Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften (Nr. 114/2012); [1. Lesung: 22. November 2012] -Stellungnahme der Regierung (Nr. 154/2012); 2. Lesung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 18: Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften.
Die Stellungnahme der Regierung zur 1. Lesung am 22. November 2012 trägt die Nr. 154/2012.
Es handelt sich also auch hier um eine 2. Lesung. Ich schlage vor, dass wir auch diese per Artikelaufruf durchführen, wenn Sie das nicht anders wünschen.
Das ist nicht der Fall. So werden wir entsprechend vorgehen. Ich weise noch darauf hin, dass wir zuerst das Verfassungsgesetz lesen werden, das dann mindestens eine Dreiviertelmehrheit benötigt.
Ich bitte, somit die Lesung vorzunehmen.
Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 16 Abs. 1 und 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 Abs. 1 und 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 37 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 37 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 38 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 38 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 39 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 39 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich möchte Ihnen hier eine kleine Abänderung beliebt machen. Hier steht auf Seite 33: «Dieses Verfassungsgesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft». Sie haben ja immer wieder den Wunsch geäussert, dass es einheitlich behandelt wird. Deshalb möchten wir vorschlagen: «Dieses Verfassungsgesetz tritt gleichzeitig mit dem Abkommen vom... zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Heiligen Stuhl in Kraft». Und dort ist im Inkrafttreten eben auch der 1. Januar 2014 vorgesehen, sodass das ganze nächste Jahr dann zur Verfügung steht, die gewünschten Abstimmungen in den Gemeinden einzuholen. Ich glaube, das wäre ein sinnvolles Vorgehen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich gebe das Wort dem Abg. Christian Batliner.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann mit dem gut leben, weil das Religionsgemeinschaftengesetz tritt mit der Verfassung dann in Kraft, die Verfassung mit dem Konkordat und dann tritt alles einheitlich in Kraft. Das ist sinnvoll. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungschef, für mich ist das irgendwie ein Schönheitsfehler, weil ich denke, dass die Verfassung über allem steht. Und in einem Verfassungsgesetz zu schreiben, dass es gleichzeitig mit einem Vertrag in Kraft tritt, finde ich jetzt einfach optisch unschön.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Von der Optik her, glaube ich, kann man das so sehen. Ich habe aber den Wunsch seit Oktober gespürt, dass das eine einheitliche Behandlung erfahren soll. Deshalb glaube ich, dass man diesem Vorgehen vielleicht einmal ausnahmsweise zustimmen sollte. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Vielleicht könnte man das überlegen und dann bei der abschliessenden Lesung fixieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Also bei der 2. Abstimmung, die dann im Frühjahr nötig ist?Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich denke, das müssen wir heute festlegen, meine ich, aber vielleicht bin ich da falsch. Aber ich denke, es ist eine rein optische Sache und es ist sicher ein Spezialfall, weil wir behandeln hier ein Gesamtpaket Trennung von Kirche und Staat. Also das findet ja auf drei Ebenen statt und die effektive Entflechtung findet im Konkordat statt. Und das möchten wir zuerst haben, bevor wir das Gesamtpaket dann verabschieden. Und ich denke, das es ist ein absoluter Einzelfall und das entspricht dem Wunsch des Landtages, wenn das einheitlich dann in Kraft tritt. Ich gebe Ihnen schon Recht: Von der Optik her gesehen mag das vielleicht unschön sein, weil es die Verfassung ist, aber es ist wirklich zielführend, dass wir das so machen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich kann mich dieser Argumentation durchaus anschliessen, obwohl ich das, was die Frau Landtagsvizepräsidentin vorgebracht hat, nachvollziehen kann. Aber ich würde mich dann doch in diesem Falle ausnahmsweise der Formulierung des Herrn Regierungschefs anschliessen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich denke auch, dass man sich heute auf einen Weg einfach einigen muss, weil ja zweimal die inhaltlich gleiche Bestimmung die entsprechende Mehrheit finden sollte. Das ist mein Verständnis von der entsprechenden Bestimmung. Da gebe ich dem Abg. Christian Batliner Recht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen dazu?
Wenn nicht, dann stimmen wir über II. Inkrafttreten ab. Ich bitte den Herrn Regierungschef, die Formulierung noch einmal vorzulesen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Herr Präsident, die Formulierung würde wie folgt lauten:
«Dieses Verfassungsgesetz tritt gleichzeitig mit dem Abkommen vom... zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Heiligen Stuhl in Kraft».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann stimmen wir darüber ab: Wer II. Inkrafttreten zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 19 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt. Damit hat dieses Verfassungsgesetz zur Änderung der Verfassung die nötige Dreiviertelmehrheit erhalten. Die zweite Abstimmung findet dann im Frühjahr statt. -ooOoo-
Religionsgemeinschaftengesetz
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur zweiten Vorlage, zum Religionsgemeinschaftengesetz.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 22 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Da habe ich eine mehr generelle Frage, die sich darauf bezieht, nach welchen Kriterien die Regierung heute Anträge um Anerkennung behandelt, da wir ja den Art. 7, in dem die Voraussetzungen geregelt sind, noch nicht in Kraft haben. Nur am Rande noch gesagt: Ich kann nicht alle Argumente, die die Regierung punkto der christlich-orthodoxen Kirche auf Seite 11 dieses Berichts und Antrags oder der Stellungnahme ausführt, nachvollziehen. Aber mir geht es jetzt heute nicht um die Anerkennung dieser Kirche, sondern nur darum: Wie kann die Regierung die Argumente gemäss Art. 7 heranziehen, wenn sie ja noch nicht in Geltung sind?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich bin jetzt nicht sicher, ob ich die Frage richtig erfasst habe. Heute findet ja aktuell keine staatliche Anerkennung der Religionsgemeinschaften statt ausser der Anerkennung, die die römisch-katholische Kirche bei uns hatte. Das war auch in den vergangen Jahren die Krux. Wir hatten es mit beiden evangelischen Kirchen zu tun, die wir einfach rein privatrechlich unterstützt haben als solche und denen auch den Religionsunterricht ermöglicht haben, aber ohne, dass wir einen Rechtsrahmen dafür hatten. Und deshalb wollen wir ja gerade das Gesetz schaffen. Und mit Bezug auf die orthodoxe Kirche haben wir eben ausgeführt, dass wir das mal prophylaktisch schon anhand der Voraussetzungen des Art. 7 gespiegelt haben und dass wir der Überzeugung sind, dass die Voraussetzungen heute nicht erfüllt sind, dass man das aber im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens noch tiefer prüfen kann. Und dafür gibt es ja noch genügend Zeit im Laufe des nächsten Jahres. Und sollte das dann der Fall sein, ist die Anerkennung ja auch da und so ein Antrag ist ja dann auch meines Erachtens ohne grossen Aufwand geschrieben und die Gründe haben wir Ihnen dargelegt. Wir wollen einfach kein Präjudiz schaffen in irgendeine Richtung, solange wir glauben, dass diese Art.-7-Kriterien nicht erfüllt sind. Das war unser Vorgehen in diesem Punkt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Ich bedanke mich auch für die Ausführungen und wollte auch noch ausdrücklich anerkennen, dass die Regierung sich bereit erklärt, mit der othodoxen Kirche bezüglich dieser Vereinbarungen von Art. 12 f. in Bälde zu verhandeln.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen zu Art. 2?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab über Art. 2, so wie er vorliegt: Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt abstimmen.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 4 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Die Religionsmündigkeit wurde neu mit dem 16. Lebensjahr festgesetzt bzw. ist der Vorschlag der Regierung und die Regierung folgt dem Wunsch einiger Abgeordneter. In der 1. Lesung hat es aber auch einige Abgeordnete gegeben, die eigentlich bei 14 Jahren bleiben möchten. Ich weiss nicht, ob 16 Jahre der allgemeine Wunsch des Landtages ist oder ob das einer Mehrheit entspricht. Für mich steht 16 Jahre etwas schräg im Raum in rechtlicher Hinsicht. Die Regierung hat das ausgeführt. Mit 18 Jahren ist man volljährig. Rechtlich gesehen wird man mit 14 Jahren für urteilsfähig angesehen. Strafrechtsfähig ist man auch mit 14 Jahren. Die Regierung führt als Gegenargument aus, mit 16 Jahren gibt man die erste Steuererklärung ab, aber das ist für mich jetzt nicht so ein zugkräftiges Argument. Für mich ist es schon irgendwo fraglich. Wenn mit 14 Jahren die Urteilsfähigkeit angenommen wird und man mit 14 Jahren auch strafrechtsfähig ist, dann sollte man mit 14 Jahren eigentlich auch religionsmündig sein. Das ist meine Ansicht. Ich habe mir das nochmals überlegt. Ich denke, das ist auch ein Symbol an die Jugendlichen, eine Anerkennung, dass diese mit 14 Jahren doch selber entscheiden können, welche Religion für sie wichtig ist. Das Gegenargument mit Sekten usw., das zieht für mich irgendwo nicht. Also wenn da ein Problem besteht, dann glaube ich, besteht das unabhängig davon, ob wir das jetzt mit 14 oder mit 16 Jahren hier festsetzen. Aber für mich ist es auch ein Signal an die Jugendlichen, dass sie selber ab dem 14. Jahr entscheiden können sollen. Und ich stelle in diesem Sinne Antrag, dass in Abs. 1 die Religionsmündigkeit mit dem 14. Lebensjahr festgesetzt wird. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Pepo Frick
Ich unterstütze diesen Antrag des Abg. Christian Batliner. In aller Kürze: Wie gesagt wurde, ist die Urteilsfähigkeit gemäss PGR mit 14 Jahren gegeben. Das eigene Tun eines 14-Jährigen hat also Konsequenzen. Und das wurde auch gesagt: Für mich ist die Festlegung auf das 14. Lebensjahr auch ein symbolisches Zeichen, dass man den Jugendlichen eine gewisse Entscheidungsfähigkeit zuspricht und dass man ihre Entscheidungen auch ernst nimmt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Es freut mich, dass diese Diskussion jetzt noch einmal aufkommt. Ich habe das auch so wahrgenommen, dass 16 dem Wunsch Einzelner entspricht. Ich weiss es nicht, ob es mehrheitsfähig ist und ich danke auch den Argumenten meiner beiden Vorredner. Ich würde mich auch für 14 Jahre einsetzen. Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich war eine derjenigen, die sich letztes Mal für die 14 Jahre stark gemacht hat. Aus Sicht der Kirche gilt man mit dem Alter der Firmung als religionsmässig reif oder fit. Ausserdem wissen wir ja auch alle, dass Frauen ab 14 Jahren auch heirats- und schwangerschaftsmündig sind. Das ist ein weiterer Grund, warum ich mich für 14 ausspreche.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Es wurde bei der letzten Diskussion vor allem der Schutz vor unerwünschten Einflüssen hervorgehoben, um das Alter auf 16 Jahre hinaufzusetzen. Ich kann dieses Argument verstehen. Wenn tatsächlich ein Schutz gegeben wäre durch die Heraufsetzung des Alters, dann würde ich das befürworten. Ich glaube aber nicht, dass dieser Schutz mit dieser Heraufsetzung des Alters wirklich gegeben ist. Und auch ich bin der Meinung, dass auch aus Sicht der Kirche mit der Firmung, welche ja eine gewisse Mündigkeit den Firmlingen bescheinigt, das Alter von 14 richtig ist. Vor allem kann ich das Argument der Regierung nicht nachvollziehen, welche das Alter in Verbindung bringt mit dem Ausfüllen der ersten Steuererklärung. Da sehe ich nun überhaupt keinen Zusammenhang. Deshalb würde ich für das Alter von 14 Jahren plädieren.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich war bereits in der 1. Lesung nicht für die 16 Jahre und werde den Antrag des Abg. Christian Batliner unterstützen.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich werde den Antrag nicht unterstützen. Ich finde 16 Jahre nach wie vor sinnvoll. Mit 14 hat man noch nicht das Pflichtschulalter beendet. Ich erinnere mich auch an die Vernehmlassungsreaktionen, wo die Kirche selbst das 16. Jahr wünscht. Deswegen verstehe ich die Argumente meiner Kolleginnen Biedermann und Amann-Marxer überhaupt nicht, die sagen, dass aus Sicht der Kirche ein Jugendlicher mit 14 mündig sei. Ich plädiere sehr dafür, die Regierungsvorlage per heute, nämlich, dass «religionsmündig ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat», zu unterstützen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Guten Morgen, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich werde ebenfalls den Regierungsvorschlag unterstützen. Die Leute bzw. die Jugendlichen sind einfach zwei Jahre älter. Sie sind nicht 14, sie sind 16. Zwei Jahre in diesem Alter, das ist ein sehr grosser Zeitraum. Und entsprechend erhoffe ich mir auch, dass die Leute gewisse Erfahrungen gemacht haben und entsprechend eher diese Religionsmündigkeitsvoraussetzungen erfüllen. Deshalb unterstütze ich den Vorschlag der Regierung. Ich denke mir, es ist eine Chance für diese Jugendlichen, weil sie eben zwei Jahre älter sind. Das ist für mich der zentrale Punkt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Die Regierung hat offensichtlich nur eine quantitative Wertung vorgenommen aufgrund der 1. Lesung, weil sich einfach mehr Abgeordnete pro 16 Jahre ausgesprochen haben. Das ist immer ziemlich gefährlich. Wir haben das auch intensiv in der Regierung diskutiert und wir haben dort die Erkenntnis gewonnen, dass offensichtlich diese 16 Jahre gewünscht sind. Deshalb haben wir uns auch nicht lange an einer grossen Diskussion um diese 14 oder 16 Jahre bemüht. Es ist richtig, wir haben dann noch vielleicht eher krampfhaft nach einem Argument gesucht, warum 16 ja doch noch irgendwo eine Berechtigung haben könnte. Es ist uns vielleicht ein schlechtes Argument eingefallen, aber ein anderes ist uns nicht eingefallen. Aufgrund der Rechtssystematik wäre 14 die richtige Lösung. Das haben wir anlässlich der 1. Lesung ja auch so vorgeschlagen und deshalb wollten wir diese politische Konzession an den Landtag hier machen. Das kann ich einfach so begründen. Eine andere Begründung fällt mir auch heute noch nicht ein.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Gibt es dazu weitere Wortmeldungen?Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Nur noch kurz: Ich habe in den Unterlagen aus der 1. Lesung noch einmal gesucht und gefunden. Es steht hier auch, dass, wie die Landtagsvizepräsidentin erwähnt hat, die katholische Kirche angeregt hat, das Mündigkeitsalter auf 16 festzusetzen. Ebenfalls hat die Schweiz das Religionsmündigkeitsalter mit 16 Jahren und das ist doch ein gewichtiges Argument dazu, also wenn die Schweiz auch 16 festlegt. Ich habe in meinem Votum bei der 1. Lesung auch ausgeführt, dass die Jugendlichen zwischen 14 und 16 in einem sehr labilen Alter sind und dass nach meiner Meinung das Alter auch sehr sensibel ist für Sekten und andere Religionsgemeinschaften, diese Jugendlichen eben entsprechend zu beeinflussen.
Noch zur Abg. Gisela Biedermann: Sie haben in der 1. Lesung ausgeführt, dass die Katholiken mit 14 religionsmündig seien, weil sie dann auch die Sakramente empfangen haben, wie die Firmung zum Beispiel. Mir hat ein studierter Theologe gesagt, dass das nicht wirklich stimmt, sondern das sei nicht die wahre Religionsmündigkeit, wenn sie das Sakrament der Firmung empfangen haben. Ich kann das juristisch, theologisch nicht genau wiederholen, aber das muss offenbar auch nicht ganz so klar sein. Also ich bin der festen Überzeugung, wie anlässlich der 1. Lesung argumentiert, dass die Religionsmündigkeit ab dem 16. Lebensjahr festgelegt werden soll. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe einfach nur die Kenntnis, dass die Kirche das Sakrament der Firmung erteilt, um die jungen Menschen als religionsmündig dann in das Erwachsenenalter zu entlassen. Dass das Alter sehr unterschiedlich festgesetzt ist, in dem die Firmung erteilt wird, das hatte ich letztes Mal bei der 1. Lesung auch gesagt. In Liechtenstein wird es im letzten Primarschuljahr gemacht, auch in dem Gedanken, dass alle Primarschüler damit erfasst werden. In Deutschland und auch in Österreich weiss ich, dass es unterschiedlich gehandhabt wird, je nach Bistum und mitunter auch innerhalb der Pfarreien unterschiedlich, und man bemüht sich, das Firmalter hinaufzusetzen. Das ist unbestritten. Ich weiss von vielen Orten, wo die Jugendlichen dann extra angeschrieben und gefragt werden, ob sie an der Firmung teilnehmen wollen mit etwa 16. Und vielerorts wird sie sogar erst mit 17 angesetzt. Also das ist sehr unterschiedlich. Aus welchen Überlegungen heraus ist auch unterschiedlich, aber mehrheitlich will man, dass die Jugendlichen unabhängig vom Elternhaus selbst entscheiden, ob sie gefirmt werden wollen. Aber da ist nicht ein bestimmtes Lebensalter festgelegt. Es wird nur sehr unterschiedlich gehandhabt. Es gibt sicher auch Gegenden, wo man bevorzugt, das erst später anzusetzen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich erinnere einfach daran, dass es hier nicht nur um die katholische Kirche geht, sondern um die Religionsmündigkeit ganz allgemein.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Eine mögliche Erklärung, dass es in der Schweiz auf 16 Jahren ist, könnte die Tatsache sein, dass es sehr viele Reformierte gibt und deren Konfirmationsalter ist - soviel ich weiss - bei 16 Jahren. Das würde dann eine gewisse Logik in sich haben. Ich denke aber, dass ein Religionsbekenntnis, ein Glaube, eine sehr persönliche Angelegenheit ist, und man einem 14-Jährigen, wenn er das nicht will, das auch nicht aufzwingen kann. Wichtig dünkt mich vor allem, dass das Angebot und auch das Wahlpflichtfach da ist, dass das Angebot in den Schulen drin ist, auch auf der Oberstufe, den Religionsunterricht zu besuchen und das auch als Wahpflichtfach da ist. Es wird also der Kontakt nicht völlig verloren. Und wenn ein 14-Jähriger sich innerlich verschliesst, dann ist dazu nicht gesagt, dass er nicht später zurückkommen bzw. zurückfinden wird. Und in diesem Zusammenhang ist für mich besonders wichtig, dass das Angebot besteht, dass er den Kontakt nicht völlig verliert, und wenn er später darauf zurückkommen will, einen Weg zurück findet. Aber unter Zwang wird man auch einen 14-Jährigen nicht beim Religionsbekenntnis halten können. Wenn er das nicht will, dann wird er sich mit 16 davon entfernen. Ich denke, der Kontakt ist wichtig und nicht der Zwang.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort noch der Frau Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend und danach kommen wir zur Abstimmung.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Zur Kollegin, der Abg. Gisela Biedermann: Sie sagen, die Tendenz sei, die 16- bis 17-Jährigen anzuschreiben, ob sie gefirmt werden wollen, also unabhängig vom Elternhaus. Sie legen darin eigentlich sich selbst widersprechend hinein, dass ein 14-Jähriger das noch nicht unabhängig vom Elternhaus entscheiden will. Und deswegen bin ich für die 16 Jahre.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Einfach noch ganz kurz: Die Urteilsfähigkeit wird mit 14 Jahren angenommen. Gemäss Gesetz ist urteilsfähig im Sinne des Privatrechts ein jeder, der nicht wegen seines Kindesalters oder in Folge von Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunkenheit oder ähnlichen Zuständen die Fähigkeit mangelt, die Beweggründe und Folgen seines Verhaltens zu erkennen oder seiner richtigen Erkenntnis gemäss zu handeln. Und für urteilsfähige Unmündige sieht das Gesetz vor: «ohne die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vermögen diese jedoch auch ohne Mitwirkung Vorteile zu erlangen, die unentgeltlich sind und wo das Gesetz nicht eine Ausnahme vorsieht, Rechte auszuüben, die ihnen um ihrer Persönlichkeit Willen zustehen». Und nun ist die Frage: Wollen wir eine Ausnahme machen oder ist die Wahl der eigenen Religion ein Recht, das einem 14-Jährigen, wenn er das möchte, seiner Persönlichkeit Willen zusteht? Ich plädiere dafür. Als ich 14 Jahre alt war, hatte ich meine eigenen Gedanken, hatte ich meine eigene Meinung und war ich nicht labil. Ich denke auch, dass die Mehrheit und die grosse Mehrheit der Jugendlichen heute wirklich fähig sind, die eigene Religion zu wählen, wenn sie das Bedürfnis danach haben. Ich denke, das ist einfach ein völlig falsches Signal, das wir hier argumentieren mit Sekten usw. und das der Grund ist, dass wir das mit 16 Jahren festsetzen. Das ist für mich ein völlig falsches Signal an die Jugendlichen. Ich bleibe bei meinem Antrag und bitte, diesen zu unterstützen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Ja, Kollege Abg. Christian Batliner, es ist schön, Sie sind auch jünger als ich, Sie erinnern sich an Ihre eigene Jugend. Ich bin aber die Älteste hier in der Runde. Ich bin Mutter von drei erwachsenen Kindern. Ich habe einiges auch erlebt in Sachen Sektenbeeinflussung und denke da an ein spezielles Beispiel. Ich weiss, man soll nicht von einem Einzelfall ausgehen, aber ich möchte noch einmal betonen, dass Jugendliche mit 14 einfach anfälliger sind, sich beeinflussen zu lassen, dass die Eltern dann oft in einer schwierigen Situation sind. Ich plädiere nach wie vor für 16.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich denke, wir haben sehr unterschiedliche Meinungen. Die Argumentation mag für jeden stimmen. Ich persönliche werde den Antrag des Abg. Christian Batliner unterstützen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann kommen wir nach der Wortmeldung des Abg. Wendelin Lampert zu Abstimmung.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich denke mir, wir machen kein Gesetz für die stabilen Jugendlichen, sondern wir machen eher ein Gesetz für labile Personen. Und mit 14 Jahren ist man einfach noch zwei Jahre jünger als mit 16 und in diesen zwei Jahren - ich denke mir, die Abg. Doris Frommelt hat es treffend ausgeführt - ist es mitunter von Vorteil, wenn man sich noch zwei Jahre zu Gemüte führt und dann erst entscheidet. Deshalb bin ich für 16 Jahre. Wie gesagt, wir müssen das Gesetz eher für die Labilen machen. Es ist tendentiell so: Gesetze brauchen wir für schwierige Phasen. Für Schönwetterzeiten sind sie weniger gefragt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann können wir über den Antrag des Abg. Batliner abstimmen. Er beantragt, in Art. 4 Abs. 1 die Religionsmündigkeit auf das 14. Lebensjahr festzulegen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 16 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag diesem Antrag mit 16 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Gibt es weitere Wortmeldungen zu Art. 4?
Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über Art. 4 ab mit der Religionsmündigkeit ab 14 Jahren. Wer dem Art. 4 in dieser Form zustimmt, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist mit 18 Stimmen zugestimmt und wir lesen weiter.
Art. 5 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 5 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Hier habe ich einen Änderungsantrag bei Abs. 1. Der sollte wie folgt lauten: «An den Primarschulen wird im Zusammenwirken mit den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften konfessioneller Religionsunterricht erteilt».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Albert Frick
Danke. Ich unterstütze diesen Antrag explizit. Ich habe schon während der 1. Lesung dieses Anliegen vorgebracht, wurde auch von anderen Abgeordneten vorgebracht. Dem wurde auch entgegengehalten in der Diskussion, dass sich das Schulamt die vorliegende Fassung sehr wohl überlegt habe. Ich habe mich in der Zwischenzeit kundig gemacht. Es gibt eine Stellungnahme des Schulamtes, die sehr wohl die Beschränkung auf die Primarschulstufe begrüssen würde. Es heisst hier unter anderem: «Der Vorschlag der Landtagsabgeordneten, den konfessionellen Religionsunterricht auf die Primarschulstufe zu beschränken, kann als eine konsequente Folge einer Entflechtung von Kirche und Staat angesehen werden». Weiters wird dann der konfessionelle Religionsunterricht auf der Primarschulstufe explizit begrüsst, weil dort grundlegende Inhalte des Glaubens - wie die Hinführung zum Buss-, Eucharistie- und Firmsakrament - auf dem Lehrplan stehen.
Was die Sekundarstufe I betrifft, so wird dort das Fach «Religion und Kultur» angeboten. Das wird so begründet, dass alle Schülerinnen und Schüler ein Grundwissen über die grossen Religionen erhalten sollen, dass sie im schulischen Alltag lernen sollen, mit unterschiedlichen Religionen und Kulturen umzugehen - Stichwort «Integration». Und auch dass im Unterricht im Fach «Religion und Kultur» zirka 80% der Schülerinnen und Schüler teilnehmen.
Weiters heisst es - man höre: «Der katholische Religionsunterricht auf der Sekundarstufe I, wie er derzeit im Lande durchgeführt wird, ist entschieden katechetisch ausgerichtet. Das heisst, dass im Unterricht auch sakramentale Elemente, zum Beispiel die Beichte, beinhaltet sind. Der katholische Religionsunterricht versteht sich selbst als Kirche in der Schule».
Weiter heisst es: «Bleibt es beim bisherigen Modell, dann muss zukünftig allen anerkannten Religionsgemeinschaften zugestanden werden, auf der Sekundarstufe I einen konfessionellen Religionsunterricht anzubieten». Und weiter: «Der katholische Religionsunterricht auf der Sekundarstufe I gehört aufgrund der kleinen Gruppen zu den teuersten Unterrichtsfächern. Der organisatorische Aufwand für den katholischen Religionsunterricht ist auf der Sekundarstufe im Vergleich mit anderen Wahlpflichtfächern ungleich höher».
Ich denke, das sind gute Argumente, diesen Antrag zu unterstützen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich kann es sehr kurz machen: Ich habe mich in der 1. Lesung auch für diese Variante, wie meine Vorredner jetzt angesprochen haben und der Abg. Albert Frick sehr eindrücklich ausgeführt hat, ausgesprochen. Ich möchte das bestätigen. Ich habe solche Erlebnisse gemacht, dass Sakramente im Klassenzimmer abgenommen werden. Und das, meine Damen und Herren, das kann es nicht sein. Dass in einem Klassenzimmer, in einem öffentlichen Gebäude, in einer Schule, Beichte abgenommen wird, ich glaube, das ist nicht die Intention dieser Regelung. Wir haben sehr gute Erfahrungen auf der weiterführenden Stufe mit dem Fach «Religion und Kultur», das ist sehr beliebt. Es bietet einen tiefen Einblick in alle Religionen, und es ist konfessionslos. Ich unterstütze diesen Antrag explizit, den konfessionellen Unterricht auf die Primarschulstufe zu beschränken. Danke.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Den Ausführungen meiner Vorredner kann ich mich überhaupt nicht anschliessen. Ich bin für die Herabsetzung des Religionsmündigkeitsalters auf 14 Jahre. Ich bin aber nicht dafür, dass der Zugang zur Konfession abgeklemmt wird. Wie die Regierung auch auf Seite 18 ausführt, ist die religiöse Bildung mit dem Beenden der Primaschule nicht abgeschlossen. Ich denke, dass religiöse Bildung bzw. der Zugang zu einer Konfession - und ich sage jetzt zu einer Konfession, denn ich halte alle für wertvoll in ihrem Inhalt -, dass der Zugang gerade für Jugendliche wichtig ist. Er darf nicht abgeschnitten werden.
Das Fach «Religion und Kultur» ist an und für sich wichtig, es ist aber ein Fach der Informationen, es vermittelt Informationen über andere, über einzelne Religionsgemeinschaften. Das Wissen über die Religionsgemeinschaften ist nicht gleich emotionaler Zugang zu einer Konfession. Religiöse Bildung, die über das Primarschulalter hinausgeht, erachte ich als enorm wichtig in Bezug auf die spätere persönliche Entwicklung. Es ist ja so, dass in einer Zugehörigkeit zu einer Religion auch für viele Menschen ein grosser Halt im Leben geboten werden kann. Und wenn dieser Zugang abgeschnitten wird in einem Alter, wo er vielleicht wichtig wäre, dann ist die Möglichkeit darauf zurückzukommen zu einem späteren Zeitpunkt im Leben viel schwieriger. Spirituelles Leben erachte ich für das Individuum als wertvoll und als wichtig. Ich möchte keinesfalls verhindern, dass auch im Jugendalter dieser Zugang da ist. Ich möchte die Möglichkeit bieten, dass auch innerhalb der Schulen konfessioneller Religionsunterricht stattfinden kann.
Das aufzuhängen an einem Einzelbeispiel von Beichtgesprächen in der Schule, sofern das stattgefunden hat - ich weiss es nicht -, das wäre sicher ein Einzelfall und daran kann man doch nicht aufhängen, dass konfessioneller Unterricht im Jugendalter nicht stattfinden soll innerhalb der Schulen. Ich gehe auch davon aus, wenn solches stattgefunden hat, dass ein Beichtgespräch immerhin ein Gespräch ist, das von beiden Seiten erwünscht ist und das sicher nicht unter Zwang erfolgt ist, wenn das denn so wäre, dass ein Beichtgespräch innerhalb der Schule erwünscht war, dann würde ich dem auch nichts entgegensetzen wollen. Auf jeden Fall setze ich mich dafür ein, dass konfessioneller Religionsunterricht auf der Oberstufe innerhalb der Schulen erteilt werden kann.Abg. Peter Hilti
Danke, Herr Präsident. Erstens verwehre ich mich, dass man hier katholische Reifeprozesse abklemmen will oder irgendwas. Es geht einzig und allein darum, dass wir auf der Primarschulstufe nach wie vor konfessionellen Unterricht wünschen und nachher öffnen. Nehmen wir die Zahlen von heute: Das Schulamt schreibt 80%. Ich kann Ihnen Zahlen von unserer Schule - vielleicht sind wir speziell, das weiss ich nicht, womit das zu tun hat - das sind 95% der Jugendlichen, die von sich aus sagen in ihren Worten «wir klemmen uns ab». Ich würde das niemals als «abklemmen» bezeichnen, aber da denken angeblich die Leute ein bisschen anders. Und Sie können mir glauben, ich habe das nicht erfunden mit dieser Beichte. Das war auch nicht freiwillig, aber dieses Thema möchte ich jetzt nicht weiter behandeln. Das müsste man mit den entsprechenden Leuten besprechen. Ich verwehre mich aber gegen den Ausdruck, dass wir mit diesem Antrag irgendetwas abklemmen möchten. Das ist sicherlich nicht der Fall. Danke.Abg. Albert Frick
Danke. Ich gehe mit der Abg. Marlies Amann-Marxer insofern einig, dass die religiöse Bildung nicht abgeschlossen sein muss am Ende der Primarschulstufe. Nur denke ich, es ist dann nicht mehr Aufgabe der Schule, sondern es gibt ja auch eine kirchliche Jugendarbeit der Ortskirchen. Ich denke, das wäre eine sehr vornehme Aufgabe dieser Ortskirchen, hier tätig zu sein. Und das würde wahrscheinlich dann auch den Zusammenhalt in der Religionsgemeinschaft eher stärken, als wenn das in der Schule sozusagen auf eine Art und Weise verordnet wird. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich kann die Argumentation der Abg. Marlies Amann-Marxer verstehen und nachvollziehen. Für mich stellt sich aber eine ganz andere Frage. Soweit ich weiss, ist ab der Sekundarstufe, wenn die Wahlfreiheit besteht zwischen dem konfessionellen Religionsunterricht und dem Fach «Religion und Kultur», dann ist es so, dass die Schüler dann nur eines dieser beiden Fächer geniessen können. Und da muss ich schon sagen, mir persönlich ist es ganz wichtig, dass gerade die heranwachsenden Jugendlichen nicht nur in ihrer eigenen Konfession unterrichtet werden, sondern wie es in diesem hervorragend aufgestellten Fach «Religion und Kultur» vorgesehen ist, auch andere Religionen kennen zu lernen, auch von einer Lehrkraft über die verschiedenen religiösen Richtungen auf unserer Welt informiert zu werden und sich eben genau in der Schulklasse gemeinsam mit angehörigen Schülern von verschiedenen Konfessionen über die jeweiligen Konfessionen zu orientieren. Das heisst, der gemeinsame Unterricht über die unterschiedlichen Religionsformen auf unserer Welt ist ein ganz wertvolles Instrument, vor allem im Hinblick auf Toleranz, die gerade da gelebt oder nahegebracht wird, wie man sie leben kann.
Ich war im November mehrmals privat in Berlin und habe zufällig im «Deutschland Rundfunk» eine Sendung gehört, wo sich gerade deutsche Bildungsexperten aus dem Schulsystem genau darüber unterhalten und es begrüsst haben, wenn der Unterricht gemeinsam so erteilt werden kann. Es gab sehr viele Argumente dazu und es war eigentlich genau das, was wir hier in unserem Gesetz vornehmen und insbesondere mein Wunsch eben, die Möglichkeit, gemeinsam innerhalb einer Klasse sich über verschiedene Religionen auszutauschen, und dass im Hinblick auf Toleranz und Objektivität anderen Glaubensrichtungen gegenüber geschult wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich möchte dann langsam zur Abstimmung kommen.Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Das Fach «Religion und Kultur», welches Wissen vermittelt über andere Religionsgemeinschaften und über andere Wertehaltungen erachte ich als enorm wichtig. Ich habe mich anlässlich der 1. Lesung auch dafür ausgesprochen, dass ich mir wünschen würde, dass alle Schüler das besuchen und zusätzlich ein konfessioneller Unterricht angeboten wird. Ich habe das aber nicht beantragt, denn ich will den Wagen auch nicht überladen. Wenn auf der Oberstufe der konfessionelle Religionsunterricht der katholischen Kirche eher spärlich besucht wird, dann heisst das ja nicht, dass die Schüler dieses Angebot nicht haben wollen. Es hat vielleicht eher mit dem Zustand der Kirche innerhalb dieses Landes zu tun oder auch mit dem Verhältnis, das die Öffentlichkeit und die Kirche seit einiger Zeit haben. Das heisst aber nicht, dass das so bleiben wird, dass sich das nicht ändern könnte.
Zum Abg. Peter Hilti: Vielleicht habe ich dem Wort «abklemmen» den Fokus ein bisschen falsch gelegt. Was ich möchte, ist, der Zugang ist das Angebot auch auf der Oberstufe für konfessionellen Religionsunterricht. Und wenn das Angebot und der Zugang nicht mehr da sind, dann ist das für mich dasselbe, als ob ein Abschneiden von konfessionellem Unterricht stattfindet. Im Übrigen war es zumindest in meiner Schulzeit so, dass innerhalb vom konfessionellen Unterricht auf der Oberstufe durchaus die zentralen Werte der anderen Religionsgemeinschaften aufgezeigt wurden. Das, was das Fach «Religion und Kultur» vermittelt, nämlich das Wissen über andere Religionsgemeinschaften, das wird ja auch innerhalb vom konfessionellen Unterricht - oder wurde zumindest früher - vermittelt. Und das ist auch enorm wichtig. Denn ohne Auseinandersetzung mit anderen Religionen, mit anderen Inhalten, kann man sich ja nicht zur eigenen Religion mit Überzeugung bekennen. Auch in meinem Bekanntenkreis, Frau Abg. Biedermann, befinden sich Moslems und Hindus. Und diese Gegenüberstellungen von einzelnen Bekenntnissen finden durchaus statt. Das wird auch im Erwachsenenleben später stattfinden, wenn in der Schule «Religion und Kultur» als Fach und zusätzlich konfessioneller Unterricht vermittelt wird. Ich denke einfach, es ist wichtig, dass die Menschen nicht im Kinderglauben verhaftet bleiben, sondern auch im religiösen und spirituellen Gebiet eine Entwicklung durchmachen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Wie gesagt, möchte ich dann zur Abstimmung kommen.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Das war mein Anliegen. Befinden wir uns in der 1. Lesung oder ist es ist so, dass sich gewisse Damen und Herren jetzt noch in der letzten Sitzung gerne reden hören und nicht mehr aufhören? Also, wenn wir so weiter machen, dann sind wir wirklich am Heiligen Abend noch hier. Und dazu habe ich wirklich keine Lust.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Gisela Biedermann
Danke. Das wird meine letzte Wortmeldung zu diesem Artikel sein. Ich möchte nur noch einmal betonen: Mir geht oder ging es nicht darum, die konfessionelle Unterweisung an unseren Sekundarschulen zu unterbinden, sondern darum, dass eben de facto laut Schulgesetz nur ein Unterrichtsfach besucht werden kann. Und da halte ich es für sehr wertvoll, wenn diese unterschiedlichen religionsangehörigen Kinder, die gemeinsam unterrichtet werden, über diese verschiedenen Informationen verfügen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann kommen wir zum Antrag des Abg. Pepo Frick. Er beantragt in Art. 5 Abs. 1 folgende Formulierung: «An den Primarschulen wird im Zusammenwirken mit den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften konfessioneller Religionsunterricht erteilt».
Wer diesem Antrag zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden stattgegeben.
Wir kommen somit zur Abstimmung über Art. 5 in der nun neuen Fassung: Wer Art. 5 zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Zustimmung des Landtags mit 21 Stimmen bei 22 Anwesenden.
Wir lesen weiter. Art. 6 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 6 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt und lesen weiter.Art. 7 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 7 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 8 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 21 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 9 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 9 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 10 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 10 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 11 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 11 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 19 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 12 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 12 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 13 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 13 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 14 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 14 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 19 Anwesenden, also einhellig, zugestimmt. Wir lesen weiter.Art. 15 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 15 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich stelle mir hier in Abs. 1 die Frage, ob es den letzten Zusatz in der Klammer (berechnet auf der Grundlage eines Gemeindesteuerzuschlags von 200%) benötigt. Ich weiss, es war schon in der 1. Lesung drin. Ich glaube, das Thema wurde nicht aufgeworfen, aber ich glaube, 200% haben heute nur zwei Gemeinden. Und eigentlich müssten wir doch vom effektiven Steueraufkommen ausgehen. Und da möchte ich den Regierungschef fragen, ob man das nicht weglassen könnte, ob das sinnvoller wäre. Weil so gibt das irgendwo eine Berechnung und das macht mir nicht wirklich einen Sinn. Ich stelle die Frage in den Raum, ob man das nicht einfach streichen könnte, so dass man vom effektiven Steueraufkommen ausgeht. Ich möchte hier noch Auskünfte haben. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Da haben Sie Recht. Die Gemeindesteuerzuschläge variieren zwischen 150 und 200%.Abg. Günther Kranz
Danke, Herr Präsident. Mir geht es um den Anteil von den 2,6%. Wir hatten ja das letzte Mal bei der 1. Lesung in Art. 5 die Deckelung aufgehoben. Wenn die Vermögens- und Erwerbssteuererträge wieder höher fliessen, dann können auch die Religionsgemeinschaften daran teilnehmen. Bevor ich den Antrag stelle, möchte ich den Regierungschef nochmal fragen: Warum diese 2,6%? In den Gemeinden wurde immer jetzt während den ganzen Abkommensinterpretationen und -auslegungen vorgerechnet mit diesen 2%. Also die Gemeinderäte des Landes sind orientiert, dass es um 2% geht. Und von 2 auf 2,6% ist doch immerhin eine Erhöhung von 30%. Danke.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Für mich stellt sich die Frage, wenn ich die Erklärungen auf Seite 25 lese, ob hier nicht die Gemeinden jetzt quasi doppelt zur Kasse gebeten werden. Einerseits wird das, was wir im Steuergesetz später im heutigen Landtag diskutieren werden, nämlich die Steuer nach dem Aufwand, künftig den Gemeinden nicht mehr zukommen. Gleichzeitig wird aber im Vergleich zur 1. Lesung dieser 2-prozentige Steuersatz auf 2,6% erhöht. Die Gemeinden beteiligen sich zu zwei Dritteln daran, haben aber nicht mehr die Einnahmen aus der Steuer nach dem Aufwand. Und wenn ich hier nachrechne, dann denke ich, dass es die Gemeinden künftig doppelt oder dreifach hart treffen wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte die Voten des Abg. Günther Kranz und der Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend unterstützen. Von diesem Satz 2,6% war nie die Rede. Es waren stets die 2% kommuniziert worden. Es gab auch meines Wissens keine Rücksprache mit den Gemeinden. Was diskutiert und was debattiert wurde, ist die Deckelung. Die Deckelung wurde dementsprechend auch aufgelöst, aber nicht, dass man an diesem Satz schraubt. Ich warte jetzt auch einmal die Ausführungen des Herrn Regierungschefs ab, ansonsten wird sicherlich der Abg. Günther Kranz einen Antrag auf 2% stellen. Und dann würde ich diesen auch unterstützen.Abg. Pepo Frick
Vielen Dank. In der 1. Lesung wurde auch kontrovers diskutiert, ob diese Deckelung aufgehoben werden soll. Ich erinnere mich an die klaren Voten vom Abg. Christian Batliner und der Abg. Diana Hilti. Deswegen möchte ich über diese Frage eine Abstimmung und beantrage am Schluss zu schreiben, wie ist es in der ersten Vorlage geschrieben wurde «höchstens jedoch vier Millionen», dass über diese Position abgestimmt wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Vielleicht beginne ich beim letzten Votum des Abg. Pepo Frick. Nach der Deckelung, ich glaube, da haben wir nicht nur quantitativ, sondern qualitativ die Voten des Landtages aufgenommen, der sich eindeutig gegen eine Deckelung ausgesprochen hat. Ich glaube, Sie müssten einen Antrag stellen und diese Deckelung wieder hineinnehmen. So haben wir das verstanden.
Dann zur Berechnungsgrundlage: Diese war unbestritten. Wir brauchen eine einheitliche Berechnungsgrundlage auch mit den Gemeinden, so wie wir das beim Finanzausgleich auch machen. Wir rechnen dort auch mit 200%. Ansonsten würde sich das ja jedes Jahr verändern und wir müssten jedes Jahr wieder diese 2% anpassen, weil sich diese 2% auf eine einheitliche Berechnungsgrundlage legen. Das würde ja überhaupt keinen Sinn machen, wenn Gemeinden jedes Jahr spielen - ich sage es jetzt positiv - damit spielen könnten und die Berechnungsgrundlage verändern könnten. Deshalb brauchen wir eine einheitliche Berechnungsgrundlage auf der Basis 200%. Das wird dann heruntergerechnet auf den einzelnen Steuerpflichtigen und damit ist auch jeder Gläubige gleich viel wert in jeder Gemeinde. Ich glaube, um das geht es ja am Ende des Tages dann auch.
Dann zu den 2,6% - das ist einfach darin zu begründen: Sie haben Recht. In der ursprünglichen Vorlage Art. 15 bei der 1. Lesung war nach dem Klammerausdruck noch «sowie aus der Steuer nach dem Aufwand». Und wir haben das koordiniert mit unserer Vorlage, die wir, glaube ich, unter Traktandum 32 dann behandeln werden. Wir wollen dort eine Verschiebung der Steuer nach dem Aufwand vornehmen, dass wir die mit den Gemeinden nicht mehr teilen müssen im Rahmen Finanzzuweisungen. Aufgrund der Ergebnisse, die wir zur Kenntnis genommen haben, von den Rechnungsabschlüssen und den Budgets der Gemeinden für das nächste Jahr klafft dort eine grosse Lücke von CHF 200 Mio. minus auf unserer Seite und doch bei vielen, vielen, vielen noch ein sehr positives Ergebnis. Und deshalb haben wir diese Finanzierungsverschiebung vorgenommen und deshalb haben wir auf dieser Basis, die dann geschmälert ist, natürlich den Prozentsatz erhöht und der korrespondiert dann mit dieser Grundlage, so dass wieder den Gemeinden - so habe ich den Landtag das letzte Mal verstanden -, so dass den Religionsgemeinschaften ein entsprechendes Auskommen ungefähr von CHF 3,6 Mio. zukommen wird. Das ist eine reine Berechnung. Wenn Sie aber heute schon sagen und jetzt schon wissen, dass Sie dieser Verschiebung der Steuer vom Aufwand in Traktandum 32 dann nicht zustimmen werden, dann muss man das wieder hineinnehmen und dann kann man wieder heruntergehen auf 2%.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Weitere Wortmeldungen?Abg. Günther Kranz
Wir nehmen an der Pauschalsteuer ohnehin nicht teil und ich habe jetzt einfach ein Glaubwürdigkeitsproblem, weil wir das draussen so kommuniziert haben mit diesen 2%. Und natürlich sitze ich jetzt auch hier, verstehe Ihre Argumentation, aber möchte doch trotz all Ihren Ausführungen den Antrag stellen, dass wir den Anteil auf 2% im Steueraufkommen hier im Art. 15 festlegen. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Wir haben ja das letzte Mal in der 1. Lesung eine Berechnung gemacht. Wir haben CHF 167 Mio. an Aufkommen. Wir planen heute oder morgen noch über das Steuergesetz zu diskutieren. Da ist vorgesehen, dass die natürlichen Personen einen Landesanteil von CHF 7 Mio. an Steuern bringen. Das würde heissen, mit diesen 200% sind das dann CHF 21 Mio. Das würde heissen, die CHF 167 Mio. plus die CHF 21 Mio. geben nahezu CHF 200 Mio. Einkommen, die hier als Ansatz zugrunde liegen, mal 2% wären dann eigentlich schon am Ende dieses Jahres dann schon CHF 4 Mio. Also darum würde ich mich dann eigentlich wundern. In der letzten Sitzung haben Sie dieser Rechnung zugestimmt und darum verwundere ich mich auch, dass hier dieser Ansatz erhöht wird und würde da dem Vorschlag des Abg. Günther Kranz folgen. Danke.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen. Ich kann das - ehrlich gesagt - nicht ganz nachvollziehen. Vielleicht habe ich einfach einen Knopf, aber wenn ich Art. 15 Abs. 1 lese, dann heisst es einfach: «...gesamthaft einen Anteil von 2,6% am Steueraufkommen von Land und Gemeinden aus der Vermögens- und Erwerbssteuer». Und das ist ja ein klarer Ansatz. Und nachher mit der Klammer wird das dann berechnet von gesamthaft 200%. Das macht mir einfach keinen Sinn. Ich glaube, wenn man das streicht, hat man einfach einen klaren Betrag 2,6% und man muss das nicht auf die einzelne Person herunterbrechen. Die Frage ist nachher, wie das unter den Gemeinden aufgeteilt wird. Und wenn man das streicht, dann haben wir einfach die 2,6%, oder wenn man dem Antrag des Abg. Kranz folgt 2%, aber dann müsste man Abs. 2 entsprechend anpassen. Dann würde das so lauten: «Der Anteil nach Abs. 1 wird zu einem Drittel von Land und zu zwei Dritteln von den Gemeinden finanziert, wobei sich die Verteilung des Anteils auf die einzelnen Gemeinden nach deren Anteil am Steueraufkommen berechnet».
Und ich denke, dann wäre es klar. Dann gehen wir von den effektiven Beträgen aus und müssen da nicht eine fiktive Berechnung machen, wie alle Gemeinden einen Steuerzuschlag von 200% hätten. Ich sehe wirklich nicht, was da dagegen spricht, wenn man diese Klammer streicht und Abs. 2 müsste dann angepasst werden. Wenn da keine konkreten oder stichhaltigen Gegenargumente kommen, stelle ich da entsprechend Antrag. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte auch nochmals die Zahlen kurz erläutern. Wenn man von der Vermögens- und Erwerbssteuer von Land und Gemeinden im 2011 ausgeht, macht das eine Summe von CHF 162,2 Mio. aus. Bei 2% bedeutet das CHF 3,2 Mio. und bei einer Erhöhung auf 2,6% wären das bereits CHF 4,2 Mio. Da hätten die Gemeinden zwei Drittel dieser jährlichen Mehrkosten zu tragen. Und dies einfach in das Gesetz hineinzunehmen, ohne mit den Gemeinden und Gemeinderäten Rücksprache zu halten, finde ich nicht fair und nicht korrekt. Und deshalb unterstütze ich den Antrag des Abg. Günther Kranz.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Herr Regierungschef, haben Sie rein zufällig Zahlenmaterial, was diese Steuer nach dem Aufwand angeht, von welcher Grössenordnung sprechen wir? Wenn ich an die Gemeindeinteressen denke, dann ist mein Verständnis, dass künftig im Rahmen der Finanzzuweisungen dieser Anteil an den Steuern nach dem Aufwand nicht mehr an die Gemeinden geht. Das heisst, sie haben weniger Steuermittel zur Verfügung, müssen aber einen höheren Prozentsatz aus dem, was ihnen zur Verfügung ist, berappen und sind dadurch mehr als nur durch diese 0,6 Mehrprozent belastet.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich beginne bei der Argumentation des Klammerausdrucks. Ich wehre mich nicht dagegen, wenn Sie hier eine andere Berechnungsgrundlage wollen. Ich möchte damit nur sagen, dass die Planungssicherheit für die Religionsgemeinschaften einfach nicht mehr dieselbe ist. Aber Ihre Argumentation ist kongruent mit der, die Sie das letzte Mal geführt haben bei der Streichung der Deckelung. Sie sagen, die Religionsgemeinschaften sollen mitpartizipieren. Wenn es gut geht, geht es halt rauf und wenn es weniger gut geht, geht es halt runter. Und so werden ja auch die Gemeindehaushalte dann geführt: 150%, 170, 200%. Also von dem her kann ich Ihrer Argumentation eigentlich nichts entgegenhalten, sondern unser Argument war dasjenige der Planungssicherheit. Und das war ja das letzte Mal auch ein Argument in diesem Hohen Landtag. Haben die entsprechenden Religionsgemeinschaften noch genügend Geld? Und deshalb wollten wir diese Planungssicherheit drin haben. Aber ich verstehe Ihre Argumentation eben auch.
Dann noch einmal zu den Prozentzahlen: Was man nicht vergessen darf bei dieser Hochrechnung und das haben wir vielleicht das letzte Mal auch zu wenig spezifiziert: Wir gehen bei der Vermögens- und Erwerbssteuer immer davon aus, dass alle 100% einer Religionsgemeinschaft zugehören bei der Vermögens- und Erwerbssteuer von diesen Zahlen, die der Abg. Manfred Batliner erwähnt hat. Aber es gibt ungefähr 15% Leute in unserem Land, die keiner Religionsgemeinschaft zugehören. Und das müssen wir eigentlich in die Berechnung dann schon einkalkulieren, weil die werden sicherlich bei keiner Religionsgemeinschaft ein Kreuzchen setzen. Und deshalb waren die 2% von Anfang an nicht ganz richtig berechnet und deshalb muss es eine gewisse Erhöhung geben. Streichen Sie die Steuer nach dem Aufwand hier heraus, dann sind wir der Ansicht, dass es 2,6% sind. Nehmen wir die wieder rein, müssten es hin wie her 2,5% sein, um auf diese Ein-Drittel-Kürzung vom heutigen Bestand der Leistungen zu kommen.
Und Frau Landtagsvizepräsidentin, Sie haben mich gefragt, wie hoch das ist: Es war in den vergangenen Jahren nicht so hoch, CHF 2 bis 3 Mio. aus der Pauschalbesteuerung, aber es nimmt zu, weil eben die Steuerverwaltung sehr aktiv ist in der Anwerbung von entsprechenden Personen, die sich hier vermögend niederlassen. Wir sind der Ansicht, dass diese Leistung, die wir hier erbringen, von uns honoriert wird und nicht noch geteilt werden muss mit den Gemeinden. Das ist unser Ansatz im Steuergesetz. Das ist eine politische Frage. Und ich sage es auch ganz offen: Es ist eine rein fiskalische Begründung, die wir hier liefern. Wir sehen nicht ein, wenn wir darben, dass es anderen - ich sage jetzt nicht - wahnsinnig gut geht, aber dass es denen noch doch deutlich besser geht in den Gemeinden draussen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank, Herr Regierungschef, für Ihre Ausführungen.Abg. Pepo Frick
Ich glaube, das ist nicht so angekommen, aber ich stelle tatsächlich den sogenannten Deckelungsantrag. Das würde dann am Schluss von Abs. 1 heissen wie es in der letzten Vorlage geschrieben wurde: «Höchstens jedoch CHF 4 Mio.».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, kommen wir zu den Anträgen. Wir haben einen Antrag........Abg. Christian Batliner
Einfach zur Sicherstellung: Ich stelle entsprechend Antrag, wie ich das ausgeführt habe.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ja, ich habe es so notiert. Besten Dank.
Dann kommen wir zu den Anträgen. Es liegen drei Anträge vor. Der eine Antrag des Abg. Pepo Frick betreffend Abs. 1 «Höchstens jedoch CHF 4 Mio.».
Dann der Antrag des Abg. Günther Kranz, dass der Anteil von 2,6% auf 2% reduziert wird.
Und der Antrag des Abg. Christian Batliner, den in Klammer gesetzten Sentenz des Satzes zu streichen.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, die Streichung der Klammer, aber wenn die Klammer gestrichen wird, muss Abs. 2 entsprechend angepasst werden. Also würde der Schluss heissen: «Wobei sich die Verteilung des Anteils auf die einzelnen Gemeinden nach deren Anteil am Steueraufkommen berechnet».
Vielleicht kann sich der Regierungschef hierzu noch äussern, ob das für ihn so standhält. Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich würde dann doch gerne in Abs. 2 an dieser Formulierung festhalten, weil wir ja dann nur diese unbeschränkt Steuerpflichtigen auch nehmen, die entsprechend ein Kreuzchen bei den Religionsgemeinschaften gemacht haben. Sonst tragen wir ja dann der individuellen Religionsfreiheit nicht Rechnung, wenn wir das en bloc wieder zuteilen. Das hat schon eine Begründung, dass wir das in Abs. 2 auf individuelle Personen herunterbrechen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Dann kommen wir zu den Anträgen: Ich lasse zuerst über den Antrag des Abg. Günther Kranz abstimmen. Er beantragt, in Abs. 1 den Anteil von 2,6% am Steueraufkommen auf 2% zu reduzieren.
Gibt es dazu Wortmeldungen?
Wenn nicht, dann stimmen wir ab. Wer diesem Antrag zustimmt, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen somit zum Antrag des Abg. Christian Batliner: Er beantragt, in Abs. 1 den in Klammer gesetzten Teil (berechnet auf der Grundlage eines Gemeindesteuerzuschlags von 200%) zu streichen. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann bleibt in Abs. 2 jetzt diese Formulierung. Dann stimmen wir jetzt ab über die Streichung dieses Klammerteils.
Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 10 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist diesem Antrag nicht stattgegeben.
Wir kommen somit zum Antrag des Abg. Pepo Frick: Er beantragt, in Abs. 1 am Schluss folgende Änderung einzufügen. Es heisst dann: «Aus der Vermögens- und Erwerbssteuer, höchstens jedoch CHF 4 Mio.».
Wer diesem Antrag stattgeben möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 5 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist diesem Antrag nicht stattgegeben. Somit ist nur der Antrag des Abg. Günther Kranz auf Reduktion auf 2% durchgekommen.
Wir stimmen nun noch über den Gesamtartikel in dieser neuen Fassung ab: Wer mit Art. 15 einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen bei 23 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 18 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir lesen weiter. Art. 16 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 16 steht zur Diskussion.
Abg. Pepo Frick
Ich möchte hier wie bereits in der 1. Lesung einen Änderungsantrag einbringen. Ich lese das der Vollständigkeit halber vor:
«Die nach Massgabe des Steuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen haben auf ihrer Steuererklärung anzugeben, ob sie für die Zuwendung des Anteils an eine bestimmte staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft» - und jetzt kommt der Einschub - «oder einen Fonds für Projekte und Aktivitäten im sozialen und humanitären Bereich» - das war der Einschub - «stimmen oder nicht; im letzteren Fall verbleibt der entsprechende Anteil im Steueraufkommen».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Gibt es Wortmeldungen zu diesem Antrag?Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich werde diesen Antrag nicht unterstützen. Bei der 1. Lesung habe ich dazu auch schon einiges gesagt. Vor allem geht es mir darum: wenn wir jetzt schon den Anteil der Religionsgemeinschaften auf 2% am Steueraufkommen reduzieren und dann dort auf diesem Weg noch einmal eine Einschränkung des Betrages generieren, den die Religionsgemeinschaften schlussendlich bekommen, bin ich nicht einverstanden.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich denke, die Haltung der Regierung ist klar. Wir haben das bereits beim Bericht und Antrag gemacht und jetzt bei der Stellungnahme wieder. Wir haben die Gründe dargelegt, warum wir dieses Anliegen nicht unterstützen können.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Marlies Amann-Marxer
Ich möchte einfach noch einmal betonen, dass auch anslässlich der 1. Lesung schon zum Ausdruck vonseiten der Regierung kam, dass die unterstützungswürdigen Gemeinschaften, auf die der Abg. Pepo Frick anspricht, sowieso schon Pauschalbeträge bekommen und das ein Zusatz wäre.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zum Antrag des Abg. Pepo Frick. Er beantragt in Art. 16 eine Ergänzung. Sie haben sie alle gehört.
Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 2 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 2 Stimmen bei 22 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wir stimmen dann über den Art. 16 in der vorliegenden Form ab: Wer diesem zustimmen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 17 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 17 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 18 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 18 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 19 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 19 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 20 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 20 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 21 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 21 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 22 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 22 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 23 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 23 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 24 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 24 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 25 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 25 steht zur Diskussion.
Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe eine kurze Frage: Alle die Gesetze, die hier aufgehoben werden, kommen die nur auf die Gemeinden zum Tragen oder eventuell auch auf Bürgergenossenschaften und Pfarreistiftungen? Wenn das der Fall wäre, müsste Abs. 2 entsprechend angepasst werden. Weil dort wird ja erwähnt, dass diese weiterhin auf jene Gemeinden Anwendung finden, die dem Konkordat nicht zustimmen. Und wenn es da betroffene Bürgergenossenschaften und Pfarreistiftungen gibt, die mit dem Konkordat nicht einverstanden sind und es dort nicht zu einer Entflechtung kommt, dann müsste das in Abs. 2 aufgenommen werden. Aber ich konnte jetzt nicht all diese Gesetze prüfen, ob das effektiv nur auf die Gemeinden zur Anwendung gelangt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich gebe das Wort dem Herrn Regierungschef.Regierungschef Klaus Tschütscher
Danke, Herr Präsident. Ich denke, da sprechen Sie einen richtigen und wichtigen Punkt an. Ich habe mir das auch noch einmal angesehen. Es wird nirgends von den Bürgergenossenschaften gesprochen, weil es die damals nicht gab, als man diese Gesetze geschaffen hat. Aber meines Erachtens ist es klar, dass man gar nicht drumherum kommt, dass diese auch gemeint sind. Deshalb würde ich doch auch sagen, dass diese Gesetze weiterhin auf jene Institutionen Anwendung finden, die den Artikeln nicht zugestimmt haben. Vielleicht haben Sie einen besseren Ausdruck. Wir sollten das vielleicht noch kurz diskutieren.Landtagsvizepräsidentin Renate Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Ich denke, dass man auch das Datum des Abkommens weglassen muss.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Besten Dank.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ja, man kann das Wort «Gemeinden» durch «Institutionen» ersetzen. Es ist zwar ein bisschen unschön, wenn man bei Gemeinden von Institutionen spricht, aber vielleicht macht man auch eine Aufzählung: Gemeinden, Genossenschaften, Stiftungen und weiteren Institutionen. Dann haben wir alles erfasst. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dem könnte ich mich ausdrücklich anschliessen.Regierungschef Klaus Tschütscher
Dann würde ich doch «die Betroffenen» sagen, nicht dass noch eine Stiftung darauf kommt, ohne involviert zu sein, dass sie dem Abkommen nicht zustimmen möchte. Man müsste dann schon die betroffenen Institutionen meinen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann würde der Absatz so heissen: «Die in Abs. 1 Bst. a bis c genannten Gesetze finden weiterhin auf jene Betroffenen Anwendung, die den Art. 17 bis 22 des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Heiligen Stuhl nicht zugestimmt haben».Abg. Christian Batliner
Ich würde das eher so formulieren: Entweder auf jene Gemeinden, Genossenschaften, Pfarreistiftungen und betroffenen Institutionen - oder sonst betroffenen Gemeinden, Genossenschaften, Stiftungen und Institutionen.
Dann würde das so lauten: «Findet weiterhin auf jene betroffenen Gemeinden, Genossenschaften, Stiftungen und weiteren Institutionen Anwendung, die den usw.».Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.Regierungschef Klaus Tschütscher
Ja, noch die Frage der Landtagsvizepräsidentin. Ich bin auch der Meinung, das Datum müssen wir streichen. Danke für den Hinweis. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir können dann über Art. 25 in dieser Form abstimmen: Wer mit Art. 25 in der soeben besprochenen Form einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 25 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 26 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 26 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 21 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Dann kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Religionsgemeinschaftengesetz die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und diese Vorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Subventionsgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur nächsten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Subventionsgesetzes.Anhang Ziff. 17.1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Anhang Ziff. 17.1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Subventionsgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte abstimmen.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 20 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 20 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Schulgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur 4. Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Schulgesetzes.Art. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. Art. 8 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 8 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Schulgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und die Vorlage abschliessend behandelt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur 5. Regierungsvorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches.§ 154 Abs. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 154 Abs. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 1454 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1454 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 1472 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 1472 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt.-ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur 6. Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches.§ 74 Abs. 1 Ziff. 4 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 74 Abs. 1 Ziff. 4 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 117 Abs. 2 Satz 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 117 Abs. 2 Satz 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 126 Abs. 1 Ziff. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 126 Abs. 1 Ziff. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 128 Abs. 1 Ziff. 2 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 128 Abs. 1 Ziff. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 19 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 19 Stimmen bei 22 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 188 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 188 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 189 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 189 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. § 321 Abs. 1 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
§ 321 Abs. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Strafgesetzbuches die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und auch diese Vorlage abschliessend behandelt. -ooOoo-
Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zur 7. und somit letzten Vorlage, zum Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes.Art. 44 bis 46 wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 44 bis 46 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 17 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und lesen weiter. II. wird aufgerufen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
II. steht zur Diskussion.
Abg. Gisela Biedermann
Entschuldigung, Herr Landtagspräsident, ich weiss gar nicht, ob es möglich ist, dass ich auf das Gesetz über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches zurückkomme. Ich hatte dort einen für mich doch wichtigen grammatikalischen Fehler bemängelt, der nicht berücksichtigt wurde. Gibt es einen Weg, das noch zu korrigieren?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Solche rein redaktionellen Sachen können wir an sich im Landtagsbüro oder im Landesausschuss beschliessen.
Dann kommen wir zur Abstimmung, und zwar über II. Inkrafttreten: Wer mit II. einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt.
Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem Gesetz über die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 18 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben mit 18 Stimmen bei 24 Anwesenden zugestimmt und auch diese Vorlage abschliessend behandelt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 18 abgeschlossen.
Ich unterbreche nun die Sitzung für eine Pause von 15 Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen (um 10:20 Uhr).
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