Gegenvorschlag zum formulierten Initiativbegehren des Komitees «Für das Leben» zur Abänderung von Art. 14 der Landesverfassung der Abgeordneten Doris Beck und Markus Büchel vom 26. August 2005
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Wir kommen jetzt zu Traktandum 3 der heutigen Sitzung: Gegenvorschlag zum formulierten Initiativbegehren des Komitees «Für das Leben» zur Abänderung von Art. 14 der Landesverfassung der Abgeordneten Doris Beck und Markus Büchel vom 26. August 2005. Anlässlich der Landtagssitzung vom 21. September 2005 hat der Landtag dem Gegenvorschlag zum formulierten Initiativbegehren des Komitees für das Leben zur Abänderung von Art. 14 der Landesverfassung mit 23 Stimmen zugestimmt. Wie ich bereits anlässlich der Landtagssitzung vom 21. September 2005 vorgetragen habe, erfordert dieser Gegenvorschlag laut Art. 112 der Landesverfassung in der heutigen Sitzung nochmals eine Drei-Viertel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Landtags, um die Zustimmung zu erhalten. Gibt es Wortmeldungen? Dies ist nicht der Fall. Dann bitte ich, den Gegenvorschlag nochmals zu verlesen. Der Gegenvorschlag wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Gibt es Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer dem Gegenvorschlag die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Hand erheben. Abg. Paul Vogt:
Ich möchte Einzelabstimmung vorschlagen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Herr Abg. Paul Vogt, stellen Sie Antrag auf Einzelabstimmung über den Artikel?Abg. Paul Vogt:
Es sind zwei Artikel und wir müssen über beide Artikel abstimmen.Landtagspräsident Klaus Wanger:
In der 1. Lesung haben wir über beide Artikel Zustimmung gehabt, aber ich bin gerne bereit, über die beiden Artikel einzeln abzustimmen. Dann bitte ich, Art. 27bis - Menschenwürde - nochmals zu verlesen. Art. 27bis wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27bis steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer Art. 27bis zustimmen will, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Dann lesen wir nochmals Art. 27ter. Art. 27ter wird verlesen.
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Art. 27ter steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer mit Art. 27ter einverstanden ist, möge bitte die Hand erheben.
Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Klaus Wanger:
Somit ist dem Gegenvorschlag des Landtags mit jeweils 23 Stimmen beide Artikel betreffend zugestimmt. Da es sich um einen Gegenvorschlag zum in der letzten Landtagssitzung behandelten Initiativbegehren des Komitees für das Leben handelt, überweisen wir nun sinnvollerweise auch dieses Initiativbegehren zur Anberaumung einer Volksabstimmung an die Regierung. Somit ist sichergestellt, dass gleichzeitig über beide Initiativbegehren anlässlich einer Volksabstimmung zu befinden ist. Gibt es noch Wortmeldungen? Abg. Paul Vogt:
Es ist eine rein prozedurale Frage, die ich hier habe: In der Vergangenheit hatten wir immer darüber abgestimmt, ob wir einen Landtagsbeschluss der Volksabstimmung zuführen wollen. Ich würde in dem Sinne auch beantragen, dass wir der guten Form halber heute auch darüber abstimmen. Abg. Rudolf Lampert:
Wir sind jetzt eigentlich in der Diskussion, die ich auch an anderer Stelle schon angebracht habe. Es handelt sich hier nicht um eine selbstständige Initiative. Ich bin auch grundsätzlich nicht der Ansicht, dass es an zwei Sitzungen die Drei-Viertel-Mehrheit gebraucht hätte, sondern dass es ganz einfach ein Gegenvorschlag gewesen wäre. Aber so, wie es jetzt gehandhabt wurde, wurde die Initiative als selbstständige Initiative hier behandelt und brauchte an zwei aufeinander folgenden Sitzungen die Drei-Viertel-Mehrheit. Und wenn sie als solche weiterverfolgt wird, wie wenn es eine selbstständige Initiative wäre, gebe ich Ihnen Recht. Ich bin aber nach wie vor der Ansicht, dass es sich um einen Gegenvorschlag und nicht um eine selbstständige Initiative handelt. Ansonsten könnten wir dieses Recht ja in Kraft setzen ohne Volksabstimmung, da es zweimal die Drei-Viertel-Mehrheit im Landtag passiert hat. Das ist meines Erachtens in dieser Form nicht möglich, da es gebunden ist und als Gegenvorschlag eingebracht wurde. Abg. Markus Büchel:
Danke, Herr Präsident. Ich bin auch der Meinung des Abg. Rudolf Lampert. Wir haben hier über den Gegenvorschlag abgestimmt und der Gegenvorschlag kann nur im Zusammenhang mit der Initiative behandelt und nicht als selbstständige Initiative betrachtet werden. Darum bin ich auch der Meinung, dass mit der Abstimmung zur Zustimmung zum Gegenvorschlag das Resultat klar ist und nicht separat abgestimmt werden soll, ob es der Volksabstimmung untersteht. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Der Abg. Paul Vogt hat einen Antrag gestellt. Wir haben über diesen Antrag abzustimmen. Der Antrag lautet, dass die Überweisung an die Regierung einer Zustimmung seitens des Landtags bedarf. Abg. Paul Vogt:
Ich habe die Rechtsauffassung meiner beiden Vorredner zur Kenntnis genommen. Wenn ihre Rechtsauffassung stimmt, dann können wir nicht darüber abstimmen. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Das heisst, Sie ziehen Ihren Antrag zurück. Abg. Paul Vogt:
Ja. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Besten Dank. Der Antrag ist zurückgezogen. Abg. Rudolf Lampert:
Es hat sich eigentlich damit erledigt, denn ich wollte fragen: Was passiert, wenn es keine Mehrheit dafür gibt? Was passiert dann mit dieser Initiative? Und das zeigt eigentlich, dass der Weg, den wir von Anfang an eingeschlagen haben, nicht unbedingt ganz richtig war. Aber das ist meine Meinung, andere haben eine andere Meinung. Wenn wir jetzt der Überweisung nicht zugestimmt hätten, ich weiss nicht, was dann mit dieser Initiative, die wir jetzt verabschiedet haben, passiert wäre. Landtagspräsident Klaus Wanger:
Ich möchte nur noch eine Bemerkung machen: Ich teile die Ansicht des Abg. Rudolf Lampert nicht. Es handelt sich bei dieser Initiative um eine Verfassungsinitiative und die benötigt die Drei-Viertel-Mehrheit entweder einhellig in einer ersten Sitzung oder laut Verfassung Art. 112 in zwei Sitzungen. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, schliesse ich die heutige Sondersitzung.Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. Ende der Sitzung (um 17:35 Uhr).
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