Einsetzung einer Landtagskommission betreffend StGH-Urteil i.S. Radio Liechtenstein
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen zu Traktandum 24: Einsetzung einer Landtagskommission aufgrund des Entscheids des Staatsgerichtshofes betreffend den Liechtensteinischen Rundfunk. Dieses Zusatztraktandum wurde gestern Morgen neu eingebracht und ich bitte jetzt die Fraktionsführerin der Vaterländischen Union, die Abg. Doris Beck, diesen Antrag zu formulieren. Abg. Doris Beck:
Danke schön. Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren. Die Abgeordneten der Vaterländischen Union bringen folgenden Antrag ein: «Der Landtag wolle beschliessen, dass ein Verfahren zur Abberufung der Verwaltungsratsmitglieder Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner aus dem Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechts Liechtensteiner Rundfunk - nachstehend LRF genannt - eingeleitet und nach Durchführung dieses Verfahrens die Abberufung dieser beiden Verwaltungsratsmitglieder gemäss Art. 45a in Verbindung mit Art. 21 Abs. 7b des Liechtensteinischen Rundfunkgesetzes beschlossen wird. Dazu beantragen wir die Bildung und Einsetzung einer besonderen Landtagskommission gemäss Art. 55 der Geschäftsordnung».Dieser Antrag wird wie folgt begründet: Die Abgeordneten der Vaterländischen Union sind der Auffassung, dass sich die beiden Verwaltungsratsmitglieder Dr. Norbert Seeger und lic. phil. Alexander Batliner grobe Pflichtverletzungen in Ausübung ihrer Funktion als Verwaltungsräte des LRF zu Schulden kommen liessen, und zwar bei der Verwendung der dem LRF zur Verfügung gestellten öffentlichen Gelder. So wurde im Geschäftsjahr 2004 statt des budgetierten Ertrags von CHF 40'000 ein Verlust von CHF 368'000 erwirtschaftet, und im Geschäftsjahr 2005 statt eines budgetierten Verlustes von lediglich noch CHF 95'000 ein solcher in zehnfacher Höhe erreicht. Die grobe Pflichtverletzung der beiden vom Landtag gewählten Verwaltungsratsmitglieder - das dritte vom Landtag gewählte Verwaltungsratsmitglied für diese Zeitperiode ist bereits freiwillig zurückgetreten - wird darin gesehen, dass sie diese äusserst negative finanzielle Entwicklung der von ihnen geleiteten Unternehmung geschehen liessen, ohne irgendetwas zu unternehmen oder auch nur zu versuchen zu unternehmen, um diese finanzielle Talfahrt zu bremsen. Sie haben sich um die durch den Landtag gesetzten finanziellen Vorgaben überhaupt nicht gekümmert und ihre Pflicht, frühzeitig die notwendigen Schritte zu setzen, damit es nicht so weit kommt, verletzt. Nach Auffassung der Abgeordneten der Vaterländischen Union ist die Kontrolle der wirtschaftlichen Gebarung einer Unternehmung eine der wichtigsten Pflichten eines Verwaltungsrates. Wenn der Verwaltungsrat diesbezüglich jegliche Kontrolle unterlässt, obwohl es offensichtlich ist, dass die Dinge völlig falsch laufen, begeht er eine grobe Pflichtverletzung, da er auf diese Art und Weise extrem schlechte Jahresergebnisse, wie sie dann ja auch eingetreten sind, von vornherein in Kauf nimmt. Dies entspricht zumindest einer groben Fahrlässigkeit und bewegt sich bereits in der Nähe strafbaren Verhaltens, nämlich des Straftatbestandes der Untreue, der nur deshalb nicht erfüllt wurde, da diese beiden Verwaltungsräte ihre Befugnis nicht wissentlich, sondern lediglich fahrlässig durch Nichterfüllung ihrer Pflichten missbraucht haben. Nachdem sich aus dem Staatsgerichtshofurteil 2005/97 vom 1.9.2006 ergibt, dass ein solcher Abberufungsbeschluss des Landtages nur unter Einhaltung gewisser Verfahrensgarantien für die Betroffenen zulässig ist, um den Betroffenen das rechtliche Gehör zu gewähren und die von der Verfassung geforderte Begründungspflicht für einen solchen Entscheid zu erfüllen, wird es nach Auffassung der Abgeordneten der Vaterländischen Union notwendig sein, eine Landtags-kommission im Sinne von Art. 55 der Geschäftsordnung zu bestellen, die diese Vorwürfe überprüfen, den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme geben und überhaupt Ermittlungen anstellen kann, um dem Landtag dann zu berichten, ob und aus welchen Gründen eine Abberufung wegen grober Pflichtverletzung gerechtfertigt erscheint oder nicht. Ein Entscheid über den von uns hiermit vorsorglich bereits gestellten Abberufungsantrag kann daher erst nach Vorliegen des Berichtes einer solchen Kommission gefällt werden. Zunächst muss der Landtag im Sinne unseres oben gestellten Antrages darüber entscheiden, ob er ein solches Verfahren einleitet und im Fall der Einleitung eines solchen Verfahrens eine solche Kommission bestellt. Unserer Meinung nach ist die Einsetzung einer solchen besonderen Landtagskommission als eine der zur Auswahl zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen der weiteren im Staatsgerichtshofurteil erwähnten Möglichkeit einer Beauftragung der Medienkommission mit dieser Aufgabe vorzuziehen, da die Medienkommission von ihrem Aufgabenbereich und ihrer Zusammensetzung her eigentlich nicht für die Überprüfung betriebswirtschaftlicher Vorgänge und allfälliger finanzieller Unzulänglichkeiten im Rahmen der Geschäftsführung des Betriebes geeignet ist. Die der Medienkommission im Rahmen des Rundfunkgesetzes übertragenen Aufgaben betreffend die Überprüfung von Beschwerden wegen Verletzung des Rundfunkgesetzes durch einzelne Sendungen, wie sich dies vor allem aus Art. 43 Abs. 6 LRFG ergibt, nicht jedoch die Überprüfung der finanziellen Gebarung der Anstalt und die damit im Zusammenhang stehende Verantwortlichkeit der mit der Verwaltung betrauten Personen im Sinne von Art. 220 Abs. 1 PGR. Nachdem der Staatsgerichtshof es dem Landtag überlassen hat, welche Handlungsoption er zur Erfüllung der verfassungsmässig gewährleisteten Verfahrungsgrundsätze wählt, ist der Landtag nicht an eine bestimmte Vorgangsweise gebunden und es empfiehlt sich aus den angeführten Gründen, die Vorgehensweise mit Einsetzung einer besonderen Landtagskommission zu wählen. Danke schön.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Sie haben ausgeführt, die Vorwürfe zu überprüfen, ob die Absetzung zu Recht erfolgt ist. Erlauben Sie mir dazu meine Stellungnahme, da ich erwartet habe, dass so ein Antrag kommen kann und dass ich mich nicht wieder dem zwar ungerechten Vorwurf aussetzen möchte, ich hätte dazu keine Stellung genommen: Die von der VU-Fraktion verlangte Landtagskommission zur Untersuchung der Rechtmässigkeit der Abberufung des VR-Präsidenten Dr. Norbert Seeger und des VR-Mitgliedes Alexander Batliner wegen grober Pflichtverletzung gemäss Art. 21 Abs. 7 lit. b des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk ist ihrem Charakter nach eine parlamentarische Untersuchungskommission im Sinne von Art. 30 des Geschäftsverkehrsgesetzes. Im vorliegenden Fall bzw. beim Antrag der VU-Fraktion, eine Landtagskommission, das heisst, eine parlamentarische Untersuchungskommission einzusetzen, stellt sich die Frage, ob der Begriff «Staatsverwaltung», wie er sowohl in Art. 63 Abs. 1 der Landesverfassung als auch im Geschäftsverkehrsgesetz verwendet wird, neben der Regierung und ihrem Verwaltungsapparat auch den Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung, das heisst Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Sinne von Art. 78 Abs. 4 der Landesverfassung umfasst. Diese Frage ist unter Heranziehung der Materialien zum Gesetz über die Kontrolle der Staatsverwaltung, dem Vorgängergesetz des Geschäftsverkehrsgesetzes, zu verneinen. Dort heisst es in den Erläuterungen: «Von der Kontrolle wird die gesamte Staatsverwaltung erfasst. Nicht unter die Staatsverwaltung fallen die Gebilde der mittelbaren Staatsverwaltung, die nach Art. 78 Abs. 4 der Landesverfassung der Oberaufsicht der Regierung unterstehen. Immerhin ist aber die Regierung auch in diesem Bereich der Staatsverwaltung dem Parlament gegenüber für die richtige Wahrnehmung ihrer Oberaufsichtsfunktion verantwortlich». Diese Ausführungen haben nach wie vor Gültigkeit, da das Geschäftsverkehrsgesetz, wie bereits erwähnt und mit Hinweis auf die entsprechenden Ausführungen im Bericht und Antrag der Regierung belegt, die Bestimmungen zur Kontrolle der Staatsverwaltung aus dem Vorgängergesetz von 1969 übernommen hat und insbesondere keine Veränderung des Geltungsbereichs erfolgt ist. Die Bestellung einer parlamentarischen Untersuchungskommission wäre somit nach meiner Überzeugung im gegenständlichen Fall gesetzes- und verfassungswidrig. Das sind meine Erläuterungen, die ich Ihnen aus meiner Sicht bekannt geben möchte, und zwar bevor wir zur Abstimmung schreiten. Abg. Markus Büchel:
Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass wir mit diesem Antrag, den Sie jetzt stellen, im Prinzip wieder im Oktober letzten Jahres sind. Sie stellen hier schon die Analyse oder die Verfehlungen fest, wollen eine Untersuchungskommission einsetzen, obwohl Sie gerade beim vorhergehenden Beschluss den Staatsgerichtshofentscheid nicht umgesetzt haben. Laut Ihrer Meinung sind die entsprechenden Verwaltungsräte gar nicht im Amt und Sie wollen hier eine Untersuchung mit einer Landtagskommission anordnen, die nach den Ausführungen des Landtagspräsidenten nicht gesetzmässig ist. Ich möchte hier ganz klar sagen: Wir haben uns bemüht, die Argumente und die Rechtslage darzustellen, um gegen ein solches Bestellungsverfahren zu argumentieren. Ich möchte nicht wieder alles wiederholen, was wir schon gesagt haben, möchte mich aber ganz klar hier äussern, dass ich einer solchen Kommission niemals zustimmen könnte, weil sie nicht dem entspricht, was der Staatsgerichtshof und auch die Rechtslage sagt. Abg. Rudolf Lampert:
Ich dachte eigentlich, dass Sie ein neues Abberufungsverfahren einleiten wollen. Sie aber wollen, so, wie Sie das formuliert haben, feststellen, ob die Abberufung zu Recht erfolgt ist, so wie Sie das dem Herrn Landtagspräsidenten bestätigt haben. Das heisst aber, das haben wir nicht festzustellen. Der Staatsgerichtshof hat festgestellt, dass diese Abberufung verfassungswidrig war. Und Sie wollen jetzt feststellen, ob diese Abberufung zu Recht erfolgt ist. Das macht mir schon gar keinen Sinn, aber auch ein neues Abberufungsverfahren macht für mich keinen Sinn, denn Sie haben mit der Ablehnung der Abstimmung des zweiten Antrages im vorhergehenden Traktandum diese Verwaltungsräte nicht mehr im Amt bestätigt. Und somit macht für mich dieser Absetzungsantrag auch keinen Sinn. Zudem bin ich, wie bereits vom Abg. Büchel ausgeführt wurde, der festen Überzeugung, dass die Ausführungen des Staatsgerichtshofes ganz klar sagen, dass die Medienkommission zuständig ist. Ich möchte das jetzt nicht alles wiederholen, aber wir haben ein neues Traktandum - und deshalb erwähne ich es -, dass dieses Verfahren meines Erachtens rechts- und verfassungswidrig ist. Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Ich glaube, die Argumente sind ausgetauscht. Nur noch ein Hinweis: Wir haben Bezug genommen auf Art. 55. Und auf diesen Art. 55 der Geschäftsordnung nimmt das StGH-Urteil auf Seite 27 explizit auch Bezug. Das heisst, ich lese den Artikel bzw. den Satz vor: Nach Art. 54/55 der Geschäftsordnung Landtag lässt der Landtag sein Geschäft durch ständige oder besondere Kommissionen vorberaten. Und der StGH macht ja explizit diesen Hinweis auf diese Artikel. Abg. Alois Beck:
Meiner Meinung nach verstösst dieser Antrag ganz klar gegen Gesetz und Verfassung. Ich werde deshalb, wie schon von einigen Vorrednern betont wurde, keinesfalls zustimmen. Ich habe auch im letzten Traktandum meine Begründungen dargelegt, ich brauche das nicht zu wiederholen. Aber ich glaube nicht, dass dann noch jemand sagen kann, man hätte keinen Hinweis darauf gemacht, dass das nicht rechtmässig sein könnte. Aus all diesen Gründen beantrage ich eine Abstimmung durch Namensaufruf. Abg. Doris Beck:
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Argumentation jetzt noch etwas nützt, aber ich möchte zum einen feststellen, dass ich den Antrag gestellt habe, um eben dieses Abberufungsverfahren ordentlich durchzuführen, so wie es im Staatsgerichtshofurteil auch bemängelt wurde. Und dafür habe ich eine Landtagskommission im Namen der Vaterländischen Union beantragt. Zum anderen mag ich jetzt nicht mehr hören, wir hätten im Antrag des Abg. Markus Büchel den zweiten Punkt dieses Staatsgerichtshofentscheids nicht umgesetzt. Wir müssen hier ganz klar sagen: Es gibt einen ersten Satz, wo gesagt wird, dass die Abberufungsbeschlüsse aufgehoben wurden. Da hatte auch niemand etwas dagegen. Es gibt einen zweiten Satz, wo es heisst, die Verwaltungsräte sind im Amt. Und es gibt einen dritten Satz, der sagt, man beschliesse nun die Eintragung. Und wir haben es vorher lang und breit diskutiert. Auch der Leiter des Öffentlichkeitsregisters möchte eine Begutachtung durch den Landtagspräsidenten. Hier scheint nicht alles derart klar zu sein, wie das uns jetzt weisgemacht werden will.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Frau Abg. Doris Beck, klar ist, dass die VU-Fraktion verlangt, eine Landtagskommission zur Untersuchung der Rechtmässigkeit der Abberufung des VR-Präsidenten Dr. Norbert Seeger und des VR-Mitglieds Alexander Batliner wegen grober Pflichtverletzung. Alles andere macht ja keinen Sinn. Sie haben ja eingangs erwähnt, dass der Staatsgerichtshof das Urteil nur aus formalen Gründen aufgehoben hat. Sie wollen ja überprüfen - weil sonst macht es ja keinen Sinn - Sie wollen ja eine Sachlage überprüfen und haben auch gesagt, die Vorwürfe werden überprüft. Das steht nun im Mittelpunkt, da können Sie den Kopf schütteln, Herr Abg. Paul Vogt, so lange Sie wollen. Ich habe meine Stellungnahme abgegeben. Ich habe betont, es ist meine Meinung. Nochmals, ich bin hier nicht der Staatsgerichtshof oder eine andere Instanz, die zu richten hat. Ich habe meine Rechtsmeinung platziert. Ob Sie die teilen oder nicht, das möchte ich Ihnen überlassen. Wir stimmen nachher ab, und dann können Sie diesem Antrag der Vaterländischen Union zustimmen oder eben nicht zustimmen. Was mich betrifft: Ich werde dem nie zustimmen, weil ich überzeugt bin, dass es wieder gegen Gesetz und Verfassung verstösst. Das ist meine letzte Wortmeldung in dieser Angelegenheit. Abg. Markus Büchel:
Ich möchte auch nur noch ganz kurz meine Meinung zur erwähnten Kommission äussern: Nach Art. 55 der Geschäftsordnung des Landtages heisst es: «Besondere Kommissionen: Zur Vorbereitung der Verhandlungsgegenstände kann der Landtag besondere Kommissionen bestimmen». Es heisst hier «Vorberatung», es heisst nicht «untersuchen». Dann müssen Sie Art. 56 nehmen, wo es «Untersuchungskommissionen» heisst. Wenn Sie aber eine Beratung über das weitere Vorgehen oder über die Umsetzung der Staatsgerichtshofurteile - oder wie auch immer - wollen, dann dürfen Sie keine Untersuchungskommission einsetzen. Das ist meine Meinung zu der von Ihnen beantragten Untersuchungskommission. Darum kann ich, wie schon ausgeführt, auf keinen Fall zustimmen. Abg. Rudolf Lampert:
Ich stelle ebenfalls Antrag auf Abstimmung durch Namensaufruf, so wie es die Geschäftsordnung verlangt, dass zwei Abgeordnete das verlangen müssen. Abg. Paul Vogt:
Herr Landtagspräsident, ich habe den Antrag der VU-Fraktion vor mir. Ich muss Ihnen einfach sagen, da steht nichts drin, dass beantragt wird, eine Kommission zur Überprüfung der Rechtmässigkeit der Abberufung zu bilden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Zur Untersuchung der Fakten, das kommt ja dem gleich. Abg. Paul Vogt:
Im Antrag heisst es: «Dass ein Verfahren zur Abberufung der Verwaltungsräte eingeleitet wird». Landtagspräsident Klaus Wanger:
Und lesen Sie weiter.Abg. Paul Vogt:
Man geht also davon aus, die Verwaltungsräte sind im Amt, wenn man beantragt, dass ein Verfahren zur Abberufung der Verwaltungsräte eingeleitet wird und nach Durchführung dieses Verfahrens die Abberufung dieser beiden Verwaltungsräte beschlossen wird. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Und lesen Sie weiter. Abg. Paul Vogt:
«Dazu beantragen wir die Bildung und Einsetzung einer besonderen Landtagskommission gemäss Art. 55 der Geschäftsordnung». Landtagspräsident Klaus Wanger:
Und das ist eineAbg. Paul Vogt:
Darf ich jetzt vielleicht einmal zwei Sätze hintereinander sagen? Dafür wäre ich dankbar: Dieser Antrag geht davon aus, dass die Verwaltungsräte, so wie das auch der Staatsgerichtshof festgestellt hat, weiterhin im Amt sind. Und jetzt wird ein Verfahren zur Abberufung dieser Verwaltungsräte eingeleitet.Dann zum Thema «Untersuchungskommission»: Sie argumentieren, es müsse eine PUK gebildet werden. Ich weise aber darauf hin, dass der Staatsgerichtshof in seinem Urteil ausdrücklich erwähnt, dass der Landtag die Möglichkeit hat, eine Kommission zu bilden, die diese Fragen prüft. Wenn der Staatsgerichtshof diese Möglichkeit nicht aufgeführt hätte, dann könnte man so argumentieren wie Sie das machen. Wenn er diese Möglichkeit aber explizit erwähnt, dann darf ich als Abgeordneter davon ausgehen, dass dieses Verfahren auch zulässig ist. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Abg. Paul Vogt, Sie dürfen überhaupt annehmen und machen was Sie wollen. Ich werde mich mit Ihnen jetzt auch nicht mehr in eine Diskussion einlassen. Ich habe Ihnen meine Meinung kundgetan und jetzt haben wir darüber abzustimmen, und dann können Sie Ja oder Nein stimmen. Das ist ganz einfach. Und jetzt gebe ich das Wort noch dem Abg. Johannes Kaiser. Abg. Johannes Kaiser:
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Wie ich sehe, wird die Institution Landtag wirklich allmählich stark strapaziert. Wenn der Landtag nun wieder einen möglichen gesetzes- und verfassungswidrigen Beschluss kreiert, frage ich mich nach den heutigen Ausführungen und Vorwürfen des Landtagsvizepräsidenten Ivo Klein, ob ich den Landtagssaal verlassen soll oder nicht, da der Abg. Ivo Klein auch die Landtagsabgeordneten bei einem Entscheid, die solche Entscheide ablehnen, mitverantwortlich macht. Ich erinnere nochmals an die Aussage des Abg. Jürgen Beck, der gesagt hat, einmal könne man einen Fehler machen, ein zweites Mal sollte man das nicht tun. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich glaube, wir haben nicht mehr zu werten, die Argumente sind ausgetauscht. Zwei Mitglieder dieses Hohen Hauses wünschen erneut eine Abstimmung durch Namensaufruf - und ich werde diese Abstimmung jetzt auch vornehmen. Den Antrag der Abg. Doris Beck haben Sie gehört. Wer diesem Antrag zustimmen will, der möge wieder mit Ja votieren, wer diesem Antrag nicht zustimmen will, möge mit Nein votieren. Abg. Marlies Amann-Marxer:
Ja.Abg. Alois Beck:
Nein.Abg. Doris Beck:
Ja.Abg. Jürgen Beck:
Ja.Abg. Josy Biedermann:
Nein.Abg. Arthur Brunhart:
Ja.Abg. Markus Büchel:
Nein.Abg. Henrik Caduff:
Ja.Abg. Pepo Frick:
Ja.Abg. Doris Frommelt:
Nein.Stv. Abg. Adrian Gstöhl:
Nein.Abg. Franz Heeb:
Nein.Abg. Johannes Kaiser:
Nein.Abg. Elmar Kindle:
Nein.Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Ja.Abg. Peter Lampert:
Nein.Abg. Rudolf Lampert:
Nein.Abg. Wendelin Lampert:
Nein.Abg. Andrea Matt:
Ja.Abg. Gebhard Negele:
Ja.Stv. Abg. Ursula Oehry:
Ja.Abg. Harry Quaderer:
Ja.Abg. Heinz Vogt:
Ja.Abg. Paul Vogt:
Ja.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Nein.Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich stelle fest, dass diesem Antrag mit 13 Stimmen zugestimmt worden ist. Betreffend die Landtagskommission, die nun Zustimmung erfahren hat, gebe ich nun das Wort der Abg. Doris Beck, denn diese Kommission muss ja auch noch mit Mitgliedern besetzt werden. Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Namens der Fraktion der Vaterländischen Union beantrage ich, die Abg. Doris Beck und den Abg. Heinz Vogt in die Kommission zu wählen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Gibt es weitere Anträge?Abg. Pepo Frick:
Im Namen der Freien Liste schlage ich den Abg. Paul Vogt vor. Abg. Markus Büchel:
Im Namen der Fortschrittlichen Bürgerpartei möchte ich festhalten, dass wir in eine aus unserer Sicht rechtswidrige Kommission keine Mitglieder bestellen werden. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Somit ist eine Kommission mit drei Mitgliedern bestellt, und zwar mit der Abg. Doris Beck, mit dem Abg. Heinz Vogt und mit dem Abg. Paul Vogt. Jetzt haben wir noch die Kommission und den Vorsitzenden wählen. Zuerst wählen wir den Vorsitzenden: Wer wird vorgeschlagen als Vorsitzender?Landtagsvizepräsident Ivo Klein:
Nachdem die Fraktion der Fortschrittlichen Bürgerpartei kein Mitglied in diese Kommission entsendet, schlage ich die Abg. Doris Beck als Vorsitzende vor. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wer mit diesem Vorschlag, die Abg. Doris Beck als Vorsitzende in diese Landtagskommission zu wählen, einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann erlauben Sie mir, dass ich die beiden Mitglieder in einem Wahlgang wählen lasse. Als weitere Mitglieder in diese Kommission sind vorgeschlagen die Abgeordneten Heinz Vogt und Paul Vogt. Wer dieser Wahl zustimmen will, möge bitte die Hand erheben. Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit haben wir auch diese Kommission bestellt.Damit haben wir die Traktanden der zweitägigen Oktober-Landtagssitzung bearbeitet. -ooOoo-