28. Juni 2011 | 1015 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den Neubau eines Liechtensteinischen Landesspitals am bestehenden Standort (Nr. 54/2011)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Meine Damen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen fort und kommen zu Traktandum 7: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den Neubau eines Liechtensteinischen Landesspitals am bestehenden Standort. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 54/2011 und steht zur Diskussion.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Beim heutigen Verpflichtungskredit geht es um CHF 83 Mio. - nicht weniger, vielleicht ein bisschen mehr. Für einige unter euch sind die Meinungen ja wahrscheinlich schon gemacht, man könnte vielleicht die Diskussion auch jetzt schon abbrechen. Dennoch, zu diesem Thema wurde in den letzten zwei Jahren sehr viel gesagt, aber vielleicht noch nicht alles. Ich bin überzeugt, dass jeder Abgeordnete, welcher sich mit dieser Vorlage ernsthaft befasst hat, vielleicht noch eine oder zwei Fragen hat - vielleicht auch nicht. Für mich ist diese Thematik leider nicht klar und ich verstehe diesen absoluten Drang und Zwang nicht, etwas Undurchdachtes, etwas mit vielen Fragezeichen Behaftetes ganz einfach durchzusetzen, ohne dies mit einem guten Gewissen auch tun zu können. Ich werde nochmals versuchen darzulegen, warum ich nicht hinter dieser Kreditvorlage und noch weniger hinter der ganzen Vorgehensweise stehen kann. In meinem heutigen Votum werde ich ein paar Zitate verwenden im guten Glauben und in der guten Hoffnung, dass diese Zitate von Gesundheitsökonomen, Spitzenärzten und Gesundheitsexperten, der Gesundheitsministerin, uns Abgeordneten, welche noch nicht ganz schlüssig sind, wohin die Reise mit einem positiven Kreditbeschluss gehen wird, ein paar Fakten aufzuzeigen, welche sie hoffentlich zum Nachdenken anregen werden. Herr Landtagspräsident, ich werde diese kurzen Zitate genau im Sinne des Art. 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung anwenden. Diese Zitate werden mein Votum begründen und auch unterstützen. Beginnen möchte ich mit einem Zitat, welches ich schon mehr als einmal in diesem Hohen Hause zum Thema Gesundheitswesen benutzt habe. Es wurde von der Credit Suisse Economic Research publiziert mit dem treffenden Titel «Am Puls der Gesundheitslandschaft» - ich zitiere: «Viele Akteure profitieren von der momentanen Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung, sei es mittels gesicherter Preise, durch den Schutz vor Wettbewerb oder durch die zumindest teilweise künstlich geschaffene Komplexität und Intransparenz, die die Verantwortlichkeiten für die hohen Kosten verwischen. Die verschiedenen Privilegierungen der einzelnen Anbieter und Interessen haben zur Folge, dass echte Veränderungen äusserst schwierig zu erreichen sind. Die zahlreichen potenziellen Verlierer verhindern Reformen». Meine Damen und Herren, wenn man dieses Zitat auf das neu zu bauende Landesspital anwendet, sind genau diejenigen Personen die vehementesten Befürworter dieser Kreditvorlage, welche am meisten zu gewinnen haben, nämlich die Götter in weiss. Und wir Politiker zementieren Ihnen jetzt dieses Privileg, ohne gross zu hinterfragen, was man anders machen könnte und müsste. Die Devise heisst: Bauen und dann planen. Meine Devise heisst: Planen und dann bauen. Unsere Gesundheitsministerin stellt sich ohne Wenn und Aber hinter diese Götterschar und vergisst dabei die Verlierer dieser Kreditvorlage, die liechtensteinische Bevölkerung, welche mit Ihren Steuergeldern nicht nur die Baukosten, nein, auch die28. Juni 2011 | 1016 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Folgekosten tragen muss, und zwar in unabsehbarer Grösse. Unsere Regierung kennt die unabsehbaren Folgekosten genauso wenig wie wir sie kennen. Dies allein müsste genügend Grund sein, Nein zu sagen. Zu den Kosten und den Profiteuren komme ich später aber nochmals zurück.Ich finde es schade und nicht richtig, dass dieser Verpflichtungskredit überhaupt traktandiert wurde. Der im letzten Landtag herumgebotene Brief, welcher von 13 Abgeordneten unterschrieben wurde, wohlgemerkt von 3 stv. Abgeordneten, und natürlich mit der lapidaren Begründung «kommt, die Zeit ist reif für eine Abstimmung». Nun, auch das ist Demokratie. Nur, ich sage, als 5 Abgeordnete einen Brief an das Landtagsbüro schrieben mit einer Beründung, diesen Verpflichtungskredit nicht zu traktandieren, kam aus genau der Ecke, welche diesen Brief jetzt unterschrieben, die Frage: Woher haben Sie denn die Legitimität und woher haben Sie denn das Landtagsmandat? Aber das lasse ich jetzt beiseite. Jeder hat mal seinen Tag und was mir am besten gefallen hat an diesem Brief: Der Urheber hätte wahrscheinlich den Grammtik-Check einschalten sollen und dann würden sich nicht so banale Rechtschreibfehler, wie sie hier drin sind, einschleichen. Und ja, schauen Sie einmal auf den Bericht und Antrag des heutigen Verpflichtungskredites. Auch hier sind zwei gravierende Fehler. Die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den «Neubaus». Und unten heisst es «Kenntnisnahme»: Nein, nicht Kenntnisnahme, Schlussabstimmung, meine Damen und Herren. Vielleicht ist das nur mir aufgefallen, aber ich finde dies peinlich und in Anbetracht der Tragweite des heutigen Entscheids sollte man solche Fehler nicht machen. Es ist ein unverkennbares Indiz von Sorglosigkeit und Schlamperei. Mit einem solchen Antrag würden sie auf keiner Bank auch nur einen Franken erhalten. Im Landtag kann man sich aber solche Spässe erlauben und man fragt um CHF 83 Mio. Zurück zur Sache: Wie auch immer der Landtag entscheidet, es scheint, dass eine Volksabstimmung Tatsache werden wird. Mit einem Entscheid des Volkes kann ich immer sehr gut leben und ich hoffe, dass wenigstens ein kleiner Teil der Bevölkerung uns heute Abend zuhört und vielleicht sich eine Meinung machen kann. Ich möchte nochmals ein paar Fakten und Taten Revue passieren lassen, welche nicht nur euch Abgeordente, aber vielleicht auch den einen oder anderen Zuhörer oder Zuhörerin in Erstaunen setzen wird. Dass dieser Verpflichtungskredit ohne eine vollständige Abklärung der noch offenen Fragen, aber auch mit der sicheren Gewissheit, dass unser Spital vor allem mit dem Spital Grabs die Segel vollumfänglich auf Konkurrenz gestellt hat, heute zur Abstimmung steht, sollte uns allen Grund genug sein - «Halt hier müssen wir nochmals über die Bücher». Noch haben wir gar nichts vertan und noch können wir etwas ändern. Wollen wir wirklich, dass das neue Spital zu einem Pulverfass wird, wie es auf der Titelseite des «Vaterlands» vom 19. Mai steht? Diese gespannte Lage gilt es zu entschärfen und Lösungen zu suchen. Der Neubau Landesspital muss für uns alle Sinn machen und den Zweck erfüllen. Und wenn man von einem Pulverfass spricht, wird dies wohl kaum der Fall sein. Ich lege Ihnen noch ein Zitat ans Herz: Auf die Frage, was wäre Ihre Empfehlung in der Spitalpolitik?, kommt folgende Antwort des wohl berühmtesten Liechtensteiners: «Man muss zuerst einmal mit den umliegenden Spitälern bzw. den Regierungen auf kantonaler Ebene auf der Schweizer Seite und Landesebene in Vorarlberg ein Konzept erarbeiten. Wie sieht es bei den Nachbarspitälern mit der Planung aus? Inwieweit ist ein eigenes Spital für Liechtenstein eigentlich sinnvoll? Wenn der bestehende Bau für sinnvolle Ergänzungen in der regionalen medizinischen Versorgung nicht mehr genügt, was baut man dann? Erst, wenn diese Fragen ausreichend geklärt sind, kann man eine kluge Entscheidung treffen».Dieses Zitat stammt weder von Diana Hilti, Rainer Gopp, Wendelin Lampert, Pepo Frick noch von mir. Dies sind die Worte S.D. Fürst Hans-Adam des II. von und zu Liechtenstein. Und bitte, glauben sie mir, diese Aussagen hat er nicht mit uns abgespochen. 28. Juni 2011 | 1017 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Meine Damen und Herren, der Leistungsauftrag, welcher im Jahre 2008 von der Regierung Hasler und in unveränderter Weise am 19. April durch die Eignerstrategie 2011 von der Regierung Tschütscher, unterzeichnet durch die Gesundheitsministerin Müssner, verabschiedet wurde, setzt auf Konkurrenz und nicht auf Kooperation. Wollen wir das wirklich? Und jetzt komme ich halt doch noch kurz auf Corporate Governance und Selbstbewusstsein des Landtags zu sprechen. Bald werden dem Landtag die Festlegung oder Änderung von Eigner- oder Beteiligungsstrategien zur Genehmigung vorgelegt werden. Ich nehme mal an, dass diese Initiative auch in 2. Lesung eine Mehrheit finden wird, obwohl man es aus guten Gründen bezweifeln könnte. Dieser Initiative der Bürgerpartei habe ich meine Zustimmung erteilt und werde meine Meinung kein zweites Mal ändern. Was mich an der ganzen Geschichte erstaunt und irritiert: Am 18. April unterschrieben die Abgeordenten der Bürgerpartei geschlossen diese Initiative. Am 19. April wird die Eignerstrategie von der Regierung verabschiedet und schliesslich am 20. April erreicht die Initiative per Eingangsstempel das Landtagssekretariat. Ja, Zufälle gibt es. In der Begründung für die eingereichte Initiative spielt die Diskussion rund um das Spital, die Zweiteilung der Kompetenzen, die alleinige Festlegung der Eignerstrategie durch die Regierung und die nachträgliche Kreditsprechung durch den Landtag eine Hauptrolle. Genau diese kontrovers geführten Debatten, wie wir sie gehabt haben und wie wir sie auch heute vielleicht haben werden, wurden als einer der Hauptgründe zur Änderung von Corporate Governance genannt. Am 19. Mai ist der Landtag dann schlussendlich mit 17 Ja-Stimmen auf die FBP-Initiative zur Änderung des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen eingetreten und hat diese in 1. Lesung behandelt. Ja, ich gebe Ihnen jetzt nochmals die Begründung: Der Landtag kann nicht einen Kredit über den Neubau des Landesspitals sprechen, ohne vorgängig bei der Festlegung der Eignerstrategie des Landesspitals, welche sich auch über dessen Leistungsumfang zu äussern hat, mit einbezogen worden zu sein. Es scheint jedoch, dass wir heute genau das Gegenteil beweisen. Die Überschrift des «Vaterland»-Kommentars vom 21. Mai 2011: «Spitalneubau: Landtag stellt sich eine Falle». Meine Damen und Herren, diese Frage können Sie für sich ja selbst offen und ehrlich beantworten. Wer stellt wem eine Falle? Nur wer damals dieser Gesetzesinitiative zur Corporate Governance mit gutem Gewissen zugestimmt hat, dürfte meiner Ansicht nach heute diesem Verpflichtungskredit nicht zustimmen. Ja, einigen Abgeordneten, die die Initiative und dann auch noch diesen Brief unterzeichneten, dass dieser Kredit heute auf dem Traktandum steht, denen attestiere ich eine Flexibilität, die ihresgleichen sucht. Ich werde heute vermeiden, Ross und Reiter zu nennen, nur wünsche ich diesen Abgeordneten, welche solche Spagate auf die Reihe bringen, ihren heutigen Entscheid mit gutem Gewissen zu verkraften. Mehr möchte ich dazu nicht sagen. Dann komme ich noch zur Interpellation, die wir im letzten Landtag beantwortet bekommen haben. Nun, wir hatten ein paar Fragen gestellt und die zusätzlichen Interpellationsbeantwortungen bzw. das ganze Paket war eigentlich dicker als die Interpellation selber und das spricht eigentlich auch für sich. Aber vielleicht werden noch einige andere Redner auf dieses Thema eingehen und vielleicht sind noch ein paar Fragen, die nicht geklärt sind.Ich habe einleitend erwähnt, dass die grossen Profiteure dieses heutigen Entscheids einige - ich sage es klar - einige Belegärzte des Landesspitals sind. Ich möchte hier nicht verallgemeinern und vor allem auch nicht auf die Qualität ihrer Künste eingehen. Nur frage ich das Plenum: Haben sie sich schon einmal Gedanken gemacht, wie viele Chefärzte und stellvertretende Chefärzte wir in unserem Spital anstellen könnten, wenn wir die Lohnsumme unserer im Landesspital tätigen Belegärzte zusammenzählen würden? Vielleicht hat die Gesundheitsministerin eine Antwort hierzu. Lassen Sie mich versuchen, dies einmal in Zahlen auch auszudrücken. Diese Zahlen sind wohlgemerkt aus dem Jahre 2005, da uns ja damals noch Zahlen geliefert wurden. Zwischenzeitlich wehren sich die28. Juni 2011 | 1018 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Ärzte mit Händen und Füssen, dass diese Zahlen nicht aufbearbeitet werden und dem Landtag in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt werden. Für mich ist klar warum und ich versuche es auch zu erklären, warum dem so ist. Machen wir doch zuerst noch einen kleinen Abschweifer zu unseren Nachbarn in der Schweiz. In der Schweiz sind Lohnexzesse im Gesundheitswesen auch schon wieder einmal ein Thema geworden. Politiker fordern eine Höchstgrenze von CHF 500'000 für Spitalärzte. Im Kanton Waadt sind übrigens die Einkommen von Ärzten in Spitälern, die über die Grundversicherung abrechnen dürfen, auf genau CHF 500'000 begrenzt.«Starärzte und Starlöhne, René Prêtre und Thierry Carrel bringen mit moderaten Salären Spitzenleistungen». Dies ist die Überschrift eines Artikel aus der «Sonntagszeitung» vor zwei Wochen. Beide Herren sind weltbekannte Herzchirurgen. Der eine wurde übrigens zum Schweizer des Jahres gewählt. Nach ihren eigenen Aussagen arbeiten beide für einen Jahreslohn von zwischen CHF 500'000 und CHF 600'000. Herr Carrel betont: «Der Patient und das attraktive Arbeitsumfeld stehen im Mittelpunkt unseres Schaffens, nicht das Salär». Monsieur Prêtre, Schweizer des Jahres, meint: «Mir ist es wichtig, Spass an der Arbeit zu haben und Menschen helfen zu dürfen». Grosse Autos und grosse Häuser interessieren ihn nicht.So, und wie sieht es nun mit den Honoraren, mit den in unserem Landesspital tätigen Belegärzten aus? Zurück ins Jahr 2005. Der Spitzenverdiener hatte damals mit einem Arbeitspensum von höchstens 75% genau CHF 469'000 verdient. Sein Verdienst auf 100% aufgerechnet wäre jenseits des Lohnes eines Thierry Carrel und René Prêtre. Und bitte nicht vergessen, nebenbei führen er oder sie ja noch eine Arztpraxis. Löhne von jenseits einer Million Franken sind für Belegärzte in unserem Land wohl keine Seltenheit mehr. Ich kann es ja nicht beweisen, aber im Jahre 2011 gibt es einige Belegärzte im Landesspital, welche mit «normalen medizinischen Leistungen» und einem Arbeitsaufwand von vielleicht schon weniger als 50% mehr verdienen als ein Spitzenherzchirurg in der Schweiz, ein Herzchirurg mit Weltrenommee. Ich frage Sie ganz einfach: Finden Sie das normal? Können und wollen wir uns solche Exzesse leisten? Ganz offensichtlich können wir uns das leisten. Wer bezahlt diese Löhne? Der Prämienzahler, vor allem die Mittelschicht und natürlich der Steuerzahler. Genau wir sind es, welche den Leistungserbringern diese Löhne zahlen, und zwar mit Staatsgarantie. Sie müssen keine Mahnungen wie ein Handwerker schreiben, wenn er seine Rechnungen nicht bezahlt bekommt. Sie bekommen die Rechungen automatisch bezahlt. Ich könnte jetzt ja auch noch anfangen, von den Abzockern oder schwarzen Schäfchen zu sprechen. Aber wir haben ja das berühmte WZW-Verfahren eingeführt. Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit, drei magische Worte. Um es kurz zu fassen: Bis dato läuft gerade mal ein Verfahren gegen einen Leistungserbringer und dieses Verfahren zieht sich - sage und schreibe - schon sechs Jahre hin. Die Prognosen, dass dieses schwarze Schäfchen dem Staat auch nur einen Rappen zurückzahlen wird, sind - ich sage mal- eher bescheiden. Und ich glaube, man sollte diese Übung abbrechen. Der Aufwand kostet wahrscheinlich mehr als die ganze Übung. Aber das nur nebenbei bemerkt. Nun, aus den Finanzkommissionsprotokollen darf man ja nicht Zahlen und Fakten nennen. Aber es freut mich, dass wir jetzt auch wissen, wie viel ein Privatversicherter, ein Halbprivatversicherter und ein Normalversicherter durch die Behandlung eines Belegarztes dem Landesspital abwirft. Ich versuche es einmal mit Kindermathematik: Wenn die Behandlung für einen Normalversicherten zehn Äpfel kostet, bekommt das Spital einen Apfel und der Belegarzt bekommt neun Äpfel. Eine Behandlung eines Halbprivatversicherten kostet 1'000 Kartoffeln. Das Spital erhält 175 Kartoffeln und der Arzt behält die restlichen 825 Kartoffeln. Und jetzt noch die allerschwierigste Aufgabe: Die Behandlung für einen Privatver-28. Juni 2011 | 1019 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
sichtern kostet 10'000 Goldvreneli. Das Spital bekommt 2'500 und der Arzt darf die restlichen 7'500 in den Sack stecken. Falls es hierzu noch rechnerische Fragen gibt, können Sie sich an den Abg. Peter Hilti wenden. Er ist Mathelehrer und kann ihnen diese Zahlen vielleicht noch genauer erklären. Aber Sie sehen, der Unterschied zwischen dem Goldvreneli und dem Apfel ist doch beträchlich.Eine OKP-Zulassung für einen Spezialisten in unserem Land ist gleich auch eine Einladung zur nächsten Lottoziehung, aber nur bei dieser Lottoziehung gibt ihm der Staat gerade auch noch die richtigen Zahlen mit. Das ist wunderbar, es freut mich sehr. Ich hoffe, wir alle kommen einmal in einen solchen Genuss.Und jetzt kommen wir auch noch ein bisschen auf Grösse und Umfang des neu geplanten Spitals zu sprechen. Auf die Frage, wie es sich mit der Nutzfläche des Neubaus zum alten Spital verhalte, wusste die Gesundheitsministerin gemäss dem Finanzkommissionsprotokoll keine Antwort und müsse dies abklären. Auf Seite 98 des Bericht und Antrags steht die Antwort schwarz auf weiss.Auf Basis Mai 2010 sind demnach ein Total von 16'000 Quadratmetern Geschossfläche zu erstellen. Dies entspricht einem Gesamtbedarf von zirka 9'400 Quadratmetern Nutzfläche. Gegenüber dem Ist-Zustand entspricht dies einer Nutzflächenzunahme von zirka 67%. Also, Frau Gesundheitsministern, eine Zunahme der Nutzfläche von zwei Dritteln des heutigen Gebäudes. Und bitte nicht vergessen, wir haben noch 1'400 Quadratmeter Reservefläche. Wozu, habe ich noch nirgends gehört und gelesen. Aber wenn man schon baut, dann halt schon richtig. Zum «Vaterland» vom 13. Mai 2011: Es geht um die Erneuerung der baulichen Strukturen und um nichts anderes. Ja, das kann man auch so sagen. Zitat Frau Müssner: «Es soll kein Luxusbauwerk entstehen, sondern ein Ersatzbau für unser in die Jahre gekommenes Landesspital erstellt werden, es geht um die Erneuerung der baulichen Strukturen - um nichts anderes». Frau Gesundheitsministerin, Ihre Aussagen sind im Bericht und Antrag ziemlich klar widerlegt.Und kommen wir noch schnell zu den anvisisierten erhöhten Hospitalisations- oder auch Marktanteilsraten des Landesspitals. Sie bewegen sich fast in gleicher Höhe oder in der gleichen Zunahme wie die Nutzungsfläche. Nur, wie diese Zahlen erreicht werden können, bleibt für mich ein Rätsel. Aber nehmen Sie doch einen Blick auf eine Beilage im Zusatzbericht. Der Bericht bezieht sich auf die Strategie und die Leistungseckwerte des Landesspitals. Ich zitiere: «Da sich auch bei sehr ausgebautem Leistungsangebot ein Teil der liechtensteinischen Bevölkerung nicht im Landesspital behandeln lassen wird, müssen am Landesspital zwingend (Beleg)-Ärzte engagiert werden, deren Einzugsgebiet dank Kompetenz und Ansehen weit über Liechtenstein hinaus reicht. Ideal sind Partnerschaften mit Ärzten mit hohem Anteil privater» - das sage jetzt ich: Goldvreneli - «Patienten, hohen Fallzahlen und Disziplinen mit gutem Deckungsbeitrag. Für diese Patientengruppen braucht es eine attraktive und diskrete Infrastruktur (z.B. VIP-Zonen)». Nun, wie wir aus der Planung entnehmen können, ist ein 35 Quadratmeter grosses VIP-Zimmer ja auch schon eingeplant. Also, wir suchen Ärzte mit Magnetwirkung, solche mit kompetenten Angeboten in den Subdisziplinen wie Kardiologie, Gastroenterologie, Angiologie, Onkologie, Hämatologie und evtentuell auch noch Pneumologie werden sehr willkommen sein in unserem Landesspital. Nur, frage ich mich: Was hat dies noch mit Grundversorgung zu tun? Die Kurzexpertise zum Leistungsauftrag des Liechtensteinsichen Landesspitals bezweifelt, dass eine solche Strategie richtig ist. Das können Sie selbst nachlesen. Und ich bin eigentlich froh, dass wir diese Expertise auf grosses Drängen doch noch bekommen haben. Da sind nämlich ein paar ganz interessante Fakten drin und es wäre einigen Leuten lieber gewesen, wenn wir diese Expertise nicht hätten lesen dürfen. Mit dieser Expertise wurde auch ganz klar gemacht, warum Akutgeriatrie für unser Landesspital kein grosses Thema ist. Warum? Es fehlt an den Zusatzversicherungen. In der Expertise wird sie mit 0% angegeben. Dafür aber gibt es 58% Zusatzversicherte für die Orthopädie. Auf Klardeutsch gesagt, bei älteren28. Juni 2011 | 1020 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Personen stimmt die Kasse nicht, bei den Orthopäden klingelt die Kasse aber ganz schön. Und wenn das neue Landesspital mit nur fünf Betten für die Langzeitgeriatrie plant, ist das in Anbetracht der demografischen Entwicklung eine ganz gewaltige Fehlplanung. Aber eben, man plant dort, wo der Rubel rollt und nicht dort, wo es nichts zu verdienen gibt.Ich sehe, wohin diese Reise geht und frage mich ernsthaft: Ist das wirklich das Landespital, das wir wirklich wollen? Und ich frage mich: Was hat ein solches Vorgehen mit Grundversorgung zu tun? Meiner Ansicht hat es genauso viel damit zu tun, wie Brustvergrösserungen und Schönheits-OPs. Aber solche werden ja auch schon als Grundversorgung angeboten und durch die OKP bezahlt. Und noch etwas für die Zahlenkünstler unter uns: Im Kanton St. Gallen gibt es 83 Spezialärzte auf 100'000 Einwohner. Im Fürstentum Liechtenstein sind es 53 Spezialisten auf 30'000 Einwohner. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Mit einer solch grossen Anzahl von Spezialisten sind die VIP-Gäste im neuen Landesspital natürlich willkommen. Aber es bleibt zu bezweifeln, ob diese grosse Schar von VIPs und Privatversicherten auch wirklich ihre Operationen in Vaduz machen lassen wollen. So, ich habe jetzt genug gesagt. Wer die Botschaft hören will, hat sie vielleicht gehört, wer nicht, eben nicht.Meine Kollegen und Kolleginnen, welche sich für «Üsrs Spitol im Land» einsetzen, werden Ihnen auch noch ein paar Fakten servieren und ich freue mich auf einen Fakt und den überlasse ich meinen Kollegen - und das ist die Planerfolgsrechnung. Das wird vielleicht noch der Höhepunkt des heutigen Abends werden. Lassen Sie mich bitte zu guter Letzt nochmals auf ein Zitat zurückkommen: Dr. Beatocello, Dr. Beat Richner, sollte euch allen bekannt sein. Er hat in Kambodscha innert 20 Jahren das grösste Kinderspital der Welt gebaut. In einem Interview der «Sonntagszeitung» vom 19. Juni wurde er gefragt: Fixe Ärztelöhne, wenig Administration und Gratisbehandlung für alle Patienten. Könnte ein solches Modell auch in der Schweiz funktionieren? Dr. Richner - Zitat: «In ein paar Jahren wird man zu dieser Erkenntnis kommen, da bin ich sicher. Gesundheitsexperten aus Amerika und Asien haben schon grosses Interesse signalisiert. Und im Herbst kommen 100 Medizinstudenten aus der ganzen Schweiz in unsere Spitäler, um zu lernen, wie ein Spital gebaut, eingerichtet und geführt werden muss». Frau Gesundheitsministerin, geehrte Stiftungsräte, geehrte Belegärzte, werte Abgeordnete, vielleicht würde sich eine Reise nach Kambodscha lohnen. Sollte sich eine Delegation finden, ich werde dabei sein. Danke. Abg. Günther Kranz
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Für mich ist Eintreten auf den vorliegenden Bericht und Antrag unbestritten und ich werde dem Verpflichtungskredit von insgesamt CHF 83 Mio. zur baulichen Erneuerung des Landesspitals im Sinne des Regierungsberichtes zustimmen. Wir stehen heute vor dem vorläufigen Abschluss eines jahrelangen, umfassenden Meinungsbildungsprozesses. Dieser begann bereits kurz nach dem grossen Um- und Ausbau in den Jahren 1979/1981. Das Haus kam bald an seine Kapazitätsgrenzen. Ausserdem zeigten sich Defizite beim Ausbau der Zimmer und bei den Behandlungsräumen. Die dringendsten Massnahmen konnten zwischen 2002 und 2003 mit einer kleinen Sanierung behoben werden. Aus dem Krankenhaus Vaduz war inzwischen das Liechtensteinische Landesspital geworden. Der Ruf nach einer umfassenden baulichen Erneuerung wurde immer lauter. Bereits im Jahre 2004 setzte die Regierung eine Arbeitsgruppe ein, die mit der Erstellung einer28. Juni 2011 | 1021 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Machbarkeitsstudie beauftragt wurde. Basierend auf dieser Studie legte die Regierung im Juni 2008 den Leistungsauftrag für das Landesspital fest. Dem heutigen Regierungsantrag sind im Laufe der letzten Jahre eine eindrucksvolle Zahl von schriftlichen Informationen und Expertenberichten zuhanden der Volksvertretung vorangegangen. Der Landtag hat es der Regierung und sich selbst bei der mehrjährigen Vorbereitung nicht leicht gemacht. Das Thema hat die Abgeordneten in früheren und anlässlich der Interpellationsbeantwortung der letzten ordentlichen Sitzung über Stunden lang beschäftigt. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei der Regierung sowie bei allen Dienststellen und Fachgremien für die umfassende Arbeit, die hier geleistet wurde. Wenn ich heute für die Sprechung des Verpflichtungskredites eintrete, so kann ich dabei nicht ausschliessen, dass kommende Regierungen und Volksvertretungen aufgrund neuer Erkenntnisse mitunter in der Spitalfrage nachbessern müssen. Dieses auszuschliessen, wäre meines Erachtens kurzsichtig. Mit der Vorlage des Verpflichtungskredites ist nun der Tag gekommen, da wir uns zu entscheiden haben. Weitere Verzögerungen könnten dazu führen, dass unser Landesspital sowohl in baulicher als auch in medizinischer Hinsicht stark ins Hintertreffen kommt. Die Folge könnte sein, dass die spitalärztliche Grundversorgung unserer Bevölkerung nicht mehr gewährleistet wäre. Der Werdegang des Landesspitals weist eine mehr als 100 Jahre alte Geschichte auf. Das Gesetz über das Landesspital vom Oktober 1999 war dann nach einer langen Vorgeschichte die Basis für die Übernahme des Hauses durch das Land. Am 1. Januar 2000 wurde eine öffentlich-rechtliche Stiftung errichtet. Diese wurde Trägerin des Landesspitals mit dem gesetzlichen Auftrag, die medizinische Grundversorgung unserer Bevölkerung sicherzustellen. Am 19. November 2009 haben wir in diesem Hause das Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen beschlossen. Die Weichen für den künftigen Betrieb in einem zeitgemässen Neubau sind also seit längerem gestellt. Im Bericht und Antrag werden Bedürfnisse der Bevölkerung - siehe Seiten 76 und 77 - aufgezeigt, die aus meiner Sicht die wesentlichen Argumente für den Neubau eines Landesspitals im vorgesehenen finanziellen Rahmen sind. So möchten viele Einwohnerinnen und Einwohner im eigenen Land gebären und sterben können. 60% der Kinder in Liechtenstein werden im Liechtensteinischen Landesspital geboren. Es gibt Leiden, deren Behandlung im eigenen Land aufgrund der Wohnortsnähe, der sozialen Kontakte und des Heimatsgefühls ermöglicht werden sollten. Diese Nähe bedeutet für die gesunden Angehörigen Kontakt und Weitergabe von Wärme und Geborgenheit im eigenen Land. Das Sicherheitsgefühl soll durch die Sicherstellung einer durchgängigen Notfallerstversorgung erhöht werden. Das Bedürfnis der Bevölkerung, in der Region ein Belegarztspital zu haben, ist gross, da die Patienten in einem Belegarztspital durch «ihren» Arzt behandelt werden können. Auch die Aussagen zu souveränitätspolitischen Überlegungen, zur Versorgungssicherheit und zur Steuerungsmöglichkeit enthalten gewichtige Aspekte, die für einen Neubau im vorgesehenen Rahmen sprechen. Der Verzicht auf unser eigenes Spital kann uns in Abhängigkeiten der Nachbarländer bringen und könnte unsere Ausgangslage für Verhandlungen um Spitalverträge in der Region beeinträchtigen. Ohne unser eigenes Spital gäbe es in unserem Land keine Geburten mehr und unsere pflegebedürftigen und betagten Mitmenschen müssten im Ausland gepflegt werden. In Notfällen, Katastrophen oder Pandemien stünden wir ohne unser eigenes Spital da. 28. Juni 2011 | 1022 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Im Bericht und Antrag wird auf Seite 77 hierzu ausgeführt - ich zitiere: «Ein Staat soll seinen Bürgern aus souveränitätspolitischen Überlegungen eine Grundversorgung von der Geburt bis zum Tod bieten können». Auf die anderen Beispiele verzichte ich, diese zitiere ich nicht. Gerne möchte ich noch auf die volkswirtschaftliche Seite des Landesspitals hinweisen:
Die Wertschöpfung aus dem laufenden Betrieb beträgt pro Jahr rund CHF 26 Mio. Der grösste Teil davon fliesst ins Land zurück. Derzeit ist das Landesspital Arbeitgeber von zirka 166 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Setzen wir uns mit wirtschaftlichen Fragen des heutigen und künftigen Spitals auseinander, dann dürfen wir nicht ausser Acht lassen, dass die geplanten Investitionen von über CHF 77 Mio. in erster Linie unserem einheimischen Gewerbe zugute kommen werden. Unser Spital, dies zeigen die unabhängig voneinander durchgeführten Studien auf, hat folglich eine wichtige volkswirtschaftliche Bedeutung für unser Land. Bei unserer Meinungsfindung sollten wir diesen Aspekt gebührend betrachten. Auf den Seiten 68 und 69 werden hierzu verschiedene Aussagen gemacht. Wir wissen, dass die Infrastruktur des Landesspitals in die Jahre gekommen ist. Es ist nun Zeit, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. Die im Bericht und Antrag geforderten Investitionen von CHF 77 Mio. werden grösstenteils ohnehin anfallen, auch wenn wir das Landesspital schliessen oder die Leistungen im Inland zurückfahren. Denn die benötigten Leistungen müssen erbracht werden, entweder im Land oder diesseits der Grenzen und dabei gilt: Niemand stellt den liechtensteinischen Versicherten gratis Infrastruktur zur Verfügung. Liechtenstein kann wählen: Entweder werden die Investitionen beim Leistungsanfall tröpfchenweise ins Ausland gezahlt und die schweizerische Spitalinfrastruktur mitfinanziert, wobei der Ertrag aus diesen Infrastrukturen in der Schweiz verbleibt, oder Liechtenstein investiert das Geld in die liechtensteinische Volkswirtschaft und profitiert von der Wertschöpfung eines Spitals. Ich bin der Regierung dankbar, dass sie den Leistungsauftrag noch einmal überprüfen liess. Nach Ansicht der Gutachter muss der Leistungsauftrag für das Landesspital weder erweitert noch eingeschränkt werden. Der Leistungsauftrag vom 18. März 2011 ist also hinsichtlich der Primärleistungen inklusive Supportleistungen weiterhin zweckmässig und als optimale Lösung für das Landesspital anzusehen, so auf den Seiten 78 und 79.Aus dem Bericht und Antrag und aus der Beantwortung der zusätzlichen Fragen im Rahmen der Interpellationsbeantwortung geht auch eindeutig hervor, dass sich das Landesspital innerhalb der Kerngebiete nur auf die wichtigsten Disziplinen als Grundversorgungsleistung beschränkt. Der Leistungsauftrag der Regierung sieht also nicht vor, so wie ich das lese, in medizinische Spezialgebiete ausserhalb der Grundversorgung einzudringen. Das Gutachten stellt auch fest, dass Kooperationen mit dem Leistungsauftrag vereinbar sind. Folglich steht der Leistungsauftrag der Regierung auch einer künftigen Zusammenarbeit mit regionalen Spitälern in der benachbarten Schweiz und in Vorarlberg nicht im Wege. Die im Vorfeld der heutigen Diskussion thematisierte Mengenausweitung kann ich beim geplanten Projekt nicht erkennen, da das Landesspital das Angebot nicht ausweiten wird, sondern auf Grundlage des heutigen, geltenden Leistungsauftrags agieren wird. Der Vorwurf der Mengenausweitung infolge angebotsinduzierter Nachfrage greift also meines Erachtens zu kurz, da schlicht keine Ausweitung des Angebots stattfinden wird. Das Führen eines eigenen Landespitals hat also volkswirtschaftliche und gesundheitspolitische Vorteile für Liechtenstein, weil ein eigenes Spital die Attraktivität des Standortes erhöht und damit weitere Steuereinahmen generiert als auch wirtschaftliche Vorteile für die einheimische Volkswirtschaft erzeugt. Danke.28. Juni 2011 | 1023 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Das Liechtensteinische Landesspital leistet, wie die Fallzahlen aufzeigen, zweifellos einen wichtigen Beitrag in der medizinischen Versorgung des Landes. Eine umfassende Versorgung im Stile eines im Chefarztsystem betriebenen Spitales kann es nicht bieten. Dies entspräche auch nicht dem Leistungsauftrag der Regierung. Die umfassende medizinische Versorgung wird heute und soll auch in Zukunft über eine gut abgesicherte und gut koordinierte Kooperation mit Vertragsspitälern stattfinden. Mir scheint es wichtig, dass wir der liechtensteinischen Bevölkerung reinen Wein einschenken, was wir mit dem von der Regierung angeforderten Verpflichtungskredit erhalten und was nicht. Diesbezüglich bestehen in der Bevölkerung teils falsche Vorstellungen. Fakt ist, dass die Bausubstanz des Landesspitals in die Jahre gekommen ist und die Behörden zum Handeln gezwungen sind. Als Alternativen bieten sich eine Renovierung, ein Neubau oder eine gänzliche Auflösung des Landesspitals an. Als Volksvertreter ist man gut beraten, wenn man in so wichtigen Fragen das Ohr beim Volk hat. Es ist völlig klar, dass die Auflösung des Landesspitals in Liechtenstein kein Thema ist. Es stellt sich also die Frage, ob Renovierung oder Neubau. Die uns vorliegenden Expertisen geben einem Neubau den Vorzug und so lautet denn auch der Antrag der Regierung. Das ist es also, was wir für unser Geld bekommen, einen Neubau. Besser geeignete medizinische Räumlichkeiten, komfortablere Zimmer, grosszügigere Nebenräumlichkeiten. Die umfassende medizinische Versorgung aber wird weiterhin mit Vertragsspitälern abzusichern sein. Das sollen die Leute im Lande wissen. Die gute medizinische Versorgung einer Region wird als Standortvorteil gepriesen. Dem kann ich ohne Einschränkung zustimmen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass sowohl das Fürstenhaus als auch führende Industrievertreter diesen Standortvorteil weniger im Neubau des Landesspitals, sondern eher in regionalen Lösungen sehen. Es gibt durchaus Gründe, der Vorlage mit Skepsis zu begegnen. Argumente, die gegen den derzeitigen geplanten Neubau angeführt werden, sind als Teil einer wünschenswerten, demokratischen Auseinandersetzung und Entscheidungsfindung zu würdigen. Dies umso mehr, als persönliche Interessen einzelner Abgeordneter dabei sicherlich keine Rolle spielen. In Abwägung einer möglichen überregionalen Lösung müssen wir aber beachten, dass der Kanton St. Gallen seine Spitalplanung inklusive Projektwettbewerbe abgeschlossen hat. Auch wenn die Türen für neue Lösungsansätze wieder weiter offen stehen als auch schon, scheint ein gemeinsames Grundversorgungsspital derzeit in weiter Ferne. Nicht beteiligen möchte ich mich an einer Hetzjagd gegen Ärzte. Wenn ein René Prêtre in der Schweiz eine halbe Million verdient, so ist das einhundert Mal weniger als der Chef der Credit Suisse. Ich denke, daraus ist auch klar ersichtlich, woran und wo unsere Gesellschaft krankt: Sicher nicht in erster Linie an gierigen Ärzten. Es wäre interessant, auch in unserem Land einmal entsprechende Vergleiche anzustellen. Es gibt auch gute Gründe, dem Kredit zuzustimmen. Für mich ist die Tatsache wichtig, dass die Spitalverantwortlichen die zuvor geplante Konkurrenzstrategie zurückgefahren haben. Es muss unser aller Ziel sein, eine qualitativ sehr gute medizinische Versorgung in der Region sicherzustellen. Das kann und soll das Landesspital nicht alleine leisten. Wir müssen zum Beispiel daran interessiert sein, dass das Spital Grabs sein hervorragendes Niveau im Bereich der inneren Medizin halten, ja ausbauen kann und nicht durch Konkurrenzierung auf engstem Raum gefährdet sieht. Die erwartete Steigerung der Fallzahlen im Landesspital soll sich aus der für die nächsten 20 Jahre zu erwartenden demografischen Entwicklung ergeben und nicht aus einer Konkurrenzstrategie. Die ungefähr gleich hohe Anzahl Betten, die im Neubau zur Verfügung stehen werden, lässt auf die Glaubwürdigkeit28. Juni 2011 | 1024 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
dieser Aussage hoffen. Bei unserem Entscheid dürfen wir auch die Arbeitsplätze, die das Landesspital bietet, nicht ausser Acht lassen. Ebenso wenig die Ausbildungsplätze für das Pflegepersonal. Weniger überzeugen kann mich das Argument, dass wir durch den Neubau eine bessere Ausgangsposition für Kooperationsverhandlungen mit umliegenden Spitälern erhalten. Wenn wir wirklich CHF 80 Mio. ausgeben müssen, um eine gute Verhandlungsposition zu haben, dann verzichte ich darauf. Noch ein Wort zur Standortwahl: Die Evaluation der vorgeschlagenen Standorte gibt dem bestehenden Standort den Vorzug. Da gibt es schon Fragezeichen. Für mich ist es zum Beispiel nicht verständlich, dass der aktuelle Standort in Vaduz beim Kriterium «Anbindung an den öffentlichen Verkehr» 15 Punkte zugesprochen erhält, der alternative Standort Schaan aber gerade mal 9 Punkte, wenn man bedenkt, dass der Standort Schaan an gut bedienter Strecke nur vier Fahrminuten vom Dreh- und Angelpunkt des liechtensteinischen Bussystems entfernt liegt. Aber das nur so nebenbei. Ich bin mir schon bewusst, dass beim Standort Schaan zonenrechtliche Probleme zu bewältigen wären. Es ist aber keine Frage, dass das Liechtensteiner Unterland zum Beispiel am Standort Schaan besser angebunden wäre. Grundsätzlich bin ich der Überzeugung, dass ein liechtensteinisches Landesspital notwendig ist und einem Bedürfnis der liechtensteinischen Bevölkerung entspricht. Persönlich knüpfe ich an eine Zustimmung zum Verpflichtungskredit verschiedene konkrete Erwartungen: Ich will keine Konkurrenzstrategie zum Spital Grabs, weder jetzt noch später. Die Regierung wird sorgfältig darauf zu achten haben, dass der Leistungsauftrag entsprechend abgefasst bleibt. Das Konkurrenz- und Wettbewerbsdenken in Sachen Spitalversorgung existiert in unserer Bevölkerung nicht und soll ihr auch nicht eingeimpft werden. Das Spital Grabs wird von vielen Liechtensteinern genauso als Heimspital betrachtet wie das Landesspital. Es bietet auch seit vielen Jahren jungen Liechtensteiner Assistenzärzten Ausbildungsplätze. Kaum einer unserer Belegärzte könnte seinen Job ausführen, wenn er nicht nach dem Studium an Schweizer Spitälern Ausbildungsplätze gefunden hätte. Über der Rhein gerichtet aggressive Rhetorik ist also völlig fehl am Platz, und zwar von allen Seiten. Ich erwarte auch, dass die freie Spitalwahl gewährleistet bleibt, und zwar nicht nur als Lippenbekenntnis, sondern als gelebte Praxis der zugelassenen Ärzte im Lande, auch wenn diese Belegärzte am Landesspital sind. Auch erwarte ich, dass die Regierung das zukünftige Leistungsangebot am Landesspital gezielt steuert und nicht dem Zufall überlässt. Es darf nicht sein, dass der Staat eine Privatklinik finanziert, in der sich mehr und mehr Spezialisten mit weiss Gott was für Angeboten einnisten, die mit medizinischer Grundversorgung nichts zu tun haben. Einen Medizintourismus brauchen wir hierzulande nicht aufzuziehen. Sicher kann die Regierung zu meinen Anliegen noch Ausführungen machen. Zum Antrag der Regierung: Die Thematik des Landesspitals beschäftigt die liechtensteinische Öffentlichkeit sehr. Das Thema wird intensiv diskutiert. Für mich ist es keine Frage, dass die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner bei dieser Kreditvorlage über CHF 83 Mio. das letzte Wort haben sollen. Befürworter wie Gegner sollen Gelegenheit haben, der Bevölkerung ihre Argumente vorzutragen. Ich werde daher bei der Lesung des Antrags der Regierung meinerseits den Antrag einbringen, dass das Kreditbegehren für den Neubau eines Landesspitals einer Volksabstimmung zugeführt wird. Danke. Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich habe meine Meinung zu einem geplanten Neubau schon des Öfteren in diesem Plenum kundgetan. Ich habe dabei immer betont, dass ich nicht gegen das Landesspital als solches und nicht grundsätzlich gegen einen Neubau bin. Zentral für mich ist aber, dass wir zunächst die Strategie und das Konzept kennen und unterstützen, und dieses auf den tatsächlichen Bedarf für ambulante und stationäre Spitalleistungen mit den Grundversorgungsspitälern in der Region abgestimmt und koordiniert ist. Klar ist für mich auch, dass wir vor dem Bauen wissen müssen, was wir in diesem Gebäude wirklich tun wollen und welche Strategie dahintersteht. Dies vor allem in Bezug auf Kooperationsstrategien des28. Juni 2011 | 1025 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Landesspitals. Solche Kooperationsstrategien können für mich nicht erst nach einem Entscheid über einen Neubau gefällt werden. Der vorliegende Bericht und Antrag über einen Verpflichtungskredit in Höhe CHF 77 Mio. zuzüglich CHF 6 Mio. Reserve wirft für mich einerseits in Bezug auf die Strategie und das Konzept und andererseits in Bezug auf die Folgekosten sehr viele zentrale Fragen auf. Ich möchte auf diese zwei Themenbereiche eingehen und dazu meine Fragen stellen.Zunächst zur Strategie und zum Konzept. Die zentrale Frage ist doch: Was für ein Leistungsangebot wollen wir in unserem Landesspital und soll das Landesspital sein Leistungsangebot regional abstimmen, sodass es zu Leistungskonzentrationen kommt oder pochen wir hier auf Souveränität? Meine Meinung dazu ist klar: Wir haben nur eine Chance mit einer umfassenden Kooperation, welche eben zu einem abgestimmten Leistungsangebot bzw. zu einer Leistungskonzentration in der Region führt. Alles andere ist für mich kein zukunftsträchtiges Modell. Zentral ist auch, dass es dabei um eine Kooperation mit jenen Spitälern in der Region geht im Bereich der Grundversorgung. Es geht für mich nicht in erster Linie darum, mit Zentrumsspitälern in Bereichen zu kooperieren, welche über den Grundversorgungsbereich hinausgehen. Dann zum Thema Souveränität: Souveränität in Ehren, aber heisst das wirklich, dass wir alles selber machen müssen? Für mich heisst Souveränität selbst zu entscheiden, was die beste Strategie und Lösung eines Problems ist. Zudem finde ich es völlig falsch, wie es einige Personen in den letzten Tagen im Radio oder in den Zeitungen kundgetan haben, hier insbesondere gegenüber unseren St. Galler Nachbarn so auf Souveränität zu pochen. Dies im Wissen darum, dass wir in sehr vielen Bereichen, gerade auch im Gesundheitsbereich, in den letzten Jahren sehr stark auf unsere Schweizer Nachbarn angewiesen waren und auch hier weiterhin Unterstützung benötigen. Und dies betrifft nicht nur den Gesundheitsbereich, sondern sehr viele weiter gehende Bereiche. Dann habe ich schon des Öfteren ausgeführt, dass für mich die Strategie 2020 sehr fragwürdig ist. Die Strategie 2020 wird im Bericht und Antrag auf Seite 89 wieder ausgeführt. Es wird eine Fallzahl von 3'900 Fällen angestrebt. Im Beilagenpaket ist eine Überprüfung dieser Leistungsstrategie und ich habe diesen Satz ebenfalls bereits mehrfach zitiert und werde es nochmals tun. Zur Strategieüberprüfung auf Seite 8 gilt es zunächst noch Folgendes festzuhalten: Damals ging man noch von einer Fallzahl von 4'100 aus. Die hat man dann auf 3'900 reduziert. Das ändert an den wesentlichen Zahlen nicht viel. Es gibt eine minimale Anpassung im Prozentbereich. Auf Seite 8 dieser Strategieüberprüfung heisst es Folgendes: «Zusammenfassend bedeutet dies, dass die anvisierten Frequenzsteigerungen im Zeitraum 2009 bis 2020 von rund 48% zu 14% eine Folge des Bevölkerungswachstums und 8% demografiebedingt (Veränderung der Hospitalisationsrate) sind. Die restlichen 26% müssen durch Zubringer (Ärzte) erreicht werden, welche Patienten von ausserhalb des Fürstentums an das Landesspital bringen oder aber den Marktanteil ihrer Disziplinen innerhalb des Fürstentums steigern». Ich bezweifle sehr stark, dass diese Fallzahlsteigerung wirklich möglich ist. Der Abg. Harry Quaderer hat bereits die Schlussfolgerung dieser Strategieüberprüfung zitiert, indem es dann heisst, dass Ärzte mit Magnetwirkung nach Liechtenstein kommen müssen, die dann auch Patienten zum Teil mitbringen. Ich stelle mir hier wirklich die Frage, ob das die Grundlage für einen Neubau des Landesspitals ist, ob es nicht unsere Aufgabe ist, zunächst die Versorgung für unsere Liechtensteiner Patienten sicherzustellen. Und ich glaube auch nicht, dass es zielführend sein kann, hier allenfalls dann mit einer Einschränkung der Spitalwahlfreiheit liechtensteinische Patienten zu zwingen, nach Vaduz zu gehen. Dann bezweifle ich auch sehr stark - und das habe ich auch schon bereits mehrfach ausgeführt -, dass diese Strategie 2020 des Landesspitals wirklich auf den Bedarf an medizinischen Leistungen abgestützt ist. Bezeichnend ist dafür für mich ein Satz im Geschäftsbericht des Landesspitals für das Jahr 2010. Dort heisst es auf der letzten Seite wie folgt: «Das medizinische Angebot richtet sich nach den im Spital zugelassenen Belegärzten». Für mich heisst das nichts anderes, dass die Belegärzte das Angebot defin-28. Juni 2011 | 1026 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
ieren und nicht das Spital das Angebot definiert und dann entsprechend die Belegärzte sucht, was für mich der richtige Weg wäre. Dann haben wir die Antworten zu einigen Fragen, die wir im Rahmen der Interpellationsbeantwortung gestellt haben, anschliessend per E-Mail erhalten. Ich finde es nicht richtig, dass diese Antworten bis jetzt nicht veröffentlicht wurden. Für mich sind das Fragen, die in einem öffentlichen Landtag gestellt wurden und die auch öffentlich zu machen sind. Ich werde aber nun einige Zitate oder Aussagen daraus vorlesen. Auf die Frage, was die Regierung unter «wirtschaflich lukrativen Fällen» versteht, hat die Regierung auf Seite 4 dieses Papieres Folgendes ausgeführt: «Unter wirtschaftlich lukrativen Fällen versteht die Regierung Fälle, welche eine grosse Gewinnspanne aufweisen, die Erträge für die Erbringung der Leistung, also die Aufwände deutlich übersteigen. Dies hängt einerseits von der Vergütung (Tarif) und andererseits vom Versicherungsgrad des Patienten ab. Halbprivat- und Privatpatienten gelten grundsätzlich immer als lukrative Fälle. Innerhalb der Spitalleistungen gibt es starke Schwankungen bezüglich der Rentabilität von Leistungen». Und auf der gleichen Seite führt die Regierung in Bezug auf die Entwicklung der zusatzversicherten Patienten Folgendes aus: «Die Regierung hat sich im Rahmen der Erstellung des Bericht und Antrages zum Verpflichtungskredit mit dieser Thematik beschäftigt. Ergebnis dieser Abklärungen war, dass aktuelle Expertisen davon ausgehen, dass in der Schweiz die Kosten der Grundversicherung durch die Einführung von SwissDRG steigen werden. Da durch die neue Spitalfinanzierung Teile der Leistungen der Zusatzversicherung in das Versicherungsobligatorium übergehen werden, wird die Prämie der Zusatzversicherung im Bereich der stationären Versorgung aller Voraussicht nach sinken. Diese Entwicklung ist zumindest teilweise auch in Liechtenstein zu erwarten und daher prognostiziert die Regierung, gestützt auf Expertenmeinungen, dass die Anzahl zusatzversicherter Einwohner steigen wird oder zumindest konstant bleibt». Ich habe diesbezüglich eine andere Meinung. Es ist mir bewusst, dass der wirtschaftliche Erfolg und das Modell des Landesspitals vor allem darauf ausgerichtet ist, mehr halbprivat- und privatversicherte Patienten zu gewinnen. Das ergibt sich auch aufgrund der Einplanung von mehr Einzelzimmern als heute. Ich glaube jedoch nicht, dass insbesondere auch mit einer allfälligen KVG-Revision es sich tendenziell in Zukunft annähernd so viele Personen oder sogar mehr Personen leisten können, hier halbprivat- oder privatversichert zu sein. Wenn die Regierung ausführt, dass der Bereich der Grundversicherung zunimmt, ist das ganz einfach. Wenn das Total der Prämie x plus y ist und x eben um einiges vielfach höher ist, dann ist es vielen Menschen schlichtweg nicht möglich, das Zusatz an y noch zu bezahlen. Ich glaube, dass das eine Einschätzung ist, die für mich nicht wirklich aufgeht und viele Menschen in unserem Land machen sich wirklich Gedanken, wie sie ihre Prämien in Zukunft noch bezahlen können. Dann habe ich eine Frage an die Regierung, ob sie die Auswirkungen eines Privatspitals immer noch gleich einschätzt wie im Mai-Landtag. Dies aufgrund der Tatsache, dass am Freitag in den Landeszeitungen die Gründung der Privatklinik in Triesen bei den amtlichen Kundmachungen publiziert wurde. Es ist nun klar, dieses Privatspital kommt und ich hätte von der Regierung auch gerne Ausführungen, ob ein entsprechender Antrag in Bezug auf eine Bewilligungserteilung bereits eingereicht wurde. Dann noch zum finanziellen Teil des Bericht und Antrags: Ich habe bereits im Mai-Landtag gesagt, dass für mich die finanziellen Auswirkungen und die Folgekosten unvollständig sind und zu wünschen übrig lassen. Wenn man sich einmal Seite 51 des Bericht und Antrages zu Gemüte führt, wird auf dieser Seite begonnen, die Grundannahmen für die Zukunftsprognosen des Landesspitals auszuführen. Auf der Seite 52 wird dann auch ausgeführt, dass dieser berühmte CMI-Index für das Landesspital mit 0,78 eingesetzt wird. Auf der Seite 112 gibt es dann Berechnungen, bei denen dieser CMI-Index eben wieder eine Rolle spielt. Sie können dieser Tabelle entnehmen, dass es schon entscheidend ist, wie hoch dieser CMI-Index ist. Das hat auch die Studie des Dr. Boos im letzten Jahr aufgezeigt. Und hier gibt es für mich einen zentralen Widerspruch der Regierung und der Spitalleitung. Die Regierung macht hier im Bericht und Antrag ganz klar Ausführungen, der CMI-Index 0,78 ist richtig. Dr. Boos hat letztes Jahr mit einem CMI-Index von 0,72 gerechnet. Das wurde insbesondere von der Spitalleitung vehement bekämpft. Und die28. Juni 2011 | 1027 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Spitalleitung hat dazumal noch in ihrer Stellungnahme vom 15. Oktober Folgendes ausgeführt - das ist auf der Seite 15 diese Stellungnahme: «Der CMI ist für das Landesspital heute nicht bestimmt und deshalb handelt es sich um grobe Näherungen, welche aber mit vielen Unsicherheiten behaftet sind. Die Unsicherheiten sind zu gross, um Entscheide auf solche Zahlen abzustützen. Solch ein Vorgehen, ohne die erbrachten Leistungen im Detail zu kennen, wird als unseriös betrachtet. Aus diesem Grund sollte kein CMI-Wert zum jetzigen Zeitpunkt verwendet werden». Ich hätte diesbezüglich gerne von der Regierung Ausführungen, wie die Regierung nun heute vertreten kann, dass genau ein Index von 0,78 das Wahre ist. Ich glaube, die ganzen Berechnungen hat man bis jetzt nicht gemacht. Tatsache ist einfach, dass mit 0,78 die Berechnung für das Spital günstiger ausfällt als mit 0,72. Dann zur berühmt-berüchtigten Planerfolgsrechnung, die der Abg. Harry Quaderer bereits angekündigt hat. Für mich ist das der ganze Pferdefuss im finanziellen Bereich dieser Vorlage. Wenn Sie die Planerfolgsrechnung auf den Seiten 115/116 anschauen, dann mögen die Zahlen für das Soll 2020 auf den ersten Blick nicht schlecht aussehen. Stutzig gemacht hat mich dann aber, was auf der Seite 116 ganz unten steht. Dort heisst es dann nämlich Folgendes: «Die Berechnungen beruhen grundsätzlich auf einer Extrapolation für 2020, basierend auf den effektiven Zahlen von 2009. Die Extrapolation erfolgte je nach Position aufgrund von Anzahl Fällen stationär/ambulant, Pflegetagen, Stellenprozenten pro Fachrichtung etc. Die Preissteigerungen, zum Beispiel Teuerung, und Änderungen im Finanzierungssystem (Einführung DRG, Veränderung der Staatsbeiträge) sind weder auf der Aufwand- noch auf der Ertragsseite berücksichtigt». Da habe ich jetzt wirklich meine Bedenken. Wir wissen, die Regierung hat beschlossen, wir führen DRG am 1.1.2013 ein. Wir wissen, wir nehmen diesen Neubau nur unter diesen neuen Finanzierungsbedingungen in Betrieb. Wir entscheiden jetzt aber über einen Neubau und haben in die Planerfolgsrechnung die DRG-Bedingungen überhaupt nicht gerechnet. Wenn Sie die Diskussion in der Schweiz dazu verfolgen - und da gab es vor zirka sechs Wochen eine interessante Veranstaltung der Sendung «Arena» zu DRG und Fallpauschalen: Die Aussagen dazu sind deutlich. Unter DRG-Bedingungen muss man das Leistungsangebot nochmals neu definieren, da es klar ist, dass Abteilungen, die unter jetzigen Finanzierungsbedingungen rentabel sind, es allenfalls unter DRG nicht mehr sind. Und diese Aussagen führen schon dazu, dass ich ganz ehrlich gesagt diese Planerfolgsrechnung so nicht als Grundlage für einen Betrieb des Landesspitals mit diesem Neubau akzeptieren kann. Ich hätte deshalb gerne von der Regierung Ausführungen dazu, wie der Stand der Dinge ist bezüglich Rechnung der Planerfolgsrechnung unter DRG-Bedingungen bzw. die Codierung der Fälle beim Landesspital unter DRG-Bedingungen, bis wann solche Resultate vorliegen. Dann hat der Abg. Harry Quaderer bereits das Thema Benutzungsgebühren der Belegärzte angesprochen. Ich möchte hier jetzt nicht mit Äpfeln und Goldvreneli anfangen, sondern ich bitte die Regierung konkret auszuführen, wie die aktuelle Benutzungsgebühr, wie auf Seite 43 ausgeführt wird, für die Belegärzte festgelegt wird und wie hoch diese heute ist. Dies aufgeteilt für den Spitalanteil an ambulanten Behandlungen, an zahnärztlichen Behandlungen und an stationären Behandlungen. Ich glaube, aufgrund meinen bisherigen Ausführungen ist klar, für mich genügt der finanzielle Teil dieses Bericht und Antrages in Bezug auf die Planerfolgsrechnung und auch in Bezug auf die Entwicklung des Staatsbeitrages nicht, um diesem Kredit zuzustimmen. Ich bin gespannt, wie das die anderen Abgeordneten sehen. Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Abend, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Einleitend möchte ich für unsere Zuhörer etwas klarstellen: Es stimmt nicht, dass wir zu wenig Unterlagen oder Informationen erhalten haben oder dass einzelne Fragen noch zu wenig geklärt wären, wie bisweilen suggeriert wird. Wir haben sowohl die Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2004, den Bericht der Arbeitsgruppe aus dem Jahre 2009 sowie den Ergänzungsbericht vom 24. Juni 2010 mit sämtlichen Beilagen erhalten. Dies bereits28. Juni 2011 | 1028 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
mit Schreiben der Regierung vom 2.9.2010, sodass alle Abgeordneten genügend Zeit hatten, sich vertieft mit dieser zugegeben sehr komplexen Materie auseinander zu setzen. Wir haben auch noch die später eingeholten Gutachten und die Gegenäusserungen dazu bekommen. Insgesamt haben wir - ich sage jetzt einfach einmal - zirka über bald einmal einen halben Meter Akten, Gutachten, Stellungnahmen etc. erhalten, welche es auf heute zu verarbeiten galt. Darüber hinaus gab es eine Interpellation und die Abgeordneten konnten im Mai-Landtag im Rahmen der Interpellationsbeantwortung ergänzende Fragen stellen, welche von der Regierung anfangs Juni schriftlich beantwortet wurden. Bekanntlich nahmen wir uns für dieses Thema in der Mai-Sitzung satte sieben Stunden Zeit und die Regierung hat anschliessend rund 50 Fragen schriftlich beantwortet. Führt man sich die Fragen, die die Regierung nach der Mai-Sitzung zu beantworten hatte, vor Augen, wird klar, dass weniger fraglich ist, ob wir genügend Informationen erhalten haben oder die Sachlage genügend geklärt ist, sondern vielmehr, ob man dem, was man vorgesetzt erhält, Glauben schenken will oder eben nicht. Eine Vielzahl der Fragen beginnt mit «glaubt die Regierung», «glaubt die Regierung» und nochmals «glaubt die Regierung». Ich meine, es ist ein gutes Recht oder besser gesagt die Pflicht eines jeden Abgeordneten, die Unterlagen und Informationen kritisch zu hinterfragen. Aber irgendwo sind wir an einem Punkt angelangt, wo das Ganze zu einer von Misstrauen beherrschten Glaubensfrage wird, wo sämtliches Diskutieren nichts mehr nützt. Es ist deshalb wirklich an der Zeit und ich bin froh, dass dieser Verpflichtungskredit nun einer Entscheidung zugeführt wird. Wie wir seit der Mai-Sitzung annehmen dürfen, gibt es in diesem Raum offenbar keine Spitalgegner. Mit anderen Worten: Alle wollen ein Spital. Einige stören sich aber an der Vorgehensweise der Spitalplanung. Zuerst bauen und dann kooperieren oder zuerst kooperieren und dann bauen? Ich werde daher nicht auf alle Punkte des Bericht und Antrages eingehen. Insbesondere werde ich auch nicht auf die vom Abg. Quaderer aufgeworfenen Punkte eingehen, weil diese - bei allem Respekt - das erinnert mich an «Blick»-Journalismus, das ist reisserisch, das ist eine Hetzjagd gegen Belegärzte, das hat alles mit dem Neubau nichts zu tun. Wenn es um Löhne der Belegärzte geht, das ist eine Tariffrage, das hat nichts mit der Spitalinfrastruktur zu tun. Wenn es um das WZW-Verfahren geht, das hat nichts mit der Spitalinfrastruktur zu tun. Wenn es um Corporate Governance geht, das angesprochen wurde, wir haben die Eignerstrategie erhalten. Wenn die jemandem nicht passt, dann kann er heute dem Antrag der Regierung nicht zustimmen, aber es hat auch nichts mit der Infrastruktur zu tun. Vieles wurde in diesem Raum schon mehrfach gesagt. Ich beschränke mich auf einzelne Hauptargumente der - sagen wir es mal so - der «kritischen Spitalbefürworter», obwohl mir dieser Ausdruck offen gesagt ziemlich schwer über die Lippen geht. Diese behaupten immer wieder, dass «strategielos» oder «mit einer nicht zu Ende gedachten Strategie» investiert werde. Es wird mit Schlagwörtern gearbeitet wie zum Beispiel «nutzvolle Kooperation» und «Konzentration der Leistungen in der Grundversorgung». Solches wird neuerdings sogar in Leserbriefen mit dem Slogan «För üsers Spitol» kolportiert. Diese Äusserungen sind schlicht falsch und irreführend. Es ist sehr leicht, mit solchen Schlagwörtern zu arbeiten, ohne konkret zu sagen, wohin denn die Reise genau gehen soll. Für mich sind in Bezug auf Strategie und Kooperation alle Fakten auf dem Tisch. Fakt ist, dass die Regierung die Eignerstrategie erlassen hat. Diese nimmt auf die unternehmerischen und wirtschaftlichen Ziele, die Finanzierung usw. Bezug und macht diesbezüglich auch konkrete Vorgaben. Die tragenden Säulen der Eignerstrategie sind die Sicherung eines hohen Qualitätsstandards, die Gewährleistung der stationären und ambulanten Grundversorgung und die Maximierung der betriebswirtschaftlichen Effizienz. Ich persönlich kann hinter diesen Grundsätzen vorbehaltlos stehen. Fakt ist auch, dass die Strategie bezüglich der Gewährleistung der Grundversorgung auf dem nach längeren Vorarbeiten im Jahr 2008 verabschiedeten Leistungsauftrag aufbaut. Der Leistungsauftrag baut auf28. Juni 2011 | 1029 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Leistungen der Grundversorgung auf, die den Bedarf abdecken, einen hohen Erfüllungsgrad aufweisen und sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren. Wie wir wissen, wurde dieser Leistungsauftrag nun nochmals überprüft und grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Es wird in diesem Sinne definiert, in welchem Rahmen das Landesspital tätig sein soll. Auch wird in der Eignerstrategie und im Leistungsauftrag klar festgehalten, unter welchen Bedingungen das Landesspital zusätzliche Dienstleistungen erbringen darf. Dass ein Leistungsauftrag nichts «Statisches» ist, dürfte ebenfalls allen klar sein. Die wichtige und zentrale Rolle des Landesspitals im regionalen Gesundheitswesen dürfte wohl unbestritten sein. Es ist auch klar, dass die Spitalplanung im Kanton St. Gallen abgeschlossen ist und dass die anliegenden Spitäler nicht über die notwendigen Kapazitäten verfügen würden, die Liechtensteiner Patienten aufzufangen. Die Notwendigkeit eines eigenen Landesspitals ist in diesem Sinne wohl unstrittig und wird denn auch von den oftmals zitierten Fraktionssprechern aus dem Kanton St. Gallen eingestanden, haben diese doch vor kurzem in den Liechtensteiner Zeitungen verlauten lassen, dass eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit einem Landesspital auf Augenhöhe mit den St. Galler Spitälern gewünscht wird. Es braucht in diesem Sinne zweifelsohne die Spitäler beidseits des Rheines, um die regionale Grundversorgung abdecken zu können. Immer wieder gefordert wird aber eine nutzvolle Kooperation und Konzentration der Leistungen in der Grundversorgung. Kann mir hier einer mal erklären, wie die Konzentration der Leistungen in der Praxis genau ausschauen soll? Hierzu habe ich ein paar Gegenfragen:
- Kooperiert das Landesspital denn nicht?
- Findet zu einem gewissen Grade nicht schon eine Konzentration der Leistungen statt?
- Wie soll eine solche Konzentration der Leistungen erfolgen, wenn die St. Galler Spitalplanung abgeschlossen ist und nicht über die entsprechenden Kapazitäten verfügt, um die Liechtensteiner Patienten aufzufangen?
- Und müsste für den Fall, dass eine Konzentration der Leistungen tatsächlich vereinbart würde, nicht erst einmal klar sein, von welchem Bestand man auf Liechtensteiner Seite ausgehen darf?
- Und last but not least: Macht eine Konzentration der Leistungen in der Grundversorgung und bei einem Belegarztsystem überhaupt Sinn? Schauen wir uns hierzu doch einmal die Fakten an: Bezüglich Kooperationen hält die Eignerstrategie explizit fest, dass zur Steigerung der Qualität und Kosteneffizienz mit regionalen und überregionalen, öffentlichen und privaten Institutionen des Gesundheitswesens zusammengearbeitet werden soll und dass dort, wo sinnvoll, Kooperationen eingegangen werden sollen. Auch hat die Regierung auch sonst immer wieder betont, dass grenzüberschreitend kooperiert wird und auch werden soll. Dies bereits im Rahmen einer Interpellationsbeantwortung im Jahre 2007, im letztjährigen Bericht zum Gesundheitswesen und auch wieder im vorliegenden Bericht und Antrag. Strittig scheint zu sein, in welchen Bereichen nun denn kooperiert werden soll. In welchen Bereichen soll mit anderen Worten die geforderte Konzentration der Leistungen stattfinden? Welche Leistungen sollen nach Ansicht der erwähnten Abgeordneten am Landesspital denn angeboten werden? Wir haben bekanntlich bestimmte Bereiche, in denen das Landesspital einen Grossteil des inländischen Bedarfs abdeckt: So werden insbesondere im Bereich der Orthopädie, bei den Geburten, in der Urologie oder Gynäkologie zum Teil weit über 50% des inländischen Bedarfs abgedeckt. Dies zeugt doch von einem Vertrauen der Bevölkerung ins Landesspital und auch von einem Vertrauen in die Qualität der Arbeit, die im übrigens ISO-zertifizierten Landesspital geleistet wird. Wollen wir diesen Bedarf nicht weiterhin selber abdecken? Die Spitäler Walenstadt und Altstätten weisen in diesen Bereichen bekanntlich kleinere Fallzahlen auf als das Landesspital. Warum eigentlich findet hier im Kanton St. Gallen keine Konzentration der Leistungen statt? Hier müsste doch bei einem jeden das Warnlämpchen zu blinken beginnen. 28. Juni 2011 | 1030 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Jüngst kursierte nun eine Stellungnahme der Geschäftsleitung der Spitalregion Rheintal/Werdenberg/Sarganserland, welches die Kooperationsmöglichkeiten aus St. Galler Sicht darlegt. Für mich in vielen Bereichen eine sehr einseitige Angelegenheit. Ich habe aber gar kein Problem, wenn das Landesspital diese Möglichkeiten prüft und dort, wo sinnvoll, eine engere Kooperation eingeht. Gemäss Zeitungsberichten wird dies momentan gemacht. Aber einmal Hand aufs Herz: Sind diese Kooperationsvorschläge kapazitätswirksam? Betreffen sie den vorliegenden Verpflichtungskredit für den geplanten Spitalneubau? Ich denke nicht. Vielfach werden Leistungen angesprochen, welche am Landesspital ohnehin nicht erbracht werden oder wo Kooperationen mit anderen Spitälern bereits bestehen oder geprüft werden. Zudem geht es vielfach um Know-how-Transfer, Ausbildung, Personalaustausch, Katastrophenmanagement oder um Kooperationen im Bereich von Einkauf, Logistik, Informatik-Lösungen etc. Der Spitalneubau selbst ist von alledem - wenn überhaupt - nur am Rande betroffen. Wie erwähnt, grenzüberschreitend kooperiert wird schon seit vielen Jahren. Die Kooperationsmöglichkeiten werden laufend geprüft. Dies ist ein rollender, dynamischer Prozess, der nicht einmal, quasi statisch, gemacht wird und von dem ein Neubau abhängig gemacht werden kann. Würde man mit dem heutigen Bestand mit den Nachbarspitälern in Verhandlungen treten, so wie es einzelne Abgeordnete wünschen, wären sinnvolle Verhandlungen nicht möglich und würde dies den Spitalneubau um Jahre verzögern. Wir wissen aber alle, dass beim Landesspital dringender Handlungsbedarf besteht und dass eine weitere zeitliche Verzögerung nicht verantwortbar ist. Ohne klare Entscheidung und verantwortbare Infrastruktur kann auch die immer wieder geforderte Kooperation mit ausländischen Leistungserbringern nicht vernünftig diskutiert und vorangetrieben werden. Das Ziel der Regierung liegt darin, mit einem regional möglichst gut vernetzten Landesspital eine qualitativ hochstehende und kostenverträgliche Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Hierfür brauchen wir selbstredend auch ein modernes Landesspital, welches optimale Betriebsabläufe gewährleistet. Ohne ein klares Bekenntnis zu einem solchen Spital wird es für die Spitalleitung schwierig, Kooperationsverhandlungen zu führen. Berücksichtigt man dann noch die volkswirtschaftliche Seite, so insbesondere die Investitionskostenbeiträge, welche ab 2012 an ausländische Spitäler zu entrichten sein werden, die Wertschöpfung des Landesspitals, die betroffenen Arbeitsplätze usw., oder betrachtet man die Bedeutung des Landesspitals unter dem Blickwinkel der Souveränität, der Versorgungssicherheit oder Standortattraktivität und dergleichen, stellt der Neubau für mich gemäss der im Bericht und Antrag vorgeschlagenen Variante keine Frage mehr dar. Dies umso weniger, als dass die bestehende Grösse im Wesentlichen beibehalten werden soll und die demografische Entwicklung unserer Bevölkerung und der dadurch bedingte Anstieg von stationären Fallzahlen ebenfalls unstrittig sind. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich seit über 7 Jahren die Regierung, Arbeitsgruppen, Sachverständige und viele mehr intensiv mit der Spitalfrage befassen. Nun ist definitiv die Zeit gekommen, um ein deutliches politisches Zeichen zu setzen und um im diesem sehr wichtigen Bereich Planungssicherheit zu schaffen. In Anbetracht der politischen Diskussionen des vergangenen Jahres und auch heute wieder, ist es an dieser Stelle auch einmal an der Zeit, sich bei all jenen, die sich für die Spitalplanung eingesetzt und die Grundlagen für die heutige Entscheidungsfindung erarbeitet haben, zu bedanken. Mich haben die Ergebnisse überzeugt. Investieren müssen wir sowieso. Die Frage ist nur: Machen wir das im Inland oder im Ausland? Für mich persönlich ist die Antwort hierauf sonnenklar. Ich hoffe in diesem Sinne, dass der Verpflichtungskredit heute im Landtag eine breite Unterstützung finden wird; zumindest einmal haben viele Abgeordnete angekündigt, dass sie keine Spitalgegner sind. Sind wir mal gespannt, ob sie wirklich alle «För üsers Spitol» stimmen werden. Danke. 28. Juni 2011 | 1031 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. In Anbetracht, dass wir schon bald 12 Stunden hier sitzen und wenn ich die Rednerliste anschaue, werden es noch einige Stunden sein, möchte ich wirklich beliebt machen, dass wir uns nicht hundert Mal wiederholen, sondern vielleicht wirklich die Fakten noch kurz und präzise äussern. Ich möchte nicht sagen, dass sich Leute nicht äussern dürfen, natürlich nicht. Jeder hat selbstverständlich Redefreiheit. Ich will ein eigenes und modernes Landesspital. Ich will auch einen Neubau. Ich kenne auch niemanden, der sich gegen ein eigenes Landesspital ausgesprochen hat. Doch, eine Person hat mal so eine Andeutung gemacht. Das war unser Staatsoberhaupt, der Landesfürst, der in einem Interview gesagt hat, man sollte das vielleicht auch kritisch hinterfragen, aber sonst kenne ich wirklich niemanden. Es soll aber erlaubt sein, die vorgeschlagene Variante kritisch zu hinterfragen. Bevor ich zu meinen Argumenten komme vielleicht noch einen kurzen Dank an den Abg. Harry Quaderer für sein Vertrauen in meine mathematischen Fähigkeiten. Ich werde aber verzichten, hier die Goldvreneli-Rechnung oder Apfel-Rechnung zu zeigen, dass ich das könnte. Wir sprechen von CFH 83 Mio. Das ist eine hohe Investitionssumme. Was noch nicht klar ist und heute noch undefinierbar, das sind die relativ hohen Folgekosten. Ich möchte für diese hohen Kosten die wirklich beste Lösung, und im Moment bin ich leider überzeugt, dass diese Variante, die hier vorliegt, nicht zum besten Ergebnis führt. Konkurrenzstrategie kann meiner Meinung nach nicht zum Ziel führen. Es wird zwar in der letzten Zeit immer wieder gesagt, wir machen ja eine Kooperationsstrategie, auf einmal ist das so. Was sind die Tatsachen? Heute gehen etwa 60% der stationären Patienten ins Ausland und von diesen 60% möchte man die Hälfte zurückgewinnen. Der Stiftungsratspräsident des Landesspitals hat wortwörtlich gesagt: «Wir brauchen eine Konkurrenzstrategie». Auf unser Erstauen bei dieser Veranstaltung haben wir nachgefragt: Ist das wirklich so? Ja natürlich, es wurde bestätigt. Und da haben dann schon die Alarmglocken geläutet. Kann es das wirklich sein? Konkurrenz heute, Wirtschaftskrise, Finanzkrise, Sanierungspakete, ich weiss es nicht. Meiner Meinung nach wahrscheinlich nicht. Was sind denn die Gründe, warum heute die Mehrzahl der stationären Patienten nicht nach Vaduz geht? Ist es die schlechte Bausubstanz vielleicht für einige? Für einige wahrscheinlich nicht. Für mich ist es eine Vertrauensfrage und jetzt komme ich zum eigentlichen Punkt, den ich gefährdet sehe: Was ist die höchste Qualität in unserem Gesundheitswesen? Meiner Meinung nach die Wahlfreiheit, die wir heute geniessen können. Wenn jemand von uns etwas hat, dass man frei entscheiden kann, wo man hospitalisiert werden möchte. Und was passiert jetzt, wenn die Rechnung mit dieser Konkurrenzstrategie nicht aufgeht, wenn die Leute auf einmal nicht freiwillig nach Vaduz kommen? Was passiert, wenn das Vertrauen doch nicht so da ist, wie man sich das wünscht und vorstellt? Ich denke, Folgendes wird passieren: Man wird uns die Wahlfreiheit einschränken müssen. Und noch einmal einen Satz zurückgedreht, etwa zwei Minuten: Das ist die höchste Qualität und ich glaube, da sind wir uns grösstenteils auch einig, dass diese Wahlfreiheit wirklich eine schützenswerte Qualität ist. Man wird sie uns einschränken müssen. Ja und wie funktioniert das? Das funktioniert nicht hier im Landtag drin, sondern das ist Verordnungsebene. Man wird uns zwingen, Zusätze bei der Krankenversicherung abzuschliessen. Das ist heute schon so und kostet heute, glaube ich, meines Wissens CHF 40. Kann auch CHF 400 oder CHF 500 kosten, nach oben offen. Das wird die grosse Gretchenfrage sein. Schlussfolgerung: Man wird uns zwingen, Zusätze abzuschliessen, tiefer in die Tasche zu greifen und die Wahlfreiheit wird eingeschränkt. Meiner Meinung nach ist das keine lobenswerte Entwicklung. Ich kenne seit ein paar Wochen die Kooperationsofferte der benachbarten Spitalregion. Meiner Meinung nach, wie ich da lese, ich bin zwar kein Fachmediziner oder Fachexperte, meiner Meinung nach wäre da alles, fast alles möglich. Verschiedentlich wurde auch gesagt in öffentlichen Diskussionen, Radiodiskussionen oder in Statements, dass man zuerst den Neubau aufstellen muss, bevor man Kooperationsgespräche führen kann, weil nur28. Juni 2011 | 1032 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
dann habe man eine gute Verhandlungsgrundlage. Ich sehe das als wenig zielführend an. Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass dieses Prinzip, diese Haltung, in der Privatwirtschaft üblich und erfolgversprechend ist. Ich glaube, ich verrate kein Geheimnis, dass ich diesem Verpflichtungskredit nicht zustimmen kann. Ich habe meine Gründe aufgeführt. Aber noch einmal: Ich möchte ein eigenes und ein modernes Spital, aber leider nicht in dieser Variante. Der Abg. Albert Frick hat gesagt, er wird dann am Ende einen Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung stellen. Ich bin froh, dass Sie das machen. Ich werde da sicher zustimmen, aber beim Kredit sicher nicht. Danke. Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Vorab möchte ich mich bei den Vorrednern Albert Frick und Christian Batliner ausdrücklich bedanken. Ich habe vorhin nicht gewusst, wie ich mit den Anschuldigungen und den ehrangreifenden Bemerkungen des Abg. Harry Quaderer umgehen soll. Ich bin sehr dankbar, dass das von meinen beiden Vorrednern kommentiert worden ist, deshalb kann ich jetzt das so im Raum stehen lassen. Es sind alle Argumente ausgetauscht und ich werde wirklich nicht noch einmal alles wiederholen, um nicht das Gleiche nochmal sagen zu müssen. Es ist über Jahre zur Genüge diskutiert worden und währenddessen ist die Notwendigkeit der baulichen Sanierung der vorhandenen Infrastruktur immer dringender geworden. Ob es um den Erhalt von zahlreichen Arbeitsplätzen und Lehrstellen geht, um Wertschöpfung im weitesten Sinne, nicht zuletzt zugunsten der einheimischen Wirtschaft, um das Im-Land-Behalten von hohen Summen an Steuergeldern, um Versorgungssicherheit und Steuerungsmöglichkeit im Gesundheitswesen, um den Leistungsauftrag oder um die Zusammenarbeit mit Spitex, LAK und Rettungsdienst des Roten Kreuzes. Wegweisend für meine Haltung zum Bau eines neuen Landesspitals ist vor allem eines: Liechtenstein ist als Staat verpflichtet, die medizinische Grundversorgung seiner Bevölkerung sicherzustellen und sich dazu soweit als irgend möglich seiner eigenen Kräfte und Ressourcen zu bedienen. Natürlich können wir praktisch jede Leistung bei unseren Nachbarn einkaufen und tun das auch über weite Strecken, ohne das geht es ja gar nicht. Das steht auch nicht zur Debatte. Wir sind durch zahlreiche Verträge mit weiteren Spitälern sehr gut vernetzt und gut versorgt, und daran soll sich nichts ändern. Ich bin auch fest davon überzeugt, dass sich die bereits bestehenden Kooperationen weiter modifizieren lassen, ganz nach dem jeweiligen Bedarf. Und dieser Bedarf ist keineswegs mit dem heutigen Tag unverrückbar festgeschrieben, ganz im Gegenteil: Nichts ist weniger fix kalkulierbar als die Erfordernisse im Gesundheitsbereich. Das kann auch nach dem Baubeginn noch im Einzelnen geregelt werden, das muss keinen Einfluss auf die erforderliche Grundausstattung eines Spitals haben. Nur, wenn wir jetzt nochmals mit neuen Verhandlungen mit den umliegenden Spitälern beginnen und auf einen Konsens warten, geht weitere Zeit verloren und die Ausgangslage des vorhandenen Hauses wird nur schlechter. Ich bin mir völlig bewusst, dass wir nicht DAS perfekte Spital haben werden, denn auch und gerade in einem Spital sind Menschen am Werk, und dort gibt es Fehlleistungen und Mängel. Aber das ist nicht ein Kennzeichen von Vaduz allein, sondern das treffen wir auf der ganzen Welt an, das muss in allen Häusern durch entsprechende Qualitätsmassnahmen kontrolliert werden. Bei allem Für und Wider unserer Überlegungen, Evaluationen und Studienergebnisse, bei allen Schwächen und Unzulänglichkeiten, die unser Landesspital heute aufweist, ich werde dem Verpflichtungskredit für den Neubau zustimmen, der ja «nur» den Kosten für fünfmal 1,4 km Strasse in Schaan entspricht. 28. Juni 2011 | 1033 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Wir müssen zu einer Grundsatzentscheidung kommen und wenn uns das hier und heute nicht gelingt, soll, wie schon gesagt, das Volk darüber entscheiden. Der vorliegende Bericht ist sehr umfassend, er hat alle nur denkbaren Aspekte in konzentrierter Form zusammengetragen und stellt die Spitalthematik in den lokalen und regionalen Kontext. Ich danke der Regierung und speziell dem Ressort Gesundheit für diese gründliche und systematische Arbeit. Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Der infrastrukturelle Bedarf im Rheintal sieht ein Landesspital in Vaduz vor. Entsprechend sind auch die Infrastrukturen unserer Kooperationspartner in St. Gallen, Graubünden und Vorarlberg angepasst. Die Herausforderungen der Medizin sowie die Bedürfnisse der Patienten bedingen, dass uns in Vaduz wieder ein Landesspital auf einem ordentlichen Stand der Technik zur Verfügung steht. Die Lebensdauer bzw. Nutzungsdauer eines Spitals ist auf 35 Jahre ausgelegt. Im Hinblick des Technikstandes sowie des Alters ist ein Neubau jetzt gerechtfertigt. In vielen Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer wie auch Voten der Landtagsabgeordneten wird der Leistungsauftrag in Frage gestellt. Es müsse zuerst geklärt werden, welche Leistungen angeboten werden. Ich gehe davon aus, dass wir nicht einen Kunstbau hinstellen, sondern eine zweckoptimierte und vor allem auch dem heutigen Standard entsprechend flexible Bauweise einsetzen. Ich erwarte, dass Abänderungen im Leistungsauftrag rasch und flexibel auf die Innenarchitektur umgelegt werden können - und dies zu jeder Zeit. Ich bin überzeugt, dass wir ein neues Landesspital im heutigen Umfang benötigen, - sei es aus Sicherheitsgründen;
- sei es aus Souveränitätsgründen;
- sei es aus volkwirtschaftlicher Bedeutung;
- sei es aus Koordinations- und Kooperationsgründen zu den Pflege- und Betreuungsorganisationen in Liechtenstein;
- sei es aus Gründen der Nähe und des Zuhauseseins;
- sei es aus regionalen Kapazitätsgründen;
- sei es aus Gründen der Berufsbildung.
Ich bin der Überzeugung, dass Effizienz und Kosten mit dem Neubau für den Nutzungszeitraum von 35 Jahren wesentlich günstiger sein werden als eine fortlaufende und andauernde Renovation mit wesentlichen Effizienzverlusten. Aktiv sein beinhaltet Risiken und Kosten, aber die sind viel geringer als die langfristigen Risiken und Kosten der Hinhalte- bzw. Verschiebepolitik. Entsprechend werde ich dem Verpflichtungskredit meine Zustimmung erteilen.Abg. Peter Lampert
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete. Dass ein eigenständiges Land ein eigenes Spital braucht, ist für mich klar. In diesem Sinne spreche ich mich grundsätzlich für den geplanten28. Juni 2011 | 1034 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Neubau des Landesspitals aus. Das Problem der Diskussionen in den letzten Monaten ist denn auch nicht in erster Linie das Gebäude, sondern die darin angebotene medizinische Betreuung. Was soll das Landesspital für die einheimische Bevölkerung anbieten? Für mich sind es vor allem Fachbereiche:- Eine Geburten-Abteilung, damit unsere Kinder im eigenen Land auf die Welt kommen können.
- Eine Geriatrie-Abteilung, damit Langzeitkranke, ältere und gebrechliche Personen die erforderliche Pflege und Betreuung erhalten.
- Eine Notfall-Abteilung für Unfälle.
Der Bericht der Regierung erwähnt den Ausbau der inneren Medizin. Das könnte ich mir ebenfalls vorstellen, aber ich denke, das ist wie andere medizinische Bereiche ein Punkt, der gemeinsam mit den Spitälern in der Nachbarschaft geregelt werden sollte. Damit bin ich beim Thema Kooperation, das in den letzten Wochen und Monaten für viele Schlagzeilen gesorgt hat. Ich spreche mich ganz klar für die Weiterführung oder sogar für eine Verstärkung der Zusammenarbeit mit anderen Spitälern in der Region aus. Aber jede Abmachung über eine Zusammenarbiet muss für beide Seite einen Gewinn bringen, sonst lohnt sich die Sache nicht. Keiner der Partner darf allein von einer Kooperation profitieren. Wie gesagt, ich bin für ein neues Landesspital. Dabei denke ich nicht nur an die drei Bereiche Geburten-Abteilung, Geriatrie und Notfallaufnahme, sondern ich beziehe auch wirtschaftliche Aspekte mit ein. Ein Neubau mit Kosten von CHF 77 Mio. ist ein wesentlicher Faktor für das Bau- und Baunebengewerbe, weshalb wir bestrebt sein müssen, dass alle Aufträge im Land vergeben werden, sofern es in unserem Land dafür Anbieter gibt. Ein Spitalbetrieb ist ähnlich wie ein Hotelunternehmen, das Aufträge für viele veschiedene Lieferanten jeden Tag zu vergeben hat. Auch vom Unterhalt eines Spitals können viele Gewerbetreibende profitieren. Ein Spital ist aber auch ein Arbeitgeber mit attraktiven Arbeitsplätzen, insbesondere für Frauen, die sich gerne der Pflege von Mitmenschen widmen. Für viele Frauen kann eine Teilzeitätigkeit im Spital der erste Schritt zur Rückkehr ins Berufsleben sein. Ausserdem bietet ein Spital attraktive Ausbildungsmöglichkeiten für pflegerische Berufe, was für die Vielfalt des Berufsangebotes ein wichtiger Faktor ist. Zusammenfassend möchte ich ausführen, dass ich für ein eigenes Landesspital und damit auch für den Neubau bin. Ich spreche mich klar für die Weiterführung und für den Weiterausbau der Spitalkooperation aus, doch muss diese Zusammenarbeit sinnvoll und zum Nutzen aller beteiligten Partner ausfallen. In diesem Sinne nehme ich den Bericht der Regierung zur Kenntnis und werde dem beantragten Kredit von CHF 77 Mio. zuzüglich von CHF 6 Mio. Reserven zustimmen. Abg. Doris Frommelt
Danke, Herr Präsident. Aus unzähligen Aussagen verschiedenster Bevölkerungskreise ist zu vernehmen, dass eigentlich fast alle ein eigenes Landesspital befürworten. Die Bürgerinitiative «Pro Landessspital» setzt sich mit Herzblut für unser Spital ein, der Seniorenbund, der Ärzteverein, die LAK, die Familienhilfen, der Dachverband der Berufe der Gesundheitspflege, die Kosten- und Qualitätskommission, die Landesgesundheitskommission usw. 28. Juni 2011 | 1035 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Von der Regierung liegt uns heute der Bericht und Antrag für einen Verpflichtungskredit für den Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals zur Entscheidung vor. Anlässlich der Interpellationsbeantwortung im Mai-Landtag sprachen sich auch bereits verschiedene Abgeordnete für den Neubau aus. Selbst die überparteiliche Gruppe aus fünf Liechtensteiner Abgeordneten scheibt neuerdings in ihren Leserbriefen: «För üsers Spitol im Land». Aber der Schein trügt, die Spitalfrage hat sich zu einem Glaubenskrieg entwickelt, die Meinungen sind ausgetauscht und haben sich verhärtet. Der Landtag wurde mit einer Flut von Informationen eingedeckt, sowohl in Papierform als auch per Mails. Niemand kann sich allen Ernstes über mangelnde oder zurückbehaltene Informationen beklagen. Obwohl die Positionen wohl klar sind, wiederhole ich die für mich zentralen Aussagen: - Beim geplanten Bau des Landesspitals handelt es sich um einen Ersatzbau in der gleichen Grösse, am bestehenden Standort, mit den Leistungen im Grundversorgungsbereich gemäss Leistungsauftrag von 2008. Dieser Leistungsauftrag wurde im März 2011 von einer externen Firma überprüft mit dem Ergebnis, dass das formulierte Leistungsangebot auch heute noch zweckmässig ist. Somit handelt es sich beim geplanten Neubau nicht um den Bau eines Hauses bei dem man nicht weiss, was hineinkommt. Allerdings kann der Leistungsauftrag nur erfüllt werden, wenn eine funktionelle Infrastruktur gewährleistet ist, was durch den gegenwärtigen baulichen Zustand des Landessspitals nicht mehr der Fall ist.
- Das Liechtensteinische Landesspital stellt keine Konkurrenz für die St. Galler Spitäler dar, was von Seiten der St. Galler Regierung in ihrer Interpellationsbeantwortung vom 18. Mai 2010 klar ausgeführt wird. Begründet wird dies von St. Galler Seite einerseits mit dem Festhalten am Belegarztprinzip am Landesspital, und andererseits damit, dass grenzüberschreitende Patientenströme möglich sind. Nichtsdestotrotz ist in der Schweiz die neue Spitalfinanzierung mit dem Investitionskostenanteil auf Wettbewerb und Konkurrenz ausgerichtet. Diese Aussage wird von Schweizer Seite mehrmals getätigt.
- Von allen Akteuren im Gesundheitswesen ist unbestritten, dass Kooperationen immer wichtiger werden, um den steigenden Anforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden. Das Liechtensteinische Landesspital hat schon bisher verschiedene Kooperationsverträge abgeschlossen und ist auch laufend in Gesprächen mit den umliegenden Spitälern. Nicht zu unterschätzen ist, dass mit dem Neubau unseres Landesspitals auch Kooperationen für beide Seiten attraktiver werden.
Für mich ist es nur logisch, dass unser Land mit einem eigenen den heutigen medizinischen und technischen Anforderungen entsprechenden neuen Landesspital bei Kooperationsverträgen mit den umliegenden Partnern in einer existenziell besseren Verhandlungsposition ist als ohne diesen «Trumpf». Wir müssen auf Augenhöhe verhandeln können, aus einer starken Position heraus. Ich denke dabei aber auch an die Wertschöpfung der einheimischen Wirtschaft, an die Arbeits- und Ausbildungsplätze im Land, an Notall und Rettung, an Spitex und LAK, an Pandemie-, Krisen und Katastrophenfälle, wenn auch die umliegenden Spitäler überlastet sein werden. Keine Steuerungsmöglichkeiten im Bereich Gesundheit, kaum Verhandlungsmöglichkeiten hätten wir aber, wenn unser Landesspital zu einem «Satelliten» der Spitalregion Rheintal/Werdenberg/Sarganserland degradiert würde. Wir dürfen unser Spital doch nicht zur Bedeutungslosigkeit degradieren. Hier verweise ich auf die volkswirtschaftliche Expertise von Prof. Slembeck von der Uni St. Gallen. Hier heisst es: «Somit ist die Spitallandschaft bereits heute, aber auch in Zukunft, geprägt durch ein Spannungsfeld zwischen Wettbewerb einerseits und Koordination bzw. Kooperation andererseits. Weil es sich um eine dynamische Entwicklung handelt, welche noch mehrere Jahre andauern wird, lässt sich die zukünftige Spitallandschaft hinsichtlich Anzahl, Grösse, Art und Spezialisierung der 28. Juni 2011 | 1036 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Häuser nicht klar abschätzen. Verfügt ein kleines Land wie Liechtenstein im geschilderten Umfeld über ein eigenes stationäres Angebot, besteht letztlich immer die Option, bestimmte Leistungen im Inland anzubieten, falls diese im Ausland nicht zu akzeptablen Bedingungen bezogen werden können. Diese Option ist nicht nur ein Element der nationalen Souveränität, sondern stärkt die eigene Verhandlungsposition im Hinblick auf Kooperationen mit ausländischen Leistungsangeboten deutlich. Dadurch kommt der Option auch ein ökonomischer Wert zu».
- Im Zusammenhang mit dem Spitalneubau des Landesspitals, mit der Konzentration von Leistungen usw., werden auch immer wieder die kleinen Fallzahlen und die Qualität ins Spiel gebracht. Wenn ich drei Leistungen, die in Vaduz angeboten werden, mit dem Spital Walenstadt vergleiche, müsste die Frage nach zu kleinen Fallzahlen und entsprechender Qualität auch beim Spital Walenstadt gestellt werden. Im Jahre 2009 gab es im Spital Vaduz 259 Geburten, im Spital Walenstadt 293, in Vaduz gab es 209 stationäre Fälle in der Gynäkologie, in Walenstadt nur 156, im Bereich Orthopädie 850 Fälle in Vaduz, 722 Fälle in Walenstadt. Da frage ich mich schon, warum es im Kanton St. Gallen heisst, dass eine Zusammenlegung von Spitälern nicht zur Diskussion steht und beim Liechtensteinischen Landesspital immer wieder die angeblich zu niedrigen Fallzahlen in direkten Zusammenhang mit der Qualität gebracht werden.
Im Strukturbericht 2012 der Zürcher Spitalplanung heisst es auf Seite 74 zu Mindestfallzahlen: «Da die Höhe der Mindestfallzahlen in der wissenschaftlichen Literatur kontrovers beurteilt und auch in der Praxis verschiedener Länder unterschiedlich festgesetzt wird, hat sich die Gesundheitsdirektion entschieden, mit eher niedrigen Mindestfallzahlen erste Erfahrungen zu sammeln. Bei rund 30 Leistungsgruppen wird eine Mindestfallzahl von 10 Fällen pro Spital vorgeschrieben». Und weiters heisst es: «Die Gesundheitsdirektion ist sich bewusst, dass nicht nur das Spital, sondern auch der behandelnde Arzt einen Einfluss auf die Qualität hat». Auch aus diesen Ausführungen schliesse ich, dass geringe Fallzahlen nicht automatisch schlechte Qualität der medizinischen Leistungen bedeuten. - Für mich ist die Zeit reif zu entscheiden. Das Ergebnis der Untersuchung der Bausubstanz des Landesspitals zeigt klar, dass ein hoher Handlungsbedarf gegeben ist. Schlussendlich ist es eine Vertrauensfrage. Ich vertraue den Verantwortlichen aus Regierung, Stiftungsrat, Spitaldirektion und der eingesetzten Arbeitsgruppe und spreche mich für den Verpflichtungskredit für den Neubau eines Landesspitals aus.
Nun habe ich noch eine Replik an den Abg. Harry Quaderer. Er hat ausgeführt - ich zitiere: «Dass die vehementesten Befürworter dieser Vorlage die sind, die am meisten zu verlieren haben, die am meisten an der jetzigen Situation gewinnen, die Götter in Weiss». Verlierer sei dabei die liechtensteinische Bevölkerung, die nicht nur die Baukosten, sondern auch unabsehbare Folgekosten zu tragen habe. Nicht ausgeführt von ihm wird aber, dass alle Liechtensteiner Patienten in Schweizer Spitälern ebenfalls pro Tag künftig einen bestimmten Investitionskostenbeitrag bezahlen müssen. Dazu gibt es aus Statements von St. Galler Politikern dahingehend das Zitat: «Jeder Patient, der den Kanton verlässt, bedeutet einen Mittelabfluss, das sind unsere Steuergelder, die abfliessen. Im Gegenteil, wir müssen unsere Infrastruktur ausbauen und modernisieren, um Patienten aus anderen Kantonen zu gewinnnen». So viel von St. Galler Seite. Das ist wohl mehr als deutlich, dass sie auch interessiert daran sind, in ihrem eigenen Kanton die Patienten zu haben. Der Abg. Harry Quaderer führt nach einem Statement über die astronomischen Löhne der Belegärzte ebenfalls aus, dass es lukrativ sei für unsere Spezialärzte, Operationen an VIPs und Privatversicherten in unserem Landesspital durchzuführen. Ja, dies sind lukrative Fälle und selbstverständlich wollen solche lukrativen Fälle auch die umliegenden Spitäler behalten oder gewinnen. Jedenfalls warten Betreiber von Privatspitälern und beobachten genau, was wir punkto Landesspital entscheiden. Klar ist, wenn solche lukrativen Fälle nicht auch im Landesspital angeboten werden können, bieten sie gerne Privatspitäler und die umliegenden Spitäler an. Die Kosten für solche Eingriffe und Behandlungen bleiben dieselben. Sie werden auch über die OKP abgerechnet und belasten die Gesundheitskosten genauso, wie Behand-28. Juni 2011 | 1037 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
lungen im Landesspital. Hinzu kommt aber auch der Investitionsbeitrag pro Patient und Tag. Dieser wird dann an die umliegenden Spitäler bzw. die Privatkliniken abfliessen.Ich möchte betonen, dass ich nichts gegen private Initiativen habe, nur die gleichen Rechte sollten wir auch unserem Spital zugestehen. Nein, wir sollten sogar fordern, dass Kosten, die durch Leistungen, die defizitär sind, vermindert werden durch Angebote, die lukrativ sind, um damit allgemein die Gesundheitskosten zu stabilisieren. Mit einer solchen Denkweise und auch der entsprechenden Vorgehensweise können wir für unsere Bevölkerung eine Grundversorgung anbieten inklusive der defizitären Grundleistungen, die den Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht und die auch finanzierbar ist, indem mögliche Überschüsse zurück zum Steuerzahler fliessen bzw. damit die Gesundheitskosten nicht ausufern. Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Wir befassen uns mit der Zukunft des Liechtensteinischen Landesspitals und damit auch mit der Zukunft der medizinischen Grundversorgung der liechtensteinischen Bevölkerung und künftigen Generationen. Es ist das Ziel - vielleicht ist dies auch ein gemeinsamer Nenner aller, die in Liechtenstein auch künftig ein eigenes Spital wollen, wie das Committment immer wieder gegeben wird -, dass den Menschen in Liechtenstein eine optimale, sichere und ortsnahe medizinische Grundversorgung mit hoher Qualität garantiert wird. Obwohl einiges gesagt wurde, möchte ich auf einige für mich wichtige Argumente hinweisen, dies im Wissen, dass in den Köpfen hier drinnen wohl die Würfel schon gefallen sind. Grundlage dieser Zielformulierung bildet im vorliegenden Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag neben diversen Analysen, Stellungnahmen und Studien der im Jahre 2008 von der Regierung verabschiedete Leistungsauftrag. Dieser Leistungsauftrag berücksichtigt vor allem den Bedarf an Leistungen in Liechtenstein. Der Leistungsauftrag hat - dies zeigen die Zahlen des Amtes für Gesundheit - einen hohen Erfüllungsgrad. In vier Bereichen liegen die Fallzahlen der stationären Behandlungen von den Spitälern Chur bis St. Gallen im Landesspital, in den Disziplinen Orthopädie, Urologie, Geburtshilfe und Gynäkologie, bei über 50%. 36% gemessen am Total in der Grundversorgung und in der Zentrumversorgung. Einbezogene Spitäler bei dieser Quantifizierung sind in der Grundversorgung Vaduz, Grabs und Walenstadt, in der Zentrumsversorgung das Kantonsspital St. Gallen, das Kantonsspital Chur und das Landeskrankenhaus Feldkirch. Es ist für Liechtenstein aus meiner Sicht wichtig, dass die Bevölkerung unseres Landes auch in Zukunft über ein Landesspital verfügt, das eine tragende und verlässliche Säule in der medizinischen Grundversorgung darstellt. Die Grundversorgung soll, dies ist eine Meinung die wohl unbestritten ist, aus Kostengründen in Regionalspitälern und nicht in Zentrumsspitälern gewährleistet werden. Auch bei Krisen und Notfallsituationen, seien dies Unfälle, Pandemien, Naturkatastrophen usw. wäre es undenkbar, wenn Liechtenstein nicht mit einem eigenen Landesspital die medizinische Grundversorgung gewährleisten würde. Das Liechtensteinische Landesspital steht im Weiteren auch in einem engen Beziehungsnetz mit der Liechtensteinischen Alters- und Krankenpflege, der familiären Betreuung und Familienhilfe sowie der Spitex. Seit geraumer Zeit ist bekannt, dass die aktuelle Infrastruktur des Landesspitals einem modernen Spitalbetrieb nicht mehr genügt. Die medizintechnische Entwicklung ist nicht still gestanden und so sind Betriebsabläufe und damit die Arbeit des Personals erschwert. Die bauliche Substanz hat mit anderen Worten in verschiedenen Bereichen ihr Lebensalter erreicht. 28. Juni 2011 | 1038 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Wenn es das Ziel des Landes Liechtenstein ist, die medizinische Grundversorgung für die liechtensteinische Bevölkerung zu einem grossen Teil zu gewährleisten, dann ist eine neue bauliche Infrastruktur erforderlich. Mit einem Neubau in der heutigen Grössenordnung, wie dies im vorliegenden Bericht und Antrag der Regierung dem Landtag in Vorschlag gebracht wird, könnten durch Effizienzsteigerungen in der Organisation sowie in den Prozessabläufen auch - und dies ist sehr wichtig - die Qualität gehoben und die laufenden Kosten gesenkt werden. Daraus folgert, dass dies wiederum zu einer Senkung der Gesundheitskosten, welche letztlich zu einer Verringerung des Staatsbeitrages beiträgt, führen würde. Mit in die Entscheidung ist auch die volkswirtschaftliche Wertschöpfung einzubeziehen, auf welche kürzlich auch die Wirtschaftskammer Liechtenstein hingewiesen hat. Mit der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Spitalversorgung im Fürstentum Liechtenstein befasste sich unter anderem Prof. Slembeck in seiner Expertise. Dort zeigt er auf, dass ein öffentliches Spital einen grossen Einfluss auf die liechtensteinische Volkswirtschaft hat. Die Spitalkosten der im Land angebotenen Leistungen verbleiben im Land und kommen so der liechtensteinischen Volkswirtschaft zugute. Mit der Einführung von SwissDRG am 1. Januar 2012 wird sich die Bedeutung eines eigenen Spitals noch verstärken, da mit der Einführung der Fallkostenpauschale in der Schweiz - und mit einer zeitlichen Verzögerung auch in Liechtenstein - die Investitionskosten künftig über den einzelnen Fall abgerechnet werden. Werden also liechtensteinische Patienten im benachbarten Ausland behandelt, obwohl diese Leistungen auch in Liechtenstein erbracht werden können, fliessen Investitionskosten in die Schweiz ab. Ich zitiere dazu aus der Expertise mit Datum vom 14. Februar 2011 von Prof. Slembeck: «Neu werden ab 2012 in den pauschalisierten Behandlungsleistungen, also in den Fallpauschalen beruhend auf dem DRG-Klassifikationssystem, auch Investitionsanteile einbezogen. Die Investitionskosten werden also künftig nicht mehr direkt durch den Staat übernommen und stattdessen bei den Behandlungsleistungen anteilig belastet. Sofern diese Leistungen im Inland erbracht werden, verbleiben die Investitionsanteile im Inland und tragen damit zur Finanzierung der nationalen Infrastruktur im Gesundheitsbereich bei. Falls die Leistungen durch ausländische Leistungserbringer erfolgen, fliessen die entsprechenden Investitionsanteile ins Ausland ab und tragen dort zur Finanzierung der Infrastruktur bei».Im Weiteren ist die volkswirtschaftliche Betrachtung betreffend die Bedeutung des Liechtensteinischen Landesspitals als Arbeitgeber und Ausbildungsstätte relevant. Das Landespital beschäftigte im Jahre 2010 166 Personen, das sind 17% aller Beschäftigten im liechtensteinischen Gesundheitswesen. Das Landesspital bietet auch die Möglichkeit zur Berufsausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege. Nun zum Thema Wettbewerb und Kooperation: Es wird in Zukunft ein Spannungsfeld zwischen Wettbewerb und Kooperationen geben. Dies ist von der Politik auch so gewollt. Dies insbesondere ab 2012, wenn die Neuerungen im Rahmen der Teilrevision des Schweizer Krankenversicherungsgesetzes unter der Bezeichnung «neue Spitalfinanzierung» eingeführt werden. Es wird dann in der Schweiz verstärkt zu einem Wettbewerb unter den Spitälern und so zwangsläufig auch teilweise unter den Kantonen kommen. Dies hebt auch Slembeck in seiner Expertise mit Fokus auf die Situation in Liechtenstein im Speziellen hervor. So werde die Spitallandschaft - übrigens teilweise auch bereits heute, aber insbesondere in Zukunft - durch ein Spannungsfeld zwischen Wettbewerb einerseits und Koordination bzw. Kooperation andererseits geprägt sein. Kooperationen werden immer wichtiger, um den steigenden Anforderungen im Gesundheitswesen in qualitativer und wirtschaftlicher Hinsicht gerecht zu werden. Es ist kaum möglich und auch nicht gewollt, in einem Haus alle Behandlungsmöglichkeiten anzubieten. Auch können Grössenvorteile bei Beschaffungen, Unterhalt usw. nicht immer genutzt werden. Deshalb sind Kooperationen sowohl auf medizinischer28. Juni 2011 | 1039 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Ebene als auch in den Bereichen Logistik, Einkauf und Management heute ein wichtiger Erfolgsfaktor. Dieser Trend wird sich unter dem zukünftigen ökonomischen Druck noch weiter verstärken. Das Liechtensteinische Landesspital pflegt aus diesem Grunde schon seit Jahren Kooperationen mit den umliegenden Spitälern und Leistungserbringern. Bestehende und geplante Kooperationen gibt es mit den umliegenden Partnern der Spitalregion Rheintal/Werdenberg/Sarganserland, dem Landeskrankenhaus Feldkirch, dem Kantonsspital Graubünden und dazu zählen auch die PPP-Modelle mit privaten Leistungserbringern. Ein zentraler Punkt, der für Liechtensteins Bevölkerung wichtig ist und in Diskussionen immer wieder auftaucht, ist: Auch bei einem Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals besteht für die Bevölkerung die freie Spitalwahl. Neben dem Landesspital bestehen mit rund 30 Spitälern in der Schweiz und in Österreich Verträge. Die Zusammenarbeit mit diesen Spitälern wird auch in Zukunft gewährleistet sein, wie dies im Bericht und Antrag bestätigt wird. Um die Herausforderungen der zukünftigen Entwicklungen im Gesundheitswesen bewältigen zu können, dies insbesondere auch unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung in den nächsten 30 Jahren und nach Abwägung aller Basisfaktoren, von denen ich einige näher und tiefgründiger darlegte, bewerte ich einen Neubau als eine verantwortungsvolle Investition in die Zukunft, insbesondere auch als eine nachhaltige Investition für unsere künftigen Generationen. Wird eine Investition von CHF 77 Mio. getätigt, muss sie die Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit erfüllen. Dies tut sie dann, wenn mit einem Neubau in der heutigen Grössenordnung ideale Prozessabläufe, patientengerechte Räumlichkeiten, zukunftsgerichtete Installationen, Erhöhung des Qualitätsstandards und damit einhergehend eine Senkung der laufenden Betriebskosten, eine Senkung des jährlichen Staatsbeitrages und damit längerfristig gesehen eine Senkung der Gesundheitskosten ermöglicht werden. So kann auch in Zukunft - als übergeordnetes Ziel - eine optimale, sichere und ortsnahe Grundversorgung, die eine hohe Qualität garantiert, in unserem Land erfüllt werden.Man muss sich auch stets vor Augen halten, dies insbesondere auch als Volksvertreter des liechtensteinischen Parlaments, dass mit einem Neubau Investitionen im eigenen Land und nicht im Ausland getätigt werden. Ich erinnere nochmals daran: Durch die neue Spitalfinanzierung in der Schweiz ab 2012 muss pro stationäre Behandlung eine Investitionskostenpauschale bezahlt werden. Bei einer Reduzierung der Leistungen auf ein Minimum, zum Beispiel Akut-Geriatrie, Geburtshilfe, am Liechtensteinischen Landesspital würden die Investitionskosten von CHF 77 Mio. in 25 Jahren nicht in Liechtenstein investiert, sondern im Ausland. Dies sind, meine Damen und Herren, Steuergelder, welche in Liechtenstein investiert werden sollten. Die veranschlagten Investitionskosten werden nämlich immer fällig. Dass dies so ist, zeigt die sehr deutliche Aussage von Regierungsrätin Heidi Hanselmann. Sie ist Verwaltungsratspräsidentin und Vorsteherin des Gesundheitsdepartements des Kantons St. Gallen. Grabs und Altstätten investieren zusammen einen über 200-Millionen-Betrag und Regierungsrätin Heidi Hanselmann argumentiert die Notwendigkeit und Wichtigkeit dieser x-Millionen-Investition wie folgt - ich zitiere: «Nachdem in den letzten zehn Jahren keine Spitalbauten realisiert werden konnten, ist der Nachholbedarf ausgewiesen und gross. Auch vor dem Hintergrund der freien Spitalwahl ist es wichtig, in die Spitäler zu investieren, um wettbewerbsfähig und attraktiv zu bleiben und die Patientinnen und Patienten in zeitgemässen Infrastrukturen behandeln zu können. Die neue Spitalfinanzierung bringt es mit sich, dass der Kanton an alle Behandlungen in der Grundversicherung 55% bezahlen muss. Mit jeder Behandlung, die ausserkantonal stattfindet, fliesst Geld in andere Kantone ab. Das sind Steuergelder, die uns fehlen werden». Das die klaren Worte der Regierungsrätin Heidi Hanselmann des Kantons St. Gallen. Und ich wünsche28. Juni 2011 | 1040 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
mir, dass wir als Volksvertreter auch für unser Liechtenstein in diesem Sinne uns einsetzen, wie dies die Regierungrätin Heidi Hanselmann für ihr St. Gallen tut. Unter Berücksichtigung aller Entscheidungskriterien,- der Gewährleistung der medizinische Grundversorgung für die liechtensteinische Bevölkerung;
- mit Blick auf die demografische Entwicklung;
- aus volkswirtschaftlicher Sicht mit zahlreichen Arbeitsplätzen und als Arbeitgeber für viele Gewerbebetriebe;
- aus Wertschöpfungs-Potenzialen hinsichtlich der Effizienzsteigerung und Kostensenkung
- und aus staatspolitischen Überlegungen
spreche ich mich für die Genehmigung des vorliegenden Verpflichtungskredites aus. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Abend. Mit der gegenständlichen Vorlage soll ein Verpflichtungskredit für den Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals am bestehenden Standort genehmigt werden. Das Landesspital soll somit am bestehenden Standort, nämlich im Heiligkreuz in Vaduz, errichtet werden. Wir sollen somit nicht nur einen Verpflichtungskredit beschliessen, sondern wir legen uns auch auf einen Standort fest. Auf diese Standortfrage möchte ich in aller Kürze eingehen. Auf Seite 13 des gegenständlichen Bericht und Antrags wird sodann ausgeführt, dass drei mögliche Spitalneubau-Standorte diskutiert wurden, nämlich der heutige Standort Heiligkreuz Vaduz, Vaduz Au, das so genannte Wille-Areal, und ein Standort in Schaan. Gemäss einer durchgeführten Nutzwertanalyse habe dann der Standort Vaduz Heiligkreuz am besten abgeschnitten. Hierzu bitte ich die Regierung Ausführungen zu machen, weshalb der heutige Standort am Heiligkreuz am besten abgeschnitten hat und weshalb der Standort auf dem so genannten Wille-Areal nicht in Frage kommt. Für mich zumindest würden einige Punkte für den Standort Au, das so genannten Wille-Areal, sprechen. Das Areal ist meines Wissens im Eigentum des Landes Liechtenstein, die Parzelle ist nicht verwinkelt und somit für die Erstellung eines grösseren Gebäudes, wie beispielsweise eines Landesspitals, sicherlich gut geeignet. Aufgrund des ebenen Geländes wäre die Errichtung eines Baus sicherlich wesentlich einfacher und folglich voraussichtlich auch kostengünstiger. Das bestehende Landesspital soll in Etappen umgebaut werden. Dies führt meines Erachtens zu einer Reihe von Problemen während des Baus. Die Zeit des Abbruchs des bestehenden Landesspitals wird grossen Lärm und Staub verursachen und somit den laufenden Betrieb des Landesspitals stark beeinträchtigen. Des Weiteren ist meines Erachtens die Logistik auf diesem engen Gelände nur sehr schwer zu bewältigen. Weiter halte ich auch die Umgebung des Wille-Areals für attraktiv, da dieses an ein Naherholungsgebiet, nämlich an den Rhein, angrenzt. Weiters denke ich auch, dass bei einem offenen Areal wie dem Wille-Areal die Zufahrten zum Gebäude besser positioniert werden könnten und damit ein effizienter Betrieb eines Landesspitals besser gewährleistet wäre. Weiter hätte das Wille-Areal im Gegensatz zum jetzigen Standort auch Erweiterungspotenzial, falls man in einigen Jahrzehnten zur Ansicht gelangen würde, dass man das Spital allenfalls erweitern möchte.28. Juni 2011 | 1041 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Da das Landesspital kaum alle Fachgebiete abdecken kann, wird es immer wieder nötig sein, dass man Patienten vom Landesspital in Vaduz zu den grösseren Spitälern in Zürich, St.Gallen oder Chur befördert. Auch diesbezüglich wäre meines Erachtens dieser Standort ideal, da anfliegende Helikopter weit weniger Leute stören würden als mitten in Vaduz. Weiter befindet sich ein Autobahnanschluss in unmittelbarer Nähe. Ein Transport der Patienten wäre somit ideal zu bewerkstelligen. Ich denke auch aus Sicht der Bevölkerung der Unterländer Gemeinden wäre dieser Standpunkt idealer, da sie von der Autobahnabfahrt unmittelbar zum Spitalgelände gelangen würden. Meines Erachtens sollten wir einen Standort wählen, der zukunftsfähig ist und späteren Generationen die Möglichkeit bietet, Änderungen oder Erweiterungen vorzunehmen. Zusammengefasst bin ich somit der Ansicht, dass die Standortfrage noch einmal gründlich überdacht werden müsste. Danke. Abg. Peter Büchel
Danke für das Wort. Über was für eine Vorlage diskutieren wir hier eigentlich? Über eine Vorlage einer umfassenden Gesundheitspolitik? Über einen Leistungsauftrag, der nochmals überprüft werden sollte? Über Äpfel, Kartoffeln oder Goldvreneli? Über Belegärzte oder Chefärzte? Über WZW-Verfahren, Eignerstrategien oder Glaubensrichtungen? Über Konkurrenzstrategie oder Kooperation? Über Vertrauen, Wahlfreiheit oder Krankenkassenprämien? Oder wirklich über den Kredit für einen Neubau des Landesspitals? Ich habe hier eine Vorlage über den Neubau des Landesspitals und über diese Vorlage muss ich nun entscheiden. Ich habe nun einiges über den Spitalbau, über diverse Ansichten der Gesundheitspolitik gehört, ich habe aber nichts Neues erfahren, was nicht schon oftmals in diversen Studien, Expertisen, Medien und in diversen Dokumenten aufgeführt wurde. Wir wurden ja regelrecht mit Unterlagen und Informationen zugeschüttet. Neu war allerdings, dass wir hier im Hohen Hause noch Nachhilfe in Mathematik bekommen sollen. Für mich besteht diese Diskussion aus zwei Paar Schuhen. Das eine Paar Schuh ist die Gesundheitspolitik, die aber nicht Thema der Vorlage ist, das andere Paar ist der Kredit für den Neubau des Landesspitals, über den wir hier und heute zu befinden haben. Ich bin sicher, dass für die Erstellung der Vorlage sehr gute Fachspezialisten zu Rate gezogen wurden, die nach dem geltenden und überprüften Leistungsauftrag für das Landesspital diesen Bericht und Antrag sachlich erstellt haben. Für mich ist das gesamte Bild über das neu zu bauende Landesspital nach dieser Vorlage schlüssig und ich bin überzeugt, dass nach den Ausführungen in diesem Bericht und Antrag der Neubau des Landesspitals nun angegangen werden kann. Ich werde diesem Antrag meine Zustimmung erteilen. Noch eine Antwort an den Abg. Vogt bezüglich das Wille-Areal: Das hat mir sehr gut gefallen, aber meine Recherchen haben ergeben, dass unter diesem Areal eine Hochdruck-Gasleitung verläuft und nach gewissen Vorschriften hier 200 m Abstand für solche Bauten sein müssen. Das heisst, dieses Areal ist gänzlich ungeeignet. Danke.Abg. Rainer Gopp
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe mir im Vorfeld ernsthaft überlegt, ob ich meine Argumente nochmals wiederholen soll. Die Diskussion hat mir gezeigt, dass diese Gedanken berechtigt waren, aber ich tue es jetzt trotzdem. Was mich ein bisschen gewundert hat, ist, dass man es sich einfach machen kann, wenn man sagt, dass, wenn man dieser Spitalvorlage, diesem Kredit in dieser Form nicht zustimmt, dass man dann automatisch gegen ein Landesspital ist. Also das heisst, wenn man sich etwas Sorgen macht, dass mit der vorliegenden Strategie ein finanzielles Risiko eingegangen wird, das man nicht mittragen kann, dann heisst es für mich nicht zwangsläufig, dass man dann gegen ein Spital ist. Aber man kann es sich hier auch einfach machen. Ich finde es auch darum28. Juni 2011 | 1042 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
schon etwas amüsant, wenn man nicht für diese Strategie ist, dass man dann auch die Argumente scheinbar nicht mehr hört und auf die auch nicht eingeht. Aber das separat. Ich möchte zuerst auf einen Punkt in der Vorlage eingehen, weil das der Abg. Kaiser auch zitierte, und zwar hat jetzt das nicht direkt mit dem Kredit zu tun, aber es ist in der Vorlage so schön und - meiner Meinung nach - so falsch ausgeführt, dass ich es einfach erwähnen muss. Es wird auf Seite 39 von einem «Public Private Partnership»-Modell gesprochen, dass das bestehende Landesspital ein Public Private Partnership sei, weil hier private Partner, also die niedergelassenen Ärzte, für dieses Spital gewonnen werden konnten, um ein Belegarztspital zu führen. Dies ist ein bisschen eine abenteuerliche Interpretation von Public Private Partnership. Meines Wissens sind die Belegärzte nicht Träger des Landesspitals. Sie haben somit auch nicht investiert und haben keinerlei unternehmerisches Risiko. Nämlich nur dann wäre es ein Public Private Partnership im klassischen Sinne. Das unternehmerische Risiko liegt beim Landesspital bzw. beim Staat. Das heisst, den Belegärzten wird eine gute Infrastruktur zur Verfügung gestellt, für welche sie keine Risiken zu tragen haben. Sie bezahlen zwar dafür, das ist richtig, um es nutzen zu können, aber wenn sie es nicht nutzen, hat das Landesspital nicht wirklich etwas davon. Ich würde also empfehlen, solche Definitionen bzw. Modelle nur anzuführen, wenn sie auch stimmen. Ansonsten könnte der Eindruck erweckt werden, dass man hier absichtlich an der Nase herumgeführt wird. Zu den Belegärzten möchte ich, weil es die Abg. Hilti schon getan hat, nur eine ergänzende Frage an die Regierung stellen, weil ich aus dem Protokoll nicht zitieren möchte. Ich möchte Sie auch bitten, kurz den Abzug über die Durchführung und Befundung der diagnostischen Leistungen zu erklären und auszuführen, wie die ausgestaltet sind. Das zu dem Punkt. Dann ein Schlagwort, das immer wieder verwendet wird, aber da sind wir schuld, das stimmt, wir haben immer von der Konkurrenz gesprochen. Und dann wird ins Feld geführt, dass der Wettbewerb ja gewollt ist. Und hier wird meiner Ansicht nach ein bisschen Äpfel mit Birnen vermischt. Natürlich ist in einem Wettbewerbsumfeld eine gewisse Konkurrenzierung gegeben. Das bringt das Wort schon mit sich. Gemeint ist aber mit dem gewollten Wettbewerb und DRG, dass sich die Grenzen öffnen und die freie Spitalwahl Tatsache wird, das heisst, dass sich die klugen Spitäler eben auf die Kernkompetenzen konzentrieren und sich dann die besten innerhalb der Disziplinen auch behaupten. Das ist nicht eine Aussage von mir, das kann man bei den meisten Gesundheitsökonomen nachlesen. Eine Konkurrenzstrategie ist aber etwas anderes. Mit dieser wird gezielt das Gleiche angeboten wie beim Mitbewerber. Das verstehe ich unter Konkurrenzstrategie. Diese Strategie geht nach Ansicht derselben Gesundheitsökonomen einfach nicht auf und kann ein Spital teuer zu stehen kommen. Ich zitiere auch aus der Slembeck-Expertise: «Es wird in der Schweiz verstärkt zu einem Wettbewerb unter den Spitälern, teilweise unter den Kantonen, kommen. Dies führt zu einer Situation, in welcher insbesondere kleine Anbieter» - und dazu zähle ich auch das Landespital - «nicht sämtliche Leistungen selber erbringen können und sich spezialisieren müssen. Spezialisierung einzelner Häuser im Wettbewerb bedeutet, dass im Hinblick auf die medizinische Gesamtversorgung eines Landes oder einer Region auch vertraglich gesicherte Kooperationen eingegangen werden müssen».Noch einmal: Unter DRG, also unter der Fallpauschalenabrechnung, die, wie wir lesen konnten, in Liechtenstein 2013 und in der Schweiz 2012 eingeführt wird, geht es um die Schaffung von Transparenz und Vergleichbarkeit bezüglich der Kosten. Dies generiert natürlich einen gewissen Wettbewerb, hat aber nichts mit der angeprangerten direkten Konkurrenzierung zu tun. Zum volkswirtschaftlichen Nutzen: Hier kann ich den meisten Votanten beipflichten. Die Wertschöpfung des Landesspitals ist unumstritten und ein gewisser volkswirtschaftlicher Nutzen ist klar gegeben. Unter anderem deshalb ist auch niemand gegen dieses Spital. Wenn man es genau anschaut, bleiben zum Schluss die Arbeitsplätze als Bereich, die einen direkten Beitrag für die Wertschöpfung leisten, und dieser Punkt ist relevant für den volkswirtschaftlichen Nutzen. Das wird nicht bestritten und diese Arbeitsplätze sollen ja auch erhalten bleiben, da schlussendlich ein Spital Vaduz entstehen soll. Dieser volkswirtschaftliche28. Juni 2011 | 1043 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Nutzen ist aber auch bei jeder anderen Strategie, die diese Grössenordnung beibehält, gegeben. Weiter gibt es natürlich noch eine indirekte Wertschöpfung, die in der Bauphase erzielt wird, sofern vornehmlich einheimische Betriebe berücksichtigt werden. Dann zur Definition der Qualität: Das ist ein schwieriges Feld. Das haben wir schon im Mai festgestellt und heute auch wieder. Aber wenn man die Literatur - und ich habe mir die Mühe gemacht, dies noch einmal zu tun - liest, dann ist es einfach so und da können wir noch lange drumherum diskutieren, dass die Fallzahlen eine international gebräuchliche Grösse sind, um als Parameter für potenzielle Qualität herangezogen zu werden. Aufgrund dieses Parameters wurden in nächster Umgebung Abteilungen in Spitälern geschlossen, sprich mit der Quadriga-Einführung in St.Gallen wurden Abteilung aufgrund dieses Parameters geschlossen. Man kann sich hier schon darauf berufen, dass dies nicht wissenschaftlich verifiziert ist. Das ist richtig. Aber unter Fachleuten ist das international anerkannt. Ohne Konzentration mit der damit einhergehenden Spezialisierung und damit mit dem Fehlen der entsprechenden Fallzahlen werden sie für einen Halbprivat- und Privatpatienten, der seinen Dienstleister frei wählen kann, keine valable Option sein. Zitat Willy Oggier, ich habe dieses Zitat im Mai schon gebracht: «In Zeiten höchstmöglicher Mobilität werden sich diese Patienten den besten Anbieter im entsprechenden Fachgebiet auswählen, beinahe egal, wo sich dieser befindet». Hier kann ich auch noch zwei Punkte aus der Kurzexpertise zum Leistungsauftrag des Liechtensteinischen Landesspitals zitieren. Das ist eine Studie Lenz. Die haben wir jetzt auf Nachdruck auch erhalten. Die ist auch kritisch gegenüber der jetzigen Strategie. Ich sage auch kritisch. Sie befürwortet einiges, aber sie ist auch sehr kritisch. Und das hat mich dann, als ich sie jetzt bekommen habe, schon ein bisschen verwundert, dass genau dann diese Kurzexpertise nicht im Anhang zum Bericht und Antrag war. Ich weiss nicht warum. Dort wird auf Seite 5 ausgeführt: Das Wirtschaftlichkeitsgebot wird aufgrund der kleinen Fallzahlen nicht immer erreicht werden können. Es ist festzuhalten, dass das Liechtensteinische Landesspital einem für grössenmässig vergleichbare Spitäler typischen Leistungsauftrag nur bedingt bzw. je nach Fachbereich in unterschiedlichem Ausmass gerecht zu werden scheint. Die Frage - und das schliesst sich da ein wenig an - stellt sich, weshalb nicht alle Subpopulationen der liechtensteinischen Krankenversicherten ähnliche Leistungsmuster über das LLS beziehen oder erhalten können. Es drängt sich hier die Frage auf, ob alle liechtensteinischen Versicherten dieselben Leistungen am LLS nachfragen können. Ich kann das nicht beurteilen. Ich zitiere nur aus dieser Expertise. Dann zum Punkt, dass in St. Gallen alles entschieden sein soll: Ja, es ist richtig. Frau Regierungsrätin Hanselmann sagt, dass alles entschieden ist. Und nachdem wir wissen, dass die Exekutive der operative Bereich ist, wird das aus ihrer Sicht auch so sein. Aber Fakt ist: Der Kantonsrat hat bis heute noch keinen einzigen Kredit gesprochen. Und bevor das nicht geschehen ist - und da kann ich auf unsere Kollegen in St. Gallen Bezug nehmen - ist noch gar nichts entschieden. Es ist richtig, wie ich schon ausführte, dass man auch in St. Gallen umdenken muss. Wenn ich wieder auf den Gesundheitsökonomen Willy Oggier zurückkommen kann, dann ist es einfach Fakt, dass Grenzen fallen werden unter den Fallpauschalenabrechnungen und DRG, egal ob Liechtenstein oder St. Gallen. Es wird fundierte Zusammenarbeiten geben müssen, auch in der Grundversorgung. Man wird sich spezialisieren müssen, um die entsprechenden - ich komme jetzt halt wieder - Fallzahlen zu erreichen. Die Strategie von Frau Hanselmann wird auch in St. Gallen nicht aufgehen. Ich war an einem Vortrag mit der Parlamentarier-Kommission Bodensee. Dort war auch Willy Oggier. Und er hat den Schweizer Kantonen ganz klar gesagt, dass das Kantonedenken spätestens in fünf/sechs Jahren nicht mehr aufgehen wird. Also auf gut deutsch: Man muss einfach besser sein in seinen Disziplinen wie die Nachbarn, dann bleiben die Leute auch. Dann fliessen die Investitionskostenanteile aus der DRG-Abrechnung auch nicht ausserhalb des Kantons, wenn man besser ist in seinen Disziplinen. Und dann muss man nicht die eigenen Gärtchen schützen. Und darum ist auch nicht für mich, Herr Abg. Kaiser, in erster Linie relevant, dass man das eben auch in St. Gallen zu schützen versucht und die Investitionskostenanteile ins Ausland fliessen. Relevant ist,28. Juni 2011 | 1044 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
dass unter DRG die freie Spitalwahl und daher mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in den Kosten gegeben ist und das ein anderes Gewicht erhält. Das wird auch für die Qualität entscheidend sein. Schlussendlich ist die Frage, ob das Ganze so, wie es vorliegt, zu finanzieren ist. Da haben Sie Recht. Ich weiss nicht mehr, wer das gesagt hat, das ist eine Glaubensfrage, welchen Unterlagen man - der Abg. Batliner war es - Glauben schenken möchte. Da gebe ich Ihnen Recht. Zur Abg. Frommelt habe ich auch noch einen Satz notiert. Sie haben den Vergleich mit dem Spital Walenstadt gebracht. Das ist genau der Punkt. Wenn es nämlich um Konzentration der Leistungen geht, darum sich abzusprechen, wer was tut, dann erreicht auch Walenstadt seine Fallzahlen. Es hat niemand davon gesprochen, dass das in anderen Spitälern auch nicht so sein wird.Und die Zusammenlegung der Spitäler hat mich auch amüsiert. Die Konzentration von Leistungen heisst nicht, dass Spitäler geschlossen werden müssen. Die Zusammenlegung ist nicht das Thema. Wenn die Grundversorgung kooperativ, das heisst, miteinander angeboten würde, dann würde das bedeuten, dass jedes Spital seine Fallzahlen in seinem Bereich erreichen würde. Und das ist einfach ein Fakt. Das ist Mathematik. Das ist nicht so schwierig. Dann zum Abg. Christian Batliner noch eine kurze Replik: Es stimmt, dass wir sehr viele Unterlagen erhalten haben und Sie haben auch Recht, es ist jetzt sicherlich der Zeitpunkt da, eine Entscheidung zu fällen. Da gebe ich Ihnen Recht. Es ist nur die Frage, was die Entscheidung auslöst. Und wohin die Reise gehen soll haben wir unserer Ansicht nach kundgetan. Und Sie können mir glauben, auch wir haben im letzten halben Jahr mit sehr vielen Experten gesprochen und nicht nur die verantwortlichen Personen, die diese Unterlagen beigebracht haben. Sie haben auch gefragt, was denn Konzentration der Leistungen, was denn das überhaupt bedeuten würde. Der Abg. Albert Frick hat ein gutes Beispiel gebracht mit der Inneren Medizin, dass genau das, wenn an zwei nahen Standorten professionelle und gute Innere Medizin angeboten wird, zu hinterfragen ist. Wenn das belegt werden kann, dass hier der Bedarf für ein solch grosses Angebot benötigt wird, dann ist das das eine, ansonsten ist es Konkurrenz. Und dann haben Sie uns gefragt, welche Leistungen dann angeboten werden sollen. Ich glaube nicht, dass Sie uns das ernsthaft gefragt haben. Als GPK-Vorsitzender wissen Sie, dass solche Sachen Fachleute entscheiden müssen, dass nur strategische Interpretationen möglich sind und dass wir das natürlich nicht entscheiden können, welche Leistungen angeboten werden. Und zum Schluss nochmals an den Abg. Albert Frick: Wenn Sie keine Konkurrenzstrategie wollen, das ist meine persönliche Meinung, weder heute noch in Zukunft, dann dürfen Sie heute nicht zustimmen. Denn Sie wissen das erst, wenn der Bau fertig ist, weil das ja die Verhandlungsmasse sein soll, ob dann wirklich konkurrenzierend gearbeitet wird oder nicht. Das wär's vorerst. Abg. Marlies Amann-Marxer
Danke, Herr Präsident. Ich war über einen sehr langen Zeitraum in der Spitalfrage hin- und hergerissen. Ich kann sowohl Argumente für einen baldigen Spitalbau finden als auch dagegen. Die Debatte heute im Landtag widerspiegelt auch die Stimmung im Volk. Ich habe, wie vermutlich die meisten Abgeordneten, in Gesprächen mit Mitbürgerinnen und -bürgern dieselbe Erfahrung gemacht. Eine Volksabstimmung halte ich in dieser umstrittenen Frage deshalb für unumgänglich. Sie sollte stattfinden, unabhängig davon, wie der Landtag heute entscheidet. Die Investition ist zu hoch, das Risiko des Scheiterns zu gross, und das Thema zu emotional, als dass hier über den Kopf des Volkes hinweg entschieden werden darf. Für meine persönliche Entscheidung geben folgende Schwerpunkte den Ausschlag. Bevor wir mit dem Bau eines 83-Millionen-Franken-Vorhabens beginnen, brauchen wir eine überzeugende Strategie. Wir müssen ganz eindeutig festlegen, welche Art und welchen Umfang der medizinischen Leistungen wir vernünftigerweise in Vaduz anbieten können, und welche Leistungen wir besser von bereits28. Juni 2011 | 1045 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
bestehenden auswärtigen Spitälern beziehen. Dass wir nicht einfach alles machen können in Vaduz, das ist für mich klar. Ebenso klar ist, dass wir nicht ohne den regionalen Dialog über die Grenzen hinweg drauflosbauen dürfen. Die Augen zu verschliessen vor den derzeitigen Gegebenheiten in der Region wäre naiv. Wir müssen mit unseren Partnern in der Schweiz reden, um gemeinsam festzustellen, welche medizinischen Schwerpunkte wir in Vaduz anbieten können und sollten. Jedenfalls gäbe das zur Hoffnung Anlass, dass unser Einzugsgebiet damit tatsächlich vergrössert und die Auslastung optimiert werden könnte. Das Kalkül mit der Steigerung der Fallzahlen um ein Viertel, selbst wenn man die demografische Entwicklung nicht berücksichtigt, das ist für mich ein sehr unsicherer Faktor. Ich bin gegen den Aufbau von Konkurrenz gegenüber unseren langjährigen Partnern. Der Gesundheitsmarkt soll sich ergänzen. Man muss sich auch fragen, ob wir uns aufgrund der Kleinheit unseres Landes überhaupt einer direkten Konkurrenz zu bewährten Spitälern der Region stellen können. Begeben wir uns doch auf die Seite des kalkulierbaren Risikos. Ich erwarte von der Regierung, dass sie die angebotenen Gespräche mit unseren schweizerischen Partnern führt. Der Spitalbau soll nicht verhindert werden, aber verschoben, bis eine konkrete strategische Planung vorliegt, die mit unseren Partnern abgestimmt und damit auch finanzierbar ist. Die demografische Entwicklung in unserem Land und die altersmässige Zusammensetzung der Bevölkerung mit den entsprechenden gesundheitlichen Auswirkungen ist dabei zwingend zu berücksichtigen. Der Geriatrie müsste wohl ein Schwerpunkt zugeordnet werden. Auf den derzeitigen und auch zukünftigen Bedarf in unserem Land ist abzustellen. Dazu gehört für mich auch die Standortfrage und die Infragestellung der ungünstigen Verkehrslage des Vaduzer Spitals. Es gibt meines Erachtens tatsächlich bessere Standorte im Land. Für mich birgt dieses Vorhaben, so wie es vorliegt, zu viele Unsicherheiten. Ich befürchte nach einer grossen Investition ein grosses jährliches Loch in der Kasse, welches vom Bürger und Steuerzahler gestopft werden muss. Ist das nicht der Fall, dann wird letztendlich der Bürger als Prämienzahler zur Kasse gebeten werden. Das kann und will ich nicht verantworten. Eine Erhöhung der Krankenkassenprämien aufgrund eines nicht ausgelasteten Spitals wird von vielen Bürgern in der Diskussion als grösste Befürchtung geäussert. Um aber eine ausreichende Belegung zu sichern, müssten die Fallzahlen aus Zuwanderung von Patienten um ein Viertel höher sein als bisher, unberücksichtigt - wie gesagt - der Bevölkerungsentwicklung. Ich glaube nicht an die von der Regierung erwarteten und zugrunde gelegten Entwicklungen der Fallzahlen. Ich fürchte sehr, dass ein schöner Neubau nur wenige Patienten dazu bewegen wird, Vaduz als Behandlungsort zu wählen, wenn sie das bisher auch nicht getan haben. Wie aber will man unwillige Patienten nach Vaduz bringen? Die zweite grosse Befürchtung, die ich auch mit manchen Gesprächspartnern teile, ist jene, dass wir auf lange Sicht nicht mehr die freie Spitalwahl haben werden, und dass Patienten, die sich nicht in Vaduz behandeln lassen wollen - aus welchen Gründen auch immer - sich dieses «Abwandern» sehr teuer erkaufen müssen. Der Regierungsbericht zum Landesspital vor zirka einem Jahr sprach von einem «Zurückholen» der abgewanderten Patienten. Wie will man sie zurückholen, wenn sie nicht freiwillig kommen? «Zurückholen» finde ich sowieso den falschen Ausdruck, denn sie waren ja bisher auch nicht da. Ich zweifle keineswegs an der Qualität der hiesigen Ärzte. Sie sind meistens in der Schweiz und im angrenzenden Ausland ausgebildet worden und ich gehe davon aus, dass sie nicht besser und nicht schlechter sind als jene über der Grenze. Was aber wirklich anders ist, das sind unsere kleinräumigen Verhältnisse, unser kleines Einzugsgebiet und die Situation mit nahe gelegenen und bewährten mittleren und grossen Spitälern in der Region. Das ist nicht veränderbar. Was wollen wir denn? Mit Sicherheit kein weiteres Angebot schaffen für das, was es schon gibt. Ich wünsche mir, dass der Schwerpunkt auf den Bedarf im Land gelegt wird. Ich wünsche mir, dass die Geriatrie dabei einen Schwerpunkt bildet. Ich wünsche mir, dass mit den schweizerischen Partnern ein28. Juni 2011 | 1046 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Weg ausgehandelt wird, der es auch uns ermöglicht, uns auf einen Bereich zu fokussieren, der sinnvollerweise im Land angeboten werden soll. Ja, ich möchte ein neues Landesspital. Es sind jedoch noch Aufgaben zu erledigen, bevor wir anfangen zu bauen. Unser Ziel muss Kooperation sein und die Konzentration auf das Vernünftige, das Machbare. Aufgrund der Konkurrenzstrategie, aufgrund der unsicheren Annahmen, die zugrunde gelegt werden, vor allem in Bezug auf die enorme Erhöhung der Fallzahlen und aufgrund der Folgen für die Bevölkerung und die Unwägbarkeiten, wenn die Rechnung der Regierung nicht aufgeht, werde ich dem Kreditantrag, so wie er heute vorliegt, nicht zustimmen. Zustimmen werde ich aber jedenfalls dem Antrag auf eine Volksabstimmung. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich hoffe, es ist auch um 21:55 Uhr noch gestattet, einige Anmerkungen und Fragen zum vorliegenden Bericht vorzutragen. Diejenigen, die effektiv denken, der vorliegende Verpflichtungskredit hätte keinen Zusammenhang mit den Gesundheitskosten und mit den Prämien in diesem Land, die irren gewaltig. Das kann ich Ihnen nach langjähriger Erfahrung in diesem Hohen Hause in Sachen Gesundheitsdebatten sagen. Mir ist durchaus bewusst, dass wir heute «nur» diesen Verpflichtungskredit behandeln, aber diese CHF 83 Mio. können eben sehr wohl einen entscheidenden Einfluss auf die Gesundheitskosten nehmen. Und Gesundheitskosten müssen wir im Endeffekt via Prämien bezahlen. Deshalb sollte man den Blick nicht nur auf diese Seiten - sprich auf diesen Verpflichtungskredit werfen, sondern eben den Blick ein wenig in die Zukunft schweifen lassen. Das fordere ich auch von einem Volksvertreter. Zum vorliegenden Bericht: Der Abg. Harry Quaderer hat es bereits erwähnt, die Titelseite beginnt mit einer Kenntnisnahme. Hierbei denke ich mir, es handelt sich um einen Schreibfehler von Seiten der Regierung. Oder geht die Regierung effektiv davon aus, dass man CHF 83 Mio. nur noch zur Kenntnis nimmt? Das kann doch wohl nicht wahr sein. Dann wurde ausgeführt, uns seien alle Unterlagen zugestellt worden. Zum Beispiel fehlt mir bis heute die Beilage 16 - obwohl die Beilagen sehr umfangreich sind - aber die Beilage 16 fehlt. Die fehlt auch online. Aber es handelt sich hierbei lediglich um das Schaubild Finanzierung Spitalaufenthalt liechtensteinischer Patienten. Aber das fehlt. Dann zur Seite 7, zur Zusammenfassung. Hier wird erwähnt: Entsprechende Arbeitspapiere sind als Grundlage für laufende Gespräche vorhanden. Hier möchte ich schon von der Regierung wissen: Wie sehen denn diese Arbeitspapiere aus? Konkret würde mich natürlich interessieren: Wie sieht die Offerte des Landesspitals gegenüber dem Kanton St. Gallen aus? Und hier gerade auch eine Replik an diejenigen Votanten, die sagen, wir hätten alles erhalten. Nein, diese Kooperationsofferte haben Sie nicht von der Regierung erhalten. Die haben Sie entweder vom Abg. Pepo Frick oder vom Abg. Harry Quaderer erhalten. Da sieht man schon, die Regierung hat uns zum Beispiel dieses Kooperationspapier nicht zugestellt. In diesem Zusammenhang ist auch gerade diese Lenz-Kurz-Expertise zu erwähnen. Die wurde uns auch erst nach massivem Druck zugestellt. Besten Dank an den Herrn Landtagspräsidenten, dass er die Regierung doch noch dazu gebracht hat, uns diese Kurz-Expertise zuzustellen. So einfach war es dann schon nicht, dass man uns alle Unterlagen zugestellt hat. Das wissen wir alle ganz genau. Zurückkommend zum vorliegenden Bericht Seite 8. Hier ist zu nachzulesen: In diesem Lichte betrachtet wird klar, dass die später skizzierte Strategie LLS 2020 des Stiftungsrates mit einer Zunahme von rund 1'300 stationären Fällen einer moderaten Wachstumsstrategie entspricht, welche nicht zulasten sinkender Fallzahlen in benachbarten Spitälern geht. Da muss ich halt auf den Bericht vom Oktober 2010 verweisen. In diesem Bericht hat die Regierung noch explizit ausgeführt, dass es sich um eine Konkurrenz im Bereich28. Juni 2011 | 1047 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
von 26% handelt, total 48%. 14% sind Bevölkerungswachstum, 8% Demografie und die restlichen 26% sind eben sehr wohl zulasten von benachbarten Spitälern. Ich denke, diese Konkurrenzstrategie wurde auch mehrfach ausgeführt. Es gibt Zitate des Herrn Regierungschefs, und zwar an einer Veranstaltung in Schaan, wo er den Herrn Stiftungsratspräsidenten zitiert hat, welcher anscheinend im Rahmen einer Regierungssitzung explizit erwähnt hat, dass es sich um eine Konkurrenzstrategie handelt. Die Regierung weigert sich zwar bis jetzt, mir das Datum dieser Regierungssitzung zu nennen, deshalb habe ich ja heute auch eine entsprechende Kleine Anfrage gestellt. Aber Tatsache ist, dass der Herr Regierungschef bereits aus dieser Regierungssitzung zitiert hat und der Herr Stiftungsratspräsident hat - so ehrlich war er - auch explizit erwähnt, dass es sich um eine Konkurrenzstrategie handelt. Also ich denke, diese Tatsache lässt sich nicht aus der Welt diskutieren. Dann kommen wir zu Seite 9 des vorliegenden Berichts und Antrags. Hier ist unter anderem der folgende Satz nachzulesen: «Betriebsabläufe und die Arbeit des Personals sind erschwert». Das kann ich verstehen. Nur ich verstehe dann eben nicht, wenn man jetzt sagt: Jetzt bauen wir zuerst einmal und dann werden wir dann schauen, was dieses Personal macht. Auch zu diesem Satz muss ich doch explizit festhalten: Zuerst bitte die Leistungen konzentrieren, koordinieren, dann planen und anschliessend bauen. Damit kann man eben Betriebsabläufe und die Arbeit des Personals effektiv gestalten. Die nächste Anmerkung habe ich zu Seite 10. Hier wird ausgeführt, für 2025 geht die Strategie von 41'000 Einwohnern aus. Hier habe ich im vorliegenden Bericht festgestellt, es werden diverse Jahreszahlen geboten. 2020, 2025, 2040, immer andere Grundlagen und das ist für mich sehr intransparent. Ich habe dann auch weiter hinten entsprechende Differenzen in den Zahlen festgestellt, welche ich dann die Regierung bitten möchte zu erläutern. Weiter geht es auf Seite 11. Hier ist nachzulesen: «Bei den stationären Grundversorgungsleistungen von heute 55% auf 65%, bezogen auf die liechtensteinische Bevölkerung». Das entspricht dieser Zunahme. Und wenn ich mir dann eben die Seite 8 betrachte, so stelle ich hier einen Widerspruch fest. Hier würde mich dann schon konkret interessieren, in welchen Spitälern diese Behandlung erfolgen soll. Es wird dann eben auch ausgeführt, dieser Marktanteil, den man zusätzlich gewinnt, das sei lediglich 1% bezogen auf Grabs, Walenstadt, Altstätten, Feldkirch und Chur. Hier würde mich natürlich die Zahl interessieren bezogen nur auf Grabs. Sprich, wenn wir effektiv diese 26% mehr an Leistungen erbringen, was bedeutet das konkret in Bezug auf Grabs? Die nächste Frage ergibt sich zu Seite 12. Hier ist nachzulesen: «Die strukturellen Defizite seien nicht umfassend behoben worden und können auch in der bestehenden Grundstruktur kein optimiertes, zukunftstaugliches Akutspital ermöglichen». Ich denke mir, dieses Risiko besteht bei einem Neubau genau gleich, bei welchem die Leistungsaufträge nicht konzentriert und koordiniert sind. Das kann hier genau gleich passieren. Deshalb, wie gesagt, müsste doch der Ansatz sein, zuerst die Leistungen konzentrieren und koordinieren und erst anschliessend auch bauen. Seite 13, hier ist nachzulesen - das wurde auch bereits ausgeführt - hier geht es um die Grösse des Spitals. Und da ist übrigens auch der Jahresbericht sehr aufschlussreich, also der Jahresbericht Seite 4. Hier wird dann ausgeführt von den Verantwortlichen des Landesspitals: Es handle sich um das gleiche Spital. Und wenn wir uns eben die Seite 13 betrachten, so ist zumindest die Fläche eben nicht gleich. Die Fläche ist 66% grösser. Also auch diese Prozentrechnung wurde bereits auf der Seite 66 vollbracht. Ich denke mir, hier von einem gleich grossen Spital zu sprechen, das verstehe ich nicht, wenn man sagt, es ist 66% grösser. Und das kann auf der Seite 13 nachgelesen werden. Eine gewisse Mehrfläche könnte ich verstehen, aber 66% finde ich dann doch gerade ein wenig sehr viel. Weiters auf der Seite 15. Hier wird ausgeführt: «Unter der Annahme, dass 60 bis 70% dieser Fälle in Grabs behandelt würden, müssten in Grabs die Kapazitäten um mindestens zusätzlich 35 bis 40 Betten mit zugehöriger Behandlungsinfrastruktur aufgebaut werden». Hier stelle ich einfach fest, wenn ich den28. Juni 2011 | 1048 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Vergleich mit Liechtenstein mache, dass diese 100% in Grabs 57 Betten entsprechen würden, wir sprechen aber von 77 Betten. Da sehen wir schon, es sind eben 20 Betten an Differenz. Und das erklärt dann eben auch die Aussage des Stiftungsratspräsidenten, dass eine Konkurrenzstrategie gefahren wird. Denn irgendwie müssen ja diese 20 zusätzlichen Betten gefüllt werden. Der nächste Punkte ist die Seite 25. Hier ist nachzulesen, dass ein Notfalldienst für 24 Stunden aufrechterhalten werden soll. Hierzu finde ich die Ausführungen des Abg. Pepo Frick interessant, der zwar heute nicht hier ist, aber er hat schon mehrfach gesagt, dass ein effizienter Notfall eine Mindestbevölkerung von 100'000 Personen benötigt. Und da frage ich mich auch, und da möchte ich auch die Regierung fragen: Wie sieht sie diesen Zusammenhang? Sprich, wir haben diese 100'000 Personen nicht: Wie können wir einen effizienten 24-Stunden-Notfalldienst gewährleisten mit 36'000 Personen?Die nächste Frage zu Seiten 27. Hier ist nachzulesen: «Damit wird ebenfalls für dieses Netz ein Puffer angeboten, welcher das System entspannt». Hier geht es um diese Betten betreffend die LAK, die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe. Hier würde mich der Umfang dieses Puffers interessieren. Bis jetzt sind es fünf Betten, so viel mir recht ist. Mich würde interessieren konkret: Wie gross ist dieser Puffer zukünftig im Neubau bemessen? Die nächste Frage ergibt sich zur Tabelle auf Seite 33, und zwar die Tabelle 2b. Hier wird das Total der Fälle aufgeführt. Unter anderem wird hier ein Total von 5'331 Fällen zitiert. Wenn ich mir dann aber die Seite 31 betrachte, so sind es lediglich 5'486 Fälle. Hier würde mich schon auch interessieren von Seiten der Regierung, wie erklärt sie sich diese Differenz. In diesem Zusammenhang gibt es auch auf den beiden folgenden Seiten Zahlen, die für mich nicht schlüssig sind. Auf Seite 34 wird davon gesprochen, dass es 7'799 ambulante Patienten im Landesspital gebe. Wenn wir uns dann die Tabelle auf Seite 35 ansehen, dann sind es 6'359 Fälle im Jahr 2009. Auch hierzu möchte ich die Regierung bitten, mir Ausführungen zu machen, wie sich diese Differenz erklärt. Im Weiteren würde mich auf Seite 34 auch interessieren betreffend die Innere Medizin, diese zusätzlichen Fachärzte, die angestellt werden sollen, um wie viele Ärzte es sich hierbei handelt. Die nächste Frage ergibt sich zu Seite 37. Hier wird ausgeführt: «Kooperationen werden immer wichtiger, um den steigenden Anforderungen im Gesundheitswesen in qualitativer und wirtschaftlicher Hinsicht gerecht zu werden. Es ist heute nicht mehr möglich, in einem Haus alle Behandlungsmöglichkeiten anzubieten». Ich denke mir, das ist genau die Hauptstossrichtung. Das spricht doch eben genau dafür, dass wir jetzt zuerst die Leistungen konzentrieren, Kooperationen suchen, dann das Gebäude planen und anschliessend bauen. Diese Aussage der Regierung kann ich nur unterstützen. Ich möchte einfach auch, dass solche Ideen dann in diesen Bericht einfliessen. Die nächste Frage zu Seite 38. Hier ist ausgeführt: «Diese Kooperationsfelder (und auch alle anderen auf dieser Liste) werden derzeit von den zuständigen Gremien diskutiert und bearbeitet». Auch hier würde mich natürlich interessieren, was denn hier diese konkreten Kooperationsideen sind, wie diese Papiere aussehen. Ich hätte diese Papiere auch gerne gehabt, um hier effektiv einen sachlichen Entscheid zu fällen. Der nächste Punkt ist Seite 43. Hier geht es unter anderem um den Globalkredit. Und hier ist die folgende Aussage nachzulesen: «Unterdeckung: 100% zulasten Liechtensteinisches Landesspital». Diese Frage habe ich zwar im Mai bereits gestellt, aber ich frage Sie jetzt einfach wieder: Was passiert, wenn die Reserven aufgebraucht sind und es kommt zu einer Unterdeckung? Wer bezahlt dann diese Unterdeckung - sprich dieses Defizit?Die nächste Frage zu Seite 45. Dort ist zu lesen: «Neben den weiterhin wichtigen Diskussionen der Verminderung des Kostenwachstums und der Umsetzung von entsprechenden Massnahmen zur Erreichung einer optimalen Kosteneffizienz, muss der Fokus vermehrt auf die Frage ... gerichtet werden». Hier möchte ich nur festhalten, ich finde es dann schon noch schön, wenn wir trotzdem noch über die Kosten28. Juni 2011 | 1049 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
diskutieren dürfen. Ich denke mir, spätestens die KVG-Revision wird dann dieses Bewusstsein wieder eher in den Vordergrund rücken. Ich denke mir, diese Diskussion müssen wir führen können. Dann hat zumindest in meinem Bericht und Antrag die Seite 47 und 48 gefehlt.
Nun kommt für mich ein sehr zentraler Punkt, und das ist die Seite 46. Da wird zuunterst zitiert, da geht es um die verschiedenen Szenarien: «Das Szenario Trend-«Plus» liegt leicht über dem Szenario Trend und dient als Dimensionierungsgrundlage für das LLS». Wenn wir uns dann aber die Seite 51 betrachten, dann steht hier, Schlusssatz auf Seite 51, hier geht es um diese Gutachten: «Die Bevölkerungsentwicklung ist gemäss Szenario Trend des Amtes für Statistik berücksichtigt». Und da denke ich mir dann doch, hier wurden unterschiedliche Grundlagen verwendet. Und da möchte ich die Regierung schon auch fragen, wie sie das erklärt, dass anscheinend gewisse Gutachten von diesem Szenario Trend und andere vom Szenario Trend-«Plus» ausgegangen sind. Es hat ja doch auch gewisse Differenzen in diesen Szenarien. Auch das würde mich interessieren. Der nächste Punkt ergibt sich zu Seite 53. Im oberen Absatz ist nachzulesen: «Die meisten Spitäler, so auch das Liechtensteinische Landesspital, können diese Optimierung mit der bestehenden Infrastruktur nicht umsetzen und sind gezwungen, neue Infrastrukturen zu schaffen». Ich denke mir, hier sind wir uns grundsätzlich einig. Aber wie bereits jetzt mehrfach ausgeführt: Bitte zuerst die Leistungen konzentrieren, eine Kooperation suchen und erst dann planen und bauen - und nicht umgekehrt. Der nächste Punkt Seite 55. Hier wird ausgeführt betreffend Punkt 1.3.4 - Kernpunkte Spitalpolitik CH bei Einführung von DRG 2012 am Beispiel Kanton St. Gallen: «Für kleine Häuser bedeutet Wettbewerb aber auch, dass vermehrt Kooperationen eingegangen werden müssen». Ich denke mir, auch dieser Satz ist doch wieder symptomatisch. Die Regierung erkennt das auch, nur leider wird es nicht gemacht. Und wenn ich mir dann eben die Innere Medizin betrachte, wo man eine Konkurrenz mit plus 26% fährt, dann sehe ich diese Kooperation schlicht und einfach nicht konkret. Ich denke mir, so könnte ich diesen Bericht noch eine halbe Stunde mit Fragen löchern. Das muss ich Ihnen offen und ehrlich zugestehen. Das werde ich Ihnen jetzt aber ersparen. Aber eine Frage habe ich schon noch und das ist in Zusammenhang mit den Belegärzten. Hier möchte ich Sie doch bitten, dem Landtag die anonymisierte Tabelle betreffend diese Belegärzteeinkommen am Landesspital zuzustellen, damit sich der Landtag hier auch ein effektives Bild machen kann über die diversen Umsätze am Landesspital. Noch einige Repliken zu den vorangehenden Votanten - zum Abg. Günther Kranz: Er hat ausgeführt betreffend den Verzicht auf ein Landesspital. Ich denke mir, auch in diesem Hohen Hause hat kein Mensch gesagt, dass man auf ein Landesspital verzichten soll. Das habe ich heute nicht gehört. Die Frage ist wirklich von der zeitlichen Abfolge her: Soll man zuerst koordinieren, konzentrieren, planen und bauen - oder eben umgekehrt? Aber von einem Verzicht auf ein Landesspital hat niemand gesprochen. Dann die Konkurrenzstrategie: Das habe ich jetzt alleine mit diesen Fragen zu den ersten 50 Seiten mehrfach ausgeführt. Und das hat auch der Herr Regierungschef bereits gesagt, der Stiftungsratspräsident geht von einer Konkurrenzstrategie aus. Und diese Konkurrenzstrategie beinhaltet eben das Risiko eines Mengenwachstums und das Mengenwachstum hat eben das Risiko von Prämiensteigerungen. Deshalb kann ich eine Konkurrenzstrategie nicht unterstützen. Im Weiteren wurde dann auch ausgeführt, die benachbarten Spitäler hätten die entsprechenden Kapazitäten nicht. Das brauchen sie auch gar nicht. Wir wollen ja die Leistungen konzentrieren, wir wollen durch Kooperation effektiv gewisse Leistungen nur noch an einem Ort erbringen. Durch diese Konzentration der Leistungen können wir höhere Fallzahlen anbieten und entsprechend auch bessere Qualität gewährleisten. Es wird im Endeffekt ein Nehmen und Geben sein links und rechts des Rheins. Damit werden wir dann auch die Qualität und sicherlich auch die Effizienz im gesamten System erhöhen.28. Juni 2011 | 1050 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Dann wurde auch noch ausgeführt, dass wir fünf Abgeordnete erst neuerdings von einem Spitalneubau sprechen. Ich denke mir, wir haben eh und je von einem Spitalneubau gesprochen und nicht neuerdings.Einen Punkt habe ich jetzt schon noch: Hier geht es um die Beantwortung der Fragen aus dem Mai-Landtag. Und da hätte ich eigentlich auch diverse Fragen zu diesen 15/16 Seiten. Es ist eben auch so, dass die Interpellationsbeantwortung übrigens 3'500 Wörter hatte, und die Zusatzfragen wurden mit 7'000 Wörtern beantwortet. Also Sie sehen schon, die Zusatzfragen waren Faktor 2 der effektiven Interpellationsbeantwortung. Ein sehr schönes Beispiel, das äusserst treffend ist, ist auch die Beantwortung der Frage 24 auf der Seite 8. Hier führt doch die Regierung selbst im Schlusssatz aus: «Sollte zum Beispiel eine Kooperation im Bereich der Dialyse ins Auge gefasst werden, müsste im Landesspital ein entsprechendes Raumangebot zur Verfügung stehen. Dies ist heute nicht der Fall». Ja es ist doch effektiv so - und die Regierung bestätigt es jetzt auch - wenn man eine Dialyse im Landesspital will, dann braucht es einen Raum. Und da sind wir genau beim Grundübel dieser ganzen Vorgehensweise. Man muss doch zuerst wissen, was in diesem Spital angeboten wird. Die Regierung beschreibt hier selbst sehr treffend das Beispiel Dialyse, bevor man eben baut. Wenn Sie jetzt eben zuerst bauen, dann stellen Sie dann nach erfolgtem Neubau fest: Der Raum für die Dialyse fehlt, entsprechend können wir hier keine Kooperation eingehen. Ich denke mir, alleine dieses Beispiel in dieser Beantwortung bringt es mit der Dialyse auf den Punkt. Man muss vor dem Bauen eben planen. Man muss die Leistungen koordinieren. Das ist das A und O. Ein weiterer Punkt, den ich mir jetzt auch nicht ersparen kann, ist die Seite 13 betreffend die Ausführung des Herrn Regierungschefs zu dieser Regierungssitzung. Hier wird natürlich auch ausgeführt - Zitat Regierung: «Zum Inhalt von Regierungssitzungen, deren Inhalt vertraulich ist, nimmt die Regierung keine Stellung». Ja, das müssen Sie nicht. Der Herr Regierungschef hat schon längstens in Schaan drüben vor etwa 180 Leuten aus dieser Regierungssitzung zitiert. Den Inhalt der Regierungssitzung kennen wir alle. Interessant wäre, wann diese Regierungssitzung erfolgt ist. Aber das werden Sie mir dann mitunter im Rahmen der Kleinen Anfrage beantworten. Also wie gesagt, für mich ist die Gretchen-Frage und die stelle ich jetzt in den Raum: Würden Sie mit Ihren privaten Geldern auch zuerst bauen und dann planen? Ich kann mir das einfach nicht vorstellen. Privat würden Sie doch auch zuerst planen und dann bauen. Hier muss ich schon feststellen: Geld ausgeben als Politiker, welches allen gehört, ist anscheinend viel einfacher als Geld zu sparen. Stv. Abg. Helen Konzett Bargetze
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Werte Abgeordnete. Kooperationsstrategie und angepasste Ausstattung sind für mich zwei Voraussetzungen für eine Zustimmung zu einem Spitalkredit. Der Bericht und Antrag überzeugt mich in dieser Hinsicht nicht. Trotzdem wertschätze ich die vielfältigen Bemühungen des Pflegepersonals und der beteiligten Institutionen um eine Weiterentwicklung des Landesspitals. Es ist für mich aber vordringlich, dass wir Politiker sicherstellen, mit dem Baustein Landesspital in unserer Gesundheitswirtschaft keinen weiteren Kostentreiber zu platzieren. Und diese Gefahr scheint mir gross, wenn wir einen Kredit sprechen, ohne dass das Leistungsangebot geklärt ist und mit der Unsicherheit künftiger Fallzahlen behaftet ist. Deshalb bin ich für eine Verschiebung des Kreditentscheids. Dazu einige Details, die von Ihnen heute noch nicht oder nur am Rande erwähnt wurden und auf die ich hinweisen möchte. Es ist nicht nur die von meinem Vorredner Wendelin Lampert erwähnte immense Nutzflächenzunahme von 67% gegenüber der heute vorhandenen Fläche, dies obwohl das Spital nur um vier zusätzliche Betten erweitert werden soll, sondern ähnlich aufhorchen lässt die geplante Zunahme an zu erstellenden Parkplätzen, wie auf Seite 101 des Berichts aufgeführt. Die Anzahl soll von heute 66 auf 111 erhöht werden. Das ist eine Steigerung von satten 70%. Dazu heisst es noch auf der gleichen Seite, dass der Individualverkehr stark vom Parkplatzangebot abhänge. So leisten wir mit der Parkplatzplanung28. Juni 2011 | 1051 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
gerade noch einen Beitrag zu einer Verkehrszunahme und zur städtischen Luftqualität. Wie stellt sich die Gesundheitsministerin dazu? Zur Lenz-Kurz-Expertise zum Leistungsauftrag des Landesspitals einige Fragen und Bemerkungen: Die Kurz-Expertise haben wir Abgeordnete nach mehrmaligem Nachfragen vor genau vier Tagen erhalten. Verfasst wurde der Bericht Ende März 2011. Diese wiederholte Nichtoffenlegungspolitik der Regierung bzw. der zuständigen Regierungsrätin kritisiere ich und verstehe ich auch nicht. Ich bin sicher, die Debatte um einen Neubau des Landesspitals würde weniger emotional geführt werden, wenn die Abgeordneten ohne grosse Anstrengungen, Diskussionen und Energieverschleiss die Beilagen und Expertisen einfacher und ohne Verzögerung zugestellt erhalten hätten. Die Kurz-Expertise vom März 2011 führt auf den Seiten 5 bis 8 die Bedeutung der Fallzahlentwicklung und der relativen Grösse des Versorgungsraumes auf die Wirtschaftlichkeit aus. Das sind wichtige Themen, die dort thematisiert werden, und sie werden in einen Zusammenhang gestellt. Die Fragen, die der Bericht aufwirft, gehören geklärt, bevor wir über den Verpflichtungskredit befinden. Auf jeden Fall ist klar, warum die Regierung sich bis fast zuletzt gegen die Aushändigung der Expertise an die Landtagsabgeordneten gewehrt hat und wir diesen Bericht erst jetzt zur Verfügung gestellt bekommen haben. Zum Aspekt «Qualität» habe ich einige Fragen: - Wie beurteilt die Regierung das Konkurrenzangebot des verhältnismässig kleinen Landesspitals zu den grösseren Spitälern der Region, vor allem hinsichtlich eines umfassenden Notfalldienstes im Belegarztsystem?
- Ist ein Notfalldienst mit einem Belegarztsystem überhaupt möglich?
- Wie wird im Landesspital die Aufgabe der Assistenzbegleitung durch die Belegärzte gehandhabt?
- Wie kann die Qualität des Dienstes gewährleistet werden, wenn faktisch die Erstbetreuung von Notfällen teilweise an Assistenzärzte übertragen wird, ohne dass ein Belegarzt anwesend ist?
- Wie wird eine Assistenzarztstelle am Landesspital im Gegensatz zu den Assistenzarztstellen der umliegenden Regional- und Kantonsspitäler hinsichtlich der Attraktivität bewertet? Anders gefragt: Wie attraktiv ist es für Assistenzärzte, am Landesspital tätig zu sein?
- Solche Assistenzen werden ja von nationalen Bildungsausschüssen beurteilt und mir ist bekannt, dass in der Bewertung solcher Assistenzen Regionalspitäler weniger zählen als Kantonsspitäler. Und ich frage mich, an welchem Punkt der Bewertungsskala Assistenzen am Landesspital ungefähr rangieren.
- Wie kann die Regierung sicherstellen, dass gute Assistenzärzte nach Vaduz kommen?
Werte Abgeordnete. Nur bei einem hohen Prozentsatz an zusatzversicherten Patienten ist der Spitalbetrieb am Landesspital wirtschaftlich. Die Regierung schreibt, dass für den wirtschaftlichen Erfolg des Landesspitals massgeblich sei, wie hoch der Anteil an wirtschaftlich lukrativen Fällen im Landesspital sei. Was versteht die Regierung unter wirtschaftlich lukrativen Fällen? Warum geht die Regierung davon aus, dass die Halbprivat- zur Privatrate gleich hoch bleiben wird? Ich finde das riskant und gefährlich. Wenn die Rechnung nicht ganz aufgeht, wird es teuer für uns alle. Abg. Werner Kranz
Danke, Herr Präsident. Ich werde mich wie immer kurz fassen: Wie ich bereits bei der Interpellationsbeantwortung zur grenzüberschreitenden Spitalplanung an der Mai-Landtagssitzung ausgeführt habe, hat die Regierung aus meiner Sicht ihre Hausaufgaben gemacht. Der Leistungsauftrag des Landesspitals28. Juni 2011 | 1052 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
wurde von fachkundigen Experten im Gesundheitswesen erarbeitet, im März 2008 genehmigt und kann bei Bedarf jederzeit angepasst werden. Im April hat die Regierung die Eignerstrategie für das Landesspital, welche klare Leitplanken zur Festlegung der Unternehmensstrategie vorgibt, genehmigt. Somit sind - ich interpretiere dies zumindest so - die unternehmerischen Ziele des Landesspitals verbindlich vereinbart und festgelegt worden. Wie bis anhin wird auch in Zukunft eine kooperative Zusammenarbeit zur Sicherstellung der steigenden Anforderungen im Gesundheitswesen zwischen Liechtenstein und unseren beiden Nachbarländern, der Schweiz und Österreich, angestrebt. Es ist heute - und dies war auch in der Vergangenheit so - schlichtweg unmöglich, alle Behandlungsmöglichkeiten aus einer Hand anzubieten. Aus diesem Grund und zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten wurden zwischenzeitlich mit rund 30 Spitälern Leistungsverträge abgeschlossen sowie mit verschiedenen Gesundheitspartnern Kooperationen vereinbart. Kooperationen, sei dies im medizinischen, logistischen, pflegerischen, Informatik- oder Finanz-Bereich, sind aus meiner Sicht als Ergänzung in einem Spezialbereich zu verstehen und haben deshalb keinen Einfluss auf die Grössenauslegung eines Spitals. Das Landesspital erbringt bereits heute, je nach Bereich, zwischen rund 50 bis 60% der gesamten Grundversorgung. Es wird auch in Zukunft so sein, dass es beide Spitäler – also das in Vaduz und das in Grabs – zur regionalen Versorgung benötigen wird. Ein Spital alleine verfügt heute und auch morgen nicht über die dafür erforderliche Kapazität. Deshalb sehe ich hier keine Konkurrenzstrategie und auch keine Einschränkung der Spitalwahlfreiheit auf uns zukommen. Die Bausubstanz des heutigen Landesspitals ist schlecht, die Operationssäle entsprechen nicht mehr den Vorschriften und die erforderliche Sanierung würde rund CHF 30 Mio. verschlingen. Mit einem Neubau können die Vorschriften eingehalten, die Spitalleistungen erhöht und somit eine verbesserte Kosteneffizienz erzielt werden. Bei der geplanten Grösse des Neubaus des Landesspitals, welches wie bisher mit Belegärzten betrieben werden soll, sind gemäss Ausführungen der Regierung die demografische Entwicklung und die künftigen Entwicklungen der Medizin berücksichtigt worden. Im Konkreten bedeutet dies doch, es wird in den kommenden Jahrzehnten mehr Behandlungsfälle, jedoch kürzere Spitalaufenthaltszeiten geben und somit scheint die geplante Grösse des Spitals mit rund 70 bis 80 Betten, welche in etwa der heutigen Anzahl entspricht, ausreichend und zweckmässig zu sein. Ich werde dem Verpflichtungskredit zustimmen. Danke.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich möchte nun wirklich nicht zu viel wiederholen, sondern ganz kurz meine Begründung für einen Entscheid, diesen Kredit zu unterstützen, darlegen: Die Bausubstanz, da sind wir uns einig, wird schon seit 2004 diskutiert. Die Zustandsanalyse zeigt uns auf, dass ein Handeln dringend notwendig ist. Der Leistungsumfang - immer wieder diskutiert - ist nun gegeben durch den Leistungsauftrag, welcher im Jahr 2008 verabschiedet wurde und somit auch die Basis für die vorliegende Spitalplanung darstellt. Auch die Eignerstrategie wurde im Frühjahr 2011 verabschiedet. Die Planungsunterlagen liegen uns im Detail vor und der Vorbereitungsprozess ist abgeschlossen. Diesen Prozess wieder von vorne zu starten, das sehe ich nicht. Auch Kooperationen bestehen heute schon mit 27 Vertragsspitälern und werden laufend überprüft, dies als ureigenste Aufgabe der Spitalführung. Das sind einige der Gründe, weshalb ich dem vorliegenden Kreditantrag für einen Neubau des Landesspitals zustimmen werde. Gestatten Sie mir noch ein Wort zum zeitlichen Aspekt: Die Diskussionen um den Neubau des Spitals dauern schon lange. Die Diskussionen mit immer denselben Pro- und Kontra-Positionen verunsichern die Belegschaft des Landesspitals. Alle Fakten liegen auf dem Tisch. Nun gilt es, einen Entscheid zu fällen. Seitens der Interpellanten wird der zeitliche Aspekt kritisiert. Mit ihrem Slogan «För üsers Spitol»28. Juni 2011 | 1053 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
wird suggeriert, dass sie im Grundsatz für ein Landesspital sind. Nur, wenn wir den Entscheid noch lange hinauszögern, wird dieser Entscheid obsolet sein, da das Spital heruntergewirtschaftet sein wird, erstens in Bezug auf die Bausubstanz, die einen Spitalbetrieb irgendwann nicht mehr zulässt, zweitens in Bezug auf die Mitarbeiter, welche über kurz oder lang des Wartens überdrüssig sein und eine andere Option für ihre beruflichen Aktivitäten suchen werden. Dann wird es für einen Pro-Entscheid «För üsers Spitol» zu spät sein. Noch eine Replik zum Votum der Abg. Diana Hilti: Sie hat aus dem Geschäftsbericht des Spitals zitiert und suggeriert, dass das Angebot am Landesspital von den Belegärzten bestimmt wird. Gestatten Sie mir hier das Zitieren des vollständigen Textes aus dem Geschäftsbericht. Es steht hier nicht nur der Satz, «Das medizinische Angebot richtet sich nach den im Spital zugelassenen Belegärzten», sondern es geht weiter: «Die Zulassung von Belegärzten richtet sich grundsätzlich nach den Bedürfnissen der Grundversorgung. Im von der Regierung verabschiedeten Leistungsauftrag wird der Umfang der Grundversorgung für die Bevölkerung festgelegt». Ich denke, dass sowohl der Leistungsauftrag wie die Eignerstrategie, wie die Planungsunterlagen vorhanden sind und dass ein Zuwarten in der jetzigen Situation, wir wir das die letzten Jahre immer wieder gemacht haben, und eine Aufgleisung einer Neuplanung zeitlich nicht mehr möglich ist. Danke.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte beim Votum der Abg. Doris Beck anschliessen. Sie hat den Slogan der Interpellanten dargestellt, der heisst: «För üsers Spitol». Ich würde von den Interpellanten gerne einmal hören, wie das in einem Unternehmen auch ist, was denn geht. Wie erreicht man ein Spital, wenn man sich «för üsers Spitol isetzt», nicht nur Argumente, die nicht gehen. Also man sollte auch mal was hören, warum es geht und nicht nur warum es nicht geht. Aber meine Wortmeldung bezieht sich auf die Fallzahlen und die Qualität, die der Abg. Rainer Gopp dargestellt hat. Ich muss ihm eine Replik geben. Er hat schon bei der Interpellationsbeantwortung den Fachleuten den Glauben geschenkt, dass hohe Fallzahlen Usus sind und dies die Fachleute durchaus bestätigen. Ich habe auch dazumal gesagt, dass wir uns beide wahrscheinlich als Nichtmediziner auf Glatteis bewegen, das sind wir uns bewusst. Aber ich möchte ihm das Gegenteil beweisen, indem ich mal aus dem Bericht der Gesundheitsdirektion Zürich zitiere. Auch diese haben sich mit den Mindestfallzahlen befasst. Und Zürich - das muss ich Ihnen sagen - ist doch eine Konzentration von Fachleuten in Sachen Medizin und in Sachen Spitäler. Dort heisst es in Bezug auf Mindestfallzahlen: «Die Kantone haben bei der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität insbesondere im Spitalbereich Mindestfallzahlen zu beachten. Es gibt zwar viele Studien» - das wird auch gesagt, es gibt viele Fachleute, man kann jenen Fachleuten oder auch den anderen Glauben schenken - «die einen positiven Zusammenhang zwischen Fallzahlen und Qualität zeigen, hingegen lässt sich bei vielen Behandlungen kein exakter Stellenwert ableiten, ab welchem die Qualität deutlich besser wird. Dies widerspiegelt sich auch in der Praxis. Ein Vergleich der Mindestfallzahlen in verschiedenen Ländern zeigt, dass die Höhe der Mindestfallzahlen bei gleichen Leistungen teilweise beträchlich variiert». Und weiter sagen diese hoch dotierten Fachleute aus Zürich: «Da die Höhe der Mindestfallzahlen in der wissenschaftlichen Literatur kontrovers beurteilt und auch in der Praxis verschiedener Länder unterschiedlich festgesetzt wird, hat sich die Gesundheitsdirektion zu entscheiden, mit eher niedrigen Mindestfallzahlen erste Erfahrungen zu sammeln. Bei rund 30 Leistungsgruppen wird eine Mindestfallzahl von 10 Fällen pro Spital vorgeschrieben». Also bei 30 Leistungsgruppen wird eine Mindestfallzahl von 10 Fällen pro Spital vorgeschrieben. Weiter heisst es: «Im Vordergrund stehen spezialisierte Behandlungen, die im Regelfall nicht ambulant, sondern stationär erbracht werden. Diese niedrigen Mindestfallzahlen von 10 pro Spital stellen für diese Leistungsgruppen eine sinnvolle, minimale Schwelle dar». Also zur Qualität und den Fallzahlen gibt es sehr unterschiedliche Meinungen. Und Zürich ist da sicher ein Beispiel, das sich in der Schweiz und in Europa sehen lassen kann und Sie legen die Mindestfallzahlen so vor, wie ich es gerade erwähnt habe. 28. Juni 2011 | 1054 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Dann zur Qualität: Die freie Spitalwahl wird auch in Zukunft gewährleistet sein. Qualität wird ursächlich über die Patientenzufriedenheit definiert. Die Umfragen und Zahlen in einzelnen Bereichen zeigen ein vorwiegend positives Bild der Qualität. Dies gilt sowohl für die Pflege wie auch für die Medizin. Zu den Fallzahlen bei Geburten wird immer wieder herangezogen, dass Liechtenstein, dass das Landesspital wenig Geburten hat und damit auch die Fallzahlen gering sind. Diese Argumentation widerspricht dem Vorgehen im Kanton Zürich und in der Nachbarschaft. So hat das Spital Walenstadt eine Geburtenabteilung mit 293 Geburten im Jahr 2009, im Vergleich zu 252 Geburten am Liechtensteinischen Landesspital im gleichen Jahr. In der Gynäkologie ist der Vergleich der Fallzahlen: Walenstadt 156, Landesspital 209. In der Orthopädie: Walenstadt 722, Liechtenstein 850. Walenstadt gehört auch zum Spitalverbund mit Altstätten und Grabs. Und da müssen Sie mir auch einmal sagen, wenn man von Konzentrationen spricht, weshalb Walenstadt auch eine Geburtenabteilung hat. Dann zur Konkurrenzstrategie, die immer wieder aufgeführt wird: Fakt ist, dass die Politik Wettbewerb unter den Spitälern wünscht und die neue Spitalfinanzierung danach ausgerichtet ist. Da Wettbewerb per Definition nicht ohne Konkurrenz möglich ist, ist die Strategie natürlich auch eine Konkurrenzstrategie im positiven Sinne, man könnte auch sagen Wettbewerbsstrategie. Zu Wettbewerb und Konkurrenz haben wir schon ausgeführt, dass es ebenfalls Fakt ist, dass ab dem 1.1.2012 - das verlangt die Politik - im Kanton St.Gallen und in der gesamten Schweiz mit der Einführung des DRG-Systems die Fallpauschalenabrechnung ausdrücklich den Wettbewerb verlangt, also Wettbewerb in positivem Sinne. Ich denke, Wettbewerb wird überall gefordert. Dazu könnte ich auch ein anderes Zitat von Prof. Slembeck aufführen, der sagt: «Aufgrund verschiedener Neuerungen, welche ab 2012 im Rahmen der Teilrevision des Schweizer Krankenversicherungsgesetzes unter der Bezeichnung «Neue Spitalfinanzierung» eingeführt werden, wird es in der Schweiz verstärkt zu einem Wettbewerb unter den Spitälern, teilweise auch unter den Kantonen, kommen. Somit ist die Spitallandschaft bereits heute, aber auch in Zukunft, geprägt durch ein Spannungsfeld zwischen Wettbewerb einerseits und Koordination bzw. Kooperation andererseits». So weit der Volkswirtschaftler Prof. Slembeck. Hätte Liechtenstein kein Spital, würden die Kapazitäten in Grabs und Altstätten gar nicht ausreichen. Dieser Wettbewerb, dieses Zusammenspiel ist sehr zentral. Das hat auch die Regierungsrätin Heidi Hanselmann deutlich ausgeführt. Jeder Kanton ist bemüht, so viele Patienten wie möglich aus anderen Kantonen zu gewinnen, um ihre Gesundheitskosten zu senken und zu verhindern, dass Patienten Spitäler in anderen Kantonen belegen. Sehen Sie dazu die Interpellationsbeantwortung der Regierung des Kantons St. Gallen und insbesondere die Aussage von Frau Regierungsrätin Heidi Hanselmann im Geschäftsbericht des Spitalverbundes. Dort heisst es, ich zitiere: «Die Vorarbeiten für die Erweiterungsbauten in den Spitälern Altstätten und Grabs sind weit fortgeschritten und die Wettbewerbsgewinner ermittelt». Also man kann nicht so tun, als ob Grabs und Altstätten an einem Anfangsstadium wären, sondern dort ist die Situation weit fortgeschritten. Weiter heisst es: «Nachdem in den letzten 10 Jahren keine Spitalbauten realisiert werden konnten, ist der Nachholbedarf ausgewiesen und gross. Auch vor dem Hintergrund der freien Spitalwahl ist es wichtig, in die Spitäler zu investieren, um wettbewerbsfähig und attraktiv zu bleiben, um die Patientinnen und Patienten in zeitgemässen Infrastrukturen behandeln zu können». Das gilt auch für das Liechtensteinische Landesspital. Sowohl anlässlich der Behandlung der Interpellation zur Spitalstrategie 2012, die die gleichen Aussagen wie eben zitiert enthalten hat, noch zu anderen Gelegenheiten haben die angesprochenen Abgeordneten, geschweige denn eine Mehrheit des Kantonsparlaments, diesen Aussagen widersprochen. Es ist schon sonderbar, dass diese Argumentation der Regierung von St. Gallen und der Mehrheit des Kantonsparlamentes von Teilen unserer Abgeordneten nicht geteilt wird. Ich will damit aufzeigen, dass die St. Galler Parlamentarier für ihren Kanton St. Gallen schauen und diesen Wettbewerb auch ernst nehmen, der ab 2012 spielen wird. Zitat: «Jeder Patient, der den Kanton verlässt, bedeutet ein Mittelabfluss. Das sind unsere Steuergelder, die abfliessen. Im Gegenteil, wir28. Juni 2011 | 1055 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
müssen unsere Infrastruktur ausbauen und modernisieren, um Patienten aus anderen Kantonen zu gewinnen». Jetzt kann man sagen, das sei Konkurrenzstrategie oder Wettbewerbsstrategie. Es geht genau um die gleichen Ziele, dass der Wettbewerb spielen muss und damit die Patienten auch dort behandelt werden können. «Eine Zusammenlegung von Spitälern» - das ist eine weitere Aussage - «steht nicht zur Diskussion im Kanton St. Gallen. Ein Standort, der zu weit weg von Vaduz ist, kann uns Patienten aus Liechtenstein kosten». Das sagen die Parlamentarier aus dem Kanton St. Gallen. Zu Wettbewerb und Kooperation und zu Konzentration: Ich bin eben ein Volksvertreter dieses Landes, der die liechtensteinische Bevölkerung vertritt und so setze ich mich auch für Liechtenstein ein. Die Parlamentarier aus St. Gallen machen dies auch mit gutem Recht für ihren Kanton St. Gallen. Ich will hier in Liechtenstein Arbeitsplätze erhalten und schaffen. Ich will, dass das Liechtensteiner Gewerbe partizipieren kann. Ich will, dass die Steuergelder in Liechtenstein bleiben und nicht ins Ausland abfliessen, und ich will hier in Liechtenstein eine gute medizinische Grundversorgung haben.Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich habe zu zwei Voten etwas zu sagen. Das eine betrifft den Abg. Rainer Gopp. Er klagt an, dass es zu nahe sei, wenn man in Vaduz und in Grabs Innere Medizin mache. Ich möchte Ihnen zu bedenken geben: Ich bin Fachärztin für Innere Medizin. Innere Medizin in Vaduz zu machen bedeutet zum Beispiel, hier eine Lungenentzündung zu behandeln, die beispielsweise bei älteren Menschen sehr häufig vorkommt. Oder auch eine Leberentzündung oder eine Venenthrombose. Das ist die Basis und Grundversorgung der Inneren Medizin. Dafür ist es nicht tragisch, wenn ein Standort Vaduz neben Grabs vorhanden ist. Auch in Walenstadt und in Altstätten wird Innere Medizin betrieben. Das ist also kein Hinderungsgrund, hier in Vaduz diese Behandlungen durchzuführen. Dann habe ich einen Kommentar noch zu geben oder kann vielleicht eine Antwort versuchen auf die Frage, die die Abg. Helen Konzett Bargetze gestellt hat bezüglich der Qualifikation von Assistenzärzten: Ein Assistenzarzt ist ein Arzt mit einer vollkommen abgeschlossenen Ausbildung, der sich in einer Facharztausbildung befindet. Die im Spital Vaduz angestellten Ärzte haben sämtlich eine Spezialausbildung für Notfallmedizin absolviert, sonst werden sie nicht angestellt. Und in jedem Spital der Welt wird die Notfallversorgung zunächst immer vom diensthabenden Assistenzarzt versehen und der Hintergrunddienst oder der Facharzt, der Bereitschaftsdienst hat, muss in Reichweite von 20 Minuten sein. Also streng genommen könnte jemand auch sich im Steg aufhalten, wenn er ein schnelles Auto hat und keine Verkehrsbehinderung antrifft, um innerhalb von 20 Minuten im Spital Vaduz zu sein, wenn der Assistenzarzt mit dem vorhandenen Notfall nicht allein zurechtkommt. Also das ist die generelle Regelung in der Medizin, dass die diensttuenden Ärzte voll ausgebildete Ärzte sind und der jeweilige Facharzt Hintergrundbereitschaft hat. Und das ist im Spital Grabs und im Kantonsspital nicht anders.Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, danke für das Wort. Ich werde es kurz machen, aber kurz und bündig, wie Sie es gewohnt sind von meiner Seite. Für mich sind die Unterlagen, die ich erhalten habe - knapp einen halben Meter - genügend und ausreichend, um meine Meinung bilden und auch heute einen Entscheid fällen zu können. Ich kann dies mit gutem Gewissen tun, weil ich glaube, dass das, was wir jetzt vorliegen haben, genügend ist, um hier einem solchen Neubau, welcher in Etappen ausgeführt wird, zu realisieren. Was ich nicht mehr nachvollziehen kann sind folgende Punkte: Die Regierung hat eine Eignerstrategie beschlossen. Das Spital hat einen Leistungsauftrag und an diesem Leistungsauftrag hat sich das Spital zu orientieren und sich daran zu halten. Egal, was wir hier wollen oder eben nicht wollen. Das ist kein Wunschkonzert mehr. Das ist einmal Fakt. Fakt ist auch, dass die Regierung und das Spital selbst Kooperationen eingegangen sind, schon vorher und auch zukünftig eingehen werden. Das ist auch Fakt. Das28. Juni 2011 | 1056 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
steht auch hier geschrieben. Diesen Zeilen, diesen Berichten, die hier vorliegen, schenke ich Glauben. Wenn ich nicht glaube, dann muss ich Nein sagen, das ist klar. Das ist einfach ein Misstrauensantrag gegenüber gewissen Personen. Dann, was mich hier auch noch erstaunt, sind Aussagen, dass wir uns Sorgen machen, wie es den Spitälern Grabs, Walenstadt, Altstätten oder auch Feldkirch geht. Es ist doch ein legitimes Recht, dass ein Landesspital, wie wir es haben, Zukunftsperspektiven aufzeigt mit einem gewissen Wachstum, damit es auch gewinnorientiert oder zumindest kostendeckend arbeiten kann. Dafür muss man Parameter setzen. Man muss einmal Annahmen treffen. Ich wage zu behaupten, hier drin weiss niemand, was die Zukunft bringt. Es weiss auch niemand, was DRG auch mit sich bringt, welche Konsequenzen das in der Schweiz haben wird, kantonsübergreifend oder in den einzelnen Spitallandschaften. Das weiss schlicht und einfach niemand. Das ist ein Gebiet, darin können sich Ökonomen tummeln solange sie wollen. Fakt ist einfach, dass das Wettbewerb verursachen wird und das wird auch die Konkurrenz schlussendlich beleben. Und wir stecken mitten drin. Und wenn man dann sagt, in der Schweiz wird jetzt 1% von diesen Patienten zu uns rüberkommen, wenn das die Spitalregion in St. Gallen nicht aushält, dann müssen die sich dringendst darüber unterhalten, ob ihre Strategie noch verhält. Mehr muss ich dazu nicht sagen.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nur auf einige Aussagen noch eine kurze Replik machen. Zuerst zum Abg. Christian Batliner: Seine Ausführungen bezüglich Gesetzesinitiative und Eignerstrategie haben mich schon ein wenig erstaunt, insbesondere da er bis und mit Mai-Landtag ein vehementer Befürworter dafür war, dass die Eignerstrategie vom Landtag eben nicht nur zur Kenntnis genommen wird, sondern genehmigt werden soll. Und die ganze Gesetzesinitiative, der ich nicht zugestimmt habe, weil ich meine Bedenken habe, darauf aufgebaut war, dass eben der Landtag nicht über einen Kredit für einen Neubau entscheiden kann, bevor er nicht die Eignerstrategie mit festgelegt hat und eben nicht nur zur Kenntnis genommen hat. Dann zu seiner Frage, was wir unter Leistungskonzentration verstehen würden und ob das überhaupt Sinn mache: Ich glaube, da könnten Sie jetzt lange Gespräche mit den Mitgliedern des Kantonsrats St. Gallen führen. Die haben diesen Prozess zum Teil schmerzhaft miterlebt, weil sie gerade im Bereich der Geburtshilfe einige Stationen schliessen mussten und hier Zusammenlegungen gemacht haben, um eben Leistungskonzentrationen zu erreichen. Und auch in der Spitalregion Werdenberg/Sarganserland/Rheintal laufen derzeit wieder Diskussionen, wie innerhalb dieser drei Spitäler eben aufgrund von DRG noch vermehrte Leistungskonzentrationen auf die einzelnen Standorte erfolgen müssen. Dann zu den Bemerkungen, die der Abg. Peter Lampert gemacht hat - und ich glaube der Abg. Johannes Kaiser hat diesbezüglich auch noch Ausführungen gemacht -, dass es - ich sage jetzt einmal wie es die Wirtschaftskammer sagt - auch um eine Unterstützung des Bauhaupt- und -nebengewerbes geht und dass wir doch die Steuergelder im Inland investieren müssen und möglichst schauen müssen, dass die Bauaufträge dann auch im Inland verteilt würden. Ja, das mag ein guter Wunsch sein. Ich glaube aber, aufgrund des öffentlichen Auftragswesens ist einfach klar: Wer der billigste Anbieter ist bekommt den Auftrag. Und ob das dann alles Inländer sein werden wage ich dann noch zu bezweifeln. Ich glaube auch, dass es sehr viele Leistungen gibt, die inländische Unternehmen gar nicht erbringen können bei einem Spitalneubau. Dann zur Abg. Doris Frommelt, die insbesondere Ausführungen gemacht hat zum Spital Walenstadt: Da gibt es für mich dann eben schon noch einen Unterschied. Das Spital Walenstadt ist kein ganz eigenständiges Spital, sondern es ist ein Spital von dreien in der Spitalregion Rheintal/Werdenberg/Sarganserland. Und das ist der Unterschied zum jetzigen Landesspital. 28. Juni 2011 | 1057 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Dann möchte ich sehr unterstützen, was die Abg. Marlies Amann-Marxer gesagt hat, die eben gesagt hat: Wenn schlussendlich ein Loch übrig bleibt, dann zahlen das die Prämienzahler oder der Staat. Es ist klar, das Spital wird finanziert. Einerseits durch die Prämien der Krankenkasse, durch den Staatsbeitrag OKP und dann noch durch die Unfallversicherung. Und die Prämien zahlen alle wir. Die Steuern zahlen auch wir. Also sind es überall wieder die Bürger. Und genau dieses Loch gilt es dann auch zu finanzieren, wenn ein Defizit übrig bleibt. Dann noch ein Wort zur Abg. Doris Beck, die versucht zu sagen, dass die fünf - ich sage jetzt mal - «wilden» Abgeordneten suggerieren würden, sie wären für einen Neubau, dies aber tatsächlich nicht sind. Ich glaube, wenn man gewisse Tatsachen nicht hören will, dann will man sie nicht hören. Wir haben alle immer gesagt, wir sind für einen Neubau und wir sind für ein Landesspital, aber wir haben kritische Fragen gestellt und werden dies auch weiterhin tun. Dann noch zwei Bemerkungen zum Abg. Johannes Kaiser: Er hat gesagt, er entscheide hier als Volksvertreter dieses Landes und nehme diese Interessen wahr. Ich nehme das für mich auch in Anspruch. Ich bin auch Volksvertreterin und glaube, wir vertreten alle die Landesinteressen hier. Wir haben einfach unterschiedliche Meinungen dazu, wie dies geschehen soll. Auch er hat nochmals darauf hingewiesen, dass wir schauen sollen, dass die Steuergelder hier bleiben und hier investiert werden. Dazu habe ich bereits bezüglich der Aussage des Abg. Peter Lampert meine Aussagen gemacht.Abg. Elmar Kindle
Danke für das Wort. Ich möchte noch kurz eine Stellungnahme bezüglich der Volksabstimmung abgeben: Ich werde dieser nicht zustimmen. Ich bin der Überzeugung und auch der festen Meinung, dass es Sache des Landtags ist, diesen Entscheid zu fällen. Und wenn das beim Volk nicht gewünscht ist, besteht die Referendumsmöglichkeit. Dann kann das lanciert werden und dann kann eine Volksabstimmung anberaumt werden. Ich bin der Meinung, das ist Sache des Landtags und nicht primär jetzt, dass wir hier eine Volksabstimmung anberaumen. Es geht auch nicht um eine Verfassungsfrage, sondern es geht um eine Sachfrage.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Dann gibt es im Moment keine weiteren Voten aus dem Plenum. Ich habe in der Debatte gehört, alle sind für das Spital, man ist für möglichst wenig Konkurrenz oder gesunde Konkurrenz, aber alle sind für Kooperation und für Leistungskonzentration. Vielleicht liesse sich das irgendwie auch zusammenbringen, indem man den Kredit zwar spricht, aber mit der Auflage, dass bis dann und dann eine Kooperationsstrategie vorgelegt wird. Die Frau Regierungsrätin winkt zwar schon ab. Ich gebe ihr darum gleich das Wort. Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnte. Gerade zum letzen Vorschlag des Herrn Landtagspräsidenten. Ich denke, man kann, wie es auch der Abg. Christian Batliner ausgeführt hat, man kann jetzt nicht eine Kooperationsstrategie in diesem Sinne festlegen, dass man alle möglichen Kooperationen jetzt festlegt, weil das eben keine statische Angelegenheit ist. Das ist die Schwierigkeit daran. Ich glaube, das muss man jetzt einfach einmal sehen. In fünf Jahren wird sich die Medizin weiterentwickelt haben. Dann wird man wahrscheinlich diese Kooperationen wieder ändern müssen. Das liegt in der Natur der Sache. Wir können heute nicht etwas festlegen, das dann in fünf Jahren möglicherweise so gar nicht mehr praktikabel ist und auch nicht mehr dem Stand der Technik und der medizinischen Entwicklung entspricht. Deswegen denke ich, ist das keine gute Option. 28. Juni 2011 | 1058 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Ich möchte einfach ganz kurz mal für mich zusammenfassend darlegen, worum es hier überhaupt geht: Es geht tatsächlich um einen Neubau und es geht um eine Infrastruktur. Es wird hier ab und zu so quasi suggeriert, dass wir jetzt ein neues Spital hinstellen, das bisher noch nicht hier war, noch nicht vorhanden war. Dem ist nicht so. Das Liechtensteinische Landesspital besteht. Es arbeitet und es arbeitet auf einem Leistungsauftrag aus dem Jahre 2008. Und wenn also die neue Strategie eine Konkurrenz zu Grabs wäre, würde das heute schon stattfinden, und zwar unabhängig von einem Neubau. Das einmal dazu gesagt. Nichtsdestotrotz hat das Spital Grabs die letzten Jahre durchschnittlich 1'650 Fälle aus Liechtenstein bekommen. Die Tendenz ist überhaupt nicht abnehmend, im Gegenteil. Im Gegensatz dazu bekommt Liechtenstein rund 70 Fälle vielleicht aus St. Gallen. Die Tendenz ist nicht zunehmend. Also von einer Konkurrenz kann man in diesem Falle nicht sprechen. Grundsätzlich möchte ich einfach zu dieser Konkurrenzstrategie ausführen: Es haben verschiedene Votanten dieses Thema aufgegriffen, das durchaus verschieden auch interpretiert. Die Abg. Diana Hilti tat das auch mit der Strategie 2020, die natürlich als Grundlage einmal formuliert worden ist, und Sie zitieren dann aus den Beilagen. Das sind Expertenberichte. Sie zitieren aus dem Ergänzungsbericht. Und der Ergänzungsbericht, den wir Ihnen zugestellt haben vor zirka einem Jahr, ist nicht ein Bericht der Regierung, sondern ein Bericht einer Arbeitsgruppe. Und was wir hier jetzt vorliegen haben ist ein Bericht und Antrag der Regierung. Wir haben natürlich alle Unterlagen, die uns zur Verfügung standen, auch zu Rate gezogen und dann auch unsere eigenen Schlüsse daraus gezogen. Und wenn Sie das dann wirklich einmal lesen, sagen wir zu dieser Strategie: Es diente als Grundlage um festzustellen: Wie gross soll dieses Spital überhaupt sein? Welche Bettenkapazitäten soll es anbieten? Dazu ist klar, dass man die Fallzahlen kennen muss. Man muss dann auch die Entwicklung, wie sie prognostiziert wird, so annehmen. Das ist im Übrigen in jedem Versorgungsbericht der umliegenden Kantone auch so gemacht worden. Allerdings muss man dann auch den Zeitrahmen beachten. Diese beziehen sich dann normalerweise auf einen Zeitrahmen von eben 2008 bis 2020, so in diesem Zeitraum. Nur, wir machen ja nicht eine Versorgungsplanung in diesem Sinne für einen Kanton und für verschiedene Spitäler, sonden wir bauen jetzt unser Spital und deswegen muss ich das auf dieses Spital jetzt auslegen und das Spital hat eine Lebenszeit und die ist nicht die nächsten zwölf Jahre bis 2020. Also ich muss das Spital so bauen und in der Grösse und mit den Kapazitäten, dass es dann ab Fertigstellung des Baus dann die Zunahme der Fälle, die demografiebedingt sind, auch aufnehmen kann. Ich habe es Ihnen anlässlich der Interpellationsbeantwortung auch schon einmal ausgeführt. Wenn man davon ausgeht, dass man eben diese ganze Lebenszeit betrachtet, dann muss ich im Durchschnitt auf diese 3'900 Fälle kommen, um im Prinzip dieses Gebäude zu amortisieren. Es ist aber eine andere Sache, wenn ich dieses Gebäude, wenn ich den jährlichen Betrieb, also die laufenden Ausgaben im Betrieb dann anschaue. Das habe ich Ihnen bereits schon mehrfach ausgeführt. Ich meine, wenn es sich herausstellen sollte, dass man diese Fallzahlen, die notwendig sind, nicht erreicht, dann muss man wie jeder andere Betrieb reagieren. Dann muss man mit dem Personal meinetwegen abbauen, möglicherweise Leistungen herunterfahren, dass eben kein Defizit entsteht. Ich meine, das versteht sich von selbst, aber das ist grundsätzlich zu unterscheiden von den Investitionen. Wie gesagt, diese 3'900 Fälle sind durchaus nicht als Konkurrenz zu sehen, sondern wie gesagt, wie wir dann auch im Bericht und Antrag auf Seite 33 ausgeführt haben, dass die gesamten stationären Fallzahlen im Jahr 2009 5'331 Fälle betragen haben. Wobei diese Fallzahl noch etwas höher sein dürfte, da hier die unfallversicherten Fälle nicht inkludiert sind mit Ausnahme von Vaduz, weil wir diese Fälle bzw. diese Zahlen nicht vorliegen haben und die Zahlen der Unfallversicherungen uns nur für das Spital Vaduz vorliegen. Wenn man davon ausgeht - in diesem Bereich rechnet man gerne mit einer Faustformel, was bedeutet, dass meine demografiebedingte Zunahme von rund zwei pro Jahr rechnet. Und auf obige Gesamtzahl berechnet wären das dann bis dahin rund schon 1'200 Fälle. In der Grössenordnung also von 1'300 Fällen rein nur demografiebedingt, von der die Strategie auch ausgeht. Aber ausschlaggebend und relevant ist, dass das Spital und die Entwicklung ja über das Jahr 2020 hinaus zu betrachten sind. Das28. Juni 2011 | 1059 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Spital wird ja hoffentlich die nächsten 25 bis 35 Jahre - und zwar ab Bauvollendung - den Bedarf abdecken und kann also nicht auf den errechneten Zahlen vom Jahr 2020 stehen bleiben. Wir werden eine kontinuierliche Zunahme an Fallzahlen haben, eben entlang der ganzen Bevölkerungsentwicklung, sodass über die gesamte Lebenszeit des Spitals diese durchschnittlichen 3'900 Fälle sehr realistisch sind. Auf dieser Durchschnittszahl wurde dann auch quasi die Amortisation des Gebäudes auch berechnet. Und wie ich bereits ausgeführt habe, ist für den laufenden Betrieb bzw. das Betriebsdefizit diese Zahl von Fällen dann auch nur bedingt anzuwenden. Hier kommen diese anderen Faktoren, die ich Ihnen auch schon ausgeführt habe, wie Anzahl Zusatzversicherungen, Art der Leistungen, die erbracht werden, und da kommen die kostendeckenden oder nicht ganz kostendeckenden Tarife ins Spiel. Im Übrigen muss man einfach auch noch dazu bemerken: Wir müssen uns nicht nur auf diese stationären Fallzahlen stützen, sondern wir haben auch ambulante Leistungen, die zum Betriebserfolg durchaus beitragen. Ich denke, von einer Konkurrenzstrategie kann man nicht sprechen, weil die Regierung die Zahlen berechnet über die gesamte Lebensdauer und dann durchaus zum Schluss kommt, dass man mit diesen Zahlen durchaus auf der richtigen Seite liegt. Das mal eine Bemerkung zur Konkurrenz, die wir nicht als Konkurrenz ansehen, weil sonst das Spital in Grabs und die umliegenden Spitäler von uns bereits jetzt Konkurrenz hätten. Ich glaube, davon kann man nicht sprechen. Ich möchte mich dann auch noch kurz auf diese so genannten Leistungskonzentrationen einlassen: Ich denke, wenn Sie das, was wirklich angeboten wird in Vaduz anschauen, dann haben wir bereits Leistungskonzentrationen. Ich weiss nicht, welche Leistungen Sie dann noch abbauen wollen, dass überhaupt noch irgendetwas übrig bleibt. Und wir können vor allem doch nicht solche Fälle, und ich nehme jetzt zum Beispiel gerade die Orthopädie, weggeben, die dann zum Betriebserfolg des Spitals beitragen. Entweder soll das Spital kostendeckend arbeiten können oder wenigstens kein Defizit erwirtschaften, und dann müssen Sie diesem Spital auch die Möglichkeit dazu geben. Sonst glaube ich, muss man dann an der Lauterkeit der Absicht vielleicht zweifeln. Ich denke auch, dass man auf verschiedene Fragen noch eingehen müsste hinsichtlich des letzten Expertengutachten, das einige von Ihnen angesprochen haben. Das war dieses Gutachten von Herrn Lenz. Es wurde hier von einigen von Ihnen bemängelt, dass man hier offensichtlich dann nur noch auf zusatzversicherte Patienten setzen möchte. Ich glaube, es hat sich herauskristallisiert und wir haben das auch mit Zahlen jetzt hinterlegt, es gibt in dieser Studie ein Missverständnis in Bezug auf die Inanspruchnahme von Leistungen unterschiedlich versicherter Personen. Es ist so, dass die Akutgeriatrie nämlich im Fachbereich Medizin enthalten ist und nicht im Fachbereich Langzeitgeriatrie. Und daraus erklärt sich dann auch, dass in diesem Fachbereich dann die Anzahl Zusatzversicherter bei 0% liegt. Beim Fachbereich Langzeitgeriatrie handelt es sich nämlich um chronische Patienten, reine Pflegefälle, bei denen eine Zusatzversicherung nicht zum Tragen kommt. Und wenn das Landesspital reine Pflegeleistungen erbringt, weil Patienten oder Betreute in den Pflegeheimen, in den LAK-Häusern, keinen Platz finden, dann hat der Patient automatisch den Status eines Allgemeinversicherten. Ganz unabhängig davon, ob dieser Patient für medizinische Aktubehandlungen zusatzversichert ist oder nicht, weil er ja nicht als Akutpatient da ist, sondern als Langzeitpatient, der an und für sich die Leistungen in einem Pflegeheim in Anspruch nehmen müsste und aufgrund eines Platzmangels vorübergehend keinen Platz bekommen hat. Das vielleicht zur Klarstellung. Das dürfte einige Vorbehalte vielleicht klären. Zu den Einkommensverhältnissen von den Belegärzten möchte ich nicht näher eingehen. Ich glaube, da kann ich mich dem Votum des Abg. Christian Batliner durchaus anschliessen. Ich denke, es ist klar, dass wir keine Konkurrenzstrategie in diesem Sinne führen. Dass wir natürlich einen Wettbewerb haben werden versteht sich von selbst. Die Einführung des DRG wird auch uns dazu zwingen und es ist dann von unserer Seite auch nicht gedacht, Patienten zurückzuholen, weil klarerweise - ich glaube, das haben wir auch ausgeführt - die Spitalwahlfreiheit innerhalb dieser Vertragsspitäler,28. Juni 2011 | 1060 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
über 30 sind es, die wir haben, auch überhaupt nicht angetastet werden soll. Wenn Sie jetzt sagen, ja es soll erst eine freie Spitalwahl geben, in Liechtenstein haben wir die und schon lange. In der Schweiz wird es mindestens über die Kantonsgrenzen hinaus jetzt mit dieser Finanzierung dann so weit kommen. Das heisst aber nicht, dass es dann über die Landesgrenzen hinaus, also in andere Staaten so weit kommt. Es gibt nämlich zwei Ausnahmefälle. Das ist Liechtenstein und das benachbarte Rheintal und dann noch der Kanton Basel-Stadt und Deutschland. Da gibt es zwei solche Projekte, aber es ist kein Pilotprojekt mehr. Die freie Spitalwahl ausserhalb der Staatsgrenzen wird nur in diesen beiden Ausnahmefällen für die Schweizer Versicherten oder mindestens die OKP-Versicherten dann Realität. Wie gesagt, in Liechtenstein gibt es das bereits und das gibt es bereits seit Jahren und es ist überhaupt nicht beabsichtigt, an diesem Zustand irgendetwas zu ändern. Ich denke, daraus ergibt sich dann auch eine nächste Schlussfolgerung. Wenn wir eben Kooperationen mit irgendwelchen Häusern abschliessen, dann ist das schön und gut. Wir hoffen dann, dass diese Patienten auch diese Angebote dort, wo wir sie uns wünschen, in Anspruch nehmen, aber wir können selbstverständlich auch keine Garantie geben. Wenn jemand einfach lieber nach Feldkirch gehen möchte, dann kann er das tun, weil er diese Wahlfreiheit hat. Dann kann ich ihn nicht zwingen, nach Grabs oder nach St. Gallen oder Chur oder nach Vaduz zu gehen. Das ist auch Fakt und ich glaube, an diesem Zustand will die Regierung tatsächlich nichts ändern und ich denke, Sie auch nicht. Ich möchte vielleicht noch zu einigen Aussagen oder Anmerkungen kommen, die es zu berichtigen gilt: Die Abg. Diana Hilti hat bemängelt, dass da rein die finanziellen Überlegungen sie dazu auch noch bewegen, diesem Verpflichtungskredit nicht zustimmen zu können und führt dazu die Planerfolgsrechnung an. Es ist klar, dass wir solche Berechnungen auf der Grundlage der jetzigen Ausgangslage berechnen müssen. Im Übrigen kann ich Ihnen dazu ausführen, dass schlussendlich die Teilplanung und die Kostenberechungen der umliegenden Spitäler Grabs und Altstätten auch auf solchen Grundlagen erstellt werden mussten. Wie Sie auf Seite 109 des Bericht und Antrags sehen, haben wir versucht, auch diese Entwicklungen in DRG noch einzubauen und für die künftige Finanzierung unsere Schlussfolgerungen zu ziehen. Also Seite 109, Überschrift 3.3.5. «Nachweis der Tragbarkeit der Abschreibungskosten bei künftiger Finanzierung über DRG» haben wir das ausgeführt und wenn Sie dann auf Seite 112 sehen, haben wir alle diese Parameter eingebaut. Ich glaube, man kann uns nicht vorwerfen, dass wir nicht versucht haben, diese Faktenlage auch zu berücksichtigen so gut es mit den jetzigen Datengrundlagen auch möglich ist. Dann komme ich direkt zum bemängelten Case-Mix-Index von 0,78. Es gibt eine Studie Boos. Die hat verschiedene Schlussfolgerungen gezogen. Es gibt dann auch die Replik des Stiftungsrates, die verschiedene Sachverhalte aufgeklärt hat. Es gibt inzwischen auch andere Weiterentwicklungen. Man hat sich natürlich auch Gedanken gemacht zur Frage: Wie kommen wir zu diesen Zahlen? Klarerweise kennen wir den Case-Mix-Index von Vaduz heute nicht. Das ist ein Bestandteil des DRG-Projektes und bis Ende Jahr sollte es soweit sein, dass man den jetzigen Case-Mix-Index berechnen kann. Wir haben uns dann aber die Mühe gemacht, in heutigen vergleichbaren Spitälern diesen Case Mix anzusehen. Und wir haben Ihnen auf Seite 122 dargelegt verschiedene Spitäler, gerade im Kanton Graubünden, die auch durchaus sehr kleine Spitäler haben, wie da die heutige Lage sich darstellt. Wir haben Ihnen das Beispiel des Regionalspitals Surselva und dann auch des Krankenhauses Thusis abgebildet. Beide haben einen Case-Mix-Index von heute 0,766. Das heisst aber, beide Häuser haben ähnliche Fallzahlen wie Vaduz. Surselva hat 2'791 stationäre Fälle im Jahr 2009 und Thusis 1'738 stationäre Fälle mit einem sehr ähnlichen Leistungsauftrag wie das Landesspital. Jetzt sind wir hier auf Schlussfolgerungen angewiesen. Ich denke, man darf durchaus davon ausgehen, dass Vaduz nicht bei 0,72 liegt, sondern eher in diesem Bereich. Und wie schon angesprochen, ist angedacht, dass gerade der Bereich Innere Medizin verstärkt werden soll und das wird uns dann in die Lage versetzen, diesen Case-Mix-Index von 0,78 auch erreichen zu können. Warum wollen wir eine Stärkung der Inneren Medizin? Ich denke, das hängt wiederum mit dem hier angesprochenen Notfall zusammen. Innere Medizin ist eine Querschnittsaufgabe und gerade die Notfall-28. Juni 2011 | 1061 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
versorgung ist eine Erstversorgung, das wissen Sie alle so gut wie ich, ist dann auf solche Leistungen angewiesen. Und was damit auch noch verbunden werden soll, dass dann die medizinische Leitung und Führung von diesem Bereich ausgehen soll, weil auch gewisse Führungsaufgaben in diesen medizinischen Bereichen durchaus optimiert werden müssen. Das ist der Hintergrund dazu. Also ich denke, diese 0,78 sind erreichbar und mit anderen Zahlen kann ich Ihnen jetzt nicht aufwarten, weil alles andere jetzt Spekulationen sind. Wir wissen nicht, wie dies in fünf Jahren aussehen wird. Es kann sein, dass wir noch ein Stück darüber sind, wir können auch auf dieser Basis stehen bleiben, aber ein Spitalgeschehen ist keine statische Sache, sondern durchaus ein dynamisches Gebilde.Wie gesagt, es geht hier um den Neubau. Wir haben einen Leistungsauftrag formuliert. Den gibt es und das Spital arbeitet nach diesem Leistungsauftrag, soll auch in Zukunft nach diesem Leistungsauftrag arbeiten. Und es ist mitnichten so, dass wir jetzt zuerst bauen und dann planen, was reinkommen soll. Der Abg. Christian Baltiner hat das sehr treffend ausgedrückt. Die ganzen Kooperationen sind nicht wirklich kapazitätswirksam. Wenn Sie jetzt, Herr Abg. Wendelin Lampert, noch zitieren die Frage 24, dass wir ja ausgeführt haben, dass man jetzt keine Kooperationen machen könnte in Bezug auf Dialyse, dann ist das richtig, weil man eben sagt: Im heutigen Landesspital gibt es kein Platzangebot. Wenn man das schaffen wollte, müsste man zuerst investieren und das empfiehlt sich jetzt zu diesem Zeitpunkt nicht. Ich muss wissen, bekomme ich dann eine Infrastruktur, die dann auch rentiert, dass ich jetzt noch gewisse Investitionen tätige oder nicht. Das ist der ganze Hintergrund. Ich glaube, das kann man schon so verstehen. Das muss man nicht unbedingt komplett anders interpretieren. Ich denke, dass ich einen Grossteil der für mich relevanten Fragen hoffentlich jetzt beantwortet habe. Man kann durchaus anderer Meinung sein, aber die Regierung hat sich bemüht, alle möglichen Fakten heranzuziehen. Für uns ist es klar, dass wir jetzt Handlungsbedarf haben. Auch die Abg. Doris Beck hat die näheren Umstände angesprochen. Es gibt dann noch eine Frage zur Standortfrage. Das wird als ungünstig angesehen. Ich glaube, wir haben Ihnen das im Bericht und Antrag ausgeführt. Es sind andere Optionen wie in Schaan eben nicht möglich, weil der Gemeinderat von Schaan uns einen abschlägigen Bescheid geschickt hat. Das Wille-Areal hat das Manko, dass diese Hochdruckgasleitung da durchzieht und da kann man kein Spital darauf errichten. Dazu müsste man eine komplette Verlegung dieser Leitung durchführen. Das wäre mit Zusatzkosten verbunden und wie gesagt, wohin man diese verlegen soll, ist dann noch die andere Frage. Jedenfalls glauben wir auch, dass wir rein platzmässig dort am jetzigen Standort gut bedient sind. Im Übrigen ist es so, dass, wenn man das vernünftig planerisch gestaltet, man durchaus auch noch für künftige vielleicht Erweiterungen das so planen kann, dass das möglich sein sollte. Aber grundsätzlich ist es ja so, dass, wenn Sie schon bezweifeln, ob wir diese Fallzahlen je erreichen, dann müssen wir nicht heute schon über Erweiterungen nachdenken. Aber ich gebe Ihnen Recht, wenn man die Statik dann darauf auslegt, dass man vielleicht noch etwas Zusätzliches machen könnte, ist das sicher nicht falsch. Ich möchte noch ein, zwei Bemerkungen des Abg. Wendelin Lampert ansprechen: Ich glaube, auf seine Aussage zum Bevölkerungswachstum und diesen restlichen 26%, die dann über quasi diese Konkurrenzstrategie gewonnen werden müsste, habe ich Ausführungen gemacht, dass diese Erkenntnis aus diesen Strategieüberlegungen gewonnen wurde. Die Regierung hat das dann zugrunde gelegt auf die ganze Lebensdauer und kommt dann zur Aussage, dass man als durchschnittliche Grösse 3'900 Fälle durchaus als realistisch nehmen kann und zieht dann eine kontinuierliche Entwicklung in Betracht. Wenn Sie dann jetzt noch Ausführungen haben wollen zu diesen Unklarheiten bezüglich verschiedenen einzelnen Zahlen, dann können Sie vielleicht auf den Seiten 31 und 33 diese unterschiedliche Anzahl der Fälle sehen. Wenn Sie auf Seite 31 auf 5'486 Fälle kommen und dann auf 5'331 Fälle auf Seite 33, dann erklärt sich das dadurch, dass die Datenquellen andere sind. In meinem Fall ist die Quelle der LKV-Datenpool, die Landesrechnung, und im anderen Fall sind es die abgerechneten Fälle gemäss dem Amt für Gesundheit. Und da geht die Abgrenzung nach dem Abrechnungsdatum und nicht nach dem Behandlungsdatum und da kommen dann solche Differenzen zustande. Dann diese Differenzen auf den Seiten 34 und 35. Wenn28. Juni 2011 | 1062 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
wir auf Seite 34 7'799 ambulante Patienten annehmen und dann auf der Tabelle auf Seite 35 6'359 ausweisen, erklärt sich daraus, dass in diesen 6'359 diese ambulanten MRIs zwar aufgeführt, aber nicht inkludiert sind. Das ist die Erklärung hierzu. Sie wollten dann noch gewisse Aussagen haben - wie einige andere von Ihnen auch - die sich auf die Bezahlung respektive Entschädigung von Belegärzten beziehen: Diesbezüglich kann ich Sie auf das Protokoll der Finanzkommission verweisen. Ich denke, das können Sie alle dort nachlesen. Es ist alles ausgeführt und es erübrigt sich, wenn ich es hier noch einmal ausführe. Es war dann auch noch die Frage, wie viele Betten es für solche Patienten gibt, die nicht sofort ein Bett in einem Pflegeheim bzw. in einem der LAK-Häuser bekommen: Es sind jetzt fünf Betten vorgesehen und es werden in dieser Planung auch nicht mehr vorgesehen. Ich glaube, es ergibt sich aus den Ausführungen im Bericht und Antrag.Was ich hier auch nicht zusagen kann, dass ich Ihnen die anonymisierten Zahlen von irgendwelchen Umsätzen von Belegärzten hier mitteile. Ich verweise hier auf das noch ausstehende Urteil des Staatsgerichtshofes. Und im Übrigen, wenn sich dann aus dem Jahresbericht des Landesspitals wahrscheinlich diese Frage nochmals ergibt, werden Sie auch sehen, dass diese Umsätze sich durchaus nicht nur aus OKP-Beiträgen zusammensetzen, sondern auch aus Unfallversicherung, Zusatzversicherungen, Selbstzahler etc. Ich denke, wenn wir dann so weit gehen, dass wir alles offenlegen, dann schlage ich vor, dass jeder von uns seine Steuererklärung auch offenlegt. Und dann habe ich nichts dagegen. Ich denke, ein Thema ist für mich sehr wichtig und das ist die Frage der Kooperationen. Wir haben mehrfach ausgeführt, dass wir natürlich an Kooperationen mehr als interessiert sind. Kooperationen sind aber nicht so, dass sie statisch sind. Wir versuchen und wir werden versuchen, für unsere Patienten das bestmögliche Angebot zu bekommen. Und da kann ich Ihnen überhaupt nicht zustimmen, Frau Abg. Diana Hilti, dass wir andere Spitäler in der Region nicht berücksichtigen. Das Landeskrankenhaus in Feldkirch ist zum Beispiel ein sehr beliebtes Spital für viele unserer Mitbürger und hat entschieden auch einige Vorteile in der Versorgung aufzuweisen, vor allem, wenn es zum Beispiel um Schlaganfall- oder Herzinfarktpatienten geht. Wenn wir diese Türe zumachen, dann haben wir das Angebot entschieden verschlechtert. Da kann ich Ihnen nicht folgen. Ich hoffe, ich habe die grundsätzlichen Fragen angesprochen. Danke. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann gebe ich das Wort dem Herrn Regierungschef-Stellvertreter.Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte nur einige wenige Punkte ergänzen, vor allem aus baufachlicher Sicht. Der Abg. Günther Kranz ist in seinem Votum in die Diskussion eingestiegen, indem er erwähnt hat, dass das Liechtensteinische Landesspital eine lange Geschichte hat. Das ist in der Tat so. Es wurde 1892 als Armenhaus und Bürgerheim erbaut, wurde dann 1980 als Gemeindekrankenhaus umgenutzt und dann zum Liechtensteinischen Landesspital erweitert. Warum ich das sage ist ganz einfach: Wir haben das mit anderen staatlichen Infrastrukturen auch so, dass wir aus baufachlicher Sicht nach 20 bis 30 Jahren entsprechende infrastrukturelle Erneuerungsarbeiten zu vollziehen haben. Wir machen das entweder durch Sanierungen oder durch Neuinvestitionen. Und aus dieser Optik heraus betrachtet ist das ganze Thema rund um das Liechtensteinische Landesspital auch ein Infrastrukturprojekt. Das hat Frau Regierungsrätin Müssner in ihrem Votum eingangs auch angesprochen. Wir sind hier auch in prominenter Gesellschaft. Wenn man sich die umliegenden Kantone und auch die umliegenden Bundesländer anschaut, dann wird man feststellen, dass dort auch die Notwendigkeit28. Juni 2011 | 1063 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
für Investitionen in Infrastruktur gerade im Gesundheitwesen besteht und dass diese Infrastrukturen gerade in der jetzigen Zeit auch entsprechend modernisiert werden. Und hier spreche ich nicht speziell vom Kanton St. Gallen, sondern ganz allgemein von allen Nachbarländern. Eine Frage, die der Abg. Wendelin Lampert angesprochen hat, ist die Frage der strukturellen Defizite. Diese Frage hat die Regierung sehr detailliert im Bericht und Antrag ausgeführt. Es geht wirklich darum, dass wir heute aufgrund der Zustandsanalyse, die wir in den Jahren 2004 und 2009 durchgeführt haben, erhebliche Defizite haben, sei das im Bereich der Operationssäle, sei das im Bereich der Zentralsterilisation, sei das im Bereich der Notfallstromversorgung oder sei das im ganzen Bereich der Haustechnik. Und diese Dinge müssen wir dringend erneuern. Die Regierung hat in ihrem Bericht und Antrag auch ausgeführt, dass hierbei mit Ersatzinvestitionen von CHF 25 bis 30 Mio. zu rechnen ist. Wenn man noch die Erweiterungsoption für notwendige zusätzliche Infrastruktur im Bereich der Operationssäle hinzurechnet, dann sind wir auch hier bei einer Grössenordnung von CHF 33 bis 38 Mio. Und diese Variante müssen Sie der jetzt vorgeschlagenen Neubauvariante gegenüberstellen und Sie müssen politisch werten, welches der bessere Weg ist. Der Entscheid ist dringlich. Es braucht nämlich rund 5 bis 6 Jahre Planungs- und Realisierungszeit, je nachdem, welche Variante umgesetzt wird. Und sollte sowohl der Landtag als auch eine allfällige Volksabstimmung zum Schluss kommen, dass das Projekt in der vorliegenden Form, so wie das die Regierung vorschlägt, eben nicht realisiert wird, dann müssen wir andere Wege finden, um diese baulichen Mängel zu begleichen. Wir haben das ja zum Beispiel beim Polizeigebäude auch machen müssen. Da haben wir in den letzten 10 Jahren Millionen von Franken investiert und werden von der Gesamtsumme her wahrscheinlich nicht weit von dem weg sein, was die Regierung eigentlich ursprünglich beim Landtag beantragt hat. Zum Neubau selbst ist zu sagen, dass es kein Ausbau ist. Es handelt sich um 77 Betten am gleichen Standort wie auch im Vergleich zu heute von 74 Betten. Wir haben uns wirklich auf eine Reise begeben in den letzten 10 Jahren. Diese Reise wurde begleitet durch zahlreiche Gutachten und Expertisen. Das haben Sie auch erwähnt. Es hat begonnen mit der Strategieerarbeitung im Jahr 2002 durch den damaligen Stiftungsrat und wurde weitergeführt über eine Machbarkeitsstudie im Jahr 2004. Die volkswirtschaftlichen Studien in den Jahren 2006 und 2011 haben Sie angesprochen, auch der Leistungsauftrag wurde diskutiert. Was uns wichtig war: Wir haben alle diese Expertisen durch Zweitmeinungen überprüft, ob das jetzt eine Machbarkeitsstudie war, ob das eine volkswirtschaftliche Studie oder ob das der Leistungsauftrag war. Immer wurde eine Zweitmeinung eingeholt. Und die Regierung hat sich das wirklich nicht einfach gemacht, hat sich dieser Aufgabe auch verantwortungsvoll gestellt. Das sieht man auch darin, dass die Regierung im Vergleich zum Arbeitsgruppenbericht ein redimensioniertes Szenario vorschlägt. Frau Regierungsrätin Müssner hat ausgeführt, dass die ganze Infrastruktur auf der Fallzahl von 3'900 stationären Patienten aufbaut. Das ursprüngliche Szenario, das der Stiftungsrat favorisiert hat, hat 4'500 stationäre Patienten vorgesehen. Zur Standortevaluation: Ich möchte noch ergänzen, dass der Standort Schaan nicht nur wegen dem abschlägigen Bescheid des Gemeinderates Schaan keine Option war, es gab dort auch zonenrechtliche Probleme. Das Gebiet ist heute keine öffentlich-rechtliche Zone. Die Landerwerbskosten hätten zusätzlich zwischen CHF 16 und 22 Mio. betragen, was in dieser Variante ebenfalls negativ bewertet worden war. Zum Wille-Wimag Areal ist noch auszuführen, dass ein negativer Aspekt sicher die Gashochdruckleitung ist. Das hat auch Frau Regierungsrätin Müssner bereits ausgeführt. Erwähnenswert ist noch, dass wir dort im Moment Gebäude haben, die einen Versicherungswert von CHF 7,2 Mio. aufweisen. Für diese Gebäulichkeiten hätten wir Ersatz gebraucht. Und ich glaube, der wichtigste Punkt, der für den jetzigen Standort spricht, der wurde in der Diskussion auch noch nicht erwähnt, das sind die Synergiepotenziale mit all den bestehenden Organisationen, ob das das Liechtensteinische Rote Kreuz, ob das die LAK oder die Spitex oder die Familienhilfe ist. Diese Synergiepotenziale haben wir am bestehenden Standort optimal erschlossen und hätten das an einem anderen Standort nicht. Darum hat die Arbeitsgruppe auch das entsprechend so bewertet, und die Regierung konnte sich mit dieser Bewertung einverstanden erklären. 28. Juni 2011 | 1064 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Dann noch eine Bemerkung zum Thema Raumprogramm und Testplanung. Es ist so, dass jetzt eine Testplanung durchgeführt wurde. Zu dieser Testplanung wurden auch die entsprechenden Investitionskosten ermittelt, so wie sie im Bericht und Antrag ausgeführt worden sind. Selbstverständlich werden dann die Details noch im entsprechenden Projektwettbewerb zu klären sein. Vor allem das spezifische Raumprogramm und das konkrete Raumlayout wird im Projektwettbewerb ganz konkret noch detailliert werden müssen, wie das in allen anderen Wettbewerben auch der Fall ist. Zum Thema der Investitionskosten, der Rentabilität und der Betriebskosten möchte ich noch ausführen, dass wir das sehr wohl überprüft haben. Frau Regierungsrätin Müssner hat bereits darauf hingewiesen, dass die Regierung Aussagen dazu gemacht hat, wie viel Investitionskosten überhaupt - auch unter dem neuen DRG-Regime - tragbar sind. Ich bin der Meinung, dass das transparent ausgewiesen ist. Und auch die Betriebskosten mit CHF 250'000 bis CHF 300'000 pro Jahr auf der Seite 109 werden ausgewiesen. Es sind auch spezielle Sensitivitätsanalysen durchgeführt worden und im Bericht und Antrag auch entsprechend ausgewiesen. Die Regierung hat diesen Bericht und Antrag jetzt verabschiedet, um diesen 10-jährigen Prozess abzuschliessen. Wir haben jetzt mehrfach Pro- und Kontra-Argumente ausgetauscht. Ich möchte Sie bitten, dass Sie jetzt Ihre Wertung zu diesem Bericht und Antrag vornehmen, weil für uns ein Entscheid notwendig ist, nicht nur aus gesundheitspolitischer Sicht, wie das Frau Müssner ausgeführt hat, sondern vor allem auch aus baulicher Sicht. Wir müssen in den nächsten Monaten sehen, wie wir diese strukturellen Defizite am Landesspital bereinigen können. Darum ist es notwendig, dass wir einen Entscheid haben. Ein anderes Argument ist natürlich auch die Arbeitsplatzsituation. Ich glaube, die Abg. Doris Beck hat das angesprochen. Die Verunsicherung - und da spreche ich jetzt nicht von den Ärzten, sondern vor allem vom Pflegepersonal und anderen Angestellten - ist relativ gross und hier sollten wir möglichst rasch Planungssicherheit haben können. Ich denke, auch das ist die Verantwortung der Politik. In dem Sinn hätte ich die Fragen aus baurechtlicher Sicht noch ergänzt und möchte schliessen. Besten Dank.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Besten Dank der Regierung für die Beantwortung meiner Fragen, zumindest teilweise. Eine Replik kann ich mir nicht ersparen betreffend die Verweigerung der Regierung, dem Landtag diese anonymisierte Arzthonorartabelle zuzustellen. Sie kennen meine Meinung hierzu. Das hat nichts zu tun mit dem ausstehenden Staatsgerichtshofentscheid. Der Staatsgerichtshof wird entscheiden, ob diese Tabelle öffentlich publiziert werden soll. Mir ging es darum, dass der Landtag diese Tabelle als Beilage zum Finanzkommissionsprotokoll erhalten hätte. Das sind für mich Welten, ob man etwas in den Landeszeitungen publiziert, wo es die ganze Welt lesen kann, oder ob man es dem Landtag zustellt. Das sind nach meinem Dafürhalten nur 25 Personen. Aber vielfach scheitert es an Trivialitäten in der Kommunikation. Dann zum Vorschlag des Landtagspräsidenten: Der scheint mir doch diskutabel zu sein, dass man diesen Beschluss an gewisse Auflagen knüpft. Anscheinend hat die Regierung für diesen Vorschlag nicht sehr viel Sympathien. Ich könnte mir das durchaus vorstellen. Mitunter können Sie das noch erläutern, was Sie sich hier für Gedanken gemacht haben. Ich denke mir, das wäre mitunter ein Vorschlag zur Güte.28. Juni 2011 | 1065 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Landtagspräsident. Keine Angst, ich stelle keine weiteren Fragen. Ich stelle einfach fest, dass es erneut wieder einmal vorgekommen ist, dass der Grossteil meiner Fragen nicht beantwortet wurde. Aber ich glaube, das ist auch eine Strategie. Es ist interessant, dass die Regierungsrätin ausgeführt hat, dass es derzeit zirka 70 Fälle sind, die aus dem Kanton St. Gallen nach Vaduz kommen und hier auch keine Steigerung geplant ist. Ich glaube, diese Tatsache zeigt eben gerade, dass die Fallzahlsteigerung, die angestrebt wird, eben dann schon nur mit liechtensteinischen Patienten erreicht werden soll. Wenn hier keine Patienten aus dem Kanton St. Gallen kommen, dann frage ich mich schon: Woher kommen sie dann? Und nur noch einmal, ich glaube, genau das wäre eine Chance, wenn wir zusammen mit dem Kanton St. Gallen wirklich eine Kooperation machen würden, damit eben auch mehr Patienten vom Kanton St. Gallen nach Vaduz kommen und dann der Standort des Landesspitals in Vaduz nachhaltig regional gesichert ist. Ich bin mir bewusst, dass viele hier drin eine andere Meinung haben. Ich war auch ein wenig erstaunt über das despektierliche Verhalten der Frau Regierungsrätin, als der Landtagspräsident die Möglichkeit einer Auflage genannt hat. Ich finde auch, dass eine solche Auflage zumindest diskutiert werden könnte. Dann hätte ich schon gerne gehabt, wenn die Regierung die Frage betreffend die Benutzungsgebühren für die Belegärzte ausgeführt hätte. Ich bin mir bewusst, dass das im Finanzkommissionsprotokoll enthalten ist. Aber wie Sie alle wissen, ist das Finanzkommissionsprotokoll nicht öffentlich. Und wir laufen hier unweigerlich auf eine Volksabstimmung zu und ich denke, diese Zahlen wären auch für die Bevölkerung interessant. Dann nur noch eine Schlussbemerkung: Ich glaube, die Frau Regierungsrätin hat mich falsch verstanden, als sie am Schluss ausgeführt hat, ich anerkenne das Landeskrankenhaus Feldkirch nicht. Ich anerkenne das Landeskrankenhaus Feldkirch sehr wohl, es ist eines unserer zentralen Vertragsspitäler. Aber es ist eben auch ein Zentrumsspital. Und ich glaube, wir dürfen Kooperationen nicht vermischen mit Abschlüssen mit Vertragsspitälern, die über die Grundversorgung hinausgehen, weil die werden wir immer brauchen. Es geht mir wirklich um eine Kooperation im Grundversorgungsbereich. Und das ist das zentrale Anliegen, das ich habe. Aber da werden wir uns nicht mehr finden.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Ich möchte auch keine Fragen mehr stellen, sondern ich möchte einfach nur meine Haltung zur Idee des Landtagspräsidenten auch noch kundtun. Ich finde es nämlich eine sehr lobenswerte Haltung. Das spiegelt auch das Stimmungsbild ein bisschen hier meiner Meinung nach wider. Es gibt eine grosse Zahl von Befürwortern für diese Variante, die jetzt vorliegt, es gibt eine annähernd gleich grosse Zahl, wenn ich in etwa die Voten so werte von Leuten, die diese Variante vielleicht nicht die beste Lösung finden und sich wünschen würden, dass wirklich sichergestellt ist, dass wir eben ja keine Konkurrenzsituation haben. Und ich denke, CHF 83 Mio. sprechen und quasi einen Blankocheck - entschuldigen Sie, wenn ich das so ausdrücke - zu erteilen, was dann kommen mag soll kommen, das ist mir ein bisschen zu gefährlich. Und für die Variante hätte ich sehr viel Sympathie, wenn man irgendwie eine Form finden könnte. Aber ob das möglich ist, das weiss ich auch nicht. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke.28. Juni 2011 | 1066 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Abg. Doris Beck
Tut mir leid, wenn ich jetzt die Ruhe störe, aber ich bin da überhaupt nicht derselben Ansicht wie der Abg. Peter Hilti. Ich denke, wir haben eine Vorlage, wir haben einen klaren Rahmen, wir haben einen Antrag vor uns und den Antrag gilt es zu behandeln und darüber abzustimmen, und nicht mit irgendwelchen Bedingungen zu verknüpfen, was dann wieder Unsicherheit in den Entscheid bringt. Ich denke, der Antrag ist da, die Unterlagen sind da, die Meinungen sind ausgetauscht.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich möchte der Abg. Doris Beck vollkommen Recht geben. Wir können hier nicht einen Kredit sprechen und den wieder von Bedingungen abhängig machen. Das ist völlig sinnwidrig. Dann steht die Regierung wieder zwischen Stuhl und Bank da und muss vielleicht wieder kommen und vorlegen. Dann machen wir einen auf Verzögerung. Und das ist genau die Befürchtung, die ich habe, dass das die Intention einiger Abgeordneter ist, ohne jetzt da das Feld wieder zu eröffnen. Aber eigentlich ist alles klar: Wollen wir das? Wollen wir das nicht? Und das jetzt wieder von Auflagen abhängig machen ist einfach völlig sinnwidrig. Das ist zumindest meine Meinung. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Soweit ich weiss haben Landtage solche Kredite schon mit Auflagen beschlossen und es hat damals funktioniert. Es könnte ja heute auch funktionieren.Abg. Elmar Kindle
Könnten Sie uns bitte noch einmal Ihren Vorschlag oder Ihre Vision kundtun, damit wir auch alle wissen, von was wir hier sprechen?Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wie gesagt, es sind alle für das Spital, möglichst eine gesunde, wenig, aber gesunde Konkurrenz, möglichst viel Kooperation, Leistungskonzentration. Da könnte das etwa so aussehen, dass die Auflage so formuliert ist, dass der Verpflichtungskredit nur unter der Auflage bewilligt wird, dass die Regierung dem Landtag bis zum Beispiel spätestens Oktober 2012 eine umfassende Kooperationsstrategie mit den Spitälern der Grundversorgung in der Region, vor allem Rheintal/Werdenberg/Sarganserland vorlegt, welche dann eben Leistungskonzentrationen zum Ziel hat.Abg. Elmar Kindle
Und was wollen Sie damit erreichen? Glauben Sie dann, dass der Kredit vielleicht ein/zwei Millionen weniger hoch sein wird - oder wird er dann vielleicht noch fünf/sechs Millionen höher ausfallen? Was soll das Ziel dieser Übung sein? Ich bin überzeugt und auch der festen Meinung, die Regierung hat eine Eignerstrategie bewilligt, es gibt einen Leistungsauftrag, es gibt das Bekenntnis der Verantwortlichen, die Kooperationen aufrechtzuerhalten und weitere Kooperationen einzugehen. Und ich bin nicht der Meinung, dass das einen wesentlichen Einfluss hat auf die Struktur eines Neubaus eines Spitals, sofern dies, wie es Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer ausgeführt hat, im Leistungsbeschrieb des Wettbewerbes auch entsprechend ausgeführt wird. Ich erachte das als keinen guten Vorschlag.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Auf die Struktur des Neubaus hätte das sicher insofern keinen Einfluss. Allerdings wäre es dem Wunsch des Abg. Wendelin Lampert entgegengekommen, das Haus zuerst zu planen, bevor man es dann baut.28. Juni 2011 | 1067 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Abg. Gisela Biedermann
Danke, Herr Landtagspräsident. Ich möchte die Ausführungen des Abg. Elmar Kindle ausdrücklich unterstützen. Ich möchte auch entgegen einer Andeutung in meinem Votum von vorhin nicht einer Volksabstimmung zustimmen. Denn ich finde, wir haben jetzt vier Stunden hier argumentiert, es liegt alles vor. Wir haben sehr ausführlich uns Gedanken gemacht und ich würde einem allfälligen Antrag auf eine Volksabstimmung nicht zustimmen.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich möchte die Voten der Abgeordneten Doris Beck, Christian Batliner und Elmar Kindle unterstützen. Wir haben hier einen Bericht und Antrag mit ganz klaren Zielsetzungen. Diese Konkurrenzstrategie wurde hineininterpretiert, die enthält dieser Bericht und Antrag gar nicht. Wir haben hier einen Bericht und Antrag, um einen Entscheid zu fällen. Dem Antrag, das einer allfälligen Volksabstimmung zuzuführen, werde ich persönlich zustimmen.Regierungsrätin Renate Müssner
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Zu diesem letzten Vorschlag möchte ich einfach nur noch Folgendes bemerken: Es ist klar, wir haben einen Stiftungsrat und wir haben über das ÖUSG unsere sämtlichen Unternehmungen, wenn es um diese operativen Tätigkeiten geht, den Stiftungs- bzw. Verwaltungsräten übergeben. Also Kooperationen abzuschliessen ist Sache des Stiftungsrates. Das muss jetzt einfach einmal dazu festgehalten werden. Es ergibt sich ja auch daraus, wie es zum Beispiel in diesen Gesprächen, die jetzt stattfinden, eben nicht mit der Regierung des Kantons St. Gallen, sondern mit dem Verwaltungsrat der Spitalregion laufen. Wenn dann vielleicht die zuständige Regierungsrätin dort noch die Präsidentin des Verwaltungsrates gleichzeitig ist, ist das ja eine andere Geschichte. Aber bei uns ist das eben nicht so geregelt. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Ich sehe schon, mein Vorschlag fällt auf nicht sehr fruchtbaren Boden. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, haben wir den Bericht der Regierung zur Kenntnis genommen und wir können uns dem bezüglichen Finanzbeschluss zuwenden. Ich bitte, den Finanzbeschluss zu verlesen. Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 1 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 2 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 3 wird verlesen.
28. Juni 2011 | 1068 | VerpflichtungskreditNeubau Landesspital |
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Art. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird ebenfalls nicht benützt.
Das angefügte Glossar brauchen wir nicht zu lesen. Dann kommen wir zur Abstimmung: Wer dem Finanzbeschluss betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredites für den Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals am bestehenden Standort in Vaduz die Zustimmung erteilen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag mit 14 Stimmen bei 25 Anwesenden dem Verpflichtungskredit zugestimmt.Abg. Albert Frick
Danke, Herr Präsident. Ich stelle Antrag, dass der vom Landtag bewilligte Verpflichtungskredit für den Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals einer Volksabstimmung zugeführt wird.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Sie haben den Antrag gehört. Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab: Wer dem Antrag des Abg. Albert Frick zustimmt, diesen Kreditbeschluss einer Volksabstimmung zu unterziehen, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 12 Stimmen bei 25 Anwesenden
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag des Abg. Frick nicht Folge geleistet und wir haben Traktandum 7 erledigt.Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis morgen, Mittwoch, 09:00 Uhr.Die Sitzung ist geschlossen (um 23:50 Uhr).
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