Bericht der Besonderen Landtagskommission betreffend die Abberufung zweier vom Landtag bestellter Verwaltungsräte des Liechtensteinischen Rundfunks
Landtagspräsident Klaus Wanger
Wir kommen zu Traktandum 23: Bericht der Besonderen Landtagskommission betreffend die Abberufung zweier vom Landtag bestellter Verwaltungsräte des Liechtensteinischen Rundfunks.
Bevor wir auf diesen Bericht eintreten, erlauben Sie mir, dass ich die Rücktrittsschreiben des Präsidenten Dr. Norbert Seeger und des Mitglieds des Verwaltungsrates lic. phil. Alexander Batliner nochmals verlese. Diese Rücktrittsschreiben sind am 2. März bei mir eingegangen und ich habe sie Ihnen gleichentags übermittelt, zusammen mit der gutachterlichen Stellungnahme zu den Tätigkeiten des Verwaltungsrates des Liechtensteinischen Rundfunks in der Zeit vom März 2004 bis November 2005 von Prof. Dr. Thomas Berndt, Direktor des Instituts für Accounting, Controlling und Auditing der Universität St. Gallen, vom 28. Februar 2007. Ich möchte Ihnen diese beiden Rücktrittsschreiben zur Kenntnis bringen, damit sie auch protokollarisch Eingang finden.
Ich beginne mit dem Rücktrittsschreiben von Dr. Norbert Seeger. Das Rücktrittsschreiben, das am 2. März datiert und an mich gerichtet ist, hat folgenden Wortlaut:
«Sehr geehrter Herr Landtagspräsident.
Am 17. Dezember 2003 hat mich der Landtag des Fürstentums Liechtenstein zum Präsidenten des Verwaltungsrates des Liechtensteinischen Rundfunks für die Mandatsperiode 2004 bis 2008 bestellt. Zwischenzeitlich haben mich die Fraktionen der Vaterländischen Union und der Freien Liste mit ihrer Mehrheit von diesem Amt abberufen. Diese Abberufung wurde vom Staatsgerichtshof am 1. September 2006 aufgehoben, da er erkannt hatte, dass ich in meinen verfassungsmässig garantierten Rechten verletzt wurde. Seit Veröffentlichung dieses Urteils habe ich wieder das Amt des Präsidenten des Verwaltungsrates des Liechtensteinischen Rundfunks wahrgenommen.
Obwohl der Staatsgerichtshof in seinem Urteil unmissverständlich betont, dass die Abberufung der vom Landtag bestellten Verwaltungsräte ein Feststellungsverfahren über mögliche Gesetzesverletzungen durch die Medienkommission voraussetzt (Urteil StGH 2005/97, Seite 28), erachten die Fraktionen der Vaterländischen Union und der Freien Liste mit ihrer Mehrheit es nicht für erforderlich, dem Urteil des Staatsgerichtshofes zu entsprechen. Ich habe immer betont, dass ich mich jeder unabhängigen Untersuchung hinsichtlich des Vorwurfes in meiner Funktion als Präsident des Verwaltungsrates des LRF eine grobe Pflichtverletzung begangen zu haben, stellen werde. Leider verhinderten die Fraktionen der Vaterländischen Union und der Freien Liste mit ihrer Mehrheit die Einsetzung einer, wie vom Staatsgerichtshof gefordert, unabhängigen Untersuchung und setzten eine Landtagskommission ein, welche nicht nur gesetzes- und verfassungswidrig ist, sondern auch deren Mitglieder in dieser Causa als befangen zu betrachten sind.
Aus diesem Grund gaben die Verwaltungsräte Dr. Wolfgang Burtscher, Lic. phil. Alexander Batliner sowie meine Person bei Prof. Dr. Thomas Berndt, Direktor Institut für Accounting, Controlling and Auditing der Universität St. Gallen, eine unabhängige Untersuchung in Auftrag, durch welche die Tätigkeit des Verwaltungsrates des Liechtensteinischen Rundfunks in der Zeit vom März 2004 bis zum November 2005 untersucht werden sollte. Hierbei wurden folgende vier Fragen untersucht: - Welche grundlegenden Bemerkungen bzw. Kritikpunkte sind zur Tätigkeit des Verwaltungsrates des LRF in der Zeit vom März 2004 bis zum November 2005 bei Zugrundelegung der Corporate-Governance-Grundsätze angebracht?
- Hat der Verwaltungsrat des LRF gegen die Pflicht zur Oberleitung der Gesellschaft und der Beaufsichtigung der Geschäftsführung verstossen?
- Ist der Verwaltungsrat des LRF seiner Pflicht zur finanziellen Führung insbesondere hinsichtlich der Tätigkeit der Finanzplanung und Finanzkontrolle in gebotenem Masse nachgekommen?
- Trifft der Vorwurf der groben Pflichtverletzung einzelner Mitglieder des Verwaltungsrates des LRF zu?
Ich kann Ihnen mitteilen, dass die von den Fraktionen der Vaterländischen Union und der Freien Liste geäusserten Vorwürfe hinsichtlich meiner Arbeit als Präsident des Verwaltungsrates des LRF in diesem unabhängigen Gutachten vollständig widerlegt wurden und von Prof. Dr. Thomas Berndt der Vorwurf der groben Pflichtverletzung entkräftet wurde. Diesbezüglich betont Prof. Dr. Berndt: Es ist aus der Sicht der Corporate Governance nicht erkennbar, worin eine grobe Pflichtverletzung des Verwaltungsrates bestehen sollte. Sie liegt weder in der Organisationsstruktur noch in einer möglichen mangelnden Kontrolle und auch nicht in einer potenziellen Verschleierung der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des LRF begründet.
Der Verwaltungsrat hat mit dem Geschäftsbericht und der Jahresrechnung die ihm zur Verfügung stehenden Informationsinstrumente genutzt, um zeitnah auf die schwierige Lage des LRF hinzuweisen. Besondere Bedenken kommen dem Situationsbericht vom Juli 2005 zu, der diesbezüglich detailliert die finanzielle Situation darstellt und die vom Verwaltungsrat getroffenen Massnahmen benennt.
Zudem stellt Prof. Thomas Berndt im Fazit des Gutachtens fest: Unter Würdigung aller Umstände und basierend auf den vorliegenden Informationen lässt sich hinsichtlich der Tätigkeit des Verwaltungsrates des LRF kein Verstoss gegen die Sorgfaltspflichten, wie sie sich aus den gesetzlichen Vorgaben, den Statuten und der Best Practice Corporate Governance ergeben, erkennen. Vielmehr hat der Verwaltungsrat, indem er Transparenz hinsichtlich seiner Entscheidung hergestellt, auf die Budgetschwierigkeiten hingewiesen und Massnahmen zu deren Eingrenzung einstimmig beschlossen hat, pflichtgemäss gehandelt. Die schwierige wirtschaftliche Lage, in der sich der Liechtensteinische Rundfunk in dem hier betrachteten Zeitraum befand, ist nicht dem Verwaltungsrat, erst recht nicht einzelnen Mitgliedern anzulasten, sondern beruht im Wesentlichen auf den Besonderheiten eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie sie sich in den Vorgaben bei dessen Gründung 2003 niedergeschlagen haben.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, ich lege Ihnen mit diesem Schreiben ein Exemplar des unabhängigen Gutachtens von Prof. Dr. Thomas Berndt von der Universität St. Gallen bei und ich bitte Sie, dieses Gutachten allen Mitgliedern des Landtages sowie der Fürstlichen Regierung zur Kenntnis zukommen zu lassen. Mit dieser nach eingehender materieller Prüfung erfolgten Zurückweisung des Vorwurfs der groben Pflichtverletzung sowie dem Urteil des Staatsgerichtshofes, welches erkannt hat, dass ich in meinen verfassungsmässig garantierten Rechten verletzt wurde, erachte ich mich von allen Vorwürfen, welche vonseiten der Fraktionen der Vaterländischen Union und der Freien Liste geäussert wurden, rehabilitiert.
Wie schon mehrmals öffentlich geäussert, war ich immer bereit, von meinem Amt als Präsident des Verwaltungsrates des Liechtensteinischen Rundfunks zurückzutreten, wenn alle gegen mich erhobenen Vorwürfe durch eine unabhängige Instanz untersucht werden. Mit diesem Gutachten von Prof. Dr. Thomas Berndt der Universität St. Gallen ist dies nun gegeben. Aus diesem Grunde teile ich Ihnen mit, dass ich mit sofortiger Wirkung von meinem Amt als Präsident des Verwaltungsrates des Liechtensteinischen Rundfunks zurücktrete. Ich bitte Sie, diesen Rücktritt dem Hohen Landtag zur Kenntnis zu bringen. Ich wünsche dem Liechtensteinischen Rundfunk in Zukunft alles erdenklich Gute und verbinde diesen Wunsch mit der Hoffnung, dass der Liechtensteinische Rundfunk künftig von parteipolitischen Manövern verschont bleiben möge.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, ich wäre für Freitag, den 2. März 2007, 13:30 Uhr, eingeladen, vor der Landtagskommission für Antworten auf einige Fragen zur Verfügung zu stehen. Ich bin der Meinung, dass durch meinen Rücktritt dieser Termin obsolet geworden ist. Daher bitte ich Sie, der Vorsitzenden dieser Kommission, Frau Doris Beck, mitzuteilen, dass ich diesen Termin nicht wahrnehmen werde.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dieses Schreiben dem Hohen Landtag in einer der nächsten Sitzungen öffentlich zur Kenntnis bringen. Genehmigen Sie, Herr Landtagspräsident, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung, Dr. Norbert Seeger».
Dann möchte ich der Ordnung halber auch das Rücktrittsschreiben von lic. phil. Alexander Batliner Ihnen hier im öffentlichen Landtag nochmals zur Kenntnis bringen. Dieses Schreiben datiert ebenfalls vom 2. März:
«Sehr geehrter Herr Landtagspräsident.
Am 17. Dezember 2003 hat mich der Landtag des Fürstentums Liechtenstein zum Mitglied des Verwaltungsrates des Liechtensteinischen Rundfunks für die Mandatsperiode 2004 bis 2008 bestellt. Zwischenzeitlich haben mich die Fraktionen der Vaterländischen Union und der Freien Liste mit ihrer Mehrheit von diesem Amt abberufen. Diese Abberufung wurde vom Staatsgerichtshof am 1. September 2006 aufgehoben, da er erkannt hatte, dass ich in meinen verfassungsmässig garantierten Rechten verletzt wurde. Seit Veröffentlichung dieses Urteils habe ich wieder das Amt des Mitglieds des Verwaltungsrates des Liechtensteinischen Rundfunks wahrgenommen.
Obwohl der Staatsgerichtshof in seinem Urteil unmissverständlich betont, dass die Abberufung der vom Landtag bestellten Verwaltungsräte ein Feststellungsverfahren über mögliche Gesetzesverletzungen durch die Medienkommission voraussetzt (Urteil StGH 2005/97, Seite 28), erachten die Fraktionen der Vaterländischen Union und der Freien Liste mit ihrer Mehrheit es nicht für erforderlich, dem Urteil des Staatsgerichtshofes nachzuleben. Ich habe immer betont, dass ich mich jeder unabhängigen Untersuchung hinsichtlich des Vorwurfs in meiner Funktion als Mitglied des Verwaltungsrates des LRF eine grobe Pflichtverletzung begangen zu haben, stellen würde. Leider verhinderten die Fraktionen der Vaterländischen Union und der Freien Liste mit ihrer Mehrheit die Einsetzung einer, wie vom Staatsgerichtshof geforderten, unabhängigen Untersuchung und setzten eine Landtagskommission ein, welche nicht nur verfassungswidrig ist, sondern auch deren Mitglieder in dieser Causa als befangen zu betrachten sind.
Aus diesem Grunde gaben die Verwaltungsräte Dr. Wolfgang Burtscher, Dr. Norbert Seeger sowie meine Person bei Prof. Dr. Thomas Berndt, Direktor Institut für Accounting, Controlling und Auditing der Universität St. Gallen, eine unabhängige Untersuchung in Auftrag, durch welche die Tätigkeiten des Verwaltungsrates des Liechtensteinischen Rundfunks (LRF) in der Zeit vom März 2004 bis zum November 2005 untersucht werden sollten. Hierbei wurden folgende vier Fragen untersucht: - Welche grundlegenden Bemerkungen bzw. Kritikpunkte sind zur Tätigkeit des Verwaltungsrates des LRF in der Zeit vom März 2004 bis zum November 2005 bei Zugrundelegung der Corporate-Governance-Grundsätze angebracht?
- Hat der Verwaltungsrat des LRF gegen die Pflicht zur Oberleitung der Gesellschaft und der Beaufsichtigung der Geschäftsführung verstossen?
- Ist der Verwaltungsrat des LRF seiner Pflicht zur finanziellen Führung insbesondere hinsichtlich der Tätigkeit der Finanzplanung und Finanzkontrolle in gebotenem Masse nachgekommen?
- Trifft der Vorwurf der groben Pflichtverletzung einzelner Mitglieder des Verwaltungsrates des LRF zu?
Ich kann Ihnen hiermit mitteilen, dass die von den Fraktionen der Vaterländischen Union und der Freien Liste geäusserten Vorwürfe hinsichtlich meiner Arbeit als Mitglied des Verwaltungsrates des LRF in diesem unabhängigen Gutachten vollständig widerlegt worden sind und Prof. Dr. Thomas Berndt den Vorwurf der groben Pflichtverletzung verneint. Diesbezüglich betont er: Es ist aus der Sicht der Corporate Governance nicht erkennbar, worin eine grobe Pflichtverletzung des Verwaltungsrates bestehen sollte. Sie liegt weder in der Organisationsstruktur noch in einer möglichen mangelnden Kontrolle und auch nicht in einer potenziellen Verschleierung der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des LRF begründet.
Der Verwaltungsrat hat mit dem Geschäftsbericht und der Jahresrechnung die ihm zur Verfügung stehenden Informationsinstrumente genutzt, um zeitnah auf die schwierige Lage des LRF hinzuweisen. Besondere Bedeutung kommt dem Situationsbericht vom Juli 2005 zu, der diesbezüglich detailliert die finanzielle Situation darstellt und die vom Verwaltungsrat getroffenen Massnahmen benennt.
Zudem stellt Prof. Dr. Thomas Berndt im Fazit des Gutachtens fest: Unter Würdigung aller Umstände und basierend auf den vorliegenden Informationen lässt sich hinsichtlich der Tätigkeit des Verwaltungsrates des LRF kein Verstoss gegen die Sorgfaltspflichten, wie sie sich aus den gesetzlichen Vorgaben, den Statuten und der Best Practice Corporate Governance ergeben, erkennen. Vielmehr hat der Verwaltungsrat, indem er Transparenz hinsichtlich seiner Entscheidungen hergestellt, auf die Budgetschwierigkeiten hingewiesen und Massnahmen zu deren Eingrenzung einstimmig beschlossen hat, pflichtgemäss gehandelt. Die schwierige wirtschaftliche Lage, in der sich der Liechtensteinische Rundfunk in dem hier betrachteten Zeitraum befand, ist nicht dem Verwaltungsrat, erst recht nicht einzelnen Mitgliedern anzulasten, sondern beruht im Wesentlichen auf den Besonderheiten eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie sie sich in den Vorgaben bei dessen Gründung 2003, niedergeschlagen haben.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, ich lege Ihnen mit diesem Schreiben eine Kopie des unabhängigen Gutachtens von Prof. Dr. Thomas Berndt von der Universität St. Gallen bei und ich bitte Sie, dieses Gutachten allen Mitgliedern des Landtages sowie der Fürstlichen Regierung zu Kenntnis zukommen zu lassen. Mit dieser Zurückweisung des Vorwurfs der groben Pflichtverletzung sowie dem Urteil des Staatsgerichtshofes, welches erkannt hat, dass ich in meinen verfassungsmässig garantierten Rechten verletzt wurde, bin ich von allen Vorwürfen, welche vonseiten der Fraktionen der Vaterländischen Union und der Freien Liste geäussert wurden, rehabilitiert.
Wie zuvor schon mehrmals öffentlich geäussert, war ich immer bereit, von meinem Amt als Mitglied des Verwaltungsrates des Liechtensteinischen Rundfunks zurückzutreten, wenn alle gegen mich erhobenen Vorwürfe durch eine unabhängige Instanz untersucht werden. Mit diesem Gutachten von Prof. Dr. Berndt der Universität St. Gallen ist dies nun gegeben, womit ich Ihnen mitteilen möchte, dass ich mit sofortiger Wirkung von meinem Amt als Mitglied des Verwaltungsrates des Liechtensteinischen Rundfunks zurücktreten werde. Ich bitte Sie, diesen Rücktritt dem Hohen Landtag zur Kenntnis zu bringen. Ich wünsche dem Liechtensteinischen Rundfunk in Zukunft alles erdenklich Gute und verbinde diesen Wunsch mit der Hoffnung, dass der Liechtensteinische Rundfunk von parteipolitischen Manövern verschont bleiben möge.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, ich wäre für Montag, den 5. März 2007, ab 13.30 Uhr, eingeladen, vor der Landtagskommission für Antworten auf einige Fragen zur Verfügung zu stehen. Ich bin der Meinung, dass durch meinen sofortigen Rücktritt dieser Termin obsolet geworden ist. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, der Vorsitzenden dieser Kommission, Frau Doris Beck, mitzuteilen, dass ich diesen Termin nicht wahrnehmen werde.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dieses Schreiben dem Hohen Landtag in einer der nächsten Sitzungen öffentlich zur Kenntnis bringen. In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichen Grüssen. Alexander Batliner».
Nachdem ich Ihnen nun diese beiden Rücktrittsschreiben im Wortlaut zur Kenntnis gebracht habe, stelle ich nun diesen Bericht der Besonderen Landtagskommission zur Diskussion.Abg. Heinz Vogt
Danke schön, Herr Präsident. Danke schön, Herr Präsident für die Kenntnisnahme der siamesischen Rücktrittsschreiben und deren Begründung. Ich hätte vorgängig noch einen Wunsch an die Adresse der Regierung.
Sowohl vonseiten Dr. Seeger und Alexander Batliner als auch im Gutachten von Prof. Berndt wird die ehemalige Regierung und insbesondere die ehemalige Vize-Regierungschefin Rita Kieber-Beck meiner Meinung nach auch massiv angegriffen. Ich wünsche die Teilnahme von Frau Kieber-Beck an der Debatte. Ich möchte - falls sich die Debatte in diese Richtung bewegen sollte - ihr auch die Chance geben, sich hier zu äussern. Des Weiteren ist es jetzt zwölf Uhr und ich würde es eigentlich wünschen, dass wir vielleicht zuerst eine Mittagspause einlegen könnten. Das würde dann vielleicht auch Frau Kieber-Beck die Teilnahme ermöglichen. Landtagspräsident Klaus Wanger
Persönlich komme ich diesem Wunsch gerne nach. Ich frage nun die Fraktionen: Dann würde ich jetzt die Sitzung unterbrechen bis 14:00 Uhr. Ist hier Zustimmung seitens des Landtages?
Ich bin noch für ein Interview geladen kurz vor 14:00 Uhr durch den ORF im Zusammenhang mit dem neuen Landtagsgebäude. Aber ich denke, dass zeitlich das möglich sein sollte. Wenn Sie keine Einwände haben, dann würde ich jetzt die Sitzung unterbrechen und würde mit der Sitzung um 14.00 Uhr wieder fortfahren.
Der Herr Regierungschef wünscht noch das Wort.Regierungschef Otmar Hasler
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ich möchte doch zu einem Antrag bzw. zu einem Wunsch des Abg. Heinz Vogt eine kurze Stellungnahme abgeben: Die Regierung ist hier vertreten durch das zuständige Regierungsmitglied. Die Regierung hat diesen Bericht und Antrag verabschiedet. Wir stehen auch vollumfänglich dazu. Wir geben gerne Auskunft. Ich würde es nicht richtig finden, wenn das Parlament einfach ad-hoc bestimmte Regierungsmitglieder - oder jeweils dann wünscht, welches Regierungsmitglied die Position der Regierung vertritt. Und von daher, wie gesagt, vertrete zumindest ich die Position, dass wir gerne Auskunft geben, so weit wir hier überhaupt in diesem Bericht involviert sind bzw. im Auftrag der Landtagskommission involviert sind.
Frau Kieber-Beck hätte sicher Stellung genommen, wenn sie von der Kommission eingeladen worden wäre, aber ich möchte nur sagen, im Landtag vertreten wir Regierungsvorlagen und nicht Ressortvorlagen oder persönliche Vorlagen. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Gibt es dazu eine Wortmeldung?Abg. Heinz Vogt
Danke, Herr Regierungschef, für die Ausführungen. Die bedaure ich natürlich ausdrücklich. Weil ich habe explizit erwähnt, dass ich ihr auch die Chance geben möchte, falls sich die Debatte in diese Richtung bewegen würde, kompetent Auskunft zu geben. Das wäre auch zum Schutz vielleicht für sie selber gewesen. Aber ich nehme das zur Kenntnis.Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Dann unterbreche ich jetzt die Sitzung bis 14:00 Uhr.Mittagspause (von 12:05 bis 14:00 Uhr)
Landtagspräsident Klaus Wanger
Frauen und Herren Abgeordnete, wir setzen unsere Beratungen am 2. Tag der April-Landtagssitzung fort. Wir behandeln nach wie vor Traktandum 23: Bericht der Besonderen Landtagskommission betreffend die Abberufung zweier vom Landtag bestellter Verwaltungsräte des Liechtensteinischen Rundfunks. Vor der Mittagspause habe ich Ihnen, sehr verehrte Damen und Herren, die beiden Rücktrittsschreiben bekannt gegeben - des Präsidenten Dr. Norbert Seeger und des VR-Mitglieds Alexander Batliner.
Der Bericht der Besonderen Landtagskommission steht nun zur Diskussion.Abg. Doris Beck
Vielen Dank. Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Als Vorsitzende der Besonderen Landtagskommission betreffend die Abberufung zweier vom Landtag bestellter Verwaltungsräte des Liechtensteinischen Rundfunks möchte ich Ihnen die Aktivitäten der Kommission und die im Bericht zusammengetragenen Unterlagen erläutern. Wie Sie aus dem Inhaltsverzeichnis sehen können, haben wir versucht, den Hauptteil des Berichts kompakt zu halten. Dies, damit der Leser sich in Kürze einen Überblick verschaffen kann. Als erweiterter Bestandteil des Berichts sind die Dokumentationen zu verstehen - dies sind: - ein synoptischer Zeitraffer bezüglich der Verwaltungsratstätigkeiten,
- eine Zahlenübersicht per 2004 und 2005,
- ein ergänzender Bericht betreffend die Wahrnehmung der Verwaltungsratstätigkeiten im Bereich Finanzen,
- spezielle Fragen an Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner, welche wir anlässlich des geplanten Interviewtermins gerne gestellt hätten und die somit nicht beantwortet wurden und offen blieben.
In den Anhängen finden Sie alle Protokolle der Besonderen Landtagskommission. Dies bietet Ihnen einen detaillierten Einblick in das Vorgehen und die einzelnen Schritte der Kommissionsarbeit. Weiters stehen Ihnen alle eingeholten Stellungnahmen zur Verfügung. Dies sind zum einen das Rechtsgutachten vom 29. Dezember 2006 von Dr. Peter Wolff, die Stellungnahme von Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alex-ander Batliner vom 6. Dezember 2006, der Bericht der Regierung vom 5. Dezember 2006, die Stellungnahme von Herrn Mario Aldrovandi vom 5. Februar 2007, die Stellungnahme von Herrn Heinrich Öhler vom 5. Februar 2007, die Stellungnahme der Thöny Treuhand AG vom 7. Februar 2007 sowie die Stellungnahme von Markus Biedermann, Mitarbeiter der Regierung, datiert vom 26. Februar 2007.
Sie sehen, es war uns ein Bestreben, die Kommissionsarbeit im vorliegenden Bericht transparent darzustellen und jegliche für den Landtag zur Beurteilung notwendigen Unterlagen beizubringen. Nun zum Bericht:
- Ausgangslage: Anlässlich der Sitzung vom 26. Oktober 2006 hat der Landtag gemäss Art. 55 der Geschäftsordnung für den Landtag eine Besondere Landtagskommission zur Umsetzung des im Staatsgerichtshofentscheid im Sachen Radio Liechtenstein geforderten rechtsgenüglichen Verfahrens zur Abberufung des Verwaltungsratspräsidenten und eines Verwaltungsratsmitglieds eingesetzt. Der Kommission gehörten meine Person als Vorsitzende, die Abgeordneten Heinz Vogt und Paul Vogt als weitere Mitglieder an. Zur Beurteilung komplexer Rechtsfragen zog die Kommission im Sinne von Art. 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Landtag Dr. Peter Wolff als Sachverständigen bei. Seitens der Regierung wurde Regierungsrat Dr. Martin Meyer als zuständiges Ressortmitglied zu den Kommissionssitzungen eingeladen. Ziel der Kommissionsarbeit war es, den Landtag im Rahmen einer kritischen Hinterfragung und objektiven Darlegung der Ereignisse und Situation bei Radio Liechtenstein hinsichtlich des Aufsichts- und Kontrollverhaltens der vom Landtag bestellten Verwaltungsratsmitglieder anlässlich der Landtagssitzung im April 2007 zu informieren, wobei im Besonderen den beiden Betreffenden vom Abberufungsbeschluss tangierten Verwaltungsratsmitgliedern das geforderte rechtliche Gehör gewährt werden sollte. Die Kommission hielt dabei im Interesse grösstmöglicher Objektivität explizit fest, dass sie die aufgezeigten Sachverhalte und Ereignisse des fraglichen Untersuchungszeitraumes keiner Wertung betreffend den Begriff der groben Pflichtverletzung unterzieht, sondern diese bewusst dem Landtag überlässt. Ausgeklammert von der Untersuchung der Kommission blieb auch die Rolle der damaligen Regierung bzw. der stellvertretenden Regierungschefin Rita Kieber-Beck als verantwortliche Ressortinhaberin. Es bleibt nun dem Landtag vorbehalten, auffallende Fragestellungen direkt an die Regierungsrätin zu stellen, da sie freundlicherweise auch anwesend ist.
- Frage der Rechtmässigkeit der eingesetzten Besonderen Kommission: In ihrer Stellungnahme vom 6. Dezember 2006 bestritten Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner die Rechtmässigkeit der vom Landtag eingesetzten Besonderen Kommission, insbesondere wegen Befangenheit der Kommissionsmitglieder, der rechtlich nicht bestehenden Zeugenbefragungsmöglichkeit durch diese Kommission, generell der Nichtanerkennung der Kommission als unabhängige Rechtsinstanz und mit dem Verweis auf einschlägige Bestimmungen der europäischen Menschenrechtskonvention. In dem von der Kommission dazu eingeholten Rechtsgutachten - siehe Anhang I des Berichts - wurde diesen Vorwürfen klar widersprochen. In diesem Rechtsgutachten wurde nochmals explizit auf den vom Landtag der Kommission erteilten Auftrag verwiesen, welcher vorsah, dass den vom Abberufungsbeschluss des Landtags Betroffenen zur Wahrung des rechtlichen Gehörs Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorwürfen gegeben werden soll. Dies entsprach auch dem Diktum des StGH in der Causa. Die Landtagskommission verfügte auch über keinerlei judizielle Funktionen, weshalb dem in der Stellungnahme angebrachten Verweis auf einschlägige Bestimmungen der europäischen Menschenrechtskonvention in diesem Casus die Stichhaltigkeit abging. Es oblag den Betroffenen, selbst zu entscheiden, ob sie auf die von der Kommission anerbotene Einladung zur Fragebeantwortung und Darlegung ihrer Sichtweisen über die Situation und Vorgänge bei Radio Liechtenstein in der fraglichen Zeitperiode eintreten oder nicht. Es wurden dann ja auch Stellungnahmen der Betroffenen abgegeben. Die Frage der Rechtmässigkeit wurde durch die Kommission einzig aus dem Grund behandelt, da diese von den Herren Seeger und Batliner in ihrer Stellungnahme angezweifelt
- wurde. Die vorgebrachten Vorwürfe sind in ihrer Stellungnahme vom 6. Dezember 2006, welche vollständig dem Bericht (Anhang Punkt 12) beiliegt, nachzulesen. Ebenso das von der Kommission hierzu eingeholte Rechtsgutachten in Anhang Punkt 1. Dieses wurde den Betroffenen zur Kenntnis gebracht. Aus Sicht der Besonderen Landtagskommission steht fest, dass der Landtag mit dieser Besonderen Landtagskommission eine vorberatende Kommission im Sinne von Art. 55 der Geschäftsordnung einsetzen wollte und auch eingesetzt hat. Die Landtagskommission ist daher verpflichtet, gemäss Einsetzungsbeschluss des Landtages die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Mit der Übergabe des zwischenzeitlich ihnen nun vorliegenden Berichts zuhanden des Landtags wird nun diese Besondere Landtagskommission ihren Auftrag abschliessen.
- Rechtsgrundlagen: Als Rechtsgrundlagen dienten einerseits die Geschäftsordnung für den Landtag: Gemäss Art. 55 der Geschäftsordnung kann der Landtag zur Vorberatung von Verhandlungsgegenständen Besondere Kommissionen einsetzen. Besondere Kommissionen informieren in der Regel den Landtag über ihre Tätigkeiten in Form eines Kommissionsberichts (Art. 65 Abs. 1 Bst. b der Geschäftsordnung). Mit dem nun vorliegenden Bericht kommt die Kommission diesem Auftrag nun nach. Zweitens: Als Anhaltspunkt, als Richtlinie galt für uns das Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk. Dieses Gesetz regelt im Besonderen in Art. 21 die Zusammensetzung und Bestellung der Verwaltungsräte, in Art. 22 sind unter anderem Bestimmungen zur Sitzungseinberufung, Beschlussfähigkeit und Protokollausfertigung, in Art. 23 die Aufgaben des Verwaltungsrats, in Art. 24 die Stellenausschreibung und Besetzung, in Art. 25 und Art. 26 die Bestellung und Funktion sowie die Aufgaben des Intendanten umschrieben. Art. 32 regelt den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Art. 34 nimmt Bezug auf die Jahresrechnung und Art. 35 auf den Geschäftsbericht.
- Zum Vorgehen der Kommission: Die Kommission traf sich im Zeitraum von November 2006 bis März 2007 zu insgesamt neun Sitzungen. Bei der Mehrheit der Sitzungen waren Regierungsrat Dr. Martin Meyer und der von der Kommission beauftragte Sachverständige Dr. Peter Wolff vertreten. Die entsprechenden Sitzungsprotokolle sind in den Anhängen 3 bis 11 beigelegt. In einem ersten Schritt beschloss die Kommission, die anlässlich der betreffenden Landtagssitzungen gemachten relevanten Protokollaussagen, ausgefolgte Landtagsprotokolle an den StGH, sowie die Protokolle zu Traktandum 23 und 24 der Oktober-Landtagssitzung 2006 an Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner mittels Einräumung einer entsprechenden dreiwöchigen Beantwortungsfrist bis Donnerstag, 7. Dezember 2006, zur Stellungnahme auszufolgen. Die Regierung wurde mit Schreiben vom 9. November ebenfalls aufgefordert, zu diversen Fragen Stellung zu beziehen. Die Stellungnahmen inklusive drei umfassende Dokumentenordner wurden von Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner innert genannter Frist dem Landtagssekretariat beigebracht. Die Regierung stellte ebenfalls ihren Bericht (Anhang 13) basierend auf dem Fragenkatalog der Kommission termingerecht der Kommission zu und ermöglichte auf Anfrage der Kommission Einsicht in teils sehr sensible, dem Persönlichkeits- und Vertrauensschutz unterstehende personenbezogene Akten in der Causa im Regierungsgebäude zu nehmen. Dafür möchte ich mich im Namen der Kommission bedanken. Als nächsten Schritt beschloss die Kommission, weitere in die damaligen Geschehnisse involvierte Auskunftspersonen bzw. Auskunftsstellen mit Fragen zu den Ereignissen und der Kenntnis der beigebrachten Stellungnahmen von Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner zu begrüssen. Im Konkreten betraf dies den damaligen Intendanten, Herrn Mario Aldrovandi, den damaligen Buchhalter von Radio Liechtenstein, Herrn Heinrich Öhler und die Thöny Treuhand AG, welche als externe Revisionsgesellschaft fungierte. Die Stellungnahme der Thöny Treuhand AG zu dem von der Kommission erarbeiteten Fragenkatalog wurde über die Regierung eingeholt, da die Revisionsgesellschaft dem Berufsgeheimnis untersteht und daher von diesem zuerst entbunden werden musste. Die eingegangen Stellungnahmen sind in den Anhängen 14 bis 16 beigeschlossen. Am 12. Februar 2007 wurde der jetzige Intendant Alois Ospelt von der Kommission zu einem Auskunftsgespräch über die damals bei Stellenantritt vorgefundene und heutige Situation in organi-
- satorischer, personeller und finanzieller Hinsicht bei Radio Liechtenstein eingeladen. Das Gespräch ist im Sitzungsprotokoll 5/07 vom 12. Februar 2007 (Anhang 7) zum Nachvollzug dokumentiert. Ausserdem reichte der damals von der Regierung eingesetzte interimistische Leiter von Radio Liechtenstein, Markus Biedermann, eine Stellungnahme zur schriftlichen Eingabe von Mario Aldrovandi nach. Diese ist als Anhang 17 dem Bericht beigeschlossen. Die Kommission reihte die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Antworten nach den drei ausgemachten Problemkreisen Organisation, Finanzen und Personal ein, wobei in der Auswertung dieser beigebrachten Antworten viele Unstimmigkeiten, Mängel und generelle Dissidien - vor allem zwischen Geschäftsführung und Verwaltungsrat - feststellbar waren. Die Kommission kam überein, Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner zusätzlich noch zu einem direkten Gespräch einzuladen. Diese Gespräche sollten zur Wortprotokollerstellung durch das Landtagssekretariat aufgezeichnet und deshalb im Landtagssaal am 2. März respektive 5. März 2007 stattfinden. Für jedes der beiden Gespräche war ein Zeitfenster von rund zwei Stunden eingeplant gewesen. Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner teilten mit Schreiben vom 12. Februar 2007 ihre Bereitschaft zur Teilnahme am Gespräch der Kommission mit. In der Zwischenzeit brachte ein von Dr. Norbert Seeger beauftragter Rechtsfreund beim Landtagssekretariat den Antrag auf Herausgabe aller von der Kommission eingeholten Stellungnahmen inklusive des protokollierten Gesprächs mit dem Intendanten Alois Ospelt ein. Das Landtagssekretariat kam diesem Antrag nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der Kommission nach und ich war damals eigentlich der Überzeugung, dass wir wirklich völlige Transparenz gegenüber den Betroffenen haben wollen und gab dazu auch gern meine Zustimmung. Die Kommission zeigt anhand eines erarbeiteten synoptischen Zeitraffers, basierend auf den Protokollaufzeichnungen der Verwaltungsratssitzungen für den fraglichen Untersuchungszeitraum - dies ist der 15. März 2004 bis zum 25.10.2005 - alle Tätigkeiten, die im Verwaltungsrat in Behandlung gezogen wurden und die finanzielle Situation per 2004 und 2005 auf. Diese Synopsis und die Zahlenübersichten sind als Dokumente 1 und 2 als Berichtsbestandteil beigefügt. Mit Schreiben vom 2. März 2007 teilten Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner dem Landtagspräsidenten zuhanden der Kommissionsvorsitzenden ihren Rücktritt als Präsident bzw. Mitglied des Verwaltungsrates bei Radio Liechtenstein unter Verweis auf das zwischenzeitlich eingeholte Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Thomas Berndt, Institut für Accounting, Controlling und Auditing an der Universität St. Gallen, mit. Sie haben die Rücktrittsschreiben zu Beginn des Traktandums von unserem Landtagspräsidenten vorgelesen bekommen. Aus Sicht von Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner waren nun auch die anberaumten Gespräche als obsolet zu betrachten. Wir von der Kommission bedauerten sehr, dass es schlussendlich nicht zu diesen Gesprächen kam. Die Kommissionsmitglieder waren eine Stunde vor dem Interviewtermin eigentlich dann kurzfristig informiert worden über diese Gesprächsabsage und kamen ungeachtet dieser formellen Rücktritte von Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner einhellig überein, einen Bericht über die damalige Situation bei Radio Liechtenstein zuhanden des Landtags trotzdem zu verfassen, den Auftrag zu beenden. Dies auch, um dem Landtag die festgestellten Probleme und Unzulänglichkeiten in der Aufsichts- und Kontrollpflicht durch den damaligen Verwaltungsrat aufzeigen zu können.
- Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme und zum mündlichen Dialog mit der Kommission: Die Kommission hat, wie vorstehend unter Punkt 4 aufgezeigt, Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner mit Schreiben vom 7. Dezember 2006 aufgefordert, zu den Vorbringen bzw. Vorhalten anlässlich der Abberufungsdebatte des Landtags Stellung zu beziehen. Dieser Aufforderung kamen sie in der Folge auch nach. Die weiteren eingeholten Stellungnahmen von Mario Aldrovandi, Thöny Treuhand AG, Heinrich Öhler, der Regierung sowie Markus Biedermann wurden in Bezug zu einem erarbeiteten Zeitraffer - das sind Eckpunkte, Zeitpunkte relevanter Ereignisse - gesetzt. Dabei zeigte sich, dass nach Ansicht der Kommission gravierende Probleme im Bereich Finanzen, Organisation und Personal im fraglichen Zeitraum bestanden. Die Kommission befand, dass Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner im direkten Gespräch in Bezug auf diese Feststel-
- lungen angesprochen werden sollten, damit sie ihre Sichtweisen dazu äussern können. Die Gespräche, welche auf den 2. und 5. März 2007 terminiert wurden, sollten dabei zur Wortprotokollerstellung aufgezeichnet werden, damit eben auch hier die Transparenz der Protokollierung gewährleistet gewesen wäre. Diese Wortprotokolle wären dann ebenfalls im Sinne umfassender Transparenz integraler Bestandteil dieses Berichts geworden. Zu diesen Gesprächen kam es dann aufgrund des kurzfristig eingereichten Rücktrittschreibens und der einseitigen Hinfälligkeitserklärung dieser Gespräche durch Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner nicht mehr, was die Kommission mit Blick auf das gesetzte Ziel einer umfassenden Darlegung der Rolle des Verwaltungsrates für den fraglichen Zeitraum einhellig bedauerte. In der danach kurzfristig anberaumten Kommissionssitzung vom 2. März 2007 entschied die Kommission, ungeachtet der Rücktritte den Bericht zur Information des Landtags über die gemachten Feststellungen dennoch fortzuschreiben.
Ich komme nun zu den Feststellungen der Kommission: Die Kommission gliederte die kritischen Punkte hinsichtlich der eruierten Problembereiche nach finanziellen, organisatorischen und personellen Erwägungen. Die Aufzählungen sind dabei nicht in einem abschliessenden Sinne zu verstehen, sondern sollen die wesentlichsten Ungereimtheiten, Mängel und Versäumnisse in Bezug auf die gesetzlich stipulierten Pflichten und Aufgaben sowie die von der Öffentlichkeit respektive vom Landtag erwartete Verantwortlichkeit von Verwaltungsräten im Umgang mit öffentlich-rechtlichen Mandaten aufzeigen.
Mit Schreiben vom 17. Januar 2007 wurde die Thöny Treuhand AG Vaduz aufgefordert, zu Fragen der Kommission über die Tätigkeit und Aufgabenerfüllung des Verwaltungsrates bezüglich Revision der Jahresrechnung 2004 und 2005, Beziehung des Verwaltungsrates zu Mario Aldrovandi und Heinrich Öhler, Organisation und finanzielle Führung etc., Auskunft zu geben. Das bezügliche Antwortschreiben der Thöny Treuhand AG wurde mit Datum vom 7. Februar 2007 beigebracht. Ebenfalls mit diesem Datum - 17. Januar 2007 - wurde Heinrich Öhler von der Kommission um Beantwortung diverser Fragen insbesondere zur damaligen Budgetsituation bezüglich Finanzreporting, Personalkosten, Innehabung von Entscheidungskompetenzen etc., ersucht. Sein Antwortschreiben wurde mit Datum vom 5. Februar beigebracht.
Des Weiteren wurde mit Schreiben vom 22. Januar 2007 auch Mario Aldrovandi mit den Aussagen von Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner konfrontiert und eingeladen, seine Sicht der Dinge zuhanden der Kommission kundzutun. Die diesbezügliche Stellungnahme gelangte am 8. Februar 2007 beim Landtagssekretariat ein. Alle diese Schreiben finden Sie in den Anhängen. Für die Kommission ergab sich nach Durchsicht und Studium genannter Unterlagen im Abgleich mit denjenigen von Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner in Bezug auf die Tätigkeiten des Verwaltungsrates der Eindruck, dass in betriebswirtschaftlicher Hinsicht viele Fragen nicht oder ungenügend geregelt waren sowie die Erkenntnis, dass teilweise klaren gesetzlichen Pflichten keine oder nur rudimentäre Beachtung geschenkt wurde.
Folgende Beispiele seien diesbezüglich zur Illustration in summarischer Art und Weise angeführt:
Teil A: Überblick zu den Vewaltungsratstätigkeiten im Bereich Finanzen: Ausgehend von den damaligen Diskussionen im Landtag hinsichtlich des Finanzgebarens von Radio Liechtenstein fokussierte die Kommission ihre Tätigkeit auf diesen Bereich. Die Kommission analysierte die eingeholten Stellungnahmen der betroffenen Personen sowie die damaligen Berichte und Anträge der Regierung an den Landtag, Errichtung LRF-Geschäftsberichte, Voranschläge und Situationsbericht, wobei die Ergebnisse in einem Kontext mit den relevanten Bestimmungen des LRF gestellt wurden. Das heisst Art. 22 Sitzungen, Art. 23 Aufgaben Verwaltungsrat, Art. 24 Bestellung Intendant, Art. 32 Wirtschaftlichkeit, Art. 34 Jahresrechnung, Art. 35 Geschäftsbericht.
Es gibt in der Dokumentation einen ergänzenden Finanzbericht hierzu, weil im Hauptbericht die Kommission hier nur einzelne Kritikpunkte aufgeführt hat. Die Kritikpunkte wie: im Generellen wahrnehmen der finanziellen Führung, was die Oberleitung betrifft, Fehlen eines aussagekräftigen Finanzreportings, ungenügendes Finanz- und Geschäftscontrolling, Sanierungshandlungen, die zu spät eingeleitet wurden, generelle Probleme mit dem Budgetierungsprozess: Es gab drei Budgetvarianten per 2005, die im Umlauf waren. Der Voranschlag 2005 mit Falschinformationen an den Landtag beim Forecast 2004. Wie gesagt, die Details finden Sie in diesem Finanzbericht. Es sind jeweils die Seitenangaben im beiliegenden Bericht angefügt.
Dann Informationen zu generellen Budgetierungsfehlern: Teils falsch budgetierte Werbeeinnahmen bzw. Umsatzzahlen. Probleme mit Buchhaltungsfragen. Diesbezüglich Lohnsteuerabzüge, Mehrwertsteuerprobleme, Vorsteuerkürzungen und Dienstleistungsimport, Verrechnungsgeschäfte, Bilanzierung von Forderungen gegenüber der Regierung, Rückstellungsproblematiken etc. Gelderverwendung entgegen Vorgaben des Landtags. Finanzbeschluss des Landtags betreffend Sendernetzkonsolidierung statt mobile Sendewagen, als Beispiel. Fehlende Reglemente, beispielhaft Dienst- und Spesenreglemente, unklare Zuständigkeiten, mangelhafte Organisationsstruktur sind mitverantwortlich für die finanziellen Turbulenzen.
Im zweiten Teil finden Sie die Kritikpunkte zur organisatorischen und personellen Situation. Die nachstehend angesprochenen Kritikpunkte sind in Bezug zu den korrelierenden gesetzlichen Obliegenheiten des Verwaltungsrates zu sehen. Insbesondere Art. 22 und 23 des LRFG. Es handelt sich um generelle Unklarheiten bei Verträgen, Beschlussfassung durch den Verwaltungsratspräsidenten und fehlende rechtsgültige Verträge. Undurchsichtige Handlungskompetenzen des Verwaltungsratspräsidenten beim Thema «Klage Prime time», Auftrag an Berater Benno Heer, Auftragsvergabe an Confida etc. Es gab Unklarheiten bei Verträgen. Diese Unklarheiten bei Vertragssituationen provozierten Gerichtsprozesse.
Fehlende Dokumentierung wichtiger Geschäfte des Verwaltungsrats: Beispielhaft der bereits angetönte Kauf des Sendewagens, mangelnde Regelung einer klaren Organisationsstruktur, keine oder mangelnde Festlegung klarer Zuständigkeiten, fehlende Stellenorganigramme, Pflichtenhefte, fristlose Kündigungen ohne vorgängige Anhörung in zwei Fällen (bei Aldrovandi und Öhler), wobei die Kündigungsgründe aufgrund der Aktenlage für die Kommission nicht nachvollziehbar waren. Offene Fragen im Zusammenhang mit den Arbeitsverträgen, der Zeichnungsberechtigung bei den Lohnauszahlungen, generell der Verantwortlichkeit in Personalfragen.
Wir stellten eine mangelnde Kommunikation zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung fest, umstrukturierte und ungenügende Verwaltungsratberichte bzw. Verwaltungsratsprotokolle. Teilweise waren keine richtigen Beilagen oder Projekt- und Pendenzenlisten den Berichten beigefügt. Fehlen eines Businessplanes sowie der Festlegung der allgemeinen Geschäftspolitik. Fehlende Dienst- und Betriebsreglemente sowie Personalreglemente. Teils Nichteinhaltung elementarer Gesetzes- und Standesbestimmungen, z.B. keine formelle Unterfertigung der Verwaltungsratprotokolle. Beauftragen der Revisionsgesellschaft mit der Lohnbuchhaltung. Es gab teils keine oder mangelhafte Umsetzung von Verwaltungsratsbeschlüssen. Keine klare Festlegung der Zuständigkeiten, vor allem, wer dann diese Verwaltungsratsbeschlüsse grundsätzlich umsetzen sollte.
Nach Sicht der Kommission besteht in Ansehung der im Bericht dargelegten Problempunkte und Fragen offensichtlich Erklärungsbedarf. In den geplanten Gesprächen mit Dr. Norbert Seeger bzw. lic. phil. Alexander Batliner, deren Durchführung auf den 2. und 5. März terminiert gewesen waren, sollte ihnen Gelegenheit eingeräumt werden, dazu Stellung zu beziehen. Im Bericht unter Dokumentation 4 finden Sie Teile der vorbereiteten Fragen, die wir in diesem Interview eigentlich gerne geklärt hätten.
Rücktritt von Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner und eingeholtes Rechtsgutachten aus Sicht der Kommission: Wie unter Punkt 3 ausgeführt, informierten Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner am 2. März 2007 mit Schreiben an den Landtagspräsidenten die Kommissionsvorsit-zende respektive die Kommission über ihren sofortigen Rücktritt als Präsident bzw. Mitglied des Verwaltungsrates bei Radio Liechtenstein. Sie führten im bezüglichen Schreiben unter Hinweis auf das von ihnen eingeholte Gutachten bei Prof. Dr. Thomas Berndt, Institut für Accounting, Controlling und Auditing bei der Universität St. Gallen, aus, dass ihnen kein rechts- und sorgfaltspflichtswidriges Handeln bzw. Verhalten in ihrer Eigenschaft als Präsident und Mitglied des Verwaltungsrates bei Radio Liechtenstein angelastet werden könne bzw. vorwerfbar sei. Dies werde in diesem Gutachten klar bescheinigt.
Zum erwähnten Gutachten ist aus Sicht der Kommission anzumerken, dass dieses von den Betroffenen selbst in Auftrag gegeben wurde und bezüglich des Prüfauftrags nicht eine umfassende Abklärung der Situation und Vorkommnisse, sondern eben nur spezifische von den Auftraggebern vorgegebene Fragen verlangt wurden. Den Zeitpunkt der Beibringung des Gutachtens nahm die Kommission ebenfalls mit Befremden zur Kenntnis. Es deckte sich praktisch mit dem Zeitpunkt, an dem die persönlichen Gesprächsrunden hätten stattfinden sollen.
Die Kommission begrüsste einerseits diese Rücktritte, insbesondere unter Optik der dadurch konsolidierten Situation im Verwaltungsrat und der damit verbundenen Möglichkeit einer Neuausrichtung von Radio Liechtenstein in seiner zukünftigen Geschäftspolitik. Sie äussert aber andererseits ihr Bedauern und Unverständnis gegenüber der nicht mehr vorhandenen Bereitschaft von Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner, zu einem persönlichen Gespräch mit der Kommission, an dem sie nun die Möglichkeit gehabt hätten, zu kritischen Fragen und weiteren hier im Bericht aufgezeigten, als problematisch angesehen Aufsichts- und Kontrollhandlungen Stellung nehmen zu können. Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner hatten im Rahmen ihrer Beschwerde an den Staatsgerichtshof genau diese nicht erhaltene Gelegenheit, zu den Vorwürfen des Landtags Stellung nehmen zu können, heftig moniert. Deshalb zeigte sich die Kommission erstaunt über ihren Entscheid, auf diese anerbotenen Gespräche zur weiteren Erhellung der damaligen Situation und Ereignisse bei Radio Liechtenstein nicht mehr eintreten und beitragen zu wollen.
Ein paar Bemerkungen der Kommission zur Revision relevanter Bestimmungen des Rundfunkgesetzes: Damit zukünftig Vorkommnisse vorliegender Art ganz oder zumindest vermehrt ausgeschlossen werden können, empfiehlt die Kommission, die Pflichten und Aufgaben des Verwaltungsrates in Bezug auf seine Aufsichts- und Kontrollfunktionen gegenüber der Geschäftsführung bei Radio Liechtenstein generell zu überdenken. Nach Sicht der Kommission sollten entsprechende Regulative erarbeitet und in Kraft gesetzt werden, um den schlussendlich verantwortlichen, staatlichen Entscheidungsträgern die erforderlichen gesetzlichen Instrumente und Massnahmen zur frühzeitigen Erkennung und Behebung von Missständen bzw. Fehlleistungen auf Ebene des Vewaltungsrates in die Hand geben zu können. So ist nach Sicht der Kommission beispielsweise unter Vergegenwertigung der damaligen speziellen Ab- bzw. Wiedereinsetzungssituation, welche durch den StGH-Entscheid herbeigeführt wurde, mit dem unerwünschten Resultat einer interimistisch resultierten Doppelbesetzung der beiden fraglichen Verwaltungsratssitze zu überlegen, ob zur zukünftigen Vermeidung solcher Umstände das Gesetz allenfalls entsprechend angepasst werden könnte.
Die Kommission kommt zum Fazit: Die Kommission ist mit Abgabe dieses Berichts dem Auftrag des Landtages vom 6. Oktober 2006 nachgekommen. Die Situation und die Vorgänge bei Radio Liechtenstein während des untersuchten Zeitraumes wurden im Rahmen dieses Berichts aufgezeigt, wobei den Betroffenen umfassend Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt wurde. Die Kommission informierte über jeden Vorgehensschritt und ermöglichte den Betroffenen, zu den eingegangenen Stellungnahmen umfassende Repliken abzugeben. Den Betroffenen wurden auch alle Unterlagen zur Kenntnis ausgefolgt. Die Kommission legte strakes Augenmerk darauf, dass das Vorgehen in der Kommissionsarbeit einen jederzeitigen transparenten Nachvollzug ermöglicht (siehe beiliegende Sitzungsprotokolle). Wie schon vorstehend dargelegt, bedauert die Kommission, dass die Betroffenen kurzfristig von persönlichen Gesprächen in der Sache Abstand genommen haben. Diese Schlussgespräche hätten nach Ansicht der Kommission si-cherlich einen sehr wertvollen Beitrag zur Erhellung und Klärung der damaligen Situation und Vorkommnisse bei Radio Liechtenstein geleistet.
An diesem Punkt möchte ich meine Ausführungen abschliessen. Mit der Abgabe des vorliegenden Berichts schliesst die Kommission nun ihren Auftrag des Landtags ab. Jetzt liegt es am Landtag, allfällige Fragen zu stellen und den Bericht zu diskutieren. Vielen Dank.Abg. Pepo Frick
Danke. Nach dieser ausführlichen Schilderung der Ergebnisse der Besonderen Landtagskommission werde ich eine Fraktionserklärung der Freien Liste abgeben:
Die Fraktion der Freien Liste hat im November 2005 der Absetzung der beiden Verwaltungsräte, des Verwaltungsratspräsidenten Norbert Seeger und des Verwaltungsratsmitgliedes Alexander Batliner zugestimmt. Wir waren damals der Überzeugung, dass diese Entscheidung für eine auch finanziell gesicherte Zukunft von Radio Liechtenstein wichtig und vor allem auch richtig war. Heute, 1 ½ Jahre später, sind wir von der Richtigkeit der damaligen Entscheidung immer noch überzeugt. Die Konsolidierung von Radio Liechtenstein bestätigt uns in unserem Standpunkt. Wir handelten damals verantwortungsbewusst, auch wenn wir, ohne es zu wissen, einen formellen Fehler begingen und den beiden Verwaltungsräten vor der Entscheidung kein rechtliches Gehör schenkten.
Der Bericht der Besonderen Landtagskommission zeigt zahlreiche Führungsmängel des Verwaltungsrates auf und macht unter anderem deutlich, dass die Verwaltungsräte Norbert Seeger und Alexander Batliner ihrer Verantwortung der Finanzkontrolle nicht nachkamen. Bemerkenswert finden wir insbesondere, dass der Verwaltungsrat selbst bei fristlosen Kündigungen gegen leitende Angestellte den Betroffenen keine Möglichkeit zur Anhörung gab, in eigener Sache jedoch dies gegenüber dem Landtag gerichtlich einklagte.
Die vielen Fragen an die Verwaltungsräte Seeger und Batliner bleiben leider offen, da die beiden kurz vor den anberaumten Gesprächen mit der Besonderen Landtagskommission zurückgetreten sind. Dieser Rücktritt enthebt uns der Entscheidung, ob sich die beiden Verwaltungsräte der groben Pflichtverletzung schuldig machten oder nicht. Letztlich ist dies jedoch von zweitrangiger Bedeutung, da wir der Ansicht sind, dass der Landtag einen von ihm ernannten Verwaltungsrat auch wieder abberufen können muss, wenn dieser seinen elementaren Aufgaben nicht nachkommt.
Wenn das geltende Gesetz eine solche Abberufung nur bei grober Pflichtverletzung vorsieht, so muss die Konsequenz sein, dass das Gesetz entsprechend abgeändert wird, damit der Landtag seine Kontrollfunktion wirksam erfüllen und bei Missständen rechtzeitig handeln kann. Danke.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren. Ich werde auf den vorliegenden Bericht inhaltlich nicht eingehen, da dieser Bericht von einer Kommission erstellt wurde, die unserer Ansicht nach unter Missachtung des Staatsgerichtshofsurteils bestellt worden ist.
Die Missachtung der bestehenden Gesetze nahm ihren Anfang bei der Ad-hoc-Abberufung anlässlich der Landtagssitzung vom 23. November 2005. Damals wurden durch die Ad-hoc-Traktandierung die verfahrensrechtlichen Minimalgarantien, welche der Landtag bei einem Einzelentscheidverfahren wie bei einem Abberufungsverfahren einzuhalten hat, nicht eingehalten. Es bestand keine besondere Dringlichkeit, welche eine Ad-hoc-Traktandierung gerechtfertigt hätte. Ein Verfahren, welches den Beschuldigten die verfassungsmässig gewährleisteten Rechte gewährt hätte, hat nicht stattgefunden. Auch eine grobe Pflichtverletzung als einziger möglicher Abberufungsgrund wurde nicht objektiv festgestellt. Die Beschuldigten Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner haben darauf beim Staatsgerichtshof Beschwerde geführt - und der Staatsgerichtshof hat der Beschwerde entsprochen. Die beiden Abberufungsentscheide des Landtages vom 23. November 2005 wurden damit aufgehoben.
Der Staatsgerichtshof hat in seinem Urteil zur Abberufung der beiden Verwaltungsräte Dr. Norbert Seeger als Präsident und lic. phil. Alexander Batliner als Mitglied klar und eindeutig festgehalten - ich zitiere: «Somit zeigt sich, dass die Abberufung der vom Landtag bestellten Verwaltungsräte ein Feststellungsverfahren über mögliche Gesetzesverletzungen durch die Medienkommission voraussetzt». Wir haben bei der Bestellung einer Kommission im Oktober-Landtag 2006 darauf hingewiesen, dass eine Einsetzung einer Landtagskommission gemäss Art. 55 der Geschäftsordnung ganz klar gegen das Gesetz verstosse und dass damit auch der Entscheid des Staatsgerichtshofes ignoriert werde.
Nicht nur die Einsetzung der Kommission war aus unserer Sicht nicht gesetzeskonform. Auch der von der VU-Fraktionssprecherin formulierte Auftrag an die Kommission wurde so gefasst, dass er ein objektives Feststellungsverfahren zur Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner aus dem Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechts Liechtensteiner Rundfunk nicht gewährleisten konnte. Aber die Kommission wurde mehrheitlich mit den Stimmen der VU-Fraktion und der FL-Fraktion bestellt. Wir haben aus oben genannten Gründen darauf verzichtet, Einsitz in dieser Kommission zu nehmen.
In der Zwischenzeit sind die Verwaltungsräte Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner von ihren Funktionen zurückgetreten. Sie haben damit im Sinne einer Lösung der total verfahrenen Situation gehandelt und dafür gebührt ihnen Dank und Respekt. Mit dem Rücktritt der beiden Herren wurde auch der Auftrag des Landtages an die Kommission obsolet. Dennoch haben die Landtagsabgeordneten der VU und FL entschieden, die Kommissionstätigkeit weiterzuführen, obwohl das Ziel der Absetzung der Verwaltungsräte Dr. Nobert Seeger und Alexander Batliner durch deren Rücktritt bereits erreicht war. Diese Inkonsequenz gegenüber Gesetzen und den eigenen formulierten Aufträgen setzte sich auch gestern bei der Festlegung des Traktandums 8 für die Nachbestellung der durch den Rücktritt von lic. phil. Alexander Batliner notwendigen Nachbestellung fort.
Unserer Meinung nach war durch das Urteil des Staatsgerichtshofes die Gültigkeit des Verwaltungsratsmandates für Frau Stefanie von Grünigen aufgehoben und damit nur noch das Verwaltungsratsmitglied lic. phil. Alexander Batliner vertreten. Die Abgeordneten der VU und der FL sind allerdings davon ausgegangen, dass dem nicht so ist. Aber auch bei dieser Sicht ist es eine Tatsache, dass Frau Stefanie von Grünigen durch die Wahl zur Gemeinderätin von Eschen laut Rundfunkgesetz automatisch aus dem Verwaltungsrat per Ende Januar ausschied. Damit blieb lic. phil. Alexander Batliner als einziges durch den Landtag gewähltes VR-Mitglied übrig. Aber das durch seinen Rücktritt frei gewordene VR-Mandat wurde nicht für ihn nachbestellt, sondern für die früher ausgeschiedene Stefanie von Grünigen. Man kann auch hier wieder feststellen, dass, je nachdem wie man es braucht, die betroffenen Personen im Amt sind, wenn man über sie Untersuchungen anstellt. Und wenn dann die Personen zurücktreten, nimmt man das wohl begrüssend zur Kenntnis und stellt fest, dass das in derzeitigen Situation zielführend gewesen sei. Muss man aber wegen der Rücktritte Nachbestellungen vornehmen, ignoriert man die Betroffenen und bestellt für das früher ausgeschiedene VR-Mitglied nach.
Durch den Rücktritt der Verwaltungsräte Dr. Norbert Seeger als Präsident und lic. phil. Alexander Batliner als Mitglied besteht nun die reelle Chance für Radio Liechtenstein, dass nach Jahren der parteipolitischen Querelen sich alle wieder zu 100 Prozent um die eigenen Aufgaben kümmern können und der Betrieb des Radios ohne diese Belastung geführt und weiterentwickelt werden kann. Es wurden dadurch unwahrscheinlich viele Ressourcen verschwendet und ich bedaure dies zutiefst.
Ich bedanke mich bei allen, die in diesen schweren Zeiten weiter an den Sender geglaubt und sich trotz dieser schwierigen Bedingungen voll für unser Radio eingesetzt haben. Diesen Einsatz kann man nicht hoch genug würdigen. Für den Landtag wird dieses Kapitel ein dunkler Fleck in der Geschichte bleiben und ich hoffe, dass in Zukunft solche parteipolitisch motivierten, willkürlichen und unwürdigen Aktionen in diesem Hohen Hause die Ausnahme bleiben.Abg. Elmar Kindle
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe mit grossem Interesse die vorliegenden Dokumente gelesen, auch die Unterlagen, die uns Dr. Norbert Seeger und Alexander Batliner zugestellt haben. Ich habe zum Teil geschmunzelt, zum Teil habe ich auch nachdenklich darüber nachgedacht. Ich komme zu folgendem Schluss, wenn ich das Ganze Revue passieren lasse:
Vor uns liegt ein kurzer Bericht von zehn Seiten. Der Rest sind Protokolle, Stellungnahmen, Interpretationen und Mutmassungen. Damit stellt sich für mich gleich die Frage: Hat die Besondere Landtagskommission ihre Aufgabe erfüllt oder eben nicht erfüllt? Die Antwort fällt für mich klar aus: Die Kommission hat ihre Aufgabe meines Erachtens nicht erfüllt.
Dieses Nein geht aus dem Vergleich zwischen dem nun vorliegenden Bericht und der Auftragserteilung vom 26. Oktober 2006 hervor. Der VU-Antrag an den Landtag lautete damals: «Einsetzung einer Besonderen Kommission, um ein Verfahren zur Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder Dr. Norbert Seeger und Alexander Batliner einleiten zu können». Der Antrag wurde damit begründet, Seeger und Batliner hätten grobe Pflichtverletzungen begangen, insbesondere was die finanzielle Lage des Radiosenders betreffen würde. Ich zitiere: «Sie haben sich um die durch den Landtag gesetzten finanziellen Vorgaben überhaupt nicht gekümmert und ihre Pflicht, frühzeitig die notwendigen Schritte zu setzen, damit es nicht so weit kommt, verletzt».
Im vorliegenden Bericht sucht man vergeblich nach klaren und eindeutigen Beweisen für die unterstellten, groben Pflichtverletzungen. Mehr noch: Die Kommission nimmt nicht einmal eine Wertung der aufgezeigten Sachverhalte vor, wie auf Seite 3 dargelegt wird, sondern überlässt es dem Landtag, aus diesen zusammengetragenen Dokumenten und Stellungnahmen seine Schlussfolgerung zu ziehen.
Das dritte vom Landtag gewählte Mitglied des Radio-Verwaltungsrates wurde in den Bericht der Kommission nicht einbezogen, obwohl auch dieses Mitglied die Beschlüsse des Verwaltungsrates bis zu seinem unfreiwilligen oder auch freiwilligen Rücktritt - das weiss ich nicht - mitgetragen hatte. Mit anderen Worten: Mit dem Rücktritt wurde Egon Gstöhl aus der «Schusslinie» genommen. Konsequenterweise hätte die Kommission ihren Auftrag nach dem Rücktritt von Norbert Seeger und Alexander Batliner zurückgeben müssen, denn die VU-Fraktion wollte ja den Beweis «grobe Pflichtverletzung» erbringen, um Seeger und Batliner abberufen zu können. Der Kommission war mit den Rücktritten der beiden Verwaltungsräte die Grundlage meines Erachtens entzogen worden.
Die Kommission hat dennoch weitergemacht und übergibt dem Landtag ihre Feststellungen - siehe Bericht auf Seite 6 und 7. Dort ist die Rede von Mängeln, Ungereimtheiten und Versäumnissen, aber nirgends steht ein Beweis für eine grobe Pflichtverletzung, wie es des Öfteren hier moniert wurde. Was sind das für Mängel, Ungereimtheiten und Versäumnisse? Betreffen diese Mängel, Ungereimtheiten und Versäumnisse nur die beiden Verwaltungsratsmitglieder Seeger und Batliner, nicht aber die anderen Mitglieder des Verwaltungsrates? Die Kommission listet zwar eine Reihe von Fragen zur Finanzlage des Senders sowie zur organisatorischen und personellen Situation auf, enthält sich aber einer konkreten Stellungnahme. Nicht mehr von groben Pflichtverletzungen ist dort die Rede, sondern es besteht nach Auffassung der Kommission lediglich noch «Klärungsbedarf».Wenn man sich vor Augen hält, was für Vorwürfe und Unterstellungen aus der VU-Fraktion an die Adresse von Seeger und Batliner gerichtet wurden, dann fragt man sich allen Ernstes, wo dafür heute die Preise sind. Hat sich der Radio-Verwaltungsrat - nicht nur Seeger und Batliner - nicht an die gesetzlichen Vorschriften gehalten? Hat der Verwaltungsrat gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt oder gar missachtet? In diesem Falle müsste ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden. Darüber aber verliert der Bericht keine Silbe. Also kann man davon ausgehen, dass auch die Kommission aus VU- und FL-Abgeordneten keinen solchen Verstoss gefunden hat. Was also bleibt konkret meines Erachtens übrig? Politische Wünsche von einzelnen Abgeordneten - so hat der frühere Landtagspräsident Dr. Peter Wolff in seiner rechtlichen Beurteilung an die Besondere Landtagskommission dargelegt - seien nicht ausreichend, um eine grobe Pflichtverletzung zu begründen. Diese Aussage kann ich durchaus teilen.
Die Besondere Kommission zieht auf Seite 10 folgendes Fazit: «Die Kommission ist mit Abgabe des Berichtes dem Auftrag des Landtages gefolgt». Diese positive Einschätzung teile ich ganz und gar nicht. Im Gegenteil, ich komme zu einem anderen Schluss: - Die Kommission legt keinen einzigen Beweis vor, dass die zwei Verwaltungsräte Norbert Seeger und Alexander Batliner eine grobe Pflichtverletzung begangen hätten.
- Im Bericht sind keine groben Pflichtverletzungen aufgelistet, die den Landtag zum Handeln zwingen würden.
- Der Bericht ist meines Erachtens einseitig. Es fehlt die Gegenüberstellung und gesamtheitliche Einordnung der verschiedenen Stellungnahmen. Leider sind die Stellungnahmen der beiden betroffenen Personen nicht enthalten.
- Der Bericht wirft ein schlechtes Licht auf den Landtag, weil Vorverurteilungen vorgenommen wurden, die in keiner Weise - meines Erachtens - gerechtfertigt waren und sind.
Eine Schlussbemerkung noch: Der Bericht lässt eine Vielzahl von Interpretationen zu. Jeder kann das herauslesen, was er will und was ihm schlussendlich auch passt. Spekulationen, Mutmassungen und Interpretationen sind somit Tür und Tor geöffnet. Abg. Rudolf Lampert
Diese Treibejagd auf die Verwaltungsräte Seeger und Batliner ist ein trauriges Politschauspiel der Vaterländischen Union. Die Freie Liste lässt sich zudem vor den Parteikarren der Vaterländischen Union spannen.
Die ganze Posse beginnt mit der Vorverurteilung schon im Auftrag, der erteilt wird. Es wird dort nämlich nicht in Auftrag gegeben, zu untersuchen, ob Batliner und Seeger sich irgendwie schuldig gemacht haben. Es wird dort - ich zitiere aus dem Auftrag - «ein Verfahren zur Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder Dr. Nobert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner» gefordert. Es wird nicht untersucht, ob sie etwas begangen haben, sondern es wird gefordert, dass ein Abberufungsverfahren eingeleitet wird. Und nach Durchführung dieses Abberufungsverfahrens soll die Abberufung beschlossen werden. Das ist der Auftrag an die Kommission und nicht etwa ein Auftrag, zu untersuchen, wessen sich diese Herren schuldig gemacht hätten.
Die Parteipolitik in Reinkultur zeigt sich auch nach dem Verwaltungsratsrücktritt und Hinfälligkeit des Auftrages, indem der Parteipräsident der Vaterländischen Union im «Vaterland» verkündet, dass die Kommission ihre Arbeit fortsetzen wird. Es hat nicht etwa die Kommissionsvorsitzende oder die Landtagskommission selbst die Weiterarbeit verkündet, sondern der Parteipräsident im Parteiorgan der Vaterländischen Union. Die Kommission, welche gesetzeswidrig bestellt wurde - daran ändert auch der Versuch der Abg. Beck nichts, diese Kommission zu rechtfertigen - in der Folge wurde diese Kommission aufgrund der Gesetzeswidrigkeit einseitig besetzt durch die Vaterländische Union und die Freie Liste. Es wurde ein «neutraler» Berater beigezogen in der Person von Dr. Peter Wolff. Ein neutraler Berater - die Abg. Beck hat das mit Objektivität bezeichnet, es sollte möglichst objekt gearbeitet werden. Der neutrale Berater bestand im Experten Dr. Peter Wolff, der zugleich auch ein Rechtsgutachten verfasst hat. Wohlgemerkt, derselbe Dr. Peter Wolff, der einmal VU-Landtagspräsident war, der VU-Landtagsvizepräsident war, der VU-Fraktionssprecher war, der VU-Regierungsrat war. Und zudem noch der Vertreter des Landtages beim Staatsgerichtshof gegen diese Verwaltungsräte. Es gibt wohl in diesem Land kaum eine befangenere Person als diesen Dr. Peter Wolff. Damit greife ich nicht etwa seine Person an, sondern es geht darum, dass genau diese Person bestellt wurde, um eine neutrale Meinung in dieser Kommission einzubringen.
Ich danke den Verwaltungsräten Seeger und Batliner für ihren Rücktritt. Mit ihrem Rücktritt haben sie Schlimmeres verhindert. Ein weiterer Gang an den Staatsgerichtshof ist dem Landtag erspart geblieben und ich weiss auch nicht, wie dieses Verfahren ausgegangen wäre. Ich kann es lediglich vermuten aufgrund der Vorgeschichte. Die mehrfache Missachtung des Entscheides des Staatgerichtshofes mit allen Konsequenzen hätte der Landtag wahrscheinlich mit nur noch grösserem Schaden überstanden. Die Verwaltungsräte Seeger und Batliner haben im Interesse von Radio L gehandelt und sind zurückgetreten.
Der Auftrag des Landtages wurde nicht ausgeführt. Gott sei Dank, ist man geneigt zu sagen. Denn hätte dieses Resultat, das ja bereits vorweggenommen wurde im Auftrag, hätte dieses Resultat verwirklicht werden müssen, dann wären uns diese Vorgänge vor dem Staatsgerichtshof nicht erspart geblieben.Der Bericht findet in der Summe keine grobe Pflichtverletzung. Die Kommission unternimmt keine Wertung betreffend den Begriff der groben Pflichtverletzung. Sie überlässt es bewusst dem Landtag, das zu werten. Es gibt nach wie vor keine Aussage, die eine Absetzung gemäss Gesetz zulässt. Der Bericht ist in der Summe das Eingeständnis eines grossen Fehlers der Vaterländischen Union und der Freien Liste. Recht und Rechtsstaatlichkeit kann man aber über Mehrheiten nicht so einfach definieren.
Die Landtagskommission hat trotz des Rücktritts weitergearbeitet. Die Untersuchung über alle vom Landtag gewählten Verwaltungsräte hätte somit stattfinden müssen, denn sämtliche Verwaltungsräte waren nach dem Rücktritt von Seeger und Batliner im selben Status. Wenn Pflichtverletzungen vorhanden gewesen wären, hätten diese auch auf diese vom Landtag gewählten Mitglieder, die früher zurückgetreten sind, ausgedehnt werden müssen, auch auf die von der Vaterländischen Union portierten Verwaltungsräte. Aber davon hat man abgesehen. Ein Verwaltungsrat entscheidet nicht als einzelne Person, sondern das Gesamtorgan ist für die Entscheide verantwortlich. Was dieser Bericht wert ist, davon kann sich jeder selber ein Bild machen. Wenn der Weg nicht stimmt, kann auch das Resultat nicht in Ordnung sein.Abg. Heinz Vogt
Danke schön, Herr Präsident. Mich überrascht immer wieder, wie die Mär von der Missachtung eines Staatsgerichtshofsentscheides immer wieder in die Begründung einfliessen kann. Die stimmt schlichtweg einfach nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die abgegebenen Voten überraschen mich in dieser Form nicht. Ich habe solche erwartet. Sie dienen dazu, die gemachten Feststellungen der FBP zu manifestieren. Ich erachte aber die abgegebenen Voten als Wertschätzung unserer Arbeit als Besondere Landtagskommission. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Exponenten der FBP sich inhaltlich nicht äussern wollen. Da steht viel im Bericht drin. Lesen Sie es nach. Und wie Sie zu Ihren Schlussfolgerungen kommen, kann ich nicht nachvollziehen. Der vorliegende Bericht bedeutet aber auch den Schlusspunkt und hoffentlich das Ende dieser unrühmlichen Causa um Radio Liechtenstein.
Meine Damen und Herren, die Arbeit in der Kommission war interessant, vermutlich das Interessanteste, was ich in meiner Funktion als Abgeordneter bisher erlebt habe. Allerdings im negativen Sinne. Die VR-Tätigkeit kam mir vor wie die Büchse der Pandora. Ich habe mich anlässlich der Debatte um den Geschäftsbericht 2004 von Radio Liechtenstein aus gutem Glauben heraus und aufgrund der Ausführungen im Geschäftsbericht und der Ausführungen der Regierung vor die Tätigkeit des damaligen Verwaltungsrates gestellt. Im Nachhinein - ein Fehler. Das Warum können Sie in den Ausführungen des Berichtes entnehmen. Ich werde jetzt trotzdem sachlich und fair bleiben, obwohl mich emotionell die Angelegenheit sehr getroffen hat.
Aus heutiger Sicht bin ich überzeugt, dass sich Dr. Seeger als Präsident sehr wohl bald bewusst war, wie es um die Situation um Radio Liechtenstein steht. Offenbar wurde dies auch mit der Regierung diskutiert. Dann kamen die Wahlen und das andere können Sie sich denken.
Ein Wort zur Berichterstattung des Verwaltungsrates an die politischen Instanzen: Sie war einfach gesagt nicht ehrlich und inkonsistent. Sie haben die desaströse Lage von Radio Liechtenstein verheimlicht. Die Berichte des Verwaltungsrates an die Regierung und an den Landtag und damit an uns erachte ich - gelinde gesagt - als sachliche Wahrnehmungsstörung. Ich komme nachher noch auf einige Punkte im Bericht zurück.
Wenn ich die Vergangenheit und diese Debatte Revue passieren lasse, kann ich die Freibriefe der FBP leider nicht verstehen und auch die Überlegungen der Vorredner, ich habe es auch schon erwähnt. Hier wird immer alles schöngeredet, auf parteipolitisch motivierte Handlung der VU und FL verwiesen, die Rechtmässigkeit der Kommission bezweifelt und der faule Apfel zur Passionsfrucht schöngeredet. Was ich hier von Seiten der FBP und insbesondere Dr. Seeger und Alexander Batliner und vielleicht auch von den anderen Verwaltungsräten vermisse, ist das Eingeständnis der gemachten Fehler. Zu Fehlern muss man im Leben stehen. Und falls dies so wäre, hätte auch der Landtag niemandem den Kopf abgeschlagen. Die Sturheit und der Hochmut gewisser Personen grenzen schon in der Folge an den Gipfel des Mount Everests. Es wurde medial, mittels Gutachten, durch das Ergreifen von Rechtsmitteln und mit viel viel Geld alles versucht, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Der Gipfel des Zumutbaren war längst überschritten und schlussendlich haben sich Dr. Seeger und Alexander Batliner schlicht und einfach durch die Hintertür verabschiedet.
Der Landtag hat seine Verantwortung in dieser Sache wahrgenommen und solches Geschäftsgebahren nicht akzeptiert. Diejenigen, die der Abberufung und der Einberufung der Kommission zugestimmt haben, müssen sich nicht schämen. Nein, sie können am Morgen in den Spiegel schauen, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben. Ja, sie können sogar stolz auf ihren Handlungsmut sein. Es ist wohl auch einmalig in der Geschichte des Landtages in dieser Form.
Meine Damen und Herren, die Landtagskommission hat ihre Arbeit pflichtgemäss und gesetzeskonform erledigt. Wir haben unzählige Akten gesichtet, sieben Ordner, Stellungnahmen eingeholt und schlussendlich den Betroffenen die Möglichkeit zum mündlichen Dialog gegeben. Warum sie dieses nicht wahrgenommen haben, bleibt wohl für immer ihr Geheimnis. Warum Dr. Seeger und Alexander Batliner die Möglichkeit der Negativäusserung nicht wahrgenommen haben, bleibt somit im Raum stehen. Und das schleckt keine Geiss weg, man kann sich nicht gegen die vorliegenden Tatsachen verschliessen. Nach der eleganten Verabschiedung durch die Hintertüre - ohne ein Wort des Bedauerns, ohne ein Zeichen der Reue oder gar Mitschuld - kommen nun die Exponenten der FBP und lenken auf Nebenschauplätze ab: StGH-Urteil, Medienkommission usw. usf. Ich denke mir, wenn ich solche Interviews in der Zeitung lese, frage ich mich, bin ich jetzt Landtagsabgeordneter oder Parteivertreter oder - wie es treffend mal formuliert wurde -Verwaltungsratsvertreter? Sachlich ist das Ganze erledigt. Einzig was fehlt ist die Wahrnehmung der Verantwortung. Ich meine damit die Aussage, dass ein solches Finanzgebaren bei uns nicht toleriert wird und nötigenfalls mit aller Härte dagegen vorgegangen wird. Was auch fehlt ist die politische Würdigung des seinerzeitigen Bericht und Antrages zur Schaffung von Radio Liechtenstein. Die Entstehungsgeschichte ist auch kein Ruhmesblatt für die Regierung und insbesondere für die damalige Vize-Regierungschefin Frau Rita Kieber-Beck. Es wird auch in den Gutachten von Prof. Dr. Berndt, der bekanntlich das Ganze als Geburtsfehler bezeichnet hat, und auch von Parteikollegen Seeger, der die seinerzeitige Vorlage in finanzieller Sicht als als Schönwetterbudget bezeichnet hat, entsprechend gewürdigt.
Bevor ich noch zu den Ausführungen im Finanzteil komme, möchte ich noch etwas zitieren. Pepo Frick hat es erwähnt. Der Buchhalter von Radio Liechtenstein, vermutlich das schwächste Glied im ganzen Bericht. Ich zitiere auf Seite 9 der Stellungnahme von Öhler: «Abschliessend möchte ich aufgrund des Umstandes, dass Dr. Seeger in seiner Stellungnahme vom 6.7.2006 wiederholt den Umstand hervorhebt, dass ihm bei seiner Absetzung kein rechtliches Gehör geschenkt worden ist, darauf hinweisen, dass ich von Herrn Dr. Seeger trotz Ersuchens zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit eingeräumt bekommen habe, mich gegenüber ihm oder dem Verwaltungsrat in irgendeiner Weise zu äussern oder zu rechtfertigen und dass durch diese fristlose Entlassung meine Existenz zerstört worden ist und noch heute zerstört ist, da ich als 61-jähriger Buchhalter trotz intensivster Bemühungen keine neue Arbeitsstelle bekommen habe und nach wie vor keine neue Arbeitsstelle in Aussicht habe». Also ich glaube, wenn man einfach das mal rekapituliert, dann ergeben sich viele Fragen und viele Unklarheiten meinerseits, weil ich kann nicht verstehen, dass man auf der einen Seite Gerechtigkeit fordert und auf der anderen Seite keine Gerechtigkeit einräumen will. Das zu dieser Situation.
Zum Finanzteil - und hier liegen einige Fakten: Ich möchte mal die Feststellung der Kommission bezüglich Finanzen zum Untersuchungszeitpunkt klarstellen: Sehen Sie sich die Zahlen an im Dokument 3: 1,3 Mio. Miese Verfehlungen des Budgets um 1'000%. Da haben Sie Recht. Es ist an und für sich nicht eine Pflichtverletzung, solche Verfehlungen, aber es gibt immer Gründe, wie es dazu kommt. Und das können Sie nachlesen. Es wurden die elementarsten Grundregeln der Betriebsführung nicht beachtet - weder finanziell, noch organisatorisch, noch personell.
Übergangsphase seit Gründung bzw. Konstituierung des Verwaltungsrates: Es handelte sich quasi um ein Start-up-Unternehmen, quasi um eine Neugründung. Das ist auch dem Verwaltungsrat bekannt gegeben worden gemäss Ausführungen der Regierung. Und bei einem Start-up - das weiss glaube ich jeder - müssen die notwendigen organisatorischen Grundlagen geschaffen werden. Organisation heisst: Reglemente, Dienstverträge, Arbeitsverträge und, was wahrscheinlich am wichtigsten ist, ist die finanzielle Führung. Dazu komme ich jetzt noch.
Zugegebenermassen, der Verwaltungsrat hat einen Zwischenabschluss in Auftrag gegeben. Der wies per 30.6. einen Verlust von CHF 100'000 aus. Das war also schon weg vom Budgetkurs. Gewürdigt wurde dies in den Verwaltungsratsprotokollen leider nicht. Mit keiner Silbe. Man ging offenbar davon aus, dass die Umsätze zwar nicht vorhanden sind, aber die Kosten im Griff. Die Begründung sehen Sie auch im Bericht. Vorwurf des Schönwetterbudgets an die Adresse der Ressortinhaberin Rita Kieber-Beck. Vorwürfe an die Entscheidungsträger des Landtages, die damals hier dringesessen sind. Und hier gibt es wahrscheinlich einige. Ich persönlich würde mich wehren, wenn ich mit solchen Vorwürfen konfrontiert werden würde. Vielleicht hören wir dann noch eine Stellungnahme von Frau Rita Kieber-Beck. Ich würde das begrüssen.
Im Finanzteil stellt man sich schon die Frage - und ich habe mir und die Kommissionsmitglieder haben sich die Frage gestellt: Wann hätte der Verwaltungsrat erkennen können, dass der Sender sich in einer Schieflage befindet? Und das war spätestens im Herbst 2004 der Fall.
Dann kommen noch Spielereien ins Spiel. Mit Spielereien meine ich, da wurde die Regierung kontaktiert. In offenbarer Kenntnis, dass etwas schief läuft, kommt man dann auf Umwidmungsempfehlungen oder -wünsche vom Investitionsbudget ins Betriebsbudget. Also, wenn es auf der einen Seite schlecht ist, verwendet man die Gelder im normalen Budget. Ganz klare Indizien, dass man sich sehr wohl bewusst war, dass man so nicht weiterarbeiten kann.
Qualität des Finanzreporting und Behandlung im Verwaltungsrat: Das Finanzreporting war schlecht, gemäss meiner Einschätzung. Es fehlen elementare Aussagen da drin. Aber wissen Sie, was noch schlechter war? Dass in den Verwaltungsratsprotokollen mit keiner Silbe auf die Konsequenzen hingewiesen wurde und die richtigen Schlüsse gezogen wurden. Das ist tragisch. Da waren ganz klare Aussagen des Intendanten drin, dass der Sender in Schieflage ist und der Verwaltungsrat hat nichts rapportiert und auch nichts niedergeschrieben. Und dann müssen Sie mir bitte nicht erklären, dass er alles richtig gemacht hat.
Ein Verwaltungsrat - es gibt zwei Aussagen: Die eine war von Herrn Gstöhl und die andere von Herrn Batliner: Es wird ein konkretes, übersichtliches Reporting gefordert. Das Reporting - sie haben selber festgestellt, dass es nicht konkret und übersichtlich ist, nur beschlossen haben sie leider nichts. Tragisch, tragisch. Auch Alexander Batliner hat moniert, dass mit den Aussendienstmitarbeiter-Umsätzen etwas nicht stimmen kann. Auch hier wurde gemäss den VR-Berichten nichts gemacht. Jedenfalls ist nichts niedergeschrieben.
Budgetierungsvariante 2005 - drei Budgets: Wenn Sie das sehen, dann müssen Sie selber lachen. Da wird von - ich kann es gar nicht ausdrücken - da wird von Plan A, B, C gesprochen. Zusätzlich kommt noch ein Plan - vermutlich Z - das war dann das öffentlich-rechtliche Budget. Das ging dann von einem Staatsbeitrag von gegen CHF 3 Mio. aus. Plan A Verzicht auf alle Lohnerhöhungen. Plan B keine individuellen Lohnerhöhungen und Plan C offensives Anerkennen der programmlichen und personellen Notwendigkeit und bewusste Inkaufnahme des Defizits in Höhe von CHF 400'000.
Das war ungefähr September/Oktober vor der Landtagssitzung über die Budgetbehandlung. Das wurde auch rege diskutiert. Und - was für mich klar war: Zu diesem Zeitpunkt war klar, die Vorgaben der Regierung und des Landtages waren nicht erreichbar. Damit wäre auch klar gewesen, dass die Handbremse gezogen werden soll.
Was mit der Regierung besprochen wurde, da gibt es zweideutige Aussagen: einmal von Herrn Aldrovandi, dann der Widerspruch von Frau Rita Kieber-Beck, die sagt: So wurde das nicht besprochen. Das kann ich nicht beurteilen und überlasse ich vielleicht der Stellungnahme von Frau Rita Kieber-Beck. Komisch scheint mir nur, dass in der Phase Oktober/November solche Aussagen getätigt wurden.
Plan C - CHF 400'000 Defizit - wurde vom Verwaltungsrat als erstrebenswert bezeichnet.
Und jetzt Schönwetterbudget: Hören Sie bitte zu: Seeger bezeichnete das Budget von Rita Kieber-Beck oder der Regierung als Schönwetterbudget. Gleichzeitig - obwohl die Tatsachen klar auf dem Tisch waren - erhöhte sie das Budget nochmals gegenüber dem Schönwetterbudget im Einnahmenbereich. Unrealistisch. Ich sage - ich nehme das Wort lieber nicht in den Mund.
Der Gipfel war die Vorlage des Landesvoranschlages. Lesen Sie bitte Seite 5 des Finanzberichtes. Ich zitiere: «Zu Fragen Anlass gab insbesondere auch die Tatsache, dass im seinerzeitigen Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag beim Forecast ein Jahreserfolg von minus CHF 43'000 Defizit ausgewiesen wird». Dies angesichts des effektiven Jahreserfolgs von 2004 mit einem Defizit von CHF 368'000 (November 2004). Basierend auf den Aussagen des Intendanten - beispielsweise Bericht des Intendanten zur Verwaltungsratssitzung vom 29. September 2004 - in welchen bereits ein Defizit von CHF 148'000 erwähnt ist, erscheint dieser Forecast - der Forecast ist die Hochrechnung - eine klare Falschinformation an den Landtag gewesen zu sein. Und jetzt können Sie mir bitte nicht sagen: War jetzt das ein Versehen oder war das bewusst oder waren die Zahlen wirklich so schlecht aufbereitet, dass solche Fehler passieren können? Ich kann es nicht verstehen. Ich glaube wenn zum Zeitpunkt des Budgets 2005 die Fakten auf dem Tisch gewesen wären, hätten hier einige anders entschieden oder es wären andere Fragen aus der Finanzkommission gekommen.
Jetzt komme ich noch zur Würdigung des Ganzen: Wenn man Probleme erkennt, muss man handeln. Das ist in privaten Betrieben, auch im privaten Bereich so. Hier wurde das Ganze einfach schöngeredet anstatt gehandelt. Effektiv gehandelt wurde erst nach der Debatte im Juni-Landtag 2005. Das ist Fakt meine Damen und Herren.
Die Aussagen im Jahresbericht 2004, die tönen zwar gut - und auf die habe ich mich auch verlassen. Die tönen wirklich gut. Ich habe mich verlassen auf den Regierungsbericht. Die Aussagen des Verwaltungsrates, auf die ergänzende Auskunft gegenüber der Finanzkommission - darauf habe ich mich verlassen. Aber was umgesetzt wurde: Ich habe keine oder nur parzielle Massnahmen gesehen. Aufgrund des Ausmasses und der Dimension, was passiert ist im Jahr 2004 und was passiert ist im Bereich 2005 bis zu dieser ominösen Juni-Landtagssitzung - da wurde von Januar bis Mai schon ein Verlust von CHF 500'000 vorausgesagt. Und in den Berichten steht keine Silbe davon. Ich jedenfalls habe das nicht gewusst. Und wenn das in der Finanzkommission und auch in den Fraktionssitzungen, wo die Herren anwesend waren, zum Thema gekommen wäre, glaube ich, da hätten wir anders gehandelt und viel schneller. Die Offenlegung der finanziellen Situation erachte ich persönlich als eine Zumutung gegenüber dem Landtag.
Weder im Geschäftsbericht 2004, noch im Management-Letter, noch an der Information an die Fraktionen - die waren bei allen Fraktionen, nicht nur bei uns - wurde eine Silbe dieses Szenarios erwähnt. CHF 500'000 Hochrechnung. Effektiv war es eine Million. Auch die Finanzkommission hatte keine Kenntnis dieser Situation.
Die konkrete Umsetzung von Sanierungsmassnahmen - ich habe es erwähnt: Erkennen - Umsetzung: Was ist passiert? Wenn Sie das Radiobudget anschauen, haben Sie ein Personalbudget - und das ist der Hauptkostenpunkt. Wenn es oben nicht stimmt mit den Einnahmen - das war im Herbst 2004 erkennbar - dann müssen Sie halt dort handeln. Der Programmauftrag war umfangreich, aber wie uns die Herren erklärt haben, kann man am Programmauftrag relativ elastisch «händeln». Es gab also nur die Möglichkeit im Personalbereich. Und hier, und das ist Fakt - ausser der Entlassung von Aldrovandi und Öhler - haben die Herren erst nach der ominösen Landtagssitzung gehandelt. Darf man hier - und das ist im Bericht niedergeschrieben - beispielweise auf nachstehende Aussagen aus dem Verwaltungsratprotokollen verweisen:
Vor der Landtagssitzung am 13.6.2005: Die Herren waren sich schon bewusst, was auf sie zukommt. Bericht über die Gespräche mit den Parteien. Es wird die Landtagsberichterstattung abgewartet und seitens des Verwaltungsrates danach auf die Vorwürfe in der Öffentlichkeit reagiert. Die waren Propheten. Am 21.6., nach der Sitzung: Personalentscheidung unter Berücksichtigung der Landtagsvoten, Entscheidungen aufgrund der Berücksichtigung der Landtagsvoten. 14.7.: Es besteht Einvernehmen, dass aufgrund der Vorgaben des Landtags und Erreichen des Budgetziels ein Stellenabbau von 700% vollzogen werden muss. Wenn Sie den Zeitraum für sich mal anschauen - ich glaube wenn im Juni nicht die Debatte losgetreten worden wäre, wäre das Desaster noch viel grösser. Aber ich glaube einige wollten das eigentlich ins Unheil hineinlaufen lassen und der Verlust wäre noch viel grösser geworden. Über die Gründe, warum der Verwaltungsrat nicht bereits vorher viel griffigere Instrumente eingeleitet hat, kann ich nur spekulieren. Vielleicht lag das auch an der politischen Diskussion.
Jetzt gehe ich noch auf die Voten einzelner Abgeordneter ein: Der Abg. Elmar Kindle hat erwähnt, Wertungen seien keine im Bericht gemacht worden: Es tut mir leid. Es tut mir leid. Also, wenn Sie das nicht sehen, dann kann ich Ihnen auch nicht helfen.
Den Beweis der groben Pflichtverletzung erbringen, das haben mehrere erwähnt: Wir haben unsere Arbeit gemacht und Sie können uns glauben: Stundenweise haben wir uns in den Unterlagen verweilt, Akten gesichtet, Zeitraffer erstellt usw. usf. Wir haben kritisch diskutiert. Ich möchte erwähnen, dass in den meisten Sitzungen Dr. Meyer anwesend war. Wir haben offen diskutiert, nicht gespielt und ich glaube, er kann auch bestätigen, dass alles, was dort diskutiert wurde, im Bericht steht, auch schon in den Landtagskommissionsprotokollen erwähnt ist. Aber es stellten sich nach den Stellungnahmen, die wir pflichtgemäss eingeholt haben - schriftliche Stellungnahmen - offene Fragen, und wir haben dann - hören Sie zu - alle Unterlagen den beiden geschickt. Und dann kommt das ominöse Gutachten dieses Prof. Dr. Berndt auf gewisse spezifische Fragen. Ich mache mich auf den Weg zur Kommissionssitzung und stelle dann fest, dass eine Stunde vorher aufgrund dieses Gutachtens die Hände rein gewaschen worden sind, keine Probleme mehr bestehen und alles gut ist.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass offenbar gewisse Fragen nicht gestellt werden sollten. Ich hätte kritische Fragen gestellt, ich hätte aber auch aufgrund des Ganzen auch gewürdigt. Ich habe nicht Fangfragen gestellt, sondern ich habe Fragen gestellt, die zur Klärung der Situation beitragen hätten sollen. Zum Beispiel das ominöse Budget im Forecast mit der Hochrechnung, da hätte ich zum Beispiel gefragt: Wie stellen Sie sich zu dieser Fehlinformation an den Landtag? Dann hätte Dr. Seeger das beantworten können und das wäre dann auch im Bericht gestanden. Ist leider nicht, weil er hat den Besprechungstermin nicht wahrgenommen. Und jetzt werfen Sie uns vor, dass wir die grobe Pflichtverletzung nicht nachweisen können.
Es kommt auch darauf an, in welchem Stadium wir uns befinden. Und wenn wir gesagt hätten: Fehlbudgetierung, Schönwetterbudget etc. etc., das ist eine grobe Pflichtverletzung, dann hätten Sie uns vermutlich hier auch verrissen: Sie konnten ja gar nicht zu einem solchen Schluss kommen, weil Dr. Seeger und Alexander Batliner gar nicht zur Besprechung gekommen sind. Und wissen Sie, es hing alles mit der Transparenz zusammen. Es hätte hier stattgefunden, Wortprotokolle, meine Aussagen wären protokolliert worden und die der beiden Herren. Aber wo ist hier dann mangelnde Transparenz. Wenn man das lesen kann, nachlesen, dann sind meine Wort drin und die Antworten von Dr. Seeger. Und ich verstehe einfach schlichtweg nicht, dass die nicht am Besprechungstermin teilgenommen haben. Das zur Situation.
Zum Finanzteil habe ich ausgeführt. Also wenn Sie das lesen im Bereich Finanzen, Organisation und personelle Sachen, dann kann sich jeder seine Schlüsse ziehen. Ich habe meine persönlichen Schlüsse gezogen. Der Bericht gibt auch keinen Anlass für Interpretationen. Er ist klar, deutlich und legt einige Fakten klar auf.
Und vielleicht hier mein Schlusswort: Wenn alle einmal vielleicht weg von der Parteibrille einen Blick in die Akten werfen würden, könnten sie leichter sehen, dass die Politik hier an der Nase herumgeführt wurde. Einige haben uns für blöd verkauft und uns keinen reinen Wein eingeschenkt. In der Umgangsprache würde man vielleicht sogar von «Vertuschen» reden oder zumindest Verheimlichung gewisser Informationen. Das Wort «Transparenz» von gestern liegt mir noch wohlwollend in den Ohren. Die Transparenz habe ich leider vermisst. Danke.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident. Geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Ich werde jetzt versuchen, ein kurzes Votum zu halten. Ich versuche auch, den Adrenalinspiegel der Abgeordneten nicht allzu sehr in die Höhe zu treiben. Das soll nicht gesund sein.
Zuerst möchte ich mich ganz einfach bedanken bei der Landtagskommission. Ich bedanke mich bei der Kommissionsvorsitzenden Doris Beck, ich bedanke mich bei Heinz Vogt und ich bedanke mich bei Paul Vogt. Sie haben die Arbeit mit der geforderten Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit durchgeführt. Das kann wohl jeder sehen. Der Bericht ist einfach, verständlich. Man muss weder Jurist noch Wirtschaftsprüfer noch Anwalt sein, um die darin abgehandelte Materie zu verstehen. Ja es langt sogar ein ganz einfacher Landtagsabgeordneter zu sein, dass man diese Materie versteht. Nun bei den Ausführungen des Herrn Abg. Elmar Kindle war ich jetzt nicht ganz sicher, ob er die Materie wirklich verstand. Aber vielleicht hat er recht. Man kann den Bericht lesen und dann daraus Schlüsse ziehen wie man will, aber die Faktenlage ist für mich auf jeden Fall ganz klar und eindeutig.
Gewisse Herren haben von mir eine Entschuldigung erwartet. Heute möchte ich eine Entschuldigung aussprechen, und zwar entschuldigen möchte ich mich beim Staatsgerichtshof und nicht bei den Verwaltungsräten Seeger und Batliner, entschuldigen darum, weil, als ich im letzten Oktober das Staatsgerichts-hofsurteil zu Ohren bekam - können Sie sich vorstellen - war ich, gelinde gesagt, ein bisschen überrascht und habe im Nachhinein auch ein paar Aussagen gemacht, wofür ich mich hier entschuldige. Aber heute möchte ich mich eigentlich auch beim Staatsgerichtshof sehr bedanken, weil, hätte der Staatsgerichtshof diesen Entscheid nicht getroffen, hätte es keine Landtagskommission gegeben, wir hätten diesen Bericht nicht, wir hätten diese Faktenlage nicht.
Wie gesagt, ich könnte hier wahrscheinlich stundenlang reden, aber das wird Sie langweilen. Zwei/drei Sachen sind mir doch ziemlich aufgestossen: Die Verwaltungsräte Seeger und Batliner bekamen vom Staatsgerichtshof ihr Urteil präsentiert. Sie haben durch einen formellen Fehler des Landtages ihr Recht bekommen. Und jetzt genau am Tag, wo sie ihr formelles Gehör bekommen hätten - der Herr Vogt hat es gesagt -, gingen sie zur Hintertüre hinaus. Also ich sage das, für mich ist das feige. Ich finde keinen anderen Ausdruck. Feige.
Ich möchte noch ein paar Anmerkungen machen zu den Ausführungen des Abg. Markus Büchel: Herr Markus Büchel, ich weiss jetzt wirklich nicht, welche Maske Sie heute tragen. Sind Sie Experte des Staatsgerichtshofes, sind Sie Verwaltungsrat-Sprecher des Radio Liechtenstein, sind Sie Fraktionssprecher der FBP oder spielen Sie heute den Moralapostel? Auf jeden Fall kein Wort zum den Inhalt dieser Landtagskommission. Das finde ich traurig. Noch nicht vor allzu langer Zeit haben Sie in der Zeitung, ich glaube in einem Standpunkt geschrieben: Fakten statt Meinungen. Und genau diese Aussage, scheint mir, haben Sie nicht verstanden. Ich möchte einfach nochmals ganz einfache Fakten auf den Tisch legen: Fakt ist, dass bei Radio Liechtenstein im Jahr 2004 ein Gewinn von CHF 40'000 budgetiert wurde. Fakt ist, per Ende 2004 resultierte ein Verlust von CHF 368'000. Fakt ist, dass für das Jahr 2005 ein Verlust von CHF 95'000 budgetiert wurde und Fakt ist, dass per Ende 2005 ein Verlust von CHF 978'000 resultierte. Das sind Fakten, Herr Abg. Büchel.
Ich möchte dann noch schnell auf dieses - ja ich kann es so ausdrücken - selbstgefällige Gutachten des Prof. Berndt - selbstgefällig darum, weil es von den Herren Seeger und Batliner in Auftrag gegeben wurde - eingehen. Ich zitiere zwei, drei Sätze. Prof. Berndt sagt: «Pflichtverletzung ist keine Frage der materiellen Richtigkeit einer Entscheidung, sondern einer unsorgfältigen Entscheidungsfindung». In seinem unabhängigen Gutachten stellt Prof. Berndt fest: «Während eine fehlende Finanzplanung ein pflichtwidriges Verhalten des Verwaltungsrates darstellt, sind Fehlprognosen keine Pflichtverletzung». Nun hier könnten sich die Meinungen wohl ein bisschen spalten. So sehe ich das wenigstens.
Zu den Aussagen des Abg. Rudolf Lampert kann ich nicht viel sagen. Ich habe seine parteipolitischen Ausführungen genossen und aber zur Fakten- und Sachlage hat er eigentlich auch nicht viel eingebracht. Ein bisschen Öl ins Feuer geleert; das soll so gut sein. Danke. Abg. Franz Heeb
Herr Präsident. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Nach der nun lange andauernden Debatte stelle ich fest: Weder der Bericht der Besonderen Landtagskommission noch die teils emotional geführte Diskussion des Landtages hat zu den entscheidenden Fragen betreffend die Abberufung der zwei Verwaltungsräte des Liechtensteinischen Rundfunks eine begründete und nachvollziehbare Antwort gegeben. Es stellen sich weiterhin die Fragen: Was ist nach dem geltenden Gesetz und der Rechtsprechung eine grobe Pflichtverletzung? Auf welche aufgeführten Sachverhalte trifft eine solche grobe Pflichtverletzung zu? Und falls es zutrifft: Sind nur die beiden Verwaltungsräte oder der gesamte Verwaltungsrat als Organ und damit alle Verwaltungsräte dafür verantwortlich?
Eine Antwort auf diese Fragen sind uns die Fraktionsmitglieder der Vaterländischen Union und Freien Liste im Bericht und in der Diskussion des Landtages schuldig geblieben und es stellt sich die grundsätzliche Frage, wozu dieses politische Tribunal überhaupt inszeniert und die Entscheidung des Staatsgerichtshofes missachtet wurde. Meines Erachtens ist dies eine Abkehr vom Rechtsstaat, wenn einzelne, partei-politisch unliebsame Personen ohne Rechtsgrundlage von Landtagsabgeordenten herausgegriffen und verurteilt werden können und anschliessend sich die Mehrheit der Vaterländischen Union und Freien Liste über die Entscheidung des Staatsgerichtshofes einfach hinwegsetzt.
Es bleibt mir unbegreiflich: Was hat Sie eigentlich dazu veranlasst, den Landtag für dieses Politschauspiel, in dem die beiden Verwaltungsräte nicht teilnehmen können, zu missbrauchen, die Entscheidung des Staatsgerichtshofes zu missachten und unseren Rechtsstaat in dieser Weise aufs Spiel zu setzen? Danke.Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich möchte nicht allzu lange werden, sondern nur auf ganz konkret an mich gerichtete Aussagen eingehen: Der Abg. Harry Quaderer hat mich gefragt, welche Maske ich heute trage. Er hat dann gesagt - korrigieren Sie mich, wenn ich das falsch verstanden habe - die Maske des «Staatsgerichtshofexperten». Ich kann Ihnen dazu nur sagen, ich habe in meinem Votum mehr oder weniger 1:1 das zitiert, was ich als Nicht-Jurist aus dem Protokoll lesen kann. Aber das haben Sie ja vorher in Ihrem Votum auch bestätigt, dass es eigentlich einfach wäre, einen klaren Sachverhalt, der so dargestellt ist wie es sich im Staatsgerichtshofsurteil für mich darstellt, wenn ich das zitiere und hier vorbringe, ohne von mir zu interpretieren, ohne von mir dazu Ergänzungen zu machen, dann ist das keine Maske, die ich trage, sondern dann ist das, dass ich den Respekt habe vor dem Staatsgerichtshofsurteil, den ich anderen eben abspreche.
Sie sagen «Verwaltungsrat-Sprecher». Es ist mein Recht und meine Pflicht, dass ich Personen, die sich für Staatsaufgaben bereit erklären, sich einsetzen und - auch wenn sie diese Aufgabe nicht optimal machen -, dass das Verfahren, das gegen sie angewendet ist, gesetzmässig ist, dass nicht Willkür angewendet wird, dass nach Recht und Gesetz geurteilt wird. Wenn Sie darunter verstehen, dass ich «Verwaltungsrat-Sprecher» bin, stimme ich Ihnen zu. Da stehe ich dazu. «Fraktionssprecher» bin ich auf jeden Fall. Das darf ich aufgrund meiner Funktion in jeder Landtagssitzung sein und auch in diesem Traktandum. «Moralapostel», da müssten Sie mir helfen, was Sie damit gemeint haben. Ich vertrete die Ansicht, dass man fair sein soll gegenüber Nichtanwesenden, dass man aber auch fair sein soll gegenüber Anwesenden und diese nach ihren Aussagen beurteilen und sachlich diskutieren. Wenn Sie das als Moralapostel verstehen, okay, dann können Sie mich das auch nennen.
Und zu den Fakten: Ich habe in meinem Votum bewusst nichts zu den Bemerkungen - und ich kann es nicht anders bezeichnen - im Kommissionsbericht gesagt, weil es dazu keine Wertungen gibt, weil das von mir aus auf keinen Fall den Schluss zulässt, dass grobe Pflichtverletzung gegeben ist. Und nur dieses war das Ziel der Einsetzung dieser Kommission. Wenn Sie das korrigiert hätten, wie wir das anlässlich der Einsetzung dieser Kommission hier im Landtag diskutiert haben, wenn Sie das offener gestaltet hätten und nicht das Ziel schon definiert hätten, die Absetzung der Verwaltungsräte, dann hätten Sie eine sachliche Aufarbeitung ebenso erreichen können. Sie wollten das nicht. Sie wollten diese Änderung nicht machen. Und Sie sagen «selbstgefälliges Gutachten von Dr. Thomas Berndt»: Mit welchem Recht sagen Sie, das in Auftrag gegebene Gutachten an diesen renommierten Professor wäre selbstgefällig? Und wie das der Abg. Rudolf Lampert in seinem Votum zitiert hat, Sie verwenden den objektiven, den nicht voreigenommenen Sachverständigen, den Sie beigezogen haben, ich weiss nicht, ob der neutraler und unbeeinflusster an diese Materie herangegangen ist.
Und darum möchte ich ganz klar sagen, dass ich bewusst hier nicht auf Spekulationen hinausgehen wollte bei meinem Votum, sondern nur das aufzeigen wollte, was Sache ist. Dazu stehe ich und ich hoffe, dass das, was ich am Schluss ausgeführt habe, dass wir damit jetzt dem Radio Liechtenstein endlich die Ruhe und den Rahmen geben, um eben in Zukunft eine produktive Entwicklung garantieren zu können. Dafür stehe ich ein und das wünsche ich mir.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Werte Damen und Herren Abgeordnete. Guten Nachmittag, wünsche ich Ihnen allseits. Als Landtag sind wir zuständig für die Erstellung von Gesetzen. Im Weiteren haben wir auch ein Gesetz betreffend den Liechtensteinischen Rundfunk definiert. In diesem Gesetz heisst es in Art. 21 Abs. 7: Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat endet vorzeitig durch - und jetzt erzähle ich Ihnen nur den relevanten Punkt und der Punkt b lautet wie folgt - Abberufung durch das bestellungsberechtigte Organ bei grober Pflichtverletzung.
Das sind die Fakten und das wissen Sie alle ganz genau in diesem Hohen Haus. Sprich, wer diese Organe abberufen will, muss die grobe Pflichtverletzung beweisen können. Und das ist das zentrale Problem an der ganzen Debatte. Wenn ich den Ausführungen der Kommissionsvorsitzenden gelauscht habe - ich möchte ihr übrigens danken, dass sie uns den Bericht vorgelesen hat. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich ihn selbst nicht gelesen, dann hätte ich mir die Zeit sparen können. Aber mitunter war es auch gut. Wenn man es zweimal hört, mitunter gibt es einen anderen Blickwinkel für gewisse Zusammenhänge. Sie haben gesagt, der Bericht sei sehr kompakt. Da stimme ich Ihnen zu. Man könnte natürlich auch daraus schliessen, dass es anscheinend nicht mehr zu berichten gab, wobei wir, ehrlich gesagt, sagen müssen, dass der Bericht kompakt ist, aber der Bericht hat ja auch noch etliche Beilagen, wie wir hier anhand dieses schönen Buches sehen.
Festgestellt wurden Probleme und Unzulänglichkeiten, haben Sie dann in Ihren Ausführungen kundgetan. Hier komme ich dann bereits wieder auf den Art. 21 Abs. 7 Bst. b zurück. Ja, sind diese festgestellten Probleme bzw. Unzulänglichkeiten grobe Pflichtverletzungen? Das ist der zentrale Punkt. Im Weiteren haben Sie ausgeführt: Gravierende Probleme in Organisation, Personal, finanzielle Probleme seien beanstandet worden. Ich habe das auch gelesen im Bericht. Sie haben bewusst dann auch im Bericht ausgeführt, Sie möchten es nicht werten, das ist Ihre persönliche Einschätzung, aber auch bei dieser Fragestellung muss man sich doch irgendwo die Antwort geben können: Ja, sind das nun grobe Pflichtverletzungen: Ja oder Nein?
Es wurde dann auch ausgeführt von einem weiteren Kommissionsmitglied, es würde sehr viel im Bericht stehen. Das stimmt. Mit dem Anhang zusammen steht viel im Bericht. Nur die zentrale Frage ist: Wo ist die grobe Pflichtverletzung? Denn wir sollten uns ja tunlichst an die Gesetze halten, welche wir erlassen. Was sollen denn sonst Leute denken ausserhalb dieses Hohen Hauses, wenn sich nicht einmal der Landtag an die Gesetze hält, die er selbst erlässt?
Dann wurde auch erwähnt, zu Fehlern sollte man stehen im Leben. Ja, das kann ich im Prinzip nur unterstützen, aber das sollte man bei sich selbst im Prinzip auch eingestehen können. Wenn man einfach merkt, jawohl, diese grobe Pflichtverletzung besteht nicht, sie lässt sich nicht beweisen - und das ist nun einmal so in einem Rechtsstaat, man muss seine Sachen beweisen können, die man irgendwo in den Raum stellt - dann hat man ein erhebliches Problem. Des Öfteren im Leben liegt ja die Wahrheit irgendwo in der Mitte. Für mich hat da doch die Fraktionserklärung der Freien Liste etliches zu Tage gebracht. Wenn ich den Abg. Pepo Frick richtig interpretiere, hat er gesagt: Die grobe Pflichtverletzung, das ist das eine, aber das ist auch zweitrangig, denn der Landtag kann doch selbstverständlich immer diese Organe abberufen, die er eingesetzt hat. Ja wo kommen wir denn da hin, wenn wir als Landtag uns ein Gesetz geben und dann sagen: Dieses Gesetz ist zweitrangig, wir als Landtag können immer machen was wir wollen. So geht es doch nicht in diesem Lande. Wir leben hier in einem Rechtsstaat und hier haben wir uns an die Gesetze zu halten. Und ich finde es schon peinlich, wenn sich nicht einmal der Landtag an die eigenen Gesetze hält. Das darf nicht sein. Und hier würde ich dann schon gerne von der Freien Liste - sie ist leider aktuell nicht vertreten - etwas hören, wie sie das interpretiert, ja zweitrangig ist das, der Landtag kann alles machen. Ja so geht es nicht. Dann müsste der Landtag zuerst dieses Gesetz ändern und dann hätte er auch die Kompetenz, um andere Abberufungsgründe zu definieren. Aber hier jetzt ohne eine Gesetzes-änderung zu sagen, der Landtag kann das trotzdem, ja wo sind wir denn hier? Ich hoffe, ich bin in einem Rechtsstaat. Wo sich andere befinden, das muss ich nach solchen Ausführungen effektiv in Frage stellen.
Ich erspare Ihnen jetzt, zu sämtlichen gelben Notizzetteln einen Kommentar abzugeben, aber einige Ausführungen kann ich mir schon nicht verkneifen. Anhang 1, die Ausführungen von Dr. Peter Wolff. Sie wurden zwar bereits schon vom Abg. Elmar Kindle kundgetan, aber diese muss man sich schon auf der Zunge zergehen lassen. «Es ist selbstverständlich, dass politische Wünsche von Abgeordneten oder die persönliche Unzufriedenheit von Abgeordneten mit einzelnen Verwaltungsräten nicht ausreichend sind, um eine grobe Pflichtverletzung zu begründen». Hut ab vor Peter Wolff. Da muss ich ihm zugestehen, er trifft den Nagel auf den Kopf, denn nur mit politischen Wünschen kann man eben keine Gesetze leben.
Ein weiterer Punkt, den ich schon auch noch kurz erwähnen möchte, sind die Kommissionsprotokolle dieser Landtagskommission. Und hier ist mir doch auch ein Punkt aufgefallen. Konkret geht es um die zweite Sitzung. Hier wird auf Seite 4 ausgeführt, es geht darum, dass man im Prinzip dem ehemaligen Verwaltungsrat nach meiner Ansicht eine Unterstellung macht, denn hier ist nachzulesen: «Eventuell werde seitens der Verwaltungsräte trotz Aufforderung auch gar keine Stellungnahme beigebracht», argumentiert der Sachverständige. Ja hier outet sich für mich der Sachverständige dann doch sehr stark - im Prinzip - befangen, denn er äussert bereits in diesem Kommissionsprotokoll: Ja, wir werden diese Verwaltungsräte zwar einladen, aber nach seinem Dafürhalten werden sich diese Herren dann eher nicht äussern. Was sie dann zum Glück aber eben nicht gemacht haben, sie haben sich eben geäussert - sprich diese Unterstellung ist bei einer Unterstellung geblieben.
Es gibt auch noch diverse andere Punkte in diesen Beilagen, diese erspare ich Ihnen allerdings. Aber wie gesagt, der zentrale Punkt ist, wir haben ein Gesetz für diesen Liechtensteinischen Rundfunk. Dieses Gesetz hält in Art. 21 Abs. 7 Bst. b explizit den Grund fest, inwiefern eine Abberufung berechtigt ist - sprich sie ist nur berechtigt, wenn die grobe Pflichtverletzung bewiesen ist. Und jetzt geht es um diesen Beweis. Und Sie wissen ja, wenn man etwas nicht beweisen kann, dann gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung. Und insofern wären hier etliche Ausführungen sicher noch vonnöten. Aber speziell würden mich die Ausführungen der Freien Liste interessieren, denn das kann es einfach nicht sein, dass wir sagen: Weil wir eben keine grobe Pflichtverletzung finden, dann nehmen wir uns als Landtag ein Spezialrecht heraus. Wie gesagt, was sollen die Damen und Herren ausserhalb dieses Hohen Hauses von einem Landtag denken, der sich je nach Situation eigene Gesetze schafft. Das finde ich äusserst bedauerlich. Abg. Rudolf Lampert
Herr Abg. Heinz Vogt, ich anerkenne Ihre fachliche Kompetenz in dieser ganzen Angelegenheit, aber hier geht es um Rechtsstaatlichkeit und um das Vorgehen. Es kann auch nach Ihren Ausführungen immer noch nicht dazu berechtigen, Selbstjustiz zu üben oder gar Lynchjustiz durchzuführen, so wie es der Auftrag nämlich verlangt. Der Auftrag verlangt unabhängig vom Ergebnis, dass die Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder einzuleiten ist und deren Absetzung beschlossen wird. Genau um dieses Verfahren geht es. Ich habe es bereits ausgeführt: Wenn der Weg nicht stimmt, dann stimmt eben auch das Ergebnis nicht.Abg. Jürgen Beck
Danke, Herr Präsident. Ich bin mir nicht ganz im Klaren, wo ich anfangen soll. Ich möchte versuchen, im Sinne des Moralapostels - das ich übrigens nicht als Schimpfwort verstehe - doch noch einige versöhnliche Worte einzubringen, denn ich sehe, dass wir uns wieder einmal im Kreis drehen, so wie wir es in dieser Debatte schon mehrmals gemacht haben. Bei einer anderen Gelegenheit kommt mir ein Ausspruch des Abg. Rudolf Lampert immer wieder in den Sinn: Nur weil man ein Märchen immer wieder erzählt, wird es nicht plötzlich wahr. Dass Sie es nicht sehen wollen, nicht sehen können oder nicht sehen dürfen, das habe ich mittlerweile verstanden. Ich könnte die Schlagworte, die bei den ersten Voten ins Feld geführt wurden, wie schlechtes Licht auf den Landtag, Parteipolitik, Vernichtung von Ressourcen, Schlimmeres wurde durch den Rücktritt verhindert, Ungesetzlichkeit, Recht und Rechtsstaatlichkeit, glauben Sie mir, ich kann diese Argumente im umgekehrten Vorzeichen auch verwenden. Aber ich denke, es bringt nichts. Es ist nicht so, dass der Landtag gerade das mal so tut, wie es ihm gerade gefällt oder wie es gerade der einen oder anderen Partei passt. Dass wir hier Parteipolitik betreiben, das denke ich mir, das ist legitim. Wenn es aber darum geht, Volksvermögen zu schützen und die Aufgaben eines Abgeordneten wahrzunehmen - und genau das war unsere Absicht und nicht etwa, wie das der Abg. Franz Heeb behauptet hat, unliebsame Personen abzusetzen. Nein dann, wenn man die Rechtsstaatlichkeit ernst nimmt, was uns ja im Übrigen immer wieder in Abrede gestellt wird, dann bleibt einem nichts anderes übrig, als zu versuchen, Missstände aufzuzeigen. Ich möchte die Emotionen auch nicht mehr weiter anheizen und möchte nicht auf die einzelnen Voten eingehen. Was mir aber wirklich bleibt, ich möchte dem Abg. Heinz Vogt für sein Votum danken, in dem er uns sehr eindrücklich den Inhalt des Berichtes geschildert hat. Aber lassen wir das. Das ist alles Vergangenheit, denn wie im Kommentar der Montagsausgabe des «Liechtensteiner Volksblatts» vermeldet wurde, dass eine allfällige Diskussion über die Arbeit der abberufenen Verwaltungsräte keinen massgeblichen Einfluss mehr hätte, da diese bereits ihr Amt niedergelegt hätten. Da bin ich der gleichen Ansicht.
Ich bin auch der gleichen Ansicht wie der Abg. Markus Büchel. Es geht darum, Ruhe und den vernünftigen Rahmen für die Zukunft von Radio Liechtenstein zu schaffen. Und wenn wir diesen Weg erreicht haben, auch wenn wir nicht der gleichen Ansicht sind, wie man so einen Weg erreichen kann, wenn die Zukunft des Liechtensteinischen Rundfunks jetzt auf vernünftige Bahnen gelenkt wird, dann kann das ja nur im Interesse sein des gesamten Landtags. Mir geht es vor allem darum, dass Verantwortung wahrgenommen wird und gegebenenfalls Kritik angebracht werden kann. Und wenn kritische Äusserungen dann noch zum Erfolg führen, die dem Volksvermögen zugute kommen, dann bin ich mehr als zufrieden.
Die Bestätigung hatte ich im März diesen Jahres, als durch Radio Liechtenstein verlautbart wurde, dass Radio L erstmals seit Bestehen einen - wenn auch bescheidenen - Gewinn ausweise. Ich sehe deshalb jetzt optimistisch in die Zukunft unseres Landessenders und wünsche dem Verwaltungsrat in der jetzigen Zusammensetzung und natürlich den Mitarbeitern alles Gute und viel Freude bei dieser verantwortungsvollen Tätigkeit. Ob und in welchem Ausmass Radio Liechtenstein langfristig Erfolg haben wird, hängt nicht nur von der weiteren Debatte des Landtages ab, nein, ich denke, es hängt davon ab, ob der Sender politisch neutral sein wird. Ich habe in dieser Frage grosses Vertrauen in den neu bestellten Chefredaktor Martin Frommelt, auch wenn mir das aus parteipolitischer Sicht nicht so leicht fällt. Wichtig ist mir, dass die Arbeit in Verwaltungsräten im Allgemeinen der öffentlichen Hand mit aller Sorgfalt und mit vollem Einsatz erbracht wird. Eine Kontrolle durch die Besitzer sollte in jedem Fall möglich sein.
In diesem Sinne werde ich jetzt meine Ausführungen beenden und hoffe doch, dass wir diese Debatte nicht mehr zu sehr in die Länge ziehen und uns ständig die gleichen Argumente an den Kopf werfen. Danke.Abg. Heinz Vogt
Nur noch kurz: Einige Abgeordnete werfen mir hier ein Lächeln entgegen. Das heisst vermutlich, ich soll mich beherrschen oder ich soll mich beschränken. Das mache ich auch. Nochmals zur Ausgangslage: Öffentlich rechtlicher Sender bedeutet öffentlich rechtliche Finanzen. Das war ein Teil des Staatsvermögens. Da kann man erwarten, dass damit sorgfältig umgegangen wird.
In Art. 32 steht unter «Wirtschaftlichkeit» Folgendes geschrieben: «LRF hat die ihm übertragenen Aufgaben nach allgemein anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen wahrzunehmen, wobei seine Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist».
Art. 23 beschreibt die Aufgaben des Verwaltungsrates - ich zitiere: «Dem Verwaltungsrat steht die oberste Leitung des LRF zu: Überwachung Geschäftsführung, Anstellung/Kündigung des Personals, Festlegung der Besoldungen, Festlegung der allgemeinen Grundsätze der Geschäftspolitik, Erteilung von Zeichnungsberechtigungen» usw. Eine grobe Pflichtverletzung kann - hier sind wir uns, glaube ich, einig - nur im Verstoss gegen solche Grundsätze liegen. Gesetzliche Grundsätze sind ja beschrieben. Und ich komme jetzt noch einmal darauf zurück: Im Bericht fehlt das Schlussgespräch, welches mit den Betroffenen elektronisch aufgezeichnet worden wäre. Meiner Meinung nach liefert der Bericht genug Beweise einer groben Pflichtverletzung. Ich habe einige in meinem Einführungsvotum erwähnt. «Verstösse gegen das Gesetz» heisst das. Aber was fehlt wäre das rechtliche Gehör noch zu den Vorwürfen oder die Möglichkeit der Negativäusserung. Ich habe das auch schon erwähnt. Aber einige wollen das leider nicht hören. Den Bericht muss man auch im Stadium sehen. Genau das fehlt noch. Da gebe ich Ihnen Recht. Das wäre auch dringestanden. Und die beiden sind zurückgetreten und was sollen wir noch tun? Sollen wir sie zwingen? Das können wir doch nicht.
Zur Protokollierung der Äusserungen des Abg. Wendelin Lampert: Da muss man vermutlich alles lesen. So weit ich mich erinnern kann, hat Dr. Wolff erwähnt, dass man sie nicht zwingen kann. Das war eine Frage von mir. Das ist eine Besondere Landtagskommission, das ist keine PUK. Mit einer PUK könnte man sie notfalls polizeilich vorladen. Das war aber nicht möglich. Wir sind auf den Goodwill angewiesen und Dr. Wolff hat nur gesagt: Sie können sich, aber sie müssen sich nicht äussern. Das vielleicht als Entgegnung. Inhaltlich wurde von allen Rednern überhaupt nichts erwähnt. Es wurde zwar von Tribunal gesprochen, es wurde von Politschauspiel, von Fairness gesprochen, aber inhaltlich, auf meine Feststellungen, kam keine einzige Antwort. Ich stelle jetzt einmal die Fragen zurück und denke: Akzeptieren die Redner ein solches Finanzgebaren im öffentlich-rechtlichen Bereich? Sagen Sie mir das bitte mit Ja oder Nein. Das sind die Fakten. Von dem darf man sich wirklich nicht verstecken. Ich habe auch erwähnt, ich drehe niemandem den Kopf ab. Wenn die Fehler passiert wären und sie hätten gesagt, es sind Fehler passiert, die Annahmen wären falsch, dann wäre ich wirklich der Letzte, der das gemacht hätte. Aber die haben das regelrecht provoziert.
Dann zur Frage des Abg. Franz Heeb: Der Bericht redet vom Verwaltungsrat, und der Bericht redet auch von den von uns bestellten Verwaltungsräten. Das sind Dr. Seeger und Alexander Batliner. Aber im Sinn betrifft das den ganzen Verwaltungsrat - und an der Spitze steht der Präsident. Und der hat hier eine massgebliche Rolle gespielt. Wissen Sie, der hat jeden Zahlungsauftrag und jede Lohnzahlung unterschrieben, und am Schluss sollte er nicht verantwortlich sein. Da muss ich einfach lachen. Aber bitte beantworten Sie mir nur die eine Frage: Tolerieren Sie ein solches Finanzgebaren? Dann höre ich nämlich auf.
Und jetzt komme ich noch zum Punkt: Das ist eine Zusammenfassung. In meinen Unterlagen stehen noch Sachen drin, die ich lieber hier im Hohen Hause nicht erzähle. Wenn Sie es aber hören wollen, dann bitte. Wir haben bewusst das sachlich zusammengefasst, ohne Details, ohne gewisse Personen zu desavouieren. Aber es sind Sachen drin, die für gewisse Personen unrühmlich sein werden. Aber bitte, fordern Sie mich auf, ich kann Ihnen Auskunft geben. Ich habe diese Sachen über einige Wochenende studiert.
Ich denke, zu guter Letzt - vielleicht wartet noch Frau Rita Kieber-Beck auf eine Stellungnahme - sollten wir die Sache ruhen lassen und hoffen, dass alles besser wird. Wichtig ist aber für unser Plenum, dass solche Sachen nicht weiter toleriert werden. Das ist präventiv, sage ich, präventiv und transparent. Danke.Abg. Harry Quaderer
Herr Landtagspräsident, der Abg. Wendelin Lampert sprach von Protokollen. Ist dem Abg. Wendelin Lampert aufgefallen, dass nicht ein einziges Protokoll unterschrieben wurde? Ist ihm aufgefallen, dass der Verwaltungsrat unter der Leitung von Dr. Norbert Seeger in den ersten zehn Sitzungen sieben Mal von Verwaltungsratshonoraren gesprochen hat? Da hat der Verwaltungsrat unter Dr. Norbert Seeger sein wahres Gesicht gezeigt. Da haben sie gezeigt, um was es ihnen vielleicht wirklich ging. Und ich möchte jetzt schliessen. Einen ganz wichtigen Fakt habe ich vergessen zu sagen: Im Jahr 2006 wurde ein Verlust von CHF 214'000 budgetiert. Der Fakt ist, das erste Mal in der Geschichte des Radios wurde ein Gewinn gemacht, und zwar ein Gewinn von CHF 9'000. Und dafür möchte ich dem ganzen Verwaltungsrat unter der Leitung von Clemens Laternser ganz herzlich danken. Das zeigt, dass es geht, wenn man will. Danke. Abg. Doris Beck
Vielen Dank. Ich möchte jetzt doch noch mal das Wort ergreifen, und zwar zu dieser Aussage, die jetzt immer wieder gekommen ist, und zwar: «Die Landtagskommission hat ihre Arbeit nicht gemacht, sie hat keine Wertung vorgenommen». Ich möchte nochmal zurückkommen: Im Oktober 2006 stand der Abberufungsantrag des Abg. Harry Quaderer im Geschehen. Es wurde dann durch die Betroffenen beim Staatsgerichtshof geklagt. Fazit war eigentlich bei der Einsetzung dieser Landtagskommission, dass dieser Abberufungsantrag im Raume stand, und die Kritik, dieser Verfahrensfehler war zu korrigieren, nämlich das rechtliche Gehör zu gewähren. Ich möchte ganz kurz noch einen Ausflug machen zu diesem Staatsgerichtshofsurteil. Ich wollte das wirklich nicht nochmals erläutern, aber anscheinend gilt hier: Wenn etwas viermal gesagt wird, wird es wahrer. Es wird immer wieder die Ansicht vertreten, dass die Einsetzung einer Besonderen Landtagskommission gemäss Art. 55 der Geschäftsordnung ein ungeeignetes Mittel sei, um die Frage einer groben Pflichtverletzung der beiden Verwaltungsräte näher zu überprüfen. Dabei wurde offenbar übersehen, was der Staatsgerichtshof in Abschnitt 4, Punkt 6, seines Urteils zu diesem Thema ausführt.
Dazu kann man auf Seite 27 nachlesen, dass der Landtag die Abberufung von Verwaltungsräten nicht ohne entsprechende verfassungsmässige Vorbereitung eines solchen Entscheides vornehmen darf; des weiteren, dass der Landtag gemäss Art. 55 der Geschäftsordnung seine Geschäfte unter anderem durch Besondere Kommissionen vorbereiten lässt, dass eine solche Kommission auch die Gelegenheit bietet, die Regierung durch Einladung von Regierungsvertretern mit einzubeziehen, und dass gerade bei politisch und rechtlich heiklen Geschäften sich der Sinn solcher parlamentarischer Vorberatung in einer Kommission zeigt, da auf diese Art und Weise die Sachlage und die verschiedenen Standpunkte dargelegt und unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingehend diskutiert werden können.
Des weiteren führt der Staatsgerichtshof aus - und dies scheint mir besonders wichtig zu sein -, dass solche parlamentarischen Kommissionen ohne weiteres in der Lage sind, die Anforderungen eines fairen Verfahrens zu erfüllen und insbesondere den Anspruch auf das rechtliche Gehör zu gewähren - und genau darum ging es ja - und den Entscheidungsantrag an den Landtag in rechtsgenüglicher Weise zu begründen. Ich möchte hier nochmals festhalten: Von der Landtagskommission wird hier immer wieder eine Wertung verlangt. Ich weiss nicht, ist es das Ziel, uns am Schluss wiederum - wie das schon einmal im Landtag passiert ist - eine PUK vorzuwerfen, oder was ist das eigentliche Ziel, dass hier die Kommission quasi herausgefordert wird, wir würden keine Wertung machen? Es gibt die eine Seite: Wir haben unsere Arbeit genau so weit abgeschlossen und rechtliches Gehör gewährt, wie die Betroffenen mitgemacht haben. Eine Besondere Landtagskommission heisst auch, dass wir die Herren eben nicht zwingen können, wie wir das bei einer PUK vielleicht machen könnten. Das wurde auch schon ausgeführt. Es war und ist nicht Aufgabe der Kommission, im Bericht eine Wertung zuhanden des Landtags vorzunehmen. Die Kommissionsmitglieder sind abdelegiert, das rechtliche Gehör zu verschaffen und fleissig wie die Bienchen weiter zu arbeiten, wobei das heute überhaupt nicht honoriert wird. Aber damit werden wir leben können. Und dann wurde uns vorgeworfen, wir seien nicht neutral. Und hier möchte ich schon bitten. Ich meine, der Regierungsrat Martin Meyer hat diese Monate miterlebt, und ich glaube, er kann dann seiner Fraktion oder in seiner Partei vielleicht mal unter vier Augen klarmachen, dass wir uns viele Stunden auch damit beschäftigt haben, nämlich verantwortungsvoll mit den uns übertragenen Unterlagen umzugehen und alles herauszustreichen, was irgendwelche Personen betreffen könnte, damit das nicht erscheint. Wir haben auch diskutiert: Wo geht es schon in Richtung Wertung? Und dann haben wir gesagt: Nein, das wollen wir nicht machen. Das ist genau jetzt das Thema, nachdem ich den Bericht hier praktisch abgegeben habe und er zur Diskussion steht.
Der Landtag selbst hätte jetzt diesen anstehenden Abberufungsantrag, wenn der denn noch da wäre, wenn die Betroffenen nicht selber zurückgetreten wären, dann hätten sich die Landtagsabgeordneten auf Basis der Unterlagen selber ein Bild machen können. Ich meine, das wäre ja doch zu einfach, wenn man da einfach Leute aus dem Landtag bestimmen könnte, die einem dann - ich sage mal - die Drecksarbeit erledigen und die Wertung vornehmen. Das muss schon noch jeder selbst tun.
In dem Sinne möchte ich jetzt mein Votum auch schliessen. Ich denke, mir geht es vor allem darum: Es stand ein Abberufungsantrag im Raum, es gab eine Landtagskommission, die rechtliches Gehör verschaffen sollte bzw. wollte, es gibt einen Bericht zu den Aussagen, es ist keine Wertung, weil es sich um eine vorberatende Kommission handelt, und die Wertung kann der Landtag oder jetzt eben jeder Abgeordnete für sich vornehmen. Ich sehe schon, dass diese Wertung hier jeder - je nach Couleur - anders macht, aber das überlasse ich Ihnen auch selber. Vielen Dank. Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Ich wollte eigentlich nicht mehr länger werden, aber ich muss einfach dort fortfahren, wo die VU-Fraktionssprecherin aufgehört hat, nämlich bei der Zitierung des Staatsgerichtshofsurteils. Sie haben auf Seite 27 unter Punkt 4.6 zitiert, welche Möglichkeiten der Landtag hat, um eben bestimmte Sachverhalte abzuklären, um rechtliches Gehör zu verschaffen. Aber Sie sind dann nicht weiter gegangen. Dann kommt nämlich der Punkt 7.4.7 auf der Seite 28. Und dort steht eindeutig - ich zitiere: «Für das verfahrensmässige Vorgehen im vorliegenden Fall ist nun allerdings eine gesetzliche Sonderregelung zu beachten. Die rechtliche Kontrolle über den Liechtensteinischen Rundfunk nach Massgabe dieses Gesetzes obliegt der Medienkommission, die vom Landtag gewählt wird». Hier wird explizit ganz klar vom Staatsgerichtshof gesagt: In diesem Fall ist eben eine Sonderregelung zu beachten. Und darum schreibt der Staatsgerichtshof in der letzten Zeile dieser Seite - ich zitiere: «Somit zeigt sich, dass die Abberufung der vom Landtag bestellten Verwaltungsräte ein Feststellungsverfahren über mögliche Gesetzesverletzungen durch die Medienkommission voraussetzt». Das ist einfach das Staatsgerichtshofsurteil, wie es dasteht, und da kommen wir - zumindest ich - einfach nicht daran vorbei, das zu akzeptieren, und zwar so lange, bis das Gesetz entsprechend geändert wird, falls es der Wunsch des Landtages ist.
Dann möchte ich nur ganz kurz noch auf die Frage des Abg. Heinz Vogt eingehen. Er hat gefragt: «Will der Landtag zusehen, wenn irgendwo etwas schief läuft, wenn irgendwo ein Finanzgebaren ist, das nicht toleriert oder nicht akzeptiert werden kann?». Und da möchte ich Ihnen ganz klar sagen und Sie haben das auch selbst in der Juni-Sitzung 2006 des Landtags zitiert. Dort hat der Landtag klar gesagt, was er nun vom Verwaltungsrat des Radio Liechtenstein erwartet, und zwar, was er unter Budgeteinhaltung versteht und klar fordert. Und diese Massnahmen - wie Sie richtig zitiert haben - die vielleicht zu spät gegriffen haben, diese Massnahmen wurden dann ja zeitlich sehr nahe an die Landtagssitzung getroffen, und zwar vom dazumaligen Verwaltungsrat, der jetzt zurückgetreten Verwaltungsräte. Und darum ist es schon nicht so, dass der Landtag überhaupt keine Eingriffsmöglichkeiten hat. Er kann eingreifen, auch ohne dass er diese verantwortlichen Personen absetzt, und zwar mit einem Verfahren, das einfach einmal nicht rechtens ist.
Darum bin ich der Meinung, dass wir genügend Eingriffsmöglichkeiten haben und dass wir auch die Budgets und die Geschäftsberichte in dem Fall, wenn wir nicht mehr das Vertrauen haben oder wenn wir irgendetwas nicht verstehen, dass wir dann auch eingreifen und das explizit auch einfordern. Diese Möglichkeit haben wir im Landtag immer. Dafür stehe ich auch ein und unterstütze solche Überprüfungen, die dann aber in der Finanzkommission, in einer anderen Kommission oder auch mit einzelnen Landtagsabgeordneten geschehen können. Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Das Erste, das mir bei der Lektüre des Kommissionsberichtes aufgefallen ist, ist, dass der Antrag respektive der Mehrheitsbeschluss des Landtages nicht aufgeführt wird. Es ist normalerweise eine Selbstverständlichkeit, wenn am Anfang der Tätigkeit mal der Auftrag dargelegt wird. Es ist deshalb nicht weiter verwunderlich, wenn man sich eben diesen Auftrag genauer zu Gemüte führt. Ich kürze das jetzt, indem ich einige Artikel auslasse: Es heisst, der Landtag wolle beschliessen, dass ein Verfahren zur Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder aus dem Verwaltungsrat eingeleitet und nach Durchführung dieses Verfahrens die Abberufung dieser beiden Verwaltungsratsmitglieder beschlossen wird. Dazu wird die Bildung und Einsetzung dieser Kommission beantragt.
Und hier kommen wir zum Kern der ganzen Diskussion, nämlich dass rechtsstaatlicherseits sowohl inhaltlich wie auch formell der Rechtsstaat mit Füssen getreten wird - und das ist das Kernproblem. Es beginnt schon beim Auftrag, wenn man sagt: «Ihr müsst die Abberufung vorbereiten», und gleichzeitig die Abberufung beschliesst. Wo bleibt da das normalerweise übliche Diktum in jedem Rechtsstaat nach der Unschuldsvermutung? Wieso braucht es überhaupt eine Kommission, wenn zum vornherein beschlossen wird, dass man diese abberufen wird?
Das ist nicht nur meine persönliche Meinung - so bin ich der Auffassung -, sondern das deckt sich auch ganz klar mit dem Urteil des Staatsgerichtshofes. Ich kann auch nicht die Äusserungen des Abg. Heinz Vogt verstehen, dass er sagt, man bewege sich da auf Nebenschauplätzen, wenn man das Staatsgerichtshofsurteil heranziehe usw. Das verstehe ich beileibe nicht.
Was meine ich, wenn man inhaltlich die rechtsstaatlichen Grundsätze nicht beachtet? Der Abg. Wendelin Lampert hat den wichtigen Hinweis gemacht: Hier geht es um die Abberufung durch das bestellungsberechtigte Organ bei grober Pflichtverletzung. Es geht nicht um Eindrücke und Meinungen, sondern es geht um die Abberufung durch den Landtag bei grober Pflichtverletzung.
Die Regierung hat im ursprünglichen Bericht klare Ausführungen gemacht, was unter grober Pflichtverletzung zu verstehen ist. Auch der Staatsgerichtshof schreibt auf Seite 26: «Die grobe Pflichtverletzung ist kein freier Ermessensbegriff, sondern ein gängiger und durch die Rechtsprechung gefestigter Rechtsbegriff». Das heisst, der Landtag hat kein freies, sondern ein gesetzlich gebundenes Abberufungsrecht, und das stützt sich auf das Rundfunk-Gesetz. Deshalb ist es zentral, dass dieser Aspekt beachtet wird, ob es hier gesetzliche Verletzungen gegeben hat oder nicht. Und hier wurde festgestellt im Bericht, es wurden keine solchen groben Pflichtverletzungen festgestellt. Es reicht von mir aus gesehen nicht, wenn man - wie die Kommission schreibt - «den Eindruck hat, dass zu wenig Beachtung geschenkt wurde» und solche Ausdrucksweisen. Das ist zu flexibel. Hierunter kann man dann schon alles subsumieren, wenn man die rechtsstaatlichen Grundsätze anwenden und durchziehen will.
Dann das Zweite - zum formellen Aspekt: Das wurde vorhin auch nochmals erläutert. Der Staatsgerichtshof hat ganz klar und eindeutig festgehalten, dass es hier aufgrund des Rundfunk-Gesetzes eine gesetzliche Sonderregelung gibt, indem die Medienkommission für Entscheidungen über «behauptete» Verletzungen von Bestimmungen dieses Gesetzes zuständig ist.
Der Verwaltungsrat als Kollegialbehörde - das ist auch noch ein Aspekt - ist eben danach zu beurteilen - und auch einzelne Mitglieder - wie sie die Gesetze, die Geschäftsordnung und Spezialreglemente einhalten. Es heisst dann weiter, dies bedeute, dass der Verwaltungsrat nur die Pflichten erfüllen oder verletzen kann, die ihm durch das Gesetz und die damit zusammenhängenden weiteren gesetzlichen Grundlagen konkret auferlegt sind. Eine Pflichtverletzung müsste somit in einer konkreten Gesetzesverletzung bestehen, und diese festzustellen ist gerade Aufgabe der Medienkommission.
Wie gesagt, dieses Feststellungsverfahren über mögliche Gesetzesverletzungen setzt die Medienkommission voraus. Das ist keine Kann- oder sonst eine Formulierung, sondern das ist eine ganz klare Bestimmung. Das wurde auch vom Gesetzgeber bewusst so gewählt. Das Verfahren der Medienkommission dient somit eben einer sachlichen und unabhängigen Prüfung von vorgebrachten Vorwürfen einer Pflichtverletzung. Deshalb ist es natürlich auch nicht weiter verwunderlich, dass man sich inhaltlich nicht intensiv mit dem Kommissionsbericht beschäftigt. Einerseits ist - zumindest nach unserer Auffassung, und das deckt sich ganz klar mit dem Staatsgerichtshofurteil - diese Kommission eben gesetzes- und verfassungswidrig, und wieso soll man sich dann zu sehr mit dem beschäftigen, zumal auch die Kommission keine klaren und groben Pflichtverletzungen festgestellt hat.
Abschliessend möchte ich noch einmal betonen, was für den Landtag wichtig ist: Hier geht es eben um inhaltliche und formelle rechtsstaatliche Fragen, und meiner Ansicht nach werden hier rechtsstaatliche und demokratische Grundsätze mit Füssen getreten. Abg. Doris Beck
Vielen Dank. Ich lese jetzt das Staatsgerichtshofsurteil dort weiter, wo der FBP-Fraktionssprecher Markus Büchel aufgehört hat. Ich hatte in meinen Ausführungen Seite 27 gestartet, habe dann meine Notizen nicht zu Ende gelesen, weil ich gedacht hatte, ich habe da auch klar gesagt: Ich mache jetzt einen Ausflug «rechtliches Gehör verschaffen» - und bin nach diesem Ausflug auf meine Notizen nicht zurückgekommen. Ich komme jetzt gern auf diese Notizen zurück.
Ich habe nämlich auch festgestellt, dass im Staatsgerichtshofsurteil auch die Medienkommission genannt wurde, und war eigentlich der Ansicht, dass es auf der einen Seite sonnenklar ist, dass der Staatsgerichtshof die Befassung durch eine vorberatende Kommission gemäss Art. 55 der Geschäftsordnung für ein geeignetes Mittel hält, um diejenigen Verfahrensgarantien, die die Beschwerdeführer beim ersten Abberufungsbeschluss zu Recht vermisst haben, zu gewähren; dies unabhängig von dem weiteren Begründungsinhalt des Staatsgerichtshofes. Und jetzt sind wir bei dieser Seite 29, wo seiner Meinung nach im vorliegenden Fall die Medienkommission der ideale und gegebene Adressat eines solchen Antrages des Landtags gewesen wäre. Das ist das, was uns vorhin der Abg. Alois Beck und der FBP-Fraktionssprecher Markus Büchel zitiert haben.
Und dann geht es eben noch weiter: Dass dies auch nach Ansicht des Staatsgerichtshofes nicht die einzige dem Landtag zur Verfügung stehende Möglichkeit, eine verfassungskonforme Vorgangsweise zu wählen und seinen Entscheid auf verfassungsgemässe Art und Weise zu begründen, ist, ergibt sich dann eben auf Seite 30 des Urteils. Das ergibt sich zweifelsfrei daraus, dass der Staatsgerichtshof im Anschluss seiner Begründung ausführt, dass dem Landtag mehrere Handlungsoptionen offen stehen und es nicht Sache des Staatsgerichtshofes sei, dem Landtag eine Weisung zu erteilen, welche dieser möglichen Vorgangsweisen er wählen soll.
Ich glaube, der Landtag hat damals gewählt, allerdings mit diesen 13 Stimmen, die jetzt einfach partout - oder doch, sie werden gesehen, ich kann nicht sagen, dass sie nicht gesehen werden. Das zum Thema Staatsgerichtshofsurteil. Sie sehen also, auch wir kennen die Passage mit der Medienkommission. Man hat sich aber damals im Landtag bei der Definition des Auftrages ganz bewusst für die Besondere Landtagskommission ausgesprochen.
Jetzt komme ich zu dem Teil des Abg. Alois Beck, wo er meint: «Ja, ja, die Kommission hat sowieso nicht gut gearbeitet, weil da fehlt ja der Auftrag»: Vielleicht hat er nur den kompakten Bericht von 11 Seiten und nicht die weiteren Dutzenden von Unterlagen gelesen. Im ersten Sitzungsprotokoll steht nämlich als Erstes, dass die Kommission den Auftrag diskutiert, und da ist auch diese Abberufung erwähnt, das Verfahren zur Abberufung, und ich glaube, das war so stossend. Das kann ich auch verstehen, aber das ist eben das Problem - ich habe es schon mal erklärt: Es stand ein Abberufungsantrag im Raum und dann kann man halt nicht ein Verfahren auf «gucken wir mal» machen, wenn es halt rechtlich um ein Verfassungsverfahren geht, und zwar das Verfassungsverfahren, das nachher eben der Landtag - sprich, heute dann, zum Schluss nach Abgabe des Berichts, nach Erteilung oder Genügetun des rechtlichen Gehörs - hätte dann eben der Landtag entscheiden müssen.
Und wenn Sie die Unterlagen gelesen haben, steht dann auch ganz klar im zweiten Protokoll nochmals, die Landtagskommission hat sich sehr wohl damit befasst, was ihre Aufgabe ist, und ist eben da dann unter Punkt 1 auch zum Schluss gekommen, dass eben die Landtagskommission keine Wertung vorzunehmen hat und die Frage der groben Pflichtverletzungen in dem Sinne behandelt, dass das der Landtag dann feststellen muss und nicht die Kommission. Sie hat die Unterlagen zu erarbeiten. Ich würde sagen, den Rest habe ich bereits gesagt.Abg. Heinz Vogt
Ich möchte auch noch auf das Votum des Abg. Alois Beck eingehen: Wieder die gleiche Litanei: Formeller Fehler, Tippfehler, der Antrag ist nicht drin. Das nehme ich zur Kenntnis. Nächstes Mal mache ich es besser, aber ich hoffe, dass ich nie mehr in einer solchen Kommission Einsitz nehmen muss, weil ich habe wirklich Besseres mit meiner Zeit anzufangen.
Inhaltlich wieder keine Äusserung - ich verstehe das einfach nicht. Nehmen Sie bitte Stellung zu einzelnen Punkten. Ich gebe Ihnen Auskunft und ich habe im Hintergrund noch einige Sachen, die ich Ihnen erzählen könnte. Es ist eine Zusammenfassung. Sie wollen es einfach nicht hören. Sie unterstellen mir, dass ich das StGH-Urteil als Nebenschauplatz erwähne. Das stimmt überhaupt nicht. Ich habe auf die Verfassung geschworen, und da ist der StGH auch erwähnt. Ich anerkenne die Urteile des StGH und ich habe auch schon danach gehandelt - auch in dieser Frage -, und das lasse ich mir nicht unterstellen.
Die Besondere Landtagskommission - ich erzähle es zum letzten Mal - ist keine PUK. Wir haben Ihnen einen Bericht geliefert. Wir werden das auch nicht werten. Meine Wertungen waren als Landtagsabgeordneter gemeint. Eine PUK würde das werten, und wenn Sie eine wollen, ich stimme schon mit.
Das Gutachten der Regierung, das Sie erwähnt haben - ich habe dem Ressortinhaber Dr. Meyer die Frage gestellt, auf welchen Grundlagen das Gutachten der Regierung in Sachen grobe Pflichtverletzung erstellt wurde. Auf was - habe ich gesagt: Haben Sie die Leute persönlich einvernommen, haben Sie einen Revisor beauftragt oder Gutachter? Und dann hat mir Dr. Meyer bestätigt - er soll mich korrigieren, wenn es nicht stimmt: Nein, aufgrund der eingegangenen Unterlagen des Verwaltungsrates. Und ich habe ja schon erwähnt, ich erachte dies als beschönigte Unterlagen. Die haben die Realität nicht wiedergegeben.
Ich weiss nicht, wie der Gutachter der Regierung zum Schluss gekommen wäre, wenn er alle Akten gehabt hätte. Aber eben, das Ganze, die Büchse der Pandora - wenn Sie das noch klären möchten, auch bezüglich der Zahlen, dann brauchen Sie einen Sonderprüfer. Und, glauben Sie mir, wir bewegen uns hier auf so einer Ebene und die Dimension ist vermutlich so hoch. Und wenn Sie das wollen, und Sie wollen wirklich noch weitere Fakten haben, dann müssen wir eben den Weg gehen. Finanziell, muss ich sagen, bei der Landtagsdebatte anlässlich des Voranschlages, ich glaube, die Verantwortung haben die Abgeordneten unserer Fraktion übernommen. Die haben das Thema aufgegriffen, und das können Sie sich wirklich nicht auf die Fahne schreiben. Ich weiss nicht, was passiert wäre, wenn gewisse zwei Herren in diesem Haus das nicht aufgegriffen hätten. Ich habe die Debatte noch gut in Erinnerung. Was auch klar ist, dass dann die Regierung den Auftrag wahrgenommen hat und die entsprechenden Schritte eingeleitet hat. Und dann sind die Fakten auf den Tisch gekommen. Danke. Landtagspräsident Klaus Wanger
Meine Frauen und Herren Abgeordnete, wir diskutieren jetzt bereits zweieinhalb Stunden über diesen Bericht. Ich möchte keinem Abgeordneten das Wort entziehen. Ich möchte Sie aber nach meiner Ansicht doch bitten, dass wir langsam in die Schlussrunde kommen. Es wurden noch Fragen an die Regierung gestellt. Ich möchte dann auch noch die Regierung zu Wort kommen lassen, denn ich denke, die Argumente, die Ansichten etc. sind nun ausreichend ausgetauscht, und ich bitte Sie, jetzt sich wirklich nur noch auf neue wesentliche Fakten zu beschränken, denn ich möchte anschliessend dann doch der Regierung noch das Wort geben. Dann gebe ich aber selbstverständlich noch das Wort den Abgeordneten, die sich jetzt noch zu Wort gemeldet haben. Abg. Markus Büchel
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz: Ich möchte auf die Ausführungen der Abg. Doris Beck nochmals ganz kurz eingehen, weil sie hat hier wirklich zu grosse Sprünge gemacht in der Ableitung für die Berechtigung der Einsetzung der Besonderen Kommission. Sie hat den Satz zitiert: «Dem Landtag stehen angesichts des Ausganges dieses Verfahrens jedoch mehrere Handlungsoptionen offen. Es ist jedoch nicht die Sache des Staatsgerichtshofes, dem Landtag Weisung zu erteilen, welche dieser möglichen Vorgangsweisen er wählen soll».
Das bezieht sich in keiner Weise auf die Ausführungen bezüglich der Einsetzung der Kommission - weder der Medienkommission noch der Besonderen Kommission - sondern das bezieht sich auf die Aussage, die weiter oben in diesem Abschnitt steht, und dort hält der Staatsgerichtshof fest: Dem Staatsgerichtshof ist klar, dass die beiden Abberufungsentscheidungen vom 23. November aufgrund des Gesagten aufzuheben sind. Also, die Abberufungen sind aufzuheben, sagt der Staatsgerichtshof. Einerseits sind die Abberufungsbeschlüsse des Landtages vom 23. November 2005 ungültig und die Streichung der beiden Beschwerdeführer als Präsident resp. als Mitglied des Verwaltungsrates des LRF im Öffentlichkeitsregister ist zu Unrecht erfolgt.
Andererseits hat der Landtag am 17. Dezember 2005 die Ersatzwahlen für die abberufenen Verwaltungsräte vorgenommen und die neu bestellten Mitglieder im Öffentlichkeitsregister eingetragen. Die Aufhebung dieser Beschlüsse ist von den Beschwerdeführern in diesem Verfahren nicht beantragt worden. Es kann somit offen bleiben, ob Sie dazu überhaupt legitimiert gewesen wären. Und jetzt folgt eben in Bezug auf diese Feststellungen: Dem Landtag stehen angesichts des Ausganges dieses Verfahrens jedoch mehrere Handlungsoptionen zu, aber in keiner Weise auf die Wahl der entsprechenden Besonderen Kommission oder Medienkommission.Abg. Jürgen Beck
Danke. Ich verspreche Ihnen, dass ich es kurz machen werde. Ich hätte eigentlich warten müssen, bevor der Abg. Alois Beck zu Wort kam, mit meinen eigentlich im Versuch und Ansatz versöhnlichen Worten. Allerdings haben die die Wirkung verfehlt.
Nun zur Sache: Rechtsstaatlichkeit und Demokratie - das sind die höchsten, grössten Güter, die wir in unserem Staat haben, und ich kann es und will es nicht akzeptieren, dass uns ständig und immer wieder vorgeworfen wird, dass wir die Rechtsstaatlichkeit und die demokratischen Grundwerte mit Füssen treten würden. Das kann ich so nicht stehen lassen, Herr Abg. Alois Beck. Wenn es so ist, dass jemand seine demokratischen Rechte wahrnimmt - und das nehmen wir hier als Landtagsabgeordnete, wenn wir irgendeinen Missstand orten und diesen zur Sprache bringen - wenn wir diese demokratischen Rechte nicht mehr wahrnehmen dürfen, dann ist dies ein Angriff auf die demokratischen Rechte des Volkes, und ich bitte Sie, uns nicht ständig vorzuwerfen, dass wir der Rechtsstaatlichkeit entgegentreten wollen, weil das ist ein Vorwurf, der wirklich zu weit geht. Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Danke schön, Herr Präsident. Ich wollte mich eigentlich jetzt nicht mehr äussern, aber nachdem verschiedentlich und immer wieder die Frage seitens der FBP-Sprecher in den Raum geworfen wurde, ob die Besondere Landtagskommission gemäss Art. 55 der Geschäftsordnung verfassungsmässig sei bezüglich deren Einsetzung, möchte ich doch auf mein Votum, das ich anlässlich des Oktober-Landtags zu diesem Thema gehalten habe, nochmals zurückkommen und ich möchte das noch einmal ausführen, damit das Votum des Abg. Markus Büchel so nicht stehen bleibt.
Ich habe damals neben anderen rechtlichen Aspekten zu diesem Thema ausgeführt: «Wie soll es nun weitergehen, nachdem das Staatsgerichtshofsurteil den Landtag in eine rechtlich schwierige Lage gebracht hat? Auf Seite 30 des Urteils steht: «Dem Landtag stehen angesichts des Ausgangs dieses Verfahrens jedoch mehrere Handlungsoptionen offen». Aufgrund von Besprechungen mit verschiedenen Juristen sehe ich folgende Möglichkeiten: - Der Landtag beruft sich auf Rechtsirrtum, was gemäss Auskunft von Fachleuten ein gangbarer, aber juristisch äusserst schwieriger und langwieriger Weg wäre.
- Der Landtag setzt nach Art. 55 der Geschäftsordnung eine Besondere Landtagskommission ein und rollt den Fall neu auf.
- Der Landtag gibt den Fall zur rechtlichen Beurteilung der Medienkommission.
Nachdem sich bisher - zumindest öffentlich - für den unter Punkt 1 angeführten Weg niemand ausgesprochen hat, sind die Diskussionen um Punkt 2 und 3 entstanden». - Das haben wir ja heute deutlich gespürt. - «Während die eine Seite behauptet, dass der Hinweis auf die Medienkommission lediglich eine Möglichkeit für ein verfassungsmässig richtiges Vorgehen beschreibe, behauptet die andere Seite, die Ausführungen zur Medienkommission, und hier die Erwähnung des Art. 44 des Liechtensteinischen Rundfunkgesetzes, zeigen den Weg klar vor.
Was besagt denn eigentlich dieser Art. 44? Gemäss diesem Artikel entscheidet die Medienkommission über Gesetzesverletzungen nach dem Rundfunkgesetz. Wer dann aber weiterliest, kommt zu Art. 45. Hier sind die Zuständigkeiten des Landtags geregelt, und hier heisst es unzweideutig: «Dem Landtag obliegen die Bestellung und Abberufung des Präsidenten, des Vizepräsidenten und eines Mitglieds sowie eines Ersatzmitgliedes des Verwaltungsrates». Wenn auch die rechtliche Kontrolle in Bezug auf das Rundfunkgesetz im Allgemeinen der Medienkommission zukommt, so ist die Kompetenz zur Abberufung im Sinne einer Spezifikation dem Landtag zugewiesen. Die Medienkommission hat bei der Abberufung explizit also keine Entscheidungskompetenz.
In Art. 44 ist aber genau die Entscheidungskompetenz der Medienkommission geregelt. Der Artikel trägt auch folgerichtig den Titel «Entscheidung». Es war auch mein Verständnis bei der Beratung dieses Gesetzes, dass sich die Medienkommission mit den medienrechtlichen Fragen beschäftigt und nicht mit der betriebswirtschaftlichen Führung des Radios. Dass ich mit meiner Meinung nicht alleine dastehe, zeigt sich auch in der Zusammensetzung der Medienkommission. So wurden die Mitglieder der Medienkommission vor allem nach ihren Kenntnissen im Medienbereich ausgewählt.
Wer die Gesetzesartikel 42 bis 44 des Rundfunkgesetzes anschaut, wird auch unschwer erkennen können, dass es sich bei der Kontrollfunktion der Medienkommission nur um die Überwachung der Einhaltung des Programmauftrages und die Korrektheit der einzelnen Sendungen des Rundfunks handeln kann und in keinem Fall um eine rechtliche Kontrolle des wirtschaftlichen Gebarens. Hierauf weist insbesondere auch Art. 43 Abs. 6 deutlich hin, wo als Unterlagen zur Untersuchung lediglich die Aufzeichnungen der verfahrensgegenständlichen Sendungen aufgeführt sind».Für mich war also damals und ist auch heute klar, dass die Besondere Landtagskommission nicht nur das richtige Gremium war, die offenen Fragen abzuklären, sondern dass es sich auf jeden Fall um einen verfassungskonformen Weg handelt. Danke. Abg. Alois Beck
Danke, Herr Präsident. Nur eine kurze Replik auf die Vorredner: Das mit dem Nebenschauplatz bezüglich des Staatsgerichtshofes - zumindest habe ich mir beim Votum des Abg. Heinz Vogt das so aufgeschrieben, dass er das erwähnt hat, aber wir können das im Protokoll nachschauen.
Wo wir uns - damit kann ich die Voten vielleicht zusammenfassen - wo wir uns grundlegend unterscheiden ist, dass wir sagen, die Medienkommission ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Feststellung von allfälligen Gesetzesverletzungen. Das ist nicht nur eine Meinung, sondern auch die Meinung des Staatsgerichtshofes, und der hält ganz klar fest, eine Pflichtverletzung müsste somit in einer konkreten Gesetzesverletzung bestehen, und diese festzustellen ist gerade Aufgabe der Medienkommission. Und hier werden keine Einschränkungen vorgenommen, wie das der Landtagsvizepräsident vorhin gemacht hat.
Und wie gesagt, es heisst ganz klar, dass die Abberufung vom Landtag bestellter Verwaltungsräte ein Feststellungsverfahren über mögliche Gesetzesverletzungen durch die Medienkommission voraussetzt. Und hier ein Beispiel für den Abg. Jürgen Beck: Wenn man diese Voraussetzungen gemäss Gesetz und auch gemäss Staatsgerichtshofsurteil eben nicht beachtet, ist das für mich eine Nichtbeachtung von einem rechtsstaatlichen Grundsatz. Landtagsvizepräsident Ivo Klein
Ich halte auch abschliessend fest: Der Abg. Beck hat meinem Votum nicht bis zum Ende zugehört. Danke.Landtagspräsident Klaus Wanger
Wenn es keine weiteren Voten mehr aus dem Plenum gibt, dann gebe ich das Wort Frau Regierungsrätin Rita Kieber-Beck. Regierungsrätin Rita Kieber-Beck
Danke, Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Ich wurde vor der Mittagspause, also zwei Stunden vor der Sitzung dieses Traktandums, informiert, dass meine Anwesenheit im Rahmen der Debatte gewünscht wird. Das ist zwar bei Debatten des Landtages nicht Usanz. Normalerweise gibt das zuständige Regierungsmitglied Auskunft und beantwortet auch allfällige Fragen. Aber wie Sie sehen, wunschgemäss nehme ich jetzt an dieser Debatte teil.
Der Wunsch des Abg. Heinz Vogt, heute Rede und Antwort zu seinen Fragen zu stehen, überrascht mich umso mehr, als die Besondere Kommission des Landtages - er war Mitglied dieser Kommission - es scheinbar weder für notwendig noch für richtig erachtete, mich zu den gemachten Vorwürfen zu befragen. Ich hätte einer solchen Einladung Folge geleistet, und zwar ohne polizeiliche Vorladung. Konkret heisst dies, ich hätte es geschätzt, wenn mir zu allfälligen Vorwürfen das rechtliche Gehör gewährt worden wäre. Das war leider nicht der Fall. Für eine solche Befragung hätte ich nämlich auch die notwendige Zeit - Vorlaufzeit - gehabt, mich nochmals in die Akten einzulesen und dann auch Auskünfte geben zu können, die den Fakten entsprechen.
Da ich eben nicht aufgefordert wurde, den Kommissionsmitgliedern für Fragen zur Verfügung zu stehen, durfte ich davon ausgehen, dass die Fragen durch die Regierung - Regierungsrat Dr. Martin Meyer war ja bei diesen Sitzungen mehrheitlich anwesend - beantwortet wurden. Über die Mittagspause - Sie werden jetzt vielleicht ins Feld führen, ich hätte jetzt zwei Stunden Zeit gehabt - war mir eine solche seriöse Vorbereitung leider nicht möglich, da für diese Zeit eine Besprechung mit dem ESA-College angesetzt wurde und diese kurzfristig nicht mehr abgesagt werden konnte. Aber meine Anwesenheit hier können Sie auch als Zeichen dafür werten, dass ich nichts zu verbergen habe.
Ihr gewähltes Vorgehen, Herr Abgeordneter Vogt - erlauben Sie mir diese persönliche Bemerkung - scheint mir eine Fortsetzung und Fortführung der bisherigen politischen Vorverurteilung in der Sache Radio Liechtenstein zu sein. Wenn ich mir einen Fehler vorwerfe oder diesen auch vorwerfen lassen soll, dann mit Sicherheit den, dass ich nicht noch vehementer gegen die degressiven Jahresbeiträge im Landtag votiert habe. Heute stellen Sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk genau die Mittel zur Verfügung, die ich damals mit Antrag der Regierung beantragt habe. Sie haben sich damals anders entschieden.
Ich bin überzeugt, Radio Liechtenstein ist heute noch am Leben, weil die Regierung damals sehr rasch gehandelt hat und ihre Verantwortung umgehend wahrgenommen hat. Wir können auch gerne das ganze Ablaufschema nochmals vortragen, wie es damals zu dieser Situation kam. Dem Verwaltungsrat und der Belegschaft von Radio Liechtenstein wünsche ich persönlich viel Erfolg, und vor allem keine weiteren parteipolitisch motivierten Einmischungen, denn Radio Liechtenstein verdient es meines Erachtens, in Ruhe der Arbeit - wohlweislich dem Auftrag des Landtages gemäss Rundfunkgesetz - nachgehen zu können. Ich bin überzeugt, dass Regierungsrat Dr. Martin Meyer sachliche bzw. inhaltliche Fragen beantworten kann. Er hat Kenntnis aller Akten. Abg. Heinz Vogt
Sie waren an der Vormittagssitzung nicht da. Ich wollte Sie schützen, Frau Kieber-Beck. Ich wollte Sie nicht angreifen, aber ich kann jetzt noch ein paar Fragen stellen. Ich glaube, das können Ihre Kollegen bestätigen, ich habe gesagt: Falls sich die Debatte in die Richtung bewegen sollte, fände ich es mehr als fair, wenn Sie hier sein dürften.
Zum ersten Vorwurf: Es stimmt einfach nicht, dass die Kommission Ihnen keine Möglichkeit eingeräumt hat. Ich sage mal: Wir haben Fragen an die Regierung gestellt. Ich zitiere jetzt aus dem Protokoll vom 11.12.: «Regierungsrat Martin Meyer hält ausdrücklich fest, dass der Bericht von der Kollegialregierung beraten und verabschiedet wurde». Ich denke, Sie sind auch Mitglied der Kollegialregierung. Wenn Ihnen das damals nicht gepasst hätte - und da sind auch Fragen drin - dann hätten Sie Stellung nehmen können. Ihr Kollege - anscheinend ist es ein Unterschied, ob jemand Ressortverantwortlicher oder nur Ressortinhaber ist oder die Verantwortung schlussendlich tragen sollte - ich habe zumindest die Mitarbeit von Dr. Martin Meyer geschätzt, sie war meiner Meinung nach auch konstruktiv.
Was ich jetzt vermisse ist vielleicht doch eine Stellungnahme. An Sie wurden massive Vorwürfe herangetragen: «Geburtsfehler», «Schönwetterbudget», und mich würde interessieren, was Sie zu der Meinung Ihres offensichtlichen Parteikollegen sagen. Das würde mich aus politischen Dimensionen wirklich interessieren. Das begreife ich einfach nicht. Sowas würde ich mir nicht vorwerfen lassen - «Geburtsfehler», «Schönwetterbudget» -, wenn alles so gut ist. Ich frage mich hier wohl zu Recht, wer der Hauptschuldige sein soll. Dr. Seeger ist es nicht, und die Regierung ist es nicht. Anscheinend ist es niemand.
Was mich einfach wundert, ist jetzt, dass Sie einfach sagen: «Dr. Meyer gibt Ihnen Auskunft. Ich weiss von nichts. Das ist zu lange her». Der Bericht stand Ihnen auch zur Verfügung. In der Presse wurde entsprechend berichtet. Das Gutachten von Prof. Dr. Berndt wurde Ihnen auch zur Kenntnis gebracht, oder Sie hätten sich zumindest darum bemühen können. Ich habe an der Kommissionssitzung Ihrem Mitarbeiter gesagt - über Martin Meyer - er soll bitte zu den Vorwürfen von Aldrovandi Stellung beziehen. Das hat er dann auch gemacht. Also bitte, werfen Sie mir nicht vor, ich wolle Ihnen hier «eins unterwischen». Das ist schlichtweg gelogen.
Aber was ich hier will, das ist auch die politische Aufarbeitung dieses Falles. Und hier sind Fehler passiert, und mir geht es darum, dass die aufgearbeitet werden. Aber, Dr. Martin Meyer hat gesagt: «Bitte hält euch an den Auftrag der Kommission» - und das heisst ein Verfahren zur Abberufung der beiden Verwaltungsräte und nicht eine Untersuchung der Regierung. Aber wenn Sie denn das gerne haben möchten - ich habe schon vorher gesagt: Ich bin gerne bereit, eine PUK einzustellen. Und «polizeilich» lasse ich Sie sicher nicht vorladen. Ich habe Sie eingeladen, Sie sind jetzt hier, ich finde das auch schön. Aber eben - sachlich habe ich wieder nichts gehört. Ich denke mir meinen Teil.Abg. Harry Quaderer
Regierungsrätin Kieber, das Wort «rechtliches Gehör» wird ein bisschen überstrapaziert, glaube ich. Ich danke Ihnen für Ihre Anwesenheit in einer Sache, wo Sie noch vor nicht allzu langer Zeit das Ressort innehatten, und Ihre Aussage erstaunt mich, wenn Sie von degressiven Landesbeiträgen sprechen. Und jetzt sagen Sie - genau jetzt - hat das Radio Liechtenstein bekommen, was es vor ein paar Jahren nicht bekommen hat.
Muss ich Sie daran erinnern, dass vor ein paar Jahren Radio Liechtenstein geboren wurde unter einer Alleinregierung? Muss ich Sie daran erinnern, dass es der Abg. Adrian Hasler war aus Ihrer Partei, der diesen Antrag stellte? Muss ich Sie daran erinnern, dass der Abg. Elmar Kindle diesen Antrag stark unterstützte, weil da war ja die Rede: Wir wollen ein ausgeglichenes Budget. Wir wollen den Leuten nicht allzu viel Geld geben, weil sonst könnten sie es ja noch verprassen? Aber vielleicht brauchen Sie wirklich Zeit, um das nachzulesen. Danke. Regierungsrat Martin Meyer
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Es wurden jetzt doch noch einige inhaltliche Fragen an die Regierung gerichtet. Einerseits betrifft das den Kommissionsbericht und zum andern betrifft das die Vergangenheit von Radio Liechtenstein, und konkret wurde diesbezüglich die politische Aufarbeitung der Gründung gefordert.
Ich möchte hierzu einige fachliche Ausführungen machen: Zum Bericht der Besonderen Landtagskommission in Sachen Liechtensteinischer Rundfunk kann ich folgende kurze Stellungnahme abgeben. Ich möchte jetzt nicht alles wiederholen, was in dieser ausführlichen Debatte bereits an Fakten geliefert worden ist. Zur Ausgangslage noch einmal kurz Folgendes: Die vom Landtag in seiner Sitzung vom 26. Oktober 2006 eingesetzte Besondere Landtagskommission zur Vorberatung von Verhandlungsgegenständen gemäss Art. 55 der Geschäftsordnung des Landtags hat gemäss Landtagsbeschluss den Auftrag, ein Verfahren zur Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner durchzuführen. Gegenstand der Abklärungen der Kommission kann somit nur die Vorberatung im Zusammenhang mit dem Abberufungsverfahren sein. Insbesondere soll den Betroffenen das rechtliche Gehör gewährt werden.
Der Abg. Heinz Vogt hat die Rolle der Regierung angesprochen. Ich habe das auch in einem Schreiben an die Frau Kommissionsvorsitzende wie folgt übermittelt: Die Rolle der Regierung, die sich von Gesetzes wegen auf Pflichten gemäss Art. 46 des Liechtensteinischen Rundfunkgesetzes beschränkt, kann nicht Gegenstand des Auftrags der Landtagskommission sein. Hauptansprechpartner für die Kommission sind somit die beiden Verwaltungsräte Seeger und Batliner und nicht die Regierung. Hierfür hätten andere Untersuchungsformen gewählt werden müssen.
Das Gesetz über den Geschäftsverkehr des Landtages und die Kontrolle der Staatsverwaltung sieht in Art. 17 in Verbindung mit Art. 20 die Befragung der Regierung durch eine Landtagskommission vor. Der Fragenkatalog der Besonderen Landtagskommission, welcher an die Regierung zur Beantwortung übermittelt worden ist, geht nach Ansicht der Regierung jedoch über die Bestimmungen des Geschäfts-verkehrsgesetzes hinaus. Trotzdem - und auch das habe ich bereits in den entsprechenden Protokollen, also in den Kommissionssitzungen mitgeteilt, das ist auch so vermerkt - hat die Regierung entschieden, die Fragen der Kommission umfassend zu beantworten, um einen Beitrag zur Klärung der offenen Fragen zu leisten.
Die Regierung hat gegenüber der Besonderen Landtagskommission jedoch festgehalten, dass dies freiwillig geschieht und keinerlei präjudizielle Wirkung entfaltet. Ausserdem - und auch das haben Sie in der Debatte festgestellt - war das zuständige Regierungsmitglied (das bin ich) bei den meisten Sitzungen der Besonderen Landtagskommission anwesend und hat die entsprechenden Fragen der Kommission an die Regierung beantwortet bzw. die Informationen übermittelt. An den letzten Sitzungen, an denen der Bericht verfasst worden war, war ich nicht mehr anwesend. Ich habe den Bericht auch via Landtagssekretariat zugeschickt erhalten.
Eine konkrete Frage, die im Raum gestanden ist, oder eine konkrete Anmerkung, die im Raum gestanden ist, war eine Bemerkung des Abg. Heinz Vogt zum Tatbestand der groben Pflichtverletzung. Hierzu möchte ich ganz kurz ausführen, dass es nicht Aufgabe der Regierung ist, die Arbeit der Besonderen Landtagskommission zu bewerten oder zu beurteilen. Dies obliegt den Frauen und Herren Abgeordneten hier in diesem Hause.
Unabhängig von der Arbeit der Besonderen Landtagskommission hat die Regierung jedoch ihrerseits bereits im Jahr 2005 den Tatbestand der groben Pflichtverletzung untersucht. Ich verweise diesbezüglich auf die entsprechenden Ausführungen im Bericht und Antrag Nr. 90/2005 betreffend die Information zur Liechtensteinischen Rundfunkanstalt auf den Seiten 49/50.
Den Untersuchungen der Regierung sind verschiedene Grundlagen zugrunde gelegen. Einerseits haben wir die verschiedenen Unterlagen des Verwaltungsrates ausgewertet - auch das haben Sie erwähnt -, und zum andern haben wir ein entsprechendes Rechtsgutachten eingeholt. Aufgrund dieser Ausführungen ist die Regierung zu folgendem Schluss gekommen - ich zitiere das ganz kurz: «Die Regierung hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Amtsführung des Verwaltungsrats hinsichtlich des Vorliegens von Anhaltspunkten für eine grobe Pflichtverletzung im Sinne des Art. 21 Abs. 7 Bst. b in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht untersucht. Diese Untersuchung hat ergeben, dass keinerlei Anhaltspunkte, die in Richtung einer groben Pflichtverletzung durch den Verwaltungsrat oder eines seiner Mitglieder deuten, vorliegen». Sie haben das auch im entsprechenden Bericht der Regierung an die Besondere Landtagskommission so aufgeführt erhalten. Dies wollte ich noch der Vollständigkeit halber erwähnen, weil Sie mich hier konkret angesprochen haben.
Dann, was für die Regierung interessant ist, das ist der Schluss des Kommissionsberichtes. Hier geht es - oder hier geht es mir auch als zuständiges Regierungsmitglied - um die künftige Ausgestaltung des Liechtensteinischen Rundfunks.
Das von der Regierung beim Verwaltungsrat angeforderte Zukunftskonzept ist nämlich seit eineinhalb Jahren ausstehend. Aus diesem Grund hat die Regierung beschlossen, dass der Liechtensteinische Rundfunk für die Jahre 2008 bis 2010 jährlich mit einem Landesbeitrag in der Höhe von CHF 1,5 Mio. unterstützt werden soll. Der Hohe Landtag wird im Mai 2007 über diesen Finanzbeschluss zu befinden haben. Damit sollten die Verantwortlichen genügend Zeit erhalten, um ein Konzept für die künftige Ausgestaltung des Senders zu erarbeiten und allfällige Gesetzesrevisionen in Vorschlag zu bringen.
Für die Regierung wäre es nun ihrerseits interessant zu wissen, wie die in Kapital 8 des Kommissionsberichtes der Besonderen Landtagskommission sehr allgemein gehaltenen Formulierungen vom Landtag bzw. von der Kommission noch weiter konkretisiert werden können. Diese könnten dann nämlich in eine allfällige Gesetzesrevision einfliessen. Interessant wäre auch noch zu wissen, wie der Landtag bzw. die Kommission die ausgewählten Empfehlungen zur Corporate Governance von Prof. Dr. Berndt am Schluss seines Gutachtens wertet. Auch diese könnten nämlich in die zukünftige Ausgestaltung des Liechtensteinischen Rundfunkgesetzes einfliessen.
Das Thema «Corporate Governance» wird dann im Sommer bzw. im Herbst auch hier im Landtag diskutiert werden, und ich nehme an, dass dann allfällige Empfehlungen nicht nur Auswirkungen auf das Rundfunkgesetz haben, sondern dass auch andere Spezialgesetze - das LKW-Gesetz, das Gesetz über die Liechtensteinische Gasversorgung und andere - davon betroffen sein werden.
Dann waren noch konkrete Fragen betreffend die Vergangenheit von Radio Liechtenstein zu beantworten - konkret Fragen zu den Budgets im Jahre 2004, 2005. Hier möchte ich ganz kurz darauf eingehen. Bevor ich aber hier darauf eingehen kann, möchte ich einige Hintergrundinformationen, wie es überhaupt zur Gründung von Radio Liechtenstein gekommen ist, geben:
Es ist Ihnen bekannt, dass das private Radio L am 15. August 1995 den Sendebetrieb aufgenommen hat. Weiters kann hierzu festgehalten werden, dass im Jahr 2000 eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Land und der Radio-TV AG, der Betreiberin von Radio L, getroffen worden ist. Es wurden dabei Landesbeiträge in der Höhe von CHF 750'000 bis CHF 925'000 jährlich ausgezahlt, wenn man die Medienförderung mit einrechnet.
Die Führung der Radio-TV AG hat im Juni 2003 beschlossen, per Ende Juni 2003 den Sendebetrieb einzustellen. Und die Regierung - da verweise ich auf die Ausführungen im entsprechenden Regierungsbericht aus dem Jahr 2003 - war diesbezüglich der Ansicht, dass aus staatspolitischen Überlegungen folgende Gründe für die Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesprochen haben: Förderung der Eigenstaatlichkeit Liechtensteins, Sicherstellung der Grundversorgung, Aufrechterhaltung des Service Public, Bereicherung der Medienvielfalt, Herstellung von aktuellen liechtensteinspezifischen Inhalten, schnelle Information der Pendlerströme, Arbeitgeber im Medienbereich oder die Kommunikation bei Katastrophen.
Dass die Bevölkerung diesen Weg unterstützt, wurde nachträglich durch eine repräsentative Meinungsumfrage vom Oktober 2005 bestätigt. Die repräsentative Meinungsumfrage zeigt deutlich, dass Radio Liechtenstein für die liechtensteinische Bevölkerung wichtig ist und ein Fortbestand überwiegend gewünscht wird. Die Produktion liechtensteinbezogener Nachrichten wird als Kernelement bezeichnet. Radio Liechtenstein erfüllt damit eine wichtige Funktion als Informationsmedium. Zudem wird Radio Liechtenstein eine vergleichsweise hohe Unabhängigkeit attestiert. Ein weiterer Ausfall der Leistung von Radio Liechtenstein wird klar nicht gewünscht. Für die Finanzierung der Deckungslücke finden Staatsbeiträge wie Radiogebühren eine ähnliche Zustimmung. Das sagt die Meinungsumfrage vom Oktober 2005.
Nun zum Start von Radio Liechtenstein: Sie haben in der Debatte erwähnt, dass es sich dabei um ein Start-up gehandelt hat. Das haben auch die verschiedenen Gutachter, die sich jetzt mit diesem Thema beschäftigt haben, entsprechend festgestellt. Es wurde auch die Tatsache festgestellt, dass am Anfang die Rahmenbedingungen immer sehr schwierig zu greifen sind.
Die Rahmenbedingungen definieren sich einerseits aus dem gesetzlichen Programmauftrag, den Radio Liechtenstein vom Gesetzgeber, vom Landtag bekommen hat, und zum andern natürlich über die finanziellen Rahmenbedingungen, die der Landtag festgelegt hat. Zum Budget 2004 kann ich jetzt Folgendes ausführen: Das Budget 2004 wurde unter Beizug von externen Experten erstellt und von der Regierung nicht abgeändert. Das Budget baute auf Erfahrungswerten aus Radio-L-Zeiten auf. Weiter kann zum Budget festgehalten werden, dass ein Business Case sowie eine Mehrjahresplanung - hier kann ich aus meiner Sicht auf die Beilagen zum Bericht und Antrag 2003 verweisen - vorhanden waren und die entsprechenden Finanzzahlen abgedruckt worden sind.
Jetzt bin ich wieder beim Kommissionsbericht «Ergänzender Bericht betreffend die Wahrnehmung der Verwaltungsratstätigkeit im Bereich Finanzen» auf der Seite 2, weil hier noch einige offene Fragen auch an die Regierung gerichtet worden sind: Wie ich bereits ausgeführt habe, wurden die Erfahrungen aus Radio-L-Zeiten berücksichtigt, jedoch wurde ein deutlich reduzierter Betrieb angenommen. Das kann man nachlesen im Bericht und Antrag Nr. 65/2003 auf der Seite 11 und Seite 18 ff. Insbesondere steht auf der Seite 11 des zugehörigen Regierungsberichtes, dass bei Radio L ein Ertrag zwischen 1999 bis 2003 zwischen CHF 1,7 und 2,9 Mio. veranschlagt worden ist und dass der Radio-Ertrag im Budget 2004 im Liechtensteinischen Rundfunk auf CHF 1,9 Mio. veranschlagt worden ist.
Auf der Seite 19 des Regierungsberichtes wird der Personalaufwand angeführt. Radio Liechtenstein hat einen Personalaufwand von CHF 3,0 Mio. ausgewiesen. Der Liechtensteinische Rundfunk in seinem ersten Jahr hat für Personalaufwendungen CHF 2,2 Mio. budgetiert.
Auf der Seite 20 des Regierungsberichtes steht etwas zum Programmauftrag. Da steht nämlich, dass mit Reduktion von Schichten gearbeitet werden muss, dass auf Sendegefässe verzichtet werden muss und dass weniger zugekaufte Programme eingesetzt werden.
Was richtig ist - und auch das wurde in der Debatte erwähnt - ist, dass der Verwaltungsrat keinen Einfluss auf das Budget 2004 hatte. Es ist jedoch auch eine Tatsache, dass die Budgetwerte, die Erträge und die Ausgaben im ersten Halbjahr 2004 eingehalten worden sind. Aus diesem Grund hat der Verwaltungsrat am 1.6.2004 der Kommissarischen Geschäftsführung auch einstimmig die Entlastung erteilt, und auch in der zweiten Verwaltungsratssitzung am 31.3.2004 wurde festgehalten, dass die Kosten sich unter Budget bewegt und dass sich die Umsätze über dem Budget befunden haben.
Nun zu Ihren Einzelfragen, die noch offen sind:
Zum Spiegelstrich 1: Die Personalkosten wurden auf Basis eines reduzierten Programmes, also Vergleich Radio L/Radio Liechtenstein, kalkuliert. Was wichtig ist: Es wurde der Budgetbetrag festgelegt und nicht die Anzahl Stellen. Die Regierung hat das in der Beantwortung einer Frage an die Besondere Landtagskommission auch entsprechend ausgeführt. In den Lohnverhandlungen bei der Übernahme des Personals von Radio L zum LRF wurden deshalb teilweise Lohnreduktionen durchgesetzt.
Der heutige Betrieb - wenn man sich diesen als Vergleich herzieht - kommt mit noch kleineren Personalkosten und noch kleinerem Personalbestand, als im Jahr 2003 veranschlagt worden ist, durch. Die Personalkosten scheinen aus heutiger Sicht im Jahr 2003 deshalb realistisch und machbar zu sein.
Zum 2. Spiegelstrich der offenen Fragen: Die Personaleinstellung im Liechtensteinischen Rundfunk erfolgte grossteils im Dezember 2003 per 1.1.2004. Diese Verträge wurden durch die Kommissarische Geschäftsführung abgeschlossen. Bis Ende März zeichnet die Kommissarische Geschäftsleitung verantwortlich. Danach war der Verwaltungsrat im Amt, und bis zur Einstellung des Intendanten wurde ein interimistischer Geschäftsführer eingesetzt.
Zum 3. Spiegelstrich: Die Budgetierung erfolgte aufgrund der Erfahrungswerte des Radio Liechtenstein, wobei im Programm- und vor allem im Internetbereich deutliche Reduktionen vorgenommen wurden. Dadurch konnten die Personalkosten gesenkt werden. Die Erträge - das habe ich bereits vorher ausgeführt - beruhten ebenfalls auf Erfahrungswerten der Vorjahre zwischen CHF 1,7 und 3 Mio. Ebenfalls wurden vier Marketing-Mitarbeiter angestellt, sodass die notwendige Kapazität zur Erreichung der Umsatzziele vorhanden war.
Dann noch zum 4. Spiegelstrich: Der Kaufpreis für Radio L und die Radio-TV AG umfasst sämtliche Aktiven der Firmen. Ebenfalls konnten alle schon im Jahr 2003 abgeschlossenen Werbeverträge, die sich auf das Jahr 2004 bezogen, übernommen werden. Bei der Kalkulation dieses Wertes ging die Regierung davon aus, dass diese zwischen dem Zeitpunkt der Businessplan-Erstellung und der tatsächlichen Über-tragung nicht wesentlich ändern würden. Entgegen dieser Annahme und teilweise auch aufgrund der Verunsicherung der Werbekunden, aufgrund der sehr kontroversen Diskussionen, die es dazumal schon gegeben hat, brachen die Werbeeinnahmen im zweiten Halbjahr dann deutlich ein. Damit waren per 31.12. weniger gebuchte Werbeaufträge für das Jahr vorliegend als erwartet. Trotzdem konnten im ersten Quartal 2004 - auch das habe ich bereits ausgeführt - sowohl die Werbeeinnahmen als auch die Ausgaben im Budget gehalten werden.
Dann noch zum 5. Spiegelstrich: Ferienguthaben und Überzeiten wurden nicht übernommen. Alle Verträge, die Ausgaben bedingen, wurden neu abgeschlossen. Dabei ist festzuhalten, dass der Liechtensteinische Rundfunk keine Rechtsnachfolgerin von Radio L ist, sondern eine neue Firma. Sendeverpflichtungen gab es keine. Alle zugekauften Programmteile wurden neu vereinbart, und es wurden keine latenten Verpflichtungen übernommen.
Sie haben jetzt mehrfach in der Debatte festgestellt, dass es entsprechende Budget-Abweichungen im Jahr 2004 - also Jahresergebnis 2004 zum Budget 2004 - gegeben hat. Das ist richtig. Die Regierung hat in ihrem Bericht und Antrag Nr. 90/2005 - ich habe dies vorher schon erwähnt - auch bereits auf diese Problematik hingewiesen. Dort haben wir sinngemäss Folgendes ausgeführt: Die Gründe für die Budget-Abweichungen sind die höheren Personalausgaben - der Intendant hat vier Stellen neu besetzt - nämlich 27 anstatt der vorgesehenen 23 Stellen. Weiter geht es um Lohnerhöhungen. Es hat höhere Lohnausgaben von rund CHF 200'000 gegeben. In 12 Fällen wurden von der Intendanz die Löhne angepasst.
Dann, auf der Ertragsseite gab es einen nicht erwarteten Einbruch im Werbemarkt und eine erschwerte Konjunkturlage - das hat Mindereinnahmen von rund CHF 300'000 mit sich gebracht. Diese Einschätzung vom Einbruch des Werbemarktes und von der erschwerten Konjunkturlage wird auch im Bericht von Prof. Berndt angesprochen. Er spricht auf der Seite 12 davon, dass die Konjunktur erschwert war, dass sich die Wirtschaftslage nicht so entwickelt hat und dass es natürlich aufgrund fehlender Erfahrungswerte mit einem öffentlichen Rundfunk auch Planungsunsicherheiten gegeben hat.
Dann möchte ich noch ein paar generelle Bemerkungen meinerseits zur Situation im Jahr 2004 machen: Die Aufgaben eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind im Gesetz abgebildet. Wenn man die Landtagsdebatte nachliest, kann man feststellen - und auch das wurde in der Debatte bereits erwähnt -, dass der Landtag degressive Landesbeiträge beschlossen hat. Frau Regierungsrätin Kieber-Beck hat - und auch das ist im Protokoll nachzulesen - dazumal schon festgestellt, dass der Liechtensteinische Rundfunk unbedingt mehr Geld benötigt, und hat deshalb einer Degression nicht zugestimmt.
In diesem Zusammenhang kann auch noch erwähnt werden, dass auch verschiedene Ausgaben, die durch den Liechtensteinischen Rundfunk getätigt wurden, nicht mit der Regierung abgesprochen worden sind. Auch diesbezüglich haben wir in unserem Regierungsbericht aus dem Jahre 2005 entsprechende Ausführungen gemacht. So zum Beispiel zum Thema «Lieferwagen», welches in der Kommission auch ganz kurz angesprochen worden ist.
Letzter Punkt meiner allgemeinen Bemerkungen: Es hat sich auch immer wieder gezeigt - und das ging aus den verschiedensten Stellungnahmen hervor -, dass der öffentlich-rechtliche Programmauftrag immer im Gegensatz zur Finanzierung gestanden hat, und dass die Herausforderung darin liegt, wie beide Anforderungen gemeinsam auf einen Nenner gebracht werden können.
Es wurde in der Debatte auch noch die Situation des Jahres 2005 angesprochen, und auch der Kommissionsbericht wirft Fragen auf, wie dies zu werten sei, wenn drei verschiedene Budgets im Umlauf sind. Ich bin jetzt auf der Seite 4 des Berichtes:
Zum Budget 2005 kann ich Folgendes ausführen: Es ist gemäss dem Liechtensteinischen Rundfunkgesetz Aufgabe des Intendanten, ein Budget zu erarbeiten und dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorzulegen. Ob der Verwaltungsrat dem Vorschlag des Intendanten folgt oder nicht, liegt selbstredend in der Kompetenz des Verwaltungsrates. Die verschiedenen internen Budget-Entwürfe, welche der Intendant vorgelegt hat, entsprachen alle nicht den Vorgaben des Landtags, welcher ein ausgeglichenes Budget als politische Rahmenbedingung aufgestellt und entgegen dem Vorschlag der Regierung für die Jahre 2004, 2005 und 2006 degressive Landesbeiträge beschlossen hat.
Die Regierung hat mit Schreiben vom 27. Oktober 2004 klar darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Landtags einzuhalten sind. Aus diesem Grund wurde das Budget vom Verwaltungsrat des Liechtensteinischen Rundfunkes mehrfach überarbeitet. Es handelt sich dabei nicht um mehrere Budget-Varianten, die bereits dem Landtag übermittelt worden sind, sondern um interne Budget-Entwürfe, und der Verwaltungsrat hat dann schlussendlich ein Budget an den Landtag verabschiedet, nämlich das, das Sie dann auch im Landtag behandelt haben. Die Regierung hat hier inhaltlich nichts dazu beigetragen.
Ein Schreiben möchte ich in diesem Zusammenhang zitieren - das erscheint mir wichtig: Es war zu jenem Zeitpunkt die Aufgabe der Regierung, auf die politischen Rahmenbedingungen hinzuweisen.
Ich zitiere ein Schreiben des Ressorts Verkehr und Kommunikation vom 27. Oktober 2004:
«Liechtensteinischer Rundfunk - Voranschlag 2005
Sehr geehrter Herr Dr. Seeger
Der Voranschlag des Liechtensteinischen Rundfunks für das Jahr 2005 ist gemäss Art. 45 Bst. b des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk dem Landtag vorzulegen und durch diesen zu genehmigen.
Das mit Bericht und Antrag 65/2004 durch die Regierung vorgeschlagene Budget wurde durch den Landtag in der 2. Lesung zum Liechtensteinischen Rundfunkgesetz dahingehend abgeändert, dass der maximale Verlustbeitrag für das Jahr 2005 und 2006 um jeweils CHF 100'000 zu kürzen sei. Weiters wurde durch den Landtag gefordert, entsprechende Sparmassnahmen einzuleiten und umzusetzen. Der Voranschlag 2005 des LRF hat deshalb den Vorgaben des Landtags (maximal CHF 1,4 Mio. Verlustbeitrag Land, Sparmassnahmen für ausgeglichene Rechnung) zu entsprechen.
Aufgrund dieser klaren Rahmenbedingung wird die Regierung dem Landtag den Voranschlag des LRF nur zur Genehmigung beantragen, falls dieser eine nach Ausschöpfung des Verlustbeitrags mindestens ausgeglichene Rechnung ausweist.Das Ressort Verkehr und Kommunikation wird keinen Voranschlag unterstützen, der langfristig das Dotationskapital durch laufende Aufwendungen aufzehrt. Sofern sich der Verwaltungsrat des LRF ausser Stande sieht, einen entsprechenden Vorschlag der Regierung bis 29. Oktober 2004, 14:00 Uhr, vorzulegen, wird die Regierung dem Landtag die Zurückweisung des Voranschlages empfehlen.
Mit Bitte um Kenntnisnahme und mit freundlichen Grüssen,
Rita Kieber-Beck, Regierungschef-Stellvertreterin».
Aus diesen Ausführungen können Sie sehen, dass die Regierung im Herbst 2004 darauf bedacht war, dass die politischen Rahmenbedingungen, welche der Landtag das Jahr zuvor und im selben Jahr aufgestellt hat, vom Liechtensteinischen Rundfunk auch umgesetzt wurden.
Sie haben in der Debatte richtig erwähnt, dass in der Kommission sehr offen diskutiert worden ist. Diese Sache kann ich bestätigen, auch wenn ich nicht bei allen Sitzungen anwesend war. Ich habe einleitend auch erwähnt, was die Rolle des zuständigen Regierungsmitglieds und die Rolle der Regierung in diesem ganzen Prozess gewesen ist.
Eine Bemerkung möchte ich mir abschliessend noch erlauben: Es wurde mehrfach mit der Transparenz argumentiert. Ich glaube, ich habe Ihnen in der Kommission alle Unterlagen, die uns zur Verfügung gestanden sind, transparent offen gelegt. Auch diese Informationen, die ich mir jetzt zusammengetragen habe, sollen versuchen, transparent darzulegen, was mögliche Erklärungen für die verschiedenen offenen Fragen, die Sie jetzt noch gestellt haben, sind. Besten Dank. Abg. Heinz Vogt
Danke dem Regierungsrat Dr. Meyer für seine Ausführungen. Ich habe das auch bestätigt, dass die Zusammenarbeit meiner Meinung nach gut war.
Bezüglich des Gutachtens, das die Regierung dazumal in Auftrag gegeben hat betreffend grobe Pflichtverletzung, möchte ich einfach festhalten, dass die tatsächlich ja sich darin äusserte, dass die VR-Protokolle eingefordert wurden und ein Situationsbericht. Und aufgrund von dem wurde ja eine tatsächliche Beurteilung vorgenommen. Ich möchte nochmal festhalten: Es erfolgte keine Sonderprüfung vor Ort, es wurde nicht in die Geschäftsunterlagen Einsicht genommen, es wurde nicht in die Bücher Einsicht genommen, es wurde auf die Unterlagen des Verwaltungsrates abgestellt. Und das kann meiner Meinung nach nicht eine tatsächliche Beurteilung einer groben Pflichtverletzung sein. Ich möchte das nochmal explizit festhalten. Und ich glaube, wenn man in die Bücher hineingehen würde und Personen vorladen, dann würde man noch zu anderen Erkenntnissen kommen. Aber lassen wir das auf der Seite.
Budget, das haben Sie erwähnt - die drei Budgetvarianten: Ich möchte Sie nicht beim Wort nehmen, aber meiner Meinung nach werfen die nachblickend schon einige Fragen auf. Ich verstehe das nicht. Und es ist Aufgabe des Intendanten, die Budgets zu erstellen, und die wurden im VR beschlossen und Plan C als erstrebenswert angesehen. Ich weiss nicht, ist das Realitätsverlust, oder hat sich Frau Kieber-Beck nicht deutlich ausgedrückt? Oder haben Sie versucht, einfach über die politischen Instanzen hinwegzukommen? Aber ich muss einfach sagen - gegenüber der Regierung, mit solchen Vorgaben - wie kommt man mit solchen Hirngespinsten? Ich verstehe das nicht.
Sie haben gesagt, der Intendant hat das ganze Personal eingestellt. Das ist gemäss Gesetz gar nicht möglich. Die Personaleinstellung ist die Kompetenz des Verwaltungsrates. Im Verwaltungsrat ist keine Person unter Berücksichtigung des Budgets eingestellt worden. Das können Sie vermutlich gemäss Praxis schon machen. Dann brauchen Sie ein Organisationsreglement oder einen klaren Vertrag mit dem Intendanten - das war alles nicht vorhanden. Dann muss man sich nicht wundern, wenn die Leute einfach tun was sie wollen. Ich weiss nicht, ich kann nicht beurteilen, wer hier schuld ist - der Intendant, ob er alles richtig gemacht hat, das möchte ich auch nicht werten. Aber alles auf den Intendanten zu werfen, das finde ich auch von Seiten des Verwaltungsrates nicht richtig.
Wenn ich nämlich die Stellungnahme anschaue, steht nur immer geschrieben «der Intendant ist schuld, der Intendant, Kompetenzüberschreitung». Wenn ich aber dann im September ein Schreiben sehe, wo ihm gehuldigt wird und mit einem opulenten Abendessen beglückwünscht wird - das er übrigens nicht eingelöst hat - dann stelle ich mir schon die Frage nach den wirklichen Beweggründen.
Ich kann es Ihnen schon sagen: Irgendwann im Spätherbst war ja ein Bruch zwischen Intendant und Verwaltungsrat. Und dann ging alles nur noch auf formeller Ebene. Und das Ziel war, ihn hinauszuschiessen. Und das können Sie auch in den Protokollen nachlesen. Das ist ganz klar ersichtlich.
Jetzt vielleicht noch zu den Altlasten: Ich zitiere jetzt mal eine Aussage von Rita Kieber-Beck: «Die Werbeeinnahmen gehen gegen eine Million. Eine Million Werbeeinnahmen hat Radio L bei der Übernahme schon aktiviert, sprich: Man muss das senden und die Rechnung stellen; Umsatz CHF 1,5 Mio.».
Ich wollte Gelegenheit geben, zu dem Stellung zu nehmen. Ich verstehe das nicht. Wenn man die Unterlagen liest, dann ist ein Detail, das spricht die Werbeverträge an. Woher die Zahl kommt, das kann man sich nicht erklären - maximal CHF 360'000 waren das. Wie kommt die Aussage dazumal zustande? Also wenn ich jetzt mit CHF 1,9 Mio. Budget rechne und ich habe schon eine Million im Haus, dann bedanke ich mich Anfang Jahr.
Personal: Im März waren schon 350 Übertage - 350 Übertage in drei Monaten. Wenn Sie das hochrechnen, dann gibt das CHF 170'000. Die Zahl war weder im Zwischenabschluss per 30.06. drin - dann wäre nämlich der Verlust CHF 100'000 plus CHF 170'000, dann wäre der Verlust CHF 270'000 gewesen.
Die effektiven Zahlen: CHF 1,9 Mio. budgetiert - erreicht Mitte Jahr CHF 740'000. Dann kann man nicht davon reden, dass das Zielerreichung ist, ausser man geht davon aus, dass im Herbst ein Riesenjahr ist. Das Gegenteil war der Fall - die Werbeeinnahmen gingen zurück. Und jetzt kommt der Realitätsverlust und die komischen Budgets. Die haben die Budget-Einnahmen höher budgetiert als möglich war. Sie hätten im Herbst Werbeeinnahmen generieren müssen, wo vermutlich der beste Verkäufer keine Chance gehabt hätte.
Und was mich am meisten stört - und Sie müssen keine Stellung nehmen, ich verstehe Ihre Situation schon -, was mich am meisten enttäuscht, dass man mit solchen Zahlen vor den Landtag geht und an die Regierung. Ich hätte hier schon lange den Hebel gezogen. Zum Glück haben wir den im Juni bzw. im Herbst dann gezogen.
Die Qualität der Zahlen, die bezweifle ich, was hier rapportiert wird, und Sie müssen mir auch keine Auskunft geben darüber, aber im Nachhinein ist das eine Farce.
Was ich noch sagen wollte: Im damaligen Antrag wurden gewisse Prämissen - es wurde an den Sender etwas bezahlt. Es wurde Goodwill bezahlt, Sendeleistungen - das haben Sie ausgeführt. Aber latente Verpflichtungen - haben Sie gesagt - wurden keine übernommen.
Ich zitiere jetzt mal ein Detail, vielleicht zur allgemeinen Information. Anscheinend hat ein Kunde vorausbezahlt und der Sender musste dann im 2004 senden. Das hat das Radio nie kassiert, und es ging in die Grössenordnung vielleicht um CHF 50'000. Und der Intendant hat dann darauf hingewiesen - und wurde abqualifiziert.
Ich nenne jetzt hier keine Namen, aber das sind einfach Fakten. Und so gibt es Beispiele für Beispiele. Das Gleiche gilt beim Sendewagen: Es wurde nie beschlossen, den zu kaufen. Es geht um Riesensummen, aber er wurde dann besichtigt. Dem Lieferanten, dem wurde vermutlich Werbeleistung versprochen. Dann hat jemand entschieden: Nein, den kaufen wir. Wie wir den zahlen sollen, wissen wir auch nicht. Budgetiert war er auch nicht. Vom Landtag und von der Regierung abgesegnet war er auch nicht.
Dann wurde noch eine Rechnung an die Regierung geschickt, obwohl die Regierungsmitarbeiter und die Vize-Regierungschefin klar mitgeteilt haben zu diesem Zeitpunkt, dass die Rechnung nicht bezahlt wird. Also, ich möchte das einfach noch in den Raum stellen und Sie müssen keine Antwort geben. Aber, das sind einfach die Fakten zur Vorgeschichte und nicht so blumig, wie man es vielleicht jetzt aus den Regierungsberichten herauslesen könnte. Landtagspräsident Klaus Wanger
Besten Dank. Nun ist die Diskussion und Information über den Bericht der Besonderen Landtagskommission betreffend die Abberufung zweier vom Landtag bestellter Verwaltungsräte beendet.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung bis 17:35 Uhr.
Die Sitzung ist unterbrochen (um 17:20 Uhr).
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