Abänderung des Berufsbildungsgesetzes (Nr. 45/2018); 1. und 2. Lesung
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Wir kommen nun zu Traktandum 32: Abänderung des Berufsbildungsgesetzes. Wir behandeln diese Vorlage auch in 1. Lesung. Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 45/2018 und steht zur Diskussion.Abg. Georg Kaufmann
Besten Dank. Mit der beantragten Abänderung des Berufsbildungsgesetzes wird der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung getragen. Berufliche Grundbildungen - im Alltag auch als Berufslehren bezeichnet - sowie berufliche Weiterbildungen auf Ebene von Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen sind per Bildungsverordnungen in der Schweiz und in Liechtenstein einheitlich geregelt. Aktuell gibt es dazu 223 Bildungsverordnungen, die immer wieder an veränderte Bedingungen angepasst werden. Bisher erfolgten die Kundmachung der Verordnungen und deren Anpassungen in vereinfachter Form schriftlich im Landesgesetzblatt mit dem Hinweis, dass der vollständige Wortlaut auf der Webplattform des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung einsehbar beziehungsweise abrufbar sei.Mit der Einführung der elektronischen Publikationen von Rechtsvorschriften in Liechtenstein im Jahre 2013 wurden die Publikationen in Papierform abgeschafft. Damit ist auch das vereinfachte schriftliche Kundmachungsverfahren für die Bildungsverordnungen nicht mehr notwendig und auch nicht mehr zeitgemäss. Diese sollen im ordentlichen Kundmachungsverfahren direkt auf der Plattform www.gesetze.li veröffentlicht werden. Das bringt den Vorteil, dass Änderungen der Bildungsverordnungen auf elektronischem Weg direkt angepasst werden können. Selbstverständlich besteht weiterhin die Verlinkung mit der Homepage des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung. Aktuell steht der Nachvollzug von Abänderungen bei 170 Bildungsverordnungen an, die in der Schweiz bereits vollzogen wurden. Die Schweiz hat die heute beantragte Umstellung im ordentlichen Verfahren bereits vor einigen Jahren vollzogen. Nun zieht Liechtenstein nach. Dies bedingt allerdings eine Anpassung des Berufsbildungsgesetzes, nämlich die Aufhebung von Art. 26 Abs. 3 und die Änderung von Art. 41 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes.
Für die Fraktion der Freien Liste macht diese Umstellung Sinn. Angesichts der Tatsache, dass dieser Nachvollzug von 170 Bildungsverordnungen möglichst schnell erfolgen soll und es sich um eine rein technische Massnahme handelt, kann ich dem Antrag der Regierung, die Vorlage abschliessend zu behandeln, zustimmen. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Guten Morgen allerseits. Besten Dank an das Ministerium für den vorliegenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Berufsbildungsgesetzes. Bis anhin erfolgte die Kundmachung betreffend Bildungsverordnungen für den Bereich der beruf-lichen Grundbildung sowie Verordnungen für Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen in vereinfachter Form im Landesgesetzblatt. 2013 wurde die elektronische Publikation von Rechtsvorschriften eingeführt und die Publikation in Papierform abgeschafft. Deshalb soll vom vereinfachten Kundmachungsverfahren für die oben genannten Bildungsverordnungen auf das ordentliche Kundmachungsverfahren gemäss Art. 10 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes umgestellt werden. Sinnvoll auch deshalb, weil es eine Vielzahl an Bildungsverordnungen gibt - wie der Abg. Georg Kaufmann schon erwähnt hat, aktuell 223 an der Zahl -, die kundgemacht werden müssen. Unter www.gesetze.li können in Zukunft Erlasse, Abänderungen und Aufhebungen der betroffenen Verordnungen im ordentlichen Verfahren, also mit dem vollständigen Wortlaut aufgerufen werden. Positiv ist auch, dass durch die ordentliche Kundmachung neu umfassende Suchfunktionen ermöglicht werden. Für die Landesverwaltung hat diese Vorlage keinerlei Auswirkungen. Ich bin also für Eintreten auf die vorliegende Gesetzesvorlage und auch für abschliessende Behandlung. Danke.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank.Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke für das Wort, Frau Landtagsvizepräsidentin. Bei der hier vorliegenden Abänderung des Berufsbildungsgesetzes geht es nur darum, die bis anhin genutzte vereinfachte Kundmachung von Bildungsverordnungen für den Bereich der beruflichen Grundbildung sowie von Verordnungen für Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen auf die ordentliche Kundmachung im vollständigen Wortlaut umzustellen. Diese Umstellung ermöglicht es, dass auch die umfassende Suchfunktion von www.gesetze.li genutzt werden kann. Im Hinblick auf die von der Schweiz bereits abgeänderten 170 Bildungsverordnungen, die demnächst auch in Liechtenstein nachvollzogen werden, erleichtert dies die Orientierung. Ich kann daher dem Antrag der Regierung folgen und spreche mich für abschliessende Behandlung dieser Vorlage aus. Danke. Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Somit können wir über Eintreten befinden. Wer für Eintreten auf die Gesetzesvorlage ist, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Der Landtag hat mit 21 Stimmen bei 23 Anwesenden Eintreten beschlossen. Wir nehmen die 1. Lesung durch Artikelaufruf vor. Leider ist der Parlamentsdienst nicht anwesend. In diesem Falle werde ich die Lesung vornehmen, wenn Ihnen das nichts ausmacht. Art. 26 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 26 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
Art. 41 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 41 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir können weiterlesen.
II. wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wir haben somit die 1. Lesung abgeschlossen. Die Regierung beantragt abschliessende Lesung der Gesetzesvorlage. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 21 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Der Landtag hat mit 21 Stimmen die Zustimmung erteilt. Wir nehmen die 2. Lesung vor.Art. 26 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 26 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Zustimmung mit 22 Stimmen. Wir lesen weiter.Art. 41 Abs. 3 wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Art. 41 Abs. 3 steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Wir haben mit 23 Stimmen zugestimmt und lesen weiter.II. wird aufgerufen.
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
II. steht zur Diskussion.
Sie wird nicht benützt. Wer damit einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben.
Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Wir haben mit 23 Stimmen bei 23 Anwesenden zugestimmt. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz über die Abänderung des Berufsbildungsgesetzes die Zustimmung erteilen will, möge bitte die Stimme abgeben.Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Der Landtag hat mit 22 Stimmen bei 23 Anwesenden die Zustimmung erteilt. Gleichzeitig haben wir Traktandum 32 erledigt.-ooOoo-