6. November 2013 | 1730 | Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der
Spitalregion Rheintal-Werdenberg-
Sarganserland und des Landesspitals(Interpellationsbeantwortung) |
Interpellationsbeantwortung betreffend grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Spitalregion Rheintal-Werdenberg-Sarganserland und des Liechtensteinischen Landesspitals (Nr. 76/2013)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 6: Interpellationsbeantwortung betreffend grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Spitalregion Rheintal-Werdenberg-Sarganserland und des Liechtensteinischen Landesspitals.
Die Interpellationsbeantwortung der Regierung trägt die Nr. 76/2013.
Seitens der Interpellanten wünscht der Abg. Harry Quaderer das Wort.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Auch hier möchte ich vorab der Regierung für die Beantwortung der von den Interpellanten aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Spitalregion Rheintal-Werdenberg-Sarganserland und des Liechtensteinischen Landesspitals danken. Die Interpellation wurde am 27. Mai 2013 eingereicht und die Beantwortung erfolgte am 24. September 2013. In der Zwischenzeit hat sich in Sachen Spitalplanung einiges jenseits und diesseits des Rheins ergeben - und es wäre fast eine weitere Interpellation von Nöten gewesen. Aber vielleicht kann uns der Herr Gesundheitsminister im Kurzverfahren auf den neuesten Stand der Dinge bringen.
Vor allem interessieren dürfte den Hohen Landtag, wie es in Sachen Kooperation im sogenannten vertikalen Bereich aussieht. In Frage kamen ja die Kantonsspitäler Graubünden, St. Gallen und das Landeskrankenhaus Feldkirch. Und natürlich die brennende Frage: Wie sieht es mit der horizontalen Kooperation aus? Gemeint ist das Spital Grabs.
Zurück zu den in der Interpellation gestellten Fragen. Es freut mich zu hören, dass zwischen den verantwortlichen Ministern und Behörden in St. Gallen und Liechtenstein Kontakte stattfinden. Es scheinen sich auch Positionen abzuzeichnen, welche aber vielleicht immer noch nicht ganz von gemeinsamem Interesse sind. Ich sage das jetzt mal vorsichtig. Die St. Galler Seite wäre interessiert, das Landesspital in die Spitalregion II zu integrieren, was wiederum von liechtensteinischer Seite als nicht opportun betrachtet wird. Preisgabe der Autonomie in Bezug auf stationäre medizinische Grundversorgung des Landes als auch finanzielle Überlegungen liegen dabei nicht im Interesse Liechtensteins. Da kann ich zustimmen.
In ihren Ausführungen kommt die Regierung jedoch klar zur Einsicht, dass grenzüberschreitendes Denken und Handeln im Spitalbereich unverzichtbar ist. Das freut mich sehr zu hören. In der Spitalregion Rheintal besteht ein sehr grosses Potenzial für Synergien und Schwerpunktbildungen und dies wäre dann auch der Grund, weshalb unsere Regierung in Absprache mit dem Landesspital die Idee eines «Joint-Ventures», auf deutsch ein gemeinsames Unternehmen oder auch eine Arbeitsgemeinschaft, lanciert hat mit dem Ziel, gemeinsam mit dem Kanton St. Gallen ein Regionalspital zu bilden, welches dann grosse Ausstrahlungskraft in der Region und darüber hinaus haben könnte. Meiner Ansicht nach wäre eine solche Lösung, um es wiederum auf deutsch auszudrücken, eine Superlösung und würde den Patienten und Patientinnen, was ja das Wichtigste im ganzen Spiel ist, den grössten Nutzen erbringen. Der finanzielle Nutzen liegt natürlich auch auf der Hand. Doppelspurigkeiten, Mengenausweitung und ruinöser Wettbewerb könnten vermieden werden.
6. November 2013 | 1731 | Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der
Spitalregion Rheintal-Werdenberg-
Sarganserland und des Landesspitals(Interpellationsbeantwortung) |
Wie man zwischenzeitlich erfahren durfte - geht es nach Plänen der St. Galler Regierung -, wird in Grabs ein Spital auf grüner Wiese geplant. Ob sich dieses 137-Millionen-Franken-Projekt dann umsetzen lässt, hängt ja immer noch vom Parlament und vom Volk ab.
Dieses Vorgehen tönt jetzt nicht unbedingt nach «Joint-Venture» oder gemeinsamem Vorgehen, aber auch hier bin ich gespannt, was der Herr Gesundheitsminister für Ausführungen zu machen hat. Ich glaube, im Grossen und Ganzen sagen zu dürfen: Wenn unsere Regierung die Position einnimmt, ein gemeinsames Spital zu machen, ein Spital, das für die Region und für die Patienten und Patientinnen in der Region am meisten Nutzen bringt, kann ich das eigentlich nur zu 100% unterstützen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem es eine weitere Wortmeldung eines Nicht-Interpellanten gibt, beantrage ich erneut Diskussion.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte seine Stimme abgeben. Abstimmung: 20 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 20 Ja-Stimmen Diskussion beschlossen und ich erteile das Wort dem Herrn Abg. Wendelin Lampert.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für diese Beantwortung der Interpellation. Einige Fragen zu diesen Ausführungen: Die erste Frage auf Seite 10. Hier geht es um das bereits angesprochene «Joint-Venture» bzw. diese Integration in die Spitalregion II. Die Regierung führt auf Seite 10 aus: «Diese Ansicht wurde der St. Galler Regierung bereits bekanntgegeben und von ihr zur Kenntnis genommen.» Kann der Herr Gesundheitsminister Ausführungen machen, was diese Kenntnisnahme durch die St. Galler Regierung bedeutet? Konkret, kann sich die St. Galler Regierung auch ein «Joint-Venture» vorstellen oder gibt es eben hier nur den Weg Integration in die Spitalregion II?
Auf Seite 11 ist der folgende Satz nachzulesen, ich zitiere: «Getrennt geführte Häuser bedeuten zwingend Wettbewerb.» Zu diesem Satz muss ich sagen, dass ich das nicht zwingend so sehe. Wenn man nämlich seine Gebiete aufteilen würde, wie es damals im Abstimmungskampf mehrmals auch zitiert wurde, dann würde das eben keinen zwingenden Wettbewerb bedeuten. Dann hätte nämlich ein Spital die Bereiche A bis B und das zweite Spital die Bereiche C bis D. Und dann würde das eben nicht zwingend einen Wettbewerb bedeuten. Und gerade auf die vorangehende Frage zurückkommend: Bei der Integration in die Spitalregion II wäre es ja genau ein Punkt, dass man sagt: Okay, das Spital Grabs macht die Leistungen A und B und das Spital Vaduz die Leistungen C und D.
Dann auf Seite 12 ist nachzulesen: «Wichtig ist schliesslich, sich nicht zuletzt auch in Anbetracht der angespannten Haushaltslage über die wirtschaftliche Bedeutung des Spitalsektors im Klaren zu sein.» Das ist nicht nur in Anbetracht der angespannten Haushaltslage in Betracht zu ziehen - vor allem auch in Anbetracht der Haushaltslage der Prämienzahler ist das in Betracht zu ziehen. Und da wären wir wieder beim Thema Prämien und auch angebotsinduzierte Nachfrage.
Auf Seite 13 wird ausgeführt: «Studien zeigen beispielsweise, dass Privatpatienten öfters operiert werden als Patienten ohne Zusatzversicherung.» Hier möchte ich die Regierung fragen: Heisst das jetzt konkret, dass bei uns potenziell drei Viertel aller Prämienzahler zu oft operiert werden? Oder wenn ich Ihre vorhergehenden Ausführungen zur Kenntnis genommen habe, sagen Sie, sogar auch allgemein Versicherte6. November 2013 | 1732 | Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der
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haben bereits diese Spitalwahlmöglichkeiten. Dann wären es ja im Prinzip alle. Oder sind das eben nur diese drei Viertel mit dieser Zusatzversicherung, sprich halbprivat oder privat Versicherte. Wie ist dies zu verstehen?
Weiters wird auf Seite 13 ausgeführt: «Allerdings ist es tatsächlich auch so, dass im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Qualität bestimmter Spitalleistungen ein Einzugsgebiet mit einer gewissen kritischen Grösse notwendig ist.» Kann die Regierung zu dieser kritischen Grösse Ausführungen machen? Wie gross ist diese kritische Grösse, damit dieses Einzugsgebiet auch ein entsprechendes Spital begründen lässt?
Dann geht es auf den Seiten 14 und 15 um diese Integration in die Spitalregion II oder eben dieses «Joint-Venture». Und auf Seite 15 bringt dann die Regierung die Beispiele Wallis und Waadt. Und hier ist nachzulesen: «Parlamente und Regierung beider Kantone besitzen die erforderlichen Befugnisse und Kontrollkompetenzen, wobei die Einzelheiten im jeweiligen Kanton auf gesetzlicher Ebene geregelt werden.» Und da frage ich mich eben schon, das tönt sehr plausibel, diese überkantonalen Regelungen, aber im Endeffekt entscheiden ja dann doch wieder die Parlamente und Regierungen der einzelnen Kantone - hier in diesem Fall Wallis und Waadt. Und da würde mich dann doch interessieren, wie das im Detail eben geregelt wird. Jemand muss ja dann entscheiden. Und was passiert konkret, wenn sich die Regierungen hier nicht einig sind? Was würde das für dieses «Joint-Venture» bedeuten?
Im Resümee zu dieser Interpellationsbeantwortung kann man doch feststellen, dass man dank eines Referendums und dank eines negativen Volksentscheides sowie einer neuen Regierung wieder berechtigte Hoffnung in das Landesspital setzen darf. Und ich denke mir, das sind auch Hoffnungen, die für den Prämienzahler sehr von Vorteil sind. Nach meinem Dafürhalten ist jetzt eben ein sehr zeitkritisches Zeitfenster vorhanden, sprich in St. Gallen stehen entsprechende Finanzbeschlüsse an, die dem Volk vorgelegt werden sollen. Und da frage ich mich schon: Was gedenkt die Regierung zu tun, um dieses zeitkritische Fenster auch effektiv zu nutzen? Kann hierzu die Regierung auch noch Ausführungen machen? Darum möchte ich Sie bitten.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, die Regierung wünscht das Wort.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Meine Damen und Herren Abgeordnete. Die stärksten Kräfte im Universum sind die Gravitation und die Ökonomie. Sie formen die Welt, wie wir sie sehen. Und wir müssen die Spitaldiskussion von einer emotionalen Diskussion, wie sie rund um die Abstimmung stattgefunden hat, in eine ökonomische und staatspolitische Diskussion überführen. Und es ist mir ein besonderes Anliegen, dass wir die ökonomischen Aspekte Liechtensteins, die eben auch von der sehr hohen Anzahl von privat und halbprivat zusatzversicherten Patienten getrieben sind, die ja für jedes Spital eine höhere Marge darstellen, auch kennen. Wir müssen wissen, was wir tun. Wir müssen wissen, welchen Anteil wir an der Spitalversorgung in der Region bezahlen. Und dann können auch wir ermessen, welcher Anteil uns an einem gemeinsamen Haus auch nach ökonomischem Ermessen zustehen würde. Auch müssen wir denken: Was sind die Interessen unseres Staates, insbesondere was die Versorgung anbelangt? Und eben nicht nur in einer Situation wie heute, in der wir an sich sagen müssen, dass eine gewisse Überkapazität besteht und die Liechtensteiner immer und überall gern gesehene Patienten sind, sondern wir müssen uns auch auseinandersetzen mit einer Situation der möglichen Knappheit: Nämlich wenn der Wettbewerb eines Tages dazu führt, dass die Überkapazitäten abgebaut sind - ökonomisch richtig wäre ja jeweils eine gewisse kleine Unterkapazität, damit immer Wartelisten entstehen. So kann die Infrastruktur am besten ausgelastet werden. Aber auch unter diesen Situationen müssen wir darum besorgt sein, dass6. November 2013 | 1733 | Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der
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Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner jederzeit die Behandlung erfahren, die sie aus medizinischen Gründen benötigen. Also sind bei diesen ganzen Kooperationsüberlegungen gewisse Dinge zu berücksichtigen.
Dann möchte ich auf die einzelnen Fragen eingehen. Zuerst die Fragen des Abg. Harry Quaderer: Der Stand der Diskussion mit der St. Galler Regierung ist derzeit folgender: Nachdem die Regierung im Frühjahr angeboten hat, unser Spital in die Spitalregion II einzugliedern, und wir dies aus den genannten Gründen abgelehnt haben, hat die Regierung des Kantons St. Gallen uns im September ein erweitertes Angebot zur Verfügung gestellt - und zwar zur gemeinsamen Führung des Spitals Grabs. Diese gemeinsame Führung wird nicht weiter spezifiziert. Sie bezieht sich, so wie ich den Brief interpretiere, darauf, dass man gewisse Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte hätte, es ist aber nicht die Rede von einer Trägerschaft, wie wir das gemacht haben. Es gibt also noch gewisse unterschiedliche Positionen. Aber ich interpretiere diesen Brief eben schon als einen Schritt auf uns zu. Das ist für mich die Interpretation des Inhalts. Die Regierung Liechtensteins schuldet der St. Galler Regierung eine Antwort. Wir sind dabei, diese Antwort zu erarbeiten. Zu diesem Zweck möchten wir eben die ökonomischen und staatspolitischen Überlegungen konkretisieren, also ganz konkret sagen, was die Interessen Liechtensteins in so einer Kooperation sind, die ich persönlich für sehr gewinnbringend für beide Seiten halte.
Davon unabhängig hat das Spital jetzt das umzusetzen, was ihm der Landtag im letzten Dezember aufgetragen hat, und zwar die vertikale Kooperation mit einem Zentrumsspital herzustellen, welche es erlaubt, die Qualität und den Umfang der Dienstleistung zu erbringen, die für unser Land benötigt wird. Es besteht heute - und das ist ganz klar - eine Konkurrenzsituation. Das ist eine richtige Beobachtung oder das ist das, was heute der Stand ist. Und dieses Haus unter gemeinsamer Trägerschaft ist für mich ein Projekt, das in ungefähr fünf bis zehn Jahren zur Realisierung ansteht. Weil es sehr, sehr lange dauert, bis solche Sachen ausverhandelt sind, bis Staatsverträge unter Umständen oder andersweitige Abmachungen gemacht werden. Nur schon die Standortfrage wird sehr beschäftigen.
Dann zur Frage des Abg. Wendelin Lampert betreffend die Position des Kantons St. Gallen zum «Joint-Venture». Es ist wie genannt schwierig für den Kanton St. Gallen. Er besitzt ein System, das er über sehr lange Zeit aufgebaut hat, das auch sorgfältig austariert ist mit den verschiedenen Spitalregionen. Und es wäre höchstwahrscheinlich nötig, so ein Haus unter gemeinsamer Trägerschaft aus der Spitalregion herauszulösen, so wie das in den anderen genannten Beispielen zwischen den Kantonen auch geschehen ist. Da sind sicher noch Schwierigkeiten vorhanden. Aber ich denke, wenn genügend Wille da ist, ist das auch machbar. Aber das ist nicht die Frage des Fürstentums Liechtenstein, sondern das ist dann die Frage des Kantons St. Gallen.
Zu ihrer Frage bezüglich der Aufteilung der einzelnen Fachdisziplinen, bzw. was man hier und dort macht. Da möchte ich an eine einleitende Bemerkung erinnern: Die stärksten Kräfte sind eben auch ökonomischer Natur. Und da geht es eben darum, dass es Behandlungen gibt, die rentabel sind, und solche, die eben nicht rentabel sind. Und der Streit, wer was macht, wird sich ewig halten, wenn wir zwei getrennte Rechnungslegungen haben. Deshalb kam die Regierung in ihrem Bericht an die Besondere Landtagskommission eben auch zum Schluss, dass so etwas nur funktionieren kann, wenn eine gemeinsame Rechnungslegung, also eine gemeinsame Trägerschaft, eine von beiden Seiten geführte und gewollte AG, Stiftung oder GmbH, was immer es sein muss, da ist. Ansonsten wird es immer Streit geben über die Rentabilität der einzelnen Fachbereiche.
Die Frage nach der wirtschaftlichen Bedeutung: Das hat damit zu tun, dass ein Spital eine Klein- und Mittelunternehmung mit ungefähr 160 Angestellten ist, die jetzt in Vaduz steht, und auch ihren volkswirtschaftlichen Beitrag zur Volkswirtschaft unseres Landes leistet. Also jede Kooperation muss derart gestaltet werden, dass das Land Liechtenstein volkswirtschaftlich keinen Nachteil daraus zieht, egal, wo der Standort dieses zukünftigen Hauses unter gemeinsamer Trägerschaft auch zu stehen käme.
6. November 2013 | 1734 | Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der
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Zur Frage: «Werden privat Versicherte zu oft operiert?» Dazu kann ich Ja sagen. Aber wir können es nicht beziffern. Die Anreize, einen privat Versicherten zu operieren, sind natürlich sehr viel grösser, weil die Einkünfte des Spitals oder auch des Arztes grösser sind. Und das ist nunmal auch eben eine der starken Kräfte in unserem Universum, die Ökonomie.
Die Frage der kritischen Grösse kann ich Ihnen hier aus dem Stand nicht beantworten. Die wurde in gewissen Studien untersucht, aber ich habe diese Zahlen nicht im Kopf.
Zur Frage nach den Kontrollrechten und Parlamente etc.: Die Beispiele, die aufgeführt sind, beziehen sich auf Situationen, die, übertragen auf uns, mit einem Staatsvertrag geregelt werden müssen. Wenn Staatsverträge da sind und gemeinsame Unternehmen geführt werden, dann müssen Sie sich das so vorstellen wie das heutige Spital als Stiftung öffentlichen Rechts. Auch beim heutigen Spital hat das Parlament gewisse Kontrollrechte und auch Kontrollfunktionen. So ist der Jahresbericht des Spitals immer Thema in der GPK etc. Und das ist eine Situation, die ich richtig finde, weil auch in einem zukünftigen Spital öffentliche Gelder fliessen werden. Und da sollte das Parlament ja schon auch Kontrollrechte haben.
Zur letzten Frage nach dem Zeitfenster: Ja, ich bin der Ansicht, dass wir das Zeitfenster nutzen müssen und jetzt, wo alles im Fluss ist, eine Gelegenheit besteht, um für die Zukunft etwas zu schaffen, das für beide Seiten von Nutzen ist. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank dem Herrn Regierungsrat für seine Ausführungen. Eine Zusatzfrage zu diesen kantonsübergreifenden Kooperationen. Sie sagen, das Parlament muss Rechte haben. Ich sehe einfach das Problem: Dann haben wir - sagen wir - diese im Land Liechtenstein und im Kanton St. Gallen - und man ist sich eben nicht einig. Was nutzt es da, wenn der Kantonsrat St. Gallen, der Landtag oder auch die beiden Regierungen die Rechte haben und man sich eben nicht einig ist? Ich frage mich: Was passiert mit diesem «Joint-Venture», wenn sich eben diese beiden Kantone oder Land und Kanton nicht einig sind? Können Sie hierzu auch noch Ausführungen machen? Denn ich denke mir, wir müssen dann diese Institutionen schon auf Beine stellen, die auch für Schlechtwetterphasen gerüstet sind, nicht nur für blauen Himmel.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Es gibt ja auch andere Beispiele von Kooperationen: Das NTB, die Kehrrichtverbrennungsanlage, das Berufsschulzentrum etc. Und dort ist es uns auch gelungen, dass wir uns mit unseren Nachbarn zusammen auf eine Art geeinigt haben, die auch im Konfliktfall eine Lösungsfindung ermöglicht. Und bis heute wurden sämtliche Konflikte offensichtlich gütlich gelöst, sonst hätten wir uns von unseren Anteilen an der Kehrrichtverbrennungsanlage, am Neutechnikum Buchs oder am Berufsschulzentrum verabschiedet. Also ich bin durchaus optimistisch, dass Lösungen gefunden werden können. Der Streit ist wesentlich kleiner, wenn eben eine gemeinsame Trägerschaft da ist, also eine gemeinsame Kasse. Der Streit, den wir jetzt haben, ist ein Streit um die Patienten, um die Margen und um die Deckungsbeiträge der einzelnen Spitäler. So einen Streit wird es nicht mehr geben, wenn6. November 2013 | 1735 | Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der
Spitalregion Rheintal-Werdenberg-
Sarganserland und des Landesspitals(Interpellationsbeantwortung) |
man ein gemeinsam geführtes Spital hat. Dann kann man darüber sprechen, ob von beiden Seiten ein Defizitbeitrag gesprochen werden muss. Wie Sie wissen, wurden wie bei den anderen Institutionen Schlüssel vereinbart, und an diese Schlüssel hat man sich auch über die Jahre gehalten. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, haben wir die Interpellationsbeantwortung der Regierung zur Kenntnis genommen und gleichzeitig Traktandum 6 erledigt.-ooOoo-