Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2019 (Nr. 39/2018)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 5: Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2019. Der Bericht und Antrag der Regierung trägt die Nr. 39/2018. Es steht zur Diskussion. Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätzte Mitglieder der fürstlichen Regierung. Der Krankenkassenverband wünscht sich, dass das Geld in kostendämpfende Massnahmen investiert wird, welche allerdings erst langfristig zum Tragen kommen. Im gleichen Atemzug bestätigt der Krankenkassenverbandsgeschäftsführer Thomas Hasler: Mit einer allfälligen Erhöhung des Staatsbeitrages auf CHF 33 Mio. wird es nach heutigem Erkenntnisstand keine Prämienerhöhung geben. Ausserdem schildert der Krankenkassenverband Geschehnisse des letzten Jahres. Der liechtensteinische Landtag hat den Staatsbeitrag an die übrigen Versicherten im letzten Jahr um CHF 4 Mio. reduziert. Diese CHF 4 Mio. sollten durch die Anpassung des Finanzierungsverhältnisses beim Liechtensteinischen Landesspital ausgeglichen werden. Dies ist nicht der Fall. Bereits im letzten Jahr hat der LKV im Namen aller Versicherten die Landtagsabgeordneten und die Regierung darauf hingewiesen, dass der Kapazitätsausbau bei den Spitälern die vorgesehene Kostenreduktion durch Mengenwachstum kompensiert. Dies ist nun eingetreten. Allein im letzten Jahr sind die elektronisch abgerechneten DRG-Fälle um rund 820 oder 15% angestiegen. Vor allem im Bereich der Kreislaufsysteme und im Bereich der Orthopädie sind die Fallzahlen stark gestiegen. Den Krankenversicherern beziehungsweise den Prämienzahlern sind in den letzten Jahren bereits namhafte Staatbeiträge entzogen worden. Von vormals CHF 57 Mio. Staatsbeitrag verblieben nach einer nochmaligen Korrektur nur noch CHF 29 Mio. im System.Der Staatsbeitrag an die obligatorische Krankenversicherung, OKP, sorgt kurzfristig dafür, dass sich die Krankenkassenprämien kurzfristig nicht erhöhen. CHF 1 Mio. Staatsbeitrag an die OKP bedeutet rechnerisch, dass die Prämien um CHF 2,60 tiefer sind. Die Bürger haben unter anderem mit höheren Beiträgen an die Krankenkassen viel dazu beigetragen, dass der Staatshaushalt so gut dasteht wie auch die reichen und ärmeren Unternehmer, die mit dieser leichten Erhöhung des Staatsbeitrages auch entlastet werden. Mir stellt sich an dieser Stelle die Frage: Was wollen die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner? Ich bin mir jedoch ziemlich sicher, dass die meisten sich Sicherheit wünschen, welche durch Vertrauen und die richtige Koordination der Massnahmen erlangt wird. Nachdem hier ein Notfallpatient mit einer leichten Vergiftung vorliegt, sollten wir in der Politik nicht wegsehen, nur weil es uns selbst finanziell gut geht, vor allem deshalb nicht, weil wir im Moment über die nötigen finanziellen Mittel verfügen. Es wäre falsch, den vergifteten Patienten seinem Schicksal zu überlassen und ihn damit zu vertrösten, dass wir bis in zwei Jahren eine nachhaltige Methode entwickelt haben, welche eine Vergiftung erst gar nicht möglich macht. Eigenverantwortung in allen Ehren. Allerdings gehört die Unterstützung und Förderung des Krankenkassenversicherungswesens zu den Aufgaben des Staates - Art. 26 der Landesverfassung. Meiner Ansicht nach muss es deshalb erlaubt sein, wenn etwas neu eingeführt wurde, eine After Action Review durchzuführen, nachdem repräsentative Zahlen nach der Einführung der KVG-Reform vorliegen, und allenfalls zu justieren. Die VU ist sich bewusst, dass man die Krankenkassen aufgrund der geltenden Bestimmungen nicht zu dieser Prämienbremse zwingen kann. Ich gehe allerdings davon aus, dass wir mit der Erhöhung des Staatsbeitrages Zeit für weitere Massnahmen gewinnen können und dann gezielter die Hilfsbedürftigen unterstützen können. Wer politische Verantwortung hat, muss bereit sein, Brände sofort zu löschen. Zu bezahlbaren Prämien sollen aber nicht nur der Staat, die Patienten und die Krankenkassen beitragen, sondern auch die Leistungserbringer. Gemeinsam sollte die Verbesserung des Gesundheitswesens angegangen werden. Beim Blick auf die kommenden Jahre stellen sich gewisse Fragen immer wieder. Welche Aufgaben soll der Staat noch selbst wahrnehmen und zu welchem Preis, sodass der gewünschte Bürgerservice gewährleistet ist? Auch die kontinuierliche Verbesserung der Prozesseffizienz, die Digitalisierung und die Reduktion der Regulierungsdichte bergen einige noch nicht ausgeschöpfte Chancen. Zudem sind verschiedene aktuelle Einflussfaktoren rechtzeitig zu berücksichtigen, zum Beispiel: ambulant vor stationär. Übrigens besuchte ich zweimal das Seminar der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein «Weiterentwicklung des liechtensteinischen Gesundheitswesens», welches sehr gute Ansätze der unterschiedlichen Akteure zeigte. Mir stellen sich einmal mehr die vier Fragen: Was müssen wir tun, dass jeder Mensch in Liechtenstein auch zukünftig individuell angepasste Angebote zur Erreichung seiner persönlichen Lebensqualität in Anspruch nehmen kann, ohne dass die Kosten aus dem Ruder laufen?Was müssen wir tun, dass die Bevölkerung kompetent und umfassend über die Möglichkeiten informiert und sensibilisiert werden kann?
Und was müssten wir tun, dass Qualitätskriterien verankert und gelebt werden?Des Weiteren, was müssen wir tun, dass die vielfältigen Angebote unter den verschiedenen Leistungserbringern optimal koordiniert werden können und dadurch diese Energien besser genutzt werden?
Die Kostensteigerung des demografischen Wandels und des technischen Fortschritts kann nicht allein auf den Buckel des Prämienzahlers abgewälzt werden. Die daraus entstehenden Themen Langzeitpflege und altersbedingte Krankheiten, wie etwa Alzheimer, Multimorbidität und Demenz, führen in den nächsten Jahren zu erheblichen Mehrkosten, sofern sie nicht durch adäquate Massnahmen aufgefangen werden. Die Mehrkosten einfach dem Bürger anzulasten, ist zu einfach. Die OKP-Bruttokosten wachsen durchschnittlich mit 4,5% im Jahr und betragen rund CHF 172 Mio., was ein Wachstum der OKP-Kosten von nominal rund CHF 7 Mio. bis CHF 8 Mio. im nächsten Jahr bedeutet. Aufgrund der KVG-Revision wird zwar mit einer deutlich gedämpften Wachstumsrate gerechnet, dennoch werden sich die OKP-Bruttokosten auch in Zukunft erhöhen.Die Dosis der Kostenbeteiligung ist sehr stark von den finanziellen Möglichkeiten der Patienten abhängig. Wenn die Dosis für den Einzelnen nicht verkraftbar ist, ist es allenfalls nur ein Leistungsaufschub, welcher im Nachhinein sehr teuer werden kann. Es gibt Studien, welche vornehmlich die Kosten der Krankenkassen für das soziale Abrutschen der Mittelschicht verantwortlich machen, da sie den grössten Posten im Monatsbudget ausmachen. Aus eigener Erfahrung weiss ich, was für Kosten für die Krankenkassen als Familie aufgewendet werden müssen, nachdem ich einen bald 22-jährigen Sohn, welcher Student ist, und eine bald 17-jährige Tochter habe, welche noch zur Schule geht.Der Mittelstand und in diesem Fall auch die Familien können so leicht Opfer des Spareifers werden. Die Einkommensgrenze, bis ein Anspruch auf Prämienreduktion besteht, ist zu hinterfragen, vor allem weil einige aus Scham, persönlicher Überzeugung oder aus Furcht vor Reaktionen auf die Sozialhilfe verzichten. Deshalb hat die VU gestern Vormittag ihre Massnahmen zum angekündigten Bürgerpaket vorgestellt. Darunter war auch ein Vorstoss zum reformbedürftigen Prämienverbilligungssystem, welches ein mittelfristiges Unterfangen darstellt. Nun sind wir an einem Punkt angelangt, bei welchem zuerst eine kurzfristige Nachjustierung der Sparmassnahmen nötig und möglich ist, bevor andere kostendämpfende Massnahmen, wie zum Beispiel die Wiedereinführung eines Hausarztsystems oder eine Etablierung, wie wir heute gehört haben, der «advanced practice nurse» greift. Hier stur auf seinem eigenen Standpunkt zu verharren, obwohl sich die Rahmenbedingungen geändert haben, empfinde ich befremdlich. Die VU wird sich aber auch für weitere Massnahmen im Sinne der Bürger einsetzen, um bezahlbare Prämien zu ermöglichen, welche allerdings ein wenig Zeit brauchen. Der Zweck des Staates ist das Glück seiner Bürger. Wir sollten nicht wie Dagobert Duck das Geld bunkern oder wie Néstle auf den Wasserquellen hocken und die Bürger ihrem Schicksal überlassen. Mit CHF 4 Mio. öffnen wir nun wirklich nicht unkontrollierte Schleusen, sondern sorgen dafür, dass zarte Pflanzen nicht ganz verdorren. Der Landtagsabgeordnete Wendelin Lampert hat diesen Beitrag sogar als Peanuts im Verhältnis zu den Gesamtkosten der Gesundheitspolitik bezeichnet. Es ist also wie in vielen Fällen eine Sache der Perspektive. Liebe Kolleginnen und Kollegen des Landtages, ich bitte Sie: Lasst uns gemeinsam die CHF 4 Mio. zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner als kurzfristige Prämienbremse einsetzen. Nach einem Plus von CHF 170 Mio. in der Staatskasse für das Jahr 2017 ist dieser Betrag zum Wohle der Bürger verantwortbar und gibt uns Zeit für andere Massnahmen. Auf Basis meiner Ausführungen beantrage ich, den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf CHF 33 Mio. zu erhöhen. So würde sich der Staat mittelfristig am Kostenwachstum moderat beteiligen und nicht das gesamte Kostenwachstum müsste mittels Prämienaufschlägen auf die Versicherten umgewälzt werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Die höhere Kostenbeteiligung der durch Landtag mehrheitlich beschlossenen KVG-Revision schlägt durch. So mussten sich die Versicherten im Vergleich zum Jahr 2016, wo die gesamte Kostenbeteiligung der Versicherten bei CHF 8,6 Mio. lag, im Jahr 2017 mit CHF 19,3 Mio. über Franchise und Selbstbehalt an den Behandlungskosten beteiligen. Somit resultiert aus der KVG-Revision eine zusätzliche Belastung von CHF 10,7 Mio., die sich vor allem schädlich auf den Mittelstand auswirkt. Ist die Behandlungsmenge daher zurückgegangen? Die Antwort ist Nein. Die Antwort ist vor allem auch, dass wer krank ist, seine Rechnungen zunehmend selber bezahlen muss. Die Ernüchterung in der Bevölkerung ist gross. Die Belastung durch die KVG-Revision ist summa summarum nicht gesunken, wie dies portiert wurde, sondern einfach von den Gesunden auf die Kranken abgewälzt worden. Die Fraktion der Freien Liste verurteilt das nach wie vor. Die gewichtete Durchschnittsprämie der Erwachsenen ohne Unfalldeckung ist eben wegen dieser Verlagerung von CHF 317 pro Monat auf CHF 311 pro Monat zurückgegangen. Das ist zwar oberflächlich betrachtet erfreulich, aber eben nur ein Verlagerungseffekt. Es handelt sich bei dieser Reduktion keineswegs um eine Kosteneinsparung, sondern eben lediglich um eine Verlagerung der Kosten hin zu den Kranken, zu denjenigen, die die Leistungen beziehen. Dass diese Kranken dabei eine echte Wahl haben, ob sie diese Leistungen beziehen wollen oder nicht, muss stark infrage gestellt werden. Die Fraktion der Freien Liste bezweifelt das jedenfalls.
Die Fraktion der Freien Liste erachtet den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten weiterhin als zu tief. Der Staatsbeitrag wurde seit 2010 von CHF 57 Mio. auf CHF 29 Mio. gesenkt. Da es sich bei den Krankenkassenprämien um Kopfbeiträge handelt, betreffen diese vor allem den Mittelstand, der nicht von der Prämienverbilligung profitieren kann. Die Prämien der Krankenkassen sind kaum sozial verträglich ausgestaltet. Die Krankenkassenprämien in Liechtenstein sind unsoziale Kopfprämien. Der Millionär und die Familienfrau, die kein Einkommen hat, bezahlen den gleichen Betrag. Erwerbsabhängige Krankenkassenprämien, die die finanziellen Verhältnisse der Versicherten berücksichtigen, sind mittelfristig unumgänglich, um die Prämien für den Mittelstand finanzierbar zu halten. Leider findet sich dafür noch keine politische Mehrheit. Der steigende Leidensdruck wird dies allerdings in Zukunft, so meine Einschätzung zumindest, wohl unvermeidbar machen. Das zeigt auch die Interpellation der VU zur Prämienverbilligung, die eben jetzt schon erwerbsabhängig ausgestaltet ist, meiner Meinung nach deutlich auf. Alternativ kann die Bevölkerung gegenwärtig nur über den Staatsbeitrag an die obligatorische Krankenpflegeversicherung, OKP, entlastet werden, der immerhin steuerfinanziert wird und somit eine ausgleichende Komponente darstellt. Die Freie Liste beantragt daher eine signifikante Erhöhung des Staatsbeitrags von heute CHF 29 Mio. auf CHF 57 Mio., dem Niveau des Jahres 2010. Somit würde der Staat rund 62% der über CHF 5'000 liegenden Kosten der Hochkostenversicherung der erwachsenen Versicherten übernehmen, was wir als angemessen ansehen. Dies bringt eine konkrete und zielgerichtete Entlastung, die vor allem der Mittelstand spürt. Die Durchschnittsprämie für Erwachsene würde dadurch von CHF 311 im Monat um knapp CHF 73 auf gut CHF 239 sinken, was eine Entlastung pro erwachsene Person und Jahr von fast CHF 874 bedeutet. Gerade für Familien mit Kindern in Ausbildung, wie das der Abg. Mario Wohlwend vorhin geschildert hat, ist diese Investition in die Bevölkerung am wirksamsten. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Studentinnen, die das 20. Lebensjahr überschritten haben, erfährt eine Entlastung von fast CHF 3'500 pro Jahr.Aber auch die Arbeitgeber würden entlastet. Der Arbeitgeberbeitrag pro Angestellte würde pro Monat um gut CHF 36 sinken. Das ergibt eine Ersparnis pro Jahr und Mitarbeiterin von knapp CHF 437.Die Freie Liste meint, es ist nun an der Zeit, unsoziale Sparmassnahmen zulasten des Mittelstandes rückgängig zu machen. Wenn dabei auch noch die Lohnnebenkosten gesenkt werden können, gibt es fast nur Gewinner. Die Fraktion der Freien Liste sieht bei den Krankenkassenprämien dringenden Handlungsbedarf, und bittet Sie, Frauen und Herren Abgeordnete, diesen Antrag zu unterstützen. Die Verfassung legt fest, dass die oberste Aufgabe des Staates die «Förderung der gesamten Volkswohlfahrt» ist. Wie kann diesem Leitsatz besser nachgekommen werden als bei der Beteiligung des Staates an den Gesundheitskosten der Bevölkerung? Weiter wird die Fraktion der Freien Liste auch jeden anderen Antrag zur Erhöhung des Staatsbeitrags an die OKP unterstützen. Wenn Sie fragen, wie dies finanziert werden soll, dann verweise ich zuallererst auf den Staatsbeitrag an die AHV, der bekanntlich in diesem Jahr vom Landtag von CHF 54 Mio. auf CHF 30 Mio., also um CHF 24 Mio., gesenkt wurde. Da diese CHF 24 Mio. explizit nicht für die Sanierung des Staatshaushaltes vorgesehen waren und sind, haben Sie, meine Frauen und Herren Abgeordneten, die Finanzierung bereits vorgebahnt. Hier können Sie nun Taten sprechen lassen und die CHF 24 Mio. aus der AHV wieder sinnvoll für die Bevölkerung verwenden. Sagen Sie also nicht, dass wir kein Geld hätten, diese Massnahme nachhaltig zu finanzieren, denn dann müsste sich die Bevölkerung wohl fragen, wie es sich nun mit der Reduktion des Staatsbeitrages an die AHV verhält: Sanierungsmassnahme für den Staatshaushalt oder nicht - Sie bestimmen den Weg. Weiter verweise ich selbstverständlich auf die vier Steuerpostulate zu den Themen Couponsteuer, Entkoppelung des EK-Zinsabzugs vom Sollertrag, Erbschaftssteuer und angemessene Besteuerung von Altliegenschaften, wo enormes und schmerzloses Steuersubstrat durch die Steuerreform verschenkt wurde, das, wenn der politische Wille vorhanden ist, leicht realisierbar ist. In Zukunft wird dies ohnehin nötig sein, wie wir bei der Behandlung des Rechenschaftsberichtes ausführen werden. Nochmals zur Verdeutlichung der Antrag: «Der Hohe Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zu Kenntnis nehmen und den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten gemäss Art. 24a Abs. 2 KVG für das Bemessungsjahr 2019 auf CHF 57 Mio. festlegen.» Ich bin gespannt, welches Signal der Landtag senden wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Christoph Wenaweser
Danke, Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die Regierung verortet die Gründe für das von ihr als relativ gering bezeichnete Durchschnittswachstum bei der Tarifgestaltung und ab 2017 auch bei der erhöhten Kostenbeteiligung durch die Versicherten. Wären diese Massnahmen nicht getroffen worden, so würden die Gesamtbruttokosten OKP nicht bei den im Bericht aufgeführten CHF 172 Mio. liegen, sondern um CHF 26 Mio. höher auf CHF 198 Mio., wie vom zuständigen Minister zu erfahren war. Allerdings entstehen Kosten durch die vom Gesundheitsminister immer wieder erwähnte Formel «Menge mal Preis». Der Kampf gegen die Mengenausweitung ist noch lange nicht gewonnen. Vielmehr scheint man dem Mengenwachstum weiterhin nahezu hilflos gegenüberzustehen, wie unter anderem die durch die Medicnova entstandenen, zusätzlichen Fallzahlen des Jahres 2017 belegen. Und sollte sich die Medicnova die von ihr gewünschten OKP-Zulassungen auf dem Rechtsweg tatsächlich erstreiten, dann dürfte die Bedarfsplanung für sämtliche über dieses Instrument in ihren Bestandszahlen regulierten Angebote im Gesundheitswesen hinfällig sein. Dann kann auch der vom Landtag letztes Jahr deutlich abgelehnte Staatsvertrag mit der Schweiz wieder aus der Schublade genommen werden.Die Kosten pro Versicherten sind 2017 gegenüber 2016 leicht gesunken. Auch das ist bei dennoch steigenden Gesamtkosten ein Indiz dafür, dass halt einfach mehr Fälle produziert worden sind. Ein Schuft, der behaupten würde, dies sei geschehen, um durch Tarifänderungen ins Haus stehende Umsatzeinbussen zu kompensieren.Meiner Meinung nach wäre eine starke Hausarztmedizin nicht nur ein wichtiges Element einer soliden medizinischen Grundversorgung, sondern zudem auch ein wirkungsvolles Instrument zur Kosteneindämmung. Die Regierung selbst hat die Hausarztmedizin während der zurückliegenden KVG-Revision als den kostengünstigsten Behandlungspfad bezeichnet, auf dem 70% aller Fälle abgewickelt werden können.Trotz dieser auch bereits nicht mehr ganz neuen Erkenntnis droht dem «kostengünstigen Hausarztsystem nahe bei den Menschen in unseren Dörfern», wie einige Hausärzte vor einigen Tagen per Leserbrief mitteilten, langsam, aber sicher das Aus.Notabene: In der Schweiz wurde der Nutzen der Hausärzte längst erkannt. Der Schutz der Hausarztmedizin geniesst in der Nachbarschaft sogar Verfassungsrang. Dort herrsche, so die leserbriefschreibenden Hausärzte, eine klar deklarierte Willkommenskultur mit Planungssicherheit. Es ist in Liechtenstein höchste Zeit für ein deutliches politisches Bekenntnis zu den Hausärzten, dem dann aber auch Taten zu folgen haben. Meiner Meinung nach wäre die Wiedereinführung eines Hausarztmodells weiterhin mehr als nur prüfenswert und ich werde jeden massgeschneiderten politischen Vorstoss unterstützen, welcher zum Ziel hat, der Hausarztmedizin auch in unserem Land endlich wieder den notwendigen Stellenwert zu geben. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ja, es wurde bereits von mehreren Vorrednern daran erinnert, dass der Staat gemäss Verfassung einen Auftrag hat. Ich denke mir, diesen Auftrag sehen wir sehr gut auf Seite 8 in dieser Grafik. Denn der Staat bezahlt bei Weitem nicht «nur» diese CHF 29 Mio., sondern er bezahlt im Jahr 2017 CHF 72,3 Mio. Da sind die Prämienverbilligungen dabei, da sind die Spitalbeiträge dabei und eben auch die Staatsbeiträge an die übrigen Versicherten. Und auch da sehen wir, es geht nicht nur um diese CHF 29 Mio. Denn gemäss Seite 9 werden auch noch Beiträge zum Beispiel für die Kinder bezahlt. Also wie gesagt, ich denke mir, den verfassungsrechtlichen Auftrag nehmen wir sehr wohl wahr. Selbstverständlich kann man geteilter Meinung sein, wie hoch dieser Beitrag sein sollte oder eben nicht.Ich möchte der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage nicht vorgreifen, aber nach meinem Wissensstand gibt es diesen OKP-Staatsbeitrag in der Schweiz nicht, den gibt es auch nicht in den Kantonen. Und da sind wir eben bei der Seite 11 des vorliegenden Berichts und Antrags: Hätten wir diese CHF 29 Mio. nicht bewilligt, dann wären die Prämien nicht bei CHF 317, sondern bei CHF 470. Das sind 48% mehr, als wir heute haben. Dann ebenfalls Seite 11, da sehen wir, dass die Durchschnittsprämie auf das Jahr 2017 um 8,8% gesunken ist. Und im Weiteren wird hier auch noch ausgeführt, dass die Kosten ebenfalls auf das Jahr 2018 beziehungsweise die Prämien um 1,9% gesunken sind. Das ist nach meinem Dafürhalten nicht korrekt. Die Prämien sind eben leider gestiegen auf das Jahr 2017, und zwar um 0,6%. Und da habe ich schon Mühe, wenn die Kosten sinken - und die Kosten pro versicherte Person sind gesunken im Jahr 2017 -, dann dürfen die Prämien nicht steigen. Und da erwarte ich mir von den Krankenkassen, dass sie hier Farbe bekennen. Wir haben ja noch schöne aktuelle Zahlen erhalten vom Liechtensteinischen Krankenkassenverband und sehen auch bei einer rollenden Planung: Die Gesamtkosten sind rückläufig. Wenn man April 2017 bis März 2018 vergleicht: minus 2,9%. Das sind eben wieder die Bruttoleistungen über alle Versicherten, und da hätte ich eben gerne die Zahl pro versicherte Person, wie man es beim Bundesamt für Gesundheit in diesem Kostenmonitoring sieht. Denn es ist einfach so, je mehr Versicherte, umso höher werden tendenziell auch die Kosten sein. Aber wie gesagt, auch diese Bruttoleistungen sind gesunken. Wieso steigen die Prämien? Und diese Fragen richte ich primär an die Krankenkassen. Ich kann mit diesem Zustand nicht leben. Das muss sich Ihnen zugestehen. Ich habe mich schon dieses Jahr massiv geärgert. Wenn die Kosten im Jahr 2017 rückläufig sind, wieso steigen dann die Kosten auf das Jahr 2018? Das darf nicht sein. Der Prämienzahler muss von solchen Sachen auch profitieren können. Ins gleiche Thema geht die Seite 14. Da sehen Sie natürlich auch wieder diese Gesamtbruttokosten. Und wenn man dieses Diagramm eben anschaut, dann sieht man eine leichte Steigerung. Aber wir hatten auch mehr versicherte Personen. Deshalb - ich habe es im vorhergehenden Traktandum schon mehrmals gesagt: Ich hätte gerne die Kosten pro versicherte Person. Und einfach ein Vergleich: Bundesamt für Gesundheit, erstes Quartal 2017/erstes Quartal 2018: Kosten pro Person minus 9,8%. Das kann jeder nachsehen. Bundesamt für Gesundheit, da gibt es eine schöne Homepage und da sind auch die liechtensteinischen Kosten pro Person ausgewiesen. Wie gesagt, wenn die Kosten sinken, dann müssen nach meinem Dafürhalten auch die Prämien sinken. Dann auf Seite 17 das berühmt-berüchtigte Kuchendiagramm, Sie kennen meine Ansicht. Bei den Spitälern hat man die Medikamente inkludiert, bei den Ärzten nicht. Das stört mich sehr, das ist für mich eine mangelnde Transparenz. Es wurde dann in der Finanzkommission argumentiert: Ja, mit den Fallkostenpauschalen, mit den DRG-Pauschalen, da hätten die Spitäler natürlich keinen Anreiz, um viele Medikamente abzugeben. Okay, das mag sein, aber ich denke mir, gerade auch teure Krebstherapien werden eben in den Spitälern durchgeführt. Das sind dann teure Medikamente. Wie gesagt, diese Medikamentenkosten hätte ich gerne separat ausgewiesen. Aber man kann es natürlich auch umdrehen. Dann nehmen wir halt zu den Arztleistungen auch die Medikamente dazu, und dann sind wir bei Totalleistungen von 33,2%.Dann Seite 20: Da sehen wir, was mit der Medicnova passiert ist. Die einzelnen Kosten, die grössten Kosten - OKP plus Staatsbeitrag - hat die Spitalregion Rheintal, also vor allem Grabs, dann kommt das Landesspital und an sechster Stelle kommt bereits die Medicnova. Und da sind aber auch die Kosten der rollenden Planung sehr interessant, die uns der LKV zugestellt hat. Denn wenn Sie sich das ansehen: Spital stationär: minus 7,7%; Spital ambulant: minus 2,9%. Auch da, diese Kostensteigerung sehe ich nicht. Wohlverstanden, ich spreche immer von der OKP, natürlich nicht von halbprivat und privat versicherten Personen. Dann Seite 21: Hier wird auf den leichten Rückgang hingewiesen und dann wird noch ausgeführt, ja, mit Tarmed sei dann alles weitgehend kostenneutral verlaufen. Nein, es ist eben nicht kostenneutral verlaufen. Die Kosten sind gesunken, nur leider steigen die Prämien. Ich kann es den Bürgern nicht erklären: Wenn die Kosten sinken, wieso steigen dann die Prämien? Wenn die Kosten sinken pro versicherte Person, muss auch die Prämie sinken. Die darf sicher nicht steigen, und wie gesagt, nichts mit kostenneutral gemäss Seite 21. Die Kosten sind rückläufig.Dann Seite 23: Und ich denke mir, das hat der Abg. Christoph Wenaweser schon treffend auf den Punkt gebracht, wenn wir sagen, ja, mit unserer KVG-Revision wollten wir eigentlich die Mengen beeinflussen. Teilweise ist es zwar gelungen, aber ich hätte hier doch auch einen grösseren Effekt erwartet. Und man muss halt doch die Annahme treffen, dass hier die Mengen ausgeweitet wurden, und zwar in einem Bereich, der nicht vonnöten war. Und das stört mich natürlich sehr, aber das scheint in diesem Markt ein Naturgesetz zu sein. Übrigens das schreibt dann die Regierung auch noch auf Seite 23: Es scheint fast ein Naturgesetz zu sein. Ja, es ist effektiv so. Wir haben ja die Debatte über die stationären Fälle auch im letzten Traktandum bereits geführt. Seite 27: Diese Grafik, ich denke mir, die zeigt sehr schön auf, dass die Solidarität im System eben spielt. Konkret: 80% der Versicherten haben lediglich 20% der Bruttoleistungen verursacht; und das Gegenteil ist genau anders: 20% haben eben sehr hohe Kosten. Aber ich denke mir, das ist dieses Solidaritätsprinzip, das wir auch alle unterstützen. Von dem gehe ich jetzt zumindest einmal aus. Dann zu Seite 31: diese Reserven der verschiedenen Krankenkassen. Die haben Sie alle, im Schreiben der Finanzkommission wurden diese Ihnen zugestellt. Aber die sind als vertraulich deklariert, deshalb kann man hierzu nichts sagen. Aber ich denke mir, zumindest die gesetzlichen Minimalreserven müssen ja alle einhalten, und das scheint auch gegeben zu sein. Und dann wird auch auf Seite 31 wieder auf diese Referenzprämie verwiesen von plus 0,6% und da sehe ich eben auch einen Widerspruch zu Seite 12. Nach meinem Dafürhalten sind die Prämien leider gestiegen und das hätte nicht sein dürfen. Dann zu den Anträgen: Ja, ich denke mir, es ist natürlich verlockend, hier zusätzliche Gelder investieren zu wollen, und da sind wir jetzt mitunter halt auch schon wieder beim Traktandum 11, wenn mich nicht alles täuscht. Wir haben einfach bei einem Budget von etwa CHF 800 Mio. einen Gewinn in der Betriebsrechnung von CHF 11 Mio. gemacht, und das in einer Hochkonjunkturphase. Nach meinem Dafürhalten ist das viel zu wenig, um es offen und ehrlich zu gestehen. Wir als Landtag werden zusehen müssen, wie wir diese Ertragslage verbessern. Sie können wählen, entweder Sie sparen noch mehr. Ich denke, mehr sparen will niemand mehr. Dann werden Sie Mehreinnahmen generieren. Das will man auch nicht. Ich denke mir, da hat es ja Postulate gegeben in der Vergangenheit - die waren nicht mehrheitsfähig. Und ich wiederhole mich hier jetzt auch, wir haben ein bestehendes Steuersubstrat, und dieses Steuersubstrat sollten wir halt korrekter verteilen im Lande Liechtenstein. Ich komme zum Punkt Finanzzuweisungen. Ich spreche nicht vom Finanzausgleich, ich spreche von Finanzzuweisungen. Hier sollten wir Nägel mit Köpfen machen. Wenn wir das schaffen bis zum nächsten Juni, dann könnte ich mir durchaus vorstellen, dass wir hier auch einen gewissen Betrag investieren. Aber wie gesagt, zuerst muss man das Geld haben, bevor man es ausgibt; und das Geld wäre im Prinzip vorhanden, aber ich weiss nicht, ob hier drin eine Mehrheit vorhanden ist, um dieses Geld auch entsprechend zu verteilen.Eine konkrete Frage hätte ich noch an die Regierung betreffend diese CHF 4 Mio.: Hat die Regierung effizientere Ansätze, wie man diese CHF 4 Mio. verwenden könnte, sprich, hat die Regierung Ideen, was man mit diesen CHF 4 Mio. effektiv machen könnte, damit wir auch diese Kosten in den Griff bekommen? Denn die Aussagen vom Herrn Gesellschaftsminister in der Finanzkommission waren schon noch deftig, und der Abg. Christoph Wenaweser hat es auch bereits gesagt, dank diesen Massnahmen die letzten Jahre haben wir CHF 26 Mio. gespart, und das ist auf CHF 172 Mio. ein grosser Betrag. Ich denke mir, das war nur dank der gemeinsamen Arbeit zwischen der Regierung und Landtag möglich. Und da sieht man doch: Gute Politik wirkt eben. Wie gesagt, die Kosten sind rückläufig, Sie haben die aktuellen Zahlen. Ich bin überzeugt, bei bei den Bruttoleistungen pro Person wären die Zahlen noch besser. Zumindest die BAG-Zahlen zeigen das eindeutig auf: minus 9,8% vom ersten Quartal 2017 zu erstes Quartal 2018. Und dann dürfen aber einfach die Prämien nicht steigen, und das ist mein Appell an die Krankenkassen. Es kann einfach nicht sein, dass die Prämien steigen, wenn die Kosten rückläufig sind. Das kann ich nicht unterstützen. Und sollte hier nichts vonstattengehen, werden wir uns hier drin überlegen müssen, wie wir diese Sache in die Hand nehmen. Sie merken schon, ich bin nicht gewillt, hier zuzusehen - dann werden wir etwas unternehmen müssen.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Elfried Hasler
Danke für das Wort. Ja, vielleicht war das ein Omen, dass ich mich kurzfassen soll. Ja, die Regierung beantragt bekanntlich CHF 29 Mio. Krankenkassenprämiensubvention auch für das kommende Jahr, unverändert. Ich denke, es darf in diesem Zusammenhang auch wieder einmal erwähnt werden - der Abg. Wendelin Lampert hat es auch schon angetönt -, dass es einen solchen Staatsbeitrag, eine solche Subventionierung, in der Schweiz nicht gibt und hier die liechtensteinische Bevölkerung doch in den Genuss einer sehr attraktiven staatlichen Leistung kommt. Bekanntlich beziehen wir Liechtensteiner ja mehr Gesundheitsleistungen als unsere Nachbarn über dem Rhein. Aber gleichzeitig und eben dank diesem Staatsbeitrag und auch dank dem nur in Liechtenstein gesetzlich verpflichteten Beitrag der Arbeitgeber bezahlen wir Liechtensteiner deutlich weniger Krankenkassenprämien unter dem Strich, als das in der Schweiz der Fall ist. Das führt konkret dazu, dass eine Familie mit zwei Kindern unter 16 Jahren gerade einmal die Hälfte an Prämienbelastung unter dem Strich hat, wie es eine entsprechende Familie über dem Rhein hat. Und ich denke, das ist doch eine sehr erfreuliche Tatsache, die auch wieder einmal erwähnt werden darf. Aber es geht ja heute hier auch um Erhöhungsanträge; und ich denke, im aktuellen Umfeld ist für mich eine Erhöhung dieser Subvention nicht angebracht. Dank zahlreicher politischer Massnahmen sinken gegenwärtig die Gesundheitskosten. Herr Abg. Wendelin Lampert hat die Zahlen erwähnt und es besteht von dieser Seite daher kein Kosten- beziehungsweise Prämiendruck. Und wenn wir in einer Zeit, in der es eben keinen Kostendruck gibt, trotzdem die Subventionen erhöhen, ja, dann heisst das doch irgendwie im Umkehrschluss, dass wir dann bei steigenden Kosten, die es auch wieder einmal geben wird, dann erst recht die Subvention erhöhen müssen, was letztendlich dann eben heisst: Subventionserhöhung in jedem Fall. Ich denke, das kann es doch nicht sein. Gleichzeitig befinden wir uns eben auch noch neben dieser sinkenden Tendenz der Gesundheitskosten aktuell in einer Situation, in der die Kassen sehr gute Reserven angehäuft haben. Gemäss Aussagen des Krankenkassenverbandes in einem Interview in den letzten Tagen ist die Reservensituation doch sehr gut aktuell. Und wir kennen ja alle hier diese Zahlen, und ich denke, diese Kombination von auf der einen Seite sinkenden Gesundheitskosten und auf der anderen Seite einer guten Reservenlage der Kassen. Da muss man doch zur Kenntnis nehmen, dass offensichtlich der Prämiendruck in der gesetzlichen Grundversicherung aktuell derzeit wahrscheinlich so gering ist wie selten in den letzten Jahrzehnten. Und in einer solchen Situation jetzt die Subventionen zu erhöhen, ich denke, das ist für mich jetzt wirklich nicht angebracht. Aber ich gehe da auch einig mit meinem Vorredner betreffend Reservensituation bei den Kassen: Eben diese Tendenz sinkender Gesundheitskosten bei gleichzeitig üppigen Reserven, das kann nicht zu höheren Prämien führen; und wenn das dann eben doch der Fall sein sollte, muss sich der Gesetzgeber vielleicht tatsächlich überlegen, ob hier nicht Handlungsbedarf besteht. Heute gibt es gesetzlich eine Untergrenze für die Reserven und man wird sich vielleicht die Frage stellen müssen, sollten die Krankenkassen hier nicht von sich aus tätig werden, ob nicht vielleicht eine Obergrenze für diese Reserven angesetzt werden sollte auf gesetzlichem Weg.
Aber zurück den Erhöhungsanträgen, die für mich jetzt einmal abgesehen vom aktuell positiven Umfeld sinkender Kosten und guter Reservenlage auch grundsätzlich nicht unproblematisch sind. Nämlich letztendlich sprechen wir hier von Giesskannensubventionen. Während Geringverdiener auf der einen Seite von Prämienverbilligungen profitieren, sind das eben insbesondere auch Unternehmen und Gutverdiener, die von dieser Subvention profitieren, und es ist für mich jetzt tatsächlich wirklich in der aktuellen Situation nicht notwendig, dass wir hier gerade auch bei Gutverdienern und auch bei Unternehmen ansetzen. Gegen 50% des Staatsbeitrags oder eben auch des zusätzlich beantragten Erhöhungsantrags gehen doch indirekt an die Arbeitgeber, weil diese durch die prämiendämpfende Wirkung weniger Arbeitgeberbeiträge leisten müssen. Ich bin grundsätzlich wirklich - ich denke, das hat man des Öfteren auch gespürt - ein wirtschaftsfreundlicher Abgeordneter, aber ich sehe nun wirklich keinerlei Notwendigkeit in dieser Situation, eine Landesbank, eine LGT, eine Presta, eine Hilti oder wen auch immer mit zusätzlichen Millionen zu subventionieren. Das ist nun wirklich nicht notwendig - und Wirtschaftsförderung über die Krankenkassenprämien ist nun jetzt wirklich das falsche Mittel. Wir haben dieses Thema auch letzthin in einer Gruppe von Abgeordneten mit der Industrie- und Handelskammer diskutiert, und ich kann Ihnen sagen, dort ist überhaupt kein Bedarf an diesen Geldern da. Die warnen sogar vor solchen Schritten. Also ich glaube, da würden wir jetzt wirklich den Falschen noch zusätzliche staatliche Subventionen zukommen lassen. Dann wissen wir auch, dass die Wirkung doch relativ bescheiden ist: Pro CHF 1 Mio. kommt bei einem liechtensteinischen Arbeitnehmer gerade mal CHF 1,30 an. Und es ist letztlich auch eine Frage: Linke Tasche - rechte Tasche? Denn was wir hier mehr ausgeben, fehlt auf der anderen Seite beim Staatshaushalt und muss daher letztlich auch dort wieder vom Bürger über irgendeine Art und Weise hereingeholt werden. Und ich denke, es ist auch nicht sinnvoll jetzt, wenn man vielleicht argumentieren würde, ja, wir haben letztes Jahr gute Börsengewinne gemacht, jetzt können wir doch dem Bürger hier etwas über zusätzliche Subventionen zurückgeben. Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass wir, wenn wir dann irgendwann einmal Börsenverluste machen werden, die werden wir ganz sicher auch wieder machen, dann die Subventionen konsequenterweise auch wieder senken müssten. Ich denke, wir sollten nicht staatliche Subventionen und speziell regelmässige Leistungen nach der volatilen Börsenentwicklung ausrichten. Ich denke, es ist jetzt einfach wichtig, dass wir weiterhin Sorge zum Staatshaushalt tragen, insbesondere da aufgrund der Kostenentwicklung und der Reservensituation ja wirklich kein besonderer Prämiendruck besteht und die Situation der laufenden Rechnung - eben ohne Börsengewinne - eben nicht so rosig aussieht, dass wir uns hier jetzt leisten könnten, die Schleusen auch wieder zu öffnen. Es ist für mich auch ein Widerspruch, wenn man das Bild verwendet von einer Prämienbremse, denn wir wissen alle, dass es verkehrt herauskommt, wenn man mit einem Bein auf die Bremse tritt, aber auf der anderen Seite bei den Staatsausgaben wieder aufs Gaspedal. Das kommt sicher nicht gut heraus.Grundsätzlich, denke ich, ist es auch falsch jetzt wieder ins alte Muster zurückzufallen und steigende Kosten, die wir zwar im Moment nicht haben aber, weiter zu verstecken und reine Symptombekämpfung zu praktizieren. Ich denke, es ist besser und richtiger, den Weg der letzten Jahre konsequent weiterzugehen und bei den Ursachen anzusetzen und nicht hier Symptombekämpfung zu betreiben. Und wenn schon zusätzliche staatliche Mittel einsetzen, dann doch bitte zielgerichteter - nicht in Form dieser Giesskanne, nicht an Arbeitgeber, nicht im Sinne einer Symptombekämpfung, sondern vielleicht auch in alternative oder innovative Modelle zu investieren, die einen kostensenkenden Effekt haben.Und hier gab es ja auch Inputs seitens des Geschäftsführers der Krankenkassen, der in einem Interview auch diese in diesem und im letzten Traktandum schon mehrfach erwähnte Variante der «advanced practice nurses» erwähnt hat. Und ich glaube, bei solchen Modellen wäre dieses Geld, wenn überhaupt, dann schon besser aufgehoben. Ich spreche mich daher klar für eine unveränderte Subvention der Krankenkassenprämien in Höhe von CHF 29 Mio. aus und damit gegen eine Prämienbremse und ein Gaspedal bei den Staatsausgaben, also auch gegen den Antrag von zusätzlichen CHF 4 Mio., den Antrag einer Erhöhung auf CHF 57 Mio. Sie werden es mir verzeihen, den nehme ich gar nicht erst wirklich ernst. Ich bezweifle, dass dieser ernst gemeint ist. Ich denke, hier geht es wahrscheinlich eher mehr um ein politisches Statement denn um einen ernst gemeinten Antrag. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Johannes Kaiser
Danke, Herr Präsident. Geschätzte Damen und Herren. Die Regierung schreibt auf Seite 30, dass es bei der Festlegung des Staatsbeitrages 2018 zu einer aufwandneutralen Umverteilung von staatlichen Beiträgen im Umfang von CHF 4 Mio. gekommen war: Anstelle der CHF 33 Mio. wie in den Jahren zuvor wurden für 2018 nur CHF 29 Mio. als Staatsbeitrag gesprochen; parallel dazu wurde der Beitrag an das Landesspital im selben Umfang erhöht. Ab 1. Januar 2018 trägt der Staat auch beim Landesspital 55% der Kosten stationärer Aufenthalte statt wie zuvor 23%. Die gesamthaften Beiträge des Staates bleiben gleich, es folgt daher nur eine Umverteilung zwischen den verschiedenen Töpfen. Wie die Entwicklung mit den sinkenden Fallzahlen im LLS zeigt, kommen diese CHF 4 Mio. aber leider nicht - oder mindestens zum grossen Teil nicht - dem Landesspital zugute, sondern fliessen ins Ausland ab. Für die finanzielle Beteiligung des Prämienzahlers hat das Ganze keine Auswirkungen, für die Beteiligung des Steuerzahlers aber doch. Es muss gelingen, diese Fälle im Land und im Liechtensteinischen Landesspital zu behalten, um nicht die Verluste des Landesspitals aus Steuermitteln decken zu müssen. Die Aussage auf Seite 11, dass die Durchschnittsprämie für die Versicherten für 2017 um 8,8% wegen Erhöhung der gesetzlichen Kostenbeteiligung sank, halte ich nicht für korrekt. Der Blick auf die Tabelle 2 zeigt, dass im Jahr zuvor, 2016, die Prämien unnötig gestiegen waren, nämlich von CHF 333 im 2015 auf CHF 349 im 2016, obwohl die Kostensteigerung der OKP-Bruttokosten im 2015 und 2016 um 0,7% beziehungsweise 2% sehr moderat war. Dafür wurden die Reserven der Kassen weiter erhöht. Wie die Krankenkassenstatistik 2016 - 2017 liegt uns noch nicht vor - auf Seite 102 zeigt, stiegen die Reserven der OKP von 2007 auf 2016 jährlich durchschnittlich um 18,5%, von 2015 auf 2016 gar um 20,5%, sodass die Reserven 2016 bei stolzen CHF 66 Mio. liegen. In diesen Jahren war die gesetzliche Erhöhung der Kostenbeteiligung noch nicht in Kraft. Mein mathematisches Fazit: Die Prämien wurden durchwegs zu hoch angesetzt.Wie wir aus der Pressekonferenz im letzten Oktober 2017 anlässlich der Bekanntgabe der Prämien für 2018 wissen, haben die Kassen für 2018 eine weitere Zunahme der Reserven auf sage und schreibe CHF 74 Mio. prognostiziert. Der Gesundheitsminister kann uns sicher schon mit den aktuellen Daten dienen, wir, die Abgeordneten, und andere Interessierte können diese erst im Juli aus der Statistik erfahren. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Pressemitteilung des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes (LKV) vom 9. Mai 2018 eingehen: Der LKV schreibt, dass für die Prämien 2019 die Kostenentwicklung bis Juni 2018, die Einschätzung der Kostensteigerung 2019 und der langjährige Trend entscheidend seien. Die Reservesituation scheint dabei keine Rolle zu spielen. Beim langjährigen Trend der Kostenentwicklung geht der LKV immer noch von Zunahmen von jährlich 4 bis 5% aus. Dabei sind die Kosten in den letzten zehn Jahren - 2007 bis 2017 - wesentlich weniger, nämlich jährlich durchschnittlich um 3,1% gestiegen, was bei der Prämienfestlegung berücksichtigt werden muss. Der LKV führt aus, dass zwar das gesetzlich vorgeschriebene Mass der Reserven weit überschritten und die Reserven auf versicherungstechnisch annehmbaren Niveau liegen, die Situation aber nicht mit anderen Sozialwerken, wie etwa der AHV, verglichen werden kann. Die AHV hat elf Jahresausgaben als Reserven, die Kassen aber nur vier bis fünf Monatsausgaben. Ein Vergleich mit den AHV-Reserven ist dabei nicht zulässig aus meiner Sicht. Es ist die ernst gemeinte Frage an den Gesundheitsminister: Wollen die Kassen tatsächlich solche riesigen Reservepolster anhäufen und Bank für uns spielen? Das sehe ich nun wirklich nicht so, weil das unnötig ist und das Gesundheitswesen für den Versicherten ans obere Limit verteuert. Wenn die gesetzlichen Reserven zu tief angesetzt sind, soll die Regierung das dem Landtag in einer seriösen Berechnung vorlegen, damit dieser die nötigen Entscheidungsgrundlagen hat. Ich bin dafür, dass die Kassen ausreichende Reserven haben, auch über das heutige gesetzliche Mass hinaus. Keinesfalls aber sollen die Kassen unaufgefordert und unnötig Reserven anhäufen, die zulasten der Versicherten gehen. Da hilft auch das Argument nichts, dass die Gelder ja ohnehin den Versicherten gehören. Dem einzelnen Prämienzahler fehlt genau dieses Geld für höhere Prämien dann in seiner Haushaltskasse. In der gleichen Pressemitteilung wird vom LKV darauf hingewiesen, dass dem im letzten Jahr um CHF 4 Mio. gesenkten Staatsbeitrag mittelfristig kaum Kosteneinsparungen entgegenstehen, und geht auf das Mengenwachstum ein. Meine Vermutung geht dahin, dass die Kassen durch die Entwicklung in der Schweiz in Sorge sind, wonach diverse stationäre Eingriffe nur noch ambulant vorgenommen werden dürfen und diese Kosten zu 100% von den Kassen zu tragen sind. Wenn auch Liechtenstein diese Praxis übernimmt - ich verweise in diesem Punkt auf meine gestrige Kleine Anfrage und auf die heutige Diskussion - wirkt sich das unter Umständen positiv auf die Gesamtkosten aus, es kommt aber zu einer Kostenverschiebung vom Staat auf die Kassen und vor allem den Prämienzahler, der stärker belastet wird. Diese Frage und die damit verbundenen Auswirkungen müssen aber dem Landtag vorgelegt werden, damit dieser eine sachgerechte Diskussion führen und Entscheidungen treffen kann. Die Kassen sollen so klare Vorgaben zur Reservenbildung haben und nicht noch mehr auf vermutete Entwicklungen angewiesen sein. Auf der gleichen Seite 11 sehen wir in der Tabelle 3, dass sich die Kostenbeteiligung von CHF 10,7 Mio. im 2016 auf CHF 19,3 Mio. erhöht hat. Bei der Altersklasse der über 66-Jährigen hat sich der Anteil überproportional erhöht; er hat sich mehr als verdoppelt und stieg von CHF 1,9 Mio. auf CHF 4,4 Mio.Damit sehe ich mich mit meiner Kleinen Anfrage aus der Mai-Landtagssitzung bestätigt. Gerade Rentner sind von der hohen Kostenbeteiligung besonders betroffen. Da viele von ihnen eben nicht vom Prämienverbilligungssystem profitieren können, weil ihr massgebender Erwerb gerade knapp über den Einkommensgrenzen liegt, sind sie auch besonders betroffen. Deswegen halte ich eine Erweiterung des Prämienverbilligungssystems für dringend notwendig. Ich habe dies schon mehrfach eingefordert und daher unterstütze ich mit aller Deutlichkeit den parlamentarischen Vorstoss - die Interpellation der VU-Fraktion, welche sie gestern vorgestellt hat. Da die Ausarbeitung eines neuen Prämienverbilligungsmodells und der zur Einführung notwendige Gesetzgebungsprozess einige Zeit in Anspruch nimmt, unterstütze ich den Antrag der VU auf Erhöhung des Staatsbeitrages um CHF 4 Mio., um eine schnelle, wenn auch nur kleine Entlastung der Versicherten zu erreichen. Von meiner Seite ist das auch durch einen Reservenabbau bei den Krankenkassen möglich, da laut Krankenversicherungsverordnung, Art. 4 Abs. 5, das Amt für Gesundheit den Kassen Weisungen erteilen kann über die zulässige Höhe von Reserven, die über das Minimum nach Abs. 4 hinausgehen. In beiden Fällen wird eine Prämienreduktion für alle Versicherten erreicht: Stichwort Giesskanne. Deswegen kann ich mich dem Antrag der Freien Liste nicht anschliessen, den Staatsbeitrag auf CHF 57 Mio. zu erhöhen. Angesichts der hohen Summe würde das eine Ausweitung des PVS erschweren, wenn nicht verunmöglichen, und nicht zielgerichtet den unteren und mittleren Einkommensschichten zugutekommen.Abschliessend möchte ich noch kurz auf das Thema «Mengenausweitung beziehungsweise angebotsinduzierte Nachfrage» eingehen. Diese Thema kam auch beim vorhergehenden Traktandum zur Sprache. Auf Seite 23 des Berichts und Antrags der Regierung geht sie gesondert auf diesen Punkt ein - jedoch nicht unbedingt fundiert. Die Regierung schreibt wörtlich: «In der Regel führt ein neues Angebot auch zu einer höheren Nachfrage. Auch wenn im Einzelfall kaum nachzuweisen ist, dass Operationen unnötigerweise vorgenommen wurden, so ist doch der Effekt der angebotsinduzierten Nachfrage im Gesund-heitswesen immer wieder zu beobachten und kann fast als Naturgesetz bezeichnet werden.» Diese Aussage des Gesundheitsministers getraue ich als nicht richtig oder beziehungsweise mindestens als tendenziös zu bezeichnen. Wir haben es bei der zu schnell abgestempelten angebotsinduzierten Nachfrage bestenfalls mit einer Hypothese zu tun, aber keinesfalls mit einem Naturgesetz. Ob eine solche angebotsinduzierte Nachfrage im Einzelfall auch vorliegt, muss immer noch bewiesen werden, alles andere ist eine sehr vage Behauptung. Im vorliegenden Fall wurden in Tabelle 7 des Berichts und Antrags der Regierung die in der Medicnova-Klinik am häufigsten abgerechneten stationären Eingriffe dargestellt: als Summe der Fälle des Liechtensteinischen Landesspitals, der Medicnova, der Schweizer Vertragsspitäler und des Landeskrankenhauses in Feldkirch. Dabei suggeriert die hohe prozentuale Zunahme der Fälle von 2016 auf 2017, dass diese aufgrund des neuen Anbieters zustande gekommen sind. Dabei wird übersehen, dass im Jahr zuvor, von 2015 auf 2016, eine sehr geringe Erhöhung - teilweise sogar ein Rückgang - von Fallzahlen zu verzeichnen war, sodass die Zunahmen von 2016 auf 2017 optisch sehr hoch erscheinen. Ausser Acht gelassen wurde die mögliche Erklärung, dass planbare Eingriffe von den Medicnova-Ärzten beziehungsweise ehemaligen LLS-Belegärzten nicht mehr im 2016 am Landesspital, sondern im 2017 in der Medicnova durchgeführt wurden. Ebenso ausser Acht gelassen wurde, dass es bei einem so kleinen Versicherungskollektiv wie in Liechtenstein nicht möglich ist, über diese kurzfristige - nämlich von einem Jahr auf das andere - Veränderung der Fallzahlen statistisch relevante Aussagen zu treffen. Der LKV führt in der vorher von mir angesprochenen Medienmitteilung ja gerade das auch als Argument dafür an, dass für die Prämienfestlegung nur eine langjährige Beobachtung des Kostenwachstums und nicht die Anlehnung an kurzfristige Trends, infrage kommt, so weit der Liechtensteinische Krankenkassenverband. Dazu kommt noch, dass es völlig unklar ist, von welchen Fallzahlen ausgegangen wird. Sind es nur die OKP-Fälle oder nur die Fälle aus dem Zusatzversicherungsbereich oder eine Kombination beider? Die Medicnova dürfte ja kaum Fallzahlen im OKP-Bereich, sprich bei den Allgemeinversicherten für Spital stationär, aufweisen.Vergleicht man dann noch die in der Medienmitteilung des LKV aufgezeigte Zunahme der Fallzahlen von plus 820 Fällen mit der im Bericht und Antrag aufgelisteten Zunahme der Fallzahlen der auch von der Medicnova angebotenen Indikationen, nämlich 216, ist klar, dass die Medicnova, wenn überhaupt, nur zu einem sehr bescheidenen Teil zum Anstieg der Fallzahlen beigetragen hat: 820 Fälle zu 216 Fällen. Betreffend diese, ich muss es so sagen, falsche Darstellung der Regierung sah sich der Geschäftsführer des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes gezwungen, in einem E-Mail-Schreiben vom 11. Mai 2018 an die Landtagsabgeordneten dies dahingehend zu korrigieren, dass nicht die Medicnova allein für die Erhöhung der Fallzahlen verantwortlich ist. Diese Korrigenda des LKV rücken die Aussagen im Bericht und Antrag der Regierung ins richtige Licht. Besser wäre der Kontakt der Regierung in dieser statistischen Angelegenheit und Aufarbeitung der Informationen und Datenlage vor der Erstellung des Berichts und Antrags an den Landtag gewesen.Nach diesen klarstellenden Ausführungen zur Thematik Mengenausweitung komme ich zurück zum konkreten Regierungsantrag betreffend Staatsbeitrag OKP. Aus all meinen genannten Gründen unterstütze ich den Antrag der VU, welchen der Abg. Mario Wohlwend gestellt hat, nämlich die Erhöhung um CHF 4 Mio. des von der Regierung auf CHF 29 Mio. beantragten Staatsbeitrages an die Kosten der OKP, also diesen neu auf CHF 33 Mio. festzulegen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz
Besten Dank, Herr Präsident, Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Eine Erhöhung des Staatsbeitrags auf CHF 57 Mio., also das Niveau von 2010, wie sie die Freie Liste beantragt, kann ich nicht unterstützen. Auch wenn ihre Berechnung von einer Reduktion der Durchschnittsprämie für Erwachsene um gute CHF 70 monatlich lautet und daher sehr gut klingen würde. Ich schliesse mich aber - wie ich dies auch schon im letzten Jahr gemacht habe - dem Antrag meines Fraktionskollegen Mario Wohlwend an und bin für eine Erhöhung des Staatbeitrags um CHF 4 Mio. auf CHF 33 Mio., um so die Versicherten und auch die Arbeitgeber immerhin etwas zu entlasten und den Staat dazu zu bringen, sich mittelfristig am Kostenwachstum moderat zu beteiligen.Wer unseren vorgeschlagenen Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für 2019 als «zu kleinen Wurf» und daher als gehaltlos bezeichnet, verdrängt, dass es auch in Liechtenstein Bürger wie auch Unternehmer gibt - und es gibt auch solche, die nicht der LIHK angeschlossen sind, Herr Abg. Elfried Hasler -, die um jeden Rappen kämpfen, den sie einsparen können. Besonders Nichterwerbstätige, welche ihre Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen und nicht auf einen Arbeitgeberbeitrag zählen können, würden entlastet werden. Es ist mir klar, dass es sich beim OKP-Staatsbeitrag um eine Förderung nach dem Giesskannenprinzip handelt. Allerdings sollen am guten Ergebnis, das der Staat im vergangenen Jahr einfahren durfte, auch die Bürger beteiligt werden. Sie haben - unter anderem mit höheren Beiträgen an die Krankenkassen - viel dazu beigetragen, dass der Staatshaushalt so gut dasteht - wie auch die reichen und die ärmeren Unternehmer, die mit dieser leichten Erhöhung des Staatsbeitrags zu Recht auch entlastet werden. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Manfred Kaufmann
Besten Dank für das Wort, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete. Gerne möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich den Antrag des Abg. Mario Wohlwend betreffend die Erhöhung des Staatsbeitrags von CHF 29 Mio. auf CHF 33 Mio. unterstützen werde. Dadurch sollten sich die Krankenkassenprämien zumindest im kommenden Jahr - noch besser in den nächsten zwei Jahren - nicht mehr erhöhen, was den Bürgern zugutekommt. Hierbei möchte ich auch an die liechtensteinischen Krankenkassen appellieren. Die Erhöhung der laufenden Kosten von CHF 4 Mio. in der Staatsrechnung sehe ich als Bremse für weitere Prämienerhöhungen. Auch denke ich, dass die CHF 4 Mio. den Staatshaushalt nicht schmerzen werden, zumal im 2017 ein Jahresergebnis von CHF 170 Mio. erzielt werden konnte.Der von der Freien Liste angekündigte OKP-Staatsbeitrag von CHF 57 Mio. würde den Staatshaushalt zu stark jährlich belasten. Ebenfalls ist dies ein Giesskannenprinzip mit einer riesigen Giesskanne. Ich begrüsse es vielmehr, gezielt die Personen zu unterstützen, welche es brauchen können. Ich spreche hierbei vom Bereich der Prämienverbilligungen. Meines Wissens liegen die Einkommenslimiten für die Beantragung von Prämienverbilligungen in Liechtenstein einiges unter den Nachbarskantonen der Schweiz. Hierzu hat bekanntlich die VU am Dienstag eine Interpellation eingereicht. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Besten Dank für das Wort, Herr Präsident. Am 1. Juni wurde ein Interview mit Thomas Hasler, Geschäftsführer des Krankenkassenverbands, im «Volksblatt» veröffentlicht. Der Abg. Mario Wohlwend hat Thomas Hasler in seinem Votum zitiert. Nur hat er einige Aussagen nicht erwähnt, und zwar folgende Aussage von Herrn Hasler. Ich zitiere: «Meiner Ansicht nach wäre es aber nachhaltiger, wenn man das Geld nicht als Staatsbeitrag in die OKP pumpen würde, sondern gezielt in Massnahmen investiert, die zur Senkung der Gesundheitskosten beitragen können. Langfristig würde dies den Prämienzahlern deutlich mehr bringen.» Weiter führte er aus, dass er als kurzfristige Massnahmen die Anhebung der Schwelle für Prämienverbilligung bevorzugen würde und nicht die Verteilung weiterer Millionen über das Giesskannenprinzip des Staatsbeitrages an alle Versicherten. Mit der Prämienverbilligung würden die staatlichen Zuschüsse den sozial Schwachen zugutekommen. Meine Frage an den Gesundheitsminister: Ist eine Anhebung der Schwelle für die Prämienverbilligung geplant? Als langfristige Massnahme werden die «advanced practice nurses», die schon beim Traktandenpunkt 4 aufgeführt wurden, wie auch die elektronische Patientenakte erwähnt. Wenn wir Geld für das Gesundheitswesen ausgeben, dann würde ich es begrüssen, wenn wir es in solche Projekte investieren, die langfristig Kosten senken. Da unterstütze ich das Votum des Abg. Elfried Hasler. Aus diesen Gründen und da ich die oben erwähnten langfristigen Massnahmen zielführender finde, werde ich dem Antrag der Freien Liste und der VU auf Erhöhung des Staatsbeitrags an die Kosten der OKP nicht zustimmen. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Stv. Abg. Ado Vogt
Herr Präsident, Besten Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. Vorab im Sinne einer vernünftigen und nachhaltigen Ausgabenpolitik unterstütze ich den Antrag der Regierung mit einem Staatsbeitrag von CHF 29 Mio. für das Jahr 2019. Ich warne einfach davor, dem Volk den Eindruck zu vermitteln, wie es hier ja fast schon gemacht wurde, dass im liechtensteinischen System des Gesundheitswesens keine Solidarität oder zu wenig Solidarität vorherrsche. Wenn wir uns die Fakten anschauen, und diese liegen uns allen vor, so wird massiv subventioniert und umverteilt. Auch, wie vorhin gehört wurde, im Vergleich zur Schweiz, nämlich von den Gesunden zu Kranken, von Arbeitgebern zu Arbeitnehmern, von Menschen ohne Kindern zu Menschen mit Kindern und von Reich zu Arm. Ohne diese Umverteilungen wären unsere Prämien viel höher. Das sieht man auch an der Schweiz, obwohl wir die gleichen Leistungen beziehen können. Ich frage mich wirklich: Welches Zeichen setzen wir, wenn wir in einer absoluten Hochphase der Wirtschaft und bei einer grundsätzlich guten Ausgangslage der Krankenkasse, den staatlichen Anteil ohne grosse Not erhöhen? Ich bin dann wirklich gespannt, wie wir bei einem negativen Börsenjahr dann regieren sollten. Wie erklären wir das dann den Leuten? Falls, wie hier auch von einigen vermutlich zu Recht angetönt wurde, die Krankenkassen, die relativ tieferen Kosten nicht an die Versicherten weitergeben, dann müsste man doch dort ansetzen und nicht bei einer höheren Subventionierung der Prämien.Hier mit der Giesskanne kurzfristiges Kapital zu schlagen, halte ich persönlich für falsch. Wenn wir nachhaltig die Prämien tief halten wollen, müssen wir uns beim Angebot, sprich bei den Mengen und beim Leistungskatalog, grundsätzliche Gedanken machen. Das Bedarf aber einer mutigen Politik. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort und auch besten Dank für den Bericht und Antrag Nr. 39/2018 an die Regierung. Rückblickend über einen längeren Zeitraum wurden beim Staatsbeitrag des Öfteren Änderungen vorgenommen, mal höher, mal tiefer. Die Gesundheitskosten wurden schon mehrmals vom Steuerzahler zum Versicherten und später wieder zurücktransferiert, ähnlich einem Pingpongspiel. Woher kommt das? Sammelt derjenige, der die höchste Zahl ansagt, am meisten Punkte bei der Bevölkerung? Ich glaube nicht. Und zwar deshalb, weil damit das Grundproblem - die hohen Kosten im Gesundheitswesen, die bei uns gemäss diesem Bericht und Antrag um 30% höher als in Graubünden liegen - mit derartigen Winkelzügen nicht ernst genommen und schon gar nicht gelöst wird. Erwartet wird eine Kostenstabilisierung und nicht ein zudecken einer Kostensteigerung mit Steuergeldern.Warum sind im Kanton Graubünden und im Kanton St. Gallen die Kosten um vieles tiefer? Wie verlief die Kostensteigerung in Graubünden und wie in Liechtenstein? Der Taxpunkt ist in Liechtenstein, Graubünden und St. Gallen derselbe, und somit sind die Kosten für die gleiche Behandlung genau gleich hoch. Der Grund der höheren Kosten liegt anderswo. Ein Zusammenfassen und ein Auswerten der Unterschiede in der Gesundheitsversorgung zwischen Liechtenstein und der schweizerischen Nachbarschaft könnte Aufschluss über die Ursachen der enormen Kostenunterschiede geben. Ein Vergleich mit Daten fehlt. Dies verleitet zu gefühlsbehafteten Annahmen anstatt zu fundierten Tatsachen. Je mehr Einzelheiten der unterschiedlichen Kostenstruktur bekannt wären, umso eher könnte einer weiteren Kostensteigerung konkret in eingegrenzten Bereichen entgegengewirkt werden. Im Jahr 2004 waren die Gesundheitskosten noch bei CHF 102 Mio.; heute stehen wir bei CHF 172 Mio. Bei solchen Teuerungen sind Kosmetik und populistische Umverteilungen fehl am Platz. Vielmehr muss konkret den kostentreibenden Faktoren nachgegangen werden. Für ein gezieltes Handeln wären die Ursachen für die bei uns um 30% höheren Kosten gegenüber Graubünden sicherlich hilfreich. Bei der Krankenkassenrevision wurde der Tarmed nebst anderem auch für eine bessere Vergleichbarkeit eingeführt. Ich bitte die Regierung um eine kurze Stellungnahme, ob ein solcher Vergleich machbar wäre und daraus Schlüsse gezogen werden könnten, welche helfen die Kosten wenigstens für eine gewisse Zeit zu stabilisieren und dadurch die Prämien auf einem erträglichen Niveau zu pegeln. Als Folge der Krankenkassenrevision sind die Prämien heute tiefer als 2016, dafür aber die Kostenbeteiligung umso höher. Für viele ist die Finanzierbarkeit der Prämie an der oberen Grenze und nicht wenige waren auf eine Unterstützung angewiesen. 2'783 Personen beanspruchten eine Prämienverbilligung, im Schnitt CHF 1'850 pro Bezüger, insgesamt CHF 5,2 Mio. Aus meiner Sicht ist für diesen Personenkreis mit kleinem Einkommen eine gezielte Prämienverbilligung noch weiter ausbaubar und effektiver als die Vorstösse der Freien Liste und VU, die Prämien generell für alle zu verbilligen. Zu Diskussionen veranlasst manchmal auch der harte Übergang zwischen - ich sage einmal - «Arm und Reich». Mit den heutigen Rechenkapazitäten wäre es ein Leichtes diesen Übergang fliessender zu gestalten. Anstatt 40% Ermässigung oder nichts auch Werte dazwischen. Zum heutigen System der Finanzierung der obligatorischen Krankenpflege: Die Kombination - ein Teil aus vorwiegend einkommensabhängigen Steuereinnahmen, ein Teil aus festen Prämien von solchen mit genügendem Einkommen, ein Teil aus vergünstigten Prämien, ein Teil von Arbeitgebern sowie ein Teil aus Kostenbeteiligung - ist sozialverträglich und auch anpassungsfähig. Allerdings brüske Veränderungen in der Aufteilung der Finanzierung, wie die Freie Liste anstrebt, kann ich nicht unterstützen. Das ist nicht gegen die Freie Liste gerichtet. Ihre Forderung, einkommensabhängige Prämien via Steuereinnahmen einzuführen, ist legitim, auch wenn ihr Ziel nicht mehrheitsfähig ist. Warum? Weil einkommensabhängige Prämien kein Mittel sind, um die Gesundheitskosten zu senken, und deshalb nur eine Umverteilung sind. Auch eine Umverteilung auf Bürger, die lebenslang gearbeitet haben, fleissig Sozialbeiträge einbezahlt haben und für das Alter vorgesorgt haben. Das Volk hat dem heutigen System jedoch mit höheren Fran-chisen und höherer Kostenbeteiligung, in Erwartung günstiger Prämien, mit der Volksabstimmung zugestimmt.In der Folge sind die Durchschnittsprämien von 2016 auf das Jahr 2017 um 8,8%, von 2017 auf 2018 nochmals um 1,9% gefallen. Zu finden sind diese Zahlen auf Seite 11. Wobei das mit der Prämienfestlegung so eine Sache ist. Sie werden im Voraus festgelegt. Sie widerspiegeln also nicht die Kosten im laufenden Jahr. Sie wurden mit Sicherheitsmargen festgelegt und erhöhten dadurch die Reserven insgesamt kräftig. Vonseiten der Ärzte ist keine Kostensteigerung zu erwarten. Auf Anfrage teilte die Ärztekammer mit: Eine Anhebung des Taxpunktwertes ist aktuell politisch illusorisch, daher sind keine Schritte geplant. Das klingt gut, noch schöner wäre, wenn die Ärzte in Solidarität und als Gegenleistung zum höheren Selbstbehalt der Patienten den Taxpunktwert leicht senken würden.
Von der Regierung erwarte ich, dass die Ursachen und Gegebenheiten der um 30% höheren Kosten gegenüber Graubünden mit Zahlen, Daten und Fakten transparent gemacht werden. Schuldzuweisungen und Verdächtigungen auf der Basis von Vermutungen bringen dem Land und dem Bürger ausser Kosten und Ärger nichts. Es braucht eine seriöse Analyse, um dem Phänomen der höheren Kosten hierzulande auf den Grund gehen zu können, damit anschliessend gezielt im Detail verbessert werden kann. Wie bereits gesagt: Den Wunsch der Freien Liste, mit der Giesskanne auf Kosten der Steuerzahler CHF 57 Mio. zu verteilen, lehne ich ab.Nicht verstehen kann ich die Aussage der VU letzthin im «Vaterland». Dort stand: Der OKP-Staatsbeitrag ist direkt prämienwirksam, während die im Juni 2017 für das Jahr 2018 gekürzten Millionen Franken in einen prämienunwirksamen Topf umverteilt worden sind. Nach meiner Ansicht sind diese CHF 4 Mio. eine Entlastung der Krankenkasse, weil diese CHF 4 Mio. vom Staat anstatt von der Krankenkasse an das Landesspital bezahlt werden, deshalb sehr wohl prämienwirksam, und zwar nicht einmalig im Jahr 2018, sondern auch weitere Jahre. Ein kurzer Einschub zu einem anderen Thema: Die Tabelle auf Seite 20 in diesem Bericht und Antrag zeigt: Ein einzelnes Spital im Ausland erhält einen Staatsbeitrag von CHF 9,22 Mio., die Medicnova im eigenen Land erhält keinen Rappen. Das ist das Gegenteil der von der Regierung plädierten Wirtschaftsförderung. Abschliessend bitte ich Herrn Regierungsrat Dr. Pedrazzini um eine Bestätigung, dass mit dem von der Regierung vorgeschlagenen Betrag von CHF 29 Mio. keine oder allerhöchstens eine marginale Prämiensteigerung eintritt. Ein Thema - vielleicht kann die Regierung Stellung nehmen dazu - wäre ein Abbau der teils hohen Krankenkassenreserven für eine einmalige Prämienverbilligung, wobei klar ist, weit mehr bringen Lösungen, welche die Kosten nachhaltig senken. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Herr Präsident, Danke für das Wort. Ich habe eine Frage zum Protokoll der Finanzkommission vom 28. Mai 2018: Die Finanzkommission hat an dieser Sitzung auch den Staatsbeitrag an die OKP diskutiert, und am Schluss des Protokolls, ich vereinfache jetzt und fasse zusammen, steht, dass die Regierung es bevorzugen würde, wenn ein Teil der Reserven in Form einer einmaligen Rückzahlung an die Versicherten ausgeschüttet werden könnte. Ich habe das mit Erstaunen gelesen, aber deshalb meine Frage: Ist es realistisch, dass die Krankenkassen einen Teil der Reserven als einmalige Zahlung an die Versicherten zurückzahlen? Wäre das oder ist das eine realistische Variante für das nächste Jahr? Denn wenn das so ist, dann scheint mir eine Erhöhung des Staatsbeitrages nicht notwendig. Ich werde dem übrigens sowieso nicht zustimmen, aber dann wäre es gar nicht notwendig. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Mario Wohlwend
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, geschätzte Mitglieder der Fürstlichen Regierung. Hiermit möchte ich dem Vorwurf der Landtagsabgeordneten Susanne Eberle-Strub entgegentreten. Das Gegenteil ist der Fall. Vielleicht habe ich mein Votum zu schnell gestartet, weil ich sogar mein Votum damit gestartet habe, dass ich folgende Hinweise erwähnt habe: Der Krankenkassenverband wünscht sich, dass das Geld in kostendämpfende Massnahmen investiert wird, welche allerdings erst langfristig zum Tragen kommen. Im gleichen Atemzug bestätigt der Krankenkassenverbandsgeschäftsführer Thomas Hasler mit einer allfälligen Erhöhung des Staatsbeitrages auf CHF 33 Mio. wird es nach heutigem Erkenntnisstand keine Prämienerhöhung geben. Das war mein erster Absatz, und weiter unten habe ich sogar im Detail noch ausgeführt und das war ja die zentrale Aussage von meinem Votum: kurzfristig und langfristig. Ich glaube, ich würde es mir auch wünschen, wenn wir hier nicht mit der Giesskanne hantieren müssten, sondern eigentlich bei der Prämienverbilligung ansetzen können, nur sehe ich es als unwahrscheinlich an, dass das bis im nächsten Jahr schon umgesetzt wird. Also deshalb plädiere ich nach wie vor und bleibe bei meinem Antrag. Besten Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren. Ja, der VU liegt ein funktionierendes Gesundheitswesen mit bezahlbaren Kosten am Herzen. Das haben Sie wahrscheinlich mitbekommen. Die Krankenkassenprämien sind trotz Prämienverbilligungen für viele Menschen in unserem Lande kaum mehr verkraftbar, und das gilt insbesondere für Familien und es gilt für Seniorinnen und Senioren. Und die VU setzt sich mit dieser Massnahme für weiterhin bezahlbare Prämien ein. Ich unterstütze ausdrücklich diesen Antrag zur Erhöhung auf CHF 33 Mio., und das ist kein Antrag auf Prämienverbilligung, sondern es ist ein Antrag, dass die Krankenkassenprämien stabil gehalten werden können. Der Geschäftsführer des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes, Thomas Hasler, hat in einem kürzlich im «Volksblatt» erschienen Interview bestätigt: Mit einer allfälligen Erhöhung des Staatsbeitrages auf CHF 33 Mio. wird es nach heutigem Erkenntnisstand keine Prämienerhöhung geben.
Ja, Herr Abg. Elfried Hasler, auch Unternehmen profitieren. Aber viele Unternehmen haben nicht dieselbe komfortable Lage wie LGT, LLB, Hilti und so weiter oder sind nicht im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung der FMA, sondern sie sind Gewerbetreibende und haben keine illusorischen Gehälter. Und es wurde vom Abg. Herbert Elkuch und dem stv. Abg. Ado Vogt angesprochen: Es würde mutige politische Entscheide brauchen. Man sieht in der Tabelle auf Seite 15 die Gesamtbruttokosten pro Versicherten, und diese sind halt, wie vom Abg. Elkuch angesprochen, 29% höher als in St. Gallen und 30% höher als in Graubünden. Ja, wieso sind denn die soviel höher? Das könnte vielleicht einmal ein Thema hier in diesem Hohen Haus sein. Ja, es wurde jetzt von verschiedenen FBP-Mandataren ein Fantasiegebilde namens APN vorgestellt. Ich habe noch nichts Konkretes dazu gehört. Wenn es dann vorliegen würde, dann ja, dann würde es mich vielleicht näher interessieren. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Patrick Risch
Herr Präsident, besten Dank für das Wort. Wir von der Freien Liste fordern einen Staatsbeitrag an die Krankenkassenkosten von CHF 57 Mio. Einige Abgeordnete haben uns vorgeworfen, dass wir mit der grossen Giesskanne das Geld verteilen wollen. Wie schon von meinen Fraktionskollegen erwähnt, wollte der letzte Landtag von einer Abkehr der Giesskannenpolitik, weg von der Einheitskopfprämie hin zu einer erwerbsabhängigen Krankenkassenprämie, nichts wissen - ein Systemwechsel weg von der Giesskanne. Es wurde hier auch schon ins Feld geführt, dass mit dem System der Prämienverbilligung einkommensschwache Familien und Einzelpersonen einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen können und so ihre Prämienbelastung reduzieren. Und es wurde auch schon erwähnt, dass die Schwelle, ab welcher eine Prämienverbilligung angesucht werden kann, herabgesetzt werden soll. Was für ein System ist das, bei welchem ein nicht zu unterschätzender Anteil der Bevölkerung gezwungen wird, beim Amt für Soziale Dienste einen Antrag auf eine Prämienverbilligung zu stellen? Ein Antrag ist für viele beschämend. Manche stellen genau aus diesem Grund keinen Antrag. Das jetzige System zwingt 2'783 Personen, Bittsteller beim Sozialamt zu werden. Darum hat die Freie Liste einen Antrag auf Erhöhung des OKP-Beitrages auf CHF 57 Mio. gestellt. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Lageder
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte auch noch auf zwei, drei Punkte ganz kurz eingehen. Ja, der Vorwurf der Giesskanne - da staune ich schon. Also wie gesagt, wir sprechen uns grundsätzlich für erwerbsabhängige Krankenkassenprämien aus, genau deshalb, weil wir keine Giesskannen wollen. Und Sie haben recht, in einem gewissen Sinne ist es schon eine Giesskanne, den Staatsbeitrag zu erhöhen. Nur CHF 29 Mio. sind auch schon CHF 29 Mio. Giesskanne. Also wenn Sie keine Giesskanne wollen, dann müssten Sie den Antrag auf CHF 0 Mio. stellen. Das wird es wohl dann auch nicht werden. Nur, wie schon die Regierung ausführt, der Staatsbeitrag ist eben steuerfinanziert. Und ich bin schon der Meinung, dass die Progression nicht so spielt, wie sie spielen soll. Das habe ich schon mehrmals ausgeführt. Aber immerhin bei den direkten Steuern haben wir ja leider die Situation, dass sich etwa 50% der Bevölkerung es sich leider nicht leisten können, direkte Steuern zu bezahlen und die anderen eben mehr belastet werden. Deshalb wird mit einem höheren Staatsbeitrag schon ein gewisser Ausgleich herbeigeführt. Klar profitieren davon alle. Aber es sind eben einige, die wenigstens mehr bezahlen müssen als andere. Und dann noch zum Argument «gute Zeiten - schlechte Zeiten». Ja, nun sind gute Zeiten und es sei dann, wir hätten nun keinen Kosten- und Prämiendruck - ja, das sehen dann die Menschen da draussen vielleicht anders. Es würde sich nur um Symptombekämpfung handeln - ja, die Symptome schmerzen eben und es würde Linderung bringen, wenn man den Staatsbeitrag, sei es nun auf CHF 57 Mio., was für mich klar der richtige Antrag ist, oder eben auf CHF 33 Mio. erhöht. Dass man dann in schlechten Zeiten eben Gegensteuer geben würde und die Bevölkerung entlasten könnte - ja, das glauben Sie ja wohl selbst nicht, dass dann, wenn wieder das Feuer im Dach brennt - und es wird dann irgendwann brennen -, jemand auf die Idee kommen wird, den Staatsbeitrag an die OKP zu erhöhen. Darum, wenn man ihn erhöhen will, dann haben wir jetzt eine Möglichkeit, das zu tun. Und wie gesagt, CHF 24 Mio. aus der AHV gekürzt.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Es wurde jetzt mehrmals erwähnt: diese Kostenunterschiede Kanton Graubünden, St. Gallen und Liechtenstein. Ja, wir wissen ja, die Kosten setzen sich zusammen: Menge mal Preis. Dank Tarmed haben wir jetzt eben den Preis im Griff. In früheren Jahren wurde dann immer argumentiert aus Sicht der Leistungserbringer, man könne diese Sachen nicht vergleichen. Nun haben wir den gleichen Taxpunktwert, wir haben Tarmed, dank einem wegweisenden Volksentscheid. Also kann es in dieser Gleichung nur noch an einem Punkt liegen, wenn die Kosten so massiv unterschiedlich sind: Der Preis ist gleich, dann liegt es an der Menge. Das ist relativ simpel und einfach. In den Mengen liegt dieser Kostenunterschied. Da muss man nicht mehr weiterdiskutieren. Man kann jetzt noch fragen: Wieso ist das so? Ja, ich weiss es auch nicht. Anscheinend sind wir einfach kränker als die Bündner und die St. Galler. Das ist das Resümee. Dann die CHF 4 Mio. und zu diesem APN-Modell, wie es jetzt erwähnt wurde, da bin ich jetzt schon gespannt, was die Regierung für Ausführungen macht. Mitunter gibt es eben eine sinnvolle Investition, die dann auch effektiv nachhaltig ist, um die Kosten langfristig zu senken. Da habe ich schon ein gewisses Verständnis für die Krankenkassen. Sie sollten ja jetzt die Prämien für 2019 kalkulieren und wissen nicht, wohin die Reise geht. Wie gesagt, 2017: Kosten pro Person rückläufig. Die aktuellen Zahlen des LKV: Kosten sowohl in Liechtenstein als auch die gesamten Kosten rückläufig - die totalen Bruttokosten, nicht einmal pro Person. Und jetzt kommen wir eben zum Punkt 2019: ambulant vor stationär. Wenn wir eben heute sagen: Liebe Regierung, macht das, dann müsste das eine weitere Kostenreduktion geben, wenn wir «ambulant vor stationär» machen. Das ist doch auch ein Signal für die Krankenkassen, zu sagen: Wieso sollten wir die Prämien erhöhen müssen, der Landtag hat ja doch grossmehrheitlich gesagt, «ambulant vor stationär» führt zu einer Kostenreduktion, entsprechend müssten die Prämien nicht steigen? Ich habe es im ersten Votum gesagt: Die Prämien dürfen nicht steigen. Wenn die Kosten nicht steigen, dürfen auch die Prämien nicht steigen. Und die aktuellen Zahlen zeigen es sehr schön auf. Die Kosten steigen zum Glück nicht. Wie gesagt, in der Finanzkommission hat der Herr Gesellschaftsminister noch gesagt: Effektiv hat man die letzten Jahre die Kosten um CHF 26 Mio. gesenkt. Das war nur dank einer guten Arbeit zwischen Regierung und Landtag möglich. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Ich denke, wir können dieses Traktandum noch zu Ende führen. In guter Hoffnung, dass wir so spätestens um 19:30 Uhr wieder eine Pause machen können.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Es wurden einige Fragen gestellt, und ich erlaube mir auch noch ein paar Bemerkungen. Wir behandeln dieses Traktandum regelmässig - jedes Jahr. Das war nicht immer so, das war früher einmal so geregelt, dass man nur alle drei Jahre darüber spricht, wie hoch der Staatsbeitrag an die Krankenkassen sei. Es wurde dann aber vom Landtag gewünscht, im Umfeld der KVG-Revision, dieses dann jährlich wieder zu traktandieren. Und wir nehmen diese Gelegenheit jährlich wahr, Ihnen jenseits der etwas trockenen Krankenkassenstatistik jeweils über Entwicklungen des letzten Jahres im Bereich der Gesundheitskosten oder des Gesundheitswesens im Allgemeinen zu berichten. Bevor ich auf die Fragen eingehe, möchte ich Sie auf zwei Dinge hinweisen: Zuerst einmal die Grafik auf der Seite 27: Sie kennen wahrscheinlich den etwas abgenutzten Spruch der Achtzig-Zwanzig-Regel, den man einfach so als Spruch abtut. Aber das ist kein Spruch, das ist ein Naturgesetz. Das ergibt sich aus einer mathematischen Verteilung, wie sie eben sehr oft in ökonomischen System beobachtet wird. Die Grafik auf Seite 27 zeigt, dass fast präzise 80% der Versicherten 20% der Leistungen benötigen und die restlichen 20% der Versicherten 80% der Leistungen benötigen. Das zeigt, dass wir einen sehr hohen Grad an Solidarität im System haben. Und bitte beachten Sie, wie ebenmässig diese Kurve ist. Und ich wurde schon gefragt, ob das eine Berechnung sei. Nein, das ist nicht eine Berechnung, das sind die tatsächlichen Zahlen, ebenso wie die Grafik auf Seite 26, die auch extrem ebenmässig ist und die zeigt, dass ungefähr 80% der Versicherten Leistungen beziehen, die unterhalb der Hochkostengrenze von CHF 5'000 liegen. Wir haben also diese Hochkostengrenze eigentlich relativ gut gewählt. Das sind Naturgesetze, die sogar in einem sehr kleinen Kollektiv wie dem unsrigen auftreten und auch mit hoher Präzision eben diesen ökonomischen Vorhersagen entsprechen. Dann ein anderes Naturgesetz für mich: die angebotsinduzierte Nachfrage. Sie wurde vom Abg. Johannes Kaiser stark in Zweifel gezogen mit den üblichen Argumenten, wie ich sie von Leistungserbringern immer wieder bekomme. Aber es ist für jeden Gesundheitsökonomen, da können Sie nachlesen, wo Sie wollen, eine absolut unverrückbare Tatsache, dass in Systemen wie unserem eine angebotsindozierte Nachfrage da ist. Da helfen überhaupt keine Ausreden. Es mag möglich sein, dass es so ist, dass gewisse Fälle absichtlich vom Jahr 2016 ins Jahr 2017 verschoben wurden, weil sie dann eben an der eigenen Klinik behandelt werden konnten. Ja, das mag sein. Aber diese Zahlen, die Sie dort sehen in der Tabelle 7, sind dermassen deutlich. Das sind nicht nur zwei Prozentpunkte mehr als das Wachstum, das man sonst erwarten könnte. Also für mich ist der Fall eindeutig, auch wenn der Abg. Johannes Kaiser eine völlig andere Ansicht zu diesen Sachen hat. Ich möchte nochmals betonen: Dargestellt sind die Operationen in allen Spitälern, in allen. Die angebotsinduzierte Nachfrage ist nicht etwas, wo man mit dem Finger auf den zeigen und sagen kann: Der hat 17 Fälle zu viel gemacht. Das ist etwas, was im gesamten System entsteht, wenn eben die Kapazitäten erhöht werden.
Dann möchte ich auf die einzelnen Voten kurz eingehen. Das Votum der Freien Liste, also die Aussagen der Freien Liste, dass sie die Beiträge an die Krankenkassen massiv erhöhen wollen. Da frage ich mich schon, was Sie gelernt haben aus den letzten paar Jahren. Weil wenn wir wieder in eine Rezession kommen, und eine wirtschaftliche Rezession geht oft einher mit einer Schwäche der Börsen, dann wird unser Staatshaushalt wieder furchtbar aussehen, und wir werden wieder Sparmassnahmen ergreifen müssen. Wir haben keine Wahl. Wir haben einen klaren Mechanismus im Finanzhaushaltsgesetz, ab wann die Regierung dem Landtag Sparmassnahmen vorlegen muss. Und wir werden bei diesen Sparmassnahmen, wenn wir jetzt eine so massive Erhöhung hätten, für die ich keine Mehrheit orte hier drin, glücklicherweise, dann müssten wir genau an diesem Punkt wieder ansetzen und wir hätten wieder diese Bewegung und hätten wieder genau die gleichen Diskussionen, und es würden wieder die Prämien steigen genau zur Unzeit, wie es letztes Mal auch der Fall war. Also da, finde ich, bürden wir Ihren und meinem Nachfolgern, sofern eine Rezession nicht schon vorher kommt, doch eine grosse Bürde auf und das wäre meines Erachtens keine gute Idee. Der Abg. Christoph Wenaweser hat die Hausarztmedizin gelobt und gesagt, man müsse ihr wieder einen höheren Stellenwert geben. Die Hausarztmedizin hat in den Überlegungen des Ministeriums einen hohen Stellenwert. Das ist ganz klar, aber ich komme später noch zu ein paar Fragen, die eben ergänzend dazu wirken. Ein Problem, das wir haben, ist die Nachfolge. Da haben wir eine neue Nachfolgeregelung gemacht. Das war letztes Mal Gegenstand einer Kleinen Anfrage. Es gibt jetzt einen Arzt, der diese Nachfolgeregelung jetzt ausprobiert in der Praxis, und ich konnte mit ihm sprechen und er hat schon angetönt, dass er noch ein paar Verbesserungsvorschläge hätte. Ich bin offen. Wir müssen ein gutes System finden, dass wir die Hausarztmedizin weiterhin haben. Aber wir müssen sie auch durch andere Massnahmen unterstützen. Der Abg. Wendelin Lampert hat gefragt, welche effektiven Ansätze mit CHF 4 Mio. umgesetzt werden können? Ein Beispiel sind eben diese «advanced practice nurses». Damit man es besser versteht, verwende ich den Ausdruck Gemeindekrankenschwestern, obwohl Pflegefachkräfte heute nicht mehr Krankenschwestern genannt werden wollen. Aber es dient halt eben der Verdeutlichung. Hausärzte sind oft überlastet und zur Entlastung von Hausärzten könnten eben diese sehr gut ausgebildeten Pflegefachpersonen eine grosse Hilfe sein. Und wenn Sie sich mal durchrechnen, wie viele solche Pflegefachpersonen Sie anstellen könnten mit CHF 4 Mio., dann kommen Sie darauf, dass wir in jeder Gemeinde eine, ich sage es jetzt nochmal, eine Gemeindekrankenschwester und sogar eine Arztgehilfin für sie anstellen könnten und die Miete für die Räumlichkeiten übernehmen könnten und wir noch weit, weit unter diesen CHF 4 Mio. wären. Und eine solche Massnahme, auch wenn es jetzt noch eine sehr hypothetische Massnahme ist und es grüne Bananen sind, wenn das Dinge sind, die sich jetzt aus diesem Gesundheitsseminar vielleicht herausentwickeln, dann sehen Sie, dass wir eine grosse Wirkung erzielen würden in der Grundversorgung, wenn wir so etwas machen könnten, also wenn die Ärzte unterstützt und entlastet würden durch solche sehr gut ausgebildeten Pflegefachkräfte, die ihnen Nachkontrollen oder andere Tätigkeiten abnehmen könnten. Voraussetzung ist natürlich der Wille und die Bereitschaft der Ärzteschaft, auf so ein Modell sich einzulassen. Da kann es noch zu Diskussionen kommen. Aber ich denke, es ist ein Akt der Vernunft, über diese Dinge sehr genau nachzudenken und diese sehr genau zu prüfen.
Der Abg. Johannes Kaiser hat die Reservensituation erwähnt, und dazu möchte ich ein paar kurze Ausführungen machen. Die Reservensituation der Kassen wird im Total in der Krankenkassenstatistik dargestellt. Die Reservensituation der Kassen im Total ist extrem gut. Aber die Reservensituation der Kassen ist insgesamt unterschiedlich. Das darf man nicht vergessen, also wir müssen dort die einzelnen Kassen unterscheiden und mit ihnen entsprechende Massnahmen diskutieren. Und jetzt wird es etwas schwierig, das einfach mit Worten zu erklären. Wenn wir eine Reduktion der Reserven anstreben würden oder wenn wir sagen, die Reserven sind bei den Kassen zu hoch und wir möchten diese abbauen und das Geld dem Prämienzahler zurückgeben, wenn wir dann als Mittel dafür eine Prämienreduktion wählen, dann haben wir den Reservenabbaumodus eingeschaltet. Das ist wie ein Schalter, den wir umlegen. Irgendwann müssen wir mit diesem Abbaumodus ja wieder aufhören - man kann ja nicht ewig Reserven abbauen, irgendwann sind sie konsumiert oder auf einer Höhe, wo man sie nicht weiter reduzieren will. Wenn wir diesen Schalter wieder ausschalten wollen, dann müssen wir in diesem Moment die Prämien erhöhen, und das ist extrem schwer zu vermitteln: Wieso soll man Prämienerhöhungen bezahlen als Versicherter, nur damit man den Reservenabbaumodus verlässt? Das verstehen die Leute nicht. Deshalb ist es viel besser oder wäre es viel besser, wenn man, sofern die Absicht, der Wille, besteht, die Reserven zu verringern, dieses mit einer Einmalauszahlung oder mehreren Einmalauszahlungen, über die Jahre verteilt, machen würde. Denn dann haben wir eben nicht diese Verpflichtung, zu einem späteren Zeitpunkt die Prämien dann für den Versicherten völlig sinnlos zu erhöhen. Das ist das Problem dort, und wir prüfen jetzt diese Möglichkeit, ob sie gesetzlich überhaupt möglich ist bei uns und ob sie auch durchführbar ist in der Praxis. Also so weit zu den Reserven und ich kann Ihre Frage beantworten, Herr Abg. Kaiser: Es ist nicht die Absicht, dass wir ewig Reserven anhäufen. Die Reservenanhäufung hat sich dadurch ergeben, dass die Kassen sich verrechnet haben. Sie haben zu hohe Kostensteigerungen erwartet und es sind dank der Massnahmen, die wir ergriffen haben, geringere Kostensteigerungen eingetroffen. Aber wir müssen uns im Klaren sein: Wir haben im Wesentlichen das Pulver verschossen. Wir haben nach der Formel, dass sich Kosten aus Menge mal Preis ergeben, die Preise auf Schweizer Niveau gesenkt. Das hat uns sehr viel gebracht. Das hat uns einen Wachstumsstopp gebracht. Wir haben die Kostenbeteiligung erhöht. Und das können wir nicht messen, wie viel das gebracht hat. Aber ich denke, dass das auch einen anhal-tenden Effekt haben wird. Aber wir haben im Moment keine Massnahmen am Laufen, bei denen wir sagen können: Die wirken derart sofort und bezifferbar, wie zum Beispiel eine Tarifsenkung. Bei einer Tarifsenkung ist es völlig klar: Wenn man sagt, ab 1.1. wird der Tarif um so viel gesenkt, dann hat man vielleicht eine kleine Mengenerhöhung, mit der dagegengewirkt wird, aber das meiste können wir realisieren. Aber diese Dinge haben wir jetzt eben gemacht, und es ist unbekannt, wie hoch die Kostensteigerung in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 sein wird. Das einzige, was ich sagen kann, ist: Wir müssen dauernd dran sein; wir müssen genau hinschauen; der Krankenkassenverband muss auch angehalten werden, genau hinzuschauen und seine Kontrollfunktion wahrzunehmen.Der Abg. Herbert Elkuch hat etwas von einem Vergleich gesagt, damit die Kosten stabilisiert werden können. Ich habe diese Frage leider nicht verstanden und bitte Sie, mir diese Frage nochmals zu stellen. Ich habe das nicht richtig verstanden. Sie wollten, Herr Abg. Herbert Elkuch, eine Bestätigung, dass keine Prämienerhöhung eintritt. So eine Garantie kann ich als Gesundheitsminister nicht geben. Die Mechanik der Prämienfestsetzung ist nämlich folgendermassen: Die Krankenkassen sitzen jetzt an ihren Pulten und müssen bis August berechnen oder abschätzen, wie die Kosten sich entwickeln werden, zunächst einmal in diesem Jahr und dann, aufbauend auf diesem Jahr, im 2019. Dann müssen sie ihre Kalkulationen machen, ihre Reservensituation berücksichtigen und die Prämien dem Amt zur Genehmigung eingeben. Und dann wird das Amt die Berechnungen prüfen und schauen, ob sie konsistent sind. Und dann werde ich auch mit dem Amt die Sache anschauen. Dass heisst, mir ist heute noch nicht bekannt, was die Krankenkassen als Prämien eingeben werden.Die Ausführungen des Abg. Wendelin Lampert, dass die Kosten nicht steigen, muss man dahingehend präzisieren, die Kosten sind nicht gestiegen, aber was bis Ende 2019 ist, da müsste man Prophet sein, um das genau zu wissen. Aber wo Sie recht haben, Herr Abg. Wendelin Lampert, wir befinden uns in einer Phase unterdurchschnittlicher Kostensteigerungen und ich denke, es ist einigermassen vernünftig, anzunehmen, dass diese Phase vielleicht noch ein Jahr anhalten wird, um das mit der genügenden Vorsicht zu sagen.Ich glaube, die Frage des Abg. Eugen Nägele habe ich beantwortet, was es mit dieser Einmalzahlung auf sich hat. Also eben, dass wir am Prüfen sind, weil das die schlauere Variante wäre, als eine Lücke zwischen Prämien und Kosten einzuführen, die wir dann später wieder mit Prämienerhöhungen schliessen müssen. Ja, ich denke, das waren alle Fragen, die an mich gestellt wurden, und sonst bitte ich den Abg. Herbert Elkuch noch, seine zu präzisieren. Ich habe sie nicht verstanden.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Herbert Elkuch
Besten Dank für das Wort. Wie dem Bericht und Antrag zu entnehmen ist, sind ja die Kosten in Graubünden um rund 30% tiefer. Da stellt sich natürlich die Frage: Warum sind die dort um so viel tiefer bei gleichem Taxpunktwert? Und jetzt bei der Krankenkassenrevision wurde der Tarmed eingeführt, nebst anderem auch für eine verbesserte Vergleichbarkeit der Kosten hier und in der Schweiz. Man sollte ja damit vergleichen können. Und jetzt frage ich mich oder ich bitte die Regierung um eine Stellungnahme, ob ein solcher Vergleich, wo der Tarmed ja hilfreich sein müsste, gezogen werden kann oder Schlüsse daraus gezogen werden können, warum bei uns die Kosten um vieles höher sind wie in Graubünden, ob daraus vielleicht etwas resultieren könnte, um die Kostensteigerung bei uns eine gewisse Zeit zu stabilisieren, damit wir uns annähern. Besten Dank.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wollen Sie direkt antworten, Herr Regierungsrat?Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Als ersten Schritt kann man den Vergleich ziehen, nicht nur der Totalkosten, sondern der einzelnen Kategorien von Kosten, und das können Sie unter dem Link auf der Seite 15 in der Tabelle 4. Da gibt es das Kostenmonitoring BAG, da kann man die Kosten vergleichen für die einzelnen Kategorien. Und Sie werden dort feststellen, dass wir bei gewissen Kategorien deutlich höher liegen als unsere Nachbarn in Graubünden oder unsere Nachbarn in St. Gallen, die ja auch deutlich tiefer liegen. Woran das liegt, das wird dann wahrscheinlich relativ schwierig herauszufinden sein. Es gibt gewisse Modelle, die Kosten prognostizieren. Das sind Multifaktorenmodelle und da haben die verschiedenen Faktoren verschiedene Gewichte. Ein Faktor, der ein hohes Gewicht hat, ist die Ärztedichte. Ich kenne die Ärztedichte jetzt nicht auswendig im Vergleich zwischen Graubünden und Liechtenstein, aber in den schweizerischen Multifaktorenmodellen, wo man die Kosten zu prognostizieren versucht, da sind eben diese einzelnen Faktoren drin. Es scheint aber ganz generell so zu sein, dass wir in Liechtenstein einfach grosszügiger verschreiben in den einzelnen Leistungen. Zum Beispiel Laborleistungen werden bei uns deutlich häufiger verschrieben, oder auch Physiotherapie wird deutlich häufiger verschrieben als in St. Gallen, in Graubünden. Die Tarife sind jetzt praktisch identisch oder nur noch mit geringen Unterschieden behaftet und die Mengen sind einfach höher bei uns. Allerdings muss ich sagen, es gibt einen Posten, den man nicht direkt vergleichen kann. Und das ist «Spital stationär», da ist es so, dass in der Schweiz konsequent überall diese Aufteilung 45%/55% zwischen Staat und Kasse herrscht. Und wir haben noch einige Spitäler, wo das nicht so ist. Das ist nicht der Löwenanteil der Spitalkosten, aber da steckt noch eine kleine Ungenauigkeit drin. Aber diese Vergleiche anzustellen, das können Sie schon einmal machen, das kann jeder machen aufgrund des BAG-Kostenmonitorings, aber dann darauf zuschliessen, welcher Mechanismus dahintersteht, dass man bei uns zum Beispiel mehr Physiotherapieleistungen abrechnet, das ist wahrscheinlich sehr schwierig zu begründen. Es ist einfach eine Usanz, die sich mit der Zeit so eingeschlichen hat.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Frage war noch, was im Bereich der Prämienverbilligung geplant ist? Da würden ja staatliche Zuschüsse den sozial Schwachen zugutekommen. Das wäre eine kurzfristige Massnahme. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich bitte jetzt hier, im Rückblick noch zwei entscheidende Aspekte zu berücksichtigen, und ich spreche hier insbesondere auch die Abgeordneten an, die sich vielleicht noch nicht zu Wort gemeldet haben. Der Gesundheitsminister warnt ja explizit vor dem Reservenabbau und damit ist auch keine Rückerstattung an die Versicherten möglich. Dies ist einmal der erste Punkt. Und zweitens garantiert ein Staatsbeitrag von CHF 29 Mio. das Ausbleiben einer Prämienerhöhung auf das Jahr 2019 nicht. Daraus folgt: Ein Staatsbeitrag von CHF 33 Mio. bietet die höchste Wahrscheinlichkeit, dass die Prämien für 2019 stabil bleiben und richtet auch die moralische Pflicht an die Krankenkassen, die Prämien nicht zu erhöhen. Ich bitte, das zu berücksichtigen. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Eugen Nägele
Präsident, Danke für das Wort. Ich danke auch dem Gesundheitsminister für seine Ausführungen. Er hat gesagt, dass es schwierig ist, in die Zukunft zu blicken. Manchmal wäre es gut, man wäre Prophet. Jetzt meine Frage zu dieser hypothetischen Rückzahlung: Ist es realistisch, dass dieses Modell bis 2019 geprüft wird, oder ist es eine komplexere Aufgabe? Oder könnten Sie vielleicht ein zwei Sätze zum Verfahren und zum Verlauf sagen und wie Sie das einschätzen, die Möglichkeit, dass man diese Massnahme im Jahr 2019 umsetzen wird? Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich möchte auch noch eine Anschlussfrage stellen zum Kostenvergleich Schweiz/Liechtenstein beziehungsweise der angrenzenden Kantone. Soweit ich informiert bin, haben wir auch Leistungen bei uns im OKP, welche im Kanton St. Gallen und im Kanton Graubünden nicht bezahlt werden. Und das trägt natürlich auch dazu bei, dass unsere OKP-Kosten höher sind als im Kanton St. Gallen zum Beispiel. Etwas davon, wenn ich mich richtig erinnere, sind ja zum Beispiel die medizinischen Massagen, welche bei uns noch von der OKP bezahlt werden und, soweit ich informiert bin, im Kanton St. Gallen und Graubünden eben nicht. Das ist sicher auch ein gewisser Betrag, welcher hier zu Buche schlägt. Vielleicht ist das nicht viel, aber trotzdem - die Menge macht es am Schluss aus. Danke.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank.Regierungsrat Mauro Pedrazzini
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Entschuldigen Sie Frau Eberle-Strub, ich habe Ihre Frage unterschlagen. Wir haben die Einkommensgrenzen bei der Prämienverbilligung im Rahmen der KVG-Revision erhöht und auch noch einige Anpassungen gemacht, um die Effekte einer höheren Kostenbeteiligung zu kompensieren, dass niemand schlechter fährt als vorher. Derzeit ist nichts geplant, aber es ist ja schon angekündigt, dass die VU eine Interpellation, wenn ich mich richtig erinnere, zu diesem Thema bringen wird, wo einige konkrete Ausgestaltungen drin sind, und dann wird man dann sehen, was das kostet. Aber man kann das sehr theoretisch nur sehen, man weiss ja nicht, wie viele Leute dann tatsächlich kommen und einen Antrag stellen. Denn es ist eine Leistung auf Antrag.Der Abg. Günter Vogt hat mich offenbar missverstanden. Ich habe nicht vor einem Reservenabbau gewarnt, sondern ich habe nur gesagt, dass die Situation der einzelnen Kassen - der drei Kassen - unterschiedlich ist und sie unterschiedliche Möglichkeiten haben, ihre Reserven abzubauen.Der Abg. Eugen Nägele hat gefragt, ob diese Rückzahlung 2019 schon gehen wird. Also wir sind da sehr am Anfang dieses Prozesses einer solchen Prüfung und das bedingt eben auch, anzuschauen, was die Kassen als Vorschläge eingeben, wie sie die Prämien gestalten, oder welche anderen Sachen sie machen. Aber eben, wir müssen auch die rechtlichen Möglichkeiten abklären. Wir sind innerhalb des Krankenversicherungsgesetzes nicht immer so frei, und das ist ein relativ kompliziertes Werk.Der Abg. Thomas Rehak hat zu Recht bemerkt, dass es Leistungen gibt, die bei uns im Gegensatz zur Schweiz bezahlt werden. Das stimmt, das habe ich unterschlagen, tut mir Leid. Es sind zwar keine sehr grossen Auswirkungen auf die Gesamtkosten, aber es ist ein Unterschied, den man sehen muss.Landtagspräsident Albert Frick
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit können wir uns den Anträgen widmen. Wir haben bezüglich des Staatsbeitrages an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr 2019 drei Anträge vorliegen. Der Regierungsantrag lautet auf einen Staatsbeitrag in Höhe von CHF 29 Mio., der Antrag des Abg. Mario Wohlwend lautet auf einen Staatsbeitrag in Höhe von CHF 33 Mio. und der Antrag des Abg. Thomas Lageder lautet auf einen Staatsbeitrag in Höhe von CHF 57 Mio.Wir werden somit zu erst über den Antrag des Abg. Thomas Lageder abstimmen, der sich am weitesten von der Regierungsvorlage entfernt. Er schlägt vor, den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Bemessungsjahr 2019 auf CHF 57 Mio. festzulegen. Wir stimmen ab: Wer dem Antrag des Abg. Thomas Lageder zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 3 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Antrag erhielt 3 Stimmen, und wir haben somit nicht zugestimmt. Wir werden nun über den Antrag des Abg. Mario Wohlwend abstimmen, nämlich den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Bemessungsjahr 2019 auf CHF 33 Mio. festzulegen. Wir stimmen ab: Wer dem Antrag des Abg. Mario Wohlwend zustimmen möchte, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: 12 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
Der Antrag erhielt 12 Stimmen, wir haben somit nicht zugestimmt. Wir kommen zum Antrag der Regierung. Sie beantragt, den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Bemessungsjahr 2019 auf CHF 29 Mio. festzulegen. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, möge bitte jetzt die Stimme abgeben. Abstimmung: Zustimmung mit 23 Stimmen
Landtagspräsident Albert Frick
23 Stimmen, damit ist dem Antrag der Regierung entsprochen worden, und wir haben Traktandum 5 abgeschlossen.Wir machen jetzt eine Pause bis 20 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen (von 19:30 bis 20 Uhr).
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