Kleine Anfragen
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 2: Kleine Anfragen.Ich bitte Sie, Ihre Kleinen Anfragen an die Regierung zu richten.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Guten Morgen allerseits. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema : Folgender Fall: Eine junge Erwachsene verrichtet im Ausland (nicht Schweiz) einen Freiwilligendienst oder befindet sich zum Zweck des Studiums im Ausland (nicht in der Schweiz). Es wird respektive muss eine Krankenversicherung im Ausland abgeschlossen werden. Die Krankenversicherung kann in Liechtenstein nicht sistiert werden, ohne einen Wegzug mit Abmeldung bei der Wohngemeinde vorzunehmen. Das hat allerdings Konsequenzen auf allfällige IV-Leistungen, sofern in dieser Zeit ein Unfall mit lebenslänglichen Folgen eintritt. Es würde bei einer Abmeldung kein Versicherungsanspruch mehr existieren. Durch dieses System werden wohl Tausende von Franken an die Krankenkassen in Liechtenstein bezahlt für Menschen, die eigentlich in einem anderen Land versichert sind. Dazu folgende Fragen:- Ist sich die Regierung dieser Problematik der Doppelversicherung bewusst und wurde dieses Anliegen bereits früher an sie herangetragen?
- Sieht die Regierung in diesem zahlenmässig häufigen Fall mit grosser Kostenfolge für die einzelnen Handlungsbedarf?
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema : 2018 fanden das Finance Forum und der Unternehmertag in Liechtenstein statt. An beiden Veranstaltungen beteiligte sich die Regierung. Beim Finance Forum übernahm die Regierung in der Person des Regierungschefs Adrian Hasler das Patronat. Beim Unternehmertag nahm Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch bei einer Diskussion auf dem Podium teil. Das Finance Forum wurde im Vorfeld mit rein männlichen Referenten beworben, wobei kurz vor der Veranstaltung noch eine Expertin für ein Referat gefunden werden konnte. Der Unternehmertag konnte keine einzige Referentin weiblichen Geschlechts vorweisen. Hierzu meine Fragen:- Sieht sich die Regierung in der Lage, Einfluss auf eine bessere Vertretung der Geschlechter bei den beiden Veranstaltungen zu nehmen?
- Ist die Regierung sensibilisiert, dass gerade solche Veranstaltungen eine Signalwirkung für die Beteiligung von qualifizierten Frauen, die ohne jeden Zweifel vorhanden sind, haben?
- Sieht sich die Regierung in der Lage, bei der Rekrutierung von weiblichen Expertinnen behilflich zu sein?
- Welche staatlichen Leistungen in Geld, Unterstützung oder Sachleistungen erhalten die beiden Veranstaltungen?
Dann eine Kleine Anfrage zum Thema : Am 15. Mai war im « Liechtensteiner Vaterland» Folgendes zum fünften Prüfungsbericht der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Intoleranz und Rassismus (ECRI) zu lesen: «Weitere Empfehlungen an die Behörden thematisierten den Verein für Menschenrechte (VMR). Dass mit dessen Gründung einer der zentralen Punkte des vierten ECRI-Berichts - die Schaffung einer nationalen Fachstelle für die Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung - umgesetzt wurde, nahm das Expertengremium ‹erfreut› zur Kenntnis. Allerdings gehen ihm die Befugnisse des VMR nicht weit genug. Die Kommission rät deshalb dringend dazu, dem Verein die Kompetenz zu verleihen ‹Fälle von Diskriminierung im eigenen Namen vor Gericht und vor Institutionen zu bringen.› Ausserdem, regt sie an, soll eruiert werden, welche finanziellen und personellen Ressourcen der VMR zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, ‹und die Finanzierung entsprechend›» anzupassen. Hierzu meine Fragen: - Wird die Regierung die gesetzliche Verankerung des Verbandsklagerechts für den VMR nochmals prüfen respektive einführen?
- Wird die Regierung die Finanzierung des VMR prüfen und anpassen?
- Wie hat die Regierung gegenüber ECRI auf diese dringenden Empfehlungen reagiert? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Daniel Oehry
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, vielen Dank für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren, guten Morgen. Ich habe zwei Kleine Anfragen, die erste zum Thema : Gemäss Medienmitteilung war Daniel Risch, Regierungschef-Stellvertreter und Infrastrukturminister, am Mittwoch, 9. Mai, zu einem Arbeitsbesuch in Wien. Dabei ging es um ein erstes Arbeitstreffen mit seinem österreichischen Amtskollegen Verkehrsminister Norbert Hofer und den Austausch über Themenbereiche, wie Bahn/ÖBB, Strassenverkehr, digitale Infrastruktur und Digitalisierung. Schwerpunkte, wie der Erhalt und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur in Liechtenstein, die Eisenbahnkonzessionsfrage sowie das automatisierte Fahren, wurden auf Ministerebene diskutiert. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: - Falls bezüglich Bahnkostenbeteiligung Gespräche geführt wurden, zu welchen Erkenntnissen hat dies geführt?
- Welche Position bezüglich Verbesserung der liechtensteinischen Bahninfrastruktur wurde durch das Ministerium in Wien vertreten?
- Welches Ziel verfolgt das Ministerium bezüglich Bahnoptimierung in Liechtenstein?
- Wann darf der Landtag mit einer Auslegeordnung der möglichen Varianten der Optimierung der liechtensteinischen Bahninfrastruktur rechnen?
- Gemäss meinen Informationen ist ein Halt des Railjets in Schaan aus ÖBB-Sicht denkbar. Welche Position nimmt das Ministerium diesbezüglich ein?
Zu meiner zweiten Kleinen Anfrage - : In den letzten Monaten wurde der Landtag immer wieder mit Unterlagen zum Tunnel Gnalp-Steg eingedeckt, und auch die Medien griffen Fragen bezüglich Sicherheitsstandards auf. Am 15. März führte das Amt für Bau und Infrastruktur in einem Brief an den VGH aus, dass es in Liechtenstein keine verbindlichen gesetzlichen Vorgaben bezüglich Tunnelsicherheit gibt. Zusätzlich wird festgehalten, dass die vorgenommene Sanierung eine weiter gehende Optimierung des Sicherheitsniveaus nicht verhindert. Bis vor zwei Wochen habe ich die mir zugesendeten Dokumente gelesen und zusammenfassend immer als Streit zwischen Fachleuten bezüglich Ausführung der Sicherheitsertüchtigung betrachtet. Der aktuelle Vorfall im San-Bernardino-Tunnel zeigt eindrücklich auf, was passieren kann, wenn ein Bus in Brand gerät, und dies nicht Aufgrund eines Unfalls. Im Gruner-Bericht wird ausgeführt, dass die Liechtenstein-Lösung eine Spezialität darstellt und dass durch die gewählte Ampellösung das Unfallpotenzial herabgesetzt wird. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: - Der Auslöser für den Unfall im San-Bernardino-Tunnel war nach den Medienberichten kein Unfall. Welche Auswirkungen hätte ein identischer Brand im Tunnel Gnalp-Steg?
- Im Kanton Graubünden ist bei identischen Tunnels zum Beispiel eine Brandnotbeleuchtung vorgeschrieben, wobei diese bei uns unter die nicht zu realisierenden Standards fällt. Wie würden sich Personen bei uns orientieren, wenn in wenigen Sekunden der Tunnel - analog San-Bernardino-Unfall - mit Rauch gefüllt wäre? Herzlichen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema : UNO-Sanktionen sind von der UNO, speziell dem UNO-Sicherheitsrat, verhängte Sanktionen, also Strafen, gegen Staaten beziehungsweise politische Eliten oder andere spezielle Gruppen, die wiederholt gegen die Menschenrechte verstossen oder UNO-Beschlüsse - meist zur Konfliktvermeidung - missachtet haben. Diese haben ihre gesetzliche Grundlage im Art. 41 der UN-Charta. Sie sind deshalb völkerrechtlich gesehen «wasserdicht». In letzter Zeit haben aber auch unilaterale Sanktionen Hochkonjunktur, welche beispielsweise von den USA und der Europäischen Union verhängt werden, um politische Ziele jenseits des Völkerrechts zu erreichen. Sie sind, da nicht von der UNO mitgetragen, möglicherweise völkerrechtswidrig und deshalb problematisch. Dazu meine Fragen: - An Sanktionen gegen welche Staaten beteiligt sich Liechtenstein aktuell?
- Welche Sanktionen sind nach Rechtsauffassung der Regierung völlig zweifelsfrei völkerrechtskompatibel?
- Wie begründet die Regierung die Beteiligung an den Sanktionen, die allenfalls völkerrechtlich nicht völlig zweifelsfrei sind?
- Welche Möglichkeiten gibt es, sich an solchen völkerrechtswidrigen Sanktionen nicht zu beteiligen, und was wären daraus die Konsequenzen?
- In welchen Fällen ist Liechtenstein auch von Gegensanktionen betroffen? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Besten Dank für das Wort. Guten Morgen. Ich habe zwei Kleine Anfragen. In der ersten Kleinen Anfrage geht es um die : Am 8. März wurde bekannt, dass der damalige Amtsleiter des Amtes neu EFTA-Richter in Brüssel wird; bereits Ende März hatte er seinen letzten Arbeitstag. Am 24. April hat die Regierung Graziella Marok-Wachter als neue Amtsleiterin bestimmt. Diese wird die Stelle im November 2018 antreten. In weniger als sechs Wochen wurde diese Stelle öffentlich ausgeschrieben und besetzt. Rekordverdächtig. Bereits vor gut drei Jahren hat der Abteilungsleiter des Grundbuches angekündigt, dass er Ende Mai 2018 seine ordentliche Pensionierung antritt. Diese Stelle wurde Mitte Dezember öffentlich ausgeschrieben - quasi über die Feiertage. Da auf diese Ausschreibung anscheinend keine passende Person gefunden wurde, war die Stelle erneut vor wenigen Tagen ausgeschrieben. Der Abteilungsleiter Grundbuch war gleichzeitig auch stellvertretender Amtsleiter. Die Stellvertretung wurde zusammen mit dem Abteilungsleiter STIFA ausgeführt. Das Amt für Justiz wird heute vom verbleibenden stellvertretenden Amtsleiter Thomas Ritter, Abteilungsleiter der STIFA, geführt. Die Abteilung Grundbuch wird von Alex Mathis, seit März 2018 stellvertretender Abteilungsleiter, geführt. Meine Fragen hierzu: - Wie kann es sein, dass ein Amtsleiter eine derart kurze Kündigungsfrist aufweist?
- Seit wann hat die Regierung erstmals Kenntnis vom Abgang des ehemaligen Amtsleiters?
- Wie stellt die Regierung sicher, dass weder die Amtsführung noch die Stiftungsaufsicht vernachlässigt werden, da sich der jetzige einzige stellvertretende Amtsleiter um beide Aufgaben kümmern muss? In der STIFA sind ja nur 150 Stellenprozent beschäftigt.
- Wieso wurde nicht frühzeitig nach einem einen Ersatz des Abteilungsleiters Grundbuch gesucht? Sein geplanter letzter Arbeitstag war schon seit Langem bekannt.
- Mit wie viel Stellenprozent kann sich die neue Amtsleiterin bereits in die Amtsführung einbringen?
Dann zu meiner zweiten Kleinen Anfrage, hier geht es um den : Einige Gemeinden des Landes beteiligen sich mit weiteren Gemeinden aus Vorarlberg am Projekt «natürlich bunt und artenreich». Das Ziel dieses Interreg-Projektes ist, mehr Lebensräume und ein grösseres Nahrungsangebot für bestäubende Insekten zu schaffen. Dazu können auch Flächen wie Siedlungsräume dienen. Oftmals gibt es Flächen (Wiesen, Rasen, Strassenränder) im Besitz der öffentlichen Hand. Statt auf diesen nur einen Rasen zu kultivieren, werden diese Flächen zu blumenreichen Flächen gezogen. Durch die Verwendung von heimischen Pflanzen, Schaffung von artenreichen Standorten etc. kann auch im Siedlungsraum ein aktiver Beitrag zur Sicherung der Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren und auch für unsere Lebensqualität herbeigeführt werden. Meine Fragen: - Beteiligt sich die Regierung an diesem Projekt, indem vom Land bewirtschaftete Flächen so bewirtschaftet werden, dass diese zu artenreichen Flächen, zum Beispiel blumenreiche Magerstandorte, statt Rasenflächen gezogen werden?
- Wenn ja, welche Standorte werden so bewirtschaftet? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren, guten Morgen. Ich habe drei Kleine Anfragen, die erste zur : Die Abwanderung der Lebens- und Schadenversicherungen vom Liechtensteiner Markt betreffend. In einem Presseartikel vom 23. Mai 2018 wurde ausgeführt, ich zitiere: «Ein Erdbeben erschüttert die Versicherungsbranche in Liechtenstein: Weil sich gleich mehrere Versicherungen zurückziehen, sieht es nicht gut aus für die Prämienzahler.» «Der Grund: Der Landtag und die Regierung haben in der 2. Lesung im Dezember 2017 einer EU-Verordnung namens IDD zugestimmt - einer Richtlinie für den Vertrieb von Versicherungen.» Aufgrund dessen hat sich die Zurich Versicherung im Bereich der Risiko- und Kapitalversicherungen per 1. Januar 2018 zurückgezogen. Wie zwei Brancheninsider erfahren haben, werde ein weiterer Rückzug von Produkten geprüft. Dazu gehöre auch die Generali, welche ihre Generalagentur in Schaan schliessen soll. Die schweizerische Mobiliar verfolge ebenfalls aufmerksam die laufenden Entwicklungen. Ein grundsätzliches Problem der Regulierung ist, dass klassische Versicherungsgeschäfte durch Schweizer Gesellschaften durchgeführt werden, die nicht der FMA unterstehen, die nicht im Versicherungsverband vertreten sind und die in der Schweiz die EU-Regulierungen noch nicht umsetzen müssen. Dazu meine Fragen: - War es dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen nicht bewusst, dass es bei der Grösse des Liechtensteiner Heimmarktes ohne Ausnutzung des Spielraumes wesentliche Auswirkungen zulasten der Grundversorgung und den zuständigen Schweizer Versicherungsfirmen kommt?
- Wie denkt das Ministerium, in Zukunft die Grundversorgung der Schaden- und der Lebensversicherung im Liechtensteiner Heimmarkt sicherzustellen und einen Wettbewerb zu gewährleisten?
- Weshalb wurden für diesen speziellen Fall keine Übergangsfristen vereinbart, um zum Beispiel abzuwarten, bis die Schweiz die Anforderungen für den Vertrieb angepasst hätte?
- Werden aufgrund der Einführung des Vermittlergesetzes, welches unmittelbar bevorsteht, Massnahmen ergriffen, damit nicht noch weitere grosse schweizerische Versicherungsgesellschaften das Lebens- und Schadenversicherungsgeschäft im Liechtensteiner Heimmarkt aufgeben, konkret gibt es dazu weitere Übergangsfristen oder Erleichterungen?
- Gibt es nach dem Austritt von diversen Firmen aus dem Lebens- und Schadenversicherungsmarkt in Liechtenstein Zahlen, wie viele Firmen die Grundversorgung unserer Bevölkerung für das Lebens- und Schadenversicherungsgeschäfte noch aufrechterhalten?
Meine zweite Kleine Anfrage betrifft den : In der Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlandes» vom 23. Mai 2018 war auf Seite 17 nachzulesen, dass die Anrufe der Swisscom vom Festnetz auf das Mobilfunknetz massiv überteuert sind und vom schweizerischen Preisüberwacher kritisiert werden. Aufgrund der Grundversorgungskonzession ist der Tarif auf Festnetze vom Bundesrat auf maximal 7,5 Rappen begrenzt worden. Im erwähnten Zeitungsartikel des «Liechtensteiner Vaterlandes» wurde die liechtensteinische Situation leider nicht redaktionell aufgearbeitet. Ich ersuche die Regierung im Folgenden die Tarifinformationen der Telecom Liechtenstein abzuklären. Dazu meine Fragen: - Was für Endkundenpreise berechnet die Telecom Liechtenstein für Gespräche vom FL1-Mobilfunknetz auf FL1-Mobilfunknetz sowie vom FL1-Festnetz auf die FL1-Mobilfunknetze?
- Was für Endkundenpreise und Wholesale-Preise berechnet die Telecom Liechtenstein für Gespräche von FL1-Mobilfunknetzen auf das Mobilfunknetz eines anderen liechtensteinischen Mobilfunkbetreibers wie Salt und Swisscom oder von FL1-Mobilfunknetzen auf das Mobilfunknetz der schweizerischen Mobilfunkbetreiber Salt, Swisscom und Sunrise oder vom FL1-Festnetz auf andere liechtensteinische Mobilfunkbetreiber, Salt und Swisscom, oder vom FL1-Festnetz auf Mobilfunknetze der schweizerischen Mobilfunkbetreiber Salt, Swisscom und Sunrise?
- Welche Tarifpositionen unterliegen der Regulierung, welche Preise werden durch die Telecom Liechtenstein frei festgelegt?
Dann meine letzte Kleine Anfrage betreffend die : Auf Einladung von Bundesrätin Doris Leuthard hatten sich am 28. Mai 2018 Vertreter der Elektrizitäts- und Mobilitätsbranche im Rahmen eines runden Tisches mit Vertretern des Bundes, der Kantone und der Städte getroffen, um zu klären, wie der Anteil der Elektrofahrzeuge in der Schweiz erhöht werden könnte. Sie hatten sich darauf verständigt, dazu in den kommenden Monaten gemeinsam eine Roadmap zu erarbeiten. Diese soll das Ziel verfolgen, den Anteil der Elektrofahrzeuge an den Neuzulassungen bis 2022 um 15% zu erhöhen. In Liechtenstein beträgt der Anteil von Elektrofahrzeugen per Ende 2017 0,6%. Der weitere Anteil von Hybrid oder Fahrzeugen mit alternativen Antrieben bei weiteren 2%. Die Zuwachsraten sind auch per Ende April 2018 auf einem sehr bescheidenen Niveau. In Liechtenstein gibt es eine Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge und es gab bis anhin eine Unterstützung beim Kauf der Life Klimastiftung von bis zu CHF 3'000. Elektro- oder Hybridfahrzeuge würden einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der liechtensteinischen Energie- und Klimaziele leisten. Übrigens: 2017 waren in Norwegen mehr als die Hälfte aller Neuwagen Elektro- oder Hybride. Dazu meine Fragen: - Erachtet die Regierung den Anteil der Elektro- oder Hybridfahrzeuge in Liechtenstein als genügend und, falls nicht, mit welchen möglichen zusätzlichen Anreizen könnte die Elektromobilität in Liechtenstein gefördert werden? Falls die Antwort Ja für «genügend» sein sollte, bitte ich um eine entsprechende Begründung.
- Seitens der Schweiz wurde klargemacht, dass es Kaufprämien für Elektrofahrzeuge, wie sie im benachbarten Ausland gewährt werden, in der Schweiz weiterhin nicht geben werde. Jedoch sollen die bestehenden Vergünstigungen, wie der Verzicht auf die Automobilsteuer, vorerst bestehen bleiben. Der Bund wird sich zudem weiterhin mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur einsetzen. Welche Fördermassnahmen sieht Liechtenstein und könnte sich Liechtenstein einem solchen Weg anschliessen?
- Bestehen heute nach Ansicht der Regierung bereits genügend flächendeckende Möglichkeiten, Elektrofahrzeuge bei öffentlichen oder privaten Parkplätzen, zum Beispiel bei Einkaufszentren,
aufzuladen? Gibt es Qualitätsvorgaben zum Ladevorgang oder zu möglichen Zahlungsmöglichkeiten und gibt es seitens der Regierung eine Unterstützung oder eine Strategie für diesen Ausbau oder wird dieser dem Markt überlassen?
- Sieht die Regierung eine Roadmap mit dem Ziel, den Anteil von Elektrofahrzeugen an den Neuzulassungen von Personenwagen, wie in der Schweiz schon erwähnt, bis 2022 um 15% zu erhöhen, und wie könnte eine Erreichung dieses Zieles ermöglicht werden?
- Gemäss der liechtensteinischen Fahrzeugstatistik gibt es keine statistischen Unterschiede, zum Beispiel bei der Art der Batterien oder bei den Hybridfahrzeugen, ob es sich um normale Hybride oder um Plug-in-Hybride handelt. Könnten zusätzliche statistische Ausführungen zu diesen Technologien im Bericht erfolgen damit in Zukunft eine verbesserte Aussagekraft möglich wäre? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Harry Quaderer
Danke, Herr Landtagspräsident. Geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage, leider aber eher trauriger Natur, nämlich der, so erscheint es zumindest mir, . Vielleicht wäre es einmal wichtig, sich Gedanken über dieses Phänomen in Liechtenstein zu machen. Meine Fragen: - Wie viele Suizide hat es in den letzten drei Jahren in Liechtenstein gegeben?
- In welchen Altersgruppen, männlich, weiblich, hat es in den letzten drei Jahren Suizide gegeben?
- Können irgendwelche Rückschlüsse über die Gründe solcher Verzweiflungstaten gemacht werden?
- Wie vergleicht sich die Suizidrate Liechtensteins mit EU-Ländern und auch der Schweiz?
- Sieht die Regierung Handlungsbedarf, wie man diese traurige Bilanz eventuell verbessern könnte?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Besten Dank, Herr Präsident. Guten Morgen allerseits. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema : In einem Leserbrief in den Landeszeitungen vom 19. Mai 2018 steht, dass die Behauptung des Krankenkassenverbandes, dass die Eröffnung der Klinik Medicnova zu einem Anstieg der stationären Fälle von 16% geführt habe, so nicht richtig sei. Die Krankenkassen würden die medizinischen Leistungen nicht mit jenem Datum in die Statistik aufnehmen, an dem sie erbracht würden, sondern mit dem Datum, an dem die Krankenkasse die Bezahlung der Leistung auslöse. Wenn ein Belegarzt im Spital Vaduz im Oktober einen Eingriff am Knie vornehme, würde dieser Eingriff nicht mit jenem Datum in der Statistik erscheinen, sondern vielleicht mit einem Datum vom Januar des Folgejahres, das heisst, erst dann, wenn die Zahlung erfolgt sei. Wenn die Krankenkassen gewollt oder ungewollt die Zahlungen am Ende eines Jahres ins Folgejahr hinauszögern würden, würde dies die Statistik massiv verfälschen. Politische Schlüsse könnten aus solchen Statistiken keine gezogen werden. Dazu meine Fragen: - Stimmt es, dass eine Operation mit Datum der Zahlung in die Statistik aufgenommen wird und nicht mit dem Operationstermin und warum?
- Kommt diese Abrechnungstechnik auch bei ambulanten Fällen und bei Arztpraxen zur Anwendung?
- Wie viele stationäre Fälle wurden beispielsweise im Jahr 2016 am Landesspital behandelt und erst im Folgejahr abgerechnet?
- Gab es dadurch einen starken Anstieg der Gesamtkosten, der die Statistik verfälschte? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Hasler
Danke für das Wort, Herr Landtagspräsident. Guten Morgen allerseits. Ich habe eine Kleine Anfrage betreffend den : Zu einer der bekanntesten heimischen Tierarten gehört das Rotwild. Im März 2017 wurden 291 Stück Rotwild in Liechtenstein gezählt. In den Abschussplan für das Jagdjahr 2017/2018 wurden 232 Stück Rotwild aufgenommen und schliesslich 237 Stück Rotwild erlegt. Trotz des übertroffenen Abschussplans wurden in der Zählung im April 2018 in Liechtenstein erneut 297 Stück Rotwild gezählt. Im kürzlich herausgegebenen Abschussplan für das Jagdjahr 2018/2019 scheinen 290 Stück Rotwild auf. Die Abschusszahl wurde somit um 25% erhöht. Auf den ersten Blick schaut das nach Ausrottung und nicht nach einer nachhaltigen und enkeltauglichen Bejagung aus. Hierzu meine Fragen:- Weshalb wird der Rotwildbestand trotz dieser sehr hohen Abschusszahlen von fast 100% des gezählten Bestandes nicht ausgerottet, ja sogar kaum reduziert?
- Gerade beim Rotwild, das in kürzester Zeit enorme Strecken zurücklegen kann, scheint eine länderübergreifende Jagd- und Abschussplanung unerlässlich. Wie hoch sind die Abschusszahlen und Bestände beim Rotwild der letzten fünf Jahre pro Hektar in Liechtenstein im Vergleich zu den Kantonen Graubünden und St. Gallen sowie dem Bundesland Vorarlberg?
- Was sind die Gründe für die hohen Abschusszahlen beim Rotwild in Liechtenstein im Vergleich zum angrenzenden Ausland?
- Was wurde konkret in den letzten Jahren zur Verbesserung und Beruhigung des Lebensraums des Rotwilds unternommen?
- Soll das Rotwild nach Ansicht der Regierung zukünftig den notwendigen Lebensraum für einen überlebensfähigen Bestand in Liechtenstein erhalten? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Rainer Beck
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen, Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe eine Kleine Anfrage zur : Gemäss einem Artikel in der «Weltwoche» vom 17. Mai 2018 täuscht die Staats- und Fiskalquote der OECD für die Schweiz falsche Tatsachen vor. Demnach wird für das Jahr 2016 eine Fiskalquote von 27,8% des BIP ausgewiesen - in der Erhebung der drittbeste Wert. Marco Salvi von Avenir Suisse kommt bei seinen Berechnungen aber auf 44,1% - der fünftschlechteste Wert. In der OECD-Statistik würden einzelne Länder diverse Kosten, die staatlich verpflichtend sind, einfach nicht einrechnen lassen, beispielsweise Krankenkassenkosten. Avenir Suisse geht davon aus, dass in Tat und Wahrheit die Abgabenlast für die Schweizer an den Staat bei rund 50% liegt. Mit dem Zollvertrag haben wir viele Steuern und Abgaben übernommen. Am 15. Mai 2018 präsentierte der Regierungschef die Finanzstatistik 2016. Demnach ist Liechtenstein mit einer Staatsquote von 20,8% das beste Land in Europa. Die Fiskalquote beläuft sich ebenfalls auf 20,8%. Bürger, denen am Ende eines Monats nichts übrig bleibt, reiben sich ob dieser optimistischen Statistik die Augen. Meine Fragen: - Welche verpflichtenden Steuern und Abgaben sind in der OECD-Statistik erfasst?
- Welche verpflichtenden Steuern und Abgaben gibt es in Liechtenstein, die in der OECD-Statistik nicht aufscheinen, und wie hoch ist deren ungefährer Anteil an den Gesamtbelastungen für einen Einwohner?
- Auf welche Fiskalquote käme man in Liechtenstein, wenn man die Steuern und Abgaben unter 2. ebenfalls in der Statistik berücksichtigen würde?
- Wie hoch wäre demnach die Steuer- und Abgabenlast eines alleinstehenden Einwohners nach der Fiskalquote gemäss 3. mit einem Medianmonatslohn von CHF 6'603 ohne Vermögen bei einem Gemeindesteuerzuschlag von 150% in Franken?
- Welche Berechnungsart hält die Regierung für die relevante, um die tatsächliche Abgabenlast für die Einwohnerinnen und Einwohner in Liechtenstein abzubilden? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Violanda Lanter-Koller
Danke, Herr Präsident, guten Morgen. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste zum Thema : Auf Seite 42 des Rechenschaftsberichtes ist zu lesen, dass im Berichtsjahr 2017 die Optionen für das weitere Vorgehen geprüft worden sind. Insbesondere wurde geprüft, wie eine rein gesetzliche Neuregelung, somit ohne Konkordat und Verträgen auf Gemeindeebene, aussehen kann. Andererseits ist bekannt, dass das Thema nicht zuoberst auf der Prioritätenliste der Regierung steht, nachdem seit zwei Jahren Stillstand herrscht. Ich habe dazu folgende Fragen: - Was ist das Resultat der angesprochenen Optionenprüfung? Welche Möglichkeiten wurden seitens des Ministeriums Präsidiales und Finanzen ausgemacht?
- Haben seit dem Scheitern der Verhandlungen in Gamprin und Balzers weitere Gespräche zur Sondierung der Situation stattgefunden? Wenn ja, mit wem und mit welchem Ergebnis?
- Kann sich die Regierung eine Lösung vorstellen, bei welcher aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslagen in den Gemeinden auf eine Einheitsbehandlung in Sachen Vermögensbereinigung verzichtet wird?
- Wo sieht die Regierung die grössten Stolpersteine bei einer rein gesetzlichen Lösung? Und in welchen Punkten müsste das bereits verabschiedete, aber nicht in Kraft getretene Religionsgemeinschaftengesetz angepasst werden?
- In welchem Zeitraum könnte dem Landtag ein Vorschlag unterbreitet werden, damit die Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche nicht endgültig im Sand verläuft?
Meine zweite Kleine Anfrage geht um das Thema : Im November 2017 hat der Landtag einer Erhöhung der Beiträge für die ausserhäusliche Kinderbetreuung zugestimmt. Konkret ging es um einen Antrag des stv. Abg. Alexander Batliner, der nach einem Notfallschreiben des Kita-Vereins einen entsprechenden Antrag formulierte. Nun gelangt der Verein Kindertagesstätten wieder mit einer Anfrage an den Landtag. «Wir machen uns einmal mehr ernsthafte Sorgen», schreibt der Verein. Der Verein schreibt weiter, «dass es im Sinne einer minimalen Planungssicherheit schon wieder zu spät ist, um für 2019 wesentliche Änderungen im Kita-Finanzierungsmodell durchzuführen». Dabei habe man den Kitas ein neues Kita-Finanzierungsmodell auf den 1.1.2019 versprochen. «Bis zum heutigen Tag kennen wir allerdings die Höhe der uns ab 2019 zustehenden Mittel nicht. Dies führt uns in eine ähnliche Situation wie im letzten Jahr.» Der stv. Abg. Peter Frick zeigte in der Debatte vom November 2017 das Drama-Dreieck in dieser Situation eindrücklich auf. Er sah sich darin selbst als Opfer, weil er sich genötigt fühlte, «diesem Antrag zuzustimmen, da ja aufgrund der vorliegenden Finanzpolitik keine andere Möglichkeit besteht, diese Katastrophe abzuwenden». Meine Fragen: - Werden die Landtagsabgeordneten anlässlich der Budgetdebatte im November 2018 wieder «Opfer» dieses Nichthandelns der Regierung werden?
- Welche Schritte wurden bisher unternommen, damit das neue Finanzierungsmodell, gestützt auf die effektiv geleisteten Betreuungseinheiten, ab 1. Januar 2019 in Kraft treten kann?
- Wurden die Kinderbetreuungseinrichtungen, vor allem aber der Verein Kindertagesstätten Liechtenstein, informiert, mit welchen Landesbeiträgen sie als Arbeitgeber für die Jahre ab 2019 rechnen können?
- Wenn nein, wann können die Kinderbetreuungseinrichtungen mit diesen Angaben rechnen?
- Was ist das Resultat oder Zwischenresultat der Arbeit der Arbeitsgruppe Kita-Finanzierung und wer ist in dieser Arbeitsgruppe vertreten? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema : Unter dem Motto «ambulant vor stationär» schreiben verschiedene Schweizer Kantone seit Neuestem vor, dass verschiedene medizinische Eingriffe nicht mehr stationär, sondern nur noch ambulant vorgenommen werden dürfen beziehungsweise vergütet werden, da ambulante Eingriffe kostengünstiger sind. In der bisherigen Finanzierungspolitik der Spitäler übernimmt der Kanton beziehungsweise das Land bei stationären Eingriffen 55% der Kosten, den Kassen bleiben 45%, was indirekt zu einer Subventionierung der Prämien führt. Ambulante Spitalleistungen hingegen müssen zu 100% von den Kassen vergütet werden, wodurch die Kosten für die Kassen steigen, das wiederum zu höheren Prämien für die Versicherten. In der Schweiz wird die einheitliche Finanzierung (EFAS), dass sich die Kantone nämlich auch an den ambulanten Kosten beteiligen, schon lange diskutiert. Bisher scheiterte das an der Weigerung der Kantone. Diese haben sich nun gemäss «NZZ» vom 25. Mai 2018 bereit erklärt, bis zu 25% der ambulanten Kosten zu übernehmen. Meine Fragen an die Regierung sind: - Müsste Liechtenstein diese Praxis übernehmen, da ja ein guter Teil der ambulanten Spitalleistungen in der Schweiz bezogen wird?
- Wenn ja - verliert Liechtenstein weiter an Eigenstaatlichkeit, indem es nicht mehr in unseren Händen liegt und fremdbestimmt wird, welche Leistungen nur noch ambulant durchgeführt werden dürfen.
- Wenn nicht - wird Liechtenstein die Schweizer Praxis von sich aus übernehmen und das auch im Liechtensteinischen Landesspital so handhaben?
- Wer würde in Liechtenstein diejenigen Eingriffe festlegen, welche nur mehr ambulant vorgenommen werden dürfen?
- Wie hoch könnte dadurch eine Prämienreduktion ausfallen? Oder würde die Regierung zur Kompensation der höheren Beiträge an die Spitäler den Staatsbeitrag weiter kürzen?
Meine nächste Kleine Anfrage zum : Der Liechtensteinische Krankenkassenverband (LKV) erhält gemäss Landesvoranschlag jährlich einen Beitrag von CHF 180'000. Dafür verpflichtete sich der LKV, gewisse Dienstleistungen auszuführen, welche in einer Leistungsvereinbarung festgehalten sind. Meine Fragen an die Regierung sind: - Was beinhaltet die Leistungsvereinbarung?
- Ist die Publikation der monatlichen Kostenentwicklung - Datenpool - Teil der Leistungsvereinbarung?
- Wenn nicht, welches sind die Gründe dafür? Diese Publikation stellt für den interessierten Leser die einzige Möglichkeit dar, die laufende Kostenentwicklung im OKP-Bereich auf Basis der Gesamtkosten der einzelnen Kostengruppen - der Leistungserbringer - monatlich verfolgen zu können, und zwar aufgeteilt nach in Liechtenstein und im Ausland angefallenen Kosten. Die Quartalsdaten des Kostenmonitorings des BAG liefern lediglich die Pro-Kopf-Kosten, es fehlt dabei auch ein Vergleich der Kosten im In- und Ausland.
- Was sind die Gründe dafür, dass der LKV die Daten nicht zeitnah, regelmässig und vollständig monatlich publiziert? Es fehlen bis heute beispielsweise der November 2017 oder der Januar 2018. Die Daten sind, da die entsprechenden Quartalsdaten vom BAG publiziert wurden, jedenfalls vorhanden. Welches sind die Gründe dafür, dass nur die rollende Entwicklung und nicht, wie vom LKV am 12. Dezember 2017 angekündigt, auch die kumulierten Kosten dargestellt werden?
- Der LKV erhebt diese Daten schon seit Jahren, sie sind ja auch die Grundlage für die Datenlieferung an das Kostenmonitoring des BAG. Weshalb werden die Daten - rollende wie kumulierte - nicht in Form eines Archivs der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?
Meine nächste Kleine Anfrage ist zur : Bisher durfte jeder Versicherte, der eine Spitalzusatzversicherung - also Privat- beziehungsweise Halbprivatversicherung - abgeschlossen hat, davon ausgehen, auf die in der Police grossgedruckte Deckungszusage für Spital weltweit beziehungsweise schweizweit auch vertrauen zu können. Mit der Betriebsaufnahme der Medicnova haben die Kassen jedoch über die Medien klargestellt, dass dieses «weltweit» beziehungsweise «schweizweit» eher als Werbemassnahme zu verstehen ist und sie nur zahlen, wenn sie mit einem Spital auch einen Tarifvertrag abgeschlossen haben. Meine Fragen an das Gesundheitsministerium sind: - Sieht die Regierung hier nicht eine Täuschung des Versicherten?
- Weshalb sind zwar die Tarifverträge im OKP-Bereich auf der LKV-Homepage publiziert, die Tarifverträge im Zusatzversichertenbereich und explizit im stationären Spitalbereich aber auf den Homepages der einzelnen Kassen nicht auffindbar?
- Wie ist zu rechtfertigen, dass die Medicnova im Zusatzversichertenbereich einen 30% tieferen Tarif als das Spital Grabs bekommt?
- Da mir persönlich Fälle von Zusatzversicherten bekannt sind, die in der Klinik Gut behandelt und deren Kosten auch anstandslos übernommen wurden, die Kassen aber nie wie bei der Medicnova über die Medien mitgeteilt haben, dass sie keine Kosten übernehmen, stellt sich die Frage: Gibt es einen Tarifvertrag unserer Kassen mit der Klinik Gut, und bekommt auch sie von unseren Kassen nur den 30% tieferen Tarif?
- Ist es richtig, dass die St. Galler Spitäler, die schon seit vielen Jahren Vertragsspitäler sind, für die Zusatzversicherungen Spital stationär von Liechtensteiner Versicherten höhere Tarife als von Schweizer Versicherten verlangt haben beziehungsweise auch bekommen?
Meine nächste Kleine Anfrage zum : Der Personalbestand der Liechtensteiner Landesverwaltung ist trotz der von der Regierung zum Teil durchgeführten beziehungsweise laufenden «Effizienzsteigerung in den Ämtern» anhaltend hoch. Ebenfalls auffallend ist der ansteigende Ausländeranteil in den Leitungspositionen von Amtsstellen sowie allgemein bei der liechtensteinischen Landesverwaltung. Meine Fragen an den Regierungschef sind: - Wie hoch ist der Personalbestand bei der liechtensteinischen Landesverwaltung per Ende März 2018 gesamthaft? Wie hoch ist die Anzahl der befristeten Stellen?
- Wie viele Personen ausländischer Nationalität sind Amtsleiter beziehungsweise Amtsleiterinnen oder auf dessen Stellvertreterposition?
- Wie viele des Gesamtbestandes in der Landesverwaltung gehören einer ausländischen Nationalität an?
- Wie viele Neuanstellungen seit dem 1. Januar 2017 wurden in der Landesverwaltung getätigt?
- Wie viele Personen wurden innerhalb der Landesverwaltung von einer Amtsstelle zu einer anderen verschoben? Und wie vielen Personen wurde in den letzten vier Jahren gekündigt? Und sind weitere Neueinstellungen in der Landesverwaltung geplant, nicht eingerechnet die üblichen Fluktuationen?
Meine letzte Kleine Anfrage ist zu : Im Mai-Landtag stand der Geschäftsbericht 2017 der Finanzmarktaufsicht zur Diskussion. Die FMA ist, das ist Fakt und auch klar, in ihrer Aufgabe der Aufsicht unabhängig. Was das Finanzgebaren angeht, hat die Regierung als Oberaufsicht doch eine Mitverantwortung und ein Mitspracherecht, insbesondere auch deshalb, da der Staat der Finanzmarktaufsicht jährlich einen statthaften Jahresbetrag an Steuergeldern zukommen lässt. Im Mai-Landtag hatte ich zum Jahresbericht 2017 der FMA etwelche Fragen, die mir der Regierungschef nicht beantworten konnte, und so stelle ich diese jetzt gerne in Form dieser Kleinen Anfrage. Meine Fragen an die Regierung sind: - Hat es bei der FMA im Betriebsjahr 2017 Lohnerhöhungen gegeben?
- Wenn ja - in welchen Bereichs- und Lohnkategorien und in welcher prozentualen und realen Höhe?
- Im Jahresbericht 2015 war das «Total Personalaufwand» CHF 13'669'298 und im 2016 das «Total Personalaufwand» CHF 14'530'696, also nicht ganz CHF 1 Mio. höher. Im Jahresbericht 2017 muss man diese Summe selbst zusammenrechnen. Wie hoch war das «Total Personalaufwand» im Jahr 2017? Deshalb meine Frage: Wie hoch ist die Steigerung der Personalkosten der FMA, wenn es eine solche gegeben hat, im Vergleich zum Vorjahr 2016 in Summe?
- Der prozentuale Anteil des ausländischen Personals ist bei der FMA im Vergleich zum Vorjahr 2016 im 2017 erneut um 2% auf insgesamt 76% gestiegen. Wie wertet die Regierung diesen horrend hohen Anteil des ausländischen Personals bei der FMA?
- Der Personalaufwand des Liechtensteiner Rundfunks, Radio L, betrug bei 22 Mitarbeitenden im Geschäftsjahr 2017 CHF 1,779 Mio. Die Bezüge der sechsköpfigen Geschäftsleitung der FMA waren im Geschäftsjahr 2017 höher und betrugen CHF 1,841 Mio. Wie stellt sich die Regierung als Oberaufsicht zu diesen exorbitant hohen Jahresbezügen, die sich die Geschäftsleitung der FMA gibt?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident. Guten Morgen geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete und geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Ich hatte zwei Kleine Anfragen zur Gesundheitspolitik. Eine Kleine Anfrage ist mittlerweile hinfällig, weil diese von der Landtagsabgeordneten Susanne Eberle-Strub bereits gestellt wurde. Nun meine zweite Kleine Anfrage zum Thema : Gemäss der Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde am 3. Mai zu diesem Thema im Landtag ausgeführt, dass das Vorgehen bei der Nachfolgeregelung kürzlich überarbeitet wurde, die momentane Warteliste vermutlich nicht wirklich repräsentativ ist und dass aktuell noch keine Praxisübergabe bei den Grundversorgern geregelt ist. In einem Leserbrief haben sich anschliessend am 17. Mai über 20 Hausärzte an die Öffentlichkeit gewandt. Sie sprachen von «schädlichen politischen Vorgaben», welche das günstige Hausarztsystem gefährden. Dazu folgende Fragen: - Besteht aus Sicht der Regierung Handlungsbedarf in diesem Thema?
- Falls ja, was gedenkt die Regierung gegen diese Missstände zu unternehmen?
- Wie steht die Regierung generell zum Hausarztsystem beziehungsweise zu einer Wiedereinführung dieses Modells, das laut vielen Aussagen günstiger ist als die freie Arztwahl? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, guten Morgen zusammen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum Thema : In Vaduz wurde Anfang Mai 2018 das «House of Blockchain» eröffnet, was von den Medien erwartungsgemäss aufgenommen wurde. «Während der Eröffnung wurde Aeternity als erstes Blockchain-Unicorn gefeiert», heisst es im «Wirtschaft regional» vom 12. Mai. Das heisse so viel, als dass seine Marktbewertung bei einer Milliarde US-Dollar liege. Dieses Unternehmen ist eines aus dem «House of Blockchain». Aeternity, liest man weiter, umfasse 40 Leute und «bietet damit also nichts anderes als eine Kryptowährung». Im Artikel ist die Rede davon, dass sich bereits mehr 100 Blockchain-Firmen in Liechtenstein angesiedelt hätten. Hierzu meine Fragen: - Wie viel Geld ist aus diesen - offensichtlich sehr wertvollen - über 100 Unternehmen bisher in die Staatskasse geflossen beziehungsweise wird voraussichtlich fliessen?
- Wie viele Beschäftigte aus Liechtenstein gibt es derzeit in der Blockchain-Wirtschaft?
- Der Regierungschef hat vor ein paar Monaten ein Blockchain-Gesetz angekündigt. Wie ist diesbezüglich der aktuelle Stand?
- Hat die Regierung eine Zielgrösse, wie viel Wirtschaftsleistung die Blockchain-Technologie personell und monetär abdecken soll beziehungsweise könnte? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, danke für das Wort. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zum : Im Rechenschaftsbericht 2017 steht auf der Seite 45, dass das Zentrale Personenregister (ZPR) modernisiert werden soll. Ich zitiere ganz kurz aus dem Rechenschaftsbericht: «Die Applikation ist seit mehr als 20 Jahren im Einsatz und bildet als zentraler Datenlieferant für andere Systeme eine wichtige Grundlage der jetzigen und zukünftigen IT Architektur. Aufgrund des hohen Alters ist eine grundlegende Modernisierung dieser Kernapplikation zwingend notwendig; gleichzeitig sollen Verbesserungen in organisatorischer Hinsicht realisiert werden. In einem ersten Schritt erfolgte die Aufbereitung der Ist-Situation als Basis für die Genehmigung des Projekts durch die Regierung. Im 2018 stehen Vorarbeiten im technischen sowie organisatorischen Bereich im Zentrum.» Das ZPR liefert beispielsweise auch die Daten für die Verwaltungsprogramme an den weiterführenden Schulen. Seit der gesetzlichen Neuregelung der gemeinsamen Obsorge von Kindern sind immer wieder Anfragen an die Schulen gelangt, mit der Bitte, dass beide Elternteile gleichberechtigt von den Schulen Informationen erhalten, wenn es sich um offizielle Schreiben handelt. Bis anhin war das anscheinend technisch nicht möglich. Hier meine Anfragen:- Wie ist der aktuelle Stand des Projekts?
- Sind die Bedürfnisse der Schulen und der Schulverwaltungen bei der Aufarbeitung der Ist-Situation berücksichtigt worden?
- Werden in Zukunft bei gemeinsamer Obsorge beide Elternteile offizielle Schreiben, die per Post verschickt werden, erhalten können? Und dann eine wichtige Bemerkung: Falls ja, dann muss natürlich im Vorfeld geklärt werden und auch im ZPR hinterlegt werden, wer die erziehungsberechtigte Person ist und damit wer die Hauptansprechperson für die Schulen sein wird und ist. Danke schön.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Erich Hasler
Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen allerseits. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste betrifft die : Wie wir bereits vom Abg. Daniel Oehry gehört haben, weilte der Infrastrukturminister Daniel Risch am 9. Mai für ein Arbeitsgespräch in Wien. Dort traf er mit dem österreichischen Verkehrsminister Norbert Hofer zusammen und diskutierte mit diesem gemäss einem Zeitungsbericht Themenbereiche, wie den Erhalt und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur in Liechtenstein und die Eisenbahnkonzessionsfrage. Das Ergebnis dieser Gespräche dürfte insbesondere die Anwohner der Eisenbahnstrecke interessieren, die sich in der letzten Zeit immer wieder über die zu hohen Lärmimmissionen entlang der Bahnstrecke beschwert haben. Diesbezüglich hat Regierungsrätin Dominique Gantenbein im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im letzten November mitgeteilt, dass Liechtenstein von den ÖBB im Frühjahr 2018 ein entsprechendes Sanierungskonzept formell einfordern werde. Ich habe in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Regierung: - Wurde von den ÖBB, wie von liechtensteinischer Seite angekündet, zwischenzeitlich ein Sanierungskonzept für die Bahnstrecke, insbesondere für die notwendigen Lärmschutzmassnahmen, formell eingefordert?
- Welche Massnahmen und zeitlichen Realisierungsphasen beinhaltet das Sanierungskonzept?
- Wie ist der Stand der Konzessionsverhandlungen mit den ÖBB?
- Über welche Punkte der Konzession wird derzeit zwischen Liechtenstein und den ÖBB noch verhandelt?
- Bis wann werden die Konzessionsverhandlungen, die ja nach offizieller Schreibweise nichts mit der S-Bahn FL.A.CH zu tun haben, zum Abschluss kommen?
Und dann habe ich noch eine zweite Kleine Anfrage, und zwar zum Thema : Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Mai das Projektvorhaben Rheindammsanierung genehmigt. Ziel der Rheindammsanierung ist es, bei einem sehr selten auftretenden, sehr grossen Hochwasser ein Dammversagen auszuschliessen. Ausserdem soll am Beispiel des Rheinabschnitts zwischen Schaan, Buchs und Eschen eine Machbarkeitsstudie bezüglich Rheinaufweitung durchgeführt werden. Die angedachte Rheinaufweitung zwischen Schaan und Eschen betrifft das Gemeindegebiet von Eschen, wobei die Bürgergenossenschaft Eschen Eigentümerin einer Teilfläche ist, welche für eine allfällige Aufweitung benötigt würde. Ausserdem betrifft das Gebiet der geplanten Rheinaufweitung die Deponie Rheinau, die dringend erweitert werden sollte. Dort wurde seit dem Jahr 2000 der Aushub nicht flächendeckend, sondern als Damm geschüttet mit der Absicht, diesen Damm als neuen Rheindamm zu verwenden. Bezüglich Rheinaufweitung hat Emanuel Banzer, Leiter des Amts für Bevölkerungsschutz, gesagt, nachzulesen im «Vaterland» vom 17. Mai 2018, dass ein neu gebauter Damm sicher die optimale Variante sei, da dabei ein neuer, nach den neuesten Regeln der Baukunst errichteter Damm immer besser als ein sanierter Damm sei. Ich habe in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Regierung:
- Ist die im Gebiet der Deponie Rheinau erfolgte Aufschüttung des Aushubs so erfolgt, dass die Aufschüttung einem nach den neuesten Regeln der Baukunst errichteten Damm entspricht?
- Wenn ja, wer hat überwacht, dass die Aufschüttung so erfolgt ist?
- Welche Eigenschaften zeichnen einen nach den neuesten Regeln der Baukunst errichteten Damm aus?
- Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die Machbarkeitsstudie und welchem Budgetposten werden diese belastet?
- Zäumt die Regierung, ähnlich wie schon bei der S-Bahn FL.A.CH, das Pferd nicht wieder einmal am Schwanz auf, wenn zuerst eine Machbarkeitsstudie durchgeführt wird und erst danach die betroffene Bevölkerung, das ist vorliegend zum einen die Gemeinde Eschen und zum anderen die Bürgergenossenschaft Eschen, gefragt wird, ob sie eine Rheinaufweitung auf ihrem Gebiet überhaupt wünscht? Vielen Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident für das Wort. Guten Tag, werte Damen und Herren Abgeordnete. Ich habe zwei Kleine Anfragen. Die erste bezieht sich auf die : In einer Stellungnahme vom 1. Juni 2018 der Medicnova-Initianten unter dem Titel «Gesundheitsstandort am Scheideweg» wird unter anderem folgendes ausgeführt: «Wir, die Initianten der Medicnova, haben dann beschlossen, in ein neues, modernes Spital zu investieren, um einen Beitrag für eine hochqualitative Gesundheitsversorgung zu leisten. Aufgrund zahlreicher Vorgespräche durften wir annehmen, dass uns eine finanzielle Gleichbehandlung wie den Vertragsspitälern in der Schweiz zusteht.» «Zudem wäre Liechtenstein ohne Eigenversorgung dem Preisdiktat ausländischer Anbieter ausgeliefert.» «Uns Initianten der Medicnova ist klar, dass wir mit einer solchen Lösung hohe Verluste tragen würden, sind aber geschlossen bereit, diesen Weg zu gehen.» Im Weiteren ging das Obergericht in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2017 im Wesentlichen davon aus, dass Familienangehörige von Ärzten durchaus berechtigt seien, als Aktionäre direkt oder indirekt an einer Klinik beteiligt zu sein - vorausgesetzt, es sei nicht davon auszugehen, dass die Begünstigten lediglich im Sinne von Mittelsmännern beziehungsweise -frauen für die wirtschaftlichen Interessen der betreffenden Ärzte eingesetzt wurden. Da im Falle der Medicnova nichts dergleichen zutage getreten sei, wurde gegen keinen der zehn Ärzte ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Zu dieser Stellungnahme beziehungsweise zum Entscheid des Obergerichts ergeben sich die folgenden Fragen:- Welche Regierung beziehungsweise welcher Gesellschaftsminister hat den Initiatoren der Medicnova im Rahmen von Vorgesprächen in Aussicht gestellt, dass der Medicnova eine finanzielle Gleichbehandlung wie den Vertragsspitälern in der Schweiz zusteht?
- Ist ein Preisdiktat von ausländischen Anbietern effektiv möglich, nachdem Liechtenstein sowohl in der Schweiz wie auch in Österreich Offerten einholen kann?
- Handelt es sich nach Ansicht der Regierung nach dieser Stellungnahme der Initianten der Medicnova bei den eingesetzten Familienmitgliedern nicht lediglich um Mittelsmänner beziehungsweise -frauen?
- Die Initianten der Medicnova halten in ihrer Stellungnahme selbst fest, dass sie einen hohen Verlust tragen würden. Wie kann man einen hohen Verlust einer Aktiengesellschaft tragen, wenn man selbst nicht mehr Aktionär ist?
- Wird die Regierung diesen Fall dem Obergericht nach dieser Stellungnahme der Initianten der Medicnova erneut zur Entscheidung unterbreiten?
Die zweite Kleine Anfrage bezieht sich auf : Die Private Universität führt im Auftrag der Regierung diverse Seminare mit den Beteiligten im Gesundheitswesen durch. Anlässlich des Seminars vom 29. Mai 2018 hat die Präsidentin der Ärztekammer gemäss Berichterstattung im «Liechtensteiner Vaterland» unter anderem die folgende Aussage gemacht: «Nachdem sich der Staat und die Krankenkassen auf Kosten der Bürger bereichert hätten, müsse zu einer adäquaten staatlichen Finanzierung zurückgekehrt werden, forderte die Präsidentin der Ärztekammer.» Gemäss Berichterstattung war der Gesundheitsminister ebenfalls an diesem Seminar anwesend, dementsprechend richte ich die folgenden Fragen an die Regierung:- Gibt es in der Schweiz ebenfalls einen Staats- beziehungsweise Kantonsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten, wie ihn Liechtenstein im Umfang von CHF 29 Mio. kennt?
- Stimmt es, dass die Liechtensteinische Ärztekammer gemäss Bericht und Antrag Nr. 20/2012, Seite 82, eine Franchise von CHF 1'500 befürwortet hätte?
- Wie hoch waren der Gewinn und die Dividende gemäss den aktuell verfügbaren Daten der Ärzte AG in Triesen, an welcher die Präsidentin der Ärztekammer beteiligt ist?
- Ist die Regierung ebenfalls der Meinung, dass sich der Staat und die Krankenkassen auf Kosten der Bürger bereichert haben?
- Wie viele Wirtschaftlichkeitsverfahren führt der LKV aktuell durch?
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Daniel Seger
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Meine Kleine Anfrage bezieht sich auf : Im Gerichtsgebührengesetz in der Fassung LGBl. 2015 Nr. 39, welches bis 31.12.2017 gültig war, wurde gemäss Art. 42 Abs. 1 lit. b Gerichtsgebührengesetz für die Errichtung eines Testaments eine Protokollgebühr von CHF 85 und für die gerichtliche Verwahrung einer letztwilligen Verfügung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von CHF 30 erhoben. Mit dem Gerichtsgebührengesetz in der Fassung LGBl. 2017 Nr. 169 wird ab 1.1.2018 für die Errichtung eines gerichtlichen Testaments eine Gebühr von CHF 500 und für die gerichtliche Verwahrung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von CHF 100 erhoben. Die Gebühren für die Errichtung eines Testaments haben sich somit um circa 588% und die Gebühren für die gerichtliche Hinterlegung um circa 285% erhöht. Dazu meine Fragen: - Was rechtfertigt eine Erhöhung dieser Gebühren in dieser Höhe - beinahe Verdrei- beziehungsweise Versechsfachung?
- Was fällt alles unter den Begriff der Errichtung eines Testaments beziehungsweise wofür wird die Gebühr in Höhe von CHF 500 erhoben? Fällt darunter auch die Unterzeichnung und die Protokollierung eines ausformulierten mitgebrachten Testamentstextes, den die entsprechende Person oder das entsprechende Paar mit ans Gericht nimmt und vor Gericht nur noch unterzeichnet?
- Falls Letzteres bejaht wird, wie rechtfertigt sich dafür eine Gebühr von CHF 500 vor dem Hintergrund des Kostendeckungsprinzips und des Äquivalenzprinzips?
- Hat das Gericht beziehungsweise die Regierung vor, für die Protokollierung eines solchen ausformulierten mitgebrachten Testamentstextes eine tiefere Gebühr ins Gerichtsgebührengesetz aufzunehmen?
- Hat das Gericht beziehungsweise die Regierung vor, diese beiden Gebühren (Hinterlegungsgebühr beziehungsweise Errichtungsgebühr) zeitnah zu reduzieren? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Geschätzter Präsident, besten Dank für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, guten Morgen. Ich habe eine Kleine Anfrage zu den : Anschliessend an meine Kleine Anfrage vom 2. Mai 2018 erlaube ich mir, neben ergänzenden Fragen auch noch die falsch verstandene Frage noch einmal zu stellen. Seit dem Jahr 2007 bauen und betreiben die LKW die Telekommunikationsnetzinfrastruktur in Liechtenstein. Derzeit wird das Glasfasernetz in Liechtenstein flächendeckend ausgebaut. Im Zuge dessen soll das Kupfer- und Koaxialnetz ausser Betrieb genommen werden. Aus diesem Grund müssen die Endkunden zum Teil auf neue Dienste und Servicepakete auf dem Glasfasernetz wechseln. Speziell betroffen sind Haushalte, welche über keinen Internetanschluss verfügen. Hierzu meine Fragen, welche die Endkundendienstleister betrifft und nicht die LKW als Netzprovider: - In welchem Fall beziehungsweise bei welchen Diensten entstehen für den Endkunden Mehr- beziehungsweise Minderkosten mit dem Austausch des Übertragungsmediums, zum Beispiel, wenn ein Kunde einen alalogen Telefonanschluss und zwei TV-Geräte, welche über einen CATV-Anschluss betrieben werden, nutzt?
- Gibt es andere Dienste, welche durch den Wegfall des Mediums Kupfer oder Koax nicht mehr angeboten werden oder bei denen die Kosten aufgrund des neuen Übertragungsmediums Glas für den Endkunden steigen werden?
- Wie hoch wird der Bandbreitenbedarf für die nächsten fünf Jahre im Anschlussnetz eingeschätzt und wie begründet sich dieser?
- Dann noch eine Frage, welche die LKW betrifft: Bis wann werden die LKW die in Bälde nicht mehr benötigten Kupfer- und Koaxnetze abschreiben und wie hoch genau ist dieser Abschreibungsbedarf? Danke.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit haben wir Traktandum 2 erledigt. -ooOoo-