Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2017 der Liechtensteinischen AHV-IV-FAK-Anstalten (Nr. 38/2018)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 20: Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2017 der Liechtensteinischen AHV-IV-FAK-Anstalten.Der Bericht 38/2018 steht zur Diskussion.
Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Die AHV hat mit einem positiven Gesamtergebnis von plus CHF 172,5 Mio. ein sehr erfolgreiches 2017 hinter sich. Treiber dieser sehr positiven Entwicklung war, wie auch beim Staatshaushalt, die Börsenentwicklung mit Vermögenserträgen von rund CHF 172 Mio. Die AHV verfügt damit - mit elf Jahresausgaben - über eine sehr komfortable Ausgangssituation. Ein Vergleich mit der Schweizer AHV beispielsweise, wo gerade einmal nur eine einzige Jahresausgabe an Reserven besteht, zeigt das deutlich. Und die Schweizer AHV wird allgemein hin als Sanierungsfall betrachtet: Obwohl dort der Staat deutlich höhere Zuschüsse leistet als in Liechtenstein, reicht das auch noch nicht. Auch hier werden wohl noch oder dort werden deutliche, weitere staatliche Zuschüsse zu leisten sein und diese Diskussion ist ja bekanntlich seit einiger Zeit im Gange.
Die Finanzierung der liechtensteinischen staatlichen Altersvorsorge ist mit elf Jahresausgaben damit wohl beinahe einmalig in Europa, wenn nicht weltweit. Nur sehr wenige Länder verfügen über eine ähnlich gute, solide finanzierte staatliche Altersvorsorge. Und auch ein weiterer Vergleich zeigt die solide Ausgangslage der Liechtensteinischen AHV: Während die AHV, wie gesagt, mit elf Jahresausgaben an Reserven dasteht, so steht der Staat mit gerade einmal gut zwei Jahresausgaben an Reserven da. Und dabei sind die demografischen Herausforderung beim Staat wahrscheinlich ebenso herausfordernd wie bei der AHV. Ich denke hier in erster Linie an die zukünftige Entwicklung der Pflegekosten und der Gesundheitskosten, die sich auch beim Staat deutlich auswirken werden. Neben der AHV glänzen aber auch die IV und auch die FAK mit sehr komfortablen Reserven. Von dieser guten Ausgangslage der AHV profitieren alle Liechtensteiner, denn die Liechtensteiner zahlen im Vergleich zur Schweiz weniger ein in die AHV, bekommen aber mehr raus: Die Liechtensteiner zahlen deutlich tiefere AHV-Beiträge, sie erhalten merklich höhere Renten und können ihre AHV gerade auch noch deutlich früher als in der Schweiz vorbeziehen. Möglich ist das durch die solide Finanzlage der AHV mit elf Jahresausgaben an Reserven. Alles kein Problem also. Nicht ganz: Die Einnahmen aus Lohnbeiträgen sind schon seit einigen Jahren tiefer als die Ausgaben für Renten und die Ausgaben für Renten steigen schneller als die Lohnbeiträge. Diese Lücke kann bisher und wohl auch noch für längere Zeit über Vermögenserträge aus dem Vermögen von über CHF 3 Mia. gedeckt werden. Damit befindet sich die Liechtensteinische AHV, wie gesagt, in einer relativ komfortablen Ausgangslage, um die demografischen Herausforderungen mit einem kontrollierten Reservenabbau bis zum Höchstpunkt der demografischen Belastungen in den 2030er- bis 2050er-Jahren begegnen zu können. Reserven sind kein Selbstzweck, das haben wir auch beim Staatshaushalt gesehen. Dort haben die Reserven des Staates erlaubt, die Sanierung des Staatshaushaltes ohne Hast anzugehen, überlegt anzugehen, ohne hier überstürzte Massnahmen treffen zu müssen. Ich denke, ähnlich ist es hier auch bei der AHV: Reserven sind kein Selbstzweck, sondern für die Überbrückung von schwierigen Phasen da und genau so eine herausfordernde Phase werden wir ab den 2030er-Jahren mit dem Renteneintritt der geburtenstärksten Jahrgänge erleben, bevor sich dann in der Folge mit geburtenschwächeren Jahrgängen wieder eine gewisse Entspannung ergibt. Ein kontrollierter und begrenzter Reservenabbau ist daher nur richtig.Seit der letzten AHV-Revision ist ein ganz wesentliches Element in das AHV-Gesetz aufgenommen worden, denn gemäss neuem AHV-Gesetz muss die Regierung nun alle fünf Jahre ein versicherungsmathematisches Gutachten erstellen und dem Landtag zur Kenntnis bringen und bei zu starkem Reserveabbau Gegenmassnahmen vorschlagen. Das stellt sicher, dass sich der Landtag alle fünf Jahre auf solider Datengrundlage gut informiert, vertieft mit der AHV auseinandersetzt. So schreibt dann auch die AHV selbst im Geschäftsbericht auf Seite 22: «Die Ergebnisse dieses Gutachtens können ohne Hast abgewartet werden.» Dem kann ich nur zustimmen. Der Landtag wird sich also im 2019, auf der Basis einer soliden Daten- und Faktenlage informiert, das nächste Mal vertieft mit der AHV beschäftigen können. Allfällige Schnellschüsse aus der Hüfte sind nicht notwendig oder eben mit den Worten der AHV: Das Guthaben kann ohne Hast abgewartet werden. Einen Vorschlag machen die AHV-Verantwortlichen aber trotzdem bereits jetzt im Geschäftsbericht: Sie schlagen angesichts der ausserordentlich guten Finanzlage der IV vor, dass allenfalls darüber nachgedacht werden könnte, zeitlich befristet IV-Beiträge von der IV hin zur AHV umzulenken. Aber ich denke, wie gesagt, es ist noch zu früh für die Diskussion von möglichen Massnahmen. Wir können ohne Hast diese saubere Daten- und Faktengrundlage im kommenden Jahr abwarten und uns dann seriös mit der AHV beschäftigen.Die AHV macht für mich einen Eindruck eines gut geführten staatlichen Unternehmens oder einer staatlichen Institution und ich danke dem Verwaltungsrat, der Geschäftsleitung und allen Mitarbeitenden für ihre wichtige Arbeit.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginen und Kollegen. Rein Geschäftszahlen-mässig kommen von der AHV-IV-Familienausgleichskasse für das Jahr 2017 fast nur gute Nachrichten, übersichtlich und informativ aufbereitet in einem Geschäftsbericht, der mit hohem Informationsgehalt ausgestattet ist. Der AHV-Fonds hat sich trotz ungefähr linear steigender Rentenzahlungen, dank ebenfalls etwas, allerdings nicht im Gleichklang mit den Leistungen, steigenden Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, dank sehr ansehnlichen Vermögenserträgen und dank einem Staatsbeitrag von CHF 54 Mio. positiv entwickelt. Die Rentenverpflichtungen per 31. Dezember des Vorjahres sind inzwischen für 10,99 Jahre auf der hohen Kante. Schon dieses Jahr kann es aber deutlich anders aussehen: Die Anlageerträge sind eine volatile Grösse und der Staatsbeitrag sinkt auf CHF 30 Mio., was ich nach wie vor für einen Fehler halte. Sollte sich die Börsenentwicklung der ersten fünf Monate dieses Jahres fortsetzen oder sich im weiteren Verlauf des Jahres allenfalls noch negativ akzentuieren, ist, gepaart mit der massiven Kürzung des Staatsbeitrags, eine Schrumpfung des Fondsvermögens erstmals seit Ende 80er, Anfang 90er Jahre auf unter zehn Jahresausgaben im Bereich des Möglichen.Der IV-Fonds ist bei einer sinkenden Zahl an IV-Renten auf über eine halbe Jahresausgabe angewachsen. Leider sind im Gegenzug die Ergänzungsleistungen deutlich angestiegen. Der Fonds der Familienausgleichskasse ist um fast 10% auf satte dreieinhalb Jahresausgaben angewachsen. Das wird die zahlreich vorhandenen Begehrlichkeiten nicht weniger werden lassen. Dass die Verwaltungskostenrechnung mit einem Defizit von CHF 2,6 Mio. abschliesst und der Verwaltungskostenfonds auf 0,85 Jahresausgaben sinkt, ist einer begrüssenswerten Senkung des Beitragssatzes und damit einer leichten Entlastung der Wirtschaft geschuldet, welche diese Verwaltungskosten alleine zu finanzieren hat. Der mit dieser Entlastung einhergehende Reservenabbau wird noch das eine oder andere Jahr anhalten. Eindrücklich ist für mich im Gegenzug weiterhin die Effizienz der AHV-Verwaltung, die solches möglich macht: Trotz einer laufend steigenden Kundenzahl auf der Leistungsseite können Personalbestand und Personalkosten recht stabil gehalten werden. Ein eher betrübliches Kapitel sind die Ergänzungsleistungen: Die Gesamtzahl der Ergänzungsleistungsbezüger steigt und steigt. Den Löwenanteil dessen machen Ergänzungsleistungen zur IV-Rente aus. Seit 2013 ist die Summe dieser um 33% angewachsen, während die Ergänzungsleistungen zur AHV im gleichen Zeitraum um lediglich 6% angewachsen sind.Die AHV vermerkt denn auch in ihrem Jahresbericht, dass sich das Wachstum der Ergänzungsleistungen zur AHV nicht ungewöhnlich entwickle. Als Gründe, die zum Bezug von Ergänzungsleistungen im Alter führen, ortet die AHV neben dem Wechsel vom Erwerbsleben in die Pension auch später eintretende Veränderungen wie den Tod des Ehegatten und den damit verbundenen Wegfall einer Rente bei bleibenden Fixkosten oder bei einem Heimeintritt. Die Tatsache, dass auch heute noch bei vielen Neurentnern keine oder eine zu geringe Pension aus der Zweiten Säule zur Verfügung steht, ist auch gemäss AHV ein weiterer wesentlicher Auslöser für den Bezug von Ergänzungsleistungen. Interessant dabei, dass die AHV den Bezug von Kapital statt Rente aus der Pensionskasse mit keinem einzigen Wort als denkbares weiteres Risiko nennt, das zum Bezug von Ergänzungsleistungen im Alter führt. Kann daraus der Schluss gezogen werden, dass der Kapitalbezüger aus der Pensionskasse daher nicht zu Altersarmut tendiert? Viel eher als ein Altersrentner läuft gemäss AHV jemand bei Eintritt einer Invalidität in Gefahr, in wirtschaftliche Not zu geraten. Ein Drittel aller IV-Rentner in unserem Land bezieht inzwischen Ergänzungsleistungen. Und man darf seine Augen nicht davor verschliessen, dass invalide Ergänzungsleistungsbezüger auch bei Übertritt ins AHV-Alter Ergänzungsleistungsbezüger sein werden.Ein hohes Armutsrisiko verortet die AHV im Eintritt von Alter, Invalidität und Tod bei der Personengruppe ohne eine eigene zweite Säule: Von total 826 Ergänzungsleistungsbezügern per 8. März diesen Jahres konnten lediglich 137 überhaupt eine Leistung aus einer Pensionskasse beziehen und bei lediglich 16 davon betrug diese Leistung über CHF 12'000 im Jahr. Wissen die Regierung oder die AHV, wie viele dieser 826 Ergänzungsleistungsbezüger überhaupt jemals über eine eigene zweite Säule verfügt hatten und wie viele davon Barbezüge aus ihrer Pensionskasse getätigt hatten, entweder während der aktiven Versicherungskarriere oder bei Eintritt ins AHV-Rentenalter? Gerade in diesem Punkt erhoffe ich mir von der von unserer Fraktion demnächst einzureichenden, anfangs dieser Woche vorgestellten Interpellation zum Thema Altersarmut interessante Aussagen. Jedenfalls ist die Situation bedrohlich, dass lediglich kaum 17% aller Bezüger von Ergänzungsleistungen auf Leistungen einer Pensionskasse zurückgreifen können. Daher ist auch das von unserer Fraktion eingereichte und vom Landtag diesen Frühling einstimmig an die Regierung überwiesene Postulat zu einer pensionskassenähnlichen Absicherung der erwerbslosen Familienarbeit und der Familienarbeit mit geringfügigem Nebenerwerb kein bisschen zu früh gekommen. Nochmals besten Dank an alle Kolleginnen und Kollegen für die einstimmige Überweisung an die Regierung.Im Anhang zur Jahresrechnung findet sich auf Seite 92 der Titel «Eventualforderung»: Unter diesem Titel führt und erläutert die AHV das an die Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein gewährte Darlehen in Höhe von CHF 2,2 Mio. Die AHV schreibt wörtlich: «Die AHV-IV-FAK-Anstalten verzichten auf eine Aktivierung mit entsprechender Wertberichtigung, da ein Mittelzufluss von vornherein nicht wahr-scheinlich scheint.» Ende Zitat. Das heisst nichts anderes, als dass die AHV nicht daran glaubt, dieses zinslose Darlehen jemals wieder zu sehen. Das deutet auf nichts anderes hin, als dass die damals von der Regierung vorgeschlagene Sanierungsvariante mit zinslosem Darlehen statt voller Ausfinanzierung aus kompetenter Sicht der AHV nie und nimmer aufgehen wird. Das ist eine klare Ansage und es würde mich interessieren, was die Regierung hierzu sagt.Zu guter Letzt danke ich den Mitarbeitenden, der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat der AHV-IV-FAK-Anstalt für den grossen, kompetenten Einsatz im Berichtsjahr und wünsche weiterhin viel Erfolg und Arbeitszufriedenheit, wie sie zumindest aus der gesund tiefen Fluktuationsrate von 4,5% hervorzugehen scheint.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Helen Konzett
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Frauen und Herren Abgeordnete und Mitglieder der Regierung. Wir haben es gestern und heute bereits mehrmals gehört: 2017 war ein ausgezeichnetes Börsenjahr. Davon profitierten auch die AHV-IV-FAK-Anstalten. Im AHV-Bereich wurde bei einer erfreulichen Anlagerendite von 6,18% ein Vermögensertrag von CHF 172 Mio. erwirtschaftet. Damit stieg das in Wertschriften und Immobilien investierte Gesamtkapital auf rund CHF 3,1 Mia. an, damit hat sich die Kennzahl «aktuelle Jahresausgaben in Reserve» von 10,73 auf 10,99 erhöht. Die Vorredner haben es schon erwähnt: Die gewählte und langfristig ausgelegte Anlagestrategie hat sich in den letzten fünf Jahren bewährt und sollte sich auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten bewähren. Allerdings ist die Luft in diesen Bereichen sehr dünn: Schon ein Abfallen der Rendite auf 2,5% würde diese Kennzahl wieder auf etwa 10,5 drücken. Weniger gut als das Anlagegeschäft lief das betriebliche Geschäft, also das reine Versicherungsgeschäft der AHV: Die Versicherungsbeiträge der Versicherten und der Arbeitgeber können die Ausgaben für Renten schon seit 2003 nicht mehr decken. Im Jahre 2017 lagen die Ausgaben für ausgerichtete Renten bei CHF 288,68 Mio., die Beitragseinnahmen bei CHF 235,20 Mio. Das Defizit von CHF 53,48 Mio. konnte mit dem Staatsbeitrag von CHF 54 Mio. jedoch gerade noch gedeckt werden. In diesem Jahr, 2018, liegt der Staatsbeitrag aufgrund der Kürzung im Rahmen der Sanierung des Staatshaushaltes nur noch bei CHF 30 Mio. Man darf gespannt sein, ob die parallel dazu erhöhten Beitragssätze der Versicherten und Arbeitgeber diesen Ausfall ausgleichen werden. Falls nicht, müsste auf die Vermögenserträge zurückgegriffen werden und ohne ansprechende Rendite ginge es schnell an die Vermögenssubstanz. Auf solche Szenarien werden wir uns wohl vorbereiten müssen. Die Erhöhung des Rentenalters und die damit einhergehenden Neuberechnungen bescherten den Verantwortlichen und Mitarbeitenden der Anstalten im vergangenen Jahr viel zusätzliche Arbeit. Ebenso mussten die Vorarbeiten zu den ab dem 1. Januar 2018 erhöhten AHV-Beitragssätzen geleistet werden. An dieser Stelle danke ich dem Verwaltungsrat für das strategische Mitdenken und Mitlenken, der Direktion für die operative Leitung und das Erstellen des informativen und gut zu lesenden Geschäftsberichtes und allen Mitarbeitenden ganz herzlich für die engagierte Arbeit im Dienste aller Versicherten. Nach diesem Pauschallob komme ich nicht darum herum - und das wird Sie auch nicht überraschen -, ein Thema anzusprechen, das meines Erachtens in diesem Geschäftsbericht zu kurz kommt beziehungsweise nur sehr versteckt angetönt wird: die Integrationsleistungen beziehungsweise der Integrationsauftrag der Invalidenversicherung. Ich erlaube mir zuerst, auf jene Stellen des Geschäftsberichtes hinzuweisen, in denen die Invalidenversicherung überhaupt in irgendeiner Weise erwähnt wird. Im Vorwort des VR-Präsidenten auf der Seite 5 steht sinngemäss, dass bei der IV unverändert mit einem Anwachsen der finanziellen Reserven zu rechnen sei. Allenfalls könne eine zeitlich befristete Verlagerung von IV-Beiträgen an die AHV ins Auge gefasst werden, im Wege von Gesetzesanpassungen durch den Landtag. Allerdings gelte es zu berücksichtigen, dass mit der Anhebung des Rentenalters von 64 auf 65 Jahre auch ein Jahr länger IV-Renten ausbezahlt werden müssten, was zu entsprechenden Mehrkosten bei der IV führen würde. Diese Entwicklung müsse abgewartet werden. Auf der Seite 22 wird die IV-Finanzierungsgrenze erklärt: Dank des hohen IV-Vermögens benötigt die IV seit 2015 keinen Staatsbeitrag mehr. Damit entfällt auch die Begrenzung des IV-Vermögens auf 5% ihrer Jahresausgabe. Das IV-Vermögen kann somit unbegrenzt wachsen. Ebenfalls auf der Seite 22, im Kapitel «Ausblick», wird noch einmal erwähnt, was der VR-Präsident in seinem Vorwort betonte, nämlich eine mögliche Verlagerung von IV-Geldern hin zur AHV. Ganz prominent dann auf der Seite 37 die Schlagzeile, ich zitiere: «Die Anzahl der IV-Renten wird jedes Jahr geringer.» Zitat Ende. Diese Schlagzeile wird anhand der Zahlen und Tabellen auf den Seiten 35 und 36 bestätigt.Im Kapitel 8 zu den Ergänzungsleistungen wird auf den Seiten 46 und 47 auf die Tatsache hingewiesen, dass mehr als ein Drittel aller IV-Rentenbezüger in Liechtenstein auf Ergänzungsleistungen angewiesen ist und dass diese IV-Rentner später zu AHV-Rentnern werden und auch im Alter Ergänzungsleistungen benötigen. Mein Vorredner Christoph Wenaweser hat das Thema auch angesprochen. Diese Ergänzungsleistungen werden je hälftig vom Staat und den Gemeinden getragen. Auf den Seiten 78 und 79 folgen schliesslich die Betriebsrechnung 2017 und die Bilanz per 31.12.2017 der IV. Auf der Seite 78 erscheint im Bereich der Leistungen der Unterpunkt «Früherfassung/Eingliederung» mit einem Betrag von CHF 2,61 Mio. Dieser Betrag ist im Vergleich zum Jahr 2016 um beinahe CHF 500'000 oder um mehr als 15% gesunken.Geschätzte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, was lesen wir aus diesen Informationen? Erstens: Innerhalb der AHV-IV-FAK-Anstalten ist die IV von den Finanzbeträgen her ein kleiner Fisch. Zweitens: Innerhalb der IV wiederum scheint der Integrationsauftrag eine abnehmende Bedeutung zu haben. Der für die IV einmal so wichtige Begriff «Integration vor Rente» verkommt bei der jetzigen Gesetzeslage und Gesetzesauslegung zu einer Worthülse. Mir scheint es, dass die AHV-IV-FAK-Anstalten mit zunehmendem Vermögensstand zu einer riesigen Geldmaschine geworden sind. Besonders bei der IV, welche vulnerable Menschen in einer schwierigen Zeit unterstützen sollte, scheint ein wichtiger Zweck einer Sozialversicherung, nämlich zielgerichtet und lösungsorientiert auf ihre Kunden, Versicherten einzugehen, in den Hintergrund getreten zu sein. Das Titelbild des Jahresberichtes zeigt sehr schön und ausdrucksstark einen vulnerablen, einen verletzten Menschen beziehungsweise sein Gesicht. Wie kann das sein? Wie kann diese Entwicklung erklärt werden? Vielleicht liegt es im Auftragsverständnis. Dazu zitiere ich den Direktor Walter Kaufmann, der unter dem Titel «Corporate Governance» auf der Seite 26 formuliert, Zitat: Die AHV-IV-FAK-Anstalten «sind nicht Teil der Landesverwaltung im engeren Sinne, aber sie haben im Unterschied zu anderen ebenfalls ausserhalb der Landesverwaltung eingerichteten Behörden keinen offenen Auftrag (sie können beispielsweise ‹finanzielle Existenzminimumsicherung im Bereich der Alters- und Hinterlassenenvorsorge› nicht selbst definieren). Vielmehr wird die für die Kunden entscheidende strategische Ausrichtung vom Gesetz- und Verordnungsgeber bestimmt», also Landtag und Regierung. «Die Aufgabe der AHV-IV-FAK-Anstalten besteht darin, die einzelnen Gesetze durchzuführen (vereinfacht ausgedrückt: Renten ausrichten, Beiträge kassieren).» Zitat Ende. Der Direktor spielt damit - aus seiner Sicht nicht zu Unrecht - den Ball direkt der Regierung und dem Landtag zu. Genau aus diesem Grund hatte die Freie Liste im November-Landtag auch ihr Postulat zur IV im Wissen eingebracht, dass viele Versicherte mit geringem Einkommen von der IV sehr enttäuscht sind. Sie vermissen die kunden- und lösungsorientierte Ausrichtung, wenn es um Unterstützungsmassnahmen bei der beruflichen Integration, Reintegration geht. Leider wurde die meines Erachtens völlig ungenügende Postulatsbeantwortung von der FBP/DU-Mehrheit dieses Hauses kommentarlos und schweigend abgeschrieben. Für mich unverständlich, denn damit haben Sie, geschätzte Abgeordnete der FBP und DU, sich gegen die Versicherten entschieden. Denn trotz aller Unzulänglichkeiten in der Beantwortung hatte die IV im Bereich der Integration einige Optimierungen und Verbesserungen im Bereich der beruflichen Integration angedeutet. Mit der Zurückweisung der Beantwortung hätten wir den Druck hochhalten und bestimmte Verbesserungen in diesem wichtigen Bereich erreichen können. Diese Chance haben wir verpasst oder anders, salopp ausgedrückt: Der Landtag hat es vergeigt.Nun, der Geschäftsgang der IV in den letzten Jahren bestätigt, dass es finanziellen Spielraum gäbe für Optimierungen im Integrationsbereich. Die IV selbst sieht sich nicht am Zuge und auch Sie, Herr Regierungsrat Pedrazzini, haben glasklar zu verstehen gegeben, dass für Sie die aktuelle Situation stimmig sei und Sie somit keinen Grund sehen, um tätig zu werden. Es liegt also an uns Abgeordneten. Ich bin zuversichtlich und hoffe auf Ihre Unterstützung, wenn wir trotz allen Rückschlägen vorhandene Mittel der IV zukünftig vermehrt für sinnvolle berufliche Integrationsmassnahmen nutzen - sowohl für Menschen mit körperlichen als auch psychischen Herausforderungen -, anstatt sie einfach und unkreativ dem grossen ruhenden Topf der AHV zuzufügen. Dem sollten wir uns angesichts der aktuellen Situation vehement entgegensetzen. Vielen Dank für Ihre Geduld für das längere Votum. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Beim Studium des vorliegenden Geschäftsberichts ist mir auf Seite 68 aufgefallen, dass einige Partner im Rahmen der Vermögensbewirtschaftung aus dem Ausland stammen. Anzahlmässig sind dabei fünf Partner aus Liechtenstein und sieben aus dem Ausland. Hierzu wären meine Fragen an die Regierung wie folgt: - Was sind die Gründe, weshalb ein hoher Anteil der Anlagetätigkeit von ausländischen Unternehmen durchgeführt wird?
- Besteht aus Sicht der Regierung allenfalls Potenzial, die Anlagetätigkeit durch liechtensteinische Unternehmen weiter auszubauen - dies zulasten der ausländischen Unternehmen?
- Wie hoch ist der Anteil des Vermögens, welches von liechtensteinischen Partnern verwaltet wird und wie hoch von den ausländischen Partnern?
- Wie erfolgt die Ausschreibung für die Anlagetätigkeit? Können sich hier Unternehmen von sich aus bewerben oder werden sie lediglich vonseiten der AHV zur Offertstellung aufgeboten? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Bevor ich mit meinem Votum beginne, eine Replik an die stv. Abg. Helen Konzett: Die DU-Fraktion hat sich für die Versicherten eingesetzt damals.
An die AHV besten Dank für den gut strukturierten Geschäftsbericht. Im AHV-Geschäftsbericht schätze ich die vielen Datenreihen, die teils bis ins Jahr 1954 zurückreichen, welche einen guten Überblick über Trends geben. Die AHV ist eine Versicherung, die über eine lange Zeit stabil bleiben muss. Zwischen den ersten Einzahlungen im Alter 25 und den letzten Bezügen im hohen Alter können mehr als 60 Jahre dazwischenliegen. Also die Dauerhaftigkeit, die Stabilität ist Voraussetzung. Die AHV arbeitet im Umlageverfahren. Das bedeutet, es besteht kein Anrecht auf das Geld, welches selbst einbezahlt wurde, sondern ein Anrecht auf eine Rente, welche von den Nachkommen mit ihrem Beitrag im Zeitpunkt des Bezuges eingezahlt wird. Die AHV wurde in Anlehnung der schweizerischen AHV 1945 ausschliesslich für die liechtensteinische Bevölkerung als Umlageverfahren eingeführt. Die Finanzierung der Renten war damals mit Beiträgen des Nachwuchses im eigenen Land abgesichert. Erst später wurden Beschäftigte aus dem Ausland mit eingebunden, vorerst nur einmal für die Beitragszahlung. Das Gros der Einnahmen - 96,8% - kommt aus Löhnen. Heute wohnen über 50% der Beschäftigen im Ausland. Das Umlageverfahren mit Beiträgen aus dem Inland ist geblieben, die nachfolgende inländische Generation ist nach wie vor in das Umlagesystem eingebunden. Hingegen ist die nachfolgende Generation der ausländische Beschäftigen nur eingebunden, wenn sie in Liechtenstein einer Arbeit nachgeht. Mir ist keine Regelung bekannt, die einen Generationenvertrag mit den Nachkommen der ausländischen Versicherten für eine Finanzierung der Renten für ihre Eltern und Grosseltern, die einmal in Liechtenstein gearbeitet haben, sicherstellen. Jetzt stellt sich die Frage: Braucht es einen Generationenvertrag mit den Nachkommen der ausländisch Beschäftigten - dies, um die Rente ihrer Eltern zukünftig in zig Jahren zu finanzieren? Wenn die Verpflichtung ins Ausland mit einem Kapitaldeckungsverfahren gesichert ist, braucht es keinen Generationenvertrag mit den Nachkommen der versicherten Ausländer. Die Verpflichtung wäre dann in Form eines Vermögens abgesichert. Wenn in der AHV nur die im Inland wohnende Bevölkerung versichert ist, dann genügen kleine Reserven, da stets auf die Nachkommen mit der Zahlung von direkten Beiträgen, aber auch indirekt auf Beiträge aus Steuern zurückgegriffen werden kann. Die Konstellation, das Verhältnis der Verpflichtungen für das Inland zu den Verpflichtungen für das Ausland, dürfte einmalig sein.In der Schweiz liegt der Grenzgängeranteil etwa bei 6% bis 7%, bei uns mindestens achtmal höher. In den grossen EU-Ländern ist der Anteil an Grenzgängern verschwindend klein und hat auf die Sicherheit der zukünftigen Renten praktisch keinen Einfluss. Es darf nicht an EU-Vorgaben oder an anderen ausländischen Versicherungen angelehnt werden. Wir brauchen eine auf unsere Gegebenheiten abgestimmte AHV, eine AHV, welche die Auslandsverpflichtungen auch in schwierigen Zeiten in vielleicht vier, fünf Jahrzehnten immer noch erfüllen kann. Die AHV hat in einer Zeit mit kleinerem Ausländeranteil als heute ein grosses Vermögen aufgebaut, welches zu 85% aus liechtensteinischen Mitteln besteht. Dieses Vermögen dient als Sicherheit für die heute heranwachsende inländische Generation, damit sie in schlechteren Zeiten ausländischen Verpflichtungen nachkommen kann. Wie bereits erwähnt: Da kein Generationenvertrag mit den Nachkommen der ausländischen Versicherten besteht, ist dieses Vermögen von grosser Bedeutung - ja, bei einem starken wirtschaftlichen Rückgang sogar von existentieller Bedeutung für das Land, mitunter sogar systemrelevant.Der Geschäftsbericht zeigt, die AHV ist im Abbaumodus des Vermögens. Dies ausgerechnet in einer Zeit der Hochkonjunktur. Von 1954 bis zum Jahr 2000 fand ein Aufbau des Vermögens statt, und wie erwähnt, zu 85% aus liechtensteinischen Mitteln. Seit dem Jahr 2000 wurde das AHV-Vermögen um 3,98 Jahresausgaben abgebaut. Die Jahresausgabe 2017 betrug CHF 288,86 Mio. Dies mal 3,98 Jahresausgaben ergibt CHF 1'148 Mio. Seit dem Jahr 2000 wurde das Vermögen der AHV trotz steigender Anzahl der Kunden auf der Beitragsseite um CHF 1,15 Mia. abgebaut. Es muss beachtet werden: Die Anzahl Jahresausgaben bezieht sich auf das laufende Jahr. Die momentane Anzahl Jahresausgaben von 10,99 reicht bei Weitem nicht für 10,99 Jahre, da die Rentenauszahlungen von Jahr zu Jahr ansteigen. Von 1954 bis zum Jahr 2003, als noch weit weniger ausländische Mitarbeiter gegenüber heute beschäftigt waren, waren die Beiträge stets höher als die Ausgaben. Seit 2003 reichen die Beiträge nicht mehr, um die Renten zu bezahlen, trotz steigender Beitragskonten. Das Umlagedefizit vergrössert sich seit 2003 stetig - auf CHF 53,4 Mio. im Jahr 2017.Mit diesem Votum möchte ich keinesfalls schwarzmalen, vielmehr nur darauf hinweisen, dass die Entwicklung in den letzten 17 Jahren mögliche Risiken beherbergt. In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage an die Regierung, vielleicht kann die beantwortet werden: Wie hoch ist die Auslandsverpflichtung zur Zeit?Mein Dank geht an die Mitarbeiter der AHV, die ja sehr gut gearbeitet haben - ohne Zwischenfälle -, sehr viele Kunden betreut haben. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Gerne schliesse ich mich dem allgemeinen Dank zu diesem Bericht an. Ich hätte gerne eine allgemeine Lagebeurteilung des zuständigen Ministers auf eine interessante Feststellung auf Seite 17: Dort wird ausgeführt, dass das internationale Recht zu ergänzen sei. Das betrifft Unternehmen, die im internationalen Transportgewerbe tätig sind. Dort bestehen Koordinierungsbestimmungen, dass derzeit eine relativ einfache Möglichkeit besteht, «durch Sitzgründung in einem Kleinstaat die Beitragspflicht für die Sozialversicherungen zu optimieren.» Und anscheinend hat man im Luftverkehr bereits diese sozialversicherungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt, in einem anderem Bereich halt eben noch nicht. Und: «Im Rat der Europäischen Union konnte jedoch nur eine Kompromisslösung gefunden werden.» Für Liechtenstein bedeutet dies vorderhand, dass die Zahl von Arbeitnehmern bei international tätigen Transportfirmen in Liechtenstein sozialversichert sind und dass die in den vergangen Jahren auch künftig weiter ansteigen könnten. Dazu gibt es eine Kleine Anfrage des Abg. Alexander Baltiner im letzten Oktober-Landtag, dass bei den AHV-IV-FAK-Anstalten rund 450 Matrosen versichert seien, die weder die liechtensteinische Staatsbürgerschaft besitzen noch in Liechtenstein wohnhaft sind, geschweige denn in irgendeiner Beziehung zu unserem Land stehen beziehungsweise unser Land überhaupt nicht kennen. Dazu wurden verschiedene Fragen gestellt und auch beantwortet. Eben, unter anderem stammen diese Matrosen aus Deutschland, Niederlande, Polen, Slowakei, Tschechin, Belgien, Luxemburg oder Lettland. Interessant ist auch, dass diese Matrosen Familienzulagen in Liechtenstein beziehen, die sie natürlich auch einzahlen. Eine weitere interessante Aussage ist aber, wenn eine Versicherungskarriere in Liechtenstein von mindestens einem Jahr erreicht wird, dass dann halt auch gewisse Rentenansprüche in Bezug auf Alter, Tod oder Invalidität bestehen. Das ist dann schon ein gewisses Risiko, denke ich. Und dem zuständigen Minister ist diese Fragestellung bekannt. Das Land Liechtenstein hat in einer Kommission der Rheinschifffahrt zumindestens versucht, eine Teilvereinbarung zu erzielen. Da geht es um die Binnenschifffahrt, wo eben die meisten dieser Matrosen tätig sind. Die zentrale Kommission besteht aus den Ländern Deutschland, Belgien, Frankreich, Niederlande und der Schweiz. Und da geht meine erste Frage: Werden die Interessen von Liechtenstein auch von der Schweiz vertreten in der Kommission? Und meine zweite Frage wäre dann: Ja, was würde es bedeuten, wenn andere Personalvermittlungen diesen Bereich für interessant befinden und dann die Tätigkeiten halt über die Rheinschifffahrt hinausgehen - beispielsweise für die Weltmeere oder auch im Bereich der LKW-Transporte weltweit oder nach Fernost, wohin auch immer? Mich würde interessieren, wie der zuständige Minister dieses Risiko in Bezug auf die Aussage in diesem Bericht quantifiziert. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Der Staatsbeitrag wurde jetzt mehrfach in die Voten eingebaut. Wir müssen uns einfach bewusst sein - ich denke, das sind wir uns auch -, dass es sich bei einem Staatsbeitrag in die AHV um wiederkehrende Ausgaben für den Staat handelt. Und ich gehe hier mit den Ausführungen des Abg. Christoph Wenaweser gleich, oder sehe es gleich, dass natürlich aus Blickwinkel der AHV betrachtet ein Staatsbeitrag gerade in schlechten Anlagejahren sehr interessant ist, eine gute Lösung, um diese zu überbrücken. Es darf aber sicher auch nicht vergessen werden, dass ein schlechtes Anlagejahr aufseiten der AHV auch ein schlechtes Anlagejahr aufseiten des Staates ist. Und gerade dort schlägt sich dann das natürlich durch, dieser höhere Staatsbeitrag. Weiters möchte ich auch erwähnen, dass wir uns einfach auch bewusst sein müssen, dass vom Staatsbeitrag ein Drittel ins Ausland fliesst. Und wir müssen uns auch bewusst sein, dass wir ein Volumenwachstum in der AHV haben, das riesig ist, und hier einfach den Staatsbeitrag immer anzupassen, das wir letztlich nicht möglich sein. Dann noch eine Bemerkung und auch eine Frage in Bezug auf die Betriebssicherung der Familienausgleichskasse. Wie wir auf Seite 80 sehen, ist diese sehr erfreulich. Wir sehen das auch in der Grafik auf Seite 41: Da sehen wir die Entwicklung, wie das aktuelle Fondsvolumen ausschaut. Und ich denke wirklich, wenn wir uns diese Zahlen anschauen, dann wäre hier mehr für unsere Familien möglich. Wir haben ja auch in diesem Jahr schon eine Beantwortung eines Postulates - Familienförderung der FBP-Fraktion - diskutiert. Ich möchte hier nochmals die Regierung fragen beziehungsweise den Gesundheitsminister, den zuständigen Minister: Was sind aktuelle Überlegungen? Oder auch: Was prüft vielleicht aktuell die Regierung, um hier mehr den Familien geben zu können, was meiner Meinung nach aufgrund der letzten Jahre möglich ist? Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Besten Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Vielen Dank für die wohlwollende Aufnahme des Geschäftsberichtes der AHV. Ja, es ist tatsächlich so, dass die AHV sehr gut dasteht, sehr gut auch gewirtschaftet hat in den letzten Jahren und natürlich auch von den guten Börsen im letzten Jahr profitieren konnte. Das Vermögen von mittlerweile über CHF 3 Mia. ist eines der höchsten Vermögen, die wir im Land haben. Entsprechend hoch ist auch die Verantwortung des Verwaltungsrates, der zusammen mit seinen Ausschüssen für die Verwaltung dieses sehr grossen Vermögens verantwortlich ist. Ihm gilt auch mein Dank für die sehr professionelle und sehr gute Arbeit im letzten Jahr und auch in den letzten Jahren.Der Abg. Christoph Wenaweser hat einige statistische Fragen gestellt. Wie viele Ergänzungsleistungsbezüger eine zweite Säule hatten oder Barbezüge getätigt hatten: Diese Angaben liegen uns nicht vor. Man kann einen Zustand erheben - und das wird der AHV sicher auch möglich sein -, wie viele heute einer bestimmten Kategorie angehören, aber ob jemand jemals vor Jahren oder Jahrzehnten einen Kapitalbezug gemacht hat entzieht sich selbst der Kenntnis der AHV. Da müsste man Zugriff haben zu allen Pensionskassendaten und das haben wir eben nicht - wenn das möglicherweise im Ausland geschehen wäre, noch viel weniger.Sie haben nach dem Darlehen gefragt, das die AHV abgeschrieben hat: Jedes Staatsunternehmen kann mit diesem Darlehen umgehen, wie es will. Es schätzt eine Wahrscheinlichkeit, dass das zurückkommt und es war meines Erachtens ganz klar, dass die Wahrscheinlichkeit, dieses Darlehen zurückzuzahlen, nie auf 100% beziffert wurde. Ganz im Gegenteil: Es hing natürlich von der Entwicklung der Börsen ab. Die stv. Abg. Helen Konzett hat kritisiert, dass die Beiträge für die Früheingliederung gesunken sind und hat daraus Ihre eigenen Schlüsse gezogen. Man könnte mit ungefähr derselben oder ähnlichen Begründung sagen, sie sind gesunken, weil es Erfolge gibt in diesem Bereich. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir vor nicht allzu langer Zeit ein gröberes Problem bei der IV hatten, weil es einfach aufgrund der damaligen Usanz sehr, sehr einfach war, die Leute - wie man damals gesagt hat - in die IV zu schicken, zum Beispiel wenn es Entlassungen gab in den Betrieben. Und das hat dazu geführt, dass die IV - dass man da einige Sachen ändern musste, um diese Leistungen denen zugutekommen zu lassen, die sie auch wirklich benötigen.Der Abg. Manfred Kaufmann hat einige Fragen zu der Geldanlage gestellt. Die kann ich Ihnen gerne beantworten. Und zwar haben Sie gefragt: Was sind die Gründe, weshalb ein hoher Anteil der Anlagetätigkeit von ausländischen Unternehmen, oder Investmentunternehmen, durchgeführt wird. Dazu kann ich sagen, dass der Anteil ausländischer Vermögensverwalter mehrere Gründe hat: Zum einem finden sich nicht für alle Anlagekategorien Partner im Inland, zum anderen ist es sinnvoll, grosse Volumina auf mehrere Verwalter zu verteilen, um die Sicherheit, die Diversifikation und Benchmarkvergleiche bei Rendite und Pricing zu ermöglichen.
Dann haben Sie gefragt, ob Potenzial besteht, die Anlagetätigkeit durch liechtensteinischen Unternehmen weiter auszubauen - dies zulasten der ausländischen Unternehmen: Dazu möchte ich generell bemerken, dass die Vermögensverwaltung dem Verwaltungsrat der AHV-IV-FAK-Anstalten unterliegt und nicht der Regierung. Ein Eingriff durch die Regierung via Verordnung oder eigener Strategie mit Bevorzugung inländischer Unternehmen wäre nicht zulässig - meines Erachtens - und könnte auch zu Haftungsfragen führen, wenn solche Eingriffe sich als ungünstig herausstellen. Das heisst, die AHV verwaltet diese Vermögen eigenständig und das ist auch ihre Aufgabe und sie muss auch die Verantwortung dafür nehmen. Aber sie sehen gleich - sie haben gefragt, wie hoch der Anteil des Vermögens ist, welches in Liechtenstein verwaltet wird: Es sind zwei Drittel des Vermögens inklusive Immobiliendirektanlagen, die von inländischen Vermögensverwaltern verwaltet werden. Beim Rest, diesem restlichen Drittel, der von ausländischen Partnern verwaltet wird, sind wiederum bei grösseren Volumina liechtensteinische Banken als Depotbanken eingesetzt. Sie sehen also, dass ein sehr, sehr, sehr grosser Teil des Vermögens in Liechtenstein oder zumindest durch liechtensteinische Unternehmen verwaltet wird.Sie haben sich dann erkundigt, wie die Ausschreibung für die Anlagetätigkeit erfolgt und ob sich hier Unternehmen von sich aus bewerben können oder ob man aufgeboten wird: Die Ausschreibung erfolgt nach einem klar definierten Kriterienkatalog auf professionelle Art und Weise. Also man schaut sich an: Wie viel «Assets under Management» hat der Bewerber? Wie ist die Erfahrung des Teams? Gibt es einen Trekrekord? Und so weiter. Ein Aspekt von vielen ist unter anderem dabei auch, dass der AHV-FAK-Wertschriftenfonds nicht der grösste Einzelinvestor bei einem konkreten Vermögensverwalter sein darf. Das heisst, es müssen schon eher grössere Unternehmen sein, weil die AHV nicht dominant sein will, zum Beispiel wenn sie den Fonds einmal abziehen will oder das Vermögen abziehen will, dass da keine Schwierigkeiten auftauchen. Es gibt natürlich auch laufend Blindbewerbungen, sowohl vom Inland als auch vom Ausland. Die Anlagestrategie der AHV richtet sich aber nicht nach den Bedürfnissen der Manager, sondern läuft konsequenterweise umgekehrt: Die AHV und FAK bestimmen die Anlagestrategie und schreiben dann bei Bedarf für die einzelnen Kategorien die Mandate aus und suchen geeigneten Verwalter dafür.Der Abg. Herbert Elkuch hat herumgerechnet mit den Jahresausgaben und in seinen Rechnungen kam er irgendwie zum Schluss, dass ein Vermögen von CHF 1,15 Mia. abgebaut wurde. Diese Rechnung, vermute ich einmal, hat ihn irgendwo an einer Stelle in die Irre geführt, weil wenn wir auf Seite 31 anschauen, wie gross das Kapital ist und wie es sich in den letzten Jahren entwickelt hat, so sehen wir - abgesehen von den Schwankungen, die kapitalmarktbedingt auftreten - ein stetes Anwachsen des Vermögens. Aber wir haben uns schon mehrmals unterhalten über diese Masszahl, die Anzahl Jahresausgaben in Vorrat, und man muss halt sehen, dass die Leistungen dauernd ansteigen und auch wenn das Vermögen nominal gleich bliebe, dann würde die Anzahl Jahresausgaben natürlich sinken. Also da konnte ich ihm in seiner Berechnung leider nicht folgen.
Der Abg. Günter Vogt hat nach den Regelungen besonders im Transportgewerbe gefragt, wo es Leute gibt, die in Liechtenstein angestellt sind, aber dann im Ausland im Transportgewerbe tätig sind und über liechtensteinische Personalvermittlungsunternehmen angestellt sind: Hier gilt bei uns diese europäische Gesetzgebung, die wir nur im Ausnahmefall nicht anwenden müssen. Ein solcher Ausnahmefall wäre eben, wenn wir zum Rheinschifffahrtabkommen beitreten können. Da laufen entsprechende Gespräche und die sind halt relativ zäh beziehungsweise ist der Fortschritt relativ langsam, aber wir sind dort dran.Sie haben dann gefragt: Was ist, wenn es andere Branchen - nicht die Rheinschifffahrt - betrifft: Dort besteht das Risiko, wenn Personalvermittler auftauchen und dieses Geschäft entdecken, dass sie Leute bei uns anstellen können in anderen Transportsegmenten, dass wir dann dort eben das Risiko tragen auch ins Ausland Versicherungsleistungen ausrichten zu müssen. Diese Vorschriften sind eng damit verbunden, dass wir Mitglied des EWR sind und das ist halt einer der Nachteile, die wir vergegenwärtigen müssen. Es gibt noch einige andere, aber der EWR bietet uns auch einige Vorteile. Wir haben halt ein Gesamtpaket übernommen, das Vor- und Nachteile hat. Ich denke, es besteht ein gewisses Risiko, dass wir oder unsere Sozialwerke dort zu Leistungen verpflichtet werden, sehe es aber im Gesamtzusammenhang jetzt nicht als systemrelevantes Risiko an.Der Abg. Johannes Hasler hat nachgefragt, was im Rahmen der Familienpolitik laufe, insbesondere in Bezug auf die Reserven der Familienausgleichskasse: Wie ich schon mehrfach angetönt hatte und auch hier im Rahmen einer Postulatsbeantwortung dargelegt habe, wäre es meines Erachtens günstig, wenn man die Reserven dazu nutzen würde, dass Kindergeld - zum Beispiel im ersten Lebensjahr des Kindes - etwas zu erhöhen, um damit den Eltern finanziell besser zu ermöglichen, etwas mehr Zeit mit ihrem Kind zu verbringen beziehungsweise das Kind im ersten Jahr selbst betreuen zu können. Ich glaube, das waren alle Fragen, die an mich gerichtet wurden und sonst bitte ich Sie, nochmals nachzuhaken. Danke schön. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Danke für das Wort. Wie ich auf diese Zahl komme: Es ist sehr einfach, das kann man im Kopf ausrechnen, wenn man gerade Zahlen nimmt anstatt diese ungeraden. Im Jahr 2000 waren 15 Jahresausgaben vorhanden, jetzt - im Jahr 2017 - waren es noch elf. Es sind also vier Jahresausgaben verloren gegangen. Und die Jahresausgabe im 2017 betrug CHF 288 Mio., wenn wir eine gerade Zahl nehmen, CHF 300 Mio. Dann sind vier Jahresausgaben verloren gegangen und diese Jahresausgabe von 2017, nehmen wir an, CHF 300 Mio. Dann sind es CHF 1,2 Mia., die heute in Form von Jahresausgaben gegenüber dem Jahr 2000 fehlen. Also es ist ein Abbau, weil das Vermögen wird ja anhand der Jahresausgabe bewertet.Dann habe ich noch eine Frage gestellt, und zwar: Wie hoch sind zurzeit die Auslandsverpflichtungen der AHV? Ich gehe davon aus, dass das nicht bekannt ist, aber trotzdem frage ich einmal.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Danke dem Minister für seine Ausführungen. Ich hatte kurz angesprochen, dass man in der Europäischen Union zumindest im Luftverkehr diese sozialversicherungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeit bereits vor Jahren etwas eingeschränkt hatte. Bestehen hier Anstrengungen, dies vielleicht auch auf den anderen Bereich auszudehnen, oder sieht man das eher als Geschäftsbereich für Liechtenstein? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Zuerst zu der Frage des Abg. Günter Vogt: Die kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Bisher hatten wir meines Wissens noch keine Fälle im Bereich des Luftverkehrs. Wir hatten doch diese relativ grosse Anzahl von Matrosen, die uns dazu bewogen hat, eben bei diesem Rheinschifffahrtsabkommen beizutreten oder den Beitritt zu verlangen. Aber es ist mir nicht bekannt, ob wir in diese Richtung arbeiten oder ob da etwas läuft.
Zum Abg. Herbert Elkuch: Ja, jetzt verstehe ich Ihre Rechnung. Sie sagen im Prinzip: Ja, wenn denn diese Zahl von Jahresausgaben bei ungefähr 15 geblieben wäre. Was ihre Rechnung verdeutlicht, ist, dass die Leistungen deutlich schneller angestiegen sind als der Fonds. Und das ist so, weil unsere Konjunktur sehr gut gelaufen ist und entsprechend sind auch jetzt die Rentenausgaben stark angestiegen. Die Frage der Auslandsverpflichtung ist nicht einfach zu beantworten, weil wir hier in einem Umlageverfahren sind und nicht in einem aktuarischen Versicherungssystem, wo wir die Verpflichtungen in dieser einfachen Art aufschreiben. Aber, um vielleicht eine Näherung zu finden: Zur Zeit fliesst ein Drittel der Rentenfranken ins Ausland und wenn wir eine Situation haben, dass die Hälfte der Beschäftigten Grenzgänger sind, dann muss man annehmen, dass über mittlere oder längere Frist eben eher in Richtung die Hälfte der Rentenfranken ins Ausland fliessen werden. Das heisst, von zukünftigen Verpflichtungen können wir heute schon sagen: Es wird nicht weniger als ein Drittel sein, die als Auslandsverpflichtungen - wenn man das jetzt in diesem Sinne so nennen will - bezeichnet werden können. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit haben wir den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2017 der Liechtensteinischen AHV-IV-FAK-Anstalt zur Kenntnis genommen. Wir haben Traktandum 20 erledigt.-ooOoo-