Beschluss Nr. 22/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EU) (Nr. 32/2018)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 25: Beschluss Nr. 22/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EU). Der Bericht und Antrag trägt die Nr. 32/2018 und steht zur Diskussion.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Mit der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 werden europaweit einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen. Der Erlass dieser Verordnung dient der Stärkung des Vertrauens in elektronische Transaktionen im EWR, der Erleichterung der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen im EWR durch gegenseitig anerkannte elektronische Identifizierungsmittel, der Schaffung eines allgemeinen Rechtsrahmens für die Verwendung von Vertrauensdiensten sowie der Förderung ihrer grenzüberschreitenden Verwendung. Eines der Ziele der gegenständlich relevanten Verordnung ist die Beseitigung bestehender Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Verwendung elektronischer Identifizierungsmittel, die in den Mitgliedstaaten zumindest die Authentifizierung für öffentliche Dienste ermöglichen. In Liechtenstein gibt es derzeit zwei Signaturanbieter, welche europaweit ihre Dienste anbieten. Positiv zu erwähnen gilt es auch, dass im Verhältnis zur Schweiz keine Probleme zu erwarten sind und die Vorlage keine verfassungsmässigen Fragen aufwirft. Die Übernahme ist auch im Lichte der zunehmenden Digitalisierung zu sehen und stellt einen wichtigen Baustein eines digitalen und damit modernen Liechtensteins dar. Ich werde der Vorlage meine Zustimmung erteilen. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit wenden wir uns dem Antrag der Regierung zu. Der Antrag lautet: «Der Hohe Landtag wolle dem Beschluss Nr. 22/2018 vom 9. Februar 2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG die Zustimmung erteilen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 22 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Landtag hat mit 22 Stimmen die Zustimmung erteilt und wir haben Traktandum 25 abgeschlossen. -ooOoo-