Bestellung Richterauswahlgremium
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 27: Bestellung Richterauswahlgremium. Das Landtagspräsidium hat Ihnen aufgrund der veränderten Ausgangslage einen Antrag zukommen lassen, um dieses Geschäft, das auch von einigem medialen Interesse war, einem guten Abschluss zuzuführen.Der Antrag des Präsidiums liegt Ihnen vor. Er lässt sich in drei Teile gliedern: zwei Feststellungen und einen konkreten Antrag für einen Auftrag an das Präsidium. - Das Präsidium empfiehlt dem Landtag einhellig, die Pressemitteilung über den Austritt aus dem Richterauswahlgremium des Abg. Johannes Kaiser und die beiden eingeholten Gutachten zur Kenntnis zu nehmen, ohne dabei einen präjudizierenden Beschluss in der Sache zu fällen.
- Es stellt weiter fest, dass die mit dem Parteiaustritt entstandene Unklarheit bezüglich der Frage einer rechtsgültigen Mitgliedschaft im Richterauswahlgremium infolge des Rücktritts als obsolet zu betrachten ist und deshalb kein unmittelbarer gesetzlicher Handlungsbedarf mehr besteht beziehungsweise kein Bestellungsgeschäft ins Richterauswahlgremium durchzuführen ist. Das Richterauswahlgremium ist somit aktuell verfassungs- und gesetzeskonform besetzt.
- Das wäre dann der konkrete Antrag: Ungeachtet dieser Feststellungen empfiehlt das Präsidium dem Landtag einhellig, das Richterbestellungsgesetz im Hinblick auf mögliche zukünftige analoge oder ähnlich gelagerte Sachverhalte rechtlich klarer zu formulieren beziehungsweise einer Revision zu unterziehen. Im Zuge dieser Revision sollen auch weitere rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Austritt oder Ausscheiden von Mitgliedern des Landtags aus Landtagsgremien überprüft und, sofern als erforderlich erachtet, einer gesetzlichen Regelung zugeführt werden. Das weitere Vorgehen soll dabei in Absprache mit dem Parlamentsdienst erfolgen.
So weit der Antrag des Präsidiums, der Ihnen ja vor der Sitzung zugestellt wurde. Ich würde über den Antrag des Präsidiums als Ganzes abstimmen, um Ihre Zustimmung zu erhalten, dass Sie die beiden Feststellungen zur Kenntnis genommen haben und auch den Auftrag erteilen, wie ich ihn jetzt eben vorgelesen habe, die Sachverhalte rechtlich klarer zu formulieren.
Bevor ich darüber abstimmen lasse, frage ich noch in die Runde, ob das Wort gewünscht wird. Das scheint der Fall zu sein. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich habe nur eine Frage zum Punkt 3. - glaube ich, heisst er - Ihres Antrags: das Präsidium zu beauftragen, das Richterbestellungsgesetz zu «ändern». Soweit ich Sie verstanden habe.Landtagspräsident Albert Frick
Zu «klären». Abg. Thomas Vogt
Ich frage mich einfach: Ist das der parlamentarisch richtige Prozess oder sollte das nicht allenfalls mittels Postulat oder Motion gemacht werden?Landtagspräsident Albert Frick
Darum geht es, dass das jetzt vorbereitet wird - das kann auch der Parlamentsdienst machen, was dann die entsprechenden richtigen Schritte wären, sei das eine Motion, sei das ein Postulat - aber, dass es jetzt einmal vorbereitet wird, die Sachlage zusammengelegt wird, zusammengestellt wird, was die richtigen Schritte wären. Stv. Abg. Helen Konzett
Danke für das Wort. Dann habe ich auch noch eine Frage: Es gibt ja auch noch ein E-Mail, in dem auch noch zu diesem Traktandum von Ihnen Ausführungen gemacht worden sind. Und da geht es auch noch um einen Entscheid: Ja oder Nein? Ist das auch obsolet? Landtagspräsident Albert Frick
Ja, das ist obsolet. Das ist jetzt eben diese Feststellung, das dies jetzt obsolet ist: Durch den Rücktritt des Abg. Johannes Kaiser besteht diesbezüglich kein Handlungsbedarf mehr. Stv. Abg. Helen Konzett
Wenn ich noch beifügen darf, dann würde ich mich doch fragen, welche Stossrichtung der Antrag, also der Punkt 3, dann beinhalten soll, also ob es klar ist, dass es einfach ein Auftrag ist - in welche Richtung auch immer -, der formuliert werden soll. Vor allem in der zentralen Frage, ja, wie das gesetzlich wirklich festgeschrieben werden soll und dann ja auch noch die zusätzlichen Punkte, die ich jetzt als weniger wichtig erachte, jetzt einfach über die Stossrichtung der Gesetzesänderung: Besteht denn da Klarheit? Ich bin mir nicht so sicher. Landtagspräsident Albert Frick
Nein und die möchte ich auch nicht vorgeben jetzt. Das wäre dann schon eine Entscheidung - keine Stossrichtung vorgegeben. Dann lasse ich jetzt über diesen Antrag abstimmen. Wer mit dem Antrag des Präsidiums einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 24 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Dem Antrag wurde mit 24 Stimmen stattgegeben. Damit haben wir auch Traktandum 27 erledigt und wir werden die notwendigen Schritte einleiten. -ooOoo-