Petition «Griffiges Mietrecht für Liechtenstein» vom 22. November 2011, überreicht von Claudia Heeb-Fleck, Im Wingert 16, 9494 Schaan (Erstunterzeichnerin)
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir kommen somit zu Traktandum 3: Petition «Griffiges Mietrecht für Liechtenstein» vom 22. November 2011, überreicht von Claudia Heeb-Fleck, Schaan.
Wird hierzu das Wort gewünscht?Abg. Pepo Frick
Vielen Dank. Der Titel dieser Petition heisst «Griffiges Mietrecht für Liechtenstein».
«Über die Hälfte der Einwohnerinnen und Einwohner Liechtensteins sind inzwischen Mieter. Klare mietrechtliche Regelungen kommen sowohl Mietern als auch Vermietern zugute. Regelungen und Praxis der umliegenden Länder zeigen die Notwendigkeit eines griffigen Mietrechts auf. In Liechtenstein sind die mietrechtlichen Bestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) dürftig. Es fehlt zum Beispiel ein Kündigungsschutz. Eine Revision wurde in den letzten 20 Jahren mehrfach gefordert. Der Landtag hat im Jahre 1993 ein Postulat der Vaterländischen Union gutgeheissen und die Regierung eingeladen, das gesamte Mietrecht in Anlehnung an die Vorschriften im Schweizer Obligationenrecht zu überarbeiten. Seitdem, also seit bald 20 Jahren, wartet der Landtag auf einen entsprechenden Bericht und Antrag der Regierung. Die Regierung Tschütscher hat mehrmals im Rahmen der Revision des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches eine Überarbeitung des Mietrechts angekündigt. In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage in der Landtagssitzung vom 17. März 2010 vertrat das Ressort Justiz die Meinung, eine Gesamtrevision des antiquierten Miet- und Pachtrechts würde zu mehr Richtssicherheit und -klarheit führen. Am 30. Oktober 2009 wurde in der Arbeitsgruppe «200 Jahre ABGB» der Vernehmlassungsentwurf diskutiert und die weitere Vorgehensweise festgelegt. Die Vernehmlassung hätte gemäss den Ankündigungen des Ressorts Justiz noch im Jahre 2010 durchgeführt werden sollen. Dies ist aber nicht geschehen, weshalb in der Landtagssitzung vom Oktober 2011 eine weitere Kleine Anfrage an das Ressort Justiz gerichtet und um Auskunft über den Zeitplan der Regierung zur Revision des Mietrechts gebeten wurde. Das Ressort Justiz führt in seiner Antwort aus, dass die Regierung sich des Anliegens bewusst ist, dass sie aber andere Rechtsbereiche priorität behandelt hat.
Das wichtige Projekt Mietrechtsrevision wurde also bis heute zurückgestellt, obwohl im Jahr 2009 schon eine fast fertig gestellte Vernehmlassung vorgelegen hat.
Wir fordern mit dieser Petition die Regierung auf, im Jahr 2012 einer Revision des antiquierten Mietrechts Priorität einzuräumen und noch in dieser Legislaturperiode dazu eine Vernehmlassung auf den Weg zu bringen». Soweit der Text der Petition.
Ich stelle folgenden Antrag: Der Landtag möge beschliessen, dass die Regierung zeitnah eine Vernehmlassung durchführt und noch in dieser Legislaturperiode eine 1. Lesung zuhanden des Landtags einbringt.
Diesen Antrag stelle ich gerade und auch nicht zuletzt mit Hinblick darauf, dass die Überarbeitung des Mietrechts, gefordert in einem Postulat 1993, also vor 18 Jahren, gemäss Traktandum 8 wieder ohne klare Zeitachse verschoben werden soll. Meiner Meinung nach hat es der Landtag in der Hand, diesen alten, aber wichtigen Ladenhüter wieder aufs politische Tapet zu bringen - hoffentlich endgültig. Danke.Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Die Petitionäre schreiben, dass klare mietrechtliche Regelungen sowohl Mietern als auch Vermietern zugute kommen, insbesondere wird der fehlende Kündigungsschutz bemängelt. Was die Petitionäre unter «Griffiges Mietrecht» verstehen, wird nicht näher erläutert. Es kann nur vermutet werden, was damit gemeint ist. Ich begrüsse auf jeden Fall ein Regelwerk, welches die Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter vereinfacht. Ich spreche mich aber auch dezidiert für ein liberales Mietrecht aus.
So bedient sich Liechtenstein schon Jahrzehnte mit Erfolg eines liberalen Arbeitsvertragsrechts, in welchem Arbeitnehmer und Arbeitgeber in vertraglichen Spielräumen Vereinbarungen im Bereich Kündigungsfrist, Missbräuchlichkeit, Gehalt etc. selbst bestimmte Details regeln. Deshalb plädiere ich für ein liberales Mietrecht, welches ein gutes Fundament für die Beziehungen Mieter und Vermieter bieten soll. Dem Antrag, dies zwingend und unmittelbar in den nächsten Monaten bzw. in dieser Legislaturperiode bringen zu müssen, werde ich nicht zustimmen, der Überweisung der Petition jedoch schon. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen?Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich wollte einfach kurz informieren, dass die Regierung in der Regierungssitzung von gestern das Einsetzen einer Arbeitsgruppe zur Beleuchtung des Themas Mietrecht eingesetzt hat.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Weitere Wortmeldungen?
Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Antrag des Abg. Pepo Frick. Er beantragt, dass die Petition überwiesen wird, die Regierung zeitnah eine Vernehmlassung durchführt und noch in dieser Mandatsperiode eine 1. Lesung durchführt.
Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 11 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben.
Herr Abg. Manfred Batliner, haben Sie einen Antrag gestellt oder haben Sie einfach die Überweisung der Petition befürwortet? Abg. Manfred Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich kann hier den Antrag stellen, die Petition zu überweisen. Das ist in Ordnung für mich. Die Regierung hat jetzt eine Arbeitsgruppe eingesetzt und damit ist das Thema sowieso im Rollen. Ich bin auch der Ansicht, dass es ein Regelwerk ist, das antiquiert ist. Ich bin eigentlich nur mit der Zeitperiode, die der Abg. Pepo Frick hier eingebracht hat, nicht einverstanden. Zur Überweisung kann ich stehen.
Allerdings heisst es hier noch: «in dieser Legislaturperiode eine Vernehmlassung auf den Weg zu bringen». Und das ist ja eigentlich der kritische Punkt.
Ich sehe jetzt, dass der Abg. Pepo Frick nicht Petitionär ist. Dann werde ich den Überweisungsantrag nicht stellen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke. Damit hat der Landtag entschieden.
Bevor wir zu Traktandum 4 kommen, gebe ich das Wort noch dem Abg. Harry Quaderer.Abg. Harry Quaderer
Guten Morgen, Herr Landtagspräsident. Wenn wir noch bei Traktandum 3 sind, würde ich gerne den Antrag stellen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Ich habe das Traktandum eigentlich schon abgeschlossen. Dann stelle ich noch einen Rückkommensantrag, wie Sie das wünschen. Wer also den Rückkommensantrag, auf die Petition «Griffiges Mietrecht» zurückzukommen, unterstützt, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 14 Stimmen bei 25 Anwesenden stattgegeben.
Ich gebe Ihnen nun das Wort, Herr Abg. Harry Quaderer.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Damit stelle ich den Antrag, die Petition «Griffiges Mietrecht für Liechtenstein» an die Regierung zu überweisen. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie haben den Antrag gehört.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Jetzt stimmen wir eigentlich nochmals über das Gleiche ab. Ich denke, wir müssten vielleicht einen Alternativantrag stellen, dass die Petition an die Regierung überwiesen wird, aber nicht, dass die Regierung verpflichtet ist, innerhalb dieser Legislaturperiode eine Vernehmlassung zu starten. Das heisst, die Aufgabe an die Regierung, die Sache an die Hand zu nehmen und einen Vernehmlassungsbericht auszuarbeiten, ist sinnvoll, aber eine zeitliche Limite hier aufzutragen betrachte ich als nicht sinnvoll. Wenn es schnell geht, umso besser. Wenn die Regierung aber mehr Zeit benötigt, dann soll sie das haben, weil schlussendlich muss ja die Vorlage Hand und Fuss haben. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Sie stellen also einen entsprechenden Antrag?Abg. Christian Batliner
Ja, ich stelle einen entsprechenden Antrag.Abg. Pepo Frick
Ich sitze jetzt seit sieben Jahren in diesem Gremium und seit sieben Jahren heisst es immer dasselbe. Darum wäre es für mich wichtig, nicht nur diese Petition zu überweisen, wie es jetzt vom Abg. Christian Batliner gefordert wurde, sondern genau diesen Text zu nehmen, dass noch in dieser Legislaturperiode eine Vernehmlassung auf den Weg gebracht wird. Ich denke, dieser Zusatz ist wichtig. Ich erinnere nochmals daran, dass dieses Postulat 18 Jahre alt ist.Abg. Diana Hilti
Danke, Herr Präsident. Ich möchte die Regierung bitten auszuführen, wie sie den zeitlichen Rahmen sieht. Es ist klar, es liegt eigentlich ein fertiger Vernehmlassungsbericht seit dem Jahr 2009 vor. Im Mietrecht hat sich meines Wissens seit daher nicht wirklich viel geändert. Meine Fragen:
- Wie sieht der Zeitrahmen der Regierung für diese Arbeitsgruppe aus?
- Wann gedenkt die Regierung, diese Vernehmlassung zu verabschieden?Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Wie ich bereits vorhin ausgeführt habe, hat die Regierung gestern, Dienstag, eine Arbeitsgruppe eingesetzt mittels Regierungsentscheid. In dieser Arbeitsgruppe wird sicherlich zuerst einmal der Status quo erläutert, dann wird erläutert, wie genau weitergefahren werden soll. Im heutigen Zeitpunkt von mir einen Zeitplan zu verlangen, ich glaube, das wäre unprofessionell von mir, der ganzen Arbeit vorzugreifen und heute zu sagen, wie mein Zeitplan aussehen wird.
Ich glaube, wichtig ist, dass die Arbeitsgruppe jetzt eingesetzt ist. Die Arbeitsgruppe wird sich mit dem Thema befassen, das Thema umfassend beleuchten. Ich kann Ihnen zum heutigen Zeitpunkt aber keinen Zeitplan geben. Da würde ich den Arbeiten der Arbeitsgruppe vorgreifen, was ich nicht möchte. Und deshalb haben wir ja eine Arbeitsgruppe eingesetzt.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Danke für die Ausführungen.Abg. Peter Hilti
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe so viel Vertrauen in die Regierung, dass hier dieses Thema wieder lanciert wird. Ich frage mich einfach: Stimmen wir jetzt noch einmal über dasselbe ab? Wiederholen wir diese Übung, bis es dann vielleicht eine Mehrheit gibt? Das könnte sehr zäh werden in diesem Landtag. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wir haben zwei Anträge vorliegen und über diese werden wir abstimmen.Abg. Gerold Büchel
Besten Dank für das Wort. Ich werde den Antrag des Abg. Christian Batliner unterstützen. Dieser Antrag wurde noch nicht gestellt. Und ich glaube, man kann das Vertrauen der Regierung geben, dass sie dieses Thema erneut aufnimmt. Besten Dank.Abg. Doris Beck
Danke schön. Ich habe eine grundsätzliche Frage: Normalerweise ist es so, dass, wenn eine Petition oder ein Postulat eingeht, dann können diejenigen, die das eingebracht haben, diesen Text abändern. Der Landtag kann nicht von sich aus Texte ändern und dann abstimmen. Ich glaube, auch wenn das hier jetzt im Moment gut gemeint ist, diese Frist herauszunehmen, aber ich denke, entweder ändern diejenigen, die das Anliegen eingebracht haben, den Text. Wenn die Personen hier nicht anwesend sind, dann ist die Sache halt so wie sie ist. Wir können nicht ein Anliegen, das wir zur Weiterleitung an die Regierung bekommen, von uns aus abändern, womöglich zur Unkenntlichkeit für diejenigen, die das eingebracht haben. Ich denke, das geht nicht.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Grundsätzlich kann der Landtag nach Art. 42 Abs. 2 Petitionen an Kommissionen oder zur geeigneten Verfügung an die Regierung überwiesen oder andere geeignete Massnahmen beschliessen. Es ist also offen, was der Landtag hier dann beschliesst.Abg. Elmar Kindle
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen. Die Abg. Doris Beck hat mein Votum ausgeführt. Ich teile ihre Ansicht zu 100%. Sicher kann der Landtag das an die Regierung zur geeigneten Weiterbehandlung überweisen. Aber der Text kann nicht abgeändert werden. Das sind zwei Paar Schuhe. Da steht eine Frist drin und die kann nicht geändert werden. Auch die Regierung kann diese nicht ändern, die kann nur der Petitionär ändern. Und der Abg. Pepo Frick ist kein Petitionär. Somit ist dieser Antrag obsolet. Landtagspräsident Arthur Brunhart
Wobei der Landtag aus meiner Sicht die Überweisung der Petition an entsprechende Auflagen oder Bedingungen knüpfen kann. Das ist meine Ansicht.
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, können wir abstimmen. Wir haben zwei Anträge vorliegend. Der eine Antrag des Abg. Christian Batliner. Er beantragt, diese Petition an die Regierung zu überweisen und...
Entschuldigung, der Abg. Christian Batliner wünscht noch einmal das Wort.Abg. Christian Batliner
Danke, Herr Präsident. Ich habe beantragt, dass die Petition zur geeigneten Verfügung an die Regierung überwiesen wird, dass die Regierung einen Vernehmlassungsbericht ausarbeitet, aber ohne zeitliche Limite. Danke.Landtagspräsident Arthur Brunhart
Dann habe ich das jetzt richtig mitbekommen. Sie haben den Antrag gehört. Wir stimmen zuerst über diesen Antrag ab und - wenn er dann nicht durchgeht - über den Antrag des Abg. Harry Quaderer.
Wer mit dem Antrag des Abg. Christian Batliner einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 11 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit ist dem Antrag mit 11 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht stattgegeben.
Wir kommen nun zum Antrag des Abg. Harry Quaderer: Er beantragt, diese Petition an die Regierung zur geeigneten Verfügung zu überweisen, und zwar ohne irgendwelche Zeitangaben usw. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: 10 Stimmen
Landtagspräsident Arthur Brunhart
Damit hat der Landtag auch diesem Antrag mit 10 Stimmen bei 25 Anwesenden nicht zugestimmt.
Damit ist diese Petition in dem Sinne erledigt und wir haben Traktandum 3 abgeschlossen. -ooOoo-