Interpellationsbeantwortung betreffend Vorsteherkonferenz (Nr. 83/2006)
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 6: Interpellationsbeantwortung betreffend die Vorsteherkonferenz. Die Interpellationsbeantwortung trägt die Nummer 83/2006.Wird das Wort gewünscht?Abg. Andrea Matt:
Es ist ein Zufall, dass alle vier Themen, auf die ich mich intensiv vorbereitet habe, gerade hintereinander zu Behandlung kommen.
Macht braucht Kontrolle.
In einer Demokratie werden einzelnen Personen Aufgaben übertragen. So auch unseren Gemeindevorstehern. Deren Kompetenzen und Aufgaben sind im Gemeindegesetz geregelt. Nicht in einem Gesetz geregelt ist hingegen die Vorsteherkonferenz. Aus gelegentlichen Treffen zwecks Informationsaustausch hat sich über die Jahre eine Schatteninstitution entwickelt, die im Hintergrund handelt und sogar Regierungsbeschlüsse zum Kippen bringen kann. Nur selten gelangen Informationen aus der Vorsteherkonferenz an die Öffentlichkeit. Die Gemeinderäte bekommen die Protokolle nicht zu sehen. Nicht einmal dem Landtag wird Auskunft über die mit der Regierung behandelten Traktanden erteilt. Eine Demonstration der Macht?
Doch eigentlich müssen die Vorsteher über ihre Geschäfte Rechenschaft ablegen und Auskünfte erteilen. Sie sind per Gesetz zur Information verpflichtet.
So müssen sie beispielsweise alle Ausgaben offen legen, die sie im Rahmen ihrer Finanzkompetenz ohne Beschluss des Gemeinderates getätigt haben. Die Gemeinde betreffende Anfragen der Gemeinderäte sind von den Vorstehern zu beantworten, auch dann, wenn aus der Vorsteherkonferenz berichtet werden muss.
Darüber hinaus sind die Vorsteher zur Information der Bevölkerung verpflichtet. Wie, ist im Informationsgesetz, dem auch die Organe der Gemeinde, also die Vorsteher unterstellt sind, geregelt.
Dazu der Absatz 2 des Zweckartikels: «Die Tätigkeit der staatlichen Behörden soll transparent gemacht werden, um die freie Meinungsbildung der Bevölkerung und um das Vertrauen in die Tätigkeit der Behörden zu fördern». Ein Grundsatz des Informationsgesetzes ist: «Staatliches Handeln wird offen gelegt, soweit diesem nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen gegenüberstehen». Gemäss Art. 29 hat jede Person, welche ein berechtigtes Interesse geltend machen kann, ein Recht auf Einsicht in amtliche Unterlagen.
In einer Demokratie ist Transparenz und damit verbunden eine Kontrolle der Macht wichtig. Dass sich die Vorsteherkonferenz dieser Transparenz verweigert, macht sie suspekt und schadet ihr letztendlich so weit, dass sie in Frage gestellt wird. Dem bestehenden Misstrauen könnte die Vorsteherkonferenz begegnen, indem sie Auskunft gibt. Den Vorstehern sollte bewusst sein, dass in einer Demokratie jede Macht einer Kontrolle unterliegen muss.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Die Abg. Claudia Heeb-Fleck meldet sich zu Wort. Sie gehört nicht dem Kreis der Interpellanten an. Ich stelle daher zuerst Antrag auf Diskussion, damit sie und andere Abgeordnete wie auch die Regierung an der Diskussion teilnehmen können. Wer damit einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Einhellige Zustimmung
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann gebe ich das Wort der Abg. Claudia Heeb-Fleck.Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Danke. Mit der Interpellation griff die Freie Liste ein Anliegen vieler Gemeinderäte aus Kreisen der Freien Liste, aber auch der VU und FBP auf. Bei vielen Gemeinderäten besteht ein gewisses Unbehagen oder zumindest eine Unsicherheit, was die Rolle der Vorsteherkonferenz anbelangt. Konkretes Ziel unserer Interpellation war es darum, den Einfluss der Vorsteherkonferenz und ihre Stellung im politischen Entscheidungsfindungsprozess transparent zu machen und zur Diskussion zu stellen, auch in Anbetracht der anstehenden Gemeinderatswahlen 2007. Die Interpellationsbeantwortung und die Begründung zur Interpellation machen deutlich, dass eine grosse Diskrepanz zwischen der rechtlichen Stellung der Vorsteherkonferenz im Gefüge Gemeinderat/Vorsteher/Regierung und dem tatsächlichen politischen Einfluss der Vorsteherkonferenz sowohl gegenüber der Regierung als auch gegenüber den Gemeinderäten besteht. Laut Interpellationsbeantwortung hat die Vorsteherkonferenz die Aufgaben, die Gemeindeinteressen gegenüber den Landesinteressen zu vertreten, ein Bindeglied zwischen Gemeinden und Regierung und den Gemeinden untereinander darzustellen und den Vorstehern zum Gedankenaustausch und der Koordination ihrer Aufgaben zu dienen. Diese Funktion der Vorsteherkonferenz als Vernetzung zwischen den Gemeinden und zur Regierung ist vom Grundsatz her durchaus sinnvoll. Problematisch ist sie aber, weil erstens die Vorsteherkonferenz eine Institution ohne institutionellen Rahmen darstellt, weil ihr zweitens jegliche Transparenz und damit auch Kontrolle fehlt - die Protokolle der Sitzungen erhalten eben nur die Vorsteher - weil drittens der Gemeinderat zur Vorsteherkonferenz in einer Schieflage steht, da der Gemeinderat die Beschlüsse der Vorsteherkonferenz nur nachvollziehen, das heisst, nachträglich genehmigen kann. Er hat keinerlei Einsicht in den Entscheidfindungsprozess der Vorsteherkonferenz oder zum Beispiel in die dem Beschluss vorausgegangene Verhandlungen zwischen der Regierung und Vorsteherkonferenz. Für die Vorsteherkonferenz gibt es keine rechtliche Grundlage und keine Geschäftsordnung. Somit stellt die Vorsteherkonferenz keine öffentlich-rechtliche Körperschaft dar. Sie ist von der Organisation her am ehesten ein Verein, allerdings ein Verein ohne Statuten. Im Gefüge Gemeinderat/Vorsteher/Regierung hätte sie demnach nur Beratungs- und Koordinationsfunktionen, wie die Regierung mit Antwort auf Frage drei auch festhält. Ganz anders sieht jedoch die Praxis aus. Die Vorsteherkonferenz macht nicht Vorschläge, sondern sie fällt laut eigener Terminologie Beschlüsse. Betreffen solche Beschlüsse den Kompetenzbereich des Vorstehers, so gelten sie laut Regierung formell als Beschlüsse der einzelnen Vorsteher. Falls es um Themen geht, die im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats liegen, werden sie in den Gemeinderat eingebracht und erlangen erst dann Verbindlichkeit, wenn sie der Gemeinderat nachträglich beschliesst. Den grossen Einfluss der Vorsteherkonferenz im politischen Entscheidfindungsprozess sieht auch die Regierung. So schreibt sie auf Seite 11, dass gerade, wenn sich die Vorsteher in der Vorsteherkonferenz einig sind - ich zitiere - «wichtige und zukunftsweisende Weichenstellungen für die Gemeinden getroffen werden». Das gleiche Bild ergibt sich aus den Zitaten, die in der Begründung zur Interpellation angeführt werden. Die Vorsteherkonferenz spricht für die Gemeinden, sie gibt eigene Stellungnahmen ab und sie ist für die Regierung zentraler Ansprech- und Verhandlungspartner in Gemeindeangelegenheiten. Die Interpellationsbeantwortung lässt die Frage offen, inwiefern die Regierung zur mächtigen Rolle der Vorsteherkonferenz das ihre tut. Kontaktiert die Regierung das Gremium der Vorsteherkonferenz und macht es damit zu einem offiziellen Ansprechpartner, oder wendet es sich in Gemeindeangelegenheiten immer zuerst an die einzelnen Vorsteher, die dann in die Vorsteherkonferenz das einbringen, was sie als von gemeinsamen Interesse halten? Insgesamt bleibt unverständlich, warum angesichts der offensichtlich wichtigen Rolle der Vorsteherkonferenz so ein Geheimnis um deren Protokolle, ja sogar Traktanden gemacht wird. So argumentiert die Regierung in Frage 9, dass die Auflistung der an den Vorsteherkonferenzen behandelten Themen der letzten fünf Jahre den Rahmen der Interpellation sprengen würde. Bei durchschnittlich zwei Sitzungen der Vorsteherkonferenz mit der Regierung ginge es um die Aufführung der Traktanden von zehn Sitzungen. Das kann ja wohl kein Problem darstellen. Die Zustellung der Traktanden der Vorsteherkonferenz und die Möglichkeit für Gemeinderäte, bei Bedarf das Protokoll einzusehen, würden hier Transparenz schaffen, die dem Gremium der Vorsteherkonferenz keinerlei Abbruch täte und auf der anderen Seite den Gemeinderäten klarere Entscheidungsgrundlagen bieten würde. Es würde die Schieflage im Informationsfluss zwischen Gemeinderat und Vorsteherkonferenz korrigieren und würde der demokratisch suspekten Geheimniskrämerei der Vorsteherkonferenz ein Ende setzen. Diesbezüglich möchte ich konkret die Frage stellen: Ist nach Ansicht der Regierung die Vorsteherkonferenz gemäss Öffentlichkeitsgesetz nicht zur Transparenz verpflichtet? Der Vorsteher hat eine Doppelfunktion, eigentlich eine Dreifachfunktion. Er ist Gemeinderat, Gemeinderatspräsident und Exekutive. Ein gewichtiger Teil seines Aufgabenbereichs liegt im exekutiven Bereich. In der Verwaltung der Gemeinde, der Ausführung der Gemeinderatsbeschlüsse. In diesem Aufgabenbereich muss er, auch wenn er direkt gewählt ist, dem Gemeinderat Rechenschaft geben und zu Auskünften bereit sein. Das gehört zum Wesen der Demokratie und wird in den Gemeinden meines Wissen auch so gehandhabt. Wenn diese Interpretation stimmt, muss folgerichtig auch die Vorsteherkonferenz Beschlüsse, die in den Kompetenzbereich des Vorstehers fallen, vor allem, wenn sie finanzielle Auswirkungen haben, den Gemeinderäten zur Rechenschaft vorlegen. Darum eine weitere Frage an die Regierung: Welche Informationspflicht hat der Vorsteher nach Ansicht der Regierung gegenüber dem Gemeinderat? Zusammenfassend möchte ich nochmals sagen, dass es der Freien Liste in Bezug auf die Vorsteherkonferenz um Transparenz geht. Entscheide sollen nachvollzogen und kontrolliert werden können. Wir erhalten ja nebenbei gesagt auch im Landtag selbstverständlich die Protokolle der Geschäftsprüfungskommission, der Finanzkommission und der Aussenpolitischen Kommission. Was spricht also dagegen, dass die Gemeinderäte Einsicht in die Protokolle der Vorsteherkonferenz erhalten? Wir schlagen der Vorsteherkonferenz vor, als Zeichen im Hinblick auf die Gemeinderatswahlen 2007 einen solchen Schritt von sich aus zu machen und damit eine neue Vertrauensbasis zu schaffen. Ansonsten bleibt zu überlegen, ob die Kompetenzen der Vorsteherkonferenz nicht über eine Änderung des Gemeindegesetzes geregelt werden sollen, zum Beispiel in dem Sinne, dass klar definiert wird, dass die Vorsteherkonferenz bezüglich aller Beschlüsse, die gemeindeeigene Aufgaben betreffen, vom Land übertragene Aufgaben betreffen und insbesondere solche, die finanzielle Auswirkungen haben, den Gemeinderäten gegenüber auskunftspflichtig ist. Danke. Abg. Günther Kranz:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Die Vorsteherkonferenz ist in der Tat immer wieder von öffentlichem Interesse. Allein schon durch die Namensgebung «Konferenz» könnte man zum Schluss kommen, dass an dieser unumstössliche Beschlüsse grösserer Tragweite gefasst werden. Dennoch haben ihre Entscheide lediglich Empfehlungscharakter und dabei soll es bleiben - und nichts mehr. Im Gemeindegesetz ist das Gremium der Vorsteherkonferenz nicht aufgeführt und deren Entscheide haben somit für die Gemeinden auch keinen verbindlichen Charakter. Ebenso sind die Beschlüsse der Vorsteherkonferenz auch der Regierung gegenüber nicht bindend. Die Autonomie der einzelnen Gemeinden darf durch ein beratendes, übergestülptes Gremium nicht tangiert werden. Die Entscheidungsfindung muss in den einzelnen Gemeinden stattfinden, ohne vorher getroffene Abmachun-
gen.
Hiesse es anstatt «Vorsteherkonferenz» ganz einfach und simpel «die Vorsteher des Landes empfehlen», dann wäre die Wahrnehmung geringer und die Bedeutung einiges kleiner. Vieles läuft ja auch psychologisch ab und die Überbetonung liegt oft in der Namensgebung. Das kennen wir aus anderen Beispielen.
Die von den Interpellanten gestellten zehn Fragen hätten sich ebenso durch den Vorsitzenden der Vorsteherkonferenz oder deren Sekretär auf ganz einfache Weise beantworten lassen. Im Gemeindegesetz ist nicht erkennbar, dass sich die Regierung um organisatorische Angelegenheiten der Gemeindeorgane bemühen muss.
Dass die elf Vorsteher ein Forum zur Beratung, zum Gedankenaustausch und zur Vorbesprechung gewisser brisanter Themen brauchen, steht sicher ausser Zweifel. Es sind in der Tat in ihrem Arbeitsgebiet weitestgehend elf Einzelkämpfer. Zum gedanklichen Austausch, zur Festlegung gemeinsamer Vorgehen in wichtigen Sachfragen braucht es wiederkehrende Treffen, den Dialog und eine gute Kommunikation. Ich sehe die Notwendigkeit hierzu genauso bei anderen Gremien und auch auf Gemeindeebene machen es die Gemeindekassiere und die Bauleiter ebenso, natürlich zeitlich reduziert und äusserst pragmatisch.
Die Vorsteher brauchen ihre Konferenz als Vorbereitung für gemeindeübergreifende Angelegenheiten, um dann ihrem Gemeinderat über Absichten und Vorhaben anderer Gemeinden berichten zu können.
So genannte Grundlagenarbeit ist dann teilweise verrichtet und die Entscheidungsfindung im Gemeinderat kann beschleunigt werden. Wäre dies nicht der Fall, dann tauchte in den Gemeinderatsstuben noch vermehrt die Frage auf «Was machen die anderen Gemeinden in dieser Sache?» oder es gäbe vermehrt Gemeinderatsbeschlüsse, die wie folgt lauteten: «Wir stimmen diesem Antrag zu, vorbehaltlich der Zustimmung der anderen Gemeinden». Dieses Verhalten hat sicher auch den Grund darin, wie treffend in der Interpellation mehrfach bemerkt wurde, dass die Empfehlungen der Vorsteherkonferenz die gemeinderätliche Entscheidungsfindung stark beeinflussen.
Wie der einzelne Vorsteher mit den Informationen aus der Konferenz dann gegenüber seinem Gemeinderat und gegenüber seiner Verwaltung umgeht, das ist dann eine völlig andere Angelegenheit und da wird sich schon jeder Vorsteher im Klaren sein, dass er offen und umfassend informiert. Sein Informationsvorsprung und sein Wissensstand gegenüber seinen Gemeinderäten ist erheblich.
Die Gemeinderäte sind gefordert, dass sie zu Unterlagen der Vorsteherkonferenz kommen und deren Empfehlungen kritisch gegenüberstehen, diese hinterfragen und sich bewusst sind, dass die Gemeindevorsteherkonferenz ausschliesslich eine beratende und koordinierende Funktion hat.
Ebenso sollten die Verwaltungen über Vorhaben der Vorsteherkonferenz jederzeit zielgerichtet bedient werden. Der Tenor ist einhellig. Ob Vorsteher, Gemeinderäte oder Angestellte, alle haben nur ein Ziel: Sie haben zum Wohle der Institution «Gemeinde» zu arbeiten.
Es geht also nicht darum: Was tut die Institution für mich, sondern was kann ich für das Gemeinwohl tun? Offenheit und Transparenz sind gefragt. Schliesslich geht es darum, die optimalsten Entscheide in Personal- und Sachfragen herbeizuführen.
Ich denke, die Interpellation hat, wenn man etwas tiefer nachdenkt, einen guten Ansatz, einen zukunftsorientierten Hinweis, eben gerade durch das Hinterfragen der Vorsteherkonferenz im Verhältnis zu den Gemeinderäten.
Eine Gesamtreform des Gemeindegesetzes, speziell im organisatorischen Bereich, wäre wünschenswert und meines Erachtens überfällig. Eine Neuorientierung der Organisation könnte sich weitestgehend an Modellen der Privatwirtschaft orientieren. Beispielsweise sollte der Gemeinderat in seiner Anzahl reduziert und im Sinne eines Verwaltungsrates eingesetzt werden. Der Verwaltung könnte ein Geschäftsführer vorstehen und die notwendige stärkere Trennung und Stellung von operativen und strategischen Tätigkeiten wäre somit gegeben. Heute macht der Vorsteher zusammen mit dem Gemeinderat alles. Er ist Gesetzgeber und gleichzeitig Vollzugsorgan. Welche Konflikte dies gibt, erkennen wir oft. Eine Neuausrichtung des Gemeindegesetzes könnte bestimmend für eine moderne Verwaltung mit klarer Gewaltentrennung wirken und an die Verwaltungsreform der Regierung anknüpfen.
Ich hoffe, dass diese Interpellationsbeantwortung Stein des Anstosses zum Neuüberdenken und zur Neuorientierung des Gemeindegesetzes und damit der Gemeindeautonomie sein wird. Die Aufgabenentflechtung ist weitestgehend erfolgt. Nun könnte in einer weiteren Phase dieses Projekt angegangen werden, da ja auch die Neuordnung des Finanzausgleichs mit den Gemeinden ansteht.
Danke.
Abg. Franz Heeb:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Die von der Regierung an die Vorsteherkonferenz überwiesene Beantwortung der Interpellation gibt kurz und bündig Antwort auf die gestellten Fragen. Beim Durchlesen der Interpellationsbeantwortung stellen sich jedoch grundsätzliche Fragen zur informellen Rolle und zum kommunalpolitischen Einfluss der Vorsteherkonferenz sowie zu den formellen Rechten und Pflichten als auch zur Rechtmässigkeit von Entscheidungen der Vorsteherkonferenz.
Zweifellos konnten in den vergangenen Jahren durch die Vorsteherkonferenz in der kommunalen Verwaltung und Grundversorgung wesentliche Fortschritte erzielt werden. Zu erwähnen sind hier insbesondere die Vereinheitlichung von Richtlinien und Gebührenordnungen, die Zusammenarbeit in der Alters- und Krankenbetreuung, oder die gemeinsame Sicherstellung der Wasserversorgung und der Abwasserreinigung sowie der Altstofftrennung und der Abfallentsorgung. Die Vorsteherkonferenz hat sich weiterentwickelt und nimmt nicht nur die Koordination der Gemeindeaufgaben wahr, sondern sie ist ein wichtiges kommunales Entscheidungsgremium geworden.
Wie aus den in der Interpellation aufgeführten Protokollauszügen der Vorsteherkonferenz hervorgeht, nimmt die Konferenz durch ihre Stellungnahmen zu Vernehmlassungen, durch die Führung von Verhandlungen mit der Regierung und den Landesbehörden, durch die einheitliche Regelung von Gebühren und Entschädigungssätzen oder durch die Vereinbarung der Zusammenarbeit mit Verbänden und Unternehmen eine entscheidende Funktion auf kommunaler Ebene wahr. Die Vorsteherkonferenz ist ein wichtiger Ansprechpartner geworden, wenn es um die Unterstützung von Institutionen und Projekten durch die Gemeinden des Landes geht.
Die Vorsteherkonferenz hat sich vom ursprünglich unverbindlichen Koordinationsgremium zu einer entscheidenden Institution in wichtigen kommunalpolitischen Fragen und Aufgabenstellungen entwickelt. Die Vorsteherkonferenz ist zu einem informellen, eigendynamischen Gremium geworden, das auf die demokratische Mitwirkung und Entscheidungen der Gemeinderäte immer weniger angewiesen ist. Kritisch zu beleuchten und zu beurteilen sind dabei die informelle Verlagerung der demokratischen Rechte der Gemeinderäte auf die Ebene der Vorsteherkonferenz.
Als Gemeinderat habe ich es selbst erfahren und nach meinen Informationen und wie wir heute auch gehört haben, wird es in den meisten Gemeinden immer noch so gehandhabt: Die Gemeinderäte sind über die Traktanden der Vorsteherkonferenz nicht informiert und können sich damit bei wichtigen kommunalpolitischen Themen und Entscheidungen der Vorsteherkonferenz nicht frühzeitig einbringen. Das Protokoll der Vorsteherkonferenz wird den Gemeinderäten nicht offiziell zur Verfügung gestellt, bestenfalls erhalten sie Auszüge zu bestimmten Traktanden der Sitzungen. Die Gemeinderäte stehen dann meist vor vollendeten Tatsachen und Sachzwängen. Schliesst sich ein Gemeinderat den von den Vorstehern einvernehmlich gefällten Empfehlungen und Beschlüssen nicht an, drohen später Nachteile für die Gemeinde oder gar ein Konflikt mit dem eigenen Vorsteher. Widerspricht ein einzelner Gemeinderat einem Beschluss der Vorsteherkonferenz, so läuft er Gefahr, als Querulant ins Abseits gestellt zu werden. Die Mitglieder der Gemeinderäte scheinen sich mit dieser Situation inzwischen abgefunden bzw. arrangiert zu haben.
Die Vorsteherkonferenz hat sich in den vergangenen Jahren zu einer zweiten informellen Kammer entwickelt, die für alle Gemeinden und damit für das ganze Land ordnungs-, versorgungs-, umwelt-, wirtschafts- und sozialpolitische Entscheidungen fällt. Als Sinn und Zweck der Vorsteherkonferenz wird neben dem Gedankenaustausch und der Koordination von wichtigen Aufgaben die Wahrung der Gemeindeinteressen gegenüber den Landesinteressen angeführt. Wünschenswert wäre nicht nur die gegenseitige, sondern auch die gemeinsame Wahrung der Gemeinde- und Landesinteressen. Denn wie
sich in jüngster Vergangenheit bei der Aufgabenentflechtung und beim Finanzausgleich gezeigt hat, werden zu sehr die Einzelinteressen des Bürgermeisters von Vaduz und einzelner Gemeindevorsteher in den Vordergrund gestellt, wobei das gemeinsame Interesse für alle Gemeinden und damit das Landesinteresse in den Hintergrund treten.
Gemäss Art. 116 des Gemeindegesetzes stehen die Gemeinden unter der Aufsicht des Staates. Im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden ist die Staatsaufsicht auf die Überprüfung der Rechtmässigkeit der Beschlüsse und der Tätigkeit der Gemeindeorgane beschränkt. Im übertragenen Wirkungskreis unterliegen die Beschlüsse und Tätigkeiten zusätzlich der Prüfung der Angemessenheit. Hier stellt sich die Frage: Müsste der Staat nicht auch darauf achten, wie kommunalpolitische Entscheidungen in der Vorsteherkonferenz zustande kommen und wie die gemeindeübergreifenden Verbandsfunktionen und die Führung der Werksbetriebe durch die Vorsteherkonferenz wahrgenommen werden? Auch wenn keine formalen Rechtsgrundlagen für die Vorsteherkonferenz bestehen, kommt die Regierung nicht darum herum, auf diese Fragen einzugehen.
In der Beantwortung der Interpellation wird in Bezug auf die Geschäfte und Entscheidungen der Vorsteherkonferenz nicht klar zwischen Aufgaben der Gemeinden im eigenen und im übertragenen Wirkungskreis sowie zwischen Rechtssetzung und Rechtsanwendung unterschieden. Leider sind dazu keine aktuellen wissenschaftlichen Rechtsgutachten verfügbar, welche die Frage der formal rechtlichen Voraussetzungen und Kompetenzen der Vorsteherkonferenz zur Rechtssetzung und Rechtsanwendung klären könnten. Wie in der Beantwortung der Interpellation auf Seite 12 ausgeführt wird, bleibt zumindest festzuhalten, dass die Vereinbarungen und Beschlüsse der Vorsteherkonferenz, die in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats fallen, im Gemeinderat zu beantragen und zu beschliessen sind.
In der Beantwortung der Interpellation wird das politische Alleinvertretungsrecht der Vorsteher ohne Einbezug des Gemeinderats damit begründet, dass der Bürgermeister und die Vorsteher direkt von der Bevölkerung und nicht vom Gemeinderat gewählt sind. Bei dieser Begründung wird ausser Acht gelassen, dass der Bürgermeister bzw. die Vorsteher sowohl als oberstes exekutives Organ einer Gemeinde als auch als stimmberechtigte Vorsitzende bzw. Mitglieder des Gemeinderats gewählt sind. Als exekutives Organ können sie - wie auch die Konferenz der Bauführer oder der Gemeindekassiere - über die Koordination und Umsetzung der kommunalen Aufgaben im Rahmen des gesetzlichen Auftrags selbst entscheiden. Andererseits stellt sich die Frage: Wie weit haben die Vorsteher als Vorsitzende und Vertreter des Gemeinderates in kommunalpolitischen Fragen die mehrheitlich gefällten Entscheidungen der Gemeinderäte zu vertreten bzw. die Gemeinderäte vorberatend zur Entscheidungsfindung in der Vorsteherkonferenz beizuziehen?
Im Hinblick auf die bevorstehenden Gemeindewahlen ist es von allgemeinem Interesse, wie sich die Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters bzw. für das Amt eines Gemeindevorstehers sowie die Gemeinderatskandidaten zu den noch offenen Fragen bezüglich der Vorsteherkonferenz stellen. Es ist absolut verständlich, wenn die Vorsteher an den informell gewachsenen Aufgaben und Machtverhältnissen der Vorsteherkonferenz festhalten wollen. Entscheidend ist, ob die künftigen Gemeinderäte als Volksvertreter sich künftig verstärkt für die demokratischen Rechte der Volksvertretung und die Kompetenzen des Gemeinderats einsetzen oder sich mit der Macht des Faktischen abfinden und zum Zustimmungsorgan des Bürgermeisters und der Vorsteher werden wollen.
Letztlich sollten aber nicht die Kompetenzen des Gemeinderats und des Vorstehers sowie die Eigeninteressen einer Gemeinde, sondern die Gesamtinteressen aller Gemeinden und damit auch das Interesse des Landes im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen.
Abg. Rudolf Lampert:
Diese Diskussion zeigt mir sehr klar auf, wie der Stellenwert einer Vorsteherkonferenz zustande gekommen ist. Wir haben hier in den Diskussionen dieser Vorsteherkonferenz ein Gewicht gegeben, das dieser Konferenz nicht zusteht. Die Vorsteherkonferenz ist nichts anderes als ein Zusammenkommen von Gemeindevorstehern zu einem formlosen Gedankenaustausch, wo ein Protokoll verfasst werden kann oder auch nicht und wo freie Meinungen zusammengetragen werden können. Wenn wir dieser Institution einen Stellenwert geben, den sie per Gesetz in keiner Weise hat, wenn wir diese Beschlüsse, die die Vorsteherkonferenz fällt, einfach auf die Gemeinderäte übertragen, so sind wir, glaube ich, ganz einfach selber schuld daran. Unsere Mandatare und wir selbst auch als Mandatar haben uns dagegen zu verwehren, dass, wenn Gremien Beschlüsse fällen, denen dieser Beschluss nicht zusteht, dass wir uns dagegen verwehren. Ich erinnere mich an die Diskussion über den Finanzausgleich mit den Gemeinden. Dort wird der Regierung ein Auftrag erteilt, mit der Vorsteherkonferenz Kontakt aufzunehmen und eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Wenn wir und die Gemeinderäte dieser Institution diesen Stellenwert geben, der ihr nicht zusteht, so sind wir selber schuld und haben uns nicht zu wundern, wenn diese Institution ihre Funktion in einer Weise ausübt, die sie nicht sollte. Selbstverständlich tragen auch Personen dazu bei, die in diesem Gremium sitzen, dass der Stellenwert gesteigert wird, indem mit einzelnen Personen - auch aus diesem Hause - Kontakt aufgenommen wird, um diese Beschlüsse der Vorsteherkonferenz zu stützen. Aber ich kann das nur nochmals sagen: Wir sind selbst schuld, wenn diese Institution eine Macht erhält, die ihr nicht zusteht. Selbstverständlich bin ich auch der Ansicht, dass Macht Kontrolle braucht. Aber hier ist formal keine Macht vorhanden, wir geben ihr diese Macht. Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Ich möchte auf meine Vorredner kurz antworten oder Bezug nehmen. Ich bin nicht der Meinung des Abg. Lampert. Ich denke, dass es nicht darum geht, dass wir der Vorsteherkonferenz einen Stellenwert zumessen, der ihr nicht zusteht. Er steht ihr nicht zu, aber das Problem ist, dass die Vorsteherkonferenz diesen Stellenwert trotzdem hat, ob er ihr zusteht oder nicht. Ich gehe eher einig mit der Ansicht des Abg. Heeb, der formuliert hat, dass es bei der Vorsteherkonferenz um ein Gremium geht, das eigentlich ein informelles Gremium ist, das in einer Grauzone operiert und sich zu einer entscheidenden Institution entwickelt hat. Und weil dem so ist, braucht diese Institution auch demokratische Kontrolle. Der Freien Liste geht es aber weniger darum, die Klarstellung in die Richtung zu gestalten, wie es der Abg. Kranz angeführt hat. Es geht uns nicht darum, dass man die Vorsteherkonferenz als Organ mit legislativen Funktionen legitimiert, sondern es geht darum, dass man festlegt, dass dieses Gremium die Aufgabe hat, Rechenschaft abzulegen und auskunftspflichtig ist. Es geht darum, dass diese Organisation transparent wird, dass klar wird, was dort geschieht. Und ich denke, in dem Zusammenhang wäre auch bedenkenswert, überhaupt die Frage anzugehen und zu klären: Was sind eigentlich die Aufgaben und Kompetenzen des einzelnen Vorstehers? Es ist ein ganz schwieriges Feld, dass eine Person, die eigentlich drei Funktionen in sich vereinigt, dass bei dieser klar bleibt, welche Kompetenzen und Aufgaben sie hat. In zweiter Linie geht es also auch um eine Klärung der Aufgaben der Vorsteher. Ich meine, es würde Sinn machen, dass die Vorsteherkonferenz und der Vorsteher hauptsächlich exekutive Aufgaben haben und als Exekutive eben der Legislative verantwortlich sind. Das heisst, es geht darum: Die legislative Gruppierung ist der Gemeinderat, sind die verschiedenen Gemeinderäte, und darum müssen sowohl Vorsteher wie Vorsteherkonferenz den Gemeinderäten gegenüber verantwortlich sein und ihr Handeln den Gemeinderäten gegegenüber offen legen und transparent machen. Abg. Alois Beck:
Danke, Herr Präsident. Ich teile hier die Auffassung des Abg. Rudolf Lampert. Es hat ja geheissen, dass keine gesetzliche Grundlage für die Vorsteherkonferenz besteht. Und das hat vielleicht auch einen tieferen Grund, dass der Gesetzgeber das auch nicht wollte, dass hier eine bestimmte Machtkonzentration stattfindet. Wenn die Abg. Heeb-Fleck sagt, die haben jetzt nun mal diese Macht, dann muss sie sich auch fragen: Ja, warum? Wenn es keine Grundlage in gesetzlicher oder anderer Hinsicht gibt, dann muss jemand dieser Konferenz diese Macht zuschieben. Und da sind wir eben auch gefragt. Es spricht sich sicher niemand dagegen aus, dass hier eine Koordination unter den Vorstehern stattfindet. Das dürfte unbestritten sein. Aber es ist doch auffällig, wie gerade in den letzten Jahren dieses Gremium nicht nur an informeller, sondern - zum Teil hat man wirklich das Gefühl - an formeller Macht gewonnen hat. Und das, glaube ich, da sind sich alle einig, kann es nicht sein. Ich würde aber gerade aus diesen Gründen davor warnen, dem einen formellen Status zu geben. Und wenn man sagt, die müssen die Protokolle abliefern usw., stellt sich schon die Frage: Von was? Dann müssten sie ja bestimmte Befugnisse haben. Sonst bringt es ja nichts, wenn man gewisse Dinge einfordert. Deshalb kann ich die Ausführungen des Abg. Rudolf Lampert nur unterstützen, dass man hier darauf achtet, dass man hier in demokratie-theoretischer Hinsicht in ordentlicher Weise vorgeht und diesem Gremium den angemessen Stellenwert gibt, und dass auch wir uns in Zukunft bei der einen oder anderen Debatte an die heutigen Aussagen erinnern. Regierungschef Otmar Hasler:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Alle Fragen, die hier in der Debatte gestellt wurden, werde ich nicht abschliessend beantworten können, denn es wurden doch sehr unterschiedliche Fragestellungen aufgebracht, was die Vorsteherkonferenz betrifft und anbelangt. Aber wenn wir betrachten, dass die Gemeindevorsteherkonferenz seit dem Jahr 1968 als Beratungsgremium besteht, in dem alle elf Gemeindevorsteher vertreten sind, so sehen wir durchaus, dass dieses Gremium eine Bedeutung hat. Es muss ein sinnvolles Gremium sein, sonst hätte sich die Vorsteherkonferenz sicher nicht über all die Jahre gehalten. Sie ist ein Diskussions-, ein Beratungsgremium. Sie kann natürlich nicht anstelle der Gemeinden Beschlüsse fassen, sondern hier sind die Kompetenzen klar und eindeutig im Gemeindegesetz geregelt. Die Gemeindevorsteherkonferenz hat also eine beratende, eine koordinierende Funktion und als solches ist es durchaus sinnvoll, dass die Gemeindevorsteher zusammenkommen, sich miteinander besprechen, ob man das jetzt Konferenz - oder wie auch immer - nennt. Was aber auch richtig ist und was immer wieder in der Debatte herausgestellt wurde: Es gibt tatsächlich einen beträchtlichen Unterschied zwischen der rechtlichen Stellung einerseits und dem tatsächlichen politischen Einfluss andererseits. Den durfte ich ja hier im Landtag einige Male erfahren und die Regierung hat ja dann auch mit einigen Vorlagen Schiffbruch erlitten, weil sie hier ganz andere Positionen als die Gemeindevorsteher vertreten hat. Ich möchte hier sicher nicht den Landtag tadeln, aber ich hatte das Heu nicht immer auf derselben Bühne wie die Vorsteherkonferenz. Sagen wir es einmal diplomatisch. Organisation und Aufgaben der Gemeinden werden im Gemeindegesetz geregelt. Im Gemeindegesetz wird geregelt, dass die Gemeinden in ihrem eigenen Wirkungskreis ihre Angelegenheiten selbstständig unter Aufsicht des Staates ordnen und im übertragenen Wirkungskreis Aufgaben des Staates besorgen. Sie können auch zur gemeinsamen Erfüllung öffentlicher Aufgaben Zweckverbände bilden und in den Gemeindeordnungen wird dann noch genauer präzisiert, nämlich die Organisation der Behörden, Verfahren vor den Behörden, die Rechte und Pflichten der Einwohner, soweit eben nicht gesetzliche Regelungen bestehen, und dann werden - wie ich meine - die Kompetenzen der Gemeindeversammlung sehr umfassend aufgeführt. Die Kompetenzen des Gemeinderates werden aufgelistet und die Kompetenzen hat der Gemeinderat auch wahrzunehmen. Er ist aufgefordert, seine Kompetenzen wahrzunehmen. Und dann werden auch die Kompetenzen und Aufgaben des Vorstehers geregelt. Ich denke, die gesetzliche Bestimmung ist hier klar, dass die Gemeindevorstehung die Verwaltung leitet. Er sorgt für den Vollzug der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse und er beaufsichtigt Gemeindeanlagen und Bauwerke. Er sorgt auch für den Vollzug der übertragenen Aufgaben, der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Er ist auch berechtigt, Ausgaben für den Gemeindehaushalt im Einzelfall vorzunehmen und die Höhe dieser Berechtigung wird in der Gemeindeordnung festgelegt. Sie kann bis CHF 30'000 festgelegt werden. Hier haben die Gemeindevorsteher Aufgaben und Kompetenzen, wie sie im Gemeindegesetz festgelegt sind. Wenn wir nun über den Stellenwert der Gemeindevorsteherkonferenz diskutieren, dann müssen wir den Unterschied zwischen rechtlicher Macht und informeller Macht oder informeller Bedeutung sicher sehen. Warum halte ich diese Zusammenkunft der Gemeindevorsteher für sinnvoll? Ich erachte das als sinnvoll, weil wir hier auf einem kleinen Staatsgebiet sicher gehalten sind, uns zu verständigen, dass auch die Gemeinden gehalten sind, sich über übergreifende Fragen zu verständigen, und zwar nicht nur auf der Ebene der Gemeindevorsteher, sondern auch auf der Ebene der Beamten. Seien das die Gemeindekassiere, dass die sich absprechen, seien das die Gemeindebauführer, dass die miteinander Kontakt halten. Es macht ja nicht unbedingt immer Sinn, dass in jeder Gemeinde unterschiedliche Regelungen getroffen werden. Der entscheidende Punkt ist dort erreicht, wenn über solche Zusammenkünfte und Vorabsprachen effektiv in den Kompetenzbereich anderer Organe eingegriffen wird, oder wenn schleichend der Kompetenzbereich der anderen Organen ausgehöhlt wird. Das heisst, wenn aus Rechtssetzung dann nur noch Rechtsnachvollzug wird. Das ist der ganz entscheidende Punkt, den wir beachten müssen. Und da kommt dann oft auch die Kritik an der Vorsteherkonferenz auf. Aber da müssten wir schon früher ansetzen. Erstens einmal hat ein Vorsteher / eine Vorsteherin natürlich auch einen entsprechenden Wissensvorsprung, rein schon durch seine Vollamtlichkeit, rein schon dadurch, dass er eben einer Verwaltung vorsteht. Da hat er einen bestimmten Wissensvorsprung gegenüber den Gemeinderäten, die natürlich alle nebenamtlich tätig sind. Und deshalb hier den richtigen Ausgleich zu finden ist doch eine Aufgabe des Gemeinderates. Ich meine, es gibt immer Bring- und Holschulden. Das heisst, der Gemeinderat muss sich auf seine Kompetenzen besinnen und er hat dementsprechend auch die notwendigen Unterlagen zu verlangen, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit er seiner Stellung, die er im Gemeindegesetz hat, damit er dieser Stellung auch gerecht wird. Ich denke, da gibt es sicher Verbesserungspotenzial - und darüber muss sicher diskutiert werden. Warum die Vorsteherkonferenz für die Regierung durchaus Sinn macht, kann ich anhand einiger Traktanden belegen. Es ist natürlich unverhältnismässig schwieriger, wenn die Regierung für bestimmte Fragestellungen, die im Allgemeinen interessieren und wo man Lösungen sucht, mit elf Gemeinden isoliert sprechen muss oder wenn sie die Vertreter der elf Gemeinden zusammen hat. Das sind Fragen, die oft im übertragenen Wirkungskreis sind. So zum Beispiel das Thema «Entflechtung von Staat und Kirche» oder das Thema «Ausländerrecht», das natürlich auch ganz entscheidend in das Aufgabengebiet der Gemeinden hineinspielt. Dann der Bereich wirtschaftliche Hilfe und Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden, wie sie ja im Sozialhilfegesetz verankert ist, weiter eine Neuausrichtung betreffend Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall, dann Signalisation, Fahrbewilligung im Strassenverkehrsgesetz, wo sich immer wieder Landes- und Gemeindekompetenzen schneiden und wo man miteinander über Probleme sprechen muss. Es können auch andere übergreifende Projekte sein. Ich erinnere zum Beispiel an das Projekt «Malbun». Weiter die Revision des Grundverkehrsgesetzes, wobei die Gemeinden sehr viel Erfahrung haben. Und da macht es durchaus Sinn, dass es eine Gemeindevorsteherkonferenz gibt, mit der solche Fragen vorbesprochen werden können. Wenn es dann zu konkreten Projekten kommt, wenn es dann zu Vernehmlassungsvorlagen kommt, dann werden selbstverständlich die einzelnen Gemeinden, die Gemeinderäte, vernehmlasst und die werden aufgefordert, hier Stellungnahmen abzugeben. Die Frage stellt sich immer dort, wo es zu einer vielleicht nicht gewollten Aushöhlung von Gemeinderatskompetenzen kommen kann. Noch einmal: Die rechtliche Stellung scheint mir klar. Es ist den Vorstehern unbenommen, sich zu treffen und Probleme miteinander zu besprechen. Es ist den Vorstehern auch unbenommen, miteinander mögliche Lösungswege zu suchen, die sie aber in den einzelnen Gemeinden dementsprechend im Gemeinderat zu beraten haben und dort auch dementsprechend unabhängig Beschlüsse gefällt werden müssen. Was die Transparenz betrifft habe ich eine rein persönliche Feststellung: Ich verstehe an und für sich nicht, warum man diese Protokolle nicht einfach vorlegt, weil darin steht nichts Geheimes. Ich kann mir das nicht vorstellen. Ich denke, es gibt auch verschiedene Gemeinden, wo das so gehandhabt wird, dass die Protokolle den Gemeinderäten durchaus zugänglich gemacht werden. Ich habe das jetzt nicht im Einzelnen abgeklärt. Aber das kann ich mir durchaus vorstellen. Der Gemeindevorsteher ist sicher meiner Rechtsüberzeugung nach umfassend rechenschaftspflichtig dort, wo es die Angelegenheiten der Gemeinde betrifft. Da kann der Gemeinderat Rechenschaft vom Gemeindevorsteher verlangen. Das geht sowohl aus dem Gemeindegesetz wie aus dem Informationsgesetz heraus. Aber da ist natürlich auch der Gemeinderat gehalten, dass er diese Informationen vom Vorsteher verlangt. Und auch da kann ich mir jetzt wirklich nicht vorstellen, dass solche Informationen nicht weitergegeben werden. Dass die Vorsteherkonferenz informell natürlich eine grosse Bedeutung hat, sehen wir in Landtagsberatungen. Es geht schon daraus hervor, dass, wenn sich die Vorsteher in bestimmten Angelegenheiten einig sind, dass das natürlich dann auch dementsprechend ein grösseres Gewicht gegenüber Regierung und Landtag hat, als wenn nur eine einzelne Gemeinde bzw. ein einzelner Vorsteher ein Anliegen hat. Ich denke, wir müssen sehr genau darauf achten, dass die demokratischen Rechte der Gemeinderäte nicht geschmälert werden. Und da sind die Gemeinderäte selbst natürlich auch angehalten, ihre Rechte dementsprechend durchzusetzen und ihre Aufgaben gemäss Gemeindegesetz auch wahrzunehmen. Aber da möchte ich auch vielleicht doch noch mit einer Nebenbemerkung auf Landtagsdebatten verweisen. Ich war da oft einmal sehr allein hier auf der Regierungsbank. Ich erinnere dabei nur an die LAK-Diskussion. Da stand auch eine andere Finanzierung der LAK zur Diskussion bzw. die Gemeindevorsteher haben da ja befürchtet, dass, wenn jeder einzelne Gemeinderat das Budget beschliesst, dass dann diese LAK eben nicht mehr stabil und nicht mehr diese Sicherheit für die Zukunft hätte. Jetzt diskutieren wir genau diesen Punkt. Ich war der Ansicht und bin es heute noch, dass hier die Gemeinderäte ihre Kompetenzen wahrzunehmen und jeweils Budgets zu beschliessen haben. Wenn anders entschieden wird, dann habe ich mich daran zu halten. Aber das sind solche Punkte, die genau diesen Bereich zwischen Kompetenzen der Vorsteher einerseits oder hier zum Beispiel von Zweckorganisationen, die gemeindeübergreifend sind und den Gemeinderat betreffen, die auch heute hier nicht abschliessend behandelt werden können. Wie gesagt, ich erachte die Vorsteherkonferenz als sinnvoll. Ich erachte es als sinnvoll, dass die Gemeindevorsteher sich absprechen. Ich erachte es auch als sinnvoll, dass die Regierung den Erfahrungsaustausch mit der Gemeindevorsteherkonferenz pflegt. Ich erachte es aber als wichtig, dass es bei diesem Beratungs- bzw. Diskussionsgremium im Wesentlichen bleibt und die staatlichen Institutionen ihre Aufgaben kompetent gemäss den gesetzlichen Verpflichtungen auch weiterhin wahrnehmen können. Viele der formulierten Fragen haben wir weitergeleitet, weil die Regierung von sich aus einzelne Fragen ganz einfach nicht beantworten konnte, und zwar weil hier Auskunft über eine Praxis verlangt wurde, die wir dann dementsprechend von den Vorstehern eingeholt haben. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Danke schön. Stv. Abg. Claudia Heeb-Fleck:
Danke. Ich denke, die Ausführung des Regierungschefs, dass die Vorsteherkonferenz sinnvoll ist, bestreitet niemand. Aber Sie haben es sehr treffend formuliert: Es geht eigentlich um die Aushöhlung der Kompetenzen der Gemeinderäte. Und da gilt es, vorsichtig zu sein. Sie haben in dem Zusammenhang auch davon gesprochen, dass die Gemeinderäte eine gewisse Holschuld haben. Aber die Frage ist: Haben sie dazu das nötige Instrumentarium gegenüber der Vorsteherkonferenz? Ich denke, diese Frage gilt es in erster Linie zu klären. Auf meine Frage, ob die Vorsteher rechenschaftspflichtig sind, haben Sie eigentlich klar mit Ja geantwortet. Sie sind rechenschaftspflichtig in Gemeindeangelegenheiten. Das muss von den Gemeinderäten einverlangt werden. Aber wie bitte sollen die Gemeinderäte die Rechenschaftspflichtigkeit gegenüber der Vorsteherkonferenz einverlangen, wenn sie keinerlei Möglichkeit haben, hier demokratische Kontrolle auszuführen? Da gilt es eben Abhilfe zu schaffen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Dann haben wir diese Interpellationsbeantwortung betreffend die Vorsteherkonferenz zur Kenntnis genommen und Traktandum 6 erledigt. -ooOoo-