Agrarpolitischer Bericht 2016 (Nr. 51/2016)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 24: Agrarpolitischer Bericht 2016. Der Bericht Nr. 51/2016 steht zur Diskussion. Es scheint keine Wortmeldungen zu geben, was mich einigermassen erstaunt.Abg. Alois Beck
Vielen Dank, dann melde ich mich zu Wort. Jetzt scheint es nachfolgende Redner zu geben. Man kann sich vielleicht die Frage stellen, weshalb sich der Landtag überhaupt mit einem so kleinen und scheinbar unbedeutenden Wirtschaftsbereich wie der Landwirtschaft befassen muss. Liechtenstein ist heute kein klassisches Agrarland mehr. Die Zeiten, in denen Bauernbetriebe vor allem für den Eigenbedarf produzierten, sind vorbei. Heute ist die Landwirtschaft ein Wirtschaftszweig, der sich wie jeder andere auch, am Markt orientieren muss. Doch auch wenn sich unsere Landwirtschaft stark verändert hat, ist sie dennoch ein Bestandteil unserer kulturellen Identität. Bei näherer Betrachtung stellt man fest, dass die Landwirtschaft wichtige Aufgaben im Interesse der Öffentlichkeit erfüllt. Vor allem aber hat sie nach wie vor eine ganz zentrale Bedeutung für uns alle, indem sie täglich unsere Nahrungsmittel produziert. 60% des Rohertrags der Landwirtschaft stammen aus der Produktion von Nahrungsmitteln. Dass eine Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln nicht selbstverständlich ist, wird uns oft erst dann richtig bewusst, wenn ein Lebensmittelskandal auftritt. Zweifellos erbringt die Landwirtschaft weitere wichtige Leistungen für die Gesellschaft, die im Bericht ausführlich dargestellt sind. Dennoch muss für mich die Nahrungsmittelproduktion im Zentrum der agrarpolitischen Überlegungen stehen. Bereits heute produzieren wir nur knapp die Hälfte des Kalorienbedarfs selbst, der Rest wird aus verschiedenen Ländern importiert und nicht zuletzt aus Entwicklungsländern, die ihren Kalorienbedarf oft nicht selbst decken können. Wenn wir bedenken, dass die Ernährung der Weltbevölkerung unbestritten zu den wichtigsten Herausforderungen der Zukunft gehört, so erkennen wir den wichtigen Stellenwert der Versorgungsfunktion. Wir leben in unseren Breiten dank des Wohlstandes im Überfluss. Zu viele Menschen leiden aber an Hunger und grosse Nationen rüsten sich schon seit Jahren auf den anstehenden Versorgungskampf und kaufen das fruchtbare Agrarland auf. So hat beispielsweise China tausende von Hektar fruchtbaren Ackerlandes in Afrika gekauft. Deshalb ist es, meine ich, auch eine gewisse Verpflichtung eines autonomen Staates, einen Teil zur Versorgungssicherheit beizutragen. Und deshalb ist nicht zuletzt die Lebensmittelproduktion ein wesentlicher Aspekt des bäuerlichen Selbstverständnisses. Dies kommt mir in den Diskussionen um die Landwirtschaft wie auch im vorliegenden Bericht zu kurz.Mit dem Landwirtschaftlichen Leitbild 2004 hat der Landtag die gewünschte Grundausrichtung der Landwirtschaft festgelegt. Diese wurde im Zuge der Schaffung des Landwirtschaftsgesetzes auch nicht bestritten, sondern in den Grundzügen bestärkt. Basierend auf dem Leitbild hat der Landtag im Jahr 2008 das Landwirtschaftsgesetz beschlossen, mit dem die Grundlage für eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Liechtenstein geschaffen wurde. Die Aufgaben der Landwirtschaft, die im Gesetz genannt werden, sind heute nach wie vor aktuell: So steht auch an erster Stelle im Gesetz die sichere Versorgung mit Nahrungsmitteln. Weiter nennt das Gesetz die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, Erhalt und Förderung der Arten- und Biotopvielfalt, Pflege der Kulturlandschaft und Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren. Die Regierung greift diese und weitere Themen im Bericht auf und stellt sie in Zusammenhang mit den weiteren Entwicklungsschritten. Diesen Überlegungen kann ich durchaus zustimmen. Das Thema Wirtschaftlichkeit ist im Bericht sehr prominent dargestellt und man könnte beim ersten Lesen durchaus den Eindruck gewinnen, dass dies zu stark akzentuiert ist. Bei einer vertieften Betrachtung kann man den Gesamtzusammenhang von Wirtschaftlichkeit und Übernahme von Aufgaben im öffentlichen Interesse jedoch gut nachvollziehen. Meiner Ansicht nach ist es gerechtfertigt und auch notwendig, die Wirtschaftlichkeit der Betriebe bei der Bearbeitung der Themen in den Mittelpunkt zu stellen, denn nur gesunde, funktionierende und wirtschaftlich tragbare Betriebe haben Zukunftsperspektiven und können die vielfältigen Aufgaben der Gesellschaft erfüllen. Die Frage nach der Zukunftsperspektive stellt sich in besonderem Mass für die Berglandwirtschaft. Die schwierige Situation der Berglandwirtschaft ist schon seit längerem bekannt. Die Bergbauern müssen unter deutlich erschwerten Bedingungen wirtschaften und haben gleichzeitig höhere Erwartungen zu erfüllen, was Landschaftspflege und Schutz vor Naturgefahren betrifft. Diese wichtige Aufgabe kann unter den heutigen Bedingungen nur selten kostendeckend erbracht werden. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, stehen die Bergbetriebe unter einem grossen wirtschaftlichen Druck. Es ist wichtig, dass die Rahmenbedingungen für die Bergbauern schnell verbessert werden. Wenn wir es nicht schaffen, die Berglandwirtschaft auch für die Bauern finanziell attraktiver zu machen, dann wird sich der Staat schon bald mit der Frage beschäftigen müssen, wie und von wem das Berggebiet zukünftig bewirtschaftet werden soll. Bereits bei der Schaffung des Landwirtschaftsgesetzes hat die Regierung auf die besondere Situation der Berglandwirtschaft aufmerksam gemacht und Massnahmen in Aussicht gestellt. Deshalb wundert mich, dass die Regierung bis heute praktisch nichts unternommen hat. Gerne würde ich von der Regierung wissen, wie sie diese Aufgaben lösen will. Die Regierung trennt in ihrem Bericht das Thema Alpwirtschaft von der Berglandwirtschaft. Dies erscheint mir gerechtfertigt, da der Erhalt der Alpwirtschaft nicht nur in der Verantwortung der Landwirtschaft liegt. Hier müssen wir uns auch fragen, was wir als Gesellschaft von der Alpwirtschaft erwarten. Es geht dabei doch in erster Linie um die Offenhaltung und Pflege des Alpgebietes. Und deshalb greift der Gedanke zu kurz, wenn man meint, dass die alleinige Verantwortung bei der Landwirtschaft liegt. Für viele Betriebe gibt es heute keinen ökonomischen Zwang zur Alpung der Tiere. Für manche Betriebe ist die Alpung gar mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden. Die Alpen sind aber auch ein Bestandteil unserer kulturellen Tradition und spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung von Tourismus und Naherholungsmöglichkeiten und dem Erhalt von vielfältigen Lebensräumen. Wenn die Landwirtschaft Tiere alpt, dann erbringt sie damit also auch Dienstleistungen für die Gesellschaft, wofür eine angemessene Entschädigung nötig ist. Auch hierzu hat uns die Regierung einen Lösungsvorschlag mit dem agrarpolitischen Bericht in Aussicht gestellt. Diesen vermisse ich in der Vorlage. Auch deshalb würde ich von der Regierung gerne erfahren, wie der Stand der Abklärungen ist. Ökologie und nachhaltige Produktion nehmen im Bericht einen bedeutenden Stellenwert ein. Dies war bereits in der Vergangenheit ein wichtiger Bestandteil der Agrarpolitik. Das Ergebnis dieser über mehrere Jahre verfolgten Agrarpolitik ist ein Spitzenwert bezüglich Ökologisierung. Im internationalen Vergleich verfügt Liechtenstein mit einem Anteil von über 35% über einen der höchsten Biobetriebsanteile weltweit. Wir sind nicht nur im Solarbereich Weltmeister. Nachdem die biologische Betriebsweise die nachhaltigste Wirtschaftsweise ist, weist auch die Liechtensteiner Landwirtschaft einen hohen Nachhaltigkeitsgrad auf. Gemäss Umweltstatistik der Regierung beträgt der Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen über 15%, was im internationalen Vergleich einen absoluten Spitzenwert darstellt. Im Vergleich dazu weist die Schweiz einen Anteil von 12% auf. Die Regierung führt in ihrem Bericht aus, dass sie die Qualität der Ökoflächen verbessern und den bisherigen Weg weiterführen will. Dieser Stossrichtung kann ich zustimmen. Gleichzeitig bin ich aber auch der Meinung, dass eine grössere weitere Extensivierung nicht unbedenklich wäre, weil einerseits die Landwirte noch abhängiger von staatlichen Zahlungen werden und weil dazu auch deutlich mehr finanzielle Mittel nötig wären. Meiner Meinung nach müssen wir ein Interesse daran haben, diesen hohen Nachhaltigkeitsstand zu halten und zu festigen. Die ökologische Ausrichtung der Landwirtschaft ist ein wichtiger Aspekt. Deshalb ist es auch gerechtfertigt, dass in die Förderung der ökologischen Qualität vergleichsweise grosse Summen fliessen. Schliesslich leisten die ökologischen Ausgleichsflächen einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. Dies können sie aber nur tun, wenn sie auch eine bestimmte Qualität aufweisen. Die VBO führt in ihrer Stellungahme aus, dass die langfristige Sicherung des landwirtschaftlichen Bodens im Bericht einen zu kleinen Stellenwert einnimmt. Obwohl mit dem Landwirtschaftsgesetz keine Raumplanung betrieben werden kann, ist das Anliegen durchaus gerechtfertigt, weil der Boden die primäre Produktionsgrundlage darstellt. Im Zweckartikel des Landwirtschaftsgesetzes ist verankert, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln leistet. Konsequenterweise muss dann auch das dafür notwendige Kulturland gesichert werden. Obwohl wir ein Gesetz über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens haben, greift dieses in vielen Bereichen zu wenig und ermöglicht diverse Ausnahmen. Ein wichtiges Thema für die Landwirtschaft im Zusammenhang mit dem Boden sind die Eigentumsverhältnisse und der fehlende Pächterschutz. Der Landwirt ist zu über 90% Pächter und dies in der Regel ohne Pachtvertrag. Ein durchschnittlicher Betrieb von 30 Hektar Grösse bewirtschaftet oft 100 und mehr Parzellen, die er nicht selten von annähernd gleich viel Eigentümern gepachtet hat. Damit er dies überhaupt mit einem vertretbaren Aufwand bewerkstelligen kann, muss er oft auch noch Flächen abtauschen, um auf einigermassen akzeptable Bewirtschaftungseinheiten zu kommen. Das fehlende Pachtrecht erschwert den Landwirten die Planungssicherheit, wenn sie nicht wissen, ob sie ihre Böden auch im nächsten Jahr und zu den gleichen Konditionen pachten können. Bei der Beratung der Revision des Miet- und Pachtrechts im März wurde vom Landtag bemängelt, dass die landwirtschaftliche Pacht nicht geregelt wird. Die Regierung hat uns in Aussicht gestellt, dass dies separat geregelt werde. Ich erwarte, dass dies im Rahmen der versprochenen Arbeitspakete auch erfolgen wird. Landtag und Regierung haben sich im Jahre 2008 dazu entschieden, eine eigenständige Agrarpolitik zu unterhalten. Dass dieser Entscheid völlig richtig war, belegen die positiven Ergebnisse. Stichworte sind hohe Effizienz, Nachhaltigkeit mit hohem Ökologisierungsgrad, Wertschöpfung im Milchbereich und so weiter. Wie die oben beschriebenen Beispiele zeigen, ist es offensichtlich, dass Liechtenstein eine eigene Agrarpolitik braucht. Es gibt zu viele Besonderheiten, aufgrund derer es nicht sinnvoll wäre, die Agrarpolitik der Schweiz zu übernehmen. Ein sehr stark flächenbezogenes Direktzahlungssystem wie in der Schweiz würde in Liechtenstein die Konkurrenz um die knappen Bodenressourcen verschärfen. Zudem enthält die Schweizer Agrarpolitik verschiedene Instrumente, die unter Liechtensteiner Bedingungen nicht anwendbar sind. Wir brauchen keine Massnahmen zur Regionalförderung oder für bestimmte Kulturen, die bei uns mengenmässig nicht relevant sind. Stattdessen ist es bei uns angezeigt, die Förderung auf die Tierhalter auszurichten. Die Übernahme einzelner Instrumente aus der Schweizer Agrarpolitik wäre mit Sicherheit auch keine tragfähige Lösung. Eine solche Zwischenlösung wäre vermutlich die ungünstigste Variante, da sie unausgewogen wäre und die Liechtensteiner Verhältnisse nicht spezifisch berücksichtigen würde. Damit wir auch in Zukunft eine produktionsorientierte Landwirtschaft haben, muss der Staat die Bäuerinnen und Bauern dabei begleiten respektive unterstützen, ihre Produktion auf die Bedürfnisse des Marktes auszurichten. Ein gutes Beispiel, wie dies in der Vergangenheit gelungen ist, stellt die Vorwärtsintegration der Milchwirtschaft dar. Die Milchwirtschaft ist der wichtigste Produktionszweig der Liechtensteiner Landwirtschaft. Mit einem Rohertrag von rund CHF 17 Mio. macht sie mehr als 50% am Gesamtrohertrag der Landwirtschaft aus. Sie ist aber stark den Marktbedingungen ausgesetzt. Der Rohmilchpreis in der EU ist derzeit tiefer als in der Schweiz respektive Liechtenstein. Dies verursacht einen enormen Preisdruck. Auch auf dem Schweizer Markt ist der Milchpreis stark unter Druck geraten und liegt aktuell mehr als 10 Rp./kg tiefer als noch vor zwei Jahren. Dass der Handel mit Rohmilch kein rentables Geschäft darstellt, zeigt sich je länger, je mehr. Daher war es für die Wettbewerbsfähigkeit der Liechtensteiner Milchwirtschaft dringend notwendig, dass der Landtag im Jahr 2005 das Projekt zur Vorwärtsintegration der Milchwirtschaft beschlossen und die dafür notwendigen Mittel bereitgestellt hat. Damit wurden wettbewerbsfähige Milchverarbeitungsstrukturen geschaffen, mit denen die Wertschöpfung aus der Milchverarbeitung im Inland bleibt. Was die Finanzplanung angeht, so stelle ich fest, dass sich die Regierung ziemlich bedeckt hält. Mehrfach werden im Bericht Umlagerungen erwähnt, aber welche Summen wohin umgelagert werden sollen, bleibt unklar. Zum Teil ist dies darauf zurückzuführen, dass die Regierung noch nicht genau weiss, was sie will, denn wir müssen uns bewusst sein, dass es sich bei dem vorliegenden Bericht nur um ein Konzeptpapier handelt. Fertige Lösungen bietet uns die Regierung nicht an. Hier hätte ich mir mehr erhofft. Insbesondere im Bereich Landschaftspflege und Ökologie bleibt unklar, was die genauen Kostenfolgen sind. Einerseits möchte die Regierung die staatlichen Aufträge fokussieren, wie sie sagt, andererseits soll die Ökoqualität gesteigert und angemessen abgegolten werden. Bleibt dies alles finanzierbar? Hier haben wir leider nicht genug Zahlen, um uns einen Überblick zu verschaffen. Ich erwarte, dass wir zum Budget ergänzende Unterlagen erhalten und so die gewünschte Steuerung vornehmen können. Ganz wesentlich erscheint mir, dass die Transferzahlungen nicht weiter gekürzt werden. Sie sind ein wichtiger Faktor für die Wirtschaftlichkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe und bei dem wachsenden Preisdruck, dem die Landwirtschaft ausgesetzt ist, wäre eine weitere Kürzung für die Bauern eine zusätzliche Belastung und nur schwer nachvollziehbar. Gestatten Sie mir zum Schluss noch ein paar grundsätzliche kritische Anmerkungen. Im Verlauf der gegenwärtigen Legislaturperiode haben wir bei jedem Landwirtschaftsthema stets folgende zwei Antworten erhalten: Eine Lösung zu diesem Thema werde mit dem agrarpolitischen Bericht vorgelegt und dieser Bericht komme bald. Nun wird uns dieser wichtige Bericht zum Schluss der Legislaturperiode vorgelegt. Konkrete Lösungen fehlen und müssen erst noch erarbeitet werden. Das wäre kein Problem, wenn uns der Bericht schon vor zwei Jahren vorgelegt worden wäre, denn dann hätte noch genügend Zeit zur Umsetzung zur Verfügung gestanden. Nun ist die Sachlage aber so, dass die Regierung zwar einen ambitiösen Umsetzungsplan vorsieht, diesen aber nicht mehr in der laufenden Legislatur wird abschliessen können. Deshalb hat für mich das Thema Umsetzung einen ganz wichtigen Stellenwert. Ich erwarte von der Regierung eine klare Zusage, dass der Umsetzungsprozess, wie im Bericht ausgeführt, unverzüglich gestartet wird. Ansonsten wird der Zeitplan nicht einzuhalten sein und der nächste agrarpolitische Bericht womöglich erst in der übernächsten Legislaturperiode vorliegen. Die Leidtragenden wären einmal mehr die Bäuerinnen und Bauern und das darf nicht sein. Auch wenn ich in einigen Punkten Kritik anbringen muss, so stelle ich fest, dass der Bericht eine solide und gute Grundlage für die anstehenden Entwicklungen darstellt. Deshalb kann ich der im Bericht beschriebenen Zielsetzung und Weiterentwicklung der liechtensteinischen Agrarpolitik meine Zustimmung erteilen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke für das Wort, Herr Präsident. Geschätzte Abgeordnete und Mitglieder der Regierung. Ich möchte der Regierung für den agrarpolitischen Bericht zu Beginn vorerst einmal danken, aber auch die erste Kritik anbringen: Seit der Aufhebung des Zahlungsrahmens Ende 2013 warten wir auf diesen agrarpolitischen Bericht. Nun da er vorliegt, wurde er sehr schnell traktandiert, zusammen mit sehr vielen anderen umfangreichen Berichten und Anträgen. Es wäre wünschenswert gewesen, sich länger mit der Thematik auseinandersetzen zu können, um eine breit abgestützte Diskussion über die Agrarpolitik zu ermöglichen. Des Weiteren ist es nicht einfach, die Auswirkungen der agrarpolitischen Weichenstellung, die wir heute vornehmen werden, wirklich zu begreifen, da dieser Bericht und Antrag erst der erste Schritt ist und die wirkliche Tragweite erst mit den erstellten Konzepten zum Vorschein kommen wird. Inwiefern der Landtag sich mit der Weiterentwicklung und Ausrichtung der Agrarpolitik befassen und dabei strategische Weichenstellungen vornehmen kann, wird sich in der Diskussion heute zeigen. Ich möchte in einem kurzen Überblicksvotum auf die Pfeiler der Förderung und auf die geplanten Schrittsetzungen durch das Ministerium eingehen. Meine Fraktionskollegen werden sich zu den Bereichen Ökologie, Vergleich mit der Schweiz, Produktorientierung und Biodiversität äussern. Insgesamt ist dem Bericht zu entnehmen, dass die liechtensteinische Landwirtschaft wirtschaftlich gut aufgestellt ist. Der durchschnittliche Arbeitsverdienst ist in den letzten Jahren gestiegen. Begründet wird dies vor allem dadurch, dass die Liechtensteiner Betriebe grösser geworden sind und daher wirtschaftlicher produzieren können. Durchschnittlich sind die Betriebe grösser als in den Nachbarländern Österreich und der Schweiz. Aber auch die moderne Struktur und die leistungsfähige Mechanisierung sind Gründe für die Wirtschaftlichkeit der Betriebe. Eine weitere Stärke, die hervorgehoben wird, ist der hohe Bioanteil, wir haben es schon gehört.Die Landwirtschaft wird derzeit mit rund CHF 14 Mio. pro Jahr gefördert. Der grösste Anteil macht mit rund CHF 6 Mio. die Verbesserung des Einkommens aus. Abgeltungen aufgrund Betriebsführung gemäss dem ökologischen Leistungsnachweis respektive nach den Regeln des Bio-Landbaus sowie die Förderung tiergerechter Haltungsformen betragen zusammen rund CHF 3 Mio. pro Jahr. Die Pflegeleistungen werden mit CHF 1,5 Mio. vergütet, die Alpwirtschaft sowie Landwirtschaft im Berggebiet mit je CHF 500'000. Der Staat investiert also jährlich viel Geld in die Landwirtschaft. Die klare Abgrenzung der zukünftigen, finanziellen Unterstützungen des Staates an die Liechtensteiner Betriebe in Transferleistungen, Ausgleichszahlungen und der Schaffung von Anreizen ist sehr zu begrüssen, um bessere Steuerungsmöglichkeiten in der Agrarpolitik zu erhalten. Denn auch in Zukunft werden Gelder von Seiten des Staates in die Landwirtschaft fliessen müssen. Diese möglichst effizient zu steuern, liegt sicherlich im Sinne aller. Die Regierung teilt die Entwicklungsrichtungen der Agrarpolitik gemäss vorliegendem Bericht in sieben Teilbereiche, in denen sie Handlungsbedarf ortet und in denen Massnahmen in den nächsten drei Jahren umgesetzt werden sollen. Diese sind Wirtschaftlichkeit und Marktfähigkeit, Sicherung der Produktionsgrundlagen, Berglandwirtschaft, Alpwirtschaft, Ökologie und Landschaftspflege sowie Nachhaltigkeit, Ethik und Paralandwirtschaft. Beim Befassen mit dem vorliegenden Bericht und Antrag stellt sich mir immer wieder die Frage, wie die Ziele der einzelnen Bereiche gemeinsam erreichbar sind. Diese Vereinbarkeit scheint mir eine Quadratur des Kreises zu sein und es braucht meiner Meinung nach eine Priorisierung bestimmter Bereiche. Denn insbesondere eine Produktivitätssteigerung der Betriebe führt in vielen Fällen zu einer intensiveren Bewirtschaftung der Produktionsfläche und damit zu einem Verlust an Natur. Dies ist vorerst meine Ausführungen zum agrarpolitischen Bericht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Beck
Besten Dank, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Abend. Besten Dank der Regierungsrätin Marlies Amman-Marxer und allen, die an diesem fundierten Werk mitgearbeitet haben, für die umfassenden Informationen. Es sind Grundlagen geschaffen worden, auf denen die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik fussen wird. Wir sehen, dass in so einem kleinen Land wie Liechtenstein es auch in einem eingeschränkten Bereich wie der Landwirtschaft sehr unterschiedliche Problemstellungen gibt und die Erwartungen an den Staat weit auseinandergehen. Die Bauern und Bäuerinnen in unserem Land leisten einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Den Einsatz, den Sie bringen, übersteigt bei Weitem das normale Arbeitspensum von vielen anderen Arbeitszweigen. Die Berglandwirtschaft leistet gerade in meiner Heimatgemeinde einen Einsatz, der sehr wichtig ist. Die Mühen, die sie haben, sind gross und der Verdienst klein. Ohne sie wäre Triesenberg nicht das, was es ist - danke dafür. Mit Genugtuung habe ich im Agrarbericht auf Seite 91 gelesen, dass die wirtschaftliche Benachteiligung der Bergbetriebe aufgehoben und eine Existenzgrundlage sichergestellt werden soll. Ich möchte nun kurz die Bedeutung der Berglandwirtschaft aufzeigen. Und wenn ich Punkte wiederhole, die Herr Alois Beck schon gesagt hat, sehen Sie mir das bitte nach. Liechtenstein ist ein durch Gebirge geprägtes Land. Die Alpen erstrecken sich über die Hälfte der gesamten Fläche, weshalb man für die Offenhaltung und Pflege der Kulturlandschaft auf die Bewirtschaftung durch Bergbauern angewiesen ist. Die einzige tatsächliche Berggemeinde mit aktiver Landwirtschaft ist die Gemeinde Triesenberg. Dort gibt es derzeit rund 20 Betriebe. Alle Betriebe sind Tierhaltungsbetriebe mit Grünlandbewirtschaftung. Sie bewirtschaften rund 400 Hektar und halten circa 500 Nutztiere. Davon sind über 400 Stück Rindvieh. Etwa die Hälfte der Betriebe hält Milchvieh. Aufgrund stark ausgeprägter Hanglagen, schwieriger klimatischer Verhältnisse und der meist schlechten Infrastruktur sind die Bergbauern mit besonders herausfordernden Lebens- und Produktionsbedingungen konfrontiert. Im Vergleich zu Betrieben in Tallagen sind sie durch den arbeitswirtschaftlichen Mehraufwand benachteiligt und in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt. Aufgrund fehlender Ausweichmöglichkeiten sind sie von den aktuellen Marktentwicklungen, insbesondere vom tiefen Milchpreis, besonders stark betroffen. Es wäre aber falsch, die Bedeutung der Berglandwirtschaft nur aufgrund ihrer Produktivität zu beurteilen, die aufgrund der Rahmenbedingungen niemals so hoch sein kann, wie diejenige von Betrieben im Talgebiet. Die Berglandwirtschaft leistet noch viel mehr für die Gesellschaft:- Durch die regelmässige Bewirtschaftung pflegt und erhält sie die Kulturlandschaft mit einem vielfältigen Nebeneinander von offenen Flächen und Wald. Damit werden Lebensräume für Pflanzen und Tiere erhalten und die Landschaft besitzt eine hohe Attraktivität für Erholungssuchende. Das kommt nicht nur unserer eigenen Lebensqualität zugute, es unterstützt auch den Tourismus.
- Die fachgerechte Bewirtschaftung steiler Hänge reduziert auch das Risiko von Naturgefahren wie Lawinenabgängen und Hangrutschungen und hat damit einen hohen volkswirtschaftlichen Wert.
- Die Berglandwirtschaft produziert Lebensmittel von überdurchschnittlicher Qualität. Zum einen ist bekannt, dass die geschmackliche Qualität der Produkte von der Vielfalt der Gräser und Kräuter profitiert. Zum anderen setzen unsere Bergbauern auch ganz bewusst auf die biologische Landwirtschaft, um den wachsenden Bedürfnissen nach hochwertigen Nahrungsmitteln gerecht zu werden. Fast die Hälfte unserer Bergbetriebe sind Bio-Betriebe.
- Bergbauernprodukte entsprechen damit in hohem Mass heutigen Konsumentenansprüchen nach gesunden, regional und ökologisch produzierten Lebensmitteln. Mit ihrem positiven Image können sie unterschiedliche Marktnischen erschliessen.
- Bergbauernbetriebe haben auch eine sozio-kulturelle Funktion. Sie bilden die Lebensgrundlage für zahlreiche Bauernfamilien, werden generationenübergreifend bewirtschaftet und dienen dem Erhalt von Traditionen. Mit ihrem Fortbestehen werden soziale Strukturen aufrechterhalten und die Abwanderung aus dem Berggebiet vermindert.
Die Bedeutung der Berglandwirtschaft geht damit weit über die blosse Nahrungsmittelproduktion hinaus. Das Ziel muss sein, diese Multifunktionalität zu erhalten und zu fördern. Dazu muss der Mehraufwand an Arbeit und Kosten, der den Bergbauern entsteht, entsprechend abgegolten werden. Eine faire Entschädigung der Leistungen, die sie für die Allgemeinheit erbringen, trägt sicher dazu bei. Genauso wichtig ist aber, dass sie ihre Produkte auch zu einem Preis vermarkten können, der den Mehrwert der Produkte widerspiegelt. Aufgrund vorhergehender Ausführungen hat mich die Seite 101 besonders gefreut. Die Regierung beurteilt die Situation im Berggebiet richtig. Sie zeigt, dass sie die Probleme der Berglandwirtschaft erkannt hat und nun mit hoher Priorität angehen will. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze weisen grundsätzlich die richtige Stossrichtung auf, auch wenn sie noch sehr vage sind. Es ist klar, dass in einem solchen Bericht keine Details aufgeführt werden können. Für die Triesenberger Landwirtschaft ist es wichtig, dass die Regierung das Thema wie versprochen mit hoher Priorität bearbeitet. Die Bergbauern sind motiviert, in diesem Prozess mitzuarbeiten. Die Frage an die Regierung ist nur die folgende - es wäre toll, wenn dem Festgeschriebenen auch die Taten gleich folgen: Wird mit der Erarbeitung noch dieses Jahr begonnen? Für die Bergbauern ist es wichtig, dass die Regierung das Thema, wie versprochen, mit hoher Priorität bearbeitet. Ganz Ähnliches, wie vorhin beschrieben, gilt auch für die Alpwirtschaft: Ohne Bestossung mit genügend Tieren wird sich die Kulturlandschaft verändern und grosse Teile der offenen Flächen verschwinden. Es ginge ein Kulturgut verloren, das über viele Jahrhunderte erarbeitet wurde. Es ist unbestritten, dass es Veränderungen braucht, dass die Aktivitäten gebündelt werden und sich somit auch die Alpen verändern werden. Mit einer weitsichtigen Erarbeitung von Lösungsansätzen kann aber sicher vieles positiv beeinflusst werden. Ich denke da zum Beispiel an eine Annäherung an die Schweizer Politik zur Bestossung der Alpen. Dort wird ein Alpungsbeitrag für einen Normalstoss von CHF 370 ausbezahlt. Dies ist ein möglicher Ansatz, es gibt sicher noch weitere und es muss nicht alles über das Geld gehen. Die Regierung führte im Rahmen der Interpellationsbeantwortung Nr. 32 im Jahr 2015 zur Landwirtschaft folgendes aus: «Nach einigen Gesprächen zeigte sich im Herbst 2014, dass für die Schweiz eine Gleichstellung der Alpen vorläufig nicht möglich ist. Die Alternative, Schweizer Landwirte mit Mitteln aus Liechtenstein direkt zu fördern, kommt aus grundsätzlichen Überlegungen derzeit nicht in Frage: hohe Kosten; Förderung von ausländischen Begünstigten steht im Widerspruch zum Landwirtschaftsgesetz; Gleichbehandlung der Liechtensteiner Landwirte. In der Folge hat die Regierung Überlegungen angestellt, wie man auf das Ausbleiben des Viehs aus der Schweiz reagieren könnte und hat im Januar 2015 mit den Alpeigentümern dazu erste Gespräche geführt. Zudem wurde im Februar 2015 der Bericht ‹Mögliche agrarpolitische Massnahmen zur Förderung der Liechtensteiner Alpwirtschaft› den Alpeigentümern sowie der Vereinigung Bäuerlicher Organisationen (VBO) zur Stellungnahme zugestellt. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird die Regierung das weitere Vorgehen festlegen.» Die Frage: Wurden die Stellungsnahmen schon ausgewertet und was sind die Erkenntnisse? Auf Seite 91 des Berichtes steht bei der Entwicklungsrichtung für die Alpwirtschaft, dass die öffentlichen Mittel für die Investitionen in Infrastrukturen zu bündeln sind. Hat die Regierung ein Beispiel dazu? Diese zwei Fragen sowie der geplante Start des Erarbeitungszeitpunktes für das Modul «Existenzsicherung für Berglandwirtschaft» bitte ich die Regierung zu beantworten. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Abend geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Der Entwicklung der Landwirtschaft sind in Liechtenstein allein aufgrund der Topografie zwischen Rhein und Gebirge enge Grenzen gesetzt. Landwirtschaftlich nutzbares Kulturland ist ein knappes Gut. Kleinräumigkeit verursacht und verstärkt Zielkonflikte zwischen Landwirtschaft und berechtigten anderen Anliegen. Diesen Zielkonflikten kann auf lange Sicht nicht aus dem Weg gegangen werden kann. Sie sind zu lösen. Dabei ist auch von anderen als bäuerlichen Organisationen vertretenen Interessen Beachtung zu schenken. Die Erhaltung eines gesunden Bauernstandes ist aber dennoch unbestritten. Insbesondere erschweren die kleinräumige Parzellierung, der hohe Pachtanteil von 95% im landesweiten Durchschnitt und die damit verbundene Abhängigkeit von Bodenbesitzern eine marktorientierte, landwirtschaftliche Produktion unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Kriterien. Auf solche Betriebe scheint die Regierung allerdings insbesondere in Tallagen zu setzen und diese Betriebe müssen wohl oder übel über eine bestimmte Grösse verfügen, um von wirtschaftlichen Skaleneffekten profitieren zu können. Richtigerweise schreibt die Vereinigung der bäuerlichen Organisationen in ihrer Stellungnahme zum agrarpolitischen Bericht jedoch, dass es nicht allein die Grösse des Betriebes richten soll, sondern auch der Bewirtschafter selbst im Wege hoher Qualitätsstandards und interner Optimierungen in der Lage sein muss, ein Betriebsergebnis positiv zu beeinflussen. Damit spricht die VBO die Eigenverantwortung des Bewirtschafters an, die zum beruflichen Selbstverständnis eines Landwirtes gehören muss. Die Landwirtschaft soll in Liechtenstein auch in Zukunft mehr sein als blosse Landschaftspflege. Die Landwirtschaft, insbesondere in den Tallagen, soll auf effiziente Weise Qualität produzieren. In der Milchwirtschaft, mit einem Produktionspotenzial von 15 Millionen Kilo Milch im Jahr der grösste und wichtigste Produktionszweig der liechtensteinischen Agrarwirtschaft, könnte das beispielhaft verkürzt in etwa heissen: Kühe mit hoher Milchleistung in Freilaufställen mit elektronisch gesteuerten Melkrobotern. Mitunter durchaus erfolgversprechend, wenn die an die Milchproduktion anschliessende Wertschöpfung funktioniert. Das allerdings ist eine riesige Herausforderung für sich alleine in einem gesättigten Milchmarkt, bei nicht einmal konstant die Produktionskosten deckenden Preisen, dem durch den bereits existierenden europäischen und über TTIP möglicherweise bald auch schon transatlantischen Freihandel keine protektionistischen Schutzinstrumente zur Verfügung stehen. So begrenzt unsere Tallandwirtschaft aufgrund ihrer Kleinräumigkeit in ihren Entwicklungsmöglichkeiten ist, so unbegrenzt im wahrsten Sinn des Wortes ist ihre internationale Konkurrenz. Die liechtensteinische Landwirtschaft ist seit vielen Jahren mit einem Strukturwandel konfrontiert. Von 898 landwirtschaftlichen Betrieben im Jahr 1965 waren im Jahr 2005 noch 128 direktzahlungsberechtigte Betriebe übrig. Seither hat sich der Trend verlangsamt fortgesetzt. 2014 waren es noch 108 Betriebe. Das sind zwei bis drei Betriebsaufgaben pro Jahr in den statistisch zuletzt erhobenen zehn Jahren. Dieser Strukturwandel, insbesondere zulasten von kleinen und Nebenerwerbslandwirtschaften wird sich weiter fortsetzen. Die Regierung will ihn auch nicht verhindern, sondern gemäss agrarpolitischem Bericht lediglich sozial abfedern. Weitere Stossrichtungen der künftigen liechtensteinischen Agrarpolitik, die sich, nicht nur, aber insbesondere an die 78% der sich in Tallagen befindlichen Landwirtschaftsbetriebe richten, sind im agrarpolitischen Bericht sehr detailliert aufgeführt. Die Bedeutung der 22% Berglandwirtschaftsbetriebe hat mein Fraktionskollege Christoph Beck ausgezeichnet ins Feld geführt. Ich bin ebenfalls sehr froh, dass sich die Regierung mit dem agrarpolitischen Bericht zum Erhalt der Berglandwirtschaft bekennt. Für diese gelten gegenüber den Betrieben in den Tallagen teilweise gänzlich andere Voraussetzungen und Erschwernisse. Der Berglandwirtschaft versucht die Regierung mit der Schaffung eines Marktes für Leistungen im öffentlichen Interesse eine sinnhafte und fair entschädigte Aufgabe zu übertragen und damit existenzsichernd einzugreifen, wo dies über die übrigen landwirtschaftlichen Fördermassnahmen nicht ausreichend möglich ist. Lobende Worte von allen Seiten findet die Regierung in ihrer Absicht, die Landwirtschaftspolitik 2014 bis 2017 der Eidgenossenschaft nicht zu übernehmen, sondern eigenständige Konzepte und Lösungen zu finden, die auf den spezifisch liechtensteinischen Voraussetzungen fussen, welche mit jenen in der Schweiz nur sehr bedingt vergleichbar sind. Wenig Platz räumt der agrarpolitische Bericht der Alpwirtschaft ein. Allerdings scheint die Stossrichtung der Regierung auch hier klar zu sein. Die Alpwirtschaft wird wenig überraschend nicht mehr als landwirtschaftlicher Produktionsfaktor gesehen. Das hat schon die Beantwortung der von unserer Fraktion eingereichten Interpellation zur Alpwirtschaft im Mai 2015 an den Tag gebracht. Die Alpwirtschaft ist letztlich auch nicht mehr kompatibel mit der gewollten Ausrichtung der Milchwirtschaft in den Tallagen und sie ist für Talbauern auch nicht mehr rentabel, da im Gegensatz zur Schweiz die Erhöhung der Alpungskostenbeiträge kein Thema zu sein scheint. Die Alpwirtschaft leiste jedoch, so der agrarpolitische Bericht, einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, indem sie die alpine Kulturlandschaft offenhalte, mit einem wesentlichen zusätzlichen Nutzen für Erholung, Tourismus und Schutz vor Naturgefahren. Sie sei auch ein Bestandteil des kulturellen Erbes und der kulturellen Identität Liechtensteins. Diese Worte höre ich wohl, denn spätestens nach Bewältigung der Tuberkulosesituation auf den Vorarlberger Alpen werden wir nahe bei einer neuen Wahrheit für die Alpen in Liechtenstein sein und spätestens dann müssen zumindest Lösungsansätze für die Zukunft der Alpwirtschaft vorliegen. Ansonsten werden wohl grosse Teile unserer Alpen auch ohne Umsetzung des Stadler-Berichts verbuschen und verwalden. Deshalb blicke ich der Erarbeitung eines alpwirtschaftlichen Konzeptes, welches laut agrarpolitischem Bericht vorgesehen ist, mit Interesse entgegen. Sollte sich daraus ergeben, dass die Alpen in Zukunft definitiv nur noch kulturelles Erbe und kulturelle Identität unseres Landes sein sollen, werden die Alpgenossenschaften wohl in die Obhut unserer geschätzten Frau Kulturministerin wechseln und wir Alpgenossen werden in Ermangelung von Sömmerungsvieh gleich selbst zu Kulturkälbern. Nun aber wieder ernsthaft. Den Bericht insgesamt begrüsse ich ausserordentlich. Er ist für die politischen Entscheidungsträger auf einer für den Moment adäquaten Flughöhe sehr informativ. Mehr in die Tiefe gehen und konkreter werden müssen dann die sich aus dem Bericht ableitenden Konzepte. Der agrarpolitische Bericht wäre aber auch als Lehrmittel für Lehrpersonen der weiterführenden Schulen zu empfehlen, die ihren Schülern im Rahmen einer volkswirtschaftlichen Lehrstunde die Geschichte, Gegenwart und mögliche Zukunft des primären Sektors in Liechtensteins wieder einmal etwas näher bringen wollten. Schaden könnte es auf keinen Fall. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Pio Schurti
Vielen Dank, Herr Präsident. Liechtenstein lässt sich geografisch bekanntlich in drei Teile gliedern. Den Talraum, wovon das Unterland einiges mehr hat, den rheintalseitigen Gebirgshang sowie das Alpengebiet, wovon das Oberland mehr hat. Das heisst, zwei Drittel des liechtensteinischen Territoriums sind letztlich Bergland, dies ist eine unumstössliche Gegebenheit. Schauen wir das Territorium Liechtenstein so an, erkennen wir eigentlich auf einen Blick, dass hierzulande, wenn von Landwirtschaft die Rede ist, eigentlich am besten von Bergland- und Alpwirtschaft gesprochen werden sollte. Es ist natürlich nicht nur Alpwirtschaft möglich, in der Rheintalebene floriert der Gemüsebau und auch das, was ich als industrielle Landwirtschaft bezeichne, ist möglich.
Hält man sich die Gegebenheiten und Möglichkeiten unserer Landschaft aber vor Augen, stellt sich schon die Frage, ob die Agrarpolitik nicht stärker nach der Alpwirtschaft beziehungsweise an den real existierenden landschaftlichen Gegebenheiten ausgerichtet werden sollte. Ich meine Ja. Ich werde mir jetzt erlauben, die Stellungnahmen der LGU und der VBO zu kommentieren. Ich denke, wir haben alle wertvollen Kommentare von diesen beiden Organisationen bekommen. Die LGU argumentiert zu Recht in meinen Augen, dass eine zukunftsfähige Landwirtschaft ökologischer ausgerichtet sein müsste. Ich kann dem voll und ganz zustimmen. Ich habe vorhin auf die ökologischen Gegebenheiten hingewiesen. Dies führt dann auch dazu, dass wir eigentlich abrücken sollten von Hochleistungsmilchproduktion und dafür eine standortgerechte Produktionsintensität entwickeln, wie das die LGU nennt, und Milch und Fleisch vorwiegend aus einheimischem Rohfutter produzieren. Der Zukauf von Futtermitteln aus Übersee oder was weiss ich woher, ist eigentlich für den Bioweltmeister nicht passend.
Dann weist die LGU auch darauf hin, dass die Mechanisierung der Arbeiten und die Intensivierung der Landnutzung zu einer Vereinheitlichung der ökologischen Bedingungen und damit zu einer Abnahme der Biodiversität geführt habe. Auch dem ist sicher zuzustimmen. Was die Mechanisierung und der Einsatz zum Beispiel von vielleicht sehr schweren Maschinen auch bewirkt hat, ist eine Schädigung der Böden. Da komme ich gleich zum nächsten Punkt, auf den die LGU auch zu Recht hinweist. Allerdings weist sie aus einem andern Grund darauf hin, als ich das tun werde. Die LGU schreibt, dass dieser Bericht, den uns die Regierung vorgelegt hat, sich auf sehr hoher Flughöhe bewege, er sei wenig konkret und die Ökologie käme zu kurz. Ich könnte das Wort Flughöhe auch verwenden, ich denke aber, dass ich das eher anders sehe als die LGU, weil bei uns im Umweltschutz in letzter Zeit viel zu sehr auf Klimaschutz abgestellt wird, anstatt zum Beispiel eben auf Bodenschutz, was für unsere Landwirtschaft absolut zentral ist. Dann noch ein paar Kommentare zur Stellungnahme der VBO. Die VBO stellt sich als Interessensvertretung der Landwirtschaft vor, das ist sicher richtig. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die VBO nicht die ganze Landwirtschaft repräsentiert. Ich habe sogar mitbekommen, dass aufgrund des vorgelegten agrarpolitischen Berichts sich manche Mitglieder der VBO überlegen, ob sie da nicht austreten wollen. Die VBO weist nach meiner Meinung zu Recht daraufhin, dass die Grundfunktion der Landwirtschaft die Nahrungsmittelproduktion sei und bleibe. Ich möchte da hinzufügen: und auch die Tierhaltung. Es ist wichtig, dass sich die Landwirtschaft im Rahmen der Ökologie und der Landschaftspflege betätigt. Ohne die Landwirtschaft könnten wir unsere schöne Landschaft nicht aufrechterhalten, da bin ich überzeugt. Es wäre aber falsch, wenn wir die Bauern immer mehr zu «Landschaftspflegern» degradieren. Die Landwirtschaft ist ein sehr stolzer Berufsstand, auch wenn er sehr klein ist und ich denke, das muss man immer berücksichtigen.In einem Absatz, in dem die VBO bemängelt, dass der Bericht die Einkommenssituation der Landwirtschaft zu positiv darstelle, stellt sie dann eben fest, dass sich die Marktsituation zum Nachteil der Landwirtschaft verändert habe und sie geht da vor allem auf den Milchpreis ein. Da möchte ich festhalten, dass für mich sowohl der Bericht der Regierung wie auch die Einstellung der VBO zu «milchlastig» ist, wenn man das sagen kann. Es wird im heutigen Umfeld - einige Vorredner haben das erwähnt -, im europäischen Umfeld, wo der Milchpreis fast täglich sinkt, viel zu sehr auf Milchproduktion gesetzt. Dann: Einen sehr guten Punkt in der Stellungnahme der VBO finde ich, dass sie dem Flächenverbrauch und den konkurrenzierenden Nutzungen Augenmerk schenken. Und ich kann die VBO nur unterstützen, wenn sie vom Landtag und von der Regierung ein ganz klares Bekenntnis zum Kulturlandschutz fordert. Ich darf es vorwegnehmen, ich werde es wahrscheinlich noch ein- oder zweimal sagen, wenn ich solche Dinge lese, kommen Rheinaufweitungen nie mehr infrage, meiner Meinung nach.Die VBO weist auch darauf hin, dass es in den vergangenen Jahren immer wieder auch gewisse finanzielle Fehlanreize gegeben hat, so dass der Strukturwandel, den man als natürlich bezeichnen könnte, eigentlich gehemmt wurde. Das heisst, es werden fast künstlich, durch diese Anreize, unwirtschaftliche Betriebe weitergeführt, einfach, damit noch ein paar Direktzahlungen entgegengenommen werden können. Da sollte der Fokus ganz klar auf bäuerlichen Familienbetrieben sein, die dann auch davon leben und eben die Landwirtschaft nicht als Hobby betreiben oder nebenberuflich betreiben und dadurch auch noch Direktzahlungen bekommen. Ich glaube, das ist nicht im Sinne des Steuerzahlers, dass man Hobbies mitfinanziert. Soweit die Kommentare zu diesen beiden Stellungnahmen, für die ich beiden Organisationen danken möchte. Dann ein paar Kommentare zu speziellen Punkten, ich gehe jetzt da Seite für Seite durch. Ich habe mir ein paar Seiten vorgenommen, aber nicht Seite für Seite. Auf Seite 11 möchte ich anknüpfen an das Votum von Alois Beck, er hat darauf hingewiesen, dass eben die Alpwirtschaft speziell erwähnt wird, nicht nur die Bergalpwirtschaft, sondern eben auch die Alpwirtschaft. Und das ist ja auch schon in der Verfassung so, das sehen wir auf Seite 11 des Berichts. Da wird speziell Land- und Alpwirtschaft getrennt erwähnt. Ich denke, das ist auch ein Zeichen für die Bedeutung der Alpwirtschaft, die sie immer noch hat, und das ist natürlich nicht die wirtschaftliche Bedeutung, sondern einfach die Bedeutung in kultureller Hinsicht aufgrund der Tatsache, dass die Alpen den grössten Teil unserer Landesfläche ausmachen. Damals, als die Verfassung geschaffen wurde, hatten die Verfassungsgeber wahrscheinlich schon die alpwirtschaftlichen Aspekte im Kopf. Heute ist das nicht mehr so, trotzdem sind die Alpwirtschaft und die Berglandwirtschaft sicher noch wichtig. Verschiedene Vorredner haben darauf hingewiesen. Ich habe schon wieder zehn Seiten überblättert, es geht weiter. Im Bericht heisst es dann auch an mehreren Stellen, dass die Milchwirtschaft der wichtigste Betriebszweig ist der Landwirtschaft bei uns. Dass wir im Vergleich zur Schweiz keinen Obstbau haben, keinen nennenswerten Beerenanbau usw. Das ist richtig, trotzdem, auch wenn es so ist, denke ich, dass man hier nach ökologischen Prinzipien - oder wenn man eben Bioweltmeister sein will und das vielleicht noch ausbauen könnte - konsequenter eben auch auf Bioproduktion, sei das Biomilch oder dann Biokäse usw. abstellt. Ich darf darauf hinweisen, dass in der Schweiz heute schon Grasland Pflicht ist. Das heisst, 75% der Kühe, die Biomilch produzieren, müssen dann eben 75% Gras oder Heu fressen und nicht zugefüttert werden. In Österreich gibt es ähnliche Konzepte, dort ist dann die Rede von Heumilch. Und ich denke, wir haben in diesem schwierigen Umfeld des gegenwärtigen Milchmarktes in Europa keine Chance mit konventioneller Milch. Da werden wir absacken. Die VBO hat das auch erwähnt, wir werden die strukturellen Veränderungen, den Markt nicht beeinflussen können. Wir werden uns wahrscheinlich dem Markt fügen müssen und deshalb ist es sinnvoll, wenn man sich da Nischen sucht und dann diese bewirtschaftet. Und eine dieser Nischen wäre eben eine ganz konsequente ökologische Produktion. Auf der Seite 33 ist mir ein Hinweis sehr unangenehm aufgefallen, dass die wachsende Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen die Nahrungsmittelproduktion konkurrenziert. Da komme ich noch einmal auf mein Lieblingsthema zurück, das hat mit dem Klimaschutz zu tun. Ich darf darauf hinweisen, dass zum Beispiel in Niedersachsen die Biobauern um das Überleben kämpfen, weil die Maisproduzenten, die für die Biogasgewinnung Mais produzieren, mehr Geld für die Pacht bezahlen können. Also der Umweltschutz konkurrenziert mittlerweile auch die Landwirtschaft. Das ist eine Fehlentwicklung, die wir in Liechtenstein auf keinen Fall unterstützen sollten.
Dann auf der Seite 37 kommt der Bericht noch einmal auf den wichtigsten Betriebszweig in der Landwirtschaft zurück, auf die Milchproduktion. Da heisst es, dass die Hälfte aller Betriebe aktiv Milch abliefern würde. Das ist nach meinen Informationen nicht ganz richtig. Wir haben gegenwärtig 100 oder 104 Betriebe, die Zahlen sind da widersprüchlich, 43 von diesen 100 oder 104, liefern Milch ab. Da können sie dann vielleicht die korrekten Zahlen nachreichen. Auf Seite 39 gibt es auch ein Durcheinander oder Unstimmigkeiten mit den Zahlen. Da heisst es im obersten Absatz, dass die Milchproduktion seit dem Jahr 2000 um rund 2 Millionen Kilogramm auf knapp 15 Millionen Kilogramm angestiegen sei. Ich habe hier eine Liste der Milchlieferungen an den Milchhof in den letzten Jahren. Da ist im 2014 gegenüber 2013 die Milchproduktion oder die Ablieferungen an den Milchhof um 2,6% gestiegen. Im 2015 ist die Milchablieferung an den Milchhof gegenüber 2014 um 2,4% gesunken. Und in diesem Jahr ist die Milchablieferung an den Milchhof bis Ende April um 4,37% gesunken. Ich weiss jetzt nicht, ist das ein Trend, den man bei der Erarbeitung dieses Berichtes noch nicht wahrgenommen hat? Vielleicht können Sie da ausführen, wie die Entwicklung auf dem Milchmarkt ist. Haben vielleicht die Milchproduzenten schon erkannt, dass sie mit der Milchproduktion in eine Gefahr laufen, wenn man die Entwicklung in Europa betrachtet?Dann heisst es da weiter auf der Seite 39, dass im Zeitraum von 2000 bis 2013 die landwirtschaftliche Nutzfläche zurückgegangen sei, und zwar nur um etwa 1%, von 3'593 Hektar auf 3'537 Hektar. Das heisst, die landwirtschaftliche Nutzfläche wäre um 26 Hektar gesunken. Das glaube ich nicht. Wenn man die Kräne und Baustellen sieht, wenn man mit dem Fahrrad durch das Land fährt, ich kann mir nicht vorstellen, dass das nur 26 Hektar waren. Dann habe ich noch eine Interpellationsbeantwortung gefunden aus dem Jahr 2008. Eine Interpellation betreffend Landwirtschaft- und Naturschutz. Und dort wurde von einer total bewirtschafteten Fläche von 3'762 Hektar gesprochen. Also nach diesem Bericht waren wir bereits im Jahr 2000 auf 3'593 und nach dem Bericht nach der Interpellationsbeantwortung von 2008 noch auf 3'700 Hektar. Die Zahlen stimmen leider nicht respektive man weiss nicht, welche stimmen. Dann noch einmal eine Anmerkung zu Zahlen. Hier geht es dann speziell um die Bergbetriebe im Berggebiet, das betrifft natürlich vor allem die Gemeinden Triesenberg, Planken und Schellenberg. Da heisst es, 15 von 22 Betrieben würden Verkehrsmilch liefern. Ich kann mir das nicht vorstellen. In Triesenberg sind es, wenn ich das richtig gezählt habe, etwa sechs Betriebe, das heisst in Schellenberg und Planken müssten noch neun Betriebe sein, die auch Milch liefern. Da ist die Frage, sind da jetzt wirklich aktive Produzenten, sind das Familienbetriebe, Vollzeitbetriebe oder sind das einfach Kontingentinhaber, die dann noch mitgezählt werden?Dann auf Seite 60 hält auch die Regierung fest: «Der Druck auf das Kulturland nimmt aufgrund des Bevölkerungswachstums und der Bautätigkeit kontinuierlich zu. Nur ein Teil des Kulturlandes befindet sich in der Landwirtschaftszone und ist damit raumplanerisch für die landwirtschaftliche Nutzung gesichert.» Ich darf noch einmal meinen Punkt vorbringen: Ich finde es aus dieser Perspektive wirklich verfehlt, von Biberreservaten und Rheinaufweitungen zu träumen. Dann auf der Seite 65 geht es um die Bodenfruchtbarkeit. Da wird ganz unten auf dieser Seite erwähnt, dass durch die zunehmende Bewirtschaftungsintensität sich der Boden verdichtet oder durch unsachgemässe Bewirtschaftung beschädigt werde oder Schaden nehme. Ich möchte da auf ein früheres Traktandum zurückkommen, nämlich die Verabschiedung der Totalrevision des Miet- und Pachtrechtes. Im Pachtrecht haben wir einen Artikel verabschiedet, in dem es heisst: «Der Pächter muss die Sache sorgfältig und vertragsmässig bewirtschaften, insbesondere für nachhaltige Ertragsfähigkeit sorgen», das ist Art. 86, wie ich gesagt habe. Im Art. 105 dieses Pachtrechtes - das haben wir vor Kurzem verabschiedet - heisst es: «Für Verschlechterungen, die der Pächter bei gehöriger Bewirtschaftung hätte vermeiden können, muss er Ersatz leisten.» Ich glaube, man darf sagen, dass die Bewirtschafter auch eine gewisse Verantwortung für den Boden haben, den sie bewirtschaften. Auch die Politik soll nicht dem Klimawandel, Starkniederschlägen oder anderen Dingen einfach die Schuld zuschieben, das ist zu einfach. Es gibt immer Möglichkeiten, um ungünstige Entwicklungen durch vernünftige Bewirtschaftung auch abzufedern. Dazu ein Beispiel von einem Fehlanreiz: Zum Beispiel gibt es Förderung für die sogenannte «Winterbegrünung». Das dient dem Bodenschutz, insbesondere der Vernässung des Bodens. Das führt dann dazu, dass Bauern im Winter die Äcker begrünen und dann gleichzeitig auch schon Mais säen. Und wenn dann der Frühling kommt, dann wird haufenweise Glyphosat gespritzt, um diese Winterbegrünung, die dem Bodenschutz diente, zu vernichten, damit der Mais wächst. Ich denke, das kann nicht im ökologischen Sinne sein, dass man hektoliterweise Glyphosat herumspritzt. Obwohl man natürlich für das Verständnis haben muss, weil die Bauern machen das, um die Produktivität ihrer Böden letztendlich zu bewahren beziehungsweise die Bodennässe irgendwie zu bekämpfen. Aber es gäbe vielleicht andere Möglichkeiten. Dann auf der Seite 37 wird auf diese Hobbybauern eingegangen, die ausserhalb der Landwirtschaft einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Ich darf da darauf hinweisen - ich erlaube mir, das zu erwähnen -, dass es auch Bauern gibt, die einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und dann fast auch noch Vollzeitbauern sind. Wahrscheinlich dann auch entsprechend Direktzahlungen bekommen. Es gibt Fälle, wo dann der Bauernbetrieb vielleicht in einem anderen Namen geführt wird, vielleicht von der Ehefrau oder wem auch immer. Ich denke, da sollte man auch ein Augenmerk darauf halten, dass die Direktzahlungen wirklich an die Bauern oder Betriebe gehen, die darauf angewiesen sind. Ich darf mir auch noch erlauben zu erwähnen, dass nicht wenige dieser Nebenerwerbsbauern in der Landesverwaltung tätig sind. Das ist kein Spick gegen die Landesverwaltung, das scheint mir eine Tatsache zu sein. Ich habe jetzt nicht alle Nebenerwerbsbauern gezählt, ich kenne auch nicht alle Nebenerwerbsbauern, aber es fällt doch auf, dass einige Nebenerwerbsbauern eben in der Landesverwaltung tätig sind.Dann komme ich zu den Listen auf Seite 110. Da sehen wir dann eben die bodenschonende Bewirtschaftung. Da steht der Begriff «Begleitflora», da wurden zum Beispiel für 2016 CHF 57'000 budgetiert. Das ist eben ein Bereich, wo auch das Glyphosat meines Wissens zur Anwendung kommt. Und das Gleiche ist wahrscheinlich für diese Winterbegrünung der Fall. Das wären dann noch einmal CHF 80'000. Dann das Beispiel, das ich am Schlimmsten finde, weiter unten auf der Seite 110: «Regelmässiger Auslauf wird gefördert». Diese Verordnung heisst «RAUS». Da bekommen die Bauern insgesamt CHF 680'000 dafür, dass sie das Vieh an mindestens 13 Tagen im Monat rauslassen. Das heisst, der Betrag für ebenso eine Grossvieheinheit, wie es heisst, die 13 Mal pro Monat ins Freie kann, ist CHF 180, das heisst 3'770 Grossvieheinheiten müssten im Freien sein. Ich glaube nicht, dass man so viele Kühe bei uns im Freien sieht. Die sind irgendwo in den Ställen. Und ich finde, das ist wirklich eine Verordnung, die falsche Anreize schafft, die das Geld an den falschen Ort befördert. Ich habe jetzt die Zahlen nicht genau im Kopf, wie viele Grossvieheinheiten wir brauchen würden, um alle unsere Alpen im Sommer zu bestocken. Es sind, wenn ich mich recht erinnere, knapp 2000. Wenn man denkt, dass man diese 3'770 Grossvieheinheiten, für die man Geld bekommt, wenn sie gelegentlich ins Freie dürfen, auch auf die Alp schicken könnte und eigentlich sollte. Ja wie gesagt, diese Verordnung finde ich falsch. Dann auf der Seite 112 fällt auf, dass der Betrag «Beitrag Stiftung Agrarmarketing» ziemlich stark ansteigt. Ich nehme an, es könnte wegen der OLMA sein dieses Jahr. Er ist von CHF 160'000 auf CHF 220'000 angestiegen. Dann noch drastischer ist der Betrag, der da heisst «Entschädigung gemeinsamer Agrarmarkt mit der Schweiz», der steigt von CHF 166'000 auf CHF 380'000. Können Sie uns sagen, worauf das zurückzuführen ist? Hat das mit der steigenden Verkäsung zu tun? Oder mit dem Verkauf der Rohmilch in die Schweiz? Das wäre interessant zu erfahren, worauf diese Gelder, die dann letztendlich in die Schweiz gezahlt werden müssen, zurückzuführen sind. Damit höre ich hier für das Erste auf und ziehe noch schnell ein Fazit. Zum grössten Teil handelt es sich bei den Geldmitteln, die aufgrund des Landwirtschaftsgesetzes und eben 17 Verordnungen ausbezahlt werden, um sogenannte Direktzahlungen. Ich bitte die Frau Ministerin, dem Landtag mitzuteilen, wie diese genau beziehungsweise wie direkt diese Zahlungen tatsächlich fliessen. Wie viele Prozente der Direktzahlungen gehen direkt an die Bauern, beziehungsweise wie viele Prozente fliessen in die Administration, die notwendig ist für diese Direktzahlungen. Wir haben vielleicht das Gefühl, dass diese im Bericht genannten CHF 14 Mio. der Betrag ist, den unser Land für die Landwirtschaft jährlich ausgibt. Können Sie einen Betrag nennen der jährlich indirekt der Landwirtschaft für verschiedene Projekte zugutekommt? Zur Agrarpolitik gehört für mich auch die Landwirtschaftsamtpolitik. Ich habe es in einem anderen Zusammenhang schon gesagt, das ehemalige Landwirtschaftsamt wurde in das «Superamt» für Umwelt integriert, um nicht zu sagen absorbiert. Meiner Einschätzung nach hat dies zu einer deutlichen Schwächung der Landwirtschaft geführt. Das hat Konsequenzen. Ich wiederhole noch einmal das Beispiel von vorhin: Anstatt Bodenschutz wird bei uns heute lieber Klimaschutz gemacht. Unseren Boden können wir schützen. Das Klima - da bin ich überzeugt - können wir nicht schützen, so mächtig sind wir nicht. Dann noch anknüpfend an eine Aussage des Abg. Alois Beck: Auch ich erwarte, dass die geschilderten Herausforderungen unverzüglich angepackt werden. Ich möchte anregen, dass der Landtag Druck macht und die Umsetzung der Pläne, die Meisterung der genannten aufgezählten Herausforderungen, raschestmöglich angepackt wird und die Umsetzung auch getaktet wird. Ich möchte nicht, dass wir wieder drei Jahre warten, bis die Regierung den nächsten Schritt macht. Ich denke, es müsste möglich sein, dem Landtag vierteljährlich zu berichten, wie sie diesen Bericht umzusetzen gedenkt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Das war jetzt ein bisschen lange, wenn ich versuche, eine Hochrechnung zu machen, wohin wir kommen, wenn jeder der 25 Abgeordneten so lange spricht, dann werden wir auch morgen Abend noch beim Agrarbericht sein. Ich möchte Ihnen einfach sagen, dass es meine Absicht ist, diesen Agrarbericht heute abzuschliessen. Ich wäre sehr dankbar, wenn man etwas konkreter sein könnte.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ich kann Sie beruhigen, mein Votum dauert nicht ansatzweise so lange wie bei meinem Vorredner. Zuerst möchte ich mich bei der Regierung herzlich für den sehr umfangreichen und detaillierten Bericht bedanken. Dieser Bericht stellt die Grundlage der Zielsetzungen und der Weiterentwicklung der liechtensteinischen Agrarpolitik der kommenden Jahre dar. Auf Seite 79 unter Kapitel 5.1.1 «Agrarpolitische Ziele» wird ausgeführt, dass Landwirtschaftsbetriebe professionell und wirtschaftlich geführt werden sollen. Die Voraussetzungen dafür sind unter anderem ein entsprechendes Fachwissen des Betriebsleiters, die Bewirtschaftung im Vollerwerb und eine ausreichende Betriebsgrösse. Weiter ist auf Seite 83 unter 5.1.2 «Schwerpunkte der zukünftigen Agrarpolitik» zu lesen: «Der Staat konzentriert seine finanzielle Förderung auf professionell geführte Betriebe, welche die notwendigen Voraussetzungen mitbringen, damit mit ihnen ein marktgerechtes Einkommen erwirtschaftet werden kann. Der Abbau der Unterstützung von Hobbybetrieben ist vorgesehen.»Die obigen Ausführungen der Regierung haben eine klare Stossrichtung: Es werden nur die professionell wirtschaftlich geführten Vollerwerbsbetriebe finanziell unterstützt. Die Hobbybetriebe, die in meinen Augen oft einen sehr wichtigen Beitrag bei der Pflege unserer Naturlandschaft leisten, werden keine Subventionen mehr erhalten. Die Hobbybetriebe bewirtschaften eher kleinere Flächen, Böden mit vielen Bäumen, die zum Beispiel ausgemäht werden müssen, extreme Hanglagen usw. Die Bewirtschaftung dieser Flächen hat sich für den professionellen Vollerwerb-Landwirt bis anhin nicht rentiert, aber gemacht werden sollte es dennoch. Ich bin gespannt, wie die Regierung zusammen mit dem Verein Bäuerlicher Organisationen (VBO) die geplante Umverteilung umsetzt. Der Landtag hat dann immer noch die Möglichkeit, im Rahmen des Budgetprozesses darauf Einfluss zu nehmen. Den Anträgen der Regierung werde ich zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Danke, Herr Präsident. Je länger ich die Diskussion verfolge, desto mehr frage ich mich nach der Zielsetzung, beziehungsweise dem Gewinn, den das Ministerium letztlich daraus ziehen kann. Ich muss sagen, ich bin ein bäuerlicher Laie und Sie werden also keine Expertenmeinung hören. Und ich schwanke auch noch, wie informativ dieser Bericht, er ist erschlagend informativ, aber wie sehr er für mich als eine Entscheidungsgrundlage dient für die beiden Anträge, da bin ich immer noch skeptisch und schwanke noch. Ich möchte noch den Punkt Ökologie näher ausführen: Die Landwirtschaft in der heutigen Zeit, neben - wie es schon gesagt wurde - ihrem Kerngeschäft, der Produktion von Lebensmitteln, hat eine äusserst wichtige Aufgabe in der Erhaltung der Ökosysteme und der Kulturlandschaft. Dies kommt im Bericht und Antrag meiner Ansicht zu wenig zum Tragen. Gemäss vorliegendem Bericht liegt die Priorität der neuen Agrarpolitik klar in der Steigerung der Produktivität und Wirtschaftlichkeit. Der Ökologie fehlt der notwendige Stellenwert, die ihr auch gemäss der im September 2015 von Liechtenstein mitunterzeichneten Agenda 2030 zustehen würde. Mit der Unterzeichnung verpflichteten wir uns, unsere Landökosysteme zu schützen, wiederherzustellen und ihre nachhaltige Nutzung zu fördern sowie den Biodiversitätsverlust zu stoppen. Das Thema beziehungsweise der von der Schweiz eingeschlagene Weg mit der Agrarpolitik 2014 - 2017 zielt direkt auf eine Ökologisierung ihrer Landwirtschaft ab. Liechtenstein hat sich bewusst, gezielt gegen eine Übernahme dieser Politik entschieden. Hier erwarte ich noch ausführlichere Begründungen, als die im vorliegenden Bericht und Antrag stehenden. Ganz konkret eine Antwort auf die Frage, zu welchen Folgen würde eine Adaption der schweizerischen Landwirtschaftspolitik für die nächsten Jahre in Liechtenstein führen. Die Lösung des Dilemmas kann meiner Meinung nach nur der weitere Ausbau der Biolandwirtschaft sein, mit dem Ausbau der biologischen Landwirtschaft können wir nachhaltig und nach ethischen Grundsätzen die Wirtschaftlichkeit und Marktfähigkeit fördern, die Produktionsgrundlagen langfristig sichern und trotzdem die Ökosysteme und die Kulturlandschaft erhalten. Ökologische und hochwertige Produkte sind auf dem Markt gefragt. Diese Chance gilt es zu nutzen. Wie im Bericht richtig festgestellt wird, können wir niemals mit Grossbetrieben in Deutschland, Grossbritannien oder den USA mithalten. Diese werden stets eine günstigere Kostenstruktur aufweisen als Liechtensteiner Betriebe. Diese sind bei uns weder möglich noch, mit allen ihren ökologischen Problemen, die sie verursachen, erwünscht. Ich bin mit der Aussage des Berichts einig, dass der Fokus auf einer Qualitätsstrategie, welche Produkte mit einem Mehrwert generiert und einer Spezialisierung auf Nischenprodukte, liegen muss. Visionär wäre es, das Ziel von 100% biologischer Landwirtschaft anzustreben. Eine nachhaltige Landwirtschaft, die ökologisch ausgerichtet ist, damit Ressourcen wie Bodenfruchtbarkeit, Wasser oder Bestäuberleistungen auch zukünftig erhalten bleiben. Das Ziel muss eine biologische Landwirtschaft mit genügend qualitativ hochwertigen ökologischen Ausgleichsflächen sein. Und ein «genügend» von ökologischen Ausgleichsflächen ist nicht alleine mit der geplanten Qualitätssteigerung erreichbar. Im vorliegenden Bericht und Antrag heisst es auf der Seite 114 zur Abgeltung ökologischer Leistungen: «Es ist wahrscheinlich, dass Leistungsaufträge restriktiver gehandhabt werden und aufgrund dessen Mittel frei werden, welche umverteilt werden und für andere Zwecke verwendet werden können, wie zum Beispiel Produktionsgrundlagen und Markt». Dieses Zitat zeigt, die Regierung geht offensichtlich von einer Reduktion der ökologischen Flächen aus. Auch eine extensiv bewirtschaftete Wiese, die vielleicht nicht die Qualität eines Trockenrasen aufweist, hat immer noch für die Natur einen höheren Wert als eine gedüngte, fünf bis sechs Mal im Jahr geschnittene Wiese. Hier sehe ich die grosse Gefahr beim Anliegen, die Qualität der Ökoflächen durch verschärfte Leistungsaufträge zu erhöhen. Denn neben der Qualitätssteigerung der ökologischen Fläche braucht es insbesondere auch eine ausreichende Vernetzung der Flächen. Und dazu muss eben auch die Anzahl erhöht werden. Wir brauchen Biodiversitätssteigerungen auf allen Ebenen. Wir brauchen mehr ökologische Flächen für eine höhere Qualität, die besser vernetzt ist. Nur so können wir dem Biodiversitätsverlust entgegenwirken. Das Subventionswesen muss zielgerichteter ausgerichtet werden und ich werde darauf am Ende nochmals zurückkommen. Ein Beispiel dafür, dass man es noch besser machen könnte und muss, ist die Subventionierung für Ausgleichsflächen wie Buntbrachen. Die Kriterien für die Subventionierung für Öko-Aus-gleichsflächen sollten so gestaltet sein, dass ein grösstmöglicher Naturnutzen, dass die bestmögliche Förderung kleinräumiger Ökosysteme und ihre Vernetzung mit Nachbargrundstücken aus dem Subventionierungsbeitrag erreicht werden kann. Immerhin - und das ist auch eine Tatsache - werden hier gut CHF 5 Mio. öffentlicher Gelder ausgeschüttet. Bauern müssen beim Entscheid, wo genau auf ihren Grundstücken beziehungsweise auf den von ihnen bewirtschafteten Grundflächen sie diese Brachen zur Förderung der Biodiversität angelegen, geleitet werden. Der Entscheid muss auf Basis naturkundlicher Wissenschaft erfolgen. Und dabei können wir die Tatsache, dass Liechtenstein das naturkundlich am besten erforschte Land der Welt ist, nutzen.Ich weiss, die Landwirtschaft ist auch ein sensibles Thema und es hat eine finanzielle Dimension, die wir in diesem Bericht nur im Anhang finden. Ich versuche gar nicht - der Begriff stammt nicht von mir - in diesem «Subventionsdschungel» den Durchblick zu erhalten. Ich frag mich einfach, was ändert sich gegenüber bisher, inwiefern werden diese Subventionen als Lenkungsmassnahmen, als Anreize gesetzt? Und wo werden im Vergleich zu bisher die neuen Akzente gesetzt? Zumindest aus den Zahlen konnte ich dies nicht entnehmen. Und der Herr Finanzminister ist im Moment nicht hier, aber ein Punkt, den ich mich auch fragte, wir sprechen immer von Sanierung des Staatshaushaltes und alle müssen dazu beitragen etc. Und ich wollte den Herrn Finanzminister eigentlich fragen, wie hoch war der Sanierungsbeitrag der Landwirtschaft beim Staatshaushalt? Ich weiss, eine ketzerische Frage, die sicherlich nicht überall gerne gehört wird, aber wenn man dem Staatshaushalt die entsprechende Priorität zugesteht, dann muss diese Frage erlaubt sein. Und ein Punkt, der auch noch nicht zur Sprache kam: Der Abg. Pio Schurti hat auch den Betrag von CHF 14,4 Mio. hinterfragt und möchte dazu noch Ausführungen haben. Für mich, so wie er drin steht, ist er sakrosankt, er hat von den 104 Betrieben gesprochen, heisst pro Betrieb subventioniert das Land die Landwirtschaft mit Plus/Minus CHF 130'000, CHF 140'000. Und rund die Hälfte davon, knapp CHF 60'000, dienen der direkten Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens. Ich habe kein Problem damit, nur es zeigt sich in der neuen agrarpolitischen Richtung nicht auf, ob sich daran etwas ändert. Und ich komme zum letzten Punkt, den auch der Abg. Schurti schon angesprochen hat: Die Milchwirtschaft. Völlig laienhaft, man liest von der Milchschwemme, man liest vom Preiszerfall der Milchpreise, da lässt sich nichts mehr verdienen. Und bei uns steht, in Liechtenstein hat zudem die Milchwirtschaft eine grössere Bedeutung als in der Schweiz. Man kennt die Probleme in der Schweiz, bei uns hat es eine noch grössere Bedeutung. Und irgendwo bei den Prioritäten heisst es, Wirtschaftlichkeit und Marktfähigkeit stehen an oberster Stelle. Und als Laie fragt man sich dann einfach: Was wird bei uns subventioniert, wie ist es möglich, dass bei uns einer der wichtigsten Zweige der Landwirtschaft die Milchwirtschaft ist; die Landwirtschaft sich offenbar nach Wirtschaftlichkeit und Marktfähigkeit richtet; aber genau diese zwei Punkte bei der Milchwirtschaft nicht gegeben sind? Deshalb auch die Frage, wozu ich beim Lesen des Berichtes nichts entnehmen konnte: Wohin soll sich die Agrarpolitik im Land entwickeln; nicht radikal ändern, aber mehr entwickeln, mehr auftun als bisher? Denn die Beträge und die Summen, die hier aufgewendet werden, da darf man sich auch fragen, wie effizient diese Gelder eingesetzt sind. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Nachdem Ökologie, Biologie, Nachhaltigkeit und Qualität und alles Mögliche ziemlich ausreichend diskutiert worden sind, möchte ich mich auf die Produktionsgrundlage beschränken. Der Mensch lebt nicht nur auf dem Boden, er lebt vom Boden, genau genommen vom Boden, der das Wachstum der Pflanzen ermöglicht. Davon sind wiederum zusammenhängende und ebene Böden die wertvollsten, vor allem, wenn diese für den Ackerbau verwendet werden können. Als kleines Land haben wir wenig Einfluss auf Sonne, Luft und Metrowasser, hingegen liegt die Verantwortung für den Erhalt von Kulturland in unseren Händen. Liechtenstein sollte sich verpflichtet fühlen, Kulturland der zukünftigen Generation zu erhalten. Kann jemand garantieren, dass der Weltmarkt in 50 Jahren noch zu erschwinglichen Preisen genug Essenswaren hergibt? Bei einem gestörten oder ausgeschöpften Lebensmittelimport reicht dann unsere kleine Ackerfläche in unserem Land? Liechtenstein verfügt über keine oder sehr beschränkte Ressourcen an Boden. Die landwirtschaftlich nutzbaren Böden als Produktionsgrundlage werden seit Jahren laufend dezimiert. Die Zonenplanung sieht in den besten Ackerbaugebieten Überbauungen vor. Umgekehrt sind viele Hanglagen mit felsigem und steinigem Untergrund der Landwirtschaft zugeteilt. Die Zonenplanung wäre richtiger, wenn Ackerböden der Landwirtschaft, Böden mit steinigem Untergrund oder Hanglagen der Bauzone zugeteilt würden. Bei einem milden Klima von durchschnittlich 10,5 Grad und einer Niederschlagsmenge von 900 Millimeter gemäss Agrarbericht herrschen im Talgebiet gute Bedingungen für Ackerkulturen. Ackerflächen müssen grosszügig zur Verfügung gestellt werden, vor allem, wenn humusverzehrende Kulturen angebaut werden, damit ein humusvermehrender Zwischenfruchtanbau möglich ist. Mit der dauernden Reduzierung der Ackerfläche wird eine angepasste Humuswirtschaft erschwert, in der Folge sinkt die Wasserspeicherkapazität und auch die Fruchtbarkeit des Bodens. Der optimale Humusgehalt stellt eine wesentliche Grundlage zur Bodenfruchtbarkeit und Ertragssicherung dar. Bezüglich der Zonenplanung respektive für einen ernstgemeinten Erhalt der landwirtschaftlichen Fläche in der Talebene sind im Agrarbericht keine Massnahmen vorgesehen, oder ich habe sie nicht gefunden, welche die weitere Zerstörung der so wichtigen Ackerflächen verhindern. In unserem Land ist viel guter Landwirtschaftsboden als Bauzone zoniert. Dort, wo Bauten errichtet werden, sind Strassen notwendig und damit wird weiteres Ackerland asphaltiert. Die Zonenplanung ist für die Landwirtschaft existenziell. Vielleicht kann die Regierung ergänzend zum Agrarbericht auf die Schnelle eine Aussage zu diesem Thema machen. Die Frage wäre: Sind konkrete Massnahmen für den Schutz der noch vorhandenen Restbestände landwirtschaftlich nutzbarer Flächen ein Thema beim Amt für Infrastruktur und beim Amt für Umwelt, gibt es Lösungsansätze? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Judith Oehri
Besten Dank für das Wort. Ja, ich werde die durchschnittliche Redezeit jetzt wieder ein bisschen herabsetzen. Zuerst einmal vielen Dank der zuständigen Ministerin für diesen umfassenden Bericht. Nachdem schon ziemlich alles gesagt wurde, werde ich nichts mehr dazu sagen, sondern habe nur noch ein Frage und zwar auf Seite 99 bei der Alpwirtschaft heisst es bei Punkt 3, dass als eine der Massnahmen die Priorisierung inländischer Alpen bei der Förderung geprüft wird. Jetzt ist es so, dass die Ruggeller im Rellstal eine Alp haben und die Gampriner haben die Alpe Rauz. Was heisst das konkret jetzt für diese zwei Gemeinden, weil die Alpen sind ja im Besitz der Gemeinden. Sagt man da, okay, das wird wie eine inländische Alp behandelt oder wie eine ausländische? Das wäre noch wesentlich? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich werde auch versuchen, mich kurz zu halten und auf ein spezielles Gebiet hinzuweisen, nämlich auf die Paralandwirtschaft. Vorerst möchte ich mich im Vorfeld bei der Regierung für diesen agrarpolitischen Bericht bedanken. Zur Paralandwirtschaft möchte ich vorab festhalten, dass ich die restriktive Nutzung der geringen verfügbaren Flächen unterstütze. Nichtsdestotrotz soll es der Landwirtschaft einfach möglich sein, landwirtschaftsnahe Tätigkeiten und Produkte anzubieten und somit ihr Portfolio auszudehnen, wie dies auch unter anderem von der VBO gewünscht wird. Meines Wissens existiert hierzu bereits auch eine Verordnung. Gemäss meinen Informationen ist es jedoch so, dass die zuständige Behörde oftmals sehr streng und sehr restriktiv in paralandwirtschaftlichen Fragen oder in der wirtschaftlichen Orientierung unserer Betriebe umgeht und teilweise die Genehmigungsverfahren beziehungsweise die Auflagen sehr komplex sein können, so dass eine marktwirtschaftliche Idee nicht selten in barer Theorie erstickt. Erwirtschaftet ein Landwirt einen grösseren Umsatz durch paralandwirtschaftliche Tätigkeiten, ist er also wirtschaftlich erfolgreich, so ist meines Wissens eine Kürzung der staatlichen Grundleistungen vorgesehen. Auf den ersten Blick erscheint das durchaus sinnvoll, kann jedoch auch als Bestrafung für Innovation gesehen werden und behindert die Tendenz, langfristig unabhängig von staatlichen Leistungen sein zu wollen, wenn diese Sanktion zu früh angesetzt wird. Es ist offensichtlich, dass nur die Betriebe, die wirtschaftlich erfolgreich sind, langfristig unabhängiger von staatlichen Grundleistungen einerseits und Marktpreisschwankungen andererseits sein können. Gerne fordere ich Sie daher auf, Frau Ministerin Amann-Marxer, mir hierzu einige Erläuterungen zu geben, wie Sie einerseits die betriebswirtschaftliche Orientierung der Betriebe unterstützen könnten und gleichzeitig den Eingriff in die betriebliche Tätigkeit relativ auf das absolut Notwendige reduzieren könnten, um unsere Landwirte am Ende für ihre Mehrarbeit und Ideen zu belohnen. Herzlichen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank für das Wort. Besten Dank der Frau Ministerin und dem zuständigen Ministerium für diesen Bericht. Ich fand ihn ausserordentlich interessant und es hat auch für mich zumindest einige erstaunliche Fakten zutage gefördert. Ich war doch erstaunt, dass die Produktion unserer Bäuerinnen und Bauern so umfangreich ist. Das muss ich wirklich sagen. Was auf den ersten Blick auffällt, und das ist ganz speziell im Bereich der Landwirtschaft für mich so, es gibt Zielkonflikte noch und nöcher. Und da denke ich, ist auch der sprichwörtliche Hund begraben. Ich möchte zuerst einige Ausführungen zur Biodiversität machen, dann etwas das Pachtwesen streifen und noch ein paar kleinere Ausführungen, ich werde mich kurz fassen, soweit es geht. Biodiversitätsverlust ist eine tragische Tatsache. Ein Spaziergang durch nun blühende Wiesen, Wälder und Gärten mag uns täuschen. Um den Zustand und die Entwicklung der Biodiversität in Liechtenstein ist es nicht gut bestellt. In den vergangenen 60 Jahren haben wir massive Verluste erlitten. Bestände vieler Arten sind so stark zurückgegangen, dass deren langfristiges Überleben nicht gesichert ist. Auf den ersten Blick scheint doch alles in Ordnung zu sein in unserem schönen «grünen» Land. Im Frühling erstrahlen die Wiesen und Weiden in einem fröhlichen Gelb aus Löwenzahn und Hahnenfuss. Und das genau ist das Problem: Unserer Landschaft fehlt die Vielfalt. Versuchen Sie sich zurückzuerinnern, wann Sie den letzten nicht weissen Schmetterling gesehen haben. Versuchen Sie sich an ihre Kindheit zu erinnern, wie es damals war. Biodiversitätsverlust passiert langsam und schleichend. Und das macht ihn so gefährlich, weil wir ihn nicht bewusst wahrnehmen. Es wurde in den letzten Jahren einiges getan, um die biologische Vielfalt zu retten. Doch die bisherigen Massnahmen reichen nicht aus. Meine Befürchtung ist, dass durch den an sich guten Versuch, mehr Qualität in die bestehenden Ökoflächen zu bringen, die Quantität zurückgeht. Dies muss entschieden verhindert werden. Die heutige intensive Landwirtschaft ist mitverantwortlich für den Rückgang der Biodiversität. Zum Beispiel bei der Bewirtschaftung unserer Wiesen mit immer kürzeren Schnittfolgen, Düngereinsatz, moderneren, schnelleren Mähmethoden mit Kreiselmähern, direkte Vergärung des Schnittgutes in Siloballen - alles Massnahmen, die die Produktivität zu Ungunsten der Biodiversität steigerte. Ganz zu schweigen vom Pestizideinsatz in der Landwirtschaft. Zwar ist in der IP-Produktion der Einsatz von Pestiziden begrenzt, aber trotzdem stellt dieser eine massive Belastung der Ökosysteme dar. Und meistens sind diese nicht - wie letzten Sommer in Eschen - bei einer akuten Vergiftung von mehreren Bienenvölkern mit Neonicotinoiden so offensichtlich zu sehen, sondern unauffällig, von der Bevölkerung nicht wahrnehmbar. Und das ist jetzt einer dieser Zielkonflikte, den ich hier dargestellt habe. Ökologie, Biodiversität, hohe Produktion der Landwirtschaft, effiziente Bewirtschaftungsmethoden, das beisst sich schon einmal. Dann möchte ich einen anderen wichtigen Punkt machen und das ist eben das Pachtrecht oder das Pachtwesen in Liechtenstein. Heute haben wir das Miet- und Pachtrecht verabschiedet. Leider ist dabei die landwirtschaftliche Pacht explizit ausgeschlossen. Die Abwesenheit von Regeln bei der Pacht führt für Bäuerinnen und Bauern immer wieder zu Problemen, denn im Unterschied zur Schweiz sind eben die meisten Böden, 95%, gerade nicht im Besitz der Landwirte. Und hier meine konkrete Frage: Ist die Regierung gewillt, das zugegebenermassen sehr schwierige Thema landwirtschaftliche Pacht in irgendeiner Art und Weise anzugehen? Und für mich muss es nicht einmal ein gesetzlicher Ansatz sein, sondern es könnte auch ein unverbindlicher Ansatz in einer anderen Form sein.Dann möchte ich noch einige Ausführungen machen zu dem, was schon gesagt worden ist. Zuerst zum Punkt Sicherung des Kulturlandes. Ja, das Problem ist eben - und ich meine das wurde vom Abg. Herbert Elkuch auch angesprochen -, dass wir Flächenverlust haben,vor allem für den Bau von Häusern, Industriebauten und Gewerbebauten. Und das ist der nächste Zielkonflikt. Wenn wir generelles Wirtschaftswachstum wollen, dann wird es nötig sein, dass neue Gebäude entstehen und es wird auch nötig sein, dass neue Wohnungen und neue Häuser für Menschen entstehen. Und da ist der grosse Flächenverlust zu verorten. Wenn man das nicht will, dann muss man einfach ein Bauverbot erlassen. Nur das schafft wieder andere Problem an einem ganz anderen Ort. Und dann zu sagen, dass man gegen Rheinaufweitungen ist, weil da das grosse Problem des Bodenverlustes sei, wie es Pio Schurti gesagt hat, das ist schon ein bisschen einfach. Rheinaufweitungen werden nicht das Problem sein, die werden sehr wahrscheinlich gar nicht umgesetzt werden. Das grosse Problem ist, dass wir jede Woche einen Fussballplatz an Boden für Gebäude verlieren. Dann einen wichtigen Punkt auch für mich, Bäuerinnen und Bauern sind sehr wichtig. Und diese Wertschätzung wird schon sehr deutlich, meine ich. Wir geben jährlich CHF 14 Mio. für unsere Landwirtschaft, für unsere Landwirtinnen und Landwirte, aus. Das ist für mich eines der grössten Commitments überhaupt, das wir wahrscheinlich machen. Nur, es ist dann schon ein bisschen abstrus, von Markt- und Zahleneffekten und Effizienz und wirtschaftlich erfolgreich zu reden, weil - seien wir ehrlich - die Subvention hält die Landwirte am Leben. Ohne Subvention, glaube ich nicht, dass wir viel bäuerliche Betriebe hätten. Aber trotzdem hat das für uns einen Wert. Man könnte sich jetzt natürlich die Frage stellen, es gibt immer wieder grosse neoliberale Tendenzen hier drinnen und Subventionsgegner und grundsätzlich gegen alle Subventionen, hier stellt man das komischerweise dann nicht fest. Das wäre dann eine kleine Inkonsequenz.Dann noch zum Punkt Bioanteil. Ich bin sehr für die Förderung des Bioanteiles, gerade weil diese Nischenprodukte, diese innovativen Produkte, auch einen Mehrwert im Sinne von Geld abwerfen. Ich bin jetzt der Meinung, dass man die Bauern nicht zwingen sollte, sondern dass sie sich vielleicht aus wirt-schaftlichen Überlegungen für die beste Option entscheiden sollten und man die Anreize so setzen sollte, dass es vielleicht noch überzeugender daherkommt. Ich bin aber auch der Meinung, dass Bio dann schon Bio sein sollte und nicht, dass es Tierfabriken sein sollten. Der Abg. Pio Schurti hat ein gutes Beispiel gebracht mit dem Beispiel RAUS, das ist eben nicht Bio und das ist nicht Freilauf, sondern das ist nur mehr oder weniger eine Alibi-Aktion. Darum Bio ja, aber es muss zielgerichtet und es muss auch effektiv sein. Noch ein kleines Wort zum Milchpreis: Da sind wir eben, wie auch alle anderen Ländern und Wirtschaftsverbünde, Opfer unserer eigenen Politik. Die Subventionen führen selbstverständlich zu Überproduktion, das führt zu tieferen Milchpreisen, das führt zu mehr Subventionen, führt zu noch tieferen Milchpreisen, weil die Produktion dann natürlich wieder attraktiver wird. Das ist ein Teufelskreis, aus dem eigentlich niemand aussteigen kann, weil, wer mit der Subvention aufhört, der besiegelt natürlich den Tod der Branche, das ist klar.Ich denke, dass gerade im Bereich der Landwirtschaft ein sehr überzeugendes und effizientes Steuerungs- respektive Controllingmittel da ist. Ich möchte das am Beispiel der Alpbestossung darlegen. Sie werden jede Alp problemlos bestossen können, Sie müssen nur genügend zahlen. Es ist kein Problem. Die Bauern werden morgen Kühe organisieren, wenn es lukrativ ist und das ist der Schlüssel. Und ich denke, das ist auch der Schlüssel beim Bioanteil oder was wir auch immer wollen, für das, was wir bereit sind, Geld zu zahlen. Wenn wir diese CHF 14 Mio. so umschichten, wie wir es wollen, dann wird es genau gemacht. Weil die Bauern sind selbstverständlich auch Unternehmer und die denken ökonomisch, das verhält sich genau gleich mit der Ökologie. Dann noch eine kleine Geschichte zum Vergleich Liechtenstein-Schweiz. In der Schweiz wird jetzt sehr viel auf Fläche gemacht. In Liechtenstein muss man natürlich davon stark abraten, gerade weil der Boden so stark fragmentiert ist. Das würde wieder einen Hinweis auf das Pachtrecht bieten: Wenn man auf die Fläche geht, dann wird es Krieg bedeuten, dann werden sich alle um die Flächen reissen und wahrscheinlich die Besitzer dann die Subventionen schliesslich und endlich abkassieren, und das ist natürlich nicht im Sinne der Sache. Ich möchte nochmal zum Schluss sagen, die Zielkonflikte sind enorm, aber ich denke, dass eben die Chance genau darin besteht, dass man ein effizientes Steuerungsmittel hat - und das ist das Geld. Und wo man auch immer das Geld investieren, hinleiten wird, genau das wird die Landwirtschaft machen, insofern wäre das relativ effizient. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Ich möchte mich bei der Regierung für den vorliegenden Agrarbericht bedanken, da gibt es interessante Ausführungen. Ich habe aber auch noch ein paar Anmerkungen dazu. Ausländische Alpen, die wir Unterländer bekanntlich im Vorarlberg haben, sind mir auch ein Anliegen, die Abg. Judith Oehri hat es auch schon ausgeführt. Auf Seite 91 wird die Entwicklungsrichtung der Alpwirtschaft aufgeführt, da steht: «nachhaltige Entwicklung des Alpengebietes gewährleisten und öffentliche Mittel für Investitionen in Infrastrukturen bündeln», da kann ich durchaus mitgehen. Unter anderem steht in Tabelle 12 auf der Seite 99 als Massnahme aufgeführt, dass die inländischen Alpen bei der Förderung priorisiert werden sollen. Da habe ich dann schon ein Problem als Unterländer. Ich möchte hier nur einwenden, die inländischen Alpen sind heute bereits über das BGS, die Berggebietssanierung, bereits heute besser gestellt, als die ausländischen Alpen. Wie steht das nun mit den Liechtensteiner Alpen in Vorarlberg? Momentan haben wir auf den Liechtensteiner Alpen in Vorarlberg zudem das Problem mit TBC und die Alpbesitzer wissen auch noch nicht, wann das enden wird. Die Frage an die Regierung: Was wird unternommen, dass diese Alpen, die aus historischen Gründen in Vorarlberg sind, auch unterstützt werden können? Werden dieses zukünftig gleich behandelt wie die inländischen Alpen?Die Landwirtschaft bringt einiges an gemeinwirtschaftlicher Leistung, das wissen wir alle, das wurde heute schon öfters angesprochen. Ich frage mich einfach, warum sollen nur professionelle und wirtschaftliche geführte Grossbetriebe diese Leistung erbringen. Ich denke, wir müssen generell von Flachland, Bau- und Hanglage und Alpgebiete - das wurde auch schon öfters angesprochen - und für jedes Gebiet eine Entwicklung vorsehen. Wie schon von einigen Vorrednern angesprochen, 22% der Betriebe liegen im Berggebiet, Triesenberg, Planken und Schellenberg. Und das Berggebiet kommt mir doch ein wenig zu kurz in diesem Bericht. Ein Landwirtschaftsbetrieb mit Hochleistungskühen im Tal kann nicht mit einem Bauernbetrieb in Hanglage verglichen werden, da gibt es nur Verlierer. Wenn ich gerade bei den Kühen bin, da kommen mir die Aussagen des Abg. Pio Schurti in den Sinn, Sie haben lange und vieles aus diesem Bericht kommentiert. Ich unterstelle Ihnen jetzt, dass Sie gar nicht alles Verstanden haben, was Sie einfach so kommentiert haben. Ob alle Kühe nun regelmässig Auslauf bekommen, habe ich auch nicht geprüft so wie Sie. Nur etwas weiss ich, eine Hochleistungskuh aus dem Tal können Sie dann nicht einfach mal schnell auf die Alp schicken. Diese Kuh überlebt die Alpung nicht, die bricht sich die Beine. Für die Alpwirtschaft brauchen Sie kurzfüssige sichere Tiere, das noch zu den Kühen. Für mich sind unterschiedliche Stossrichtungen in der Agrarpolitik vorzusehen, die auf die unterschiedlichen Betriebsstrukturen im Talraum und im Berggebiet angepasst werden müssen. Und einmal muss ich dem Abg. Lageder Recht geben, die Steuerung können Sie nur über das Geld erreichen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, die Steuerung können Sie nur über das Geld erreichen. Das ist ja genau das Dilemma, denn, wenn der gesamte Kuchen gleich gross bleibt und Sie nehmen irgendwo etwas weg, um es an einem anderen Ort hinzuzutun, dann haben Sie eben eine Problematik. Zuerst einen Dank an die Regierung für diesen landwirtschaftlichen politischen Bericht im Umfang von 134 Seiten. Ich werde mich nicht um jede Seite kümmern. Wir müssen ja auch gemäss dem Antrag, Punkt 2, nur den Kapiteln 5 und 6 die Zustimmung erteilen. Ich glaube, die LGU hat in ihrer Stellungnahme geschrieben, der Bericht hätte eine hohe Flughöhe, das sehe ich gleich. Es hat natürlich auch den Vorteil, jeder findet sich in diesem Bericht, aber er gibt eben auch sehr viele Fragen auf. Drei Punkte, die ersten zwei Punkte sind die Berglandwirtschaft und die Alpwirtschaft und der dritte Punkt wird die Stellungnahme beziehungsweise das Schreiben der VBO sein, welches wir erhalten haben.Zuerst auf der Seite 119, hier sehen wir im Prinzip die finanziellen Konsequenzen, und zwar für die nächsten Jahre 2016 bis 2019. Wenn ich mir da die beiden Punkte «Pflege der Alpen» oder «Pflege vom Berggebiet und Hanglagen» betrachte, dann stelle ich einfach fest, zumindest in diesen beiden Bereichen ist finanziell kein Zuwachs zu sehen. Und ich frage mich natürlich effektiv, was beabsichtigt die Regierung hier konkret zu tun, um dieses Problem, das hier besteht, zu beheben. Anscheinend, zumindest mit finanziellen Mitteln, wollen sie das nicht machen, wir haben es ja gerade gehört. Am besten könnte man eben steuern, wenn man dies über die Finanzen steuern würde. Nur da kommen wir zu dieser Quadratur des Kreises, woher soll das Geld kommen? Dann zur Seite 97, hier geht es auch um den Punkt Alpwirtschaft und da sprechen Sie konkret dieses Bestossungsproblem an. Sie sagen, die Bestossung soll im Rahmen eines Konzeptes gelöst werden. Da würde mich schon interessieren, was Sie hier beabsichtigen zu tun, wie wollen Sie dieses Bestossungsproblem lösen? Wir haben es gerade vom Vorredner gehört, die Hochleistungsmilchkühe sind nicht geeignet, um auf den Alpen zu weiden. Und da frage ich mich, was für ein Konzept die Regierung hat, da ist mir der Bericht zu wenig deutlich. Ich hätte halt gerne konkrete Aussagen, habe aber schon auch Verständnis für die Regierung, dass sie hier nicht gerade alles hineingeschrieben hat. Die gleichen Fragestellungen ergeben sich auf den Seiten 90 und 91, auch unter dem Punkt Berglandwirtschaft. Und da haben Sie dann eben bei den Entwicklungsrichtungen unter anderem eingerahmt: «wirtschaftliche Benachteiligung der Bergbetriebe aufheben und eine tragfähige Existenzgrundlage sicherstellen, ohne den natürlichen Strukturwandel zu bremsen». Jetzt haben wir ja gesehen, im Bereich Finanzen werden Sie keine Änderungen vornehmen. Da frage ich mich einfach, wie wollen Sie dann diesen Punkt 5.2.4 Berglandwirtschaft umsetzen? Wie soll das gehen? Und in die gleiche Richtung geht es auch auf der Seite 91 bei der Alpwirtschaft, da sagen Sie Entwicklungsrichtung: «Nachhaltige Entwicklung des Alpgebietes gewährleisten und öffentliche Mittel für Investitionen in Infrastrukturen bündeln». Da wäre ich Ihnen einfach dankbar, wenn Sie noch ein wenig konkreter werden können, wie Sie das effektiv machen wollen.Dann zum Schreiben der VBO vom 31.5.2016: Bei Punkt 3, da führt die VBO aus, es gäbe sehr viele rechtliche Rahmenbedingungen, aber diese werden jedoch häufig nicht konsequent angewandt respektive vollzogen. Und da würde mich doch interessieren vonseiten der Regierung: Ist der Regierung bekannt, was hier konkret nicht vollzogen wird? Da steht, es gibt rechtliche Rahmenbedingen, Gesetze und Verordnungen und die werden nicht konsequent angewandt und vollzogen. Da wäre ich schon an diesen Informationen interessiert, was hier nicht vollzogen wird. Welche Gesetze und Verordnungen werden nicht umgesetzt. Und dann den Punkt 7 aus diesem VBO-Schreiben: Hier geht es um die Paralandwirtschaft. Es wurde auch bereits erwähnt, die VBO führt aus: «Generell wird eine Vereinfachung von Bewilligungsverfahren befürwortet. Die VBO erwartet eine restriktive Bewilligungspraxis in Fällen, in denen durch paralandwirtschaftliche Aktivitäten Kulturland zweckentfremdet wird.» Ich erkenne da einen gewissen Widerspruch. Entweder will man hier eine restriktive Bewilligungspraxis einführen oder man befürwortet eben eine generelle Vereinfachung dieser Bewilligungsverfahren. Auch da wäre ich der Regierung dankbar, wenn sie zu diesem VBO Ausführungen Äusserungen machen kann. Wenn der Regierung hier auch Praxisbeispiele bekannt sind, was hier konkret angedacht ist. Aber grundsätzlich denke ich mir schon auch, Sie haben hier eine schwierige Aufgabe. Wie gesagt, wenn Sie das über Geld steuern wollen, dann werden Sie irgendwo etwas reduzieren müssen, um an anderen Orten zu investieren. Und das ist die Gretchenfrage, zumindest die Seite 119 gibt da nicht wirklich einen konkreten Aufschluss über diese finanziellen Verschiebungen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Etwas zu Ihrer Orientierung: Es hat jetzt noch vier Redemeldungen, ich werde nach dem Abg. Konrad eine Pause einschalten.Abg. Alois Beck
Vielen Dank. Ich möchte nur noch auf einen Aspekt eingehen, die Zielkonflikte, die richtigerweise angesprochen wurden, und hier auch auf einige Aussagen der Vorredner eingehen. Und auch die LGU-Stellungnahme geht in eine Richtung, dass mehr Ökologisierung nötig sei. Ich möchte einfach noch betonen, dieser agrarpolitische Bericht ist kein Instrument, um ausschliesslich Umweltpolitik zu machen. Hier muss man meiner Ansicht nach in erster Linie auf die Situation der Bauernschaft eingehen. Und die zentrale Aufgabe des Staates ist es, in diesem Bereich die Rahmenbedingungen für diesen Wirtschaftszweig zu setzen, dass er auch Zukunftsperspektiven hat. Es ist selbstverständlich wichtig, dass die Landwirtschaft nachhaltig ist. Sie muss ressourcenschonend sein, ökologisch, nicht Umwelt belastend, aber eben auch wirtschaftlich und finanziell tragbar für die Bauern und den Staat. Die Biodiversität ist meiner Ansicht eben nur ein Aspekt, ein nicht unbedeutender, aber eben nur ein Aspekt. Und in diesen kurzen Zeilen kommen auch die Zielkonflikte zum Vorschein. Ich glaube, als Ausgangspunkt muss man sich auch vor Augen führen, wenn man so undifferenziert sagt, wir brauchen mehr Ökologie, wir haben einen sehr hohen Standard. Wie wir gehört haben, sind wir vermutlich Weltmeister im Anteil der Biobetriebe. Wir haben auch im Vergleich zur Schweiz, und wahrscheinlich auch international, bei den ökologischen Ausgleichsflächen eine sehr hohe Quote. Einfach um das auch einmal zu sagen, wir sind hier nicht unten durch, sondern wir haben bereits jetzt einen sehr hohen Standard. Und jetzt kommen wir natürlich zu den Zielkonflikten. Und wenn man einfach sagt, wir brauchen mehr Ökologie, muss man das meiner Ansicht nach schon differenziert anschauen. Nach meinem Kenntnisstand ist es derzeit so, dass die Bauern auch Anreize haben, bei bestimmten Ökoflächen, aufgrund der reglementarischen Vorgaben, diese zu bewirtschaften. Sie tun dies aufgrund der monetären Anreize, aber diese Ökoflächen sind nicht unbedingt dann von der höchsten Qualität, sage ich jetzt einmal. Und wenn ich die Ausführungen im Regierungsbericht richtig verstehe - ich bitte dann auch die Regierung diesbezüglich Ausführungen zu machen -, geht es hier eben auch darum, dass man diesen hohen Standard halten und festigen will und solch falsche Anreize eliminieren möchte, dass man durch die Eliminierung dieser falschen Anreize eben die Qualität dieser Ökologisierung steigern will, so habe ich das verstanden. Und ich möchte die Regierung bitten, diesbezügliche Ausführungen zu machen. Nur um den Zielkonflikt nochmals kurz darzulegen: Landwirte werden durch eine reine Ökologisierung natürlich noch abhängiger vom Staat und die benötigten finanziellen Mittel steigen natürlich auch. Wir haben es in der Vergangenheit gesehen, wir haben ein Massnahmenpaket gehabt, man hat auch bei der Landwirtschaft - die Frau Ministerin wird das sicher noch beziffern können - Reduktionen gemacht. Und auch für die Zukunft können wir nicht ausschliessen, dass wir solche Reduktionen machen. Und dann ist es natürlich schon gut, wenn die Landwirte schon so gut wie möglich weniger vom Staat abhängig sind, als dass sie dann gleich in ihrer Existenz gefährdet wären. Und deshalb ist es wichtig, dass wir eben auch, so gut es geht, wettbewerbsfähige Betriebe haben. Und das hat meiner Ansicht nach alles einen grösseren Zusammenhang. Wenn ein Bereich vermehrt gefördert wird, ergibt sich aufgrund der Zielkonflikte dann eben die Konsequenz, dass man in anderen Bereichen weniger machen kann. Und hier ist dann die Regierung gefordert, im Sinne dieser Zielkonflikte Lösungen zu präsentieren, die möglichst ausgewogen sind. Und wie wir bereits gehört haben, die Forderungen gehen da auch hier im Landtag diametral auseinander. Und das ist dann die vornehme und interessante Aufgabe der Regierung, hier zu versuchen, eine mögliche Stossrichtung aufzuzeigen. Ich bitte Sie auch, hier zu sagen, wie die Vorstellungen der Regierung sind, dass man sich ein Bild machen kann. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Ich möchte nochmals kurz auf das Votum von Herrn Lageder anknüpfen, und zwar «Wirtschaftswachstum braucht Boden». Das ist richtig, aber Wirtschaftswachstum senkt auch den Eigenversorgungsgrad. Und ich meine mit meiner Frage, man soll Baugrund, der eigentlich Landwirtschaftsboden wäre, irgendwie versuchen zu tauschen, gegen eine Fläche, die als Baugrund besser geeignet ist und weniger für die Landwirtschaft. Also, dass die Verschiebung der Bauzone in die richtige Bauzone kommt und der Landwirtschaftsboden frei gemacht wird. Aber das kann man nicht von heute auf morgen, das wäre natürlich ein langer Prozess. Aber dass man einfach dort, wo Landwirtschaftsgrund als Bauzone einzoniert ist, versucht, diese Bauzone flächenmässig in eine schlechtere Landwirtschaftszone zu schieben. Das wäre einfach ein Verschieben, ein Tauschen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die Voten der Abg. Lageder, Peter Büchel und Wendelin Lampert haben eine geballte Ladung an Zielkonflikten zutage gefördert. Am Beispiel der Tallandwirtschaft versus der klassischen Alpwirtschaft. Der Kollege Lageder hat schon richtig gesagt, mit Subventionen kann man schon lenken. Aber wenn Lenkung via Subventionen budgetneutral sein sollen, dann muss man auf alle Seiten Steuer geben. Und in der Schweiz hat sich der Bundesrat dazu bekannt, die Alpwirtschaft intensiver zu fördern als bisher und er hat die Alpungskostenbeiträge erhöht als Lenkungsabgabe. Das hat halt dazu geführt, dass die überrheinischen Bauern bis hinein ins Toggenburg ihr Vieh nicht mehr auf liechtensteinischen Alpen sömmern, sondern wieder auf ihren heimischen Alpen. Die liechtensteinische Regierung scheint diesen Zielkonflikt anders zu lösen, sie hat sich offenkundig - würde ich meinen - dafür entschieden, die Tallandwirtschaft und insbesondere die hier milchproduzierende Landwirtschaft in den Tallagen zu fördern. Und das ist dann halt der nächste Zielkonflikt, der von den anderen Kollegen auch angesprochen worden ist. Ja, mit Tiroler Grauvieh werden Sie keine Hochleistungsmilchproduktion in den liechtensteinischen Tallagen aufziehen können, also werden das halt andere Tiere sein müssen. Diese eigenen sich dann nicht mehr dazu, den Sommer auf der Alp zu verbringen.Die Regierung sagt, sie möchte sich andere Konzepte überlegen, was über den Sommer mit den Alpen passieren könnte. Man redet von Schaf-Alpung, man redet von der Umsetzung des Stadler-Berichtes, von einer kontrollierten Verbuschung und Verwaldung. Das sind alles unter Umständen teilweise Möglichkeiten, ich möchte nur zum Schluss der Regierung den Gedanken mitgeben, sich allenfalls - und das wäre vielleicht eine Kombinationsmöglichkeit zwischen der talseitigen Landwirtschaft und der Alpwirtschaft - wenigstens die Jungvieh-Sömmerung in ihre Überlegungen für ein alpwirtschaftliches Konzept mit einzubeziehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Frank Konrad
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur auf zwei Voten eingehen. Und zwar hat der Abg. Wolfgang Marxer die simple Rechnung gestellt, CHF 14 Mio. Beiträge an die Landwirtschaft durch die Betriebe gibt rund CHF 130'000 pro Betrieb. Das ist natürlich nicht so einfach. Die Betriebe sind im Vollerwerb, im Nebenerwerb und auch Hobbybetriebe. Auf die bin ich eben in meinem Votum eingegangen. Eine ähnliche Frage hat der Abg. Wendelin Lampert gestellt, die finanziellen Verschiebungen, wie denn das geht, weil der Kuchen bleibt ja gleich gross. Das habe ich in meinem Votum ausgeführt. Es sind nachher nur noch die Vollerwerbsbetriebe. Und dann ist der gleiche Kuchen durch weniger Leute oder Betriebe und dann geht die Rechnung auf. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Dann würde ich jetzt eine Pause vorschlagen bis 21:10 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 20:45 bis 21:10 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete, wir fahren mit den Beratungen von Traktandum 24, agrarpolitischer Bericht 2016, fort. Ich übergebe das Wort an Frau Regierungsrätin Amann-Marxer.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die Regierung hat dem Landtag zum ersten Mal einen agrarpolitischen Bericht vorgelegt. Dieser Bericht wurde von der Vereinigung Bäuerlicher Organisationen gefordert bei der Aufgabe des Zahlungsrahmens. Die Landwirte wollten, dass der Landtag sich einmal pro Legislaturperiode mit landwirtschaftlichen Themen befasst. Sie wollten, dass der Landtag einmal pro Legislaturperiode die Situation der Betriebe aufgezeigt bekommt und sie wollten, dass die Volksvertreter ein Mitspracherecht haben bei der Ausrichtung der Agrarpolitik in Liechtenstein. Ein Mitspracherecht kann durch diese Diskussion und diese Debatte erfolgen, indem die Strategie der Regierung entweder gestützt wird oder eben nicht. Indem Anregungen an die Regierung erteilt werden, wohin die einzelnen Landtagsabgeordneten die Richtung der Agrarpolitik sehen und wohin nicht. Ich konnte eine gewisse Homogenität bei der grossen Anzahl sehr ausführlicher Voten feststellen. Ich war sehr erfreut zu hören, dass die Landtagsabgeordneten, welche sich zu Wort gemeldet haben, die eigentliche Stossrichtung des 140 Seiten starken Agrarberichtes stützen. Auch sie haben sich ausgesprochen für wirtschaftlich geführte Betriebe, für wettbewerbsfähige Betriebe, welche auf Produktion ausgerichtet sind, welche lebensfähig sind, ohne zu stark am staatlichen Tropf zu hängen. Die Abgeordneten haben sich für die Beibehaltung und Förderung der Alpwirtschaft ausgesprochen. Sie haben sich für die Stärkung und Förderung der Berglandwirtschaft ausgesprochen. Sie halten Ökologie und Nachhaltigkeit in ihrer Werteskala hoch oben. Und sie haben sich einheitlich gegen die Umsetzung der AP 2014 - 2017 der schweizerischen Agrarpolitik ausgesprochen, da in unserem Land andere Voraussetzungen da sind. Und mit unserer eigenen Strategie und mit unseren eigenen Massnahmen können wir auf die spezifischen liechtensteinischen Bedürfnisse eingehen, welche eben nicht dieselben sind, wie in der Schweiz. Die AP 14 - 17 ist sehr stark flächenbezogen. Die mangelnden Flächen sind gerade ein Problem in unserem Land. Und einer der Abgeordneten hat es angesprochen, wenn wir in erster Linie flächenbezogene Förderungen machen, dann wird es einen Verteilerkampf geben.Die Stossrichtung des Landtages ist für mich somit klar, es ist grundsätzlich dieselbe, wie sie die Regierung hat. Und ganz besonders gefreut hat mich, dass hier die biologische Produktion so oft lobend und positiv erwähnt wurde, denn die Regierung setzt auch auf die Bioproduktion und die Betriebe setzen vermehrt darauf. Das ist auch aus der Anzahl der Betriebe, welche eine Umstellung vornehmen, ersichtlich. Es war bisher so, das circa ein oder zwei Betriebe pro Jahr eine Umstellung auf die biologische Landwirtschaft gemacht haben. Und im letzten Jahr waren es, sofern ich mich richtig erinnere, etwa sieben, was dazu geführt hat, dass ein Nachtragskredit geholt werden musste, weil wir nicht mit dieser grossen Anzahl an Umstellungen gerechnet hatten. Aber die Entwicklung ist eine erfreuliche und das Ziel, Bioweltmeister zu bleiben, das ist klar. Wir wollen es und hier gab noch ambitiösere Vorstellungen im Landtag, dass wir eigentlich gerne 100% der Betriebe mit biologischer Produktion hätten. Das ist eine Vorstellung, die für mich durchaus einen Reiz hat, denn wir sind ein kleines Land und die meisten Abgeordneten haben es auch erwähnt, dass wir uns auf Nischenprodukte konzentrieren müssen, denn auf dem Weltmarkt, mit seinen subventionierten riesigen Betrieben, mit Massenproduktion, werden wir nicht konkurrieren können. Wir müssen auf Qualität setzen und biologische Produktion erzeugt Qualität. Ich möchte noch auf die Bemerkung eingehen, die die Abg. Helen Konzett Bargetze zum Agrarbericht gemacht hat hinsichtlich der Traktandierung und der Vorlage dieses Berichtes. Es ist richtig, dass dieser Bericht mehrfach angekündigt wurde. Es ist auch so, dass es der erste seiner Art ist und eine gewisse Erfahrung auch noch fehlte. Wir haben relativ lange dafür gebraucht, diesen Bericht zu erstellen. Ich darf aber mit Freude und auch mit Stolz sagen, dass ich ihn als sehr gut gelungen betrachte. Ich denke, er ist wirklich gut strukturiert und übersichtlich und gibt einen guten Überblick über die Situation hier im Land. Wir haben relativ lange gebraucht, das Ministerium, das Amt, die VBO und auch externe Fachpersonen haben zusammengearbeitet. Wir haben dann diesen Bericht traktandiert und er drohte, von der Liste der Landtagstraktanden zu verschwinden, weil eben viele andere Traktanden darauf waren. Mein Ministerium hat seinen Beitrag geleistet, wir haben vorgeschlagen, ein anderes Traktandum von der Liste wegzunehmen. Diesen Agrarbericht wollten wir unbedingt auf der Liste haben. Wir haben extra und bewusst darauf geachtet, dass wir die Frist für die Zustellung des Berichtes, welche vier Wochen für den Landtag beträgt, verlängern konnten. Und das war nicht einfach. Sie wurde um 50% verlängert, damit die Abgeordneten sich damit eingehender befassen können. Und ich denke, es ist auch notwendig, denn er liest sich nicht einfach in zwei Stunden. Ich bin den Abgeordneten dankbar, dass er heute behandelt werden kann. Es hat einen Grund, weshalb wir ihn nicht auf die September Landtagssitzung verschieben wollten. Wie Sie auf der Seite 101 sehen, da sind die Umsetzungsmassnahmen in einer Abbildung aufgeführt. Es handelt sich um sieben Massnahmenpakete, welche die Regierung in einem bestimmten Zeitraum umzusetzen gedenkt. Und die erste Voraussetzung ist die Vorbereitungsarbeit. Die wollen wir Mitte 2016 - und das ist eben jetzt - beginnen, indem wir Aufträge definieren und Konzepte erarbeiten. Dann kommen die sieben Massnahmenkonzepte und Massnahmenpakete, die zuerst aufeinander abgestimmt sein müssen, wie das hier auch von einem Abgeordneten erwähnt wurde. Es dürfen sich diese Massnahmenpakete eben nicht gegenseitig konkurrieren oder gegenseitig behindern oder gar eben gegenläufig sein. Sie müssen aufeinander abgestimmt sein und deshalb ist die Vorbereitungsarbeit ganz enorm wichtig. Wenn Sie auf der Abbildung schauen, wann das geplant ist, dann haben wir Mitte 2016, wo wir mit der Auftragsdefinition beginnen möchten und dann bis Mitte 2017 die Konzepte erarbeiten. Gleichzeitig und parallel fangen wir an, an einzelnen Konzepten zu arbeiten. Und jetzt möchte ich eine Antwort geben auf einen ganz wichtigen Diskussionsbeitrag, der von manchen Abgeordneten angesprochen wurde. Nämlich die Umsetzung, was wird hier konkret umgesetzt und wird hier nur von Strategien und Massnahmen gesprochen und dann geschieht jahrelang nichts. So ist es nicht gedacht, denn wir haben hier einen konkreten Ablaufplan. Das erste Paket sollte die Wirtschaftlichkeit beinhalten, dann die Berglandwirtschaft, die Alpwirtschaft und die Produktionsgrundlagen. Das ist noch bis Ende 2017 parallel laufend geplant. Und dann im nächsten Jahr die drei weiteren Massnahmen: Nachhaltigkeit und Ethik; Ökologie und Landschaftspflege; Paralandwirtschaft - die ersten Massnahmenpakete, wo die Produktionsgrundlagen drin sind, welche die landwirtschaftlichen Flächen beinhalten, die Qualität der Landwirtschaftsflächen und die Lockerung der Vorschriften, was die landwirtschaftlichen Tätigkeiten in der Landwirtschaftszone anbelangt. Also ist geplant, dass zum Beispiel die Regierung sich vorstellt, dass man die Tätigkeiten nicht so eng eingrenzen sollte. Alles, was der Nahrungsmittelproduktion dient, gehört zur Landwirtschaft. Dazu gehört auch eine Verarbeitung auf dem Hof, zum Beispiel. Und das könnte beinhalten, dass bestimmte Maschinen, Gebäude zugelassen werden in der Landwirtschaftszone, die jetzt nicht zugelassen sind. Es ist aber nicht gedacht - und da kommt eine Einschränkung -, dass Landwirtschaftsbetriebe zu Gewerbebetrieben werden und das Gewerbe konkurrenzieren. So viel zum allgemeinen Teil. Ich darf auf einzelne Themen eingehen, auf die Sie Schwerpunkte gelegt haben. Und ich bin jetzt ein bisschen im Konflikt. Ich habe mir ganz viele Notizen gemacht. Und ich würde gerne auf alle Themen, die Sie angesprochen haben, eingehen. Ich kann es Ihnen visuell zeigen, das ist so viel. Ich würde das wirklich gerne tun, ich habe mich auch auf einen langen Abend vorbereitet und eingestellt. Ich denke aber, dass Sie schon einen relativ langen Tag hier drin hatten und obwohl es eine Sitzung ist, könnte ich mir vorstellen, dass Sie es auch vorziehen, nicht mehr viel länger zu sitzen. Ich bemühe mich jetzt einfach, auf ein paar Themen oder Fragen einzugehen. Die Berglandwirtschaft stärken: Es haben verschiedene Abgeordnete zu denselben Themen Fragen gestellt oder Anregungen gemacht, ich bitte um Entschuldigung, wenn ich hier nicht alle namentlich nenne. Die Berglandwirtschaft stärken, wie kann man das machen? Ich spreche hier einmal vom Strukturwandel, der auch in der Berglandwirtschaft seine Auswirkungen haben wird. Strukturwandel heisst im Klartext, dass es weniger Betriebe geben wird als bisher, dass eine weitere Schrumpfung stattfinden wird und diese Betriebe, die letztendlich da sein werden, werden bessere Grundlagen haben, um als Familienbetriebe auch die wirtschaftlichen Grundlagen zu liefern, um die Familie auch ernähren zu können. Die Direktzahlungen für die Berglandwirtschaft können verbessert und vergrössert werden. In der Berglandwirtschaft sollen auch Aufträge für ökologische Landschaftspflege vergeben werden, diese sollen marktgerecht entschädigt werden. Es wurde von verschiedenen Abgeordneten angesprochen, ob die Regierung weiss, was sie will. Es ginge nicht klar hervor aus dem agrarpolitischen Bericht, wie die Finanzplanung sei. Ja, es ist schon so, es wird nicht mit mehr Mitteln gerechnet, als bisher für die Landwirtschaft zur Verfügung stehen, das sind im Schnitt CHF 14,5 Mio. pro Jahr. Es wurde auch die Frage nach Sparmassnahmen gestellt und den Beitrag der Landwirtschaft. Ich kenne nicht alle Sparmassnahmen der vergangenen Jahre, aber es ist sicher, dass im Bereich Landwirtschaft mehrfach Reduktionen in grösserem Ausmass vorgenommen worden sind. Was ich mit Sicherheit sagen kann, ist, in den letzten drei Jahren wurde schrittweise die Vorwärtsintegration Milch, diese Förderung, abgeschafft. Das waren pro Jahr CHF 300'000, da wurden also in den letzten drei Jahren CHF 900'000 eingespart, welche nicht mehr zur Verfügung stehen.
Ich möchte etwas zur Ökologie ausführen, denn es wurde hier als Zielkonflikt genannt, ökologische Leistungen versus Produktion. Es wurde in der Stellungnahme der LGU auf die Ökologie eingegangen und es wurde darauf hingewiesen, dass diese eventuell nicht mehr den Stellenwert haben wird, den sie haben sollte. Ich möchte dazu sagen, dass die Ökologie in Liechtenstein nicht so einen geringen Stellenwert hat, wie es in der Stellungnahme der LGU dargestellt ist. Ökologie ist ein umfassender und weitreichender Begriff, der Erhalt und die Förderung der Biodiversität sind auch aus Sicht der Regierung wichtiges Anliegen. Und dennoch darf sich die Sichtweise nicht nur darauf beschränken. Liechtenstein weist allgemein einen hohen Ökologisierungsgrad in der Landwirtschaft auf. Alle Betriebe wirtschaften in einem Label-Programm, das geht von integrierter Produktion bis zur biologischen Produktion. Im internationalen Vergleich verfügt Liechtenstein mit einem Biobetriebsanteil von rund 35% über einen der höchsten Biobetriebsanteile weltweit. Ich sage gern im Ausland, insbesondere bei den Agrarministertreffen, dass wir Bioweltmeister sind. Circa ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche wird biologisch bewirtschaftet. Nachdem diese Betriebsweise die nachhaltigste Wirtschaftsweise ist, weist auch die Liechtensteiner Landwirtschaft einen hohen Nachhaltigkeitsgrad auf. Im Jahre 2013 lag der Anteil der ökologischen Ausgleichsflächen an der landwirtschaftlichen Nutzfläche bei 15,8%, das ist mehr als doppelt so hoch, wie gemäss dem ökologischen Leistungsnachweis verlangt ist. Der Mindestanteil von 7% an ökologischen Ausgleichsflächen wäre das Ziel. Der Anteil ist auch deutlich höher als in der Schweiz, dort sind es 12,4% an Biodiversitätsförderflächen. Der Anteil der ökologischen Ausgleichsflächen an der landwirtschaftlichen Nutzfläche hat sich seit dem Jahr 2000 in Liechtenstein von 13,5% auf 15,8% erhöht. Die Ziele der Nationalfondsstudie wurden vielfach zitiert und sind im Wesentlichen anerkannt. Sie erfuhren in einer parallel durchgeführten zwanzigjährigen Untersuchung im Talraum Liechtensteins ihre Bestätigung. Dort wurde ein Bedarf an naturnahen Flächen von rund 15% ermittelt. Diese Zahlen belegen, dass mit der bisherigen Agrarpolitik im Bereich Ökologie der Zielwert erreicht wurde und sie durchaus erfolgreich war und deshalb keine grundsätzliche Kehrtwende nötig ist. Zum Stichwort Kehrtwende fällt mir auch noch ein, dass einer der Abgeordneten gesagt hat, dass es nicht notwendig sein würde, eine Kehrtwende in der Landwirtschaftspolitik zu machen. Das war auch nicht die Absicht. Im Bericht haben wir darauf hingewiesen, dass die Ziele und Massnahmen, die in den letzten Jahren auch im landwirtschaftlichen Leitbild und im Landwirtschaftsgesetz aufgeführt und ausgewiesen wurden, wir weiterverfolgen wollen. Es haben sich aber im internationalen Umfeld Entwicklungen ergeben, die uns teilweise überholt haben, und deshalb haben wir die Ziele leicht angepasst. Das haben wir im Bericht auch so ausgeführt. Auch in der zukünftigen Agrarpolitik behält die Ökologie einen hohen Stellenwert. Ökologie und Nachhaltigkeit sind eng miteinander verknüpft. Der Begriff Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft bedeutet mehr als einzelne extensiv genutzte Flächen. Vielmehr ist damit eine gesamtbetrieblich nachhaltige Bewirtschaftungsweise gemeint. Damit trägt eine nachhaltige Landwirtschaft wesentlich zum Erhalt des ökologischen Werts der Landschaft bei, indem sie Ressourcen schont, die Bodenfruchtbarkeit und das Bodenleben erhält und fördert und die Biodiversität fördert. Daher wird eine nachhaltige ökologisch wirtschaftende Landwirtschaft bereits in den Zielen der zukünftigen Agrarpolitik prominent genannt. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die ökologischen Leistungen Dienstleistungen im öffentlichen Interesse sind. Und diese wolle wir verstärken. Wir wollen genaue Leistungsaufträge geben. Wir wollen sie marktgerecht entschädigen, aber es kann damit einhergehen, dass die Flächen reduziert werden zugunsten einer Qualitätsförderung. Nicht jede Wiese ist gleich förderungswürdig wie die andere.Es wurde die Frage nach der Alpwirtschaft gestellt und ob die Stellungnahmen schon ausgewertet wurden, nachdem wir die agrarpolitischen Massnahmen zur Förderung der Alpwirtschaft den Betroffenen präsentiert hatten. Die Antwort ist ja, die Stellungnahmen wurden ausgewertet und den vorgeschlagenen Massnahmen wurde mehrheitlich zugestimmt, wobei die Vorschläge sehr vielseitig und oft auch kontrovers waren. Generell herrschte aber Zustimmung zu den einzelnen Massnahmen, einige wurden hier schon genannt, zum Beispiel Schafalpung zulassen, Stadler-Gutachten umsetzen - das Stadler-Gutachten beinhaltet eine Reduktion der Alpflächen, eine Zusammenlegung der Alpen - und ein flexibleres Bestossungssystem, das würde heissen, dass weniger Tiere für die Bestossung ausgewiesen werden müssen, damit die Bestossungszahlen noch erfüllt werden, als wie dies heute der Fall ist. Also es wäre auch mit weniger Vieh möglich. Hier möchte ich noch anbringen, dass nicht jede Kuh und nicht jedes Rind sich für die Alpung eignet. Dass es Landwirte gibt, die ihr Vieh auf Schweizer Alpen bringen, obwohl sie dort keine Förderungsbeträge erhalten und nicht die Liechtensteiner Alpen vorziehen, wo sie ja gefördert werden, muss einem schon zu denken geben. Auf Nachfrage hin wurde von einzelnen Bauern als Grund angegeben, dass sie bessere Dienstleistungen bekommen, dass die Kühe besser genährt seien, dass die Alpungszeit länger stattfindet etc. Landwirtschaft und Alpwirtschaft gehen zusammen. Sind miteinander verzahnt. Es ist aber nicht mehr so, dass die landwirtschaftlichen Betriebe die Alpung unbedingt notwendig brauchen, sonst müssten sie ja keine Anreiz- und Förderbeträge erhalten. Es ist so, dass die Alpung von gemeinwirtschaftlichem Nutzen ist, dass deshalb der Staat das auch fördern will. Aber nachdem zum Betrieb und Erhalt eines landwirtschaftlichen Betriebes die Alpung nicht unbedingt notwendig ist, muss man sich schon fragen, welche Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden und zu welchem Preis. Und da müssten sich die Betroffenen zusammenreden, um auch die Bedürfnisse zu erfragen. Das ist die Meinung der Regierung. Es wurde hier vom Strukturwandel gesprochen, eine Forderung nach bäuerlichen Familienbetrieben stand im Raum. Die Förderung von leistungsfähigen Betrieben, die ein Einkommen erzielen, das eine Familie auch ernähren kann, wäre eine Möglichkeit in einem dieser Massnahmenpakete, die ich anfangs genannt hatte. Eine Möglichkeit für die Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb, die Stundenanzahl zu erhöhen, die notwendig ist für die Betriebsanerkennung. Betriebsanerkennung heisst im Klartext, Anspruch auf Förderleistungen, Anspruch auf Direktzahlungen. Es wurde die Frage gestellt nach den Direktzahlungen, wie sich diese zusammensetzen. Die Zahl der anerkannten Landwirtschaftsbetriebe betrug im Jahre 2014 109 Betriebe, die Zahlen von 2015 sind noch nicht ausgewertet, soweit ich weiss, sind es derzeit 105. Jeder dieser Betriebe erhält Einkommensbeiträge aus Budgetposition 800.366.00, sie heisst «Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens». Daher sind im Rechenschaftsbericht der Regierung auch 109 Beitragsempfänger aufgeführt. Einige Betriebe haben sich zu Betriebsgemeinschaften zusammengeschlossen, diese führen eine gemeinsame Buchhaltung. Die Abgeltungsbeiträge in Budgetposition 804.366.01, welche «Abgeltung ökologischer Leistungen» heisst, ist die zweitwichtigste Position und diese werden an solche Betriebsgemeinschaften nur einmal ausgerichtet. Daher werden im Rechenschaftsbericht unter den Abgeltungs- und Ethobeiträgen nur 105 Beitragsempfänger aufgeführt. Es wurde hier von einigen Abgeordneten sehr prominent über die Milchwirtschaft gesprochen und es wurde zu Recht die Frage gestellt, ob bei immer sinkenden Preisen die Milchwirtschaft noch gefördert werden soll. Es ist einfach so, dass man die Grundlagen hat, die man hat, und alles kann man nicht verändern. Und gerade im Berggebiet ist die Milchproduktion sehr prominent vertreten, denn ein Ackerbau ist ja dort schlecht möglich. Ich möchte noch zum Begriff Verkehrsmilchbetrieb eine kleine Ausführung machen. Der Begriff Verkehrsmilchbetrieb ist ein Begriff aus der Betriebstypologie FAT99 der Forschungsanstalt Agroscope Schweiz. Ein Verkehrsmilchbetrieb muss einen Mindestanteil Milchkühe am Rinderbestand besitzen, 25% sind der Mindestanteil und darf höchstens 25% seiner Nutzfläche für den Ackerbau verwenden, um in diese Kategorie eingeteilt zu werden. Der Begriff Milchlieferrecht bezeichnet das Recht eines Betriebs, eine bestimmte Menge Milch pro Jahr abzuliefern. Und dies sagt nichts darüber aus, wie viel Milch der Betrieb tatsächlich abliefert, da dieses Recht auch zwischen Betrieben übertragen werden kann. Unter aktiver Milchablieferung wird die tatsächlich abgelieferte Menge verstanden. Nicht darin enthalten ist die selbst vermarktete oder weiterverarbeitete Milch. Die aktive Milchablieferung eines Betriebs kann höher oder tiefer sein als das Milchlieferrecht dieses Betriebs. Sie ist höher, wenn er eben ein Milchlieferrecht übertragen bekommen hat und tiefer, wenn er selbst eines abgegeben hat. Nicht bei allen milchabliefernden Betrieben handelt es sich um Verkehrsmilchbetriebe gemäss der obigen Definition. Auch andere Betriebstypen können Milchkühe besitzen und entsprechend Milch abliefern. Dazu gehören insbesondere die kombinierten Betriebstypen mit mehreren Betriebszweigen, zum Beispiel Ackerbau, Milchviehhaltung, Mastviehhaltung. Daher ist die Zahl milchabliefernder Betriebe grösser als die Zahl der Verkehrsmilchbetriebe. Nach meinen Ausführungen, nach meinen Informationen gibt es 57 Betriebe, die aktiv Milch abgeliefert haben. Und 61 Betriebe haben ein Lieferrecht. Von den total 22 Bergbetrieben sind 15 Betriebe Verkehrsmilchbetriebe, im Tal sind es 20% aller Betriebe.Wie wird der Milchpreis in der Schweiz gestützt? Es gibt in der Schweiz eine Verkäsungszulage, eine Silofreizulage und ein Schoggigesetz, wo indirekt oder direkt die Milchpreise gestützt werden. Wir haben einen gemeinsamen Agrarmarkt mit der Schweiz. Wir haben einen Notenaustausch, über diesen nehmen wir an den diversen Massnahmen teil. Und das beantwortet gerade auch die Frage - ich glaube, der Abg. Wendelin Lampert hat sie gestellt, bin aber nicht mehr sicher -, wieso ein jährlicher Betrag sich so stark erhöht habe. Die Entschädigung gemeinsamer Agrarmarkt mit der Schweiz, diese Zahlung findet aufgrund des Notenaustausches statt und wir haben keinen Einfluss darauf, wie hoch sie ist. Dann darf ich an dieser Stelle gerade auch noch die andere Frage beantworten. Die Stiftung Agrarmarketing hat ihre Beiträge erhöht bekommen. Jedes zweite Jahr findet die LIHGA statt und dann gibt es jeweils CHF 220'000 anstatt CHF 160'000, das hat mit der LIHGA-Teilnahme zu tun. Dann wurde bezweifelt, ob die Zahlen stimmen zu den landwirtschaftlichen Flächen. Das wurde bei der Präsentation schon von einem Landwirt angesprochen, wir stützen uns einfach auf die Zahlen, auch in der Landwirtschaftsstatistik, die sich aufgrund der Angaben der Betriebsinhaber ergeben. Die Landwirte müssen jährlich ihre betriebs-wirtschaftlichen Kennzahlen abliefern, diese werden dann ausgewertet. Eine Erklärung dafür, dass die landwirtschaftliche Nutzfläche nicht in dem Masse zurückgegangen ist, wie zum Beispiel die Arbeitskräfte in der Landwirtschaft in den letzten Jahren zurückgegangen sind, dass es prozentual nicht übereinstimmt, könnte darin liegen, dass es ja viele Pachtflächen gibt, die auch an ausländische Landwirte verpachtet worden sind, zum Beispiel Schweizer Bauern. Und diese fliessen natürlich nicht in die Statistik ein und wenn diese Fläche wieder von einheimischen Landwirten gepachtet werden können, dann fliessen diese in die Statistik ein. Und dann vermehrt sich, wenn man so sagen darf, der Boden auf wundersame Weise. Ich möchte zu Kompensationsmöglichkeiten zum Kulturlandschutz etwas sagen, denn das Kulturland ist eine der Produktionsgrundlagen. Und wenn wir produzierende Betriebe fördern wollen, sind die Produktionsgrundlagen natürlich Bedingung. Der Grundsatz hinter der Überlegung ist, dass die verbleibende Kulturlandfläche einerseits qualitativ verbessert und damit ertragsfähiger gemacht wird und dass andererseits auf der verbleibenden Kulturlandfläche effizientere und ertragreichere und damit für die Landwirte auch bessere Einkommen und interessantere Nahrungsmittelproduktion zugelassen werden. Beispielsweise für die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit können weniger ertragreiche Böden rekultiviert werden mit qualitativ hochwertigem Bodenaushub, Rüfeschlamm und dergleichen. Beispiel für bodenunabhängige Produktionssysteme ist - das ist vielleicht ein neuer Gedanke in der Agrarpolitik -, dass man in der Landwirtschaftszone ein bisschen liberaler wird, was die Möglichkeiten für die Produktion betrifft, also Gewächshäuser zulässt, zum Beispiel Aquakulturen zulässt, Produktion von Gemüse und Früchten auf kleiner Fläche in hohem Masse zulässt. Es wurde die Konkurrenz der Landwirtschaft durch nachwachsende Rohstoffe angesprochen. Es ist so, dass die Regierung sich gegen diese Verwertung des landwirtschaftlichen Bodens zur Produktion von nachwachsenden Rohstoffen stellt, wir wollen Nahrungsmittel produziert haben auf den landwirtschaftlichen Flächen, die hier vorhanden sind.Es wurden auch die Futtermittelimporte angesprochen, welche den Nährstoffkreislauf negativ belasten. Dazu kann gesagt werden, dass alle Liechtensteiner Landwirtschaftsbetriebe den ökologischen Leistungsnachweis ÖLN erfüllen müssen, damit sie im gemeinsamen Wirtschaftsraum Schweiz-Liechtenstein ihre Produkte überhaupt vermarkten dürfen. Und dieser beinhaltet unter anderem einen ausgeglichenen Nährstoffkreislauf, das heisst, dass ein Betrieb nur so viele Nährstoffe zuführen darf, wie er im Produktionssystem Boden Bedarf hat. In dieser Überprüfung wird auch der Futtermittelimport und die damit zugeführten Nährstoffe miteinbezogen. Es wird jährlich durch Schweizer Kontrollstellen überprüft, somit ist eine Überdüngung der Böden und die damit verbundene Verminderung der Bodenfruchtbarkeit ausgeschlossen. Ich möchte noch auf die Hobbybetriebe zu sprechen kommen, da sie auch mehrfach erwähnt wurden. Wie ich schon gesagt habe, braucht es zur Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb eine bestimmte Anzahl Arbeitskraftstunden pro Jahr. Es werden definiert, Betriebe, welche nicht 1'080 Arbeitskraftstunden pro Jahr erreichen und zu den sogenannten Hobbybetrieben zählen. Diese werden auch nicht gefördert, weil sie nicht anerkannt sind. Das heisst nicht, dass sie keine nützliche Leistung erbringen. Wenn ein kleiner Betrieb, ein Hobbybetrieb, mit ein paar Stunden schwierige Flächen bewirtschaftet, steile Hanglagen bewirtschaftet, ist das ein genauso wertvoller Beitrag wie von anerkannten Betrieben. Aber es fragt sich schon, was soll der Staat fördern, was kann der Staat sich leisten zu fördern? Wir wollen ja nicht eine grosse Anzahl von Betrieben haben, sondern eben wirtschaftlich leistungsfähige Betriebe.Es gibt den Betrieb im Vollerwerb, da sind über 2'700 Arbeitsstunden notwendig und dann gibt es Teilerwerbsbetriebe, diese teilen sich in zwei Kategorien auf. Das sind jene im Nebenerwerb von 1'080 bis 1'350 Stunden und Haupterwerb als Teilerwerb sind 1'350 bis 2'700 Stunden. Das ist schwierig, mit diesen Begriffen relativ klar umzugehen. Haupterwerb im Teilerwerb heisst, er hat neben seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit etwas anderes. Das darf aber einen bestimmten Prozentsatz nicht übersteigen. Es wurde noch die Frage gestellt, ob Auslandalpen gefördert werden sollen oder nicht, ob sie weiterhin gefördert werden sollen oder nicht. Da stehen wir vor einer grundsätzlichen Frage. Man muss sich einfach vor Augen führen, weshalb in früheren Zeiten die Alpen gefördert wurden, weshalb Auslandalpen gefördert wurden. Es war ganz klar eine notwendige Massnahme für einen landwirtschaftlichen Betrieb, dass er seine Tiere alpen konnte. Und deshalb wurde die Alpförderung als Landwirtschaftsförderung verstanden, was sie aber heute de facto nicht mehr ist. Nun stellt sich die Frage, wenn Alpförderung und die Pflege der Alpen eine gemeinwirtschaftliche Leistung ist, die vor Gefahren schützen soll, die einen Mehrwert in der Landschaft, im Erholungsraum, im Tourismus schaffen soll, ob wir diesen Mehrwert, der sich ja auf die Landschaft und nicht auf die landwirtschaftlichen Betriebe bezieht, in unserem Lande fördern oder ob wir ihn auch zum Beispiel in Österreich oder in der Schweiz fördern wollen. Das ist eine Grundsatzfrage. Es geht hier eben nicht mehr um die Förderung der Landwirte, sondern der Alpen als Landschaftsbild, als Mehrwert, als Erholungsraum, eben Schutz von Naturgefahren. Und wenn man sich das vor Augen führt, ist die Frage eigentlich leicht zu beantworten. Es wurde von einem Abgeordneten der Boden als Produktionsgrundlage in Bezug auf die Zonenplanung angesprochen. Hier möchte ich einfach darauf aufmerksam machen, dass die Zonenplanung Sache der Gemeinde ist. Mit Zustimmung der Regierung haben sie ihre Zonen eingeteilt. Der Schutz des landwirtschaftlichen Boden ist durch das Bodenerhaltungsgesetz gegeben. Die Zerstörung der Ackerflächen kann man dort nicht aufhalten, wo diese Ackerflächen sich innerhalb der Bauzone befinden, denn die Bauzone ist de facto dafür da, dass eben gebaut wird. Das heisst aber nicht, dass die landwirtschaftlich benutzten Flächen dadurch nicht zurückgehen. Man muss aber schon unterscheiden zwischen landwirtschaftlich genutzten Flächen und eigentlicher Landwirtschaftszone. Die Landwirtschaftszone ist geschützt durch das Bodenerhaltungsgesetz. Ich komme bald zum Ende und darf noch vorher eine kleine Bemerkung zum Selbstversorgungsgrad machen. Die Regierung hat Ende der Achtzigerjahre eine Studie zur Selbstversorgung in Krisenzeiten erstellen lassen. Als Grundlage für die damalige Ausscheidung des Gesetzes über die Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens. Die Berechnung der Selbstversorgung wurde analog und gestützt auf die Krisenvorsorge in der Schweiz vorgenommen. Wichtig bei der Beurteilung der Selbstversorgung ist die Bezugsgrösse. Tatsächliche Selbstversorgung mit dem heute durchschnittlich konsumierten Warenkorb, Selbstversorgung mit Grundnahrungsmitteln, Vergleich der tatsächlich produzierten Kalorien, Energiewert im Vergleich zum Kalorienbedarf, theoretisch mögliche Kalorienproduktion. Auch wenn man die Betrachtung über die Flächeneinheit anstellt, 2500 Quadratmeter pro Person und Jahr, kommt man ungefähr auf eine theoretische Selbstversorgung in unserem Land von 42% bis 47%, je nach Einbezug der Grenzertragsflächen. In Betrachtung der Selbstversorgung ist interessant und wichtig und vielleicht müsste die Regierung diese Zahlen neu berechnen lassen, falls das für die Abgeordneten wirklich wichtig ist. Für die Beratung der agrarpolitischen Weiterentwicklung ist es jedoch nicht relevant, sie zeigt nur, dass die Liechtensteiner Landwirtschaft auch produktiv ist, einen wichtigen Teil des Einkommens aus der Produktion erwirtschaftet und damit eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion ausübt. Und das beantwortet gerade auch die Frage nach den relativ hohen Fördermitteln, die für die Landwirtschaft bereitgestellt werden. Die Landwirtschaft ist in der Verfassung als unterstützenswert und schützenswert und fördernswert verankert. Zum Vergleich AP 2014 - 2017 mit der Schweiz habe ich schon Ausführungen gemacht. Dann wäre noch das fehlende Pachtrecht in Liechtenstein zu erwähnen. Es ist relativ schwierig für die landwirtschaftlichen Betriebe, eine gesicherte Produktion haben zu können, eine Kontinuität haben zu können, wenn sie 95% ihres bewirtschafteten Bodens pachten müssen. Das ist eine wirklich schwierige Situation. Beim Miet- und Pachtrecht wurde das nicht angegangen. Wir wollen bei der Erarbeitung dieser Massnahmenpakete und der Produktionsgrundlagen, das wäre das Massnahmenpaket, das in der ersten Phase erarbeitet wird, zum Pachtrecht etwas prüfen, wo wir das ansiedeln können, dass hier mehr Produktionssicherheit für die Bauernbetriebe geschaffen werden kann. Es kann natürlich auch in Eigenregie etwas gemacht werden, indem sie sich zu Pachtgemeinschaften zusammenschliessen. Aber ich denke, es ist wirklich Aufgabe des Staates, auch dafür zu sorgen, soweit es eben möglich ist, die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass die Pacht der Landwirtschaftsböden auf lange Frist erfolgen kann und dass eventuelle Fördermassnahmen den Pächtern zukommen. In Kapitel 3.7.1 wird darauf hingewiesen, dass eine wesentliche Schwäche der liechtensteinischen Landwirtschaft in den Eigentumsverhältnissen besteht. Wie schon gesagt, sind 95% des Bodens gepachtet. Es besteht kein dem Mietrecht vergleichbarer Kündigungsschutz und kein Schutz vor überrissenen Pachtzinsen. Dies hat in verschiedenen Fällen bereits dazu geführt, dass solche Verträge kurzfristig gekündigt wurden, was die Landwirte dann vor wirtschaftliche Probleme stellen kann, wenn sie Anbauverträge nicht einhalten können oder den Tierbestand reduzieren müssten. Es ist auch schon vorgekommen, dass überhöhte Pachtzinsen verlangt und die Situation ausgenutzt wurde, dass der Landwirt eben aus den genannten Gründen eine kurzfristige Kündigung gar nicht riskieren kann.Es wurde die Frage gestellt, warum nur Grossbetriebe in Liechtenstein gefördert werden sollen und warum nur Talbetriebe. Ich möchte dem widersprechen, es sollen nicht Grossbetriebe gefördert werden, es soll aber nicht eine grosse Anzahl von Kleinbetrieben, die keine Aussicht haben, je wirtschaftlich tätig sein zu können, gefördert werden. Die Förderung bezieht sich auf die Stundenanzahl, die pro Betrieb geleistet wird. Die Anerkennung bezieht sich auf die Stundenanzahl. Es werden auch nicht nur Talbetriebe gefördert, die Berglandwirtschaft nimmt breiten Raum ein im Agrarbericht und es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Berglandwirtschaft auch eines der ersten Massnahmenpakete ist und dass diese über grössere Direktzahlungen und marktgerechte Entschädigung für ökologische Leistungen gefördert werden soll. Einer oder mehrere der Abgeordneten haben die grosse Flughöhe erwähnt des agrarpolitischen Berichts, da bin ich mit Ihnen einverstanden. Er weist eine grosse Flughöhe auf. Die Hälfte des Berichts bezieht sich auf die Situation, wie sie heute ist, um den Abgeordneten das Verständnis dafür zu geben, weshalb wir welche Massnahmen und welche Stossrichtungen in der zweiten Hälfte des Berichts geplant haben. Wir sind hier in einem Strategiebericht, das ist normal, dass er eine hohe Flughöhe hat, wir können nicht detaillierte Massnahmen aufzeigen. Es ist gerade das Ziel, vom Landtag das Einverständnis abzuholen, dass eben diesen Massnahmenpaketen, die wir vorgesehen haben, die unserer Strategie entsprechen, zugestimmt wird oder eben auch nicht, dass Anregungen kommen, die wir noch aufnehmen können, wenn wir die Massnahmenkonzepte, die Massnahmenpakete erarbeiten. Ich möchte hiermit schliessen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank, Frau Regierungsrätin, für die ausführliche Beantwortung der verschiedenen Fragen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Ministerin für die Ausführungen. Ja, das mit dieser Flughöhe ist einfach ein Dilemma. Wir müssen etwas zustimmen, wo wir nicht wissen, wohin die Reise konkret geht. Deshalb wäre es sehr zentral, wenn wir wüssten, was das im Detail dann bedeutet. Die Frage betreffend dieses Schreiben der VBO, Punkt 3, wo die VBO sagt, es gibt rechtliche Bestimmungen und die werden nicht umgesetzt und nicht eingehalten: Haben Sie hierzu Informationen? Dann zur Berglandwirtschaft, da sagen Sie etwa das Gleiche wie der Abg. Frank Konrad, dass man die Summe belässt, aber es wird weniger Betriebe geben. Wissen Sie da schon, welche Betriebe da reduziert werden, sprich die Teilzeitbetriebe oder die Vollzeitbetriebe, was ist hier vorgesehen? Und bei der Alpwirtschaft sprechen Sie von Zusammenlegungen. Ich gehe einmal davon aus, da spricht man von Zusam-menlegungen von Alpen. Gibt es da auch schon konkrete Ideen, welche Alpen zusammengelegt werden können? Dann wird dieses Stadler-Gutachten jetzt mehrmals zitiert, da wird von einer kontrolliert Verbuschung gesprochen. Ich weiss nicht, ist diese kontrollierte Verbuschung mit dem Landschaftsbild noch vereinbar?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Wohin die Reise geht, das zeigt eben der Bericht schon auf. Wenn Sie die einzelnen Massnahmen lesen - und die sind auch beschrieben -, das zeigt schon auf, in welche Richtung es geht. Aber es zeigt nicht auf, mit genau welchen Instrumenten und Mitteln das im Detail erfolgen soll. Aber das Ziel und die Richtung, wo wir hinwollen, das haben wir schon aufgeführt. Wir haben es auch in sieben einzelne Themenbereiche unterteilt. Was die VBO anbelangt, die von der Umsetzung gesprochen hat, dass sie einerseits zu restriktiv und andererseits zu liberal sei, das ist mir nicht bekannt. Das ist zu wenig konkret, das ist mir nicht bekannt, was damit gemeint sein könnte. Einerseits wird das Amt indirekt angesprochen, dass es bei der Umsetzung eben nicht konstruktiv sei. Es ist nun nicht ungewöhnlich, dass die Betroffenen nicht immer dieselben Ansichten haben wie die Ämter. Das ist nicht nur bei der Landwirtschaft so. Wenn die VBO mir dann konkrete Kritikpunkte nennen kann, dann können wir der Sache nachgehen. Was wir natürlich sehr gerne tun werden. Und ich möchte hier an dieser Stelle betonen, dass wir im ständigen Austausch mit der VBO sind, der Dialog ist sehr gut. Wir haben im ersten Jahr der Legislaturperiode einen regelmässigen Besprechungstermin mit der VBO zwischen Amt und der VBO und der Teilnahme eines Ministerium-Mitarbeiters eingeführt und seither ist der Dialog sehr gut. Das wurde mir von allen Beteiligten bestätigt. Also, wenn da irgendetwas im Busch wäre, kann man das auch direkt anbringen. Was die Alpenzusammenlegung betrifft, das Stadler-Gutachten beinhaltet ja gerade eine Zusammenlegung der Alpen. Das Stadler-Gutachten beinhaltet eine Beurteilung, welche Alpen für die Nutzung geeignet sind und welche weniger geeignet sind. Das Ziel des Stadler-Gutachtens ist es, dass jene Alpen, die wenig geeignet sind für die Nutzung, eben aufgegeben werden. Dass die Pflege aufgegeben wird, das wären dann jene, die verbuschen, und dass die anderen zusammengelegt und gemeinsam bewirtschaftet werden, das wäre eine Möglichkeit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Frau Ministerin für ihre Ausführungen. Die Frage betreffend diese Berglandwirtschaft, wo Sie eben sagen, es wird weniger Betriebe geben, deshalb geht es dann finanziell aufwärts für den einzelnen Betrieb. Von was gehen Sie aus, welche Betriebe werden konkret nicht mehr sein? Denn irgendetwas muss ja reduziert werden. Sind das die Vollzeitbetriebe oder die Teilzeitbetriebe? Und bei dieser Alpgeschichte mit diesem Stadler-Gutachten, da führen Sie aus, es gibt eben effektiv Alpen gemäss diesem Stadler-Gutachten, die weniger geeignet sind, um diese zu bestossen. Können Sie hier konkrete Namen nennen?Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Weder wäre es zulässig noch möglich, dass ich hier Namen nenne, weder von Betrieben noch von Alpen. Es gibt natürlich einen naturgegebenen Strukturwandel. Es werden Betriebe aufgegeben, weil vielleicht der Betriebsinhaber aus Altersgründen nicht mehr weitermachen will oder weil sein Betrieb nicht übergeben wird oder weil grössere Investitionen anfallen würden, um den Betrieb auf neustem Stand zu halten. Solche Betriebsaufgaben gibt es auch. Wir möchten nichts aktiv forcieren. Aber eine Möglichkeit, ein Instrument ist zum Beispiel, die Stundenanzahl für die Anerkennung zu erhöhen. Wenn wir den Level der Betriebsstunden von 1'080 höher setzen, dann fallen automatisch Betriebe raus. Ich kann Ihnen nicht sagen, wie viele, und ich kann Ihnen auch nicht sagen, welche. Das ist eine Stossrichtung, das ist eine Idee. Hier haben wir noch nichts Konkretes gemacht. Und bei der Zusammenlegung von Alpen, das wird nicht darauf ankommen, wem die Alpen gehören und welche Genossenschaften betroffen sind. Es ist eine reine Betrachtung, die den Wert der Alpe zur Bestossung als geeignet anerkennt oder eben nicht.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen? Damit haben wir den agrarpolitischen Bericht der Regierung zur Kenntnis genommen und wenden uns noch dem weiteren Regierungsantrag zu.Dieser lautet: «Der Hohe Landtag wolle auf der Grundlage des agrarpolitischen Berichts den Zielsetzungen und der Weiterentwicklung der Liechtensteinischen Agrarpolitik gemäss Kapitel 5 des Berichtes, sowie der Umsetzung gemäss Kapitel 6 seine Zustimmung erteilen.» Wer dem Antrag der Regierung die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 23 Stimmen die Zustimmung erteilt. Damit haben wir Traktandum 24 abgeschlossen.Regierungsrätin Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es ist mir ein Bedürfnis, Ihnen zu danken für die wohlwollende Aufnahme, die dieser Bericht gefunden hat. Ganz besonders danken möchte ich Ihnen aber, dass Sie die Stossrichtung, die Ziele und die Massnahmen, die wir zu setzen gedenken, unterstützen. Ich danke Ihnen auch im Namen der Betroffenen, mit denen wir zusammen die Ziele festgelegt haben. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. -ooOoo-