INTERPELLATIONSBEANTWORTUNG ZU DEN WIEDERHOLTEN VORWÜRFEN DES LANDESFÜRSTEN BETREFFEND VERFASSUNGSBRÜCHE (NR. 34/1997)
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Traktandum 10, Interpellationsbeantwortung zu den wiederholten Vorwürfen des Landesfürsten betreffend Verfassungsbrüche. Wünschen die Interpellanten dazu das Wort?Abg. Paul Vogt:
Ich denke, dass die Beantwortung durch die Regierung einige interessante Klärungen gebracht hat. Die Auskünfte sind zwar nicht vollständig, aber man bekommt doch eine Ahnung, wie das Ganze abgelaufen ist. Die Interpellationsbeantwortung unterstreicht wieder einmal, dass im Bereich des Beamtenrechts Handlungsbedarf besteht und das hier die Situation bereinigt werden muss.Interessant sind für mich vor allem die im Anhang wiedergegebenen Schreiben der ehemaligen Regierungschefs. Offenbar haben sich alle an der damals herrschenden Praxis orientiert. Keiner ist sich bewusst, dass er von der früheren Praxis abgewichen ist. Offenbar hat einzig die Regierung Gerard Batliner wenigstens die Chefbeamten der Landesverwaltung dem Landesfürsten zur Ernennung vorgeschlagen. Nach ihm wurde das Ernennungsrecht des Landesfürsten völlig sistiert. Man rückte, ohne dass dafür eine brauchbare Erklärung geliefert wird, von der früheren Praxis ab. Fest steht nur, dass sie davon ausgingen, dass der Landesfürst offenbar mit diesem Vorgehen einverstanden war.Besonders hinweisen möchte ich auf die Schreiben von Walter Kieber und Hans Brunhart. Walter Kieber weist darauf hin, dass mit dem Verwaltungsorganisationsgesetz von 1973 ein Gesetz vom Landesfürsten sanktioniert wurde, das seiner Meinung nach in Widerspruch zu Art. 11 der Verfassung steht. Dieses Gesetz enthalte nämlich die Bestimmung, dass die Amtsvorstände und deren Stellvertreter von der Regierung bestellt werden, also ohne Ernennung durch den Landesfürsten. Diese Auffassung von Walter Kieber wäre meines Erachtens bei einer Abänderung des Verwaltungsorganisationsgesetzes zu überprüfen.Beim Schreiben von Hans Brunhart fand ich vor allem den letzten Satz interessant, in dem er eine Klarstellung vornimmt, auf die sein ehemaliger Regierungschefstellvertreter, Dr. Herbert Wille, seit einiger Zeit gewartet hat.Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren, ich beantrage Diskussion im Sinne von Art. 38 Abs. 4 der Geschäftsordnung, da der Herr Regierungschef ergänzende Ausführungen zu der Interpellationsbeantwortung machen möchte. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: einhellige Zustimmung.
Regierungschef Mario Frick:
Wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf, eigentlich recht überflüssig. Ich wollte nur auf einen Fehler hinweisen auf Seite 13 unten, wo es heisst in der fünfletzten Zeile, zitiere ich den Satz: «Daraufhin wurde dieses Landesgesetzblatt dem Landesfürsten während seiner vorgängig nicht bekannten Ferienabwesenheit zur Unterschrift zugeleitet». Der Satz stimmt bei diesem Gesetz nicht. Das ist das Einzige, was ich zusätzlich zur Interpellationsbeantwortung sagen wollte. Das ist vorne, auf Seite 13, unten. Also ein Detail, und damit das einfach korrekt dargestellt ist.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dankeschön.Abg. Gebhard Hoch:
Wenn schon Diskussion beschlossen wurde, dann möchte ich davon Gebrauch machen und den Regierungschef fragen, ob die Stellungnahme der Regierung dem Fürsten gezeigt wurde und ob der Fürst mit dieser Interpellationsbeantwortung einverstanden ist. Die Beantwortung dieser Frage ist insofern von Wichtigkeit, wenn er einverstanden ist, nehme ich an, dass wir diesbezüglich keine Vorwürfe mehr hören werden.Regierungschef Mario Frick:
Der Entwurf zu dieser Interpellationsbeantwortung wurde Seiner Durchlaucht, dem Landesfürsten gezeigt, einfach auch darum, um allenfalls zusätzliche Informationen zu erhalten, und er war einverstanden mit der Interpellationsbeantwortung, wobei dies die Darstellung des Sachverhaltes anbelangt. Ob mit allen Interpretationen betreffend Beamtengesetz etc., das wurde nicht ausdiskutiert, weil es die Interpellationsbeantwortung der Regierung ist. Aber ich denke, dass auch dort Übereinstimmung herrscht.Abg. Gabriel Marxer:
Ich möchte nur auf einen Teilaspekt, der in der Beantwortung hier erfolgt, eingehen, und zwar darauf, dass die Beamtenernennung nun durch die Regierung im Auftrag des Fürsten geschieht. Ich habe auch schon mehrmals darauf hingewiesen, dass ich diese Praxis für verfassungsrechtlich bedenklich erachte. Die Regierung ist der Meinung und zitiert, dass sie unter Art. 92 der Verfassung subsummiert werden könnte. Nun, ich will hier nicht einen rechtlichen Disput beginnen. Ich möchte aber nur deponiert haben, dass ich diese Praxis, dass das Recht der Beamtenernennung so interpretiert werden muss, wie es Seine Durchlaucht, der Landesfürst interpretiert, dass das nicht unbedingt delegierbar ist, wie es derzeit erfolgt.Regierungschef Mario Frick:
Ich denke, dass in diesem Zusammenhang erfreulich ist, dass es auch nach Walter Kieber eine verfassungskonforme Interpretation gibt, nämlich die der Bevollmächtigung. Ich denke, Hauptsache, dass es abstützbar ist, diese Art und Weise, wie die Regierung seit mehreren Jahren mittlerweile die Staatsangestellten und Beamten ernennt, wobei dort keine explizite Differenzierung vorgenommen wird, schlicht und ergreifend, weil es nicht möglich ist. Aber auch nach Walter Kieber sind wir im Sinne einer Bevollmächtigung mindestens auf verfassungskonformen Boden, nach Ansicht des Fürsten auch bei einer Delegation. Aber ich glaube, dass ist in diesem Zusammenhang nicht wichtig. Hauptsache, es gibt einen Ansatz, dass es eine verfassungskonforme Vorgehensweise darstellt.Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir auch diese Interpellationsbeanwortung zur Kenntnis genommen.-ooOoo-