PROBLEME DER LIECHTENSTEINISCHEN KRANKENKASSE
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Herren, wir setzen unsere Beratungen fort mit Traktandum 4 unserer heutigen Traktandenliste Probleme der Liechtensteinischen Krankenkasse. Die Diskussion ist offen.Abg. Peter Sprenger:
Meine Dame, meine Herren Abgeordnete. Auf Grund der vormittäglichen harschen und massiven Attacken der Sprecher der beiden Oppositionsparteien insbesondere auf die Regierung, speziell auf den Herrn Regierungschef-Stellvertreter Dr. Michael Ritter und das Amt für Volkswirtschaft, gebe ich namens der Vaterländischen Union folgende Fraktionserklärung ab. Bevor ich dies tue, möchte ich noch in Klammern bemerken, dass sich das Votum des Abg. Klaus Wanger punkto Objektivität und Diktion angenehm von der verbalen Rundumschlägen der beiden genannten Herren abhebt.Ich komme zur Fraktionserklärung: Mit Bericht und Antrag vom 9. September 1997 beantragt die Regierung dem Landtag einen Finanzbeschluss über die Gewährung eines Darlehens an die LKK zu fassen. Das in diesem Finanzbeschluss enthaltene zinslose Darlehen von CHF 6 Mio. ist Teil eines Sanierungskonzeptes, das neben der Stundung eines Teiles der Forderungen der Gläubiger weitere Sanierungsmassnahmen im organisatorischen, administrativen und personellen Bereich umfasst.Die Fraktion der VU wird dem Antrag aus folgenden Gründen zustimmen: Die vor 103 Jahren 1894 gegründete LKK mit einem derzeitigen Mitgliederbestand von ca. 6200 Personen ist nach der Ansicht der VU sanierungswürdig. Die LKK, ein privatrechtlich organisierter Verein, ist die einzige landesweit tätige liechtensteinische Krankenkasse. Unser Gemeinwesen hat ein grosses, gesundheitspolitisches Interesse daran, diese eigenständige, liechtensteinische Krankenkasse als starke dritte Kraft neben den zwei grössten Krankenkassen, die im Lande tätig sind, namentlich sind dies die CSS und die Konkordia, zu erhalten. Auch die betroffenen Leistungserbringer, sprich Ärzte, Physiotherapeuten etc. und der Krankenkassenverband selbst haben sich klar und eindeutig für den Fortbestand der LKK ausgesprochen.Darüber hinaus sprechen aber auch wichtige sozialpolitische Gründe dafür, die LKK mit öffentlichen Mitteln unter die Arme zu greifen, selbst wenn der Staat rein rechtlich dazu nicht verpflichtet ist. Viele der Versicherten könnten nämlich nicht ohne erhebliche Probleme und ins Gewicht fallende wirtschaftliche Nachteile zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Mit einem Staatsdarlehen soll dazu beigetragen werden, dass der Leistungsanspruch dieser Versicherten vollumfänglich erhalten bleibt. Nur auf diese Weise ist die medizinische Versorgung dieser Personengruppe gewährleistet. Aus naheliegenden Gründen ist ferner zu vermeiden, dass einzelne Leistungserbringer die Bezahlung ihrer Rechnung direkt von ihren Patienten einfordern, was im Falle eines Konkurses der LKK mindestens teilweise zu erwarten wäre. Es wäre beispielsweise für einen Bauarbeiter mit Frau und Kindern schwer verständlich, weshalb er, nachdem ihm die Krankenkassenprämie vom Lohn abgezogen wurde, aufgrund des Konkurses der LKK die Rechnung für seine Blinddarmoperation oder einen eingegipsten Fuss seines Sohnes aus eigener Tasche zu berappen hätte.Die Regierung kommt in ihrem von Experten des Amtes für Volkswirtschaft unter Einbezug eines ausgewiesenen externen Krankenkassenspezialisten - übrigens handelt es sich um den Regionaldirektor Ostschweiz der SWICA einer der grössten Krankenkassen der Schweiz, - erstellten Bericht zum Ergebnis, dass die Sanierungsfähigkeit der Krankenkasse gegeben ist. Der Finanzkommission des Landtages liegt diesbezüglich ein sich eindeutig äussernder schriftlicher, ergänzender Bericht des externen Krankenkassenspezialisten vor. Die VU-Fraktion hat daher keinerlei Anlass die Qualität und Tragfähigkeit des von Fachleuten ausgearbeiteten Sanierungskonzeptes in Zweifel zu ziehen. In diesem Zusammenhang ist besonders hervorzuheben, dass die dem Konzept zugrunde gelegten Annahmen sowohl vom Krankenkassenverband als auch vom beigezogenen Krankenkassenexperten einen - wie gesagt - ausgewiesenen Fachmann auf dem Gebiet der Krankenkasse als realistisch bezeichnet werden.An dieser Beurteilung vermag auch eine gestern in aller Eile von FBPL-Fraktion in Zirkulation gebrachten Beurteilung des Sanierungskonzeptes eines schweizerischen Professors nichts zu ändern. Ohne dem Beurteilenden zu nahe treten zu wollen, muss festgestellt werden, dass es sich um ein Parteigutachten im doppelten Sinne handelt. Einerseits im prozessrechtlichen Sinne - da eben von einer Seite eingebracht - und andererseits im wörtlichen Sinne, da von einer Partei, der FBPL als politischer Partei eingeholt.Ich bin zu lange Anwalt, um nicht zu wissen, wie solche Parteigutachten zustande kommen. Guten Willen durchaus unterstellt, ist in aller Regel bereits die Fragestellung und die Zurverfügungstellung der Unterlagen tendenziös. Ob gewollt oder nicht, ist oft der Wunsch der Vater des Gedankens. Mit anderen Worten, das Resultat des Gutachtens steht von Anfang an fest. Ich garantiere Ihnen, innert einer Woche beschaffe ich Ihnen bei Bedarf zwei bis drei Gutachten, von ebensorenommierten Gutachtern, die genau das Gegenteil feststellen. Der Gutachter geht übrigens zum Teil von offensichtlich falschen Annahmen aus. So kennt er z.B. die auf Anfang 1997 in Kraft getretenen Prämienerhöhungen in Liechtenstein nicht. Auch fällt auf, dass das Gutachten über das vergangene Wochenende in aller Eile erstellt wurde. Die Qualität der professoralen Beurteilung zu beurteilen überlasse ich daher Ihnen.Das von der Regierung unter Beizug von Experten erarbeitete Sanierungskonzept sieht bereits erwähnt vor, dass die Gläubiger der LKK einen Teil ihrer Forderungen stunden. Der Dachverband der Berufe im Gesundheitswesen hat - wie sich dies im Bericht und Antrag der Regierung auf Seite 25 als letzter Punkt der Chronologie der Ereignisse entnehmen lässt, - am 8. September 1997 beschlossen, seinen Mitgliedern die Annahme des Sanierungskonzeptes zu empfehlen. Auch die grössten, ausländischen Gläubiger, beispielsweise das Krankenhaus Grabs, haben ihre Zustimmung zum Konzept bereits bekundet. Da ein Forderungsverzicht nicht Bestandteil des Konzeptes ist, und nur eine massvolle Stundung seitens der Gläubiger erwartet wird, ist das Sanierungskonzept auch in diesem Teil durchaus akzeptabel.Die LKK soll vor allem im Interesse der 6200 Versicherten soviel staatliche Mittel zur Verfügung gestellt erhalten, dass unter Berücksichtigung der übrigen Sanierungsmassnahmen eine Gesundung als durchaus realistisch erscheint und daher erwartet werden darf. Die Pflicht zum haushälterischen Umgang mit Staatsfinanzen verbietet es allerdings, mehr staatliche Mittel als erforderlich aufzuwenden. So wäre es nicht zu rechtfertigen, à fond perdu-Zahlungen an die LKK zu leisten, wenn nach Auffassung der eingesetzten Experten mit einem Darlehen das Auslangen gefunden werden kann. Gleiches gilt auch für die seitens der Leistungserbringer neuerdings erhobene Forderung, das staatliche Darlehen aufzustocken und damit eine schnellere Rückzahlung an die Gläubiger zu ermöglichen. Nachdem der Dachverband der Berufe im Gesundheitswesen, wie bereits ausgeführt, vor wenigen Tagen bereits ausdrücklich das Sanierungskonzept akzeptiert hat, wäre es für die Öffentlichkeit kaum verständlich, dass über das vom Dachverband verlangte Mass hinaus öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt würden. Ein adäquater Beitrag zur Gesundung der LKK darf von den Leistungserbringern durchaus erwartet werden.Neben der erfolgreichen Sanierung der Krankenkasse ist selbstverständlich auf eine detaillierte Abklärung der Vorgeschichte und der Verantwortlichkeiten der Zuständigen bei der LKK, der externen Revisionsstelle sowie den zuständigen Behörden namentlich des Amtes für Volkswirtschaft und der Regierung unumgänglich. Unzulässig ist es jedoch wie bereits geschehen, wenn bevor Genaueres über die Angelegenheit bekannt ist, bevor der von der Regierung angekündigte Bericht vorliegt, und bevor die Regierung Gelegenheit hat im Landtag Stellung zu nehmen und auch noch bevor im Landtag eine Debatte geführt wurde,einseitige Schuldzuweisungen an die Adresse der Regierung zu machen. Hier wird leider einmal mehr deutlich und dies trotz der Verwahrung durch den Fraktionssprechers der FBPL, dass es den Oppositionsparteien primär darum geht, möglichst viel parteipolitisches Kapital aus der schwierigen Situation der LKK zu schlagen, wobei offenbar in Kauf genommen wird, dass dies auf dem Rücken der Versicherten passiert.Wirklich brauchbare Alternativen zum Konzept der Regierung wurden bis heute von der Opposition nicht artikuliert. Zu diesem parteipolitisch gefärbten Vorgehen passt ein Gedanke des deutschen Lyrikers namens Emanuel Geibel, der wie folgt formuliert hat: «Das ist die klarste Kritik von der Welt, wenn eben das, was ihm missfällt, einer was Eigenes, Besseres stellt.»Die VU-Fraktion ist dezidiert der Auffassung, dass die notwendigen Diskussionen sachlich geführt und die Frage der Verantwortlichkeit auf der Basis von Fakten und Abklärungen durch die dafür zuständigen Organe zu erfolgen hat. In diesem Zusammenhang ist neben dem umfangreichen und aussagekräftigen Bericht der Regierung auch der Bericht der Geschäftsprüfungskommission sehr hilfreich. Aus den eben dargelegten Gründen ist die VU-Fraktion überzeugt, dass mit dem von der Regierung vorgelegten Sanierungskonzept eine tragfähige Lösung für die derzeitigen Probleme der LKK gefunden werden kann, die sowohl die Interessen der Versicherten, der Leistungserbringer als auch die Interessen der Öffentlichkeit gebührend berücksichtigt.Abg. Marco Ospelt:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Für mich zeigen sich bei der Bearbeitung dieser Vorlage zwei Problemkreise, nämlich einerseits die Beurteilung des gegenständlichen Sanierungskonzeptes und andererseits die Abklärung der Frage, ob der Staat die Verpflichtung habe, diese liechtensteinische Krankenkasse zu sanieren.Ich nehme das einfachere vorweg, nämlich das Sanierungskonzept. Etwas muss ich schon vorausschicken. Der Herr Regierungschef hat am 16. September erfahren, dass die Abgeordneten unserer Fraktion einen Externen beauftragt haben, zum vorliegenden Bericht und Antrag betreffend eines Darlehens an die LKK Stellung zu nehmen. Er kann sich an den fünf Fingern abzählen, dass die Abgeordneten alle Unterlagen, die ihnen zur Verfügung stehen an den Begutachter sicher weitergeben. Und was meint der Regierungschef dazu in einem Radiointerview, wenn ich ihn richtig verstanden habe, sinngemäss: Er kann sich nicht vorstellen, dass der Begutachter die nötigen Unterlagen zur Verfügung hatte, um das gegenständliche Sanierungskonzept überhaupt zu beurteilen. Ja, was für Unterlagen gibt denn die Regierung dem Landtag? Im Übrigen Herr Abg. Sprenger, wir haben diesen Berichtund Antrag am Mittwoch bekommen. Also Ihre Zustimmung ist eine Wochenendzustimmung, unsere Ablehnung ist eine Wochenendablehnung und das Gutachten ist ein Wochenendgutachten zwangsläufig.Dieser Sanierungsbericht enthält eine ganze Reihe von widersprüchlichen Aussagen. Nehmen Sie nur z.B. die Fusionsbestrebungen. Bis Juli 1997 oder mindestens bis Ende Juni diesen Jahres führt die Regierung aus, dass sie die Fusion mit einer anderen Krankenkasse als beste Lösung angesehen hat. Dann plötzlich, nachdem dies nicht klappt, entdeckt sie gesundheitspolitische und sozialpolitische Gründe, die dafür sprechen, die LKK als eigenständiges Unternehmen zu erhalten und im anschliessenden Darlehensvertrag führt sie wieder aus, dass sie auf jeden Fall bei der Fusion, die immer noch offen sei, ein Wort mitsprechen wolle.Dann das Abgleichungsproblem: Gemäss Ausführung im Bericht betragen die Abgleichungen für 1996, wenn ich das richtig verstanden habe, für einen Zeitraum von 15 Monaten - auf diese Annahme stützten sich die Rechnungen der zu erwartenden Subventionen. Dabei wird auf Seite 18 des Berichtes ausgeführt, die KPMG sei nicht in der Lage gewesen, zu beurteilen, ob die Leistungsabgrenzungen per 31.12.1996 vollständig waren und damit im Zusammenhang die Subventionen selbst - bisher waren es CHF 4,5 Mio. grosse modo. Neu sollen es mindestens CHF 6 Mio. sein 1997.Laut Aussagen an der Gläubigerversammlung wurden aber auch im März 1997 CHF 1,14 Mio. Akonto ausbezahlt, die hier im Bericht nicht aufscheinen. Dann wären es sogar CHF 7 Mio. Das würde einem Kostenumfang allein für die Krankenpflege von mindestens CHF 17 Mio. entsprechen.Dann zu dem externen Experten, der in diesem Bericht und Antrag angesprochen und über den grünen Klee gelobt wird z.B. auch in Aussagen in der Finanzkommission. Von diesem Experten steht, dass er den Bericht, der von ihm erwartet wurde, mit grosser Verspätung eingereicht habe, nämlich im April statt im Januar. Und dann noch wird dieser Bericht, den der Experte abgeliefert hat, vom Amt für Volkswirtschaft als zuwenig aussagekräftig und für die Aufsichtsbehörde als zuwenig glaubwürdig beurteilt, auf Seite 12 des Berichts.Dann zur Verantwortlichkeit der Revisionsstelle: Einerseits geht die Regierung davon aus, dass seitens der KPMG auf Mängel in der Prüfung als auch auf Mängel in der Berichterstattung durch die Revisionsstelle hingewiesen werden wird. Sie erwartet das, trotzdem verurteilt sie im voraus, nämlich, sie hat die Revisionsstelle schon ausgewechselt. Der Opposition wird vorgeworfen, sie spreche über Verantwortlichkeiten, bevor diese geklärt seien. Gleichzeitig führt die Regierung aus, die Zulassungsvoraussetzungen, der Prüfantrag und die Pflichten der externen Revisionsstelle müssten gesetzlich klar geregelt werden. Sie sind es also offenbar noch nicht. Im Übrigen hat die Krankenkasse laut Gesetz Jahresrechnung und Jahresberichtvorzulegen. Demzufolge hat die Regierung resp. das Amt für Volkswirtschaft diese auch zu prüfen. In den letzten Jahren wurde nie eine genehmigte Jahresrechnung durch die Behörden eingefordert.Dann zur Verantwortlichkeit der Regierung: Dazu möchte ich David Freedman zitieren, der einmal geschrieben hat: Alles was Regierungen tun, kann man eigentlich in zwei Kategorien einteilen. Einerseits in Aufgaben, die man der Regierung sofort wegnehmen kann, andererseits sind es Aufgaben von denen wir hoffen, dass wir sie der Regierung in Zukunft wegnehmen werden können. Ich möchte dem eine dritte Kategorie hinzufügen, z.B. die Kontrolle über die Krankenkasse hätte man der Regierung schon gestern wegnehmen sollen.Die Regierung spricht im Bericht davon, sie habe die aus dem Aufsichtsrecht fliessenden Aufgaben pflichtgemäss wahrgenommen. Darum geht es meiner Meinung nach nicht, sondern sie soll die aus der Aufsichtspflicht fliessenden Aufgaben gesetzeskonform wahrnehmen. Gleichzeitig führt die Regierung auf Seite 65 aus, das aufsichtsrechtliche Instrumentarium müsse verbessert werden. Insbesondere müsse die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde genau geregelt werden und die aufsichtsrechtlichen Befugnisse müssten ausgeweitet werden.Dann zu den Personalkosten: Die Regierung führt aus, es sei durch eine Kündigung bereits Einsparungspotential verwirklicht worden. Gleichzeitig ist klar, dass das Einsparungspotential bei nur 5 Angestellten ohnehin sehr gering sein wird und dass andererseits durch die vorgesehene Struktur und den qualifizierten Geschäftsführer diese Personalkosten wohl eher steigen müssten.Dann zum finanziellen Teil dieses Sanierungskonzeptes. Der Abg. Gebhard Hoch hat schon ausgeführt, dass schon sehr viel Angaben, die für eine Beurteilung der Sanierungsfähigkeit dieser liechtensteinischen Krankenkasse fehlen. Zum Beispiel die versicherungsmathematischen Berechnungen, z.B. die Annahmen der Finanzplanung 1997 bis 2000, die nicht konkret angegeben werden. Ein Aussenstehender kann die Glaubwürdigkeit eines ausgeglichenen Ergebnisses und damit eines tragfähigen Sanierungskonzepts nicht nachvollziehen. Die Erstellung von klaren und aussagekräftigen Finanzplänen scheint allerdings schon deshalb erschwert zu sein, weil bereits die externe Revisionsstelle KPMG nicht in der Lage war, die Leistungsabgrenzungen per 31.12.1996 zu beurteilen. Dann fehlen Zwischenbilanzen, mindestens per 31.6.97 oder 31.8.97.Dann wird davon ausgegangen, dass die LKK keine Prämienerhöhungen beschliessen werde, die der Sanierung dienen sollen, sondern dass die Zunahme der Prämien in selber Höhe wie die anderen Krankenkassen liegen werden. D.h. im Rahmen der Bedürfnisse zur Deckung der allenfalls sich erhöhenden Gesundheitskosten. Woher soll dann aber dann das Geld kommen, um CHF 11,1 Mio. zurückzuzahlen innerhalb von 10 Jahren? Ich glaube, die Berechnungen beruhen alleinauf optimistischen Annahmen, die aufgrund der Angaben im Bericht und Antrag nicht nachvollzogen werden können und die durch keine Fakten belegt sind.Ein weiteres Beispiel der Ausgleichsfonds: Dazu kann man sagen, dass ja bereits ein Ausgleich besteht, indem die Leistungen an über 65-jährige Versicherte mit 60 % subventioniert werden. Allgemein Versicherte betreffen den Subventionen von 20 % und mit 30 % für Frauen. Falls dieser Ausgleich für die ungünstige Altersstruktur der Liechtensteinischen Krankenkasse nicht genügen sollte, so kann doch eine Anpassung höchstens erreichen, dass die Kassen gleiche Spiesse erhalten, bringen aber dadurch noch keinen Wettbewerbsvorteil für die LKK.Dann die Marketing-Strategie, die in diesem Bericht angesprochen wird. Ich möchte in Frage stellen, ob eine Kasse mit rund 5000 für Krankenpflegekosten versicherten Personen gross genug ist, um eine breite Palette von neuen und alternativen Modellen auf den Markt zu bringen. Bei kleinen Beständen pro Versicherungsangebot, wobei sich ja jedes Angebot kostendeckend rechnen muss, wird ein grosser Schwankungsfonds nötig, was die Prämien zusätzlich belastet und die Konkurrenzfähigkeit in Frage stellt.Dann Rückstellungen und Reserven: Bisher gemäss Statuten 22 %, nach neuen Statuten bestehen keine diesbezüglichen Vorschriften mehr. Immerhin sagt das Krankenversicherungsgesetz im Art. 22: Aus den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber müssen die nötigen Vermögensreserven gebildet werden. In diesem Zusammenhang vermisse ich eine Verordnung bezüglich Rechnungswesen, Vermögensanlagen und periodischer Prüfung. Der schweizerische Bundesrat hat eine Verordnung über die Krankenversicherungen erlassen. Dort geht er bei einer kleinen Krankenkasse von 5000 bis 10'000 Versicherten, von Reserven bis zu 34 % aus. Kommt dazu, dass auch noch Rückstellungen gebildet werden müssen für unerledigte Versicherungsfälle. Üblicherweise beträgt das ungefähr 30 % der Versicherungsleistungen.Ich fasse zusammen: Aus den Daten der Beilage 1 der Berichtes ist deutlich ersichtlich, dass das vorgesehene Darlehen von CHF 6 Mio. die Sanierung kaum herbeiführen kann. Aus den ordentlichen Prämien der versicherten Personen sind jährlich Überschüsse zu erwirtschaften, die eine rasche Bezahlung der eingehenden Rechnungen innerhalb 60 Tagen, die Äufnung der erforderlichen Reserven, die Rückzahlung der gestundeten Rechnungen und ab dem Jahr 2003 die Rückzahlungen der zu Unrecht bezogenen Subventionen und die Tilgung des zur Diskussion gestellten Darlehens von CHF 6 Mio. ermöglichen. Wie der Bilanzverlust von rund CHF 8,5 Mio. ohne zusätzliche Prämienanpassungen und ohne einen Verzicht auf einen Teil der gestundeten Beträge und des Darlehens in den nächsten Jahren verkraftet werden soll, scheint schleierhaft.Die LKK ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Unterlagen und der Parameter, welcher die Regierung setzt, nicht sanierungs- und überlebensfähig. Nein, der finanzielle Teil dieses Sanierungskonzeptes ist eine Mogelpackung. Wer es damit wohl meint, kann bestenfalls mit einem Schmunzeln festhalten, dass ohnehin niemand die Rückzahlung des Darlehens erwarte. Immerhin habe ich bei dieser Lektüre etwas gelernt. In Zukunft werde ich meiner Frau was mein Taschengeld angeht, nur noch das operative Ergebnis bekannt geben.Dann zur schwierigen Frage der Verpflichtung des Staates zur Sanierung der Liechtensteinischen Krankenkasse. Ich bin hier für ein rechtsstaatliches Vorgehen. Das Handeln des Staates und seiner Organe muss verlässlich und aufgrund der bestehenden Gesetze voraussehbar sein. Ich halte es hier mit den Ausführungen des Abg. Matt. Ich möchte warnen vor oligarchischen Allüren, die in Gefahr stehen, sich über bestehende Gesetze einfach hinweg zu setzen. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Bericht der Geschäftsprüfungskommission aufgeführt. Der Abg. Lorenz Heeb hat sie vorgelesen. Ich möchte hier nur betonen den Art. 4 Abs. 3: Kommt eine Kasse den gesetzlichen Vorschriften oder den Weisungen der Regierung nach schriftlicher Mahnung nicht nach, so kann ihr der Staatsbeitrag teilweise oder ganz gesperrt oder aberkannt und in schweren Fällen die Anerkennung entzogen werden.Die Regierung setzt dagegen sozialpolitische und gesundheitspolitische Erwägungen, um eine Sanierung der Liechtensteinischen Krankenkasse anzustreben, mit einem Darlehen des Staates zu unterstützen. Mir genügen diese Ausführungen nicht. Ich glaube nicht, dass die LKK ein wesentliches Gegengewicht gegen die zwei grossen schweizerischen Krankenkassen bilden könne, wenn sie mit einem Rucksack von CHF 10 Mio. Schulden auf den Weg geschickt werde. Ich sehe das Problem der Interessen vieler Versicherter bei der Liechtensteinischen Krankenkasse im Bereich der Zusatzversicherungen und ich sehe die politische Notwendigkeit deren Interessen zu wahren, weil sie nicht ohne Probleme und Nachteile zu einer anderen Krankenkasse wechseln könnten. Aber das genügt mir nicht, um die gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Deshalb bin ich dafür, dass im Interesse des Rechtsstaates die Fragen der Geschäftsprüfungskommission umgehend beantwortet werden. Ich bin auch der Meinung, dass die Regierung durch ihr Verhalten Indizien gibt, dass sie selbst sich als Aufsichtsbehörde der Krankenkassen in der Pflicht sieht. Ich zitiere dazu aus dem Gutachten, das wir vorliegen haben: Die Aufgabe einer staatlichen Aufsichtsbehörde muss es sein, die Bürger derart zu schützen, dass sie durch die Zahlungsunfähigkeit der beaufsichtigten Unternehmung keinen finanziellen Schaden erleiden. Die Aufsicht muss deshalb so organisiert sein, dass in jedem Fall eine drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig erkannt wird und Gegenmassnahmen erfolgversprechend eingeleitet werden können.Dieser Bericht und Antrag ist mit heisser Nadel gestrickt und nicht professionell. Die Regierung hatte mehrere Monate Zeit, ihr Konzept vorzulegen. Da ist es schonein bisschen unverfroren, von der Opposition, die Bericht und Antrag erst 7 Tage vor der Landtagssitzung erhalten haben, einen besseren Gegenvorschlag zu erwarten. Wir kommen unserer Pflicht nach, indem wir die Schwächen des Konzeptes aufzeigen und unsere Bedenken durch ein Gutachten eines Versicherungsmathematikers untermauern. Deshalb kann ich diesem Konzept nicht zustimmen. Ich fordere die Regierung auf, Ihren Antrag zurückzuziehen und ein fundiertes Konzept, z.B. für die Sitzung des Landtags im Oktober, vorzulegen.Abg. Johannes Matt:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Vor gut einer Woche erhielten wir den sehnlichst erwarteten und vielsagend angekündigten Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend die Gewährung eines Darlehens an die Liechtensteinische Krankenkasse.Warum nicht ab und zu an Wunder glauben, so sagte ich mir nach den Versprechungen, Vorankündigungen unseres Sozialministers. Und so bemühte ich mich um hoffnungsvolle Gedanken wie, vielleicht siehst du das Debakel bei der LKK wirklich zu dramatisch, vielleicht ist die Angelegenheit nicht so gravierend, möglicherweise ist die Verunsicherung der Versicherten unbegründet und die LKK ist eigentlich eine gesunde Institution, die es mühelos schafft, eine Million Schulden abzustottern. Vielleicht werden im Bericht alle Fakten offen auf den Tisch gelegt und man kann aufgrund von Zahlen eine klare Prognose stellen und Lösungsvarianten prüfen.Sie haben, meine Damen und Herren, den Bericht und Antrag auch gelesen und wissen, dass das erhoffte Wunder leider nicht eingetreten ist. Im Gegenteil. Für meine im Vorfeld geäusserten Bedenken und Vorwürfe halten wir nun mit diesem Bericht und Antrag ein Beweisstück in den Händen, denn der Bericht ist unvollständig und damit irreführend, es fehlen die entscheidenden Fakten für eine fundierte Analyse der Situation. Der Bericht ist widersprüchlich, so wird klar und deutlich auf die Aufsichtspflicht der Regierung verwiesen und gleichzeitig die Regierung von jeder Mitverantwortung reingewaschen. Der Bericht ist oberflächlich, er enthält zu viele Allgemeinplätze, anstelle von präzisen Fragen und lässt wesentliche Frage unbeantwortet. Er stellt keine Entscheidungsgrundlage für die Vergabe eines rückzahlbaren Darlehens dar. Und die im Bericht abgeleiteten Schlüsse sind falsch. Wer glaubt, die Erwirtschaftung von zusätzlichen 10 Mio. sei für die LKK im Bereich des Möglichen, der hält entweder die Adressaten für blauäugig, gutgläubig oder er macht sich selbst etwas vor.Der Bericht betreffend die Gewährung eines Darlehens an die LKK lässt zu viele Fragen offen. Wir wissen, dass mangelnde Offenheit alles andere als vertrauensbildend ist. So wäre es im Sinne der Vertrauensbildung beim Darlehensgeber - undin diesem bedauerlichen Falle vor allem bei den Versicherten von grossem Nutzen, wenn nur auszugsweise die nachfolgenden Fragen offen und ehrlich beantwortet würden.- Wie kann die LKK mit 16 % Marktanteil nebst den grossen schweizerischen Kassen als starke dritte Kraft bezeichnet werden wie es im Bericht steht?
- Wann wurde dieser Marktanteil ermittelt?
- Welches war der Entwicklungstrend der letzten Jahre?
- Welcher Marktanteil kann für Ende 1997 prognostiziert werden?
- Warum beginnt die Vorgeschichte über das Debakel im Bericht erst im Sommer 1996?
- Wie ist den die Verschuldung im Laufe der vergangenen Jahre zusammengekommen?
Im Bericht heisst es, dass der Versicherungsschutz sei jederzeit gewährleistet gewesen. Wie kann der Versicherungsschutz gewährleistet sein, wenn der LKK CHF 10 Mio. fehlen, sie vom Konkurs bedroht ist und die Bewilligung des Sanierungskonzeptes zur Bedingung erklärt wird?Bereits im April 1996 bei der Beantwortung unserer Fragen war die Krankenkasse konkursreif. Und somit konnte der Versicherungsschutz sicher nicht vollumfänglich gewährleistet werden. Es steht ja auch in dem Bericht: Der Versicherungsschutz ist gewährleistet, sofern wir heute das Darlehen sprechen. Aber das ist nicht dasselbe.Warum wurden Fusionsverhandlungen nur mit einer grossen Krankenkasse und nicht auch mit anderen Krankenkassen geführt? Warum hat die Konkordia Krankenkasse die Fusion mit der LKK nicht riskiert im Hinblick auf die schweizerische Aufsichtsbehörde. Welches war das eigentliche Hindernis? Was sollte damit vermieden werden? Im Fall der LKK ist bekannt, dass die Deckungsverluste der LKK mindestens ins Jahr 1992 zurückreichen. Warum haben die zuständigen Behörden nie etwas unternommen?Die Krankenkassen unterstehen gemäss KVG der Aufsicht der Regierung. Sie haben ihre jeweils Jahresrechnung und Jahresbericht einzureichen. Warum ist die Regierung dieser Aufgabe nicht nachgekommen? Wie kann gefolgert werden, dass das Amt für Volkswirtschaft und die Regierung kein Verschulden trifft, da ihnen doch die Aufsicht übertragen ist. Wie wird die Sanierungsfähigkeit faktisch begründet. Warum werden keine Zahlen geliefert über den Mitgliederbestand bei der LKK und dessen Entwicklung in den letzten Jahren und Monaten sowie über die Altersstruktur. Zum Teil haben wir gewiss nachträglich noch gewisse Informationen erhalten, aber nicht vollumfänglich. Wer muss für die zusätzliche Erwirtschaftung der CHF 10 Mio. aufkommen, wenn es nicht die Versicherten sein sollen? Warum muss auf Teufel komm raus eine sterbende Krankenkasse saniert werden, bevor sie dann schliesslich doch noch von einer anderen Krankenkasse übernommenwird? Das nehme ich aus diesem Bericht hervor, dass das schlussendlich doch das Ziel sein wird, eine Fusion herzuführen.Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Präsident. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Das werden sich die Versicherten der LKK sagen. Für mich steht die materielle Sicherheit der Versicherten und der Versicherungsschutz im Vordergrund. Aus dem Bericht zum Antrag betreffend die Gewährung eines Darlehens der LKK geht klar hervor, dass das LKK Debakel hätte vermieden werden können, wenn die Aufsichtspflicht seitens der Regierung wahrgenommen worden wäre, bevor Spitalverwalter und Ärzte auf die Zahlungsschwierigkeiten bei der LKK aufmerksam gemacht haben. Der Bericht enthält auch lange Ausführungen betreffend die Verantwortlichkeit, es werden die Schuldigen eruiert. Das beschämende an diesem Kapitel sind die letzten drei Zeilen, wo die Regierung sich selbst die volle Pflichterfüllung attestiert und glaubt, so etwas kaschieren zu können.In diesem Zusammenhang fordere ich auch den Präsidenten der LKK auf, Stellung zu beziehen und seine Sicht der Dinge darzulegen. Wie erleichternd wäre es doch, wenn die Verantwortlichen in der Regierung heruntergestiegen vom Ross, zu ihren Fehlern stehen und sagen würden: Wir sind mitschuldig am Debakel der LKK, denn wir haben unsere Aufsichtspflicht verletzt. Es tut uns leid, wir können es nicht mehr ungeschehen machen, wir stehen dazu, aber leider kostet das den Steuerzahler so ca. CHF 10 Mio. Aus sozialpolitischen oder staatspolitischen Gründen können wir nicht anderes. Der Staat muss für die Schulden aufkommen und den bei der LKK-Versicherten ermöglichen, ohne Nachteil in eine andere Krankenkasse zu wechseln. Wir wollen auch den ausländischen Gläubigern in dieser Nachbarschaft nicht zumuten, dass sie für unser Missmanagement ihre Guthaben stunden oder gar abschreiben müssen. Aber das ist Wunschgedanke. Keiner wird von sich aus dazu stehen, für unsere Regierung scheint die weisse Weste im Vordergrund zu stehen.Die Auflösung der LKK wäre das Eingeständnis ihres Versagens. Für mich hat die Sicherheit der Versicherten der LKK absolute Priorität. Es muss völlig ausgeschlossen sein, dass die Versicherten der LKK in irgendeiner Weise Schaden erleiden. Mit dem Sanierungsvorschlag der Regierung ist dies nicht garantiert und es ist auch bedauerlich, dass keine Alternativkonzepte vorliegen. Die Verantwortung für eine Pseudosanierung der LKK kann ich nicht mittragen. So werde ich dem Antrag der Regierung nicht zustimmen in der Hoffnung, dass sie eine Überbrückungsregelung trifft und dem Landtag ein besseres Lösungskonzept mit fundierten Grundlagen unterbreitet.Abg. Gabriel Marxer:
Herr Präsident, Dame und Herren Abgeordnete. Ich hole nach, was unser Fraktionssprecher bereits angekündigt hat: Ich möchte nun formell auch den Antrag stellen, dass eine Untersuchungskommission eingesetzt wird und zwar solle der Landtag beschliessen im Sinne von Art. 63 bis der Verfassung sowie § 56 der Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstentums Liechtenstein eine Untersuchungskommission einzusetzen, welche alle im Zusammenhang mit den Zahlungsschwierigkeiten der liechtensteinischen Krankenkasse stehenden und der sich im Hinblick auf die gesetzliche Anerkennungspflicht, der gesetzlichen Aufsichtspflichten und der gesetzlichen Vollzugspflichten ergebenden Verantwortlichkeiten der Fürstlichen Regierung einschliesslich anderer Landesbehörden ergebenden Fragen erfasst, diese untersucht und soweit als möglich einer Klärung zuführt und schliesslich dem Landtag hierüber Bericht erstattet.Ich erlaube mir, diesen Antrag kurz zu begründen: Der Landtag kann zur Feststellung von Tatsachen sowie zur Abklärung von Verantwortlichkeit Untersuchungskommissionen einsetzen. Eine Untersuchungskommission wird in erster Linie eingesetzt, um in konkreten und ausserordentlichen Einzelfällen von grosser Tragweite bestimmte Tatsachen zu ermitteln, einzelne Vorkommnisse der Staatsverwaltung abzuklären und Verantwortlichkeiten festzustellen. Es ist Aufgabe der Untersuchungskommission, bei Missständen oder Skandalen die genauen Sachverhalte zu erforschen und der Wahrheitsfindung zu dienen.Im vorliegenden Fall der Liechtensteinischen Krankenkasse handelt es sich um einen Fall von grosser Tragweite. Ca. 6500 Versicherte, also ein gutes Fünftel unserer Wohnbevölkerung, sind davon betroffen. Und auch das von der Regierung beantragte Darlehen von CHF 6 Mio. ist ja nicht gerade ein unerheblicher Betrag.Der Landtag handelt nur dann im Sinne der Versicherten, wenn er eine gründliche Abklärung vornimmt, die Frage der politischen und soweit dies lösbar ist in einer Untersuchungskommission, auch der rechtlichen Verantwortung und der daraus resultierenden Folgen für den Staat feststellt und für eine Lösung Hand bietet, die rechtsstaatlich sauber ist und für die Versicherten zu keinen unzumutbaren Härten führt. Bei der Krankenversicherung handelt es sich um ein gesetzliches Obligatorium. Die Versicherten müssen schon deshalb der Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit des Versicherungsinstituts vertrauen können und insbesondere auch deshalb darauf vertrauen können, weil die Krankenkassen von der Regierung als solche anerkannt werden müssen und der Aufsicht der Regierung unterstellt sind. Insbesondere der vorliegende Fall, dass eine Krankenkasse in Zahlungsschwierigkeiten gerät, mit anderen Worten illiquid oder konkursreif wird.Dass Versicherungsschutz von Personen verloren geht und allenfalls die Leistungserbringer Schaden erleiden, darf gerade aufgrund des gesetzlichen Obligatoriums der Versicherungspflicht nicht vorkommen. Die ernst zunehmendenZahlungsschwierigkeiten der Liechtensteinischen Krankenkasse erfordern, dass die Regierung und allenfalls auch andere Behörden insoweit untersucht werden, ob sie ihre Pflichten anlässlich der Anerkennung bezüglich der Aufsicht und bezüglich der Aufsicht und bezüglich des Vollzugs des Krankenkassenversicherungsgesetzes vollumfänglich wahrgenommen haben.Die Verantwortung von Regierung bzw. anderer Landesbehörden ist auch gemäss dem einhellig verabschiedeten Bericht der Geschäftsprüfungskommission in keiner Weise geklärt. Ich glaube, dass dies eine ausreichende Begründung für die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission darstellt.Weiters möchte ich noch, nachdem Fraktionssprecher Peter Sprenger die Position der Abgeordneten der Vaterländischen Union dargelegt hat, ganz kurz zu ein paar seiner Äusserungen Stellung nehmen. Er spricht davon, dass der Dachverband der medizinischen Berufe in Liechtenstein dem Konzept zugestimmt habe. Das ist richtig. Was tunlichst verschwiegen wird, ist, dass er einem Konzept zugestimmt hat, das er gar nicht kannte, das ihm nur mündlich vorgetragen worden ist, dessen Einzelheiten ihm gar nicht bekannt waren. Er spricht davon, dass das von unserer Fraktion in Auftrag gegebene Gutachten ein Parteigutachten darstelle und in aller Eile erstellt worden sei. Dazu muss ich sagen, wie kommt ein schweizerischer Versicherungsexperte aus Basel - im Kanton Baselland ist er zu Hause - wie kommt er dazu. Er hat mit der Parteipolitik hier im Lande nichts am Hut. Er wird sich hüten, hier eine rot, weisse oder schwarze Ansicht widerzugeben. Er ist allerdings nicht in der Lage und das ist genau das, um was es überhaupt geht. Er ist nicht in der Lage wie die meisten Abgeordneten unsere Fraktion, aufgrund der Vorlagen, der Informationen, die wir bis jetzt erhalten konnten, von einem Sanierungskonzept zu sprechen, von einer Sanierungswürdigkeit der Kasse zu sprechen. Er sieht überhaupt nicht, wie dieses Konzept funktionieren soll.Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Vaterländischen Union diesem Konzept zustimmen, so tun Sie das ohne genaue Kenntnis des wirklichen Sachverhaltes, einfach im Vertrauen darauf, dass es schon gut gehen werde. Sie haben auch den Begriff parteipolitisches Kapital gebraucht, das wir quasi als Oppositionsparteien daraus schlagen wollten. Es geht nicht um parteipolitisches Kapital, das muss ich Ihnen schon sagen, Herr Peter Sprenger, Es geht um Kapital, das der Steuerzahler dieses Landes aufgebracht hat und nicht um parteipolitisches Kapital.Wenn Sie von uns Alternativen verlangen, so bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass wir mehrmals in den vergangenen Monaten Informationen und zwar eine umfassende, eingehende Information gefordert haben. Wenn diese Informationen mit Verweis auf Verschwiegenheitspflichten des Amtes, der Regierung, der Revisionsstelle einfach nicht vorgelegt werden und nur das scheibchenweise an die Öffentlichkeit und auch zu Handen der Landtagsabgeordneten dringt, was einfach unvermeidbar dargetan werden muss, können Sie nicht erwarten, dass innerhalbeiner Woche eine Alternative aufgestellt wird. Ich verweise nur darauf, dass die Regierung über ein Jahr Zeit hatte, ein Sanierungskonzept zu entwickeln. Und was herausgekommen ist, das ist nach meiner Meinung alles andere als etwas, was ich hier genehmigen kann.Ich finde, es ist absehbar nach der Fraktionserklärung, die Sie abgegeben haben, wie das Abstimmungsverhalten hier im Landtag laufen wird. Ich habe nicht die Absicht, mich noch zu diesem Thema noch einmal zu melden. Ich möchte - da zitieren nun schon grosse Mode geworden ist in diesem Hause - auch ein Zitat loswerden. Es stammt von Winston Churchill, der gesagt hat: Dass eine Parlamentsmehrheit niemand verteidigen muss, ausser die Idioten in der eigenen Regierung.Landtagspräsident Peter Wolff:
Typisch Churchill.Abg. Rudolf Lampert:
Ich habe noch einige Fragen an die Regierung bzw. Feststellungen, die entgegen dem mir vorliegenden Konzept mir wichtig scheinen. Es bezieht sich vor allem auf die Aufsichtspflicht bzw. auf die Frage, ob die Aufsichtsorgane wirklich nicht versagt haben.Ich habe festgestellt bei der Durchsicht der Revisionsberichte, dass bereits im Revisionsbericht 1991 und allen folgenden Revisionsberichten der Hinweis angebracht war: «Berücksichtigt man die Kreditoren zuzüglich Krankenpflegekosten und Taggelder als kurzfristige Zahlungsverpflichtungen, so sind die liquiden Mittel ungenügend und ergeben eine Unterdeckung». Weist diese Passage im Revisionsbericht nicht genau auf das heutige Problem hin und warum wurde darauf nicht reagiert?Zweitens: Die Regierung betont, dass die Aufsichtspflicht ernst genommen werde und das Amt für Volkswirtschaft entsprechend personell dotiert sei. Was die Regierung aber verschweigt, ist folgendes: Beim Amt für Volkswirtschaft war bis zum Jahre 1995 - und das habe ich diesen Jahresberichten entnommen und der aktuellen Telefonliste von damals - habe ich entnommen, dass mit Herrn Gassner Mario genau eine einzige Person für die Sozialversicherungen zuständig war und das bis zum Jahre 1995. Diese eine Person war gleichzeitig für die Gewerbekonzessionen, die Versicherungen, die Krankenkassen und sämtliche Pensionskassen in diesem Lande zuständig. Dies alles kann den Jahresberichten 1992 bis 1995 des Amtes für Volkwirtschaft entnommen werden. Soll das, diese gemäss Aussage der Regierung genügende Aufsicht gewesen sein?Mir stellt sich noch eine weitere Frage. Die Regierung beantragt die Gewährung eines Darlehens in der Höhe von CHF 6 Mio. Ist die Liechtensteinische Krankenkasse bzw. sind deren Mitglieder überhaupt bereit ein solches Darlehen auf sich zu nehmen? Wer hat einen solchen Beschluss gefasst? Haben die Mitglieder darüber angestimmt? Sind sie bereit für evtl. Versäumnisse der Regierung die Folgen zu tragen? Gemäss Statuten von 1978 - und diese sind für den fraglichen Zeitraum und das wiederum gemäss Bericht der Regierung relevant - sind diese nämlich haftbar. Und ich spreche von den Mitgliedern. In Art. 9 Abs. 2 der Statuten von damals und diese sind relevant, steht nämlich: «Durch die Unterzeichnung der Beitrittserklärung anerkennt der Bewerber die Statuten und Reglemente der Kasse sowie die hieraus sich ergebenden Verbindlichkeiten für die ganze Dauer der Mitgliedschaft als verpflichtend. Die unterschriebene Beitrittserklärung gilt somit als Schuldanerkennung».Ich frage mich nun, wie die Regierung dazu kommt, ohne Mitgliederbeschluss und ohne Delegiertenbeschluss hier für diese Mitglieder diese Schuld zu übernehmen. Danke.Abg. Gebhard Hoch:
Mein Fraktionskollege Gabriel Marxer hat mir die meisten Punkte meiner vorgesehenen Replik an den Fraktionssprecher der VU vorweggenommen. Trotzdem bleiben noch einige. Er hat die Ausführungen von heute Vormittag des Abg. Matt und von mir als verbale Rundumschläge bezeichnet. Unter verbalem Rundumschlag verstehe ich, wenn jemand emotional, ohne klares Denken, Schläge verteilt. Von dem kann nicht die Rede sein. Ich bin der Meinung, wir haben eine harte Sprache gesprochen, aber es war berechtigt auch im Ton, und ich bin nicht der Meinung, dass wir uns im Ton einigermaßen vergriffen hätten. Mich hat überrascht, dass Sie den Bericht des Gutachters der Regierung erwähnen und auch den Gutachter der SWICA, der Regionaldirektor der SWICA war. Das sind Informationen, die ich heute von Ihnen höre. Ich hätte das gerne im Bericht der Regierung gelesen. Es kann sein, dass in der GPK, in anderen Ausschüssen, der Name gefallen ist, aufgrund der mir als Abgeordnetem zur Verfügung stehenden Unterlagen mir das nicht bewusst ist. Es wäre interessant gewesen, den Namen zu kennen, so dass man auch die Möglichkeit gehabt hätte, die Qualität dieses externen Experten zu überprüfen. Und ich frage mich auch, warum der Bericht dieses Experten dem Bericht der Regierung nicht beigelegen hat.Es steht im Bericht oder dieser Expertenbericht ist im Bericht und Antrag der Regierung bezüglich seiner Aussagekraft relativiert worden. Der Abg. Marco Ospelt hat bereits darauf hingewiesen. Kollege Sprenger hat das Gutachten, das wir von Herrn Prof. Schmidt einholten, als Parteigutachten bezeichnet. Parteigutachten ist es insofern, als er natürlich von uns den Auftrag bekommen hat, dieses Gutachtenzu erstellen. Sie haben gesagt, man kann so ein - sinngemäss haben Sie ausgeführt - man kann so ein Gutachten beeinflussen durch die Unterlagen, die man dem Gutachter zur Verfügung stellt. Tatsache ist, dass wir dem Gutachter genau die Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, die wir als Abgeordnete haben, aufgrund derer wir als Abgeordnete über das sogenannte Sanierungskonzept der Regierung entscheiden müssen.Ich finde es, gelinde gesagt, unverfroren, wenn Sie behaupten, dass das Resultat dieses Gutachtens bereits im voraus feststand. Ich weiss nicht, wie Sie so eine Aussage machen können. Ich würde gerne die Probe auf das Exempel machen, wenn Sie sagen, Sie könnten gut und gerne zwei bis drei andere Gutachten bestellen, die das Gegenteil beweisen würden. Man müsste dann diesem Gutachter die gleichen Unterlagen, die gleichen Informationen zur Verfügung stellen, wie es im Falle von Prof. Schmidt der Fall war. Nur bringt das wahrscheinlich nichts mehr, dieses Gegengutachten zu verlangen, nachdem gemäss Ihren Aussagen die Position der Mehrheit der Partei offensichtlich feststeht.Sie haben auch bemängelt, «Wochenendgutachten», auch darauf hat der Abg. Marco Ospelt bereits geantwortet. Ich möchte aber das positiv sehen. Es zeugt von der Kompetenz dieses Gutachters, dass es ihm gelingt, in dieser kurzen Zeit so eine fundierte Stellungnahme zu geben. Ich bin froh, dass Sie es den Abgeordneten überlassen, die Qualität des Gutachtens zu beurteilen. Aufgrund der darin gemachten Aussagen und wie er die Aussagen gemacht hat, sie begründet hat, habe ich keinen Grund, an der Qualität des Gutachters und seiner Expertise zu zweifeln. Auch Sie können sich, gleich wie der Vizeregierungschef, offensichtlich nicht verkneifen, unserer Partei parteipolitische Motive zu unterstellen. Wie ich das heute morgen gegenüber dem Vizeregierungschef zurückgewiesen habe, muss ich das auch Ihnen gegenüber zurückweisen.Dann Schuldzuweisungen: Schuldzuweisungen haben wir nicht gemacht, wir haben diese PUK verlangt. Die PUK wird die Verantwortlichkeiten überprüfen. Was ich beanstandet habe und als Hohn bezeichnet habe, ist die Tatsache, dass die Regierung in ihrem Bericht festgestellt hat, dass aufgrund der jetzigen Erkenntnisse das Amt und die Regierung pflichtgemäss gehandelt haben. Diese Feststellung zu treffen, bevor überhaupt diese Untersuchung angelaufen und abgeschlossen ist, finde ich deplaciert.Landtagspräsident Peter Wolff:
Noch eine Zwischenbemerkung bevor ich dem nächsten Abgeordneten das Wort erteile. Die vorherige Ausführung des Abg. Lampert, wenn ich sie richtig verstanden habe, hat mich etwas erschreckt. Da ich auch seit mehr als 25 Jahren Mitglied der LKK bin. Er hat nämlich - wenn ich richtig verstanden habe - aus Art. 9 Abs. 2der alten Statuten den Schluss gezogen, dass die Mitglieder für die Verbindlichkeiten der Kasse haften. Ich kann Sie dahingehend beruhigen, Herr Abg. Lampert, das ist nicht der Fall. Mit dem Wort Verbindlichkeit an dieser Stelle der Statuten sind die Verpflichtungen gemeint, die der einzelne Versicherte gemäss Inhalt des Beitrittsformulars übernimmt, insbesondere die Prämienzahlungsverpflichtung. Diesbezüglich gilt die Beitrittserklärung als Schuldanerkennung. Für Verbindlichkeiten der Kasse haftet gemäss Art. 7 nur das Vereinsvermögen und eine persönliche Haftung der Mitglieder ist dort ausgeschlossen.Auch in den neuen Statuten, die in der Zwischenzeit in Kraft getreten sind, ist das, was den Ausschluss der persönlichen Haftung betrifft, gleich geregelt.Abg. Oswald Kranz:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Ich möchte das Zitat des Abg. Johannes Matt aufnehmen, der gesagt hat: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Ich denke erschrecken werden die Versicherten der LKK über viele unsachliche Aussagen insbesondere auch von Ihnen Herr Abg. Johannes Matt, die hier jetzt gemacht wurden. Ich muss daher eingangs mit Bedauern feststellen, dass viele unsachliche Aussagen, die heute in dieser Debatte gefallen sind, einen hoffnungsvollen Start der Liechtensteinischen Krankenkasse und damit den Schutz der Versicherten leider erschweren und das ist meines Erachtens wenig verantwortlich.Es wurde mehrfach die Konkordia-Krankenversicherung angesprochen. Es ist kein Geheimnis, dass ich dort arbeite, daher möchte ich auch festhalten, Herr Abg. Gebhard Hoch, es ist nicht so, dass nur ein Fusionsgespräch mit der Konkordia stattgefunden hat. Wenn Sie den Bericht genau lesen, hat das erste Fusionsgespräch mit einer anderen Krankenversicherung stattgefunden. Und da Sie den Bericht offensichtlich wenig genau gelesen haben, überrascht es mich auch nicht, wenn Sie zu weitgehend falschen Schlussfolgerungen kommen. Sie haben auch gesagt, die Rückversicherung wurde 1989 gekündigt. Das ist richtig, aber eine Rückversicherung bestand bis zum Jahre 1996.Das Gutachten, das wir gestern Abend erhalten haben, das ist ein übereilter Schnellschuss. Das verhält nicht, der Schweizer Gutachter kennt offensichtlich die Krankenversicherungsgesetzgebung in Liechtenstein nicht. Das will ich ihm nicht nachtragen. Aber er hat sie nicht in seinen Überlegungen miteinbezogen, obwohl sie ihm offensichtlich vorgelegt worden sind.Der Bericht und Antrag der Regierung zur Gewährung eines Darlehens an die Liechtensteinische Krankenkasse befasst sich sehr eingehend mit der schwierigen Lage, in der sich die Liechtensteinische Krankenkasse derzeit befindet. Der Bericht ist umfassend und gibt einen sehr guten Überblick. Es werden möglicheUrsachen und Verantwortlichkeiten angesprochen, welche diese problematische finanzielle Situation mitbeeinflusst haben. Grundsätzlich aber muss auch festgehalten werden, dass die Krankenversicherungen - und das trifft für alle europäischen Länder zu - einer steigenden Nachfrage von medizinischen Dienstleistungen und stark steigenden Kosten gegenüberstehen. Der Abg. Egon Matt hat auf die Verluste der Krankenversicherungen hingewiesen. Ich hätte es gerne gehört, Herr Abg. Egon Matt, wenn Sie auch ein Wort über die Ursachen verloren hätten und Sie haben sehr markige Worte verwendet. Und ich hätte auch gerne etwas mehr Zurückhaltung erwartet. Und das trifft auch auf den Abg. Marco Ospelt zu.In den vergangenen 30 Jahren hat sich der Anteil der Gesundheitsversorgung am Bruttoinlandprodukt in etwa verdoppelt. Das Verhältnis von Gesundheitsausgaben und Bruttoinlandprodukt widerspiegelt einige Faktoren, die zu steigenden Erwartungen in Bezug auf den Standard der Gesundheitsversorgung führen. Es geht nicht nur um mehr Gesundheitsversorgung, sondern um erhöhte Ansprüche und individuellere Betreuung. Angebotsbedingte Faktoren sind für die Entwicklung der gesamten Gesundheitskosten mindestens ebenso wichtig. Gleichfalls haben neue medizinische Technologien die Kostenentwicklung wesentlich beeinflusst.Auf die ständig steigenden Kosten reagierten die Regierungen in den verschiedenen Ländern mit Reformprogrammen. Ausgangspunkt war das Bestreben, die steigenden Kosten in den Griff zu bekommen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an ein 14 Punkte-Programm unserer Regierung aus dem Jahre 1984 und verschiedene darauf folgende Massnahmen, die durchaus ihre Wirkung zeigten.Die Krankenversicherung steht im Dienste der Volksgesundheit. Sie stellt den gerechten Zugang der Bevölkerung zu den Leistungen des Gesundheitswesens sicher. Sie setzt sich ein für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen und deren verbesserte Ausrichtung auf die vorrangigen Bedürfnisse der Bevölkerung. Das Gesundheitswesen in unserem Land ist sehr gut ausgebaut. Durch die gut ausgebildeten und gutausgerüsteten in der medizinischen Dienstleistung tätigen Personen und Institutionen und durch die soziale Absicherung in der Krankenversicherung mit staatlichen Subventionen kann in unserem Land eine auf hohem Niveau stehende Medizin in Anspruch genommen werden. Aber sie hat auch ihren Preis und dieser kommt in steigenden Versicherungsprämien und erhöhten Landesbeiträgen an die Krankenversicherungen zum Ausdruck.Um die hohen Versicherungsprämien nicht in ein sozial unverträgliches Mass ansteigen zu lassen, müssen die Krankenversicherungen auf der Kostenseite entlastet werden. Die Regierung bringt den entsprechenden Handlungsbedarf in ihrem Bericht ebenfalls zum Ausdruck. Teilweise wurden kostensparende Massnahmen bereits vorgeschlagen. Der Krankenkassenverband wird von sich aus weitere Vorschläge in nächster Zeit einbringen, da die Kosteneindämmung in der sozialen Krankenversicherung prioritäre Bedeutung haben muss.Ich kann hier die Feststellungen des Krankenkassenverbandes bestätigen, dass bei Umsetzung der verschiedenen vorgesehenen kostendämpfenden Massnahmen und von im Regierungsbericht erwähnten flankierenden Massnahmen das im vorliegenden Bericht und Antrag unterbreitete Sanierungskonzept realistisch ist. Ich stütze meine Meinung hier auch auf versicherungsinterne Experten ab. Die Finanzplanung der LKK bis zum Jahre 2008 wurde dem Krankenkassenverband von den Experten des Amtes für Volkswirtschaft vorgelegt und ausführlich erklärt. Die Ausführungen, Berechnungen und Analysen des Amtsleiters des Amtes für Volkswirtschaft und seiner Mitarbeiter haben den Krankenkassenverband überzeugt. Nach eingehender interner Prüfung ist der Krankenkassenverband zu dieser Meinung gelangt.Das Sanierungskonzept schützt im Besonderen die Interessen der Versicherten und die der Leistungserbringer. Mit der Sanierung der LKK gemäss diesem Sanierungskonzept kommen wir unserer sozialpolitischen Verantwortung nach.Abg. Hansjörg Goop:
Nachdem Schimpf und Schande über die Verantwortlichen der Aufsichtsbehörde ausgeschüttet wurden, möchte ich eigentlich in die gleiche Richtung einschlagen, die der Abg. Kranz angetönt hat. Und zwar habe ich mir überlegt, eine Kasse hat Einnahmen, hat Ausgaben, irgendwo im Bericht steht, es sind keine Verfehlungen der Verantwortlichen festzustellen. Also das Geld ist irgendwo hingegangen und zwar dahin, wo die Leistungen erbracht wurden. Ich glaube, das finanzielle Desaster der LKK sollte daher auch von einer anderen Seite betrachtet werden, und zwar, was sind die Grundursachen dieses finanziellen Kollaps. Nur wenn Ursachen gründlich analysiert und beseitigt werden, ist ein Neuanfang und ein erfolgreiches Weiterexistieren möglich. Auch ein Patient, wenn er zum Arzt kommt oder wenn er ins Spital eingeliefert wird, wird zuerst gründlich untersucht und die Diagnose gestellt und dann der Genesungsprozess eingeleitet.Die Krankheitsgeschichte der Krankenkasse wurde gegenüber der Aufsichtsbehörde gemäss Regierungsbericht erstmals offiziell am 20. August 1996 erwähnt. Ebenfalls aus dem Regierungsbericht kann entnommen werden, dass erste Anzeichen einer Krankheit bereits im Vorstand des Ärztevereins diskutiert wurden. Da sich der Patient immer wieder erholte, resp. seine Rechnungen zahlen konnte, wurde der Patient nicht zur Untersuchung angemeldet.Es wurde heute schon sehr viel über die Verantwortlichkeit gesprochen. Wären nicht damals auch die Ärzte zum damaligen Zeitpunkt in der Verantwortung gestanden, Massnahmen zu ergreifen? Wenn der Arzt bei einem Patienten eine Krankheit feststellt, wartet er auch nicht mit der gründlichen Untersuchung, bis er auf dem Sterbebett liegt, zumindest nehme ich das an. Ich glaube, es braucht keinegrossen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, dass aus der Aussage eines Vorstandsmitgliedes des Ärztevereins abgeleitet werden kann, dass die LKK sich anscheinend seit Jahren in Liquiditätsengpässen befand. Wir können nun darüber diskutieren, ob die Aufgabe des Ärztevereins gewesen wäre, diesbezüglich eine Meldung an die Aufsichtsbehörde zu machen oder nicht. Ich persönlich bin der Meinung, ja. Denn er als Leistungserbringer müsste er ein unbedingtes Interesse daran gehabt haben, dass seine Zahlungsquelle nicht urplötzlich versiegt, wie dies nun leider eingetroffen ist.Der Abg. Egon Matt hat der Aufsichtsbehörde vorgeworfen, dass sie nach Kenntnis der Zahlungsschwierigkeiten nochmals drei Monate gewartet hat, bis sie etwas unternommen hat. Sie und Ihre Kollegen haben Jahre gewartet und nichts unternommen. Sie haben bei Ihrem Votum eingangs erwähnt, dass es eine unglaubliche Geschichte ist, dass eine bis anhin gesunde Kasse plötzlich vor dem finanziellen Ruin steht. Damit erwecken Sie den Eindruck, dass der finanzielle Kollaps von einem Tag auf den anderen eingetreten ist. Das widerspricht jedoch der Aussage des Vorstandsmitgliedes des Ärztevereins, der bereits vor 4-5 Jahren von Unregelmässigkeiten gesprochen hat. Der Abg. Paul Vogt hat heute morgen den Begriff Heuchler in diesem Hohen Haus eingeführt.Eine Grundursache, dass die Krankenkassen in den letzten Jahren trotz Prämienerhöhungen finanziell unten durch mussten, liegt meines Erachtens darin, dass das Krankenversicherungswesen entschieden überfordert wurde. In einer mir zur Verfügung gestellten Liste konnte ich nachlesen, welche Versicherungsleistungen ein minimal Versicherter in Anspruch nehmen kann. Freie Arztwahl im In- und Ausland, ohne zeitliche Begrenzung nach den hierzulande gültigen Arzttarifen, volle Deckung der allgemeinen Spitalabteilung ohne zeitliche Begrenzung, volle Deckung der allgemeinen Abteilung in einem Nichtvertragsspital ohne zeitliche Begrenzung, alle ärztlich verordneten Medikamente mit Ausnahme derjenigen der negativen Liste. An ärztlich verordnete Badekuren wird bezahlt: Transportkosten, ob Krankenwagen oder Helikopter, ambulante physiotherapeutische Behandlungen, präventivmedizinische Massnahmen, Hauskrankenpflege nach Ergebnis, häusliche Pflege, Entziehungskuren von Suchtkranken, Pflegebeitrag, Transplantationen von Herz, Lunge, Leber, Nieren, Dialysen, Laboruntersuchungskosten, Mutterschaftsversicherung. Dass mit einem monatlichen Beitrag von CHF 130 im Schnitt bei Erwachsenen ein solcher Leistungskatalog abgedeckt werden kann, ist meines Erachtens nicht möglich.Diese Tatsache ist für mich eine Ursache den finanziellen Kollaps der LKK. Dafür meine Dame und Herren der Opposition kann die Aufsichtsbehörde nicht in die Verantwortung gezogen werden.Eine weitere wichtige Ursache für den finanziellen Kollaps der LKK zeige ich Ihnen anhand einer Spitalrechnung vom März 1997 auf. Patient X, der mir dieseUnterlagen zur Verfügung stellte, muss zu einer Nachkontrolle für 3 Tage ins Spital. Er ist halbprivat versichert und der Eingriff erfolgt nicht unter Vollnarkose. Der Eingriff resp. die ärztliche Behandlung und Nachbetreuung, welche insgesamt ca. 2 Stunden dauerte und die drei Tage Spitalaufenthalt werden mit total CHF 14'309 verrechnet. Zumindest mich hat diese Summe sehr erstaunt. Aber das Fass zum Überlaufen brachte dann die Erkenntnis, dass der Oberarzt und sein Assistent für diese ca. zweistündige Arbeit, mit sage und schreibe ca. 75 % des Rechnungsbetrages abgerechnet wurden. Aufgrund einer Nachfrage meinerseits wurde mir bestätigt, dass dies keinen Einzelfall darstellt, sondern dass zum Teil bis zu 75 % der Privathonorare an die Ärzte und nicht an den Spitalbetrieb gehen. Dieses Vorgehen der Ärzte, welche anscheinend bei der Rechnungsstellung für Privatleistungen vollständig frei sind und es dadurch auch zu überhöhten Rechnungsstellungen kommen kann, führt ja auch dazu, dass die Privatversicherungen keinen Beitrag mehr im Sinne der Quersubventionierung mit dem allgemeinen Betrieb leisten kann, resp. dass die frühere gute Situation der Privatversicherung nun auch zu einem Defizitgeschäft wird.Anhand dieses Beispiels, meine Dame und Herren der Opposition, verwundert es mich nicht mehr, warum die LKK in finanzielle Not kam. Ich kann Sie nur nochmals fragen, kann für dieses, abgesehen von den Ärzten, die Aufsichtsbehörde verantwortlich gemacht werden. Es wurde mehrfach bestätigt, dass die LKK die Rechnung zwar spät, aber ohne grosse Diskussion bezahlt hat. Diesbezüglich muss den Verantwortlichen der LKK der Vorwurf gemacht werden und ich glaube, dass mit einer strikten Kontrolle und intensiven Interventionen bei den Ärzten und Spitälern bei solchen, meiner Meinung nach stark überrissenen Rechnungen von Ärzten sehr viel Geld hätte gespart werden können. Dass der Vorstand der LKK seit mehreren Jahren die Delegiertenversammlung nicht durchgeführt hat, empfinde ich ebenfalls als grosse Verantwortungslosigkeit.Die zwei Beispiele sind grundlegende Ursachen aus meiner Sicht, welche zur heutigen Situation der LKK ganz entscheidend beigetragen haben. Die Diagnose wurde von den Aufsichtsbehörden erstellt und ein Genesungsvorschlag unterbreitet, wobei ich kein Verständnis hätte, wenn die Ärzteschaft, die nicht ganz unschuldig an der finanziellen Misere der LKK, hat sie doch bei der Auszahlung der Privathonorare beide Hände aufgehalten, diesem Regierungsvorschlag nicht folgen würde.In diesem Zusammenhang schlage ich vor, dass bei den Leistungserbringern eine Wirtschaftlichkeitsprüfung, auch wenn sie Zeit und Geld kostet, durchgeführt wird. Bedauerlich ist lediglich, dass sich die kleinen Leistungserbringer, welche nur nach allgemeinen Tarifen abrechnen konnten, nun ebenfalls auf einen Teil ihres rechtmässigen Honorars verzichten müssen. Das Positive an der Entwicklung der LKK ist lediglich, dass das Versicherungsgesetz, aber auch die Tarife der Ärzte endlich einer Neuorientierung unterzogen werden müssen. Zudem ist zu diskutieren wie die Versicherten vermehrt sensibilisiert werden können, sich Gedankenüber die Kosten zu machen, wenn es um gewisse Medikamente oder Massnahmen geht. Es könnte zum Beispiel jedem Patienten mit der Belastung des Selbstbehaltes auch gleich die Arzt- und Spitalrechnung in Kopie präsentiert werden.Abg. Karlheinz Ospelt:
Es ist schon sehr erstaunlich, wie viele Experten und Besserwisser wir hier im Landtag haben. Wenn ich mir jetzt diese ganze Diskussion jetzt angehört habe, dann wollen wir grundsätzlich einmal auf zwei Punkte zurückkommen. Es gibt nämlich zwei Fragen bei dieser ganzen Sache: Eine ist die rückblickende, nämlich das, was bisher war - wer trägt die Schuld? Und die andere Frage ist die, was kommt jetzt, welches Konzept schlagen wir vor?Zuerst vielleicht zur ersten Frage: Die Frage wurde vom GPK-Bericht beantwortet. Wir haben diesen heute Vormittag gehört und ich habe festgestellt, dass trotz den zahlreichen Aussagen, den Rücktrittsforderungen, den Schuldzuweisungen, welche im Vorfeld dieser Landtagsdebatte geäussert wurden, nun im GPK-Bericht in keiner Art und Weise bestätigt werden. Der GPK-Bericht sagt klar und deutlich, dass nach den bisherigen Abklärungen die Frage nach einer Verletzung der Aufsichtspflicht die Regierung bzw. das Amt für Volkswirtschaft derzeit nicht beantwortet werden kann, und dass noch einige Fragen vorab zu klären sind. Nichtsdestotrotz wurden auch heute wieder - nicht nur in den vorherigen Zeitungsmeldungen - Schuldzuweisungen bereits gesprochen in Unkenntnis der Sachlage und in Unkenntnis der gesamten Würdigung der Situation. Das zum ersten.Ich bin Wirtschaftsprüfer, ich würde mir nicht anmassen als Nichtversicherungsexperte hier irgendwelche Schuldzuweisungen zu machen. Und meine Damen und Herren, Sie sollten sich schon grundsätzlich einmal überlegen, um was es hier heute geht. Geht es nur darum, irgendwelche Schuldige zu finden, wenn möglich einen Rücktritt eines Regierungsmitgliedes zu fordern oder geht es darum, das Beste aus der schlechten Situation zu machen. Und wenn Sie einigermassen sachlich bleiben, dann müssten sie die letzte Frage herziehen und diese heute beantworten.Ich komme hier auf einige Statements zurück, um es etwas klarer und deutlicher auszudrücken. Der Abg. Johannes Matt hat gesagt sinngemäss: «Ein Auflösen der LKK würde die Regierungsschuld beweisen.» Herr Abg. Matt, wenn Sie damit aussagen wollten, dass es für Sie politisch zweckmässig wäre, wenn die LKK nicht mehr bestehen würde, dann kann diese - ich hoffe zumindest - dass ich diese Interpretation nicht herausgehört habe. Die zweite Aussage von Ihnen: «Es liegt hier eine Pseudosanierung der Regierung vor». Sie haben keine bessere Lösungpräsentiert, im Gegenteil, Sie haben gesagt: «Warten wir noch ab, klären wir weiter ab. Vielleicht haben wir dann die Hoffnung eine besseres Konzept zu bekommen».Oder Herr Abg. Egon Matt, Sie haben gesagt: «Ein Darlehen des Staates gibt es nur dann, wenn ein Verschulden des Staates vorliegt». Herr Abg. Egon Matt wissen Sie, welche Konsequenzen das hätte. Wenn keine finanziellen Spritzen jetzt erfolgen und die Liquiditätssituation nicht verbessert wird und zwar schnellstens verbessert wird, dann wird es hier solche geben, die die Rechnung zu zahlen haben. Ich frage Sie, sind das die Ärzte, die Leistungserbringer, greifen Sie dann zurück auf die Versicherten, einer bezahlt die Rechnung. Und wenn Sie die Rechnungen dann an die Versicherten stellen, dann sind es letztlich die. Die Situation ist nun so, wie wir sie haben. Die Schuldfrage wird geklärt werden und zwar entweder durch die GPK oder eine PUK. Damit bin ich absolut einverstanden und das ist, glaube ich, auch nachvollziehbar. Aber bitte keine voreiligen Schuldzuweisungen.Wir haben einen überschuldeten Verein. Klar ist, dass viel falsch gelaufen ist, dass die Organe sicherlich nicht alle ihre Aufgaben richtig wahrgenommen haben. Aber eines müssen wir uns trotz allem klar sein, es gibt immer wieder Konkurse, auch in dem bestorganisiertesten Betrieb. Wir haben Bankkonkurse gehabt, wir haben in anderen Fällen in besten Industrieunternehmungen Konkurse. Man kann es nun in Gottesnamen offensichtlich nicht vermeiden, dass solche Sachen passieren, was nicht heisst, dass das eine Entschuldigung sein soll. Man soll einfach nicht so tun, als ob das hier eine Ausnahmefall wäre, welcher in vielen, vielen Jahren nur einmal vorkommt.Ein weiterer Punkt, den der Abg. Egon Matt so drastisch ausgedrückt hat: Man hat sich hier täuschen lassen, täuschen lassen durch einige simple Buchhaltungstricks, wie Sie so schön gesagt haben. Andererseits haben Sie davon gesprochen, und ich glaube nicht, dass das stimmt, aber nehmen wir einmal an, was Sie sagen stimmt: «dass Rechnungen im Keller verschwunden sind». Ja, glauben Sie Herr Egon Matt, dass das noch mit Buchhaltungstricks zu tun hat. Das hat dann nichts mehr mit einer ordnungsmässigen Buchführung zu tun. Da geht es dann um andere Vorwürfe, die Sie hier in diesem Hause geäussert haben. Sie sollten sich das gut überlegen.Ich möchte eigentlich jetzt damit aufhören, rückzublicken und komme zum zweiten Punkt, nämlich darum: Was passiert jetzt. Es geht jetzt darum, jetzt das Konzept festzulegen und das Beste aus der verfahrenen Situation zu machen. Ich habe heute ein sehr fundiertes Votum in diesem Haus gehört und zwar vom Abg. Klaus Wanger. Der Abg. Klaus Wanger war Mitglied der Finanzkommission zusammen mit dem Abg. Marco Ospelt und drei Mitgliedern der VU, dass das auch erwähnt ist.Im Gegensatz zum Abg. Marco Ospelt, welcher offensichtlich nur weiss, dass das Versicherungskonzept nicht funktioniert und auf die weiteren Punkte eigentlich nicht so sehr eingehen will, jedenfalls scheint er ebenfalls ein Versicherungsexperte zu sein. Nachdem er offensichtlich gleich erkannt hat, dass dieses Konzept nicht funktionieren kann, haben wir uns in der Finanzkommission wesentlich tiefer mit der Materie befasst, als Sie es heute darstellen wollten, Herr Abg. Marco Ospelt. Die Finanzkommission hat sich sehr wohl die Mühe gemacht, weitere Unterlagen zu besorgen. Unterlagen, welche dringend notwendig sind, um die Situation wirklich beurteilen zu können. Und ich möchte jetzt auf einen Vergleich zurückkommen, welcher letztlich für uns entscheidend ist, nachdem wir faktisch wohl alle zusammen keine Versicherungsexperten sind und damit wohl auch nicht in der Lage sind, ein Sanierungskonzept herzustellen oder zu beurteilen.Es liegen uns zwei Gutachten vor. Einerseits dasjenige der Regierung, andererseits dasjenige, welches von der FBPL-Fraktion in Auftrag gegeben wurde. Wenn wir diese beiden Gutachten vergleichen, dann stelle ich eines fest: Das FBPL-Gutachten wurde am 12. September in Auftrag gegeben. Am 15. September kam die Antwort. Das Gutachten des Expertenteams der Regierung hatte wesentlich länger Zeit, um sich mit dieser Materie zu befassen. Es hatte also auch die Möglichkeit verschiedenste Unterlagen zu konsultieren, welche wohl beim Gutachten von Professor Schmidt nicht kontaktiert wurden. Zwar gehe ich davon aus, wenn ich jetzt in der heutigen Ausgabe des Volksblatts lesen kann. Ihre Fragen lauten - und die muss man sich genau anhören: Kann aufgrund der Vorlage festgestellt werden, dass die liechtensteinische Krankenkasse sanierungsfähig ist - ich betone aufgrund der Vorlage. Ihr Versicherungsexperte hat nicht diejenigen Vorlagen gehabt, welche das Regierungsteam bzw. die Versicherungsexperten der Regierung hatten.Auch die zweite Frage, die Sie stellen: Ist die LKK aufgrund der zur Verfügung stehenden Unterlagen und den Parametern, welche die Regierung setzt, sanierungs- und überlebensfähig. Auch hier, bezugnehmend auf diese Unterlagen, die sie zur Verfügung gestellt hat.Die dritte Frage und jetzt kommt es eben aus, heisst: Was müsste der Bericht und Antrag allenfalls enthalten, damit dies feststellbar wäre. Und jetzt die Antwort ihres Versicherungsexperten: Detaillierte statistische Angaben über die Versicherten, Prämien- und Leistungsstruktur der letzten Jahre. Detaillierte Angaben über die finanzielle Situation, Erfolgsrechnung und Bilanz der letzten Jahre inklusiv Stand der Reserven, Rückstellungen und Ausstände, Zahlungen an die Leistungserbringer, inkl. Berichte der Revisionsstelle, detaillierter Finanzplan, Budget für die Jahre 1997 bis 2002 usw. Diese Unterlagen, meine Damen und Herren, wurden zum Teil auch von der Finanzkommission verlangt. Das, was hier gefordert wird von Ihrem Experten, das lag meines Wissens den Experten bei der Regierung vor und teilweise auch der Finanzkommission. Und da frage ich Sie nun, welchem Gutachtenich als Laie wohl eher glauben schenken kann. Demjenigen, welches vom 10. - 15. September aufgrund weniger Unterlagen erstellt wurde, oder demjenigen welches in sorgfältiger Aufarbeitung der ganzen Unterlagen von dem Regierungsexpertenteam erstellt wurde.Ich kann nicht garantieren, ob diese Sanierung verhebt oder nicht verhebt. Aber, ich habe hier zwei Gutachten - einem muss ich wohl Glauben schenken. Im Interesse der Versicherten, meine Damen und Herren, geht es nicht darum, diese LKK hier mit den Voten, die Sie abgegeben haben, zu beerdigen, sondern es geht darum, das Beste aus der Situation zu machen.Abg. Walter Hartmann:
Herr Präsident, meine Dame, meine Herren. Der Bericht der Regierung ist nach meinem Dafürhalten sehr vollständig und sehr informativ. Ich stehe hier im Widerspruch zu den Kritikern, die vor mir gesprochen haben. Dieser Bericht öffnet mit der Feststellung, dass die Kasse überschuldet und in höchstem Masse illiquid ist. Und es werden zwei Forderungsmassnahmen gesetzt, nämlich die Interessen der Versicherten in erster Linie zu wahren und letztlich auch die Verantwortlichkeit zu klären.Ich kann mich dieser Äusserung anschliessen. Das Anliegen der Versicherten hat absolute Priorität und wenn es zu einer Installation einer Untersuchungskommission kommen wird, dann ist auch die Frage der Verantwortlichkeit sicher bald geklärt. Zugegebenermassen war ich zu Beginn meiner persönlichen Auseinandersetzung mit der Finanzmisere der LKK versucht, eine radikale Lösung zu sehen. Die Übernahme der Versicherten durch eine repetierte und solvente Gesellschaft und Liquidation der LKK, ganz einfach.Nach reiflicher Überlegung und nach Kenntnis des angestrebten Lösungsvorschlages bzw. Sanierungskonzeptes bin ich zur Auffassung gelangt, dass nicht nur materiell gesehen der Fortbestand der LKK die vernünftigste Lösung ist. Hier geht es im Besonderen auch um eine Schadensbegrenzung in ideeller Hinsicht. Das Vertrauen der Versicherungsnehmer, das Vertrauen in unser Gesundheits- und Sozialsystem, das Vertrauen in unsere medizinische Versorgung und natürlich um die Frage, der uns erdrückenden Kostenentwicklung im Gesundheitswesen.Ich möchte, Herr Kollege Egon Matt, einen Aspekt, den Sie heute morgen aufgeworfen haben, ebenfalls erwähnen. Sie sagen, die finanzielle Gesundung der LKK sei in Frage gestellt, weil die relativ geringe Zahl der Versicherten dies nicht unbedingt möglich erscheinen lasse. Es gibt im Lande Liechtenstein ein Beispiel einer noch wesentlich kleineren Kasse mit 1500 Versicherten, die eine ausgezeichnete finanzielle Basis hat. Selbst, wenn zwei Jahre lang keine Prämien fliessen, ist die Kasse immer noch liquide. Also, bei korrektem Finanzgebaren und vernünftigerHaushaltung ist es durchaus möglich für alle Kassen, auch für kleine, zu überleben. Die LKK ist ein privatrechtlicher Verein. Das Land hat nach dem KVG durch das Amt für Volkswirtschaft bzw. die Regierung die Aufsichtspflicht, nicht jedoch die Pflicht für etwaigen finanziellen Misserfolg gerade zu stehen. Es bestehen somit auch keine Rechtsansprüche seitens der Leistungserbringer gegenüber dem Land Liechtenstein. Geht ein x-beliebiger Privatunternehmer in Konkurs, so haben die Gläubiger das Nachsehen, der bei einem allfällig möglichen Ausgleich noch etwas gemildert werden kann. Dem Vernehmen nach waren im Fall der LKK die Leistungserbringer nicht bereit, einen Ausgleich zu akzeptieren, d.h. die LKK muss weiterexistieren. Erstens im Sinne der Versicherten und zweitens schon aus finanzieller Überlegung für das gesamte System.So gesehen, befinden sich die Leistungserbringer, die Gläubiger der LKK in einer sehr komfortablen Situation, wenn das angestrebte Sanierungskonzept mit der Gewährung des zinslosen Darlehens durch die Regierung realisiert wird, so steht einer befriedigenden Lösung der finanziellen Situation für die einzelnen Leistungserbringer nichts mehr im Weg. Nur der Bürger und Steuerzahler wird sich die berechtigte Frage stellen, ob seine direkten und indirekten Beiträge an unser Gesundheitswesen noch erträglich und zumutbar sind. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass in absehbarer Zeit die Prämien erneut steigen werden, nicht die kolportierten 30 % werden es sein, sondern vermutlich 10-15 %. Auch das ist zuviel für zahlreiche Familien in diesem Land - eine mittlere Katastrophe.Damit ergeben sich Fragen und Problemkreise, der im vorliegenden Bericht und Antrag natürlicherweise wenig Beachtung gefunden haben, nichtsdestotrotz aber ein wesentlicher Bestandteil künftiger Diskussionen werden müssen: Wollen wir einem weiteren Desaster im Gesundheitswesen der Art der LKK vorbeugen. Schuldige wurden relativ schnell ausgemacht. Es waren die Verwaltung, das Präsidium, die ursprünglich eingesetzte Revisionsgesellschaft. Hier wurden durchaus vermeidbare Fehler begangen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt durchaus noch korrigierbar gewesen wären. Es wird zu untersuchen sein, wie sich das alles genau verhalten hat. Irgendwann war das Fass voll und quoll über.Wenn ich den Bericht und Antrag der Regierung hernehme, so ist zumindest ein Fehlverhalten der Leistungserbringer nicht von der Hand zu weisen. Ich zitiere aus dem Bericht auf Seite 7: «Ein Vorstandsmitglied des Ärztevereins hat sich im Oktober 1996 beim Amt für Volkswirtschaft über die Zahlungsprobleme der LKK beklagt. Aussagegemäss sei dieses Anliegen bereits vor 4-5 Jahren im Ärzteverein vorgebracht worden. Dort sei aber angemerkt worden, dass die Probleme der LKK hinsichtlich der verzögerten Begleichung von Rechnungen bekannt sei. Die Rechnungen würden jedoch, wenn auch verspätet stets bezahlt.»Herr Kollege, Egon Matt, entweder sind Sie nicht Mitglied dieses Ärztevereins oder Sie haben bei diesen Sitzungen gefehlt und die Protokolle nicht gelesen, oder Sie betreiben hier ganz einfach eine opportunistische Vogelstrausspolitik. Und ich verstehe nicht ganz, dass Sie so hart in die Kritik gehen mit den Verantwortlichen im Amt für Volkswirtschaft bzw. der Regierung. Es wäre vermutlich auch ein Leichtes gewesen, im Ärzteverein die säumigen Zahlungsgewohnheiten der LKK als Grund herzunehmen, sich mehr damit zu beschäftigen, zumindest auch die Aufsichtsorgane darauf hinzuweisen. Denn gewohnheitsmässige Zahlungssäumigkeit wirft gewöhnlich kein gutes Licht auf eine Unternehmen und es lag zumindest der Verdacht nahe, dass man hier nachforschen sollte. Im Übrigen Herr Kollege, Hansjörg Goop, ich bin auch Mitglied einer Berufsgruppe, die im Dachverband organisiert ist und es ist schon etwas gewagt, wenn Sie hier sehr verallgemeinernd die Ärzte an den Pranger stellen. Es gibt überall schwarze Schafe und ich denke, man sollte diesbezüglich doch etwas vorsichtig sein.Es wurden wie so oft auch im Falle der LKK Konsequenzen gefordert. Die Opposition fordert politische Konsequenzen mit Rücktritten und die Leistungserbringer fordern Geld vom Staat. Das Land sei es seinem guten Ruf und seiner sozialen Verpflichtung im In- und Ausland schuldig materiell in die Bresche zu springen, um eine Ausfallshaftung zu übernehmen, hiess es. Solange es keine Verletzung der Aufsichtspflicht gibt, ist es sicherlich keine Frage eines Muss, sondern allenfalls ein sozialer Aspekt, dass hier der Staat in die Bresche springt. Dennoch glaube ich, dass in diesem Fall dem Staat eine moralische Pflicht erwächst gegenüber den Versicherten und dem Gesundheitswesen global gesehen. Der Staat will ja diese Verpflichtung durch einen grosszügigen Kredit, ein zinsloses Darlehen, auch wahrnehmen.In erster Linie müssen uns 6200 - wenn ich richtig gelesen habe - Versicherte der LKK ein Anliegen sein, die wie die Versicherten anderer Gesellschaften auch ein Anrecht auf materielle Sicherheit im Krankheitsfall haben. Eine Fusion der LKK mit einer grossen und solventen Gesellschaft kommt nach dem Erkenntnisstand des Berichtes nicht in Frage. Denn wer will schon eine marode Gesellschaft übernehmen. Niemand, zumindest nicht bevor sie mit einer ordentlichen Finanzspritze versehen wurde. Es muss uns ein Anliegen sein, in den Bereich des Gesundheitswesens wieder Ruhe einkehren zu lassen. Denn es geht in erster Linie um Vertrauen, um Vertrauen ins Gesundheitswesen und um unsere medizinische Versorgung aller Bürger hier im Lande und nicht nur jener, die bei der LKK versichert sind. Es geht aber auch um eine der letzten realen Chancen, unser Gesundheitswesen hinsichtlich künftiger Finanzierbarkeit zu beleuchten und die Kostenentwicklung zu analysieren. Wenn wir diese Chance verpassen, schlagen wir den Sargnagel für unser Gesundheitswesen.Ich habe vor 5 Jahren bereits auf diese Konsequenzen über die wir heute diskutieren in der Öffentlichkeit hingewiesen. Ich gebe zu, dass ich mich damals sehr weitaus dem Fenster gelehnt habe oder in der Form meiner Äusserungen etwas zu hart war, deswegen auch meine Kritik an Herrn Kollegen Goop von vorher, ich wurde aber aus den Kreisen meiner Kollegen als Nestbeschmutzer gebrandmarkt und seit dieser Zeit fast als Persona non grata behandelt. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass es entscheidend ist für die Zukunft, für die Erhaltung unseres Gesundheits- und Sozialsystems, dass wir jetzt Weichen stellen, und wenn uns das gelingt, dann hat dieser Fall der LKK, der eine finanzielle Katastrophe ist, durchaus auch einen positiven Sinn gehabt.Ich bin selbstverständlich für dieses Sanierungskonzept, das von der Regierung vorgelegt wurde, weil es im Augenblick sicher die beste Lösung ist. Danke.Abg. Helmut Konrad:
Ich habe zuerst zwei Bemerkungen zu - wie ich es betrachte - zu kleinen Nebenschauplätzen, die eröffnet worden sind. Die Frage der Kosteneindämmung im Gesundheitswesen und auch die Frage, dass man in den Ärzten zumindest teilweise mindestens Schuldenböcke gefunden zu haben glaubt. Die haben meines Erachtens mit dem Traktandum, das wir diskutieren, nichts zu tun. Ich denke, wir müssen über das Gesundheitswesen einmal diskutieren. Dort liegt wirklich vieles im Argen. Es liegt mir auch nicht daran, die Saläre der Ärzte zu rechtfertigen, aber das hat mit der LKK als solcher nichts zu tun. Darunter leiden auch andere Krankenkassen. Ich denke, das muss an anderer Stelle diskutiert werden.Ich habe ein anderes Problem, das wie ein roter Faden durch alle Voten der VU-Abgeordneten durchgegangen ist, und zwar das Selbstverständnis des Landtages hier und von mir als Abgeordneter. Es wird immer von Verantwortung gesprochen, und ich denke auch, dass ich als Abgeordneter, dass wir als Fraktion Verantwortung wahrnehmen. Was offensichtlich aber von der anderen Seite, von der VU und teilweise auch von der Regierung, denke ich, erwartet wird, ist, dass wir uns mehr oder weniger zu Erfüllungsgehilfen der Regierung degradieren und nichts mehr. Wir haben zu akzeptieren, was von dort kommt. Es ist gezeigt oder gesagt worden im Zusammenhang mit der Informationspolitik. Man hat uns lange Zeit nichts gesagt, alle Informationen vorenthalten. Es ist der Begriff «Irreführung» gefallen - man bekommt eine Woche vor der Landtagssitzung einen Bericht. Bei meiner Lektüre des Berichtes - ich gehe jetzt einmal davon aus, dass ich einen gesunden Menschenverstand habe - haben sich sehr, sehr viele Fragen gestellt, und ich sehe beim besten Willen nicht, wo die Sanierungswürdigkeit der Krankenkasse auf der Basis dieses Berichtes ist. Und wir haben das einfach zu akzeptieren.Wenn ich jetzt an das Votum von Karlheinz Ospelt denke, die Regierung habe andere Zahlen gehabt, sie werde es wohl wissen. Und wir haben, ohne es kontrollierenzu können, nachprüfen zu können, innerhalb einer Woche, wenn möglich nicht einmal nachzudenken, heute einfach zuzustimmen. Und da frage ich mich, was wir hier überhaupt für eine Funktion haben. Ich gehe davon aus, dass wir in einem hohen Masse auch sozialpolitische Verantwortung wahrnehmen und eben Fragen stellen und hinterfragen. Und da stellen sich eben diese Probleme, dass wir nicht davon ausgehen, dass auf der Basis, die wir haben, diese Krankenkasse sanierungswürdig ist. Wir setzen uns auch für den Schutz der Versicherten ein. Das ist uns ein grosses Anliegen. Wir haben das bei der Fraktionserklärung vor zwei oder drei Wochen schon kundgetan. Aber das heisst noch lange nicht, dass man unbesehen einem solchen Bericht und Antrag folgen und jetzt das Geld sprechen muss.Ich denke, wir haben auch eine rechtliche, verfassungsmässige Verantwortung. Da gilt es abzuklären, ob der Staat überhaupt so zahlen darf, ob man dadurch nicht ein Präjudiz schafft, ob nicht zuerst Verantwortlichkeiten abgeklärt werden müssen usw. Und ich denke, diese Verantwortung nehmen wir hier als Parlament wahr. Und jetzt wird versucht - in der Zeitung, im Vaterland schon seit Tagen und hier jetzt auch in den Voten der Abgeordneten - jetzt wird versucht, die Regierung und die VU als diejenigen darzustellen, die sozialpolitische Verantwortung wahrnehmen, die sich für den Schutz der Versicherten einsetzen und, und. Und wer dagegen stimmt, macht das nicht, macht das Gegenteil. Dagegen wehre ich mich ganz energisch. Auch uns ist das ein Anliegen, aber wir verbinden das mit vielem anderem.Abg. Paul Vogt:
Ich möchte gleich da anschliessen, wo mein Vorredner aufgehört hat. Zunächst möchte ich mich einmal gegen das Argument wehren, dass die Opposition nur aus parteipolitischen Gründen dieses Sanierungskonzept ablehne. Ebenso möchte ich zurückweisen, dass uns der Schutz der Versicherten egal sei und dass wir diesen leichtfertig auf Spiel setzen, nur um uns profilieren zu können.Herr Fraktionssprecher der VU, das lasse ich nicht auf mir sitzen. Das sind zwar zwei zügige Argumente, die die VU im Vaterland immer wieder wiederholen wird. Ich habe das in den letzten Tagen immer wieder gelesen, und wahrscheinlich wird die VU auch in den nächsten Wochen diese beiden Behauptungen ständig wiederholen. Mit einer solchen Argumentation machen Sie sich es - weiss Gott - zu einfach. Ich möchte klarstellen, dass die Oppositionsparteien um eine sachliche Diskussion bemüht sind, und der beste Beweis - ich lobe hier die FBPL - der beste Beweis für einen solchen Versuch einer sachlichen Diskussion ist eben dieses Gutachten, das eingeholt wurde.Mir ging es so: Als ich den Regierungsbericht gelesen habe, habe ich mir gesagt, ja Herrgott nochmal, das ist doch unmöglich, was die uns vorlegen, das glaubtdoch kein Mensch. Da sind keine Zahlen vorhanden, da sind keine Fakten vorhanden, werden keine Analysen gemacht, ich weiss nicht einmal, hat die Krankenkasse Reserven, hat sie keine. Was soll ich mit einem solchen Bericht? Offenbar ist es der FBPL ähnlich gegangen, und sie hat sich dann sehr kurzfristig entschlossen, ein solches Guthaben in Auftrag zu geben. Das der erste Punkt.Was mir einfach fehlt, sind die grundlegenden Informationen, um mir eine eigene Meinung machen zu können. Der Abg. Karlheinz Ospelt hat für meine Argumentation sehr gut vorgearbeitet. Ich möchte ihm dafür danken. Er hat so beiläufig erwähnt, dass es ja zwei Gutachten gebe. Mir ist nur ein Gutachten bekannt. Mich hätte das zweite Gutachten natürlich interessiert. Ich wäre froh, wenn ich über mehr Information verfügen würde.Was uns die Regierung zumutet mit diesem Bericht, ist, dass wir blindes Vertrauen haben in einige zusammenfassende Bemerkungen von Experten. Von diesen Experten kennen wir nicht einmal die Namen. Das ist ein bisschen zuviel. Mit einer solchen Argumentation verlangt man der Opposition zuviel ab. Ich kann kein blindes Vertrauen haben, sonst komme ich meiner Aufgabe hier im Parlament nicht nach. Ich fühle mich, weiss Gott, völlig unzureichend informiert in dieser ganzen Angelegenheit. Soweit ich informiert bin, verfügten auch die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzprüfungskommission des Landtages nicht über die notwendigen Informationen. Die beiden haben zwar mehr Information als der Rest der Abgeordneten, aber auch dort wurde kein Finanzierungsplan und kein Sanierungsplan vorgelegt, der mit Daten und Fakten untermauert ist. Ich habe auch den Eindruck erhalten, dass einige Mitglieder der Vaterländischen Fraktion über zusätzliche Informationen verfügen. Ich bin nicht sicher, ob das so ist. Wenn es so wäre, dann wäre das aus meiner Sicht doch etwas bedenklich.Zum Sanierungskonzept selber: Ich habe da einfach mit meinem Hausverstand überlegt, wie das aussieht. Auf der einen Seite gibt es Einnahmen, auf der anderen Seite gibt es Ausgaben. Bei den Einnahmen sagt man, es gibt keine Prämienerhöhungen, d.h. unter dem Strich sind keine zusätzlichen, keine neuen Einnahmen zu erwarten. Bei den Ausgaben sagt man, es müssen erhebliche Einsparungen gemacht werden. Nun ist es aber so, dass der grösste Teil der Ansprüche, die die Leistungserbringer stellen können, vertraglich abgesichert sind, das heisst gemäss meinem Hausverstand, in diesem Bereich sind keine sehr grossen Einsparungen möglich, jedenfalls nicht solche Einsparungen, wie nötig wären. Im Bereich der Verwaltung der LKK sind gewisse Einsparungen möglich, doch macht das den Braten nicht feist, wie man im Volksmund sagt.Also, hier muss die Regierung einfach Überzeugungsarbeiten leisten, wie die Krankenkasse saniert werden kann. Ich verweise hier auch auf die Expertenmeinung, die Meinung von Prof. Dr. Heinz Schmidt, die er in seinem Bericht äussert. Er kommt auch zum Schluss: «Mir ist nach wie vor schleierhaft, wie dieseÜberschüsse erzielt werden sollen.» Auch mir ist es schleierhaft, ich kann das einfach nicht nachvollziehen, und die Regierung muss hier auf den Tisch legen, wie eine solche Sanierung aussehen soll.Dann möchte ich gerne auf das Angebot des Abg. Peter Sprenger eingehen, der angeboten hat oder die Garantie abgegeben hat, dass er innert Wochenfrist zwei bis drei Gutachten von anerkannten Versicherungsexperten liefern kann, die die Sanierungsfähigkeit der LKK bestätigen. Ich nehme dieses Angebot sehr gerne an, Herr Sprenger. Mich interessiert, wie diese Gutachten aussehen. Ich wäre heute froh, wenn ich wenigstens das andere Gutachten hätte. Mir liegen eben nicht zwei Gutachten vor.Eine Bemerkung zur Behauptung, dass wenn der Staat diese Mittel nicht aufbringt, dass dann die Versicherten selber dafür aufkommen müssen. Dem kann man so nicht zustimmen. Tatsächlich ist es so, dass wenn der Staat heute diese Schulden nicht übernehmen würde, wenn er die LKK nicht sanieren würde, müsste mit Sicherheit eine Haftungsfrage geklärt werden. Es müsste dann geklärt werden, wer allenfalls für diesen Schaden aufkommt, wäre das die Geschäftsführung der LKK, wäre das die Revisionsstelle oder wären das staatliche Behörden. Man kann nicht automatisch davon ausgehen, dass dann die Versicherten für diesen Schaden aufzukommen haben. Aber ich möchte auch hier betonen, ich hoffe sehr, dass sich diese Frage gar nicht stellen wird. Ich hoffe, dass wir irgendwie eine Lösung finden, dass wir uns zusammenraufen können. Allerdings müssen dazu einfach zuerst die notwendigen Informationen beschafft werden.Dann möchte ich ein Wort verlieren zum Antrag ... betr. Einsetzung einer PUK. Inhaltlich gehe ich damit völlig einig, allerdings ist dieser Antrag sprachlich nicht gerade ein Ruhmesblatt. Er ist unmöglich zu lesen, und überdies ist er grammatikalisch falsch. Es müsste heissen: «und der sich im Hinblick auf die gesetzliche Anerkennungspflicht, die gesetzlichen Aufsichtspflichten und die gesetzlichen Vollzugspflichten ergeben». Das nur, damit er wenigstens grammatikalisch korrekt ist.Abg. Peter Sprenger:
Die Positionen sind offenbar weitestgehend bezogen. Ich denke, dass wir das Ping-Pong-Spiel der Argumente langsam beenden könnten. Ich möchte nur zu einer einzigen Bemerkung des Kollegen Hoch kurz Stellung nahmen. Sie haben auf unsere Fraktionserklärung repliziert unter anderem, dass die FBPL keinerlei Schuldzuweisungen vorgenommen habe. Schon vor ca. 14 Tage habe ich jedoch im Volksblatt gelesen und zwar in einem Artikel, in dem der Standpunkt eines FBPL-Abgeordneten dargelegt wird, dass der Rücktritt des Sozialministers gefordert wird. Dies ist selbst für unser Land ein Novum. Ohne festgestellte Schuld soll einMinister zurücktreten. Gestatten Sie, dass ich lächle. Letzteres für einmal ein Zitat eines Landsmannes. Es stammt vom verstorbenen Stegwirt, kurz Steg-Sepp genannt.Ich muss noch kurz auf das Angebot, das ich offenbar gemacht habe, hinsichtlich von zwei bis drei Gutachten, das Paul Vogt gerne annehmen möchte, zurückkommen. Ich habe ausdrücklich gesagt - bei Bedarf. Ob der Bedarf besteht, bestimme ich. Ansonsten dürfen Sie mir einen Kostenvorschuss zukommen lassen, das ist bei Anwälten so üblich.Abg. Johannes Matt:
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst möchte ich noch eingehen auf zwei Punkte. Der Abg. Karlheinz Ospelt hat mich angesprochen. Ich werde versuchen, das was ich vorgelesen habe beim Eingang in andere Worte zu kleiden, damit auch er mich versteht. Ich habe indirekt gesagt, dass es für die Regierung ja gar nicht möglich war, auch wenn es das Beste wäre die LKK zu liquidieren und die Schulden zu bezahlen, wäre es für die Regierung unmöglich gewesen, das einzugestehen. Das habe ich gesagt und diese Variante wurde von vornherein ausgeschlossen. Das ist das Erste.Das Zweite ist, ich habe nicht gesagt - nur abwarten. Ich habe gesagt, dass mir der Versicherungsschutz sehr wichtig ist. Und da habe ich einen Vorschlag gemacht, dass man eine Überbrückungsregelung trifft. Mir ist klar, dass wir die jetzt nicht einfach Konkurs gehen lassen können und nichts machen. Ich habe von vornherein gesagt, der Versichertenschutz liegt mir nahe. Und da können Sie behaupten und machen wie Sie wollen, das habe ich immer ausgesagt.Dann, was mich schon natürlich den Gipfel dünkt, dass der Abg. Goop hergeht und über dieses Debakel, dieses Millionendebakel noch diskutiert, ob man die Prämien erhöhen sollte, den Selbstbehalt von CHF 130 der Versicherten. Also, ich glaube, das kann man wirklich einmal diskutieren. Aber nicht in diesem Raum und zu diesem Zeitpunkt. Da wird schon alles über den Versicherten ausgeleert im Moment. Also, das geht mir wirklich zu weit, abgesehen davon, es ist wirklich weg vom Schauplatz und betrifft nicht diese Sache hier. Und ich möchte es nochmals sagen, wir machen es uns nicht zu leichtfertig. Wir haben uns bemüht um Argumente, die wir eingesehen haben und das lassen wir nicht wegreden. Es ist nicht einfach so, dass wir hergegangen sind und sagen, das ist nichts was Sie haben. Erledigt.Ich habe, Herr Abg. Sprenger, ich habe meinen Standpunkt formuliert in der Zeitung. Das war ich, das war nicht die Partei. Ich habe auch geschrieben: Mein Standpunkt. Und das war mein Standpunkt. Ich hatte damals nicht mehr das Vertrauen, dass wir eine Regelung finden, die optimal ist und dann habe ich meineAnsicht kundgetan. Ich glaube, das ist mein gutes Recht. Und ich finde mich wie ich eingangs erwähnt habe, sogar noch bestätigt in meiner Ansicht.Abg. Marco Ospelt:
Ich möchte gerne noch einmal zurückkommen auf ein paar Ausführungen von Vorrednern, die mir sehr wichtig sind. Zunächst einmal, Herr Kollege Hartmann, ich habe nur den Anfang Ihres Referats hören können, Sie sagten, Sie stünden in Widerspruch zu Ausführungen von Vorrednern, weil Sie den Bericht für vollständig erachten.Sie stehen nicht nur im Widerspruch zu Vorrednern aus der Ecke der Opposition, Sie stehen auch in Widerspruch zu den Ausführungen des Abg. Karlheinz Ospelt. Denn der Abg. Karlheinz Ospelt hat ausgeführt, dass die Finanzkommission wichtige Unterlagen nachverlangt hat, dass die Finanzkommission gefunden habe, dieser Bericht und Antrag enthalte viele wichtige Unterlagen nicht. Er hat nicht ganz ausgeführt, was die Finanzkommission alles verlangt hatte. Und ich frage ihn jetzt, was von alledem, was die Finanzkommission verlangt hat, hat er bekommen an Fakten. Abgesehen von der Äusserung z.B. wie der des Krankenkassenverbandes, dass er zu diesem Konzept stehe, das wussten wir ja schon. Wir haben es einfach noch einmal schriftlich bestätigt bekommen.An Fakten habe ich als Mitglied der Finanzkommission nur eine Alterstabelle bekommen, einen Vergleich der Altersverteilung der Liechtensteinischen Krankenkasse mit einer anderen, ich weiss nicht welcher anderen Krankenkasse des Landes. Das war nicht aufgeführt. Obwohl die Finanzkommission eigentlich verlangt hatte, sie wolle einen Vergleich mit allen anderen Krankenkassen, die im Land tätig sind.Und dann zur Frage der zwei Gutachten, Herr Abg. Karlheinz Ospelt. Der Herr Abg. Konrad ist mir zuvorgekommen. Ich habe nie zwei Gutachten gesehen. Ich habe einen Bericht und Antrag der Regierung, die immer wieder auf ein Gutachten zurückgreift, die zwar keine Zahlen, keine Aussagen, keine wörtlichen Zitate aus einem Gutachten anführt, die nur sagt: Sie habe einen ausgewiesenen Fachmann mit der Ausarbeitung eines Konzeptes beauftragt. Aber ein Gutachten habe ich nicht gesehen. Ich kenne nur das Gutachten des Experten in Biel-Bänken, den die FBPL beauftragt hatte. Und zu Ihnen noch Herr Karlheinz Ospelt, ich bin auch dafür, dass wir das Beste aus dieser verfahrenen Situation machen. Aber ich kann halt einfach nicht erkennen, dass das, was uns hier vorgeschlagen ist, wirklich das Beste sei. Ich habe einfach aufgrund der Fakten, die dort aufgeführt sind, den Eindruck, dass wir hier nur ein Problem hinausschieben und bald wieder mit ähnlichen Problemen mit dieser Liechtensteinischen Krankenkasse konfrontiert sein werden.Ich möchte auch noch eine Frage zu die Erwartungen an die PUK geklärt wissen. Die PUK kann sachliche Fragen klären. Sie kann klären, wer, wann, wo, welche Fehler gemacht hat. Das würde ich von der PUK erwarten. Aus diesen Antworten ergibt sich dann vielleicht ein Rückschluss auf Verantwortlichkeiten. Aber ich denke, politisch verantwortlich für das, was hier geschehen ist - ich sehe keine Instanz über der Regierung oder ausser der Regierung, die politisch verantwortlich sein sollte für das, was hier geschehen ist.Ich bin sehr froh über die Ausführungen des Abg. Oswald Kranz. Ich finde zwar die Fragen, warum die Kosten des Gesundheitswesens gestiegen seien, haben direkt nichts mit der Frage hier zu tun, warum die LKK zahlungsunfähig geworden sei. Es hat schon ein Vorredner einmal gesagt, es gibt andere Krankenkassen, die diese gestiegenen Gesundheitskosten verkraften. Also, es muss da noch irgend etwas anderes gegeben haben, warum das die LKK nicht verkraftet. Aber ich denke, Herr Oswald Kranz, wir werden uns in diesem Hause ganz intensiv damit auseinandersetzen müssen, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken, und ich hoffe auf diesen Vorschlag des Krankenkassenverbandes zur Kosteneindämmung und ich hoffe auch, dass dann alle Beteiligten, ich spreche hier als Arzt, konstruktiv zusammenarbeiten werden können. Ich bin mir sicher, dass auch die Ärzteschaft ihre Vorschläge zu einer Kosteneindämmung im Gesundheitswesen einbringen wird müssen.Herr Kranz, Sie haben ausgeführt, dass der Krankenkassenverband eine Finanzplanung bis ins 2008 seitens der Regierung zugestellt und zur Begutachtung erhalten habe. Das hat mich nicht so ganz glücklich gemacht, weil ich frage mich jetzt, was waren denn die Gründe, dass diese Finanzplanung dem Landtag nicht zur Verfügung gestellt wurde.Ich bin auch froh über die Ausführungen des Herrn Abg. Goop, denn sie geben mir die Gelegenheit, auf einen ganz wichtigen Punkt hinzuweisen. Der Abg. Goop hat ausgeführt, dass die Rechnungen der Leistungserbringer nicht genügende kontrolliert worden seien durch die Krankenkasse. Und das ist ein Punkt, der mich sehr unglücklich macht, weil ich habe einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die Krankenkasse meine Leistungen überprüft. Und ich habe einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass wenn die Krankenkasse ihr «gut» gibt für die gestellte Rechnung, dass die dann auch in Ordnung ist. Und wenn die Krankenkasse das nicht macht, entzieht sie mir ein gesetzliches Recht, das mir zusteht. Weil ich will mich darauf verlassen können, wenn dann eine Rechnung akzeptiert ist, dass sie dann auch in Ordnung ist.Abg. Lorenz Heeb:
Herr Präsident, Frau Abgeordnete, Herren Abgeordnete. Mich brennt seit heute morgen noch eine Äusserung des Abg. Hoch. Er hat sich über die Mehrheitsempfehlung der Finanzkommission enttäuscht gezeigt. Er sagte, die Empfehlung würde alleine auf Hoffnung basieren. Ich kann ihm versichern, dass ich meine Entscheidung nicht nur auf Hoffnung stütze, sondern auf den Regierungsbericht, dem Experten- und Fachleuteurteile zugrunde liegen. Ich habe mich auch auf die Auskünfte und die Ausführungen der bei dieser Finanzkommissionssitzung anwesenden Fachleute, Herr Hubert Büchel, Mario Gassner und Herrn Kessler, abgestützt.Ebenfalls ist für mich ausschlaggebend, dass der Dachverband der Berufe für das Gesundheitswesen ebenfalls Vertrauen in diese Sanierungslösung signalisierte. Aufgrund der damaligen Wortmeldungen nehme ich an, dass auch die anderen zustimmenden Finanzkommissionsmitglieder begründet und überzeugt den Entscheid gefällt haben.Ich habe auch heute noch mehr Vertrauen in die Äusserungen der an der Finanzkommissionssitzung teilgenommenen Fachleute und den Experten der Regierung, der wie gesagt, das Sanierungskonzept begutachtet und als erfolgreich bezeichnet hat. Ich bin überzeugt, dass Ihre Grundlagen wesentlich besser und ausführlicher waren, um zu ihrer Beurteilung zu kommen als die Unterlagen, die der von der FBPL engagierte Prof. Dr. Heinz Schmidt zur Verfügung hatte. Dies bestätigt sich durch die von Prof. Schmidt selbst formulierten Antworten. Wie soll ich mich nun heute auf dieses neueste Gutachten abstützen, wenn sowohl eben dieser Gutachter, den Sie bestellt haben, also auch Abgeordnete der FBPL in ihren Voten gesagt haben, dass eben die Unterlagen nicht ausreichend vorhanden waren.Ausserdem empfehle ich allen hier Anwesenden zum Nutzen der Mitglieder der Krankenkasse, zum Nutzen der Leistungserbringer, zum Nutzen der LKK und auch zum Nutzen des Landes, mehr Hoffnung zu zeigen, sollte das Sanierungskonzept vom Landtag beschlossen werden. Der Pessimismus, der schon in sehr vielen Voten zu hören war, wird der LKK bestimmt noch viel mehr Schaden zufügen. Sollte das Sanierungskonzept scheitern, ist es meines Erachtens immer noch Zeit zu sagen, wir haben es ja immer gesagt und gewusst.Abg. Egon Matt:
Man hat mir hier gesagt, dass ich markige Worte verwendet habe. Ich möchte dem Abg. Kranz dafür dankbar sein, weil das Mark, das ist die Essenz und wenn meine Ausführungen dazu geführt haben, dass das Wesentliche klar geworden ist, dann fasse ich das als Kompliment auf.Was ich weniger gerne habe, wenn mir kolportiert wird, dass ich Gerüchte verbreite, wie es mir der Herr Karlheinz Ospelt gemacht hat bezüglich der Schachteln mit Rechnung im Keller. Ich beziehe mich hier auf eine Antwort von Herrn Hubert Büchel, Amtsleiter vom Amt für Volkswirtschaft, im Gespräch mit der GPK. Das Protokoll haben alle Abgeordneten bekommen, auch der Herr Karlheinz Ospelt. In diesem Protokoll antwortet Herr Hubert Büchel auf die Frage: Wieso der Geschäftsführer nicht schon überhaupt früher suspendiert worden sei, antwortet Herr Hubert Büchel, dass er dann genau suspendiert worden sei, ist darin zu suchen, dass er in nichtzutreffender Weise gegenüber dem externen Berater und gegenüber dem Sonderberater versichert hat, dass nun alle Rechnungen gefunden worden seien. Nachdem er sich dann - also noch in diesem Sommer - in die Ferien begab, der Verwalter, im Keller eine oder zwei Schachteln mit neuen, noch ungeöffneten Rechnungen gefunden wurden, bis dann die Suspendierung erfolgte. Das zum einen.Dann wurde hier einige Male der Ärzteverein ins Spiel gebracht und ich möchte auch hierzu Stellung nehmen. Ich bin Mitglied dieses Vereines und es wurde hier vorgeworfen, dass wir Ärzte uns hätten früher melden müssen wegen der Zahlungsverzögerungen. Wenn ein Leistungserbringer seine Rechnung verzögert bezahlt bekommt, dann kann er nicht entscheiden, ist das eine Schlamperei der Verwaltung oder hat diese Kasse kein Geld mehr. Es war bei der LKK jahrelang so, dass die Rechnungen bezahlt wurden, aber verzögert und der Ärzteverein ging davon aus, dass dies einfach eine Schlamperei in der Verwaltung ist. Er hat dies auch beim Krankenkassenverband moniert und versucht mit dem Krankenkassenverband hier eine Verbesserung herbeizuführen. Aber, der Leistungserbringer hat, wenn seine Rechnung verzögert wird, keine Einsicht in die finanzielle Lage der Krankenkasse. Das, meine Damen und Herren, ist nun wirklich die Aufgabe der Aufsichtsbehörde. Der Gesetzgeber hat diese Pflicht der Aufsichtsbehörde auferlegt. Es kann nicht der Leistungserbringer sein, der keine Einsicht in die finanzielle Situation hat.Dann hat der Abg. Goop hier die Ärzte dargestellt, die diejenigen sind, die die Hände aufhalten würden und die grossen Gelder abkassieren würden. Herr Abg. Goop, wir Ärzte rechnen nach einem Tarif ab. Dieser Tarif ist von der Regierung bewilligt. Wir verwahren uns gegen solche Unterstellungen, dass wir überhöhte Rechnungen stellen und ich schliesse mich dem Abg. Ospelt an, wir haben ein Recht, dass unsere Rechnungen geprüft werden und wenn das O.K. gegeben ist, gehen wir davon aus, dass sie stimmen.Dann möchte ich auch, wenn wir beim Ärzteverein sind, zur Informationspolitik Stellung nehmen. Der Ärzteverein hat sich früh und sehr, sehr intensiv dafür eingesetzt, dass eine offene Informationspolitik betrieben wird. Am 27. Juni hat Herr Ritter eine Information der Regierung angekündigt, dass eine Information der Regierung in den Landeszeitungen erscheine werde auf 11. Juli 1997. Am 11. Juli1997 stand nichts in der Zeitung. Der Ärzteverein hat dann telefonisch dies beanstandet. Am 12. Juli stand dann die Nichtigkeit in den Zeitungen: FL-Krankenkasse erwägt Zusammenarbeit. Daraufhin hat der Liechtensteinische Ärzteverein mit seinem Schreiben vom 15. Juli dieses Jahres den zuständigen Ressortinhaber aufgefordert, entweder die Bevölkerung aufrichtig und korrekt bis 23.7. zu informieren, sonst würde es der Ärzteverein selber tun.Am 23.7., also eine Woche später, stand dann in der Zeitung: LKK Millionenloch in der Kasse. Sie sehen daraus, der Ärzteverein hat sich intensiv für eine ehrliche und offene Informationspolitik eingesetzt.Und zum Schluss, wenn wir beim Ärzteverein sind, möchte ich Ihnen auch sagen, dass wir uns auch intensiv mit der Frage auseinandergesetzt haben, ob und wie die Liechtensteinische Krankenkasse saniert werden kann. Und leider gab es ausserordentlich negative Stimmen im Ärzteverein. Im Schreiben an das Amt für Volkswirtschaft am 25. Juli 1997 mit Kopie an den Ressortinhaber, hält der Ärzteverein unter Punkt 4 fest: Die Mitglieder des Liechtensteinisches Ärztevereines zweifeln, ob die Liechtensteinische Krankenkasse überhaupt noch sanierbar ist. Sie fragen sich, welche sachlichen Argumente eine Sanierung mit solch unsicherem Ausgang rechtfertigt.Abg. Gebhard Hoch:
Der VU-Fraktionssprecher hat vor einer halben Stunde - wird es sicher schon sein - die Beendigung des Ping-Pong-Spieles gefordert, nachdem die Positionen bezogen seien. Ich finde es despektierlich, dass Sie es als Fraktionssprecher diese für mich sehr interessante Diskussion abblocken wollen, nicht fortführen wollen. Ich bin froh, dass der Landtagspräsident die Debatte weiter fortsetzen lässt.Der Abg. Hansjörg Goop verkürzt das Problem auf unglaubliche Weise. Er sagt, er hat irgendwo im Bericht gelesen, dass keine Verfehlungen stattgefunden haben, folglich sei das Geld irgendwo hingegangen. Ja, wohin ist es denn gegangen? Das würde mich sehr interessieren. Ich rechne natürlich schon, dass damit Rechnungen bezahlt worden sind. Aber damit kommen wir eigentlich auf ein Hauptproblem erneut zu sprechen. Schon in der bisherigen Debatte - es ist für mich eigentlich unglaublich und unverständlich, dass die Regierung nicht eine Zwischenbilanz, und zwar eine möglichst aktuelle Zwischenbilanz, in ihrem Bericht mitgeliefert hat. Es ist doch so, dass im ersten Semester 1997 zwischen 6 und 7 Millionen Franken Prämieneinnahmen bei der LKK zu verzeichnen waren. Was ist mit diesen Prämien geschehen? Ich mache mir meinen eigenen Reim darauf. Natürlich nehme ich an, sind Rechnungen bezahlt worden. Aber das muss doch plausibel nachgewiesen werden.Der Abg. Karlheinz Ospelt macht es sich meines Erachtens auch etwas gar einfach, wenn er sagt: Konkurse hat es immer gegeben und wird es immer wieder geben, so dass die LKK jetzt kein Ausnahmefall darstellt. Ich bin der Meinung, das ist zu einfach. Nicht überrascht hat mich Ihr Hinweis und auch der Hinweis Ihres Fraktionssprechers auf das fundierte Votum unseres Fraktionskollegen Klaus Wanger. Wir haben das freie Mandat. Wir haben auf unseren Fraktionskollegen möglicherweise nicht den gleichen Druck ausgeübt wie Sie, Herr Kollege Sprenger, ihn möglicherweise bei anderer Gelegenheit erfahren haben. Die beiden grossen Parteien werden mit diesem «Problem» leben müssen.Sie sagen dasselbe, was ich heute morgen in meinem Votum gesagt habe: Wir sind keine Versicherungsexperten, das ist so. Sie sagen, es gibt zwei Gutachten. Und Sie stellen einen Vergleich an, indem Sie sagen, dass das von unserer Fraktion in Auftrag gegebene Gutachten am 12.9. bestellt und am 15. September abgeliefert wurde und dass wir nur, sinngemäss, rudimentäre Unterlagen dem Gutachter zur Verfügung gestellt hätten. Ich darf daran erinnern, es sind die Unterlagen, die uns Abgeordneten zur Verfügung gestanden haben. Sie sagen dagegen, das Gutachten der Regierung, das ist früher in Auftrag gegeben worden. Es ist nicht unter Zeitdruck gemacht worden und der Gutachter hatte wirklich mehr Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Meines Erachtens hinkt der Vergleich. Mich würde interessieren, Herr Abg. Karlheinz Ospelt, ich möchte Sie bitten, mir diese Frage zu beantworten: Haben Sie das Regierungsgutachten? Wenn Sie es haben, würde mich das sehr erstaunen. Nein, es würde mich nicht erstaunen, es wäre unstatthaft, dass Sie es haben und wir von unserer Fraktion es nicht haben. Wenn Sie es aber nicht haben, dann verstehe ich nicht, wie Sie nur ansatzweise versuchen, zwischen den beiden Expertisen oder Gutachten Vergleiche anzustellen. Mir und allen Abgeordneten unserer Fraktion ist nur das von uns in Auftrag gegebene Gutachten bekannt.Wenn ich heute morgen Kritik am Vorgehen der Finanzkommission geäussert habe, dann meine ich damit insbesondere Finanzprofis, die in der Finanzkommission sind. Ich attestiere allen Mitgliedern der Finanzkommission Sachverstand. Aber es gibt noch Finanzprofis darin. Und Sie als Wirtschaftsprüfer sind einer. In der Finanzkommission sind rund um die LKK viele gescheite Fragen gestellt worden. Nur, die Fragen sind nicht beantwortet worden, nicht beantwortet worden in dem Sinne, dass die von Ihnen nachgefragten Unterlagen wie Bilanzen, Budget usw., dass die nicht von der Regierung zur Verfügung gestellt wurden. Sie haben z.B. in der letzten Finanzkommissionssitzung eine Expertenbestätigung verlangt, dass das Sanierungskonzept realistisch ist. Und was ist gekommen? Es ist eine Bestätigung von einer halben Seite, gekommen vom Krankenkassenverband, unterschrieben vom Präsidenten Ernst Gassner.Mich hat es überrascht, dass Sie auf der einen Seite die richtigen Fragen gestellt haben, aber sich zufriedengegeben haben mit den ungenügenden Auskünften der Regierung.Landtagspräsident Peter Wolff:
Ich möchte an diese Bemerkungen des Abg. Hoch anschliessen. Mir ist schon bei den Ausführungen des Abg. Marco Ospelt aufgefallen, dass die Mitglieder der Finanzkommission offenbar nicht alle Unterlagen erhalten haben, die auf Seite 5 des Protokolls FKO 11/97 im untersten Drittel erwähnt sind, nämlich Aufstellung über die Altersstruktur, Bestätigung der ortsansässigen schweizerischen Krankenkassen über die Prämienerhöhungen, Finanzplanung der LKK auch über das Jahr 2000 hinaus und schriftliche Bestätigung des Fachexperten, dass die Sanierung der LKK realistisch ist. Nachdem es dort im Protokoll heisst, dass die Regierung sich für den konstruktiven Vorschlag bedanke, bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass einer Zurverfügungstellung dieser Unterlagen nichts entgegensteht. Wie richtig bemerkt wurde, ist das in dem uns allen zur Verfügung gestellten Schreiben des Amtes für Volkswirtschaft vom 15. September sicher nicht vollständig enthalten. Ich habe nicht gewusst, ob das nur die anderen Landtagsmitglieder betrifft, dass vielleicht Unterlagen dabei gewesen wären, die aus Geheimhaltungsgründen nur den Mitgliedern der Finanzkommission zugestellt wurden. Dies scheint nun wie ich diesen Voten entnehmen muss, nicht der Fall zu sein und ich möchte daher den Herrn Regierungschef-Stellvertreter bitten, im Rahmen seiner Behandlung der verschiedenen Voten später dann auch auf diesen Punkt einzugehen, ob diese Unterlagen noch zur Verfügung gestellt wurden den Mitgliedern der Finanzkommission oder wenn nicht, warum nicht.Abg. Karlheinz Ospelt:
Auf gewisse Voten, glaube ich, sollte man zurückkommen. Der Abg. Helmut Konrad sieht immer noch nicht, wo die Sanierungswürdigkeit der LKK ist. Ich glaube, Herr Abg. Helmut Konrad, es geht jetzt nicht mehr darum, dass wir warten können, bis diese Krankenkasse überhaupt nicht mehr besteht. Wenn Sie im Bericht und Antrag der Regierung lesen und das ist eine Grundweisheit, die man relativ schnell einmal mitbekommt, wenn man sich etwas mit Buchhaltung und Bilanzen auskennt, dass es nun kurzfristig darum geht, die erforderlichen Voraussetzungen zur Weiterführung der Geschäfte zu schaffen und das ist nun einmal in erster Linie die Liquidität herzustellen.Ohne Liquidität wird gar nichts mehr gehen, weil dann werden wir sehr, sehr schnell in grosse Probleme geraten und dann brauchen wir uns überhaupt keine Gedanken mehr zu machen, ob diese LKK noch zu retten ist. Für mich war insbesondereein Punkt massgebend, nämlich derjenige, wie sehen die tatsächlichen abgegrenzten Zwischenabschlüsse aus. Und wenn man hier redet von diesen Zahlen, die offensichtlich einige Abgeordnete nirgends finden können, einige können sie relativ leicht schon im Regierungsbericht nachlesen, andere in den Protokollen der Finanzkommission. Dann ist es halt eben so, dass auf Seite 63 klar festgehalten wird, dass für 1997 mit einem fast ausgeglichenen Jahresergebnis gerechnet werden kann. Und diese Aussage, die wird gemacht, nachdem nun eine solide Prüfung stattgefunden hat derjenigen Rechnungen, welche bis also in den Vorjahren noch nicht jeweils abgegrenzt gebucht wurden. Also, wenn man diese Zahlen sieht, dann kommt man schon eher etwas näher, dass eine Lösung möglich ist, nämlich wenn man es richtig abgrenzt und wenn man hier fundiert auf Fakten feststellen kann, dass bereits ohne grössere Massnahmen organisatorischer Art bereits ein ausgeglichenes Jahresergebnis möglich ist, dann ist es nicht ganz so abwegig, wie hier gewisse Abgeordnete von sich geben, dass eine Sanierung der Krankenkasse grundsätzlich möglich ist.Vielleicht noch zum Votum von Ihnen, Abg. Hoch. Sie haben mich zitiert: Konkurse hat es immer gegeben und wird es immer geben. Das ist richtig, ich habe gesagt, selbst bei den bestorganisierten Banken oder grossen Industrieunternehmen hat es solche Konkurse gegeben, wo Aufsichtsorgane, Verwaltungsräte, höchstqualifizierte Wirtschaftsprüfer die Überwachung wahrnehmen. Ich habe aber gleichzeitig gesagt und das müssen Sie schon auch miterwähnen, dass das nicht die Fehler entschulden soll, sondern dass ich es durchaus befürworte, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und auch für den Fall, dass das Amt für Volkswirtschaft oder die Regierung davon betroffen sind, habe ich zugestimmt, dass eine Geschäftsprüfungskommission oder eine PUK diese Fragen untersucht. Also bitte, wenn schon das eine erwähnen, dann bitte auch das andere.Zu den Detailfragen glaube ich, wird der Regierungschef-Stellvertreter im Wesentlichen noch einige Ausführungen machen wollen. Es wäre wohl fehl am Platz, wenn ich über die detaillierten Zahlen noch etwas sagen würde. Dafür ist er sicher besser prädestiniert. Es ist so, dass die Finanzkommission gewisse Unterlagen eben erhalten hat. Wir haben verlangt einen Vergleich der Altersstruktur der LKK im Vergleich mit anderen Krankenkassen. Man kann jetzt richtigerweise auch der Meinung sein, dass dies nicht alles beinhaltet, was gewünscht wurde von der Finanzkommission. Man muss andererseits vielleicht auch berücksichtigen, dass nicht gerade sehr viel Zeit übrig geblieben ist, um diese Unterlagen zu beschaffen.Jedenfalls müssen wir auf das Wesentliche zurückkommen und das Wesentliche scheint mit dasjenige, wenn wir diese Gesellschaft sanieren wollen, dann haben wir nicht Zeit bis Ende Jahr, bis wir endlich etwas unternehmen. Dann wird es nämlich zu spät sein.Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Ich möchte Ihnen beliebt machen, diesen Teil der Debatte, nicht die gesamte Debatte, aber diesen Teil der Debatte, nämlich vor der ersten Stellungnahme des Herr Regierungschef-Stellvertreters, langsam zu einem Abschluss zu bringen, weil wie der Abg. Karlheinz Ospelt richtig gesagt hat oder wie ich es zumindest verstanden habe, sind, glaube ich, weitere Debattenbeiträge aus dem Landtag vor allem dann sinnvoll, wenn man zunächst einmal gehört hat, was der Herr Regierungschef-Stellvertreter zu den bisher geäusserten Meinungen zu sagen hat. Wir haben jetzt noch 5 Abgeordnete, die sich zu Wort gemeldet haben. Ich würde meinen, dass man dann einmal, wie gesagt, diesen Teil der Debatte zu einem Abschluss bringen könnte.Abg. Hansjörg Goop:
Ich möchte nur kurz noch einmal auf die Ausführungen des Abg. Egon Matt eingehen und zwar bezüglich der Honorarabrechnung nach Tarifen. Ich habe in keiner Silbe erwähnt, dass das nicht ordnungsgemäss gemacht worden ist. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich erwarte, dass die Ärzteschaft dem Sanierungskonzept eigentlich zustimmt, dass ich kein Verständnis habe, wenn das nicht der Fall ist, weil «hat sie doch bei der Auszahlung der Privathonorare beide Hände aufgehalten». Und das ist für mich doch ein Riesenunterschied. Und ich bringe das Beispiel nochmals: Wenn bei einem Rechnungsbetrag von CHF 14'309, CHF 10'731 für Ärztehonorar aufgeht, dann muss man mir erklären, was da rechtmässig ist und was unrechtmässig ist.Beim Abg. Johannes Matt, er bringt plötzlich das Wort hinein, was ich gesagt habe: Beitragserhöhung. Ich habe wortwörtlich gesagt, nachdem ich die Liste präsentiert habe, was unter Allgemeinversicherung gilt. Bei einem monatlichen Beitrag von CHF 130 pro Erwachsenen ein solcher Leistungskatalog abgedeckt werden kann, ist meines Erachtens nicht möglich. Das habe ich gesagt und habe hinten am Schluss ausgeführt, dass Positive an der Entwicklung der LKK ist lediglich, dass das Versicherungsgesetz, aber auch die Tarife der Ärzte, endlich einer Neuorientierung unterzogen werden müssen. Und nirgends, mit keiner Silbe habe ich davon gesprochen, dass die Beiträge der Versicherungsnehmer erhöht werden müssen.Abg. Peter Sprenger:
Ein kleiner Seitenhieb des Kollegen Hoch, veranlasst mich bereits zusammengeknüllte Notizen wieder auszugraben und zu glätten. Ich lese ihm vor, was ich gesagt habe. «Ich denke, dass wir das Ping-Pong-Spiel der Argumente langsam beenden könnten». Erstens dachte ich nur, zweitens sagte ich langsam und drittenshabe ich den Konjunktiv «könnten» verwendet. Ich habe beileibe keinen Antrag auf Schluss der Debatte gestellt.Ich finde es unkollegial, unzulässig und völlig überflüssig mich aufgrund einer Anregung, die dem Terminplan der Sitzung dienen sollte und sich im Ingress eines Votums findet, mich zum schnöden Abwürger jeglicher Diskussion stempeln zu wollen. So war es beileibe nicht gemeint.Abg. Helmut Konrad:
Ich kann mich auch ganz kurz halten. Ich habe nur eine Replik auf die Bemerkung vom Abg. Karlheinz Ospelt. Sie haben gesagt, dass wir nicht mehr warten können, bis die Frage geklärt sei, ob diese Sanierungswürdigkeit gegeben sei oder nicht. Ich halte mich hier einfach an die Vorgabe, die sich eigentlich die Regierung auch gegeben hat. Ich habe im Protokoll der Finanzkommission gelesen: «Zur Sanierungsfähigkeit ging die Regierung von der glasklaren Prämisse aus, dass ein Darlehen nur verantwortbar ist, wenn die LKK überlebensfähig ist». Und es heisst noch einmal unten dann: «Es wird ausdrücklich von der Regierung noch einmal darauf hingewiesen auf diese glasklare Prämisse». Ich habe nichts anderes gesagt, dass für mich Vieles alles andere als glasklar ist, um für mich auszudrücken, wie es für mich aussieht. Und wenn die Regierung dann sagt, das Darlehen sei sonst nicht zu verantworten, dann darf ich das wohl selbst auch sagen.Abg. Gebhard Hoch:
Ich möchte den Abg. Karlheinz Ospelt fragen, ob er das sogenannte Regierungsgutachten vorliegen hat oder nicht.Abg. Johannes Matt:
Ich möchte nur kurz darauf eingehen, ich glaube, der Abg. Goop hat meine Aussagen bestätigt. Denn, ob ich den Beitrag erhöhe oder die Leistungen reduziere zum gleichen Beitrag, ist dieselbe Auswirkung. Der Versicherte hat weniger für sein Geld oder der Versicherte muss mehr für die gleichen Leistungen bezahlen. Das ist dasselbe und darum habe ich gesagt, sehr geehrter Herr Goop, dass es verfehlt ist, in dieser Situation auch noch über das zu sprechen.Abg. Karlheinz Ospelt:
Herr Abg. Hoch, es ist nicht formell ein Gutachten. Ich habe davon gesprochen, vom Vergleich zwischen diesem Sanierungskonzept einerseits und dem Gutachten,das Sie haben. Und das eine ist von einem Team von Experten in Anwesenheit des Amtes für Volkswirtschaft, von Experten und von den Betroffenen erstellt worden und zwar mit wesentlich mehr Zeit und wesentlich mehr Informationen und Detailkenntnissen als das Gutachten, das von der FBPL eingebracht wurde, welches praktisch in einem oder zwei Tagen erstellt werden musste. Das war so zu verstehen.Abg. Johannes Matt:
Ich muss jetzt nur kurz Stellung nehmen zu der Zeit für das Gutachten der Regierung. Ich habe doch mit Erstaunen festgestellt, dass der Herr Regierungschefstellvertreter anlässlich unserer Fernsehdiskussion vom 5. September gesagt hat, jetzt habe er das ganze Wochenende zu tun, weil es gehe jetzt darum schnell den Bericht und Antrag fertig zu schreiben, das Konzept zu erstellen. Und soweit ich informiert war, waren da die Diskussionen mit der Ärzteschaft auch erst Anfangs September, d.h. am 8. oder 9. September. Also, ich glaube, auch dieses Konzept oder dieses Gutachten, wenn Sie es so nennen, Herr Abg. Ospelt, wurde sehr schnell gemacht schlussendlich.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das wird uns dann der Regierungschef-Stellvertreter im Rahmen seiner umfassenden Ausführungen erläutern, aber vorher machen wir 10 Minuten Kaffeepause.KAFFEEPAUSE
-ooOoo-
Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren wir setzen unsere Beratungen fort. Wir sind immer noch bei Traktandum 4: Probleme der Liechtensteinischen Krankenkasse. Die Diskussion ist weiter offen.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren. Ich möchte gerne von Seiten der Regierung einiges zur Situation der LKK zur vorgeschlagenen Sanierung und zur Frage der Verantwortlichkeit aller involvierten Stellen umfassend und gründlich zu klären und allenfalls notwendige Konsequenzen daraus zu ziehen. Zu allererst ist es aber wichtig im Interesse der Versicherten die dringend notwendigen Sanierungsschritte einzuleiten. Und zu diesem Zweck enthält der von der Regierung vorgelegte Bericht Ausführungen zu diesem Sanierungskonzept. Die Regierung hatte drei Vorfragen zu prüfen. Nämlich erstens: Ist die LKK sanierungswürdig, sprich besteht ein genügendes Interesse an der Erhaltung dieser Kasse und zweitens: Ist die Sanierungsfähigkeit gegeben. Nur wenn diese zwei Fragen bejaht werden können, dürfen öffentliche Mittel, auch wenn es nur in Form eines Darlehens ist, investiert werden. Die Sanierungswürdigkeit, dazu finden sie einige Ausführungen im Bericht, ist nach Ansicht der Regierung gegeben. Zum einen besteht ein öffentliches Interesse, ein gesundheitspolitisches Interesse, eine eigene liechtensteinische Kasse zu erhalten. Dazu werde ich später noch weitere Ausführungen machen. Und zum anderen liegt auf der Hand, dass auch die Versicherten selbst ein Interesse daran haben, dass die LKK weiter besteht. Die Sanierungsfähigkeit ist eine Frage, die schwieriger zu beantworten ist. Und hier kommt man ohne Expertenwissen nicht aus. Ich bin selbst kein Krankenkassenexperte, ich bin auch nicht Ökonom und damit ist gesagt, dass es in erster Linie um eine ökonomische Fragestellung geht. Ich möchte deshalb auch noch einmal sagen, auf welche Expertise die Regierung ihren Befund stützt, dass die Sanierungsfähigkeit der Kasse gegeben ist.Das Sanierungskonzept der Regierung wurde von Experten ausgearbeitet. Es ist kein politisches Konzept. Es ist kein von einer politischen Behörde erarbeitetes Konzept, sondern ein von Experten gemachtes Konzept. Ein wichtiger Punkt. Massgeblich erarbeitet worden ist das Konzept vom Amt für Volkswirtschaft, das als Aufsichtsbehörde im Krankenversicherungsbereich fungiert. Und dessen Leiterist immerhin promovierter Ökonomie. Im Amt für Volkswirtschaft tätig ist ferner ein diplomierter Wirtschaftsprüfer, der ebenfalls massgeblich bei der Erarbeitung des Konzeptes beteiligt war sowie auch der für den Sachbereich Versicherung zuständige Abteilungsleiter. Der Wirtschaftsprüfer ist Herr Kessler, der Abteilungsleiter ist Herr Gassner, der Leiter des Amtes für Volkswirtschaft ist Herr Dr. Hubert Büchel. Damit allein war noch nicht genügend Expertise vorhanden, weil das Krankenkassenwesen ein komplexes Spezialgebiet ist. Und es wurde deshalb ein ausgewiesener Fachmann in der Person eines Swika-Regionaldirektors beigezogen, dessen Name der Finanzkommission bekannt gegeben worden ist. Es ist also nicht so, wie der Abg. Goop meint, dass das dem Landtag nicht bekannt sei, indem an alle Mitglieder des Landtages übermittelten Schreiben des Amtes für Volkswirtschaft an die Finanzkommission. Das so zumindest der Auftrag der Regierung, das an alle Abgeordneten zu verteilen war. Und das ihnen, nehme ich an, vorliegt, ist der Name auch genannt, es geht um Herrn Reinhart Beck, Regionaldirektor Ostschweiz, der Swika, ein bestens ausgewiesener Fachmann. Die Regionaldirektion Ostschweiz ist die grösste Regionaldirektion der Swika und ich darf ihnen versichern, dass Herrn Beck ein wirklicher Spezialist im Krankenversicherungsbereich ist. Daran ändert auch nichts, dass es im Frühjahr dieses Jahres harte Diskussionen gab über Sanierungsvorschläge, Fusionsprojekte usw., wo das Amt für Volkswirtschaft sicher kein angenehmer Gesprächspartner war. Es ist auch nicht die Aufgabe des Amtes, angenehmer Gesprächspartner zu sein und alles kritiklos hinzunehmen. Aber wie mir von Dr. Büchel vielfach versichert wurde und den übrigen Mitarbeitern des Amtes für Volkswirtschaft, ist Herr Beck ein exzellenter Kenner des Krankenversicherungsbereichs und ein Experte, auf den man sich verlassen kann. Dies die Informationen, die mir vorliegen.Wesentlich ist ferner, dass die Sanierungswürdigkeit und Fähigkeit nicht nur von Regierung, Amt für Volkswirtschaft und dem erwähnten Experten bestätigt wurden, sondern auch der Dachverband der Berufe des Gesundheitswesens ausdrücklich sich für die LKK einsetzen will, was ich sehr begrüsse und vielleicht für manche überraschend auch der Krankenkassenverband - wo also die Konkurrenten der LKK organisiert sind - sich für die Erhaltung der Krankenkasse ausgesprochen haben. Es besteht für die Regierung kein Anlass, das von den genannten Experten ausgearbeitete Konzept, an dem von Seiten der Regierung keine wesentlichen Änderungen vorgenommen wurden. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir überhaupt irgendwelche Änderungen, die irgendwie bedeutsam wären für die heutige Diskussion, vorgenommen hätten, und mit Sicherheit keine wesentlichen, den Realitätsbezug und die Verlässlichkeit dieses Konzept anzuzweifeln. Und daran, und das möchte ich sehr deutlich sagen, ändert auch das Wochenendgutachten nichts. Und ich möchte jetzt kurz auf dieses Gutachten, das mir gestern Abend übermittelt wurde, eingehen.Ich habe nach Erhalt des Schreibens von Dr. Schmid, vielleicht ist es besser, nicht von einem Gutachten zu sprechen, weil es nennt sich selbst auch nicht Gutachten,sondern Beurteilung. Ich glaube, das Papier wurde auch von Dr. Schmid nicht als Gutachten bezeichnet, sondern als Beurteilung in der Eile der Zeit gemacht. Ich habe dieses gestern Abend sofort dem Amt für Volkswirtschaft übermittelt und heute früh eine Stellungnahme dazu bekommen. Wenn man die Umstände berücksichtigt unter denen Professor Schmid die Beurteilung des Sanierungskonzeptes vorgenommen hat, dann muss man zwei Sachen hervorheben. Erstens die absolut knappe Zeit, die ihm zur Verfügung stand und zweitens den ganz offensichtlich bestehenden Umstand, über zu wenig Informationen zu verfügen. Er sagt das selbst in seinem Gutachten. Und damit möchte ich auch ganz klar sagen, dass ich in keiner Weise die Qualifikation des Gutachters in Frage stelle. Ich kenne Herrn Professor Schmid zwar nicht persönlich aber ich unterstelle ihm gerne, dass er ein ausgewiesener Krankenkassenfachmann ist, da habe ich keine Zweifel daran. Dies gilt freilich nicht für das von ihm erarbeitete Papier, das in dieser Zeit und auf der Basis der ihm vorliegenden Unterlagen nicht zuzutreffenden Ergebnissen kommen konnte. Damit ist auch gesagt, dass es unzutreffende Ergebnisse aufweist. Wie gesagt, nicht verwunderlich, und wenn Sie, Herr Abg. Hoch, sagen, dass Sie ein objektives Gutachten in Auftrag gegeben haben, dann muss ich ihnen sagen, dass Sie ein Gutachten bekommen haben, das objektiv unzutreffende Aussagen enthält.Der Bericht des Professors enthält drei wesentliche Fehler neben anderen, sagen wir einmal Unzulänglichkeiten. Erstens ist eine falsche Hochrechnung des Aufwandes bezüglich der Leistungen zugrunde gelegt, indem Herr Dr. Schmid vom Subventionsanspruch für das Jahr 1997 ausgeht, dies auf Seite 3 des Gutachtens, vom Subventionsanspruch für das Jahr 1997 und dann daraus den Aufwand für das Jahr 1997 ausrechnet. Er übersieht dabei - und das kann ich ihm nicht vorwerfen, das ist verständlich, wenn man die Rahmenbedingungen sieht - er übersieht dabei, dass das Rechnungsjahr 97 bezüglich der Subventionsansprüche 15 Monate aufweist, als Folge der Bereinigung der Abgrenzungsproblematik. Das ist im Bericht der Regierung ausgeführt. So ist es auch nicht überraschend, dass er zu einem Aufwand für das Jahr 1997 von fast zwanzig Millionen Franken allein auf der Leistungsseite kommt, ohne Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes, statt 16,4 Mio. Franken für das Jahr 1997, wie dies vom Amt für Volkswirtschaft berechnet worden sind. Ich kann Ihnen versichern, dass die Zahl 14,4 Mio. Franken, wie sie vom Amt für Volkswirtschaft ermittelt worden ist, ziemlich genau stimmen wird. Wir können die mutmassliche Rechnung 1997 einigermassen verlässlich voraussehen. 20 Mio. Franken ist mit Sicherheit weit, weit daneben. Also das Abgrenzungsproblem bei den Rechnungen hat hier zu einem gravierenden Rechenfehler geführt.Der zweite Fehler, ich spreche wiederum vom Jahr 1997, besteht bei den Annahmen für die Prämien, also auf der Ertragsseite. Wie dem Anhang auf Seite 1 zu entnehmen ist, geht Dr. Schmid für 1997 von Prämienerhöhungen von 6,6 % gegenüber dem Vorjahr aus. Und auch damit liegt er weit neben der Realität. Die Prämien für 1997 sind für Kinder um 5 % - Kinder sind nur ein sehr kleiner Teilder Versicherten, etwa 1/6 - für die Grundversicherung 14 % und für die Zusatzversicherung und das Taggeld 15 % gestiegen. Es ist also schlicht falsch, wenn er von einer blossen Ertragszunahme im Jahre 1997 von 1,5 % ausgeht. Das ist falsch. Ein blosser Anruf beim Amt für Volkswirtschaft hätte auch diesen Irrtum sehr leicht aufklären lassen. Allerdings es ist schwierig, am Samstag oder Sonntag das Amt für Volkswirtschaft zu erreichen. Ich mache auch hier dem Herrn Doktor keinen Vorwurf. Nur es ändert nichts daran, dass die Annahmen falsch sind. Und der dritte Fehler ist, dass völlig überhöhte Annahmen gemacht wurden für die Verwaltungskosten. Es werden Verwaltungskosten von 2 Mio. Franken zugrunde gelegt. Die mutmassliche Rechnung geht von Verwaltungskosten von CHF 750'000 aus. Das Amt für Volkswirtschaft kalkuliert sicherheitshalber mit einer Million. Und das ist ein Unterschied, ob man mit einer Million Verwaltungskosten rechnet, damit man sicher auskommen wird oder mit 2 Mio. Also hier hat die Eile zu gravierenden Fehlern geführt. Und selbstverständlich können Sie sich gut vorstellen, dass allein für das Jahr 1997 und selbstverständlich werden die ja in die Folgejahre hinübergenommen, mitgerechnet und wirken sich so aus, dass am Schluss nur die Schlussfolgerung bleiben kann, dass das Konzept nichts taugt. Nur wenn die Grundannahmen eben falsch sind, ist auch die Schlussfolgerung falsch. Weiters möchte ich am Gutachten bemängeln, dass das Potential über organisatorische Massnahmen ein erhebliches Einsparungspotential zu realisieren, nicht erkannt worden ist. Es ist nicht damit getan, einen Arbeitsplatz einzusparen, was bereits realisiert wurde. Es steht kein Wort in dem Gutachten drin, über erhebliches Einsparungspotential im Bereich der Rückversicherung, wo durch den Abschluss einer adäquateren Rückversicherung sehr viel Geld gespart werden kann oder etwa über den Bereich EDV, wo ebenfalls eine bessere, eine viel bessere Lösung als die heutige möglich sein sollte. Das einige Bemerkungen zum finanziellen Teil des Gutachtens. Ich komme dann an anderer Stelle noch auf einige Ausführungen, die Professor Schmid als Ökonom zum Aufsichtsrecht gemacht hat zurück, weil er dort, ich möchte sagen, Überlegungen angestellt hat, die schlicht nicht haltbar sind. Er als Ökonom mag das Aufsichtsrecht so interpretieren, aber ich denke, darüber müssen wir auch noch sprechen, weil der Abg. Marco Ospelt offenbar meint, dass das Gutachten, was die Interpretation des Aufsichtsrechtes angeht, ebenfalls taugliche Aussagen enthält. Ich glaube, das war weder der Auftrag noch das Ziel von Professor Schmid, variable Aussagen zum Aufsichtsrecht zu machen.Dann einige Überlegungen zur Verantwortlichkeit. Es ist klar, dass wir hier nicht über die Verantwortlichkeit der Organe der LKK im Detail sprechen müssen, aber es muss doch auch gesagt sein, dass im Verantwortungsbereich der LKK erhebliche Fehlleistungen vorgekommen sind. Die Frage kann da nur sein, hätte die Aufsichtsbehörde das nicht früher merken müssen. Was das Amt für Volkswirtschaft angeht, das die Aufsicht über die einzelne Krankenkasse wahrnimmt, seit Erlass des Krankenversicherungsgesetzes von 1971 wahrnimmt und vermutlich auch schon vorher das wahrgenommen hat, scheint mir bemerkenswert zu sein, ein Zitat aus einem Schreiben der KPMG vom 20. August 1997, das der GPK vorliegt, dasleider nicht Eingang gefunden hat in dem zusammenfassenden Bericht der GPK. Deshalb werde ich hier die interessanteste und wichtigste Passage vorlesen. Sie ist sehr kurz, sie sagt: Aufgrund der Ausführungen in den Revisionsberichten 1991 bis 1994 zu den Jahresrechnungen der Liechtensteinischen Krankenkasse sind wir der Ansicht, dass vom Amt für Volkswirtschaft kein früheres Einschreiten hätte erwartet werden müssen. Die Revisionsberichte beinhalten keine klaren Aussagen, die ein Handeln erfordert hätten. Dies die Aussage der von der Regierung beauftragten oder vom Amt für Volkswirtschaft beauftragten externen Revisionsstelle KPMG. Erwähnen möchte ich auch, dass der Abg. Rudolf Lampert und dies können sie dem Wortprotokoll der GPK entnehmen, auf Seite 4 und 5 selbst ausgeführt hat, dass eine Überschuldung der LKK nicht ersichtlich war aus den Revisionsberichten. Und die KPMG hat auf entsprechende Frage des Abg. Lampert dies auch bestätigt. Auf Seite 4 des Wortprotokolls und auf Seite 5 können sie die entsprechenden Zitate nachlesen. Dort wird auch ausgeführt, dass nach Ansicht der KPMG die Vermögenslage der LKK von der Revisionsstelle nicht richtig ausgewiesen worden ist und die Zahlen vermutlich nicht korrekt waren. Die Frage ist, ob sich das Amt auf Jahresrechnung und Revisionsbericht verlassen durfte. Es ist übrigens nicht richtig, dass keine Jahresrechnung vorgelegen hatte. Die Jahresrechnung ist Bestandteil des beim Amt für Volkswirtschaft jährlich eingereichten Berichtes. Wenn Sie diesen Bericht ansehen, auch das liegt der Geschäftsprüfungskommission vor, können Sie unschwer feststellen, dass die Jahresrechnung sehr wohl eingereicht worden ist. Meines Erachtens ist es richtig, dass das Amt für Volkswirtschaft sich seit vielen Jahren bei der Kontrolle, bei der Wahrnehmung der Aufsicht sich nicht auf selbständig vorgenommene Analysen stützt, sondern im Wesentlichen auf den Bericht der externen Kontrollstelle. Wenn man hier eine andere Auffassung vertritt, dann hat das selbstverständlich gravierende Folgen für den Auftrag des Amtes und für die Ausstattung des Amtes. Das ist die seit Jahrzehnten bestehende ständige Praxis.Dann möchte ich auf die einzelnen Voten eingehen. Der Abg. Egon Matt spricht von einer unglaublichen Geschichte und dass niemand etwas merkt. Ich habe Ihnen in der Geschäftsprüfungskommission gesagt, dass es hilfreich gewesen wäre, wenn die, die es schon seit vielen Jahren wissen und gemerkt haben, nämlich die Ärzte früher, frühzeitiger einmal, nicht nur im Krankenkassenverband, nicht nur in der gemischten Kommission mit den Krankenkassen immer wieder darauf hingewiesen hätten, sondern, dass es hilfreich gewesen wäre, das Amt für Volkswirtschaft früher zu orientieren. Ich habe nicht gesagt, dass eine Rechtspflicht des Ärztevereins zu einem solchen Verhalten besteht, aber es hätte uns doch manchen Ärger erspart. Und sie haben mir in der GPK nicht widersprochen, vielleicht tun sie es heute.Dann möchte ich doch einige Ausführungen dazu machen, wie die Aufsicht nach Auffassung der Regierung wahrzunehmen ist. Sie wissen, das Gesetz verteilt die Aufsichtsfunktionen einerseits auf die Regierung, andererseits auf das Amt fürVolkswirtschaft. Und in der Praxis und ich glaube, es ist eine vernünftige Praxis, wird dies seit jeher so gehandhabt, dass die Aufsicht über die einzelne Kasse durch das Amt ausgeübt wird, während der Regierung eine generelle Aufsicht zukommt. Ich glaube nicht, dass in diesem Hause und ich hoffe nicht, dass in diesem Hause die Auffassung besteht, es ist die Aufgabe des zuständigen Regierungsmitgliedes oder des Leiter des Amtes für Volkswirtschaft oder eines anderen Beamten des Amtes für Volkswirtschaft ist, bei jeder Krankenkasse ständig Belege zu kontrollieren, allein bei der LKK fallen jährlich 30'000 Rechnungen an. Das wäre wohl kaum möglich. Ich möchte auch der Behauptung Egon Matt entgegentreten, dass das Verhalten im letzten Sommer falsch gewesen sei, als ich in der Betriebskommission des Spitals Vaduz Kenntnis erhielt von Ausständen, nicht von einer Verschuldung, sondern von Ausständen des Spitals, den Spitalverwalter zu ersuchen, schriftliche Mitteilung an das Amt zu machen, damit das Amt, das dafür zuständig ist, die notwendigen Abklärungen macht. Das Amt hat dann im August ein Schreiben des Spitals erhalten und im Oktober hat eine ausführliche Sitzung und eine ausführliche Besprechung über das weitere Vorgehen mit dem Amt für Volkswirtschaft und dem Sprechenden stattgefunden. Das ist für mich eine richtige und normale Vorgehensweise. Ich habe den Eindruck, dass manche Abgeordnete auch oft in der Öffentlichkeit wird dies so gesehen, den Eindruck haben, dass immer dann, wenn irgendwo ein Schaden entsteht, automatisch eine Verletzung der Aufsichtspflicht gegeben sein muss, bei Unternehmen, die der Aufsicht der Regierung oder einer Behörde unterstehen. Das kann ja wohl nicht so sein. Es gibt keine Erfolgshaftung der Regierung oder des Amtes für eintretenden Schaden. Einige von Ihnen tun wirklich so, dass immer dann, wenn bei einer Krankenkasse oder bei einer anderen der Aufsicht unterstehenden Einrichtung ein Schaden entsteht, dass dann die Regierung dafür haftbar und politisch verantwortlich ist. Das ist unwichtig. Ohne Verschulden gibt es keine Haftung. Nicht einverstanden bin ich mit dem Abg. Matt, wenn er die Auffassung vertritt, dass der Staat nur leisten darf, nur Zahlungen leisten darf, wenn eine Schuld und damit eine rechtliche Verantwortung der öffentlichen Hand besteht. Hier bin ich dezidiert anderer Auffassung. Es können sehr wohl vor allem sozialpolitische Überlegungen sein, die den Staat zum handeln - politisch, moralisch verpflichten, ohne dass eine Rechtspflicht besteht. Er hat Unehrlichkeit vorgeworfen. Das sind schwere Vorwürfe nicht nur an die Adresse der Regierung, sondern auch an die Adresse jener Fachleute, jener Beamten und Experten, die dieses Sanierungskonzept ausgearbeitet haben. Ich weise diese Vorwürfe zurück. Die Regierung stellt sich der Frage der Verantwortlichkeit. Deshalb haben wir, das habe ich heute früh gleich am Anfang gesagt, auch den Auftrag gegeben, dass von unabhängiger Seite der Frage nachgegangen wird. Das Sanierungskonzept, ich sage es noch einmal, basiert auf seriösen Analysen und Berechnungen von dafür qualifizierten Fachleuten. Und wenn Sie sagen, dass die Rückzahlbarkeit eine unehrliche, die Behauptung der Rückzahlbarkeit ein Ausdruck von Unehrlichkeit ist, dann muss ich einfach sagen, dass das vielleicht ein Gefühl ist, das Sie haben, aber eine Aussage, die Sie nicht belegen können. Ich kann Ihnen hingegen zeigen, ich kann Ihnen die Namen nennen von Leuten undich habe sie Ihnen genannt, die dafür stehen, dass das seriös gerechnet worden ist. Und das sollten Sie nicht gering schätzen. Die Leute, die hinter diesem Sanierungskonzept stehen, haben sich das auch nicht einfach gemacht. Die haben sich schon überlegt, ob sie mir empfehlen sollen, mit dem Konzept kannst du in die Regierung gehen, mit dem Konzept kannst du in den Landtag gehen. Und die werden sich nicht gerne den Vorwurf der Unehrlichkeit anhören, da er nicht berechtigt ist. Wir haben uns in der Regierung überzeugen lassen, dass das Konzept realitätsbezogen ist. Und wenn es eine Chance bekommt, das ist freilich eine Voraussetzung, wenn es eine Chance bekommt, dann bin ich überzeugt, dann wird es diese Chance auch nutzen.Wenn wir bei den Vorwürfen sind, komme ich zum Abg. Gebhard Hoch, der Irreführung des Landtages als Vorwurf in den Raum gestellt hat. Das weise ich mit der gleichen Entrüstung zurück, mit der sie vorher Zurückweisungen vorgenommen haben. Es hat im Frühjahr des Jahres ernsthafte Diskussionen gegeben. Das ist dokumentiert mit Protokollen. Die Pressemitteilungen wurden nicht im Zimmer des Regierungschef-Stellvertreters ersonnen, sondern die wurden mit den Mitarbeitern diskutiert. Das war eine sehr transparente Angelegenheit. das war ein ehrlicher Einblick in den Stand der Diskussion im April, im Mai, das war die Zeit anfangs Juni, die Zeit, wo eine Fusion eine rein privatwirtschaftliche Lösung als möglich, als greifbar betrachtet worden ist. Das ist wie gesagt ohne weiteres belegbar. Es ist auch nicht richtig, dass nur mit einer Kasse gesprochen worden wäre, es wurden insgesamt mit drei Kassen Gespräche geführt. Im Frühjahr stand die Konkordia im Vordergrund, einfach deshalb, weil sie von sich aus an die LKK herangetreten ist mit einem entsprechenden Interesse.Zum Votum des Abg. Klaus Wanger möchte ich nicht sehr viel hinzufügen. Ausser, dass er offensichtlich als Mitglied der Finanzkommission mehr Gelegenheit hatte, sich von der Tragfähigkeit des Sanierungskonzeptes zu überzeugen. Wesentlich scheint mir das von ihm zum Ausdruck gebrachte Subsidiaritätsprinzip. Und damit meine ich, dass der Staat helfend eingreifen soll aber nur soweit als notwendig. Und wenn Fachleute sagen, eine Darlehenslösung ist reell, dann würde die Öffentlichkeit nicht verstehen, wenn man mehr tun würde als eine solche Darlehenslösung.Die Frage nach der Versichertenzahl wurde aufgeworfen. Ich kann sie informieren, dass Ende 1996 die LKK 6488 Versicherte hatte. Das ist von der KPMG als externer Revisionsstelle bestätigt. Seither sind nach meinen Informationen 270 weggegangen, 20 dazugekommen, also Nettoabnahme 250. Wie es morgen aussieht, hängt davon ab, wie die Debatte heute weitergeht. Ich hoffe, dass wir eine so konstruktive Atmosphäre vor allem am Schluss der Debatte über dieses Thema haben, dass die Leute entsprechend reagieren oder eben nicht reagieren werden. Es ist ganz wesentlich, dass der Neuanfang bei der LKK gelingt. Und dazu gehört neben der notwendigen Finanzspritze auch ein gewisses Vertrauen in die neuen Leute,die bereit sind, diese Kasse, sei es im Verwaltungsrat, sei es in anderer Funktion, zu führen. Und wenn der Präsident der LKK mir versichert, der derzeitige Präsident der LKK, dass er in Kontakt mit geeigneten Persönlichkeiten steht, die bereit sind, einzutreten für diese Kasse, dann finde ich, ist das eine gute Nachricht.Auf die Voten des Abg. Marco Ospelt möchte ich nur zum Teil eingehen, weil sich einiges erklärt und beantwortet aus dem von Dr. Ospelt verwendeten Zitat von Freedman, wenn ich mich richtig erinnere, ein erzkonservativer Ökonom und auch erklärt aus seiner Haltung zum Verfassungsorgan Regierung. Das hat schon einiges erklärt, darum kann ich mich da etwas kürzer fassen. Sie haben über Wochenendphänomene gesprochen. Ich kann Ihnen versichern, der von der Regierung vorgelegte Bericht ist kein Wochenendbericht. Es ist ein Bericht, an dem während vielen Wochenenden gearbeitet wurde. Aber deshalb würde ich ihn nicht als Wochenendbericht bezeichnen. Dass die Fertigstellung des Berichtes in der Schlussphase einen riesigen Zeitaufwand zusätzlich neben der üblichen Arbeit brachte, liegt in der Natur der Sache. Aber insgesamt ist dieser Bericht über mehrere Monate hinweg erarbeitet worden und das Ergebnis sollte nicht gering geschätzt werden. Es war auch nicht einfach für die Regierung dem Wunsch des Landtages zu entsprechen, einerseits möglichst umfassend informiert zu sein und andererseits möglichst früh diese Informationen zu haben. Hier verlangen sie Unmögliches. Wir können nicht einen Abschluss per 1. September integrieren in den Regierungsbericht und Ihnen den Bericht gleichzeitig anfangs August übermitteln. Das geht nicht. Wir fanden, wenn es eine Woche vor der Landtagssitzung ist, dann haben wir sehr viel an Lösungsvorschlägen, das Allermeiste integriert. Und wir haben Ihnen noch die Möglichkeit gegeben, sich während einer Woche mit dem Thema intensiv auseinander zusetzen. Es ist eine ausserordentliche Situation. Und wir fanden, dass in dieser ausserordentlichen Situation es für das Parlament zumutbar ist, zumal es ja auch vorgewarnt war, das ein Bericht noch kommt, ausnahmsweise mit kürzeren Fristen zu operieren.Ein Vorwurf war, dass die Revisionsstelle ausgewechselt worden sei, bevor das Verschulden der Revisionsstelle definitiv geklärt sei. Hier muss ich einfach festhalten, dass unbedingter Handlungsbedarf gegeben war. Es ist nicht nur nach Ansicht der LKK selbst, der damaligen Revisionsstelle ein Vorwurf zu machen, sondern dies ist auch die Meinung des Amtes für Volkswirtschaft, die Meinung der Firma KPMG und übrigens auch die Meinung von Prof. Schmid, der vielleicht die dezidierteste Kritik an der Tätigkeit der vormaligen Revisionsstelle geäussert hat. Sie können das auf Seite 5 dieses Berichtes nachlesen. Äusserungen in einer Schärfe wie sie im Regierungsbericht nicht enthalten sind. Seite 5 unten ich zitiere: Die Revisionsarbeiten der KPMG haben gezeigt, dass die frühere Revisionsstelle ihre Kontrolltätigkeit zu wenig seriös durchgeführt hat. Es wird dann weiter ausgeführt - das erspare ich Ihnen, das können Sie dann selber nachlesen, weshalb Professor Schmid zu dieser für die damalige Revisionsstelle unangenehmenEinschätzung kommt. Ich weiss nicht, ob Sie sich in diesem Punkt von dem Gutachten distanzieren wollen.Wichtig ist, dass man erkennt, dass, wenn es um Krankenkassen geht, nicht versicherungsmathematische Begutachtungen notwendig sind, sondern ökonomische Begutachten. Wir haben selbst beim Amt für Volkswirtschaft einen Versicherungsmathematiker. Und ich habe Dr. Büchel beauftragt, abzuklären, ob es ein versicherungsmathematisches Gutachten braucht, um die Qualität des Sanierungskonzeptes zu prüfen und ich habe die klare Aussage bekommen, dass nach Ansicht aller involvierten Experten es nicht um Versicherungsmathematik geht, sonder um ökonomische Betrachtungsweisen. Und da ist mir der Leiter des Amtes für Volkswirtschaft allemal gut genug.Entgegentreten möchte ich der Behauptung, dass eine Kasse mit nur noch gut 6000 Mitgliedern nicht oder kaum überlebensfähig sei. Einerseits ist das eine völlig unzulässige Verunsicherung aller bei der Freiwilligen Krankenkasse Balzers Versicherten, weil die hat nämlich nur 1500 Mitglieder und zweitens ist es sowieso falsch. Liechtenstein mit 30'000 Einwohnern ist ein kleiner Markt und auch im Bereich der Krankenkassen ist es möglich, sich auf diesem Markt gut und erfolgreich zu betätigen. Ich wurde vor einigen Tagen auch mit der Behauptung konfrontiert, eine Krankenkasse mit weniger als 100'000 Mitgliedern sei sowieso nicht überlebensfähig, das ist ein Zitat, das man in der Schweiz etwa häufig hört. Und mit 30'000 Einwohnern ist es halt schwierig, so grosse Krankenkassen zu haben. Also hier muss man einfach einen gewissen Qualitätsbezug haben. Mit einem Marktanteil von gut 16 % hat die LKK ohne weiteres eine gute Chance, gute Produkte zu entwickeln, wenn sie gut geführt ist.Dr. Marco Ospelt kritisiert, dass die Regierung keine Verordnung über Reserven erlassen habe. Da möchte ich das Rechtsstaat- und Gesetzesmässigkeitsprinzip, das heute offenbar besonders beliebt ist, zitieren oder anführen. Es ist der Regierung nicht möglich mit Verordnung, Bestimmungen über Mindestreserven zu erlassen. Das braucht ein Tätigwerden des Gesetzgebers. Das ist so, wir prüfen derzeit, ob eine Gesetzesrevision sinnvoll und notwendig ist. Die entsprechenden Aufträge wurden dem Amt für Volkswirtschaft bereits vor einiger Zeit erteilt.Man sollte auch nicht, Herr Abg. Marco Ospelt, von Mogelpackungen sprechen. Das geht in die gleiche Richtung, wie Ihr Kollege es gesagt hat, Dr. Egon Matt. Der Vorwurf der Unehrlichkeit, der hier mitschwingt. Noch einmal, denken sie daran, Sie treffen damit nicht nur die Regierung, Sie treffen damit Fachleute, die seit Monaten intensiv dieses Thema bearbeiten. Und ich habe keinerlei Grund anzunehmen, dass die mich angelogen haben.Nun komme ich wie angekündigt zu den Ausführungen im Gutachten von Dr. Schmid betreffend die Aufgaben der Aufsicht. Dr. Schmid führt auf Seite 2 seinesGutachtens aus, das wurde bereits zitiert, Seite 2 unten: Die Aufsicht muss deshalb so organisiert sein, dass in jedem Fall eine drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig erkannt wird und Gegenmassnahmen erfolgsversprechend eingeleitet werden können. Meine Damen und Herren, wenn das richtig wäre, wenn das richtig wäre, wäre die öffentliche Hand für jeden Konkurs einer unter staatlicher Aufsicht stehenden Gesellschaft haftbar. Denken Sie an die Konkurse von Bankhäusern irgendwo auf der Welt. Wenn das richtig ist, was da steht. Das kann nicht richtig sein, selbstverständlich. Wenn das richtig wäre, wäre jedes Gemeinwesen für die finanziellen Schwierigkeiten eines unter Aufsicht stehenden Unternehmens haftbar. Das ist nicht richtig, das kann nicht richtig sein. Ich habe vorhin gesagt, eine Haftpflicht besteht dann, wenn schuldhafterweise Aufsichtspflichten nicht wahrgenommen worden sind. Aber es gibt keine Erfolgshaftung.Der Abg. Johannes Matt hat von einem Wunder gesprochen, auf das er hofft. Wunder brauchen wir keine. Was wir brauchen, ist eine Einstellung, die dem Sanierungskonzept eine faire Chance gibt. Es braucht einen Neuanfang in finanzieller, personeller und organisatorischer Hinsicht bei der LKK und diesen personellen Neuanfang der Krankenkasse sollten wir ihr ermöglichen. Man sollte nicht einen Patient, der von Fachleuten als lebensfähig erklärt wird, für tot erklären.Nicht richtig ist auch, dass die Regierung gesagt haben soll, dass sie keinerlei Verschulden, keinerlei Verantwortung trage und diesen Umweg auf jedenfalls ablehne. Wir haben auf Seite 35 des Berichtes ausgeführt, dass die Regierung der Auffassung ist, dass nach heutigem Kenntnisstand sowohl das Amt für Volkswirtschaft als auch die Regierung ihre auf dem Aufsichtsrecht fliessenden Aufgaben pflichtgemäss wahrgenommen hat. Wir stellen uns der notwendigen Überprüfung der offenen Fragen. Ich in der Meinung, dass wir unsere Aufgaben wahrgenommen haben und mit wir schliesse ich das Amt für Volkswirtschaft ein. Und wenn die Überprüfung zu einem anderen Ergebnis führt, dann werden wir auch dazu stehen. Aber ich bitte Sie, wenn Sie Regierungsmeinungen zitieren, dann tun sie es vollständig und richtig.Was das erste Votum des Abg. Gabriel Marxer angeht, nehme ich das Churchillzitat zur Kenntnis und auch das offenbar in Zitate verpackte Kraftausdrücke vom Präsidenten entgegen seinen sonstigen Gepflogenheiten eher akzeptiert werden als weniger verpackte.Landtagspräsident Peter Wolff:
Nur Fremdsprache.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Das war ziemlich deutsch, Herr Präsident, das war ziemlich deutsch. Ich bin der Meinung, dass die Geschäftsprüfungskommission ohne weiteres in der Lage ist unter Beizug von Experten, die offenen Fragen zu klären. Aber es wurde eine PUK vorgeschlagen. Wenn es der Wahrheitsfindung dient, dann sei es so. Einer Aussage möchte ich aber doch energisch entgegentreten, Herr Abg. Marxer. Sie haben gesagt, der Dachverband habe einem Konzept zugestimmt, das er nicht kannte. Und das ist doch eine schlimme Unterstellung an die Adresse des Dachverbandes. Für etwas professioneller dürfen Sie doch den Dr. Hansjörg Marxer, der Ihnen ja nicht unbekannt ist, der Präsident des Dachverbandes ist, schon halten und für etwas professioneller dürfen Sie auch die Vertreter des Ärztevereins im Dachverband halten und den eingeschalteten Rechtsanwalt. Selbstverständlich wurde der Dachverband ausführlich über die Grundzüge des Konzeptes informiert. Andernfalls hätte der Dachverband dem nicht zugestimmt.Der Abg. Lampert hat die Frage aufgeworfen, ob der Personalbestand im Amt für Volkswirtschaft im Bereich Versicherungsaufsicht genügend stark ist. Er hat zu Recht darauf hingewiesen, dass bis im Jahre 1995 in diesem Bereich ein Mitarbeiter beschäftigt war. Diese personalsparende Lösung, die sie übrigens nicht nur im Bereich der Versicherungsaufsicht finden, sondern wir bemühen uns eigentlich generell, mit so wenig Personal wie notwendig auszukommen. Und wir werden darin vom Landtag in der Regel unterstützt. Diese Philosophie kann man selbstverständlich nur aufrecht erhalten, wenn die detaillierte, analytische, auf Analysen basierte Kontrolle durch die Revisionsstelle wahrgenommen wird. Das ist eine An privatisiertes Modell, ein Outsourcingmodell, wo das Amt für Volkswirtschaft davon ausgeht, dass der Bericht der externen Revisionsstelle aussagekräftig ist und dafür ist sie schliesslich eingesetzt, eine seit Jahrzehnten bestehende Praxis. Man kann hier anderer Auffassung sein, aber dann muss der Landtag auch bereit sein, wenn er dem Amt hier eine sehr viel intensivere Aufgabe zusprechen will, die entsprechenden personellen Ressourcen zu bewilligen.Der Abg. Gebhard Hoch hat ausgeführt ganz entschlossen und dezidiert, er hätte keine Schuldzuweisungen gemacht. Dann bitte ich Sie, lesen Sie doch einmal nach, am 16. August in einer der beiden Landeszeitungen sprechen Sie von einer groben Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Regierung. Ich frage Sie, was ist das, ist das keine Schuldzuweisung? Das ist, wenn es nicht ein Naturgesetz ist, dass die Regierung ohnehin an allem Schuld ist, dann ist es eben nichts anderes als eine Schuldzuweisung. Wichtig ist, dass man erkennt, dass der Bericht und Antrag der Regierung sehr detailliert und ich glaube auch, sehr glaubwürdig und aussagekräftig die kurzfristig notwendigen Sanierungsmassnahmen darstellt. Und ich gebe gerne zu, dass die mittel- und langfristig möglichen und notwendigen Massnahmen vor allem im finanziellen Bereich, vor allem im Bereich der Finanzplanung nicht in der gleichen Ausführlichkeit im Bericht enthalten sind. So fehlt beispielsweise im Bericht der Regierung eine klare Aussage, dass das Darlehen in der Fristvon 10 Jahren zurückbezahlt werden kann. Das hat dazu geführt, dass in der Finanzkommission nachträgliche Informationen angefordert worden sind. Wir sind der Meinung, dass wir der Finanzkommission jene Informationen gegeben haben, die sie verlangt hat und die es braucht, um eine vernünftige Beurteilung des Sanierungskonzeptes vorzunehmen. Wir haben dabei nicht solche Daten weitergegeben, die man als Geschäftsgeheimnis qualifizieren kann und die für Konkurrenten der LKK von zu grossem Interesse wären. Richtig ist allerdings, dass, wenn man das Protokoll der Finanzkommission hernimmt, nicht hundertprozentig in jedem Punkt genau das abgegeben wurde, was gemäss Protokoll zugesagt wurde. Das ist richtig. Ich möchte versuchen zu erklären, weshalb es dazu gekommen ist. Wir haben die Finanzkommission so verstanden, dass Angaben über die Altersstruktur verlangt werden, dass von Seiten der übrigen Krankenkassen eine Bestätigung vorgelegt werden muss, dass das realistische Annahmen sind, die dem Konzept zugrunde liegen, insbesondere was die Prämienentwicklung angeht und eine glaubwürdige Bestätigung, dass auch der externe Experte ausdrücklich die Annahmen, die dem Konzept zugrunde liegen als realistisch bestätigt. Und das haben wir geliefert durch Angaben zur Altersstruktur, durch eine Bestätigung des Krankenkassenverbandes. Es war nicht möglich, in der kurzen Zeit alle 13 Krankenkassen zu kontaktieren und diese Informationen dort einzuholen. Für das gibt es einen Verband als Ansprechpartner, und durch eine Besättigung des Leiters des Amtes für Volkswirtschaft, dass der externe Experte ihm gegenüber ausdrücklich die Annahmen die dem Konzept zugrunde liegen als realistisch taxiert. So dass wir davon ausgegangen sind, dass das vom Amt für Volkswirtschaft am vergangenen Montag, am 15., vorgelegte Schreiben und Ihnen vorliegende Schreiben an die Finanzkommission dem entspricht, im Wesentlichen im Kern sicher dem entspricht, was die Finanzkommission wollte. Wenn sie das jetzt ebenfalls am 15. September, am gleichen Tag genehmigte Protokoll der Finanzkommission hernehmen, dann sehen sie, dass dort Nuancen sind, dort ist festgehalten, dass jede einzelne Krankenkasse soll eine solche Bestätigung geben, dass der Experte persönlich soll bestätigen, dass die Annahmen realitätsbezogen sind. Ich bin der Meinung, wenn der Leiter des Amtes für Volkswirtschaft bestätigt, dass ihm gegenüber ein Experte, mit dem er jetzt monatelang zusammenarbeitet, diese Bestätigung gibt, dann sollte uns dieses Wort ebenfalls genügen. Zusammenfassend möchte ich zu diesem Punkt festhalten, dass wir der Auffassung sind, dass wir die von der Finanzkommission gewünschten Angaben im Wesentlichen geliefert haben, so gut, wie es in der zur Verfügung stehenden Zeit möglich war.Es war von zwei Gutachtern die Rede. Es gibt keine Geheimgutachten. Es gibt meines Erachtens nicht zwei Gutachten, es gibt auch nicht ein Gutachten. Es gibt einen Bericht der Regierung. Und in diesem Bericht ist sehr viel Expertise eingeflossen und es gibt einen Bericht eines Professors, den ich bereits kommentiert habe. Aber es gibt keine Unterlagen, die nur einzelnen Abgeordneten vorliegen würden oder nur einer Fraktion. Solche Sachen machen wir nicht.Es hat auch niemand gesagt, Herr Abg. Paul Vogt, dass es keine Prämienerhöhung geben wird. Das haben Sie falsch verstanden. Ich befürchte, dass es Prämienerhöhungen geben wird. Es wird solche geben, aber keine LKK spezifischen. Es ist wichtig, dass die LKK wettbewerbsfähig bleibt. Aber die Krankenkassen sind daran, Prämienerhöhungen vorzubereiten. Und das ist ein Grund, dass wir uns bei anderer Gelegenheit sehr ernsthaft darüber unterhalten müssen, wie wir dieser Entwicklung Einhalt gebieten können. Und ich möchte das Angebot der hier vertretenen Ärzte gern annehmen - die Gesprächsbereitschaft signalisiert haben, weil es wird auch auf ihre Haltung, auf ihr Wort darauf ankommen, wenn wir die Kostenentwicklung in den Griff bekommen wollen.Der Abg. Egon Matt hat die Informationspolitik angesprochen und hier markig kritisiert, dass nicht aufrichtig und korrekt informiert worden sei. Hier machen Sie es sich sehr einfach. Stellen Sie sich einmal vor, Sie bekommen als Regierungsmitglied die Information, dass eine Krankenkasse in finanziellen Schwierigkeiten ist. Nach Ihrer Philosophie würden Sie eine Pressekonferenz machen, die Öffentlichkeit informieren und sagen: Die Kasse hat so und soviel Millionen Ausstände, wenn Sie es dann irgendwann überhaupt einmal wissen. Und damit haben sie Ihrer Informationspflicht genügt. Das ist aber ein wenig sinnvolles und nicht verantwortungsvolles Vorgehen. Weil damit erreichen Sie, dass diese Krankenkasse tot ist und sonst gar nichts. Die Wahrnehmung der Informationspflicht, die die Regierung hat und die sie wahrnimmt, ist nicht so einfach, einfach dauernd das zu erzählen, was man weiss. Man muss mit den Informationen verantwortungsvoll umgehen. Es wäre unverantwortlich gewesen, nur Zahlen, negative Zahlen auf den Tisch zu legen, ohne den Versicherten sagen zu können, wie es weitergeht, was passiert. Wir haben sehr, sehr hart an diesem Problem gearbeitet. Wir haben uns permanent darüber Rechenschaft abgegeben, wie informiert werden soll, damit nicht die LKK noch mehr Schaden nimmt, als sie hat. Und das war nicht einfach, das müssen Sie anerkennen. Es ist nicht damit getan, einfach zu sagen, so viele Schulden sind es, Fusionspartner haben wir keinen, mögliche Kandidaten haben sich zurückgezogen, Sanierungskonzept haben wir auch noch keines und die Versicherten sollen halt schauen, wo sie bleiben. So geht es nicht. Eine verantwortungsvolle Information setzt voraus, dass man auch eine Perspektive geben kann, sonst richten sie ein Chaos an und das wollten wir nicht. Also das, was sie gesagt haben, klang wunderbar, aber hilft nicht wirklich weiter.Zum Schluss möchte ich noch kurz auf das Votum des Abg. Oswald Kranz eingehen. Es verweist zurecht auf das für die Krankenkassen generell schwierige Umfeld. Damit möchte ich nicht sagen, dass im Falle der LKK dieses schwierige Umfeld der alleinige Grund für ihre Schwierigkeiten ist, selbstverständlich nicht. Aber die Folgen des schlechten Managements und der fehlenden Führung dieser Kasse haben sich eben besonders fatal ausgewirkt, weil das Umfeld für die Krankenkassen generell schwierig ist. Es sind Reformen im Gesundheitswesen erforderlich und diese Reformen sind in Vorbereitung. Sie haben im Laufe dieser Sitzungvermutlich am Freitag Gelegenheit, einen ersten Reformschritt positiv aufzunehmen mit der Behandlung des EWR-Arzneimittelgesetzes. Die Arzneimittel machen 17 % der Gesundheitskosten im Bereich der Grundversicherung aus und Sie wissen, dass mit diesem Gesetz ein erheblicher Beitrag zur Kostendämpfung im Bereich der EWR-Arzneimittel gemacht werden kann. Ich bin gespannt, wie dieses Haus auf diese Vorlage, die auch mit gewissen Opfern verbunden sein kann, reagieren wird. Klar ist, dass das Gesundheitswesen ein Hauptthema der laufenden Legislaturperiode sein wird.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Diskussion ist weiter offen.Abg. Gebhard Hoch:
Ich versuche, chronologisch auf die Ausführungen des Regierungschef-Stellvertreters Stellung zu nehmen. Er führt aus, dass das Sanierungskonzept der Regierung von Experten ausgearbeitet wurde und dass die Regierung selbst kaum Änderungen daran vorgenommen hat. Ich werte das eigentlich nicht so positiv, denn ich bin davon ausgegangen, dass die Regierung sehr wohl an diesem Sanierungskonzept mitgearbeitet hat. Und insbesondere Sie, Herr Regierungsrat, als zuständiger Ressortinhaber. Es ist von Ihnen der Name des von Ihnen engagierten Experten genannt worden und Sie sagen, dem Landtag sei dieser Name sehr wohl bekannt gegeben worden. Ich habe den Namen erstmals am Montag Abend gesehen und gehört. Und zwar, weil ich mir noch abends um 10 Uhr die Mühe genommen habe, das rund 30-seitige Behandlungsprotokoll der GPK zu lesen. Und dort drin ist mir der Name Ihres Experten erstmals aufgefallen. Auch hier sei die Frage erlaubt, ob es den Abgeordneten zuzumuten ist, in dieser Kürze der Zeit, zwei Tage vor der Landtagssitzung sich noch mit so umfangreichen Dokumenten auseinandersetzen zu müssen. Dieses Protokoll ist uns in der Fraktionssitzung am Montag Abend ausgehändigt worden.Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch auf etwas anderes hinweisen, was eigentlich bis jetzt überhaupt noch nicht zur Sprache gekommen ist. Das Konzept kommt von der Regierung. Es betrifft die LKK. Im Grunde genommen ist es eigentlich erstaunlich, dass die LKK selbst sich absolut passiv verhält. Noch hat die LKK Organe und es ist eigentlich schon erstaunlich, dass man von dort her überhaupt nichts hört, keine Information, keine Empfehlung an den Landtag.Sie gehen dann sehr ausführlich auf das Gutachten, oder Sie bezeichnen es als Stellungnahme des von uns beigezogenen Professor Schmid ein. Sie weisen auf drei angebliche Fehler hin. Das vermag ich jetzt im Moment nicht zu überprüfen, aber das müsste man vielleicht später nachprüfen. Und es wird auch sicher nachgeprüftwerden. Mich wundert eigentlich, dass jetzt von Ihnen versucht wird, in die Stellungnahme von Professor Schmid mehr hineinzuinterpretieren, als von uns verlangt und von Professor Schmid gewollt war. Es ging uns allein darum, abzuklären, ob aufgrund der Informationen und Unterlagen, die uns Abgeordneten vorlagen, ob es möglich ist, die Sanierungsfähigkeit der LKK aufgrund dieser Unterlagen zu entscheiden. Und wir hatten ja unsere Untersuchungen fraktionsintern angestellt und sind zum Ergebnis gekommen, dass das Sanierungskonzept so nicht funktionieren kann. Wenn wir allein ohne Gutachten mit dieser unserer Meinung in den Landtag gekommen wären, hätten sie auf ihre Experten verwiesen und wir wären wahrscheinlich nicht sehr weit gekommen mit unserer Argumentation. Und ich finde es jetzt verfehlt, wenn unsere Bemühungen, anstatt dass diese von Ihnen gelobt werden, nicht wahr, müssen wir uns noch Kritik anhören, dass wir uns überhaupt die Mühe gemacht haben, dieses Gutachten zu bestellen, wie ich schon heute Morgen sagte, von diesem Professor Schmid in dieser Kürze der Zeit eine, wie ich meine, doch fundierte Stellungnahme zu bekommen.Sie führen aus, dass sich das Amt für Volkswirtschaft bei seiner Prüfung auf die Revisionsberichte abstützt und keine weiteren eigenen Prüfungen und Untersuchungen anstellt. Es ist für mich unerheblich, was das Amt für Volkswirtschaft prüft, entscheidend ist allein, wie der gesetzliche Auftrag lautet. Und allein an diesem gesetzlichen Auftrag hat sich das Amt für Volkswirtschaft und die Regierung zu orientieren.Sie haben dann eine dezidiert andere Meinung geäussert als der Abg. Egon Matt, wie im übrigen auch - der ich mich auch anschliessen kann - derjenigen des Abg. Egon Matt. Dass bei Vorliegen sozialpolitischer Gründe auch ohne Verpflichtung des Staates, der Staat einspringen soll und kann. Darüber kann man unterschiedlicher Auffassung sein, zumindest ist diese Ihre Auffassung nicht unproblematisch.Was die Zahl der Versicherten bei der LKK anbelangt, geben Sie die Zahl von 6250 derzeit an. Ich nehme an, diese Zahl ist richtig. Verwirrend ist nur, warum gemäss in der GPK vorliegenden Unterlagen Ende 1995 eine Zahl von 5700 herumgeistert. Sie bezeichnen die Qualität des Regierungsberichtes als gut, natürlich müssen Sie ihn als gut bezeichnen. Da habe ich schon Verständnis dafür. Aber aufgrund der Voten, die heute Morgen gemacht wurden, sind die Meinungen diesbezüglich anders, vor allem von Seiten der Opposition.Gar nicht einverstanden bin ich mit Ihrer Aussage, dass ausserordentliche Situationen eben auch ausserordentliches Vorgehen oder Massnahmen nötig machen. Sie sagen, der Regierungsbericht ist aufgrund der Umstände eine Woche vor der Landtagssitzung an die Landtagsabgeordneten verschickt worden. Es sei nicht mehr möglich gewesen, eine Bilanz per 1.9.1997 beizufügen. Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Warum ein Bericht, der am 15. oder 16. verschickt wird, warum der nicht als Beilage die Bilanz per 30.6. oder 31.8. enthalten kann.Sie sagen, versicherungsmathematische Abklärungen wären im Bereich Krankenkassen nicht notwendig. Eine rein volkswirtschaftliche Betrachtung sei erforderlich. Und Sie hätten diese Auskünfte von ihren Gewährsleuten erhalten. Damit Sie sehen, dass wir sehr gut vorbereitet in diese Landtagsitzung gekommen sind, und es auch bekannt ist, dass Sie diese Aussage, diese Meinung schon früher vertreten haben, habe ich mich auch diesbezüglich bei einem Fachmann vergewissert. Und ich kann Ihnen nur sagen, was ich von dort, was mir von dort gesagt wurde: Versicherungsmathematische Gutachten machen sehr wohl einen Sinn, auch für Krankenkassen. Das Krankenversicherungswesen ist stark von gesetzlichen, politischen und emotionalen Überlegungen und Einflüssen geprägt. Statistiken können ein objektives Gegengewicht darstellen, indem sie Schlüsse zulassen und Prognosen stellen. Mit Statistiken kann ferner dargestellt werden, wie sich z.B. die Prämienberechnung, die Bildung von Reserven, die Zusammensetzung der Versicherungsstruktur nach Geschlecht und Alter usw. auf die Versicherung auswirken. Mit Hilfe von Durchschnittswerten können Auswirkungen berechnet werden. So sind bekanntlich die Behandlungskosten unter anderem auch stark vom Alter der Versicherten abhängig. Mengenausweitungen können mit Statistiken besser erfasst werden. Bekanntlich setzten sich die Kosten ja aus dem Produkt von Menge und Preis zusammen. Somit können versicherungsmathematische Gutachten sehr wohl Sinn machen.Dann gehen sie nochmals auf die Stellungnahme von Professor Schmid ein in Punkt 3.2.1., wo Sie dezidiert sagen: Diese Aussage von Professor Schmid kann nicht richtig sein. Da steht jetzt Meinung gegen Meinung. Das ist ihre persönliche Ansicht und ich möchte die beiden Aussagen nicht weiter werten.Dann sagen Sie, wenn die Regierung zitiert wird, dann bitte nicht falsch. Und zwar beziehen Sie sich auf Seite 35 im Regierungsbericht. Sie haben ihn vorgelesen, ich muss Ihnen der Ordnung halber vorlesen, was ich heute Morgen gesagt habe: «In Kenntnis des Vorgefallenen ist die im Bericht von der Regierung geäusserte Auffassung ein Hohn, dass nach heutigem Kenntnisstand sowohl das Amt für Volkswirtschaft als auch die Regierung selbst ihre aus dem Aufsichtsrecht fliessenden Aufgaben pflichtgemäss wahrgenommen haben». Genauer, glaube ich, kann man nicht zitieren. Zum Schluss verteidigen Sie die Informationspolitik der Regierung. Auch das ist natürlich, dass Sie das tun. Ich möchte aber das unterstreichen, was ich heute Morgen gesagt habe, aus unserer Sicht ist die Information, so wie sie von der Regierung gemacht wurde, ungenügend.Landtagspräsident Peter Wolff:
Eine Bemerkung, Herr Abg. Hoch zu diesen verschiedenen Auffassungen über die Pflichten der Aufsichtsbehörden bzw. über die unbedingt zu erreichenden Ziele einer staatlichen Aufsicht. Ich weiss nicht, ob der von Ihnen beigezogeneFachmann Professor Schmid es so gemeint hat. Aber wenn man diesen Satz, den der Herr Regierungschef-Stellvertreter hervorgehoben hat, nämlich den Satz, die Aufsicht muss deshalb so organisiert sein, dass in jedem Fall eine drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig erkannt wird. Wenn man das wörtlich nimmt, dann ist es rechtlich gesehen eine reine Erfolgshaftung, unabhängig davon, ob es erkennbar war, ob die Umstände überhaupt so waren, dass die Aufsichtsbehörden es auch bei grösster Sorgfalt erkennen konnten, wird Ihnen damit auferlegt, wenn es dieses Ergebnis nicht erzielt. Wenn man trotzdem, trotz eigenem Bemühen und trotzt eigener Fehlerlosigkeit aus welchen Gründen auch immer, eine drohende Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig erkannt hat, dann ist man als Aufsichtsbehörde bereits haftbar und das stimmt, vor allem einmal nach unserem Recht sicher nicht. Ob es irgendwo einen Staat gibt, wo Aufsichtspflichten einer Behörde so organisiert sind, es würde mich wundern. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass Herr Professor Schmid es nicht so wörtlich gemeint hat, sondern dass er sinngemäss aussagen wollte, sie soll so organisiert sein, dass in der Regel eine drohende Zahlungsunfähigkeit erkannt wird. Dann wäre es schon viel eher akzeptabel. Aber es sind immer Fälle vorstellbar, wo aufgrund von, wie heute schon gesagt wurde, Buchhaltungstricks oder was ich gehört habe, von Schachteln im Keller oder was auch immer, gewisse finanzielle Verpflichtungen der Kasse gar nicht erkennbar sind, weder für die Revisionsstelle und noch viel weniger für Beamte im Amt für Volkswirtschaft oder für die Mitglieder der Regierung. Und wenn das - es ist nur ein Beispiel - wenn das die Ursache dafür ist, dass eine Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig erkannt wurde, dann ist sicherlich nicht die Aufsichtsbehörde daran schuld.Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte noch einige Sachen klarstellen. Der Herr Regierungschef-Stellvertreter hat aus dem Zusammenhang zitiert, aus dem Protokoll, aus dem Wortprotokoll der Geschäftsprüfungskommission und glaubt darin eine Entlastung für das Amt für Volkswirtschaft zu sehen. Er hat aber auch vergessen, dass es andere Passagen gibt in diesem Bericht, nämlich Dr. Hubert Büchel der Leiter des Amtes für Volkswirtschaft sagt vor der Geschäftsprüfungskommission unter anderem folgendes aus, Zitat aus dem Wortprotokoll: «Es ist richtig, dass diese Ausgabenentwicklung im Nachhinein besonders aufgefallen ist.» Dieselbe Aussage bestätigt übrigens auch die von der Regierung beauftragte Revisionsstelle KPGMG-Fides. Dies bedeutet nichts anderes als dass, wenn man der Aufsichtspflicht nachgekommen wäre, die Probleme ersichtlich gewesen wären. Ich verwehre mich nur dagegen, wenn einzelne Zitate, die nun zugunsten von wem auch immer ausfallen sollen, zitiert werden und andere nicht.Dann verwehre ich mich noch gegen die Bezeichnung Wochenendgutachten. Ich - und das empfinde ich als nicht gerade anständig - ich betitle Ihre Vorlagen auchnicht als Mondscheinstellungnahmen, nur weil sie zu nächtlicher Stunde in diesem Haus noch gearbeitet haben. Ich finde das eigentlich als äusserst unhöflich, demjenigen gegenüber, der diese Stellungnahme verfasst hat.Dann habe ich noch etwas, dass ich eigentlich die Schuld von der Regierung wegnehmen möchte. Der Abg. Hoch hat bemängelt, dass erst am Montag die Unterlagen gekommen sind, der Geschäftsprüfungskommission. Hier kann die Regierung für einmal nichts dafür, denn die Geschäftsprüfungskommission hat am Freitag Nachmittag getagt. Während des Wochenendes wurden in verdankenswerter Weise durch das Büro des Landtages diese Protokolle geschrieben. Am Sonntag Nachmittag hat sich der Leiter unseres Büros dazu hingegeben, uns diese noch zuzustellen, am Sonntag Nachmittag, damit die am Montag morgen um halb Acht noch verabschiedet werden konnten. Und dann wurden sie am Montag zugestellt. Also hier kann ich nur den Dank aussprechen, dem Landtagsbüro, möchte aber die Schuld nicht der Regierung zuweisen.Dann haben Sie eine Frage noch nicht beantwortet, nämlich diejenige, die mich doch etwas bewegt: Ist die Liechtensteinische Krankenkasse bzw. sind deren Mitglieder überhaupt bereit, ein solches Darlehen auf sich zu nehmen. Wer hat einen solchen Beschluss gefasst? Und haben die Mitglieder darüber abgestimmt bzw. die Delegierten darüber abgestimmt?Abg. Johannes Matt:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Man kann machen, was man will, es ist immer falsch. Hätten wir kein Gutachten gemacht, hätten wir uns nicht informiert, hätten wir uns nicht kundig gemacht, dann hätte man uns abqualifiziert Dilettanten was diskutiert ihr, wir haben das Know-how, sie nicht. Also sehen Sie, wir haben uns kundig gemacht und wir glauben unserem Gutachter und dabei bleibts. Und Ihre Stellungnahme werden wir zu Kenntnis nehmen und können wir allenfalls einarbeiten, aber es wird ja dann zu spät sein, denn Sie werden das heute durchboxen. Buchhaltungstricks haben wir gesprochen, das gibt es immer. Es gibt auch andere Tricks, Schachteltricks, wie wir gehört haben. Aber kein Trick ist, wenn es keinen Reservefonds mehr gibt, der in den Statuten vorgesehen ist. Und da ist die Frage, ob es nicht ein paar Kennzahlen geben sollte, die man beachten müsste, wie z.B. Reserven oder was immer. Ein paar Kennzahlen, die man bei der Überprüfung, wenn man Aufsichtspflicht hat, ein kleines Kontrolling machen würde, wenn man Kennzahlen kurz überschlagen würde, um dann die Entwicklung auch erkennen zu können. Der Herr Regierungschef-Stellvertreter spricht viel von Geheimnis, Geschäftsgeheimnis, von sorgfältiges Vorgehen, weil man würde die Versicherten verunsichern. Darum habe er im April uns nicht informieren können. Wäre Ihnen, Herr Regierungschef-Stellvertreter, soviel daran gelegen, dass es wirklich gut vor sich gehen würde, gäbe es noch das Instrumentarium einer nicht-öffentlichenLandtagssitzung. Hätten sie Ihre Verantwortung da wahrgenommen und wirklich uns informieren wollen, damit wir alle am gleichen Strick ziehen, wäre es doch wirklich ein Gebot der Fairnis gewesen eine nichtöffentliche Sitzung anzuberaumen und sagen: Wir haben ein Problem, wie lösen wir das. Wir gehen es an, wir sagen Euch ansatzweise, was wir machen. Wir machen wieder eine nichtöffentliche Sitzung. Und ich glaube uns kann man doch zugestehen, dass wir das was in einer nichtöffentlichen Sitzung passiert, nicht der nächstbesten Krankenkasse weitergeben.Dann habe ich noch eine Frage betreffend den Marktanteil. Die mag jetzt zwar ein bisschen pingelig tönen. Ich habe gesagt, momentan ist 16 %-iger Marktanteil. Mich hätte interessiert, wie sich der Marktanteil entwickelt hat. Wissen Sie, es geht mir darum, haben wir vor 10 Jahren einen Marktanteil von 25 % oder 30 % gehabt, dann ist er stetig gesunken, dann ist doch eine Entwicklung vorherzusehen, bevor dieses Debakel passiert ist. Also, ich möchte mich einfach daher kundig machen, war die LKK vor diesem Debakel schon auf dem aufsteigenden oder auf dem absteigenden Ast. Ich glaube, das wären wesentliche und wichtige Informationen.Abg. Marco Ospelt:
Fangen wir einmal von hinten an. Gebhard, Du hast Dich gefragt, wie ist das mit diesen 5'700 Versicherten. Es ist so, dass die LKK 5'729 Versicherte hatte für Krankenpflege und 3'099 Versicherte für Krankengeld, also für Taggeld. Irgendwo in den Unterlagen steht das. Ich wundere mich eigentlich, dass der Herr Regierungschef-Stellvertreter hier mit den Schultern gezuckt hat und das nicht gleich klarstellen konnte. Zu den Unterlagen aus der Finanzkommission, um jetzt von hinten nach vorne zu arbeiten, so weit ich mich erinnern kann, hatten wir da beschlossen, dass wir eine Finanzplanung uns gerne anschauen würden, die über das Jahr 2000 hinausgeht. Und soweit ich weiss, haben wir diese Finanzplanung nicht bekommen. Dann zum Dachverband, der natürlich informiert war, mündlich, an jenem Abend, wo er getagt hat über das Konzept, der aber das Konzept nicht vorliegen hatte und schon gar nicht sich vorher in das Konzept einarbeiten konnte. Die Armen hatten Angst, dass wenn sie dem nicht zustimmen würden, dann würde es heissen: Da sieht man mal die Ärzte, sie sind scharf nur auf ihr Geld und nicht einmal damit einverstanden, wenn eine 80%ige Sanierung Ihnen angeboten wird. Ich würde das eher umformulieren und würde sagen also, wenn eine 80 %-ige Sanierung, Rückzahlung der Ausstände nicht genügt, dann kann es nicht nur am Geld liegen. Dann müssen andere Gründe vorliegen, warum man dagegen ist.Dann bezüglich der Reserven führte der Herr Regierungschef-Stellvertreter aus, es sei nicht Aufgabe der Regierung, Verordnungen über die Reserven zu erlassen. Das sei Sache des Gesetzgebers. Dazu habe ich zwei Anmerkungen, also einerseits wenn es Sache des Gesetzgebers gewesen wäre und die Regierung die Meinunggehabt hätte, dass Reserven wichtig sind für so eine Krankenkasse, dann hätte sie einen Antrag einbringen können. Für mich steht aber eigentlich im Krankenversicherungsgesetz unter dem Kapitel Aufsicht, im ersten Abschnitt: «Die Regierung kann nähere Vorschriften über das Rechnungswesen, die Vermögensanlagen und die periodische Prüfung der Geschäftsführung der Kassen erlassen». Ich weiss nicht, was es noch braucht für eine Verordnung, um sich das Recht herauszunehmen, über Reserven eine Verordnung zu erlassen.Dann führt der Herr Regierungschef-Stellvertreter an: Die Ärzte, die schon lange um die Schwierigkeiten der Krankenkasse wussten, hätten eigentlich viel früher reagieren sollen. Wissen Sie, wie ich als junger Spund ins Land kam, das war vor 17 Jahren, da hat man noch alles per Hand abgerechnet, das war eine furchtbar mühsame Sache, alle Leistungen in eine Liste einzutragen und zu schicken usw. Und ich hatte mir dann die Mühe gemacht in den Nächten, so Eingänge und Ausgänge zu kontrollieren, und hatte mich eigentlich darauf vorbereitet, mich zu freuen, dass da Geld jetzt dann endlich hereinkomme und war dann ziemlich frustriert, dass das eben nicht so war. Und habe das dann meinen älteren Kollegen gesagt, die haben schallend gelacht vor 17 Jahren, schallend gelacht. Also sie haben mir dringend abgeraten, das zu tun, wir hätten wirklich Gescheiteres zu tun, hatten sie gefunden. Ich solle meine Kraft lieber in die Sorge um die Patienten investieren. Diese Kontrolle der Rechnungen das sei so etwas Mühsames. Weil sie damals vor 17 Jahren zum Teil über ein Jahr warteten auf die Eingänge dieser Krankenkasse. Und was 17 Jahre Usus ist, da merkt man dann eben nicht, wenn irgendwann einmal etwas sich ändert.Sie haben mich noch in einem Punkt ganz persönlich angesprochen, nämlich in Bezug auf die Aufsichtspflicht oder beziehungsweise auf das Aufsichtsrecht. Ich habe mich schon früher einmal gestossen, dass sie von Aufsichtsrecht sprechen. Für mich ist das eine Aufsichtspflicht. Und dabei bleibe ich auch.Dann noch ein Punkt zum Gutachten. Das scheint mir dann doch noch wichtig zu sein. Sie machen den Gutachter oder den Begutachter Herrn Schmid, der seine Stellungnahme abgegeben hat, vor, er habe zuwenig Zeit gehabt und zuwenig Unterlagen zur Verfügung. Aber das ist zwar genau die Zeit, die wir zur Verfügung hatten und es waren genau die Unterlagen, die wir zur Verfügung hatten. Und Sie sagen ja, Sie verstehen das. Aufgrund dieser Unterlagen und aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit konnte der Experte, dessen Qualifikation Sie nicht absprechen, nicht zu zutreffenden Ergebnissen kommen. Sie erwarten aber, dass die Landtagsabgeordneten in der gleichen Zeit mit den gleichen Unterlagen schon zu zutreffenden Ergebnissen kommen sollen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das ist auch ein erheblicher Unterschied, meiner Meinung nach, Herr Abg. Ospelt. Die Landtagsabgeordneten werden ja nicht als Gutachter angesprochen, die im Sinne einer entsprechenden Sachverständigenhaftung ein fachlich gesehen abgestütztes und richtiges Urteil abgeben müssen, bei dessen allfällige Unrichtigkeit sie auch schadenersatzrechtlich haften würden. Die Landtagsabgeordneten werden als politisches Organ angesprochen, ob sie aufgrund der Darlegungen der Antragstellerin Regierung bereit sind, diesem Antrag zuzustimmen. Die Landtagsabgeordneten müssen in keiner Weise irgend eine Haftung übernehmen, ob das auch alles richtig ist, was in dem Bericht drinnen steht. Ein Experte, der gefragt wird, können Sie als Versicherungsmathematiker, als Fachmann aufgrund der Unterlagen, die wir ihnen da vorlegen, garantieren, dass diese Sanierung klappen wird. Der ist in einer wesentlich schwierigeren Position. Ich würde anstelle des Herrn Schmid, wenn mir diese Fragen als Experte gestellt würden, würde ich mich auch bedeckt halten, dann würde ich sagen, um Gottes Willen, das kann doch ich nicht wissen, expertenmässig wohlgemerkt. Das ist ein grosser Unterschied. Wir haben eine politische Entscheidung zu fällen, ob wir aufgrund der heutigen Situation dieser Krankenkasse und ihrer Versicherten und aufgrund der Informationen, die wir bekommen haben, ob wir da bereit sind, diesen Kredit zu sprechen. Wir haben kein Expertenurteil abzugeben.Abg. Egon Matt:
Mir haben sich noch zwei Fragen gestellt aus den Ausführungen des Herrn Vizeregierungschefs. Ich möchte auch noch einmal auf diesen Punkt zurückkommen, dass die Ärzte früher hätten darauf aufmerksam machen müssen, dass ihre Rechnungen nicht bezahlt werden. Ja, wie war denn das beim Spital Vaduz. Es ist bekannt, dass die Zahlungsmoral der LKK gerade dem Spital Vaduz gegenüber äusserst schlecht war und dass jahrelang Ausstände dort vorhanden waren. Nun hat das Spital Vaduz eine Aufsichtskommission. Das ist die Betriebskommission. Und dort sitzen der Ressortinhaber und der Bürgermeister von Vaduz. Warum haben diese Leute nicht aufmerksam gemacht auf die Ausstände. Und eine zweite Frage, die sich mir gestellt hat, grundsätzlicher Art wiederum: Wie kommt eigentlich der Staat dazu für einen privat organisierten Verein ein Sanierungskonzept auszuarbeiten? Wie kommt der Staat dazu die Arbeitskraft seiner Beamten bis hinauf zur Regierung einem privat organisierten Verein zur Verfügung zu stellen, um ein Sanierungskonzept auszuarbeiten. Erfolgt hier irgendwann noch eine Rechnungsstellung an diesen Verein? Kann man von einem privaten Verein, der saniert werden soll, nicht wenigstens erwarten, dass er sich soweit aufraffen kann, dass er selber ein Sanierungskonzept wenigstens vorlegen kann? Ich glaube, der Staat hat hier eine Aufsichtsfunktion, aber er hat nicht die Funktion, ein Sanierungskonzept auszuarbeiten.Abg. Gabriel Marxer:
Einiges hat mir mein Sitznachbar Marco Ospelt bereits vorweggenommen. Ich habe auch noch einmal darauf verweisen wollen, dass wenn ein Experte unter knapper ihm zur Verfügung stehender Zeit und aufgrund der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen zu, wie Sie selbst ausgeführt haben, unzutreffenden Ergebnissen kommen muss, dann ist es schon etwas verwunderlich, dass sie gerade von uns Abgeordneten erwarten, dass wir zu anderen Ergebnissen kommen sollen. Ich hoffe, dass auch die Redaktionen unserer Tageszeitungen und sonstigen Pressemedien aufmerksam zugehört haben, dass dem Präsidenten und seinen Ausführungen, dass egal wie wir hier heute abstimmen, nur unsere politische Verantwortung wahrnehmen und nicht verantwortlich dafür sind, ob da weiterer Schaden verursacht wird oder nicht.Etwas nur noch zu dieser Aufsicht und der Funktion der Aufsicht. Also meines Erachtens, ohne jetzt hier mich in juristische Spitzfindigkeiten hineinzulassen, gerade bei Krankenkassen ist erstens eine Anerkennungspflicht durch die Regierung vom Gesetzgeber installiert worden. Zweitens besteht eine Pflichtversicherung, ein Versicherungsobligatorium. Jeder im Land wohnhafte muss sich versichern lassen. Drittens, wurde eine Aufsicht installiert, die im Gesetz sogar einige Ausführungsbestimmungen enthält. Die Regierung und das Amt für Volkswirtschaft haben ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen für sich diesen verpflichtenden Vollzug dieses Gesetzes vorzunehmen. Also ich möchte mich hier nicht gross darüber auslassen, was jetzt zutreffend ist. Aber wenn dieser Aufsichtsfunktion ein Sinn zukommen soll, dann ist es eben sicher der, dass diejenigen, die per Gesetz verpflichtet werden, sich bei so einer Institution versichern zu lassen, dass die nicht Schaden erleiden. Dass auch gesichert ist, dass diese Institutionen grundsätzlich ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können, so wie es im übrigens im Gesetz bereits enthalten ist, ich glaube im Art. 2. Ich weiss nicht, welcher Absatz genau, aber ich habe es schon mehrere Male nachgelesen, dass eine Anerkennungsvoraussetzung für eine Versicherung ja ist, dass sie ihre Versicherungspflichten auch erfüllen kann. Also es würde sehr wenig Sinn machen, wenn man nun die Aufsicht nur noch daherstellt und sagt, ja grundsätzlich müssen wir schauen, wir müssen halt irgend etwas anschauen, aber Sinn macht es ohnehin keinen. Also so weit kann man sicher nicht gehen. Die Sicherung der Zahlungsverpflichtung bei einem Verein oder einer Institution bei der man sich zwangsversichern muss, das wurde sehr wohl durchdacht und macht auch Sinn. Und wenn Sie Bericht und Antrag zur Schaffung des Krankenversicherungsgesetzes von 1971 sich einmal angesehen haben, dann wird es dort auch überaus deutlich gemacht - ich habe mir den bereits besorgt.Abg. Klaus Wanger:
Ich habe bei meinem Eintretensvotum heute Morgen erklärt, dass ich dem Finanzbeschluss zustimme, sofern die Debatte nicht völlig neue Erkenntnisse hervorbringt, die meine Überzeugung der Sanierbarkeit der LKK oder besser gesagt eine Sanierung der LKK eine reelle Chance hat. Ich habe auch jedem Mitglied dieses Hohen Hauses attestiert, und respektiere dies auch in aller Form, dass man in der Sache, im Vorgehen und über die Sanierbarkeit der LKK unterschiedliche Ansichten haben kann. Auch ich nehme dieses Recht in Anspruch. Die heutige Debatte hat mich überzeugt, dass unter der Annahme, und ich betone unter der Annahme, dass eine Sanierungschance der LKK besteht, es heute keine «kostengünstigere» Lösung unter sozialpolitischen Gesichtspunkten nach meiner Ansicht für den Staat gibt, als diesem Finanzbeschluss eines zinslosen Darlehens von CHF 6 Mio., mit einer Laufzeit von längstens 10 Jahren, zuzustimmen. Ausserdem scheint mir - und dies vor allem im Interesse der Versicherten, aber auch der Leistungserbringer - sofortiges Handeln absolut notwendig. Aus den vorgenannten und in meinem Eintretensvotum vorgetragenen Überlegungen werde ich somit dem Finanzbeschluss zustimmen.Abg. Helmut Konrad:
In Bezug auf die Interpretation oder Definition der Aufsichtspflicht, wie wir sie vom Vizeregierungschef Dr. Michael Ritter gehört haben, muss ich mich eigentlich nicht mehr äussern, da hat mir der Abg. Gabriel Marxer die Bemerkungen vorweg genommen. Ich habe eine Frage zur Äusserung von Ihnen, Herr Präsident, Ich weiss nicht, ob ich es recht verstanden habe, Sie haben sich so geäussert, dass die Experten mehr Zeit gebraucht hätten, weil sie eine schadensersatzrechtliche Haftung hätten für ein Gutachten, für eine Empfehlung, dass die Krankenkasse, die LKK, sanierungsfähig sei. Dass sie das eigentlich mit diesem Gutachten in Kauf nehmen, dass wir aber nur für politische Fragen eigentlich zuständig sind. Heisst das, dass allenfalls, wenn sich dieser totgesagte Patient, von uns totgesagte oder einmal befürchteterweise totgesagte Patient LKK, dass sich der nicht mehr regeneriert, dass dann allenfalls schadensersatzrechtliche Haftungsansprüche ergeben würden für das Gutachten der Experten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Nein, so ist es sicher nicht. Herr Konrad, ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass die Aufgabenstellung und auch die Verpflichtungen eines Experten einerseits, dem ganz konkrete Fragen vorgelegt werden, ob dies so oder so zu beurteilen sei, und eines Parlamentes andererseits, dem vorgeschlagen wird aufgrund einer dargestellten Situation einen Kredit für eine mögliche Sanierung einer solchen Institution zu sprechen, grundsätzlich unterschiedlich sind. Bei dieser Fragestellung,auch wenn dieses Expertengutachten z.B. von der Regierung oder vom Landtag in Auftrag gegeben worden wäre, bei dieser Fragestellung und diesen Antworten ist mit Sicherheit mit keinerlei zivilrechtlichen Haftungsgefahr für den Herrn Professor Dr. Schmid zu rechnen. Ein theoretischer Fall einer Haftung wäre nur, wenn diesem Experten z.B. vom Amt oder von der Regierung die Frage vorgelegt worden wäre, ob es eine Möglichkeit gibt, die Krankenkasse zu sanieren und er hätte gesagt, es gibt überhaupt keine Möglichkeit und man hätte sie dann in Konkurs gehen lassen und im nachhinein hätte sich - das sind jetzt alles nur theoretische Beispiele, die ich anführe, - und im nachhinein hätte sich herausgestellt, es hätte doch eine Möglichkeit gegeben. In so einem Fall kann man auf einen Experten greifen, haftungsrechtlich und kann sagen, von Dir haben wir erwarten dürfen, dass Du das erkennst, dass es eine solche Möglichkeit gibt. Und wenn Du uns da ein falsches Expertengutachten abgibst, dann gibt es nach unseren zivilrechtlichen Haftungsbestimmungen 1299 ABGB, wenn ich mich nicht irre, dann gibt es sehr wohl die Möglichkeit von Schadenersatzansprüchen. Wenn ein Landtag sich im Ergebnis irrt, also z.B. heute glaubt, es gibt eine Sanierungsmöglichkeit und diesem Vorschlag zustimmt und in drei Jahren sieht man, die Hoffnung war vergebens, die Kasse war nicht zu retten, dann wird hier niemand rechtlich verantwortlich sein. Politisch, das ist immer eine Frage des Wählers, ob und welche Konsequenzen er dann aus dem Verhalten seiner Vertreter zieht. Ich wollte nur im Wesentlichen, ohne auf solche haftungsrechtlichen Fragen näher einzugehen, nur darauf hinweisen, dass es ganz unterschiedliche Aufgabenstellungen sind. Auch wenn ein Experte der Ansicht ist, von der Fachmeinung her, aus der Versicherungsmathematik her, ist es keineswegs sicher, vielleicht sogar eher unwahrscheinlich, dass eine Sanierung klappen wird, kann ein politisches Organ wie ein Parlament trotzdem der Meinung sein, aus sozialpolitischen Überlegungen wie es hier schon verschiedentlich angesprochen wurde, wollen wir diesen Hoffnungsschimmer, diesen Strohhalm, der da noch da ist, trotzdem ergreifen und es trotzdem versuchen.Abg. Karlheinz Ospelt:
Mich erstaunt immer wieder die Aussage der Freien Liste, dass sie mich als Bürgermeister hier etwas fragen und ich dann doch Stellung nehmen sollte. Diesmal war es der Abg. Egon Matt. Er hat mich angesprochen im Zusammenhang mit der Betriebskommission Krankenhaus Vaduz. Herr Abg. Matt, in dem Zusammenhang ist es so, dass bereits erwähnt wurde, dass seitens der Betriebskommission die entsprechenden Massnahmen eingeleitet wurden. Erstens wurde direkt das Amt für Volkswirtschaft vom Verwalter de Krankenhauses informiert. Das war die erste Massnahme. Zweitens haben wir darauf gedrängt, dass die Zahlungen eingefordert werden, und diese sind auch eingelangt, noch meines Wissens Ende des letzten Jahres eine grössere Zahlung. Im Übrigen ist es so, wenn Sie mich als Bürgermeister hier etwas in die Ecke drängen wollen, dass die Gemeinde Vaduz nicht davonbetroffen ist, weil bekanntlich nicht die Gemeinde Vaduz für das Betriebsdefizit aufzukommen hat. Aber eine andere Frage von Ihnen erstaunt mich noch mehr. Und zwar ist es bereits mehrfach jetzt von Ihnen zum Ausdruck gekommen, dass Sie sich fragen, warum denn der Staat überhaupt dafür aufkommen soll, für einen Privaten Verein, in diesem Falle ein Sanierungskonzept zu erarbeiten. Und da würde mich jetzt doch einmal etwas interessieren. Und zwar Ihre Meinung, wie man denn nach Ihrer Meinung hier vorgehen sollte. Ich glaube, es ist jetzt allgemein bekannt, dass für den Fall, dass hier keine Sanierung erfolgt, ein Betriebsdefizit ja letztlich bestehen bleibt, dass von irgend jemandem zu tragen ist. Und wenn es dann zum Konkurs kommt, werden offenen Forderungen bestehen. Ich frage mich jetzt einfach, wenn Sie das schon provozieren, indem Sie sagen, wieso soll der Staat überhaupt eingreifen, wer bezahlt dann diese offenen Forderungen? Verzichten Sie als Arzt dann darauf oder werden Sie dann Rückgriff nehmen auf die Versicherten oder wie auch immer? Es würde mich jetzt einfach einmal interessieren, von Ihnen einen konkreten Vorschlag zu hören und nicht nur immer aufzuzeigen bzw. zu behaupten, dass dieses Konzept nicht hilft. Dieses Konzept hilft, wie es hier immer wieder erwähnt wurde, vor allem den 6500 Versicherungsnehmern, welche regelmässig ihre Prämien bezahlt haben und welche letztlich bei ihrer Variante zum Zug kämen.Abg. Oswald Kranz:
Herr Präsident, Frauen und Herren Abgeordnete. Zwei, drei Feststellungen. Der Abg. Gebhard Hoch hat ausgeführt, dass der Name des externen Experten im Protokoll der Geschäftsprüfungskommission enthalten wäre, das ist nicht zutreffend. Er wird erstmals genannt im Schreiben des Amtes für Volkswirtschaft an die Finanzkommission des Landtages. Das Schreiben ist auch allen Abgeordneten zugegangen. Dann hat der Regierungschef-Stellvertreter im Protokoll der Geschäftsprüfungskommission sehr wohl die Zahl von 6200 und 6500 Versicherten genannt. Die Zahl 5729 Ende 1995 an Versichertenbestand wurde von einem Fragesteller genannt.Dann hat der Abg. Johannes Matt die Durchführung von nicht-öffentlichen Sitzungen angesprochen, um eben der Informationspflicht nachzukommen. Das überrascht mich. Damit liegen Sie überhaupt nicht im Trend, Herr Abg. Johannes Matt. Ich kann mich erinnern, dass in diesem Hause die Durchführung von nichtöffentlichen Landtagssitzungen vehement kritisiert wurde. Der Abg. Egon Matt kritisiert einerseits die Aufsichtsbehörde, andererseits stellt er die Frage, sehr vorwurfsvoll, wieso die Aufsichtsbehörde dazu komme, ein Sanierungskonzept für die LKK vorzulegen. Ganz einfach, Herr Abg. Egon Matt, weil die Aufsichtsbehörde ihrer Verantwortung nachgekommen ist. Und dafür verdient sie nicht kritisiert zu werden, sondern dafür verdient sie unseren Dank und unsere Anerkennung.Stellv. Abg. Renate Wohlwend:
Die Voten Pro-Sanierungskonzept beinhalten kein Argument, das mich in meiner Entscheidung verunsichert. Die Ausführungen des Herrn Regierungschef-Stellvertreters bestärken mich sogar in meiner Entscheidung. Meine Entscheidung ist, verantwortungsbewusst und sorgfältig das Beste zur Lösung der LKK-Misere zu wollen. Das Beste für mich ist erstrangig, die Versicherungsnehmer zu schützen, und zweitrangig, auch die Leistungserbringer schadlos zu stellen. Und gerade weil ich das Beste will und weil mir das Wohl der Versicherungsnehmer am Herzen liegt, gerade deswegen bin ich gegen dieses Sanierungskonzept. Nach meinem Dafürhalten ist es nicht realisierbar, das Problem wird nicht gelöst, wird nur kurzfristig aufgeschoben. Zum Unterschied von Gebhard Hoch wünsche ich mir ehrlich gesagt nicht das Lob der Regierung für unsere Bemühungen, das Expertengutachten in kurzer Zeit zu beschaffen. Allerdings verwehre ich mich, gleich wie früher am Nachmittag Helmut Konrad ausgeführt hat, gegen die indirekt ergangenen Vorwürfe an uns, am Regierungsbericht auch nur die geringsten Zweifel zu haben. Ich frage mich, wohin kämen wir, wenn der einzelne Abgeordnete nicht mehr kritisch hinterfragen dürfte.Ein Wort noch zur Verantwortlichkeit. Es geht schon nicht so einfach, dass die Berichterstatter für sich selbst attestieren, sich pflichtgemäss verhalten zu haben. Das jetzt von der Regierung in Auftrag gegebene Gutachten zur Prüfung der Frage der Verantwortlichkeit, wird - und da bleibe ich jetzt im Jargon des Fraktionssprechers der VU - ein echtes Parteigutachten werden. Denn was sonst könnte ein Gutachter befinden, als in ihrem Interesse zu beurteilen. Mir liegt, eben aus diesem Grund, dass es dann ein Parteigutachten geben wird, schon sehr daran, dass die zu bestellende PUK unparteiisch, sachlich Abklärungen zur Frage der Verantwortung und Verantwortlichkeit trifft. Sie können mir glauben, es geht mir nicht um Schuldzuweisungen an Einzelne, es geht mir echt um die Klärung der Sachfrage, wo beginnt und wie weit geht die Aufsichtspflicht? Welche Folgen hat eigentlich eine Unterlassung dieser Aufsichtspflicht? Und wer in der Hierarchie trägt schlussendlich die Verantwortung?Abg. Rudolf Lampert:
Herr Abg. Ospelt, Sie haben vorhin den Abg. Matt gefragt: Ja, wollen Sie denn die Ausstände den Versicherten in Rechnung stellen? Das vorliegende Konzept stellt diese Ausstände eben für niemand anders als genau diesen Versicherten in Rechnung. Denn diese Versicherten haben mit ihren Raten das Darlehen zu tilgen, nur eben spüren diese Versicherten das nicht, weil sie es in Raten bezahlen. Aber niemand anders bezahlt hier die Zeche für eventuelle Unterlassungen. Das müssen wir erst feststellen. Aber niemand anders bezahlt die Zeche, als genau diese Versicherten. Und das muss schon auch klargestellt werden. Weil, wir machen diesen Versicherten kein Geschenk.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das würde ja wohl nur dann stimmen, Herr Abg. Lampert, wenn es für die Versicherten spezielle Prämienerhöhungen einzig zur Finanzierung der Darlehensrückzahlung gäbe. Dann wäre es genau richtig, was sie sagen.Abg. Helmut Konrad:
Ich habe noch einmal eine Ergänzung, einfach zu dieser Antwort, die sie auf meine Frage gegeben haben, Herr Präsident, wegen der schadenersatzrechtlichen Haftung. Ich habe selbstverständlich nicht Herrn Dr. Schmid als Gutachter gemeint, sondern das Gutachten, das vom Vize-Regierungschef Michael Ritter erwähnt worden ist, das vom Amt für Volkswirtschaft erstellt wurde, vom Experten der SWIKA und wer da alles dabei gewesen ist. Dass die ein Gutachten erstellt haben, eine Expertise, die dem Patienten LKK gute Überlebenschancen zuspricht. Für mich ist das sehr, sehr blauäugig, basierend auf vielen, vielen sehr vagen Vorgaben, Annahmen, Hoffnungen usw. Und die Frage nach der schadensersatzrechtlichen Haftung ist gerichtet gewesen an diese Expertise und nicht an die von Dr. Schmid.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dort gelten natürlich genau dieselben Rechtsvorschriften, Herr Abg. Konrad, das ist schon klar. Wenn die Regierung aufgrund einer ihr fahrlässlich falsch erteilten Expertenauskunft davon ausgeht, dass diese Annahmen richtig sind und dies stellt sich irgendwann heraus und es ist daraus ein finanzieller Schaden entstanden, dann sind solche Experten genau so haftbar, wie ein mit einer Expertise beauftragter Professor aus der Schweiz.Abg. Johannes Matt:
Ich muss doch noch kurz Stellung nehmen zu den Aussagen von Oswald Kranz. Trend hin, Trend her, ich habe gesagt, die nichtöffentliche Landtagssitzung wäre das geeignete Instrument gewesen, um uns zu informieren, hätte man uns informieren wollen. Da geht es nicht um einen Trend, Herr Oswald Kranz, da geht es darum, dass man da uns mitinformieren hätte können und uns die Schritte mitverfolgen lassen. Und das wäre nur sinnvoll gewesen, das muss aber nicht sein, natürlich nicht. Aber hätte man uns wollen vollumfänglich von Anfang an miteinbeziehen, dann wäre es eine Variante gewesen. Aber man kann, wenn man das nicht tut, das akzeptiere ich, dann muss man aber auch von uns akzeptieren, dass wir unsere Schlüsse so machen, wie unsere Fakten da liegen. Und das bitte ich zu berücksichtigen.Abg. Marco Ospelt:
Aufgrund einer Diskussion in der Lobby möchte ich noch einmal zurückkommen auf die Aussage des Herrn Vize-Regierungschefs, dass die Meinungsäusserung des Herrn Schmid Fehler enthalte; unter anderem den Fehler, er nehme einen Jahresaufwand von CHF 20 Mio. an. Meiner Meinung nach sagt dies Herr Schmid nirgends. Auf Seite 3 seiner Stellungnahme führt er folgendes aus: Er geht ein auf die Subventionssätze des Staates und sagt, dass - gestützt auf Art. 24 des Krankenversicherungsgesetzes - die Beiträge des Staates an die Krankenpflegeleistungen etwa 35 % ausmachten, 60 % für über 65-Jährige, 30 % für Frauen, 20 % für alle Übrigen, macht über den Daumen gepeilt für die LKK bei ihrer Struktur 35 % der Krankenpflegeleistungen. Und dann führt er weiter aus, wenn die Regierung davon ausgeht, dass die Subventionsansprüche von 6 Mio. entstehen im Jahr 1997, dann würde das hochgerechnet für Krankenpflegeausgaben von 17 Mio. bedeuten. Wenn er dazu dann mögliche Krankengeldleistungen rechne und die Verwaltungskosten - und hier sieht man, dass er für 1997 nicht von zwei Mio. Verwaltungskosten ausgeht, sondern von 1 Mio. - er rechnet nämlich Krankengeldleistungen von 2 Mio., macht 19 plus Verwaltungskosten, dann sagt er, dann würde ein gesamter Aufwand von 20 Mio. entstehen. Und mit diesem Aufwand müsste dann ein Reservefonds von 4,5 Mio. ausgewiesen werden. Er äussert sich hier nur über den Reservefonds, nicht über das Jahresbudget.Landtagspräsident Peter Wolff:
Die Diskussion scheint sich zu erschöpfen.Abg. Karlheinz Ospelt:
Entschuldigung, Herr Abg. Egon Matt. Ich habe Sie ersucht, doch noch Stellung zu nehmen, wie Sie denn Ihr Konzept sehen. Das haben Sie offensichtlich vergessen. Weil bis jetzt haben Sie nur immer nein gesagt zu den Vorschlägen. Aber es wäre doch einmal interessant, Ihre Alternative zu hören.Abg. Egon Matt:
Ich wollte eigentlich warten, bis der Herr Regierungschef-Stellvertreter meine Anfrage beantwortet hat, eben, ob das üblich ist, dass das Amt sein Personal zur Verfügung stellt, um ein Sanierungskonzept auszuarbeiten. Aber ich kann Ihnen sagen, Herr Abg. Karlheinz Ospelt, wenn ich an meine Geldsäcke denke jetzt, dann stimme ich Ihrem Konzept zu. Das ist ganz klar. Wenn ich meinen persönlichen Vorteil im Kopf habe, dann stimme ich Ihrem Konzept zu, weil ich dann mein Geld bekomme. Aber ich habe einfach grundsätzliche Bedenken, ich habegrundsätzliche Bedenken, dass dies ein Präjudiz ist, erstens weil die Chance, dass in den nächsten Jahren wieder eine Krankenkasse kein Geld mehr hat, die ist sehr gross. Und was machen wir dann? Fangen wir hier an, einen neuen Stützungsmechanismus im Gesundheitswesen aufzubauen? Und ich fürchte wirklich, dass diese Krankenkasse in Konkurs gehen muss. Es wird Geschädigte geben, diese Geschädigten werden ihren Schaden einklagen, sie werden ihren Schaden einklagen, ich fürchte auch, dass es zu Amtshaftungsprozessen kommen wird. Vielleicht ist das gar nicht so schlecht, denn ich glaube bald, dass das Recht und die Frage der Verschuldung nur über diese Amtshaftungsklagen definitiv geklärt werden kann.Abg. Helmut Konrad:
Sie haben vorhin gesagt, Herr Präsident, dass sich die Diskussion langsam erschöpfe, und ich möchte nur, bevor sie fertig ist, noch eine Frage stellen. Ich kann mich erinnern, heute Morgen war es wahrscheinlich oder gleich am Nachmittag, dass der Abg. Egon Matt auch an den Inhaber des Ressorts Justiz, Herrn Regierungsrat Frommelt, Fragen gestellt hat. Ich habe darauf noch keine Antwort gehört. Und auf einige Antworten wäre ich schon noch gespannt.Abg. Karlheinz Ospelt:
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, Herr Abg. Egon Matt, dann sind sie im Gegensatz zum Vorstand der Dachorganisation der Meinung, dass die LKK in Konkurs gehen soll.Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Abg. Egon Matt würde es vorziehen, eine definitive gerichtliche Klärung der Frage des Verschuldens der Aufsichtsbehörde auf den Tisch zu bekommen. In dem Punkt haben Sie insofern ganz recht, Herr Abg. Egon Matt, dass eine wirklich definitive Abklärung, ob jetzt ein Verschulden der Aufsichtsbehörde vorliegt oder nicht, ist nur mit einem solchen Amtshaftungsprozess und nur mit einem rechtskräftigen gerichtlichen Urteil möglich. Weil weder die parlamentarische Untersuchungskommission noch der Experte XY, den die Regierung beauftragt, kann das liefern. Die können Meinungen liefern, aber keine abschliessende Entscheidung. Allerdings hat ein solches Vorgehen wie von Ihnen in den Raum gestellt auch nicht unerhebliche negative Auswirkungen, und zwar wahrscheinlich auf sehr viele Menschen in diesem Land. Und daher ist es vielleicht, wenn man die politische Verantwortung wahrnimmt, nicht die allerbeste Lösung, wenn man auf das hinausgeht. Will der Herr Regierungschef-Stellvertreter noch Stellung nehmen?Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Er will, Herr Präsident. Zunächst zur Klarstellung, was die Zusammenarbeit zwischen der Regierung, insbesondere dem zuständigen Ressortinhaber und dem Amt für Volkswirtschaft angeht, kann ich Ihnen versichern, dass ich intensiv mitgearbeitet und mitgedacht habe bei der Ausarbeitung dieses Sanierungskonzeptes. Was ich sagen wollte, wenn ich darauf hinweise, dass die Regierung keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen hat im finanziellen Teil, dann meine ich damit, dass die Regierung keine politischen Vorgaben gegeben hat, wo man nachträglich gesagt hat, das ist uns zu teuer, es muss billiger gehen, es muss weniger kosten. Der Vorschlag, Darlehen 6 Mio. Franken des Landes wurde von Experten gemacht. Die Parameter des Sanierungskonzeptes wurden von Experten ausgearbeitet und vorgeschlagen. Und hier wurden von den politischen Behörden keine wesentlichen Veränderungen gemacht. Und das scheint mir eine wichtige Information zu sein. Es gab lange Kommunikationsschwierigkeiten mit dem Dachverband, weil der Dachverband den Eindruck hatte, die Regierung habe politisch beschlossen, mehr als 6 Mio. Darlehen gebe es nicht und haben das Konzept deshalb in Frage gestellt. Und zu dem Zeitpunkt, als wir sehr deutlich machen konnten, dass diese Beträge und diese Elemente des Sanierungskonzeptes nicht politisch definiert sind, sondern auf einer Expertenmeinung, auf einer Analyse beruhen, fachlich fundiert sind. Da haben wir uns dann auch sehr schnell gefunden mit dem Dachverband und darauf wollte ich hinweisen. Was die Bekanntgabe des Namens des Experten angeht, wurde bereits richtiggestellt, dass das im zweiseitigen Schreiben des Amtes für Volkswirtschaft an die Finanzkommission des Landtages ausdrücklich enthalten ist. Ich habe Auftrag gegeben am Montag, dass das an alle Abgeordneten verteilt wird, ich hoffe, dass das auch geschehen ist. Die Lektüre dieses zweiseitigen Schreibens des Zusatzberichtes des Amtes scheint mir auch drei Tage vor der Landtagssitzung als zumutbar.Wenn gesagt wird, dass es für Professor Schmid, und ich glaube, da verstehen wir uns mittlerweile auch schon recht gut, in diesem Punkt, dass es für Professor Schmid objektiv nicht möglich war, ein stimmiges Gutachten zu liefern, weil er nicht nur nicht die notwendige Zeit hatte, sondern auch die erforderlichen Angaben nicht hatte, dann muss man sehen, dass wir heute über mehr Angaben verfügen, als Professor Schmid am vergangenen Wochenende hatte. Nämlich insbesondere über die Informationen im erwähnten Schreiben des Amtes für Volkswirtschaft vom 15. August enthalten sind, mit dem den Forderungen der Finanzkommission nach zusätzlichen Informationen weitgehend entsprochen wird. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Die Finanzkommission hat im Grunde genommen ähnlich reagiert wie Professor Schmid und hat gesagt, wir müssen noch das, das und das wissen. Diese Informationen haben wir im Wesentlichen geliefert und heute sind wir weiter als am vergangenen Wochenende, ich hoffe es zumindest.Ich kann Sie gerne loben, wenn Sie das wünschen, dass Sie ein Gutachten in Auftrag gegeben haben. Aber Sie dürfen nicht von mir erwarten, dass ich verschweige,wenn mich das Amt für Volkswirtschaft auf gravierende Fehler in diesem Gutachten hinweist. Das ist kein Vorwurf an die Adresse des Professors, überhaupt nicht. Ich habe darauf hingewiesen, es war objektiv nicht möglich ein stimmiges Gutachten, ein aussagekräftiges Gutachten unter den gegebenen Umständen zu machen. Und das ist meine Pflicht, Sie darauf hinzuweisen, dass nach Ansicht unserer Experten, der ich mich vollumfänglich anschliesse, gravierende Fehler in diesem Gutachten enthalten ist, dass damit keine Grundlage für eine Entscheidung über das Sanierungskonzept ist. Und ich bleibe dabei, Herr Abg. Ospelt, dass Herr Dr. Schmid von falschen Annahmen ausgeht, die 20 Mio. sind auf Seite 4 oben als Gesamtaufwand ausdrücklich enthalten. Es finden sich im Anhang andere Zahlen. 18, ungerade, was noch einmal eine gravierende Abweichung von den vom Amt für Volkswirtschaft ermittelten Zahlen ergibt. Und dass die Prämien für das Jahr 1997 komplett falsch zugrunde gelegt worden sind, ist auch eine Tatsache. Keine Tatsache, die man offen lassen muss, Herr Abg. Hoch, sondern eine Tatsache, die die meisten von Ihnen, denen die liechtensteinischen Prämienerhöhungen bekannt sind, schlicht bestätigen können. Das ist einfach so, das kann man nicht wegdiskutieren und den Punkt braucht man nicht offen zu lassen.Ein Wort zu der Notwendigkeit einer versicherungsmathematischen Beurteilung. Ich habe nicht gesagt, dass Versicherungsmathematik im Bereich der Krankenkassen nichts verloren hätte. Eine solche Aussage wäre selbstverständlich falsch. Ich habe auch nicht gesagt, dass eine blosse volkswirtschaftliche Beurteilung genügt. Ich habe von wirtschaftlich gesprochen und gemeint ist betriebswirtschaftlich, ganz klar betriebswirtschaftlich auf den Betrieb LKK bezogen. Ich habe ausgeführt, dass ein versicherungsmathematisches Gutachten für die Beurteilung des Sanierungskonzeptes nicht zielführend ist und wenn ich das vielleicht nicht so deutlich gemacht habe, dann bin ich falsch verstanden worden und dann sage ich es jetzt deutlich: Für die Beurteilung des Sanierungskonzeptes ist eine versicherungsmathematische Beurteilung nicht zielführend nach Auffassung der Regierung zur Verfügung stehenden Experten, sonst hätten wir ein versicherungsmathematisches Gutachten eingeholt.Ob die LKK mit dem Lösungsvorschlag der Regierung einverstanden ist, das möchte ich doch schwer hoffen. Allerdings ist es Sache der LKK selbst, intern die notwendigen Beschlüsse durchzuführen. Es ist Sache des Präsidenten eine Delegiertenversammlung einzuberufen und da reden wir ihm nicht drein, aber es würde mich schon sehr überraschen, wenn die LKK, die ja die Interessen ihrer Versicherten wahrzunehmen hat, diese helfende Hand ausschlagen würde, denn die Konsequenz wäre Konkurs. Die Konsequenz wäre konfrontiert zu werden mit zahlreichen Forderungen von Leistungserbringern und das kann ja wohl nicht ernsthaft das Verständnis der LKK-Verantwortlichen sein.Was den Marktanteil der LKK angeht, sind ja die Zahlen nicht genau bekannt. Ich gehe davon aus, dass in den letzten Jahren die LKK an Boden verloren hat. Das istsicher so und das ist auch kein Wunder, wenn man sieht, wie diese Kasse geführt wurde. Es wurden zuwenig Anstrengungen gemacht, um wettbewerbsfähig zu bleiben und das ist Sanierungspotential und da appelliere ich schon an Sie, etwas mehr unternehmerischen Geist zugunsten der LKK und der Versicherten zu entwickeln, etwas Vorstellungskraft. Für mich ist es nicht so schwierig, mir vorzustellen, wenn man sieht, was für Fehler im Bereich der LKK passiert sind, dass mit einem neuen Stab, mit einer Reorganisation, mit vor allem einem personellen Neuanfang da zu holen ist. Eine LKK mit einem neuen Verwaltungsrat, mit den geeigneten Persönlichkeiten, hat eine gute Chance als einzige in Liechtenstein landesweit tätige Gesellschaft auf die Füsse zu kommen, aber zweifellos. Sie hat eine gute Chance, wenn sie nicht tot geredet wird.Noch einmal: Nach meinem Rechtsverständnis bietet das Krankenversicherungsgesetz keine genügende gesetzliche Grundlage, um eine Verordnung zu erlassen, die die Krankenkassen zur Bildung bestimmter Reserven verpflichtet. Die Vermögensanlage, die im Gesetz erwähnt wird, ist ja wohl etwas anderes als eine Vorschrift über Reservenbildung. Hier würde es sicher eine explizite gesetzliche Grundlage brauchen. Weshalb das in der Vergangenheit nicht als notwendig erachtet wurde, kann man sich sicher so erklären, dass 12 von 14 Krankenkassen schweizerische Krankenkassen sind, die unter der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung stehen und die Regierung via Genehmigungspflicht der Statuten bei den 2 liechtensteinischen Kassen die Möglichkeit hat, ein Mindestmass an notwendigen Vorschriften sicherzustellen. Selbstverständlich braucht man nicht streiten, ob Aufsichtspflicht oder Aufsichtsrecht richtig ist. Das eine ist die Kehrseite vom anderen und selbstverständlich hat die Regierung beides und hat das Amt für Volkswirtschaft beides: Die Pflicht und das Recht zu beaufsichtigen in dieser Reihenfolge.Nun zu den bemerkenswerten Ausführungen des Abg. Egon Matt. Noch einmal, ich habe nicht gesagt, dass die Ärzte verpflichtet gewesen wären, früher zu reagieren. Ich habe, und das ist unwidersprochen geblieben, gesagt, es wäre hilfreich gewesen, wenn der Ärzteverein früher, als er es getan hat, reagiert hätte. Er hat ja reagiert, nämlich gegen Ende 1996, da hat er reagiert und es wäre hilfreich gewesen, wenn das vorher passiert wäre und dem wird ja auch nicht widersprochen.Bemerkenswert ist Ihre Aussage: Wie kommt denn der Staat dazu für einen privaten Verein etwas zu tun, ein Sanierungskonzept auszuarbeiten. Da haben sie mich zum ersten Mal wirklich überrascht. Von Ihnen hätte ich jetzt wirklich nicht eine solche neo-liberale Grundhaltung erwartet. Dass sie als Abgeordneter der Freien Liste sagen, wie kommt der Staat dazu, für einen Privaten etwas zu tun, das überrascht mich. Denn dieser private Verein hat mehr als 6'000 Mitglieder und das ist nicht nur ein privater Verein, das ist ein Träger eines Teils der Sozialversicherung und wenn da Schwierigkeiten entstehen, dann ist die Regierung und ist das Land gefordert. Das ist meine Auffassung von sozialpolitischer Verantwortung. Wennein Unternehmen, ein privates Unternehmen, eine gewinnorientierte Aktiengesellschaft, die über 1'000 Arbeitsplätze verfügt, in Schwierigkeiten gerät, dann frage ich nicht nach der Rechtsform, dann wird gehandelt im Interesse der Arbeitsplätze und alles andere ist Zynismus. Die Rechtsform ist uninteressant, wenn gravierende Schwierigkeiten entstehen, bei denen sehr viele Leute unter diesen Schwierigkeiten zu leiden haben oder die Gefahr besteht, dass sie darunter leiden könnten. Sonst schauen sie mal ins Ausland, wo Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, wie da die Regierungen sich bemühen, sich bemühen und zum Teil auch finanzielle Leistungen erbringen, um solche Unternehmen zu retten, um Arbeitsplätze zu retten. Hier geht es nicht um Arbeitsplätze, hier geht es um Krankenversicherte, aber es ist im Grunde genommen ein analoger Fall und ich bin sehr überrascht, dass gerade aus ihrer Ecke hier eine derartig problematische Einstellung kommt, die jegliches Fingerspitzengefühl für soziale Verantwortung vermissen lässt. Ich kann mir das eigentlich nicht erklären, wie sie sich zu solchen Äusserungen hinreissen lassen können. Der Staat hat die Aufgabe, ohne Rechtspflicht, die Aufgabe einzutreten, wenn solche gravierenden Probleme entstanden sind, völlig unabhängig davon, ob er schuld dran ist, ob ein Organ des Staates schuld dran ist oder nicht und sonst habe ich etwas völlig falsch verstanden, wie die Regierung zu arbeiten hat und was unsere Aufgabe ist. Darüber sollten wir uns vielleicht noch kurz unterhalten.Ein Konkurs ist keine Alternative. Ein Konkurs würde dazu führen, dass Leistungserbringer, vielleicht nicht alle, aber einige, vielleicht viele, ihre Forderungen, was ihr Recht ist, was ihr Recht wäre, direkt bei den Versicherten würden eintreiben. Das ist für mich keine akzeptable Konsequenz. Das müssen wir verhindern.Die Abg. Wohlwend hat vielleicht etwas klarer als andere, aber im Grunde genommen genauso die widersprüchliche Haltung eingenommen. Sie propagieren Schutz der Versicherungsnehmer, Ablehnung des Sanierungskonzeptes, sie sagen nicht, wie es weitergeht. Sie machen sich es sehr einfach. Sie wollen die Versicherten schützen und sie lehnen das ab, sie sagen aber nicht, wie es weitergeht. Das ist Ihre Verantwortung. Dass sie dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes des Kantons St. Gallen im voraus Parteilichkeit vorwerfen, das nehme ich zur Kenntnis.Der Abg. Rudolf Lampert ist im Irrtum, wenn er sagt, die Versicherten würden die Zeche bezahlen, ich habe Sie so verstanden, vielleicht haben Sie das falsche Wort erwischt, dass die Leistungserbringer, Ärzte und andere, einen Beitrag leisten, indem sie eine Stundung akzeptieren, aber die Versicherten betrifft das nicht. Die Versicherten betrifft das nicht. Das ist klar ein Beitrag, den wir von den Leistungserbringern, also von den Gläubigern der LKK erwarten und es ist nicht die Idee, dass Versicherte, die beispielsweise noch eine Zahlung der LKK zu gut haben, dass deren Forderungen auch gestundet werden, vielleicht ist das das Missverständnis,sondern gestundet werden jene Forderungen, die Ärzte, Spitäler, andere Leistungserbringer ausstehen haben, aber Taggeldansprüche oder andere Ansprüche von Versicherten.Zum Ressort Justiz haben wir uns nicht geäussert, weil wir den Eindruck hatten, dass diese Aufforderung an den Justizminister Strafanzeigen erstattend durchs Land zu ziehen, nicht hundertprozentig ernst gemeint war, weil es ist mit Sicherheit nicht die Aufgabe des Inhabers des Ressorts Justiz, in diesem Fall tätig zu werden. Das ist schlicht falsch und wäre auch nicht mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar, wenn die dafür zuständigen Behörden und das ist das Amt für Volkswirtschaft und der Sprechende, wenn wir zur Einschätzung kommen, dass Strafanzeige erstattet werden muss, weil der Verdacht auf strafbare Handlung besteht, dann hat das Amt für Volkswirtschaft in erster Linie als Aufsichtsbehörde über die Krankenkasse Anzeige zu erstatten und wir haben in der Vergangenheit bewiesen, dass wir das dann auch machen. Das war im Falle der zu Unrecht bezogenen Subventionen so und das ist auch hier so. Es ist vielleicht nicht gerade die erste Priorität, weil wir uns in erster Linie um die Sanierung der Kasse und die Versicherten kümmern, aber sicher nicht die Angelegenheit des Ressorts Justiz.Abg. Paul Vogt:
Ich verspreche ihnen, ich mache es ganz kurz. Es ist eine bewährte Taktik von Ihnen, Herr Regierungsrat Ritter, dass Sie aus Nebenfragen Hauptfragen machen und wenn dann irgendwo ein relativ schwacher Punkt ist, dass Sie das dann auch genüsslich ausnützen. Die Hauptfragen vergessen Sie dann manchmal. Die Hauptfrage ist für mich immer noch diejenige nach der Informationspolitik. Sie machen es jetzt so, dass Sie sich immer auf die Experten berufen. Die Experten hätten das und das gesagt. Gleichzeitig geben Sie diese Information, diese Expertenmeinungen nicht an den Landtag weiter, und das macht es eben schwierig, in diesem Fall überhaupt Stellung zu beziehen. Man kann sich keine Meinung machen, ob das, was diese Experten nun sagen, verhält oder nicht. Ich möchte gerne die Expertenmeinung kennenlernen. In dem Sinne meine ich eben auch, war durchaus ein beachtenswerter Vorschlag, das was der Abg. Johannes Matt gesagt hat, dass man den Landtag in einer nicht-öffentlichen Sitzung informieren hätte können. Da wären jene Informationen, die schützenswert gewesen wären oder schützenswert sind, vertraulich behandelt worden. Ich frage mich, wieso versteckt sich die Regierung hinter den Experten. Die Regierung soll entweder die Expertenmeinungen weitergeben oder sie soll halt auf den Tisch legen, was sie hat.Abg. Marco Ospelt:
Zwei Punkte noch: Einerseits gehe ich davon aus, dass in den neuen Statuten der Krankenkasse steht, wie Reserven gemacht werden sollen. Weil, das wäre ja der Einfluss der Regierung, dafür zu schauen, dass in den Statuten, auf die sie Einfluss hat, die Reserven definiert werden. Wenn das nicht so wäre, möchte ich den Herrn Regierungschef-Stellvertreter fragen, ob er in diesem Landtag einen Antrag stellen wird, um die Vorschrift über die Reserven im Krankenversicherungsgesetz festzulegen.Das Zweite: Ich halte fest, aus irgendeinem Grund wird hartnäckig die Behauptung aufrechterhalten, der Experte spreche von einem Aufwand für 1997 von CHF 20 Mio. Das steht nirgends, das kann man aus diesem Brief, auch aus den Zeilen auf Seite 4 seiner Meinungsäusserung nicht herauslesen. Man kann daraus zwei Sachen herauslesen: Entweder, wenn die Angaben über die Subventionen stimmen, dann müssten seiner Meinung nach Reserven von CHF 4,7 Mio. ausgewiesen werden oder wenn man weniger als CHF 4,7 Mio. als Reservefonds ausweist, dann kann diese Annahme von CHF 6 Mio. Subventionen nicht stimmen. Das ist alles, was da steht, mehr nicht.Abg. Gebhard Hoch:
Herr Regierungschef-Stellvertreter. Man muss Ihnen sehr aufmerksam und genau zuhören, um nicht etwas zu überhören und unerwidert im Raum stehen zu lassen. Wir sind uns gar nicht einig, wie Sie sagten oder wie ich glaube, wie Sie sagten, dass Professor Schmid aufgrund der Umstände nicht in der Lage war, eine stimmig objektive Stellungnahme abzugeben. Im Gegenteil, wir sehen das anders. Wir sind der Meinung, dass aufgrund der Umstände und aufgrund der Informationen und Unterlagen Professor Schmid sehr wohl eine objektive Stellungnahme abgegeben hat. Dann hätte ich eine Frage fast vergessen: Zu Beginn der Behandlung dieses Traktandenpunktes haben sie den Landtag informiert, dass die Regierung gestern beschlossen habe, ein Gutachten bei Herrn Dr. Cavelti zu bestellen, ein Gutachten, in dem Rechtsfragen geklärt werden. Ich habe nur noch bruchstückartig das in Erinnerung, was sie heute Morgen sagten, aber bei diesen Rechtsfragen kann es ja nur darum gehen, die Verantwortlichkeit der Regierung und der Behörden abzuklären. Wir sind im Begriffe, heute eine PUK, eine parlamentarische Untersuchungskommission, zu bestellen, die genau den Auftrag hat, diese Fragen abzuklären. Ich möchte Sie darum fragen, was veranlasst die Regierung, eine separate Abklärung des gleichen Sachverhaltes in Auftrag zu geben? Vertraut die Regierung den Abklärungen der PUK nicht? Will die Regierung vorsorglich eine zweite Begutachtung dieses Sachverhaltes haben?Abg. Johannes Matt:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich habe zuerst einmal eine Feststellung zu machen, die meine Ansicht betrifft. Ich bin der Ansicht die Versicherten zahlen indirekt diese CHF 10 Mio. Die Versicherten zahlen es darum, weil ja durch die Rückzahlung der Gewinn geschmälert wird, dadurch werden die Reserven klein behalten, durch das Missmanagement und daher können die Prämien entweder nicht reduziert werden oder die Sicherheitsreserven nicht gross genug angelegt werden, wie sie normal gewesen wären. Das ist ganz eine logische Sache und somit getraue ich zu behaupten, indirekt bezahlen die Versicherten diese Misere. Das ist für mich klar.Eine Frage noch zu der nichtöffentlichen Landtagssitzung sind Sie uns noch schuldig, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Eine weitere Frage habe ich noch zum Spital Feldkirch. Alles spricht vom Spital Grabs. Eine Zusage. Haben wir denn schriftliche Zusagen von diesem Spitälern? Wie sehen dann die Zusagen aus? War es ein Telefonat? Weil, ich habe das schon einmal gesagt, ich möchte mich nicht, wenn ich das nächste Mal ins Spital muss, dafür schämen, dass wir sie unter Druck gesetzt haben und dadurch die das Geld für uns gestundet haben. Das Geld gestundet für das reiche Liechtenstein. Das kann nicht die Absicht sein.Weiters werfen sie uns immer vor, wenn man diesem Konzept nicht zustimmt, dann wollen wir den Konkurs. Ich glaube, ich habe das deutlich genug gesagt, es gibt noch eine andere Variante. Wenn wir uns dieser Verantwortung bewusst sind, der ich mir bin, könnte ich mir auch, sofern dieses Konzept nicht verhält - und das ist meine Ansicht - muss man halt eine Liquidation oder eine Fusion ins Auge fassen und natürlich die notwendigen Mittel dazu geben. Es ist ganz klar, dass die Versicherten absolute Priorität haben. Das ist für mich klar, aber Vogel- friss-oder-stirb-Politik, das finde ich hier unangebracht.Abg. Rudolf Lampert:
Ich möchte auf dasselbe Anliegen eingehen, das der Abg. Matt bereits korrigiert hat. Sie haben mir unterstellt oder haben mich bewusst falsch verstanden, ich unterstelle das mal, dass ich die Versicherten verunsichern wolle, dass sie die ihnen zustehenden Kranken- und Taggelder nicht erhalten würden. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass die Versicherten die Zeche in Raten bezahlen mit ihren Prämien, da eben aus diesen Prämien diese CHF 10,4 Mio. Gesamtausstände bezahlt werden müssen. Und genauso habe ich das gesagt, aber man muss wirklich aufpassen, wie sie jemanden zitieren.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Also aufpassen muss ich bei Ihnen auch, habe ich festgestellt und das tue ich auch. Erstens zur Bemerkung des Abg. Vogt, dass er nicht umfassend informiert sei, das hängt sicher damit zusammen, dass Sie nicht Mitglied der Finanzkommission sind. Ich halte es für zulässig, dass bei so komplexen Fragen wie der Sanierung einer Krankenkasse ein Teil der notwendigen Diskussion in der Finanzkommission im Detail vorberaten wird und dort auch mit Blick auf die knapp zur Verfügung stehende Zeit wichtige Informationen ausgetauscht werden, Experten auch eingeladen werden. Wir waren mit einer mehrköpfigen Delegation in der Finanzkommission und dort bestand Gelegenheit sehr detailliert diese Sache zu diskutieren. Etwas schade ist, dass der Abg. Marco Ospelt seine zahlreichen detaillierten Fragen erst heute stellt und nicht in der Finanzkommission, weil wenn er sie dort gestellt hätte, dann hätte er dem Amt und der Regierung die Möglichkeit gegeben, diese Fragen schriftlich für alle zu beantworten. Jetzt habe ich es halt heute gemacht. Dass die Freie Liste dem nicht-öffentlichen Landtag zu einer Renaissance verhelfen will, das stört mich nicht, auch das nehme ich zur Kenntnis.Die Frage des Abg. Marco Ospelt, ich nehme an Sie wissen, dass in den neuen Statuten der LKK eine Bestimmung über Reserven nicht enthalten ist. Es war also eine eher rhetorische Frage - sie nicken - und damit ist auch gesagt, dass die Reserven in Zukunft im Gesetz detaillierter geregelt werden sollen als bis anhin. Ich kann Ihnen aber auch sagen, dass vernünftigerweise eine solche gesetzliche Bestimmung so flexibel formuliert sein muss, dass wenn man ein Unternehmen sanieren will, vorübergehend die Möglichkeit bestehen muss, von der ordentlichen Eigenkapitalbestimmung, Mindestkapitalbestimmung abzuweichen, sonst verunmöglichen Sie Sanierungen von vornherein. Das Amt für Volkswirtschaft ist von mir vor einigen Wochen beauftragt worden, entsprechende gesetzliche Bestimmungen auszuarbeiten, wenn die Arbeit gemacht ist, wird sie via Regierung dem Landtag übermittelt. Sie können also davon ausgehen, dass eine entsprechende Gesetzesrevision in Vorbereitung ist.Ich bleibe dabei, dass dem Gutachten erhebliche Mängel anhaften, die verbieten es, zur Grundlage der heute zu treffenden Entscheidung zu machen und ich kann Ihnen gerne die vom Amt für Volkswirtschaft sehr ausführlich gegebene Kritik weitergeben, die sehr illustrativ ist, was dieses Gutachten angeht. Es freut mich, dass mir der Abg. Gebhard Hoch offenbar sehr gut zuhört und ich möchte gerne die Frage beantworten, weshalb die Regierung ein weiteres externes Gutachten in Auftrag gegeben hat. Der Grund ist der, dass nachdem die KPMG als Revisionsstelle beauftragt worden ist vor einigen Wochen, die Revisionstätigkeit, das Revisionsgebaren der früheren Revisionsstelle zu prüfen, ich den Zusatzauftrag gegeben habe, diese Revisionsstelle solle auch das Aufsichtsgebaren von Amt und Regierung oder vom Amt für Volkswirtschaft prüfen, um genau zu sein. Also ich habe, um dem Vorwurf aus dem Weg zu gehen, dass man nur einseitig die Revisionsstelle prüft, die seinerzeitige, explizit die Firma KPMG ersucht, auch quasi dieKehrseite, nämlich das Aufsichtsgebaren des Amtes, zu prüfen. Und nachdem vor einigen Tagen die KPMG mitgeteilt hat, dass sie als auf Revisionsgesellschaften und deren Tätigkeit spezialisiertes Unternehmen sich nicht in der Lage sieht, die eher juristisch geprägten Fragen bezüglich Wahrnehmung der Aufsicht durch Amt und Regierung wahrzunehmen, war es nur folgerichtig - und übrigens auch den Beizug juristischer Expertise ausdrücklich empfohlen hat, auch das liegt schriftlich vor - wäre es ein der Regierung vorzuwerfendes Versäumnis gewesen, dieser Empfehlung der KPMG nicht nachzuleben. Wir haben das getan, was uns von dieser unabhängigen Revisionsstelle empfohlen wurde. Wir haben einen externen juristischen Gutachter bestellt. Das ist der Hintergrund.Dass das jetzt parallel läuft mit der Einsetzung einer PUK, braucht, glaube ich, nicht fest zu stören. Ich fürchte nicht, dass es zu divergierenden Erkenntnissen kommt, und Sie befürchten es aus Ihrer Optik auch nicht. Dazu kommt, dass eine PUK nicht den identischen Prüfauftrag haben wird. Vor allem erwarten wir uns neben einer klar rechtlich orientierten Überprüfung, da die PUK ja eher die Sachverhalte zu ermitteln hat und die Verantwortung zu klären hat, neben einer rechtlichen Überprüfung auch Schlussfolgerungen über möglichen Handlungsbedarf auf der Ebene von Gesetz und Verordnung. Und von daher scheint es mir nicht unzulässig zu sein, hier parallel zu fahren. Misstrauen gegenüber einer PUK würde ich nie haben, ich habe volles Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit unserer demokratischen und monarchischen, damit ich den Fürsten heute auch noch anspreche, Einrichtung.Das Spital Feldkirch wurde erwähnt. Selbstverständlich wurden die notwendigen Kontakte hergestellt und es liegen nicht nur vom Kanton St. Gallen, sondern auch von Seiten Vorarlbergs die Zusagen vor. Wenn ich mich richtig erinnere im Falle des Spitals Feldkirch und des Spitals Grabs in schriftlicher Form. Ich bin aber der Meinung, dass wenn mir das zuständige Regierungsmitglied mündlich versichert, dass Verständnis für das Sanierungskonzept besteht, das genügen sollte. Ich habe nicht von mir aus neben dieser mündlichen Äusserung explizit eine schriftliche Bestätigung verlangt. Dies ist nicht das Spiel, wie wir mit den Regierungskollegen über dem Rhein oder im Vorarlberg umgehen. Wir können uns darauf verlassen, dass solche Zusagen eingehalten werden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Jetzt habe ich noch eine Frage, Herr Regierungschef-Stellvertreter. Sie haben darauf hingewiesen und das ist mir auch schon aufgefallen, dass in den neuen Statuten, die ja glaube ich erst im August d.J. von der Regierung genehmigt wurden, keine Reservenbildungsverpflichtung enthalten ist, im Gegensatz zu den alten Statuten Art. 61. Ist das im Sinne ihrer Ausführungen so zu verstehen, dass diesdeshalb, allenfalls nur deshalb so gemacht wurde, um jetzt diese Sanierung zu ermöglichen?Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, wenn wir auf einer Statutenbestimmung über Mindestkapital bestanden hätten, hätten wir damit auch in Kauf genommen, dass die über Jahre hinweg, mindestens in der jetzigen Zeit, wo es genehmigt wird, nicht eingehalten werden kann und das macht in dieser Sanierungsphase einfach keinen Sinn. Deshalb haben wir gesagt, es ist akzeptabel, dass in den Statuten diese Bestimmung nicht enthalten ist. Wir werden so schnell wie möglich auf gesetzlichem Wege eine Regelung treffen, die sachgerecht ist.Landtagspräsident Peter Wolff:
Dankeschön. Damit scheint die Diskussion erschöpft zu sein. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir ab über den Antrag des Abg. Gabriel Marxer auf Einsetzung einer Untersuchungskommission. Der Abg. Gabriel Marxer hat beantragt im Sinne von Art. 63 bis der Verfassung sowie § 56 der Geschäftsordnung, eine Untersuchungskommission einzusetzen. Ich habe versucht, den Aufgabenkatalog für diese Untersuchungskommission etwas anders zu formulieren, etwas verständlicher, wie ich meine, zu formulieren. Wenn ich seinen etwas schwierig zu verstehenden Satz richtig interpretiere, dann hat die Untersuchungskommission drei Aufgaben: l.) Alle Fragen zu erfassen, die a) in Zusammenhang mit den Zahlungsschwierigkeiten der Liechtensteinischen Krankenkassen stehen und b) die sich betreffend die Verantwortlichkeit der Regierung und der Behörden im Hinblick auf die gesetzlichen Anerkennungs-, Aufsichts- und Vollzugspflichten ergeben. 2.) Diese Fragen zu untersuchen und soweit möglich einer Klärung zuzuführen. 3.) Dem Landtag hierüber Bericht zu erstatten. Ist das so richtig?Landtagspräsident Peter Wolff:
Der Abg. Marxer deutet Zustimmung an. Wer dem Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission im Sinne dieses Antrages zustimmen will, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 21 Stimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit ist dieser Antrag angenommen. Nur als Randbemerkung: Es hätte genügt wenn 7 Abgeordnete zugestimmt hätten, aber das wissen sie ja ohnehin.Landtagspräsident Peter Wolff:
Jetzt kommen wir zur Wahl der Untersuchungskommission. Ich nehme an, dass sie eine fünfköpfige Untersuchungskommission wünschen, es wäre ja auch eine dreiköpfige Kommission möglich. Sie wird sich dann aus den Wahlvorschlägen ergeben, welche Vorstellungen sie haben. Die Wahl findet offen statt, da es eine Landtagskommission ist, sofern kein Abgeordneter geheime Wahl beantragt. Ich bitte um Vorschläge.Abg. Gebhard Hoch:
Namens der FBPL schlage ich in die PUK die zwei Abgeordneten Gabriel Marxer und Rudolf Lampert vor. Gleichzeitig beantrage ich, den Abg. Gabriel Marxer zum Vorsitzenden der PUK zu bestellen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Über den Vorsitzenden stimmen wir dann separat an, wenn eine Abstimmung nötig ist. Zunächst geht es einfach um die Mitglieder.Abg. Hansjörg Goop:
Für die VU-Fraktion schlage ich für die Parlamentarische Untersuchungskommission Herrn Dr. Peter Sprenger und Dr. Walter Hartmann vor.Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke.Abg. Paul Vogt:
Ich schlage für die Freie Liste den Abg. Egon Matt vor.Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke. Damit haben wir fünf Vorschläge, das wird keine Probleme machen. Wer damit einverstanden ist, dass die fünf genannten Abgeordneten Mitglieder der Untersuchungskommission werden, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung bei Stimmenthaltung der Gewählten.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Jetzt haben wir zwei Vorschläge für die Funktion des Vorsitzenden. Einerseits Gabriel Marxer, andererseits Peter Sprenger.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das war jetzt ein klassischer freudscher Versprecher. Der Abg. Hansjörg Goop hat sich zu Wort gemeldet.Abg. Hansjörg Goop:
Herr Präsident, im Namen der VU-Fraktion schlage ich als Vorsitzenden der Parlamentarischen Untersuchungskommission Herrn Dr. Peter Sprenger vor.Landtagspräsident Peter Wolff:
Sehen Sie, das habe ich irgendwie geahnt.Abg. Gebhard Hoch:
Nach einem demokratischen Grundsatz kontrolliert die Minderheit die Mehrheit und nachdem das Verhalten der VU-Regierung geprüft werden soll durch die PUK unter anderem, wäre es für mich nur logisch, dass ein Vertreter der Opposition zum Vorsitzenden der Parlamentarischen Untersuchungskommission bestellt würde. Ich weiss, die VU hat damit ihre Probleme, das hat man bei der letzten PUK festgestellt. In Sachen Wohnbauförderung ist ein Vertreter der Mehrheit auch als Vorsitzender der PUK bestellt worden und in der GPK ebenfalls, entgegen unserem Vorschlag, ein Vertreter der VU. Darum würde ich - ich brauche es nicht mehr vorzuschlagen, ich habe es ja schon vorgeschlagen - den Abg. Gabriel Marxer als Vorsitzenden zu bestellen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Danke Abg. Hoch. Wir hatten diese Diskussion, wie sie selbst auch erwähnt haben, ja schon ziemlich genau vor einem Jahr. Ich glaube, die Zusammensetzung einer Untersuchungskommission mehrheitlich mit Abgeordneten der Opposition, das ist in diesem Jahr eigentlich noch pointierter als im letzten Jahr, als die Bürgerpartei ja noch in der Regierung war, ist Kontrolle genug. Man kann hier sicherlich nicht sagen, dass keine Möglichkeit gegeben ist, die Regierung zu kontrollieren. Ich glaube auch nicht, dass das Ergebnis der Untersuchungskommission im letzten Jahr, das immerhin einstimmig zustande gekommen ist, Hinweise darauf enthalten hätte, dass die Kontrolle nicht möglich gewesen sei, weil der Vorsitzende nicht von Ihrer Partei gestellt wurde.Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann stimmen wir ab. Der erste Vorschlag kam vom Abg. Gebhard Hoch. Er hat vorgeschlagen, den Abgeordneten und das Untersuchungskommissionsmitglied Gabriel Marxer zum Vorsitzenden dieser Kommission zu wählen. Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Zustimmung mit 12 Stimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Das sind 12 Stimmen bei 25 Anwesenden. Das ist keine Mehrheit, wie sie beim ersten Wahlgang nach der Geschäftsordnung notwendig ist.Landtagspräsident Peter Wolff:
Jetzt stimmen wir über den Vorschlag des Abg. Hansjörg Goop ab. Er hat vorgeschlagen, das Kommissionsmitglied Peter Sprenger zum Vorsitzenden zu wählen. Wer damit einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 13 Stimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit ist der Abg. Sprenger zum Vorsitzenden dieser Kommission gewählt worden.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wir kommen jetzt zum Finanzbeschluss, den wir zunächst lesen. Ich weiss nicht, wer von den Herren Schriftführern in Aktion tritt? Abg. Otto Büchel bitte.Art. 1 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art.1 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Art. 2 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 2 steht zur Diskussion. Ich glaube, das Wort «zwecks» am Schluss der zweiten Zeile können wir streichen. Das ist sprachlich überflüssigerweise hier hineingerutscht. Wir lesen weiter.
Art. 3 wird verlesen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Art. 3 steht zur Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Wer mit diesem Finanzbeschluss einverstanden ist, möge die Hand erheben.Abstimmung: Mehrheitliche Zustimmung mit 14 Stimmen.
Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit ist der Finanzbeschluss antragsgemäss verabschiedet.Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Nur eine kleine redaktionelle Bemerkung zurückkommend auf Art. 2. Das Wort «zwecks» soll nicht gestrichen werden, sondern wie mir zu Recht gedeutet wird,zusammengezogen werden mit Darlehen. Damit es heisst «zur Wahrung des Darlehenszwecks». Das war der Fehler. Es sollte keine Probleme bereiten. Danke.Landtagspräsident Peter Wolff:
Das spielt meiner Meinung nach keine Rolle, also wir brauchen nicht auf unseren Beschluss zurückzukommen deshalb.Landtagspräsident Peter Wolff:
Damit haben wir dieses Traktandum beendet. Eine ausdrückliche Stellungnahme der Interpellanten zur Interpellationsbeantwortung ist nicht erfolgt, das ist aber auch nicht notwendig, da die Geschäftsordnung den Interpellanten hierzu die Möglichkeit einräumt, aber das nicht zwingend für erforderlich erklärt.WIR MACHEN JETZT EINE HALBSTÜNDIGE PAUSE BIS 20.30 UHR.
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