Motion zum «Stimm- und aktiven Wahlrecht Liechtensteiner Staatsangehöriger im Ausland» der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 2. April 2013
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Damen und Herren, wir fahren mit unseren Beratungen fort und kommen zu Traktandum 4: Motion zum «Stimm- und aktiven Wahlrecht Liechtensteiner Staatsangehörigen im Ausland» der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 2. April 2013.
Wünscht einer der Motionäre das Wort?Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Werte Frauen und Herren Abgeordnete. Mit der vorliegenden Motion möchten wir, die Motionäre Thomas Lageder, Wolfgang Marxer und ich, ein Thema anstossen und auf die politische Agenda bringen, das schon seit rund 20 Jahren immer wieder vorherrscht: Die Einführung eines Stimm- und aktiven Wahlrechts für Liechtensteiner Staatsangehörige, die im Ausland leben. In den letzten Jahren und Monaten hat zum einen ein Meinungsbildungsprozess mit Petitionen, offenen Briefen, Diskussionsbeiträgen von Vereinen von Auslands-Liechtensteinern stattfgefunden, zu dem Liechtensteiner im In- und Ausland beigetragen haben, zum anderen bereicherten wissenschaftlich abgestützte oder von der Regierung beigebrachte Informationen den Wissensstand so, dass nun Fakten vorliegen, die eine Entscheidung über das weitere Vorgehen erleichtern und ermöglichen. Das ist besser als im Trüben zu fischen und Ängste zu kultivieren, die vielleicht unbegründet sind.
Gerne möchten wir unsere Motion heute zur Diskussion stellen und einer Entscheidung zuführen. Laut Text wolle der Landtag beschliessen: «Die Regierung zu beauftragen, dem Landtag eine Vorlage zur Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechtes auf Landesebene von im Ausland wohnhaften Liechtensteiner Staatsangehörigen zu unterbreiten». Erlauben Sie mir auf Argumente aus dem Text einzugehen und praktische Argumente für ein Stimm- und aktives Wahlrecht für Auslands-Liechtensteiner zu nennen. Abschliessend möchte kurz etwas zur Vorgehensweise sagen.
Mit der Interpellationsbeantwortung aus dem Jahr 2011 hat die Regierung wichtige Daten und Grundlagen geliefert, etwa zum Kontext umliegender Länder und Kleinstaaten. Die Regierung hat eine richtige Fleissarbeit geliefert und wurde in der Diskussion im Landtag dazu von mehreren Abgeordneten gelobt.
Ein weiterer Meilenstein ist die Studie des Liechtenstein Instituts vom November 2012. Gemäss der Studie sind die befragten 302 Liechtensteiner im Ausland an einer politischen Partizipation auf Landesebene eher oder sehr interessiert und die Befragten verfügen über einen beachtlichen Informationsstand über die heimische Politik - zumindest auf Landesebene. Das Liechtenstein Institut entkräftet mit seinen Forschungsresultaten Ängste, dass diese neue Gruppe von Stimm- und Wahlberechtigten überproportional grosse Auswirkungen auf die Politik Liechtensteins hätte. Geschätzte 1'600 Personen, das sind rund 20% der Auslands-Liechtensteiner, aber weniger als 10% der Liechtensteiner Stimmberechtigten werden sich wohl ins Liechtensteiner Stimmregister eintragen lassen, sofern ins Gesetz nicht weitere Hürden eingebaut werden, die diese Zahl weiter senken.
Es besteht Betroffenheit und Interesse bei Auslands-Liechtensteinern. Das Fürstenhaus steht dem Anliegen offen gegenüber. Die Motion greift ein aktuelles Anliegen auf und trägt der zunehmenden Mobilität Liechtensteiner Staatsangehöriger Rechnung: - Diese haben zum Teil in Liechtenstein Grundbesitz.
- Sie informieren sich über die Medien über Liechtenstein und aktuelle politische Themen.
- Sie arbeiten teilweise in Liechtenstein. Das sind rund 500 Personen derzeit.
- Sie wollen teilweise später nach Liechtenstein zurückkehren oder dies ihren Nachkommen zumindest als Option hinterlassen.
- Sie haben verwandtschaftliche und freundschaftliche Bindungen nach Liechtenstein.
- Sie arbeiten teilweise bei Niederlassungen Liechtensteiner Unternehmen im Ausland.
- Es ist auch ihr Volksvermögen, das verwendet und verwaltet wird.
- Die Auslands-Liechtensteiner sind von der Liechtensteiner Gesetzgebung betroffen, zum Beispiel von den Restriktionen bezüglich doppelter Staatsbürgerschaft.
- Sie sind Botschafter Liechtensteins im Ausland.
- Sie haben ein Interesse daran, dass Liechtenstein sich über den EWR in Europa integriert, denn dadurch wird für sie das Leben im Ausland einfacher.
- Sie stärken mit ihrer Zugehörigkeit zu Liechtenstein unser Staatswesen und können unseren Ruf im Ausland stärken.
In den umliegenden Staaten und in europäischen Kleinstaaten ist das Anliegen in verschiedenen Formen verwirklicht. Hier einige Beispiele der Ausgestaltung:
Der Rechtsvergleich mit der Schweiz zeigt, dass die Auslands-SchweizeriInnen auf eidgenössischer Ebene über das aktive und passive Wahlrecht verfügen. Sie müssen sich alle vier Jahre im Stimmregister ihrer Stimmgemeinde anmelden.
Auslands-ÖsterreicherInnen verfügen auf nationaler Ebene über das aktive und passive Wahlrecht zur Nationalrats- und Bundespräsidentenwahl sowie über das Stimmrecht bei Volksabstimmungen.
Im Ausland lebende LuxemburgerInnen verfügen auf nationaler Ebene über das Stimm- und Wahlrecht.
Auslands-Deutsche verfügen auf Bundesebene über das aktive und passive Wahlrecht.
Im Rechtsvergleich ist San Marino für Liechtenstein besonders interessant, weil sehr ähnlich. Dieser Kleinstaat weist rund 32'000 EinwohnerInnen auf, davon 17% Ausländerinnen oder Ausländer. Es wird geschätzt, dass rund 12'000 Staatsangehörige im Ausland leben. Das heisst, knapp ein Drittel ist im Ausland. Das Wahlrecht für San Marinesen, die im Ausland leben, bleibt weiter bestehen.
Auslands-Malteserinnen und Auslands-Malteser verfügen über das Stimm- sowie das passive und aktive Wahlrecht auf nationaler Ebene.
Im Ausland lebende Staatsangehörige aus Monaco - das ist mein letztes Beispiel - verfügen über das aktive und passive Wahlrecht auf nationaler und kommunaler Ebene.
Lassen Sie mich zum Schluss noch Argumente zur Vorgehensweise nennen:
Mit unserer Motion haben wir Motionäre einen grossen Handlungsspielraum für die Regierung offen gelassen. Die konkrete Ausgestaltung bleibt ihr überlassen. Es ist also bewusst eine sehr offen formulierte Motion. Bei mehrheitlicher Zustimmung zu dieser Motion hätte die Regierung Zeit, innert zwei Jahren einen Vorschlag auszuarbeiten. Ich denke, das würde der Sache Rechnung tragen und auch die nötigen Komplexitätsabklärungen ermöglichen. Ich bitte Sie, unsere Motion zu unterstützen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Ich bedanke mich für die Begründung der Motion und erteile das Wort der Frau Abg. Christine Wohlwend.Abg. Christine Wohlwend
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete. Vielen Dank für das Wort. Die Motion zum Stimm- und Wahlrecht liechtensteinischer Staatsangehöriger im Ausland der Abgeordneten Bargetze, Lageder und Marxer fordert ein so genanntes «aktives Stimm- und Wahlrecht für Auslands-Liechtensteiner». Die hier vorliegende Motion möchte grundsätzlich drei wesentliche Änderungen bewirken:
- Die Ausdehnung der Stimm- und Wahlberechtigung auf im Ausland lebende Staatsbürger;
- jedoch die zeitgleiche Einschränkung dieses Rechts auf die Beteiligung auf Landesebene, nicht auf Gemeindeebene, und
- die weitere Einschränkung dieses Rechts auf ein ausschliesslich aktives Stimm- und Wahlrecht unter Verzicht sozusagen auf die passive Wählbarkeit von eben diesen Personen.
Die Aussagen und Herleitungen der Motion verweisen dabei auf eine im November 2012 veröffentliche Studie des Liechtenstein Instituts. Auch ich möchte mich in den nachfolgenden Aussagen auf diese aktuelle Publikation stützen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wie die Abg. Konzett Bargetze festgehalten hat, wird seit vielen Jahren die Ausdehnung eines solchen Stimm- und Wahlrechts im Landtag regelmässig debattiert, diskutiert und abgewogen. Die teils rationalen, teils aber auch emotionalen Argumente dafür und dawider wiederholen sich auch seit Jahren. Als Argumente dafür - wir haben es bereits gehört - gelten das ernsthafte Interesse am Schicksal und an der Entwicklung Liechtensteins sowie die Heimatverbundenheit der im Ausland wohnhaften Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen, die nunmehr ausreichenden Möglichkeiten, sich über das Internet oder über weitere Print- und Online-Medien über das hiesige Geschehen zu informieren und somit Sachentscheidungen beispielsweise entsprechend abwägen zu können. Natürlich wird auch immer wieder die Stärkung der Demokratie durch eine grösser Wählerschaft aufgeführt oder die Argumentation, der Entzug des Stimm- und Wahlrechts für eben diese Gruppe sei eine nicht vertretbare Einschränkung in die Grundrechte eines jeden Bürgers.
All diese Argumente werden in gleicher oder ähnlicher Form in dieser Motion aufgegriffen und können sicherlich nicht einfach von der Hand gewiesen werden. Als Gegenargumente finden sich jedoch auch immer wieder dieselben:
- Ist die Grössenverträglichkeit der Wählergruppe im Ausland im Verhältnis zur Wählergruppe im Inland sozusagen wirklich gegeben?
- Die Tatsache, dass die Wählergruppe im Ausland Entscheidungen nicht verantwortet und nicht trägt, wollen wir das? Die Auslands-Liechtensteiner sind selbst hiesigen Gesetzen nicht unterstellt. Zumindest nicht solche, die auch den Arbeitsort hier in Liechtenstein haben. Heute können bereits Studenten beispielsweise weiterhin ihr Stimm- und Wahlrecht wahrnehmen, ohne auf dieses verzichten zu müssen, auch wenn sie sich im Ausland zu Ausbildungszwecken aufhalten. Schliesslich wird die europäische Vergleichbarkeit sehr schwierig sein, denn tatsächlich ist San Marino der einzige Staat, mit dem wir uns im Hinblick auf seine Grösse und Demografie vergleichen könnten. Und ferner möchte ich anschliessen, dass Einschränkungen, die teilweise an das Wahlrecht für Auslandsbürger gebunden sind, in den verschiedenen zitierten Staaten sehr nuanciert und unterschiedlich ausgeprägt sein können.
Mit Stand der Landtagswahlen 2013 zählte Liechtenstein rund 19'000 Stimm- und Wahlberechtigte. Gemäss Liechtenstein Institut wird diese Anzahl Auslands-Liechtensteiner auf rund 8'900 geschätzt, wovon geschätzt wiederum 8'000 wahlberechtigt sein könnten. Würde man dem ein uneingeschränktes aktives Stimm- und Wahlrecht sozusagen umsetzen und zustimmen, hiesse dies also, dass rein theoretisch rund 30% der Stimm- und Wahlberechtigten im Ausland verweilen könnten. Im Vergleich zu unseren Nachbarstaaten bzw. auch anderen EU-Staaten, die ein solches Stimm- und Wahlrecht für im Ausland verweilende Staatsbürger vorsehen, ist dies unverhältnismässig viel höher. Ich möchte auch hier, wie Frau Konzett Bargetze bereits, zwei, drei Zahlen aus dem Liechtenstein-Institut-Bericht zitieren und erwähne lediglich, dass es in der Schweiz beispielsweise 3% sind, in Österreich maximal 7% und alleine in San Marino maximal mögliche 30%, wie bereits erwähnt, und insofern haben wir eben nur diesen einen Staat, nämlich San Marino, mit dem wir uns tatsächlich vergleichen können.
In der Motion wird dieser Einbezug jedoch gefordert, da die Auslands-Liechtensteiner stark von Entscheidungen betroffen seien. Rückwirkend betrachtet muss ich jedoch feststellen, dass sich für mich bei den letzten Abstimmungen, die in Liechtenstein stattgefunden haben, keine tatsächliche, direkte und aktuelle Betroffenheit für im Ausland wohnhafte Liechtensteiner beobachten lässt. Denken wir an die Abstimmung zum Partnerschaftsgesetz, zu «Hilfe statt Strafe», an den Verpflichtungskredit für den Neubau des Landesspitals und zuletzt an die Abstimmung «Ja, damit deine Stimme zählt». Bei keiner dieser Abstimmungen kann ich eine aktuelle Betroffenheit und umfassende Betroffenheit von sämtlichen Auslands-Liechtensteinern einräumen. Schwierig ist natürlich festzustellen, wer eventuell künftig von Entscheidungen direkt beeinflusst sein könnte, zum Beispiel indem er zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Liechtenstein arbeitet oder sogar hier Wohnsitz nimmt. Es ist jedoch für mich kaum vertretbar, dass wir uns alleinig auf die Eventualität einer künftigen Betroffenheit abstützen.
Eine Ausnahme bilden hier sicherlich die ebenfalls von Frau Konzett Bargetze zitierten Auslands-Liechtensteiner, die sich regelmässig im Land Liechtenstein aufhalten, weil sie beispielsweise hier ihr Geschäft betreiben oder ihren Arbeitsort hier in Liechtenstein haben - quasi Liechtensteiner Grenzgänger. Eine Möglichkeit der Gradmessung der Betroffenheit wäre nämlich, die persönliche Unterstellung zu Gesetzen zu messen. Und ein Indikator für die Häufigkeit, mit denen man von Entscheidungen und Gesetzen betroffen ist, ist gemäss dieser eben zitierten Studie des Liechtenstein Instituts unter anderem der Wohnsitz oder aber der Arbeitsort. Das geltende liechtensteinische Recht unterstützt dies und setzt aber ausschliesslich den Wohnsitz für das aktive und passive Wahl- und Stimmrecht voraus.
Schliesslich dreht sich alles darum, meine Damen und Herren, eine Grenze der Inklusion oder der Exklusion des Auslandwahlrechts zu ziehen, um den Anforderungen der Demokratie und der Grundrechte einerseits und der Grössenverträglichkeit und Betroffenheit andererseits gerecht zu werden. Sogar die Freie Liste schränkt in ihrer Motion, in der sie proklamiert, Auslands-Liechtensteinerinnen und -Liechtensteiner seien Teil der Nation und seien stark von Entscheidungen betroffen, gleichzeitig das Stimm- und Wahlrecht ein. Das passive Wahlrecht ist nicht vorgesehen und aktive Stimm- und Wahlberechtigung soll nur auf Landesebene umgesetzt werden. Auf Gemeindeebene müsse man - ich zitiere - «eine noch engere Verbindung zum Land haben». So interpretiere ich das als mehr sozusagen als die einfache Staatsbürgerschaft.
Völlig wertfrei stellt sich für mich hier die Frage der Durchgängigkeit der Argumentationskette. Einerseits wird proklamiert, dass Auslands-Liechtensteiner eine starke Betroffenheit von Entscheidungen aufweisen, andererseits soll ihnen aber durch Einschränkung des passiven Wahlrechts auf Landesebene gerade die Möglichkeit, selbst Entscheider zu sein, entzogen werden.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Argumente dafür sind einleuchtend, aber meines Erachtens die Argumente dagegen auch. Dass die Motionäre selbst gewisse Einschränkungen vorsehen, ist für mich persönlich ein klares Zeichen, dass ein uneingeschränktes aktives und passives Stimm- und Wahlrecht für Auslands-Liechtensteiner nicht die Lösung für unser Land sein kann. Fragen der tatsächlichen rechtlichen Zulässigkeit und Verfassungsmässigkeit von möglichen Einschränkungen sind bis dato nämlich noch völlig unbeantwortet. Ist zum Beispiel eine Einschränkung auf ein aktives Stimm- und Wahlrecht, so wie vorgeschlagen, rechtlich langfristig tragbar? Gemäss Liechtenstein Institut sprechen wir von zirka 450 bis 500 Auslands-Liechtensteiner als Grenzgänger. Könnte man hier aufgrund der vorliegenden direkten Betroffenheit auch eine Grenze ziehen? Ist eine Ausdehnung des Rechts nebst Wohnort auf solche, die den Arbeitsort in Liechtenstein haben, zulässig? Oder kann eine Einschränkung auf Auslands-Liechtensteiner einer bestimmten Generation oder auf die Anzahl Aufenthaltsjahre in Liechtenstein oder die Anzahl Jahre seit deren Wegzug beschränkt werden?
Nicht zuletzt wegen eben diesen offenen Fragen und der damit zusammenhängenden Unsicherheit im Hinblick auf eben die Grössenverträglichkeit spreche ich mich grundsätzlich gegen eine Ausdehnung des Stimm- und Wahlrechts aus, ohne dies im Vorhinein zu prüfen. Die Argumentation, dieses Recht werde voraussichtlich nur von einem bestimmten Prozentsatz wahrgenommen, überzeugt mich nicht, denn eine solche grundlegende Weichenstellung muss unter Berücksichtigung aller Eventualitäten stattfinden. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass meine persönliche möglicherweise nicht ausreichend qualifizierte Recherche der Wahlergebnisse in San Marino deutlich gezeigt hat, dass ein Drittel der Wähler aus dem Ausland gekommen ist, also nicht nur 20% der Ausländer eventuell dieses Recht wahrnehmen könnten, so wie geschätzt, sondern tatsächlich auch 30% der tatsächlichen Wähler in San Marino bei den letzten Wahlen aus dem Ausland heraus gewählt haben.
Vorbehalte, die aufgrund von unzureichenden Abklärungen in rechtlicher Sicht bestehen bleiben, sind meines Erachtens ebenso stichhaltige Argumente wie die Argumente dafür. Ich möchte jedoch eine Gesprächsbereitschaft grundsätzlich signalisieren, die effizienterweise auch fraktionsübergreifend stattfinden sollte zu diesem Thema. Vorstellbar wäre hier sicherlich das Heranziehen eines wie auch immer gearteten parlamentarischen Instruments, beispielsweise eines Postulates oder einer Interpellation, die die Regierung ergebnisoffen damit beauftragt, diese Abstufungsmöglichkeit rechtlich zu evaluieren und die verfassungsmässige Zulässigkeit solcher Einschränkungen zu prüfen. Erst dann, meine Damen und Herren, wissen wir, was für einen Entscheidungsspielraum wir auch tatsächlich rechtlich haben. Erst dann sehe ich mich in der Lage, die Themen einer umfassenden Debatte zu unterziehen und schliesse hiermit meine Stellungnahme ab, indem ich erwähnen möchte, dass ich die Motion der Freien Liste aus eben diesen genannten Argumenten nicht unterstützen werden kann. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Die Kollegin Wohlwend hat sich sehr intensiv mit diesem Thema auseinander gesetzt und es gibt sehr viele Argumente, die dafür sind, und es gibt sehr viele Argumente, die dagegen sind. Dieses Thema beschäftigt unser Land jetzt schon 20 Jahre und ich denke mir, so wie gewisse Fragestellungen und Argumente fallen, könnte es nochmals 20 Jahre gehen, bis wir wirklich zu einer Lösung kommen. Ich denke, mit dieser Motion brechen wir überhaupt nichts übers Knie. Wir geben der Regierung Zeit, sich intensiv mit dieser Materie auseinander zu setzen. Wir geben der Regierung Zeit, auch Bedenken, die Sie jetzt eingebracht haben, zu überlegen, einzubringen. Ich würde das für sehr gut befinden. Ich habe einfach die Befürchtung, wenn wir jetzt aus dieser Motion ein Postulat machen oder in einem Jahr wieder mit einer ausführlichen Interpellation kommen, dann geht überhaupt nichts vorwärts. Ich denke, es gibt 8'000 Ausland-Liechtensteiner. Dieser Prozentsatz ist sehr hoch, aber ich glaube kaum, dass alle 8'000 wählen wollen. Natürlich bin ich auch klar dafür, dass es gewisse Einschränkungen geben muss. Aber diesen Auftrag möchte ich jetzt wirklich der Regierung übergeben. Ich kann nur sagen, dass einer der fünf Punkte, mit denen wir in die Wahlen gegangen sind, dieses Thema war. Wir haben gesagt, wir möchten uns diesem Thema annehmen und es wäre sinnvoll, wenn wir hier eine Lösung erarbeiten könnten. Ich bin eigentlich dieser Motion gegenüber sehr positiv eingestellt. Ich werde für Eintreten votieren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Abg. Christoph Wenaweser
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Namens der VU-Landtagsfraktion begrüsse ich die Einbringung des Themas «Stimm- und aktives Wahlrecht für Liechtensteiner Staatsangehörige im Ausland» durch die Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer ausdrücklich. Die Thematik ist an sich nicht neu. Die Politik befasste sich in den zurückliegenden Jahrzehnten bereits mehrfach damit. Zuletzt aufgrund einer Interpellation des ehemaligen Abg. Pepo Frick aus dem Mai 2011.
Die Motionäre lassen der Regierung mit der Formulierung des eigentlichen Auftrags sehr grossen, zu grossen Spielraum, in dem dieser wie folgt lautet:
«Die Regierung wird beauftragt, dem Landtag eine Vorlage zur Einführung des aktiven Stimm- und Wahlrechts auf Landesebene von im Ausland wohnhaften Liechtensteiner Staatsangehörigen zu unterbreiten».
Die Motionsbegründung dann enthält jedoch Einschränkungsmöglichkeiten, Vorschläge für administrative Hürden in der Ausübung des Stimm- und Wahlrechts und auch die Empfehlung zur Nachschau bei den Regelungen anderer europäischer Kleinstaaten.
Die Motionsbegründung nimmt mehrfach und auch einzig Bezug auf die auf einer nichtrepräsentativen Umfrage bei 302 Auslandliechtensteinern basierende Studie «Auslandwahlrecht - Pro und Contra sowie Einstellungen Liechtensteiner Staatsangehöriger im Ausland» vom November 2012.
Die VU-Landtagsfraktion stimmt mit den Motionären überein, dass Ausland-Liechtensteiner Teil der Nation sind. Es ist aber ebenso zutreffend, dass nicht alle Ausland-Liechtensteiner in gleicher Weise Interesse an Entwicklungen in Liechtenstein zeigen oder von diesen betroffen sind.
Es gibt viele Liechtensteiner, die zu Zwecken der Berufsausübung oder der Ausbildung im Ausland weilen und weiterhin einen starken Bezug zu ihrer Heimat haben. Leider gibt es inzwischen auch eine stattliche Zahl von Liechtensteinern, die sich aus wirtschaftlichen Gründen für die Wahl eines ausländischen Wohnsitzes gezwungen sehen. Die Zahl jener Ausland-Liechtensteiner mit Arbeitsort Liechtenstein ist insgesamt bereits auf gut 450 Personen angewachsen.
Für ein Stimm- und Wahlrecht für all jene Ausland-Liechtensteiner, die weiterhin einen starken emotionalen oder praktischen Bezug zu ihrer Heimat haben, setzt sich die VU-Landtagsfraktion ein. Ein uneingeschränktes Stimm- und Wahlrecht für Liechtensteiner im Ausland kommt für die VU-Landtagsfraktion hingegen nicht in Frage.
Die von den Motionären in Erwägung gezogenen Einschränkungen und Erschwernisse sowie weitere denkbare Einschränkungen zum Beispiel auf- Ausland-Liechtensteiner erster oder maximal zweiter Generation
- Ausland-Liechtensteiner mit voraussichtlich temporärem Auslandaufenthalt bzw. einer Aufenthaltsdauer im Ausland von maximal x - was zu definieren wäre - Jahren
- oder auch die Einschränkung auf Ausland-Liechtensteiner mit Arbeitsort Liechtenstein
müssen auf deren Verfassungsmässigkeit, auf deren Kompatibilität mit der liechtensteinischen Gesetzgebung und auf deren Durchführbarkeit geprüft werden. Im ganz Besonderen ist jedoch sicherzustellen, dass ein zu gewährendes Stimm- und aktives Wahlrecht für Liechtensteiner Staatsangehörige im Ausland dann tatsächlich auch jenen zukommt, die ihrer Heimat weiterhin verbunden sind und sich ihr verantwortlich fühlen.
Dies ist sicher zu stellen, bevor der Gesetzgebungsprozess angeworfen wird. Die VU-Landtagsfraktion wird daher einer Überweisung der gegenständlichen Motion nicht zustimmen.
Sehr wohl wird die VU-Landtagsfraktion jedoch einem Postulat zustimmen, welches die Regierung zur Prüfung konkreter Fragestellungen einlädt. Sie bietet auch Hand, in interfraktioneller Zusammenarbeit einen solchen konkreten Auftrag an die Regierung zu formulieren und mitzutragen. Aus den Ergebnissen der Postulatsbeantwortung kann anschliessend über den Weg einer spezifischer formulierten Motion ein gesetzgeberischer Auftrag an die Regierung ergehen. Bei interfraktioneller Einigkeit scheint - zumindest aus meiner persönlichen Sicht - auch der noch direktere Weg über eine gemeinsam getragene Initiative zumindest nicht zum Vorhinein ausgeschlossen.
Wir sind überzeugt, dass wir dem an sich gerechtfertigten Anliegen letztendlich schneller und gezielter zum Durchbruch verhelfen können, wenn schon vor Beginn des Gesetzgebungsprozesses Einigkeit darin besteht, was der Landtag als Gesetzgeber letztlich erreichen will. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wolfgang Marxer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich muss sagen, schöne Worte, allein mir fehlt der Glaube. Die Argumente sind seit Jahrzehnten die gleichen: Einmal ist es zu weit, dann ist es zu offen, dann beinhaltet es nur das eine, aktiv und nicht passiv, einmal ist es zu gross, einmal ist es zu klein. Warum diskutieren wir seit Jahrzehnten im luftleeren Raum und geben nicht einmal der Regierung den Auftrag, in einem bewusst offenen Motionstext einen Vorschlag zu unterbreiten, wie sie die Sache sieht, und diskutieren dann anhand des Bericht und Antrags der Regierung, ob es zu weit, zu offen, zu weitgehend, aktiv/passiv und was auch immer ist. Irgendwo scheint eine Scheu davor zu bestehen. Für mich geht es im Kern eigentlich nur um eines - Art. 31 der Verfassung: «Alle Landesgehörigen sind vor dem Gesetze gleich» und derzeit haben wir im Volksrechtegesetz die grosse Einschränkung eines nach meiner Ansicht demokratischen Grundrechts jedes Landesangehörigen, dass das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht an den Wohnsitz im Inland geknüpft ist. Bei all den Argumenten für und gegen diese Motion geht es doch letztlich nur um die Grundsatzfrage: Aberkennen wir den im Ausland wohnhaften Landesangehörigen die politischen Rechte oder setzen wir Art. 31 der Verfassung, «alle Landesangehörigen sind vor dem Gesetze gleich», was für mich auch heisst, dass sie die gleichen Rechte und Pflichten haben, um, und geben wir diese Zweiteilung, diese Ungleichbehandlung von Landesangehörigen auf? Der ganze Rest all der Detailfragen, die eben im Rahmen der Überweisung dieser Motion von der Regierung ausgestaltet werden sollen, die können wir dann diskutieren, und dann sehen wir, ob die Intention dieser Motion zu weit geht, zu eng, zu was auch immer gefasst ist. Aber das nochmals um Jahre hinauszuzögern, dafür fehlt mir eigentlich die sachliche Grundlage. Es gibt Interpellationsbeantwortungen, es gibt Studien, es gibt Umfragen, es gibt Erklärungen von Ausländervereinen etc. Wann denken Sie, dass die Zeit reif ist, dies in den Gesetzgebungsprozess zu geben? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke. Bevor ich das Wort an die Regierung übergebe, lasse ich weitere Votanten aus der Runde zu Wort kommen.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank. Ich möchte vorab sagen, ich habe keine Angst vor den Auslands-Liechtensteinern. Ich fühle mich auch nicht bedroht. Ich war selbst lange Auslands-Liechtensteinerin und hätte mich auch gerne, wenn ich nicht zu weit weg gewohnt hätte und nicht den Wohnsitz hier behalten hätte können als Wochenaufenthalter, am politischen Geschehen hier beteiligt. Was ich aber auch sagen muss und das ist vielleicht die Angst, die viele haben: Ich habe ich mich selbst beobachtet im Ausland. Man nimmt automatisch die Denkweise der dortigen Demokratie an. Das ist ja auch wichtig. Ich war ja nicht in Timbuktu, sondern wir waren in einer westlichen Demokratie, aber dort wird keiner verstehen, wie es zu einem Abstimmungsergebnis kam, wie wir es beispielsweise letztes Jahr hatten bei «Ja, deine Stimme zählt». Ich frage mich einfach ganz grundsätzlich, ob wir nicht, wie von Ihnen auch vorgeschlagen, eine bestimmte Einschränkung in diesem aktiven Stimm- und Wahlrecht anstreben sollten. Es ist richtig, es gibt sehr viele Publikationen, aber keine, die mir die Verfassungsmässigkeit einer solchen Einschränkung tatsächlich auch feststellt. Es ist richtig, in der Verfassung wird festgehalten: Vor dem Gesetz sind alle gleich. Ebenfalls wird aber in Art. 29 festgehalten, dass dieses Stimm- und Wahlrecht nur dann ausgeübt werden kann, wenn auch hier der Wohnsitz gehalten wird.
Wie gesagt, ich möchte das nicht um Jahre hinauszögern. Ich möchte jetzt auch nicht argumentieren, damit wir später nie wieder darüber sprechen müssen. Ich bin auch kein Freund davon, dass das Thema nun schon 20 Jahre hier auf der Tagesordnung liegt. Wohlgemerkt waren es aber nicht wir, die das seit 20 Jahren diskutieren. Wir haben die Möglichkeit, so ein Thema tatsächlich ergebnisoffen, aber gemeinsam anzugehen. Es gibt dringende Themen, die wir hier behandeln werden und das ist sicherlich ein notwendiges Thema. Wir können uns der Neuerung sicherlich langfristig nicht verschliessen, sollten aber dringend die Grössenverträglichkeit von solchen Entscheidungen für Liechtenstein im Vorfeld abklären und juristische Detailinformationen vorliegen haben, damit wir überhaupt wissen, was wir tun können. Wenn es nur 0 oder 100%-Entscheidungen seien können, stellt sich meine Interpretation der Sachlage anders dar, als wenn ich Nuancen habe auf 20, auf 40 oder auf 60% zu gehen in einer Entscheidungsfindung. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Dankeschön.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, Frau Abg. Wohlwend, diese Abklärungen sollten wir machen, aber die Regierung kann sie für uns erledigen. Die Regierung hat die nötigen Ressourcen und auch den rechtlichen Background, um diese Abklärungen zu machen. Ich glaube, Sie haben die Frage falsch gestellt nach der Verfassungsmässigkeit. Jetzt haben ja die Auslands-Liechtensteiner dieses Recht nicht. Es wird ihnen vorenthalten. Wenn wir es zumindest teilweise lockern, dann glaube ich, dass sich kaum die Frage nach der Verfassungsmässigkeit stellt. Umgekehrt wäre es ein anderer Fall, aber so stellt sich für mich diese Frage gar nicht.
Ich möchte Sie noch etwas fragen, und zwar: Mir ist nicht klar geworden, ob Sie eine Fraktionserklärung abgegeben haben. Weil ich glaube, Sie haben das nicht als solche deklariert? Ist das richtig? Gut. Besten Dank.
Dann möchte ich noch eine kurze Bemerkung zu den Studenten machen: Es wurde jetzt schon hier und da genannt. Die meisten Studenten sind Wochenaufenthalter im Ausland, zumindest im umliegenden Ausland. Also das sind keine Auslands-Liechtensteiner. Es gibt vielleicht einzelne davon, aber ich glaube, ich schätze, 90% sind sicher Wochenaufenthalter und sind keine Auslands-Liechtensteiner. Also über die Studenten sprechen wir hier nicht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Elfried Hasler
Ich möchte vorausschicken, dass ich mich nicht a priori einer Öffnung in dieser Frage verschliesse, allerdings muss die Lösung verfassungsmässig haltbar und auch ganz klar eingeschränkt sein. Und in diesem Zusammenhang ist für mich schon das Argument der Betroffenheit der Dreh- und Angelpunkt. Es gibt für mich grundsätzlich drei zwingende Voraussetzungen für ein Stimm- und Wahlrecht: Das ist erstens Staatsangehörigkeit, das ist zweitens Volljährigkeit und drittens eben auch schon Betroffenheit. Im Motionstext wird erwähnt, dass Ausland-Liechtensteiner stark von Entscheidungen auf Landesebene betroffen seien. Das kann ich so generell nicht nachvollziehen. Die Frau Abg. Wohlwend hat es auch schon erwähnt. Im Ausland lebende Liechtensteiner sind im Gegenteil von den Konsequenzen der Abstimmungen und Wahlen in der Regel nicht oder nur sehr beschränkt betroffen. Anhand der letzten Volksabstimmungen beispielsweise seit 2006 zeigt es sich deutlich: Von den Vorlagen zum Hundegesetz, zum Mobilfunk, zum Nichtraucherschutz, zu SPES, zum Industriezubringer, Landesspital, «Hilfe statt Strafe», Partnerschaftsgesetz und «Ja, damit deine Stimme zählt», wären Auslands-Liechtensteiner überwiegend und in der Regel nicht betroffen gewesen. In diesem Zusammenhang ist es für mich dann auch die Frage, ob jetzt jemand, der im Ausland lebt, über ein Hundegesetz mitbestimmen soll, eigentlich eine Frage, die für die Katze ist. Mitbestimmen soll grundsätzlich nur der, der die finanziellen und gesellschaftspolitischen Konsequenzen mitzutragen hat.
Ein zumindest teilweise gültiger Einwand gegen das Argument der Betroffenheit ist, dass Liechtensteiner, die sich bewusst nur für eine beschränkte Zeit im Ausland aufhalten, zum Beispiel zu Ausbildung, vielleicht jetzt nicht in den Nachbarstaaten, aber auch zum Sammeln von Arbeitserfahrungen und Ähnlichem, und daher dann eine Rückkehr beabsichtigen. Die sind dann nach der Rückkehr auch Betroffene, ohne Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess gehabt zu haben. Ebenso sind Arbeitspendler aus dem Ausland zumindest teilweise auch Betroffene, ohne mitbestimmen zu können. Hier befinden sich allerdings auch Minderjährige, in Liechtenstein lebende Ausländer oder auch später Eingebürgerte in einer vergleichbaren Situation. Zudem ist es nicht möglich in der Praxis, verlässlich zwischen Rückkehrwilligen und Nicht-Rückkehrwilligen zu unterscheiden. Eine Einschränkung auf einen bestimmten Kreis von Ausland-Liechtensteinern oder eine zeitliche Beschränkung dürfte zudem auch verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen. Und rein aus Effizienzgründen, bevor wir jetzt die grosse Maschinerie eines Bericht und Antrags anwerfen, wäre es für mich zielführender, diese klar fokussierten Fragen zuerst zu klären: Was ist verfassungsrechtlich möglich? Was ist nicht möglich? Und das, denke ich, wird dann einen ganz wesentlichen Einfluss darauf haben, wie weit hier in diesem Gremium Bereitschaft in dieser Frage in Richtung einer Öffnung zu gehen besteht. Ich werde darum die vorliegende Motion in dieser Form nicht unterstützen, möchte aber nochmals betonen, dass ich für eine wohlüberlegte, klar eingeschränkte Lösung offen bin.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich stelle fest, seitens der VU und FBP wäre eine eingeschränkte Lösung machbar. Es müssen juristische Abklärungen getroffen werden, es müssen verfassungsrechtliche Abklärungen gemacht werden. Ja, ich denke, die grosse Maschinerie in diesem Hohen Haus sitzt uns gegenüber. Sie hat die grosse Maschinerie. Wenn wir uns parteiübergreifend in den Fraktionen mit diesem Thema beschäftigen, dann wird es ganz sicherlich nochmals 20 Jahre gehen. Da bin ich mir ganz sicher. Lassen wir doch die Regierung einen Bericht und Antrag erarbeiten. Sie hat die Möglichkeiten, sie hat die Mittel, und dann können wir in einer 1. Lesung nochmals alle unsere Bedenken bringen, dann können wir mit dem Seziermesser die Sachen rausschneiden, die wir nicht wollen. Dann können wir der Regierung sagen: Das wollen wir nicht oder das wollen wir. Dann können wir dieses vermeintlich, was wir alle wollen, eingeschränkte Recht für Auslands-Liechtensteiner zu wählen, dann können wir das so bestimmen. Aber wenn wir diese Motion nicht überweisen, dann bin ich mir sicher, dann wird in dieser Legislaturperiode gar nichts mehr passieren. Davon bin ich überzeugt. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Thomas Lageder
Ich möchte ein paar Worte zur Betroffenheit der Auslands-Liechtensteiner sagen, ganz speziell auf die angesprochenen Volksabstimmungen: Ich denke eben schon, dass ein Auslands-Liechtensteiner vom Partnerschaftsgesetz betroffen ist. Ganz speziell, wenn er beispielsweise homosexuell ist. Diese Personen leiden unter dieser Gesetzeslage oder haben unter der Gesetzeslage, die wir gehabt haben in Liechtenstein, gelitten. Genauso ihre Verwandten, die ihre Bürgerrechte in dieser Form nicht materialisiert gesehen haben. «Zu Hilfe statt Strafe» möchte ich nur an das Weltprinzip erinnern. Da sind die Auslands-Liechtensteinerinnen vor allem ganz speziell betroffen. Beim Landesspital geht es meiner Meinung nach vor allem auch um Geld. Das ist auch ihr Staatsvermögen, das wir vor allem durch den Verkauf der Liechtensteinischen Landesbank erworben haben, das vor Generationen zustande gekommen ist und von diesem Volk erarbeitet worden ist. Sie dürfen aber nicht über die Verwendung dieser Gelder abstimmen.
«Ja, damit deine Stimme zählt», Grundrechte, Verhältnisse, Machtverhältnisse, wenn die Leute von dem nicht betroffen sind, dann weiss ich auch nicht, vor allem, weil jeder Liechtensteiner / jede Liechtensteinerin immer das Recht hat, in dieses Land zurückzukehren.
Und schliesslich SPES, da möchte ich wieder ins gleiche Loch hineinschiessen. Das ist vor allem auch eine Kostenfrage und auch eine Frage der Bildung, höchstes Gut. Davon sind die Auslands-Liechtensteiner nicht betroffen? Haben sie kein angeborenes Interesse daran, dass dieses Volk sich nach besten Möglichkeiten entwickelt und ausbildet?
Dann noch ein weiterer Punkt zu all den Abklärungen verfassungsrechtlicher Art, umsetzungsmässiger Art, Einschränkungen usw. Darüber soll sich die Regierung den Kopf zerbrechen. Wir haben absichtlich die Motion sehr offen formuliert mit der einzigen Einschränkung auf das aktive Wahlrecht, weil wir der Überzeugung sind, dass die Liechtensteiner, die in diesem Parlament sitzen wollen, auch hier wohnen sollten - nur schon aus praktischen Gründen.
Dann das Interesse an den verschiedenen Abstimmungen: Natürlich hat ein Auslands-Liechtensteiner vielleicht kein Interesse daran, ob jetzt eine Hundeleinepflicht installiert wird oder nicht. Aber dann wird er sich eben durch Autoselektion entweder dafür entscheiden, an dieser Abstimmung teilzunehmen oder nicht. Und je nachdem, wie dann die Regierung dieses Recht ausformulieren würde, müsste er sich eventuell für diese Abstimmung anmelden, in das Register eintragen, und dann würde er teilnehmen, weil ihm diese Vorlage etwas bedeutet und ansonsten nicht. Also ich verstehe wirklich nicht, warum Sie nicht den Ball an die Regierung übergeben wollen und ihnen eine Chance einräumen wollen, eine gute Vorlage zu bringen. Es ist ja dann immer noch möglich, diese Vorlage zurückzuweisen. Wir müssen gar nicht eintreten auf die Vorlage, wenn sie dann in zwei Jahren in dieses Hohe Haus kommt. Also Sie vergeben sich überhaupt nichts. Ich möchte einfach, dass diese Diskussion nun einen Schritt weiter kommt und ich denke, dass die Motion das richtige Mittel dafür ist. Dankeschön.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Wolfgang Marxer
Danke für das Wort. Eine ganz kurze Antwort an den Abg. Hasler und eine etwas längere an die Abg. Wohlwend. Die kurze Antwort an den Abg. Hasler: Jawohl, diese Motion ist wohlüberlegt. Und die etwas längere Antwort: Aus den Ausführungen der Abg. Christine Wohlwend habe ich irgendwo verstanden: Ich möchte nicht wissen, wie die Abstimmung gelaufen wäre, hätten Liechtensteiner aus dem Ausland, Landesangehörige, daran teilgenommen. Entweder habe ich da etwas missverstanden oder da schwirren diffuse Ängste herum, dass Landesangehörige mit Liechtensteiner Identität verwechselt wird. Und den Punkt könnte ich überhaupt nicht nachvollziehen, dass wir für die Teilnahme am aktiven Stimm- und Wahlrecht eine Liechtensteiner Identität definieren und der Begriff «Landesangehörige» nicht reicht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Ich sehe jetzt das Problem nicht so wirklich. Ich denke, sowohl die VU-Fraktion wie auch die FBP-Fraktion haben klares Interesse signalisert, dass dieses Thema aufgegriffen werden soll. Ich habe keine ablehnenden Worte gehört. Es geht jetzt darum zu klären, wie das Vorgehen sein soll. Und als neuer Abgeordneter habe ich mich auf die Geschäftsordnung berufen. In der Geschäftsordnung steht - und das muss ich jetzt nicht alles vorlesen -, dass die Motion eine Gesetzesvorlage oder eine Abänderung des Gesetze im Fokus hat und beim Postulat geht es um die Prüfung eines Gegenstandes. Und diese Prüfung des Gegenstandes muss innerhalb einer gewissen Frist gemacht werden und danach gibt es eine Information. Ich kann jetzt wirklich Ihr Problem nicht verstehen, wenn wir eigentlich eine Beschleunigung wollen. Wir wollen innerhalb von einer gewissen Frist Fragen geklärt haben. Und die sollen die Grundlage sein für die nächsten Schritte und die nächsten Schritte sind dann ein Bericht und Antrag. Und deshalb bin ich dafür, dass wir dieses Instrument des Postulats wählen und dieses Postulat der Regierung überweisen, die Fragen klären lassen und dann kommt das in einer gewissen Frist, in einer nützlichen Frist, wieder zurück in den Landtag. Und dann können wir das weitere Vorgehen miteinander bestimmen. Deshalb bin ich dafür, dass wir die Motion, so wie sie hier liegt, ablehnen, und ein Postulat an die Regierung überweisen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Inhaltlich möchte ich eigentlich nicht viel dazu sagen. Ich bin da vollkommen offen. Ich habe auch im Jahr 2011 schon eine Petition unterstützt.
Wir diskutieren hier über die Vorgehensweise. Ich glaube, hier unterlaufen wir einem Denkfehler. Eine Motion ist ein konkreter Gesetzgebungsauftrag und die Regierung wählt dann einfach aus, wie sie das einschränken möchte. Es gibt verschiedene Anknüpfungspunkte, aber die Regierung wählt eine Einschränkungsmöglichkeit aus. Und nachher haben wir einen Bericht und Antrag und können darüber diskutieren, ob wir das wollen oder nicht. Aber die Arbeit ist dann abgefallen. Und wenn Sie, Herr Abg. Lageder, sagen, wir vergeben uns nichts, wir können da ja immer noch Nichteintreten beschliessen, dann denke ich, ist das einfach eine nicht sehr effiziente Vorgehensweise. Da komme ich lieber von der anderen Seite: Gebe der Regierung einen umfassenden Abklärungsauftrag, wo die verschiedenen Einschränkungsmöglichkeiten geprüft werden, auch auf die Verfassungsmässigkeit hin geprüft werden, und dann kann eine Debatte im Landtag stattfinden, und dann kann eine konkrete Motion an die Regierung überwiesen und der Auftrag gegeben werden, dass ein Wahlrecht für Ausland-Liechtensteiner implementiert und wie das eingeschränkt werden soll. Und dann haben wir eine konkrete Vorlage, die dann auch mehrheitlich im Landtag gestützt wird. Und ich denke, das ist der effizientere Ansatz, als jetzt einfach eine vollkommen offene Motion der Regierung zu überweisen und die Wahlmöglichkeit der Regierung zu überlassen. Da gleiten uns dann irgendwo in einem gewissen Mass die Fäden aus der Hand. Wenn wir das zuerst wirklich umfassend abklären, können wir der Regierung viel effizienter einen gezielten Auftrag geben. Und das hat nichts mit Verhindern zu tun - ich bin da wirklich offen -, sondern das ist für mich eine Frage der effizienten Vorgehensweise. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ganz kurz: Ich denke mir, die Motion ist sehr offen gefasst und das würde der Regierung auch einen relativ grossen Spielraum geben, verschiedene Optionen abzuklären. Ich denke mir einfach, wenn wir jetzt das Postulat dazwischen schieben, dann ist das eine Verzögerung. Ich glaube, die Regierung hat die Debatte aufgenommen. Sie weiss, was wir wollen, so glaube ich zumindest, und da könnte man das Postulat ausschalten und die Regierung soll direkt mit einer Motion doch konkret etwas vorlegen, sehr offen gefasst. Und wie gesagt, dann kann der Landtag das Paket ein bisschen enger schnüren. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz: Für uns Motionäre ist es auch zentral, dass wir eine effiziente Vorgehensweise haben. Und wenn Sie den Umweg über das Postualt wählen, dann sage ich Ihnen einfach: Sie persönlich werden dann nicht mehr über den Bericht und Antrag der Regierung wahrscheinlich ab-stimmen, sofern Sie in der nächsten Legislaturperiode nicht mehr im Landtag sind, weil es wird seine Zeit dauern. Und ich bin daran interessiert, dass in dieser Legislatur ein Bericht und Antrag der Regierung vorliegt und wir darüber debattieren und entscheiden können. Das ist mein Wunsch und der liegt auch darin begründet, dass die Geschichte schon lange erzählt wird, schon lange geht, und ich möchte auch einen Schritt weiter kommen.
Zudem möchte ich noch anfügen, dass wir bei der Ausarbeitung der Motion juristisch begleitet wurden von zwei Juristen, die also für mich ganz klar auch die Frage der Verfassungsmässigkeit geklärt haben. Aber natürlich wird die Regierung, selbstverständlich wird das zuständige Ressort die notwendigen verfassungsmässigen Abklärungen treffen und uns dazu auch Hinweise im Bericht und Antrag geben, sofern wir die Motion überweisen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Geschätzte Abgeordnete. Sowohl ein Postulat wie auch eine Motion haben eine zeitliche Vorgabe. Ob das die Regierung dann einhält oder nicht, dieses Risiko haben Sie bei beiden. Ich verstehe diese zeitliche Dringlichkeit zum einen schon - Sie sprechen von 20 Jahren. Ich frage mich nur: Wenn Sie jetzt den Schritt machen würden, in Richtung Postulat zu gehen, verlieren Sie ein paar Monate, wenn Sie auf Ihrer Linie beharren und dies eine Motion bleiben soll, fahren Sie das Risiko, keine Mehrheit hier drin zu finden. Jetzt möchte ich von Ihnen wissen: Wie wichtig ist Ihnen das Thema wirklich? Sie haben hier die Chance, ein Postulat zu überweisen, oder wollen Sie einfach ein Prinzipienreiter sein und eine Motion überweisen? Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Ich glaube, die Mehrheiten wären einfacher beim Postulat.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte auch nochmals nachhaken bei den Motionären, ob sie es partout abweisen, ein Postulat mit den aufgeworfenen Fragen einzureichen. Dann könnte ich diesem parlamentarischen Vorstoss auch zustimmen. In dieser Vorlage müsste ich ihn ablehnen. Deshalb frage ich die Motionäre, ob sie da kooperativ wären oder sind, diese Motion zurückzuziehen. Dann die Fragen, die heute aufgeworfen wurden, in einem Postulat zu berücksichtigen, und dann ein Postulat einzureichen. Ich denke, die Zeit, die haben wir, und dann hätten wir einen Weg, bei dem wir das fundiert mit allen Abklärungen, die gewünscht werden hier im Plenum, in diesem Sinne zu bearbeiten. Ich würde es sehr befürworten und frage Sie, ob Sie diese kooperative Geste vornehmen würden.
Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Christoph Wenaweser
Dem Vorgehensvorschlag des Kollegen Kaiser kann ich spontan sehr vieles abgewinnen. Ich würde das auch gerne beliebt machen. Ich möchte nur noch etwas erwähnen: Wir reden jetzt nur noch vom Wahl- und Stimmrecht. Es ist auch eine Pflicht damit verbunden. Es ist eine Pflicht mit diesem Wahlrecht auch verbunden, es auch wahrzunehmen. Und da muss ich dem Abg. Lageder auch eine Antwort geben: Wenn Sie sagen, es gibt da einen Autoselekt beim Ausland-Liechtensteiner. Wenn es ihn interessiert, geht er abstimmen oder wählen, und wenn es ihn nicht interessiert, geht er nicht. Das wäre aber nach meinem Dafürhalten keine konsequente Haltung. Es ist bitte eine Wahlpflicht auch verbunden. Die hat auch jeder jetzige Wahlberechtigte. Und wenn man den Ausland-Liechtensteinern das Stimm- und Wahlrecht gibt, dann soll die Wahlpflicht auch eingehalten werden. Das würde ich gerne beliebt machen.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Nur kurz zur Entgegnung zum Votum der Abg. Helen Konzett Bargetze: Ich sehe nicht, wovor Sie Angst haben und warum Sie davon ausgehen, dass wir darüber nicht mehr abstimmen werden in dieser Legislatur. Das ist mir jetzt doch ein bisschen sehr weit hergeholt. Also ich denke, Sie haben es ja selber in der Hand, die Fragen aufzuwerfen, den Fraktionssprechern zuzustellen und jede Fraktion kann ihre Fragen einbringen. Und dann kommt ein parlamentarischer Vorstoss dieses Jahr in den Landtag und dann kann man darüber debattieren. Und nächstes Jahr sind die Ergebnisse hier, dann kann man eine konkrete Motion einbringen und dann geht das seinen Weg. Und das schaffen wir locker, wenn wir wollen, in dieser Legislatur. Und ich habe heute jetzt in dieser Debatte eigentlich gar keine grundlegenden Bedenken gehört. Es geht wirklich nur um die Vorgehensweise. Und wenn der Wille da ist - und davon gehe ich aus, das wurde jetzt ja von allen Seiten gesagt, dass man die Fragen klären möchte -, dann sollte man fraktionsübergreifend ein Postulat möglichst rasch ausarbeiten können und der Regierung die richtigen Fragen überweisen können. Aber das schaffen wir locker in dieser Legislatur. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Nur eine kurze Replik zuerst an den Abg. Christian Batliner: Also wir verschliessen uns grundsätzlich nicht dem Weg des Postulats, möchte aber zuerst dann noch die Meinung der Regierung dazu hören. Das würde ich als vernünftig erachten.
Und noch zum Abg. Christopf Wenaweser: Ja selbstverständlich, gleiches Recht für alle. Auch die Auslands-Liechtensteiner sollen natürlich eine Wahlpflicht haben, aber wir haben ja gesehen, es ist ja auch in Liechtenstein selbst bei den Inlands-Liechtensteinern rückgängig. Also gleiches Recht für alle. Da gebe ich Ihnen schon Recht. Nur, es käme dann auf die Ausgestaltung der Restriktionen an. Wenn man sich für jede Abstimmung beispielsweise neu anmelden müsste, dann wäre man einfach nicht im Register eingetragen und würde seine Wahlpflicht nicht wahrnehmen in dem Sinn, dass man eben gar nicht wahlberechtigt wäre, weil man sich selbstständig aus dem demokratischen Prozess ausgeschlossen hat. Das ist ein kleiner Unterschied, aber ich gebe Ihnen grundsätzlich Recht. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit übergebe ich jetzt an die Regierung.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr und nehme zur Motion und zur heutigen Diskussion, zum Stimm- und aktiven Wahlrecht von Ausland-Liechtensteinern, aus Sicht der Regierung kurz Stellung.
Wie wir ja in mehreren Voten bereits gehört haben, ist die Diskussion über die Einführung eines Wahlrechts für Ausland-Liechtensteiner in den letzten 20 Jahren in verschiedenen Zusammenhängen bereits sehr kontrovers und ausführlich geführt worden. Das Thema ist in diesem Sinne nicht neu und die Regierung ist sich der Bedeutung dieser Materie sehr wohl bewusst. Der letzte parlamentarische Vorstoss zu diesem Thema liegt noch nicht allzu lange zurück. Im Mai 2011 hatte der Abgeordnete der Freien Liste eine Interpellation zur Einführung des Stimm- und Wahlrechts auf Gemeindeebne für niedergelassene Ausländer und für Auslands-Liechtensteiner eingereicht. Die Regierung behandelte die gestellten Fragen in ihrer Interpellationsbeantwortung vom 30. August 2011 in sehr umfassender Weise, was auch vom Landtag auch heute wieder anerkannt wurde. Ich möchte an dieser Stelle festhalten, dass die Regierung nach wie vor zu diesen Aussagen in dieser Interpellationsbeantwortung steht.
Die Regierung begrüsst grundsätzlich den neuen Vorstoss der Motionäre insofern, als sie das Thema, wie schon in der Interpellationsbeantwortung 2011 ausgeführt, nach wie vor als wichtig erachtet, wenn gleich derzeit kein dringender Handlungsbedarf in dieser Sache ausgewiesen ist. Es ist mit den Motionären sicher übereinzustimmen, wenn sie argumentieren, dass Auslands-Liechtensteiner Teil der Nation sind und von Entscheidungen auf Landesebene ebenfalls betroffen sind, wenn auch in viel geringerem Ausmass als im Inland wohnhafte Staatsangehörige. Dazu wurde heute ja bereits einiges ausgeführt. Auch ist nicht in Abrede zu stellen, dass in Folge der medialen Globalisierung grundsätzlich überall und jederzeit Zugang zu Informationen besteht und damit die Möglichkeit gegeben ist, sich auch im Ausland über das politische Geschehen in der Heimta zu informieren. Abgesehen davon bleiben aber zahlreiche Fragen offen.
Sehr offen formuliert ist dann auch der gesetzgeberische Auftrag an die Regierung in dieser Motion. Die Studie des Liechtenstein Instituts, die heute auch schon erwähnt wurde, zum Auslandswahlrecht mit ihrer nicht repräsentativen Umfrage, auf die sich die Motion im Wesentlichen stützt, liefert gewiss wertvolle Informationen und kann als Grundlage dienen, um weitere Punkte und weitere offene Fragen zu klären.
Für die Einführung des Stimm- und Wahlrechts von Ausland-Liechtensteinern wäre eine Abänderung der Verfassung und weiterer Gesetze erforderlich. Um der Tragweite der Thematik gerecht zu werden, bedarf es nach Ansicht der Regierung hierzu weitergehender, umfassender Abklärungen von Fragen betreffend die praktische Durchführbarkeit, aber auch von Fragen mit teils erheblicher staatsrechtlicher und staatspolitischer Bedeutung. Eine Neuregelung in diesem Bereich setzt in jedem Fall eine sorgfältige und breit abgestützte Analyse der Materie voraus, gerade wenn es um Einschränkungen des Wahlrechts auf ihre Verfassungsmässigkeit, wenn das geprüft werden soll. Aus diesem Grund stellt sich auch für die Regierung die Frage, ob nicht ein anderes parlamentarisches Mittel, nämlich ein Postulat, geeigneter wäre, um die notwendigen Abklärungen einzufordern und die Regierung mit einer weiteren, vertieften Prüfung der Thematik zu beauftragen.
Um die Ergebnisse der Studie des Liechtenstein Instituts eingehend zu analysieren und den Handlungsbedarf daraus abzuleiten, hatte die Regierung in der Folge eine Arbeitsgruppe eingesetzt und diese beauftragt, die erwähnten Themenbereiche einer kritischen Prüfung zu unterziehen und mögliche Lösungsvorschläge aufzuzeigen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe wird die Regierung die Prüfung von Möglichkeiten von Einschränkungen des Wahlrechts und die nötigen politischen Weichenstellungen vornehmen und auch den Landtag in diesem Prozess entsprechend einbeziehen. In diesem Sinne kann ich mich als zuständiger Regierungsrat den Voten der Abgeordneten der FBP- und der VU-Fraktionen anschliessen. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit einem gut formulierten Postulat und den entsprechenden Antworten einen guten Schritt weiterkommen würden. Ich danke für die Aufmerksamkeit.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Ich beantrage, dass wir die Sitzung kurz unterbrechen, um uns zu besprechen. Ist das möglich?Landtagspräsident Albert Frick
Dem kann ich stattgeben. Wir unterbrechen die Sitzung für 15 Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (um 11:50 Uhr).
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Damen und Herren, wir können mit den Beratungen von Traktandum 4 fortfahren.
Wird das Wort gewünscht?Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, wir Motionäre wollten uns dem kleinsten gemeinsamen Nenner nicht verschliessen. Deshalb schlagen wir vor, dass wir unseren Motiontext in ein Postulat umwandeln. Der Postulatstext würde wie folgt lauten:
«Die Regierung wird eingeladen, die Einführung des Stimmrechts und aktiven Wahlrechts auf Landesebene von im Ausland wohnhaften Liechtensteiner Staatsangehörigen umfassend zu prüfen und dabei wenigstens die während der Landtagsdebatte vom 24. April 2013 gestellten Fragen hinsichtlich Einschränkungen zu berücksichtigen».
Ich hoffe, dass wir mit diesem Text eine gute Grundlage haben, um wenigstens das Postulat zu überweisen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich bedanke mich für diese Votum und gebe das Wort weiter an den Abg. Herrn Christoph Wenaweser.Abg. Christoph Wenaweser
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Mit dem nunmehr vorliegenden Postulatstext können wir uns einverstanden erklären. Das entspricht eigentlich exakt dem, was wir in unserer Fraktionserklärung schon angedacht haben. Das ist unsere Stossrichtung, diese unterstützen wir. Und als kleine Randbemerkung, in der Hoffnung, dass der Kollege Marxer dann auch zum Glauben zurückfinden wird.Landtagspräsident Albert Frick
Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Nach dem Motto «50% von etwas ist besser als 100% von nichts» werde ich diesem Postulat sicherlich zustimmen. Danke.Abg. Christine Wohlwend
Auch ich möchte mich bei den Motionären bedanken für die Bereitschaft, auf diesen Kompromiss einzugehen. Ich freue mich sehr, dass nun auf alle offenen Fragen, die hier im Plenum gestellt worden sind, eingegangen werden soll, indem man eben ein Postulat überweisen möchte. Ich bin mir sicher, dass auch ich bzw. andere Fragesteller der Vorrunde nun zufriedengestellt sind mit dieser Lösungsvariante. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wünscht die Regierung noch das Wort?Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Ich möchte mich bei der Abg. Konzett Bargetze bedanken für diese Kompromissbereitschaft und ich kann zusichern, dass die Regierung das nicht verschleppen möchte, sondern mit grossem Druck und Willen möglichst hier einen Schritt vorwärts zu kommen, das behandeln wird. Ich bin selber gespannt auf die Ergebnisse dieser weiteren Abklärungen und hoffe, dass wir ein gutes, konsensfähiges Ergebnis vorlegen können. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem die Motion in ein Postulat umgewandelt wurde, können wir nun, nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, zur Abstimmung schreiten. Damit keine Missverständnisse aufkommen, möchte ich die Frau Abg. Helen Konzett Bargetze nochmals bitten, den neuen Text nochmals vorzutragen, damit alle Abgeordneten gut informiert sind.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident. Ja, das mache ich gerne. Der Postulatstext lautet wie folgt:
«Die Regierung wird eingeladen, die Einführung des Stimmrechts und aktiven Wahlrechts auf Landesebene von im Ausland wohnhaften Liechtensteiner Staatsangehörigen umfassend zu prüfen und dabei wenigstens die während der Landtagsdebatte vom 24. April 2013 gestellten Fragen hinsichtlich Einschränkungen zu berücksichtigen».
Soweit der Text.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit können wir abstimmen. Bevor wir abstimmen, möchte ich nun wirklich - aller guten Dinge sind drei -Sie nochmals darauf aufmerksam machen, dass Sie jeweils zehn Sekunden Zeit haben, Ihre Stimme abzugeben. Die zehn Sekunden beginnen mit dem Blinken der kleinen gelben Lampe links von Ihrem Badge. Drücken Sie zu diesem Zeitpunkt den grünen Knopf, wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen wollen. Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass die elektronische Abstimmung keine Rekursmöglichkeit zulässt. Zu spätes Drücken oder Drücken eines falschen Knopfes bedeutet unwiderruflich, dass Sie nicht zugestimmt haben. Damit schreiten wir zur Abstimmung.
Wer der Überweisung dieses Postulates an die Regierung zustimmen will, möge bitte die Stimme jetzt abgeben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Albert Frick
25 Stimmen bei 25 Anwesenden. Damit hat der Landtag das Postulat einhellig überwiesen. Vielen Dank. Gleichzeitig haben wir Traktandum 4 abgeschlossen.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung für das Mittagessen bis 14:15 Uhr. Mittagspause (von 12:10 bis 14:15 Uhr)
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