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Milchkontingentierungsgesetz, 2. L.
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Sprecher
MÜNDLICHER ZWISCHENBERICHT DER PARLAMENTARISCHEN UNTERSUCHUNGSKOMMISSION LANDESPOLIZEI
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen zu Punkt 26b unserer Tagesordnung: Mündlicher Zwischenbericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission Landespolizei.
Meine Damen und Herren. Die Parlamentarische Untersuchungskommission Landespolizei hat bei ihrer letzten Sitzung am Montag dieser Woche beschlossen, im Hinblick darauf, dass ein Abschluss der Arbeiten dieser Kommission noch nicht möglich war, dem Landtag in Form einer von mir als Vorsitzendem der Kommission zu verlesenden Erklärung, die wir einhellig verabschiedet haben, einen Zwischenbericht abzugeben. Ich trage Ihnen nunmehr diese Erklärung vor:
Am Freitag, den 15.12.2000, wird dieser Landtag geschlossen - das ist nicht mehr ganz richtig, weil wir können davon ausgehen, dass es bereits heute ist - ohne dass eine wichtige politische Frage abschliessend behandelt worden ist. Es geht um die Klärung der Vorgänge im Zusammenhang mit der Reorganisation der Landespolizei, um die Zuweisung von Verantwortung für die tiefe Krise der Landespolizei in den Jahren 1997 bis 2000 und die daraus folgenden politischen Konsequenzen.
Der Landtag hat am 17.12.1999 eine Parlamentarische Untersuchungskommission eingesetzt zur Untersuchung dieser Krise und hat ihr folgende Fragen zur Beantwortung aufgetragen:
1. Nach welchem Konzept erfolgt die Führung der Landespolizei und wer ist verantwortlich für die Evaluation, Ernennung und Führung der leitenden Offiziere bei der Liechtensteinischen Landespolizei?
2. Wer zeichnet für den Ablauf der Reorganisation der Landespolizei sowie die daraus resultierenden Konsequenzen verantwortlich? Wer ist für die Umsetzung der Reorganisation zuständig? Wurden die Ziele der Reorganisation erreicht oder woran scheiterte die Reorganisation?
3. Was sind die Hauptursachen für die seit Jahren andauernden Probleme bei der Landespolizei? Wie konnte es erneut zu solch schwerwiegenden Unstimmigkeiten kommen, obwohl anlässlich der Interpellationsbeantwortung 22/1998 nach Einschätzung der Regierung bis Ende 1999 die neuen Strukturen greifen sollten. Warum kam es während der Reorganisation zu Austritten und Funktionsniederlegungen innerhalb der Landespolizei? Ist die Funktionsfähigkeit der Landespolizei beeinträchtigt?
Landtag und Öffentlichkeit haben ein Recht darauf, zu erfahren, warum die Kommission bis zum heutigen Tag diese Fragen nicht abschliessend beantworten kann. Die Parlamentarische Untersuchungskommission hat in der Zeit vom 29.12.1999 bis zum 5.7.2000 die relevanten Akten eingesehen und in Sitzungen von 51 Stunden Dauer insgesamt 34 Personen zu den Vorgängen in der Landespolizei befragt. Ein erster Berichtsentwurf des Vorsitzenden, Landtagspräsident Dr. Peter Wolff, wurde den Mitgliedern am Freitag, dem 20.10.2000, zugestellt.
Es gibt zwei Gründe dafür, warum dem Landtag kein abschliessender Bericht der Kommission vorliegt:
1. Der Berichtsentwurf des Vorsitzenden führte zu langen Diskussionen und war für die Mehrheit der Kommission nicht akzeptabel.
2. Es stehen Vorwürfe im Raum gegen die Verantwortlichen in der Regierung und gegen Polizeichef Reto Brunhart, sodass aufgrund des Gesetzes vom 23.5.1969 über die Kontrolle der Staatsverwaltung - Art. 15 Abs. 3 - nach Abschluss der Ermittlungen und vor der Berichterstattung an den Landtag diesen Personen Gelegenheit zu geben ist, sich dazu vor der Untersuchungskommission zu äussern.
Aus Zeitmangel konnten diese Anhörungen bisher nicht abgeschlossen werden. Zum Bedauern der Kommission wird es deshalb notwendig sein, in der kommenden Mandatsperiode des Landtags erneut eine Parlamentarische Untersuchungskommission einzusetzen, um die Arbeit zu Ende zu führen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Bericht steht zur Diskussion. Wenn die Diskussion nicht gewünscht wird, dann hat der Landtag diese Berichterstattung zur Kenntnis genommen.
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14. Dezember 2000