Interpellationsbeantwortung betreffend die Einführung des Stimm- und Wahlrechts auf Gemeindeebene für niedergelassene AusländerInnen und AuslandsliechtensteinerInnen (Nr. 84/2011)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen zu Traktandum 6: Interpellationsbeantwortung betreffend die Einführung des Stimm- und Wahlrechts auf Gemeindeebene für niedergelassene AusländerInnen und AuslandsliechtensteinerInnen.
Die Beantwortung der Regierung trägt die Nr. 84/2011.
Ich gebe das Wort dem Interpellanten Pepo Frick. Abg. Pepo Frick
Vielen Dank. Als Erstes möchte ich der Regierung und den mit dem Thema befassten Amtsstellen dafür danken, dass diese Interpellationsbeantwortung umfangreich und sehr informativ ausgefallen ist. Die Regierung misst sowohl der Frage des Stimm- und Wahlrechtes für Auslandsliechtensteinerinnen und Auslandsliechtensteiner als auch der Frage des kommunalen Ausländerstimmrechtes eine herausragende staatspolitische Bedeutung zu. Für diese klare, positive Bewertung des Interpellationsanliegens möchte ich meine Anerkennung ausdrücken.
Ganz kurz zu den allgemeinen Vorbemerkungen der Regierung betreffend die Tragweite des Interpellationsrechtes, welche ich mit einem Schmunzeln gelesen habe. Die Regierung stellt fest, dass es hierbei um die Einhaltung der vom Landtag in seiner Geschäftsordnung festgelegten «Spielregeln» gehe.
Herr Regierungsrat Quaderer, ich darf Ihnen aus meiner Perspektive gesehen mitteilen, dass ich mich sehr wohl an die parlamentarischen Regeln gehalten habe. Ihre leicht belehrenden Ausführungen zielen knapp an der Realität vorbei, aber eben doch daneben. Ich weiss, was eine Interpellation ist und was ich erwarten darf. Ich habe neun ganz konkrete Fragen gestellt - nicht mehr oder nicht weniger - und Sie haben diese Fragen, ausführlicher als von mir verlangt, beantwortet.
Auf Seite 11 betonen Sie dann, dass die vorliegende Interpellation zu einem erheblichen Teil den Charakter eines Postulates habe. Tatsächlich spreche ich in der Begründung über ZIELE dieser Interpellation, erwähne auch, was die INTENTION dieser Interpellation sei. Ich stelle nochmals explizit fest, dass ich diese zwei Worte in der Begründung aufgeführt habe. Es ist meiner Meinung nach überinterpretiert, wenn Sie dies dahingehend auslegen, dass ich bereits weitreichende Untersuchungen verlangt hätte. Schlussendlich ersuchen Sie mich sogar um Verständnis dafür, dass nicht alle Teile der Interpellation abschliessend beantwortet werden. Herr Regierungsrat Quaderer, ich weiss, was ich mit einer Interpellation erreichen kann, und dass es nicht mein Recht ist, im Rahmen einer Interpellation etwas zu verlangen. Aber, wie bereits erwähnt, bin ich von der Interpellationsbeantwortung befriedigt, offensichtlich haben die Fragen Ihnen soweit Spass gemacht, da Sie bei den Antworten weit über den Umfang der gestellten Fragen hinausgegangen sind.
Als zweite Vorbemerkung schreiben Sie über das aktive und passive Ausländerstimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene. Sie schreiben richtigerweise, dass eine breite, politische Diskussion erforderlich ist, wobei vier Merkmale für Liechtenstein besonders hervorzuheben seien: Die Kleinheit des Landes, der hohe Ausländeranteil, der Anspruch auf erleichterte Einbürgerung und die direktdemokratischen Rechte. Sie betonen auch, dass ein wichtiges Diskussionsthema im sehr hohen Ausländeranteil von über 33% liege. Sie betonen im Text immer wieder, dass die jetzige Regierung offen ist, dieses Thema zu diskutieren und dass in kaum einem anderen Land 67% Inländer so friedlich und problemlos neben und mit Ausländern leben. Daraus folgt, dass Liechtenstein eine beispiellose Integrationsleistung erbracht hat. Im Umkehrschluss könnte ich dann aber auch postulieren, dass bei dieser beispiellosen Integrationsleistung, wie Sie betonen, es nur folgerichtig wäre, den niedergelassenen AusländerInnen das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene zu verleihen. Sie schreiben dann: «Integration ist eine Daueraufgabe. Dazu gehört auch eine kritische Befassung mit dem Thema des Ausländerstimmrechtes. Dabei ist die Regierung überzeugt, dass ohne eine breite, gesellschaftliche Diskussion über die politische Partizipation der ausländischen Staatsangehörigen auch in Liechtenstein keine wesentliche, diesbezügliche Änderung herbeizuführen ist».
Genau dies ist nun das Ziel dieser Interpellation, nämlich, eine breite, gesellschaftliche Diskussion über die politische Partizipation der niedergelassenen AusländerInnen anzustossen.
Auch dem Stimm- und Wahlrecht der AuslandsliechtensteinerInnen sprechen Sie eine hervorragende staatspolitische Bedeutung zu. Hier stellen Sie die Pro und Contras in den Raum. Auch hier wird betont, dass Liechtenstein einen sehr hohen Anteil an im Ausland wohnhaften BürgerInnen aufweist.
Hier informiert die Regierung den Landtag darüber, dass das Liechtenstein-Institut derzeit eine Studie erarbeitet, die sich mit Fragen befasst, die mit dem Stimmrecht von Auslands-LiechtensteinerInnen verbunden sind. Die Regierung beteiligt sich finanziell an dieser Studie, deren Ergebnisse in wenigen Monaten vorliegen sollen. Die Regierung schreibt auch, dass diese Ergebnisse angemessen in die weiteren Überlegungen zu diesem Thema einfliessen werden.
Es freut mich, dass die Regierung offensichtlich an diesem Thema sehr interessiert ist und diese Studie mitfinanziert. Von Seiten eines Abgeordneten wäre es natürlich vermessen, die Regierung aufzufordern, eine solche Studie in Auftrag zu geben. Sicher aber warten viele auf diese Ergebnisse. Es wird dann interessant sein, ob sich daraus Handlungsfelder für die Politik und die liechtensteinische Zivilgesellschaft ergeben werden.
Dies zu den Vorbemerkungen, jetzt zu den konkreten Antworten:
Die Antwort auf die Frage 2 ergibt, dass per Stichtag, 3. Mai 2011, 7'681 ausländische Staatsangehörige aus 68 verschiedenen Staaten mit einer Niederlassungs- oder Daueraufenthaltsbewilligung in Liechtenstein leben. Davon stammen mehr als 60% aus den deutschsprachigen Ländern Schweiz, Österreich und Deutschland.
Die Frage 3 ergibt, dass 85,5% der niedergelassenen ausländischen Staatsangehörigen seit mehr als 10 Jahren in Liechtenstein leben, 51% seit mehr als 20 Jahren und 29% seit mehr als 30 Jahren. Von allen niedergelassenen ausländischen Staatsangehörigen wurde 1'546 Personen, also mehr als 20%, bereits in Liechtenstein geboren. Diese lange Aufenthaltsdauer ist sicher ein wichtiger Grund der gut ausgestalteten Integrationsformen in Liechtenstein.
Die Frage 4 listet auf, wie viele Personen, jeweils nach der Nationalität, in den letzten zehn Jahren eingebürgert worden sind. Von den insgesamt 1'354 Eingebürgerten stammen wiederum mehr als 62% aus den deutschsprachigen Ländern Schweiz, Deuschland und Österreich.
Bei der Frage 5 werden Fragen gestellt zur Stimm- und Wahlrechtssituation im Rechtsvergleich mit verschiedenen Kantonen der Schweiz und zusätzlich konkret in Österreich, Deutschland und Luxemburg. Hier hat die Regierung verdankenswerterweise eine Fleissarbeit abgeliefert und über die eigentlich konkreten Fragen hinaus die Verhältnisse in der Schweiz umfassend und von weiteren Ländern der EU weitgehend dargestellt. In der Schweiz besteht in mehreren Kantonen ein kommunales Wahlrecht. Exemplarisch nenne ich die Gemeinde Wald in Appenzell Ausserhoden, wo diejenigen niedergelassenen AusländerInnen auf kommunaler Ebene wählen können, welche seit 10 Jahren in der Schweiz, seit 5 Jahren im Kanton wohnhaft sind und einen Antrag gestellt haben. Von insgesamt 20 Gemeinden haben drei die politischen Rechte auf AusländerInnen ausgeweitet. Seite 40 betont die Regierung, dass im Rahmen einer vertiefenden Analyse der gestellten Fragen sicher auf Erfahrungen in umliegenden Gemeinwesen einzugehen sei.
Interessant ist hierbei das Beispiel des Kantons Graubünden. Auf kommunaler Ebene ist das Stimm- und Wahlrecht für niedergelassene AusländerInnen gemäss Kantonsverfassung Sache der Gemeinden. Damit entspricht der Kanton Graubünden, ohne hierfür verpflichtet zu sein, einer Richtlinie des Europäischen Parlaments (Richtlinie 94/80/EG). Diese Richtlinie gewährt jedem EU-Bürger das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen im Wohnsitzmitgliedstaat, ohne es an die Stelle des Wahlrechts im jeweiligen Heimatstaat zu setzen. In Graubünden haben 12 von insgesamt 186 Gemeinden den niedergelassenen AusländerInnen die politischen Rechte in irgendeiner Form gewährt. Sollte das Thema Ausländerwahlrecht bei uns Diskussionen auslösen bzw. Anklang finden, wäre es sicher interessant, auf Erfahrungen in den ländlichen Gebieten und Gemeinden des Kantons Appenzell und Graubünden zurückzugreifen.
Niedergelassene AusländerInnen in Luxemburg, welche 40% ausmachen, verfügen auf kommunaler Ebene über das aktive Wahlrecht.
Für Irland gilt: Alle Personen über 18 Jahren, die sich seit sechs Monaten in Irland aufhalten, sind auf kommunaler Ebene aktiv und passiv wahlberechtigt.
Die Frage 6 stellt Fragen zu LiechtensteinerInnen, welche im Ausland leben. Gemäss Auskunft des Amtes für Statistik lebten im Jahre 2009 insgesamt 3'307 LiechtensteinerInnen im Ausland. 1'671 davon in der Schweiz, 968 in Österreich. Die absolute Zahl der LiechtensteinerInnen im Ausland ist nicht eruierbar. Gemäss Einbürgerungsstatistik sind zwischen 1996 und 2010 insgesamt 5'616 im Ausland wohnhafte Personen erleichtert eingebürgert worden. Es ist davon auszugehen, dass ein Grossteil dieser Personen nach wie vor im Ausland lebt und passmässig Liechtensteiner BürgerInnen sind. Dazu kommen die ausgewanderten LiechtensteinerInnen, die die liechtensteinische Staatsbürgerschaft beibehalten haben oder die einen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft besitzen, selbst wenn sie derzeit nicht über einen liechtensteinischen Pass verfügen.
Der Rechtsvergleich mit der Schweiz zeigt, dass die AuslandschweizerInnen auf eidgenössischer Ebene über das aktive und passive Wahlrecht verfügen. Sie müssen sich alle vier Jahre im Stimmregister ihrer Stimmgemeinde anmelden.
Weiter ist das Stimm- und Wahlrecht von AuslandschweizerInnen auf Kantonsebene im kantonalen Recht geregelt. Dieses Wahlrecht ist in 11 von 26 Kantonen auf kantonaler Ebene verankert.
Auf kommunaler Ebene besteht das Stimm- und Wahlrecht für AuslandschweizerInnen in zwei Kantonen definitiv. Im Kanton Graubünden können dies die Gemeinden selbst bestimmen.
AuslandsösterreicherInnen verfügen auf nationaler Ebene über das aktive und passive Wahlrecht zur Nationalrats- und Bundespräsidentenwahl sowie über das Stimmrecht bei Volksabstimmungen. Auf Landesebene ist die Übertragung der politischen Rechte auf AuslandsösterreicherInnen Sache der Bundesländer. Bisher haben vier von neun Bundesländern das Wahlrecht zum Landtag für AuslandsösterreicherInnen eingeführt, unter anderem das Bundesland Vorarlberg.
Im Ausland lebende LuxemburgerInnen verfügen auf nationaler Ebene über das Stimm- und Wahlrecht.
Im Rechtsvergleich ist San Marino für Liechtenstein interessant. Dieser Kleinstaat weist rund 32'000 EinwohnerInnen auf, davon 17% AusländerInnen. Es wird geschätzt, das rund 12'000 Staatsangehörige im Ausland leben. Das heisst, dass knapp ein Drittel im Ausland lebt und grundsätzlich stimmberechtigt ist.
Bei der Frage 7 erkundige ich mich bei der Regierung nach der politischen Partizipation und wie dringend dieses Thema auf die politische Agenda gesetzt werden soll. Die Regierung erachtet die Möglichkeit der politischen Partizipation und Mitbestimmung bei längerfristig anwesenden AusländerInnen neben der strukturellen Integration und der sozialen und kulturellen Integration als wichtiges Element. Es sei wichtig, dass diese integrierten AusländerInnen das Land auch politisch mitgestalten. Die Regierung erachtet es als wichtig, diese Fragen anzugehen. Die Meinungsbildung soll breit erfolgen und Einheimischen wie AusländerInnen genügend Raum bieten. Diese Position der Regierung kann ich nur bekräftigen und unterstützen.
Bei der Frage 8 frage ich den Inhalt und die Weiterentwicklung der im März 2011 gestarteten Integrationskampagne ab. Hier skizziert die Regierung die verschiedenen Handlungsfelder und betont, dass Integration eine Querschnittsmaterie und -aufgabe ist, deren Erfolg im Wesentlichen sowohl von den ausländischen Personen selbst, als auch von der liechtensteinischen Wohnbevölkerung abhängt, und welche letztlich nicht von einer Regierung verordnet werden kann. Das ist selbstredend. Es ist klar, dass im Bereiche der politischen Partizipation der Landtag, bzw. die Stimmberechtigten entscheiden werden. Selbstredend ist auch, dass die Teilhabe der AusländerInnen nicht nur die politische Partizipation im Sinne des Stimm-und Wahlrechtes meint.
Bei der Frage 9 wird nachgefragt, ob von Seiten der Regierung betreffend Stimm- und Wahlrecht für AusländerInnen mit einem Vorstoss zu rechnen sei. Die Antwort der Regierung geht dahin, dass als prioritäre Handlungsfelder einerseits die Förderung der Mitwirkung und Einsitznahme von AusländerInnen in Kommissionen und Vereinen und andererseits die Überprüfung der Einbürgerungsbedingungen gesehen werden.
Hier meine konkrete Frage: Gibt es bereits Ergebnisse dieser Überprüfung der Einbürgerungsbedingungen? Konkret gemeint sind die doppelte Staatsbürgerschaft und die sehr lange Wartefrist von 30 Jahren.
Weiter die Regierung: Die von der Kommission als weiteres Handlungsfeld vorgeschlagene Überprüfung der Einführung des Ausländerstimmrechtes auf Gemeindeebene hielt sie angesichts der sich offenkundig gezeigten mangelnden Resonanz seitens der in Liechtenstein lebenden ausländischen Staatsangehörigen vorerst nicht für dringlich. Diese Aussage erstaunt mich. Ich kenne sehr viele ausländische Staatsangehörige, welche an diesem Thema sehr interessiert sind. Ich möchte die Regierung darum um Auskunft bitten, wann und in welchem Rahmen diese Feststellung betreffend mangelndem Interesse von Seiten der ausländischen Bevölkerung gemacht wurde.
Mit dieser Interpellation wurden Fakten und Zahlen dargelegt, auf deren Basis die zwei Themen Ausländerwahlrecht und Wahlrecht für AuslandsliechtensteinerInnen diskutiert werden können. Die Freie Liste erhofft sich, dass dadurch eine breite gesellschaftliche Diskussion über die politische Partizipation der ausländischen Staatsangehörigen iniziiert wird. Es ist mir völlig klar, dass ohne eine intensive Auseinandersetzung in den Parteien und vor allem in der gesamten liechtensteinischen Bevölkerung keine Fortschritte bzw. Änderungen gemacht werden können. Bei beiden Themen, welche gemäss der Regierung von herausragender staatspolitischer Bedeutung sind, möchte ich zu bedenken geben, nicht nur die Risiken aufzuzeigen, sondern auch die Chancen für die liechtensteinische Zivilgesellschaft zu bedenken und zu diskutieren sind.
Nachdem sich die Parteipräsidenten der Grossparteien recht skeptisch bis ablehnend zu diesen beiden Themen geäussert haben, bin ich doch gespannt auf eine anregende und offene Diskussion der Volksvertreterinnen und Volksvertreter hier im Landtag. Der Landtag könnte der Regierung Zeichen geben, in welche Richtung diese beiden wichtigen Themen von der Exekutive weiterentwickelt werden könnten und sollten. Ich beantrage Diskussion. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Sie haben den Antrag des Abg. Pepo Frick gehört, Antrag auf Diskusison. Wir stimmen darüber ab.
Wer einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 17 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag stattgegeben. Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete. Allem voran möchte ich mich bei der Regierung für diese überaus umfassende, hervorragende Interpellationsbeantwortung sehr herzlich bedanken und damit zugleich auch ausdrücklich dem Interpellanten, der hier ein äusserst wichtiges Anliegen zur Sprache gebracht hat. Mit der Zusammenstellung all dieser Fakten ist eine Vorarbeit geleistet worden, die direkt geeignet ist, als Grundlage für die Weiterbearbeitung dieses Themas zu dienen. Man möchte fast meinen, es könne zeitnah daraus ein entsprechender Bericht und Antrag entstehen.
Die Frage der Zulassung der ausländischen Mitbürger zur Ausübung des Stimm- und Wahlrechts und damit zur aktiven Mitwirkung im politischen Leben einer Gemeinschaft ist in allen Teilen der Welt und zu allen Zeiten der Geschichte ein komplexes Thema.
Ohne auf Details der vorliegenden Ausführungen einzugehen, möchte ich hier einige grundlegende Gedanken äussern und damit zum Ausdruck bringen, für wie wichtig ich persönlich die Weiterbearbeitung dieser Thematik halte.
Zum einen sind gute Ideen und Mitarbeit, das heisst, Übernahme von Arbeiten und Aufgaben, in der Regel sehr erwünscht, zum anderen ist damit zwangsläufig auch ein Abtreten von Kompetenzen an diese Menschen verbunden. Aus dem Vereinsleben wissen wir nur allzu gut, wie schwierig es oft ist, dafür geeignete Personen zu finden, die vor allem auch der dahinter steckenden Idee der Gruppe entsprechen. Wie gut ist es da doch, auf die Auswahl der einzelnen Mitglieder dieser Vereinigung Einfluss nehmen zu können bzw. sich die Wahl des Vereins gut zu überlegen, dem man beitreten möchte.
In einem Gemeinwesen liegen die Verhältnisse naturgegeben etwas anders: Hier hat man in der Regel keinen Einfluss auf die dort lebenden oder dazu stossenden Menschen, da sie sich im Allgemeinen ihren Wohnort nach anderen Gesichtspunkten aussuchen als danach, wer noch in derselben Ortschaft wohnt. Andererseits ist davon auszugehen, dass jeder Einwohner einer Dorf- oder Stadtgemeinschaft den Wunsch nach friedlichem und kooperativem Zusammenleben mitbringt, was wiederum die Einhaltung gewisser Regeln und Vorschriften erfordert.
Ist es da nicht naheliegend, dass dafür die Einbindung aller dort Ansässigen erforderlich ist? Bezüglich Rechten und Pflichten gleichermassen sind alle mit verantwortlich bei der Ausgestaltung des ganz konkreten Zusammenlebens auf diesem Areal. Selbstverständlich bedarf es dabei einer wohlüberlegt zu eruierenden Wartefrist, bis dem niedergelassenen ausländischen Mitbürger das Stimm- und Wahlrecht erteilt werden kann. Auch sind genau festzulegende Voraussetzungen zu erfüllen, ganz im Sinne des gelingenden Zusammenlebens auf begrenztem Raum.
Warum können wir nicht zuerst die bereichernde Vielfalt im Einbezug der ausländischen Wohnbevölkerung schätzen, bevor wir ihre «verändernde» Einflussnahme im Gemeinwesen fürchten? In wie vielen Institutionen und Vereinen erleben wir ihr aktives und konstruktives Mitarbeiten gerade auf lokaler Ebene als sehr wertvoll und könnten dies noch verstärken, indem wir sie auch auf der politischen Ebene zur Mitwirkung einladen? Es ist durchaus möglich, dass die einzelnen Gemeinden in diesem Punkt unterschiedliche Auffassungen vertreten. Ich könnte mir deshalb ohne weiteres auch eine Regelung analog derjenigen des Kantons Graubünden vorstellen, wie sie in der Interpellationsbeantwortung der Regierung dargestellt ist. Jede Gemeinde hat ihren eigenen Charakter, der sich je nach Bevölkerungs-Zusammensetzung und Bevölkerungs-Mentalität, ja Bevölkerungs-Philosophie entwickelt hat und stetig weiter verändert.
Dass dieser Schritt zur noch besseren Integration dieser Menschen ganz erheblich beitragen würde, dürfte wohl unbestritten sein. Und wenn wir an den immer wieder laut werdenden Ruf nach mehr Fachkräften denken, müssen wir uns die Frage nach der weiteren Mitwirkung solcher Leute im Land auch stellen lassen.
Die im vorliegenden «Werk» beschriebenen Integrationsbemühungen bei, für und mit unseren ausländischen Mitbürgern erfordern selbstverständlich von beiden Seiten ihren Beitrag, und der ist bereits ganz erheblich, wenn man die lange Liste der Aktivitäten betrachtet.
Nun noch einige Anmerkungen zu den Auslandsliechtensteinern und ihrem möglichen Stimm- und Wahlrecht: Die im Bericht erwähnte Befürchtung, dass im Falle der Erteilung des Stimm- und Wahlrechts die politischen Entscheidungen von Personen getroffen würden, die deren Konsequenzen nicht zu tragen hätten, teile ich nicht. Vielmehr bin ich überzeugt, dass
- sicher nicht alle in Frage kommenden Personen von diesem Wahlrecht Gebrauch machen würden,
- diejenigen, die es - ohnehin erst nach Erfüllung gewisser Vorgaben - beanspruchen, ein ehrliches und echtes Interesse an ihrem Heimatland haben und sich regelmässig auf dem Laufenden halten,
- es nur von Vorteil für unser Land ist, wenn die jeweils zur Wahl oder Abstimmung anstehenden Themen sozusagen «von aussen», das heisst, von einer Warte aus mitbeurteilt werden, die mitunter einen viel objektiveren Blick auf die Dinge zulässt, als es den im Inland lebenden Personen möglich ist, die im Allgemeinen mehrheitlich mit denselben Gesprächspartnern diskutieren.
Unter diesen Auslandsliechtensteinern nehmen diejenigen einen besonderen Status ein, die nur infolge unserer inländischen Wohnkosten aus Liechtenstein ins nahe Ausland weggezogen sind. Ich erinnere an die eindrücklichen Worte unserer Alterspräsidentin zur diesjährigen Landtagseröffnung.
Es steht ausser Frage, dass es hier in beiden Bereichen sehr differenzierter Regelungen bedarf, aber wir dürfen diese Frage nicht mehr länger vor uns herschieben. Wir haben in der Antwort der Regierung ja auch sehr anschaulich aufgezeigt bekommen, wie dies in verschiedenen anderen Ländern gehandhabt wird. Ich selbst übe seit 30 Jahren in Deutschland mein Wahlrecht auf Bundesebene gewissenhaft aus, und nie, ohne mich stets sorgfältig über die laufende Politik in meinem Herkunftsland zu informieren. Wer als Liechtensteiner im Ausland seine Heimat liebt und Interesse an ihr hat, der weiss auch, sich ausreichend über die Vorgänge dort zu informieren und würde mit Verantwortung sein Votum abgeben. Von den anderen würde ein Grossteil sich vermutlich erst gar nicht um die Wahlunterlagen bemühen.
Noch einmal mein Dank an die Regierung für diese ausgezeichnete Zusammenstellung aller mit der Thematik in Zusammenhang stehenden Aspekte und Überlegungen, die an Sorgfalt weit über den von der Interpellation geforderten Umfang hinausgeht. Ich erinnere jetzt zum Schluss wieder an meine Eingangsbemerkung und würde mich freuen, wenn das der Grundstein für einen späteren Bericht und Antrag zu dieser Frage werden würde. Vielen Dank.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich bedanke mich ebenfalls bei der Regierung für diese umfassende, klare Beantwortung dieser Interpellation, vor allem, wenn man bedenkt, dass sie für dieses äusserst, gesellschaftspolitisch brisante Thema lediglich zwei Monate Zeit hatte. Dann bin ich eigentlich auch schon beim Dank an den Interpellanten Pepo Frick. Ja, ich habe diesen Dank jetzt ausgesprochen. Ich finde es fahrlässig, dass man so ein «heisses» Thema, das diskutiert werden muss, auf diese Art und Weise forcieren möchte im Rahmen einer Interpellation. Mit diesem Prozedere bin ich nicht einverstanden. Ich gehe einig mit Ihnen, dass man dieses Thema anschauen soll, anschauen muss, es braucht aber die notwendige Sorgfalt damit. Und wenn Sie dann heute sagen «Das Ziel dieser Interpellation ist es, eine breite, öffentliche Diskussion anzustossen», dann habe ich die Angst, dass viele Türen bereits jetzt schon zu sind, weil eben diese Diskussion noch nicht oder nicht stattgefunden hat.
Die vorliegende Interpellation trägt zwar diesen Namen «Interpellation», hat aber damit wenig bis gar nichts zu tun. Das hätte eigentlich ein Postulat sein müssen. Und wenn ich dann noch - und jetzt zitiere ich Sie ein zweites Mal, zwar nicht von heute, sondern in einem TV-Interview, das Sie gegeben haben - das kann man auf «You Tube» anschauen, wen es interessiert, dem kann ich gerne den Link schicken - und da sagen Sie: Wir möchten, dass dieses Thema einmal wirklich diskutiert werden kann, offensichtlich haben die Grossparteien Hemmungen, das Thema zu bringen. Ja, dann sind wir bei einem wahlkampfstrategischen Schlag, den die Freie Liste, allen voran Sie hier führen. Aber lassen wir das. Ich bin der Meinung, das Thema soll diskutiert werden. Ich finde es schade, dass man die Regierung gezwungen hat, innerhalb von zwei Landtagssitzungen auf die zweite Sitzung hin eben diese Diskussion noch nicht zu führen.
Die Regierung hat das hervorragend gemacht. Sie hat mehr als ausführlich geantwortet. Ich erlaube mir, Ihnen aber noch meine persönliche Meinung zu diesen zwei von Ihnen aufgeworfenen Themen zu sagen. Zuerst zum Stimm- und Wahlrecht von Auslandsliechtensteinern und Auslandsliechtensteinerinnen: Man kann mit einer verhältnismässig grossen Anzahl von Stimmen rechnen. Genau kann man es, glaube ich, nicht beziffern. Das heisst, dass Stimmberechtigte nicht unmittelbar vom Ergebnis der Abstimmung betroffen sind. Und das stellt für sich eine Problematik dar. Ich sage nicht, dass ich gegen das Wahl- und Stimmrecht von Auslandsliechternsteinern bin, aber es muss sorgsam, sorgfältig geprüft und angeschaut werden. Ist das wirklich zielführend bei uns? Ich gehe auch einig mit Ihnen, dass wir eine echte Diskussion führen sollten. Hier - und dann wiederhole ich mich noch einmal - hier ist eine Interpellation aber sicherlich das falsche Mittel, um eine offene, ergebnisorientierte Diskussion führen zu können.
Zum zweiten Thema, das Sie gerade noch gekoppelt in Ihrer Interpellation bringen, auch da meine persönliche Meinung dazu, zum Stimm- und Wahlrecht von Ausländern und Ausländerinnen auf Gemeindeebene: Auch diese Thematik ist äusserst «heiss», um das einmal so zu sagen. Wir sprechen hier von einem Drittel der Bevölkerung, die auf einmal neu politisch sich engagieren könnten und einbringen, was ich auf der einen Seite begrüsse. Ich weiss aber nicht, sind die LiechtensteinerInnen bereit für so eine Diskussion - keine Ahnung, ich weiss es nicht. Möchten die Ausländer und Ausländerinnen überhaupt politisch teilnehmen? Ich weiss es nicht. Das sind viele Fragen und da gebe ich Ihnen Recht, das Thema wird diskutiert werden müssen. Aber noch einmal: Interpellation ist meiner Meinung nach das absolut falsche Instrument. Danke.Stv. Abg. Helmuth Büchel
Danke für das Wort. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Vorerst möchte auch ich mich bei der Regierung für die sehr ausführliche Interpellationsbeantwortung bedanken. Es gibt tatsächlich einen ausgezeichneten Überblick über die Situation derzeit in Liechtenstein und in den angrenzenden Ländern. Die Regierung kommt eigentlich zum Fazit, dass sie derzeit keinen Handlungsbedarf sieht, in dieser Thematik weiter zu machen. Sie verweist unter anderem darauf hin, dass sie eigentlich vorerst Diskussionen in den Gemeinden sieht, insbesondere denke ich in den Gemeinderäten, die dieses Thema eigentlich einmal ausführlich diskutieren möchten. Hier stimme ich auch dem Abg. Peter Hilti zu, dass vorerst in den Gemeinden Diskussionen stattfinden müssten.
Ich möchte ein paar persönliche Gedanken zu diesem Thema aus meiner Sicht einfliessen lassen. In den letzten acht Jahren durfte ich mich in der Gemeinde Balzers als Gemeinderat mit den Belangen der Gemeinde ausgiebig beschäftigen. Immer nach den Wahlkämpfen wurden die Kommissionen neu bestimmt und es war Gepflogenheit in der Gemeinde - wahrscheinlich auch in anderen Gemeinden dieses Landes -, dass man über die öffentlichen Medien in Balzers sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner zur Mitarbeit in Kommissionen aufgerufen hat. Gott sei Dank gab es ab und zu immer wieder auch Ausländerinnen und Ausländer, die dieses Angebot in der Gemeinde Balzers wahrgenommen haben. Wenn ich auf ungefähr 120 Kommissionsmitglieder, die wir bestellt haben, mal schau, wie viele dann Ausländer oder Ausländerinnen waren, so kann ich das praktisch an einer Hand abzählen. Dies zeigt mir persönlich - und das ist meine persönliche Einschätzung -, dass hier eigentlich noch kein so grosser Bedarf vorhanden ist oder zumindest kann ich den nicht erkennen. Ich teile deshalb die Meinung der Regierung, dass man dieses Thema diskutieren soll, aber zuerst einmal auf Gemeindeebene und zuerst einmal die Ergebnisse aus diesen Gemeinderäten abwarten sollte.
Zum Wahlrecht für AuslandsliechtensteinerInnen stelle ich mich ebenfalls klar auf den Standpunkt der Regierung: Wer in unserem Land mitbestimmen soll, der muss aber auch die Konsequenzen tragen. Und bei Abstimmungen oder bei einem Wahlrecht für AuslandsliechtensteinerInnen ist dies ja nicht gegeben. Sie können dann wohl abstimmen, aber die Konsequenzen haben die hier ansässigen Personen zu tragen. Ich verweise weiter auf die Kleinheit unseres Landes. Es wurden zwar in der Interpellationsbeantwortung einige Beispiele angegeben. Der Abg. Pepo Frick hat es nochmals erwähnt mit Andorra und auch einige Kantone hier in der Schweiz, insbesondere auch ländliche Kantone, die, wenn diese Diskussion zustande käme, allenfalls einen wichtigen Diskussionsbeitrag oder wichtige Erkenntisse vielleicht dann auch für uns abgeben könnten. Aber in der derzeitigen Situation sehe ich hier eigentlich das Vorgehen der Regierung für richtig, dass man zuerst eine vertiefte Diskussion führen muss. Danke.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort, Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe diese Interpellationsbeantwortung mit Interesse gelesen und auch einige Feststellungen machen dürfen, dass wir hier nicht alleine mit unserer Haltung hier stehen, wenn wir auch die Nachbarstaaten mit deren Gemeinden anschauen. Also es ist nicht so, dass wir hier komplett verkehrt in der Welt stehen. Die Interpellation ist meines Erachtens eine gute Grundlage für eine politische Diskussion, die sicherlich folgen wird, vor allem, wenn man eben nochmal, wie ich schon ausgeführt habe, die Sicht der Nachbarn im Überblick hier dokumentiert bekommt, was hier geht oder eben auch nicht geht. Dass hier die Gemeinden eine wichtige Rolle spielen werden in Zukunft ist sicherlich auch klar aus dieser Interpellationsbeantwortung herausgekommen.
Die Diskussion, wie sie der Abg. Pepo Frick wünscht, ist nach meinem Dafürhalten aufgrund der Interpellation nicht notwendig, da all die gestellten Fragen, so wie er selbst ausführt, mehr als nur beantwortet sind und auch mehr als umfangreich beantwortet sind. Ich denke, dass es jetzt an den politischen Parteien liegt, eben hier akute Handlungsfelder aufzuzeigen, wenn solche vorhanden sind oder eben solche Themen aufzugreifen, aber das muss nach meinem Dafürhalten auf der politischen Ebene nun passieren, eben in den Parteien. Die Regierung schreibt auch selbst, so wie ich das interpretiere, dass sie momentan keinen Handlungsbedarf sieht, hier irgendetwas zu tun. Ob das die politischen Parteien auch so sehen, das wird sich in Zukunft nach meinem Dafürhalten weisen. Darum denke ich, ist hier die Diskussion nicht zwingend notwendig.
Dann noch eine kurze Replik zur Abg. Gisela Biedermann: Sie hat ausgeführt wegen den Fachkräften, die hier immer gefordert werden. Ich meine, hier muss man, glaube ich, schon unterscheiden, ob wir hier Fachkräfte fordern, um in diesem Lande einen Beitrag leisten zu können. Das hat meines Erachtens nicht direkt mit dem Stimm- und Wahlrecht zu tun. Eine Kopplung hier finde ich nicht unbedingt richtig. Hier geht es eher doch darum, ob wir den Leuten, die hier ihren Beitrag leisten wollen, in einem anderen Bereich wirtschaftlich betrachtet, den Aufenthalt gewähren oder eben nicht gewähren oder ob wir ein wenig progressiver oder eben restriktiver vorgehen werden in Zukunft. Dann, was mich erstaunt hat, das ist der Punkt, wo wir uns vielleicht auch unterscheiden, dass Sie ausgeführt haben, dass Sie seit 30 Jahren ihr Wahlrecht in Deutschland wahrnehmen. Das hat mich auch ein wenig erstaunt. Das ist genau ein Punkt, wo ich grundsätzlich anderer Haltung bin. Ich kann nur einem Herr oder einem Land dienen - das ist meine Grundüberzeugung und auch eine Grundhaltung. Ich kann nicht dort auch mitmachen und die Konsequenzen, wie es die Regierung auch in der Interpellationsbeantwortung selber auch schreibt, nicht mittragen und hier eben schon. Also hier habe ich dann noch grosse Mühe damit.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte vielleicht noch präzisieren, warum ich die gewünschten Fachkräfte in diesem Zusammenhang genannt habe. Es würde mir darum gehen, dass man, nachdem ja offenkundig ist, dass es nicht sehr einfach ist immer die ausreichenden und erforderlichen Fachkräfte zu bekommen, dass es eine weitere Perspektive für diese Personen wäre, wenn sie wüssten, dass eine in späterer Zukunft liegende auch politische Mitarbeit in unserem Land möglich ist, wenn sie lange genug hier leben, wie auch immer die Bedingungen nachher ausgestaltet werden müssen.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit gebe ich das Wort an den Herrn Regierungsrat Hugo Quaderer.Regierungsrat Hugo Quaderer
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Tag. Ich habe konkrete Fragen zu beantworten, möchte aber zu den einleitenden Bemerkungen im Bericht und Antrag auch hier an dieser Stelle noch einmal Bemerkungen machen. Meine erste vorbemerkende Bemerkung ist diejenige, wenn der Abg. Pepo Frick immer sagt: Herr Regierungsrat Quaderer, Sie betonen in diesem Bericht und Sie führen in diesem Bericht aus usw. Ich möchte das an dieser Stelle - und ich werde nicht müde werden, das an dieser Stelle auch in Zukunft zu tun - immer wieder betonen: Es ist ein Regierungsbericht und es ist nicht ein Bericht vom Regierungsrat Quaderer. Ich selbst kann Ihnen keinen Bericht vorlegen. Ich kann nur einen Bericht vorlegen, der ein Bericht der Regierung ist. Ich bin aber gemäss Geschäftsordnung der Regierung zuständig für diesen Bereich und deshalb bin ich hier und sitze ich hier und diskutiere mit Ihnen dieses Thema, was wirklich von herausragender, staatspolitischer Bedeutung ist.
Nun, die Regierung hat in ihrem Bericht die Meinung dargelegt. Mich freut es auch, dass alle Votanten anerkennen, dass wir hier eine grosse Arbeit geleistet haben. Und - das darf ich auch sagen -, wenn wir den normalen Rhythmus gehabt hätten, wenn diese Interpellation beispielsweise heute eingereicht worden wäre, wäre es uns nicht möglich gewesen, diese bis im November in dieser Art und Weise, in dieser Ausführlichkeit zu beantworten. Dazwischen lag die Sommerpause und das hat uns ein wenig Zeit gegeben, uns intensiver mit diesen Fragen auseinander zu setzen. Es ist ein interessantes Thema, es ist ein wichtiges Thema und wir haben dieses Thema ernst genommen. Wir haben uns mit diesem Thema sehr intensiv auseinander gesetzt und weil es auch in der Regierung auf grosses Interesse immer wieder stösst und wir haben das auch mit Freude beantwortet, wie Sie das betont haben, Herr Abg. Pepo Frick. Wie gesagt, die Regierung hat ihre Meinung im Bericht und Antrag dargelegt, auch warum sie eben hier eine Vermischung zwischen Postulat und Interpellation sieht. Das soll nicht eine Lehrstunde sein für den Landtag, überhaupt nicht.
Aber gerade in einem Thema, das von einer solchen Tragweite ist, eben von der Regierung konkrete Antworten zu verlangen, das ist eben schwierig aufgrund einer Interpellation. Und ich frage dann einfach: Wo ist der politische Auftrag vom Landtag, dass wir diese Thema auf diese intensive Art und Weise untersuchen und uns mit diesem Thema so intensiv auseinander setzen? Weil Sie schreiben es und ich kann - wenn die Regierung eine Interpellation überreicht bekommt, wird sie nicht nur die Fragen beantworten, sondern sie wird auch die Begründung dazu lesen, was das Ziel ist. Und das ist das ganze Paket, das wir uns anschauen. Sie schreiben ja selbst, dass das Ziel der Interpellation ist, dass die Regierung mögliche Ausgestaltungen des Stimm- und Wahlrechts für AusländerInnen und für AuslandsliechtensteinerInnen darlegt, damit gegebenfalls Massnahmen zur Umsetzung aufgenommen und umgesetzt werden können. Und das ist für mich genau der Postulatscharakter.
Wenn hier in diesem Hohen Hause die Regierung mit diesen Abklärungen mit einer politischen Mehrheit auch betraut wird, dann haben wir auch die politische Rückendeckung und den politischen Auftrag, uns mit diesen Fragen intensiv auseinander zu setzen. Und das hat mir eben gefehlt und deshalb haben wir uns in der Regierung auch dazu durchgerungen, dass wir diese allgemeinen Bemerkungen, diese Vorbemerkungen auch machen. Und das andere muss ich, glaube ich, nicht mehr wiederholen, warum wir der Ansicht sind, dass hier auch Züge drin sind, die Postulatscharakter haben. Ich habe dieses Zeitungsinterview auch mitgenommen, in welchem der Redaktor schreibt: «Die Freie Liste traut dem Landtag nicht». Und deshalb hat die Freie Liste sich entschieden, eben kein Postulat einzureichen und eben eine Interpellation. Und das ist ein weiteres Mosaiksteinchen, warum die Regierung hier schon der Ansicht ist, dass das eine sehr, sehr - vorsichtig ausgedrückt - eine sehr, sehr weitreichende Interpellation ist.
Und das bringt mich dann auch zu den Ausführungen der Abg. Gisela Biedermann, wenn sie hier sagt, diese Diskussion könnte schon der Grundstein sein, die Regierung zu beauftragen, einen Bericht und Antrag auszuarbeiten für ein solches Thema. Ja bitte, erteilen Sie der Regierung diesen Auftrag, aber dann stimmen Sie hier mit mindestens 13 Stimmen ab und machen Sie eine Motion oder nützen Sie ein anderes parlamentarisches Mittel. Dann haben wir auch einen konkreten Auftrag. Aber wenn ich hier die Diskussion widerspiegle und mir nochmals vor Augen führe, denke ich, sind wir weit davon entfernt, dass hier einfache Mehrheiten gefunden werden können, damit die Regierung beauftragt wird, hier bereits einen Bericht und Antrag auszuarbeiten. Es ist wichtig, dass das Thema angestossen wurde. Da gebe ich dem Abg. Pepo Frick Recht. Das muss immer wieder auf die oberste politische Agenda, was es ja ist, wenn man es hier in diesem Hohen Hause auch diskutiert. Aber um dann die konkreten Handlungen an die Regierung zu übergeben, dann braucht es auch, meine ich, eine klare politische Vorgabe dieses Hohen Hauses.
Der Abg. Pepo Frick hat auch gefragt, wie weit die Regierung dabei sei, die Einbürgerungsbedingungen zu überprüfen und hat auch die doppelte Staatsbürgerschaft ins Feld geführt. Ich glaube, die Regierung hat das bereits bei der Interpellation zur Zuzugs- und Migrationspolitik ausgeführt, nämlich, dass die doppelte Staatsbürgerschaft, dass wir uns mit dieser Frage auseinander gesetzt haben, dass aber eben gerade derjenige Personenkreis - das sind vor allem österreichische und deutsche Staatsbürger - davon gar nicht profitieren könnten, weil, wenn wir das zulassen würden, eben der Herkunftsstaat das gar nicht zulässt. Die Rechtsordnung ist eben so, dass, wenn ein deutscher Staatsbürger die liechtensteinische Staatsbürgerschaft annimmt, er die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben muss. Und das hindert viele in Liechtenstein, um die Staatsbürgerschaft anzusuchen.
Und dann die Frage, wie die Regierung feststellen könne, dass es mangelndes Interesse der ausländischen Bevölkerung geben könne und wie sie das festgestellt habe: Bis jetzt sind keine direkten Forderungen seitens der Ausländervereinigung an mich herangetragen worden. Wir haben auch im Juni dieses Jahres eine Integrationskonferenz durchgeführt und an dieser Integrationskonferenz war diese Frage auch kein Thema. Also insbesondere auf diese Gegebenheiten stützt die Regierung die Aussage in dieser Interpellationsbeantwortung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich möchte vielleicht ohne mich einzumischen in die Frage Interpellation/Postulat doch noch erwähnen, dass ich Ihre Gedanken eigentlich nachvollziehen kann, dass aber das Fragerecht der Abgeordneten sakrosankt ist und ebenfalls der Anspruch, Antworten zu erhalten. Aber es stimmt natürlich, der Landtag hat insofern sich selber eine Hürde gesetzt, indem die Interpellation bis zur nächsten Landtagssitzung beantwortet werden muss und jeder Interpellant wird sich überlegen, ob das dann überhaupt machbar ist in dieser Zeit aufgrund seiner Fragestellung. Aber grundsätzlich ist das Fragerecht sakrosankt. Abg. Pepo Frick
Danke. Nochmals: Ich denke, ich habe mein Ziel erreicht mit dieser Interpellation. Es wurde manchmal jetzt betont, dass es einen guten Überblick über die Thematik gibt. Die Regierung hat mehr als einmal betont, dass es von grosser staatspolitischer Bedeutung ist. Ich glaube, dieses Thema darf man nicht unter den Teppich kehren. Was jemand erwähnt hat jetzt, dass ich in der Öffentlichkeit gesagt hätte, dass ich dem Landtag hier nicht vertraue. Das ist tatsächlich so. Ich habe mir auch überlegt, ein Postulat zu veranlassen. Ich habe die letzten Jahre die Erfahrung gemacht, wenn die Opposition ein Postulat macht - bis jetzt habe ich es noch nie erreicht - ich habe einmal versucht, mit der ganzen Strahlenproblematik im Alpenraum habe ich versucht ein halbes Jahr, ein Postulat auf die Füsse zu stellen und am Schluss hatte ich das Gefühl, ich habe 13 Stimmen zusammen. Das waren x Sitzungen. Schlussendlich habe ich 12 bekommen und das Postulat wurde nicht überwiesen. Das ist Problematik vielleicht der Opposition. Ich bekomme einfach nicht die Gelegenheit im Rahmen eines Postulates im Normalfall, ein politisches Thema in die politische Pipeline zu bringen. Das zur Bemerkung. Ich denke, die Regierung hätte auch die Möglichkeit gehabt, wenn die Zeit nicht genügt, das um ein, zwei Monate zu verschieben. Aber ich danke der Regierung, dass sie das in diesem umfangreichen Sinne gemacht hat.
Den Frontalangriff des Abg. Peter Hilti begreife ich jetzt nicht ganz. Er sagt, ich bin fahrlässig, ich beachte nicht die Sorgfalt, das sei ein Wahlkampfthema. Herr Abg. Peter Hilti, das ist kein Wahlkampfthema. Das ist ein Thema, das gesellschaftspolitisch nicht nur hier, sondern weit herum diskutiert wird. Und ich verwahre mich jetzt gegen diese Vorwürfe der Fahrlässigkeit und der Sorgfaltspflichtslosigkeit. Danke.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ja, dazu nehme ich jetzt keine Stellung. Das kann man sehen wie man will - sorgfältig oder nicht sorgfältig. Aber ein Zitat möchte ich Ihnen schon auch nochmals geben, das gerade jetzt gefallen ist: Wenn die Opposition ein Postulat vorbringt, komme ich nicht durch. Vielleicht hat das mit dem Inhalt der Postulate und mit der Art und Weise zu tun. Ich bin überzeugt, hier drin sitzen lauter vernünftige Menschen und Leute, die das beste für das Land wollen. Wenn vernünftige Vorschläge kommen, dann wird das auch die notwendige Mehrheit haben. Danke.Abg. Pepo Frick
Ich mache normalerweise dieses Pingpong-Spiel nicht. Aber ich frage Sie jetzt, Herr Peter Hilti - Sie können mir dann antworten oder nicht antworten: Wäre ich mit einem Postulat zu diesem Thema durch-gekommen? Ich befürchte nicht und das habe ich mir tatsächlich überlegt - und darum habe ich zum Instrument der Interpellation gegriffen. Danke.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich wollte mich eigentlich nicht in die Debatte einmischen. Mir ist nur ein Punkt aufgefallen. Der Herr Regierungsrat Quaderer hat ausgeführt, dass ein deutscher oder eine deutsche Staatsangehörige, die in Liechtenstein die Staatsbürgerschaft annimmt, den Pass abgibt und damit in Deutschland nicht mehr abstimmen kann. Aber jetzt habe ich von der Abg. Gisela Biedermann genau das Gegenteil erfahren. Sie sitzt im Liechtensteinischen Landtag und stimmt in Deutschland immer noch ab. Ich frage mich, wie geht das?Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich darf Sie darüber orientieren, dass im Jahr 1978, als ich die Staatsbürgerschaft erhielt durch Heirat, die Regelung noch anders war.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Nachdem das Wort nicht mehr gewünscht wird und auch die Regierung keine weiterführenden Ausführungen zu machen hat, haben wir die Interpellationsbeantwortung zur Kenntnis genommen und Traktandum 6 erledigt.-ooOoo-