Interpellation zu Lohnunterschieden zwischen Frau und Mann der Abgeordneten Susanne Eberle-Strub, Albert Frick, Elfried Hasler, Johannes Hasler, Wendelin Lampert, Eugen Nägele, Daniel Oehry und Daniel Seger vom 30. April 2018
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 3a: Interpellation zu Lohnunterschieden zwischen Frau und Mann, Interpellation der Abgeordneten Susanne Eberle-Strub, Albert Frick, Elfried Hasler, Johannes Hasler, Wendelin Lampert, Eugen Nägele, Daniel Oehry und Daniel Seger vom 30. April 2018. Wird dazu das Wort gewünscht? Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Gestützt auf Art. 45 der Geschäftsordnung vom 19. Dezember 2012 für den Landtag, hat die FBP-Fraktion eine Interpellation zu Lohnunterschieden zwischen Mann und Frau eingereicht. Ich werde die Interpellation kurz zusammenfassen, da Sie alle den Inhalt sicher kennen: In der Lohnstatistik 2014 lag der monatliche Bruttolohn (Median) der Frauen um 16,5% tiefer als jener der Männer. Leider gibt es in Liechtenstein dazu keine vertiefte statistische Analyse. In der Schweiz, wo die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern vertieft analysiert werden, können rund 60% des Lohnunterschiedes durch die in der Studie untersuchten Faktoren, wie zum Beispiel höchste abgeschlossene Ausbildung, Arbeitspensum etc., erklärt werden. Rund 40% dieser untersuchten Faktoren können nicht erklärt werden. In der öffentlichen Diskussion hat sich grossmehrheitlich die Meinung durchgesetzt, dass ein Anteil der durch die untersuchten Faktoren nicht erklärbaren Lohndifferenz mit Geschlechterdiskriminierung in Verbindung stehen dürfte. Wenn die Daten der Schweiz annährend für Liechtenstein repräsentativ sind, könnten potenziell bis 6,6% der Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau bei uns mit Geschlechterdiskriminierung in Verbindung stehen. Das liechtensteinische Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann verbietet eine Geschlechterdiskriminierung in der Entlöhnung. Die Regierung wird deshalb eingeladen zu einigen Fragen Auskunft zu erteilen, unter anderem:- Warum gibt es in Liechtenstein keine vertieften statistischen Analysen zu den Lohnunterschieden zwischen Frau und Mann?
- Haben Betriebe in Liechtenstein bereits Lohngleichheitsanalysen erstellt?
- Was war das Ergebnis der Lohnanalysen, welche in der Landesverwaltung gemacht wurden, und welche Massnahmen wurden getroffen?
- Wurden entsprechende Lohnanalysen auch in staatsnahen Betrieben erstellt? Wenn ja, was waren die Ergebnisse?
- Welche Massnahmen gibt es, insbesondere Massnahmen ohne gesetzlichen Zwang, um geschlechterspezifischer Lohndiskriminierung zu begegnen? Besten Dank.
Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Wir werden die Interpellation an die Regierung weiterleiten. Damit haben wir Traktandum 3a erledigt. -ooOoo-