Bericht über die Justizpflege der ordentlichen Gerichte für das Jahr 2017 (Nr. 14/2018)
Landtagspräsident Albert Frick
Wir kommen zu Traktandum 17: Bericht über die Justizpflege der ordentlichen Gerichte für das Jahr 2017.Der Bericht Nr. 14/2018 steht zur Diskussion. Abg. Daniel Seger
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Einleitend möchte ich mich bei den Erstellern des Justizpflegeberichts, den Gerichtspräsidenten, den Richtern, den Rechtspflegern und den Sekretariatsmitarbeitern ganz herzlich bedanken. Der Bericht ist ausserordentlich informativ und erstmals wurden auch Informationen zur Verfahrenshilfe aufgenommen, so wie es sich andere und auch ich letztes Jahr gewünscht haben. Fangen wir beim Landgericht an. Vorausschicken möchte ich an dieser Stelle, dass wir während dieser Landtagssession noch einen Antrag auf Bewilligung einer 15. Landrichterstelle sowie eine ZPO-Revision behandeln werden. Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass im Justizpflegebericht eine Auslastung von 10% über dem Durchschnitt der letzten vier Jahre erwähnt wird und auch die Rechtspfleger mittlerweile voll ausgelastet sind. Wenig verwunderlich ist es in der Folge, dass der Neuanfall wie auch die Pendenzen im CG-Bereich im Jahr 2017 so hoch wie noch nie ausgefallen ist. Nur schon der Neuanfall lag um 28% höher als im Vorjahr. Dennoch hat es das Landgericht geschafft, in vielen anderen Bereichen die Pendenzen zu reduzieren. Dies ist sehr erfreulich. Im CG-, PG-, KG-, ES- und RS-Bereich haben die Pendenzen zum Vorjahr jedoch zugenommen. Nebst der Überlastung mag dafür auch die nicht vollständige Besetzung im August 2017 gewesen sein. Gemäss Bericht braucht es mindestens eine neue Landrichterstelle, welche auch in Traktandum 20 beantragt wird. Aus dem Bericht ersichtlich ist sogar, dass eine Auslastung nicht nur von 15 Landrichterstellen gegeben wäre, sondern von 16,42 Landrichterstellen, und auch in den Jahren 2013 bis 2017 wären durchschnittlich 15,29 Landrichterstellen notwendig gewesen. Ausdrücklich bedanken möchte ich mich für die ersten Informationen zur Verfahrenshilfe. Hier würde ich mir für mich und auch für die anderen Abgeordneten wünschen, dass in Zukunft noch ausführlicher und leichter verständlich berichtet wird, indem nicht nur eine Tabelle, sondern auch ein erklärender Fliesstext eingefügt wird. Gerne hätte ich auch zusätzliche Informationen, wie die Verfahrenshilfe aufgeteilt wird, ob es hier sogenannte «Verfahrenshilfespezialisten» gibt oder ob die Verteilung gleichmässig auf alle oder viele verschiedene Anwälte verteilt ist. Aus Datenschutzgründen ist mir bewusst, dass eine namentliche Nennung wohl nicht möglich ist, hier reicht mir allerdings auch eine anonymisierte Form. In Zukunft wird es dann auch möglich sein, Vergleichszahlen aus dem Vorjahr beziehungsweise dann ab 2020 aus den Vorjahren heranzuziehen und allfällige Schlüsse zu ziehen, ob die Verfahrenshilfereform der vergangenen Zeit auch die gewünschten Ziele bringt. Zur Verfahrensdauer kann gesagt werden, dass lange Verfahrensdauern vor allem auf Zwischenverfahren, den Instanzenzug, häufig bis zum Staatsgerichtshof, einen Auslandbezug oder mehrere Auslandbezüge und Rechtshilfe zurückzuführen sind. So viel zum Landgericht. Beim Obergericht ist es so, dass fünf Oberrichter vollamtlich beschäftigt werden. In den letzten Jahren hat die Belastung gemäss Bericht zugenommen. Im Bericht wird für 2017 nun von 6,25 Richterstellen ausgegangen, 2016 waren es noch 5,9 Richterstellen, 2015 5,7 Richterstellen. Das Obergericht sei nun andauernd überlastet, was sich in der Zunahme der Pendenzen widerspiegelt. Ein entsprechender Antrag auf Genehmigung einer zusätzlichen Oberrichterstelle liegt jedoch (noch) nicht vor. Mir stellt sich hier die Frage, ob die vorgeschlagene ZPO-Revision diese Überlastung nicht noch weiter verstärken wird. Doch dies können wir hoffentlich gemeinsam bei Traktandum 22 beraten. Zum Obersten Gerichtshof ergibt sich aus dem Justizpflegebericht Folgendes: Der Bericht des Obersten Gerichtshofes ist sehr erfreulich. Trotz eines Anstiegs der Geschäftsfälle, zurückgehend auf Schadenersatzklagen von Versicherungsnehmern gegen zwei Versicherungen und eine Vielzahl von Schadenersatzklagen gegen das Organ einer insolventen Verbandsperson, konnten mehr Fälle als im Vorjahr erledigt werden und es wird keine Überlastung geltend gemacht. Auch die Zeit für die Erledigung ist sehr gut. Die meisten Fälle werden innerhalb von einem oder zwei Monaten oder vier Monaten erledigt. Man kann hier mit Recht sagen, dass der OGH sehr, sehr zeitnah entscheidet. Abschliessend möchte ich mich bei allen im Justizbereich tätigen Personen für die gute Arbeit bedanken. Sie sind hauptsächlich dafür verantwortlich, dass Liechtenstein über ein gut funktionierendes Justizwesen verfügt. Herzlichen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Georg Kaufmann
Danke für das Wort. Wie schon im letzten Jahr ist der Justizpflegebericht auch dieses Jahr wieder eine neue Herausforderung an jeden gerichtsfernen Leser, also auch an mich. Er ist voll mit Tabellen, Säulendiagrammen und Abkürzungen und ich benötigte schon einigen Mut beziehungsweise eine lange Weile, mich da hineinzuknien. Der Bereich Landgericht nimmt umfangmässig den grössten Teil des Justizpflegeberichts in Anspruch. Hier bin ich dankbar um die sechsseitige Zusammenfassung, in der gut lesbar wichtige Aussagen zu personellen und sachbezogenen Themen gemacht werden. Ja, ich würde mir wünschen, dass dieser Teil in Zukunft noch ausführlicher gestaltet würde, ist er doch für das Verständnis der im Bericht folgenden Tabellen und Diagramme eine grosse Hilfe. Nun zum Inhaltlichen: Nach Gerichtsorganisationsgesetz hat der Landgerichtspräsident bis zum 1. Dezember jedes Jahres die Geschäftsverteilung zu beschliessen. Darin werden alle Rechtssachen und die weiteren gesetzlichen Aufgaben, die in die Zuständigkeit des Landgerichts fallen, den Richtern und Rechtspflegern zugeteilt. Infolge personeller Veränderungen musste diese Geschäftsverteilung zwischen Mitte April und Ende August insgesamt sechsmal abgeändert werden. Es scheint also, dass trotz unbefristeter Anstellung der Landrichter, was hier immer wieder für Diskussionen sorgt, doch eine gewisse Fluktuation im Team herrscht. Am Landgericht wurden in den vergangenen Jahren auch zwei Richteramtsanwärter ausgebildet, von denen eine Person auf den 1. Juli als Landrichterin bestellt wurde. Seit Oktober 2017 wird auch eine Rechtspflegeranwärterin ausgebildet, wobei es sich hier um eine Nachfolgeregelung handelt. Positiv erwähnen möchte ich, dass zum ersten Mal Angaben zur Verfahrenshilfe im Geschäftsbericht aufscheinen. Allerdings ist die Darstellung der Zahlen absolut ungenügend. Sie muss leserfreundlicher und verständlicher gestaltet werden und klar zwischen Einnahmen und Ausgaben trennen. Allerdings sind die Zahlen gegenwärtig noch mit Vorbehalt zu betrachten, da sie nur drei von vier Quartalen abdecken. Die Verfah-renshelfer müssen jeweils per Ende September abrechnen, weshalb erst im nächsten Bericht mit einem vollständigen Bild zu rechnen sein wird. Allerdings kann bereits jetzt festgehalten werden, dass die Gesetzesanpassung im Bereich der Verfahrenshilfe Wirkung zeigt. Nun zum Geschäftsanfall: CG-Akten, also Zivilstreitigkeiten, haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 28% auf 629 Fälle erhöht. Dadurch haben sich auch die Pendenzen erhöht. Aufgrund der statistischen Angaben über die letzten fünf Jahre ist in diesem Bereich weiterhin mit steigenden Zahlen zu rechnen. UR-Akten, das sind Strafsachen, sind mit 474 Fällen auf einem konstant hohen Niveau. Diese beiden Bereiche, also Zivilstreitigkeiten und Strafsachen, sind die Haupttreiber des Arbeitsanfalls auf dem Landgericht und machen beinahe 60% des gesamten Arbeitsanfalls aus. Ansonsten ist bei den anderen Akten eher eine stagnierende beziehungsweise leicht rückläufige Tendenz erkennbar. Dann zur Auslastung: Im Berichtszeitraum war die Auslastung sehr hoch und lag 10% über dem Durchschnitt der letzten vier Jahre. Die Personalbedarfsrechnung ergibt bei 14 bestehenden Landrichterstellen für 2017 einen Bedarf von 16,4 Landrichtern. Wir werden dazu ja heute noch einen Bericht und Antrag behandeln. Bei den Rechtspflegern ergibt sie einen Mehrbedarf von 0,2 Stellen, was mit dem bestehenden Personal abgedeckt werden kann. Im Obergericht ist bei den Strafsachen der Neuanfall faktisch gleich geblieben wie im Vorjahr. Demgegenüber sind die Zivilsachen um 7% angestiegen, und zwar im Wesentlichen aufgrund eines weit überdurchschnittlichen Anfalls von Rechtsmitteln in streitigen Zivilsachen. Es scheint, dass die Lust am Prozessieren zunimmt. Beim Obergericht sind seit 2015 fünf vollamtliche Richter beschäftigt. Hier hat eine durchgeführte Revision einen Stellenbedarf von 5,7 vollamtlichen Richtern ergeben. Im Gegensatz zum Landgericht ist beim Obergericht jedoch ein entsprechendes Budget vorhanden, um im Bedarfsfall auf nebenamtliche Richter zurückgreifen zu können. Auch am Obersten Gerichtshofs ist ein Anstieg der Fälle zu beobachten. Dieser kann einerseits auf eine Vielzahl von Schadenersatzanklagen gegen zwei Versicherungen und eine insolvente Verbandsperson zurückgeführt werden. Ich komme zum Fazit: Die Anzahl der Fälle ist beim Landgericht am grössten. Es ist essenziell, dass auf dieser ersten Instanz qualitativ gute Arbeit geleistet wird. Denn davon profitieren naturgemäss direkt die nächsten Instanzen. Zum Schluss danke ich den Verantwortlichen des Justizpflegeberichts für die Erstellung desselben und wünsche allen im Gericht tätigen Personen viel Motivation für ihre wichtige Arbeit. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete. Vorab möchte auch ich mich bei allen, die an der Erstellung dieses Berichts beteiligt waren, recht herzlich bedanken. Die Abgeordneten Seger und Kaufmann haben den Bericht meines Erachtens sehr, sehr gut zusammengefasst, sodass ich auf eine weitere Darstellung dieses Berichts verzichten werde. Ich möchte aber auf drei, vier Punkte in diesem Bericht doch noch eingehen. Das ist erstens: Beim Landgericht wäre das der Punkt Richteramtsanwärter. Hier ist es so, dass in den nächsten drei, vier Jahren mit einigen Pensionen beim Landgericht und auch beim Obergericht zu rechnen sein wird oder zu rechnen ist. Und dies wird dazu führen, dass neue Richter eingestellt werden müssen. Hier ist einfach meine Frage oder sind meine Bedenken: Reichen die Richteramtsanwärter, die wir bis anhin bestellt haben oder eingesetzt haben, aus, um die zu erwartenden Pensionen zu ersetzen? Wir wünschen ja, dass hauptsächlich Liechtensteiner Richter auch wieder hier zum Zug kommen, dass einfach gewährleistet ist, dass die Personen, wenn sie dann benötigt werden, auch gut ausgebildet sind. Das liegt mir wirklich sehr am Herzen. Ich möchte, dass da ein Auge darauf gelegt wird.Den Punkt Auslastung haben meine beiden Vorredner schon angesprochen. Ich denke, dass wir das «Thema Auslastung beim Landgericht» dann noch ausführlich beim Thema «15. Landrichter» noch diskutieren werden. Das werde ich jetzt nicht anschneiden. Dann das Thema Verfahrenshilfe: Es ist sehr erfreulich, dass das jetzt neu aufgenommen wurde in den Bericht. Sicherlich gibt es auch hier meines Erachtens das eine oder andere Verbesserungspotenzial. Aber ich denke, der Bericht wird dann eher das nächste Jahr wichtig sein, dann haben wir wirklich ein repräsentatives Jahr mit dem Jahr 2018. Dann komme ich zum Obergericht: Diesen Bericht erachte ich persönlich als weniger erfreulich. Ich erachte diesen Bericht als Hilfeschrei seitens des Obergerichts. Das Obergericht spricht hier von einer Überlastung. Und ich denke, diese Worte hier des Obergerichts sind sehr, sehr ernst zu nehmen. Und der Abg. Seger hat es auch schon ausgeführt: Sollte die Revision so durchgehen, wie Sie sich das vorstellen, erhält das Obergericht noch ein sehr viel grösseres Gewicht, als es jetzt schon hat. Und dann muss ich sagen, dann möchte ich einfach kein Obergericht haben, das sich selbst als überlastet fühlt. Hier interessieren mich dann Ihre Ausführungen, wie Sie hier weiterzumachen gedenken in Bezug auf diese ausgeführte Überlastung des Obergerichts. Der Bericht vom Obersten Gerichtshof ist sehr erfreulich. Es gibt sehr wenige Pendenzen und auch die Verfahrensdauer ist beim Obersten Gerichtshof auch sehr, sehr moderat. Im internationalen Vergleich wird man einen Obersten Gerichtshof suchen müssen, der die Fälle so schnell erledigt wie unser liechtensteinischer Oberster Gerichtshof. Schliesslich möchte auch ich mich bei allen Richterinnen und Richtern an sämtlichen Instanzen sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Justizwesen tätig sind, recht herzlich bedanken.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank für das Wort. Ich möchte mich ebenfalls dem Dank anschliessen an alle diejenigen, die an der Erarbeitung von diesem guten Justizpflegebericht beteiligt waren. Erinnern wir uns an vorab eingegangene Berichte, hat dieser Bericht eindeutig an Qualität gewonnen und dafür möchte ich mich bedanken. Allerdings denke ich auch, dass er in gewissen Positionen noch Verbesserungsbedarf hat oder dass es das gibt. Es ist bereits angetönt worden: Die Verfahrenshilfe sollte besser dargestellt werden, die Tabelle ist in sich zu wenig schlüssig. Mit Erklärungen, welche wir anlässlich der GPK-Sitzung erhalten hatten vom Landgerichtspräsidenten, haben wir dann diese Tabelle schlussendlich verstanden. Aber ohne diese wäre das aus meiner Sicht nicht möglich. Wie schon angekündigt worden ist, müssten die Einnahmen und Ausgaben separat ausgewiesen werden. Es muss auch geschrieben werden, dass die Rückforderung periodenfremd ist, natürlich, klar, man kann nicht gleich zurückfordern, wenn man sie ausbezahlt hat, solche Dinge, dass das klarer hervorgeht. Wichtig wäre auch, dass man hier die Zahl, welche schlussendlich dann auch im Rechenschaftsbericht nachzulesen ist, irgendwo wieder findet. Was wir hier budgetiert und abgerechnet haben, solche Informationen wären für uns Abgeordnete sehr, sehr hilfreich. Dann möchte ich auch den Abg. Thomas Vogt unterstützen und auch nachfragen bezüglich der Richteramtsanwärter, welche derzeit in Ausbildung sind oder welche man noch ausbilden möchte, ob wir mit denen dann schlussendlich diese Richterstellen, welche in Zukunft zu besetzen sind, auch besetzen können oder teilweise besetzen können oder was die Regierung hier plant, im Bereich der Ausbildung zu tun. Dann habe ich noch eine andere Frage, welche diesen Geschäftsbericht nur indirekt betrifft. Und zwar ist immer wieder einmal die Rede davon, dass man bei einem Staatsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof eine Geschäftsstelle einrichten sollte. Hier möchte ich gerne von der Justizministerin wissen, ob hier Gedanken in diese Richtung getätigt werden, ob man das für notwendig erachtet oder nicht und, wenn man es für notwendig erachtet, bis wann wir hier mit einem Vorstoss begrüsst werden. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Auch ich bedanke mich bei den Erstellern dieses Justizpflegeberichts. Ich kann mich auch dem Vorvotum meines Landtagskollegen Thomas Vogt anschliessen. Es ist ein sehr informativer und übersichtlicher Bericht, der meines Erachtens auch sehr ausgeglichen dargestellt ist. Gemäss dem Bericht war die Auslastung der Richter äusserst hoch und ich denke, wie es der Landgerichtspräsident auch ausführt, eine kontinuierliche Überbelastung ist sicher nicht förderlich für ein gutes Gerichtssystem. Diesem Umstand soll Rechnung getragen werden und dieser Rechnung kann mit der Schaffung einer neuen Richterstelle in den nachfolgenden Traktanden dann zur Gänze Genüge getan werden. Gemäss der Internetseite der Stabsstelle der Regierungskanzlei auf den Seiten der aktuellen Berichte und Anträge wurde der Bericht der Justizpflege der ordentlichen Gerichte für das Jahr 2017 letzte Woche noch als nichtöffentlich deklariert. Auf der Homepage des Gerichtes hingegen war der Bericht bereits öffentlich. Meine Frage an die zuständige Ministerin wäre: Wie ist die aktuelle Handhabung dieser Veröffentlichungspraxis zwischen Regierung und Landgericht? Und wie schätzt die Regierung die Rückschlüsse in Bezug auf Vertraulichkeit oder auch auf den Datenschutz mit Blick auf diesen sehr offenen Bericht aufgrund dieser Berichterstattung dann ein? Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Susanne Eberle-Strub
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe eine Frage zu den am Jahresende pendenten Geschäften, die von allen Abteilungen des Landgerichtes aufgelistet werden. Auf Seite 114 werden die am Jahresende pendenten Geschäfte der Abteilung 11 aufgelistet. Das älteste Geschäft stammt aus dem Jahr 2003, eines von 2008, einige von 2009, 2010 etc. Die meisten pendenten Geschäfte sind im Jahr 2017 angefallen. Als Laie frage ich mich, ob die pendenten Fälle, vor allem solche, die älter als zehn Jahre sind, erledigt werden. Oder werden einzelne ad acta gelegt aufgrund von Verjährungsfristen oder aufgrund von anderen Gründen? Vielen Dank. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte mich auch zuerst den Dankesworten anschliessen an die Gerichte, welche die Arbeit doch sehr gut machen. Eine konkrete Frage oder einen Dank auch zuerst an den Punkt betreffend die Verfahrenshilfe. Dies wurde die letzten Jahre immer wieder gefordert. Nun haben wir auf Seite 62 diese Tabelle. Es wurde auch bereits von mehreren Vorrednern angesprochen: Diese Tabelle ist doch relativ schwierig zu interpretieren beziehungsweise lässt verschiedene Interpretationen zu. Es wird zwar zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterschieden. Nehmen wir die Position «Entlohnung Verfahrenshelfer», diese knapp CHF 230'000, und dann die Rückerstattung der Entlohnung mit auch fast CHF 230'000, da könnte man meinen, ja, es wurde ja alles zurückbezahlt. Aber jetzt haben wir gerade vom GPK-Vorsitzenden gehört vorhin: Es sind eben zum Teil andere Perioden inkludiert, anscheinend. Und das ist schon ein Problem. Auch wenn wir dann eine reine Aufwand- und Ertragsbetrachtung machen würden, hätte ich persönlich doch den Wunsch an das Landgericht, dass wir fallspezifisch diese Punkte eben sehen würden, dass man zumindest Ende Jahr sieht: Bei so vielen Fällen wurden die Aufwände und die Erträge null gestellt. Sprich, was an Verfahrenshilfe gewährt wurde, wurde auch wieder zurückbezahlt. Und das natürlich über eine mehrjährige Betrachtung. Das wäre doch unter anderem eine relevante Aussage, dass man auch sieht als Landtagsabgeordneter: Wie viele Fälle waren es und bei wie vielen Fällen hat es im Endeffekt noch Ausstände? Und dann wäre natürlich auch gut, wenn man eine Begründung hätte zu diesen Ausständen. Also wie gesagt, es wurde jetzt sehr oft gesagt, diese Tabelle sollte man verbessern. Jetzt ist natürlich die Gretchenfrage: wie? Mein Wunsch wäre, dass man sagt, die Fälle über die gesamte Laufzeit, und eben eine Nicht-nur-Jahresbetrachtung macht, sondern eben einen längeren Zeitraum betrachtet und dann sagt: Doch, diese Fälle sind abgeschlossen, sprich, Aufwand und Ertrag ist null; oder: Nein, es gibt doch eine gewisse Anzahl Fälle, wo noch Ausstände vorhanden sind. Das wäre nach meinem Dafürhalten noch ein Wunsch an das Landgericht, wenn das auf das nächste Jahr möglich wäre, damit wir hier mehr Transparenz haben. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Eugen Nägele
Danke für das Wort. Ich habe nur eine redaktionelle Bemerkung. Auf der Seite 156 fängt der Bericht des Fürstlichen Obergerichts an mit dem Inhaltsverzeichnis von Seite 3 bis 36, gleichzeitig wird aber der Bericht weiternummeriert. Er geht weiter bei den Seiten 158, 159. Vielleicht könnte man einfach die Seitenzahlen anpassen, damit die Informationen schneller gefunden werden können. Das ist eine kleine redaktionelle Bemerkung, schmälert in keiner Weise die gute Qualität des Berichts. Und damit kann ich mich auch bei allen bedanken. Danke schön.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Ich möchte noch auf das Votum des Abg. Wendelin Lampert eingehen in Bezug auf die Verfahrenshilfe. Meines Erachtens geht hier Ihre Forderung ein bisschen zu weit. Soweit ich Sie verstanden habe, hätten Sie gern, wenn jeder einzelne Verfahrenshilfefall aufgelistet wird und allenfalls dann noch eine Begründung geliefert wird, wieso allenfalls die Verfahrenshilfe nicht zurückbezahlt wurde. Das wäre meines Erachtens viel zu aufwendig. Wir reden hier sicherlich im Jahr von Hunderten von Verfahren, bei denen man dann bei jedem eine Begründung abliefern müsste, wieso die Verfahrenshilfe nicht zurückbezahlt wurde. Die Begründung wird auch in den aller-, allermeisten Fällen die gleiche sein. Die Begründung wird sein, die Einkommens- und die Vermögensverhältnisse der Person haben sich nicht geändert, gehe ich schwer davon aus. Ich persönlich würde es als ausreichend erachten, wenn auf der einen Seite - ähnlich wie im Stipendienwesen - hier aufgeführt wird, wie viel Verfahrenshilfe in diesem Jahr ausbezahlt wurde und wie viel rückgeführt werden konnte. Das wird selbstverständlich nicht immer die gleiche Periode betreffen, die Rückzahlungen werden dann höchstwahrscheinlich Fälle betreffen, die möglicherweise zwei, drei Jahre zurückliegen. Aber wenn man die noch irgendwie auseinanderstückeln möchte, denke ich mir einfach, ist der Aufwand riesengross. Wir müssen irgendwie hier, glaube ich, einen guten Mittelweg finden. Vielleicht braucht das auch einige Jahre, bis wir den Mittelweg wirklich gefunden haben: Auf der einen Seite eine gute Information des Landtags und der Bevölkerung und auf der anderen Seite, dass man nicht einen riesigen Bürokratieaufwand hier produziert.Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Wendelin Lampert
Besten Dank, Herr Präsident, für das Wort. Das sehe ich schon auch wie der Abg. Thomas Vogt. Da kann ich Ihnen insofern recht geben, dass man sagt, die einzelnen Fälle nicht. Aber zumindest eine über die Periode hinausgehende mehrjährige Betrachtung, dass man einfach einmal sieht: In der Summe der Fälle, ich sage jetzt einmal, bei 90% der Fälle, findet diese Rückerstattung statt und bei 10% der Fälle nicht. Dass der Landtag sich ein Bild machen kann, wohin die Reise in etwa geht und dass wir dann auch, wenn wir mehrere Perioden haben, eben sehen, ob es hier eine Entwicklung gibt, sprich, dass plötzlich bei massiv mehr Fällen diese Rückerstattung nicht stattfindet oder weniger. Ich denke mir auch, eine Einzelfallbetrachtung, das sehe ich ein, das wäre zu viel des Guten. Aber nur die jährliche Betrachtung, das ist mir ein wenig zu wenig, ehrlich gesagt. Dass man sagt, doch eine Mehrjahresbetrachtung, aber dann über die Summe der Fälle, wo man sagen kann, doch, über eine Mehrjahresbetrachtung findet bei 90% der Fälle eine Rückerstattung statt oder eben nicht. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Damit übergebe ich an die Regierung.Regierungsrätin Aurelia Frick
Danke, Herr Präsident. Damen und Herren Abgeordnete. Zuerst einmal möchte ich Sie informieren, dass ich sämtliche Punkte, die jetzt aufgebracht wurden in Bezug auf den Bericht, sorgfältig notiert habe. Diese werde ich an das Gericht und die zuständigen Personen weiterleiten. Ich weiss auch, und das hat mir das Gericht zugesichert, dass sie heute dieser Diskussion zuhören werden. Also das Gericht weiss, was Ihre Anliegen sind, wie Sie diskutieren und was die zusätzlichen Wünsche sind. Insbesondere habe ich auch Verständnis für die Wünsche in Bezug auf die Verfahrenshilfe. Ich habe hier auch etwas mehr Erklärung dazu gebraucht, das dann schlussendlich auch verstanden. Also ich denke, dass wir hier auf einen guten Dialog, insbesondere mit dem Landgerichtspräsidenten, aber mit den Gerichten insgesamt, zählen können. Auch das Thema mit Formatierung, das aufgebracht wurde, und dass am Anfang vielleicht die Zusammenfassung noch etwas detaillierter oder länger ist, um es noch verständlicher zu machen, dafür habe ich persönlich auch Verständnis. Ich werde das weiterleiten. Die Gerichte sind am Zuhören, sie wissen, was heute diskutiert wird. Es wurden einige Fragen gestellt, die in meinen Zuständigkeitsbereich oder den Zwitterzuständigkeitsbereich zwischen mir und dem Gericht fallen, diese werde ich sehr gerne beantworten. Die erste Frage hat der Abg. Thomas Vogt gestellt, wie unser Plan ist in Bezug auf die Ausbildung der Richteramtsanwärter. Wir haben im Moment zwei Richteramtsanwärter, die in Ausbildung sind. Einer dieser Anwärter wird die Rechtsanwaltsprüfung demnächst ablegen. Natürlich hoffen wir, dass er sie besteht. Da wünschen wir dieser Person natürlich viel Glück. Und wir planen, dass wir nach dieser hoffentlich bestandenen Prüfung zwei Richteramtsanwärterstellen wieder ausschreiben können. Und grundsätzlich, und das habe ich schon vermehrt jetzt auch mit dem Landgerichtspräsidenten diskutiert, planen wir, in Zukunft mehr Richteramtsanwärter auszubilden, als wir das bislang getan haben. Dazu muss ich aber auch auf den konstruktiven Dialog mit dem Hohen Landtag zählen. Und ich nehme heute aus dieser Diskussion und den einzelnen Voten mit, dass es explizit der Wunsch ist, dass wir junge Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner zu zukünftig guten Richtern ausbilden und dass wir das auch bei uns selber machen. Das nehme ich heute von der Diskussion mit. Dann wurde auch die Frage gestellt in Bezug auf das Obergericht und auf die Überlastung des Obergerichtes. Hier haben wir bereits gehandelt und haben nach dem Revisionsbericht dem Obergericht zusätzliche Budgetmittel zur Verfügung gestellt. Mit diesen zusätzlichen Budgetmitteln können Stellvertreter eingesetzt werden, die dann zusätzlich Fälle übernehmen können. Das läuft bereits. Und das Obergericht hat uns zugesichert, dass sie mit dieser Lösung von zusätzlichen Budgetmitteln und diesen Stellvertretern, die sie einsetzen können, eine gute Lösung haben. Wir werden das jetzt weiter beobachten. Aber im Moment haben wir die Rückmeldung, dass das eine gangbare und gute Lösung für das Gericht ist. Dann wurde noch vom Abg. Günter Vogt die Frage gestellt, wie wir das mit der Veröffentlichung des Berichtes in Zukunft handhaben. Ich denke, dass dieser jetzt einfach in Zukunft parallel zueinander veröffentlicht wird. Ganz grundsätzlich haben wir ein Spannungsverhältnis zwischen dem Informationsbedarf der Öffentlichkeit und des Landtags einerseits und dem Persönlichkeitsschutz der Parteien und insbesondere auch der Richter andererseits. Ich glaube, hier haben wir ein gewisses Spannungsverhältnis, das auch nicht so einfach zu lösen ist. Man kann relativ viel Schlüsse aus diesem Bericht ziehen. Der Landgerichtspräsident hat in den vergangenen Jahren der GPK vorgeschlagen, ob man nicht den Bericht des Landgerichts weniger auf die einzelnen Abteilungen herunterbrechen solle, sondern ob man es etwas verständlicher im Lauftext formulieren und es etwas allgemeiner halten soll, aber dann weniger diese Statistiken aufführen. Und das wurde dann offenbar von der GPK verschiedentlich verneint. Vielleicht würde es wirklich Sinn machen, dass die GPK dazu nochmals ein Signal ausstrahlt. Wäre das ein gangbarer Weg, könnte man hier eine Lösung finden, die vielleicht weniger auf die Abteilungen heruntergebrochen wird: Wo stehen wir mit dem Gericht, wo stehen wir insgesamt mit der Arbeitsbelastung? Aber ich denke, hier sollten unsere Gerichte das Signal der GPK und/oder des Landtages haben. Dann war noch eine Frage der Abg. Susanne Eberle-Strub, ob Fälle geschlossen werden aufgrund von Verjährungsfristen. Diese Frage muss Ihnen das Gericht beantworten. Ich kann jetzt auf keinen spezifischen Fall Antwort geben. Aber in der Regel sind das Fälle, bei denen wir auf Antworten entweder von Gutachtern oder aus dem Ausland warten. Und das dauert manchmal lang und da können unsere Gerichte in einem gewissen Zeitraum nachhaken. Aber wenn ein ausländisches Gericht einfach drei, vier, fünf Jahre keine Antwort liefert, dann sind uns eigentlich fast die Hände gebunden. Und wahrscheinlich handelt es sich um solche Fälle. Das ist eine Sache unserer Gerichte. Ich werde unseren Gerichtspräsidenten bitten, Ihnen vielleicht per E-Mail eine Antwort zu dieser Frage zukommen zu lassen, wenn das für Sie so gut ist. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Vogt
Danke, Herr Präsident, für das Wort. Vielleicht zu Ihnen noch in Bezug auf die Verjährungsfrist. Da ist es so in Strafverfahren, dass die Verjährungsfrist ab Einleitung der Verfahren beginnt. Das ist vielleicht ein bisschen untechnisch ausgedrückt, ab Einleitung des Verfahrens unterbricht die Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist läuft dann ab der Tathandlung bis zur Einleitung des Verfahrens und dann wird sie unterbrochen. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Günter Vogt
Danke, Herr Präsident. Ich hatte noch eine Frage zur Veröffentlichungspraxis gestellt. Ich hatte auch einmal die vergangenen Landtagsperioden noch im Protokoll konsultiert. Und dort war eigentlich einmal die Ansicht, dass der Bericht erst öffentlich ist, wenn der Landtag diesen zur Kenntnis genommen hat. Anscheinend ist das jetzt anders - dass das Gericht selber entscheidet, wann der öffentlich ist. Wie gesagt, letzte Woche auf der Regierungsseite war der Bericht als nichtöffentlich deklariert und auf der Gerichtsseite war er öffentlich. Und ich hatte auch Anfragen von der Presse, wieso der nicht «öffentlich» gestellt sei auf Regierungsseite. In Bezug auf den offenen Bericht hätte ich schon gerne auch eine Rückmeldung der Geschäftsprüfungskommission. Ich denke auch, aufgrund der Kleinheit des Landes geht der Bericht sehr weit. Und es lassen sich auch Rückschlüsse auf Verfahren und zum Teil auch auf Richter schliessen. Ich hatte auch den Bericht von St. Gallen konsultiert. Dieser geht inhaltlich viel weniger weit. Und ich wäre froh, wenn die GPK hierzu Stellung beziehen würde. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Abg. Thomas Rehak
Besten Dank. Das kann ich gleich machen. Wir haben den Landgerichtspräsidenten auf diese Problematik angesprochen und auch den Wunsch einer detaillierteren Berichterstattung aus den einzelnen Abteilungen geäussert. Der Landgerichtspräsident hat das aber aus verschiedenen Gründen als nicht sinnvoll erachtet. Er hat auch gesagt, dass er auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Richter hinweisen möchte und es aus diesen Gründen als nicht sinnvoll erachtet, hier mit Textbausteinen die einzelnen Abteilungen zu beschreiben. Allerdings hat er den Wunsch aufgenommen, dass er zu Beginn über die allgemeine Auslastung des Gerichts und über die allgemeine Situation im Bericht noch detaillierter informieren könnte. Und ich glaube, diesen Wunsch - zumindest der GPK - hat der Landgerichtspräsident mitgenommen. Und wie ich ja auch in meinem Votum ausgeführt habe, der Bericht ist ja auch wesentlich besser geworden. Von dem Sinn her denke ich, dass wir daran arbeiten. Es ist verständlich, wir als Legislative haben Anforderungen an die Berichterstattung auch aus der Justiz. Und die Justiz sollte das zu übernehmen versuchen und dort, wo es möglich ist, auch die notwendige und geforderte und gewünschte Transparenz bieten. Ich denke aber, dass man das verstanden hat. Und man versucht auch, immer wieder zu erklären, wo das aus bestimmten Gründen nicht möglich ist. Und wenn es nicht geht, ja, dann geht es nicht. Ich empfehle hier auch das letzte GPK-Protokoll zum Studium. Dort werden Sie auch noch ein paar Hinweise dazu finden. Dann möchte ich aber meine Frage wiederholen an die zuständige Ministerin bezüglich der Geschäftsstelle, bezüglich des Staatsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes. Es ist immer wieder einmal eine Thematik, dass man beim Staatsgerichtshof und allenfalls auch beim Verwaltungsgerichtshof eine Geschäftsstelle einrichten sollte. Und hier ist einfach meine Frage, ob das in einer gewissen Verarbeitung bei der Regierung steckt oder ob das im Moment nicht auf dem Tapet ist und, wenn es verfolgt wird, ob man bereits Termine, einen Terminplan bekannt geben kann, bis wann der Landtag hier mit einem Vorstoss begrüsst werden wird. Es ist mir noch wichtig, dass wir hierzu eine Antwort bekommen, weil das etwas ist, was wir immer wieder hören, dass es dort Handlungsbedarf gäbe. Auch deshalb, weil wir dann vielleicht einen 15. Landrichter bestellen. Es ist ja auch so, dass beim StGH und auch beim Verwaltungsgerichtshof die Arbeit dadurch nicht weniger werden wird. Danke. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Regierungsrätin Aurelia Frick
Herr Präsident, Damen und Herren Abgeordnete. Vielleicht noch ganz kurz eine Detaillierung zur Anfrage von Ihnen, Frau Abg. Eberle-Strub. Im Grundsatz sind alle Verfahren, die in diesem Bericht aufgeführt sind, auch vom Gericht zu erledigen. Also wenn die hier aufgeführt sind, dann sind sie schlussendlich auch zu erledigen, die aufgeführten Verfahren. Und dann habe ich noch die Frage des Abg. Günter Vogt. Ich kann Ihnen nicht beantworten, wann das Gericht genau diesen Bericht aufschaltet. Das Gericht hört mit und Sie werden, wenn es von Ihnen gewünscht wird, eine Antwort zu dieser Frage erhalten, wann genau der Bericht aufgeschaltet wird. Ich denke, Sie haben das selber gesagt, offenbar hat es ein Hin und Her zwischen Gerichten und Landtag gegeben, wann der richtige Zeitpunkt ist. Ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten. Und dann haben Sie, Herr Abg. Rehak, noch die Frage wegen der StGH-Geschäftsstelle gestellt. Ich beantworte Ihnen die Frage gerne. Aber wir behandeln hier unter diesem Traktandum den Justizpflegebericht der ordentlichen Gerichte. Darum habe ich Ihnen die Frage auch nicht beantwortet. Der StGH ist kein ordentliches Gericht. Also es ist sozusagen eine Frage, die überhaupt nicht in dieses Traktandum hineingeht. Aber wenn das okay ist für den Landtag und den Präsidenten, dann kann ich gerne zwei, drei Sätze dazu sagen. Wir haben noch keinen Terminplan, um das vorwegzunehmen. Der alte StGH-Präsident hat es auch jeweils verneint, also den Wunsch geäussert, er möchte keine neue Geschäftsstelle für den StGH. Darum haben auch bis zur Einsetzung des neuen Präsidenten diesbezüglich keine weiterführenden Gespräche stattgefunden. Was ich schon sagen kann: Ich selber war tendenziell der Ansicht, dass wir hier etwas professionalisieren sollten, also dass es dienlich ist für die Qualität unseres Systems, wenn wir eine Geschäftsstelle haben. Aber ich möchte jetzt vor allem mit dem neuen Präsidenten das Gespräch führen. Ich möchte noch einmal die Pros und Kontras auf dem Tisch haben und ich möchte auch verstehen, wie das jetzt mit dem neuen Präsidenten gehandhabt wird. Und dann, denke ich, können wir eine Diskussion darüber führen, vor allem auch mit dem Landtag, ob das gewünscht ist und die entsprechenden Budgetmittel zur Verfügung gestellt werden. Aber vielleicht nochmals abschliessend: Der alte Präsident hat immer explizit den Wunsch verneint, also gesagt, er möchte das nicht. Und deshalb haben auch diesbezüglich zu dieser Zeit oder bis jetzt, zum Antritt des neuen Präsidenten, keine Gespräche stattgefunden. Landtagspräsident Albert Frick
Vielen Dank. Keine weiteren Wortmeldungen. Damit haben wir den Bericht über die Justizpflege der ordentlichen Gerichte 2017 zur Kenntnis genommen. Wir haben Traktandum 17 erledigt. Wir machen jetzt eine Mittagspause bis 14 Uhr. Mittagspause (von 12:20 bis 14 Uhr)
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