Postulatsbeantwortung zum «Stimm- und aktiven Wahlrecht Liechtensteiner Staatsangehöriger im Ausland» (Umwandlung einer Motion) (Nr. 103/2013)
Landtagspräsident Albert Frick
Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, wir fahren mit unseren Beratungen fort. Lassen Sie mich ganz kurz erwähnen, weil wir zuvor die zeitliche Gestaltung unserer Sitzung kurz angesprochen haben: Mit einer Verschiebung würden wir natürlich erreichen, dass wir uns zeitlich verschieben, aber wir würden keine Verkürzung erreichen. Wenn wir wirklich eine Verkürzung erreichen wollen, müssen wir auch versuchen, unsere Diskussionen etwas einzuschränken. Es ist eben hohe rhetorische Schule, in wenigen Worten viel zu sagen. Ich darf auch auf die Geschäftsordnung verweisen, die ja explizit vorsieht, dass man auch Antrag auf Ende der Debatte stellen kann. Ich könnte dies auch tun, wenn man den Eindruck hat, dass gewisse Dinge nun wirklich schon zum vierten, fünften Mal gesagt werden. Also ich ersuche Sie, wirklich so speditiv als möglich mitzuarbeiten.
Wir kommen zu Traktandum 5: Postulatsbeantwortung zum «Stimm- und aktiven Wahlrecht Liechtensteiner Staatsangehöriger im Ausland».
Die Postulatsbeantwortung trägt die Nr. 103/2013 und steht zur Diskussion. Abg. Christoph Wenaweser
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich darf zu diesem Traktandum eine Fraktionserklärung der VU-Landtagsfraktion wie folgt abgeben:
Die Politik befasste sich in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach und ausführlich mit der Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Auslandliechtensteiner. Der Wunsch vieler Auslandliechtensteiner nach politischen Mitbestimmungsmöglichkeiten ist ein berechtigtes Anliegen und aus diesem Grund unterstützte die VU-Landtagsfraktion die Einbringung des Themas im Wege eines Postulats, mit dem die Regierung eingeladen wurde, die im Landtag aufgeworfenen Fragen hinsichtlich möglicher Einschränkungen des Stimm- und Wahlrechts auf deren Verfassungsmässigkeit und praktische Durchführbarkeit hin zu prüfen.
Im Namen der VU-Fraktion danke ich der Regierung für die vorliegende Postulatsbeantwortung. Mit dieser liegt nun eine umfassende Analyse der Thematik vor, welche sachlich und differenziert die jeweiligen Interessen und Argumente prüft und gegeneinander abwägt. Wir begrüssen den Ansatz der Regierung, ein Modell zu entwickeln, welches den spezifischen Gegebenheiten Liechtensteins Rechnung trägt, verfassungsrechtlich haltbar und mit angemessenem Aufwand umsetzbar ist. Rechtsunsicherheiten und Abgrenzungsprobleme sind in jedem Fall zu vermeiden.
Die Regierung geht in ihrer Postulatsbeantwortung vom zentralen Grundsatz aus, dass nur jene Personen stimm- und wahlberechtigt sein sollen, die auch die Konsequenzen der politischen Entscheidungen mitzutragen haben. Dieser Betroffenheit im eigentlichen Sinn - nicht zu verwechseln mit Interessiertheit oder Informiertheit - kommt eine entscheidende Bedeutung zu. Auf dieser Prämisse aufbauend wird anhand konkreter Beispiele veranschaulicht, welche einschränkenden Kriterien verfassungsmässig sind und welche aus verfassungsrechtlicher Sicht problematisch erscheinen.
Es ist unbestritten, dass liechtensteinische Staatsangehörige, die weder im Land wohnen noch arbeiten, wenig oder gar nicht von politischen Entscheidungen im Land betroffen sind. Die VU-Landtagsfraktion teilt daher die Einschätzung der Regierung, dass ein schrankenloses Stimm- und Wahlrecht für Ausland-liechtensteiner eine unzulässige Privilegierung gegenüber den in Liechtenstein wohnhaften Staatsangehörigen darstellen würde.
Gleichwohl soll dem Anliegen der Auslandliechtensteiner nach politischer Mitbestimmung Rechnung getragen werden, zumal es viele Liechtensteiner gibt, die im Ausland eine Ausbildung absolvieren oder aus beruflichen Gründen einige Jahre im Ausland verbringen, dem Land während des Auslandaufenthalts eng verbunden bleiben und auch die Absicht haben, nach einer gewissen Zeit wieder nach Liechtenstein zurückzukehren. Es ist daher im Interesse des Landes, die Beziehungen zu den im Ausland lebenden Landesangehörigen zu pflegen und ihnen ein politisches Mitbestimmungsrecht zu ermöglichen.
Vergleiche mit anderen Staaten sind in diesem Bereich im Allgemeinen nicht zielführend, da sie der rechtlichen und tatsächlichen Situation unseres Landes nicht gerecht werden. Die Ausgangslage in Liechtenstein ist gänzlich eine andere, und folglich kann auch keine Regelung aus dem Ausland einfach auf unsere Verhältnisse übertragen werden. Die spezielle Ausgangslage des Landes charakterisiert sich insbesondere durch die Tatsache, dass die genaue Anzahl der Auslandliechtensteiner nicht bekannt ist. Schätzungen zufolge gibt es rund 8'900 Auslandliechtensteiner, wovon mehr als 8'000 im wahlfähigen Alter sein dürften. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang auch der Umstand, dass im Unterschied zu anderen Staaten in Liechtenstein neben dem Wahlrecht auch das Stimmrecht auf Landesebene gewährt würde. Dieses würde Auslandliechtensteiner berechtigen, über konkrete Sachfragen mitzubestimmen. Bei einem uneingeschränkten Stimm- und Wahlrecht für Auslandliechtensteiner bestünde eine gewisse Diskrepanz zu den rund 19'000 wahl- und stimmberechtigten Inlandliechtensteinern, die - im Gegensatz zu den Auslandliechtensteinern - von den politischen Entscheidungen, die sie mittreffen, zweifelsohne auch unmittelbar betroffen sind und denen neben Rechten auch Pflichten zukommen.
Angesichts der Tatsache, dass es vor allem immer mehr junge Familien gibt, die aus finanziellen Gründen ihren Wohnsitz ins benachbarte Ausland verlegen, aber weiterhin einer Arbeitstätigkeit in Liechtenstein nachgehen und auch nach wie vor eine starke Verbundenheit mit dem Land aufweisen, hat die Regierung in der Postulatsbeantwortung u.a. geprüft, ob die Anknüpfung an die Grenzgängertätigkeit im Land ein taugliches Kriterium ist, das heisst, ob es rechtlich zulässig ist, im Speziellen liechtensteinischen Staatsangehörigen, die im benachbarten Ausland wohnen, aber in Liechtenstein einer Erwerbstätigkeit nachgehen, das Stimm- und aktive Wahlrecht einzuräumen. Die Regierung kommt zum Schluss, dass dieser Ansatz mit erheblichen praktischen und rechtlichen Schwierigkeiten verbunden und mit dem zentralen Gebot der Rechtsgleichheit nicht vereinbar wäre. Hinzu kommt, dass der Ansatz Grenzgängertätigkeit nur gut 500 Personen und damit einen relativ geringen Anteil der geschätzten über 8'000 Auslandliechtensteiner im stimmfähigen Alter erfassen würde. Das Gleiche gilt für Kriterien, die an einer politischen, gesellschaftlichen oder kulturellen Aktivität anknüpfen. Eine solche Handhabe bedingt Einzelfallentscheidungen und führt in der Praxis unweigerlich zu Abgrenzungsschwierigkeiten und zu Ungleichheiten.
Ziel muss es jedoch sein, eine sachgerechte Lösung zu finden, die auf klaren, objektiven Kriterien beruht und auch in der Praxis durchführbar ist. Dass eine solche Lösung nicht allen Interessenslagen in gleichem Masse gerecht werden kann, liegt auf der Hand, denn dies ist schlichtweg nicht möglich.
Das Erfordernis der Betroffenheit ist von zentraler Bedeutung und unabdingbare Voraussetzung für eine Neuregelung in diesem Bereich. Ebenso sind die Grundsätze der Rechtsgleichheit und des Willkürverbots zwingend zu beachten. Nach Ansicht der VU-Landtagsfraktion ist es daher folgerichtig, das Stimm- und Wahlrecht für Auslandliechtensteiner sachgerechten Schranken zu unterwerfen. Vor diesem Hintergrund scheint das von der Regierung vorgeschlagene Modell der «potentiellen Betroffenheit» ein gangbarer Weg zu sein. Bei diesem Modell wird davon ausgegangen, dass eine bestimmte Person in einem bestimmten Zeitraum ins Land zurückkehrt. Das Stimmrecht soll so lange bestehen bleiben, als vernünftigerweise mit der Rückkehr gerechnet werden kann. Zur Umsetzung dieses Modells bedarf es verlässlicher, einschränkender Kriterien.
Als mögliche einschränkende Kriterien, die einerseits verfassungsmässig und andererseits praxistauglich sind, schlägt die Regierung vor, das Stimm- und aktive Wahlrecht an die Voraussetzung eines mehrjährigen früheren Wohnsitzes im Inland zu knüpfen. Die Annahme, dass eine Person, die einmal für eine gewisse Zeit im Land gelebt hat, eher ins Land zurückkehrt, als eine Person, die nie in Liechtenstein sesshaft war, ist nachvollziehbar. Zudem soll der Eintrag ins Stimmregister nur auf Antrag erfolgen und die Wirkung des Eintrags soll zeitlich befristet sein, da davon auszugehen ist, dass der Bezug zum Land mit zunehmender Dauer der Landesabwesenheit abnimmt. Die Dauer des früheren Inlandwohnsitzes sowie die Dauer der befristeten Eintragung sind im Einzelnen noch festzulegen.
Von einer solchen Regelung wären jedenfalls all jene Personen erfasst, die sich aus beruflichen oder anderen Gründen für eine längere Zeit im Ausland aufhalten. Auch jene Personen, die in Liechtenstein aufgewachsen sind und ihren Wohnsitz aus bestimmten Gründen inzwischen ins benachbarte Ausland verlegt haben, aber nach wie vor einer Erwerbstätigkeit in Liechtenstein nachgehen oder auf andere Art eng mit dem Land verbunden sind, wären zunächst davon erfasst. Gleichwohl wird es Fälle geben, in denen liechtensteinische Landesangehörige mit Wohnsitz im Ausland nicht stimm- und wahlberechtigt sind oder ihr Stimmrecht nach einer gewissen Zeit verlieren, obwohl sie weiterhin eine enge Verbundenheit mit dem Land aufweisen und einer Erwerbstätigkeit oder anderen gesellschaftlich relevanten Tätigkeit in Liechtenstein nachgehen. In Abwägung aller in diesem Zusammenhang für Liechtenstein relevanten Argumente und Kriterien wäre dieser Umstand jedoch hinnehmbar.
Die Regierung zeigt in der Postulatsbeantwortung auf, dass erhebliche sachliche Einwände gegen eine unbeschränkte Einräumung des Wahl- und Stimmrechts für Auslandliechtensteiner bestehen. Die VU-Landtagsfraktion erachtet diese Argumentation als schlüssig und spricht sich daher für die Einführung eines eingeschränkten Stimm- und aktiven Wahlrechts für Auslandliechtensteiner im Sinne der in der Postulatsbeantwortung skizzierten Neuregelung aus. In Anbetracht der besonderen Ausgangslage Liechtensteins sowie angesichts der Zielsetzung, dass eine Lösung in diesem Bereich auf die Verhältnisse in unserem Land zugeschnitten und in der Praxis mit angemessenem Aufwand durchführbar sein muss sowie unter Beachtung der Vorgabe, dass jede Regelung den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Rechtsgleichheit und Willkürfreiheit entsprechen muss, ist die VU-Landtagsfraktion der Überzeugung, dass das vorgeschlagene Modell einen ausgewogenen Kompromiss und für unser Land eine gute Lösung darstellt.
Die VU-Landtagsfraktion kann daher dem in der Postulatsbeantwortung aufgezeigten Weg zustimmen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Helen Konzett Bargetze
Danke, Herr Präsident. Werte Abgeordnete. Als Erstes möchte ich mich im Namen der Postulanten bei der Regierung und den sich mit dem Thema befassten Amtsstellen für die Beantwortung des Postulats bedanken. Die Regierung misst der Frage des Stimm- und Wahlrechtes für Auslandsliechtensteinerinnen und Auslandsliechtensteiner weiterhin staatspolitische Bedeutung zu. Für diese klare, positive Bewertung des Anliegens möchten wir unsere Anerkennung ausdrücken.
Die Debatte im April hat gezeigt, dass ein eingeschränktes Wahlrecht für Auslandsliechtensteiner grundsätzlich befürwortet wird. Die gewünschten Abklärungen bezüglich Einschränkungsmöglichkeiten und Verfassungsmässigkeit, die zu einer Umwandlung der Motion zu einem Postulat führten, wurden vonseiten der Regierung gemacht. Das von der Regierung vorgeschlagene Modell zum Einbezug der «potentiellen Betroffenheit» stellt, wie im vorliegenden Bericht und Antrag dargelegt wird, eine tragbare Lösung dar und schliesst die im Landtag von den Regierungsparteien geäusserten Bedenken mit ein. Die Regelungen sind verfassungsrechtlich haltbar und mit angemessenem Aufwand auch praktisch durchführbar.
Die Freie-Liste-Fraktion ist weiterhin der Meinung, dass im Ausland wohnhafte Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner ein integraler Teil der Nation sind und ihnen daher grundsätzlich das Stimm- und Wahlrecht zugesprochen werden muss. Menschen haben von Geburt an politische Rechte. Die Beweislast müsste auf der anderen Seite liegen. Das heisst, es müsste begründet werden, weshalb man manchen Menschen das Wahlrecht aberkennt oder nicht zuerkennt, obwohl sie Staatsbürger und im mündigen Alter sind. Rechte, die für andere selbstverständlich sind. Wie im Bericht und Antrag ausgeführt wird, ist es im Sinne des Staates, die staatsbürgerliche Beziehung zu den im Ausland lebenden Staatsangehörigen zu pflegen und zu erhalten. Damit werden die demokratischen Werte, das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Verbundenheit zum Land gestärkt.
Nach 20 Jahren Meinungsbildungsprozess ist es nun Zeit, einen Schritt weiter zu gehen und Nägel mit Köpfen zu machen. Die Regierung hat in ihrer Postulatsbeantwortung die für sie möglichen Wege aufgezeigt.
Die Freie Liste-Fraktion nimmt die Postulatsbeantwortung zur Kenntnis und ist somit für eine Abschreibung dessen. Gleichzeitig erhoffen wir uns aus der heutigen Diskussion, dass der Landtag der Regierung den Auftrag erteilt, die Arbeiten zur Teilrevision der Verfassung und zur Anpassung des Volksrechtegesetzes aufzunehmen. In diesem Sinne freuen wir uns auf eine angeregte Diskussion. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Peter Wachter
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte mich kurzfassen. Ich finde es richtig, dass Pflichten und Rechte miteinander verbunden sind. Also Bürgerrechte und Bürgerpflichten darf man nicht trennen - das ist richtig. Auch das andere Prinzip der Betroffenheit oder Konsequenz scheint mir für eine Liechtensteiner Lösung richtig zu sein. Im Ganzen gesehen finde ich, dass das Problem recht umfassend bewertet wurde, und ich hoffe, dass die Regierung in diesem Sinne weitermacht. Mich dünkt der Grundton etwas zu pessimistisch. Also es sind so viele Dinge aufgeführt und Praktiken aus dem Ausland, dass man das Gefühl hat, ja, eigentlich schon, aber lieber nicht. In diesem Sinne möchte ich vor allem für eine Gruppe einstehen - der Abg. Christoph Wenaweser hat das schon angetönt. Wir erleben in Liechtenstein so quasi eine Zugerisierung, das heisst, das Phänomen, das man im Kanton Zug kennt, dass die Leute oder die Zuger Bürger sich weder Wohnraum noch Wohneigentum leisten können und aus dem Kanton ausziehen müssen. Das wird bei uns auch immer mehr zum Phänomen. Und die Leute in Zug werden aber nicht bestraft, indem man ihnen Bürgerrechte wegnimmt. Die können im Kanton Schwyz nationale Wahlrechte beanspruchen. Bei uns werden die Leute, die weggehen müssen, sage ich jetzt mal, noch mit dem Entzug dieser Bürgerrechte bestraft. Also für diese Leute oder für diese Gruppe, die scheinbar ja nicht so gross ist, kann man sicher eine Lösung finden.
Dann bin ich einverstanden, dass wir eine Liechtensteiner Lösung finden müssen. Wie die immer aussieht, das weiss ich nicht, noch nicht, aber ich denke, es lohnt sich, in dieser Richtung zu suchen.
Ein kleiner Input oder Gedanke vielleicht noch: Unsere nationale Gesetzgebung wird ja immer mehr von EU- und EWR-Vorschriften oder Verträgen auch beeinflusst. Das heisst, auch Liechtensteiner, die im EWR- und EU-Raum leben, sind eigentlich auch betroffen von dieser Gesetzgebung. Wieweit das einfliessen kann in eine Verfassungsänderung oder wieweit man das berücksichtigen kann auch bei der Diskussion, das weiss ich im Moment nicht. Aber mich dünkt, dass diese Gruppe zum Teil wenigstens auch dem Prinzip der Betroffenheit oder der Konsequenz unterliegt.
Ich möchte hoffen, dass die Regierung weiter macht auf dem Weg und die Verfassungsänderung in den Landtag bringt und einen Vorschlag ausarbeitet, der eine Liechtensteiner Lösung darstellt. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Christine Wohlwend
Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte die Argumente für und gegen ein solches Stimm- und Wahlrecht nicht noch einmal wiederholen. Wir hatten jetzt bereits zum zweiten Mal die Möglichkeit, das deutlich zu diskutieren. Ich möchte das Ganze von hinten aufrollen, nämlich auf Seite 50 des Berichts und Antrags führt die Regierung aus, dass es eben eine breite politische Akzeptanz für so ein Vorgehen bräuchte und dass - natürlich je nach Verlauf der Debatte - die Regierung umgehend die Anpassung der Verfassung und des Volksrechtegesetzes in Angriff nehmen würde. Ich persönlich bin der Überzeugung, dass dies nicht durch die Regierung angestossen werden sollte, sondern dass dies etwaige parlamentarische Vorstösse sein könnten, beispielsweise auch durch die Postulanten. Und ich sehe hier keine Notwendigkeit, dass die Regierung selbst umgehend dieses Problem offensichtlich löst.
Vielleicht eine weitere Detailsicht, die auch von der VU-Fraktion angesprochen wurde. Es wurde gesagt, dass dies insbesondere auch für Auslandliechtensteiner, die sich nur zu Ausbildungszwecken im Ausland aufhalten, zugute kommen könnte. Dies ist bereits zum heutigen Zeitpunkt gewährleistet. Es gibt jedes Mal eine Weisung. Diese Weisung haben wir auch im grünen Teil des Berichts und Antrags zur Interpretation des Wohnsitzes bei Wahlen. Und in diesem Fall ist es so, dass Studenten bzw. sogar ehemalige Studenten, die sich zu Erwerbszwecken bzw. in Kombination zu Ausbildungszwecken im Ausland aufhalten, hiervon profitieren können und eine unbefristete Möglichkeit haben, wieder ins Stimmregister aufgenommen zu werden. Sogar Wochenaufenthalter werden genannt. Einzig und allein das mir persönlich sehr wichtige Argument der direkten Betroffenheit von Grenzgängern wurde explizit als nicht praktikabel ausgeschlossen, was ich persönlich schade finde. Das wäre jetzt wirklich etwas gewesen, was mir gut gefallen hätte. Das sind nämlich genau diese Personen, die tagtäglich auch in Liechtenstein mit den hiesigen Strukturen leben müssen, die hier betroffen sind, die hier Gehälter beziehen bzw. die eben aus den genannten Gründen nicht hier wohnen können oder wollen.
Ich möchte mich hier, wie gesagt, nicht noch detaillierter auf Inhalte einlassen. Ich denke, das wird eine interessante Diskussion, die wir führen müssen. Ich bin ebenfalls dankbar für die Ausführungen. Die meisten Fragen, die im Juni aufgekommen sind, wurden beantwortet. Noch einmal: Ich sehe die Veranlassung nicht, dass die Regierung dies umgehend an die Hand nimmt. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Wünscht die Regierung das Wort?Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Landtagspräsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte mich zuerst für die wohlwollende Aufnahme der Postulatsbeantwortung bedanken und möchte jetzt gerne auf ein paar zentrale Aspekte der Beantwortung noch näher eingehen und das Vorgehen der Regierung bei der Ausarbeitung des Lösungsvorschlags erläutern.
Ziel war es, die Argumente für und gegen das Stimm- und Wahlrecht von Auslandliechtensteinern aufzulisten, dann zu gewichten und aufgrund der daraus gewonnenen Erkenntnisse nach Möglichkeit eine für unser Land passende Regelung mindestens in Ansätzen aufzuzeigen. Von zentraler Bedeutung bei der Prüfung des Stimm- und aktiven Wahlrechts für Auslandliechtensteiner waren von Beginn an die Kriterien der Verfassungsmässigkeit, der Rechtsgleichheit und der praktischen Durchführbarkeit. Jedes denkbare Modell und jede noch so politisch wünschbar scheinende Regelung muss an diesen drei Grundvoraussetzungen gemessen werden. Insbesondere das Gebot der Rechtsgleichheit und der Willkürfreiheit setzen den gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten Grenzen. Ebenso war von Beginn an klar, dass in diesem Bereich, der eine Kernfrage unseres politischen Systems betrifft, nicht einfach eine Regelung aus dem Ausland übernommen werden kann, sondern ein Modell entwickelt werden müsste, das sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht den spezifischen Gegebenheiten Liechtensteins Rechnung trägt.
Nach geltender Rechtslage ist ein Wohnsitz im Land zwingendes Erfordernis für die Ausübung der politischen Rechte. Der Stimmberechtigte soll seine Zugehörigkeit zum Gemeinwesen mit einer örtlichen Beziehung zum Staat, dem Wohnsitz eben, zum Ausdruck bringen. Eine Beibehaltung des Stimm- und Wahlrechts bei Wegzug ins Ausland ist nicht möglich. Sowohl der Staatsgerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben wiederholt festgestellt, dass die Anknüpfung an den Wohnsitz als Voraussetzung für die Ausübung des Stimm- und Wahlrechts zulässig und nicht willkürlich ist. Auch wenn das Kriterium des Wohnsitzes grundsätzlich als einleuchtend und klar zu bezeichnen ist, so sind in der Praxis dennoch Abgrenzungsprobleme darüber entstanden, ob eine Person in Liechtenstein Wohnsitz hat oder nicht. Und genau aus diesem Grund erlässt die Regierung jeweils im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen eben Weisungen zuhanden der Gemeinden, die das Stimmregister führen. Mit diesen Weisungen wird der Begriff des Wohnsitzes konkretisiert und mit Anwendungsfällen erläutert. Allein dieser Umstand verdeutlicht die Notwendigkeit, für die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Auslandliechtensteiner klare und eindeutige Kriterien zu definieren.
Die Regierung kam im Zuge der Überprüfung des Stimm- und aktiven Wahlrechts für Auslandliechtensteiner zum Ergebnis, dass erhebliche Einwände gegen eine unbeschränkte Einräumung dieser Rechte bestehen. Ein schrankenloses Stimm- und Wahlrecht für Auslandliechtensteiner wäre aus demokratiepolitischen Gründen fragwürdig, um nicht zu sagen stossend, da dies eine ungerechtfertigte Privilegierung von Personen darstellen würde, die Rechte eingeräumt bekämen, ohne dafür Pflichten übernehmen zu müssen. Wie heute bereits und auch in den Landtagsberatungen bei der Postulatseinreichung festgehalten wurde, ist das Argument der Betroffenheit von zentraler Bedeutung und zu unterscheiden von der Frage des Interesses, der Verbundenheit oder der Informiertheit. Es war der Regierung dann wichtig, diese Differenzierung deutlich herauszuheben. Betroffen sein bedeutet, dass die Konsequenzen der politischen Entscheidungen mitgetragen werden - ob sofort oder mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dann in Zukunft.
Das Ergebnis der Beschränkung des Stimm- und Wahlrechts wird zum einen durch die verhältnismässig grosse Zahl von Auslandliechtensteinern und zum anderen durch die Tragweite der politischen Rechte in der Referendumsdemokratie verstärkt. Die genaue Anzahl der Auslandliechtensteiner ist zwar nicht bekannt, doch gemäss Schätzungen des Liechtenstein-Instituts dürften über 8'000 Auslandliechtensteiner im wahlfähigen Alter sein. Diesen Personen würde nicht nur das Wahlrecht, sondern auch das Stimmrecht eingeräumt und sie wären folglich berechtigt, über Sachfragen mitzubestimmen, obwohl sie von der Entscheidung nicht direkt betroffen wären. Aus Sicht der Regierung würde sich eine solche Privilegierung im Verhältnis zu den rund 19'000 Wahl- und Stimmberechtigten Inlandliechtensteinern sachlich nicht rechtfertigen lassen. Gleichwohl kann man die Ansicht vertreten, dass es im Interesse des Staates sein kann, die politischen Rechte der Weggezogenen für eine gewisse Zeit zu bewahren und dadurch die Beziehung zu den im Ausland lebenden Landesangehörigen zu pflegen, zumal viele Liechtensteiner nach einem längeren Auslandaufenthalt die Absicht haben, wieder ins Land zurückzukehren. Gerade diesen Personen würde mit dem als Lösungsmöglichkeit dargestellten Modell auch im Ausland eine zeitlich befristete politische Mitbestimmung zukommen. Das Interesse an der politischen Mitbestimmung würde bei diesem Lösungsansatz dadurch als gegeben erachtet werden, dass das Stimm- und Wahlrecht nicht automatisch, sondern nur auf Antrag gewährt würde.
Die Regierung hat mit dem als Lösungsmöglichkeit dargestellten Modell versucht, das Spannungsverhältnis zwischen dem demokratischen Prinzip der Betroffenheit einerseits und dem Interesse der Auslandliechtensteiner an politischer Partizipation andererseits in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck würde an die Rückkehrwahrscheinlichkeit eines im Ausland wohnhaften Staatsangehörigen angeknüpft. Das aktive Wahl- und Stimmrecht würde so lange bestehen, als vernünftigerweise mit der Rückkehr gerechnet werden kann. Zur Konkretisierung dieser Annahme bedarf es klar definierter Kriterien. Es stellt sich daher die Frage, welche Kriterien bei einem solchen Modell verwendet werden können, das heisst, welche einschränkenden Kriterien rechtlich vertretbar und praktisch handhabbar sind. Es darf nach Ansicht der Regierung zu Recht angenommen werden, dass eine Person, die einmal für eine bestimmte Zeit hier gelebt hat, eher ins Land zurückkehrt, als eine Person, die nie in Liechtenstein sesshaft war. Auch darf davon ausgegangen werden, dass diese Rückkehrwahrscheinlichkeit höher ist, je länger diese vormalige Inlandwohnsitznahme gedauert hat. Ebenso scheint es nachvollziehbar zu sein, dass die enge Beziehung zum Land mit zunehmender Dauer der Landesabwesenheit abnimmt. Nach Auffassung der Regierung wäre es daher zulässig, das Stimm-und Wahlrecht an einen früheren Wohnsitz im Land zu knüpfen. Im Weiteren würde beim dargestellten Modell ein Eintrag ins Stimmregister eben nur auf Antrag hin möglich sein und die Wirkung des Antrags würde zeitlich befristet sein. Neben dem Erfordernis eines früheren Inlandwohnsitzes sind weitere Faktoren denkbar, welche die «potentielle Betroffenheit» beeinflussen und als Indikator für eine gewisse Rückkehrwahrscheinlichkeit genommen werden könnten. Bedeutsam erscheint der Regierung in diesem Zusammenhang auch die verfassungsrechtliche Erkenntnis aus Deutschland, dass ein zu kurzes inländisches Wohnsitzerfordernis wiederum gleichheitsrechtliche Bedenken auslösen könnte und zu einer Prüfpflicht und Zulassung von Einzelfällen mit anderer Anknüpfung führen kann, was wiederum mit dem Ansinnen, möglichst klare und mit wenig Aufwand verbundene Kriterien zu entwickeln, in Widerspruch stünde. In der politischen Debatte ist vielfach ein Anknüpfen des Stimm- und aktiven Wahlrechts an eine Grenzgängertätigkeit im Land erwogen worden - wir haben das heute auch bereits gehört. Die Regierung hat daher geprüft, ob im Besonderen liechtensteinischen Staatsgehörigen, die im benachbarten Ausland Wohnsitz haben und als Grenzgänger einer Erwerbstätigkeit in Liechtenstein nachgehen, das Stimm- und Wahlrecht eingeräumt werden kann, da diese Personen automatisch eine starke Beziehung zum Land aufweisen. Hinzu kommt, dass diese Personen sich zuweilen aus finanziellen Gründen gezwungen sehen, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Im Zuge vertiefter Abklärungen hat sich jedoch eben gezeigt, dass eine solche Regelung mit erheblichen rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten verbunden wäre. Es ist davon auszugehen, dass sich eine am Grenzgängerstatus anknüpfende Regelung aus verschiedenen Gründen als rechtsungleich erweisen würde. Auch würde eine solche Handhabe ein kompliziertes und aufwendiges Prüfverfahren bedingen und dann zu einem grossen Teil auf Einzelfallentscheidungen beruhen. Ein solches System, das mit grosser Wahrscheinlichkeit zu Rechtsunsicherheit und verfassungsrechtlichen Abgrenzungsschwierigkeiten führt, kann nicht im Interesse des Staates sein. Das Gesagte gilt sinngemäss auch für weitere faktische Kriterien, die an einer politischen, gesellschaftlichen oder kulturellen Aktivität anknüpfen. Die Regierung ist sich sehr wohl bewusst, dass dieses Ergebnis möglicherweise nicht bei allen auf Verständnis stösst. Doch wie bereits eingangs erwähnt, muss jede politisch wünschbare Regelung auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung untersucht werden.
Die Regierung stellt mit der vorliegenden Postulatsbeantwortung fest, dass die in der Postulatsbeantwortung dargestellte Regelung eine sachgerechte, den liechtensteinischen Gegebenheiten Rechnung tragende Lösung darstellen könnte, die sowohl verfassungsrechtlich haltbar als auch mit angemessenem Aufwand praktisch durchführbar wäre. Wenn dies gewünscht ist - und ich nehme die Voten heute so mit - so ist die Regierung bereit, die erforderlichen Umsetzungsarbeiten umgehend in die Wege zu leiten.
Damit komme ich zu den Voten der heutigen Debatte und möchte mich eingangs bei den positiven Voten noch einmal bedanken. Speziell eingehen möchte ich noch auf das Votum der Abg. Helen Konzett Bargetze, die darauf hingewiesen hat, dass Auslandliechtensteiner ein integraler Teil der Nation seien und von Geburt an politische Rechte haben. Ich kann Ihnen da zustimmen. Auf der anderen Seite ist eben wirklich zentral zu beachten, dass die Betroffenheit der Entscheidungen, die man als Stimm- und Wahlberechtigter fällt, ein Kriterium ist, das diese politischen Rechte eben auch in einer bestimmten Form relativiert. Und das Völkerrecht - das ist auch ausgeführt in der Postulatsbeantwortung - lässt solche Einschränkungen, Anknüpfungen an bestimmte Kriterien eben zu, genau aus dieser Überlegung, dass neben den angeborenen politischen Rechten auch andere verfassungsrechtliche Kriterien in die Waagschale geworfen werden müssen.
Ich nehme noch Bezug auf das Votum des Abg. Peter Wachter, der auf die Zugerisierung hingewiesen hat. Ich denke, hier haben wir sicher eine spezifische Situation in einem Kleinstaat wie Liechtenstein. Wenn man in der Schweiz den Wohnsitz wechselt, überschreitet man vielleicht kantonale Grenzen, bewegt sich immer noch im gleichen Rechtsraum, im gleichen Staat. Bei uns ist das auch möglich. Wenn man von Schellenberg nach Balzers zieht, hat man vielleicht einen Fehler gemacht, aber man hat nicht das Land verlassen. Und ich möchte hier nicht bestreiten, dass es in Balzers auch schön warm sein kann und Balzers auch ein schöner Ort ist. Aber man kann das nicht vergleichen mit der Thematik in der Schweiz. Wenn man den Kanton wechselt, ist man immer noch im gleichen Staatsgebilde, und hier stossen wir einfach auch wieder an Grenzen des liechtensteinischen Kleinstaatenmodells, der Souveränität eines kleinen Landes.
Den Input betreffend EU und EWR des Abg. Peter Wachter nehme ich sehr gerne mit. Das ist tatsächlich ein Aspekt, der in der Postulatsbeantwortung nicht abgedeckt wurde. Das ist ein interessanter Gedanke. Vielen Dank. Den werden wir gerne mitnehmen.
Zur Abg. Christine Wohlwend möchte ich noch kurz eingehen auf das Thema der Weisung der Regierung. Es wurde in der Postulatsbeantwortung auf Seite 16 dargestellt, dass diese Weisung eben spezifisch auf die Frage der Wohnsitzthematik eingeht. Und wenn Sie erwähnen, dass das ja diese Leute mit Ausbildungsthematik abdeckt, dann muss man hier einschränkend entgegnen, dass das nur für Menschen in Kraft tritt, bei denen eine regelmässige Wohnsitznahme hier in Liechtenstein weiterhin gegeben ist. Also wenn jemand in Brüssel oder in London studiert, dann ist er auch zu Ausbildungszwecken im Ausland, er wird aber sicher nicht jedes Wochenende in Liechtenstein sein und wird daher wahrscheinlich mit der Wohnsitzthematik eine andere Ausgangslage haben, als jemand, der in Innsbruck oder in Zürich studiert. Die Weisung konkretisiert einfach ganz bestimmt diese Fragen, die sich für Menschen stellen, die totz Ausbildung im Ausland oder einer anderen Tätigkeit im nahen Ausland eine enge Verbindung mit dem Wohnsitz hier haben und den Wohnsitz formell nicht aufgegeben haben. In dem Moment, wo man den Wohnsitz hier aufgegeben hat, ist diese Weisung nicht mehr von Relevanz. Das haben wir auf Seite 16 so dargestellt.
Abschliessend möchte ich noch auf das Votum der Frau Abg. Wohlwend eingehen betreffend die breite politische Akzeptanz. Ich gebe Ihnen recht: Es gibt verschiedene Wege jetzt, die weiterführen. Ich denke, das ist die Frage, die ich hier in die Runde stellen muss: Welchen Weg wünschen Sie? Soll es eben die Regierung sein, die hier den nächsten Schritt macht, indem ein klares Bekenntnis des Landtags kommt und quasi die Regierung den Auftrag erhält, einen Bericht und Antrag auszuarbeiten? Oder ist der andere Weg der Königsweg, dass man sagt, das Parlament selbst muss den Ball hier anstossen und in einer bestimmten Form, sei das z.B. eine Initiative oder auf einem anderen Weg, die Initialzündung für den nächsten Schritt geben? Ich habe aus den Voten, die bisher gefallen sind, herausgehört, dass die Fraktionen der VU, der Freien Liste und der Unabhängigen eigentlich quasi der Regierung implizit den Auftrag gege-ben haben, einen Schritt vorwärts zu gehen. Und vonseiten der FBP-Fraktion habe ich eine andere Stimmung mitbekommen aus Ihrem Votum, dass Sie eher denken, dass es der Landtag sein sollte, der hier den nächsten Schritt einleitet. Und da wäre ich noch froh, wenn das vielleicht nochmals kurz in verschiedenen Voten ausdiskutiert werden könnte. Denn für die Regierung ist es jetzt zentral, zu hören, welchen nächsten Schritt wir gehen sollen. Vielen Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich bin dann schon gespannt, ob der Abg. Helmuth Büchel noch etwas zum Thema Schellenberg/Balzers beizutragen hat. Vorerst aber das Wort an die Frau Abg. Helen Konzett Bargetze.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Ich möchte der Regierung danken für ihre Ausführungen und ich möchte auch den vorhergehenden Votanten danken, die doch klar zum Ausdruck gebracht haben, dass eine Mehrheit des Landtags sich dafür ausspricht, dass die Regierung diese Arbeit jetzt an die Hand nimmt. Das möchte ich festhalten.
Dann möchte ich die Abg. Christine Wohlwend fragen, ob es eine Fraktionserklärung gewesen ist? Ich denke nicht. Sie haben das auch nicht so deklariert. Dann möchte ich doch die restlichen Abgeordneten der FBP, wenn es eben keine Fraktionserklärung gewesen ist, bitten, sich auch noch zu äussern. Ich denke, das wäre wichtig, um ein Bild zu bekommen, ob bei Ihrer Fraktion ein uneinheitliches Bild ist, oder wie sich das darstellt. Auf jeden Fall habe ich mitgenommen, dass der Landtag mehrheitlich der Ansicht ist, die Regierung soll das jetzt doch an die Hand nehmen.
Für mich ist im Moment die Frage auch zentral, ob wir noch in dieser Legislatur dieses Thema so weit behandeln möchten, dass es eben auch eingeführt werden kann. Es stellt sich für mich also auch die Frage nach dem zeitlichen Rahmen. Und ich möchte die Regierung auch vielleicht bitten, dazu noch etwas zu sagen. Für mich ist zusammengefasst klar: Es gibt einen Auftrag, aber ich möchte gerne doch noch vonseiten der FBP-Fraktion vielleicht ein Stimmungsbild hören und auch vielleicht auch dazu etwas hören, unter welchen Bedingungen man sich vorstellen könnte, das Stimm- und Wahlrecht einzuführen. Ich stelle mir auch vor, dass es relativ schwierig ist, mittels einer parlamentarischen Initiative dies auf den Weg zu bringen. Die Regierung hat das Know-how, hat auch diese Vorarbeiten gemacht. Allenfalls eine Möglichkeit wäre, wieder eine Motion auf den Weg zu schicken, aber das ist eigentlich unbefriedigend. Wir hatten diese Diskussion ja auch schon, und ich denke, wir haben jetzt zweimal fundiert auch darüber gesprochen. Ich würde gerne diesen Ball der Regierung zuspielen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank. Ich möchte zum selben Thema noch einige Ausführungen machen: Ich komme mir gerade ein bisschen vor wie im Biathlon. Die Postulanten haben sich zwar auf den Bauch geworfen, vier Scheiben souverän abgeschossen, an der fünften gekratzt und jetzt soll noch eine Strafrunde einglegt werden, indem die Postulanten nochmals angehalten werden, vielleicht eine Motion einzubringen zum selben Thema, die dann wieder furchtbar verbindlich ist und in ein Postulat umgewandelt werden muss. Und dann stehen wir wieder am gleichen Ort. Also ich möchte schon sehr beliebt machen, dass die Regierung hier mit einer möglichst breiten Mehrheit beauftragt wird, dieses Thema voranzutreiben. Ich sehe keinen Nutzen in einer Zusatzschleife. Und ich sehe auch keinen Gewinn, den wir davon haben sollen, sondern wir werden dann einfach noch einmal dasselbe Thema diskutieren und es wird dann wieder wahrscheinlich Samstagmorgen bis der Landtag fertig ist. Und im Sinne der Entschlackung und der Effizienz möchte ich sehr beliebt machen, dass sich die Regierung dieses Themas annimmt. Ich glaube auch, dass wirklich fast alle Aspekte im Postulat berücksichtigt wurden und dass hier eine Lösung möglich ist, die vom Landtag getragen werden kann. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, das ist wieder die Frage, wie man besten vorgeht. Die Regierung möchte ein Stimmungsbild. Ich kann jetzt nur für mich sprechen. Drei Fraktionen haben sich geäussert und wenn das wirklich so ist, dass alle geschlossen sind, dann hätten wir 15 Stimmen. Bei uns hat die Fraktionssprecherin für sich gesprochen und keine Fraktionserklärung abgeben. Vor diesem Traktandum haben wir gesagt, wir wollen effizient arbeiten, es soll nicht jeder ein Votum halten. Wenn man jetzt ein Stimmungsbild abholen will, dann müsste jetzt jeder der FBP-Abgeordneten noch ein Votum halten und dann dauert das auch wieder sehr lange. Ich kann nur für mich reden: Ich bin mit dieser Vorlage mehr als einverstanden. Für mich ist diese Vorlage oder das Modell der «potentiellen Betroffenheit» stimmig. Es ist eine gelungene Abwägung zwischen gegenläufigen Interessen und eine gute Basis für eine Liechtenstein-Lösung. Aber die Regierung führt ja selber aus - auf Seite 47 ist das, glaube ich -, dass einzelne Punkte noch einer politischen Diskussion bedürfen usw. Wir können jetzt eine ellenlange Diskussion führen. Am Schluss müssen wir einfach wissen: Es ist eine Verfassungsänderung und wir brauchen 19 Stimmen. Und für mich macht es einfach schlichtweg keinen Sinn, dass wir jetzt der Regierung den Auftrag geben, und dann hat die Regierung die ganze Arbeit, und wir finden dann zu einem späteren Zeitpunkt diese qualifizierte Mehrheit nicht. Dann ist mir lieber, wenn die Regierung jetzt das Stimmungsbild hat und wir wissen, dass es grossmehrheitlich vom Landtag mitgetragen wird, dass wir einen politischen Vorstoss machen, Initiative oder Motion. Dann kann man die einzelnen Punkte, die noch ausdiskutiert werden müssen, näher beleuchten, bringt das in den Landtag und dann weiss man, ob man das nötige Mehr findet. Das macht für mich persönlich mehr Sinn. Denn wenn wir die Dreiviertelmehrheit nicht erreichen, dann kann sich die Regierung diese Arbeit ersparen. Und das ist für mich effizienter, weil noch nicht alles ausdiskutiert ist. Grossmehrheitlich ist die Meinung, dass das der richtige Weg ist, und diese Meinung teile ich. Jetzt müssen wir dann entscheiden, wollen wir jetzt noch zwei, drei Stunden über Einzelpunkte diskutieren oder sagen wir: Doch die Richtung passt, danke Regierung, wir bringen einen politischen Vorstoss und machen das im März. Und das ist für mich keine Zusatzschlaufe, das ist für mich eine Frage der effizienten Vorgehensweise. Ich habe mich jetzt geoutet. Mit mir sind es 16.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mich eigentlich grundsätzlich eher der Haltung des Kollegen Lageder anschliessen. Ich denke, die Postulatsbeantwortung ist in weiten Kreisen des Landtags auf sehr viel Wohlwollen gestossen und aus meiner Sicht könnte sich die Regierung allein deswegen durchaus ermuntert fühlen, eine Vorlage auszuarbeiten, die in die Richtung der Postulatsbeantwortung geht. Also aus unserer Sicht müssten wir auch nicht noch ein bisschen Biathlon machen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Bevor ich dann noch zu den Ausführungen des Regierungschef-Stellvertreters betreffend Balzers und Schellenberg komme, möchte ich noch meine persönliche Meinung zu dieser Beantwortung darlegen: Ich persönlich habe eine eher etwas kritische Haltung zu diesem Thema. Wir haben schon im Jahre 2009 über Thema Wahlrecht für Auslandliechtensteiner diskutiert. Ich vertrete eher die Meinung, dass, wer in Liechtenstein wählen kann, schlussendlich auch die Konsequenzen mittragen soll. Ich stelle fest, dass wir aus meiner Sicht allenfalls zwei Klassen Liechtensteiner Wahlberechtigte schaffen: Solche, die hier wohnen, und solche, die zwischen einem und zehn Jahren im Ausland sind, dürfen auch noch mitstimmen oder wählen, aber wenn sie dann zehn Jahre und einen Monat weg sind, dann geht das von heute auf morgen verloren. Hier sehe ich einfach eine gewisse Rechtsungleichheit. Der Herr Regierungschef-Stellvertreter hat zwar ausgeführt, dass gewisse Bestimmungen im Völkerrecht gewisse Einschränkungen zulassen. Also wie gesagt, ich habe persönlich eine etwas kritischere Haltung. Ich wurde in der letzten Zeit auch des Öfteren von Auslandliechtensteinerinnen und -liechtensteinern, die z.B. im Kanton Zürich wohnen, angesprochen. Die verfolgen das Thema seit vielen, vielen Jahren. Die würden brennend gerne hier mitbestimmen, aber einfach weil sie so lange weg sind, würde auch dieser angedachte Vorschlag der potenziellen Betroffenen für diese nicht greifen. Deshalb, wie gesagt, habe ich hierzu eher eine kritische Haltung.
Dann einfach noch ganz kurz und das müssen Sie mir jetzt einfach erlauben: Also Balzers ist ein liebens- und lebenswerter Raum. Wahrscheinlich wie auch Schellenberg. Und zumindest kann ich aus eigener Erfahrung sagen: Meine Frau kommt aus dem Unterland und sie fühlt sich nach 30 Jahren nach wie vor wohl in Balzers. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christine Wohlwend
Abschliessend, es wäre schön, wenn wir gemäss Geschäftsordnung die Möglichkeit hätten, jetzt hierüber abzustimmen, dann würde das Thema nämlich heute beendet werden können, ob das die Regierung macht oder nicht. Ich denke, Sie haben sich die Antwort selbst schon gegeben. Sie haben auf Seite 50 ausgeführt, «je nach Verlauf der Debatte». Sie sagen, wir haben Fraktionserklärungen, wir haben eigentlich die Emotionen oder die Stimmungen abgeholt, und insofern denke ich, können Sie das selbst entscheiden, Herr Regierungschef-Stellvertreter, ob Sie sich dieser Sache annehmen. Ob dies nun einzelne Abgeordnete der FBP dies gut oder schlecht finden, ist unsere Sache. Sie müssen einfach sich selbst dann auch der politischen Debatte stellen. Das möchten Sie ja, so habe ich das jetzt zumindest von Ihnen aus empfangen. Und insofern sehe ich hier keine Schwierigkeit. Ich möchte nur noch einmal kurz eine Anmerkung geben: Breite politische Akzeptanz heisst bei mir auch dann in der Endkonsequenz die Akzeptanz des Volkes. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Lassen Sie mich hinten beginnen. Herr Abg. Büchel, ich hoffe, Sie haben diese humorvolle Bemerkung nicht falsch verstanden. Ich kann Sie auch beruhigen. Meine Urgrossmutter war Balznerin, also ich habe auch Balzner Blut und bin gerne dort. Aber ich dachte, diese Extremdistanz von Schellenberg nach Balzers muss man irgendwie noch stärker ausdrücken, damit das richtig bewusst wird.
Ich möchte nur noch kurz auf die Frage der Abg. Helen Konzett Bargetze eingehen, ob es in dieser Legislatur möglich ist. Ich denke, wenn wir uns anstrengen - und das würden wir -, ist es in dieser Legislatur noch möglich. Wir müssen uns einfach bewusst sein: Es geht um eine Verfassungsänderung und es ist, wie es die Abg. Christine Wohlwend richtig gesagt hat, auch nicht nur der politische Wille des Landtages zu berücksichtigen, sondern wir müssen auch die Bevölkerung, die Stimmbevölkerung, überzeugen. Wir müssen das auch dort herausspüren, dass ein Wille da ist und dass dieser Schritt gewünscht ist. Da sind dann auch die Parteien, denke ich, gefordert, ihre Arbeit zu machen. Aber ich bin überzeugt - das erste Jahr dieser Legislatur ist noch nicht abgeschlossen: Wenn man will, ist es sicher machbar. Ich fände es persönlich jetzt auch gut, wenn man in diesem Thema irgendwann einmal eine Klärung herbeiführen könnte. Nach 20 Jahren «immer wieder» wäre ich froh, wenn das Thema dann irgendwann einmal entschieden ist, ein Fortschritt oder eine endgültige oder für lange Zeit klare Entscheidung da wäre.
Noch zu den Bemerkungen des Abg. Helmuth Büchel betreffend die Auslandliechtensteiner in Zürich: Das kenne ich auch. Ich habe auch Kontakte nach Zürich, weil ich dort gelebt und studiert habe, und ich kenne diese Bedürfnisse. Und ich glaube, das kommt in der Postulatsbeantwortung und auch in meinem Votum eingangs hervor. Man wird es nicht allen recht machen können. Wir werden keine Lösung finden, mit der wir alle Bedürfnisse abdecken können und auch noch verfassungsmässig korrekt unterwegs sind, mit Ausnahme der totalen Einräumung des Wahlrechts für alle Auslandliechtensteiner. Und ich glaube, da werden wir keine Mehrheit finden, nicht in der Bevölkerung und ich befürchte auch, hier im Landtag dürfte dieses Thema dann schwierig werden. Und darum denke ich, wir werden mit einem Kompromiss leben müssen, der einen Fortschritt darstellt. Alle glücklich machen kann man in der Politik sowieso nicht. Das habe ich den letzten paar Monaten auch schon wieder gelernt.
Noch zur Abg. Christine Wohlwend, dass ich die Antwort selbst schon gegeben habe oder die Regierung in der Postulatsbeantwortung gegeben hat: Also das sehe ich jetzt nicht ganz so oder heute hier. Ich denke, wenn die Regierung die Auswertung dieser Beratung heute im Landtag macht, muss die Regierung, die Mehrheit der Regierung oder die Regierung geschlossen entscheiden, wie es weitergeht. Und bekanntlich sind fünf Personen in der Kollegialregierung. Wir werden das dort diskutieren, ich werde sicher eine Entscheidung in der Regierung herbeiführen wollen und ich werde natürlich dann auch zur Kenntnis nehmen, wie die Regierung entscheidet. Und das hat dann auch Konsequenzen über das weitere Vorgehen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank für das Wort. Besten Dank der Regierung für ihre Ausführungen. Ich bin sehr froh zu erfahren, wie es weitergehen kann, und in diesem Sinne werden wir abwarten, was die Regierung entscheidet, und gegebenenfalls werden wir dann aktiv werden müssen. Wenn Sie das Stichwort «glücklich machen» in den Mund genommen haben: Also die Regierung würde uns und die Mehrheit des Landtages glücklich machen, wenn sie sich der Aufgabe annehmen würde. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu. Der Antrag lautet:
«Der Hohe Landtag wolle diese Postulatsbeantwortung zur Kenntnis nehmen und das Postulat vom 24. April 2013 abschreiben.»Wer das Postulat vom 24. April 2013 abschreiben möchte, möge bitte seine Stimme abgeben.
Ich bitte Sie, jetzt abzustimmen.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Damit hat der Landtag das Postulat vom 24. April 2013 mit 22 Stimmen abgeschrieben. Gleichzeitig haben wir Traktandum 5 erledigt. -ooOoo-