaltung und speziell im Informatikbereich eine grosse Bedeutung hat und dieser Aspekt mit gezielten Massnahmen realisiert wird. Selbstverständlich wird im Weiteren bei der Rekrutierung von Spezialisten darauf geachtet, dass diese über ein möglichst grosses sowie aktuelles Know-how verfügen. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die Rekrutierung massgeblich vom Arbeitsmarkt und auch von der Stellenattraktivität des Arbeitsgebers abhängig ist.
Wo die benötigten Ressourcen nicht oder nicht fristgerecht zur Verfügung gestellt werden können, wird mit dem temporären Beizug von externen Spezialisten eine entsprechende Überbrückung sichergestellt. Im Rahmen dieses Lösungsansatzes wird selbstverständlich darauf geachtet, dass der notwendige Know-how-Transfer in die Verwaltung sichergestellt ist.
Abschliessend komme ich noch zu Ihrer Frage bezüglich der Projektorganisation zur Realisierung der Informatik- und eGovernment-Strategie 2011: Die im Bericht und Antrag ausgewiesene Projektorganisation ist derzeit permanent im Bereich des Portfolio-Ausschusses sowie im Rahmen von bereits laufenden Projekten, welche ich im Rahmen der Beantwortung Ihrer ersten Frage bereits dargestellt habe, mit den entsprechenden Projektmitgliedern besetzt. Dank der Kenntnisnahme der Informatik- und eGovernment-Strategie 2011 durch den Landtag können nun das Kernteam sowie die spezifische Organisation von weiteren Einzelprojekten im Sinne der ausgewiesenen Gesamtprojektplanung und der genehmigten Mittel mit den notwendigen Fachkräften bestückt werden. In diesem Rahmen wird selbstverständlich darauf geachtet, dass insbesondere die Leitung der einzelnen Projekte, wenn immer möglich, durch interne Personen wahrgenommen wird und somit das entsprechende Know-how in der Verwaltung bleibt.
Bevor ich auf die Zusammensetzung des für die Funktion des Portfolio-Ausschusses vorgesehenen eGovernment-Steuerungsausschusses komme, möchte ich gerne noch ein paar Worte zur Organisation der bereits laufenden Projekte sagen: Die jeweiligen Projektteams werden je nach Themenstellung derart zusammengestellt, dass die massgebenden internen sowie externen Personen integriert sind. Auf diese Weise wird das fachliche Know-how von Amtsstellen und/oder externen Spezialisten wie zum Beispiel Lösungsanbietern und Beratungsfirmen projektspezifisch einbezogen, was zu einer möglichst optimalen Projektrealisierung führt. Dieser bewährte Grundsatz soll auch in den noch zu realisierenden Projekten umgesetzt werden.
Dann, wie gesagt, zum eGovernment-Steuerungsausschuss: Dieser setzt sich derzeit aus dem Leiter der Abteilung Informatik, dem Leiter der Abteilung Organisationsentwicklung, den Inhabern der Stabsstellen Projekte/Controlling sowie Sicherheit, Technologien, EU/EWR der Abteilung Informatik und einem externen Berater zusammen. Dank der Tätigkeit dieser Ausschussmitglieder in strategischen Aufgabenstellungen sowie wichtigen Projekten kommen im eGovernment-Steuerungsausschuss umfangreiche Erfahrungen, die unter anderem auch die Erwartungen und Bedürfnisse der internen und externen Kunden umfassen, zusammen. Aufgrund der Vernetzung dieser Personen ist im Weiteren sowohl die Berücksichtigung des internationalen Kontextes als auch die Nutzung der Kontakte zu führenden eGovernment-Personen im Ausland sichergestellt. Gleichzeitig wird durch die übergreifende Teamzusammensetzung auch eine optimale Vernetzung zwischen Informatik- und Organisationsaspekten sichergestellt.
Der Einbezug einer wertneutralen Sichtweise ist durch die Integration einer externen Beratungsfirma gewährleistet, welche über spezifische Erfahrungen im eGovernment-Bereich sowie im Bereich der öffentlichen Verwaltung verfügt. Aus diesen Gründen sind im eGovernment-Steuerungsausschuss in möglichst kleiner und somit schlagkräftiger Form ein gebündeltes Wissen und breite Erfahrungen zu vielfältigen Themen- und Aufgabenstellungen aus dem eGovernment-Bereich zusammengefasst. Eine Erweiterung des eGovernment-Steuerungsausschusses um weitere wichtige Personen ist im Bedarfsfall selbstverständlich denkbar, zumal dies je nach Themenstellung heute bereits entsprechend erfolgt.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage der Abg. Andrea Matt zum Thema : Ob und inwieweit Mitarbeitende der Hochschule Liechtenstein die Duschräume bei den Sporthallen der Hochschule mitbenutzen dürfen, ist der Regierung derzeit nicht bekannt. Offensichtlich ist bis dato bei der Eigentümerin, der Gemeinde Vaduz, kein Antrag zur Benützung der Duschräume vorliegend. Auf die Frage, ob beabsichtigt ist, spezielle Duschräume in der Hochschule Liechtenstein zu bauen, ist festzuhalten, dass gegenwärtig keine Planung zur Realisierung von Duschräumen vorliegt und innerhalb der verfügbaren Räumlichkeiten nur sehr schwer Duschräume realisierbar wären. Bei einer allfälligen Erweiterung der Hochschule wird die Installation von Duschräumen sicherlich thematisiert.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage der Abg. Claudia Heeb-Fleck zum Thema . Dazu muss ich die Frage vorlesen, damit die Antwort auch einen Sinn macht:
1. Frage: Wie hoch ist die absolute und die prozentuale Anzahl der Ausländer und Ausländerinnen, die zwischen 2004 und 2007 über das WTO-Abkommen nach Liechtenstein gekommen sind? Welche Nationalitäten haben diese Personen? Im relevanten Zeitraum wurden 3 Arbeitnehmer aufgrund des WTO-Abkommens zugelassen. Die 3 zugelassenen Arbeitnehmer haben folgende Nationalitäten: Russland, Republik Korea und USA. Soweit sie Familie hatten, haben sie vom Recht auf Familiennachzug Gebrauch gemacht.
2. Frage: Wie viele Widerrufe der Aufenthaltsbewilligung aufgrund von Arbeitslosigkeit gab es in den Jahren 2004 bis 2007 a) für Drittstaatsangehörige? b) für EWR-Angehörige? und c) für Schweizer und Schweizerinnen? In den Jahren 2004 bis 2007 gab es 9 Widerrufe infolge Arbeitslosigkeit, wobei 3 Widerrufe EWR-Staatsangehörige und 6 Widerrufe Drittstaatsangehörige betrafen.
3. Frage: Wie viele Ausweisungen von Ausländern und Ausländerinnen aufgrund dauernder Sozialhilfeabhängigkeit wurden in den Jahren 2004 bis 2007 vorgenommen? Im relevanten Zeitraum wurde eine Person ausgewiesen, weil sie fortgesetzt und in erheblichem Masse fürsorgeabhängig war.
4. Frage: Wie gross ist der Kreis der potenziell betroffenen Drittstaatsangehörigen, wenn die in Art. 48 und 49 des neuen Ausländergesetzes formulierten Widerrufsgründe der Arbeitslosigkeit von mehr als 6 Monaten und der Sozialhilfeabhängigkeit in der vorgeschlagenen Form umgesetzt werden? Die Art. 48 und 49 des neuen Ausländergesetzes werden auf alle Personen Anwendung finden, die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen und eine B- oder C-Bewilligung besitzen. Es kann nicht vorhergesagt werden, in wie vielen Fällen die Tatbestände der Arbeitslosigkeit und Sozialhilfeabhängigkeit in Zukunft tatsächlich in welchem Ausmass erfüllt sein werden. Zuverlässige statistische Angaben lassen sich nur in Bezug auf die Vergangenheit machen und das waren ja die Antworten auf Frage 2 und 3.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage des Abg. Paul Vogt zum Thema . Die Frage war: Ich möchte wissen, gegen welche Risiken dieser Führungsraum Schutz bietet und ob die Regierung eine Evaluation der möglichen Risiken vorgenommen hat, wie die verschiedenen Risiken eingeschätzt werden, insbesondere auch Themen wie Löschwasser, Überschwemmungen oder Schlammlawinen: Der Führungsraum dient der Bewältigung von aussergewöhnlichen Situationen wie Grossschadenfälle, Katastrophen etc. Vom Landesführungsraum aus erfolgt in den Ausnahmesituationen die strategische und operative Führung. Nutzer des Raums ist die Regierung zusammen mit dem Landesführungsstab. Der Führungsraum ist statisch so konstruiert, dass er gegen die folgenden Risiken Schutz bieten wird: Gegen mechanische Gewalteinwirkung (Erdbeben bis zu einer Stärke knapp über VII. Das Filtersystem für die Raumluft ist so gewählt, dass die meisten Giftgase absorbiert werden (Nicht absorbiert werden jene Gase, welche natürlich in der Umgebungsluft vorkommen.). Die radioaktive Verstrahlung wird so weit reduziert, dass der Aufenthalt im Raum ungefährlich ist. Schwach- und Starkstrom sind so installiert, dass nuklearbedingte elektromagnetische Impulse die Anlage nicht beschädigen (so genannter NEMP-Schutz). Zur Information der liechtensteinischen Bevölkerung ist nebst den elektronischen Medien wie Telefon und EDV auch eine Sendezentrale des Liechtensteinischen Rundfunks installiert.
Im Vorfeld der Planung und Realisierung dieses Landesführungsraums hat die Regierung das gesamte Gefahrenspektrum anhand von ca. 40 Szenarien untersucht und bewertet. Das Gefahrenspektrum umfasst sowohl Naturgefahren wie auch technische und mechanische Gefährdungen. Die vielen Szenarien wurden wie folgt priorisiert: Prioritär wurden die Naturgefahren kartiert und die Gefährdung aus Rutschungen, Steinschlag, Rüfen und Lawinen in der Naturgefahrenkarte festgehalten. Der Rheindamm wurde auf der ganzen Länge überprüft mit dem Ergebnis, dass nach menschlichem Ermessen die Dämme einem Jahrhundertereignis standhalten. Technische Gefährdungen durch den Transport gefährlicher Güter etc. sind im Störfallgesetz beschrieben und die Massnahmen festgelegt.
Wie erwähnt, werden der höchsten Gefahrenstufe die Naturgefahren zugeteilt. Die Risiken bei der Lagerung und Verarbeitung gefährlicher Güter sind bei den in Liechtenstein möglichen Mengen eher lokal beschränkt. Das Risiko einer Überschwemmung durch Rhein oder Kanal wird derzeit als gering eingeschätzt. Die zu erwartenden Auswirkungen bei Ereignissen wären hier lokal zu erwarten. Grundsätzlich steht dem Land eine intakte Wasserversorgung mit Löschwasser zur Verfügung. In besonderen Fällen besitzt das Land ein 50 m3 umfassendes Löschwasserbecken, welches ebenfalls als Trinkwasserbecken und als Schöpfbecken für Helikoptereinsätze verwendet werden kann.
Zusammenfassend kann die Frage des Abg. Paul Vogt so beantwortet werden, dass die Risiken erkannt, priorisiert und dementsprechend die erforderlichen Massnahmen beim Bau des Landesführungsraum berücksichtigt wurden.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage des Abg. Gebhard Negele zum Thema : Mit Regierungsbeschluss wurde das Advokaturbüro Lampert & Schächle als Rechtsvertreter des Landes Liechtenstein eingesetzt. Der Tarif des Rechtsvertreters bestimmt sich nach dem Gesetz über den Tarif für Rechtsanwälte und Rechtsagenten sowie der dazugehörenden Verordnung. Es erfolgte noch keine Abrechnung der bislang erbrachten Leistungen.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage der Abg. Marlies Amann zur : Es bestehen Vorstellungen über die zu setzenden Kommunikationsinitiativen. Wie ich schon bei der Kleinen Anfrage des Abg. Johannes Kaiser im Februar dieses Jahres ausführte, hat die Regierung zur Bewältigung der Medienarbeit eine Task Force eingerichtet. Zur Unterstützung der in der Verwaltung vorhandenen Ressourcen wurden zudem externe Experten beigezogen. In einer ersten Phase ist es sinnvoll, Klischees und falsche Vorstellungen von Journalisten durch eine sachliche Kommunikationsarbeit zu korrigieren. Dies wird seit Februar professionell wahrgenommen. Zudem werden seit Wochen die Medienbeziehungen zu internationalen Leitmedien und Nachrichtenagenturen intensiviert.
Schon im Februar bei der Beantwortung der damaligen Anfrage habe ich ausgeführt, dass eine Image-Offensive nach einer Entemotionalisierung und Versachlichung der Diskussion in den ausländischen Medien sinnvoll erscheinen kann, so wie sie der Abg. Johannes Kaiser damals in seiner Anfrage vorgeschlagen hatte. Eine solche Offensive baut auf den bestehenden Strukturen der Stiftung Image Liechtenstein sowie natürlich den staatlichen Kommunikationsstellen auf. Zudem bedarf es eines internationalen medialen Umfeldes, welches nicht jeden Tag negative Schlagzeilen produziert. Dieses Umfeld finden wir aktuell noch nicht vor.
Gerade im Bereich der staatlichen Kommunikation werden wir aber zusätzliche Ressourcen benötigen und aufgrund der gemachten Erfahrungen gehe ich davon aus, dass wir auch bestehende Strukturen reorganisieren. Ein erster Vorschlag zur Reorganisation der staatlichen Kommunikationsstellen wurde von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Herrn Anton Schaller erstellt. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Monate muss dieses Konzept überarbeitet und angepasst werden. Die Leitung für die Ausarbeitung eines Konzepts obliegt dem Ressort Präsidium.
Eine reorganisierte staatliche Kommunikationseinheit benötigt zusätzlich hoch qualifiziertes Personal. Wie oben erwähnt befindet sich dieses Projekt in Überarbeitung. Kostenvoranschläge liegen derzeit keine vor. Die Regierung wird auch in Zukunft auf die erfolgreiche Arbeit der Stiftung Image Liechtenstein, auf Tourismus Liechtenstein sowie einer professionellen staatlichen Kommunikationsarbeit aufbauen.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage der Abg. Claudia Heeb-Fleck betreffend zu beantworten: Die Regierung wählte neu Frau Anne-Sophie Constans-Lampert als Vorsitzende in die Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe setzte sich demnach aus folgenden Personen zusammen: Anne-Sophie Constans-Lampert, Mitarbeiterin der Regierung, Vorsitz; Thomas Gstöhl, Abteilungsleiter Asyl, Ausländer- und Passamt; lic.iur. Markus Diethelm, Abteilungsleiter Recht, Ausländer- und Passamt; 2 VertreterInnen des Vereins für Flüchtlingshilfe, 1 Vertreter der Flüchtlingskommission.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Gibt es Fragen an den Herrn Regierungschef?Abg. Gebhard Negele
Danke schön. Ich hätte eine Zusatzfrage in Zusammenhang mit dem Fall Jürgen Hermann wegen dieser grossen Klage: Können Sie mir, nachdem Sie bisher keine Zahlen genannt haben, können Sie mir wenigstens sagen, wie sich die Berechnungsgrundlage für den Tarif gestaltet? Inwieweit hat hier die Klagesumme Einfluss oder wie berechnet sich das? Das wäre von Interesse. Vielen Dank.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich habe Ihre Frage beantwortet, die da lautete, ob schon Geld ausbezahlt ist. Aber ich kann Ihnen auswendig beim besten Willen den Tarif der Rechtsvertreter bzw. Tarif für Rechtsanwälte und Rechtsagenten hier nicht darlegen. Das müsste ich nachholen. Da muss ich Ihnen das nachliefern. Wir haben bis jetzt kein Geld ausbezahlt. Ich habe auch schon mehrere Male gesagt, dass wir nach dieser ersten Runde miteinander zusammensitzen, um das noch einmal miteinander zu besprechen. Mehr kann ich Ihnen im Moment hier an Auskünften nicht erteilen. Wie gesagt, es ist bis jetzt kein Geld ausbezahlt worden.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher.Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich habe zwei Kleine Anfragen zu beantworten. Die erste wurde gestellt von der Abg. Andrea Matt zum : Unsere Antwort lautet: Das Ziel der Einführung eines modernen und praktikablen Stiftungsrechts kann nur erreicht werden, wenn ein solches Projekt durch entsprechende flankierende Massnahmen begleitet wird. Die Regierung ist überzeugt, dass gerade bei Gesetzeswerken, die internationale Bedeutung haben, Begleitmassnahmen vorgesehen werden müssen, um diesen so zum Durchbruch in der Praxis und damit der Wirtschaftswelt zu verhelfen. Diesem Grundsatz folgend sind deshalb verschiedene Begleitmassnahmen bereits in Planung. So ist beabsichtigt, an der Hochschule Liechtenstein eine Professur für Stiftungsrecht einzurichten. Entsprechende Gespräche mit den Verantwortlichen der Hochschule haben bereits stattgefunden. Mit der Einrichtung einer Professur soll sichergestellt werden, dass ein Rechtsgebiet, auf welchem der liechtensteinische Finanzplatz langjährige Praxiserfahrung hat, mit eigenem wissenschaftlichem Wissen angereichert wird.
Aus der Praxis ist zudem bekannt, dass es ein Manko ist, wenn zu den einzelnen Regelwerken zu wenig oder gar keine Literatur gefunden werden kann. Dies ist in Liechtenstein im Gegensatz zur benachbarten Schweiz und auch Österreich häufig der Fall. Das neue liechtensteinische Stiftungsrecht soll deshalb auch in diesem Bereich wegweisend sein. Das heisst, es soll auf private Initiative hin in den nächsten Monaten ein eigenständiger Kommentar zum neuen Stiftungsrecht ausgearbeitet werden. Die Regierung ist überzeugt, dass dieser Kommentar in der Praxis einen wertvollen Beitrag bei der Anwendung der neuen Normen leisten wird. Dies schafft Rechtssicherheit.
Die dritte Art von Begleitmassnahme besteht darin, den Bekanntheitsgrad der Gesetzesvorlage möglichst hoch anzusetzen. Praktiker, Wissenschaftler, sämtliche Interessierten und Betroffenen, insbesondere die inländischen Marktakteure sollen möglichst früh möglichst viel über das neue Gesetz und die wesentlichen Neuerungen erfahren. Bei In-Kraft-Treten sollen alle bestmöglich informiert und vorbereitet sein. So plant die Regierung entsprechende Praxisschulungen für inländische Marktakteure, um diesen bei der Umsetzung des neuen Stiftungsrechts bestmögliche Hilfestellung zu geben. Daneben ist auch eine Veranstaltungsreihe zum neuen Stiftungsrecht geplant. Dies war dann auch die Frage der Abg. Matt. Im Zeitraum von anfangs Oktober bis Dezember sollen die zentralen Inhalte der Vorlage deshalb einem breiten Publikum hier in Liechtenstein in Vaduz, aber auch im Ausland, geplant ist in Wien, Zürich und an einem noch zu bestimmenden Ort in Deutschland, vorgestellt werden.
Bei der Veranstaltungsreihe handelt es sich nicht um eine Roadshow im Sinne des Projektes Futuro, sondern um Informations- und Diskussionsveranstaltungen auf wissenschaftlich-praktischer Grundlage. Die Reihe ist derzeit noch in Planung, wobei die Koordination beim Ressort Justiz liegt. Als Referenten konnten verschiedene renommierte Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden. Es ist geplant, die Vorträge jeweils an Universitäten bzw. diesen entsprechenden Lokalitäten abzuhalten, wobei neben dem wissenschaftlichen Diskurs auch die praktische Sicht zur Sprache kommen soll. Mit Schreiben vom 7. Mai 2008 hat das Ressort Justiz die involvierten Verbände über die geplanten Begleitmassnahmen informiert und diese auch angefragt, ob von ihrer Seite ebenfalls ähnliche Aktivitäten und Massnahmen geplant seien. Gleichzeitig wurde die Mitarbeit und Unterstützung seitens des Ressorts den Verbänden zugesichert. Aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen überlässt die Rechtsanwaltskammer gerne dem Ressort die Federführung. Die Treuhändervereinigung vermeldete, dass Pläne vorhanden seien, jedoch noch keine konkreten Formen angenommen hätten. Man komme zu gegebener Zeit gerne auf das Angebot zurück.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der liechtensteinische Finanzplatz bzw. dessen Marktakteure, wie bereits während des gesamten Gesetzgebungsprozesses, nun auch bei der Begleitung der Umsetzung vollumfänglich eingebunden werden. Die Regierung ist überzeugt, dass dies der richtige Weg ist. Damit soll die Reform selbst und das Selbstverständnis des Finanzplatzes Liechtenstein, nämlich die Bereitschaft, nachhaltige Reformen durchzuführen, auch im Ausland wahrgenommen werden können.
Dann zur zweiten Kleinen Anfrage. Diese wurde gestellt von der Abg. Doris Beck zum Die Gesellschaft und dadurch auch die Arbeitswelt sind ständigen Veränderungen ausgesetzt. So haben die Frauen in den letzten Jahrzehnten ihren gleichberechtigten Platz in der Wirtschaft eingenommen. Jedoch fällt es vielen Frauen schwer, nach ihrer Rolle als Mutter und Familienfrau wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Die Regierung hat sich dieser Thematik angenommen und den Arbeitsmarktservice Liechtenstein (AMS FL) beauftragt, ein spezielles Programm für Wiedereinsteigerinnen zu konzipieren und umzusetzen. Demnach soll Frauen, die nach der Kinder- und Familienpause ganz oder teilweise zurück in den Arbeitsmarkt wollen, ein kollektives und individuelles Fortbildungs- und Weiterentwicklungsprogramm angeboten werden. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Das erarbeitete Projekt sieht vor, Wiedereinsteigerinnen, welche über keinen Arbeitslosenversicherungsanspruch verfügen, einerseits mit dem Kollektiv-Programm «Coming back» und andererseits mit individuellen Weiterbildungen zu unterstützen.
Die Ziele von «Coming back» sehen ein gezieltes Training über neun Wochen im sozialen und technischen Kompetenzbereich mit Inhalten von Kommunikation, Ressourcen- und Selbstwertentwicklung vor. Das Herzstück des Projekts bildet ein Praktikumseinsatz am Ende des Qualifizierungsprogramms. Zusätzlich werden den Wiedereinsteigerinnen laufend individuelle Einzelcoachings angeboten. Damit die Wiedereinsteigerinnen in der Zeit des «Coming-back»-Programmes eine lückenlose Kinderbetreuung gewährleisten können, ist eine Übernahme der Kita-Kosten vorgesehen.
Das Projekt startete im April 2008. Dabei kann über folgende Erfahrungen berichtet werden: Die erste Durchführung von «Coming back» ist Ende April mit 15 Wiedereinsteigerinnen angelaufen und dauert noch bis Mitte Juli an. Von diesen 15 Wiedereinsteigerinnen haben bereits neun Personen eine neue Arbeitsstelle in Aussicht und weitere drei Personen konnten erfolgreich einen Praktikumsplatz finden. Für nach den Sommerferien ist eine weitere Durchführung geplant. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Gibt es Zusatzfragen an den Herrn Regierungschef-Stellvertreter?
Das ist nicht der Fall. Dann gebe ich das Wort Frau Regierungsrätin Rita Kieber-Beck. Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident. Ich habe zwei Kleine Anfragen zu beantworten. Die erste Kleine Anfrage wurde von der Abg. Andrea Matt zum Thema gestellt. Ich lese auch die Fragen dazu, damit die Antworten eher einen Sinn ergeben:
1. Gemäss Vernehmlassungsbericht zur Familienförderung wurde eine kostenlose Kinderbetreuung evaluiert. Mit welchem Ergebnis? Welche Kosten würden dabei zusätzlich zu den bestehenden Kosten anfallen? Im Zuge der Erarbeitung eines Konzeptes für ausserschulische Tagesstrukturen im Jahr 2007 wurde auch ein Modell geprüft, welches die für Eltern kostenlose Betreuung in den vom Staat subventionierten Kindertagesstätten vorsieht. Die bisherigen Ausgaben des Staates für die Kindertagesstätten betrugen 2007 CHF 1'848'000 auf der Basis von 143 Plätzen. Die kostenlose Betreuung für diese 143 Plätze wird mit ca. CHF 3'524'000 kalkuliert. Eben auch wiederum auf der Basis aus dem Jahr 2007. Dabei gilt es zu beachten, dass in dieser Berechnung der Staatsbeitrag des Tagesmütterwesens des Eltern--Kind-Forums sowie die Unterstützung anderer im ausserschulischen Bereich tätiger Institutionen nicht enthalten sind. In der Zwischenzeit wurden 7 neue Plätze in einer Kita in Ruggell geschaffen und es sind in den Gemeinden Eschen und Triesen jeweils 20 zusätzliche Plätze für ausserschulische Tagesstrukturen für Kindergarten- und Primarschulkinder in Planung.
2. Für wie viele Kinder, deren Eltern berufsbedingt auf die Betreuung ihrer Kinder durch Tagesstätten angewiesen sind, hat das Amt für Soziale Dienste im Jahr 2007 einen Anteil der Kinderbetreuungskosten übernommen? Welche Gesamtkosten sind dafür angefallen? Im Jahr 2007 wurden 81 Familien finanziell unterstützt. Das bedeutet, dass 56 Familien für die Kinderbetreuung in den Kitas, 11 Familien für die Betreuung über das Tagesmütterwesen des Eltern-Kind-Forums und 14 Familien für die Betreuung durch private Tagesmütter unterstützt wurden. Die genaue Zahl der Kinder lässt sich nicht exakt eruieren, weil die Statistik nur die finanziell unterstützten Familien ausweist, es ist von rund 100 Kindern auszugehen. Der Gesamtbetrag für die Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe für die berufsbedingte ausserhäusliche Betreuung von Kindern betrug im Jahr 2007 CHF 230'587. Im Detail: Kinder von 56 Familien in Kitas mit einem Betrag von CHF 156'383,95 - Kinder von 11 Familien beim Eltern-Kind-Forum mit einem Betrag von CHF 35'864,10 und Kinder von 14 Familien auf privaten Tagespflegeplätzen mit einem Betrag von CHF 38'338,45.
3. Übernimmt das Amt für Soziale Dienste auch einen Anteil der Kinderbetreuungskosten, wenn diese Kinder von Tagesmüttern betreut werden? Ja. Wie ausgeführt werden auch Betreuungskosten für Kinder, welche durch eine Tagesmutter - sei es eine private oder sei es eine Tagesmutter des Eltern-Kind-Forums - betreut werden, übernommen. Die Unterstützung der Jugendhilfe richtet sich nicht nach der Betreuungsart, sondern nach der Höhe des Einkommens der Eltern bzw. der erziehungsberechtigten Person.
4. Wie viele Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, besuchen eine Kindertagesstätte? Insgesamt werden in den Kindertagesstätten und Kinderoasen rund 475 Kinder stunden- und tageweise betreut, davon sind 81 Kinder in den Kindertagesstätten und 44 Kinder in der Kinderoase nicht deutscher Muttersprache.
Dann habe ich eine zweite Kleine Anfrage zu beantworten. Sie wurde vom Abg. Gebhard Negele zum Thema gestellt: Eine Mitwirkung Liechtensteins in einem oder mehreren OECD-Ausschüssen ist grundsätzlich möglich. Derzeit nehmen ca. 25 Staaten und 75 internationale Organisationen als Nichtmitglieder beziehungsweise Beobachter an Sitzungen verschiedener Ausschüsse, Arbeits- und Expertengruppen teil.
In der OECD gibt es insgesamt ca. 200 Ausschüsse, Arbeitsgruppen und Expertengruppen, darunter über 80 Ausschüsse. Diese sind einer der 17 Direktionen zugeteilt, die das ganze Themenspektrum der OECD abdecken (Wirtschaft, kleines und mittleres Gewerbe und lokale Entwicklung, Handel und Landwirtschaft, Steuerpolitik, Entwicklungszusammenarbeit, Erziehung, Arbeit und Soziales, Finanzen, Löhne und Preisentwicklung, Wissenschaft, Technologie und Industrie, Umwelt, Internationale Energie, Nuklearenergie, Statistik).
Die Teilnahme eines Nicht-OECD-Mitglieds basiert erst auf ad-hoc oder temporärer Basis. Auf Einladung der Mitgliedstaaten kann ein Land bei regelmässiger Teilnahme den Status eines «regelmässigen Beobachters» erhalten. In einem weiteren Stadium kann es schliesslich ein so genanntes «Vollmitglied» eines Komitees werden, was jedoch selten der Fall ist. Das Zentrum für die Zusammenarbeit mit Nicht-Mitgliedstaaten (Centre for Cooperation with Non-Members, CCNM) ist die Anlaufstelle für Länder, die in Verbindung mit den entsprechenden Ausschüssen treten wollen. Das Sekretariat des jeweiligen Ausschusses und die Mitglieder des Auschusses der Mitgliedstaaten entscheiden dann über die Teilnahme des betreffenden Landes. Wird diese Anfrage von allen gutgeheissen, das heisst im Konsens, erhält das Land eine Einladung zur Teilnahme auf der erwähnten ad-hoc Basis. Falls Liechtenstein Interesse an einer Mitwirkung in einem oder mehreren Komitees hätte, könnten mit dem Zentrum für Zusammenarbeit mit Nicht-Mitgliedstaaten die weiteren Schritte abgeklärt werden.
Abgesehen vom Steuer-, Korruptions- und Geldwäschebereich befassen sich die OECD-Ausschüsse teilweise mit sehr spezifischen Fragestellungen aus einem sehr weiten Themenspektrum. Aufgrund der Mitgliedschaft Liechtensteins im EWR, in der EFTA und der WTO, aber auch aufgrund des Zoll- und Währungsvertrags mit der Schweiz, sind viele Themen für Liechtenstein entweder gar nicht direkt relevant oder anderweitig abgedeckt. Es ist fraglich, inwieweit es für ein kleines Land mit beschränkten Ressourcen als Nichtmitglied überhaupt möglich wäre, ein eigenes Profil in solchen Gremien zu entwickeln bzw. ob das eine sinnvolle und den liechtensteinischen Interessen entsprechende Mitarbeit darstellen würde. Die Regierung ist der Meinung, dass eine mögliche Beteiligung Liechtensteins an OECD-Ausschüssen in einem Gesamtzusammenhang gesehen werden muss. Dies gerade aufgrund der Tatsache, dass der liechtensteinische Finanzplatz in der Vergangenheit von einzelnen OECD-Gremien kritisiert wurde bzw. Liechtenstein auf Listen von Staaten gesetzt wurde, die aus OECD-Sicht nicht kooperativ sind.
Liechtenstein hat als Nichtmitglied der OECD bisher nicht aktiv in OECD-Gremien mitgearbeitet, aber in den Bereichen der Geldwäschereibekämpfung und der Steuerpolitik verschiedene Treffen und Kontakte mit der OECD gehabt. Im Zusammenhang mit der Erstellung der so genannten schwarzen Listen der OECD - schwarze Liste der FATF und schwarze Liste betreffend unkooperative Steuerparadiese - wurden vor allem im Jahr 2002 intensive Gespräche mit der OECD geführt. Dabei hat Liechtenstein die Bereitschaft zum Dialog und zur Zusammenarbeit bekundet und hat betont, dass auf der Basis der Gleichbehandlung, des so genannten «level playing field» und eines transparenten Verfahrens - auch zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern der OECD - eine Zusammenarbeit und Einigung möglich ist.
Im so genannten OECD Global Forum on Taxation, in welchem die Transparenz von Steuersystemen und die Standards für den steuerlichen Informationsaustausch diskutiert und überprüft werden, beteiligt sich Liechtenstein zwar nicht direkt, stellt aber Informationen über seine Rechtsgrundlagen und internationalen Verpflichtungen zur Verfügung. Von einer Mitwirkung in anderen Gremien der OECD kann die Streichung Liechtensteins von der OECD-Liste nicht erwartet werden. Die Regierung wird jedoch - gerade auch im Zusammenhang mit dem Abschluss des Betrugsbekämpfungsabkommens und den laufenden Gesprächen mit den USA - den Kontakt mit der OECD wieder suchen. Es wird dann zu entscheiden sein, in welcher Form Liechtenstein eine glaubwürdige und den beiderseitigen Interessen entsprechende Kooperation mit der OECD verwirklichen kann.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Gibt es Zusatzfragen an die Frau Regierungsrätin Rita Kieber-Beck?
Das ist nicht der Fall. Dann gebe ich das Wort Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer. Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Guten Abend. Ich habe eineinhalb Kleine Anfragen zu beantworten und beide betreffen die . Die ganze Anfrage wurde gestellt vom Abg. Gebhard Negele: Alle Entwicklungsteams der Profilschulen haben termingerecht die Schulkonzepte erarbeitet und ihre Entscheidungen zum Profil und Modell der Schule sowie weitere konzeptionelle Grundlagen in einem Bericht dargelegt. Die Schulkonzepte werden nächste Woche im Lenkungsgremium diskutiert und geprüft und anschliessend der Regierung vorgelegt. Es kann aber jetzt schon festgestellt werden, dass im zweiten Teil des laufenden Schuljahres, der so genannten Modellphase, sehr intensive Diskussionen in den einzelnen Schulen geführt wurden. Es ist sehr erfreulich, dass nach den Profilen nun auch mit grossem Engagement die dazu passenden Schulmodelle erarbeitet werden konnten. Die Schulen haben ihre Arbeit also im Zeitplan erledigt. Gemäss Projektphasenplan folgen nun die Detaillierungsphase und dann die Realisierungsvorbereitung.
Mit einer Ausnahme sehen alle Experten, welche die Schulen begleiten, den Start der Umsetzung im August 2009 als realistisch an und begrüssen es ausdrücklich, wenn der Zeitplan eingehalten wird, ansonsten ein grosser Motivationsverlust befürchtet werden muss. Am Standort Mühleholz I erachtet der zuständige Experte die Umsetzung auf August 2009 als nicht realistisch. Die Gründe dafür liegen darin, dass das Gymnasium von Anfang an dem Projekt SPES I mit grosser Skepsis entgegengestanden ist und immer noch steht. Insofern war und ist der Prozess am Gymnasium schwieriger als an den übrigen Schulstandorten. Die Schwierigkeit liegt zudem darin, dass einerseits im Prozess mitgemacht und eine Schule entwickelt wird und andererseits das Gymnasium die Reform bezüglich der Dezentralisierung der progymnasialen Förderung an die einzelnen Profilschulen immer wieder in Frage stellt.
In der öffentlichen Diskussion wird teilweise der Eindruck erweckt, dass Schulamt und Ressort Bildungswesen ihren eigenen Plänen nachgehen, ohne Rücksicht auf gewachsene Strukturen und die öffentliche Meinung. Es ist deshalb wichtig festzuhalten, dass die Projektleitung an klare Regierungsentscheide gebunden ist. Diese Entscheide wurden durch intensive Koalitionsgespräche vorbereitet und sind somit politisch abgestützt. Das Ressort Bildungswesen und das Schulamt halten sich an diese Entscheide.
Und dann die andere Kleine Anfrage zum Thema . Sie wurde vom Abg. Paul Vogt gestellt. Er hat noch die Frage gestellt, ob dem Landtag noch in diesem Jahr, also noch vor den Wahlen, die nötigen Rechtsanpassungen in Bezug auf SPES I vorgelegt werden: Der von der Regierung verabschiedete Projektplan sieht vor, dass parallel zu den Entwicklungsarbeiten an den Schulen die gesetzlichen Grundlagen durch den Landtag geschaffen werden und somit der Landtag sich noch diesen Herbst damit befassen kann. Der Projektplan konnte bis anhin eingehalten werden. Die Vernehmlassungsfrist ist am 20. Juni abgelaufen, derzeit erfolgt die Auswertung. Es ist Ziel der Regierung, die Gesetzesanpassungen so rasch wie möglich, auf alle Fälle aber noch in dieser Legislaturperiode, dem Landtag zur Beratung vorzulegen. Dies ist notwendig, weil der Projektplan vorsieht, mit der reformierten Sekundarstufe I mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 mit den ersten Klassen zu starten, um dann bis im Schuljahr 2012/2013 den Vollausbau mit allen vier Klassen der Sekundarstufe I zu erreichen. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Gibt es Zusatzfragen an Regierungsrat Hugo Quaderer?
Das ist nicht der Fall.
Dann gebe ich das Wort noch Regierungsrat Martin Meyer. Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Ich habe zuerst eine Kleine Anfrage des Abg. Henrik Caduff zum Thema zu beantworten: Die Förderung des öffentlichen Verkehrs stellt ein wichtiges Anliegen der liechtensteinischen Verkehrspolitik dar. Neben laufenden Verbesserungen des Linienbusverkehrs und verschiedenen mittelfristig geplanten Massnahmen zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs, wie zum Beispiel die Realisierung einer regionalen S-Bahn, stellt sich immer wieder die Frage, wie eine langfristige Lösung im öffentlichen Verkehr aussehen könnte, mit welcher das künftig erwartete Verkehrswachstum bewältigt werden kann.
Mit den Abklärungen zu einem alternativen Verkehrsmittel wurden diesbezüglich wichtige Erkenntnisse gewonnen, die den entstandenen Aufwand jedenfalls rechtfertigen. So wurde durch diese Abklärungen unter anderem aufgezeigt, dass ein derartiges Verkehrsmittel technisch machbar, aufgrund der vorhandenen räumlichen Struktur in seiner Verkehrswirksamkeit jedoch beschränkt ist. Zudem zeigten die Untersuchungen, dass der Anteil des öffentlichen Verkehrs von mehr als einem Drittel des Gesamtverkehrs kaum zu erreichen ist und dass trotz des Einsatzes eines alternativen Verkehrsmittels der motorisierte Individualverkehr in absoluten Zahlen weiter ansteigen wird. Ausserdem wurde dargelegt, dass ein derartiges Verkehrsmittel - egal ob unterirdisch, ebenerdig oder in Hochlage - massive Eingriffe in die Ortsbilder bedingt und zudem eine sehr problematische Bauphase mit sich bringt.
Aufgrund dieser wichtigen Erkenntnisse hat die Regierung in den letzten Jahren den Schwerpunkt auf die Bearbeitung von Projekten gelegt, die auf bestehenden Strukturen aufbauen und welche in absehbarer Zeit auch realisierbar sind. Die grenzüberschreitende S-Bahn stellt ein zentrales Element dieser mittelfristigen Strategie, welche mit dem Mobilitätskonzept 2015 präsentiert wird, dar. Die langfristige Lösung zur Abwicklung des Verkehrs in Liechtenstein ist damit aber noch nicht beantwortet. Die Beantwortung der Frage, ob der öffentliche Verkehr hierzu eine für Liechtenstein überzeugende Lösung bieten kann, ist derzeit noch offen.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage des Abg. Wendelin Lampert zu , der Gesundheitskommission und den OKP-Kosten im ersten Quartal 2008, zu beantworten:
Zu Frage 1: Der TARMED gilt in der Schweiz seit dem 1.1.2004 für alle Leistungen von Ärzten und Spitälern im ambulanten Bereich. Die Daten im Kostenmonitoring reichen jedoch nur bis ins Jahr 2005 zurück. Zwischen 2005 und 2007 stiegen die Arztkosten (ohne Medikamente) in der Schweiz um 3,8% pro Person. Die Daten im Kostenmonitoring für Liechtenstein für die Jahre 2005 - 2007 zeigen einen Anstieg der Arztkosten (ohne Medikamente) von 6,4% pro Person.
Zu Frage 2: Die Landesgesundheitskommission setzt sich wie folgt zusammen: Dr. Donat P. Marxer (Liechtensteinischer Krankenkassenverband), Vorsitz; Dr. Hansjörg Marxer (Liechtensteinischer Dachverband von Berufen der Gesundheitspflege); Herlinde Tiefenthaler (Liechtensteinische Patientenorganisation); Bettina Eberle-Frommelt (Liechtensteinischer Dachverband von Berufen der Gesundheitspflege, psychosozialer Bereich); Dr. Ruth Kranz-Candrian (Liechtensteinische Ärztekammer); Dr. Ingrid Frommelt (Verband Liechtensteinischer Familienhilfen); Dr. Lorenz Risch (Liechtensteinischer Dachverband von Berufen der Gesundheitspflege); Thomas Büchel (Liechtensteinisches Landesspital). Die Regierung kann durch Regierungsbeschluss weitere Mitglieder für die Landesgesundheitskommission - soweit notwendig - bestellen.
Zu Frage 3: Die drei Kostengruppen mit der höchsten Steigerung vom 1. Quartal 2008 im Vergleich zum 1. Quartal 2007 sind:
1. Behandlungen Ärzte (ohne Medikamente) + CHF 23 pro versicherte Person,
2. Stationäre Spitalkosten + CHF 15 pro versicherte Person,
3. Medikamente vom Arzt + CHF 14 pro versicherte Person.
Die Kostensteigerung vom 1. Quartal 2008 im Vergleich zum 1. Quartal 2007 betrug in der Schweiz 1,3% und in Liechtenstein 9%. Es ist zu bemerken, dass durch die unterschiedlichen Abrechnungsrhythmen eine Verzerrung zwischen den Quartalen erfolgt. Ein Quartalsvergleich ist deshalb nur sehr bedingt aussagekräftig und muss sehr vorsichtig interpretiert werden.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage des Abg. Günther Kranz zum Thema zu beantworten: Die Regierung erachtet die Errichtung eines Polizeipostens im Liechtensteiner Unterland nach wie vor als nicht zielführend. Entsprechende Abklärungen wurden bereits im Jahre 2004 als Folge der Ablehnung der Erweiterung des Sicherheitszentrums getätigt.
Seit 1991 ist die Landespolizei im Polizeigebäude an zentraler Lage in Liechtenstein stationiert. Diese Lösung hat sich sehr bewährt. Sie gewährleistet eine grosse Flexibilität, kurze interne Wege sowie einen direkten Informationsaustausch unter den verschiedenen Einheiten. Die vorhandenen Personalressourcen können flexibel disponiert und damit optimal genutzt werden. Aufgrund der Grösse des Landes kann die Landespolizei in Liechtenstein jeden bewohnten Ort innerhalb von 15 Minuten erreichen, sofern sie über freie Einsatzkräfte verfügt. Problematisch sind somit nicht die Distanzen, sondern die Frage, ob die Landespolizei über genügend freie Personalressourcen verfügt, welche sich der Sache unverzüglich annehmen können.
Die Errichtung eines Polizeipostens im Unterland hätte zur Folge, dass deutlich mehr Personal benötigt würde, um die notwendigen Parallelstrukturen aufzubauen. Das bestehende Personal kann nicht einfach verlagert werden. Ebenso ist es nicht ausreichend, den Posten Unterland lediglich mit einem Polizisten bzw. einer Patrouille zu besetzen. Eine Dezentralisierung führt ausserdem unweigerlich zu Schwierigkeiten im internen Ablauf. Synergien zwischen den Einheiten gehen verloren, Doppelspurigkeiten und damit höhere Kosten wären die Folge. Auch besteht die Gefahr, dass sich unterschiedliche Unternehmenskulturen etablieren, was aus Sicht der Regierung keinesfalls gewünscht wird. Die Errichtung einer Polizeistation im Unterland würde den Service Public bei Schaltergeschäften etwas verbessern, die räumlichen Engpässe im Polizeigebäude jedoch keinesfalls entschärfen, da entsprechende Parallelstrukturen aufgebaut werden müssten.
Die räumlichen Probleme bei der Landespolizei können dadurch entschärft werden, indem beabsichtigt ist, dass das Gebäude des Ausländer- und Passamtes der Landespolizei zur Verfügung gestellt werden soll.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage der Abg. Andrea Matt zum Thema zu beantworten: Grundsätzlich ist zu beachten, dass nicht die Fahrzeuge selbst der elektronischen Verzollung unterliegen, sondern die einzelnen Warensendungen. Aufgrund dessen beziehen sich die Aufzeichnungen der Zollverwaltung auf Warensendungen, die keine Rückschlüsse auf die Anzahl der Fahrzeuge zulassen. Die entsprechenden Fragen können deshalb aufgrund der Daten der Zollverwaltung nicht beantwortet werden. Ich gebe jedoch einige Hintergrundinformationen:
In Schaanwald werden als Verfahren zur elektronischen Verzollung vor allem das e-dec und das NCTS-Verfahren angewendet. Beim e-dec handelt es sich um ein zentrales «Cargo Processing Product» der Eidgenössischen Zollverwaltung, welches die bestehende formularbasierte Zollabfertigung nach und nach ablösen wird, ohne die Zollsicherheit zu vernachlässigen. Das NCTS-Verfahren wird seit dem 1. Juli 2005 europaweit angewendet. Das Papierverfahren darf seit diesem Zeitpunkt nur noch bei einem Systemausfall angewendet werden. Die Informatisierung des gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahrens verbessert den Zolltransit grundsätzlich. Die Rückmeldung der Bestimmungen an die Abgabestelle über die Warenankunft wird nun elektronisch vorgenommen. Die Eidgenössische Zollverwaltung verwendet das NCTS auch zur Bekämpfung von Schmuggel und Betrug.
In Bezug auf das partielle Fahrverbot ist festzuhalten, dass die Art der Verzollung keinen Einfluss auf den Anwendungsbereich des Fahrverbots hat. Fahrzeuge mit Sendungen, die der elektronischen Verzollung unterliegen, sind dem partiellen Fahrverbot genauso unterworfen wie Fahrzeuge im Papierverfahren.
Unter das Zollverfahren mit Spezialbewilligung fallen Sondertransporte, welche eine Spezialbewilligung der Landespolizei benötigen. Derartige Spezialbewilligungen erhalten pro Jahr ca. 5 bis 10 Transporte.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage des Abg. Paul Vogt zum Thema zu beantworten: Pornografische Inhalte dürfen in Liechtenstein gemäss den Bestimmungen des Strafgesetzbuches grundsätzlich in Medien nicht verbreitet werden, weshalb sich eine diesbezügliche Auflage seitens der Regierung erübrigt. Analog zu anderen privaten Medien hat sich 1FLTV an die einschlägigen Bestimmungen, insbesondere des Mediengesetzes, zu halten. Ob der Sender die Voraussetzungen zur Ausrichtung von Medienförderungsbeiträgen erfüllt, wird die Medienkommission bei Vorliegen und nach Prüfung eines entsprechenden Antrags zu entscheiden haben.
Dann habe ich eine Kleine Anfrage der Abg. Marlies Amann-Marxer zum Thema zu beantworten: Im kürzlich von der Regierung verabschiedeten Leistungsauftrag für das Liechtensteinische Landesspital ist eine psychiatrische Grundversorgung vorgesehen. Ich kann aus diesem Grund ihre drei Fragen allesamt mit Ja beantworten.
Dann habe ich die Kleine Anfrage der Abg. Claudia Heeb-Fleck zu beantworten. Das habe ich bereits bei der Debatte gemacht. Sie haben mir das Angebot gemacht, dass ich auf die Verlesung verzichten kann. Ich bin damit mit den Kleinen Anfragen am Ende, habe dafür aber noch eine Zusatzinformation.
Die Abg. Claudia Heeb-Fleck hat im Rahmen der die Frage gestellt, wer und wohin die 30 Personen ausgeschafft worden sind. Ich gebe Ihnen kurz die Antwort:
Staatsangehörigkeit | Anzahl Personen | Ausschaffungsort | Grund |
Moldawien | 2 Personen | Österreich | illegale Einreise |
Frankreich | 2 Personen | Österreich | verfälschte Ausweise |
Irak | 2 Personen | Schweiz | Asyl abgelehnt |
Irak | 3 Personen | Österreich | illegale Einreise |
Mongolei | 3 Personen | Österreich | illegale Einreise |
Russland | 5 Personen | Österreich | illegale Einreise |
Litauen | 2 Personen | Schweiz | ausgeschriebene Person |
Ukraine | 3 Personen | Belgien | Asyl abgelehnt / Belgien zuständig |
Marokko | 1 Person | Schweiz | Asyl abgelehnt |
Mongolei | 4 Personen | Österreich | illegale Einreise |
Mazedonien | 1 Person | Österreich | illegale Einreise |
Georgien | 2 Personen | Österreich | Asyl abgelehnt |
| 30 Personen total | | |
Damit habe ich auch diese Pendenz erledigt.
Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Gibt es Zusatzfragen an Regierungsrat Martin Meyer?Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Dann ist es also so, dass der Leistungsauftrag sowohl die ambulante wie die stationäre psychiatrische Grundversorgung am Spital Vaduz umfasst?Regierungsrat Martin Meyer
Ja.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Besten Dank für die Beantwortung der Fragen. Eine Zusatzfrage zu Frage Nr. 1: Mich hätten nicht die Kosten aller Ärzte interessiert, sondern nur der niedergelassenen Ärzte. Anscheinend gibt es diese Zahlen. Wie sehen diese Zahlen aus?Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident. Ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten. Ich schlage vor, dass Sie das direkt bilateral einmal mit Ihren Amtskollegen vom Amt für Gesundheit klären. Die haben vielleicht Details, die die Regierung nicht hat. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Mit der Beantwortung der Kleinen Anfragen durch die Regierung schliesse ich diese Landtagssitzung, danke für die Zusammenarbeit und wünsche Ihnen die nächsten beiden Monate recht schöne und erholsame Ferien und hoffe, dass wir uns alle wieder gesund und munter im September hier in diesem Hohen Hause treffen.
Ende der Juni-Sitzung 2008 (um 24:00 Uhr).
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