Parlamentsdienst

Der Parlamentsdienst

Der liechtensteinische Landtag wurde als förmliche Institution als eine der drei staatstragenden Gewalten bereits im Jahre 1818 geschaffen. Das Landtagssekretariat, das seit der Reform der Geschäftsordnung als Parlamentsdienst firmiert, nahm seinen Betrieb allerdings erst im Jahre 1990 auf. Der Arbeitsanfall hat seit seiner Errichtung insbesondere aufgrund der generell verstärkten Internationalisierung der Parlamentsarbeiten sowie der damit einhergehenden Komplexität der zu erledigenden Aufgabenbereiche stark zugenommen. Somit existiert erst seit diesem Zeitpunkt ein eigentlicher Parlamentsdienst in Liechtenstein. Heute besteht der Parlamentsdienst aus dem Landtagssekretär, seinem Stellvertreter, drei Vollzeitangestellten und drei Teilzeitmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Der Landtagssekretär und sein Stellvertreter werden vom Landtag bestellt. Josef Hilti bekleidet das Amt des Landtagssekretärs seit 2002, sein Stellvertreter Philipp Pfeiffer ist seit 2008 im Amt. Das Team wird ergänzt durch Sandra Gerber-Leuenberger, Gabriela Hilti, Gabriele Wachter, Maria Meier, Hannes Matt, Angela Batliner, Yvonne Heeb und Jessica F. Bucher.

Die Aufgaben und der Pflichtenkatalog des Parlamentsdienstes sind in der Geschäftsordnung für den Landtag, LGBl. 2013 Nr. 9, Art. 16 und 17, umschrieben. Er sieht insbesondere die Organisation, Vor- und Nachbereitung sowie Betreuung der Landtagssitzungen, der Protokollierung der Landtagsdebatten, der Kommissions- und Delegationssitzungen sowie die Erstellung der Landtagsbeschlüsse vor. Zudem ist der Parlamentsdienst die offizielle Anlaufstelle des Landtags für Belange der Regierung bzw. Verwaltung, der Öffentlichkeit sowie anderer Parlamente und internationaler Organisationen. 

Die Landtagsbroschüren (in deutscher und englischer Sprache) können kostenlos beim Parlamentsdienst angefordert und bezogen werden.