PROBLEME DER LIECHTENSTEINISCHEN KRANKENKASSE: ANTRAG DER FBPL-FRAKTION V.25.8.1997 - PROBLEME IM ZUSAMMENHANG MIT DER LKK - BEANTWORTUNG DER INTERPELLATION - FINANZBESCHLUSS
Landtagspräsident Peter Wolff:
Dann kommen wir zum nächsten Traktandum, Nr. 4. Dieses Traktandum wurde etwas ungewöhnlich traktandiert, nämlich in Form einer Zusammenfassung dreier Anträge. Einerseits Antrag der FBPL-Fraktion vom 25. August 1997 Information des Landtags durch die Regierung und Diskussion über die anstehenden Probleme in Zusammenhang mit der Liechtensteinischen Krankenkasse. Andererseits Beantwortung der Interpellation Zahlungsverzögerungen der Krankenkassen sowie der Liechtensteinischen Krankenkasse im Besonderen und schliesslich Finanzbeschluss. In der Zwischenzeit, d.h. nach Versendung der Einladungen zur heutigen Sitzung mit diesem Traktandum wurde uns ein Bericht und Antrag Nr. 55 aus 1997 der Regierung zugestellt, in dem einerseits die vorhin erwähnte Interpellationsbeantwortung enthalten ist und andererseits ein Finanzbeschluss mit entsprechender Begründung. Damit wir hier keine geschäftsordnungsmässigen Kalamitäten bekommen, da ja eine Diskussion über eine Interpellationsbeantwortung über die Stellungnahme der Interpellanten hinaus nur geführt werden kann, wenn sie beschlossen wurde, möchte ich zum Beginn der Behandlung dieses Traktandums den Antrag stellen, auch über die im Bericht und Antrag der Regierung enthaltene Interpellationsbeantwortung Diskussion zu beschliessen. Wird zu diesem Antrag das Wort gewünscht?Abg. Egon Matt:
Habe ich Sie recht verstanden, man kann schon zu Bericht und Antrag jetzt Stellung nehmen, zum gesamten Bericht und Antrag.Landtagspräsident Peter Wolff:
Nein, es geht jetzt nur um eine reine Formsache, um einen Antrag, dass der Landtag beschliesst, dass über die Interpellationsbeantwortung auch diskutiert wird, soweit sie in diesem Regierungsbericht enthalten ist. Wer mit diesem Antrag einverstandenist, nämlich dass Diskussion beschlossen wird zur Interpellationsbeantwortung, möge die Hand erheben.Abstimmung: Einhellige Zustimmung.
Regierungschef-Stellvertreter Michael Ritter:
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Ich möchte zu Beginn der Debatte dem Landtag zwei Informationen übermitteln, die für die Debatte von Interesse sind. Die erste betrifft den nach Ansicht der Regierung und gemäss Sanierungskonzept neu zu bildenden Verwaltungsrat der LKK. Wir haben im Bericht auf die Bedeutung einer rechtzeitigen Neubildung des Verwaltungsrates hingewiesen. Ich kann sie darüber informieren, dass nach Angaben der LKK die Vorbereitungen für diese Neubildung weit gediehen sind. Man kann davon ausgehen, dass wenn der Landtag die entsprechenden Beschlüsse heute fasst, ein vollständig erneuerter Verwaltungsrat der Krankenkasse gebildet werden kann. Die Namen wollten die betreffenden Personen noch nicht genannt wissen, sie wollen erst dann öffentlich genannt sein, wenn sie wissen, dass der Landtag auch das beantragte Darlehen spricht und das Sanierungskonzept damit Zustimmung findet. Dafür habe ich Verständnis. Der zweite Punkt, die Klärung der Verantwortlichkeit der involvierten Behörden ist selbstverständlich eine sehr wichtige Frage. Und in diesem Zusammenhang stellen sich auch Rechtsfragen, die nicht einfach zu beantworten sind. Es ist auch die Ansicht der unabhängigen eingesetzten externen Revisionsstelle, die sich ausserstande sieht, die Fragen des Aufsichtsrechts insbesondere zwischen Regierung und Amt für Volkswirtschaft abschliessend zu klären. Und auch die GPK hat ja einige Fragen vor allem rechtlicher Natur aufgeworfen, so dass die Regierung gestern beschlossen hat, Herrn Dr. Cavelty zum Gutachter zu bestellen, der diese Rechtsfragen klären soll. Herr Dr. Cavelty ist Präsident des Verwaltungsgerichtes des Kantons St. Gallen und bietet sicher Gewähr für eine juristisch fundierte und vor allem unabhängige Klärung der bestehenden Rechtsfragen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Noch eine Vorfrage, bevor die allgemeine Diskussion eröffnet wird. Wir haben gestern Abend per Express noch einen Bericht der Geschäftsprüfungskommission zu diesem Thema zugestellt bekommen, vorher bereits entsprechende Protokollauszüge. Der Vorsitzende der Geschäftsprüfungskommission ist heute wegen eines Spitaltermines verhindert. Ich frage trotzdem der Ordnung halber, wünscht ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission zu diesem Bericht bzw. zur Behandlung dieses Themas in der GPK noch das Wort?Abg. Norbert Bürzle:
Herr Präsident, meine Dame und Herren Abgeordnete. Da der Präsident der Geschäftsprüfungskommission Herrn Abg. Hubert Sele, wie Sie das eben anfangs erwähnt haben, infolge Krankheit abwesend ist, gebe ich im Namen der Geschäftsprüfungskommission folgende einhellig verabschiedete Stellungnahme ab.Die Geschäftsprüfungskommission beschloss in ihrer Sitzung vom 27.8.1997 im Zusammenhang mit den finanziellen Schwierigkeiten der Liechtensteinischen Krankenkasse zu prüfen, ob von Seiten der Regierung bzw. des Amtes für Volkswirtschaft allenfalls die Aufsicht ungenügend wahrgenommen worden ist. Zur Aufsicht über die Krankenkassen heisst es in Art. 4 und Art. 30 des Krankenversicherungsgesetzes:Art. 4 (1) Die Kassen und der Verband unterstehen der Aufsicht der Regierung. Sie haben ihr jeweils die Jahresrechnung und den Jahresbericht einzureichen und die erforderlichen statistischen Angaben zu machen und Auskünfte zu erteilen. Die Regierung kann nähere Vorschriften über das Rechnungswesen, die Vermögenslagen und die periodische Prüfung der Geschäftsführung der Kassen erlassen.(2) Die Regierung sorgt für die einheitliche Anwendung der gesetzlichen Vorschriften und kann zu diesem Zwecke den Kassen generelle Weisungen erteilen.(3) Kommt eine Kasse den gesetzlichen Vorschriften oder den Weisungen der Regierung nach schriftlicher Mahnung nicht nach, so kann ihr der Staatsbeitrag teilweise oder ganz gesperrt, oder aberkannt und in schweren Fällen die Anerkennung entzogen werden.Art. 30 (1) Die Regierung erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes nötigen Verordnungen.(2) Mit der Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen sowie der sich darauf stützenden Verfügungen wird das Amt für Volkswirtschaft betraut. Der Arbeitgeber, die Versicherten und die Kassen sind verpflichtet, die für den Vollzug des Gesetzes und der Verordnungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen.Die Geschäftsprüfungskommission interessierte insbesondere folgende Fragen:Wie wird grundsätzlich die Aufsicht über die Krankenkasse ausgeübt?Wie wurde die Aufsichtspflicht im Speziellen bei der LKK wahrgenommen?Wann haben das Amt für Volkswirtschaft und die Regierung von den finanziellen Schwierigkeiten der LKK erstmals erfahren?Wann wurde reagiert?Hat das Amt für Volkswirtschaft oder die Regierung - abgesehen von den Revisionsberichten - aus anderen Informationsquellen Hinweise auf Finanzprobleme der LKK bekommen?Zur Klärung dieser Fragen beschloss die Geschäftsprüfungskommission erst einmal das zuständige Regierungsmitglied Regierungschef Stellv. Dr. Michael Ritter und den Leiter des Amtes für Volkwirtschaft Dr. Hubert Büchel sowie allenfalls weitere involvierte Mitarbeiter des Amtes für Volkswirtschaft anzuhören. Nach der GPK-Sitzung vom 27. August 1997 wurde in Erfahrung gebracht, dass die KPMG-Fides Peat St. Gallen vom Amt für Volkswirtschaft den Auftrag erhalten hat, das Revisionsgebaren bei der LKK zu prüfen. Die GPK beschloss daher in telefonischer Absprache, auch die Experten der KPMG-Fides über die Ergebnisse ihrer Untersuchungen zu befragen. Im Zuge der Einladung der Experten der KPMG-Fides stellte sich heraus, dass sie einen zusätzlichen Auftrag von der Regierung erhalten hatte, auch die Tätigkeit des Amtes für Volkswirtschaft zu überprüfen.Am 10. September 1997 fanden die geplanten Gespräche statt. Von ca. 8 Uhr bis 8.45 Uhr berichteten die Herren Schwendimann und Steiner von der KPMG-Fides über die Ergebnisse ihrer Überprüfung. Von ca. 9 Uhr bis 11.30 Uhr gaben Regierungschef-Stellv. Dr. Michael Ritter und Dr. Hubert Büchel, Leiter des Amtes für Volkswirtschaft und sein Mitarbeiter, Mario Gassner, zuständig für den Bereich Versicherungsaufsicht, auf Fragen der Geschäftsprüfungskommission Auskunft. Dabei haben Regierungschefstellvertreter Dr. Michael Ritter sowie Dr. Hubert Büchel und Mario Gassner vom Amt für Volkswirtschaft dargelegt, dass sie erstmals im Juni 1996 anlässlich einer Sitzung der Betriebskommission des Krankenhauses Vaduz über grosse Ausstände der LKK und im August 1996 mit dem Revisionsbericht über das Jahr 1995 vom Ausmass der finanziellen Probleme der LKK Kenntnis erhielten. Die Zusammenfassung des Wortprotokolls ist integrierender Bestandteil dieses GPK-Berichtes. Nebst dem Wortprotokoll standen der GPK folgende Unterlagen zur Verfügung: - Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag Nr. 55/1997 - erhalten am 10. Sept. 1997, von der KPMG-Fides Peat: Analyse der Jahresrechnungen 1991 bis 1995 - erhalten am 10. Sept. 1997, Bericht der Revisionsstelle über die Jahre 1991 bis 1995 - erhalten am 12. Sept. 1997, Bericht der KPMG-Fides vom 20. August 1997 über die Überprüfung des Revisionsgebaren - erhalten am 12. Sept. 1997, Bericht der Kontrollstelle an die Vereinsversammlung der LKK zur Jahresrechnung 1996 - erhalten am 12. Sept. 1997.Aufgrund der Anhörung vom 10. Sept. 1997 und der zur Verfügung stehenden Unterlagen stellt die Geschäftsprüfungskommission fest: Nach den bisherigen Abklärungen kann die Frage nach einer Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Regierung bzw. das Amt für Volkswirtschaft derzeit nicht beantwortet werden.Insbesondere sind folgende Fragen zu klären: Ob es für die Wahrnehmung der Aufsicht über eine Krankenkasse genügt, sich allein auf die Revisionsberichte zu verlassen und keine formell genehmigten Jahresberichte und Jahresrechnungen einzufordern und zu prüfen. Ob der personelle Bestand in quantitativer wie auch in qualitativer Hinsicht für die Ausübung der Aufsicht während der relevanten Zeitperiode genügend war. Ob das Nichterlassen einer spezifischen Verordnung durch die Regierung ein Versäumnis darstellt. Die Geschäftsprüfungskommission befürwortet eine vollumfängliche Klärung dieser Aspekte unter Beizug von Experten.Landtagspräsident Peter Wolff:
Wird das Wort weiter gewünscht?Abg. Egon Matt:
Ist die Diskussion jetzt offen zum Bericht?Landtagspräsident Peter Wolff:
Entschuldigung, ja, das war einfach eine einleitende Erläuterung eines Mitgliedes der Geschäftsprüfungskommission. Die Diskussion zu Bericht und Antrag ist offen. Sie haben das Wort, Herr Abg. Matt.Abg. Egon Matt:
Danke, Herr Präsident, meine Damen und Herren. Es ist schon eine unglaubliche Geschichte, die sich hier vor unseren Augen abspielt. Da wird eine einstmals kerngesunde und traditionsreiche Krankenkasse durch Schlamperei und Misswirtschaft zugrunde gerichtet und niemand merkt etwas. Im Gegenteil, dem Verwalter der Kasse gelingt es sogar, mit ein paar lächerlichen Buchhaltungstricks die Revisionsstelle und die staatlichen Aufsichtsbehörden jahrelang an der Nase herumzuführen, um die wahre finanzielle Situation der Kasse zu verschleiern bis zum unvermeidlichen grossen Crash. Dieser allerdings hält jetzt nun seit über einem halben Jahr unseren ganzen Staat auf Trab. Allein der volkswirtschaftliche Schaden aus dem Zeitaufwand und den Kosten der Sitzungen, Konferenzen, Telefonaten, Pressemitteilungen, Radiointerviews, Erstellen von Gutachten, Expertisen, Sanierungskonzepten und, und, und. Nur schon der volkswirtschaftliche Schaden im Schlepptau dieser zweiten Krankenkassenaffaire dürfte in die Millionen gehen, abgesehen von den Schulden der LKK. Von diesen Aufräumungsarbeiten, von den Kosten dieser Aufräumungsarbeiten, hat bisher überhaupt noch niemand gesprochenWie kann so etwas passieren, fragt man sich: Ein Präsident, der nicht führt; ein Verein, der seinen Vorstand nicht kontrolliert; ein Verwalter, der manipuliert; eine Revisionsstelle, die schläft; ein Amt, das keine Fragen stellt und eine Regierung, die keine Weisungen erlässt. Dilettantismus auf allen Ebenen, Mitverantwortung auch bei den staatlichen Aufsichtsbehörden, meine Damen und Herren, das steht für mich ausser Frage. Dazu brauche ich nur die Seite 5 des Bericht und Antrages der Regierung zu lesen, da steht nämlich: An der Sitzung der Betriebskommission des Krankenhauses Vaduz vom 7. Juni 1996 hatte der Spitalverwalter auf grosse Ausstände der LKK informiert. Auf Vorschlag des Ressortinhabers - der auch Mitglied der Betriebskommission ist - auf Vorschlag dieses Ressortinhaber hat die Kommission beschlossen, das Amt für Volkswirtschaft von der Tatsache in Kenntnis zu setzen. Und drei Monate später unter Datum 7. Oktober ist dann zu lesen: Das Amt für Volkswirtschaft informiert den Ressortinhaber über die Finanzprobleme der Liechtensteinischen Krankenkasse. Da wird also der Chef der Aufsichtsbehörde persönlich vom Spitalverwalter über die Schwierigkeiten der LKK informiert und anstatt unverzüglich zu handeln, schlägt dieser vor, seine Beamten zu informieren, die ihm dann drei Monate später melden, was er ohnehin schon weiss. Sind das wahrgenommene Aufsichtspflichten?Ein zweites Beispiel: 5 Jahre lang wurden die Jahresrechnung und die Jahresberichte von der Delegiertenversammlung der LKK nicht mehr abgenommen, weil keine Delegiertenversammlungen mehr stattfanden. Trotzdem hat der Staat jährlich Subventionen in Millionenhöhe ausbezahlt. Subventionszahlungen an einen Verein, dessen Führung seit Jahren nicht mehr von den Mitgliedern kontrolliert wird. Ist das verantwortungsvoll ausgeführte Aufsichtspflicht? Aufsicht heisst prüfen, kritisches analysieren, nachfragen und wenn nötig, Konsequenzen ziehen. Wäre dies von Seiten der staatlichen Aufsichtsbehörden bei der LKK erfolgt, hätte man die Verluste über schon längere Perioden früher bemerken müssen und die Alarmglocken hätten früher geläutet. Das ganze Debakel um die LKK war nur möglich, weil Unterlassungen schwersten Grades vorliegen. z.B. Art. 4 des Krankenversicherungsgesetzes, die Kassen und der Verband unterstehen der Aufsicht der Regierung. Sie haben jeweils Jahresrechnung und Jahresbericht einzureichen und die erforderlichen statistischen Angaben zu machen und Auskünfte zu erteilen. Die Regierung kann nähere Vorschriften über das Rechnungswesen, die Vermögensanlagen und die periodische Prüfung der Geschäftsführung der Kassen erlassen. Wo, meine Damen und Herren, sind die Vorschriften über das Rechnungswesen? Findet eine periodische Prüfung der Geschäftsführung der Kassen statt? Wo sind die entsprechenden Weisungen dafür zum Vergleich? In der Schweiz bestehen seit 1994 klare Vorschriften über das Rechnungswesen der Krankenkassen. Manipulationen der Jahresrechnung wie sie der Verwalter hier vorgenommen hat, wären damit nicht möglich gewesen. Die ganzen Schwierigkeiten bei der LKK wären viel früher zu Tage getreten. Meine Damen und Herren der Regierung, Sie müssen das Rad nicht neu erfinden, es hätte genügt die schweizerischen Vorschriften zu übernehmen und es wäre uns viel erspart geblieben. Und wobleibt der Justizminister in dieser Affaire? Schaut er zu, wenn bei einem staatlich subventionierten Unternehmen Rechnungen im Keller verschwinden und nicht gebucht werden. Am Schluss des Revisionsberichtes für das Jahr 1995 steht der Satz: Mit der unterzeichneten Bilanzerklärung vom Juni 1996 bestätigte uns der Verwalter, dass alle der LKK-Verwaltung bekannten buchhaltungspflichtigen Geschäftsvorfälle in den Buchhaltungsunterlagen enthalten sind, schriftlich bestätigt vom Herrn Verwalter gegenüber der Revisionsgesellschaft, trotz Schachteln ungeöffneter Rechnungen im Keller. Schweigt hier der Justizminister? Schweigt er auch zu den willkürlichen Auszahlungen der Gläubiger angesichts des Konkurses, die einer Gläubigerbevorzugung gleichkommen? Oder schweigt er zum Nichtanmelden des Konkurses bei Überschuldung einer Verbandsperson, die einer Gläubigerschädigung gleichkommt? Man denkt an unseren Fürsten und fragt sich, wo bleibt hier der Rechtsstaat? Meine Damen und Herren, eines ist klar, der ganze Schaden um die LKK konnte nur entstehen durch Fahrlässigkeiten auch seitens der Behörden. Wenn die Aufsichtspflicht über diese Versicherung korrekt wahrgenommen worden wäre, hätte die LKK überhaupt nicht in diese Situation geraten dürfen. Allfällige finanzielle Leistungen des Staates kommen für mich deshalb nur in Frage, wenn diese Schuld aufgedeckt und anerkannt wird. Der Vorschlag der Regierung der LKK ein Darlehen zu gewähren, ohne dass ein Verschulden des Staates vorliegen soll, schafft ein Präjudiz, dass den Staat in Zukunft in grosse Probleme bringen wird. Keiner Krankenkasse, die zukünftig in finanzielle Schwierigkeiten gerät, wird die Regierung ein ähnliches Darlehen verweigern können. Wir wissen aber alle, dass in den letzten Jahren neben der LKK auch andere zum Teil grosse Krankenkassen Verluste in Millionenhöhe eingefahren haben. So hat z.B. 1995 eine der grossen schweizerischen Kassen mit Niederlassung in Liechtenstein 4.5 Mio. Franken Verlust ausgewiesen. Mit dem Hinweis auf Gleichbehandlung werden weitere Kassen berechtigterweise gleiche Darlehen fordern. Damit aber wird ein völlig neuer Stützungsmechanismus unseres Krankenversicherungssystems entstehen, wobei der Staat zusätzlich zu den regulären Subventionen der Kassen mit zinslosen Darlehen stützt. Das kann nicht das Ziel unserer Gesundheitspolitik sein. Damit werden Strukturen gestützt, die nicht überlebensfähig sind und dringend notwendige Reformen verzögert. Ich fürchte übrigens, dass auch die LKK diesen Strukturreformen zum Opfer fallen wird. Liechtenstein ist ein kleiner Versicherungsmarkt mit 40'000 Versicherten und 14 Krankenkassen, die sich diesen Markt teilen. Das kann auf die Länge nicht gut gehen. 40'000 Versicherte und 14 Versicherungen. Der Ruin der LKK ist nicht nur auf das Versagen verschiedenster Institutionen zurückzuführen, sondern weitgehend auch auf den Verdrängungskampf, der heute im Krankenversicherungsmarkt herrscht. Jahrelang haben sich die grossen schweizerischen Krankenversicherungen in Liechtenstein und die LKK einen Prämienkampf geboten. Diesen Kampf haben die grossen schweizerischen Kassen mit ihrem professionellen Management und ihrem dicken Polster dank hunderttausenden von Versicherten in der Schweiz gewonnen. Auf diesem Markt hat diekleine LKK auch mit strukturellen und personellen Reformen keine Chancen und erst recht nicht mit einem Rucksack von 10 Mio. Schulden auf dem Buckel.Der vorliegende Bericht und Antrag ist meiner Ansicht nach deshalb in mehrfacher Hinsicht unehrlich. Er ist unehrlich, was die Mitverantwortung des Staates betrifft, er ist unehrlich, was die Chancen der Rückzahlung des Darlehens betrifft und er ist vor allem und das stört mich am meisten, er ist vor allem unehrlich gegenüber den heute bei der LKK Versicherten, denen weisgemacht wird, dass ihre Versicherung ohne nennenswerte Prämienerhöhung und erst noch mit CHF 10 Mio. weiterbestehen könne. Aus diesen grundsätzlichen Überlegungen bin ich nicht in der Lage, diesem Bericht und Antrag der Regierung zuzustimmen.Abg. Klaus Wanger:
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete. Ich möchte bitten, dass das Wort zuerst unserem Fraktionssprecher Gebhard Hoch zugeteilt wird. Ich bin anscheinend etwas zu früh mit meiner Wortmeldung gewesen.Landtagspräsident Peter Wolff:
Kein Problem. Abg. Gebhard Hoch.Abg. Gebhard Hoch:
Danke, Herr Präsident. Seit April d.J. weiss unsere Fraktion gerüchteweise von finanziellen Problemen der LKK. Auch unsere früheren Regierungsmitglieder Thomas Büchel und Dr. Cornelia Gassner hatten bis Ende März/Anfang April d.J. keine Kenntnis von irgendwelchen Problemen bei der LKK. Die Ausführungen auf Seite 7 des Regierungsberichtes, wonach der Ressortinhaber Dr. Michael Ritter die Kollegialregierung über das Problem LKK und die dem Amt für Volkswirtschaft erteilten Aufträge mündlich orientiert habe, sind schlicht falsch. Vielleicht hat er seine VU-Regierungskollegen informiert, nicht aber die beiden FBPL-Regierungsräte. Thomas Büchel und Cornelia Gassner sind jederzeit bereit, dies zu bezeugen.Am 16. April 1997 beschwichtigte Vize-Regierungschef Ritter in Beantwortung einer kleinen Anfrage aus unserer Fraktion, dass eine «gute Lösung» bei der LKK in Sicht sei. Aus heutiger Erkenntnis weiss man, dass der Landtag mit dieser Beantwortung der kleinen Anfrage irregeführt wurde. Entweder hatte die Regierung den Überblick über das finanzielle Desaster, dann wusste sie, dass eine Fusion nicht möglich und der Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet war, oder sie hatte den Überblick nicht, dann konnten auch keine Fusionsverhandlungen geführtwerden. Warum kam für die Regierung nur eine Fusion mit der Konkordia in Frage? Erst im August d.J. kam Bewegung in die Sache. Auf Druck der Leistungserbringer, der Presse und unserer Fraktion kam langsam Stück um Stück der Misere über die LKK ans Tageslicht. Die Regierung hielt sich wochenlang zugeknöpft und informierte scheibchenweise, und immer nur unter Druck, über das Ausmass des Desasters. Obwohl von unserer Fraktion öffentlich zur Informationserteilung aufgefordert, wurden uns von der Regierung verlangte Auskünfte vorenthalten. Wir mussten uns Informationen über Umwege, z.B. den Dachverband der Dienstleistungserbringer, besorgen. Ein erstes Sanierungskonzept wurde von den Dienstleistern bekanntlich abgelehnt, die Regierung versprach ein neues Sanierungskonzept. Umgehend machten wir unsere Anforderungen an ein Sanierungskonzept publik, nämlich erstens die Versicherten der LKK müssen uneingeschränkten Versicherungsschutz geniessen, zweitens die Leistungserbringer dürfen nicht zu Schaden kommen und drittens die Verantwortlichkeiten müssen geklärt werden. An diesen drei Kriterien werden wir jedes Sanierungskonzept messen.Am letzten Mittwoch, den 10. September 1997, erhielten die Abgeordneten den Bericht und Antrag der Regierung, der das sogenannte neue Sanierungskonzept enthält, zugestellt. Der Bericht umfasst 81 Seiten. Die Abgeordneten sollten in knapp einer Woche, das ist bis heute 17. September, diesen komplexen Bericht nicht nur durchackern, sondern die darin gemachten Ausführungen und vorgeschlagenen Massnahmen überprüfen, Zusatzinformationen einholen, Besprechungen fraktionsintern und mit direkt Betroffenen führen usw. Eine absolute Zumutung der Regierung an die alle im Arbeitsprozess stehenden Abgeordneten, nachdem die Regierung monatelang am Fall LKK «herumgedoktert» hat. Aber es blieb den Abgeordneten nichts anderes übrig, als sich mit dem Bericht der Regierung auch unter grösstem Zeitdruck intensiv auseinander zusetzen und ihn auf seine Tauglichkeit zu überprüfen.Die Vorlage der Regierung bzw. deren Sanierungskonzept ist eine Anhäufung von verwirrenden Einzelinformationen, voll von Widersprüchen, darauf angelegt Verantwortung von der Regierung abzuschieben. Der Bericht vermittelt den Eindruck eines totalen Chaos bei der LKK, aber auch beim Amt für Volkswirtschaft und der Regierung. Die elementarsten Entscheidungsgrundlagen fehlen im Bericht. Es gibt keine Zwischenbilanz per 30.6.1997 oder noch besser per 31.8.1997. Prognoserechnungen bzw. Budgets bis wenigstens 2002, dem vorgesehenen Beginn der Darlehenstilgung, sucht man vergeblich. Eine betriebswirtschaftliche Analyse, die das Funktionieren des Sanierungskonzeptes der Regierung untermauert, fehlt auch. Die Gesundung der LKK und die Möglichkeit der Darlehenstilgung sind reine Erwartungen und günstigste Annahmen, die nicht auf plausiblen Abklärungen und versicherungsmathematischen und betriebswirtschaftlichen Fakten und Unterlagen basieren. Zweifel entstehen bei der Aussage im Bericht, notwendige Prämienanpassungen nur in Abstimmung mit Erhöhungen bei den anderen Krankenkassen vorzunehmen, weil es wichtig sei, dass die LKK wettbewerbsfähig bleibe. Leiderlässt der Bericht Angaben jeglicher Art darüber vermissen, wie der Bilanzverlust von rund CHF 8,5 Mio. ohne zusätzliche Prämienanpassungen und ohne Verzicht auf einen Teil der gestundeten Beträge und des Darlehens in den nächsten Jahren verkraftet werden soll.Bezeichnenderweise beginnt die Vorgeschichte im Bericht der Regierung erst mit dem Jahr 1996 und nicht mit dem Jahr 1989, als der Rückversicherungsvertrag gekündigt wurde. Von 1992 bis 1995 gab es keine ordnungsgemäss abgenommenen Jahresrechnungen durch die Delegiertenversammlung. Der Reservefonds wurde aufgelöst, der sehr wohl vom KVG vorgeschrieben wird und in den von der Regierung genehmigten Statuten der LKK festgehalten ist. In ihrem Bericht weist die Regierung auf beigezogene Experten hin. Diese Experten werden im Bericht nie namentlich genannt. Aufgrund welcher Expertisen ist die Regierung zum Schluss gekommen, die Sanierungswürdigkeit und Sanierungsfähigkeit der LKK sei gegeben? Stimmt die von der Regierung angegebene Zahl von über 6000 Versicherten heute noch? Sind Doppelzählungen dabei? Ende 1995 waren es gemäss den der GPK zur Verfügung gestellten Unterlagen noch 5700 Versicherte.Die Regierung stellt fest, dass bei der LKK über mehrere Jahre hinweg eine eklatante Führungsschwäche bestanden hat. Umso erstaunlicher ist es, dass dies der Aufsichtsbehörde nicht aufgefallen ist. In Kenntnis des Vorgefallenen ist die im Bericht von der Regierung geäusserte Auffassung ein Hohn, dass nach heutigem Kenntnisstand sowohl das Amt für Volkswirtschaft als auch die Regierung selbst ihre aus dem Aufsichtsrecht fliessenden Aufgaben pflichtgemäss wahrgenommen hätten.Das eigentliche Sanierungskonzept strotzt nur so von Allgemeinplätzen, Widersprüchen und Ungenauigkeiten. Symptomatisch für die Qualität des ganzen Berichtes ist der dilettantische Darlehensvertrag, den die Regierung mit der LKK abschliessen will. Für jeden Kleinkredit gibt es einen besseren und umfassenderen Darlehensvertrag. Schwer enttäuscht bin ich auch über die Art der Behandlung des LKK-Sanierungsfalles in der Finanzkommission des Landtages. Es ist für mich unverständlich, wie doch in finanziellen Angelegenheiten versierte Abgeordnete das Fehlen von wesentlichen und absolut notwendigen Entscheidungsgrundlagen einfach hinnahmen und dem Sanierungskonzept - wie die Regierung - ebenfalls auf der Basis von Hoffnung und positiven Erwartungen mehrheitlich zustimmten.Die eingehenden Beratungen in unserer Fraktion haben ergeben, dass deren Mitglieder mit grosser Mehrheit dem Sanierungskonzept der Regierung nicht zustimmen können, weil es den von uns gestellten Anforderungskriterien mittel- und langfristig nicht entspricht. Aufgrund der nach wie vor unklaren finanziellen Situation der LKK ist nicht einmal abzuschätzen, ob das von der Regierung beantragte Darlehen von CHF 6 Mio. auch nur kurzfristig die Probleme der LKK lösen könnte.Nachdem aber alle in unserer Fraktion keine Versicherungsexperten sind, andererseits wir unserer Sorgfaltspflicht Genüge tun wollen, haben wir auch unter grösstem Zeitdruck versucht, ein objektives Gutachten zum Sanierungskonzept der Regierung einzuholen. Es ist uns gelungen, in der Person von Herrn Prof. Dr. Heinz Schmid, Biel, einen kompetenten und versierten Gutachter zu finden. Professor Schmid ist 60 Jahre alt und heute selbständiger versicherungsmathematischer Experte. Früher war er 20 Jahre lang Direktor der Krankenkasse Bern, fünf Jahre Generaldirektor der Basler Versicherungen und ist nebenbei Honorarprofessor für Versicherungsmathematik mit Schwergewicht Sozialversicherungen an der Universität Bern. Er ist Gutachter für das Eidgenössische Bundesamt für Sozialversicherung und das Bundesamt für Privatversicherung. Seine Qualifikation und Objektivität dürften unbestritten sein. Wir haben Professor Schmid mit denjenigen Unterlagen und Informationen versorgt, die den Abgeordneten vorliegen und anhand derer die Abgeordneten ihren Entscheid zur Regierungsvorlage fällen müssen. Wir wollten die Abgeordneten und die Regierung nicht erst im Landtag selbst mit diesem Gutachten überraschen, sondern haben darüber gestern Nachmittag an einer Pressekonferenz informiert und den Abgeordneten und der Regierung per Express das Gutachten von Professor Schmid zugestellt. Es hat mich daher erstaunt, dass der Herr Regierungschef in den 18-Uhr-Nachrichten von Radio L bereits versucht hat, das Gutachten und den Experten abzuqualifizieren, bevor er das Gutachten in Händen hatte und den Namen des Experten kannte. Unverantwortlich ist auch die Äusserung des Vize-Regierungschefs in der heutigen Ausgabe des Vaterlandes, wo er ausführt, dass es sich beim Gutachten von Professor Schmid um ein Störmanöver der FBPL handle. Herr Vize-Regierungschef, wir nehmen unsere Aufgabe sehr ernst. Wir hätten lieber dieses Gutachten früher in Auftrag gegeben. Das war nicht möglich, weil Sie uns diesen komplexen Regierungsbericht knapp eine Woche vor der heutigen Landtagssitzung übersandt haben. Es ist unverantwortlich von Ihnen, uns deswegen Vorwürfe zu machen, weil wir sorgfältig und seriös arbeiten und ganz unverantwortlich ist es, wenn Sie uns, ich habe die heutige Presse nur ganz oberflächlich und kurz überflogen, aber ich habe gelesen, dass Sie uns parteipolitische Motive unterstellen, weil wir das Regierungskonzept, das Sanierungskonzept für die LKK, ablehnen und dies auf dem Rücken der Versicherten. Das ist eine ganz, ganz böse Unterstellung, die ich namens unserer Fraktion entschieden und in aller Schärfe zurückweise.Meine Damen und Herren Abgeordneten, sie haben das Gutachten von Professor Schmid gelesen. Es bestätigt nicht nur die von uns gewonnenen Eindrücke und Ablehnungsgründe für das gegenständliche Sanierungskonzept, die Feststellungen von Professor Schmid gehen weit darüber hinaus. Das Gutachten lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Wir werden im Laufe der Debatte mit Sicherheit darauf zurückkommen. Es scheint mir wichtig, auch für das Protokoll und spätere Rückblicke die Zusammenfassung von Professor Schmid gekürzt zu zitieren.Zur ersten Frage «Kann aufgrund der Vorlage festgestellt werden, dass die Liechtensteinische Krankenkasse sanierungsfähig ist?» lautet die Antwort: Nein.Die zweite Frage: «Ist die LKK aufgrund der zur Verfügung stehenden Unterlagen und den Parametern, welche die Regierung setzt, sanierungs- und überlebensfähig?» Antwort: Nein.Drittens: «Was müsste der Bericht und Antrag allenfalls enthalten, damit dies feststellbar wäre?» Antwort: Detaillierte statistische Angaben über die Versicherten-, Prämien- und Leistungsstruktur der letzten Jahre. Detaillierte Angaben über die finanzielle Situation, detaillierter Finanzplan für die Jahre 1997 bis 2002, Offenlegung der für den Finanzplan pro Jahr verwendeten Annahmen.Vierte Frage: «Wie hoch ist der tatsächliche Sanierungsbedarf?» Antwort: Kann gestützt auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht beurteilt werden.Fünftens: «Wie viele Versichertenabgänge könnte dieses Konzept allenfalls verkraften?» Antwort: Kann gestützt auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht beurteilt werden.Und sechste und letzte Frage: «Wie beurteilen Sie als Experte das Sanierungskonzept? Lautet Ihre Aussage «Das Sanierungskonzept ist in Ordnung, dem Konzept kann zugestimmt werden»? Antwort: Dem vorliegenden Bericht kann leider keine grosse Aussagekraft attestiert werden. Weniger Text, dafür einige detaillierte Tabellen mit den Erfolgsrechnungen und Bilanzen bzw. Budgets pro Jahr würden die Glaubwürdigkeit der vorgesehenen Massnahmen entscheidend erhöhen. Unter diesen Voraussetzungen kann dem Sanierungskonzept trotz grosser Dringlichkeit nicht zugestimmt werden. Die Verantwortlichkeiten, auch diejenige der Aufsichtsbehörden, sind rasch zu klären und die notwendigen Massnahmen sind einzuleiten.Dem ist nur noch hinzuzufügen, dass wir zur Abklärung dieser Verantwortlichkeiten heute die Einsetzung einer PUK, einer parlamentarischen Untersuchungskommission, beantragen werden.Bei der Krankenversicherung handelt es sich um ein gesetzliches Obligatorium. Die Versicherten müssen deshalb auf die Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit des Versicherungsinstituts vertrauen dürfen. Sie müssen insbesondere aufgrund der staatlichen Aufsichtspflicht darauf vertrauen dürfen, dass sie durch die Zahlungsunfähigkeit der beaufsichtigten Unternehmung keinen finanziellen Schaden erleiden. Es ist Sache der Regierung, die Aufsicht so zu organisieren bzw. die zur Durchführung der Gesetze erforderlichen Verordnungen zu erlassen (gem. Art. 92 Abs.1 Verfassung), dass in jedem Fall eine drohende Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig erkannt wird und Gegenmassnahmen erfolgversprechend eingeleitet werden können.Die Frage wird gestellt werden, wie der Alternativvorschlag der FBPL-Fraktion lautet, wenn sie das Sanierungskonzept der Regierung ablehnt. Aufgrund der absolut unzureichenden Informationen und Entscheidungsunterlagen, die uns Abgeordneten zur Verfügung stehen, ist es schlichtweg nicht möglich, aus dem Bauch heraus einen Gegenvorschlag für ein Sanierungskonzept zu unterbreiten. Es wird weitere intensive Abklärungen durch die zuständigen Stellen brauchen, bis die Frage der Sanierungsfähigkeit der LKK beantwortet werden kann. Wir werden zu jeder Lösung Hand bieten, die unseren Anforderungskriterien entspricht und im Rahmen des Rechtsstaates vertretbar ist.Abg. Klaus Wanger:
Herr Präsident, meine Dame, meine Herren Abgeordneten. Sofern die heutige Debatte nicht völlig neue Erkenntnisse hervorbringt, werde ich dem vorliegenden Finanzbeschluss, der die Gewährung eines zinslosen Darlehens an den Verein Liechtensteinische Krankenkasse in der Höhe von CHF 6 Mio. mit einer Laufzeit von längstens 10 Jahren vorsieht, aus folgenden Überlegungen zustimmen: Anlässlich der Sitzung der Finanzkommission vom 11. September 1997, der ich als Mitglied angehöre, wurde seitens der Regierung, der zuständigen Amtsstelle und der Experten glaubhaft dargelegt, dass der Erhalt der LKK aufgrund des Sanierungskonzeptes möglich ist und somit der Versicherungsschutz der LKK-Versicherungsnehmer gewährleistet wird, ausserdem die Leistungserbringer keinen Schaden erleiden und nicht zuletzt die Rückzahlung des gewährten zinslosen Darlehens an das Land gewährleistet werden kann.Die Zustimmung zum vorliegenden Sanierungskonzept des liechtensteinischen Dachverbandes der Gesundheitspflege, dem unter anderem der liechtensteinische Ärzteverein und der Apothekerverein des Fürstentums Liechtenstein angehört, hat mich ausserdem bestärkt, dass eine reelle Chance zur Rettung der LKK besteht. Diese Zusage des Dachverbandes zum Sanierungskonzept erfolgte meines Wissens aufgrund einer umfassenden Situationsanalyse unter Beizug eines profilierten Rechtsanwalts und nicht zuletzt auf der Basis mehrerer Gespräche mit der Regierung und der zuständigen Amtsstelle. Es darf also davon ausgegangen werden, dass für die Realisierung des Sanierungskonzeptes eine reelle Erfolgschance besteht, da ein kurzfristiges Scheitern dieses Sanierungskonzeptes vorerst für die Leistungserbringer einen Verlust von CHF 3,6 Mio. zur Folge hätte. Eine Reduzierung dieses Verlustpotentials der Leistungserbringer wäre dann nur noch durch einen Rückgriff (lt. Art. 9 des Tarifvertrages) auf die Versicherten möglich, auf Versicherte, die ihre Prämien bezahlt und darauf vertraut haben, dass die LKK ihrerseits die zustehenden Versicherungsleistungen erbringt. Dieses Vorgehen hätte mit Sicherheit nicht nur für den Versicherten, sondern auch für den Leistungserbringer, z.B. den Arzt, unangenehme Folgen. Neben der Interessenswahrung der Versicherten und der Leistungserbringer wie Ärzte, Spitäler etc. ist für mich vonzentraler Bedeutung, dass der Sanierungsbeitrag des Landes an die LKK nur wie im Sanierungskonzept vorgesehen in Form eines Darlehens und nicht wie teilweise in der Öffentlichkeit gefordert, als Einmalzahlung des Landes, die sofort abzuschreiben ist, erfolgt.Bei allen Sanierungsbemühungen ist nach meiner Ansicht zu bedenken, dass wir heute öffentliche Steuergelder zur Sanierung eines «Privatbetriebes», (denn die LKK ist ein privatrechtlicher Verein im Sinne des PGR) in welcher Form und in welcher Höhe auch immer, zur Verfügung stellen.Obwohl eine Sanierung der LKK zum heutigen Zeitpunkt ohne namhafte Finanzspritze seitens des Staates leider nicht mehr möglich ist, schafft bereits dieses Vorgehen aus meiner Sicht ein nicht zu unterschätzendes Präjudiz für den Staat. Auch wenn das zinslose Darlehen in der Höhe von CHF 6 Mio. innert 10 Jahren termingerecht an den Staat zurückfliesst, erleidet der Staat allein durch den Zinsverzicht aufgrund der vorgesehenen Rückzahlung und bei einem angenommenen durchschnittlichen Zinssatz von 4 % einen effektiven Verlust von mehr als CHF 2 Mio. Ein Sanierungsbeitrag an die LKK aus der Staatskasse ohne jede Rückzahlungsverpflichtung wäre für mich somit aus heutiger Sicht unverantwortlich und könnte ausserdem ein zusätzliches Präjudiz unvorhersehbaren Ausmasses in einem anderen Versicherungsbereich mit analoger Aufsichtspflicht seitens des Landes hervorrufen. Ich denke an die Personalversicherungen des Landes. Ich frage mich, wie die staatlichen Entscheidungsträger bei einem Pensionskassensanierungsfall bereits heute nach diesem LKK-Debakel handeln würden, ja müssten, wenn existentielle Folgen für den Versicherten daraus resultierten. Aus diesem Grunde scheint mir die Gewährung eines zinslosen Darlehens durch den Staat an die LKK zur Zeit von den schlechten Lösungsvarianten noch die Beste zu sein. Auch wenn man in der Sache, im Vorgehen und über die Sanierbarkeit der LKK unterschiedliche Ansichten haben kann, bin ich der festen Überzeugung, dass vor allem im Interesse der Versicherten sofortiges Handeln erforderlich ist. Ausserdem halte ich es für meine Pflicht, einer Problemlösung zuzustimmen, die mit minimalstem Einsatz von staatlichen Mitteln eine Sanierung ermöglicht.Zusammenfassend möchte ich betonen, dass ich uneingeschränkt hinter der im Volksblatt vom 6. September 1997 publizierten Fraktionserklärung der FBPL stehe, die dem Versicherungsschutz der LKK-Versicherten höchste Priorität einräumt und dafür eintritt, dass die Leistungserbringer entschädigt werden und nicht zuletzt die lückenlose Verantwortlichkeit durch eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) geklärt wird.Abschliessend möchte ich unmissverständlich festhalten, dass es aus meiner Sicht höchst bedauerlich ist, dass dieser Sanierungsfall in diesem Ausmass unter der Aufsicht der Regierung überhaupt entstehen konnte und einen massiven Einsatz öffentlicher Mittel, sprich Steuergelder, erforderlich macht.Landtagspräsident Peter Wolff:
Meine Damen und Herren. Wir unterbrechen jetzt unsere Beratungen über dieses Geschäft und kommen zu den kleinen Anfragen, die die Abgeordneten an die Regierung stellen können.-ooOoo-