Tätigkeitsbericht 2017 der Finanzkontrolle
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 13: Tätigkeitsbericht 2017 der Finanzkontrolle.Mit Schreiben vom 30. April 2018 hat die Finanzkontrolle auch den Tätigkeitsbericht 2017 zur Kenntnisnahme übermittelt. Der Tätigkeitsbericht steht zur Diskussion. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Gemäss dem gesetzlichen Auftrag unterstützt die unabhängige Finanzkontrolle sowohl den Landtag beziehungsweise die Geschäftsprüfungskommission als auch die Regierung in ihrer Aufsichtsfunktion. Organisatorisch dem Landtag zugeordnet, prüft die Finanzkontrolle die Landesrechnung, das Finanzgebaren und die Rechnungslegung von staatlichen Stellen, bestimmte öffentliche Unternehmen, interne Kontrollsysteme, IT-Systeme etc. Hauptbereiche der Tätigkeit der Finanzkontrolle im Jahr 2017 waren die Umsetzung des Prüfprogramms mit der Testierung der Landesrechnung sowie die vertiefte Prüfung im Amt für Soziale Dienste mit Fokus auf die ausgerichteten Leistungen. Nebst einem grundsätzlich positiven Prüfurteil resultieren aus dieser Schwerpunktprüfung diverse Empfehlungen zu Verbesserungen der Abläufe, Dokumentation und Organisation, deren Umsetzung gemeinsam mit der Amtsleitung der Regierung und der GPK festgelegt wird. Themen der internen Finanzaufsicht waren im Jahr 2017 Überprüfungen in den Bereichen Volkswirtschaft, Tiefbau, Gerichts- und Kommissionsabrechnungen sowie die Prüfung der Geld- und geldwerten Bestände. Das Verbesserungspotential, das sich aus diesen Überprüfungen ergeben hat, wurde direkt mit den Verantwortlichen besprochen und die Umsetzung festgelegter Massnahmen wird im Rahmen nächster Prüfungen verfolgt.Hinsichtlich der in den Vorjahren von der Finanzkontrolle in ihren Tätigkeitsberichten ausführlich beschriebenen Themen im Zusammenhang mit dem Landesmuseum und der Arbeitslosenversicherungskasse sind weitere Fortschritte erzielt worden. Die einzelnen noch bestehenden Revisionsempfehlungen beim Landesmuseum sind dem neuen Stiftungsrat übergeben worden. Kontinuierliche Verbesserungen sind in der Arbeitslosenversicherungskasse bei der Umsetzung der verschiedenen Massnahmen hinsichtlich internem Kontrollsystem, IT-Lösung etc. festzustellen. Seit dem Jahr 2017 nimmt die Finanzkontrolle neu im Auftrag der Regierung Einsitz im EFTA Board of Auditors, EBOA, welches als Kontrollgremium die drei EFTA-Institutionen prüft. Für die geleistete wertvolle Arbeit und die ausgezeichnete Zusammenarbeit danke ich als Vorsitzender der GPK im Namen der gesamten Kommission der Leiterin Cornelia Lang und allen Mitarbeitenden der Finanzkontrolle. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, diesen Worten des Abg. Thomas Rehak kann ich mich nur anschliessen: Ich möchte mich ebenfalls bedanken bei der Finanzkontrolle für die Tätigkeit, die sie ausübt. Es sind ja fünf Personen, die hier beschäftigt sind und diese Punkte umsetzen. Wir sehen ja in diesem ganzen Bericht: Sie macht sehr umfangreiche Prüfungen. Ich denke mir, mein Vorredner hat das bereits aufgezeigt. Einfach zwei Punkte - die wurden zwar auch schon aufgezeigt, aber die darf man ruhig ein zweites Mal erwähnen: Gerade bei der Arbeitslosenkasse zeigt sich ja gemäss Seite 3, dass eben die Empfehlungen der Finanzkontrolle mehr als nur berechtigt waren die letzten Jahre. Das zeigt für mich doch auch die sehr wichtige Aufgabe, die hier die Finanzkontrolle wahrnimmt und dass der Landtag, ja, diese Empfehlungen grundsätzlich auch annehmen sollte - oder muss - und auch umsetzen sollte. Es wurde auch bereits erwähnt: Es haben sich bei ihren ganzen Prüfungen positive Prüfbefunde ergeben. Es wurden zwar diverse Empfehlungen gemacht, aber in summa summarum, wie gesagt, positive Befunde.Dann zum Budget, das sehen wir auch auf der Seite 8: Es wurde eingehalten. Man hat zwar auch externe Experten beigezogen, aber auch in diesem Bereich wurde das Budget unterschritten. Und gesamthaft wurde das Budget ebenfalls eingehalten beziehungsweise unterschritten. Ein Punkt, den ich noch erwähnen möchte, ist der Ausblick, Seite 10: Hier wird unter anderem darauf hingewiesen, dass im Jahr 2018 dann bei der Justizverwaltung und den Gerichten zum Beispiel die Gebührenerhebung überprüft werden sollte. Da erhoffe ich mir doch auch, dass die Finanzkontrolle einen Blick auf den Punkt Verfahrenshilfe werfen wird, wie hier die Gerichte mit diesem Punkt umgehen. Auch die anderen Bereiche, die erwähnt sind auf Seite 10, scheinen mir zutreffend zu sein: dass man eine Überprüfung bei der Wohnbauförderung, Mietbeiträgen, staatlichen Ausbildungsbeihilfen und dem Amt für Volkswirtschaft umsetzen möchte. Wie gesagt, auch von meiner Seite einen Dank an das Personal der Finanzkontrolle, das einen sehr guten Job macht. Und ja, ich denke mir, der Landtag hat hier noch weitere Informationen. Es ist sehr wichtig, dass der Landtag hier eben eine Finanzkontrolle hat, die gewisse Fakten präsentiert. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Ja, das kann ich nur bestätigen, bezüglich der notwendigen Kontrolle bei der Verfahrenshilfe. Das ist auch etwas, worauf die GPK stehts ein scharfes Augenmerk richtet. Das kann ich Ihnen versichern. Und wenn wir die Möglichkeit haben, hierzu Fragen zu stellen, dann machen wir das auch und kontrollieren. Wir haben auch bei der Behandlung vom Justizbericht eingefordert, dass wir hier von der Berichterstattung vom Landgericht mehr Transparenz möchten, wenn es um Verfahrenshilfe geht. Uns hat man zugesichert, dass der nächste Bericht dahingehend aufschlussreicher sein wird. Ich möchte einfach hier unterstrichen wissen, dass die GPK sich um dieses Thema stark bemüht und versucht, ihre Aufgabe dahingehend wahrzunehmen. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Traktandum? Das ist nicht der Fall. Damit haben wir den Tätigkeitsbericht 2017 der Finanzkontrolle des Fürstentums Liechtenstein zur Kenntnis genommen. Ich möchte an dieser Stelle der Finanzkontrolle noch einmal danken, insbesondere auch für die konstruktive Zusammenarbeit mit der Geschäftsprüfungskommission.Damit haben wir auch Traktandum 13 erledigt. Mittagspause (von 12:05 bis 13:40 Uhr)
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